„weitgehende Entgegenkommen“ des Reichsfmanzministeriums sei er mißtrauisch. Weit besser wäre es, wenn die Entschließung Brüning haus von Vertretern aller Fraktionen eingebracht und angenommen worden wäre. Abg. Allekotte (Zentr.) konnte die Zustimmung seiner Partei zu dieser Entschließung nicht in Aussicht stellen, weil sie eine Ausnahmebestimmung zugunsten der Fachoffiziere darstelle. Dieser Auffassung trat der Abg. Morath (D. Pp.) entgegen, der eine Stellungnahme der Vertreter des Reichswehrministeriums erbat. Der Ministerialrat von Stein antwortete, daß das Reichswehr⸗ ministerium auf dem Standpunkt stehe, den die Entschließung Brüninghaus einnehme, aber eine geringe Verschlechterung des Be⸗ soldungsdienstalters von etwa zweieinhalb Jahren für eben noch er⸗ träglich halte. Die Entschließung der bürgerlichen bei wurde darauf gegen zwei Stimmen (Demokraten) abgelehnt; die Ent⸗ schließung Brüninghaus wurde gegen die Stimmen der Deutsch⸗ nationalen und des Zentrums angenommen. Ein Antrag Schmidt⸗ Stettin, der eine Verschlechterung des Besoldungsdienstalters bis zu eineinhalb Jahr zulassen wollte, war damit erledigt.
— Der Reichstagsausschuß für Wohnungswesen setzte vorgestern die allgemeine Beratung des Gesetzentwurfs über die Verlängerung der Geltungsdauer der Pachtschutzordnung fort. Abg. Baumann (Zentr.) wandte sich gegen eine Heraufsetzung der Schutzgrenze von 2,5 auf 10 ha und begrüßte die in Aussicht gestellte Berufungsinstanz. Auch das Reich müsse mit seinem Grundeigentum dem Gesetz unterstellt werden. Weiter müßten Jägerei, Fischerei und Gärtnerei, insbesondere Obstbaubetriebe, unter das Gesetz fallen. Abg. Semmler (D. Nat.) betonte, daß für die Beantwortung der sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen allein die Geldentwertung der Ausgangspunkt sei. Im übrigen sollten die Pachteinigungsämter ausgleichend wirken. Abg. Graef (D. Nat.) bezeichnete gleichfalls die Frage der Geldentwertung als die Kernfrage des ganzen Problems. Die Pachteinigungsämter hätten dieser Tatsache in ganz ungleicher Weise Rechnung getragen; während einige Aemter die beiderseitigen Interessen gerecht gewürdigt hätten, hätten andere Aemter geradezu erklärt, eine Geldentwertung gebe es nicht. Die Unsicherheit in der Auslegung sei dadurch ent⸗ standen, daß der Reichsarbeitsminister in seinen Richt⸗ linien ausdrücklich gesagt habe, die Geldentwertung als solche sei als schwere Unbilligkeit nicht anzusehen. Demgegenüber habe der preußische Minister betont, daß die Bestimmungen der Pachtschutz⸗ ordnung für Richtlinien und Interpretationen keinen Raum lassen. Solange die Bestimmungen des Gesetzes unbeeinflußt angewandt würden, seien sie eine geeignete Grundlage für die vernünftige Regelung dieses Gebietes. Dann müßten aber auch alle be⸗ einflußenden Sätze aus den Motiven entfernt werden; die Pacht⸗ ämter müßten in der Berücksichtigung der ideellen Verhältnisse völlig frei sein. Gegen die Entscheidung der Pacht⸗ einigungsämter müsse eine Berufungsinstanz geschaffen werden, welche die Nachprüfung der sachlichen Entscheidung ermöglicht und
obligatorisch an die ordentlichen Gerichte geht. Hierauf wurde vom Arbeitsministerium angeregt, da die Geltungsdauer der alten Pachtschutzordnung am 31. Mai ablaufe, bevor die Neuregelung in Kraft treten könne, eine kurzfristige Verlängerung durch einen Initiativantrag des Reichstags etwa bis zum 30 Juni zu bewirken. Demgemäß wurde vom Ausschuß beschlossen, daß die Reichsregierung den Entwurf eines Notgesetzes vorzulegen habe, das bis zum 30. Juni Geltung haben soll.
Der wirtschaftspolitische Ausschuß des vor⸗ läufigen Reichswirtschaftsrats nahm in seiner Sitzung am 24. Mai den Bericht seines Arbeitsausschusses für die Prißung der Verordnung, betreffend Ergänzungen und Aende⸗ rungen der Verordnungen über die Beförderung gefäͤhrlicher Gegenstände mit Kauffahrtei⸗ schiffen, entgegen. Der Arbeitsausschuß hat nach Anhörung von Sachverständigen aus der chemischen Industrie und der Reeder einige Aenderungen der Verordnung vorgeschlagen. Nach kurzer Erörterung wurden folgende Punkte einstimmig angenommen: 1. In das Güterverzeichnis der selbstentzündlichen Stoffe ist neu aufgenommen worden Schwefelkalium und Schwefelnatrium, trocken (wasserfrei). Da Schwefelkalium und Schwefelnatrium nicht als selbstentzündlich angesehen werden können, sind die Stoffe wieder zu streichen. 2. Für eine im Abschnitt XI neu aufgeführte Gruppe von Gütern wurde folgende Fassung beschlossen: „Feste, nicht selbst⸗ entzündliche, bei Temperaturen über 200 Grad Celsius durch Sauer⸗ stoffabgabe die Verbrennung unterstützende Stoffe“. 3. Die Vor⸗ schrift für die Verpackung chlorsaurer Salze wurde dahin geändert: Holzbehälter müssen innen mit Wasserglas ausgestrichen sein. Dem Ausstreuen des Inhalts muß durch Auslegen mit eergament⸗ papier, das nicht an der Innenwand der Behälter angeklebt sein darf, begegnet sein. 4. Die Regierung wird ersucht, auf eine verständlichere und zweckentsprechendere Gestaltung der in den Genfer Vereinbarungen enthaltenen Bestimmungen hinzuwirken, daß die — welche um die Blechfässer für chlorsaure Salze zu legen sind, durch Weiden⸗ streifen oder in entsprechender anderer sicherer Weise festgehalten werden müssen. 5. Den Verpackungsvorschriften für übermangan⸗ saure Salze wurde folgende Fassung gegeben: Die Stoffe der Ziffer 4 sind in starke, dichte, sicher und dicht verschlossene Wellenblechfässer zu verpacken. 6. Karbid. Die Anträge der Karbidindustrie auf Ab⸗ änderung der Verpackungsvorschriften für Karbid wurden abgelehnt. In den Verladungsvorschriften wurde die jetzt auf das Schottendeck beschränkte Verlademöglichkeit auch auf das Zwischendeck (unmittelbar zugänglich) ausgedehnt.
Ferner nahm der Ausschuß den Bericht des Unterausschusses für Landwirtschaft und Ernährung über die Zuckerversorgung entgegen. Der Unterausschuß hat sich am 18. Mai mit sieben gegen fünf Stimmen für die Freigabe der Zuckereinfuhr
entschieden. Gegen die Freigabe waren der anwesenden Arbeitnehmer aus Bedenken gegen die Preisgestaltung für den Inlandzucker und drei Vertreter der Landwirtschaft, die, weil sie auf dem Boden des Hilfswerks der Landwirtschaft, also der Selbst⸗
Einfuhrfreigabe nicht entschließen konnten. Die Freigabe der Ein⸗ fuhr ist inzwischen erfolgt. Der Ausschuß bestätigte einstimmig den weiteren Beschluß des Unterausschusses, die Reichsregierung um eine Prüfung zu ersuchen, inwieweit der noch zur Verfügung stehende Inlandzucker den Zucker verarbeitenden Industrien vorenthalten werden kann und faßte zu der Frage folgende Entschließung: „Der wirtschaftspolitische Ausschuß ist einstimmig der Meinung, daß es undenkbar ist, für den einzuführenden Zucker Zölle zu erheben“ Der Vertreter des Ernährungsministeriums erklärte, daß
die Regierung die Erhebung eines Zolles auch nicht beabsichtige.
Dahingehende Zeitungsnachrichten seien unzutreffend. 1 Ein Antrag der Vertreter des Handels auf Berücksichtigung kauf⸗ männischer Grundsätze bei Anwendung der Verordnung gegen Preistreiberei vom 8. Mai 1918 wurde zusammen mit Eingaben aus den gleichen Interessentenkreisen der Regierung al Material überwiesen. Einstimmig schloß sich der Ausschuß dem Beschlusse des Unterausschusses für Landwirtschaft und Ernährung an, die Reichsregierung zu ersuchen, für die Versuche der Tierärztlichen Hochschule in Hannover 200 000 ℳ, für die Errichtung einer Ver⸗ suchsanstalt für Tabakanbau in Forchheim (Baden) zwei Millionen Mark zu bewilligen. 1 — Der finanzpolitische Ausschuß des vorläufigen Reichswirtschaftsrats hält heute und morgen Sitzungen ab.
Der Verfassungsausschuß despreußischen Land⸗ togs beendete in seiner Sitzung am 23. Mai die erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Neuordnung der kom munalen Verfassung “
Ostmark. Auf eine Anfrage des Abg. Beyer (Ztr.) erwidert
der Vertreter der Staatsregierung, daß die Frage
der Erhöhung der Provinzialdotation für die Provinzen „Grenz⸗ mark Posen⸗Westpreußen“ und Ostpreußen nachgeprüft werde und daß eine erhebliche Erhöhun der Provinzial⸗ dotation in Aussicht stehe. Die Abgg. von Plehwe (Dnat.) und
von Eynern (D. Vp.) traten nachdrücklich für die Wünsche der
Beamten der Restprovinzen Posen und Westpreußen ein. Ein zu § 18 Abs. 4 des Gesetzentwurfs gestellter Antrag des Abg. Grzesinski (Soz.), der die Wahl von fünf Abgeordneten aus den mit dem Stadtkreis Tilsit neu vereinigten Gemeinden in die Stadtverordnetenversammlung wünschte, wurde mit großer Mehrheit angenommen. Nach Beendigung der ersten Lesung wurd der Berichterstatter Abg. Lawin (D. Pp.) mit der Abfassung eines
Berichts beauftragt, der so zeitig fertig sein soll, daß die zweite Lesung
am 22. Juni beginnen kann.
b 3
Frsergens Deutschlands stehen, sich zu einer zeitlich unbegrenzten
. Untersuchungssachen.
8 Fafh ote, Verluft⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. .Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
— —
— —
☛ ABefristete
Offentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 15 ℳ
—
6. Erwerbs⸗ und Wirtscha E
7. Niederlassung ꝛc. von Re
8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.
9. Bankausweise. 4 10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.
tsanwälten.
Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. ½☚̈
1) Untersuchungs⸗ sachen.
Durch Beschluß der Strafkammer Tübingen vom 19. I. M. sind für fahnen⸗ flüchtig erklärt worden:
1. der Schütze Albert Müller vom Infanterieregiment Nr. 14 in Tübingen, geb. 5. Mai 1900 in Saarbrücken,
2. der Gefreite Christian Keck vom Infanterieregiment Nr. 14 in Tübingen, geb. 28. September 1895 in Brenz, O.⸗A. Heidenheim. — J. 1399.
Den 19. Mai 1922.
Württ. Staatsanwaltschaft Tübingen. Staatsanwalt v. Gültlingen.
— —
2) Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundfachen, ZIustellungen u. dergl.
[24732]
Die Zahlungssperre vom 7. Februar 1919 hinsichtlich der Schuldverschreibu der 5 % igen Deutschen Reichs⸗(Kriegs⸗ Anleihe Nr. 745 164 über 5000 ℳ ist auf⸗ Fhcbem cht Berife.Piiae. Abteilung 154 Am erlin⸗Mitte,
den 2. Mai 1928. verschollenen caesxh, Beschluß. *Rn dh. Aagea922
Die auf Antrag des Fondsmaklers Max ¼ 1 Jacob in Charlottenburg, Mommsen⸗ straße 6 — vertreten durch Rechtsanwalt Justizrat Eugen Wolff in Berlin, Kur⸗ fürstendamm 52 — durch Beschluß des hiesigen Amtsgerichts vom 30. Dezember 1921/11. Januar 1922 angeordnete Zah⸗ lungssperre bezüglich der angeblich ab⸗ handen gekommenen 10 Aktien mit Divi⸗
denden⸗ und Erneuerungsscheinen der Farbwerke vorm. Meister Lucius u. Brüning, Höchst a. M., Nr. 46579 64398 1819 10893 384478 im Nominalwert von je 1000 ℳ wird auf Antrag des Antragstellers
Höchst a. M., den 19. Mai 1922.
. Das Amtsgericht. Abteilung 6.
Erledigung. Die im Reichsanzeiger 95 vom 24. April 1921 gesperrten ℳ 3800
gegangen sind.
[24736]
hat beantragt,
im Jahre 1856 nach
Sul, aufgehalten. er das letztemal seitdem unbekannten Verschollene wird spätestens
widrigenfalls seine wird.
Au
erstatten.
1266879
88 1
selbst wohnend, wohnend, wohnend,
1828,
wohnend,
tember 1842, 1835
Aufgebot. 8 Es ist beantragt, die vor langen Jahren nach Amerika ausgewanderten und seitdem
Amalie Friederika, geb.
Nr. 1 528 916 über ℳ 5000 verloren
M.⸗Gladbach, den 24. Mai 1922. Die Polizeiverwaltung M.⸗Gladbach.
Die Kaufmannsehefrau Marie Martha Gärtner, geborene Berger, in Burgstädt den am 24. Jannar 1827 in Burgstädt geborenen Friedrich Hermann Berger für tot zu erklären. nannte Verschollene, der in Deutschland einen festen Wohnsitz nicht gehabt hat, ist rasilien aus⸗ gewandert und hat sich dort in St. Cruz, Picade Rio, Provinzia Rio Grande do Im Jahre 1860 hat geschrieben Aufenthalts. aufgefordert, im Aufgebotstermine 3. März 1923, Vorm. 11 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Loth⸗ ringer Straße 1 I, Zimmer 107, zu melden, deserklärung erfolgen Alle, die über Leben oder Tod des Verschollenen Auskunft zu erteilen ver⸗ mögen, werden aufgefordert, spätestens im
eeae dem Gericht Anzeige zu
Der ge⸗
und ist Der sich
am
Amtsgericht Dresden, Abteilung Ib, 8 am 17. Mai 1922.
1
2 Elise Barbara, geb. 30. April beide aus Böchingen nud zuletzt dort⸗
3. Clauß, Gottfried, geb. am 26. No⸗ vember 1831 in Gleisweiler, zuletzt dort
4. Zuser, Margaretha, geb. 6. De⸗ zember 1865 in Böchingen, zuletzt dort
5. Mentz, Philipp Peter, geb. 28. April 396051/55 und 227007 6. Ment, Johs. Michael, geb. 22. Maj beide aus Edenkoben und zuletzt dort 7. Lohaas, Margaretha, geb. 9. Sep⸗ 8. Lohaas, Johann, geb. 20. März
5 % Deutsche Reichsanleihe sind ermittelt. 9. Lohaas, Martin, geb. 23. Oktober
Berlin, den 23. 5. 1922. (Wp. 147/21.) 1833 Der Polizeipräsident. Abteilung IV. E.⸗D.
[25239] Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf die stimmungen im § 367 des buchs vom 10. Mai 1897 (7GBl. S. 219) wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis ge⸗ bracht, daß nachstehende Wertpapiere, Schuldverschreibungen der 5 % igen Reichs⸗ anleihe a) von 1916 J/J Lit. A Nr. 1 097 112 und 1 097 113 über je 5000, d) von 1917 23 St. 4
wohnend,
für tot zu erklären. Be⸗ ddbeeh 1. an die widrigenfalls die
Leben oder Tod
statten.
diese aus Venningen und zuletzt dort
Es ergeht die Auf⸗ Verschollenen, sich pätestens im BE“ zu melden,
odeserklärung wird, 2. an alle, welche Auskunft über der Verschollenen zu er⸗ erteilen vermögen, spätestens im Aufge⸗ botstermine dem Gericht Anzeige zu er⸗ Aufgebotstermin ist auf tag, den 8, Dezember 1922, Vorm,.
erfolgen
Frei⸗
9 Uhr, im Sitzungssaafe des Amts⸗ gerichts hier, bestimmt.
Edenkoben, den 18. Mai 1922.
Amtsgerichtsschreiberei. [24738]
Der Privatmann Ernst Wilhelm Knoblauch in Hörnitz hat beantragt, den verschollenen, am 21. Juni 1863 zu Niederruppersdorf geborenen und zuletzt dort wohnhaft gewesenen Schlosser Karl Hermann Knoblauch für tot zu er⸗ klären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 15. Februar 1923, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
Amtsgericht Herruhnt, den 18. Mai 1922.
[24739]
Der preuß. Justizminister hat ge⸗ nehmigt, daß 1. der Eisenbahndreher Paul Julius Matuschewski, 2. sein volljähriger Sohn MogFugiltan Matuschewski, beide in Altona⸗Bahrenfeld wohnhaft, an Stelle des Familiennamens Matuschewski den Familiennamen Meinert führen. Diese Aenderung erstreckt sich auf die Ehefrau und diejenigen minderjährigen Kinder des zu 1 Genannten, die unter seiner elter⸗ lichen Gewalt stehen und seinen bis⸗ herigen Namen tragen.
Altona, den 16. Mai 1922.
Das Amtsgericht. 2 b.
[24740]
Die minderjährige Luise Friederike Rut Dieckmann in Godesberg, geboren 7. Mai 1915 in Hasselbeck, Standesamt Heiligen⸗ haus, führt an Stelle des Familiennamens Dieckmann den Familiennamen Viehweg.
Berlin, den 29. März 1922.
Der Justizminister. Im Auftrage: Dr. Koerner. Veröffentlicht: Bonn, den 12. Mai 1922.
Das Amtsgericht. Abteilung I1.
[24274] . Der Justizminister hat die minder⸗ jährige Charlotte Gertrud Koschate in Oppeln, geboren am 19. Juli 1915 zu Breslau ermächtigt, an Stelle des jetzigen den Familiennamen Niemezyk zu führen. Amtsgericht Breslau.
2375b2
Durch Entscheidung des Herrn Justiz⸗ ministers vom 12. April 1922 ist der Berg⸗ mann Karl Albert Kosczinski von Horst⸗E., Iö 16, geboren am 23. April 1881 zu Brinsk, Strasburg, er⸗ maͤchtigt, fortan den Familiennamen „Rehbein“ zu führen.
Diese Aenderung des Familiennamens erstreckt sich auf die Ehefrau und diejenigen minderj. Kinder des Genannten, die unter seiner elterlichen Gewalt stehen und seinen bisherigen Namen tragen. 5 X a 7/22.
Buer i. W., den 8. Mai 1922.
Das Amtsgericht.
[23753]
Durch Entscheidung des Herrn Justiz⸗ ministers vom 12. April 1922 ist der Bergmann Johann Franz Sklarzik von Herten, Ewaldstraße, geb. am 16. Januar 1897 zu Rotthausen, ermächtigt, an Stelle des Familiennamens Sklarzik den Familien⸗ namen Drucks zu führen. Diese Aende⸗ rung des Familiennamens erstreckt sich auf seine EChefrau. — 5 X a 77/21.
Buer i. W., den 10. Mai 1922.
Das Amtsgericht.
1289092 Durch Entscheidung des Herrn Justiz⸗ ministers vom 12. April 1922 ist der Bergmann Johann Kaczmarek in Buer⸗ Hassel, Röttgersweg Nr. 27, geboren am 21. November 1897 zu Modlin, Kreis Gnesen, ermächtigt, an Stelle des Familien⸗ namens Kaczmarek den Familiennamen Marschal zu führen. — 5 X a 25/22. Buer i. W., den 10. Mai 1922. Das Amtsgericht.
[23755]
Durch C8h. 2 des Herrn Justiz⸗ ministers vom 27. März 1922 ist der Bergmann August Wondzinski von Horst⸗Emscher, Koststraße 17 b, ge⸗ boren am 20. April 1880 zu Wiersbau, Kreis Neidenburg, ermächtigt, an Stelle des Familiennamens Wondzinski den Fa⸗ miliennamen Wesner zu führen. Diese Aenderung des Familiennamens erstreckt sich auf die Ehefrau und diejenigen minderjährigen Kinder des Genannten, die unter seiner elterlichen Gewalt stehen und seinen bisherigen Namen tragen. — 5 Xa 69/21.
Buyer i. W., den 10. Mai 1922.
Das Amtsgericht.
[24741]
Durch Erlaß des Justizmivisters in Berlin vom 10. April 1922 führt der Land⸗ wirt Bernard Clemens Werschmann gr. Rich⸗ ter gt. Heuer, in Osterwiek, Kreis Coesfeld, geboren am 25. Januar 1879 ebendort, an Stelle des Familiennamens Wersch⸗ mann gt. Richter gt. Heuer den Familien⸗ namen Heuer. Diese Aenderung des
amiliennamens erstreckt sich auf die
hefrau und diejenigen minderjährigen Kinder des Genannten, die unter seiner elterlichen Gewalt stehen und seinen bis⸗ herigen Namen tragen.
ECvesfeld, den 19. April 1922.
Das Amtsgericht. 1
[23757]
Der IJustizminister hat den Schmied Simon Kurowski in Dortmund, geboren am 18. Juli 1891 zu Kgl. Zellen, Kreis Marienwerder, ermächtigt, an Stelle des jetzigen den Familiennamen Kurhofer zu
führen. Dortmund, den 18. April 1922.
Das Amtsgericht. Abteilung 2.
[23758]
Der „Fsticrnegister hat 1. den Berg⸗ mann Michael Polkowski in Dortmund, eboren am 14. September 1867 zu Bfävie, Kreis Strasburg in Westpreußen,
und seine volljährigen Kinder: 2. die un⸗ Franziska Barbara Polkowski,
8
tLeive ve.sweerrgrers dete. Feremranee. h .
*
geboren am 30. November 1895 zu Kl. Rehwalde, Kreis Löbau, 3. den Reisenden Bronislaw Polkowski, geboren am 15. März 1897 zu Kl. Rehwalde, zu 2 und 3 eben⸗ falls in Dortmund wohnhaft, ermächtigt, an Stelle des jetzigen den Familiennamen Feldhofer zu fuͤhren. 1 Dortmund, den 18. April 1922. Das Amtsgericht. Abteilung 2.
[23759] G
Der Justizminister hat den minder⸗ jährigen Heinrich Schonert aus Dortmund⸗ Eving, geboren am 28. April 1911 in Dortmund, ermächtigt, an Stelle des ievigen den Familiennamen „Bartsch u führen.
Dortmund, den 22. April 1922.
Das Amtsgericht. Abteilung 2.
[23760]
Der Justizminister hat den Bergmann
August Koletzki in Dortmund, geboren am
14. Januar 1891 in Leynau, Kreis Ortels⸗
burg, ermächtigt, an Stelle des jetzigen
99 Familiennamen „Ringhofer“ „³ Dortmund, den 22. April 1922. Das Amtsgericht. Abteilung 2.
[23761]
Der Justizminister hat den Bergmann David Wilhelm Kostrzewski in Dorkmund, geboren am 7. Juli 1887 in Berlinchen, Kreis Schwetz, ermächtigt, an Stelle des jetzigen den Familiennamen „Trespen⸗ dorfer“ zu führen.
Dortmund, den 22. April 1922.
Das Amtsgericht. Abteilung 2.
Der Justizminister hat dem Gruben⸗ schlosser Wilhelm Sapatka in Dortmund, geboren am 11. Mai 1884 in Groß Leschienen, Kreis Ortelsburg, ermächtigt, an Stelle des jetzigen den Familiennamen „Brausemann“ zu führen.
Dortmund, den 22. April 1922.
Das Amtsgericht. Abteilung 2.
[23763]
Der Justizminister hat dem Bergmam Paul Koslowski in Dortmund, geborez am 2. Februar 1881 in Rehheide, Kreis Stuhm, ermächtigt, an Stelle des jetzigen 5 Familiennamen „Bockema ni führen.
Dortmund, den 22. April 1922.
Das Amtsgericht. Abteilung 2. [23764]
Der Justizminister hat 1. den Arbeiter Friedrich Lipiensky in Dortmund, ge⸗ boren am 15. Februar 1866 zu Klein Nan Fnen⸗ Eerets relabang, 9 volljährige Tochter ia Lipiensky, ge⸗ boren am 24. Februar 1900 zu Dortmund, 3. den Bergmann August Lipiensky, ge⸗ boren am 8. März 1892 zu Abbau Gr. Schöndamerau, Kreis Ortelsburg, zu und 3 ebenfalls in Dortmund wohnhast, ermächtigt, an Stelle des jetzigen der Familiennamen „Lindemann“ zu führen⸗
Dortmund, den 24. April 1922.
Das Amtsgericht. Abteilunge2.
jährigen Kinder. Hagen, Westf., den 16. Mai 1922.
“ ““
4 W Justizminister hat den Arbeiter Josef Matschulat in Dortmund, geboren am 6. Juni 1882 zu Bilderweitschen,
Kreis Stallupönen, ermächtigt, an Stelle
des jetzigen den Familiennamen „Mattler“
zu führen. Dortmund, den 12. Mai 1922. Das Amtsgericht. Abteilung 2.
Durch Ermächtigung des Preußischen Justizministers vom 28. Februar 1922 ist der Stukkateur Heinrich Stockfisch in Düsseldorf ermächtigt worden, an Stelle des Familiennamens Stockfisch den Fa⸗ miliennamen Blumhoff zu führen. Diese Aenderung des Familiennamens erstreckt sich auf die Ehefrau diejenigen minderjährigen Kinder des Genannten, die unter seiner elterlichen Gewalt stehen und seinen bisherigen Namen tragen.
Amtsgericht Düsseldorf, den 18. Mai 1922. G
3766] 1 Durch Ermächtigung des Preuß. Justiz⸗ ministers vom 28. Februar 1922 ist der Kriegsinvalide Friedrich Stockfisch in Düsseldorf ermächtigt worden, an Stelle des Familiennamens Stockfisch den Familiennamen Blumhoff zu führen. Diese Aenderung des Familiennamens er⸗ streckt sich auf die Ehefrau und die⸗ jenigen minderjährigen Kinder des Ge⸗ nannten, die unter seiner elterlichen Ge⸗ walt stehen und seinen bisherigen Namen tragen.
Amtsgericht Düsseldorf, 18. Mai 1922.
[24275]1 Bekanntmachun
Durch Entscheidung des Herrn Justtz⸗ ministers vom 10. Mai 1922 ist der Land⸗ wirt Walter Cohn in Fürstenwalde, Spree, geboren am 9. Februar 1901 ebendort, ermächtigt, an Stelle des Familiennamens Cohn den Familiennamen Colm zu führen.
Amtsgericht Fürstenwalde, den 18. Mai 1922.
[23767]
Der Koch Wilhelm Kakanowski in Hagen i. W., geb. am 2. April 1871 in Jonasdorf bei Marienburg, führt an Stelle des Familiennamens Kakanowsei den Familiennamen Karhof. Diese Aenderung erstreckt sich auch auf seine drei minder⸗
Das Amtsgericht.
[23768]) Bekanntmachung.
Der Kaufmann Gustav Glinka in Königsberg i. Pr. führt gemäß Verfügung des Justizministers (1II. d. 5883./21.) vom 4. Januar 1922 den Familiennamen „Feinlehm“. 1
Königsberg, Pr., den 12. Mai 1922.
Das Amtsgericht. 1 a.
[23769]
Durch Verfügung des Justizministers führt der Bürstenmacher Johann Kovtere in Liegnitz, geboren am 18. April 1868 in Moste, Bez. Stein i. Krain (Oester⸗ reich), an Stelle des Familiennamens „Kovterc“ fortan den Familiennamen „Kofters“.
Liegnitz, den 5. Mai 1922.
Das Amtsgericht.
— ——
[23770] 8
Durch Ermächtigung des Herrn Justiz⸗ ministers vom 15. April 1922 ist der minderjährige Johannes Paul Hirsch in Hindenberg, Kreis Calau, geboren am 23. März 1915 ebendort, berechtigt, an Stelle des Familiennamens Hirsch den Familiennamen Lucke zu führen.
Lübbenau, den 25. April 1922.
Das Amtsgericht. [23771]
Der Gastwirt Hermann Rudolf Jaku⸗ bowski in Neidenburg, geboren am 1. Ok⸗ tober 1892 zu Neudorf, Kreis Neidenburg, führt an Stelle des Familiennamens Jakubowski den Familiennamen Inngfeld. Diese Aenderung des Familiennamens erstreckt sich an seine Ehefrau.
Der Justizminister. J. A.: Dr. Koerner. Veröffentlicht: Neidenburg, den 15. Mai 1922 Das Amtsgericht.
Der Fleischergeselle Rudolf Julius Domanowski in Napierken, Kreis Neiden⸗ burg, geboren am 1. Oktober 1896 zu
ansburg, Kreis Neidenburg, führt an Stelle des Familiennamens Domanowski den Familiennamen Domanshofer. Berlin, den 10. Mai 1922.
Der Justizminister. Im Auftrage: Dr. Koerner.
Veröffentlicht:
Neidenburg, den 16. Mai 192:
Das Amtsgericht. [24276]
Der Landwirt Georg Heinrich Dunkhorst in Haltern, geboren am 28. Oktober 1893 zu Wulften bei Schledehausen, führt an Stelle des Familiennamens Dunkhorst den Familiennamen Holtmeyer.
Diese Aenderung des Familiennamens erstreckt sich auf seine EhefrauF.
Berlin, den 4. Mai 1922. 1.“
Der Justizminister. Veröffentlicht: Osnabrück, den 16. Mai 1922 Das Amtsgericht. V.
[23773]
Durch Ermächtigung des Herrn Justiz⸗ ministers vom 21. Januar 1922 — Nr. III d 139/22 — ist der Schacht⸗ meister Leonhard Urbanski in Glindbruch bei Rosenthal, geboren am 1. November 1882 in Jaszcz, Kreis Schwetz, berechtigt, an Stelle des Familiennamens Urbanski
sese Aenderung des Familsennamens erstreckt sich auf die Ehefrau und die⸗ jenigen minderjährigen Kinder des Ge⸗ nannten, die unter seiner elterlichen Ge⸗ walt stehen und seinen bisherigen Namen tragen. Peine, den 21. April 1922. 8 Das Amtsgericht. II. 8
[23774] Bekanntmachung. Der Schlosser Felix Zielaskowski aus Recklinghausen ist ermächtigt, an Stelle des Familiennamens Zielaskowski den Familiennamen „Heler“ zu führen. Recklinghausen, den 8. Mai 1922. Das Amtsgericht.
[23775] 8
Dem Wachtmeister Philipp Szablewski (Schablewski) in Wandsbek, geboren am 14. Dezember 1895 in Long, Krs. Konitz, ist die Ermächtigung erteilt, an Stelle des Familiennamens Szablewski (Scha⸗ blewski) den Familiennamen Schwert⸗ hofer und an Stelle des Vornamens Philipp den Vornamen Wilhelm zu führen.
Wandsbek, den 19. Mai 1922.
Das Amtsgericht.
[23776] Durch Erlaß des Justizministers vom 2. Januar 1922, III d 5623/21, ist der am 10. Oktober 1906 geborene Franz Bernhard Fischedick ermächtigt, an Stelle des bisherigen Familiennamens den Familiennamen „Buhl“ zu führen. Wesel, den 12. Mai 19222. Das Amtsgericht.
[24734] Anfgebot.
„1. Der Rechtsanwalt Dr. Carl Spiller in Berlin W. 57, Potsdamer Straße 69, als Nachlaßpfleger für die Erben der am 7. Mai 1921 verstorbenen Rentnerin Alexandra von Goetze aus Berlin⸗ Echsegerz. 2 Tostel⸗Paulus⸗Straße 27
2. der Rechtsanwalt Dr. Carl Spiller in Berlin W. 57, Potsdamer Straße 69, als Nachlaßpfleger für die Erben des am 21. Juli 1921 verstorbenen Kammer⸗ gerichtsrats, Geh. Justizrats Dr. Rudolf Lepa aus Berlin, Winterfeldtstraße 8 — 9. F. 297. 21 —,
3. der Nachlaßpfleger Max Häring in Berlin⸗Schöneberg, Meraner Straße 8, für die Erben des am 1. August 1921 verstorbenen Eisenbahnstationsassistenten Donath aus Berlin, Culm⸗ traße 15 — 9. F. 24. 22 —,
4. der Rechtsanwalt Dr. Lohmann in Berlin⸗Steglitz, Albrechtstraße 129, als Nachlaßpfleger für den Nachlaß des am 7. Februar 1920 verstorbenen Kunstmalers Ernst Friedrich Kerl aus Berlin⸗Steglitz, Paulsenstraße 47 — 9. F. 14. 22 —,
5. der Nachlaßverwalter Paul Ruppolt in Berlin⸗Steglitz, Mommsenstraße 16, als Verwalter des Nachlasses der am 28. Oktober 1921 verstorbenen Witwe Ernestine Tscherner, geb. Rother, aus Berlin⸗Schöneberg, Gustav⸗Müller⸗ Straße 47 — 9. F. 5. 22 —,
6. der Rechtsanwalt Dr. Max Jacoby in Berlin W. 57, Potsdamer Straße 84a, als Nachlaßpfleger hinter der am 16. Juli 1921 verstorbenen Lehrerin Klara Terpitz aus Berlin, Körnerstraße 25 — 9. F. 309. 21 —,
7. der Nachlaßpfleger Paul Ruppolt in Berlin⸗Steglitz, Mommsenstraße 16, für die Erben des am 3. Dezember 1921 ver⸗ storbenen Kaufmanns Ernst Heinrich Spieker aus Berlin⸗Schöneberg, Bam⸗ berger Straße 26 — 9. F. 11. 22 —,
8. der Rechtsanwalt Dr. Max Jacoby in Berlin W. 57, Potsdamer Straße 84 a, als FI, hinter dem am 28. April 1921 verstorbenen Kaufmann Arthur Terpitz, gen. von Terpitz, aus Berlin, ereersrafe 25 — 9. F. 58, 22 —,
9. der Rechtsanwalt Dr. Carr Spiller in Berlin W. 57, Potsdamer Straße 69, als Nachlaßpfleger für die Erben des am 14. Dezember 1921 in Berlin, Kirchbach⸗ straße 16, verstorbenen Kaufmanns Gustav Dieterich — 9. F. 44. 22 —,
10. der Rechtsanwalt Dr. Max Jacoby
in Berlin W. 57, Potsdamer Straße 84 a,
als Nachlaßpfleger hinter dem am 29. Fe⸗ bruar 1920 verstorbenen Postsekrekär Martin Jantzen aus Berlin⸗Schöneberg, Heylstraße 5 — 9. F. 59. 22 —,
11. der Rechtsanwalt Bathmann in Berlin W. 10, Bendlerstraße 25/26, als Vertreter der Witwe Agnes Bendt in Fe ö“ 125, als alleinige Erbin hinter dem am 27. August 1921 verstorbenen Makler Emil Wentzcke aus Berlin, Dennewitz⸗ Straße 28 — 9. F. 45. 22 —,
12. der Rechtsanwalt Dr. Max Jacoby
in Berlin W. 57, Potsdamer Straße 84 a, als Nachlaßpfleger hinter dem am 29. De⸗ zember 1921 verstorbenen Transportarbeiter Otto Karl Hempel aus Berlin⸗Schöne⸗ berg, Brunhildstraße 1 — 9. F. 57. 22 —, 13. der Rechtsanwalt Dr. Max Jacoby in Berlin W. 57, Potsdamer Straße 84 a, als Nachlaßpfleger hinter dem am 28. De⸗ zember 1921 verstorbenen Heinrich Heck aus Berlin⸗Schöneberg, Gustav⸗Müller⸗ Straße 25 — 9. F. 68. 22 —, 14. der Rechtsanwalt Dr. Max Jacoby in Berlin W. 57, Potsdamer Straße 84 a, als Nachlaßpfleger hinter der am 16. No⸗ vember 1921 verstorbenen Stütze Bertha Gissat aus Berlin⸗Schöneberg, Am Park 11 — 9. F. 69. 22 —,
15. der Nachlaßpfleger Max Häring in Berlin⸗Schöneberg, Meraner Straße 8, für den Nachlaß des am 23. September 1921 verstorbenen Landwirts Arnold Tismer aus Berlin⸗Friedenau, Albe⸗ straße 21 — 9. F. 74. 22 —,
16. der Rechtsanwalt Dr. Pickardt in Berlin W. 57, Potsdamer Straße 75c, als Nachlaßpfleger über den Nachlaß der
den Familiennamen Urban zu führen.
am 9. Dezember 1920 in Meran ver⸗
8“ v1“
storbenen Artistin Angela Viviand,;
in Berlin W. 30, Landshuter Straß wohnhaft gewesen — 9. F. 314. 22 —, .17. der Rechtsanwalt Dr. Carl Spiller in Berlin W. 57, Potsdamer Straße 69, als Verwalter des Nachlasses des am 16. Jannar 1921 verstorbenen Kaufmanns Theodor Heinrich Freund aus Berlin⸗ Schöneberg, Gustav⸗Müller⸗Straße 19 — 9. F. 34. 22 —,
18. der Rechtsanwalt Salinger in Bad Homburg v. d. Höhe, Louisenstraße 77, als Verwalter des Nachlasses des durch Urteil des Amtsgerichts Posen vom 22. Juni 1918, mit dem Todestag 28. Fe⸗ bruar 1915 für tot erklärten Hauptmanns Ernst Grüner aus Posen — 9. F. 79.22 —,
19. der Rechtsanwalt Justizrat Dr. Robert Adam in Berlin W. 35, Lützow⸗ straße 88, als Nachlaßpfleger hinter dem am 27. Dezember 1920 verstorbenen Kauf⸗ mann Heinrich Giehlen aus Berlin⸗ Schöneberg, Wilhelm⸗Hauff⸗Straße 17 — 9 I. 75. 22 —
haben das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaß⸗ läubigern der vorbezeichneten verstorbenen Persorien beantragt.
Die Nachlaßgläubiger werden daher auf⸗ gefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der verstorbenen vorbezeichneten Personen spätestens in dem auf den 6. Ok⸗ tober 1922, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Berlin⸗ Schöneberg, Grunewaldstraße 66/67, Zimmer 43, anberaumten Aufgebots⸗ termine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstuücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auf⸗ lagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht aus⸗ geschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechts⸗ nachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet.
Berlin⸗Schöneberg, den 2. Mai 1922
Das Amtsgericht. Abteilung 9. [25072] Bekanntmachung. 8
Am 23. Oktober 1920 ist in Clingen der Mühlenbauer Wilhelm Kaufmann gestorben. Nach den angestellten Er⸗ mittelungen ist August Kaufmann in St. Andreasberg alleiniger Erbe geworden. Die Personen, die ebenfalls Erbrechte an dem Nachlaß geltend machen, werden auf⸗ gefordert, ihre Rechte bis spätestens in dem am 12. Juli 1922, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amts⸗ gericht stattfindenden Aufgebotstermin an⸗ zumelden, widrigenfalls sie bei der Fest⸗ stellung des Erbrechts nicht berücksichtigt werden.
Greußen, den 16. Mai 1922.
Thüringisches Amtsgericht.
[24735] Aufgebot.
Das Amtsgericht in Hamburg hat heute folgendes Aufgebot erlassen: In Sachen, betreffend den Nachlaß des untenbezeichneten Verstorbenen, Antragsteller: der hiesige Rechtsanwalt Dr. J. M. Lappenberg, als Nachlaßverwalter, vertreten durch die hiesigen Rechtsanwälte Dres. Ahrens, Lappenberg und Persoon, werden alle Nach⸗ laßgläubiger des am 22. April 1896 zu Schwerin geborenen, zuletzt in Hamburg, Groß Fontenay 1b, wohnhaft gewesenen und daselbst am 6. Februar 1922 ver⸗ storbenen Kaufmanns Ernst August Christoph Karl Lüdeke von Schack, aufgefordert, ihre Forderungen bei der Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts in Hambun, Abteilung für Aufgebotssachen, Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz, Erd⸗ geschoß, Zimmer Nr. 145, spätestens aber in dem auf Freitag, den 29. Septmber 1922, Vormittags 11 ½ Uhr, an⸗ beraumten Aufgebotstermine, Ziviljustiz⸗ gebäude, Sievekingplatz, Erdgeschoß, Zim⸗ mer Nr. 139, anzumelden. Die An⸗ meldung einer Forderung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Be⸗ weisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen be⸗ rücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht EE1“ Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erb⸗ teil entsprechenden Teil der Verbindlich⸗ keit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen so⸗ wie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß w Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erb⸗ teil entsprechenden Teil der Verbindlich⸗ keit haftet.
Hamburg, den 8. Mai 1922.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[24794]
Der Hypothekenbrief vom 3. Oktober 1877 über die auf dem Grundbuchblatte des im Grundbuch von Berlin Band III.
Blatt Nr. 190 verzeichneten Grundstücks
Abteilung III Nr.
“ f
13 für Franz Ernst Rott zu Berlin eingetragene, zu 5 % vom 1. April 1872 ab verzinslich⸗ Kaufgeldforderung von 18 000 ℳ wird für kraftlos erklärt. — F. 782. 21.
Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 154.
[24750]
Durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗ neten Gerichts vom 19. Mai 1922 ist der Landwirt Sebastian Philipps aus Lingerhahn, geboren am 19. Juli 1891 zu Karbach, zuletzt Reservist bei der 4. Kompagnie Infanterieregiments Nr. 28, für tot erklärt. Als Todestag ist der 2091 1914, Nachts 12 Uhr, fest⸗ gestellt.
St. Goar, den 19. Mai 1922.
Das Amtsgericht.
8—
[24751]
Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom 19. Mai 1922 ist der Winzer Robert Schrupp aus Manubach, geboren daselbst am 20. November 1888, zuletzt Ersatzreservist der 8. Kompagnie Reserveinfanterieregiments Nr. 237, für tot erklärt. Als Todestag ist der 16. No⸗ vember 1917, Nachts 12 Uhr, festgestellt.
St. Goar, den 19. Mai 1922.
Das Amtsgericht.
——..—
[24753] Oeffentliche Instellung.
Die Steno⸗Daktylographin Lydia Simon, geb. Brunnabend, in Luzern, Voltarstraße 2, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Neumann in Löbau i. S., klagt gegen den Kaufmann Fritz Arthur Simon, früher in Löbau i. Sa., jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten als allein schuldigen Teil an der Ehescheidung zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzu⸗ erlegen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Landgerichts zu Bautzen auf den 16. Oktober 1922, Vormittlags 9 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozebevoltegschligten vertreten zu lassen.
Bautzen, den 22. Mai 1922.
Der Gerichtsschreiber 1 der vierten Zivilkammer des Landgerichts.
[24755] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Sattlers Karl Fritz, Käthe geb. Kaiser, in Lorsbach, Neueburg⸗ straße 5, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Winnecken in Essen⸗Borbeck, hat gegen ihren Ehemann, zuletzt in Gelsen⸗ kirchen, jetzt unbekannten Aufenthalts, die Ehescheidungsklage erhoben. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 11. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Essen auf den 18. September 1922, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 149, mit der Auffo⸗derung, sich durch einen bei diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Essen, den 16. Mai 1922.
Roloff, Justizinspektor, des Landgerichts.
[24756] Oeffentliche Zustellung.
Der Bäcker Julius Mangold in Frankfurt a. Main, Florastraße 7, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Bock in Feee a. Main, klagt gegen seine Ehefrau, Sofie Mangold, ver⸗ witwete Sobotta, geb. Gärtner, früher in Frankfurt a. Main, Große Fischer⸗ gasse 14, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund böswilligen Verlassens und begangenen 8. mit dem Antrag auf Ebescheidung. Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die deitte Zivilkammer des Landgerichts in Frankfurt a. Main auf 11. Juli 1922, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Frankfurt a. Main, den 6. Mai 1922
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[24759] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau A. K. W. Wiemer, geb. Thiede, Hamburg, Bürgerweise 80, Haus 1 ptr., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Heinrich Lüdemann in Hamburg, klagt gegen ihren Ehemann, Karl Wiemer, zurzeit unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung. Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Hanseatische Ober⸗ landesgericht in Hamburg, Zivilsenat VIII (Sievekingsplatz), auf den 19. September 1922, 11 ¼ Uhr Vormittags, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekanntgemacht.
Hamburg, den 22. Mai 1922.
Der Gerichtsschreiber des Hanseatischen
Oberlandesgerichts. Zivilsenat VIII.
—.—,
[24754] Zustellung. Die Frau Caroline Holstein, geb. Neu, in Koblenz⸗Lützel, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Sprung in Koblenz, Aagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Adolf Otto Holstein, früher in Koblenz⸗ Lützel, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, unter der Behauptung, daß der Beklagte sie verlassen habe und nicht mehr für sie sorge, auch fortgesetzt Ehebruch getrieben habe, mit dem An⸗ trage, die zwischen den Parteien vor dem Standesbeamten in Koblenz vom 8. Juli 1920 G Ehe zu scheiden, hierbei den als den allein schuldigen Teil zu erklären, ihm auch die Kosten des Rechtsstreits zur Last zu legen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Koblenz auf den 18. Oktober
den
8
den Bankier
— 1““ 8 —
1922, Vormittags 9 Uhr, mit der
Aufforderung, sich bei diesem
Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als
Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Beck, Justizsekr., als Gerichtsschreiber des Landgerichts Koblenz.
[24761] Oeffentliche Zustellung.
Der Maurer Fritz Rickfurth zu Star⸗ gard i. Pomm., Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Fließ, hier, klagt gegen seine Ehefrau Helene Rickfurth, geb. Nennemann, früher zu Altona, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen Ehebruchs, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und die Beklagte für den allein schuldigen Teil zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Landgerichts in Stargard i. Pomm. auf den 29. November 1922, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.
Stargard i. Pomm., den 20. Mai 1922.
Behrendt, Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[24762] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Else Buschmann, geb. Egert, zu Torgau, Wittenberger Straße 5, jetzt Erzenstraße 10, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Kluge in Torgau, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Bernhard Buschmann, früher zu Torgan, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte die Klägerin böswillig verlassen und die Klägerin bis heute ohne Nachricht gelassen habe, mit dem Antrage auf Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Landgerichts zu Torgau auf den 13. Oktober 1922, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver treten zu lassen.
Torgan, den 20. Mai 1922.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[24758] Oeffentliche Zustellung. minderjährige Gerhard Bruno Wermke, vertreten durch den Berufs⸗ vormund Wolfgang Laechelin, Königsberg i. Pr., Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Vierth, Hamburg, klagt gegen den Matrosen Bruno Senkbeil, zuletzt wohn⸗ haft in Hamburg, zurzeit unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten kostenpflichtig zu verurteilen, dem Kläͤger vom Tage der Geburt, dem 26. März 1921, bis zum 26. September 1921 450 ℳ, von da ab bis 26. April 1922 600 ℳ, von da ab bis zur Voll⸗ endung des sechsten Lebensjahres 900 ℳ vierteljährlich im voraus und von da ab bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs als Unterhalt eine im voraus zu ent⸗ richtende Geldrente von vierteljährlich 1200 ℳ zu zahlen, und 85 die rückständigen sofort, die künftig fällig werdenden am 26. März, 26. Juni, 26. September und 26. Dezember eines jeden Jahres, und das Urteil, soweit gesetzlich uläffig, für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären, unter der Begründung, daß der Beklagte der außer⸗ eheliche Vater des am 26. März 1921 geborenen Klägers sei, da er ver Mutter, der Elisabeth Wermke, innerhalb der esetzlichen Empfängniszeit beigewohnt habe. Her Beklagte wird zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Amts⸗ gericht in Hamburg, Zivilabteilung 15, Ziviljustizgebäude, Steperingplat. Erd⸗ geschoß, Zimmer Nr. 111, auf Donners⸗ en 13. Juli 1922, Vormittags 8* Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Hamburg, den 15. Mai 1922. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[24752] Oeffentliche Zustellung.
Die Buchhalterin Anna Margaretha Helene Thoms in Hamburg, Krohns⸗ kamp 7, Prozeßbevollmächtigte: Geh. Justizrat Lütkens und R.⸗A. A. Cramer in Altona, klagt gegen den Ernst Zimmer⸗ mann, zurzeit unbekannten E früher in Flensburg, Lindenallee 3, Grund unter der Behauptung, daß die Ehefrau Marie Dorothea Zimmermann, geb. Gack, in Flensburg, Lindenallee 3, ihr 340 ℳ Zinsen für eine im Grundstück Altona, Nordwest, Blatt 1147 eingetragene
ypothek von 8000 ℳ zu 4 ½ % für die
beit vom 1. Oktober 1920 bis 30. Sep⸗ tember 1921 schulde, mit dem Antrage auf Duldung der Zwangsvollstreckung in das eingebrachte Gut seiner Ehefranu. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ treits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Altona, Allee 131, Zimmer 186, auf den 8. August 1922, Vormittags 11 Uhr, geladen.
Altong, den 12. Mai 1922. 1“ Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. 3 c.
[24757] In Sachen des Kaufmanns Norbert Behr in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Buckt in Güstrow, gegen 1. den früheren Büdner Max Garling in Mankmoos, 2. den Paul Wand, früher in Berlin⸗Wilmersdorf, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, Beklagte, ladet der Kläger den Beklagten Wand, nachdem im Termin am 14. Dezember 1921 nie⸗ mand aufgetreten ist, zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Landgerichts in Güstrow auf den 12. Juli 1922, Vorm. 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekanntgemacht. Güstrow, den 18. Mai 1922.
tag,
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.