Artikel II.
se Verordnung tritt mit Wirkung in Kraft.
Berlin, den 29. Juni 1922.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. V.: Dr. Heinrici.
vom 1. Juli 1922 ab
Bekanntmachung.
Der Reichstag hat in seiner heutigen Plenarsitzung be⸗ schlossen, die zu dem dnar eines Gesetzes zur
eerr Pachtschutzordnung eingegangenen Petitionen durch die
Beschlußfassung über den Gesetzentw r e — weitere Phe ache LW 8 Beerlin, den 26. Juni 1922. 1 Der Direktor beim Reichstag. J. V.: Galle.
Ministerium für Handel und
Der Bergrat Spinn vom Steinkohlenbergwerk König O. S. ist zum Oberbergrat und Werksdirektor des Steinkohlenberg⸗ werks Waltrop und der Bergrat Neidhart vom Steinkohlen⸗ bergwerk Buer zum Oberbergrat und Werksdirektor des Steinkohlenbergwerks Zweckel ernannt worden.
— b
Der Baugewerksschuldirektor Lutze in Königsberg i. Pr. ist zum Regierungs⸗ und Gewerbeschulrat ernannt worden. Ihm ist die planmäßige Stelle eines Regierungs⸗ und Ge⸗ werbeschulrats bei den Regierungen in Königsberg, Gumbinnen, Allenstein und Marienwerder mit dem Amtssitz in Königs⸗ berg i. Pr. verliehen worden. 8
Ministerium des Innern.
Der Oberbürgermeister a. D. Hild in Cassel ist zum Regierungsrat ernannt worden.
S8 8
Der Landgemeinde Eydtkuhnen im Kreise Stallu⸗ “ ist die Annahme der Städteordnung gestattet worden 1
Bekanntmachung
des Ministers des Innern vom 26. Juni 1922 zur
Ausführung der ““ des Reichspräsidenten
zum Schutze der Republik vom 26. Juni 1922 (RGBl. S. 521).
Die Verordnung des Reichspräsidenten ist im Sinne der in der Verhandlung des Reichstags vom 25. Juni 1922 vom Reichsjustizminister namens der Reichsregierung abgegebenen Erklärung zu handhaben. .
Im einzelnen wird folgendes bestimmt:
Außer der Landeszentralbehörde sind zu Maßnahmen nach § 1 und § 9 der Verordnung die Oberpräsidenten, für den Bezirk der VC15 Groß Berlin der Polizeipräsident zuständig 8 2 Absatz 1 der 1
Die Oberpräsidenten bezw. der Feeche Fent. Berlin
r. alle Vorkehrungen zu treffen, die zu ihrer rechtzeitigen
nterrichtung über Versammlungen, Aufzüge und Kundgebungen, Vereine und Vereinigungen der im § 1 der Verordnung be⸗ zeichneten Art sowie über gemäß §9 der Verordnung ergehende Gerichtsbeschlüsse erforderlich sind.
. Von jedem Verbot auf Grund des § 9 der Verordnung ist mir Anzeige zu machen; soll von einem Verbot Abstand ge⸗ nommen werden, so bedarf es meiner Einwilligung.
.Es ist darauf hinzuwirken, daß die Beschwerden nach §§ 3 und 9 gleichzeitig in einem zweiten Stuͤck dem Oberpräsidenten bezw. dem olizeipräsidenten in Berlin, gegen dessen. Verbot sich die Beschwerde richtet, eingereicht werden. Der Ober⸗ präsident bezw. der Polizeipräsident in Berlin hat die Be⸗ Uernhe 5 seiner Stellungnahme beschleunigt an mich
eiter zu leiten.
Berlin, den 26. Juni 1922.
Der Minister des Innern. 8 Severing.
—õ
Bekanntmachung “ des Ministers des Innern vom 26. Juni 1922 auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten über das Verbot bestimmter ö vom 26. Juni 1922 (RSBl. S. 523).
Alle Regimentsfeiern und andere Versammlungen von An⸗ behe hen ehemaliger Truppenteile werden bis auf weiteres verboten. eerboten werden ferner die für den 28. Juni 1922 geplanten Veranstaltungen zur Erörterung der Annahme des Friedensvertrags und damit zusammenhängender Seess
26. Juni 1922.
Der Minister des Innern. Severing.
Berlin, den
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Dem Feresa. in Eckernförde ist die kom⸗ r
issarische Verwaltun eistierarztstelle in Eckernförde bertragen worden. — 9 xö“
Die gemäß Verordnung des Preußis chen Sh aatsministe ums om 6. März 1922 (Gesetzsamml. S. 55) 88 Land⸗ 858* aftskammern für den Regierungsbezirk Sigmaringen it dem Sitz in Sigmaringen und für die Grenzmark osen⸗Westpreußen mit dem Sitz in Schneidemühl sind er⸗
ddeer bisherige Hofstaatssekretär a. W., Hofrat Sommer aus “” zum Registrator bei der Oberrechnungskammer
Bekanntmachung
Dem Wirt Ernst Trautes, gebore 1877 zu Girkenroth, wohnhaft in schönen Aussicht 10, Geschäftslokal ebenda, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie fegliche mittelbare und unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt. “ 1 Frankfurt a. M., den 26. Juni 1922. Iö Der Polizeipräsident. Ehrler.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger
b vom Handel vom 23. September 1915 ist der Ehefrau
artha Gerbel, geb. Förster, in Stendal der Handel
mit Milch und olkereierzeugnissen untersagt worden.
Stendal, den 16. Juni 1922.
Der Magistrat. Dr. Sechü tz
im 2. Febri
Nichtamtliches.
Deeutsches Reich.
Der Reichsrat hielt gestern abend eine öffentliche Sitzung ab. Vor Eintritt in die Tagesordnung wandte sich der preußische Ministerialdirektor Meister ge en die Bemerkun der „Deutschen Allgemeinen Zeitung“, daß der Gesetzentwu über Maßnahmen gegen die wirtschaftliche Not der Presse deshalb von der Tagesordnung der vorigen Sitzung des Reichsrats abgesetzt worden sei, weil die Länder sich weigerten, daran mitzuwirken.
Es ist, so sagte Ministerialdirektor Meister laut Bericht des „Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“, in keiner Weise ersichtlich, wie diese Zeitung dazu kommt, diefe Nachricht zu bringen. Sie ist selbstverständlich falsch. Wir haben den Gesetz⸗ entwurf in den Ausschüssen sehr eingehend beraten und allerdings den Weg, den die Reichsregierung uns wies, nicht ohne weiteres mitgehen können. Wir haben uns aber an den Beratungen beteiligt und unsererseits eine Reihe von anderen Wegen gewiesen. Die Be⸗ ratungen werden fortgesetzt werden, und die Länder sind bereit, daran mitzuarbeiten. Ich würde dankbar sein, wenn die Oeffentlichkeit da⸗ von Kenntnis nehmen wollte.
Gegen die Gesetze über Entschädigung der Schöffen, Geschworenen und Vertrauensperfonen sowie über die Verlängerung der Pachtschutzordnung in der Fassung des Reichstags erhob der Reichsrat keinen Einspruch. An⸗ genommen wurde eine Verordnung über die Regelung der Schrottwirtschaft. Da die Preise für Schrott vom Mai 1921 von damals etwa 600 ℳ jetzt auf 5 600 ℳ 8. die Tonne gestiegen sind und die Regierung der
nsicht ist, daß es sich hier nicht um eine normale, mit dem Niedergang unserer Valuta zusammenhängende Steigerung handelt, sondern um starke Preistreiberei, so soll zur Herahminderung der Preise wieder zur Zwangsbewirtschaftung gegriffen werden. Dazu ist die Reichsregierung bereits durch die Ffrorünrn über die Eisenwirtschaft ermächtigt; es ist nur vorbehalten, daß die Vorschriften über die Enteignung und Beschlagnahme im einzelnen der Genehmigung des Reichsrats bedürfen. Nach diesen Bestimmungen wird der Reichskommissar für Eisenwirtschaft beauftragt, Beschlagnahmen und Enteignungen in der bei der Zwangswirtschaft üblichen Weise vorzunehmen. Für die enteigneten Vorräte wird eine angemessene Entschädigung gewährt. In letzter Instanz ent⸗ scheidet über die Enteignungsansprüche der Reichswirtschafts⸗ minister. Die Ausschüsse des Reichsrats haben trotz gewisser Bedenken gegen die Wiedereinführung einer Zwangswirtschaft in ihrer Mehrheit der Verordnung zugestimmt. Die Geld⸗ strafen sind von den Ausschüssen wesentlich erhöht worden. Das Plenum erklärte sich mit den Ausschußbeschlüssen ein⸗ verstanden, nachdem die Regierung noch die Erklärung ab⸗ egeben hatte, daß der Reichswirtschaftsminister über die e8 alb eines Jahres mit der Verordnung gemachten Er⸗ ahrungen dem Reichsrat berichten und etwaigen Wünschen “ auf eine Aenderung der Vorschriften entsprechen wolle.
„Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Durch⸗
führung des riedensvertrags, für auswärtige Angelegenheiten,
für Volkswirtschaft, für Haushalt und Rechnungswesen, für
— und Zollwesen und für Rechtspflege hielten heute itzung.
Der Königlich norwegische Gesandte Scheel hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Legationsrat Esmarch die Geschäfte der Gesandtschaft.
Gebührenerhöhung in Patent⸗, Gebrauchs muster⸗ und Warenzeichensachen.
Der Reichstag hat am 26. Juni d. J. ein Gesetz ver⸗ abschiedet, durch das die nach dem Gesetz, betre 82 die patentamtlichen Gebühren, vom 6. Juli 1921 (RGBl. S. 826) beim Reichspatentamt zu zahlenden Gebühren nicht unerheblich erhöht werden. Das Gesetz tritt nach seinem Art. VIII bereits am 1. Juli d. J. in Kraft. Für die Fälle, in denen dieser Zeitpunkt in den Lauf einer für die Gebührenzahlung vorgesehenen Frist fällt, ist zur Vermeidung von Härten im Art. VI Nr. 3 eine Uebergangs⸗ vorschrift gegeben; Fang. hat der Zahlungspflichtige in diesen Fällen, sofern die Gebühr in dem erhöhten Betrage dieses Gesetzes zu entrichten ist, noch eine Frist von einem Monat seit dem Inkrafttreten des Gesetzes, also bis zum
ffnet worden. Ministerium fuͤr Wissenschaft, Kunst und 8 nemnschaf
Die Wahl des Studienrats Dr. Woellfel an der
gwer 8 Fasa Scu. in kexeen 28 She eher um fendirektor des öffentlichen eums in Berlin⸗Fri
agen ist bestätigt worden. 8
1“ 1“
Oberrechnungskammar.
Der bisherige Regierungspräsidialsekretär Groß aus Wi baden ist zum Revisor bei der Oberrechnungskammer und
31. Juli d. J. einschließlich, um den Unterschied zwischen der bisher geltenden und der neu festgesetzten Gebühr mit der Wirkung der rechtzeitigen Zahlung nachträglich zu entrichten. Entsprechendes gilt von der Zahlung der durch das Gesetz neu eingeführten Gebühren (s. unten). Die Beteiligten werden trotz dieser Uebergangsvorschrift zur Vermeidung von Rechts⸗ verlusten gut tun, sich schleunigst über die 885 der neu vor⸗ gescheiebenen Gebühren zu unterrichten. ie wesentlichsten “ sind folgende:
ie Anmeldegebühr beträgt künftig bei Patenten 300 ℳ, bei Gebrauchsmustern und Warenzeichen 200 ℳ. Bei Anmeldung der letzteren ist neben der lenseichehn
rankfurt a. M., Hinter der
Monat.
Dividende von 14 vH Sitz der Gesell schaft von Dresden nach Borna bei Leipzig zu verlegen.
auch in der abgelaufenen Woche gut. Brennstoffe, waren reichlich über Bedarf vorhanden. Koks und
u entrichten. Für die über 20 Ninausgehende Zahl von Klassen oder Unter⸗ lassen, für die der Schutz in einer Anmeldung in Anspruch genommen wird, ist eine Gebühr nicht zu zahlen. Vor der Eintragung eines Waren⸗ „ ist ferner eine Eintragungsgebühr von 200 ℳ und zur eckung der Veröffentlichungskosten ein Druckkostenbeitrag zu entrichten; letzterer wird je nach dem Umfang der Veröffent⸗ lichungen bemessen. Die Patentjahresgebühr beträgt für das erste und zweite Patentiahr je 300 ℳ, für das dritte Jahr 400, ℳ, für das pierte 500 ℳ, das fünfte 700 ℳ, das sechste 900 ℳ, däs siebente 1100 ℳ, das achte 1500 ℳ, das neunte 2000 ℳ, das zehnte 3000 ℳ, das elfte 4000 ℳ, das zwölfte 6000 ℳ, das drei⸗ zehnte 10 000 ℳ, das vierzehnte 15 000 ℳ, das fünfzehnte 20 000 ℳ. Die Gebühr für die Verlängerung der Schutz⸗ krist eines Gebrauchsmusters beträgt künftighin 1000 ℳ. Für die Erneuerung eines Warenzeichens wird in ukunft 300 ℳ und für jede Klasse oder Unterklasse von Waren, für welche die Erneuerung begehrt wird, eine Klassengebühr von 100 ℳ zu entrichten sein. Für die Anmeldung eines Verbands⸗ zeichens ist die Anmeldegebühr auf 1000 ℳ, die Klassengebühr auf 500 ℳ und die Eintragungsgebühr auf 1000 ℳ bemessen worden; bei der Erneuerung eines Verbandszeichens sind 2000 ℳ und eine Klassengebühr von je 500 ℳ zu bezahlen. 2431 den Antrag auf Ausfertigung eines Prioritäts⸗ elegs beträgt die Gebühr in Zukunft 300 ℳ. Eine Reihe der im Gebührengesetz vom 6. Juli 1921 vorgeschriebenen Gebühren fällt künftig fort; hier sind besonders die Gebühren für die Erhebung des Einspruchs gegen die Erteilung eines Pateuts und für die Erhebung des Widerspruchs gegen die Eintragung eines Warenzeichens zu nennen, ferner die Ge 15 8 den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und für die Umschreibung eines Schutzrechts. Im übrigen sind die bisher geltenden Gebührensähe im allgemeinen ver⸗ doppelt worden.
Parlamentarische Nachrichten
Der Geschäftsbericht des Reichsversicherungs⸗ amts für das Jahr 1921 ist dem Reichstag zugegangen. Der Bericht ist in Nr. 3 der Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ versicherungsamts 1922 (Verlag von Behrend u. Co., Berlin) veröffentlicht.
Dem Reichstag sind ferner zugegangen : der Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrags über den Uebergang der Staatseisenbahnen auf das Reich die Gesetzentwürfe, betreffend die Vereinbarungen der
eutschen Regierung und der polnischen Regierung mit der Interalliierten Regierungs⸗ und Plebiszitkommission für Ober⸗ schlesien über gewisse Fragen der Rechtsüberleitung im oberschlesischen Abstimmungsgebiet, betreffend die Erklärung der deutschen Regierung und der polnischen Regierung zu dem am 15. Mai 1922 in Genf “ deutsch⸗polnischen Abkommen über Oberschlesien, betreffend das Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und der Republik Polen über Erleichterungen des Grenz⸗ verkehrs (deutsch⸗polnisches Grenzabkommen), ferner betreffend die deutsch⸗polnischen Abkommen über das berg⸗ und hütten⸗ deb e Eigentum in dem polnisch werdenden Teile erschlesiens, vom 15. Juni 1922, und über die Gewährung von Straffreiheit für in Oberschlesien begangene Straftaten, vom 21. Juni 1922.
Der Unterausschuß des Steuerausschusses des Reichstags besaßte sich gestern mit der Beratung der Fragen der Vorauszeichnung für die Zwangsanleihe und den Grundsätzen für die Bewertung des Vermögens bei der Veranlagung hierzu. Verhandlungen des Ausschusses waren vertraulich.
v1“”“
Verkehrswesen.
Postkreditbriefe. Auf die Einrichtung der Postkreditbriefe wird erneut aufmerksam gemacht. Sie erleichtern bei Reisen den Shhtne esebr vesentlich Der besondere Vorteil der Postkredit⸗
riefe besteht darin, daß der Inhaber seine Geldmittel bei jeder Post⸗ anstalt des Deutschen Reichs in einfachster Weise ergänzen kann. Bestellungen auf Postkreditbriefe nimmt jede Postanstalt entgegen.
Von jetzt an sind auf Gefahr des Absenders einge⸗ schriebene Briefsendungen jeder Art nach Georgien und Kau⸗ kasien auf dem Wege über Sowjetrußland zugelassen. Gewöhnliche Sendungen nach diesen Gebieten werden nur dann über Sowjetrußland geleitet, wenn sie einen dahin gehenden Vermerk des Absenders tragen. Gewöhnliche Sendungen ohne Leitvermerk erhalten nach wie vor über Italien ns
„Seit einigen Monaten besteht — auf tschecho⸗slowakischen ö sendungen des deutsch⸗tschecho⸗slowakischen terkehrs Frei⸗ machungszwang. Dies hat zur Folge, daß zahlreiche un⸗ zureichend freigemachte Sea r. aus Deutschland nach der Tschecho⸗Slowakei, auf denen der Absender nicht angegeben ist, u anbringlich sind und schließlich der Vernichtung anheimfallen. E wird daher dringend geraten, die Briefsendungen Slowakei richtig freizumachen und den Absender auf ihnen zu merken. Vom 1. Juli ab betragen die Gebühren
86 riefe bis 220 vg 4 ℳ 50 4¼
ür jede weiteren ẽg 3 ℳ — 4,
„für Postkarte 2 ℳ 75 ₰ für die übrigen Briefsendungen die gewöhnlichen Auslandssätze. Post⸗
Veranlassung der — für Brief⸗
nicht zugelassen.
Handel und Gewerbe.
In der gestrigen Sitzung des Zentralausschusses der Fieeg berichtete der ebee Vizepräsident Dr. v. G senapp, üb Reichsbank im letzten
—
— In der gestrigen ordentlichen Generalversammlung der Deutschen Erdöl⸗Aktiengesellschaft, Berlin, in welcher 96 810 Aktien vertreten waren, wurde laut Meldung des „W. T. B. gemäß dem Antrage der Verwaltung die sofort zahlbare Dividende mit 25 vH gleich 250 ℳ fiß die Aktie auf das nom. 100 000 000 ℳ betragende Aktienkapital festgesetzt; auf neue Rechnung wurden 5 384 249,90 ℳ vorgetragen. 8 8 — In der gestern abgehaltenen ordentlichen Generalversammlung der Vereinigten Koh 1““ Berlin, in der fünf Aktionäre mit einem Aktienkapital von 9 153 000 ℳ ver⸗ treten waren, wurde laut Meldung des „W. T. B.“ die Bilanz für
das Geschäftsjahr 1921 genehmigt, die mit einem Reingewinn von
1 595 349,60 ℳ abschließt, und die Verteilung einer sofort zahlbaren beschlossen. Es ist bösülosen worden, den im Ruhrgebiet berichtet bahnbetrieb des Ruhrgebiets war t. Leere Wagen, namentlich für Für Kohlen,
ürsrz ur
Verkehrslage „W. T. B.: Die Lage im Effen
Die Lage im
für jede Klasse oder Unterklasse der amtlichen Warenklasseneinteilung, für die der Schutz begehrt wird, eine Klassen gebühr von 100,9
täglichen
Briketts sind in der vergangenen Woche im arbeits⸗ Durchschnitt einschließlich der nachträglich bestellten
mittel⸗Aktiengesellschaft in
Die
Ir.
nach der Tschecho⸗ 1
karten mit Antwort nach der Tschecho⸗Slowakei sind bis auf weiteres
öö
22 160 Wagen (gerechnet zu je 10 t) angefordert und auch gestellt worden. (Höchstgestellung am 19. Juni 22 800.) zm gleichen Zeitraum des Vorjahres betrug die Durch⸗ schnittsgestellung 20 478 Wagen. Die Brennstofflagerbestände auf den Zechen haben in der Berichtswoche um etwa 70 000 t ab⸗ genommen. Der ““ im Schiffahrtsverkehr hielt bei den zünstigen 1“ ssen des Rheins weiter an, so daß teellenweise Kahnraum und Schleppkraft nicht ausreichten. Der Brennstoffumschlag an den Kippern der Duisburg⸗Ruhrorter Häfen helief sich auf 25 760 (24 741) t werktäglich, während in den Zechen⸗ häfen der Kanäle 24 262 (25 326) t umgeschlagen wurden.
— Nach dem Geschäftsbericht der Orenstein u. Koppel Aktiengesellschaft, Berlin, für das Jahr 1921 haben die Herstellungs⸗ und Vertriebsabteilungen im abgelaufenen Geschäftsjahr üfriedenstellend gearbeitet. Abgesehen von den durch den Eisenbahner⸗ streik verursachten Produktionsstörungen waren Betriebsunterbrechungen von erheblicher ee . unseren Werken nicht zu verzeichnen. Der Gesamtumsatz des Stammunternehmens und der Tochtergesell⸗ schaften belief sich auf 1411 Millionen Mark gegenüber 1000 Mil⸗ lionen Mark im Vorjahre; diese Steigerung ist nicht nur auf eine Erhöhung der Umsatzmengen, sondern zum großen Teil auch auf die Valutaentwertung zurückzuführen. Die im vergangenen Jahre in Angriff genommenen umfangreichen Neu⸗ und Umbauten in unseren Werken konnten bis zum Ende des Berichtsjahres nicht zu Ende geführt werden; die Fertigstellung soll bis zum Frühjahr 1923 erfolgen. Die Wiederaufrichtung der Exportorganisation hat im Be⸗ iichtsjahre weitere ö gemacht. Zurzeit beträgt in den in⸗ und ausländischen Betrieben, einschließlich der Tochtergesellschaften, die
Wagen
Zahl der Arbeiter rund 10 000, die der Beamten rund 3550. Bis
jum 15. Mai d. J. betrug der fakturierte Umsatz rund 800 000 000 ℳ gegenüber rund 335 000 000 ℳ bis zum gleichen Termin des Vor⸗ jahres. Der Reingewinn beträgt 45 381 999 ℳ. Verteilt werden insgesamt 60 vH auf 60 Millionen Mark Stammaktien, 10 ½ vH auf 2 G“ Vorzugsaktien. Vorgetragen werden 2 ½ Millionen ark. — Nach dem Geschäftsbericht der Eisenbahn⸗Verkehrs⸗ . Berlin über das Ge⸗ schäftsjahr vom 1. April 1921 bis 31. März 1922 hat sich das Wagenvermietungsgeschäft in der Berichtsperiode befriedigend weiter⸗ entwickelt; sowohl im Inlande wie auch im Auslande war die Nach⸗ frage lebhaft. Eine Anzahl älterer Wagen wurde zu angemessenen Preisen verkauft. Die Abteilung Wagenbau Wismar war im Be⸗ richtsjahr voll beschäftigt. Die Schwierigkeiten in der rechtzeitigen Heranschaffung der Baustoffe führten zu gelegentlichen Arbeits⸗ “ ür das Winterhalbjahr 1921/22 hatte die Reichseisen⸗ ahnverwaltung die Aufträge an die Waggonfabriken zu festen Preisen vergeben. Infolge der unerwartet eingetretenen Ver⸗ schlechterung der deutschen Währung und der damit zusammen⸗ hängenden außerordentlichen Steigerung der Löhne und Material⸗ preise stehen die vereinbarten Preise in keinem Verhältnis mehr zu den tasächlichen Baukosten. Es sind Verhandlungen angebahnt, um einen gerechten Ausgleich herbeizuführen. Das Werk Berzdorf bei
Brühl war reichlich mit Arbeit versehen. Verteilt werden 20 vH. — Die A. E. G., die fast alle Stammaktien und einen Teil
[der Vorzugsaktien der A. E. G. Schnellbahn⸗Aktiengefellschaft besitzt, Ahat sich laut Meldung des „W. T. B.“ entschlossen, den Aktionären
der A. E. G. “ den Um⸗ tausch ihrer Aktien durch junge A. E. G.⸗Aktien zu Für je sechs Vorzugsaktien oder je zehn Stammaktien soll ihnen eine A. E. G.⸗Aktie mit Dividendenberechtigung vom 1. Juli 1922 gewährt werden. Die Bekanntmachung der Banken wird im Laufe des Monats Juli erfolgen. —
— Die Verkaufsstelle vereinigter Fabrikanten isolierter Leitungsdrähte G. m. b. H. (V. L. G.), Berlin SW. 61, Tempelhofer Ufer 11, teilt laut Meldung des „W. T. B.“ mit, daß die Teuerungsaufschläge auf Preisliste Nr. 11. vom 1. April 1922 mit Wirkung vom 26. Juni 1922 wie folgt erhöht worden sind: NGA, NGAB, NGAF, NGAZ., NCAT, NFA,
schwarz imprägniert, 55 vH, NPL, NPLR, NPLS, NSA NFA
mit Glanzgarnbeflechtung 70 vH. Für alle übrigen Typen, das sind: Pos. 5 a, 5 b, 6 und 9—20 der Free 11, 80 vH. 1
— Die Deutsche Volksversicherung A.⸗G. in Berlin erstattete laut Meldung des „W. T. B.“ am 27. Juni d. J. der 9. ordentlichen Generalversammlung den Jahresbericht für 1921. Der Versicherungsbestand im Berichtsjahre ist von rund 137 auf 272 Millionen Mark gestiegen. Nach Dotierung der Sicherheits⸗ und Tilgungsreserven, nach Abschreibung des Inventars auf 1 ℳ und nach Ueberweisung von 500 000 ℳ zum Ausgleichsfonds zur Gewinnreserve der Versicherten vor dem Strich bleibt ein Reinüber⸗ schuß von rund 800 000 ℳ, der eine abermalige Erhöhung der
Prämiendividende für die Versicherten von 15 vH auf 16 88 bedeutet und die Ausschüttung der satzungsmäßigen Höchstdividenden (4 vH für die üeee. esdh und 5 vH für die Vorzugsaktien) an die Aktionäre ermöglicht.
— Am 28. d. M. ist laut Meldung des „W. T. B.“ in Berlin als weiteres Glied der öe der Rheinischen Versicherungs⸗Gruppe (Gerling⸗Konzern) die Köln⸗ Berliner Versicherungs⸗Aktiengesellschaft mit einem Aktienkapital von 25 Millionen Mark gegründet worden. Vor⸗ sitzender des ersten Aufsichtsrats ist Dr. H. R. von Langen, i. Fa Pfeiffer u. Langen G. m. b. H., in Köln a. Rh. Den Vorstand bilden Generaldirektor Robert Gerling in Köln und Direktor Walter Forstreuter in Berlin.
— Der Roheisenausschuß hat laut Meldung des „W. T. B.“ aus Essen in seiner letzten Sitzung, mit Rücksicht auf die ab 1. Inli eintretende 20 vH Frachtsteigerung, die Verteuerung der Inlandserze und die durch die Valutaentwicklung bedingte Verteuerung der Aus⸗ landserze sowie unter Berücksichtigung der Lohnerhöhungen folgende Preiserhöhungen beschlossen: Hämatit um 946 auf 7670 ℳ, cu⸗armes Stahleisen um 950 auf 7250 ℳ, Gießereiroheisen I um 1055 auf 7261 ℳ, Gießereiroheisen II um 1055 auf 7191 ℳ, Siegerländer Stabeisen um 950 auf 7250 ℳ, Spiegeleisen 8/10 Mn um 1102 auf 8239 ℳ, Luxemburgex Gießereiroheisen um 723 auf 6431 ℳ, Ferromangan 80 vH um 1155 auf 16 570 ℳ, Ferromangan 50 vH um 870 auf 15 270 ℳ, Ferro Silicium 10 vo um 950 auf 9050 ℳ, Temper Roheisen um 895 auf 7590 ℳ. Der Preis für Ferromangan versteht sich mit bisheriger Koks⸗ und Kursklausel. Im allgemeinen gelten die Preise bis auf weiteres, spätestens bis Ende Juli. Falls für den Monat Juli eine Kokspreiserhöhung eintreten sollte, erfahren die vorstehenden, als Höchstpreise geltenden Verkaufspreise eine ent⸗ sprechende Erhöhung. Der Roheisenverband gewährt auf diese neuen Roheisenpreise für den Monat Juli bei den Stahleisen⸗ und Spiegel⸗ eisensorten einen Rabatt von 100 ℳ die Tonne und erhöht gleich⸗ zeitig den Rabatt auf die Gießereiroheisensorten von 50 auf eben⸗ falls 100 ℳ.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 27. Juni 1922:
ᷓ—V—
Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen
——
—
eeeegwdeedr er. —
765 278
1 965
Gestellt. Nicht gestellt. Beladen zurück⸗ geliefert..
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 29. Juni auf 11 164 ℳ (am 28. Juni auf 10 706 ℳ) für 100 kg.
Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten. amburg, 29. Juni. (W. T. B.) (Börsenschlußkurse.) Deutsch⸗Australische Dampfschiff⸗Gesellschaft 460,00 bis 480,00 bez., Hamburger Paketfahrt 398,00 bis 400,00 bez., Hamburg⸗Südamerika 695,00 bis 705,00 bez., Norddeutscher Lloyd 290,00 bis 294,50 bez., Vereinigte Elbeschiffahrt 670,00 bis 690,00 bez., Schantungbahn 435,00 bis 465,00 bez., Brasilianische Bank 1270,00 bis 1320,00 bez., Commerz⸗ und Privat⸗Bank 293,00 bis 297,00 bez., Vereins⸗ bank —,— G., — B., Allsen⸗Portland⸗Zement 1450,00 bis 1500,00 bez., Anglo⸗Continental 1625,00 bez., Asbest Calmon 409,00 bis 426,00 bez, Dynamit Nobel 595,00 bis 605,00 bez., Gerbstoff Renner 1300,00 bez. Norddeutsche Jutespinnerei —,— G., —,— B., Merck Guano 900,00 bez., Harburg⸗Wiener Gummi r1270,00 bis 1300,00 bez., Kaoko 18,00 bez., Sloman Salpeter 3 , —,— B., Neuguinea —,— bez., Otavi⸗Minen⸗Aktien —,— bez. — Still. 8 Leipzig, 29. Juni. (W. T. B.) Sächsische Rente 63,75, 5 % Leipziger Stadtanleihe 100,00, Allgemeine Deutsche Credit⸗ anstalt 226,50, Bank für Grundbesitz 195,00, Chemnitzer Bank⸗ verein 290,00, Ludwig Hupfeld 571,00, Piano Zimmermann 700,00, Leipziger Baumwollspinnerei 825,00, Sächs. Emaillier⸗ u. Stanz⸗ werke vorm. Gebr. Gnüchtel 340,00, Stöhr u. Co. 1595,00, Thür. Wollgarnspinnerei 1005,00, Sächs. Wollgf. vorm. Tittel u. Krüger 1080,00, Tränkner u. Würker 799,00, Iimmermann⸗Werke 320,00, Germania 493,00, Peniger Maschinenfabrik 282,00, Leipziger Werk⸗
—.—
zeug Pittler u. Co. 918,00, Wotan⸗Werke 895,00, Leipz. Kammgarn⸗ spinnerei 810,00, Hugo Schneider 630,00, Kunstmühl. vorm. Krietsch 500,00, Hall. Zucker⸗Fabrik 905,00, Mittweidaer Kratzen —,—, Fritz Schulz sun. 997,00, Riebeck u. Co. 499,00. Thüring. Gas 290,00, Hallesche Pfännerschaft 376,00. — Schwächer.
Frankfurt a. M., 29. Juni. (W. T. B.) Oesterr. Kredit 71,00, Badische Anilin 720,00, Chem. Griesheim 770,00, Höchster Farbwerke 637,00, Holzverkohlungs⸗Industrie Konstanz 620,00, Deutsche Gold⸗ und Silberscheideanstalt 924,00, Adlerwerke Kleyer 439,00, Hilpert Armaturen 375,00, Pokorny u. Wittekind 550,00, Aschaffenburg Zellstoff 710,00, Phil. Holzmann 465,00, Wans u. Freytag —,—, Lothringer Zement 730,00, Zuckerfabrik Waghäusel 815,00, 3 % Mexikanische Silberanleihe 2050,00.
Danzig, 29. Juni. (W. T. B.) Noten: Ameritkanische 366,13 G., 866,87 B., Polnische 7,96 G., 7,99 B. — Tele⸗ graphische Auszahlungen: London 1623,35 G., 1626,65 B., Holland 14 310,65 G., 14 332,35 B., Paris —,— G., —,— B., Posen —,— G., —,— B., Warschau 7,93 ½ G., 7,96 ½ B., Polen —,— G., —,— B., Danziger Privatbank —,— G.
Wien, 28. Juni. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Amsterdam 734 750,00 G., Berlin 5520,00 G., Kopen⸗ hagen 399 875,00 G., London 84 375,00 G., Paris 159 950,00 G., e 362 375,00 G., Marknoten 5530,00 G., Lirenoten 88 970,00 G., Jugoslawische Noten 23 838,00 G., Tschecho⸗Slowakische Noten 36 565 G., Polnische Noten 411,00 G., Dollar 18 894,00 G., Ungarische Noten 1889,50 G. —
Wien, 28. Juni. (W. T. 8) Feiertag.
Prag, 28. Juni. (W. T. B.) Feiertag.
London, 28. Juni. (W. T. B.) Privatdiskont 2,25, 4 % fundierte Kriegsanleihe 87 ⅛, 5 % Kriegsanleihe 9915⁄16, 4 % Sieges⸗ anleihe 89,00.
London, 29. Juni. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 52,80, Belgien 55,67 ½, Schweiz 23,20, Holland 11,48, New York 440,25, Spanien 28,31, Italien 94,62, Deutschland 16,23, Wien 84 500, Bukarest 705,00. 1
Paris, 29. Juni. (W. T. B.) Devisenkurse. Deutschland 3,25, Amerika 1204,00, Belgien 95,00, England 52,89 ½, Holland 461,00, Italien 56,00, Schweiz 228,25, Spanien 186,75. 1
Zürich, 29. Juni. (W. T. B.) Devisenkurse. Berlin 1,46, Wien 0,02 ¾, Prag 10,10, Holland 202,25, New York 528,75, London 23,21, Paris 43,92 ½, Italien 24,52 ½, Brüssel 42,20, Kopen⸗ hagen 112,75, Stockholm 135,25, Christiania 85,50, Madrid 82,00, Buenos Aires 188,50, Budapest 0,53, Bukarest —,—, Agram 167,50. Warschau 0,11 ½.
Amsterdam, 29. Juni. (W. T. B.) Devisenkurse. London 11,47 ¼, Berlin 0,70 ¼, Paris 21,47 ½, Schweiz 49,44, Wien 0,0135, Kopenhagen 55,75, Stockhorm 67,00, Christiania 42,40, New York 261,25, Brüssel 20,60, Madrid 40,45, Italien 12,17 ½.
Kopenhagen, 29. Juni. (W. T. B.) Devisenkurse. London 20,48, New York 469,50, Hamburg 1.31, Paris 39,00, Antwerpen 37,20, Zürich 88,85, Amsterdam 179,75, Stockholm 120,20, Christiania 75,85, Helingg 10,65, Prag 9,10.
Stockholm, 29. Juni. (W. T. B.) Devisenkurse. London 17,19, Berlin 1,10, Paris 32,40, Brüssel 31,00, schweiz. Plätze 74,10, Amsterdam 149,75, Kopenhagen 83,50, Christiania 63,25, Washington 391,00, Helsingfors 8,95, Prag 7,66.
Christiania, 20. Juni. (W. T. B.) Devisenkurse. London 27,20, Hamburg 1,75, Paris 51,50, New York 618,00, Amsterdam 237,00, Zürich 117,00, Helsingfors 14,25, Antwerpen 49,30, Stock⸗ holm 158,50, Kopenhagen 132,25, Prag 12,00. “
London, 28. Juni. (W. T. B.) Die Wollauktion wurde heute geschlossen. Angeboten waren 12 150 Ballen, die zu den zuletzt erzielten Preisen guter Nachfrage begegneten. Merinos wurden in f kehn Umfang von französischen und belgischen Interessenten ge⸗ kauft, während inländische Käufe in bedeutend “ Umfang operierten als noch vor kurzem. Merinos waren besser, Greasies un⸗ verändert. Nicht fehlerfreie Greasiesmerinos waren 5 vH niedriger. Bessere Sorten Scoureds waren stetig, geringere Sorten durchwe 10 vH niedriger, mittlere Croßbreds Greasies 15 vH. andere 10 niedriger. Scoureds 10 vH niedriger. Westafrikanische Greasies und Schneeweiß 5— 7 ½ vH teurer. Alle übrigen Sorten wurden im Ver⸗ gleich zur Maiauktion zu fast unveränderten Preisen verkauft. B
Liverpool, 29. Juni. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz 10 000 Ballen, Einfuhr 10 370 Ballen. Junilieferung 12,82, Juli⸗ lieferung 12,67, Augustlieferung 12,57. — Amerikanische und bra⸗ silianische Baumwolle je 18 Punkte höher, ägyptische unverändert.
1. Untersuchungssachen. 8 2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. 8 sesl⸗ v“ ꝛc. 4. Verlosung ꝛc. von We ieren.
b. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 15 ℳ
(vom 1. Juli 1922 ab 20 ℳ).
genossenschaften. echtsanwälten.
8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 9. Bankausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
6. Erwerbs⸗ und Wirtscha 7. Niederlassung ꝛc. von
11. Privatanzeigen.
1 22☛ Befristete Anzeigen mütssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. ☚ı
1) Untersuchungs⸗ sachen. [39594]
88 Der im Deutschen Staatsanzeiger Nr 145 II ausgeschriebene Jakob Bill heißt richtig: Jakob Lill. Würzburg, den 22. Juni 1922. Der Erste Staatsanwalt
[39279] Das Amtsgericht
2) Aufgebote, Ver⸗ luft⸗und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
Bekanntmachung.
Aschaffenburg hat unterm 21. Juni 1922 folgendes Aufgebot erlassen: Auf Antrag der offenen Handels⸗
Aufgebotsverfahrens, die gemäß § 1011 [39274] 3.P.⸗O. spätestens Anfang des Jahres 1915 zulässig gewesen wäre, nicht binnen
6 Monaten seit Beseitigung des der Ein⸗
antragt worden ist. Bremen, den 27. Juni 1922. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[3959951 Bekanntmachung. Verloxen wurde der Mantel zur Hofer Stadtanleihe Lit. A Nr. 393 zu 2000 ℳ,
rückzahlbar 1. Oktober 1921. Ströbel⸗
Folgende von uns,
unserer früheren Firma, Lebensversicherungs⸗
und Ersparnisbank in St
leitung entgegenstehenden Hindernisses be⸗ Penen sollen in erlust geraten :
. Nr⸗ 106 272 über ℳ 3000, lautend
auf das Leben des Ludwig Mayer, Stadtvikar in 2. Nr. 153 853 über ℳ 10 000, lautend auf das Leben 1 Oekonom in Oberfeldbrecht,
Decken als derzeitigen Besitzers des im Grundbuche von Ringelheim Band I. Blatt 1 eingetragenen Fideikommißguts Ringelheim aufgenommene Familien⸗ schluß vom 29. März 1922, wonach das Familienfideikommiß aufgelöst und mit rechtskräftiger Bestätigung des Familien⸗ schlusses in der Hand des dann vorhandenen Besitzers freies Vermögen werden soll, wird gemäß § 2 F.⸗G.⸗V.⸗O. be⸗ stätigt. — XXXI. 80/34.
Celle, den 19. Juni 1922.
Aufruf. zu 1 und 2 unter
Stuttgart, aus⸗
rankenthal, des Johann Melchior
bei dem Landgericht Würzburg.
[39273] Beschluß.
Der Schütze Max Blume, 5. Komp. Inf.⸗Regts. 5 (Angermünde), geb. 13. Sep⸗ tember 1902 in Freienwalde a. O., jetzt unbekannten Aufenthalts, wird gemäß §§ 69 ff. M.⸗Str.⸗G.⸗B. und § 12 des Gesetzes vom 17. August 1920 auf An⸗ trag der Staatsanwaltschaft für fahnen⸗ flüchtig erklärt.
Angermünde, den 26. Juni 1922.
Das Amtsgericht.
8
[39182] Beschluß. In der Strafsache Leüe den Schützen Karl Dietrich vom Inft.⸗Regt. Nr. 18, eboren am 29. Dezember 1901 zu Biehle, Kreis Liebenwerda, ledig, wird auf Grund des § 21 des Wehrgesetzes vom 23. März 1921 und § 11 des Gesetzes vom 17. August 1921 der Beschuldigte für fahnenflüchtig erklärt. Paderborn, den 17. Juni 192 Das Amtsgericht. Bergmann.
8
gesellschaft in Firma P. J. Pse Rocquette & Zoon, Amsterdam, vertreten durch die Aktiengesellschaft in Firma Deutsche Bank in Berlin W. 8, wird das Aufgebotsver⸗ fahren zum Zwecke der Kraftlosertlärung des Mantels der Aktie Nr. 6892 zu 1000 ℳ der Aktiengesellschaft für Zellstoff⸗ u. Papierfabrikation in Aschaffenburg nach⸗ dem derselbe seit Januar 1921 zu Verlust gegangen ist, eingeleitet und Aufgebots⸗ termin bestimmt auf Donnerstag, den 1. Februar 1923, Vorm. 9 Uhr, Zimmer Nr. 81 des Amtsgerichts Aschaffen⸗ burg. Der Inhaber der vorbezeichneten Urkunde wird aufgefordert, spätestens im Termine seine Rechte anzumelden und die ÜUrkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung erfolgen wird. Aschaffenburg, den 26. Juni 1922.
Die Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts
[39190] Das Amtsgericht Bremen hat am 4. Mai 1922 folgenden Beschlußz erlassen: Die auf Antrag der Aktiengesellschaft Süd⸗ deutsche Discontogesellschaft, Aktiengesell⸗ schaft in Landau (Pfalz) am 6. Dezember 1910 vom Amtsgericht Bremen erlassene Zahlungssperre, betr. die Aktie des Nord⸗ deutschen Lloyd Nr. 2832 über 1000 ℳ,
München, den 26. Juni 1922. Die Polizeidirektion.
[39276] Aufgebot. Der Versicherungeschein Nr. 53 227 IVa per ℳ 3000 des Herrn Werner Lehnert in Danzig⸗Langfuhr ist zu Verlust geraten. Falls sich ein Berechtigter nicht meldet, wird dieser Versicherungsschein nach Ab⸗ lauf von zwei Monaten für kraftlos erklärt und neu ausgefertigt.
Berlin, den 28. Juni 1922.
Der Anker, Gesellschaft für Lebens⸗ und Rentenversicherungen in Wien. Direktion für Deutschland, Berlin W. 8, Mohrenstraße 6.
[39275] Aufgebot. 8
Herrn Bäckermeister Wilhelm Hoff in Kiel ist der von uns auf sein Leben ausgestellte Versicherungsschein Nr. 648 197 vom Februar 1912 über ℳ 3000 abhanden gekommen. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, sich binnen zwei Monaten ab heute bei uns zu melden, widrigenfalls die Urkunde für Kaftlos erklärt und neu ausgefertigt werden wird.
Stettin, den 26. Juni 1922. „Germania“, Lebens⸗Versicherungs⸗Aktien⸗
M. Fr.,
3Fi. 190 089 über ℳ 5000, lautend auf das Leben des Heinrich Lampe, Bäcker und Konditor in Bersenbrück, 4. Nr. 256 615 über ℳ 2000, lautend auf das Leben der Antonie Josefine Kessel, Hauswirtschaftslehrerin in Stutt⸗
art,
1 5. Nr. 351 372 über ℳ 10 000, lautend auf das Leben des Alfred Schöfert, Magistratsbeamter in Breslau,
6. Nr. 390 510 über ℳ 20 000, lautend auf das Leben des Karl Posch, Dentist in Plattling, N. Bay.,
7. Nr. 396 634 über ℳ 100 000, lautend auf das Leben des Pacifico Schunnach fü Salomone, Kaufmann in Genua,
8. Hr vom 12. Oktober 1909 zu Police Nr. 101 817, lautend auf das Leben der Katharina Windisch, geb. Otzmann, Mühlebesitzersgattin in Linden⸗ müͤhle, U. Fr. 1 8
Die Inhaber wollen ihre Rechte binnen zweier Monate bei uns anmelden, widrigenfalls die Scheine für kraftlos er⸗ klärt werden. 8
Stuttgart, den 26. Juni 1922. Stuttgarter Lebensversicherungsbank a. G.
(Alte Stuttgarter).
[39187]
Das Auflösungsamt für Familiengüter.
[39607]
In Sachen betreffend das Grotesche Stammgut iude findet der Aufnahmetermin nicht Montag, sondern Mittwoch, den 2. August 1922, Vormittags 10 Uhr, im Dienstgebäude des Oberlandesgerichts in Celle statt. Celle, den 27. Juni 1922.
Das Auflösungsamt für Familiengüter.
[39608]
In Familiengutssachen .8 Döhlau ist der am 8. Februar 1922 im Reichsanzeiger bekanntgemachte Familien⸗ schlu bestanigt worden. — XXXI R. 5/34.
Königsberg, den 17. Juni 1922.
Auflösungsamt für Familiengüter.
[39277] Bekanntmachung. 8
Der Besitzer des Gräflich v. Wartens leben'schen amiliensideikommisses Carow, Oberstleutnant a. D. Friedrich Wilhelm Graf von Wartensleben, hat auf Grund der Preußischen Verordnun über Familiengüter (Ges.⸗S. 1921, S. 78 die Aufnahme eines 1“X“ zur Auflösung des Fideikommisses beantragt. Termin zur Verhandlung und Beschluß⸗ fassung über den eingereichten Entwurf
reiherrlich
Gesellschaft zu Stettin.
wird gemäß § 1022 Z.⸗P.⸗O. von Amts wegen aufgehoben, da die Einleitung des
Der auf Antrag des Fideikommist⸗ besitzers Grafen Walter von der
10 Uhr Vormittags, im Großen
ist auf Mittwoch, den 9. Aungust d. 8. Sitzungssaale des Oberlandesgerichts