1922 / 114 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 May 1922 18:00:01 GMT) scan diff

Parlamentarische Nachrichten.

Im Haushaltsausschuß des Reichstags wurde gestern über den Gesetzentwurf, betreffend Kürzung der Ruhegehälter und Wartegelder sowie der Neben⸗ bezüge bei Versorgungsberechtigten, die ein Ein⸗ kommen aus gewinnbringender Beschäftigung IAI. des Reichs⸗ oder Staatsdienstes be⸗ ziehen (Pensionskürzungsgesetz), beraten. Als Be⸗ richterstatter referierte Abg. 8 (Soz.) über den Inhalt des Gesetzentwurks. Er wies auf das Bedenken hin, daß die Vorschriften des Gesetzentwurfs einen Eingriff in wohlerworbene Rechte bedeuteten. Aber ein Mißstand sei unzweifelhaft vorhanden, der darin bestehe, daß Beamte außer Dienst neben ihrer Pension oder ihrem Wartegeld manchmal noch ein riesiges Privateinkommen bezögen. Das lasse sich bei der ungeheuren Notlage unserer Finanzen nicht verteidigen. Abg. Brüninghaus (D. Volksp.) betonte dem⸗ gegenüber die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Gesetz. Sowohl der Reichsrat wie das Reichsjustizministerium habe sich unmißverständlich auf den Standpunkt gestellt, daß durch diesen Gesetzentwurf wohlerworbene Rechte angetastet würden. Das Ruhegehalt stelle für den Beamten einen Teil der Besoldung dar. Beim Eintritt in das Amt erwerbe der Beamte mit dem Anspruch auf Besoldung die Anwartschaft auf Ruhegehalt. Sie bilde einen Teil des Ent⸗ gelts für seine Tätigkeitsbdauer. Redner zeigte dann an der Hand von Beispielen einige Ungerechtigkeiten, die darin liegen würden, daß demsenigen, der neben der Pension aus eigenem Vermögen ein großes Einkommen habe, die Pension nicht gekürzt werde, bei dem⸗ jenigen aber, der durch seine Arbeit verdiene, die Kürzung vor⸗ genommen werde. Abg. von Gallwitz (D. Nat.) verkannte nicht, daß der Gedanke bestechend sei, Personen, die neben ihrer Pension noch ein hohes Privateinkommen beziehen, bei der finanziellen Not des VPaterlandes einen Teil ihrer Pensionsbezüge zu kürzen. Aber der Umstand, daß derjenige, der nach seiner Pensionierung noch arbeite, volkswirtschaftlich doch wertvoller sei als der, der herum⸗ sitze und nichts tue, und daß nun der Arbeitende wegen seines Fleißes gewissermaßen bestraft werden solle, gebe doch zu denken. Dazu kämen die rechtlichen Ueberlegungen, daß nach dem Gesetz eine willkürliche Schmälerung eines in langen Jahren verdienten Ruhegehalts eintrete. Der Staatssekretär Dr. Schröder führte, wie das „Nachrichten⸗ büro des Vereins deutscher Zeitungsverleger“ berichtet, aus, daß man sich doch über den Begriff der Pension zunächst einmal klar werden müsse. Das Ruhegehalt solle die Versorgung desjenigen Beamten, der nicht mehr arbeiten könne, sicherftellen. Das sei der Sinn der Pension und nichts anderes! Wenn der Beamte noch dienstfähig sei, so habe er eben sinngemäß keinen Anspruch auf volle Pension. Wenn auch dieser Gesichtspunkt formell in den jetzt geltenden Reichsgesetzen nicht genügend klar ausgearbeitet sei, so lägen doch Beispiele für eine der⸗ artige moralisch durchaus berechtigte Auffassung genugsam in den Pensionsbestimmungen einiger süddeutscher Staaten vor. Mit dem Privatvermögen eines Beamten habe weder dessen Gehalt noch dessen Pension etwas zu tun. Kein vernünftiger Mensch denke daran, das Gehalt eines aktiven Beamten nach dessen Privatvermögen zu bemessen. Aber die Pension setze eine dauernde Dienstunfähig⸗ keit voraus, und wenn diese Dienstunfähigkeit noch nicht ein⸗ getreten sei, so wäre materiell das Recht durchaus gegeben, die Pension entsprechend zu kürzen. Abg. Bolz (Bentr.) stellte fest, daß der Grundgedanke des Gesetzes einem Verlangen nachkomme, das der Reichstag schon seit Jahrzehnten geäußert habe. Er, der Redner, sei darüber erstaunt, daß nun auf einmal dem Gesetzentwurf geflissentlich alle möglichen Einwände entgegengehalten würden. Was den finanziellen Erfolg angehe, so sei er von geringerer Bedeutung als der ideelle, moralische Gehalt. Der Redner gebe zu, daß das Gesetz formell eine Verfassungsänderung bedeute, aber materiell ver⸗ trete es nichts, was nicht rechtlich und moralisch durchaus zu ver⸗ teidigen sei. Natürlich müsse das Gesetz im wohlwollendsten Sinne gehandhabt werden, und dafür müßten alle Garantien im Gesetz enthalten sein. Hierauf vertagte sich der Ausschuß.

Im Unterausschuß des 6. Ausschusses des Reichstags wurde am 16. Mai bei der Weiterberatung des Ent⸗ wurfs eines Arbeitsnachweisgesetzes auf Antrag der Koalitionsparteien gegen

(Nnabhäng. Soz.) beschlossen, die Beratung über den entfcheidenden Paragraphen (Aufrechterhaltung der nichtgewerbsmäßigen Nachweise und Meldezwang) zurückzustellen, und zunächst das Beschwerdeverfahren erörtert. Danach sollen Einsprüche schriftlich vorgelegt werden. Es wurde weiter beschlossen, den beschwerdeführenden Vereini⸗ gungen das Recht auf Anhörung zu gewährleisten. Zur Regelung der Kostenfrage beantragten die Koalitionsparteien, daß die Kosten allgemein vom Reich, von den Ländern und von den Gemeinden aufgebracht werden. Doch sollen zwei Drittel der not⸗ wendigen Kosten auf die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer umgelegt werden. Der Abg. Auf häuser (U. Soz.) vertrat den Standpunkt, daß damit jetzt schon die Belastung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer für die kommende Arbeitslosenfürsorge festgelegt werde und die Regelung des Arbeitsmarktes im Interesse der Volkswirtschaft liege. Die Mittel für die Arbeitsnachweis⸗ behörden müßten deshalb aus den allgemeinen Steuern bestritten werden. Der Abg. Giebel (Soz.) erkannte zwar die grundsätzliche Berechtigung dieser Auffassung an, empfahl aber mit Rücksicht auf die finanzielle Tragfähigkeit des Reichs und der Gemeinden die An⸗ nahme des Antrags der Koalitionsparteien. Eine Anregung des Abg. Fick (Dem.), den Weg der Gebührenerhebung zu wählen, fand keine Zustimmung. Der Antrag der Koalitionsparteien wurde angenommen. Der Ausschuß erledigte dann noch die Straf⸗ bestimmungen und vertagte sich auf Mittwoch. 6

Der wirtschaftspolitische Ausschuß des vorläufigen? wirtschaftsrats hielt heute eine Sitzung.

eichs⸗

Der Reichstagsabgeordnete Joseph Jaud, Vertreter der Baverischen Volkspartei für den Wahlkreis Oberbayern⸗Schwaben, ist, laut Meldung des „W. T. B.“ aus München, gestern gestorben. Er gehörte seit 1919 dem Reichsparlament an. Nach dem Ergebnis der Ce eewahlen von 1920 geht das Mandat an den Verbands⸗ sekretär Weixler über.

Statistik und Volkswirtschaft.

Zahl und Größe der preußischen Städte, Land⸗ gemein den und Gutsbezirke nach dem Gebietsstande S1 I198

zusammengestellt auf Grund des endgültigen Ergebnisses der Volkszählung vom 8. Oktober 1919.

Im Hinblick auf die bevorstehende Neuordnung des kommunalen Verfassungsrechts in Preußen dürften die nachfolgenden Angaben allgemeineres Interesse finden.

Von der preußischen Gesamtbevölkerung (36 094 944 Personen) wohnten nach dem Ergebnis der Volkszählung am 8. Oktober 1919 19 001 476 (= 52, 4 vH) in Städten, 17 092 468 (= 47,86 vH) in Landgemeinden und Gutsbezirken. Eine Betrachtung der Bevölkerungs⸗ zahlen der einzelnen Provinzen ergibt, daß gegenüber der länd⸗ lichen Bevölkerung die städtische nur in der Rheinprovinz mit 4 110 739 = 60,72 vH Städtern zu 2 658 730 = 39,28 vH Landbewohnern überwiegt. Unter den Regierungsbezirken weisen Magdeburg, Erfurt, Hannover, Arnsberg, Wiesbaden, Düsseldorf und Köln eine vorwiegend städtische Bevölkerung auf. Der verhältnismäßig am stärksten städtisch besiedelte Regierungsbezirk des ganzen Staates ist Düsseldorf mit 2 742 149 (= 76,15 vH) städtischen gegenüber 835 113 (= 23,85 vH) ländlichen Einwohnern.

Am 1. April 1922 umfaßte das Gebiet Preußens (ohne das Saargebiet) insgesamt 1091 Städte. Von diesen waren Groß⸗ städte insgesamt 27, nämlich 24 mit einer Einwohnerzahl von 100 000 bis 500 000, 2 (Breslau und Köln) mit einer solchen von 500 000 bis 700 000 und 1 (Berlin) mit mehr als 1 000 000.

Von diesen Großstädten entfallen 11 allein auf die Rhein⸗ provinz und von diesen wieder 9 auf den Regierungsbezirk Düssel⸗ dorf. In weitem Abstande folgt die Provinz Westsalen mit 4 Groß⸗ städten, von denen 3 auf den Regierungsbezirk Arnsberg kommen.

8

3 Großstädte weist die Provinz Sachsen, je 2 weisen die Provinzen

Schleswig⸗Holstein und Hessen⸗-Nassau auf. Keine Großstädte gibt. es (von Berlin abgesehen) in der Provinz Brandenburg, in der Provinz Oberschlesien, in der Grenzmart Posen⸗Westpreußen und in den Hohenzollernschen Landen. Die übrigen Provinzen haben je eine Großstadt, und zwar die Provinzialhauptstädte Königsberg, Stettin, Breslau und Hannover. 1 1

Zwergstädte mit 1000 und weniger Einwohnern gibt es im ganzen 37, von denen 11 auf die Provinz Hannover, je 7 auf die Provinzen Niederschlesien und Hessen⸗Nassau, 4 auf die Provinz Brandenburg, je 2 auf die Grenzmark und Oberschlesien und je 1 auf. Ostpreußen, Sachsen, Schleswig⸗Holstein und die Rheinprovinz kommen. Am größten ist die Zahl der Städte mit 2000 bis 3000 Einwohnern (210); dann folgen die Gruppe derjenigen mit 3000 bis 5000 Ein⸗ wohnern (207), die Gruppe der Städte von 1000 bis 2000 Einwohnern (196) und die Gruppe derjenigen von 10 000 bis 20 000 Ein⸗ wohnern (117). Mittelstädte mit einer Einwohnerzahl von 20 000 bis 50 000 sind insgesamt 87 gezählt worden. Von ihnen befinden sich in der Rheinprovinz 16, in Westfalen 15, in der Provinz Sachsen 13, in Brandenburg und Hannover je 9, in Niederschlesien und Pommern je 6, in Hessen⸗Nassau 4, in Oberschlesien und Ost⸗ preußen je 3, in Schleswig⸗Holstein 2 und in der Grenzmark 1. Ueber 50 000 bis unter 100 000 Einwohner hatten am 8. Oktober 1919 25 Mittelstädte, und zwar 7 in Westfalen, 5 in der Rheinprovinz, je 3 in den Provinzen Brandenburg und Hannover, je 2 in Nieder⸗ schlesien und dem preußisch bleibenden Gebiet von Oberschlesien und je 1 in Ostpreußen, Schleswig⸗Holstein und Hessen⸗Nassau. Fast rein ländlichen Charakter weisen die Hohenzollernschen Lande auf, wo sich nur zwei Kleinstädte, je eine mit einer Einwohnerzahl von 3000 bis 5000 und 5000 bis 10 000, befinden. 6

Städtisch am stärksten besiedelt ist unter den Regierungsbezirken Düsseldorf mit insgesamt 24 Mittel⸗ und Großstädten. Ihm folgen Arnsberg mit 14, Merseburg und Münster mit je 7, Potsdam, Frankfurt und Magdeburg mit je 6 Mittel⸗ und Großstädten.

Von den insgesamt 29 677 Landgemeinden Preußens haben eine Einwohnerzahl von mehr als 15 000 heute nur noch 27. Ihrer acht sind durch das Genfer Diktat dem preußischen Staate verlorengegangen. Die Zahl der Großlandgemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern beläuft sich auf insgesamt 225. Auch sie sind am stärksten in der Rheinprovinz (mit 70) und in Westfalen (mit 88) vertreten. Ueberhaupt keine Landgemeinden mit mehr als 5000 Ein⸗ wohnern sinden sich in Ostpreußen, in der Grenzmark Posen⸗West⸗ preußen und in den Hohenzollernschen Landen. 1

Zahlenmäßig an erster Stelle stehen die Landgemeinden mit 300 bis 500 Einwohnern (5950). Dann folgen diejenigen mit 500 bis 1000 (5205) und die mit 200 bis 300 (5030 Landgemeinden). Un⸗ bewohnte Landgemeinden gibt es in Ostpreußen (Regierungsbezirk Gumbinnen) 2, in Pommern (Regierungsbezirk Köslin), Nieder⸗ schlesien (Regierungsbezirk Liegnitz) und in der Rheinprovinz (Re⸗ gierungsbezirk Koblenz) je 1. Die Zahl der Zwerggemeinden mit 50 und weniger Einwohnern beläuft sich auf 1116. Sie finden sich vor⸗ nehmlich in der Provinz Ostpreußen (433); erst in weitem Abstande folgen die anderen Provinzen, unter denen Pommern und Hannover mit je 147 führen.

Von den 11 981 preußischen Gutsbezirken sind sämtliche Großgutsbezirke mit mehr als 5000 Einwohnern mit der Abtretung der oberschlesischen Gebiete dem preußischen Staate verlorengegangen. Von denen mit 3000 bis 5000 Einwohnern ist nur ein einziger (im Regierungsbezirk Königsberg) bei Preußen verblieben. Am stärksten sind unter den Gutsbezirken vertreten diejenigen mit 50 bis 100 Ein⸗ wohnern (3163) und diejenigen mit 50 und weniger Einwohnern (3118). Unbewohnt waren 269 Gutsbezirke: 33 in Ostpreußen, 20 in Branden⸗ burg, 18 in Pommern, 1 in der Grenzmark, 68 in Niederschlesien, 27 in Oberschlesien, 24 in Sachsen, 8 in Schleswig⸗Holstein, 42 in Hannover und 28 in Hessen⸗Nassau.

88 diese Feststellungen lassen wieder erkennen, wie empfindlich der durch die Genfer Entscheidung herbeigeführte Verlust großer Teile Oberschlesiens gewesen ist. Durch sie hat Preußen insgesamt 13 Städte, unter dieser 1 mit mehr als 50 000 Einwohnern, 325 Landgemeinden, darunter 31 Großlandgemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern, und 268 Gutsbezirke, darunter sämtliche 8 Gutsbezirke der Provinz Oberschlesien mit mehr als 2000 Einwohnern, eingebüßt. (Stat. Korr.)

den Widerspruch des Abg. Aufhäuser

—-—

AKRERMMRer

1. Unter chergesachmn.

2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fund Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

.

—..—

Offentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 15

6. Erwerbs⸗ und e.““ 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.

9. Bankausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.

229 Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

vertreten durch den Justizrat Aronsohn in

Maurer Karl Koch, aus seinem Amt ent⸗

lich beglaubigter Form bei dem unter⸗

1) Untersuchungs⸗

[21567) Beschluß.

In der Strafsache gegen den Kraft⸗ fahrer Kurt Schütz, geb. am 4. Februar 1901 in Stolp in Pommern, bisher bei der Kraftfahrabteilung 3 in Berlin⸗ Lankwitz, gemäß § 332 St.⸗P.⸗O., §§ 64, 66, 69, 70 Mil.⸗St.⸗G.⸗B., § 12 des Ges., betr. die Aufhebung der Militär⸗ gerichtsbarkeit vom 17. August 1920, für fahnenflüchtig erklärt und gemäß § 360 d Militärstrafgerichtsordnung sein im Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag belegt.

Berlin⸗Lichterfelde, den 12. Mai

1922. Das Amtsgericht. Kumbier.

[21568] Fahnenfluchtserklärung..

Der Heizer Joseph Krings, Sperr⸗ versuchskommando, wird gemäß §§ 69 ff. M.⸗St.⸗G.⸗B. und 360 M.⸗St.⸗G.⸗O. hiermit für fahnenflüchtig erklärt.

Kiel, den 9. Mai 1922.

Gericht der Seestreitkräfte der Ostsee.

2) Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundfachen, Zustellungen u. dergl.

[21569] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 13. Juli 1922, Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle Berlin, Neue Friedrichstr. 13/15, drittes Stockwerk, Zimmer Nr. 113/115, versteigert werden das in Berlin, Eldenaer Straße 26, be⸗ legene, im Grundbuche von Lichtenberg Band 46 Blatt Nr. 1444 (eingetragene Eigentümerin am 29. April 1922, dem

Tage der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks: Berlin Eldenager Straße 26

Grundstücksgesellschaft m. b. H.) einge⸗ tragene Grundstück, Gemarkung Berlin, Kartenblatt 146, Parzelle 6, 14 a 13 qm groß, Reinertrag 7,91 ℳ. Grundsteuer⸗ mutterrolle Art. 78.

Berlin, den 4. Mai 1922. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 87.

[21570) Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 20. Juli 1922, Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Neue Friedrichstraße 13/15, drittes Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 113/115, versteigert werden das in Berlin, Friedenstraße 37, belegene, im Grundbuche von der König⸗ stadt Band 37 Blatt Nr. 2318 (ein⸗ getragener Eigentämer am 1. Mai 1922, dem Tage der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks: Schlächtermeister Robert Blasse) eingetragene Grundstück: Vorderwohnhaus mit linkem Seitenflügel und Hof, Gemarkung Berlin, Karten⸗ blatt 41, Parzelle 67, 5 a 11 qm groß, Grundsteuermutterrolle Art. 2281, Nutzungs⸗ wert 10 460 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 1150.

Berlin, den 6. Mai 1922. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 87. [21571]) Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollftreckung soll am 20. Juli 1922, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle Berlin, Neue Friedrichstraße 13/15, drittes Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 113/115, versteigert werden das in Berlin, Georgenkirch⸗ straße 60, Ecke Barnimstraße 18/19, be⸗ legene, im Grundbuche von der König⸗ stadt Band 95 Blatt Nr. 4731 (einge⸗ tragener Eigentümer am 24. April 1992, dem Tage der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks: Max Hei⸗ mann) eingetragene Grundstück: Vorder⸗ eckwohnhaus mit Hof, Gemarkung Berlin, Kartenblatt 40, Parzellen 1595/66 und 1641/66, 7 a 45 qm groß, Grundsteuer⸗ mutterrolle Art. 14 510, Nutzungswert 19 490 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 410.

Berlin, den 6. Mai 1922. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 87. 1214801 8

Aufgebot und Zahlungssperre.

Der Kommerzienrat Eunin Dietrich in Berlin⸗Schösn berg, Martin⸗Luther⸗Str. 95

Berlin, Linkstr. 28, hat das Aufgebot der angeblich abhanden gekommenen 5 % Reichsschuldverschreibungen Nrn. 5 085 130 bis 134 über je 1000 beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 13. Dezember 1922, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrich⸗ straße 13/14, 3. Stock, Zimmer 111, an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Der Reichs⸗ schuldenverwaltung wird untersagt, an einen anderen Vorleger als den Antrag⸗ steller eine Leistung zu bewirken. . N. 19

Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 83,

den 13. Mai 1922.

[21095] Die Zahlungssperre vom 24. September

1918, betr. 1 Stuck 5 % Reichsanleihe

von 1915 Lit. E Nr. 1 285 463 über 200 ℳ,

wird aufgehoben. 84/83. F. 599/18.

Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 83,

den 12. April 1922.

[21096]

Die Zahlungssperre hinsichtlich der 5 % Kriegsanleihe Nr. 1 205 341 über 500 ist aufgehoben. 154/83. F. 216. 16. Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 83,

den 13. Mai 1922.

[214500° Bekanntmachung.

Vom 20. Juli 1921 ab sind dem Dipl.⸗ Ingenieur Alfred Mattes, Stuttgart, Lenzhalde 74/I, folgende Wertpapiere ab⸗ handen gekommen: 2000 Aktien der Rombach⸗Hüttenwerke A.⸗G. Nr. 48834/35. Vor Ankauf wird gewarnt. Bei Angebot Zurückhaltung der Wert⸗ papiere, schleunige Benachrichtigung der nächsten Polizeibehörde zur Festnahme des Anbietenden und Nachricht hierher zu II 6388 erbeten.

Stuttgart, den 15. Mai 1922.

Die Polizeidirektion. Abteilung II. [21102] Beschluß.

In der Vormundschaftssache, betreffend die am 27. Dezember 1908 geborene

Trudchen Neske wird der Vormund,

Fnahme des Inhabers und des nächsten

lassen, weil sein Aufenthalt nicht zu er⸗ mitteln ist und er sich schon längere Zeit um sein Mündel nicht bekümmert. Berlin, den 11. Mai 1922. Amtsgericht Berlin⸗Tempelhof, Abt. 12. 12 N. VII. 28.

[21099]1 Bekanntmachung.

Der Inhaber des Herzoglich Aren⸗ bergischen Hansvermögens, Engelbert Maria Herzog von Arenberg, hat die frei⸗ willige allmähliche Auflösung dieses Hausvermögens durch Familienschluß beantragt. Der Termin zur Aufnahme des Familienschlusses ist anberaumt auf Freitag, den 23. Juni 1922, Vorm. 10 ½ Uhr, Zimmer 35 des Oberlandes⸗ gerichtsgebäudes in Hamm. Teilnahme⸗ berechtigt sind nach dem eingereichten Familienverzeichnis:

1. Engelbert Maria Herzog von Aren⸗ berg, Schloß Nordkirchen,

2. Engelbert Karl, Erbprinz und Herzog von Arenberg, Schloß Nordkirchen,

3. Karl Prosper, Prinz und Herzog von Arenberg, Meysenburg (Luxemburg),

. Eberhard, Prinz und Herzog von Arenberg, Haag (Holland), Stoklaan 3, Robert, Prinz und Herzog von Aren⸗ berg, Schloß Pesch bei Osterath, Eugen, Prinz und Herzog von Aren⸗ berg, Schloß Pesch bei Osterath, Franz Leopold, Prinz und Herzog von Arenberg, Schloß Pesch bei Osterath,

.August Alverich, Prinz und Herzog von Arenberg, Paris, Rue de la Ville l'Evéeque 20.

Teilnahmeberechtigte, die in diesem

Familienverzeichnis nicht aufgeführt sind, werden aufgefordert, sich bei dem unter⸗ zeichneten Auflöfungsamt zu melden. Es wird besonders darauf hingewiesen, daß Teilnahmeberechtigte, die in dem Auf⸗ nahmetermin nicht erscheinen mit Aus⸗

Folgeberechtigten —, als zustimmend zu den gefaßten Beschlüssen gelten, sofern nicht von ihnen spätestens am Tage vor dem Termin eine bestimmte Erklärung zu

dem Entwurf in öffentlicher oder öffente 1

zeichneten Auflösungsamte eingegangen ist. Hamm, den 13. Mai 1922. Auflösungsamt für Familiengüter.

[21097] Aufgebot. 8

Die Frau Marie Gentzen, geb. Storch, aus Bünde i. Westf., Brunnenallee Nr. 53, hat als alleinige Erbin ihrer am 6. März 1906 in Swinemünde verstorbenen Mutter, der Witwe Emilie Storch, geb. Walter, das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung der Gläubiger der auf dem Grundbuch⸗ blatte des durch Erbfolge auf sie über⸗ gegangenen Grundstücks Swinemünde Band VII Blatt Nr. 42 in Abteilung III unter Nr. 3 und 5 für den Leichterschiffer Johann Fick in Westswine eingetragenen Hypotheken von 500 bezw. 100 Tlr. gemäß § 1170 B. G.⸗B. beantragt. Die Rechtsnachfolger des Hypothekengläubigers werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. Juli 1922, Vorm. 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Aus⸗ schließung mit ihrem Rechte erfolgen wid,

Swinemünde, den 11. Mai 1922.

Das Amtsgericht.

[21100] Aufgebot.

Der Pfleger Berghäuer Richard Hilse in Nieder Hermsdorf hat beantragt, die verschollene Emilie Pauline Spitzer, zu⸗ letzt wohnhaft in Langwaltersdorf, Kr. Waldenburg, geboren am 19. Janrar 1874 in Mittel Faulbrück, Tochter des In⸗ wohners und Maurergesellen Johannes Spitzer und seiner Frau, Pauline geb⸗ Hilse, in Mittel Faulbrück, für tot zu erklären. Die bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 12. Dezember 1922, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärun erfolgen wird. An alle, welche Auskun über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen. Friedland, Neg.⸗Bez. Breslau, den 11. Mai 1922. Das Amtsgericht.

ghr

boren am 14. Kreis Posen, 2. den Bergarbeiter Franz

mann Stanislaus Owcezarzak in

8

zum Deutschen Reichs

Nr. 114.

Zwe

ite Beilag anzeiger und Preuß

8 8

1922

Farh engesachn. Fundsachen, 3 . ote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustell⸗ 3. Verkäufe, Verpachtungen, - hee

Verlosung ꝛc. von Wertpapi

eren. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

³☛ Befristete Anzeigen müssen

Berlin, Mittwoch, den 17. Mai

——ö—

6. Erwerbs⸗, und Wirtst

Offentlicher Anzeiger.

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ssenschaften. ten.

10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeige.—

I11“

drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. 2☚.

2) Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundfachen, Zustellungen u. dergl.

I Erlaß

urch Erlaß des Justzministers vom 1. Mai 1922 ist der minderjährigen Christine Emilie Paulsen, geboren am 4. Januar 1916 zu Schleswig, die Er⸗ mächtigung zur Führung des Familien⸗ I „Geisler“ erteilt. 2 b X

Altona, den 11. Mai 1922. Das Amtsgericht. Abteilung 2 ¼.

[20419] 1

Die Brüder: 1. der Fabrikarbeiter Johann Jakob Josef Meirowski in Oster⸗ feld, geboren am 11. Februar 1888 zu Dortmund, 2. der Fabrikarbeiter Friedrich Hermann Meirowski in Hörde, geboren am 7. Juni 1895 zu Hörde, 3. der Ar⸗ beiter Konrad August Meirowski in Oster⸗ feld, geboren am 28. März 1897 zu Dort⸗ mund, 4. der Hiltsheizer Friedrich Wil⸗ helm Meirowski in Osterfeld, geboren am 27. April 1901 zu Osterfeld, 1 laut Ermächtigung des Justizministers vom 29. April 1922 an Stelle des Famtlien⸗ namens Meirowski den Familiennamen „Meierhof“.

Bottrop, den 8. Mai 1922.

Preußisches Amtsgericht.

[20426

Der Sattler und Tapezier Bronislaus Olejniczak in Cottbus, geboren am 6. März 1893 zu Posen, führt an Stelle des Vor⸗ und Familiennamens Bronislaus Olej⸗ niczak den Vor⸗ und Familiennamen Bruno Schüßler. Die Aenderung, des Familiennamens erstreckt sich auf die Ehefrau und diejenigen minderjährigen Kinder des Genannten, die unter seiner elterlichen Gewalt stehen und seinen bis⸗ herigen Namen tragen.

Berlin, den 29. April 1922. 1 Der Justizminister. IIe..

Veröffentlicht: b Cottbus, den 5. Mai 1922. Das Amtsgericht. Ermächtigung. Nr. III. d. 1911/22.

[20420]) Bekanntmachung.

Der Herr Justizminister hat 1. den Kriegsinvaliden Josef Szczepaniak, ge⸗ März 1872 zu Adamowo,

Szczepaniak, geboren am 18. Oktober 1897

zu Alt Lonkie, Kreis Bomst, 3. den Berg⸗ arbeiter Valentin Szezepaniak, am 10. Februar 1899, ebendort, sämtlich zu Hervest⸗Dorsten mächtigt, an Stelle des Familiennamens

geboren wohnhaft, er⸗

Szczepaniak den Familiennamen Schöp⸗

pinger zu führen. Diese Aenderung des Familiennamens erstreckt sich auf die Ehe⸗

frau und diejenigen minderjährigen Kinder des zu 1 Genannten, die unter seiner

elterlichen Gewalt stehen und seinen bis⸗ 8 herigen Namen tragen.

Dorsten, den 9. Mai 1922. Das Amtsgericht.

[20421] Bekanntmachung. 18 Der Herr Justizminister hat den Berg⸗ Marl, geboren am 16. November 1882 zu Fried⸗ richsfelde, Kreis Mogilno, ermächtigt, an Stelle des Familiennamens Owczarzak den Familiennamen Ower zu führen. Diese

8

Aenderung des Familiennamens erstreckt

sich auf die Ehefrau und diejenigen minder⸗ jährigen Kinder des Genannten, die unter einer elterlichen Gewalt stehen und seinen bisherigen Namen tragen. Dorsten, den 9. Mai 1922. Das Ametsgericht.

[20423]

Der Schlosser Franz Rybinski zu Essen führt durch Entscheidung des Justizmini⸗ steriums den Familiennamen Rybinhaus. Die Aenderung erstreckt sich auch auf die

Ehefrau.

Amtsgericht Essen. 20424] Der Fabrikarbeiter Franz Blasczyk zu Essen führt durch Entscheidung des Justiz⸗ ministers den Familiennamen Blas⸗ berger. Die Aenderung erstreckt sich auch auf die Ehefran.

Das Amtsgericht Essen.

20425] Der Arbeiter Leo Czwiklinski zu Essen führt durch Entscheidung des Just.⸗Min. den Namen Zwikhofer.

Amtsgericht Essen.

Durch Verfügung des Herrn Justiz⸗ ninisters vom 29. April 1922 III d. 9/22 ist angeordnet, daß die Brüder: . der Gerichtereserendar Paul Kaczmarek

in Fraustadt, geboren am 1. Januar 1896 ebendort, 2. der Handlungsgehilfe Georg Kaczmarek in Fraustadt, geboren am 10. August 1900 ebendort, an Stelle des Familiennamens Kaczmarek den Familien⸗ namen Krügers führen.

Fraustadt, den 10. Mai 1922.

Das Amtsgericht. [20427]

Durch Ermächtigung des Herrn Justiz⸗ ministers vom 20. April 1922 führt der Werkmeister Franz Martin Andreas Przybyta in Hannover, geboren 16. April 1882 ebendort, an Stelle des Familien⸗ namens Przybyta den Familiennamen Neu⸗ linger. Diese Aenderung des Familien⸗ namens erstreckt sich auf die Ehefrau und diejenigen minderjährigen Kinder des Ge⸗ nannten, die unter seiner elterlichen Gewalt stehen und seinen bisherigen Namen tragen.

Hannover, den 5. Mai 1922.

Das Amtsgericht. 5.

[20429) 1 Durch die Entscheidung des Herrn Justizministers vom 31. März 1922 ist die Buchhalterin Apollonia Paula Klütsch in Köln, geboren am 17. Juni 1901 ebendort, ermächtigt worden, an Stelle des Familiennamens Klütsch den Familien⸗ namen Schiffer zu führen. Köln, den 4. April 1922. Das Amtsgericht. Abteilung 1.

[20430)0 Bekanntmachung.

Durch Erlaß des Herrn Justizministers vom 6. April 1922 ist der Bergmann und Kapellenmeister Friedrich Wilhelm Tyborski in Altenderne⸗Oberbecker ermächtigt worden, an Stelle des Familiennamens Tyborski den Familiennamen Tipmann zu führen. Die Aenderung erstreckt sich auch auf die Ehefrau und diejenigen minderjährigen Abkömmlinge des Genannten, welche unter seiner elterlichen Gewalt stehen und seinen bisherigen Namen tragen.

Lünen, den 28. April 1922.

Das Amtsgericht.

[20431] Durch Erlaß des Herrn Justizministers vom 1. Mai 1922 ist der Bergmann Paul Ferdinand Marotzki in Homberg, geboren am 25. Januar 1895 zu Klein Golmken, Kreis Berent, ermächtigt worden, an Stelle des Familiennamens Marotzki den Familiennamen Maren⸗ zu führen Diese Aenderung des amiliennamens erstreckt sich auf die Fhefrau und diejenigen minderjährigen Kinder des Genannten, die unter seiner elterlichen Gewalt stehen und seinen bis⸗ herigen Namen tragen. Mörs, den 6. Mai 1922.

Das Amtsgericht.

[20432] Dem Tagelöhner Wilhelm Fick in Eisenach, geboren am 27. Mai 1839 in Boschgotthardtshütte, Kreis Siegen, ist die Ermächtigung zur Führung des Fa⸗ miliennamens Goerz erteilt. Diese Aenderung des Familiennamens erstreckt sich auf die Ehefrau und diejenigen minderjährigen Kinder des Genannten, die unter seiner elterlichen Gewalt stehen und seinen bisherigen Namen tragen. Netra, den 10. Mai 1922.

Das Amtsgericht.

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[20433] Der minderjährige Walter Friedrich Wilhelm Hahn in Osnabrück, geboren am 30. August 1907 ebendort, führt an Stelle des Familiennamens Hahn den Familien⸗ namen Aßmann. Berlin, den 3. Mai 1922.

Der Justizminister.

Veröffentlicht

Osnabrück, den 11. Mai 1922.

Das Amtsgericht. V.

[20437] Oeffentliche Zustellung. Ruckriegel, Anna Katharina, verwitwete Oetter, geb. Meyer, Mechanikersehefrau in Bayreuth, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Forster dahier, klagt gegen ihren Ehemann. Matthäus Ruckriegel, Mechaniker, zuletzt in Bayreuth wohnhaft, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Scheidung der Ehe, mit dem Antrage, zu erkennen: 1. die Ehe der Parteien wird aus alleinigem Verschulden des Beklagten geschieden, 2. der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Zivil⸗ kammer des Landgerichts Bayreuth zu dem auf Freitag, den 14. Juli 1922, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaal Nr. 137/I1I des Landgerichts anberaumten Termin mit der Aufforderung, einen bei dem Proheserich zugelassenen Rechts⸗ anwalt zu seiner Vertretung zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗ gemacht.

Gerichtsschreiberei des Landgerichts Bayreuth.

[21103] Oeffentliche Zustellung.

Frau Emma Will, geb. Nickel, in Niederschöneweide, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Miethie in Berlin, klagt gegen den Arbeiter Johann Will, früher in Berlin, auf Grund der Behauptung, daß sie wegen Ehebruchs und anderer ehe⸗ licher Verfehlungen ein Recht zum Ge⸗ trenntleben habe, und daß Beklagter trotz Aufforderung keinen Unterhalt zahle, der Beklagte auch monatlich mindestens 1000 verdiene, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin vom 1. De⸗ zember 1920 ab monatlich 120 in monatlichen Vorauszahlungen zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 41. Zivilkammer des Landgerichts I in Berlin, Gruner⸗ straße, II. Stock, Zimmer 25/27, auf den 2. Oktober 1922, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Berlin, den 11. Mai 1922.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts I. [21105] Oeffentliche Zustellung.

Frau Elise Liedtke, geb. Mageritz, in Stengow b. Kalkofen, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Manasse in Berlin, klagt gegen den Tischler Hermann Liedtke, früher in Berlin, auf Grund der Behanuptung, daß er sich um sie seit dem 9. Dezember 1920 nicht mehr ge⸗ kümmert, bei ihrer Mutter Sachen er⸗ schwindelt habe, und wegen böslichen Ver⸗

geb. Kanngießer

lassens, auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 41. Zivilkammer des Landgerichts I in Berlin, Grunerstraße, II. Stock, Zimmer 25/27, auf den 28. September 1922, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Berlin, den 13. Mai 1922.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts I. [20445] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Schlosserfrau Martha Maliszewski, geb. Piorreck, in Dt. Eylau, Löbauer Straße 34, Klägerin, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Reuber in Elbing, gegen ihren Ehemann, den Schlosser Eduard Maliszewski, zuletzt in Dt. Eylau, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, Beklagten, klagte die Klägerin gegen den Beklagten mit dem Antrage, die Ehe zu scheiden und den Beklagten für den schuͤldigen Teil zu erklären. Sie behauptet, der Beklagte habe sie heimlich verlassen und sich mit anderen Frauens⸗ personen herumgetrieben. Auch habe er diesen Frauenspersonen die Ehe ver⸗ sprochen und mit ihnen Ehebruch ge⸗ trieben. Der Aufenthalt des Beklagten ist seit dem 19. September 1920 un⸗ bekannt. Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die erste Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Elbing auf den 13. Sep⸗ tember 1922, Vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 6 R. 59/22.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts Elbing

(L. S.) (Unterschrift.)

[21107] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Frau Marie Kradel, gesch. Winter, in Arn⸗ stadt, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Grünefeld in Erfurt, gegen ihren Ehemann, den Kupferschmied Karl Kradel, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, ladet die Klägerin den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die dritte Zivilkammer des Landgerichts in Erfurt auf den 26. Sep⸗ tember 1922, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Erfurt, den 12. Mai 1922.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[21109] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Johanne Luise Theodore Dorothea Trumpfheller, geb. Zeddies, Hamburg, Siemßenstraße Nr. 11 II, bei Wagner, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. L. Mainz, Hamburg, klagt gegen ihren Ehemann, den Schiffszimmermann Adam Wilhelm Trumpfheller, zurzeit unbekannten Aufenthalts, aus § 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrage auf Scheidung der Che unter Schuldig⸗ sprechung des Beklagten. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivilkammer 12 (Ziüviljustiz⸗ gebäude, Sievekingplatz), auf den 12. Juli

1922, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der

Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte vT zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung Auszug aus der Klage bekannt⸗ gema

Hamburg, den 15. Mai 1922.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[211101 Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Elsa Alwine Wilhelmine Oliczewski, geb. Jahnke, Hamburg, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Dr. Bracken⸗ hoeft, klagt gegen ihren Ehemann, den Aufwärter Ernst Hinrich Johann Oli⸗ czewski, zurzeit unbekannten Aufent⸗ halts, wegen Ehescheidung und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivilkammer 9 (Ziviljustiz⸗ gebäude, Sievekingplatz), auf den 30. Juni 1922, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird Auszug der Ladung bekannt⸗ gemacht.

Hamburg, den 15. Mai 1922.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[21597] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Emilie Busche, geb. Stibbe, in Lühnde, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Bormann in Hildesheim, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Christoph Busche, früher in Weding bei Vienenburg, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, aus § 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für allein schuldig zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechsstreits vor die 3. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Hildesheim auf den 3. Oktober 1922, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Hildesheim, den 16. Mai 1922.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[21112] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Marie Pawusch, geb. Dziuba, in Schwientochlowitz, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Böbs in Rostock, klagt gegen ihren Ehemann, den Grubenarbeiter Paul Pawusch, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, in Gr. Nieköhr, unter der Behauptung, daß der Beklagte von der Klägerin die Hingabe an andere Männer verlangt, sie, als sie dies ab⸗ gelehnt habe, öfter geschlagen, die Klägerin verlassen und sich der Unterhaltspflicht entzogen habe, und daß er auch geschlechts⸗ krank sei, mit dem Antrage: 1. die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu scheiden, 2. den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären, 3. dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Mecklenburgischen Landgerichts in Rostock auf den 7. Juli 1922, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗ gemacht.

Rostock, den 11. Mai 1922.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[21113] Oeffentliche Zustellung.

Die Wirtschafterin Thekla Glas, geb. Krumbholz, zu Klingenthal Nr. 97 bei Schweinitz i. Sa., Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Hermann in Torgau, klagt gegen ihren Ehemann, den Tiefbau⸗ arbeiter Friedrich Martin Glas, früher zu Buckau bei Herzberg, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte die Klägerin böswillig ver⸗ lassen und die Klägerin bis heute ohne jede Nachricht gelassen habe, mit dem Antrag, die Ehe zu scheiden und den Be⸗ klagten für den schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Land⸗ gerichts zu Torgau auf den 13. Oktober 1922, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich de g bei diesem Gericht zugelassenen chtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Torgau, den 6. Mai 1922.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[21108] Oeffentliche Fer Eehe.

Der minderjährige Paul Steihauer zu Trier, vertreten durch seinen Vormund Karl Blasius daselbst, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Bruno Tannenwaldt zu Hamburg, klagt gegen den Metzger Max Margquardt, früher zu Hamburg z. Zt. unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten in Abänderung des Urteils vom 14. Juli 1921 zu verurteilen, an den Kläger vom nächsten Kalendervierteljahre, relcges auf die Klagezustellung folgt, bis

zur Vollendung seines sechzehnten Lebens⸗ jahres als Unterhalt im voraus am Ersten jeden Vierteljahres fällige Geld⸗ rente von vierteljährlich 900 zu zahlen unter der Begründung, der Beklagte sei durch Urteil vom 14. Juli 1921 als außerehelicher Vater des Klägers zur Zahlung eines Unterhalts verurteilt, die zu

derart verändert, daß die bisherigen Leistungen nicht mehr ausreichend seien. Der hier geforderte Betrag entspräche den heutigen Verhältnissen. wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Ham⸗ burg, Zivilabteilung XV, Ziviliustiz⸗ gebände vor dem Holstentor, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 111,

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗ gemacht.

Hamburg, den 10. Mai 1922.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[21111] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige, am 28. November

1920 geborene Elisabeth Lisson, vertreten

durch ihren Vormund, den Arbeiter Josef

Hunder zu Seifersdorf, Kreis Falkenberg, O. S., Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Stephan in Neisse, klagt gegen den Knecht Paul Wottka, früher in Gies⸗ mannsdorf, Kreis Neisse, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte ihr außerehelicher Vater sei, da er ihrer Mutter, der Arbeiterin Hedwig Lisson in Seifersdorf in der gesetzlichen Empfängniszeit, nämlich in der Zeit vom 31. Januar 1920 bis zum 31. Mai 1920, beigewohnt habe, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, der Klägerin von ihrer Geburt an bis zur Vollendung ihres sechzehnten Lebensjahres

Der Beklagte

auf den 13. Juli 1922, Vormittags 9 ½ Uhr, geladen.

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a de Zeit maßgebend gewesenen Ver⸗ 8 hältnisse hätten sich infolge der Teuerung

als Unterhalt eine im voraus zu entrich

tende Geldrente von vierteljährlich 240 ℳ, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am 28. No⸗ vember, 28. Februar, 28. Mai

das Urteil gemäß § 708 Ziffer 6 der Zivilproßordnung für vorläufig vollstreck⸗ bar zu erklären. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Neisse auf den 18. Oktober 1922, 9 Uhr, Zimmer 11, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Amtsgericht Neisse, den 6. Mai 1922. [21104] Oeffentliche Zustellung. Frieda Wattrodt, geb. Mehrenz, in Rüstringen, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Mittwoch in Berlin, ladet den Landwirt Herbert Wattrodt, früher in Berlin, zur mündlichen Verhandlung

des Rechtsstreits vor die 41. Zivilkammer

des Landgerichts I in Berlin, Gruner⸗ straße, II. Stock, Zimmer 25/27, auf den 2. Oktober 1922, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Berlin, den 13. Mai 1922.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts I.

[21106] Oeffentliche Zustellung.

Der Maschinist Gustav Döring in Staaken, Bahnhofstraße 15, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Emil Salomon in Berlin, Königgrätzer Straße 59, klagt gegen den Arbeiter und Reisenden Artur Krzizik, früher in Strasburg (Uckermark), jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte den Einkauf von Kartoffeln übernommen, die Lieferscheine jedoch gefälscht, die ein⸗ gezogenen Vorschüsse für sich verwendet und den Kläger durch die Nichtlieferung zu einer Reise nach Wißmar veranlaßt, wodurch dem Kläger Fahrkosten und ein Verlust an Arbeitsverdienst entstanden sind, mit dem Antrage: 1. den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 5752 nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Dezember 1921 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, 2. das Urteil gegen Sicherheits⸗ leistung für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 13. Zivilkammer des Land⸗ gerichts III in Berlin zu Charlottenburg, Tegeler Weg 17/20, Saal 142 I, auf den 12. Juli 1922, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 24. O0. 191. 21.

Charlottenburg, den 11. Mai 1922.

Brucks, Justizobersekretär des Landgerichts UII in Berlin.

[21098] Oeffentliche Bekanntmachung.

Folgende bei den Kulturämtern des Landeskulturamts zu Frankfurt a. d. Oder

anhängigen Auseinandersetzungssachen:

.

8

und 28. August jeden Jahres zu zahlen, auch

Vormittags