B) Verwendungsbedingungen: .Verwendungsbereich: Gesamter Bergbau des Oberbergamts⸗ bezirks Dortmund. Zulässiger Patronendurchmesser: 25 und 30 mm. Der Sprengstoff ist ein Gesteinssprengstoft...
Dortmund, den 21. Juni 1922.
Prreußisches Oberbergamt. Prg V.: nertöna. “
Bescheid über die Zulassung von Sprengstoffen.
Der Sprengstoff 18 % iges Gelatine⸗Dynamit der Aktien⸗Gefellschaft Lignose in Berlin wird hiermit für den Bezirk des unterzeichneten Oberbergamts 27 Gebrauch in 85 sber Aufsicht der Bergbehörden unterstehenden “ zu⸗ gelassen. 3
A) Nähere Merkmale des Sprengstoffs
1. Herstellende Firma: Aktien⸗Gesellschaft Lignose. 2. Sitz der Firma: Berlin. 8 3. Herstellungsort: Fabriken zu Kruppamühle und Altberun. 4. Bezeichnung des Sprengstoffs: 18 % iges Gelatine⸗Dynamit. 5. Chemische Zusammensetzung:
18,0 % Nitroglyzerin,
0,6 % Collodiumwolle,
41,0 % Natronsalpeter,
16,4 % Ammonsalpeter,
12,0 % Binitrotoluol,
12,0 % Kochsalz.
B) Verwendungsbedingungen:
1. Verwendungsbereich: Gesamter Bergbau des Oberbergamts⸗ bezirks Dortmund.
2. Zulässiger Patronendurchmesser: 30 mm.
3. Der Sprengstoff ist ein Gesteinssprengstoff.
Dortmund, den 28. Juni 1922. Preußisches Oberbergamt. 1 J. V.: Overthun.
. “ 1““
Bescheid über die Zulassung von Sprengstoffen.
Der Sprengstoff 18 % iges Gelatine⸗Dynamit der Westlignose Aktien⸗Gesellschaft in Berlin wird hiermit für den Bezirk des unterzeichneten Oberbergamts zum Gebrauch in den der Aufsicht der Bergbehörden unterstehenden Betrieben zugelassen.
A) Nähere Merkmale des Sprengstoffs: 1. Herstellende Firma: Westlignose Aktien⸗Gesellschaft. 2. Sitz der Firma: Berlin. 8 1 Feher. En Atüssan. 9G 1 Bezeichnung des Sprengstoffs: 18 % iges Gelatine⸗Dyna 5. Chemische Zusammensetzung: “ 18,0 % Nitroglyzerin, 0,6 % Collodiumwolle, 41,0 % Natronsalpeter, 16,4 % Ammonsalpeter, 12,0 % Binitrotoluol, 12,0 % Kochsalz.
B) Verwendungsbedingungen:
1. Verwendungsbereich: Gesamter Bergbau des Oberbergamts⸗ bezirks Dortmund. 1. 2. Zulässiger Patronendurchmesser: 30 mm. 3. Der Sprengstoff ist ein Gesteinssprengstoff. Dortmund, den 28. Juni 1922. Prreußisches Oberbergamt. J. V.: Overthun.
8 Bekanntmachung. 3
Die Händler Erich und Arthur Rosenbach, hier, Krablerstraße 36, habe ich zum Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art sowie Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie zur Vermittlertätigkeit hierfür wieder zugelassen.
Essen, den 6. Juli 1922.
Der Oberbürgermeister der Stadt Essen. J. V.: Kunz.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich dem Metallhändler Maximilian Behr in Berlin⸗ Neukölln, Canner Straße 15, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels⸗ betrieb 1“
Berlin, den 21. Juni 1922.
Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Froitzheim.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) haben wir dem Kaufmann Franz Schweiger, hier, Bahnhofstr. 1, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. 8
Tilsit, den 21. Juni 1922.
Stadtpolizeiverwaltung. . V.: Teschner. 8
Bekanntmachung.
en Händlern Holst und Eddelbüttel in Altrahl⸗ stedt ist die Erlaubnis zum Handel mit Lebens⸗ mitteln wegen Unzuverlässigkeit entzogen worden. “
Wandsbek, den 23. Juni 1922. Der Landrat des Kreises Stormarn. J. V.: Lüdemann.
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)
Nichtamtliches. Deeutsches Reich.
Der Reichsrat hielt gestern unter d Reichsministers des Innern Köster eine Sitzung
m Vorsit des 2 „in der laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Feitmnssdeec. in der Frage der Personentarife die ntwort des Reichsverkehrsministers bezüglich einzuführender Vergünstigungen im Vorortverkehr für Kleingartenpächter und bezüglich der Wiedereinführung von Monatsnebenkarten an die
betreffend Ersatzleistung für beschädigte Reichsbank⸗ noten, wurde die Zustimmung erteilt, ebenso dem Gesetz⸗ entwurf über die Abänderung des Gesetzes, betreffend die Metallreserven der Privatnotenbanken, vom 13. Juli 1921 nach den Ausschußvorschlägen.
Vor dem Eintritt in die Beratung des Gesetzentwurfs über die Errichtung eines Reichskriminalpolizeiamts und von Landeskriminalpolizeibehörden führte der bayerische Gesandte von Preger Beschwerde über eine Veröffentlichung des Vorwärts“ zu dieser Materie, die nur infolge grober Ver⸗ etzung der Geheimhaltungspflicht in die Oeffentlichkeit habe gelangen können. Der Vorfall sei um so be⸗ trüblicher, als auf diese Weise versucht werde, zu⸗ gunsten der Reichserekutive einen Druck auf die preußischen Vertreter und den Reichsrat auszuüben. Er müsse den tiefbedauerlichen Vorfall zum Anlaß nehmen, um erneut alle Mitglieder des Reichsrats an die Geheimhaltung spflicht zu er⸗ innern. Der preußische Ministerialdirektor Meister schloß 8 der Beschwerde an mit dem Ersuchen, daß die Angelegenheit vom Ge chäftsordnungsauss uß verfolgt und ihre Erledigung nicht auf die lange Bank geschoben werde.
Darauf erstattete Ministerialdirektor Meister den Bericht des dritten, fünften und siebenten Ausschusses über das Nöä- 1
Die Vorlage ist in der Reihe der Gesetze, die seit Ende des Monats die gesetzgebenden Körperschaften im Hinblick auf den Schutz der Republik beschäftigen, der vierte und greift am weitesten zurück. Ein früherer Entwurf hat bereits im Sommer 1920 die Ausschüsse beschäftigt, er gedieh damals nicht weiter, weil zwischen den Reichs⸗ ratsaugschüssen und der Reichsregierung über grundlegende Punkte eine dnäan nicht herbeigeführt werden konnte. Die jeßige Vorlage fußt auf dem Gedanken, unbeschadet der Polizeihoheit der Länder dem Bedürfnis Rechnung zu tragen, welches sich dafür geltend gemacht hat, gewisse polizeiliche Funktionen und polizeiliche Kräfte beim Reiche zu vereinigen. Das neue Reichs⸗ kriminalpolizeiamt soll in erster Linie der Bekämpfung des gemeinen Verbrechertums dienen; darüber hinaus soll die Reichsregierung das Recht erhalten, Befugnisse auf polizeilichem Gebiet auszuüben im Zusammenhang mit der Einrichtung des Kommissars für die öffentliche Drdnung, in erster Linie auf dem Gebiet des politischen Nachrichten⸗ wesens. Die Ausschüsse sind mit dieser Ausdehnung auf das politische Gebiet einverstanden, haben aber zu erkennen gegeben, daß sie eine räumliche und sachliche Vereinigung der Krim nalpolizei und der politischen Polizei als sachdienlich nicht würden ansehen können. Es ist nicht daran gedacht, die Polizeihoheit der Länder vollständig auf⸗ zuheben, was gegen Artikel 9 der Reichsverfassung verstoßen würde, wohl aber besteht ein Bedürfnis dafür, eine gemise Gleich⸗ mäßigkeit der Handhabung in den einzelnen Ländern vorzu⸗ nehmen und die Wahrnehmung der Kriminalpolizei nicht lediglich den Ortspolizeibehörden zu überlassen, sondern für wichtigere Vergehen und Verbrechen besondere Kriminalpolizeibehörden zu er⸗ richten, die nicht an den engeren Bezirk gebunden sind. Der Widerstand von Ländern mit vorbildlichen Einrichtungen auf diesem Gebiete gegen einen reichsgesetzlichen ö durch die Aus⸗ schußbeschluüͤsse seine Erledigung gefunden. eben diesen Unterbau tritt das Reichskriminalpolizeiamt, das natürlich auch seine Beamten haben wird. Es wird den Mittelpunkt bilden für die Sammlung von Nachrichten, für die Methoden zur Erforschung von Verbrechen, für die Aufstellung von Grundsätzen, für die Ausbildung von Kriminalpolizeibeamten und für die Unterweisung der Landes⸗ polizeibeamten Eine Reichsexekutive haben die Ausschüsse diesem Reichs⸗ amt nur zu wenn von seiten eines Landes, welches seiner⸗ seits der Hilfe dieser Polizei bedarf, ein dahingehender Antrag vor⸗ liegt. Darüber hinaus glaubten die Ausschüsse dem Reiche unmittel⸗ bare Polizeibefugnisse ni t zuzubilligen zu brauchen, weil durch die ver⸗ bindliche Einrichtung der Landespolizeibehörden entsprechende Vorsorge getroffen worden ist. In der Kostenfrage hat das Reich zuerst nur einen Päuschsatz von 50 9 pro Kopf zugestanden, ist aber jetzt bereit, den gleichen Kostenbetrag wie die Länder zu tragen.
Der Reichsminister des Innern Köster gab folgende Erklärung ab: Die Reichsregierung legt den größten Wert darauf, auch bei diesem Gesetz ebenso wie bei den übrigen Schutzgesetzen mit dem Reichsrat Hand in Hand zu gehen und würde außerordentlich be⸗ dauern, wenn der Entwurf zu einer Doppelvorlage an den Reichs⸗ tag führte. Der § 6 des Entwurfs ist in der Fassung, wie er die Ausschüsse verlassen hat, für die Reichsregierung nicht tragbar. Sie ist bereit, die von ihr beantragte ö soweit als nur irgend möglich einzuschränken. In der usschußfassung ist diese Exekutive aber faktisch aufgehoben. Die Reichsregierung bittet in § 6 des Entwurfs aus dem Regierungsantrag vom De⸗ zember 1920 die folgenden beiden Absätze an die Stelle des dritten Absatzes des § 6 der Vorlage zu setzen:
Auch ohne Antrag kann das Reichskriminalpolizeiamt aus⸗ nahmsweise im ganzen Reichsgebiet durch seine eigenen Voll⸗ zugsbeamten Ermittelungen anstellen und allen Felhcee Weisungen erteilen, wenn es sich um Einzelfälle handelt, durch die die Interessen des Reichs unmittelbar berührt werden.
„Die Befugnis, ohne Antrag im ganzen Reichsgebiet durch
seine eigenen Vollzugsbeamten Ermittelungen anzustellen und allen
Polizei ehörden Weisungen zu erteilen, kann dem Reichskriminal⸗
polizeiamt von der Reichsregierung mit Zustimmung des Reichsrats
“ für ganze Sondergebiete polizeilicher Tätigkeit übertragen erden.
In der Kostenfrage hat § 11 den Ausschuß in einer Form ver⸗ lassen, die die Reichsregierung nicht he zu glaubt. Wir bitten, den zweiten Absatz des § 11 in der Ihnen bekanntgegebenen Weise zu ändern. 1 In der nunmehr folgenden Beratung wurde von dem Ver⸗ treter Badens für den Fall, daß der weitergehende Prinzipal⸗ antrag Badens abgelehnt werden sollte, der Zusatz empfohlen: „In Fällen eigener Ermittelungstätigkeit des Reichskriminal⸗ polizeiamts ist der obersten Polizeibehörde des in Frage kommenden Landes hiervon unverzüglich Anzeige zu erstatten.. Der Reichs⸗ minister des Innern Köster erklärte sich mit diesem badischen Zusatz ein⸗ verstanden. Der sächsische Gesandte Dr. Gradnauer gab namens seiner Regierung die Erklärung ab, daß diese im Hinblick auf die schwere Verantwortung, welche der Reichsregierung obliege, ihre früheren Bedenken gegen § 6 jetzt zurückstelle und für die Fassung der Reichsregierung stimmt; er begrüßte auch den badischen Zusatz⸗ 8. Im Kostenpunkt müsse er auch heute an der Ausschußfassun festhalten; bei der rapiden Geldentwertung bedeuteten 50 z Kopfzuschlag längst nicht mehr als das frühere Angebot der Reichsregierung in Höhe von 10 9q% In diesem Punkte wäre also eine Doppelvorlage anscheinend unvermeidlich. Der bayerische Gesandte von Preger stellte fest, daß eine Regierung zwar zur nachdrücklichen Versolgung des internationalen Verbrechertums die Aufstellung einheitlicher Richtlinien für das gesamte Reichsgebiet für wünschenswert halte, aber die Auffassung nicht teile, daß gerade die Erfahrungen der letzten Zeit zu einer so⸗ fortigen Regelung drängten. Die bayerische Regierung ist bereit gewesen, auf dem Wege der Vereinbarung zwischen Reich und Ländern an der Regelung mitzuwirken. Dieser Vorschlag ist jedoch am Widerspruch der Reichsregierung gescheitert. Die bayerische Regierung lehnt den Weg der reichsgesetzlichen Regelung ab, besonders weil § 6 weit über das wirkliche Bedürfnis hinausgeht und durch die Reichsexekutive tief in die verfassungsmäßigen Rechte der Länder eingreift, deren Polizei⸗ hoheit antastet und wesentlich einschränkt. Die bayerische Staats⸗ regierung kann dafür die Verantwortung vor dem Lande um so weniger übernehmen, als zu befürchten steht, daß damit nur der An⸗ fang einer Entwicklung gemacht wird, die die Länder ihrer Selb⸗ ständigkeit völlig entkleiden würde. Für Preußen erklärte Mini⸗ sterialdirektor Meister, daß auch seine Regierung jetzt die gleiche Stellung zu den §§ 6 und 11 einnehme, wie die sächsische.
In der Abstimmung wurde zunächst der badische Eventual⸗
7
zn Ausschüsse verwiesen wurde. Dem Gesetzentwurf,
ontvag ohne Widerspruch angenommen. Gin Aitrag Württem⸗
bergs, hinter „Vollzugsbeamten“ einzuschalten „im Benehmen mit den zuständigen Landesbehörden“ wurde mit 42 gegen 24 Stimmen abgelehnt und darauf der Antrag der Reichs⸗ regierung im ersten Absatz mit 45 gegen 21 Stimmen ange⸗ nommen, desgleichen mit derselben Stimmenmehrheit der zweite Absatz. Auf Wunsch des bayerischen Gesandten, der in der Fassung des § 6 eine Verfassungsänderung erblickte, wurde eine
esamtabstimmung über § 6 vorgenommen, wobei dieser mit 47 gegen 19 Stimmen zur Annahme gelangte. In der Kosten⸗ frage wurde der neue Antrag der Reichsregierung nicht ge⸗ nügend unterstützt. Das ganze Gesetz wurde in der Schluß⸗
abstimmung mit 56 gegen 10 Stimmen genehmigt.
Es folgte die Ausschußberichterstattung über den vom Reichstag angenommenen Initiativgesetzentwurf zur Aen⸗ derung des Reichsbeamtengesetzes (uneheliche Mutterschaft). Nach längerer Aussprache, in welcher be⸗ sonders hervorgehoben wurde, daß das Reichskabinett zu dem Reichstagsbeschluß noch keine Stellung genommen habe, daß aber andererseits von einer großen Anzahl großer Korporationen Stellung gegen diesen Reichstagsbeschluß genommen worden sei, sowie daß man absolut im unklaren über die Wirkung des Beschlusses in der Praxis sei, beschloß der Reichsrat gegen dieses Gesetz Einspruch zu erheben. Der Beschluß wurde mit 47 gegen 16 Stimmen gefaßt.
Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Steuer⸗ und Zollwesen, für Volkswirtschaft, für Verkehrswesen und für Rechtspflege, die vereinigten Ausschüsse für Steuer⸗ und Zoll⸗ wesen, für Polkswirtschaft, für Rechtspflege und für auswärtige Angelegenheiten, die vereinigten Ausschüsse für Steuer⸗ und Zollwesen, für Rechtspflege und für Volkswirtschaft, die ver⸗ vereinigten Ausschüsse für Steuer⸗ und Zollwesen und für Rechtspflege, ferner die vereinigten Ausschüsse für Durch⸗ führnnc des Friedensvertrags, für auswärtige Angelegenheiten, ür Volkswirischaft, für Haushalt und Rechnungswesen, für Steuer⸗ und Zollwesen und für Rechtspflege sowie der Aus⸗ schuß für Volkswirtschaft hielten heute Sitzungen.
rerenaesaeeern
Die Reparationskommission hat der Kriegslasten⸗ kommission auf ihre Note vom 12. d. M. laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ gestern folgende Antwort⸗ note übersandt:
Die Reparationskommission hat die Ehre, der Kriegslasten⸗ knmission den Empfang ihrer Note vom 12. d. M. zu bestätigen, und behält sich vor, sie mit der ganzen Sorgfalt zu prüfen, die die Schwere der darin behandelten Lage erfordert. Sie ist jedoch über⸗ zeugt, daß die auf Grund von Reparationen ausgeführten Zahlungen nur eine und nicht die wichtigste der Ursachen der gegenwärtigen Markentwertung darstellen, und daß sich eine beständige Lage end⸗ gültig nur durch die sofortige Inkraftsetzung der Finanzreformen “ ließe, die die Reparationskommission seit langem ge⸗ ordert hat.
Bevor ihr nicht der Bericht des Garantieausschusses über die Anwendung dieser zugestellt ist, wird die Kommission keine Eenbtge durig treffen können. In Anbetracht der besonderen Dringlichkeit des Problems hofft sie, diese Entscheidung vor dem 15. August des Jahres zu treffen und der deutschen Regierung mit⸗ teilen zu können.
Was die zum 15. d. M. fällige Fehlne angeht, so ist die Kriegslastenkommission in einem reiben vom 11. d. M. (Nr. 13/348) benachrichtigt worden, daß der Umfang dieser Zahlun infolge gewisser darin aufzurechnender Kredite auf 32 107 397, 7 Goldmark vermindert ist. Dieser Betrag, den die deutsche Re⸗ gierung, wie sie erklärt, zur Verfügung der Kommission hält, muß am 1b5. Juli gezahlt werden. 8
Dubois. John Bradburvy.
oeedeegh
1 Nach vnen Mitteilung der Außenhandelsstelle Chemie sind die Ausfuhrmindestpreise für Bleiweiß und Bleimennige ab⸗ und die für Chlormagnesium mit Wirkung ab 15. Juli 922 geändert.
Der Ausfuhrrichtpreis für Carbid und der Ausfuhr⸗ mindestpreis 85 Aetzkali fest und Aetzkalilauge für die nieder⸗ valutarischen Länder sind erhöht worden.
Der Ausfuhrmindestpreis für schwefelsaure Tonerde nach den niedervalutarischen Ländern ist geändert worden. Näheres ist bei der Außenhandelsstelle Chemie zu erfahren.
Verkehrswesen.
„ Wie die italienische Postverwaltung mitteilt, gehen ihr häufig eingeschriebene Warenproben aus dem Auslande zu, die Waren oder Gegenstände mit Handelswert enthalten. Da die Beförderung solcher Gegenstände in Brief⸗ sendungen unzulässig ist, werden sie dem Empfänger nicht aus⸗ gehändigt, sgeh von der Zollverwaltung mit Beschlag belegt. Es wird noch besonders darauf hingewiesen, daß nach den Bestimmungen des Weltpostvertrags von Madrid für den Verlust von ein⸗ geschriebenen Sendungen mit verbotenem Inhalt nicht gehaftet wird.
eeebweeenet
Einbeziehung Düsseldorfs in den Blitzfunk⸗ verkehr. Blitzfunktelegramme können nunmehr auch von und nach Düsseldorf befördert werden. Die Telegramme werden über die Leitfunkstelle Dortmund geleitet; die Uebermittlung auf der kurzen Teilstrecke zwischen Düsseidorf und Dortmund erfolgt in besonders schneller Weise durch eine Drahtverbindung. Die Anschrift hat bei den nach Düsseldorf gerichteten Blitzfunktelegrammen „Blitz⸗ funk Dortmund“ zu lauten, während. als erste Textwörter der Name des Empfängers und der Zusen,.Düsserdorf anzugeben sind. An dem versuchsweise eingeführten Blitzfunkverkehr zebenn zurzeit teil: Berlin, Bremen, Breslau, Dortmund. Düsseldorf, Frankfurt (Main), Hamburg, Hannover und Leipzig.
Adv —nAxxees
Zu Vorauszahlungen auf Umsatzsteuer an die Finanzämter im Wege des Postscheckverkehrs sind besondere Vordrucke zu Zahlkarten eingeführt worden. Die inanzämter werden der erst⸗ maligen, in diesen Tagen ergehenden Aufforderung drei Zahlkarten b. di aosestösnen en im 89 i 8. 19 fomie im Ja⸗
r eifügen. e Zahlkarten sind auch am alter jeder Postanstalt erhäftlich. 1““
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Er und 1”Sge lcen ah sien
6 1“ Schriftleiter: J. V.: Weber in Berlin. erantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsst J. V.: Rechnungsrat Meyer kebc detn sc — Verlag der Geschäftsstelle (J. B.: Meyer) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und V Berlin, Wilhelmstr. 328 lagsanstalt,
Acht Beilagen
eeinschließlich Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. 64 A und B)
d Ers ite und ntral delsregift
zum Deutschen R
Nr. 153.
Entscheidungen der Fumprüfstele in Verim in der Zeit vom 28. Funi bis einschließlich 4. Fuli
888
Amtliches.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Deutsches Reich.
Hindenburgfeier,
Ursprungsfirma
Datum Ursprungs⸗ der land Ent⸗
scheidung
Zugelassen Erneut zu⸗ gelassen nach Beschwerde oder
Widerruf
Prüfnummer auch vor Jugendlichen für Jugendliche verboten Ausschnitte in m
Oberammergau. . . Deulig⸗Film W. S. Rarpenschlepper in der Industrie 1.“ Ges. I 511“ W. S. Kleinschlepper 20 PS. in der Landwirtschffft.. Deutsche ReichsIbohn .. Deulig⸗Woche, Sondernummer: Staats⸗ begräbnis Rathenau.. Knoppchen, der Siegerü . Ich versichere Sie. Frauen, die dem Abgrund nahe..
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Berlin, den 7. Juli 1922.
Nichtamtl
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Deutscher Reichstag. 245. Sttzung vom 6. Juli 1922, Nachmittags 2 Uhr.
(Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“) Auf der Tagesordnung stehen die Interpella⸗
tionen der Unabhängigen Sozialisten, be⸗
treffend das ortbestehen von Selbstschutz⸗ 1“ Schadloshaltung von Per⸗ die wegen Handlungen zur Abwehr hochverräterischer Unternehmungen z u Schadenersa tz vevurteilt sind, die Vor⸗ kommnisse anläßlich der Königsberger und die Interpellation der Sozialdemokraten, betreffend antirepu⸗ blikanische Kundgebungen von Angehörigen deyalten Armee und Beteiligung der Reichs⸗ wehr an derartigen Veranstaltungen. Abg. Dr. Moses (IU. Soz.) begründet die Interpellationen seiner Partei: Die Teilnahme Jugendlicher an den letzten
Attentatsvorbereitungen, so führt der Redner aus, zeigt, daß die evolution das mord⸗ und attentatspflichtige Dienstalter um
einige Jahre niedriger angesetzt hat. Aus deutschnationalen Kressen den Mördern Geld, Waffen, das heute unentbehr⸗ liche Auto und Auslandspässe zur Verfügung gestellt. Oeffentlich
bringen die Herren den Abscheu vor den Mördern zum Ausdruck;
aber unter sich sind, lächeln sie sich wie die Augurn zu. “ Elternhaus sind die Wurzeln der Gesinnung der heutigen Jugend. Der Oberlehrer der Kaiserzeit, dessen Stolz es war, Reserveleutnant zu sein, ist immer noch der Erzieher der ugend. Hier gilt es, mit eisernem Besen auszufegen. Diese mögen sich zu Stallknechten eignen, aber nicht zu Erziehern. (Sehr wahr! links.) Abg. Stresemann sucht nach Entschuldigungs⸗ gründen und ermutigt durch solche Reden, wie er sie gestern hielt, die Desperados auf der rechten Seite. (Sehr wahr! links.) Wir wissen sehr wohl zu unterscheiden zwischen Deut chnationalen wie Düringer, Cecss Frau Behm auf der einen un Wulle, Hennig, Graef und Helfferi auf der andeven Seite. Ich habe noch nie einen Mann gesehen, der so hemmungslos bis zur Grenze des Pathologischen sich geberdet wie Herr Helfferich. (Zustimmung links.) In der Rathenau⸗Debatte hat Herr Marx von der Kreuzzeitung“ als einem hochangesehenen Blatt gesprochen. Nach bem Attentat auf Scheidemann hat dieses Blatt aber geschrieben: Glück muß der Mensch haben.“ Die Presse der Rechten hat seit dem Erzbergermord Unglaubliches geleistet, und noch zuletzt hat Major Hennig verächtlich über den „Juden Rathenau geschrieben, der den Rapallo⸗Vertrag mit den Bolschewisten abgeschlossen habe.
*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden Herren Ministex, die im Wortlaute wiedergegeben sind.
Flag⸗Film⸗Industrie
1922, Juni 28.
28.
28. 28. 29. 30. 28. 28.
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28.
28. 28
29. 29. 29
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Inland
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Schweden
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Filmprüfstelle Berlin. 8 Mildner.
Von der Rechten wird eine infame Judenhetze und neuerdings auch eine 11“ in Szene gesetzt, indem man sagt: Juden und Jesuiten richten Deutschland zugrunde. Ein solcher Geist herrscht in Shulen und Universitäten. Professor Roethe und Student Biertimpel sind die Typen des heutigen nationalen Deutschtums. Es ist besser, daß die Regierung verfassungswidrig lebt, als daß sie verfassungsmäßig zugrunde geht. Namentlich in Bayern ist die Gegenrevolution am Werke; man hat sogar dem Reichspräsidenten bedeutet, es wäre taktvoll von ihm gewesen, wenn er der Einladung zum Besuch der Münchener Gewerbes hau nicht Folge geleistet hätte. Auch der preußische Ministerpräsident hat vor einiger Zeit erklärt, daß größeres Unheil nur noch durch brutale Rücfichtslosigkeit abgewehrt werden könne, und daß die Fortwurstelei ein Ende haben müsse. Der Worte haben wir jetzt genug gehört, wir wollen jetzt endlich Taten sehen. Obwohl der Reichskanzler nach dem Morde an Erzberger erklärt hat, die Quellen der Reaktion müßten endlich verstopft werden, hat noch im Mai dieses Jahres ein Kreisblatt über eine Versammlung be⸗ richtet, in der ein Deutschnationaler erklärt hatte: „Wir müssen den Mut zu einer Bartholomäusnacht und den Mut dazu haben, den Staat abzugurgeln.“ (Hört, hört! links.) Zur selben Stunde, da Rathenau ermordet wurde, hat in der Friedenskirche zu Pots⸗ dam eine Tagung des Johanniterordens stattgefunden, bei der der ehemalige Prinz Eitel⸗Friedrich mehrere Personen zu Rittern ge⸗ schlagen hat. Maximilian Harden, dem wir wünschen, daß er bald genesen möchte, hat das Zeremoniell dieser Feier in der letzten „Zukunft“ veröffentlicht. (Der Redner verliest den Artikel, der auf der Linken großes Gelächter auslöst.) Wenn die Regiments⸗ feiern nur den Zweck hätten, Leuten, die semeinfams Schweres erlebt haben, Stunden der Erinnerung zu bieten, so könnte man dafür vielleicht Verständnis haben. Aber nach meinen Erfahrungen mögen alle diejenigen, die wirklich Schweres im Kriege erlebt haben, daran überhaupt nicht mehr denken. Die Regimentsfeiern mit ihren Paraden haben jedoch mit solchen Erinnerungsfeiern gar nichts zu tun, sie sind nationalistische und monarchistische Kund⸗ gebungen und sollen es auch sein. Bei solchen Regimentsfeiern wird den Teilnehmern in möglichst unpolitischer Form alles mög⸗ liche erzählt, so wird ihnen vor allem die Lüge von der Erdolchung der Front eingeimpft. Dabei ist es interessant, zu hören, wie der Abg. Dr. Stresemann sich in einer Versammlung der Vertrauens⸗ leute seiner Partei ausgesprochen hat, die er einberief, als im Hauptausschuß die Regierung den Abgeordneten zum ersten Male reinen Wein einschenkte. Der Abg. Dr. Stresemann hat damals betont, daß das Parlament in jener Krise ohne Unterschied der Partei die stärksten Nerven gezeigt habe, und daß die Erschütterung des Siegeswillens von der Obersten Heeresleitung ausgegangen sei. Heute scheint der Abg. Stresemann für diese Worte kein psy hologisches Verständnis mehr zu haben. Wir wissen wohl zu würdigen, was es heißt, wenn ein Mensch ohne seine Schuld aus seiner Bahn eschleudert wird. Aber neben den Offizieren sind viele ausende schuldlos aus ihrer Lebensbahn geworfen worden, denen niemand eine Pension gibt. Die Offiziere, die es nicht verwinden können, daß sie ihre bevorzugte Stellung verloren haben, versagen völlig, wo es gilt, die Liebe zum Vaterland zu betätigen. Wir haben auch volles
Verständnis für die Offiziere, die offen und ehrlich ihrer mon⸗
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Nachtrag
archischen Ueberzeugung Ausdruck geben. Ja wir schätzen diese höher als diejenigen, die sofort nach dem 9. November auf den Boden der Tatsachen getreten sind. Wir können es aber nicht dulden. daß Offiziere, die von der Republik Geld nehmen, der Republik an den Kragen gehen wollen. (Sehr richtig! links.) Der Abg. Strese⸗ mann hat in einem Artikel in den „Deutschen Stimmen“ die Schlußfolgerung gezogen, daß, wenn die Deutschnationale Partei nicht den Mut habe, von denen abzurücken, die unser öffentliches Leben vergiften, die Deutsche Volkspartei die Konsequenzen hieraus ziehen müsse. Aber die Deutsche Volkspartei hat 6 hulter an Schulter mit den Deutschnationalen gekämpft, und ihre resse hat, wenn auch nicht in so grober Form, gleichfalls gegen die Republik und deren Führer gehetzt. Das roletariat, das jetzt auf dem Wege der Einigung ist, wird geschlossen und entschlossen denen gegen⸗ übertreten, die sich dem Aufstieg der Massen in den Weg stellen. Gelingt es nicht auf pesetmäßigem Wege, dem Mordgesindel Einhalt zu gebieten, dann haben Sie (zur Rechten) in Deutschland den offenen Bürgerkrieg, dann aber wird es für das Proletariat Ihnen gegenüber (zur Rechten) heißen: Auge um Auge, Zahn um Zahn. (Beifall links.)
Die Beratung wird nunmehr unterbrochen, und es wird die zurückgestellte Gesamtabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Avtikels 18 der Reichsverfassung NReugliederung des Reiches) vorgenommen. Der Gesetzentwurf wird gegen die Stimmen der beiden Rechtsparteien angenommen.
Abg. Vogel⸗Franken (Soz.): Der Abg. Dr. Düringer hat gestern sehr stark an das Gefühl appelliert. Er ist allmählich der Mohrenwäscher seiner Partei geworden, denn er ist einer der wenigen Deutschnationalen, der noch bei seinen politischen Gegnern Achtung genießt. Während durch das Sozialistengesetz die Ge⸗ sinnung getroffen werden sollte, kann man dies von dem Gesetz zum Schutz der Republik nicht behaupten. Das Gesetz richtet sich lediglich gegen Gewalttaten und gegen Verbrecher, und es ist überdies pro⸗ voziert worden. In der deutschen Monarchie haben wir nicht den tausendsten Teil der Agitation treiben können, die in der Republik für die Monarchie getrieben worden ist. Meine Partei hat wieder⸗ holt feierlich erklärt, daß sie jeden Attentäter von ihren Rockschößen abschüttelt und daß sie ihre Ziele nur mit verfassungsmäßigen Mitteln erreichen will. Das müßte Ihnen (zur Rechten) hin⸗ reichenden Anlaß bieten, alles zu tun, um Deutschland so schnell wie möglich von der Mörderatmosphäre zu befreien. Der Abg. Leicht hat gestern gemeint, die Verordnung des Reichspräsidenten genüge zum Schutz der Republik. Warum die Verordnung nicht ausreicht und ein Gesetz geschaffen werden muß, hat der Reichs⸗ justizminister im Hauptausschuß eingehend dargelegt. Neben diesen Gründen spricht vor allem für die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung dieser Frage die Sabotage, die die Verordnungen des Reichspräsidenten in verschiedenen Kreisen und in verschiedenen vLändern finden. (Zustimmung links.) Obwohl durch die Ver⸗ ordnungen die Regimentsfeiern verboten sind, habe ich erst kürzlich in einer Zeitung eine Einladung zur Regimentsfeier des bayerischen Regiments Nr. 105 gefunden. In dieser Einladung wurde auch mitgeteilt, daß die bayerische Regierung für die Veranstaltung Extrazüge stelle. (Hört, hört! links.) Ich weiß nicht, ob der Abg. Leicht das Gesetz auch dann überflüssig gehalten hätte, wenn er