1922 / 119 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 May 1922 18:00:01 GMT) scan diff

Italien 1017,95 G., 1622,05 B., Danemark 6716,55 G., 6733,45 B.,

Norwegen 5757,75 G. 5772,25 B., Schweden 8104,85 G., 8125,15 B. Spanien 4978,75 G., 4991,25 B., Prag 599,60 G., 600,40 B., Budapest 36,95 G., 37,05 B., Wien 3,33 G., 3,37 B. Hamburg, 22. Mai. (W. T. B.) (Börsenschlußkurse.) Deutsch⸗Australische Dampfschiff⸗Gesellschaft 515,00 bis 527,00 bez., Hamburger Paketfahrt 408,00 bis 413,00 bez., Hamburg⸗Südamerika —,— G., —,— B., Norddeutscher Lloyd 325,50 bis 329,00 bez., Vereinigte Elbeschiffahrt 708,00 bis 712,00 bez., Schantungbahn 465,00 bis 485,00 bez., Brasilianische Bank 1190,00 bis 1230,00 bez., Commerz⸗ und Privat⸗Bank 297,00 bis 301,00 bez., Vereinsbank 296,00 bis 300,00 bez., Alsen⸗Portland⸗Zement 1605,00 bis 1615,00 bez., Anglo⸗Continental 1865,00 bis 1880,00 bez., Asbest. Calmon 698,00 bis 702,00 bez., Dynamit Nobe! 610,00 bis 619,00 bez., Gerbstoff Renner 1245,00 bez., Norddeutsche Jutespinnerei —,— G., —,— B., Merck Guano 990,00 bez., Harburg⸗Wiener Gummi

daß die Inkerpellation über die Lehrlingsfrage hier so nebenbei mit Südafrikanischer Bund. Am 25 Januar auf einer behandelt werden soll. Für uns ist das die wichtigste Frage; wir Farm in der Nähe von Kroonstad (Oranje⸗Freistaat) Handwerker wünschen nicht Unterstellung der Lehrlinge unter das 3 Erkronkungen und 3 Todesfälle

Schlichtungs⸗ und Tarifwesen, das alles wollen wir unter uns mit Brasilien. Vom 22. bis 28. Januar 6 Erkrankungen und unseren Gesellen zusammen ausmachen. Wenn die Gewerkschaften 4 Todesfälle in Bahia. den Arbeitern gestatten wollten, zwei Stunden länger zu arbeiten, Peru. Vom 1. würden wir soviel mehr produzieren, daß unsere Industrie wieder 33 Todesfälle.

mehr exportieren könnte. Vielleicht kommen wir auf diesem Wege Dueensland. Vom 19. bis 25. März 1 Erkrankung und zu einer wirtschaftlichen Einheitsfront. (Beifall.) 1 Todesfall in Aramac.

Hoch (Soz.): Vieles von dem, was der Vorredner be⸗ Neu Südwales. Vom 19. bis 25. März 1 Erkrankung klagte, ist eine Wirkung der von seiner Partei getriebenen litik. und 1 Todesfall in Sydney. v11“ Das System der Bereicherung zugunsten der Wucherer und ieber Chol soll ja auch nach den Ausführungen des Herrn Hammer fortgesetzt 1 belekg. 8 werden. In der heutigen Notstandslage soll ein Kaufmann, der Siam. Vom 29. Januar bis 4. Februar 2 Erkrankungen und eine Ware vielleicht zu 30 Pfennig eingekauft hat, berechtigt sein, 2 Todesfälle in Bangk 8 . 8

om 5.

zum Deutschen Ir119.

Berlin, Dienstag, den 23. Mail X“

bis 28. Februar 76 Erkrankungen und

wahl beruht auf den Personalakten. Die kommen durchaus nicht immer einwandsfrei zustande. Es braucht gar nicht ein unrichtiges Urteil darin zu stehen, man kann guch über einen ganz her⸗ vorragenden Richter ein Urteil fällen, welches ihn zwar anerkennt aber über den mittleren Durchschnitt nicht wesentlich heraushebt.

noch zu sehen sei. Es liegt da ein Irrtum vor. (Zuruf des Ab⸗

geordneten Lichtenstein.) Es ist ferner gerügt ““ 8* Rich

in Oberschlesien es absichtlich vermieden, bei der Verkündung von

Urteilen zu sagen: „Im Namen des Volkes“. Nach einer Verordnung

ö1“ Kommission haben die Urteile nicht „Im Namen des tes

sie zu 60 Mark zu verkaufen? Das ist schamlosester Wucher! Die Löhne sind zum Teil noch nicht einmal auf das Zwanzigfache ge⸗ stiegen, die Arbeiterschaft leidet außerordentlich. (Zuruf rechts: Sie haben in der Regierung gesessen, nicht wir!) Wir haben immer unsere warnende Stimme erhoben. Als dann die Nieder⸗ lage kam, sind wir in die Bresche gesprungen. (Lachen und Zu⸗ rufe rechts, infolge deren Redner immer erregter wird.) Wir mußten dafür sorgen, daß die politische Freiheit geschaffen wurde. (Zuruf rechts: Und die Teuerung?) Als der Redner laut schreiend auf die Rechte einredet und Vizepräsident Rießer ihn ersucht, in anderem Ton zu sprechen, kommt von rechts der Zuruf: „Das ist das böse Gewissen!“ Die Profite des Kapitalismus, so fährt Redner fort, sind ständig gewachsen, und trotzdem will Herr daß die Arbeitszeit verlängert wird. Sie von der deutschnativnalen Partei, die die Preise für die notwendigsten Nahrungsmittel unerhört steigern, tragen am meisten dazu bei, daß die Arbeiter nicht mehr leisten können. Die Industrie zieht zum Teil aus der Valutadifferenz roße Gewinne heraus. Nicht nur vom Wirtschaftsministerium, auf allen Gebieten muß der Ausbeutungspolitik entgegen⸗ getreten werden. Die Preisgestaltung muß kontrolliert werden. Wenn der Ausschuß für die Ueberwachung der Kartelle nicht genügt, erwarten wir vom Minister andere Vorschläge. Ich bitte den Wirt schaftsminister, sich auch um die anderen Ministerien zu kümmern, auch um Angelegenheiten, in denen ein anderes Ministerium feder⸗ führend ist. So sollte er namentlich in die Holzwirtschaft eingreifen und die Verteuerung des Holzes prüfen; die wenigen Papierfabriken, die wir haben, müssen unter die Kontrolle der Regierung gestellt werden. Wenn die Holzwirtschaft in “X“ Bahnen gebracht wird, ist auch die Papierfrage zu lösen. Ebenso mu sich der Wirtschafts⸗ minister die Zuckerwirtschaft ansehen. Die irituspreise sind am 1. April erhöht worden, aber kapi balkräftige Firmen sich noch vorher durch langfristige Verträge auf lange hinaus zu den alten niedrigen Preisen eindecken können. Die Holzwirtschaft sollte über⸗ haupt vom Landwirtschaftsministerium abgetrennt und dem Wirt⸗ schaftsministerium übertragen werden. Die Ausbeutung des Volkes kann nicht so weitergehen. In der Abwehr der Ententeforderungen sind wir einig Die Einfuhrfrage muß generell geordnet werden, es geht nicht an, dem einen Kaufmann die Einfuhr zu gestatten, dem anderen sie zu verbieten. Unerlaubte Einfuhr sollte einfach konfisziert werden. Eine unbeschränkte Ausfuhr ist nicht möglich, es gibt Waren, die wir vng selber cchen und deren Ausfuhr wir mit den schärfsten itteln verhindern müssen. Das Schiebertum muß lahmgelegt werden. Die Amsfuhr muß in rücksichtsloser Weise überwacht werden. Wir könmen mur allmählich zu einer Besserung unserer Verhältnisse kommen, die Menschen müssen wieder zur Selbst⸗ erkenntnis kommen und aufeinander Rücksicht nehmen. Wernn wir aber den Preiswucher weiter walten woshn kommen wir zum Ab⸗ grund. Die Arbeiter müssen guch ihre Pflicht tun aber die Unter⸗ nehmer müssen mit gutem Beispiel vorangehen. Gei Il links.)

Abg. Kniest Sem). Unter der Teuerung der Rohstoffe leidet am meisten der gewerbliche Mittelstand, der nicht genug Betriebs⸗ kavital hat. Der Sbaat muß mitwirken 7 ie Preistreiberei, der Staat verkauft selbst Holz und kann deshalb Erleichterungen schaffen. Der Wirtschaftsminister wird allerdings bei den maßgebenden Stellen, die das angeht, einen schweren Stand haben. Um Qualitätsarbeit liefern zu können, brauchen wir einen gut ausgebildeten Arbeiter⸗ nachwuchs. Durch den Krieg ist die Ausbildung vernachlässigt worden, wir müssen das nachholen. Die Ausbildung des Nachwuchsetz muß in erster Linie dem Handwerksmeister überlassen werden, aber der Lehrling kann nicht als Arbeiter, sondern er muß als Lehrling behandelt werden. Die Zeitungen sind im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse notwendig, aber sie können das teure Zeitungspapier nicht mehr bezahlen, sie werden dadurch selbst immer teurer. Die Zeitungs⸗ verleger verlangen vor allem die Sicherstellung einer bestimmten Menge von Zeitungsdruckpapier, die Versetzung dieses Papiers aus der Tarifklasse A in die Klasse B und die Ermäßigung der Zell⸗ stoffpreise.

Nach 6 Uhr wird die weitere Beratung auf Dienstag,

11 Uhr, vertagt.

Parlamentarische Nachrichten.

Aluf eine von den Landtagsabgeordneten Dr. Schreiber (Halle), Dr. Höpker⸗Aschoff und Genossen an die preußische Staatsregierung gerichtete Anfrage, betreffend eine Aufenthaltssteuer für Ausländer, hat der Minister des Innern dem Landtag die folgende Antwort zugehen lassen: Die Anregung, die Nachteile, die sich aus der starken Entwertung der deutschen Valuta, insbe⸗ sondere während der kommenden Reisezeit, für die deutsche Volkswirt⸗ schaft im allgemeinen und die Kommunalverbände im besonderen ergeben, durch geeignete steuerliche Maßnahmen in billiger und den Bestim⸗ mungen des Friedensvertrages nicht widersprechender Weise auszu⸗ gleichen, ist bereits Gegenstand eingehender Erwägungen. Diesem „Gedanken trägt auch bereits eine starke Staffelung der Steuersätze der Beherbergungssteuer bei den teueren Zimmerpreisen Rechnung. In welcher Art noch eine weitere Regelung vorzunehmen sein wird, fäßt sich zurzeit abschließend noch nicht angeben. Doch wird voraus⸗ sichtlich das Recht der Gemeinden zur Erhebung indirekter Steuern hierfür ausreichen.

esundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Gang der gemeingefährlichen Krankheiten.

(Nach den „Veröffentlichungen des Reichsgesundheitsamts“ vom 10. Mai 1922.) P 0 st. Italien. In Catania wurden im Januar und Februar 28 pestinfizierte Ratten gefunden. 8 . Portugal. Vom 22. Januar bis 4. März 51 Erkrankungen und 25 Todesfälle auf den Azoren in Arrifes, Capelas, Fenaes, Ribeira Grande und Santo Antonio. Großbritannien und Irland. Am 12. Februar wurden im Hafen von Liverpool auf dem von Rangun eingetroffenen

Dampfer „Warwickshire“ 27 pestinfzierte Ratten und eine Maus In der Zeit vom 25. Dezember v. J. bis 18. Februar wurden in den Hafenanlagen von Liverpool 1532 Ratten untersucht;

Vom 1. September bis wurden auf Java 5767 und vom 1. Januar bis 28. Februar 3465 tödlich verlaufene Pestfälle gemeldet, davon in den Residentschaften Soerakarta 1993 + 1869, Kedoe 2584 + 1208, Samarang 1084 + 352, Soerabaja 51 + 12, Pasoeroean

gefunden.

Pestratten wurden nicht festgestellt. Niederländis Indien. 31. Dezember v. J.

7 + 2, Diokjakar 0 + 3 und Rembang 1 Siam. V 9 Todesfälle in Bangkok. Mauritius. vom 31.

wurde 1 Erkrankung bei einem polnischen Arbeitérkinde in Schladen

om 8. Januar bis 4. Februar 14 Erkrankungen und

In Port Louis vom 1. bis 30. Dezember

Philippinen. bis 18. Februar 12 Erkrankungen

und 1 Todesfall in Manila.

8 Pocken. Deutsches Reich. In der Woche vom 30. April bis 6. Mai

(Kreis Goslar, Reg⸗Bez. Hildesheim) festgestellt. Für die Zeit vom 23. bis 29. April wurden nachträglich noch 25 Erkrankungen mitgeteilt, und zwar in Gleiwitz 5, in Laband 13, in Alt Gleiwitz 3, in Niepaschütz, Schechowitz, Sersno⸗Scherwionka und Ellguth von Gröling (Kreis Gleiwitz (Reg.⸗Bez. Oppeln) je 1. Oesterreich. Vom 16. bis 22. April 1 Erkrankung in Wien. Tschecho⸗Slowakei. Vom 16. bis 31. März 5 Erkrankungen, davon in Pod karpatska Rus 4 und in der Slowakei I. Italien. Vom 10. bis 16. April 4 Erkrankungen, davon in den Provinzen Caserta 2, Ancona und Reggio Calahria je 1. Schweiz. Vom 16. bis 22. April 21 Erkrankungen, und zwar in den Kantonen Zürich 12 davon in der Stadt Zürich 3 —, Aargau 4, St. Gallen 3 und Bern 2. Spanien. Vom 1. bis 31. Dezember v. J. 1 Todesfall in Huelva; vom 19. bis 25. Februar 5 Todesfälle in Sevilla. Finland. Vom 1. bis 15. April 4 Erkrankungen, davon in den Bezirken Kajana und Pudasjärwi je 2. Lettland. Vom 1. bis 31. März 16 Erkrankungen. Türkei. Vom 12. bis 25. Februar 27 Erkrankungen und 8 Todesfälle in Konstantinopel. Algerien. Vom 1. Januar bis 28. Februar 2 Erkrankungen

in Algier. “X“ Fleckfieber. 1 Dentsches Reich. Für die Woche vom 16. bis 22. Axril wurden nachträglich noch 6 Erkrankungen bei Heimkehrern aus Rußland mitgeteilt, und zwar in der Quarantäneanstalt Osternot⸗ hafen (Kreis Usedom⸗Wollin) und in Kolbitzow (Kreis Randow,

Reg.⸗Bez. Stettin) je 3.

Ungarn. Vom 27. März bis 2. April 1 Erkrankung in Stuhlweißenburg. . 1

Tschecho⸗Slowakei. Vom 16. bis 31. März 127 Er⸗ krankungen (und 7 Todesfälle), davon in der Slowakei 109 (7) darunter 107 (6) nachträglich seit November v. 8 bekannt ge⸗ wordene Fälle aus einer wegen des Schnees unerreichbar gewesenen Ortschaft —, in Podkarpatska Rus 14, in Böhmen 3 und

in Mähren 1. Vom 19. Februar bis 11. März 16 Erkrankungen

Portugal.

in Oporto. Lettland. Vom 1. bis 31. März 212 Erkrankungen. Bulgarien. Vom 12. bis 18. Februar 1 Erkrankung in

Sofia. Griechenland. Vom 23. bis 29. Januar 1 Erkrankung in

Saloniki.

Türkei. Vom 29. Januar bis 25. Februar 27 Erkrankungen in Konstantinopel.

Aegypten. Vom 1. bis 7. Januar 1 Erkrankung in Kairo; vom 12. bis 25. Februar 6 Erkrankungen und 3 Todesfälle in Alexandrien. 8

Tunesien. Vom 5. Februar bis 4. März 3 Erkrankungen und 3 Todesfälle in Tunis.

Algerien. Vom 21. bis 28. Februar 1 Erkrankung in Algier; vom 21. Februar bis 10. März 13 Erk d 1 Todesfall in Oran. . b

Handel und Gewerbe.

In der gestrigen außerordentlichen Generalversammlung der Selve⸗Aktiengesellschaft in Altena (Westf.) wurde, wie „W. T. B.“ mitteilt, die Erhöhung des Grundkapitals von 42 000 000 auf 70 000 000 beschlossen. Es sollen 25 000 000 neue Stammaktien und 3 000 000 sechs⸗ prozentige Vorzugsaktien mit sechsfachem Stimmrecht aus⸗ gegeben werden. Von den neuen Aktien sollen unter Aus⸗ schließung des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre 10 000 000 durch ein Konsortium den alten Aktionären derart zum Bezuge an⸗ geboten werden, daß auf vier alte eine neue Aktie zu pari zuzüglich 15 vH für Kosten bezogen werden kann. Die weiteren 15 000 000 werden vom Vorstand und Aufsichtsrat im Interesse der Gesellschaft bestens zu verwenden sein. Die 3 000 000 Vorzugsaktien gehen in den Besitz der Familie Selve. Neu in den Aufsichtsrat gewählt wurde Dr. Fritz Warburg, Teilhaber der Firma M. M. Warburg & Co. in Hamburg.

Der Bruttogewinn der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank in München für das Geschäftsjahr 1921 beträgt nach Abgleichung der Pfandbrief⸗ und der Hypothekenzinsen 81 430 672 ℳ, das ist 37 024 202 mehr als im Vorjahr; dagegen stiegen die Lasten um 27 750 941 ℳ, darunter Mehrausgaben für Gehälter 19 585 638 und für Sachausgaben 5 135 276 ℳ, sodaß bei einem um 22 638 höheren Vortrag als im Jahre 1920 der Reingewinn 18 752 494 gegen 9 479 234 im Vorjahre beträgt. Der Aufsichtsrat beschloß, der am 24. Juni stattfindenden Generalversammlung nach Rücklage von 3 000 000 für Baureserve auf das erhöhte Aktienkapital eine Dividende von 14 vH (im Vor⸗ jahre 12 vH) auf die Stammaktien und von 6 vH auf die Vorzugs⸗ aktien vorzuschlagen.

rag, 20. Mai. (W. T. B.), Ausweis der Bank beim tschecho⸗slowakischen Finanzministerium vom 15. Mai (in Klammern Zunahme und Abnahme im Vergleich zu dem Stande vom 7. Mai) in tausend Kronen: Forderungen an die Oesterreichisch⸗Ungarische Bank 10 096 710 (unverändert), Wechsel⸗ bestand 609 652 (Abn. 152 593), eskontierte Wertpapiere 147 725 (Abn. 70 160), Vorschüsse auf Wertpapiere 1 492 656 (Abn. 11 403), Guthaben im Ausland und Devisenbestände 267 584 (Abn. 71 264), Ankauf von Edelmetallen 629 678 (Abn. 2880), sonstige Aktiva 591 922 (Zun. 34 719), bei Abstempelung zurückbehaltene Banknoten 614 745 (Abn. 28 316), Notenumlauf 9 488 437 (Abn. 295 733), Giroguthaben 1 981 680 (Zun. 6 416), Kassenscheine 313 686 (Zun. 22 496), sonstige Passiva 1 437 379 (Zun. 21 556), Notenreserve 658 102 (Abn. 12 567).

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 22. Mai auf 9566 (am 20. Mai auf 9206 ℳ) für 100 kg. 8

Köln, 22. M. (W. T. B.) (Amtliche

2. i. Devisenkurse.) Holland 12 289,60 2 320,40 B., Frankreich 2846,40 G. 2853,60 B.,

1665,00 bis 1682,00 bez.,

Minen⸗Aktien —,— G., —,— B.,

ö

5 % Leipziger Stadtanleihe 100,75, ; anstalt 255,00, Bank für Grundbesitz 202,00, Chemnitzer Bank⸗ verein 295,00, Ludwig Hupfeld 630,00, Piano Zimmermann 805,00,

Leipziger Baumwollspinnerei

Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.

Kaoko —,— G., Sloman Salpeter Neuguinea —,— G., —,— B., Otavi⸗ do. do. Genußsch. —,— G.,

(W. T. B.) Sächsische Rente 66,50, Allgemeine Deutsche Credit⸗

G EIe B.,

B. Befestigt. Leipzig, 22. Mai.

990,00, Sächs. Emaillier⸗ u. Stanz⸗ werke vorm. Gebr. Gnüchtel 530,00, Stöhr u. Co. 1850,00, Thür. Wollgarnspinnerei 1115,00, Sächs. Wollgf. vorm. Tittel u. Krüger 1220,00, Tränkner u. Würker 725,00, Zimmermann⸗Werke 500,00, Germania 600,00, Peniger Maschinenfabrik 376,00, Leipziger Werk⸗ zeug Pittler u. Co. 960,00, Wotan⸗Werke 1020,00, Leipz. Kammgarn⸗ spinnerei 1000,00, Hugo Schneider 705,00, Wurzner Kunstmühl. vorm. Krietsch 530,00, Hall. Zucker⸗Fabrik —,—, Mittweidaer Kratzen 1425,00, Fritz Schulz jun. 1075,00, Riebeck u. Co. 475,00, Thüring. Gas 490,00, Hallesche Pfännerschaft 440,00. Fester. Frankfurt a. M., 22. Mai. (W. T. B.) Oesterr. Kredit 93,50, Badische Anilin 770,00, Chem. Griesheim 775,00, Höchster Farbwerke 697,00, Lahmeyer 415,00, Westeregeln Alkali 1750,00, Adlerwerke Kleyer 520,00, Pokorny u. Wittekind 649,00, Daimler Motoren 440,00, Maschinenfabrik Eßlingen 880,00, Aschaffenburg Zellstoff 810,00, Phil. Hehahsh 540,00, Wayß u. Freytag 700,00, Vereinigte Deutsche Oelfabriken 906,00, Zellstoff Waldhof 815,00, Fuchs Waggonfabrik 624,00, Heidelberg Zement 749,00, Zuckerfabrik Waghäusel 889,00, Zuckerfabrik Frankenthal 874,00, Zuckerfabrik Offstein 880,00, Zuckerfabrik Stuttgart 860,00. Am Pfingstsonnabend (3. Juni) bleibt die Frankfurter Wert⸗ papierbörse für jeden Verkehr geschlossen. Auch Devisen und Bank⸗ noten werden nicht notiert. 1 Wien, 22. Mai. (W. T. B.) Türkische Lose 60 000, Mai⸗ rente 150, Februarrente 150, Oesterreichische Kronenrente 160, Oesterreichische Goldrente 2200, Ungarische Goldrente —,—, Ungarische Kronenrente 4200, Anglobank 19 400, Wiener Bankverein 7210, Oesterreichische Kreditanstalt 7860, Ungarische Kreditanstalt 23 000, Länderbank 19 300, Oesterreichisch⸗Ungarische Bank 17 300, Wiener Unionbank 7250, Lloyd Triestina —,—, Staatsbahn 166 000, Süd⸗ bahn 45 000, Südbahnprioritäten 70 490, Siemens u. Foles 10 820, Alpine Montan 91 000, oldihütte 70 000, Prager Eisen 147 000, Rima Murany 39 500, Skoda⸗Werke 83 400, Brüxer Kohlen —,—, Salgo⸗Kohlen 107 200, Daimler Motoren 4615, Veitscher Magnesit —, Waffenfabrik 5000, Galizia⸗Petroleum —,—, Kaiser⸗ Ferdinand⸗Nordbahn 610 000. 1 Prag, 22. Mai. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale (Durchschnittskurse): Amsterdam 2060,00, Berlin 17,05, Stock⸗ holm 1360,00, Christiania 980,00, Kopenhagen 1132,50, Zürich 1000,50, London 235,50, New York 52,80, Wien 0,54 ¼, Mark⸗ noten 17,05, Polnische Noten 1,28. London, 20. Mai. (W. T. B.) Privatdiskont 2 ⁄e. London, 22. Mai. (W. T. B.) Silber 37 ⅜, Silber auf Lieferung 37 ⅜. 1 Paris, 22. Mai. (W. T. B.) Devisenkurse. Deutschland 3 ⁄26, Amerika 1112,50, Belgien 92,25, England 49,61 ¼, Holland 433,00, Italien 57 1, Schweiz 212,00, Spanien 177,75. Züärich, 22. Mai. (W. T. B.) Devisenkurse. Berlin 1,67 ½⅞, Wien 0,05 ¼, Prag 9,97 ½, Holland 204,00, New York 524,25, London 23,34, Paris 47,25, Italien 26,82 ½, Brüssel 43,30, Kopen⸗ hagen 111,75, Stockholm 135,00, Christiania 97,00, Madrid 83,25, Buenos Aires 190,00, Budapest 0,63, Bukarest —,—, Agram 186,00,

Warschau 0,13. (W. T. B.) 5 % Niederländische

Amsterdam, 22. Mai. „5 % N Staatsanleihe von 1918 891⁄16, 3 % Niederländische Staats⸗

anleihe 63 ⅞, 3 % Deutsche Reichsanleihe Januar⸗Juli⸗Coupon „Königlich Niederländ. Petroleum 485,25, Holland⸗Amerika⸗ Linie 137,50, Atchison, Topeka & Santa —,—, Rock Island —,—, Southern Pacific 95 ⅛, Southern Railway 26,00, Union Pacific 143,25, Anaconda 113,50, United States Steel Corp. 105,00.

Schwach. 2 Amsterdam, 22. Mai. (W. T. B.), Devisenkurse. London 11,45 ½, Berlin 0,81 ¼, Paris 23,17 ½, Schweiz 49,07 ½, Wien 0,02 ¼¾, Kopenhagen 54,90, Stockholm 66,45, Christiania 47,10, New York 257,50, Brüssel 21,30, Madrid 41,02 ½, Italien 13,32 ½ Kopenhagen, 22. Mai. (W. T. B.) Devisenkurse. London 20,88, New York 470,50, Hamburg 1,55, Paris 42,30, Antwerpen 38,90, Zürich 89,75, Amsterdam 182,75, Stockholm 121,65, Christiania 85,40, Helsingfors 9,85, Prag 9,00. Stockholm, 22. Mai. (W. T. B.) Devisenkurse. London 17,24, Berlin 1,26, Paris 35,00, Brüssel 32,00, schweiz. Plätze 74,00, Amsterdam 150,75, Kopenhagen 82,85, Christiania 70,60, Washington 388,00, Helsingfors 8,10, Prag 7,60. Christiania, 22. Mai. (W. T. B.) Devisenkurse. London 24,50, Hamburg 1,85, Paris 50,00, New York 552,00, Amsterdam 215,00, Zürich 105,00, Helsingfors 11,50, Antwerpen 45,75, Stock⸗ holm 142,50, Kopenhagen 117,50, Prag 10,50.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts

b Ruhrrevier I Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen

am 20. Mai 1922: 24 416

8 841

(“

Nicht gestellt.

Beladen zurück⸗ elilsett. ..

am 21. Mai 1922:

Gestelt.. 5 729

Nicht gestellt ..

Beladen zurück⸗ 8 geliefert... 5 501

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

2*

Verantworklicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle Rechnungsrat engering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt Berlin, Wilhelmstr. 32. vqöT8II1I4“ einschließlich Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. 51 A und B)

v. J. 82 Erkrankungen (und 41 Todesfälle) bis 11. Januar 7 62²2⁰7.

Dezember 9. J.

a

G. 12 32 Belgren 2619,20 G. 2625,80 B., Amerika 316,97 ½ G. 317,77 B. England 1408,70 G., 1412,30 B., Schweiz 6042,40 G., 6057,60 B.,

und Erste, Zweite und Dritte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.

ͤa“ b 141. Sitzung vom 22. Mai 1922, Vormittags 11 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“).)

Das Haus setzt die zweite Beratung des Haushalts der Justizverwaltung fort. In damit steht die große Anfrage der Sozialdemokraten über Anklageerhebungen gegen Personen, die an Kundgebungen zum Schutze der Republi teilgenommen haben, und die große Anfrage der Unabhängigen über die Verurteilung von An⸗ ööö“ der sozialistischen Parteien wegen Landfriedens⸗

Iustizminister Dr. Am Zehnhoff: Meine Damen und Herren! In der am vorigen Samstag von dem Herrn Abgeordneten Kuttner vorgetragenen Sache Köbisch gegen Maschte habe ich mir von Breslau die Akten kommen lassen. Sie liegen vor. Meines Erachtens fehlt jeglicher Beweis dafür, daß sich die Richter bei ihrem Urteil an dem Manne haben rächen wollen deswegen, weil er sich erfolgreich über sie beschwert hat, daß sie ihm seine Existenz hätten vernichten wollen Meines Erachtens wird diese Auffassung schlagend durch die Daten widerlegt. Das Urteil, von dem Herr Abgeordneter Kuttner gesprochen hat, ist vom 1. November 1921, hingegen hat

der Oberlandesgerichtspräsident den Richtern wegen des anderen

Urteils seine Mißbilligung am 10. Januar 1922 ausgesprochen, also mehr als zwei Monate später. Also kann in dieser Mißbilligung nicht die Ursache für die Entscheidung gesucht werden, die am 1. No⸗ vember 1921 erfolgte. Ich kann nur mein tiefstes Bedauern darüber aussprechen, daß Herr Kollege Kuttner diese ehrenrührigen Angaben hier gemacht hat. Was sodann die Beschimpfung der Richter anlangt, so fehlt mir jeder parlamentarische Ausdruck, sie entsprechend zu charakterisieren. Ich beschränke mich darauf, sie mit Entrüstung zurückzuweisen. (Bravo! rechts.) Herr Kollege Kuttner hat hier die Namen der Richter, die bei dem Urteil der Strafkammer mitgewirkt haben, zur Verlesung gebracht, damit sie im ganzen Land bekannt werden. Ich glaube, er kann überzeugt sein, daß, wo auch immer von diesen Namen gesprochen wird, auch seines Namens Erwähnung getan wird. (Lebhaftes Bravo! rechts.)

Abg. Dr. Berndt (Dem.): Der Richterstand 31 sein als irgendein anderer. Voraussetzung dafür ist seine Unabhängig⸗ keit. Von politischen 85 strömungen darf er in keiner Wesß⸗ hbeeinflußt werden. Der Richter hat die Verfassungsbestimmungen bedingungslos zur 8 zu bringen. Die ganze Rechtsprechung muß erfüllt sein von dem Geiste des neuen Staates. Wenn im monarchischen Staate die Eingangsworte des Urteils „Im Namen des Köonigs“ lauteten und jetzt „Im Namen des Volkes“, so sollte das den Richtern eine ernste Mahnung sein. Die Mängel in der Justiz, die sich auf alle Gebiete erstrecken, sind im wesentlichen technische Mangel. Die anderen, so oft Mängel liegen bei der Rechtsprechung in solchen Strafsachen, bei denen es sich um politische, soztale oder konfessionelle Gegensätze handelt. Es handelt sich hier aber nicht um Einzelfälle, über die man hinweggehen könnte, es handelt sich um ein System, das man im Staatsinteresse unterbinden muß. Diesem System gegenüber reichen die bürokratischen Mittel der Rüge und der Mißbilligung nicht aus, die hier vorhandenen Schäden der Rechts⸗ pflege können nur durch grundsätzliche Eingriffe beseitigt werden. Im Ausschuß hat man tagelang darüber verhandelt, und der Ab⸗ geordnete Kuttner hat nur die allerwichtigsten Fälle im Plenum vorgetragen. Im Fall Köbisch ist ja allerdings das Verhalten des Gerichts durch den Oberlandesgerichtspräsidenten gemißbilligt worden, aber die Auffassung, daß hier nur das Takt⸗ gefühl verletzt worden sei, ist ganz unhaltbar. Das Ge⸗ richt hat eine Gelegenheit benutzt, ein allgemeines ehren⸗ kränkendes Urteil über einen Mann abzugeben, der von politischen Gegnern als Politiker und Volksmann getroffen und in der Oeffentlichkeit verächtlich gemacht werden sollte. Daher auch das un⸗ glaubliche andere Urteil desselben Gericht, wo gegen die Wahrheit fest⸗ gestellt wird, daß Dr. Köbisch seine Oberschwester vergewaltigt habe. Hier liegt ein Mißbrauch des Richteramtes vor; die Richter haben die Begründung des Urteils benutzt, um den 8 zu einem deutsch⸗ nationalen Flugblatt zu schreiben, welches im Dienste der Regktion verwertet werden sollte. Gegen diese Männer mußte ein Straf⸗ verfahren eingeleitet werden. (Lebhafte Zustimmung links.). Der Vertreter des Ministers meinte, man habe sich im Ministerium von einem Disziplinarverfahren keinen Erfolg versprochen. Das glaube ich auch; auch ich habe große Zweifel, ob unter den heutigen Umständen eine gerechte Entscheidung ergangen wäre. Daraus ergibk sich aber nur, daß auch die Zusammensetzung der reaäktionären Disziplinargerichte einer gründlichen Reform bedarf. Einer jener fünf Richter, der Landgerichtsrat Dr. Heens. ist als Hilfsrichter an das Oberlandes⸗ ericht Breslau berufen worden. Das wird im Volke als eine Be⸗ örderung angesehen. Obwohl ich den Minister hierauf aufmerksam

macht habe, ist Dr. Heinze heute noch in Breslau und wird bis zur Beendigung seines Kommissoriums, die allerdings nahe bevorsteht, dort verbleiben. Es hätte ein Exempel statuiert werden müssen, der Mann mußte sofort abberufen werden, damit der Oeffentlichkeit klar und deutlich gesagt wurde, daß Richter, die sich so schwer vergangen, nicht in Beförderungsstellen kommen dürfen. Eine Besserung der Rechts⸗ pflege dadurch zu errei daß man die Richterwahl dem Volke überträgt, ist eine Utopie. Auch hier würden Parteirücksichten schließ⸗ lich den Ausschlag geben, eine Objektivität der Rechtspflege wäre somit auch auf diesem Wege nicht verbürgt. Nur eine konsequente und zielbewußte Beobachtung der Interessen des Staats und der All⸗ gemeinheit bei der Besetzung namentlich der oberen und obersten Stellen des Richtertums durch den Justizminister kann Besserung schaffen. Es genügt nicht, nur die Lüchtigften auszulesen; das trifft nicht den Kern der Sache; denn Tüchtigkeit muß bei jedem Anwärter auf eine höhere Stelle eine Selbstverständlichkeit sein. Es kommt auch auf die . und staatsbürgerliche Qualifikation an, und nach dieser Richtung ist bisher so gut wie nichts geschehen. Tüchtige Kräfte haben wir auch bei den Linksradikalen so gut wie bei den

tsradikalen. Woher kommt es, daß gleichwohl unter den Ober⸗

1 aten kaum ein Sozialdemokrat sich findet, daß auch

unter Landgerichtsdirektoren als Vorsitzenden der Strafkammern nur ganz ausnahmsweise einer ist, der auf dem Boden der Linken steht? Das kommt daher, daß nicht allein die sachliche Eignung aus⸗ claggebend ist, sondern daß die politische, und zwar die reaktionäre echte noch immer bei der Ernennung der Vorstände der höheren Gerichte gebend ist. Sicherlich liegt das nicht im Willen des Ministers, aber die nachgeordneten Stellen handeln danach. Die Aus⸗

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Kerxnen Minijter, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

„Hervorragende“ Qualifikation wird fast immer nur bei L 2 funden, die auf dem Boden der v sef stehen. Ee bei follte die Justizverwaltung den Versuch machen, sich auf andere Weise zu informieren über die Fähigkeit und die Qualifikation der für die höheren Aemter in Frage kommenden Personen. Der Kollege Koch⸗ mann hat bereits angeregt, daß auch mit der Rechtsanwaltschaft Fühlung genommen und festgestellt werden möchte, wic man über die Betreffenden in diesen Kreisen denkt. Auf diese oberen und obersten Stellen gehören nur Männer, die fest auf dem Boden der deut⸗ schen Republik stehen und auch staatsbürgerlich Vorbilder sind. In die Stellen der Personalräte dürfen Reaktionäre weder im Ministerium noch in der Provinz einrücken. Es wird auch not⸗ wendig sein, die geeigneten in der Rechtsanwaltschaft vorhandenen Kräfte für den Richterberuf heranzuziehen. Bis jetzt ist in der Beziehung mehr als engherzig verfahren worden. Wenn ein Rechtsanwalt auch noch so tüchtig sich 20 Jahre bewährt hat, wird er höchstens Amtsgerichtsrat, ausnahms⸗ weise vielleicht einmal Oberlandesgerichtsrat, aber als Landgerichtsdirektoren und als Präsidenten der Land⸗ und Oberlandesgerichte kommen selbst die hervorragendsten Kapazitäten der Anwaltschaft nicht in Frage. Hier sollte der Minister Umschau halten. Gerade heute bietet sich ihm eine glänzende Gelegenheit, seinen Willen durch die Tat zu beweisen. bee Fschstent des Kammergerichts scheidet wegen Ueberalterung aus, die Neubesetzung der Stelle steht unmittelbar bevor. Hier kann der Minister zeigen, daß er entschlossen ist, seines hohen Amtes in demokratischem und republikanischem Sinne zu walten. In keinem Falle darf ein Reaktionär auf diesen Posten; aber schon hört mon, daß einflußreiche Kreise daran arbeiten. (Hört! hört! links.) Auch die Berufung einer kraftlosen Persönlichkeit wäre in diesem Falle ein unverzeihlicher Fehler, auf die Stelle gehört heute ein Mann, dessen Name allein schon weithin sichtbar ein Programm bedeutet. Bei der Staatsanwaltschaft handelt es sich um aus⸗ gesprochen politische Beamte, und hier reicht der Einfluß des Ministers viel weiter. Wie kann er Staatsanwälte, die, wie im Falle Klein⸗ Roden, gegenüber unerhörten Beleidigungen des Reichspräsidenten geringe Geldstrafen beantragen, gewähren lassen? Auch hier, und nicht bloß in diesem Falle, mußte man ein Exempel statuieren. Es genügte ja, daß in einigen wenigen Fällen durchgegriffen wird, damit unsere Staatsanwälte wissen, vt an der leitenden Stelle der ernste Wille dazu vorhanden ist. Leider hat sich das Richtertum gegen die Richter, die durch ihre Urteilssprüche das Staatsinteresse schädigen und das Ansehen des Richterstandes im Volke untergraben, in seiner Organisation nicht gewendet. Dem Bedürfnis, den Richterstand durch ““ tätige Mitwirkung an der Besserung der Rechtspflege teil⸗ nehmen zu lassen, will der neugegründete republikanische Richter⸗ bund abhelfen. Dieser Bund ist keine Standesvertretung im eigent⸗ lichen Sinne, sondern er basiert auf der Staatsgesinnung; ungeheuer töricht wäre es, zumal unter den heutigen Verhältnissen, wenn man den Bund gegründet hätte, um Karriere zu machen. Aus diesen ungerechten Angriffen erkennt man indessen, wie unbequem die Reaktion das Erstarken des Staatsgedankens empfindet. Der Minister sollte den Bund als Bundesgenossen im Kampf für den demokratisch⸗republikanischen Staat freudig begrüßen. Von den Deutschnationalen ist zun dieser Beratung ein Antrag gestellt, das Staatsministerium zu ersuchen, bei der künftigen Reichsjustizreform auf die Beibehaltung des Berufsrichtertums mit Hochschulstudium und praktischer Ausbildung der Richter⸗ und Staatsanwaltschaftsanwärter hinzuwirken. Wir lehnen diesen Antrag ab, denn er hat lediglich den Zweck, der Werbreiterung der Basis des Richterstandes entgegen⸗ zuwirken, die wir im vorigen Jahr durch einen Antrag gefordert haben, indem wir empfahlen, auch Personen ohne Rechtsstudium und ohne die gesetzlich vorgeschriebene Vorbereitung zum Richteramt gelangen zu lassen. Selbstverständlich müssen auch solche Anwärter des Richterstandes die nötige allgemeine Bildung und auch die theoretische und praktische Ausbildung besitzen, aber es 88 gar kein Zweifel, daß es Personen gibt, die diesen Anforderungen entsprechen, und daß auch nur solche in die Justiz hineinkommen werden. Es gibt Büro⸗ vorsteher von Rechtsanwälten, die sich geradezu glänzend zum Richter⸗ amt qualifizieren. Die theoretische und praktische Ausbildung kann ohne Unterbrechung der Berufstätigkeit durch Besuch von Vorlesungen und Kursen bzw. in Anwaltsbüros erworben werden; in England wird der juristische Nachwuchs regelmäßig in den Anwaltsbüros ausgebildet. Gewiß wird es nur wenig solche Qualitätsmenschen geben, aber diese wenigen werden für die Rechtspflege ein großer Gewinn sein. Für die angemessene und ausreichende Entschädigung der Referen⸗ dare durch eine feste Vergütung sind auch wir, schon deswegen, damit nicht die Rechtspflege vollends zu einer Domäne der sogenannten „neuen Reichen“ wird; wir wünschen auch, daß diese Vergütung beim Ausscheiden als Assessor aus dem Dienst nicht zurückgefordert werden darf, es sei denn, wenn der Aus⸗ scheidende in den Privatdienst übertritt. Das Verlangen der Sozial⸗ demokraten, die Laienrichter auch in den Zivilkammern zu verwenden, können wir nicht unterstützen; dazu sind die Dinge dort oft viel zu kompliziert. Die Auswahl der Laienrichter sollte nicht dem Volke, wie die Sozialdemokraten wollen, wohl aber den kommunalen Ver⸗ tretungskörpern übertragen werden. Die Zuständigkeit der Amts⸗ gerichte ist zu erweitern, aber 10 000 Mark muß die höchste Grenze sein, eine Heraufsetzung bis zu 30 000 Mark wäre absolut unver⸗ antwortlich.

8 Lichtenstein (U. Soz.): Der Abgeordnete Kuttner hat das Verdienst, den Richtern die Maske vom Gesicht heruntergerissen zu haben. Das Bestehen einer Klassenjustiz ist nicht zu bestreiten; in dem jetzigen Klassenstaat aber wird sie nie zu beseitigen sein. Nicht nur in politischen, sondern auch in tausend andern Strafprozessen zeigt sich die Klassenjustiz. Die Ausdehnung der Todesstrafe, die Er schwerung der Verteidigung, die Beschleunigung des Verfahrens das alles haben die Richter aus der Ausnahmegesetzgebung gelernt. Die republikanischen Einrichtungen werden von den Richtern in jeder Weise sabotiert. Redner bringt für diese Behauptung Beweis⸗ material vor. U. a. streichen Richter in Oberschlesien stets das „Im Namen des Volkes“ durch. Es sei die bedauerliche Tatsache zu konstatieren, daß man Richtern, die nicht den geraden Weg gingen, mit einer Milde entgegenkäme, wie sie Arbeitern gegenüber nicht üblich sei. Das Schöffengericht in Tarnowitz habe einen kleinen Eisenhahnbeamten, der im Notstande sich eine kleine Entwendung von Milch zuschulden kommen ließ, zu einer Geldstrafe verurteilt, darauf⸗ hin sei der 60jährige Beamte vom Dienst suspendiert worden. Richter, die in ihrer politischen Auffassung nach links neigten, würden nicht befördert. Körperliche Fehler würden als Hinderungsgrund bingestellt. Deutschnationale Richter würden dagegen ohne weitere ihrer Befähigung befördert. Redner führt noch weitere Fälle an, die das Bestehen einer Klassenjustiz beweisen sollen, und schließt damit, daß man solange der. Klassenstaat bestehe, wenigstens die Auswüchse der Klassenjustiz beseitigen solle.

Staatssekretär Dr. Mügel: Der Abgeordnete Lichtenstein hat auf Grund der von ihm angeführten Fälle die heftigsten Angriffe gegen die Richter gerichtet. Ich muß dagegen Widerspruch erheben, daß auf Grund seines Vortrages irgendein ÜUrteil gefällt wird. Bei Nachprüfungen hat sich vielfach ergeben, daß der Tatbestand ein ganz anderer ist. Es ist gesagt worden, daß ein von der Interalliierten Kommission aus Gleiwitz ausgewiesener Landgerichtsrat dort immer

es“, sondern „Im Namen des Gesetzes“ zu beginnen. (Zurufe von der Linken.) Es wurde 2 gesagt, daß Beamte befördert werden. Die Motive, aus denen Herren befördert werden, kann der Abgeordnete Lichtenstein ja nicht wissen. (Ein Richter aus Oberschlesien wurde befördert, der durchaus nicht deulsch⸗ national ist. (Gelächter links.) Ich möchte meinem Bedauern darüber Ausdruck geben, daß der Abgeordnete Lichtenstein es nicht hat unterlassen können, anzudeuten, daß Richter in Oberschlesien sich der Bestechlichkeit schuldig gemacht hätten. Wenmm solche Fälle vor⸗ kommen, dann bitte ich, sie der vorgesetzten Behörde zu melden. Das Justizministerium hat das regste Interesse daran, daß sich die Richte vor allem durch Unbestechlichkeit auszeichnen. (Zurufe linfs.)

aeg Fähs Wolffstein (Komm.): Der Iustizminister kommt in den Ausschuß und hier ins Plenum, ohne sich im geringsten über die Klagen gegen die Rechtspflege und gegen seine Verwaltung zu äußern; er muß sich erst dazu nötigen lassen. Hier im Plenum tritt er vor uns hin und verliert er die brennendste Frage, die der Amnestie, kein Wort! Ueber die Statistik der Regierung, be⸗ treffend die Begnadigung, kann man nur das Urteil „Lüge“ sillen. assun at man ichtli ücken offen gelassen. Eine solche Lücke ; .. das Prinzip, daß niemand seinem ordentlichen Rothr entzogen werden darf, und auf diesem Wege haben die Herren Cbert und Rad bruch gegen Tausende von Arbeitern die krasseste Willkür walten lassen. Tropfenweise kommt man jetzt mit der bedingten Begnadigung: elende Komödie! Wo bleibt die Denkschrift über das unendliche Material, das über Rechtsbrüche und Gewalttaten ver⸗ öffentlicht ist; wo bleibt die amtliche Antwort auf die flammende

Anklage in der Broschüre von Dr. Gumpel: „Zwei Jahre Miord!“? Sollen wir darum erst im Ministerium bitten, wo Leute ihr Wesen treiben, die eigentlich ins ägyptische Museum gehören? Das Prole⸗ tariat muß ankämpfen gegen eine Gesetzgebung und Verwaltung, die lediglich dem Kapitalismus und der schändlichsten wucherischen Aus beutung der Arbeiterschaft Vorschub leistet. In Hunderten und aber Hunderten von Fällen wird zuungunsten der Arbeiterschaft das Recht gebeugt. Die „weitherzige Begnadigung hat oft nur darin be⸗ standen, daß man die Zahl der Jahre Zuchthaus, auf die Ausnahme⸗ gerichte erkannt hatten, in die gleiche Zahl Jahre Gefängnis ver wandelte! (Ruf bei den Kommunisten: Der reinste Hohn!) Un⸗ glaublich sind die drakonischen Urteile auf Grund des mehr als ver⸗ alteten rengstoffgesetzes. (Zurufe rechts, die mit lärmenden Zu⸗ rufen von den Kommmnisten erwidert werden.) Die bedingte Be⸗ gnadigung stellte sich als Hohn und Spott oft guch deshalb dar, weil dem Verurteilten zwar die Freiheitsstrafe erlassen, die schwere Last der Kosten, die oft Tausende betragen, aber weiter aufgebürdet und ihm damit die Rückkehr in ein geordnetes Wirtschaftsleben un⸗ möglich gemacht wird. Ein kommunistischer Mitläufer des Kapp⸗ Putsches, der, trotzdem er 35 Entlastungszeugen aufbieten konnte, zu elf Jahren Zuchthaus verurteilt worden ist, hat noch heute keine Milderung der Strafe erfahren. (Andauernde Zwischenrufe der Kom⸗ munisten, besonders des Abgeordneten Katz, gegen die Rechte des Hauses.) Wie anders ist man gegen die Kapp⸗Verbrecher bei der Amnestie für den Kapp⸗Putsch verfahren! Charakteristische Ausflüsse der Klassenjustiz sind auch die harten Strafen, die wegen Paßvergehens gegen Ausländer verhängt werden. Wir verlangen die Ausdehnung der Ammestie auch auf diese Opfer der preußischen Justiz, wir fordorn sie auch für die Arbeiterfrauen, die auf Grund des § 218 Str. G. B., den die Regierung selbst für unhaltbar ansieht, verurteilt worden sind. Wir verlangen die Straffreiheit auch für die angeblichen Sünder gegen den Landfrieden, die sich on Protestaktionen gegen die Ermordung Erzbergers beteiligt haben. Man hat es fertig bekommen, Heeresangehörige, die, als sie Ende Februar 1919 noch immer nicht entlassen waren, den Dienst ver⸗ weigerten, zu mehrjährigen Freiheitsstrafen zu verurteilen. Auch hier verlangen wir Amnestierung. Die Wuchergesetze und Wucherord⸗ nungen versagen den Besitzenden gegenüber völlig. Hat man je gehört, daß ein Rittergutsbesitzer als Wucherer bestraft wurde? Aber eine Arbeiterfrau, die sich von jenseits der Grenze ein Pfund Kaffee herüber⸗ holt, wird mit 3000 Geldstrafe gebüßt. Nichts illustriert scharfer und schonungsloser den kapitalistischen Geist der heutigen Bourgeois⸗ rechtsprechurg. Das Asfykrecht stellt in Deutschland, im „freiesten“ Staate der Welt, geradezu eine Falle für allzu vertrauenselige Aus⸗ länder dar. Bei diesen jämmerlichen Zuständen in der Justiz bringen wir auch den Plänen wegen Reform des Strafvollzugs kein Vertrauen und noch viel weniger Optimismus entgegen. Will mam die Verbrechen vermindern, so muß man ihre Quellen verstopfen. (Lebhafter Beifall bei den Komm.)

„Ein Vertreker der Justizverwaltung geht auf einzelne von der Abgeordneten Frau Wolffstein vorgeführten Fälle näher ein, wird aber dabei fast unausgesetzt durch lärmende und schreiende Zurufe der Komnmunisten, ganz besonders des Abgeoreneten Katz, unterbrochen, so daß von seinen Darlegungen nur wenige Bruch⸗ stücke verständlich werden. U. a. führt er aus, daß in dem Falle d Dienstverweigerung der Reichswehrminister die Auskunft gegeben hat, daß nachdem die Erhardt⸗Truppe aus Berlin herausgeführt war, sie noch durchaus als Militärtruppe zu gelten hatte und die Leute sich von ihr nicht beliebig und wahllos entfernen konnten, sondern ordnungsgemäß entlassen und bis dahin zusammengehalten wurden. Zur Frage der Amnestie sei der Standpunkt der Reichsregierung noch unverändert derselbe, wie er gelegentlich der letzten Anfrage im Reichstage dargelegt worden sei. In Preußen feien aber Verfügungen erlassen, wonach die Strafen bis zu einem Jahr und auch die höheren Strafen werden sollten. Bei einer generellen Amnestie würden nämlich gewisse Delikte, und zwar gerade die schweren Verbrechen, ausgeschlossen sein. Eine Denkschrift sei auf Wunsch des Reichsjustizministers aufgestellt und werde jedenfalls auch dem Abgeordnetenhause vorgelegt werden.

Abg. Brandenburg (Soz.) begründet die große Anfrage seiner Partei über Anklagen von Staatsanwälten namentlich in Sachsen und Hannover wegen Landfriedensbruchs gegen Personen, die an Kundgebungen zum Schutze der Republik und gegen die Er⸗ mordung Erzbergers beteiligt gewesen seien. Die Verurteilten seien immer Sozialisten und Republikaner gewesen. Das einzige, was diese Verurteilten getan hätten, sei das Abfordern von schwarz⸗weiß⸗roten Fahnen gewesen, meistens von solchen Leuten, die als hbesondere Ver⸗ treter der Reaktion galten. Gewaltätigkeiten seien nur in einem Falle vorgekommen. als ein Mann den Demonstranten mit einer Pistole gegenübertrat und dafür geohrfeigt wurde. Die Richter bemühten sich immer, den wahren Grund der Vorkommnisse außer acht zu lassen. Zu den Provokateuren gehörten auch die Gutsbesitzer in Hundisburg, die wochenlang schwarz⸗weiß⸗rote Fahnen aushängten. (Abg. Stenbel, erregt auf den Tisch schlagend: Gott sei Dank!) Auf Grund des Verhaltens der Rechtsparteien waren die Arbeiter berechtigt, anzu⸗ nehmen, im Entfernen der schwarz⸗weiß⸗roten Fahnen nur einen Schutz der Verfassungsbestimmungen anzusehen. Redner richtet weiter heftige Angriffe gegen die Rechtsparteien, die die mit Zündstoff gelagerte Atmosphäre des Erzbergermordes geschaffen hätten. (Die Abgeordneten v. Eynern und Stendel unterbrechen wiederholt durch lebhafte Zwischenrufe) Wo waren die Staatsanwälte, als demo⸗ kratische und republikanische Minister Tag für Tag von Rechts⸗ bolschewisten und anderen Rechtsstehenden in die Gosse gezogen wurden?, Demonstrationen von rechtsgerichteten Kreisen, die an

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