1922 / 130 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Jun 1922 18:00:01 GMT) scan diff

Die Zeichnung geschieht in der Weise, daß die Zeichnenden zur Firma der Genossen⸗ schaft oder zur Benennung des Vorstands ihre Namensunterschrift beifügen. Die Bekanntmachungen 5 en durch das Landwirtschaftliche Genossenschaftsblatt in Neuwied und sind, wenn sie mit recht⸗ licher Wirkung für den Verein verbunden sind, von zwei Vorstandsmitgliedern zu zeichnen, sonst genügt die Unterschrift des Vorstehers. „Die Einsicht der Liste der Genossen ist jedem gestattet. Pyritz, den 16. Mai 1922. Das Amtsgericht.

Ragnit. [25668]

In unser Genossenschaftsregister ist unter Nr. 21 bei der Fuhrgenossenschaft Trappönen und Umgegend e. G. m. b. H. in Trappönen eingetragen:

Das Vorstandsmitglied Besitzer Otto Nohring in Trappönen ist aus dem Vor⸗ stand ausgeschieden und an seine Stelle der Besitzer Christoph Bagdons in Trap⸗ pönen gewählt.

Ragnit, den 22. Mai 1922.

Das Amtsgericht.

Ruhland.

In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der unter Nr. 32 eingetra⸗ genen Elektrizitätsversorgung Kreis Hoyerswerda⸗West, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, eingetragen worden, daß der Gast⸗ wirt Paul Gärtig aus dem Vorstand ausgeschieden und an seine Stelle der Ge⸗ meindevorsteher Karl Hainsch in Arns⸗ dorf in den Vorstand gewählt ist und eerner, daß durch Beschluß der General⸗ versammlung vom 24. September 1921 die Haftsumme auf 10 000 erhöht ist.

Amtsgericht Ruhland, den 7. Mai 1922.

aarlonig. [25670]

Im Genossenschaftsregister Nr. 10 ist heute bei dem Arbeiter Consum⸗Verein Rehlingen e. G. m. b. H. zu Rehlingen folgendes vermerkt worden: Die Witwe Stefan Dauster ist aus dem Vorstand ausgeschieden. An ihre Stelle ist der Hüttenmaurer Andreas Schneider aus Rehlingen in den Vorstand gewählt worden.

Saarlonis, den 19. Mai 1922.

Das Amtsgericht. 7.

[22669]

Schönau, Katzbach. [25671]

Im Genossenschaftsregister wurde heute bei der Elektrizitätsgenossenschaft e. G. m. b. H. in Altschönau einge⸗ tragen: Der Gutsbesitzer Jofef Glaubitz ist aus dem Vorstand ausgeschieden und an seine Stelle der Gutsbesitzer Friedrich Böhnisch getreten.

Amtsgericht Schönau (Katzbach), den 18. Mai 1922. Schwaan. [25672]

In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der Genossenschaft „Kartoffel⸗ trockunngsfabrik Schwaan, e. G. m. b. H. zu Schwaan“ folgendes ein⸗ getragen worden:

An Stelle des aus dem Vorstand aus⸗ scheidenden Rentners Otto Eisfeldt zu Rostock ist durch Generalversammlung vom 12. April 1922 der Domänenpächter Otto Kobernuß zu Hof⸗Tatschow wieder zum Vorstandsmitglied bestellt worden.

Schwaan, den 23. Mai 1922.

Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.

Schwetzingen. [25673]

Genossenschaftsregistereintrag zu O.⸗Z. 7 Landwirtschaftlicher Consum⸗ und Absatzverein Edingen e. G. m. n. H. in Edingen —: Johann Georg Ding II., Altbürgermeister, ist aus dem Vorstand ausgeschieden, an seine Stelle ist Hermann III., Privatier, in den Vorstand ge⸗ wählt.

Schwetzingen, den 20. Mai 1922.

Das Amtsgericht. 2.

Stolberg, Harz. [25674]

Bei der Ländlichen Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse Stempeda und Umgegend, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht zu Stempeda ist heute in das Genossenschaftsregister des unterzeichneten Gerichts eingetragen: Das Statut ist dahin abgeändert: Der Ge⸗ schäftsanteil ist auf 50 ℳ, die Haftsumme auf 500.ℳ je Geschäftsanteil erhöht. Be⸗ kanntmachungen erfolgen in den „Ge⸗ nossenschaftlichen Nachrichten“ des Ver⸗ bandes der Landwirtschaftlichen Genossen⸗ schaften der Provinz Sachsen und der angrenzenden Staaten zu Halle a. S., ein⸗ getragener Verein.

Stolberg (H.), den 11. Mai 1922.

Preußisches Amtsgericht.

Tennstedt. 3 [25675]

In das Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 11 die „Läündliche Spar⸗ und Darlehnskasse Kleinvargula (Kreis Langensalza) eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht mit dem Sitze in Kleinvargula eingetragen worden. Der Gegenstand des Unternehmens ist die Gewährung von Darlehen an die Genossen für ihren Ge⸗ schäfts⸗ und Wirtschaftsbetrieb, Er⸗ leichterung der Geldanlage und Förderung des Sparsinns. Die Haftsumme beträgt 2000 ℳ. Die Höchstzahl der Geschäfts⸗ anteile ist 200. Den Vorstand der Ge⸗ nossenschaft bilden Landwirt Paul HKecht, Lehrer Willy Fritz und Landwirt Albin Pfeiffer in Kleinvargula. Die Satzung ist vom 24. April 1922. Die Bekannt⸗ machungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft in den „Genossenschaft⸗ lichen Nachrichten des Verbandes Land⸗ wirtschaftlicher Genossenschaften der Pro⸗ vinz Sachsen und angrenzenden Staaten zu Halle a. S.“. Die Willenserklärung

und Zeichnung für die Genossenschaft muß durch zwei Vorstandsmitglieder erfolgen. Die Zeichnung geschieht in der Weise, daß die Zeichnenden zu der Firma der Genossenschaft ihre Namenzunterschrift beifügen. Die Einsicht der Liste der Ge⸗ nossen ist in den Dienststunden des Gerichts jedem gestattet. . Tennstedt, den 20. Mai 1922. Das Amtsgericht.

Tettnang. [25676]

In das Genossenschaftsregister ist heute bei der Württ. Fischereigenossenschaft c. G. m. b. H. in Friedrichshafen eingetragen worden:

Aus dem Vorstand ist ausgeschieden

ter Enzenmüller, Fischermeister in Friedrichshafen. Neues Vorstandsmitglied kaver Mecking, Fischermeister in Immen⸗ staad. Generalversammlungsbeschluß vom 8. April 1922.

Den 22. Mai 1922.

Amtsgericht Tettnang. Notar.⸗Prakt. Sießegger.

Varel, Oldenb. [25677]

In das Genossenschaftsregister hiesigen Amtsgerichts wurde heute zu der Firma Landwirtschaftliche Bezugsgenossen⸗ schaft Spohle, e. G. m. b. H., zu Spohle folgendes eingetragen worden:

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 14. Mai 1922 ist die Haft⸗ summe sür jeden Geschäftsanteil auf 1000 erhöht.

Varel i. Oldenb., den 24. Mai 1922. Das Amtsgericht. Abteilung I. Wadern, Bz. Trier. [25678]

In unserm Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 20 Steinberger Spar⸗ und Darlehnskassenverein e. G. m. b. H. zu Steinberg folgendes einge⸗ tragen worden: Aus dem Vorstand aus⸗ geschieden ist Mathias Göttert⸗Marx. Neu hineingewählt ist Franz Berwanger zu Steinberg.

Wadern, den 19. Mai 1922.

Das Amtsgericht.

Weida. [25679] Bei der Firma „Unitas“ Bohrwerk⸗ zeugfabrik G. m. b. H. in Weida H.⸗R. Abt. B Nr. 7 ist heute einge⸗ tragen worden: In der Gesellschafter⸗ versammlung am 21. April 1922 sind § 7 des Gesellschaftvertrags aufgehoben und die §§ 6, 8, 9, 10, 12 und 13 abge⸗ ändert worden. Weida, den 23. Mai 1922. Thüringisches Amtsgericht.

Weinsberg. [25680] „In das Genossenschaftsregister wurde eingetragen bei dem Darlehenskassen⸗ verein, E. G. m. u. H.:

1. Waldbach: In der Generalver⸗ sammlung vom 6. Mai 1922 wurde an Stelle des verstorbenen Christof Remm⸗ linger, Bauers in Waldbach, Paul Brecht, Bauer daselbst, als Vorstandsmitglied gewählt.

2. Eschenau: Die Generalversamm⸗ lung hat am 20. April 1922 eine durch⸗ greifende Aenderung des Vereinsstatuts beschlossen. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist der gemeinschaftliche Ankauf landwirtschaftlicher Bedarfsgegen⸗ stände sowie der gemeinschaftliche Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse für die Mitglieder.

Den 23. Mai 1922.

Amtsgericht Weinsberg. O.⸗S. Gwinner.

Werder, Havel. [25681]

In das Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 15 eingetragenen Genossen⸗ schaft „Glindower Obstzüchter“ ein⸗ getragen worden:

Die Vorstandsmitglieder Balz und Erdmann sind ausgeschieden. An ihre Stelle sind die Obstzüchter August Schell⸗ hase und Wilhelm Fohgrub getreten.

Werder a. H., den 18. April 1922.

Das Amtsgericht.

Zanow. [25682] In unser Genossenschaftsregister ist am 15. Mai 1922 bei der Altwiecker⸗Vieh⸗ verwertungsgenossenschaft e. G. m. b. H., Nr. 2 a des Registers, eingetragen worden, daß die Haftsumme durch Be⸗ der Generalversammlung vom 27. April 1922 auf 1500 erhöht worden ist. Amtsgericht Zanow.

Zweibrücken. [25684] Spar⸗ u. Darlehnskasse, e. G. m.

u. H. Sitz: Großsteinhausen. Vor⸗

Ausgeschieden: Theodor

Neumann. Neu bestellt: Erna Neumann,

geb. Daum, in Großsteinhausen. Zweibrücken, den 23. Mai 1922.

Das Amtsgericht.

Zwingenberg, Hessen. 25685)] In der Generalversammlung des „Land⸗ wirtschaftlichen Konsumvereins e. G. m. b. H. in Auerbach“ vom 23. April 1922 wurden an Stelle der ausge⸗ schiedenen Vorstandsmitglieder: Christian Mennel VIII. und Philipp Kornmüller neugewäblt: 1. Valentin Büchler, 2. Hein⸗ E“ I., beide von Auerbach Hessen). Eintrag zum Genossenschaftsregister unterzeichneten Gerichts ist heute erfolgt. Zwingenberg, den 24. Mai 1922. Hessisches Amtsgericht.

Züllichau. [25683]

In unser Genossenschaftsregister ist bei

der Spar⸗ und. Darlehuskasse Gr. Blumberg heute eingetragen worden: An Stelle des ausgeschiedenen Häuslers August Dickfeld in Groß Blumberg ist der Häusler Hermann Kurzmann in Groß Blumberg in den Vorstand gewählt. Züllichau, den 18. Mai 1922. Das Amtsgericht.

9)

(Die ausländischen Muster werden unter Leipzig veröffentlicht.)

Hof. [28706]

A) In das hiesige Musterregister Bd. II ist eingetragen:

Nr. 154 und 155. Porzellanfabrik Lorenz Hutschenreuther, Aktiengesell⸗ schaft in Selb, in je einem versiegelten Umschlag: 1. je ein Blatt mit Photo⸗ graphie des Tafelgeschirrs „Aida“ Nr. 330 und des Kaffeegeschirrs „Aida“ Nr. 330 sowie Abbildung des Kaffeegeschirrs „Wal⸗ küre“ Nr. 270, 2. eine Pholographie des Kaffeegeschirrs „Else“ Nr. 35 in allen Größen in Porzellan, Fayence, Steingut und jeglichem Material, plastische Er⸗ zeugnisse, Schutzfrist 10 Jahre, angemeldet am 3. Mai 1922, Vorm. 8 Uhr.

Nr. 156. Rosenthal Porzellanfabrik vorm. Jacob Zeidler & Co. in Bahnhof Selb, in einem offenen Um⸗ schlag 46 Abbildungen der Dekore: 21 Viktoria, 52, 53, 54, 55, 56 1—6, 57 1 6, 58 1—6, 61, 62, 66, 67, 68, 69 70, 11, 2Z2 11 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86 in Auf⸗ und Unterglasurausführung in den ver⸗ schiedenen Arrangements und Farben auf jegl. Material; Flächenerzeugnisse, Schutz⸗ frist drei Jahre, angemeldet am 6. Mai 1922, Vorm. 8 Uhr.

Nr. 157. Porzellanfabrik C. M. Hutschenreuther, Aktiengesellschaft in Hohenberg a. Eger, in einem ver⸗ siegelten Umschlag zwei Blätter mit Photo⸗ graphien der Fabriknummern 178, 181 ein Kaffee⸗ und Teeservice „Empire“, 182/185 ein Kaffee⸗ und Teeservice „Deutsch⸗glatt“, 186/189 ein Kaffee⸗ und Teeservice 804, 190 eine Terrine Empire, oval, plastische Erzeugnisse, ferner ein Blatt mit zwei Flächendekorationen in Zeichnungen Nrn. 317 346 und 217 348, Flächenerzeugnisse, gegen Nachahmung im ganzen oder teilweise, in jedwedem Material und jedweder Ausführung und Größe, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 15. Mai 1922, Vorm. 8 Uhr.

Nr. 158. Krautheim & Adelberg Porzellanfabrik in Selb, in einem ver⸗ siegelten Umschlag zwei Zeichnungen Nrn. 134 und 135, plastische Erzeugnisse, sechs Dekorskizzen Nrn. 6969, 6972, 6977, 6979, 6980 und 6981, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 30. Mai 1922, Vormittags 8 Uhr.

„B) In das hiesige Musterregister ist eingetragen:

Bd. I Nrn. 1334, 1337, 1390. Por⸗ zellanfabrik Netsch & Cie. in Wun⸗ siedel hat für das unter Nr. 1334 ein⸗ getragene Muster für plastische Erzeug⸗ nisse Nr. 1584, für das unter Nr. 1337 eingetragene desgl. Muster Nr. 1584 und für das unter Nr. 1390 eingetragene desgl. Muster Nr. 1584 die Verlängerung der Schutzfrist um weitere drei Jahre an⸗ gemeldet.

Bd. II Nr. 79. Porzellanfabrik C. M. Hutschenreuther Aktiengesell⸗ schaft in Hohenberg a. Eger hat für die unter Nr. 79 eingetragenen Dekor⸗ muster Nrn. 116 965, 116 966, 116 989 die Verlängerung der Schutzfrist um weitere drei Jahre angemeldet. 8

Hof, den 31. Mai 1922.

Das Amtsgericht.

Königstein, Elbe. [28707]

In das Musterregister ist eingetragen worden: Nr. 103. Firma Prokop Jäger & Söhne, Zweigniederlassung in Rosenthal⸗Schweizermühle, 24 Muster von Besatzknöpfen für Damenkleider, Fabriknummern: 25016, 25017, 25011, 25012, 250139, 2501 , 25115 18, 25023, 25025, 25027, 25029, 25022, 25024, 25052, 25001, 25053, 25050, 24183 S, 24183 As, 25111, 25113, 25205, 25112, ausführbar in allen Größen, Farben und Ausführungen, drei Muster von Manschettenknöpfen, Fabriknummern 25327, 25328, 25329, in allen Aus⸗ führungen, plastische Erzeugnisse, Schutz⸗ frist drei Jahre, angemeldet am 5. Mai 1922, Vormittags 10 Uhr.

Amtsgericht Königstein, den 30. Mai 1922.

Liegnitz. [28708]

In unser Musterregister Nr. 318 ist heute eingetragen:

Firma Schlesierwerk Seehausen und Staar, Liegnitz, Fliegerhorst, ein versiegeltes Paket, welches die Nach⸗ bildung eines Geschmackmusters unter der Bezeichnung Karrosserie mit kielartig aus⸗ laufenden aufgelegten Seitentafeln ent⸗ hält, Fabriknummer 1, Muster für Raum⸗ erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, ange⸗ meldet am 17. Mai 1922, Mittags 12 Uhr.

Amtsgericht Liegnitz, den 24. Mai 1922.

Ludwigshafen, KRhein. ([28709] In das Musterregister ist eingetragen: Bei Nr. 253. Firma Wellensiek &

Schalk, Aktiengesellschaft, Cigarren⸗

fabriken in Speyer, hat für das unter

Nr. 253 eingetragene Zigarrenverpackungs⸗

muster die Verlängerung der Schutzfrist

bis auf 10 Jahre angemeldet. Ludwigshafen a. Rh., 31. Mai 1922. Das Amtsgericht Registergericht.

Mittweida. .128710] In das Masterregister ist eingetragen

worden:

Nr. 190. Firma F. A. Keßler in Mittweida. Ein versiegelter Beutel mit 1 Stück Metalltopfreiniger aus Kupfer⸗ draht und 1 Stück desgleichen aus Weiß⸗ metalldraht, Fabrik⸗Nr. 903 K und 903 8,

Mufterregister.

angemeldet am 17. Mai 1922, Nach⸗ mittags 3 Uhr 15 Minuten.

Nr. 191. Firma F. A. Keßler in Mittweida. Ein versiegelter Beutel mit 1 Stück Metallputzkissen aus Kupfer⸗ und Weißmetalldraht, 1 Stück desgl. aus Kupferdraht und 1 Stück desgl. aus Weiß⸗ metalldraht, Fabrik⸗Nr. je 904, Flächen⸗ erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, ange⸗ meldet am 17. Mai 1922, Nachmittags 3 Uhr 15 Minuten.

Mittweida, am 1. Juni 1922.

Sächsisches Amtsgericht.

Penig. 128711] In das Musterregister ist eingetragen worden: Nr. 41. Firma A. Glaser Nachf., Aktiengesellschaft in Penig, ein versiegeltes Paket mit drei Mustern bedruckten Stoffes (Meterware), Flächen⸗ muster, Fabriknummern Dessin 69, 136, 143, Schutzfrist fünf Jahre, angemeldet am 26. Mai 1922, Vormittags 11 ¼ Uhr. Amtsgericht Penig, den 31. Mai 1922.

Potsdam. [28712]

In unser Musterregister ist am 31. Mai 1922 folgendes eingetragen worden:

Nr. 69. J. Brüning & Sohn, Aktiengesellschaft in Potsdam, ein dreifach versiegeltes Paket, enthaltend ein Modell für eine Sperrplatte, Fabrik⸗ nummer 501, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 26. Mai 1922, Vormittags 8 ¼ Uhr.

Potsdam, den 31. Mai 1922.

Das Amtsgericht. Abteilung 1.

1) Konkurse.

16 Berlin-Schöneberg. [28713] Ueber den Nachlaß des am 12. Dezember 1921 verstorbenen, zuletzt in Berlin⸗ Schöneberg, Schwäbische Straße 28, wohn⸗ haft gewesenen Kaufmanns Jacob Liebermann ist heute, am 30. Mai 1922, Nachmittags 1 Uhr 15 Min., das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Der Konkursverwalter August Belter in Berlin W. 30, Haber⸗ landstr. 3, ist zum Konkursverwalter er⸗ nannt. Konkursforderungen sind bis zum 12. Juli 1922 bei dem Gericht anzumelden. Termin zur Wahl eines anderen Ver⸗ walters und Bestellung eines Gläubiger⸗ ausschusses am 26. Juni 1922, Vor⸗ mittags 10 ½ Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen am 25. Juli 1922, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Berlin⸗Schöne⸗ berg, Zimmer 74. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 22. Juni 1922. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Berlin⸗Schöneberg. Abteilung 9.

Fürth, Bayern. [28714] Das Amtsgericht Fürth hat am 31. Mai 1922, Nachmittags 5 Uhr 15 Minuten, über das Vermögen des Inhabers eines Sportartikel⸗Fabrikationsgeschäfts Emil Göhring in Fürth, Theater⸗ straße 52, den Konkurs eröffnet. Konkurs⸗ verwalter: Rechtsanwalt Justizrat Dr. Baburger in Fürth. Offener Arrest ist erlassen mit Anzeigefrist bis 14. Juni 1922. Frist zur Anmeldung der Konkursforde⸗ rungen bis 2. Juli 1922. Termin zur Wahl eines anderen Verwalters, Bestellung eines Gläubigerausschusses und über die in §§ 132, 134, 137 K.⸗O. bezeichneten Fragen Mittwoch, den 28. Juni 1922, allgemeiner Prüfungstermin Mittwoch, den 12. Juli 1922, beide Male Vor⸗ mittags 70 Uhr, im Zimmer Nr. 45/1I. des Amtsgerichts dahier. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

München. [25654] Amtsgericht München, Konkursgericht.

Am 23. Mai 1922, Vormittags 11 Uhr, wurde über das Vermögen der Gemein⸗ nützigen produktiven Arbeitsge⸗ nossenschaft „Aufbau“ e. G. m. b. H., Sitz München, Müllerstraße 49/III, der Konkurs eröffnet und Rechtsanwalt Konrad Manz in München, Sonnenstraße 19/III, zum Konkursverwalter bestellt. Offener Arrest erlassen, Anzeigefrist in dieser Rich⸗ tung bis zum 12. Juni 1922 einschließlich. Frist zur Anmeldung der Konkursforde⸗ rungen, und zwar im Zimmer Nr. 644/III des Gerichtsgebäudes an der Elisenstraße 2 a, bis zum 12. Juni 1922 einschließlich. Wahltermin zur ö über die Wahl eines anderen Verwalters, Be⸗ stellung eines Gläubigerausschusses, dann über die in den §§ 132, 134 und 137 K.⸗O. bezeichneten Fragen und allgemeiner Prüfungsterminm Donnerstag, den 22. Juni 1922, Vorm. 10 Uhr, Zimmer Nr. 654/III des Gerichtsgebäudes an der Elisenstraße 2 a.

München, den 23. Mai 1922. Die Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Dresden. [28715 Das Konkursverfahren über den Nachla des am 2. Mai 1921 verstorbenen, in Dresden⸗A., Am Schießhaus 17, wohn⸗ haft gewesenen Nährmittelgeschäfts⸗ inhabers Karl Julius Hermann Paul Vehse wird nach Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Dresden, Abteilung II, den 1. Juni 1922.

Halle, Saale. [28716]

In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Spar⸗ und Darlehnskasse des Vereins für kath. Kaufleute und Beamte, eingetr. Gen. m. b. H. in Liquidation in Halle, ist Termin zur Erklärung über die Vorschußberechnung des Verwalters auf den 27. Inni 1922, Vormittags 10 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht in Halle, Poststraße 13, Zimmer 45,

Flächenerzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre,

anberaumt. Die Berechnung ist auf der

Gerichtsschreiberei, Zimmer Nr. 43, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Halle a. S., den 26. Mai 1922. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. Abteilung 7.

Hamburg. [28717] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Siegfried Hey⸗ mann, alleinigen Inhabers der Firma Siegfried Heymann, Textilwaren, wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben. Hamburg, den 29. Mai 1922. Das Amtsgericht, Abteilung für Konkurssachen.

Hemanu. [28718]

Das Amtsgericht Hemau hat mit Be⸗ schluß vom 31. Mai 1922 das Konkurs⸗ verfahren über den Nachlaß der Gast⸗ wirtseheleute Anton und Anna Kellner von Laaber als durch Schluß⸗ verteilung beendigt aufgehoben.

Hemau, den 1. Juni 1922. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Hemau.

Hofheim, Unterfranken. [28719]

Das Amtsgericht Hofheim hat in dem Konkursverfahren über das Vermögen der Stadtlauringen Schäfte⸗ und Gamaschenfabrik Kißner & Hägeler einen besonderen Prüfungstermin anberaumt auf Freitag, den 30. Juni 1922, Vormittags 9 Uhr.

Hofheim, den 31. Mai 1922.

Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Mettmann. 28720] In dem Konkursverfahren über das

Vermögen der Firma Varena, Rolf

& Co. zu Mettmann ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf den 30. Juni 1922, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem Amtsgericht in Mettmann, Zimmer Nr. 6, anberaumt. Mettmann, den 19. Mai 1922. Das Amtsgericht.

Neustadt, Waldnaab. Im Konkurse über das Vermögen der Händlerin Frieda Norkauer von Floß wurde das Verfahren mit Zustimmung sämtlicher Konkursgläubiger eingestellt. Neustadt a. W.⸗N., 26. Mai 1922. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Parchim. [28722] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Architekten Heinrich Bau⸗ meister in Parchim wird eingestellt, nachdem sich ergeben hat, daß eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Kon⸗ kursmasse nicht vorhanden ist. Parchim, den 30. Mai 1922. Mecklenburgisches Amtsgericht.

12) Tarif⸗ und Fahrplanbekannt⸗ machungen der Eisenbahnen.

[28723]

[28721]

Staats⸗ u. Privatbahn⸗Güterverkehr.

Mit Gültigkeit vom 5. Juni 1922 wird die Tarifstation Beuthen (Oberschlesien) ob. Bf. in eine Ladestelle (als Ladestelle von Beuthen (Oberschles.) Hbf.) umge⸗ wandelt. Für diese Ladestelle sind folgende Ueberfuhrgebühren festgesetzt: 8

a) bei Kohlen und dergleichen: bis 15 t Ladegewicht 50 für den Wagen, über 15 t Ladegewicht 80 für den Wagen,

b) bei sonstigen Gütern: bis 15 t Lade⸗ gewicht 60 für den Wagen, über 15 t Ladegewicht 90 für den Wagen.

Näheres durch den nächsten Tarif⸗ und Verkehrsanzeiger.

Auskunft geben die beteiligten Güter⸗ abfertigungen sowie das Auskunftsbüro, hier, Bahnhof Alexanderplatz.

Berlin, den 1. Juni 1922.

Eisenbahndirektion.

—— 16“

28724] Güter⸗ und Tierverkehr in und mit Polnisch Oberschlesien.

Mit Gültigkeit vom Tage der Aende⸗ rung der Staatshoheit in dem an Polen fallenden Teil des oberschlesischen Ab⸗ stimmungsgebiets werden die mit diesem Teil zurzeit bestehenden Deutschen Eisen⸗ bahngüter⸗ und Tiertarife, Teile I und II, aufgehoben.

Kattowitz, den 30. Mai 1922.

Eisenbahndirektion.

[28726] 1 Ab 1. Juni 1922 tritt nach dem Vor⸗ ehen der Reichsbahnen eine Erhöhung der Frachtsätze ein. 3 Nordhausen⸗Wernigeroder Eisenbahn Ges. 8 Die Direktion.

[28725] X““ Gemeinschaftliches Heft CId (Zuschlags⸗ b“ usw.)

.—

Mit Gültigkeit vom Tage des Beitritts der Bayer. Lokalbahn⸗Aktiengesellschaft e. zum Ausnahmetarif für Salze zum Düngen vom 16. Mai 1922 wird der Frachtzuschlag zu den Frachtsätzen der Privatbahnen Meckenbeuren —Tettnang und Niederbiegen Baienfurt Weingarten (Württ.) für Sendungen dieses Ausnahme⸗ tarifs auf 60 für 100 kg erhöht.

Das alsbaldige Inkrafttreten der hier⸗ durch hervorgerufenen Erhöhung gründet sich auf die vorübergehende Aenderung des § 6 E. V. O. (R.⸗G. Bl. 1914 S. 455). Stuttgart, den 30. Mai 1922.

Eisenbahn⸗Generaldirektion.

(Ohne Unterschrift.)

weitere

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 75 Mk. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer Selbstabholer Wichelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern kosten 2,50 Mb.

den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für auch die Geschäftsstelle SW. 48,

Tel.: Schriftleitung Zentr. 10 986, Geschäftsstelle Zentr. 1573.

0

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 15 Mk., einer 3 gespaltenen Einheitszelle 25 Mhk.

hünzeigen nimmt an:

die Geschäftssteile des Reichs⸗ und Staatsanzeigers, Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Poftscheckkonto: Berlin 41821. 1

chsbankgirotkvnto. Berlin, Mittwoch, den 7. Zuni, Abends.

inzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung

einschließlich des Portos abgegeben.

oder vorherige Einsendung des Betrages

nhalt des amtlichen Teiles: Dentsches Reich. Ernennungen ꝛec.

Bekanntmachung über die Regelung des Verbrauchs elektrischer Arbeit. Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Mitteilung über Annahme der Städteordnung seitens der Land⸗ gemeinde Thale.

Bekanntmachung, betreffend die Louis⸗Boissonnet⸗Stiftung.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Die Regierungsräte Karl Müller und Dr. Hinsch sind zu Regierungsräten und Mitgliedern des Reichsversorgungs⸗ gerichts ernannt worden.

*

Der Marineoberstabszahlmeister Seyffert ist zum In⸗ tendanturrat im Reichswehrministerium ernannt worden.

Bekanntmachung

über die Regelung . . elektrischer Arbeit.

Vom 27. Mai 1922.

(Veröffentlicht in der am 3. Juni ausgegebenen Nr. 8 des RGBlyS. 137.)

Auf Grund der Bekanntmachung über Elektrizität und Gas sowie Dampf, Druckluft, Heiß⸗ und Leitungswasser vom 21. Juni 1917 (=GBl. S. 543) und der §§ 1, 3 und 6 der Bekanntmachung über Elektrizität und Gas sowie Dampf, Druckluft. Heiß⸗ und Leitungswasser vom 3. Oktober 1917 (RSBl. S. 879) wird bestimmt:

Verbrauchsregelung.

. Der Verhbrauch elektrischer Arbeit wird bei allen Verbrauchern, die sie von einem Stromversorgungsunternehmen beziehen, eingeschränkt. Das Maß der Einschränkung ist abhängig von der jeweiligen Kohlen⸗ lage, der Leistungsfähigkeit und dem Betriebszustande des liefernden Elekrrizitätswerks und der Wichtigkeit des Verbrauchers.

2. Als Verbraucher im Sinne dieser Bekanntmachung gelten auch solche Großabnehmer (Kommunen, Verbände usw.), die elektrische Arbeit von einem Werke beziehen, um sie als Stromversorgungs⸗ unternehmen weiter zu verteilen.

3. Die Regelung des Verbrauchs erfolgt für Abnehmer, die im Jahre mehr als 12 000 Kilowattstunden verbrauchen, durch die Kohlenwirtschaftsstellen, Abteilung Elektrizität, im Einvernehmen mit dem Vertrauensmann. Zuständig ist die Kohlenwirtschaftsstelle, in deren Bezirk die Betriebsstätte des liefernden Stromversorgungs⸗ unternehmens liegt.

4. Für Abnehmer, die im Jahre weniger als 12 000 Kilowatt⸗ stunden verbrauchen, erfolgt die Regelung des Verbrauchs durch die Kommunalbehörden (und zwar in Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern durch die Gemeindevorstände, im übrigen durch die Vor⸗ stände der Kommunalverbände) im Einvernehmen mit der Kohlen⸗ wirtschaftsstele.

5. Die gemäß Ziffer 3 oder 4 erfolgte Regelung des Verbrauchs ist entweder öffentlich bekanntzumachen (bei generellen Regelungen, Ortsvorschriften und dergleichen) oder dem Verbtaucher schriftlich oder telegraphisch mitzuteilen.

6. In Zweifelsfällen, die bei der Durchführung dieser Be⸗ stimmung entstehen, sowie in den Fällen, in denen ein Einvernehmen zwischen der Kohlenwirtschaftsstelle und dem Vertrauensmann (3) beziehungsweise zwischen der Kommunalbehörde und der Kohlenwirt⸗ schaftsstelle (4) nicht erzielt wird, entscheidet der Reichskommissar für

6.

die Kohlenverteilung.

7. Die Ueberwachung der Innehaltung der getroffenen Verbrauchs⸗ regelung obliegt in erster Linie dem Vertrauensmann, der befugt ist, zu seiner Unterstützung Hilfskräfte heranzuziehen. Daneben ist für die Ueberwachung im Falle 3 die Kohlenwirtschaftsstelle, im Falle 4 neben der Kohlenwirtschaftsstelle die Kommunalbehörde zuständig.

8. Anträge auf Aenderung der Verbrauchsregelung sind an den Vertrauensmann zu richten. Solange ein erhöhter Verbrauch nicht genehmigt ist, muß der Verbraucher die bisher gültigen Grenzen ein⸗ halten. Bei neu hinzutretenden Abnehmern darf die Stromentnahme erst nach erfolgter Regelung des Verbrauchs einsetzen.

In keinem Falle darf ein Verbraucher mehr Strom entnehmen, als ihm zugebilligt ist. Auch Anordnungen anderer Behörden berechtigen ihn hierzu nicht.

Der Bezug einer erhöhten Strommenge gegen Lieferung von Kohlen durch den Verbraucher an das Elektrizitätswerk ist verboten, falls nicht in besonderen Fällen die ausdrückliche Genehmigung des

Reichskommissars für die Kohlenverteilung hierzu erteilt worden ist.

Frweiterungen bis zu einem Kilowatt sel

9. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Verbrauchsregelung auf Grund dieser Bekanntmachung stattgefanden hat, bleibt bei Ver⸗ brauchern, die bei Inkrafttreten dieser Bekanntmachung bereits elektrische Arbeit bezogen haben, die nach den bisher geltenden Be⸗ stimmungen zulässige Verbrauchsregelung bestehen. Dasselbe gilt von besonderen Zuteilungen oder Vorschriften, die einzelnen Verbrauchern vor dem Inkrafttreten dieser Bekanntmachung gemacht worden sind.

10. Kleinverbraucher werden von der Einschränkung des Ver⸗ brauchs elektrischer Arbeit nicht betroffen, sofern der Jahresverbrauch 250 Kilowattstunden nicht übersteigt. Im Einzelfalle kann der Ver⸗ trauensmann besondere Anordnungen treffen.

Die Kohlenwirtschaftsstellen, Abteilung Elektrizität, sind im Ein⸗ verständnisse mit den Kommunalbehörden und nach Anhsrung des Vertrauensmanns berechtigt, für den von der Einschränkung nicht be⸗ troffenen Kleinverbrauch den örtlichen Verhältnissen entsprechend eine niedrigere Grenze festzusetzen oder mit Zustimmung des Reichs⸗ kommissars für die Kohlenverteilung den von der Fenschrärkung nicht betroffenen Verbrauch zu erhöhen.

§ 2. 3 Neuanschlüsse und Erweiterungen. 1. Neuanschlüsse sowie Erweiterungen bestehender Anlagen dürfen nur auf Grund besonderer Genehmigung ausgeführt werden.

2. Zuständig für die Entscheidung der Genehmigung ist die Kohlenwirtschaftsstelle, Abteilung Elektrizität, unter Anhörung des Vertrauensmanns.

181 Gesuche um Neuanschlüsse sind an den Vertrauensmann zu richten.

3. Der Vertrauensmann ist berechtüht⸗ Lichtanschlüsse und deren yst zu genehmigen.

§ 3.

1 Befreiungsbestimmungen.

Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung kann auf Antrag des Vertrauensmanns die Bestimmungen der §§ 1, 2 und 9 wider⸗ ruflich ganz oder teilweise gußer Kraft setzen, wenn dies nach den besonderen Verhältnissen des Stromversorgungsunternehmens angezeigt erscheint. Er kann in diesem Falle die Zuständigkeit der dort ge⸗ nannten Stellen anderweit regeln und ihnen die Verpflichtung zur Abgabe von Nachweisungen auferlegen. ““

„Der Antrag ist bei der zuständigen Kohlenwirtschaftsstelle, Ab⸗ teilung Elektxizität. einzureichen, die ihn mit ihrer Aeußerung dem Reichskommissar für die Kohlenverteilung zur Entscheidung vorlegt.

2

§ 4. Belastungsausgleich.

Die für die Einschränkung des Verbrauchs elektrischer Arbei zuständigen Stellen sind berechtigt, Maßnahmen zu treffen, die eine bessere zeitliche Verteilung der Belastung bezwecken.

§ 5. Vertrauensmänner.

1. Für die in ihrem Bereiche liegenden, von privater Seite be⸗ triebenen Stromversorgungsunternehmen ernennt jede Kohlenwirt⸗ schaftsstelle Vertrauensmänner, im Bedarfsfall auch Stellvertreter. Sie weist jedem Vertrauensmann einen abgegrenzten Tätigkeitsbezirk zu. In diesem ist der Vertrauensmann für die öffentlichen Elek⸗ trizitätswerke und die an sie angeschlossenen Verbraucher zuständig. Erstreckt sich der Verbrauchsbezirk eines Stromversorgungsunter⸗ nehmens über die Bereiche mehrerer Kohlenwirtschaftsstellen, so ernennt der Reichskommissar für die Kohlenverteilung den Vertrauens⸗ mann und gegebenenfalls Stellvertreter, wenn die beteiligten Kohlen⸗ wirtschaftsstellen zu keiner Einigung gelangen. ““

2. Für vom Reiche, einem Lande, einem Kommunalverband oder einer Gemeinde betriebene Stromversorgungsunternehmen bezeichnet die Reichs⸗, Staats⸗ oder Kommunalbehörde, der das Unternehmen unmittelbar untersteht, eine Dienststelle oder einen Beamten als Träger der Aufgaben des Vertrauensmanns, der sich schriftlich zur Uebernahme des Amtes bereit zu erklären hat. Die Dienststelle oder der Beamte ist dem Reichskommissar für die Kohlenverteilung oder der Kohlenwirtschaftsstelle zu benennen.

3. Bei Stromversorgungsunternehmen, die sich zum Teil in staatlichem oder kommunalem, zum anderen Teil in privatem Be⸗ sitze befinden (gemischtwirtschaftliche Unternehmungen), ist für das Verfahren bei Bestellung des Vertrauensmanns ausschlaggebend, ob der Vorsitzende des Aufsichtsrats Vertreter des Staates beziehungs⸗ weise der Kommune oder Vertreter des beteiligten privaten Kapitals ist.

4. In der Regel sollen die technischen Leiter der Strom⸗ versorgungsunternehmen zu Vertrauensmännern ernannt werden. So⸗ weit die Vertrauensmänner und ihre Stellvertreter nicht Reichs⸗, Staats⸗ oder Kommunalbeamte sind, sind sie von der ernennenden Stelle auf ihre Obliegenheiten nach der Bekanntmachung des Bundes⸗ rats vom 3. Mai 1917 (RnRGBl. S. 393) zu verpflichten. Dem Reichskommissar für die Kohlenverteilung ist von der erfolgten Be⸗ stellung sofort Anzeige zu erstatten. 8 5. Die Vertrauensmänner und die in Ziffer 2 genannten Dienst⸗ stellen oder Beamten haben die Aufgabe:

a) mit den Kohlenwirtschaftsstellen und den Kommunal⸗ behörden bei der Durchführung der auf Grund dieser Bekanntmachung notwendigen Maßnahmen zusammen⸗ zuwirken,

b) die ihnen auf Grund dieser Bekanntmachung oder durch die

Ortsvorschriften 12 Ziffer 3) übertragenen Rechte und Pflichten auszuüben.

6. Die Vertrauensmänner üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

7. Die bisher ernannten Vertrauensmänner bleiben ohne weitere Bestätigung im Amte.

1 Anordnungen in dringenden Notfällen. Ergibt sich bei einem Stromversorgungsunternehmen infolge

mangels an Brennstoff oder aus sonstigen Ursachen die unbedingte

Notwendigkeit, schleunigst Einschränkungen des Verbrauchs elektrischen

Arbeit vornehmen zu müssen, so hat der Vertrauensmann die nach

Lage des Falles erforderlichen Maßnahmen anzuordnen. Den Ver⸗

brauchern hat er tunlichst vor der Durchführung Kenntnis zu geben.

Den beteiligten Kommunalbehörden und Kohlenwirtschaftsstellen hat

er unverzüglich Meldung zu machen. 1 v1“

- Kohlenwirtschaftsstellen.

Die Kohlenwirtschaftsstellen, Abteilung Elektrizität, sind Organ⸗ des Reichskommissars für die Kohlenverteilung im Sinne des §. . Fb““ des Bundesrats vom 3. Oktober 1917 (R. G. Bl. S. 879).

An die Stelle der Kohlenwirtschaftsstellen, Abteilung Elektrizität, treten in Bayern die Landeskohlenstelle, Abteilung Ellektrizität, München, in Sachsen das Landeskohlenamt, Abteilung Elektrizitén Dresden, in Württemberg die Landeskohlenstelle, Abteilung Elektrizitän, Stuttgart, in Baden die Landeskohlenstelle, Abteilung Elektrizitat, Mannheim. 1 - 1

An die Stelle der Abteilungen Elektrizität der Kohlenwirtschafts⸗ stellen können andere von den Landeszentralbehörden mit der Durch der Bestimmungen dieser Bekanntmachung beauftragte Stellen reten.

7

§ 8. Landeszentralbehaden

1. Die Landeszentralbehörden bestimmen, wer im Sinne dieer Bekanntmachung als Kommunalverband, Gemeinde, Vorstand des Kommunalverbands und als Gemeindevorstand anzusehen ist.

2. Die Landeszentralbehörden können im Einvernehmen mit denn Reichskommissar für die Kohlenverteilung andere Stellen als die Vorstände der Kommunalverbände oder Gemeinden mit den in dieser Bekanntmachung den Vorständen der Kommunalverbände oden Go⸗ meinden zugewiesenen Aufgaben beauftragen oder einzelne dieser Auf⸗ gaben sich selbst vorbehalten.

3. Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen beauftragten Stellen können einzelnen Gemeinden oder Gruppen von Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern die in dieser Bekanntmachung den Gemeinden von mehr als 10 000 Einwohnern zugewiesenen Auf⸗ gaben übertragen. .

Aufpreis für den Mehrverbrauch.

1. Verbraucher, die von einem Stromversorgungsunternehmen elektrische Arbeit gegen Bezahlung erhalten, haben für jede trotz besonderer Warnung über die zugelassene Menge hinaus verbrauchte Kilowattstunde bis zum 1. April 1920 einen Aufpreis von 50 Pfennig, für jede nach den 1. April 1920 mehrverbrauchte Kilowattstunde einen Aufpreis von 1 zu zahlen.

2. Von den eingehenden Aufgeldern bleivbt ein Betrag bis zut 5000 jährlich den Stromversorgungsunternehmern zur freien Ver⸗ fügung, unter der Bedingung, daß sie die Kosten tragen, die ihnen und den Vertrauensmännern bei der Durchführung der Einschränkung des Verbrauchs elektrischer Arbeit entstehen. Von dem 5000 jährlich übersteigenden Betrag ist ein Drittel an die zuständige Landeskohlenstelle abzuführen zwecks Weiterverwendung bei Auf⸗ bringung der Kosten der Kohlenwirtschaftsstellen: das weite Drittel fließt den Kommunalbehörden (Gemeindevorständen beziehungs⸗ weise Vorständen der Kommunalverbände § 8 —) zu, aus deren Bezirken Aufgelder eingegangen sind; das dritte Drittel verbleibt dem Stromverforgungsunternehmen zur freien Verfügung.

3. Im übrigen bleibt die Regelung des Verfahrens bei der Er⸗ hebung der Aufgelder einschließlich Abrechnung, Einziehung und Niederschlagung der nach dem 1. April 1922 fällig werdenden Auf⸗ gelder den Landeskohlenstellen überlassen.

88 8

8 § 10. 1 Stromsperrung. Die Kohlenwirtschaftsstelle ist berechtigt, dem Verbraucher den Strom zu sperren: 5 a) bei Zuwiderhandlungen gegen die Anordnungen des Ver⸗ trauensmanns in dringenden Notfällen 6), b) nach vorausgegangener besonderer Warnung, 1 b c) notwendig werdender Erhebung des Auf⸗ reises, d) 8 B“ innerhalb der festgesetzten Sperr⸗ stunden. Die Kohlenwirtschaftsstelle kann die Befugnis zur Strom⸗ absperrung in geeigneten Fällen auf den Vertrauensmann übertragen.

§ 11. Strafbestimmungen. Wer trotz besonderer Warnung mehr elektrische Arbeit verbraucht,

als nach dieser Bekanntmachung und den Ortsvorschriften oder den gemäß § 6 getroffenen Anordnungen des Vertrauensmanns zulässig ist, oder wer den Vorschriften des § 2 dieser Bekanntmachung oder den auf Grund dieser Bekanntmachung erlassenen Bestimmungen zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu einhunderttausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. 8 § 12.

1. Vorstehende Bestimmungen treten mit dem Tage ihrer Be⸗ kanntmachung in Kraft. ge ihrer Be⸗