Tagen nicht Hurra
T
ir haben den dringenden Wunsch, ungsgesetz der Schutzpolizei bald dem Hause zu⸗ gehen und verabschiedet wird. (Beifall.) Dic Schupo muß eine — Unterkunft und eine gute Verpflegung erhalten. Ihren Ver⸗ den gegenüber möge der Minister Neutralität üben. Die Taktik des Herrn Stegerwald halte ich für außerordentlich gefähr⸗ lich, wenn er den Staatshoheitsbeamten ein Streikrecht versagt, den Beamten der großen Verkehrsanstalten jedoch zubilligt. (Leb⸗ haftes Sehr richtig! bei den Demokraten.) Man darf nicht einen Keil in die Reihen der Beamten hineintreiben. Eine solche Politik machen wir nicht mit. Manche Uebungen der Schutzpolizei hätten lieber unterbleiben müssen, damit der Kontrollkommission der Entente keine Gelegenheit zu Eingriffen geboten wird. Wir bedauern, daß eine Reihe von Sch halgeit sgteren sich nicht als Beamte, sondern als Offiziere fühlen. an kann unter keinen Umständen dulden, daß Polizeibeamte “ von Geheimorganisationen denen gegen die Republik und den Staat gehetzt wird. Der inister muß mit aller Entschiedenheit für die Demokratisierung und Republikanisierung der Schutzpolizei sorgen, damit diese ein festes Organ in der Hand der verfassungsmäßigen Regierung wird. (Lebhafter Beifall bei den Demokraten.)
Abg Dr. v. Dryander (D. Nat.): Die Verhältnisse in der Berliner Schutzpolizei lassen den bedauerlichen Rückschluß zu, daß dort ein höheres Maß von Disziplin und Autorität ist, als es bisher besteht. Der Stellung des Ministers den utz⸗
olizeiverbänden gegenüber kann ich mich nicht ganz ee scch kann nicht leugnen, daß die Propaganda des Schrader⸗Ver⸗ dandes ganz offenbar in engstem ßu 1““ mit amtlichen Stellen des Ministeriums für eine staltung der Schutzpolizei entsprechenden 4 in geführt hat. Trotzdem haben bis in die etzte Zeit hinein eisen vom Ministerium aus stattgefunden, die eradezu als Propagandareisen für den Schrader⸗Verband aufzu⸗ assen sind. Die Rückwirkung der Forderungen des Schrader⸗ Verbandes sind vor allem auf die Verhandlungen der Entente ernst. Wenn man die einzelnen Etappen dieser Verhandlungen verfolgt, so ergibt sich, daß wir weit über den Friedensvertrag inaus in eine absolute Abhängigkeit von der Entente geraten sits. (Zustimmung rechts.) Den festen Rechtsboden der Verträge hat man verlassen und ersetzt durch den ganz subjektiven Gesichts⸗ punkt der Lebensnotwendigkeiten des deutschen Volkes, ein Gesichts⸗ punkt, über den sich wischen der Entente, Frankreich und uns niemals eine Uebereinstimmung wird erzielen lassen. (Zu⸗ stimmung rechts.) Es ist nur eine Handhabe für die Entente, wenn der Minister sagt, die Uebungen der “ sähen militärischen Uebungen ähnlich wie ein Ei dem andern. s ent⸗ spricht nicht den Interessen des deutschen Volkes. (Zustimmung rechts.) Das hat dazu geführt, daß ohne Kenntnisnahme des Land⸗ tags und der Oeffentlichkeit unter dem 24. Mai der Minister in einem Erlaß eine Umorganisation der Schutzpolizei ins Auge ge⸗ faßt hat, in der wir die Früchte der seit zwei Jahren unahtässig propagierten Forderungen des Schrader⸗Verbandes erblicken. 18 Hundertschaften sollen in Ostpreußen und 3 in Merseburg auf⸗ gelöst werden. Warum hat der Minister nicht die Unterstützung der Oeffentlichkeit zur Verteidigung dieser außerordentlich ernsten Interessen des deutschen Volkes der Entente gegenüber angerufen? Ich möchte wissen, wie es mit unserer Politik bestellt wäre, wenn wir keine Opposition hätten. Das in dem Artikel des „Tag“ an⸗ geführte Tatsachenmaterial ist von Herrn Heß nicht bestritten „worden. Auch der Minister bestreitet nicht, daß er den Aemter⸗ sases der Parteien als ekelerregend bezeichnet hat. Daß Beamte ich durch unmittelbare Eingriffe von Abgeordneten, insbesondere des Abgeordneten Heß, in ihrer gesamten Tätigkeit und Berufs⸗ freudigkeit bedroht fühlten, ist nur natürlich. Die Vorgänge bei der Besetzung des Ministerialratspostens im Staatsministerium waren wahrhaft zu ungewöhnlich. 10 vH. unserer eingeschriebenen Mitglieder sind katholisch. Der Standpunkt unserer Partei ist in folgenden Artikeln niedergelegt: Die Konfessionen müssen das
I
Gemeinsame in den Vordergrund, das Trennende zurückstellen. Es gibt katholische Beamte, die mit allen Mitteln der amtlichen Gewalt bekämpft werden, weil sie nicht im Zentrum sind. Die Deutschnationale Volkspartei wird sich gerade in personalpolitischen Fragen ihre Pflicht als Oppositionspartei nicht nehmen lassen (Zurufe links), und den gerade durch Ihre Mitwirkung, Herr Heß, erreichten Gvad von Korruption aufdecken. In der Schupo herrscht ein Geist, mit dem man im größeren nicht wieder⸗ aufbauen kann. Die Einstellung zur Republik ist in dreieinhalb Jahren eine andere geworden. Die Zukunft kann man nur auf⸗ bauen in nüchterner Würdigung der Kräfte der Vergangenheit. Das Beamtentum darf nicht von Gesichtspunkten der Partei, sondern nur von den großen Gedanken des vaterländischen Wieder⸗ aufbaues bestimmt werden. (Beifall rechts, Lachen links.)
Die Rede des Ministers des Innern Severing kann wegen verspäteten Eingangs des Stenogramms erst morgen im Wortlaut veröffentlicht werden.
Abg. von Eynern (D. Vp.): Auch für die Beamten, die innerlich fest in ihrem Berufe stehen und das Beste zu leisten gewillt sind, ist heute eine schwere Zeit, und sie können oft darüber in Zweifel kommen, was ihre Pflicht von ihnen verlangt. Was von den Beamten v. werden muß, hat der Minister⸗ präsident Braun im Oktober 1921 in dem Programth der neuen Koalitionsregierung ausgesprochen; das deckt sich in wesentlichen Punkten mit dem, was auch die alte Regierung von ihren Be⸗ amten verlangte. Ein Beamter, der sich auf den Standpunkt stellt, dieser Regierung gegenüber habe er eine geringere Ver⸗ pflichtung, habe er weniger das Gebot der Amtsverschwiegenheit zu beobachten, hat seinen Beruf als Beamter verfehlt. (Zustim⸗ mung.) Gewiß ist es früher auch schon vorgekommen, daß Beamte die Hilfe von Parlamentariern in Anspruch nahmen. Ich vermute auch, daß selbst in Gewerkschaftskreisen man sich darüber unter⸗ hält, ob dieser oder jener die besserbezahlte Gewerkschaftssekretär⸗ stelle bekommt, das ist nun einmal menschlich. Ohne weiteres kann man aber auch nicht allen Beamten den Vorwurf der Indiskretion machen, es kommt doch darauf an, ob der Empfänger einer Nach⸗ richt die Diskretion wahrt, die der Geber für felbstverständlich gehalten hat. Wenn der Minister diese Indiskretionen in den „Tag“⸗Artikeln mit der Handlungsweise jener Schupobeamten im Ruhrtevier auf die gleiche Stufe stellt, so möchte i eine solche Zusammenstellung von ganz unvergleichbarem Ein⸗ spruch erheben. Das System der Vertrauensleute der Parteien in allen Aemtern ist nicht das parlamentarische System, sondern eine parlamentarische Kinderkrankheit; nach der Reichsverfassung ist der Beamte Diener der Gesamtheit und kann also nicht Ver⸗ trauensmann einer Partei sein. Wenn man sich die Verfehlungen der Beamten aus dem glten Regime ansieht, wird man auch zu untersuchen haben, wie sie zu ihren Pflichtverletzungen gekommen sind, und da wird sich herausstellen, daß zwischen diesen Beamten und den leitenden Stellen nicht das richtige Vertrauensverhältnis geherrscht, daß das Vertrauen nicht bloß auf einer Seite gefehlt hat. Aber auch hier darf durchaus nicht verallgemeinert werden. Nie⸗ mals darf übersehen werden, was diese Kreise in bewegter, un⸗ ruhiger Zeit geleistet haben, wie sie den Schutz des Staates egen die umstürzlerische Bewegung auf sich genommen, wie sie sogar ihr Leben für den Staat gelassen haben im Kampf, den Sie (nach links) heraufgeführt haben. Wir bitten den Minister dringend, seine ganze Aufmerksamkeit darauf zu verwenden, daß ihm nicht noch das Instrument der Schutzpolizei in seinen Händen zerschlagen wird. Die Aufrechterhaltung der Ordnung im Innern ist nicht weniger wichtig als die Gesundung unserer Finanzen; Deutsch⸗ land zugrunde zu richten, dazu ist der Weg über innere Unruhen genau so bequem und gangbar, wie der über finanzielle Schwierig⸗ keiten. Ich sage das an die Adresse aller Parteien.
Abg. Dr. Heß (Zentr.) erklärt, daß er bei Beratung des Haus⸗ des Staatsministeriums auf die gegen ihn vorgebrachten eußerungen antworten werde. X““
doch gegen
Abg. Heilmann (Soz.): Wir wollen nicht überall Ver⸗ trauensmänner in der Verwaltung haben. Wir wollen nur nicht ausgeschlossen sein von einzelnen Aemtern, wie von solchen in der Justiz. Korruption erblicke ich darin, wenn sich Beamte mit Ver⸗ tretern monarchistischer Oppositionsparteien in Verbindung setzen. Diese sind nicht besser als kommunistische Spitzel in den Ministerien. Solche Beamte müssen rücksichtslos entfernt werden. In deu nationalen Flugblättern wird der Minister in der niederträchtigsten Weise heruntergerissen. Sie (nach rechts) verquicken aber immer Vaterlandsliebe und schmutziges Parteigeschäft. (Lebhaftes Sehr richtig! links.) Auch bei der Person des Generalfeldmarschalls von I 22n handelt es sich um schmutzigen Mißbrauch, den gewisse demagogische Feinde der Republik mit dieser Persönlichkeit treiben. Die ganze Tätigkeit der deutschnationalen Volkspartei wie sie heute betrieben ist, geschieht niemand anderem zu Gefallen als Herrn Poincaré, damit diese Herren die Lüge von dem Rache⸗ durst in Deutschland und von unserem militaristischen Geist weiter verbreiten können. (Lebhafte Zustimmung links.) shalb machen Sie die Regimentsfeiern, im vorigen 5 die Tannenbergfeier, dieses Jahr die Hindenburgfeier, nächstes Jahr vielleicht eine Kronprinzenfeier. Die Wirkung ist im Auslande Hderrp. deshalb ist diese Bpposition antinational und korrupt. (Beifall links.) 8
Damit ist die allgemeine Besprechung geschlossen.
Der Gesetzentwurf über den Haushalt der Schutz⸗ polizei für das Rechnungsjahr 1921 wird dem Hauptausschuß überwiesen.
Abg. Kilian (Komm.) begründet in der Einzelberatung einen 6 wonach der Beitrag der Gemeinden zu den Kosten der Schutzpolizei gestrichen werden soll.
Auf eine Anfrage des Abg. Peters⸗Hochdonn (Soz) führt ein Regierungsvertreter aus, daß in der aus Mit⸗ Mefem bestehenden Stadtverordnetenversammlung in Itzehoe
4 ihr Mandat niedergelegt hätten und diese dann durch die Ver⸗ sammlung vom Bürgerrat ausgeschlossen wurden. Die aus⸗ geschiedenen 14 Mitglieder hätten Klage erhoben. Auf diesen Vor⸗ gang habe das Staatsministerium keinen Einfluß. Nachdem sich dann die Zahl der übriggebliebenen auf 15 vermindert hätte, sei dem Antrag auf Auflösung stattgegeben worden.
Abg. Dr. Berndt⸗Stettin (Dem.) fragt zu Kapitel 83 a (Staatsrat), ob die Regierung dem Staatsrat das Versprechen ge⸗ geben hätte, daß ein besonderer Etat für den Staatsrat aufgestellt eevear solle. Dies würde dem Willen des Landtages wider⸗ prechen.
Ein Regierungsvertreter erklärt, daß der Staatsrat einen solchen Wunsch ausgesprochen habe, der an den Landtag weitergeleitet worden sei und den die Staatsregierung unterstützen werde.
Abg. Leid (U. Soz.) und Abg. Kilian (Komm.) begründen Anträge auf Beseitigung des Staatsrates, der die ganze Arbeit nur hemme. Abg. Dr. von Kries (D. Nat.) tritt dem entgegen und fordert, daß ein besonderer Haushalt für den Staatsrat ge⸗ schaffen werde.
Im weiteren Verlauf der Einzelberatung tritt Abg. Dr. von Kries (D. Nat.) für Förderung der Kommunalbanken ein.
Abg. Barteld⸗Hannover (Dem.) bedauert, daß die Bezüge der politischen Beamten, wie Landrat und Regierungspräsident, bei der letzten Besoldungsregelung nicht so erhöht worden sind, wie es notwendig gewesen wäre.
Hierauf vertagt sich das Haus. Nächste Sitzung Dienstag, 11 Uhr (Fortsetzung der Beratung des Innenministeriums, Haushalt des Stäatsministeriums in Verbindung mit Inter⸗ pellationen über Ernährungsfragen und mit der deutsch⸗ nationalen Anfrage über die deutsche Kriegsschuld).
——
1. Untersuchungsfachen. 2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verlosung ꝛc. von i
5. Kommanbttzescllschaften af Arilemn. Aktiengesellschaften.
2☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage
Gffentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 15 ℳ
6. Erwerbs⸗ und E. e
7. Niederlassung ꝛc. von tsanwälten.
8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.
9. Bankausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.
vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. EM
1) Untersuchungs⸗ sachen.
Beschluß. s17s134930]
[34927] Besch
luß.
In der Strafsache gegen den General⸗ Auf Antrag des Ziegeleibesitzers Hubert vertreten durch
Justizrat Schröer in Erfurt, wird die am 4. Februar 1921 erlassene Zahlungssperre der Schuldverschreibungen der rfurt, IX, Ausgabe B, Abt. 21, e Nr. 101 806 und 101 807 über je 1000 ℳ, aufgehoben, da sich die genannten Urkunden
landschaftsdirektor Kapp aus Königs⸗ Schäfer in Bischleben,
berg i. Pr., wegen Hochverrats, hat das
Reichsgericht, 1I. Strafsenat, in der
Sitzung vom 16. Juni 1922, nach schrift⸗
Ufeß Antrag des Oberreichsanwalts be⸗ ossen:
Die am 25. März 1920 angeordnete Beschlagnahme des Vermögens des An⸗ geschuldigten Kapp wird aufgehoben, da der Angeschuldigte am 12. l. Mts. ver⸗
bezügli Stadt
wieder aufgefunden haben. Erfurt, den 14.
5 % Reichsanleihe Nr. 612 686 über 2000 ℳ wird aufgehoben. — 84. F. 89. 20. Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 84.
den 15. Juni 1922.
uni 1922. Das Amtsgericht. Abteilung 9.
Blatt 1524, Abteilung III, Nr. Ib ein⸗ getragene, zu nirsc vom 1. April 1912 ab verzinsliche estkaufgeldforderun von 1000 ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 29. September 1922, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Sitzungssaal Nr. 118, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ ärung der Urkunde erfolgen wird.
[34936]
Hessisches Amtsgericht II.
[34938] Aufgebot. Jakob Hitzler, Privatmann in Schnait⸗
Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht, die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem machen. — F. 204. 22
Berlin, den 10.
Amtsgericht Berlin⸗ fesHsseaiasigs näaas .
Die verehelichte Fabrikant Frau Anna Pfluge, in Neukölln, Saale⸗ [straße 9, vertreten durch den Justizrat
Abraham, Neukölln, Bergstraße 125, hat beantragt, den verschollenen Friedrich Carl Robert Pfluge, geboren am 18. Fe⸗
melden. Die zuzuziehenden Anwärter, d. h. diejenigen Anwärter, die sich innerhalb des Deutschen Reichs aufhalten oder die zur Wahrnehmung ihrer Anwärterrechte einen innerhalb des Deutschen Reichs wohnhaften Bevollmächtigten bestellt und die Bevollmächtigung dem Auflösungsamt durch eine öffentliche oder öffentlich be⸗ glaubigte Urkunde F haben, gelten — jedoch mit Ausnahme des nächsten “ — als zustimmend, wenn ie trotz besonderer Ladung keine Erklärung abgeben; ihre Erklärung können sie außer in dem Aufnahmetermin in einer öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde abgeben, die aber spätestens am Tage vor dem Aufnahmetermin dem Auflösungsamte ein⸗
An
eericht Anzeige zu
uni 1922. itte. Abteilung 154.
Aufgebot.
storben ist (§ 335 St.⸗P.⸗O.). — C. 11/20. VIII 934/22. Dr. Lobe. Behringer.
[34928) Bekanntmachung.
Der Freiwillige Fritz Jung von der Schiffsstammdivision der Ostsee, geboren am 1. Juni 1886 zu Bonn a. Rhein, welcher sich am 22. Januar 1921 in Stralsund eigenmächtig von seiner Truppe entfernt hat, und zwar indem die Ab⸗ wesenheit durch Verschulden des Ab⸗ wesenden länger als sieben Tage dauerte, Vergehen gegen §§ 64, 66 des Militär⸗ shegesov uche⸗ wird für fahnenflüchtig erklärt.
Stralsund, den 17. März 1922.
Das Amtsgericht.
(L. S.)
(Unterschrift.) 2) Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
[34931]
Die Zahlungssperre vom 10. Januar 1919 über die Reichsschuldverschreibung Nr. 7 111 045 über 500 ℳ wird auf⸗ gehoben. — 84. F. 15. 19.
Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 84,
den 15. Juni 1922. [34932]
10. Fern.
[35482] Abhanden gekommen: ℳ 1000 Deutsche Sparprämienanleihe Reihe B Gruppe 585 Nr. 319. Berlin, den 19. 6. 22. (Wp. 195/22.) Der Polizeipräsident. Abteilung IV. E.⸗D.
[35483]
Wieder aufgefunden ist: 1 Aktien⸗ mantel zu ℳ 300 Vereinigte Zünder und Kabelwerke⸗Aktie Nr. 530. — B. U. A. I. 1541. 22.
Dresden, am 16. Juni 19222.
Das Polizeipräsidinm. Abteilung C. J. A.: (Unterschrift.) [34934] 11X eers Nener Franz 12 p. 8 hehen ufgebot des Hypothekenbriefes über 3000 % ein 2 Grundbuch von Cöthen Band XIL.V Blatt 2873 unter Nr. 5 a beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 24. No⸗ vember 1922, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 18, anberaumten Aufgebotstermine seine Ie aspind 52 die Urkunde vorzulegen, widrigenfa iese w ü kraftlos erklärt Cües. se eae. es
Cöthen, den 12. Juni 1922.
nhaltisches Amtsgericht. 3. [131705) Aufgebot.
Die Heinrich Schimpf Ehefrau, geb.
ill, aus Eberstadt hat das Aufgebot des
pothekenbriefs vom 11. Juni 1912 über
he für i Neu zu Darmstadt im
von Eberstad
Figtggen für ihn im⸗
t, Band XXI.Ldritter S
heim, vertreten durch Karl Hitzler, Fabrik⸗ meister in Mergelstetten, hat als Nach⸗ tolger in das Hitzler'sche Familien⸗
deikommiß in Mergelstetten laut
ertrag vom 11. April 1922 von den Grundstücken der Markung Mergelstetten
z. Nr. 1177 und 155/2 Trennstücke von
2 71 qm und 11 a 92 qm an die Ge⸗ meinde Mergelstetten um 6 583 ℳ 50 ₰ und laut Vertrags p. gl. Tage von Pz. Nr. 385 ein nunmehr die Pz. Nr. 384 bildendes Trennstück von 85 a 17 qm an den Bauverein Mergelstetten e. G. m. b. H. in Mergelstetten um 14 100 ℳ verkauft. Alle unbekannten Nachfolgeberechtigten
swerden aufgefordert, ihre Rechte spätestens
in dem auf Montag, den 27. No⸗ vember 1922, Vormittags 8 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermin anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung mit diesen Rechten erfolgen wird. Heidenheim, den 16. Juni 1922. Württembergisches Amtsgericht. Oberamtsrichter Welte.
[34935] Aufgebot. Die G Witczak, geborene Mainzak, in born, Svbillenstraße 3, hat beantragt, ihren Mann, nämlich den verschollenen Landarbeiter Martin Witczak, geboren am 14. November 1859 in n ⸗ winowo, Kreis Jarotschin, zuletzt wohn⸗ haft in Mieszkow (Polen), für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 18. Januar 1923, mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13/14, Stock, Zimmer 105, anberaum
Vor⸗
bruar 1866 zu Frankfurt a. O., zuletzt wohnhaft in Berlin, Reichenberger Straße 168, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 18. Jannar 1923, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrich⸗ straße 13/14, 3. Stock, Zimmer 106, an⸗ beraumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforde⸗ rung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. 84. F. 146. 21. Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 84, den 14. Juni 1922.
[34933]
Die Besitzerin des Familiensibei⸗ kommisses Struck Frau Anna Held. geb. Holtz, in Berlin⸗Buchholz, Pase⸗ walker Straße 113 a, hat auf Grund o1““ vom 30. De⸗ zember 1920 (Preuß. esetzsammlung 1921, 77) die Aufnahme vg. ’. milienschlusses zum Zwecke der Auf⸗ lösung des Familienfideikommisses be⸗ antragt. Termin zur Verhandlung und Beschlußfassung über diesen Familien⸗ schluß ist vor dem beauftragten Mit⸗ liede des Auflösungsamts auf den 1. September 1922, Vormittags 11 Uhr, im Amtsgerichtsgebäude hier⸗ selbst, Elisabethstraße 12, Eingang Friedrich⸗ traße, immer Nr. 38, festgesetzt. Die zur Nachfolge in das Familiengut berufenen Familienmitglieder werden auf⸗
ten gefordert, sich bei dem Auflösungsamt zu
H eeeaeee.
8
zureichen ist. Stettin, den 12. Juni 1922. Das Auflösungsamt für Familiengüter.
[33977] Der Fritz Wilhelm Rindt Heinze) in Berlin, geboren am 26. No⸗ vember 1896 zu Albrechtsdorf, Kreis Sorau N. L., führt an Stelle des Familiennamens Rindt wieder den Fa⸗ miliennamen Heinze. — 111. X. 134. 21/19. Berlin, den 30. März 1922. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 111.
[34954]
Die minderjährige Elsa Waltraud Cohn in Berlin, Pasteurstraße 21, geboren am 1. April 1912 ebendort (Standesamt VIII), 8 an Reee des Cohn
n Familiennamen Ho 3
Ermächtigung. Nr. III d. 1474/22.
Berlin, den 15. April 1922.
Der Justizminister. 8 Im Auftrage: Versen.
Auf Anordnung des Amtsgerichts Berlin⸗
Mitte, Abteilung 96, bekanntgemacht.
[34956]
Den Bergleuten Emil und Friedrich Wischnewsky in Höntrup und dem Fabriker Wilhelm Wischnewsky in Bochum ist durch Erlaß des Herrn Justizministers vom 20. April 1922 die Ermächtigung er⸗ teilt worden, an Stelle des jetzigen fortan den Familiennamen „Kleinse midt“ ju
führen. 6 Bochum, den 14. Juni 192 Das Amtsgericht.
(früher
zum Deutschen Reichs
Nr. 141.
anzeiger und Preußischen St
Berlin, Dienstag, den 20. Juni
aatsanzeiger
eme
1922
er 5 Verpach
tungen, erlosung ꝛc. von W
sachen. erlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. Verdingungen ꝛc.
b ertpapieren. ommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
ul Befristete Anzeigen müssen drei Tage
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Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 15 ℳ
—
— —
6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften.
7. Niederlassung ꝛc. dtschgfu9 sesschaft
8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.
9. Bankausweise. 3 10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.
tsanwälten.
vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. ᷣ
2) Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
884960] 1 Der Reichsbankinspektor Werner Boegel⸗ sack in Berlin, geboren am 18. Mai 1881 zu Aderstedt, Kreis Oschersleben, führt an Stelle des Familiennamens Boegelsack den Familiennamen Boegens. Diese Aenderung des Familiennamens erstreckt sich auf die Ehefrau und diejenigen minder⸗ v Kinder des Genannten, die unter einer elterlichen Gewalt stehen und seinen bisherigen Namen tragen. Ermächtigung. III. d 2561/1922.
Berlin, den 27. Mai 1922.
Der Justizminister. Im Auftrage: Lindemann.
Auf Anordnung des Amtsgerichts Berlin⸗ Mitte, Abteilung 96, bekanntgemacht. 96. X. 135. 22/8.
[35014]
Dem Bergmann Friedrich Ochse in Bochum und seinen Familienangehörigen ist durch Erlaß des Herrn Justizministers vom 10. Mai 1922 die Ermächtigung erteilt worden, an Stelle des jetzigen fortan den Familiennamen „Ortmann“ zu führen.
Bochum, den 14. Juni 1922. Das Amtsgericht.
““
V“ 8
Durch Erlaß des Justizministers, Berlin vom 15. Mai 1922, führt der Zeller Bernhard Heinrich Leutermann in Öster⸗ wick, Kreis Coesfeld, geboren am 2. No⸗ vember 1878 in Osterwick, an Stelle des Familiennamens Leutermann den Familen⸗ namen Müther. Diese Aenderung des Familiennamens erstreckt sich auf die Ehe⸗ rau und diejenigen minderjährigen Kinder des Bernhard Heinrich Leutermann, die unter seiner elterlichen Gewalt stehen und
seinen bisherigen Namen tragen.
Coesfeld, den 24. Mai 1922. Das Amtsgericht.
Der Justizminister hat den Bergmann Johann Dorawa in Dortmund, geboren am 14. Dezember 1882 zu Prondzoma, Kreis Schlochau, ermächtigt, an Stelle des jetzigen den Familiennamen Dorr⸗ 2d. zu führen. Diese Aenderung des Famliennamens erstreckt sich auf seine Ehefrau.
Dortmund, den 26. Mai 1922.
Das Amtsgericht. Abteilung 2.
[34958) 8
Der Justizminister hat den Fabrik⸗ arbeiter Johann Gorzelanczyk aus Dort⸗ mund, geb. am 16. Mai 1922 zu se han. Kreis Gnesen, ermächtigt, an Stelle [des jetzigen den öee Gorbach zu führen. Diese Aenderung des Familien⸗ namens erstreckt sich auf die Ehefrau und diejenigen minderjährigen Kinder des Ge⸗ nannten, die unter seiner elterlichen Ge⸗ walt stehen und seinen bisherigen Namen tragen.
Dortmund, den 31. Mai 1922. 8
Das Amtsgericht. Abteilung 2.
[34960]
Der Justizminister hat 1. die verwitwete Frau Oberst Albertine Wilhelmine Marie Margarete Helene Demnig, geb. von Weger, in Dortmund, geboren am 20. Ja⸗ nuar 1858 zu vxg-v. und ihre voll⸗ jährigen Kinder, 2. den Ernfried Erdmann Traugott Max Demnig, geboren am 3. Dezember 1892 zu Fraulautern, Kreis Saarlouis, 3. den Artur Ekbert Erdmann Demnig, geboren am 17. Januar 1896 zu Roden, Kreis Saarlouis, 4. die Erika Erdmute Helene Demnig, geboren am 28. April 1898 zu Wahlstatt, Landkreis Liegnitz, ermächtigt, an Stelle des jetzigen den Familiennamen Demnig⸗von Weger zu führen. Zur Führung des Namens Demnig von Weger sind die Ge⸗ nannten nicht befugt. 1
Dortmund, den 31. Mai 1922. 8
Das Amtsgericht. Abteilung 2.
[34959]
Der Justizminister hat den Kranken⸗ hausoberwärter Anton Albinski, geboren am 14. Mai 1873, zu Zirke, Kreis Birn⸗ baum, ermächtigt, an Stelle des jetzigen den Familiennamen Albring zu führen. Diese Aenderung des Familiennamens erstreckt sich auf die Ehefrau. Dortmund, den 7. Juni 1922.
Das Amtsgericht. Abteilung 2.
134962]
Durch Ermächtigung des Preußischen Justizministers vom 28. Februar 1922 ist der Bauarbeiter August Stockfisch in Düsseldorf ermächtigt worden, an Stelle des Familiennamens Stpockfisch den Familiennamen Blumhoff zu führen.
(33937]
antragt. daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen
Diese Aenderung des Familiennamens er⸗ streckt sich auf die Ehefrau und diejenigen minderjährigen Kinder des Genannten, die unter seiner elterlichen Gewalt stehen und seinen bisherigen Namen tragen.
Amtsgericht Düsseldorf, 16. Juni 1922. 129909 Frmächt d che Dur mächtigung des preußischen b2 tizministers vom 1. Mai 1922 ce
ner Rudolf Paul Pokraka in Düssel
dorf ermächtigt worden, an Stelle des Familiennamens Pokraka den Familien⸗ namen Lange 2.V. e 1 Amtsgericht Düsseldorf, 13. Juni 1922. [34964]
Die Brüder Bergleute Paul und Wil⸗ helm Olkowskv zu Essen⸗Rellinghausen führen durch Entscheidung des Justiz⸗ ministers den Familiennamen Olkner.
Amtsgericht Essen.
[34965] 6 Der Malergehilfe Josef Oswin Schmidt zu Essen führt durch Ent⸗ scheidung des Amtsgerichts den Vornamen Goswin an Stelle von Oswin. Amtsgericht Essen.
[34966]
Durch Verfügung des Justizministers vom 16. Mai 1922 ist der Bergmann Stanislaus Szech, wohnhaft in Gelsen⸗ kirchen, berechtigt, an Stelle des Vor⸗ und Familiennamens Stanislaus Szech den Vor⸗ und Familiennamen Otto Hildburg zu führen. Diese Aenderung des Familiennamens erstreckt sich auf die Ehefrau und diejenigen minderjährigen Kinder des Genannten, die unter seiner elterlichen Gewalt stehen und seinen bis⸗ herigen Namen tragen.
Gelsenkirchen, den 19. Mai 1922.
Das Amtsgericht.
[34968]
Dem dsehenen Theodor Wember in ltern i. W., geboren am 8. Juni 1916 daselbst, ist die Ermächtigung erteilt, an Stelle des Familiennamens Wember, den Namen „Stahlhoff“ zu führen.
Haltern in Westf., den 31. Mai 1922.
Das Amtsgericht. 8
Aufgebot.
Der Prozeßagent Matthies in Coswig, als bestellter Pfleger für den Nachlaß des am 5. Mai 1922 verstorbenen Maler⸗ meisters Hermann Neßler in Coswig, hat das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern be⸗ Die Nachlaßgläubiger werden
den Nachlaß des p. Neßler spätestens in dem auf Dienstag, den 19. September 1922, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ ebotstermine anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Beweisstücke sind in Urschrift oder Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können aus dem Nachlaß nur infoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht aus⸗ 1. Zgeee Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Coswig, den 10. Juni 1922. Anhaltisches Amtsgericht.
[34974] b
Durch Ausschlußurteil vom 26. April 1922 sind die Vorrechtsaktien Nrn. 15 400, 19 991, 19 729, 20 303, 11 402 des Georgs⸗Marien⸗Bergwerks⸗ und Hütten⸗ vereins Aktiengesellschaft in Georgsmarien⸗ hütte für kraftlos erklärt.
Amtsgericht Osnabrück.
[34972] Durch Ausschlußurteil vom 8. Juni 1922 — F 2,21 — ist das von der Braunschweigischen Staatsbank, Zweig⸗ stelle Helmstedt, auf den Namen des rräul. Maxie Lindhauer, hier, ausge⸗ sellte Depositenbuch Nr. C 11175 über 1744 ℳ für kraftlos erklärt. Amtsgericht Helmstedt.
[34973]
Die in unserem Urkundenaufgebot Rühle u. Gen. vom 1. September 1921, erstmalig bekanntgemacht im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 224 vom 24. Sep⸗ tember 1921, 1. Beilage aufgeführten Urkunden mit Ausnahme von Nr. 2 (Schlipp) sind für kraftlos erkärt worden.
Meiningen, den 15. Juni 1922. Thüringisches Amtsgericht. Abteilung 5.
[34929]
Da sich auf das Aufgebot im Deutschen Reichsanzeiger vom 17. März 1922 niemand bei uns gemeldet hat, erklären wir die nachstehend bezeichneten Policen für kraftlos:
Nr. 131 623 v. 19. 12. 1903 über ℳ 4000 d. Albert Klaus zu Hänigsen,
Nr. 137 443 v. 3. 3. 1905 über ℳ 9 900 d. Paul Schubert zu Liblar,
Nr. 139 141 v. 8. 7. 1905 über. ℳ 5000 d. Dr. phil. Hermann Junker zu Wien,
Nr. 141 192 v. 6. 12. 1905 über ℳ 10 000 d. Karl Burgsmüller zu Kreiensen. Nr. 141 439 v. 23. 12. 1905 über ℳ 5000 d. Wilhelm Nelling zu Vörde, Kreis Schwelm. Nr. 155 590 v. 29. 5. 1908 über ℳ 3000 d. Adolf Häfner zu Einbeck, Nr. 214 160 v. 9. 6. 1909 über ℳ 5000 d. Fridolin Gasser zu Rees. Berlin⸗Schöneberg, 19. Juni 1922. „Nordstern“
Lebens⸗Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft. 18enh Durch Ausschlußurteil vom 14. Juni 1922 sind die Verschollenen 1. Arbeiter riedrich Emmerich aus Westdorf, ge⸗ oren am 3. Oktober 1884 in Walbeck, Gefreiter der 9. Kompagnie Inf.⸗Regts. 362, 2. Hausdiener Hugo Bode aus Nachter⸗ stedt, geboren am 30. März 1891, nicht 23. März, in Nachterstedt, Landsturmrekrut der 3. Komp. Res.⸗Inf.⸗Regts. 227, 3. Feldschutzmann Otto Christian Räber aus Aschersleben, geboren am 18. Juni 1886 in Greiz, Reuß ä. L., Torpedo⸗ Obermatrose der Reserve von S. M. Tor⸗ pedoboot V. 25, 1. Komp. I. Torpedo⸗ division, 4. Fleischer Paul Brachvogel aus Aschersleben, geboren am 6. März 1893 in Königsaue, Musketier der 4. Komp. Inf.⸗Regts. 165, 5. Tischlergeselle Oskar Fleischer aus Aschersleben, geboren am 23. Januar 1883 in Triebes, Landsturm⸗ mann der 3. Komp. Inf.⸗Regts. 184, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird festgestellt: zu 1: Friedrich Emmerich der 19. April 1918, zu 2: Hugo Bode der 31. Juli 1916, zu 3: Otto Christian Räber der 13. Februar 1915, zu 4: Paul Brachvogel der 24. September 1915, zu 5: Oskar Fleischer der 16. April 1917.
Aschersleben, den 14. Juni 1922.
Preußisches Amtsgericht.
[26743] Oeffentliche Zustellung.
In der Ehesache de Veer gegen Ehe⸗ mann — den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Landgerichts II in Berlin SW. 11, Hallesches Ufer Nr. 29 — 31,
Zimmer 125, auf den 31. Oktober 1922,
Vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt als Prozeßbevollmäch⸗ tigten zu bestellen.
Berlin, den 18. Mai 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts II.
[34946] Oeffentliche Sbenng.
In dem Ehescheidungsrechtsstreit Malina des Zollgrenzangestellten Oskar Malina, z. Zt. in Oppelau bei Oppeln, Klägers, Fefast ocmächeigter 8 Rechtsanwalt
ustizrat Eggeling in Beuthen, gegen seine Ehefrau Luzie Adele ee Malina, geb. Laufenberg, jetzt unbekannten Aufenthalts, früher in Duisburg, Bau⸗ straße 53 — Aktenzeichen 5 R. 195/21 — ist neuer Termin zur mündlichen Ver⸗ handlung auf den 13. Oktober 1922, Vorm. 9 ½ Uhr, vor der zweiten Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Beuthen an⸗ beraumt worden. Die Beklagte wird zu diesem Termin geladen mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Beuthen, O. S., den 10. Juni 1922.
Czichon, Gerichtsschreiber des Landgerichts. Oeffentliche Zustellung.
8 7
1. die Ehefrau Maurermeister Heinrich Bothe, Else geb. Wulf, zu Sternberg in Mecklb.⸗Schwerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Wolses in Dortmund, gegen ihren Ehemann in Dortmund, jetzt unbekannten Aufenthalts,
2. die Ehefrau Karl Beitat, Berta geb. Bergen, in Essen a. d. Ruhr, Elisen⸗ straße 8, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Gottschalk in Dortmund, egen ihren Ehemann, früher in Unna,
losterwall 16, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, “ 1
3. die Ehefrau des Zuschneiders Fritz Grevel in Kamen, Nordenmeier Nr. 35, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Witte in Dortmund, gegen ihren Ehe⸗ mann, früher in Dortmund, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, “
4. die Ehefrau Heinrich Geitebrügge, Marie geb. Ehrich, in Fahnen, Gemeinde Borgeln, Kreis Soest, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Blumenthal und Dr. Koppel in Dort⸗ mund, gegen ihren Ehemann, jetzt unbe⸗ kannten Pufenthalks,
5. die Ehefrau Bergmann Hermann Schacht, Philippine geb. Krüger, in Dortmund⸗Rahm, Rahmer Straße 219, e“ Rechtsanwalt Dr.
ruchen in Dortmund, gegen ihren Ehe⸗ mann, unbekannten Aufenthalts, früher in Dortmund, 1 6. die Ehefrau Paula Wiegand, geb. Horn, in Massen, Glückaufstraße 3,
7. R. 242/21 — ladet die
Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Wolfes in Dortmund, gegen den Fabrik⸗ arbeiter Karl Wiegand, unbekannten See früher in Dortmund, Sunder⸗
7. die Ehefrau Lina Völlkopf, geb. Reinking, in Lünen, Kleine Torstraße 5,
Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr.
Seinsch in Dortmund, gegen den Berg⸗ mann August Völlkopf, unbekannten Auf. enthalts, früher in Derne bezw. Herlen in Holland, 8
8. die Ehefrau Maschinenschlosser Louis Kurschußz, Berta geb. Kummetz in Hörde, Fr 11 c, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Frank I., Dr. Elias u. Witte in Dortmund, gegen ihren Ehemann, früher in Hörde, jetzt unbekannten Aufenthalts.
9. die Ehefrau des Bergmanns Ludwig Pinket, Anna geb. Rother, in Rünthe, Waldstraße 262, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Böse in Dortmund, gegen ihren Ehemann, unbekannnten Auf⸗ enthalts, 8
10. die Ehefrau des Tischlers Wilhelm Loetzke in Dortmund, Dürener Straße 15, F 1 Rechtsanwalt
ienke in Dortmund, gegen ihren Ehe⸗ mann, unbekannten Aufenthalts, früher in Dortmund, Dürener Straße 15,
11. die Firma Böttinger und Enck in Dortmund⸗Hafen, Kanalstr. 96, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Willy Meier in Dortmund, gegen den Josef Klein in Bottrop, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, 1
zu 1—9 mit dem Antrage auf Ehe⸗ scheidung, zu 10 mit dem Antrage auf Ehescheidung bezw. Nichtigkeitserklärung, zu 11 mit dem Antrage, 14 950,10 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Juni 1920 an Klägerin zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits einschl. derjenigen des Arrest⸗ verfahrens — 23. G. 35 — 20 — des Amts⸗ gerichts Dortmund zu tragen.
Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Dortmund, und zwar: zu 1—4 vor die 3. Zivilkammer auf den 28. Oktober 1922, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 77,; zu 5—7 vor die 4. Zivilkammer auf den 28. Oktober 1922, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 66, zu 8 und 9 vor die 8. Zivilkammer auf den 31. Oktober 1922, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 33, zu 10 vor die 9. Zivilkammer auf den 30. Oktober 1922, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 33, zu 11 vor die 3. Kammer für Handels⸗ sachen auf den 26. Oktober 1922, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 106, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt dls Prozeßbevollmächtigten vertreten zu assen.
Dortmund, den 17. Juni 1922.
Halberstadt, Justizobersekretär des Landgerichts.
[34950] Bekanntmachung.
Die Ehefrau des Handelsmanns Otto Kleemann, Johanna Maria Kleemann geb. Joksch in Hamburg, vertreten durch Rechtsanwalt Thorbecke in Konstanz, ladet ihren Ehemann z. Zt. unbekannten Aufenthalts zum weiteren Verhandlungs⸗ termin in ihrem Ehescheidungsrechtsstreite auf Mittwoch, den 27. September d. J., Vormittags 9 Uhr. .
Konstanz, den 13. Juni 1922.
Landgericht. — Gerichtsschreiberei.
[34951] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Landarbeiter Bertha Hertrampf, geb. Methner, in Reudchen, Kreis Wohlau, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Rüdiger in Liegnitz, klagt gegen ihren Ehemann, den Landarbeiter Alois Hertrampf, früher in Hertwigs⸗ waldau, Kreis Jauer, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte sie böswillig 83 habe und Ehebruch treibe, mit dem Antrage, a) die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären, b) dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur
mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits
vor die zweite Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Liegnitz auf den 25. Oktober 1922, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Liegnitz, den 7. Juni 1922.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[34952] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Lagerist Luise Schaefer, geb. Jeppson, in E Scheffel⸗ e e 2, vorn, Prozeßbevollmächtigter:
eechtsanwalt Dr. Gloger in Neiße, klagt Pgen ihren Ehemann, den Lageristen Paul
schaefer, früher in Neisse, zuletzt in Buenos⸗Aires, Avenida de Oea 2049, Blaue Donau, Argentinien, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, mit dem Antrage,
[die Ehe der Parteien zu scheiden, den Be⸗
klagten für den schuldigen Teil zu erklären, gegebenenfalls den Beklagten zu verur⸗ teilen, die eheliche Gemeinschaft wieder herzustellen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Landgerichts in Neisse auf den 16. November 1922, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 7.
Neisse, den 16. Juni 1922.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[34939] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Elfriede Rentrop, geb. Dauer, ohne Geschäft, zu Düsseldorf, Adlerstraße 30 II, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Jungnickel in Altona, klagt gegen den Artisten Carl Rentrop, unter dem Artistennamen Curt Kaiser, zurzeit unbekannten Aufenthalts, früher in Altona (Elbe), Am Felde Nr. 30, wegen Unter⸗ halts, mit dem Antrage, den Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urteil kosten⸗ pflichtig zur Zahlung einer vom 1. Februar 1922 ab laufenden monatlich im voraus zahlbaren Unterhaltsrente von 1000 ℳ — Eintausend Mark — zu verurteilen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Altona (Elbe), Allee 131, Zimmer 183, auf den 31. August 1922, Vormittags 10 Uhr, geladen.
Altona, den 26. Mai 1922.
Das Amtsgericht. 3 g.
[34943] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Ursula Tietz, geb. am 30. November 1921, vertreten durch den Vormund Buchdrucker Wilhelm Krause in Berlin, Sparrstraße 16, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Marx Lustig, Berlin W. 9, Potsdamer Straße 134 a, klagt gegen den Schriftsteller und Kauf⸗ mann Karl Alexander Ott, früher in Berlin, Lippehner Straße 21, bei Bölke, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund unter der Behauptung, daß der Beklagte der Erzeuger der Klägerin sei, mit dem An⸗ trage: dem Kinde von seiner Geburt an bis zur Vollendung seines sechzehnten Lebensjahrs als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von viertel⸗ jährlich 1575 ℳ, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am 30. Februar, 30. Mai, 30. August und 30. November jedes Jahres zu zahlen, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Berlin⸗Mitte in Berlin, Neue Friedrich⸗ straße 13/14, I. Stockwerk, Zimmer 152/154, auf den 28. August 1922, Vormittags 9 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.
Berlin, den 14. Juni 1922.
Der Gerichtsschreiber.
——V 9
[34947] Oeffentliche Iustellung. Das Fräulein Erica Frey aus Durlach in Baden, zurzeit in Sinaia, Str. Varful cu Dov Nr. 2, Prozeßbevollmächtigter: -3 Dr. Mühsam, Berlin W. 8,
ranzösischestraße 16, klagt gegen den Kaufmann Ludwig Hans Welz, zuletzt in Wilmersdorf wohnhaft, zurzeit unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß sie dem Beklagten die aus dem Klage⸗ antrage ersichtlichen Wertpapiere über⸗ geben habe, mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen: 1. an die Klägerin die folgenden Wertpapiere: ℳ 1200 4 % Oesterr. Staatshahn⸗Prior., ℳ 400 4 % Rudolfbahn⸗Gold⸗Prior., Fr. 1000 4 % Ungar. Goldrente, Kr. 1000
% Ungar. Kronenrente, ℳ 1000 4 ½8 % Eisenbahn⸗Rentenbank⸗Obl., ℳ 700 3 ½ % Rhein. Hyp.⸗Bk.⸗Pfdbrfe., ℳ 2000 4 % Rhein. Hyp.⸗Bk.⸗ sdürse. ℳ 5000 4 % Rhein. Bk.⸗Pfdbrfe. ℳ 100 4 % Frankf. Hyp.⸗Kredit⸗Ver.⸗Pfdbrfe. ℳ 300 4 % Frankf. Hyp.⸗Bank⸗Pfobrfe., ℳ 400 4 % Hannov. Bodenkreditbk.⸗ Pfdbrfe., ℳ 800 4 % Preuß. Hyp.⸗Bank⸗ Pfdbrfe., ℳ 400 4 % Berliner Hyp.⸗Bank⸗ Pfdbrfe. ℳ 500 4 % Deutsche Verlags⸗ anstalt Stuttgart, ℳ 700 4 % Bad. Eisenb.⸗Anl. v. 1909, ℳ 2025 4 % Ungar. Goldrente, ℳ 1200 4 % Frankfurter Hyp.⸗ Kred.⸗Ver.⸗Pfdbr. Ser. 21 — 27, ℳ 2500 4 % Freihurger Stadtanl. v. 1907, ℳ 500 § % Oester. Staatsrente 1. — 8. Em. ℳ 200 4 % Rhein. Hyp.⸗Bk.⸗Pfandbr., kdb. 07, ℳ 500 4 % Rhein. Hyp.⸗Bk.⸗Pfandbr., kdb. 1912, ℳ 700 4 % Rhein. Hyp.⸗Bk.⸗ Pfandbr., kdb. 1912, ℳ 200 3 ½ 9 Süd⸗ deutsche Bod. Kred.⸗Bk. München Pfandbr. Ser. 45, ℳ 1000 3 ½ % Württembg. Vereins⸗ bank⸗Obl. Ser. 11, ℳ 400 4 % Kronprinz⸗ Rud.⸗Bahn⸗Pr., strfr. i. Gold, ℳ 400 4 % Kaiserin⸗Elifabeth⸗Pr., strfr. i. Gold, ℳ 1000 4 % Stuttgarter Stadtanl. v.
1900, ℳ 400 4 % Oesterr. Staatsb.⸗O