1922 / 140 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Jun 1922 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung über den Verkehr mit Kohle im obher⸗ schlesischen Grenzwirtschaftsbezirk. Vom 16. Juni 1922.

Für den Verkehr mit Kohle (Steinkohle, Braunkohle, Preßkohle, Koks einschließlich ihrer brennbaren festen Abfall⸗ produkte) im oberschlesischen Grenzwirtschaftsbezirk wird fol⸗ gende Regelung bekanntgegeben:

I. Grenzwirtschaftsbezirk im Sinne dieser Bekanntmachung ist der nach Artikel 238 des Genfer deutsch⸗polnischen Abkommens über . 15. Mai 1922 festzusetzende besondere Grenz⸗ wi sbezirk.

II. Den Bewohnern des Grenzwirtschaftsbezirks wird hiermit die Ein⸗ und Ausfuhr von Kohle aus oder nach Polnisch Oberschlesien unter folgenden Bedingungen bewilligt: G

1. Der Ein⸗ oder Ausführende muß die nach Artikel 250 des

deutsch⸗polnischen Abkommens über Oberschlesien vom 15. Mai 1922 vorgesehene Grenzkarte besitzen und an der Uebergangs⸗ stelle vorzeigen.

2. Der Grenzübergang darf nur an den regelmäßig für den Zoll⸗

verkehr geöffneten Nebergangsstellen erfolgen.

3. Die Kohle darf nicht über die Grenze des Grenzwirtschafts⸗

bezirks hinaus verbracht werden. 8

III. Für die Beförderung von Kohle mit Eisenbahnen (normal⸗ und schmalspurige Staatseisenbahnen, Kleinbahnen und Straßen⸗ bahnen), mit Seilbahnen oder mit Kraftfahrzeugen gilt Ziffer II dieser Bekanntmachung nicht.

IV. Die Grubenverwaltungen haben die im Grenzverkehr zur Ausfuhr nach Polnisch Oberschlesien abgegebene Kohle nach Mengen, Empfänger und Verbraucher dem Reichskommissar für die Kohlen⸗ verteilung oder den von ihm bestimmten Stellen nachzuweisen.

V. Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung behält sich vor, abweichende Bestimmungen zu treffen. 1

VI. Es wird darauf hingewiesen, daß bei Zuwiderhandlungen gegen Ziffer II dieser Bekanndmachung im Falle verbotswidriger Einfuhr die Bestimmungen der §§ 2 und 3 der Verordnung vom 16. Januar 1917 (R Bl. S. 41) in der Fassung der Verordnung vom 22. März 1920 1 S. 334) und des Gesetzes vom 3. Mai 1922 (R7GBl. 1 S. 479), im Falle verbotswidriger Ausfuhr die Bestimmungen der 88 7 und 8 der Verordnung über die Außenhandelskontrolle vom 20. Dezember 1919 (RGBl. S. 2128), bei Zuwiderhandlungen gegen iffer IV dieser Bekanntmachung die Bestimmungen des § 5 der

erordnung über Auskunftspflicht vom 12. Juni 1917 (REBl. S. 604/11. April 1918 (RGBl. S. 187) Anwendung finden.

VII. Die in den vorstehenden Bestimmungen enthaltene Regelung gelangt ab 1. August 1922 zur Anwendung.

Berlin, den 16. Juni 1922. Der v“ s Kohlenverteilung. u tz.

Bekanntmachung. 88

Die von der Stadtgemeinde Tuttlingen mit Ge⸗ nehmigung des unterzeichneten Ministeriums vom 5. Mai d. J. ausgegebenen Inhal erschuldverschreibungen (s. Nr. 111 dieser Zeitung) sind nur in Stücke von 2000, 1000 und 500, nicht auch 5000 eingeteilt worden.

Stuttgart, den 8. Juni 1922.

Württembergisches Ministerium des Innern. . V.; Haag,

8 6“ 8

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 13 des Reichsgesetzblatts Teil II enthält das Gesetz, betreffend die Feststellung des Reichshaushaltsplans für das Rechnungs⸗ jahr 1922, vom 9. Juni 1922 8 6

Berlin, den 19. Juni 1922

Gesetzsammlungsamt. Krüer.

1X“ Preußennä.

Auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml.

S. 221) wird der Niederlausitzer Wasserwerksgesell⸗ schaft m. b. H. in Senftenberg N. L. hierdurch das Recht verliehen, zur Anlage eines neuen, der Versorgung der Bevölkerung mit Trink⸗ und Wirtschaftswasser dienenden Wasser⸗ werks die im Grundbuch von Senftenberg, Gemarkung Klettwitz, Band I Blatt 33 verzeichnete Parzelle 709/280 in Größe von 9 ha 11 a 80 qgm im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten.

Zugleich wird auf Grund des § 1 der Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren, vom 11. September 1914 und der ergangenen Nachträge in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. August 1921 (Gesetzsamml. S. 513) bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nach den Vorschriften dieser Ver⸗ ordnung bei der Ausübung des der Niederlausitzer Wasser⸗ werksgesellschaft m. b. H. in Senftenberg N. L. vorstehend ver⸗ liehenen Enteignungsrechts Anwendung zu finden hat.

Berlin, den 16. Juni 1922. 8 Das Preußische Staatsministerium. J. V.: Scheidt. 9

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Der Regierungs⸗ und Baurat Le Blanc ist von Schwedt a. O. an die Oderstrombauverwaltung in Breslau ver⸗ setzt worden. u“ b

Ministerium für Volkswohlfahrt.

Beim Ministerium für Volkswohlfahrt sind der Ansied⸗ lungskommissionsobersekretär z. D. Zeidler in Berlin, der Regierungssupernumerar Howe von der Regierung in Pots⸗ dam, der Polizeiobersekretär Lindemann von der staatlichen Polizeidirektion in Potsdam, der Regierungsobersekretär Golz von der Ministerial⸗Militär⸗ und Baukommission in Berlin und der Regierungsobersekretär Wollenberg von der Regierung in Potsdam zu Ministerialsekretären ernannt worden.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Der Stadtrat Dr. Hiller in a. M.⸗Eschersheim sst zum Konsistorialrat und Mitglied des Evangelischen Kon⸗ sistoriums in Frankfurt a. M. im Nebenamt ernannt worden.

8 13“ 1 9. S1 *

Personen vom Handel vom 23. September

6 Das Preußische Staatsministerium hat die Wiederwahl des Malexs Pro 8 Dr. Liebermann zum Präsidenten der Akademie der Künste für das Jahr Hne 1922 bis dahin 1928 bestätigt. ö5

Die Wiederw

Deutscher Reichstag. 228, Sitzung vom 17, Juni 1922, mittags 12 Uhr.

Sens ht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger*).)

dos Vorstehers einer akabe wischen Meister⸗ iftfü schule für musikalische Komposition Professors Dr. Schumann Swarz⸗Hessen [Zenft.) zum Schriftführer.

zum Stellvertreter des Präsidenten der Akademie der Künste

für das Jahr vom 1. Oktober 1922 bis dahin 1923 ist vom Minister für Wissenschaft, Kemst . Volksbildung bestätigt

worden. der im Rechnungsjahr 1921 für kraftlos erklärten Staatsschuldurkunden. *

I. Konsolidierte 4 prozentige Staatsanleihe:

von 1908: Lit. A zu 5000 ℳ: Nr. 419944 439520. Lit. B zu 2000 ℳ: Nr. 627134. Lit. C zu 1000 ℳ: Nr. 1010756.

üc 8

Lit. D zu 500 ℳ: Nr. 943740. Lit. F zu 200 ℳ: Nr. 519836

524662 663. von 1909: Lit. C zu 1000 ℳ. Nr. 1054061 069 1060259 1069084. Lit. D zu 500 ℳ; Nr. 989008.

II. Konsolidierte 3 ½ (vormals 4) prozentige Staatsanleihe:

von 1876 bis 1879: Lit C zu 1000 ℳ. Nr. 83201. Lit. D 1.29 ℳ: Nr. 63327. Lit. F zu 200 ℳ: Nr. 4347 9182 27365

von 1880: Lit. A zu 5000 ℳ: Nr. 35042. Lit. D zu 500 ℳ: Nr. 99186 136629 163108. Lit. E zu 300 ℳ: Nr. 89299 91072 107810 117512 1280438 147008 194107 220798 326568 340147 368267 386667 388746 439192 459519. Lit. F zu 200 ℳ: Nr. 86184 89559 95200 103081 127718.

von 1881: Lit. C zu 1000 ℳ;: Nr. 211734. Lit. F zu 200 ℳ:

Nr. 153138.

von 1884: Lit. C zu 1000 ℳ: Nr. 527437, Lit. D zu 500 ℳ:

Nr. 553578 642232. Lit. E zu 300 ℳ: Nr. 869332. Lit. H.

zu 150 ℳ: Nr. 93437. von 1885: Lit. C zu 1000 ℳ: Nr. 639119. Lit. D zu 500 ℳ: Nr. 757773 758384. Lit. E zu 300 ℳ: Nr. 1000015 102706 von 1894: Lit. F zu 200 ℳ: Nr. 3779v8.

III. Konsolidierte z prozentige Staatsanleihe:

von 1885: Lit. C zu 1000 ℳ: Nr. 43340. 1

von 1886: Lit. O zu 1000 ℳ. Nr. 48422 423. Lit. D zu 500 ℳ: Nr. 72406 407.

von 1887, 1888: Lit. C zu 1000 ℳ: Nr. 107576 577 Lit. D zu 500 ℳ: Nr. 127890.

von 1889: Lit. E zu 300 ℳ: Nr. 257249.

von 1890: Lit. A zu 5000 ℳ: Nr. 69054. Lit. B zu 2000 ℳ: Nr. 207496. Lit. C zu 1000 ℳ; Nr. 271635 294605 310908 360710. Lit. D zu 500 ℳ: Nr. 330120 404017 412894 475337 479186. Lit. E zu 300 ℳ: Nr. 430381 382 482528 500932 523393 524041 526543 558056 570927 597114 603765 634459.

von 1905, 1906: Lit. A zu 5000 ℳ; Nr. 282897 899 292258.

von 1909: Lit. B zu 2000 ℳ: Nr. 510381. Lit. J zu 100 ℳ: Nr. 77960 79525. G

IV. Konsolidierte 3prozentige Staatsanleihe: von 1890: Lit. D zu 500 ℳ: Nr. 16918. 3 von 1891: Lit. D zu 500 ℳ: Nr. 56513 514. von 1900, 1901, 1902: Lit. C zu 1000 ℳ: Nr. 319664.

Lit. D zu 506 ℳ: Nr. 257802 bis 805 300031 bis 033. Lit. F

zu 200 ℳ;: Nr. 130764 bis 766 155670 671. g2

V. Preußische byrozentige Schatzanweisungen

von 1917, fällig am 1. M ai 1921. Serie II Lit. D zu 5000 ℳ: Nr. 88226. Serie II Lit. F zu

1000 ℳ: Nr. 373436 437 400777. Serie II Lit. E. zu 500 ℳ: Nr. 178907 bis 911 188491. b

„8

Berlin, den 2. Mai 1922. fSeeeagg2 Kontrolle der Staatspapiere. Fiedler. Bayer.

1“ 111111161X“

Bekanntmachung.

Den Agenten Kaspar Nordholt, hier, Kahrstraße 16, habe ich zum Handel mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln sowie Gegenständen des täglichen Bedarfs und zur Vermittlertätigkeit hierfür wieder zugelassen.

Essen, den 10. Juni 1922.

V.: Richter. v“ 8 Bekanntmachung.

Dem Metzgermeister Karl Lichtenauer, hier, Frieling⸗ hauser Straße Nr. 1, ist die Wiederaufnahme seines

Handelsbetriebs gestattet worden.

Gevelsberg, den 9. Juni 1922. SDie Polizeiverwaltung. Müller.

——

üsserdim, Phe Ie„ Auf Grund der Bekanntmachung zur Pebartun unzuverlässiger 915 habe ich dem Händler Levi van der Hak, Goldene Aue Nr. 3, hier, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere den Handel mit altem Metallgerät, mit Metallbruch oder deraleichen, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieh für das esamte deutsche Reichsgebiet untersagt. Die durch das Ver⸗ ahren verursachten baren Auslagen, insbesondere die Gebühren für die Veröffentlichung dieser Verfügung im „Deutschen Reichsanzeiger“ und im „Hanauer Anzeiger“, sind von van der Hak zu erstatten. Hanau, den 14. Juni 1922.

Der Polizeidirektor. J. B.: Niem eyer.

Nichtamtliches. A“ Deutsches Reich. 8 11I11““ . ““

Der Reichsrat trat heute zu einer Vollsitzung zusammen; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für innere Verwaltung, für Haushalt und Rechnungswesen und für Volkswirtschaft, die vereinigten Ausschüsse für Durchführung des Friedens⸗ vertrags, für b. für innere Verwaltung, sär Haus⸗ halt und Rechnungswesen und für Rechtspflege, die vereinigten Ausschüsse für Rechtspflege, für Volkswirtschaft und für Durch⸗ fterge des Friedensvertrags sowie die vereinigten Ausschüsse

Volkswirtschaft und für Rechtspflege und der Ausschuß für

der Sachwerte bürdete man dem

beutung der Arbeiter wi

stundentages.

Das Haus wählt zunächst an Stelle des kürzlich ver⸗ storbenen Zentrumsabgeordneten Nacken den Abg.

Die Interpellation Crispien (U. Soz.) und Gen. über die Maßnahmen der organisierten Landwirtschaft gegen eine neue Getreideumlage wird, wie ein Regierungs⸗ vertreter erklärt, innerhalb der geschäftsordnungsmäßigen Frist beantwortet werden.

Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwur f 8 über die Entschädigung der Schöffen, Ge⸗

125 und Vertrauenspersonen. Nach der

orlage erhalten die Schöffen und die Vertrauenspersonen eine angemessene Entschädigung für entstandenen Verdienst⸗ ausfall und für den notwendigen Aufwand sowie Ersatz der Fahrtkosten. Notwendig werdende Vertretungskosten können nach billigem Ermessen caner⸗ werden. Die Höhe der Ent⸗ schädigung und der Fahrtkosten bestimmt die Reichsregierung mit Zustimmung des Reichsrats. e- und Fahrt⸗ kosten werden nur auf Verlangen gewährt.

Abg. Feldmann (Soz.) fordert, daß die Mitglieder des Steuerans usses in 1n se Waise wie 8 Schöffen und Ge⸗ schworenen entschädigt werden. 1

Der Gesetzentwurf wird in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Die Gesetzentwürfe über die Anwendung der Verträge zwischen dem Deutschen Reiche und Frankreich vom 6. Oktober 1921, 15. Marz und 3. Juni 1922, sowie die Vereinbarung zwischen der deutschen Regierung und der Reparationskommission vom 2. Juni über die Ausführung der Reparations⸗Sach⸗ leistungen werden ohne Aussprache dem Auswärttgen Ausschuß und dem Ausschuß für die Ausführung des Friedens⸗ vertrages überwiesen.

ierauf tritt das Haus in die gemeinsame erste Beratung Zwangsanleihe, der von den Abg. Crispien

der cz.) und Gen. eingebrachten Gesetzentwürfe zur Aende⸗

(U.

tius und Dr. Becker⸗Hessen (D. Vp.) und der Abgg. Hergt (D. Nat.) und Gen. eingebrachten Gesetzentwürfe

zur Aenderung des Erbschaftssteuergesetzes ein.

Abg. Höllein (Komm.): Es ist bezeichnend, daß die Be⸗ ratung der Zwangsanleihe mit der Erbschaftssteuer verknüpft wird. Die Rechtsparteien, die Erfüllungspolitik auf Kosten anderer treiben, verfolgen dabei die Absicht, die Erbschaftssteuer zu ver⸗ schandeln.

fassung der Sachwerte te . innerhalb der Regierung abgespielt mit dem Ergebnis, daß die

Forderung fallen gelassen wurde. Ein Vergleich des Erreichten mit

den 1 es A. D. G. B. zeigt, daß die hinter dem A. D. G. B. stehenden Massen von ihren Führern ganz schmählich im Stich gelassen worden sind. Alle deutschen Regierungen sind vom Kapital abhängig. An die Erfassung der Sachwerte traut sich keine eran. Bas Eteuerkompromiß war ein Kuhhandel, bei dem die utsche Volkspartei den Vorteil en hat. Anstatt Erfassung olk die Umsatzsteuer und die orderungen der vee g Mer⸗ reichstag mit graziöser Gebärde. ie dhaag. G nden von der Rechten

Kohlensteuer auf. Alle belastung erfüllt dieser und Verbrecher werden aus politischen in Schutz genommen. 8 b für parlamentaxisch unzulässig.) Herr Kahmann erkläxte seinerzeit hier pathetisch, die Zwangsanleihe sei ein sichtbares Opfer des Be⸗ sitzes. Wie sieht es mit diesem Opfer aus? Die Nachkriegssteuer

ließ man fallen und machte dem Besitz damit sofort ein Geschenk⸗

von 3 Milltarden. Weitere 8 Milliarden folgten durch den Fort⸗ fall des Notopfers. Bei der Zwangsanleihe handelt es sich gar

nicht um ein Opfer, sondern um einen Pump der bankerotten Re⸗ gierung bei Stinnes und Konsorten. Dex Bundesratsersatz (Redner

meint damit den Reichsrat) hat auch 18 dafür Pesorgt, daß bald für die Anleihe hohe Zinsen gezahlt werden. schaftssteueranträge der Rechtsparteien durchgehen, wird dem Schwindel Tür und Tor geöffnet. Wollen sich die Sozialdemokraten mitschuldig daran machen? Wir fordern, daß die Zwan sanleihe tatsächlich in Goldmilliarden erhoben wird. Die Arbeiters ast wird den Kampf aufnehmen für die Erfassung der Sachwerte. (Beifall bei den Kommunisten.) V

Hierauf werden das Zwangsanleihegesetz und die An⸗ träge, betr. Abänderung des Einkommensteuer⸗ und Erb⸗ schaftssteuergesetzes dem Steuerausschuß überwiesen.

In der fortgesetzten Beratung über die Schlichtungs⸗ ordnung erhält das Wort der ·

Abg. Maltzahn (Komm.): Dieser Gesetzentwurf muß von der Arbeiterschaft als eine Provokation und von den freien Ge⸗ werkschaften als eine Mißachtung empfunden werden. Gegenüber diesem Machwerk müssen die Arbeiter zu höchster Alarmbereitschaft aufgerufen werden, Diese Schlichtungsordnung ist die wertvollste Beute, die die Kapitalisten jemals auf Kosten der Arbeiter gemacht aben. Man will mit dieser Schlichtungsordnung den Arbeitern ihre stärkste Waffe im Kampfe um ihre Existenz rauben. Der Reichsminister scheint es noch immer nicht begriffen zu haben, daß es die realen ökonomischen Tatsachen sind, die Arbeiter zum Streiken zwingen, insbesondere die gemeine niederträchtige Er⸗ presserpolitik, die die Kartelle und Syndikate durch ihre Preis⸗ diktatur treiben, und der ungeheure Lebensmittelwucher der Land⸗ wirtschaft. Angesichts der gegenwärtigen Periode verschärfter Aus⸗

1 man das Proletariat löln. um es dem Raubzug des Kapitals auszuliefern. Aber die Arbeiter werden sich im Kampfe um ihre Eistenz durch ein solches Gesetz nicht be⸗ hindern lassen. Leider verteidigt der „Vorwärts noch dieses Schandgesetz. Der §8 55 mit dem Schlichtungszwang ist eine Tendenzbestimmung; die Zusammensetzung der Schlichtungsämter unter Verlickichtigung der gelben. chehfrefhgfsan macht das Streik⸗ recht illusorisch. Der deutsche Gewerkschaftskongreß muß die Ar⸗ beiter über dieses Zwangsschlichtungsverfahren aufklären, muß Richtlinien darüber aufstellen, wie sich die Arbeiter ein Schlich⸗ tungsverfahren denken, und den Kampf gegen dieses Schand⸗ gesetz organisieren, damit es a gelehnt wird. Ulerdings ist auch hier wieder zu befürchten, daß die Sozialdemokraten mit ihrer Koalitionspoletik Kompromisse auf Kosten der Arbeiter schließen und ein Gesetz gegen sie machen. Sie würden ihre. historische

Mission verkennen, wenn sie nicht den Kampf führen wollten für

en und Gesundheit der Arbeiter, für die Wahrung des Acht⸗ 8 sen 8 der bürgerlichen Gesellschaft nicht ge⸗ lingen, ein derartiges Gesetz gegen die Stimmen der Arbeiter zu machen. Wir wollen keine Ausschußberatung, wir wollen dieses Scheusal so schnell wie möglich in die Wolfs chlucht werfen. Wir werden den Kampf der Arbeiterschaft organisieren. Damit schließt die Aussprache, und die Schlichtungs⸗ ordnung wird dem sozialpolitischen Ausschuß überwiesen Nächste Sitzung Montag, 3 Uhr. (Gesetz über die Getreide⸗ umlage.) 8

Schluß nach 3 Uhr. 8

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

1“ 8 8 8

rung der Einkommensteuer und der von den Abgg. Dr. Cur⸗

Wegen der Forderung der Sozialdemokratie auf Er⸗ at sich seinerzeit ein erbitterter Kampf⸗

Massen⸗

(Präsident Löbe erklärt die Redewendung.

benn die Erb⸗

11ö1ö1·u–‧““ . . h der in den Hauptbergbaubezirken Preußens im I. Vierteljahr 1922 verdienten Bergarbeiterlöhne.) I. Durchschnittslöhne sämtlicher Vollarbeiter.

——

—— 8 —— .“ Verfahrene Arbeitsschichten Leistungslohn ²) 1 (einschließlich überhaupt

Baxverdienst²) Versicherungsbeiträge

Zaͤhl der (ärschr. Verscherbnggbeitrsge de der Arbeiter) rbeiter davon auf auf

Vollarbeiter 1 ver⸗ 8 1 ver⸗ auf . 8 Seere fahrene] im ganzen 1 Voll⸗ arbeiter 1 Voll. zahl für Ue Schicht Schicht arbeiter Schicht ganzen arbeiter arbeiten 4„8

2 3 41 . 6 9 10 11 12 13 14 15

Versicherungs⸗ beiträge der Arbeiter

davon in Nebenbetrieben

davon Schichten auf für Ueberarbeiten

auf 1 Voll⸗ 2 auf eeen

1 ver⸗ fahrene

auf 1 Voll. arbeiter

; davon in eben⸗ 8 ganzen betrieben

im ganzen

a) Steinkohlenbergbau in Riederschlesien . . . . . .. im Oberbergamtsbezirk Dortmund ⁴). am linken Niederrhein .. he Aachen

b) Braunkohlenbergbau im Oberbergamtsbezirk Halle:

rechtsel bischer 5 55 34 088

linkselbiscer 48 327 linkerheinisheet 22 423

c) Salzbergbau im Oberbergamtsbezirk Halle.. im Oberbergamtsbezirk Clausthal

d) Erzbergbau in Pngg (Kupferschiefer).. im Oberhargzgzg. in Siegen. C1u1“

1526 677 503 321 151 458 4 748 799 589 177 631 244 148 150 882

8 296 7 947 9 492 9 504 9 447

1 055 106 113 341 1 806 005 53 553 162 360

92,81 93,06 108,87 108,88

92,31

104,05 99,58 118,73 119,— 109,40

14 672 858 3 225 068 39 998 078 1 492 737 1 354 230

184 024 3 390 40 412 1 888 500 308 31 420 18 691 960

15 683 1 344

291 567 159 777 2 754 691 82 291 113 890

1 361 835 839 300 123 670 4 354 538 779 162 526 201 125 008 839

8

bo Hgo g bo 9

—₰

7 700 7 756 9 718

262 480 164 374 842 163 217 907 004

151 786 179 794 117 172

234 113 635 333 462 571 191 892 276

94,53 96,09 118,18

84,32 85,48 104,07

9 534 9 772 9 124

783 903 797 872 759 966

75 937 353 77 560 044

7 314 7 490

10 382

10 355 91,74

92,91

28 237 37 413

67 332 373 68 122 036

81,35 1⁄5

69 166 382 17 702 071

6 852 6 172

10 094 2 868

790 681 78,3 14 704 1 ½ 883 88 1 15 44 711 e2; 104 311 647 88,63 111 865 966 95,05 7 608 276 in Nassau und Wetzlar . . 6 484 508 655 78,4 9 427 14 2 491 50 39 111 875 76,89 40 921 776 80,45 6 311 210

—1h) Die vom 1. Januar 1921 ab in Gektung stehende abgeändert tistit grü Februar 192 füt das Beer; Hütsen,a 8 henafsen vFrbrase ig stehen 8 geänderte Lohnstatistik gründet sich auf den Erlaß vom 12. Februar 1921, der auf S. A. 25 des Jahrgangs 1921 der „Zeitschrift . . h. Grundlohn zuzügli edingeverdienst oder Schichtlohn ohne alle Zuschläge für Ueberarbeiten sowie ohne Hausstandsgeld und Kindergeld, aber einschließlich der Arbeiterbeiträge zur sozi Versicherung und aller Aufschläge, dhe auf Grund des Verfahrens der normalen Schicht zur Auszahlung gelangen, z. B. der Zulage für die Arbeiter unter Tage. Aeirschlecflic (Kosten für Genähe, Gefeusgt alen

Sprengmaterialien), die früher von dem verdienten Lohn abgezogen wurden, kommen tarifgemäß nicht mehr in Betracht. ⁵) d. h. Leistungslohn zuzüglich aller Zuschläge für Ueberarbeiten sowie des Hausstandsgeldes und Kindergeldes. nur mit dem Ueteraissg. Fghegt veg eungcbeüträc der viegiter Aeft tn übun. egthalten sind. niedersächsischen Teilbezirk betrug die Zahl der Vollarbeiter: ; di 1 Schichten: iten: die Züßr ber“ Sh die Zahl der entgangenen Schichten: 23 641. 88 1 . r ; die Zahl der verfahrenen Schichten: 319 262, davon die für 10 611; n Zahl der ngeregben Mener v 1

4 85 7 1 8 8 I 8” G 85 8 AAAA“ʒ

87,48 78,80

62 277 743 15 857 376

13 474 6 718

78,76 70,59

Der Barverdienst entspricht somit dem vor 1921 nachgewiesenen verdienten reinen Lohne,

* 8 8

II. Durchschnittslöhne der einzelnen Gruppen der Vollarbeiter.

eeeesves

—=— weeerngewemmmeneeeeeemneee 1. Unterirdisch und in Tagebauen bei der Aufschließung und Gewinnung beschäftigte Bergarbeiter im engeren Sinne

1 Summe und Durch⸗ 4 a) Hauer b) Schlepper schnitt der 94 Arbeitergruppe 1

Summe und Durch“⸗ schnitt der unter. trdisch 1re Fag. auen beschäftigten Arbeiter

2. Sonstige unterirdisch und in Tagebauen beschäftigte Arbeiter

Summe und Durch⸗ schnitt der Arbeitergruppe 2

Frrat. en 1 Hg

a) Reparaturhauer b) Sonstige Arbeiter

E111““

hl iter

von der Ge⸗ a 8.

11111414XA*“;

8 —2 alnh. * b 89% Z

Bar⸗ Bar⸗ S & verdienst

2& verdienst

E I. S —2,—

je Schicht von der Ge⸗

8 samtzahl je Schicht

samtzahl d. Arbeiter

je Schicht von der Ge⸗

von der Ge⸗

00 samtzahl d. Arbeiter

N F8 =S8. Es

s von der Ge⸗ o E samtzahl d. Arbeiter d. Arbeiter

ö“ 1

13 8—

8

Bar⸗ 8 verdienst d. A 88 dieg verdien je Schicht

8. &☛ sam

6

—.

8vg

1 a) Steinkohlenbergbau in Oberschtbeien . . .. 8.* in Niederschlesien .

im Oberbergamtsbezirk Dortmund

82

109,76 115,94 92,16 94,23 116,95 119,93 119,59 124,35 87,.26 99,55

ei der Kohlen⸗ ewinnung 108,14 119,25 101,81 114,03 104,45 116,06 99,04 110,54 130,43 142,28 116,19 [130,29

146,37

113,02 136,35 139,18 128.46

x.) beim Abraum

.

88 S 8

80— 82 8

2₰

908 ,—.2 docoU e

22 g.

b08⸗g—— g g. „8ödn*

8

888 boeg

92

‿8n

SS9g SSdo

—=— C0 S

95,68 108,89 98,61 113,13

90,73 100,56

. . 11,4 91,95 102,26

S8e 2

—₰

73,37 76,06

76,88 78,56 100,98

am inken Niederrheimn . bei Aachhnnln . . im Oberbergamtsbezirk Halle: rechtselbischer. unterirdisch 88,67 93,28 unterirdisch + 1 in Tagebauen 23,9 linksrheinischers in Tagebauen. 20,9 104,74 118,06 c) Salzbergbau im Oberbergamtsbezirk lausthal . d) Erz bergbau im Oberharz. . 8 85,18 in Siegen. 1““ 103,76

b) Braunkohlenbergbau in Tagebauen 8 22,4 linkselbischer 84,14 94,46 unterirdisch im Oberbergamtsbezirk Halle in Mansfeld (Kupferschiefer) 8 8 91,01 in Nassau und Wetzlar .. 82,03

S S-

6 ) Gesamtzahl der Arbeiter vergl

eanxevar

3. Ueber Tage beschäftigte Arbeiter ausschl. der Arbeitergruppen 4 und 5

Summe und Durch⸗ schnitt der Arbeitergruppe 3

von der Gesamt⸗

4. Jugendliche

männliche Arbeiter unter

Summe und Durch⸗ schnitt der erwachsenen männlichen Bergarbeiter

2) Facharbeiter b) Sonstige Arbeiter

t

von der Gesamt⸗ zahl der Arbeiter

vH¹)

von der Gesamt⸗ zahl der⸗ Arbeiter

vH ¹)

von der Gesamt⸗ zahl der Arbeiter

9H ¹)

Bar⸗

8 verdienst je Schicht

Bar⸗ verdienst je Schicht 8. vee,g verdien je S

8

80 05 —₰½

a) Steinkohlenbergbau in Oberschlesieh. . in Niederschlesten .. im Oberbergamtsbezirk Dortmund. am linken Niederrhen. dei Aassasa 6

u

b) Braunkohlenbergba im Oberbergamtsbezirk Halle:

rechtselbischer 8 i Lah h.Fn

8 8 s unterirdisch. . linkselbischer in Tagebauen.

lintsrheinischer unterirdisch.

89 in Tagebauen. 1 bo0) Salzberabau im Oberbergamtsbezirk Halle.. im Oberbergamtsbezirk Clausthal.. b d) Erzbergbau in Mansfeld (Kupferschiefer) 8 öö11“ h14“*“ in Nassau und Wetzlab.

¹) Gesamtzahl der Arbeiter vergl. Spalte 2 von I.

1“