1922 / 148 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Jun 1922 18:00:01 GMT) scan diff

Pärg DLewurIiERlcge

DUDOCTEUR PIEFR 19012 1921 „3 Scwacge 4 ⸗hne, denn, de la Faculté de Médeciede

8 b . 1S) 13/12 1921. Les Heritiers du Doc Geschäftsbetrieb: Metallwarenfabrik. Wa⸗ 1 —8— Sei Vertr.: h.e RI S ren: Haken, Osen, Agraffen, Knöpfe. Beschr. 44 8 teur Pierre, Nanterre (Seine). Vertr.: 8 PA 11“ 8

Rechtsanwälte Dr. Antoine⸗Feill, Dr. Geert Seelig, Dr. P. Ehler, Ham⸗ burg. 27/5 1922.

Geschäftsbetrieb: Fabrik und Ver⸗ 1 trieb von Mundwasser und hygienischen ESkr Aüknt BEgerr Präparaten. Waren: Zahnpasta.

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Sch. 28761.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 75 Mh. ö 72 A‿

An be.2ne 8 nzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile

(2 den 8 eu ““ shr N2 n eih . 1a eshae vcvorn . Jult 1922 ab 20 Tst,, emner 8S gelhaleenen

1 8 8 ebe er 11e 8 8 2 8 4 2ers Dserngcce D- Dö-PeSo PlSeaögc auch die Geschäftsstelle von 8. Wilhelmftr 48* 1ö1 3 Einheitszeile 25 Mh. (vom 1. Juli 1922 ab 33 Mh.).

aße Anzeigen nimmt an: DE LAFACUITE DE MEDECINE DE PaRlS Einzelne Nummern hosten 2,50 . die Geschäftsstelle ka⸗ Reichs⸗ und Staatsanzeigers,

9/12 1921. Fa. Schwarze & Hahne, Haan,

3 e. 5 1 226 R 258 Geschäftsbetrieb: Metallwarenfabrik. Wa⸗ 2— A as

9-325 ren: Haken, Osen, Agraffen, Knöpfe. Beschr. .

EPRFNA QuaLfrär 2 s Postscheckkonto: Berlin 41821. 1922 Farbe: 8 1u“

v“ 8 uu“ zelne Be werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

Jael. Schriftleitung Zentr. 10 986, Geschäftsstelle Zentr. 1528.¹ e, Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 52.

SESEAAEHENEESSSSSEH; 11n . B8ES 2srr eB5 1aSasgeer ö“ C1““ eeinschließlich des Portos abgegeben.

Docteur Pierre, Nanterre (Seine). Vertr.: Rechtsanwälte Dr. An⸗

ᷓÄÜFÜᷓÜUÜRU’A toine⸗Feill, Dr. Geert Seelig, EAU 8 . 8 Inhalt des amtlichen Teiles: § 7. des Stotistischen F†f. A R 1 [Dr. P. Ehlers, Hamburg. 27/5 [ 5 282X b 81 h“ . Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 1 Warenverzeichnifses FES 1— Bp GE eee, 1922. Dentifrice eutsches Reich. 8nI Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft Asopen⸗, Espen⸗, Zitterpappel⸗]l, Roßkastanien⸗,

Geschäftsbetrieb: Fabrikation dv 8 Ges⸗ i Sc F sätzli i 9) : etz über die Sicherung beweglicher Sachen in lesien. wer vorsätzli W olz usw.) .... 113“* AH KEN [und Vertrieb von Mundwasser LEE1““ Au S..hhve ae über die Resüche von See euß⸗ 1. dem Verbot des § 2 zuwiderhandelt, b und hygienischen Präparaten. Wa⸗ 1“ 8 mitteln und Holz. 2. die von ihm auf Grund des § 6 verlangte Auskunft nicht Federvieh, gespickt oder sonst zubereitet . . . . . . . aus 110 8 Aren: Zahnwasser. Beschr. vouk tEs sois Pr UAPoOvcur ichtlini der Bek . oder nicht innerhalb der gesetzten Frist oder unrichtig oder un⸗ Haarwild, gespickt oder sonst zubereitet . . . . . .. aus 111 2 X“ Richtlinien zu s er Er anntmachung zur Verordnung über die vollständig erstattet. Federwild, gespickt oder 7 zubereitet . . . . .. . aus 112 1 V Prix: 28 schiedsgerichtliche Erhöhung von Preisen bei der Lieferung Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Geldstrafe bis zu ein⸗ Fleischertrakt und Fleischbrühtafeln; Suppentafeln; Eri: n 72 8 von elektrischer Arbeit, Gas und Leitungswasser vom 1. Fe⸗ hunderttausend Mark bestraft. flüssige und eingedickte Fleischbrühe, Feischpeptoeon 113 1“ 2 88 in Fasfanga den 9. 1922. Der Reichesch 8 r 7 8 Feäsch von Vieh, Federvieh oder Wild 188 8 1“ Hanntmachungen der Ka⸗ ungsstelle über die Zuerkennun eichsschatzminister ist ermächtigt, Ausführungsbestimmungen ei Jb“ 9/12 1921. 1 8 Schwarze & Hahne, Haan, 6 AᷣG 8 8 - von Beteinigungsziffern. 8 8 zu diesem Gesetze 8 üi . 8 Salmoniden (das sind Schnäpel, Maränen, Aeschen, Rhld. 27/5 1922. 3 8* 924 Aufhebung eines Handelsverbots. 5 § 9. b Stinte, Lachse, eae aller Arten) . . . . . . aus 1156, c, e Geschäftsbetrieb: Metallwarenfabrik. Wa⸗ 2 8 X“ 8 8 8 UD b Das Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Lachs, in anderer Weise als durch Salzen zubereitet aus 117a ren: Haken, Ösen, Agraffen, Knöpfe. Beschr. 8” ö b Es tritt mit dem 31. März 1923 außer Kraft. Sardellen, einfach zubereitet 1175b 8 8 286846. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. 8 Freudenstadt, den 24. Juni 1922. I ““ kars nd . g., e 8 3 1 Bekanntmachung, betreffend das Inkrafttreten der Neuaus Der Reichspräsident. gekochte, gebratene oder sonst einfach zubereitete V UaALUITRT G 8 4 11“ der Deutschen Arzneitare 1922. Ebert. Fische; Fischmehl zum Genusse; Fschwurft Fisch⸗ 9 1 Aufhebung e Handelsverbots. Der Reichskanzler. milch, mit Ausnahme der Heringsmilch; zum feineren 8 b 8 N 1““ . vI11“ 1“ Dr. Wirth Tafelgenusse zubereitete Fische . . . . . .. . .. 1178 Fqanbe. = veene, 1 8 Austern, lebend oder baof abgekocht oder eingesalzen, 13/12 1921. Les Höritiers du nn I 8 1b 8 1 auch von der Schale befriit.. 1192 Aasüfiührhong.. Doecteur Pierre, Masterxe SSeine). 1 B 1 Austernsetzlinge .. . . . . . . . .. . . . .. 119b .““ . Vertr.: Rechtsanwälte Dr. An⸗ 84 . e,8. 8 ekanntmachung Seeschildkröten, lebend oder geschlachtet, auch bloß ab⸗ SESEE NAUERE SEBSBAZBESAAwEII . toine⸗Feill, Dr. Geert Seelig⸗ 7 Deptifriee über die Einfuhr von Lebens⸗ und Genußmitteln gekocht oder eingesalzen .. . . . . . . . . .aus 121 1] 7922 v 4 20r oCIEüR und Holz. 86 waserce Pse, ls abgfäaght, E nbee Mee aus 122 2 8 2124 30 24— 9XGX. 8 5b 6 286843. P. 16979. Geschäftsbetrieb: Fabrikation L IERRE Vom 26. Juni 1922. Hummern und Langusten (Heuschreckenkrebse). . . . . 1232 und Vertrieb von Mundwasser ü neeadan 8 Ses ce Gesetz 16“ Auf Grund des 8 4 Abs ee Verordnung über die (Garnelen, Granaten), Taschenkrebse und 12 d 8 G und hygienischen Präparaten. Wa⸗ S 47 1“ G2 über die Sicherung beweglicher Sachen in Schlesien. R. in uh b r S agaex“ .“ v1“ Fes. —, = —— 8 L 8 egelung der Einfuhr vom 16. Januar 1917 (RGBl. S. 41)/ mmuscheln, S n und Schildke auch b 9b ö 1 „A5ö Vom 24. Jumi 1922. 22. März 1920 häcgge⸗ S. 392) und auf Grund der Ver⸗ Sfgsatain ehe Schnage. as behch btres d8 8/12 1921. Gustav Vertram Söhne, Remscheid. 82 * C4 (Veröffentlicht im RGBl. 1922, Teil 1 S. 518/519.) ordnung über Kolonialwaren vom 2. September 1918 (RGBl. ochen oder Einsalzen zubereitet . . . . . . . .. 27/5 1922. 8 9 , 5 8 -y 1 das de G heschl das S. 1099) wird bestimmt: Künstlicher Honig . ... ..““ Geschästsbetrieb: Werk 5N 2 Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das 18 Munibmiahte⸗ eschä etrieb: 1“ 1 , A, 2 ; ; rg.. X 1 8 .F 11141X“X“*“"“ fabrik. 86 v ““ 3b559 17 mit Zustimmung des Reichsrats herneh G Ohne die nach § 1 der über die Regelung der Ein⸗ Graupen, Henß und Grütze aus Getreide; auch Reisgrieß Kl. 8 4 8 4. § 1. -fuhr vom 16. Januar 1917 (RGBl. S. 41)/22. März 192 (RSBl. Sonstige Müllereierzeugnisse aus Getreide (auch ge⸗ 9b. Sensen, Sicheln. Das Reich ist befugt, dieienigen beweglichen Sachen, die aus S. 334) vorgeschriebene Bewilligung wird die Einfuhr gestattet für: malztem), mit Ausnahme von Mehl; auch ge⸗ . Nadeln, Fischangeln. Anlaß der Abstimmung oder der Besetzung Schlesiens ganz oder zum Frsepran ales wallter Reis . . ....11114uppp Emaillierte und verzinnte Waren 2 11“”“ 1“ TWeill aus öffentlichen Mitteln für Zwecke des Statistischen Kakaobutter (-51) . . . . ... 11.“ 168 Kleineisenwaren, Schlosser⸗ und Schmiedearbeiten 8 1. det im Abstimmungsgebiet untergebrachten interalliierten Warenverzeichnisses Zuckerwerk und sonstige anderweit unicht genannte Schlösser Beschläge Drahtwaren Blechwaren, 8 b Kommissionen und Truppenteile, Buchweizen (Heidekorn), geschält und sonst bearbeitet aus 5 Zuckerwaren . . . . . . . . . . . ... Ketten, Reit⸗ und Fahrgeschirrbeschläge, Glocken, 1 cIEO” 5 8 2. des Reichs, der Länder, der schlesischen Gemeinden und sonstigen Fil⸗ geschält und sonst bearbeitet . . . . . . . . aus 6 Nicht gebackene Waren mit Zuckerzusatz, z. B. Bassorin⸗ Schlittschuhe Haken und Hsen 8 ö Selbstverwaltungskörper oder Sonderorganisationen üchengewächse, einschließl. der als solche dienenden und Tragantwaren, mit Zucker versetzt; Fruchtkerne, Fahrräder, Automobil⸗ und Fahrradzubehör 99 95 b . beschafft worden sind, einstweilen in Besic iu nehmen und ihre Feldrüben, zerkleinert, geschält, gepreßt, getrocknet, Gewürze, Kastanien, Küchengewächse, Nüsse, Obst, Maschinen, Maschinenteile, Haus⸗ und Küchen⸗ . 1 8 1 Sicherstellung durch die Polizeibehörden bis zur Klarstellung der gedarrt, gebacken oder sonst einfach zubereitet, soweit Sämereien, Südfruchtschalen, Südfrüchte und son⸗ geräte, Stall⸗, Garten⸗ und landwirtsch üftliche 9186 9 B Eigentumsverhältnisse zu veranlassen. Die Polizeibehörden haben sie nicht unter Nr. 34 bis 36 fallen, unreife Speise- stige Pflanzen und Pflanzenteile, überzuckert, (kan⸗ Geräte 4 1 böö 1“ dem Ersuchen der im § 5 des Gesetzes bezeichneten Behörde um bohnen und unreife Erbsen, getrocknet; Speise⸗ Rert, glaftert) . . . .. .. 1..“ 1 11A4““ 16 8 Vornahme der Sicherstellung zu entsprechen. bohnen und Erbsen (reife und unreife), gebacken oder Kakao, rmanen oder gerösteter, geschält, gemahlen, 286841. F. 18927. 1 1 Entschädigung wegen der Besitzentziehung kann nicht verlangt sonst einfach zubereitet; Kartoffeln, zerkleinert (aus⸗ Pecngt cht oder sonst zerkleinert, auch in Tafeln oder 1 1 8s * werden. Zur Vermeidung besonderer Härten kann der Reichsschatz⸗ genommen Graupen und Grieß aus solchen), gedarrt, 8 Blöcke geformt (Kakaomasse); mehr oder weniger

minister ausnahmsweise eine Entschädigung zubilligen. gebacken oder sonst einfach zubereitet . . . . . .. entölte Kakaomasse (Kakaopreßkuchen); Kakaoschalen, 13/12 1921. Les Höritiers du EAdUV DPENIIEERICE bae es Rech ist Ferezügt. ugbeschdet, der Voesrsten)üter den Andere ügsse alg Bqhelzannd Belegsen nreselcen⸗ gemablen . . . . . . . . . . .. .

8 565 1t Docteur Pierre, Nanterre (Seine). Miieterschutz, zum Zwecke der Verwahrung der Sachen Räume in und reife, auch ausgeschält, gemahlen oder sonst zer-.— Schachtelmus (Marmelade) und andere Säfte von 11/12 1920. Farbwerk Emil! Jansen & Co 11ö1ö1ö16l Vertr.: Rechtsanwälte Dr. Antoine⸗ DUD 0OCTEURPIERREP; Anspruch zu nehmen. Für die Inanspruchnahme hat das Reich eine kleinert oder einfach zubereitet; Hasel⸗ und Walnüsse, Früchten (mit Ausnahme der Weintrauben) und von

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. 2* 1 Feill, Dr. Geert Seelig, Dr. P. aangemessene Entschädigung zu zahlen. Ueber die Höhe der Ent⸗ unreife (grüne), gemahlen oder sonst zerkleinert der Pflanzen, nicht äther⸗ oder weingeisthaltig, mit 27/5 1922. 1““ . 111ö.“ Ehlers, Hamburg. 27, 591922. 8 schädigung entscheidet im Streitfall die Feststellungsbehörde in Oppeln. einfach zuereiiet . . . . . . . .. Zucker oder Sirup versetzt oder mit Zusatz von Zucker ö11313133“ 6“ Geschäftsbetrieb: Fabrikation und 2 2 § 2. Anderes Obst als Weintrauben und Nüsse, 8 oder Sirup eingekocht, einschließlich der pflanzlichen tehesgheschsse. Waren: gersstese., Farben. Leiten Vertrieb von Mundwasser und hygie⸗ dela dCzr Ede HEncmnlde Rechtsgeschäftliche Verfögungen über, die im §. 1. genannten Ferauetscht gepulvert oder in sonstiger Weise ver. u4ZZ8Z8Z“ ürnn Lack litur Klebstoffe, Wachs⸗ daabraitar Bostrati: CAͤwanrit- b nischen Präparaten. Warent Zahn⸗ 8 Sachen sind verboten und nichtig. Dasselbe gilt für Verfügungen kleinert, auch eingesalzen, ohne Zucker eingekocht e von Früchten (mit Ausnahme der Weintrauben 8n Gerbinita⸗ 11 g wasser. Beschr. im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung. 89 888 einfach zubereitet, gegoreoren.. 1 Pflanzen zum Genuß äther⸗ oder weingeist⸗ W11“”“ 1 3/ 9. öC““ 2 P 8 atieln. . 1 *“ hastig . . . . . . ... 11.“ b 11115 Prym G. m. b. H., Stol 1 u b E Fomeranzen und, anderer Südfruchtsaft, Obstkraut, S mit Branntwein zubereitet oder in Branntwein G 8 88z. : d ieb: ikati . 3e.4 eneeee he Kece g2, 11“] 8 imbeersaft und andere Säfte von Obst, ungegoren, eingelegett 8 1“ 88 voregeschafl. War Peae chegsacssta abesähn 8 1 Ccenss eesne e eines eg; irkenwasser, ungegoren und andere! vnaeen oder g. 28 nicht genannt, utz⸗ un olie 2 ver, 8. . 8 89s 2 8 . A 8 . 8 ni itet, . 3 7 dingpulver, Gewürze, Haifhbänter afr Eöhketd⸗ Doppelösen, Schuhösen, Taillen⸗ und Korsettschließen, . 2 6“ Das Reich kann zur Anmcdung von Eigentumsansprüchen an Sernech. gt, deneganae eee. 89. 1ng Ausnahme be nnberüch 88 de. Nenesebne aus 218 maschinen, Lehrmittel, Tintenpulver. Taillenverschlüsse, Rockverschlüsse, Knöpfe. 28 9 8 den von ihm in Besitz genommenen Sachen der im z 1 genannten Zuckerzusatz eingekocht auch entkeimt (sterilisiert) Sardinen und andere Fische und Fischzubereitunge * 1 13 286852 B. 42742 *. 1 k Art mit einer Anmeldefrist von einem Monat auffordern. Die it Ausnahme des Zitronensaftes luftdicht verschlossenen Behältnissen ] nn e e. 65 33 8 1.“ Aufforderung zur Anmeldung, die Bekanntgabe des Beginns der Kakavschalen, roh, auch gebrannt . . . . . . . . . Fleisch von Ferernieh ober Wild, Küchengewächse, Obst, 8 Anmeldefrist und derjenigen Behörden, 8 denen die Anmeldung zu Paprika (spanischer Pfeffer, Chillies ljapanischer alle diese in luftdicht verschlossenen Behältnissen; geschehen hat, erfolgen durch öffentliche Bekanntmachung. Pfeffer]), gemahlen, gepulvert oder in Salzwasser Säfte von Früchten (mit Ausnahme der Weintrauben) „Mit dem Ablauf der Frist geht das Eigentum an den nicht oder eingelegt . . . . . . . . . . . . . . . . .. und von Pflanzen zum Genusse, nicht äther⸗ oder nicht rechtzeitig angemeldeten Sachen auf das Reich über. Wird ein Gewürznelken, Ingwer, Kardamomen, Muskatblüten, weingeisthaltig, uneingekocht oder mit Zucherzusatz Eigentumsanspruch verspätet e so steht dem bisherigen nüsse, Nelkenpfeffer (Piment), Nelkenstengel (Nelken⸗ iingefocht auch entkeimt (sterilisiert), in luftdicht ver⸗ Eigentümer gegen das Reich lediglich ein nspruch auf Entschädigung stiele); Pfeffer, schwarzer und weißer; Zimt, echter schlossenen Behältnissen . . . . . . . . . .. aus 219 in Geld zu. Ueber die öhe dieser Entschädigung entscheidet im (Kaneel), Zimtblüten, Zimtblütenstengel, Zimtkassia 1 Streitfall die Feststellungsbehörde in Oppeln.. (Mutterzimt, Zimtholz), alle diese auch geschäaltt,V“ über die Auslandsfleischbeschau und Trichinenbeschau, über die

§ 4. 88 8 entölt, gemahlen, gepulvert oder in Salzwasser ein⸗ fuhr und Abschlachtung von lebendem Auslandsschlachtvieh sowie die Für das Verfahren zur Festsetzung der Entschädigung gemäß 1“ sonstigen veterinärpolizeilichen Bestimmungen über die Einfuhr von

88 3 dieses Gesetzes finden die Vorschriften der Bekannt⸗ h leisch und Fett nicht berührt. 78 IKle f⸗ 2 „* 16““ v 13 machung über das Verfahren zur Feststellung der Verguͤtung von Vanille, Galgant, Guineakörner, Mutternelken, Nelken⸗ Fleis Fett nicht berüh 8 2 p Iee 88. Friegslg rungsn, ne Pör 1eveen Men beiche Pehc Se B 88 Febaen Erodag) Ftern mis Die dnl bis 3, § 4 ags 1 der Beanntmosbung, Frl. 20/3 1922. 2 ütz, Köln a. Rh., Perlen⸗ 1 2 gebiet vom 22. Apri RGBl. S. 405) und vom 26. Ma adian), weitzer Zimt, Zimtwurzel und andere -eeAnusführungsbestimmungen zur Verordnung über Kolonialwaren vom 8 Bramberger, Berlin, Berg 8 vsn 888— n a. Rh., Perlen⸗ nIseseeeee (RSBl. S. 1086) entsprechende Anwendung. e 52 12 8 eschält, Nee en gemahlen, 5 67. 15. Mai vrs (Reichsgesetzbl. S. 458) in der Fassung des § 4 der X““ Geschäftsbetrieb: Herstellung von Spiral⸗ 1- gepulvert oder in Salzwasser eingelegt . . . au g und i Bekanntmachung vom 3. September 1919 (Reichsgesetzbl. S. 1515)

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25 1921. 3 Ht M. 27/5 8 b 8 SSWWIVTIVVU e“ Die Befugnisse des Reichs werden vom Reichsschatzminister aus⸗ (aus 76c— g) Bau⸗ und Nutzholz in der Längsrichtung und des § 1 Nr. 2 der Bekanntmachung vom 10. Februar 1921 1 Gebr. Meyers, Höchst a. M. 27/5 Eg efter Waren: Klebstoff. Imatratzen Waren: Spiralmatratzen Y . geübt. Der Reichsschatzminister ist ermächtigt, seine Befugnisse ganz gesägt oder in anderer Weise vorgesägt, nicht gehobelt, (Reichsgesetzbl. S. 165) finden auf die Einsahr der in § 1 genannten Geschäftsbetrieb: Chemische Fabrik. Waren: 264 286853. G. 23480. E— oder teilweise zu übertragen. nuicht gedämpft, nicht getränkt deupfsgenh nnd nicht 1 Waren der Einfuhrnummern 168 und 20 des statistischen Waren⸗

Ge 8: 3 st auf chemischem Wege behandelt: verzeichnisses keine Anwendu

Firnisse, Lacke, Wichse, Schuhcreme, Lederputz⸗ und 2 8 6 . . e Ee 1 son 1 ng.

Lederkonservierungsmittel, Appretur⸗ und Gerbmittel, en Fet ⸗⸗ SS“ edermann ist verpflichtet, dem Reichsschatzminister oder seinen] hart; u“ I. 8

Bohnermasse, technische Hle und Fette, Schmiermittel, 99 Beauftragten die von ihnen für die Erfüllung der Zwecke dieses Ge⸗ . aus 8. Diese Bekanntmachung tritt mit dem 10.

kosmetische Mittel, Seifen, Wasch⸗ und Bleichmittel, 25/2 1922. 89 Groß, Ulm a. Donau, Wieland⸗ 8 * 8 bts els erferdennig⸗ 1““ ee-a. esee eee aen anderes hartes Holz 11“ ee- 8 Berlin, den 26. Juni 1922.

Stärkemittel, Fleckenentfernungsmittel, Putz⸗ und Po⸗ straße 37. 27/5 1922. ann dur entliche ann g an erden. 85 . Holrlzz .. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.

e. 3 824 Öini ämtlicher zur weich: liermittel, Schleifmittel, Rostschutzmittel, Blechembal⸗ Geschäftsbetrieb: Lebensmittelverkauf. Waren: 6 8 er Reichsschatzminister kann auch die Vorlegung sämtlich 4 8 lagen, Holzemballagen, Kreide, Sand, Schmirgel, Graphit Haferkakao, Schokoladepulver, Schpkolade, Kindermehl, 8 8 Rtlung richtiger Angaben erforderlichen Urkunden verlangen. Laubholz (Birken“, Erlen⸗, Linden», Pappel⸗ lauch und Ruß. Süßwaren. 1“ 1 89 3 8 8

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