schweren Eingriff in die Justizhobeit des bayerischen Staates, während das Reichskriminalpolizeigesetz einen ebenso schweren, wenn nicht noch
schwereren Eingriff in die Polizeihoheit der Länder mache. Von Bayern“
drohe der Republik keine Gefahr, und wenn im Reichsta von einem Abgeordneten gesagt sei, daß 80 vH der Bayern Monarchiften seien, so wären mindestens ebenso viele Bayern der Ansicht, daß die Er⸗ richtung einer Monarchie unter den gegebenen Verhältnissen heller
ahnsinn wäre. Redner bezweifelte dann, ob im gegenwärtigen Augenblick das Reichskriminalpolizeigesetz unbedingt erforderlich sei, zumal der Regierungsentwurf selbst vorsehe, daß das Gesetz erst nach einer gewissen Zeit in Kraft treten solle; er wandte sich dann ganz besonders gegen die erwähnte Bestimmung des § 7; keine bayerische Regierung könne es wagen, wenn sie noch vor dem Lande bestehen wolle, 838 Bestimmungen zuzustimmen. Man befürchte in Bayern, daß Hiese einzelnen Fälle der Ausdehnung der Rechte des Reichs schließlich die Regel werden würden. Bayern sei bereit, dem Reich zu geben, was das Reich verlangen könne. In dem Fall Rathenau habe die baverische Regierung die Berliner Polizei, die nach München ge⸗ kommen sei, in jeder Weise unterstützt; alle anderen Nachrichten seien absolut erlogen. Redner legte schließlich einen Gegenentwurf über eine Vereinbarung, betreffend die Errichtung eines Reichspolizeiamts und von Landeskriminalpolizeibehörden, vor.
Abg. Koch⸗Weser (Dem.) bedauerte, daß solche rein sachliche ragen nicht aus sachlichen Gründen geprüft würden, sondern zu
Zuständigkeitsfragen gemacht würden, wie sonst zwischen Behörden, so hier zwischen den Ländern. Gewiß solle man die Zentralisation in Berlin nicht überspannen, aber das Verbrechertum mache vor den Landesgrenzen nicht halt, und der Verbrecher warte nun einmal die Akten⸗ versendung nicht ab. Bisher wären Ueberwachungen einfach von Preußen l Berlin aus gemacht worden, und das Reich habe keinerlei Ein⸗ 8—3 darauf. Während seiner Amtsführung als Reichsminister des Innern seien häufig die notwendigen Polizeimaßnahmen an dem Widerspruch der Länder gescheitert. Die Morde an Erzberger und Rathenau wären zu verhindern gewesen, wenn von Reichswegen ein⸗ heitlich hätte vorgegangen werden können. Die Versuche, ein solches Gesetz zu schaffen, seien damals am Widerstande Preußens gescheitert. Jetzt sei Bapern in diese Stelle eingerückt, während es damals nur gewisse Vorbehalte machte. Bayern könne den Umsturz nicht an Mainlinie aufhalten. Vielleicht würde man die Bestimmungen über die Erweiterung der Befugnisse des Reichs schärfer fassen müssen. Das Gesetz sei wichtiger für die Bekämpfung der Verbrecher und den Schutz der Republik als die anderen bezüglichen Gesetze. Wenn man aus dem Gesetze nach dem Vorschlage der bayerischen Regierung die po⸗ litische Polizei und die Exekutive herausnehmen würde, so wäre das Gesetz wirkungslos.
Abg. Dr. Bell (.) behielt seiner Fraktion die Stellungnahme vor. Wir müssen uns bei diesem Gesetz auf das nötigste beschränken. Wie weit es notwendig sei, werde sehr gründlich zu prüfen sein, aber den Notwendigkeiten müßte man unbedingt Rechnung tragen. In Bayern habe man anscheinend den Eindruck, daß die ganze Polizei⸗ hoheit Bayern genommen werden solle, tatsächlich solle aber nur ein kleiner Teil der Kriminalpolizei auf das Reich übertragen werden. Bayern könnte es unter Umständen nur erwünscht sein, in der jetzigen gespannten Zeit nicht die Verantwortung für die Durchführung polizei⸗ licher Verfolgungen zu tragen. Die Bedenken, daß man nun neben den Landespolizeibehörden auch eine Reichsbehörde schaffe und so ein gewisser Dualismus entstände, müßten beseitigt werden. Man müsse prüfen, wie man den Bedenken Bayerns möglichst entgegen⸗ kommen könnte, ohne die Absicht des Gesetzentwurfs zu durchkreuzen.
Reichsminister des Innern Dr. Köster wandte sich gegen die Ausführungen des bayerischen Gesandten und betonte noch einmal die Notwendigkeit, daß das Reich selbständig vorgehen könne. Das Reich habe sich in seinen Forderungen selbst Beschränkungen auferlegt, wie es nur irgend möglich gewesen sei; wenn aber auch diese Beschränkungen noch erweitert würden, dann habe das Reichskriminalpolizeigesetz keinen praktischen Wert mehr. Im Reichsrat habe dieser Entwurf schließlich nur noch den Widerspruch Baverns gefunden, so daß dies doch auch die bayerische Regierung zum Nachdenken veranlassen müsse. Noch allgemeiner werde die Ueberzeugung von der Notwendigkeit dieses Gesetzes sein, wenn man erst einmal in der Oeffentlichkeit er⸗ fahre, welche großen Schwierigkeiten bei der Verfolgung der Rathenau⸗ moörder sich ergeben haben und welche Verzögerungen dadurch ent⸗
standen seien, daß das Material über die Organisation C an ver⸗ schiedenen Stellen verzettelt sei; dann werde das ÜUrteil sich auch dort ändern, wo es heute vielleicht noch gegen das Gesetz sei. Der Minister wandte sich dann im einzelnen gegen den von Bayern vor⸗ gelegten Entwurf einer Vereinbarung.
Abg. Hoffmann⸗Kaiserslautern (Soz.) wandte sich scharf gegen die bisherige Haltung Bayerns. Bayern betone immer seine Treue zum Reich, aber die Taten Bayerns widersprächen dem durchaus. Immer sei Bayern in der Opposition gewesen, ob es sich um große oder kleine Fragen gehandelt habe. In diesem schwierigen Zeitpunkt hätte sich Bavern auf den Boden der Notwendigkeiten des Reichs stellen müssen. Diese Politik werde nicht von dem ganzen bayerischen Volke geteilt, nicht nur nicht von den Arbeitern, sondern auch nicht von großen Teilen des Bürgertums. Deshalb solle sich die bavyerische Regierung noch einmal überlegen, ob sie ihre bisherige Stellungnahme beibehalten wolle.
Abg. von Kardorff (D. Vp.) vermißte die Vorlegung einer Begründung zu diesem Gesetz. Das einzige, was uns noch geblieben sei, sei die Einheit des Reichs, und wenn seine Freunde sähen, daß die Einheit gefährdet würde, dann träten sie mit größter Vorsicht an ein solches Gesetz heran. Eine besonders glückliche Hand in der Behand⸗ lung bayerischer Empfindlichkeiten hätte die Reichsregierung in letzter Zeit nicht gehabt; vielleicht sei aber auch in Bayern nicht immer alles mit der nötigen Zurückhaltung vor sich gegangen. Deshalb bedaure er, daß hier keine Verständigung mit Bayern erzielt worden sei. Den
Bedenken, die die bayerische Regierung insbesondere gegen die Möglichkeit einer Erweiterung der Zuständigkeit der Polizei geäußert habe, konne man vielleicht durch ausreichende Kautelen Rechnung tragen, etwa durch eine qualifizierte Mehrheit im Reichsrat. Abg. Leicht (B. Vp.) betonte, daß die Situation dadurch sehr erschwert werde, daß jetzt eine so große Anzahl von Gesetzen zu⸗ sammenkomme. Man müsse sich hüten, in diesen vollen Becher den letzten Tropfen hineinzuschütten, der den Becher zum Ueberlaufen bringe. Man dürfe nicht den letzten Rest der Hoheit der Länder auch noch aushöhlen. 1 2 Abg. Dr. Spahn (3.) verlangte, daß jetzt unbedingt etwas geschehe; schon bei dem Erzbergermord hätte man diese Frage energisch angreifen müssen. Wenn jetzt so viele Gesetzentwürfe auf einmal gekommen seien, so liege das daran, daß man bisher zu lang⸗ sam vorgegangen sei. Abg. Unterleitner (U. S.) führte aus, es handle sich jetzt darum die Verbrecher energisch zu bekämpfen, die sich in letzter Zeit organisiert hätten, und deshalb verstände er den Widerstand der baverischen Regierung nicht. Bayern habe den Offenburger Unter⸗ suchungsrichtern die größten Schwierigkeiten gemacht. Die National⸗ sozialisten seien nur eine Gruppe der Organisation C; das zeige, daß das Reich Befugnisse bekommen müsse, um in Bayern nach dem Rechten zu sehen, um gegen diejenigen vorgehen zu können, die den — organisieren. Sonst sei es unmöglich, in Bayern etwas u erreichen.
Abg. Dr. Barth (D. Nat.) widersprach auf das entschiedenste der Vorlage. Insbesondere seien die von der baverischen Regierung beanstandeten Stellen seinen Freunden ganz unannehmbar. Die Vor⸗ age sei unter dem Drucke der Straße entstanden und ein weiterer Schritt auf dem Wege der Mediatisierung der Länder. Die deutsche Kriminalpolizei habe sich durchaus bewährt, keine Polizei der Welt habe so gut gearbeitet wie die deutsche. 1
Abg. Dr. Levi (U. Soz.) wies auf Gtund einer Reichsgerichts⸗ entscheidung nach, daß auch heute schon die Polizei die meisten Auf⸗ gaben, die das Gesetz dem Reichspolizeiamt zuweisen wolle, erfüllen könne. Im übrigen behalte er sich für seine Fraktion die Ent⸗ scheidung vor. 1 1
Abg. Lübbering (Soz.) bezeichnete die Behauptung des Abg. Barth, daß die deutsche Polizei vollkommen auf der Höhe sei, a sehr gewagt, für die er den Beweis nicht erbringen könne. Der
grundlegende Paragraph, der hier so angegriffen worden sei, gehe seinen politischen Freunden noch nicht weit genug. Auch für seine Freunde behalte er sich die Stellungnahme im einzelnen vor, lehne aber den bayerischen Gegenentwurf mit Entschiedenheit ab. Reichsminister des Innern Dr. Köster wies darauf hin, daß im Laufe der letzten Jahre im Mittelpunkt aller politischen Fragen Bayern gestanden habe. Auf Bayern sei stets in jeder Weise Rücksicht genommen worden wie auf keinen anderen Staat. Heute mache die bayerische Regierung das Reich für alle Maßnahmen Preußens verantwortlich, auf die das Reich keinen Einfluß habe. Deshalb müsse das Verhältnis hier gereinigt werden.
Darauf vertagte sich der Ausschuß. S
Am 16. Juli setzte der Rechtsausschuß die Beratung des Gesetzentwurfs über die Errichtung eines Reichspolizeiamts und von Landeskriminalpolizeibehörden fort, und zwar trat der Ausschuß in die eneeh ein.
Den § 1 (Aufgabe des Reichspolizeiamts) beantragten die d6se, on Kardorff (D. Volksp.)⸗Marx (Zentr.), wie folgt, zu fassen:
. „Zur Verhütung gemeiner Verbrechen wird das Reichspolizei⸗
amt errichtet, das seinen Sitz in Berlin hat und dem Reichsminister des Innern unterstellt ist.“
8 Koch (Dem.) sprach seine Verwunderung darüber aus, daß dieser Antrag gemeine Verbrechen enthalte, da dieses Gesetz sich doch gerade auf das politische Verbrechertum erstrecken solle. Deshalb beantrage er, in dem Antrage das Wort „gemeiner“ zu streichen. Reichminister des Innern Dr. Köster erklärte, daß sich praktisch nicht trennen lasse, was ein gemeines und ein politisches Verbrechen sei. Rein organisatorisch wollte die Regierung die kriminalpolitische Abteilung von der politischen Polizei trennen. Abg. Dr. Levi (U. Soz.) stimmte dem Antrag in der Fassung Koch zu. Eine politische Bespitzelung müsse unbedingt vermieden werden. Abg. Emminger (D. Vp.) beantragte, ohne damit etwa grund⸗ seine Zustimmung zu dem Gesetz zu erklären, in § 1 zu sagen: „Zur Bekämpfung des Verbrechertums, soweit es seine Tätigkeit nicht auf bestimmte Orte oder Landesgebiete beschränkt, wird ein Reichs⸗ kriminalpolizeiamt und Landeskriminalpolizeibehörden errichtet.“ Ferner soll überall das Wort ‚Reichspolizeiamt“ durch „Reichskriminal⸗ polizeiamt“ ersetzt werden. Die Ernennung des Vorstands sollte der Zustimmung des Reichsrats bedürfen. be Bespitzelung, gegen die sich Abg. Levi gewendet habe, scheine ihm der Hauptzweck des ganzen Gesetzes zu sein. Reichsminister des Innern Dr. Köster wies gegenüber den Ausführungen des Vorrednes darauf hin, daß in den „Münchener Neuesten Nachrichten“ ein bayerischer Justizbeamter Klage über die Schwierigkeiten geführt habe, solche Verbrecher zu verfolgen. Den Gedanken der Zentralisierung der Kriminalpolizei habe schon der frühere bayerische Justizminister Dr. Müller⸗Meiningen nachdrücklich vertreten. Abg. Koch (Dem.) wandte sich gegen die Zustimmung des Reichsrats bei der Ernennung des Vorstands des Reichspolizeiamts. Abg. Dr. Barth (D. Nat.) betonte, daß heute schon die Verfolgung der Verbrecher an die Landesgrenzen nicht gebunden sei. Abg. Koch (Dem.) hob demgegenüber hervor, daß das nicht aus⸗ reichend sei. Nicht nur darauf käme es an, die Verbrecher zu verfolgen, sondern das Verbrechertum müsse schon vor der Tat beobachtet werden können. Man könne nicht die einheit⸗ liche Leistung durch ein Zusammenarbeiten verschiedener Landes⸗ verwaltungen ersetzen. Reichsjustizminister Dr. Radbruch führte gegenüber dem Abg. Emminger nochmals aus, daß auf Grund der geltenden Bestimmungen es nicht einmal möglich sei, dem Verbrecher voraus auf ein fremdes Landes⸗ gebiet hinüberzugehen und ihm den Weg abzuschneiden. Verfolgungen, wie die der Organisation C, müßten einheitlich geleitet werden, weil
ein zu schnelles oder zu langsames Vorgehen einzelner Stellen den
hünen strategischen Plan verderben könnte. Heute sei das Ver⸗ rechertum wieder sehr stark entwickelt, bei dem durch ein weit⸗ verzweigtes Netz von Banden die Gelegenheiten ausgekundschaftet würden. Diesem Netz könnte man nur beikommen, wenn man die ganzen Fäden in der Hand hätte, sonst klärte man vielleicht das einzelne Verbrechen auf, aber nicht die weiteren Zusammenhänge. Das gleiche gelte für die Spionage. Heute hätten wir 18. für unzüchtige Schristen und für Falschmünzerei zentrale Verfolgungseinrichtungen, und das müsse sich auch auf die anderen Gebiete erstrecken. Abg. Geck (U. Soz.) betonte die Notwendigkeit einer solchen einheitlichen Organisation und wandte sich dagegen, daß, wie im „Vorwärts“ geschehen sei, Berichte über die Verfolgung von Verbrechern veröffentlicht würden, solange das Verfahren noch schwebte.
Hierauf wurde der § 1 in folgender Fassung angenommen:
„Zur Verhütung und Bekämpfung von Verbrechen, deren Be⸗ gehung nicht auf bestimmte Orte oder Landesteile beschränkt sei, wird ein Reichskriminalpolizeiamt errichtet. Es- hat seinen Sitz in Berlin und wird dem Reichsminister des Innern unterstellt.“
Der Ausdruck „Reichspolizeiamt“ soll überall durch „Reichs⸗ kriminalpolizeiamt“ Hfeßt werden. Der Antrag, daß die Ernennung 8 .“ der Zustimmung des Reichsrats bedarf, wurde ab⸗ gelehnt.
„ 8 2 (Errichtung von Landeskriminalpolizei⸗ ämtern) wurde unverändert angenommen.
Bei § 3 (Aufgaben der Landeskriminalpolizei⸗ ämeter) wandte sich der bayer. Gesandte von Preger dagegen, daß die Landeskriminalpolizeistellen Aufträge des Reichspolizeiamts aus⸗ zuführen haben. Das widerspreche dem Art. 15 der Reichsverfassung. Reichskommissar für öffentliche Ordnung Kuenzer hielt dem ent⸗
gegen, daß nach Art. 14 ein solches Vorgehen des Reichs durchaus“
gerechtfertigt wäre. Abg. Koch (Dem.) widersprach ebenfalls den Ausführungen des bayr. Gesandten von Preger. § 3 wurde hierauf in der Fassung der Vorlage mit einer nur redaktionellen Streichung angenommen, ebenso die §§ 4 und 5.
§ 6 will für die einheitliche Geschäftsführung der Landeskriminalpolizeibehörden sorgen. Abgeordneter Emminger (Bayer. Vp.) wollte das durch Vereinbarung zwischen den Ländern regeln. Reichsminister des Innern Köster trat für die Fassung der Regierungsvorlage ein, um wirklich eine Einheitlichkeit herbeizuführen. Nach längerer Debatte wurde der erste Satz des § 6 in der redaktionellen Fassung des Antrags Emminger angenommen und lautet nunmehr: „Das Reichskriminalpolizeiamt stellt Richtlinien für die einheitliche Geschäftsführung der Landes⸗ polizeibehörden und für entsprechende Ausbildung der Beamten auf.“ Im übrigen wurde der Paragraph nach der Regierungsvorlage ange⸗ nommen.
Es folgte § 7, der die Reichsexekutive regelt. Ein An⸗ trag Marx (Gentr.) will die Fälle, in denen das Reich ohne An⸗ trag selbständig vorgehen kann, auf Hochverrat gegen das Reich und die Länder sowie auf Verbrechen gegen die Beamten des Reichs be⸗ schränken und den vierten Absatz streichen, welcher die Uebertragung von Sondergebieten polizeilicher Tätigkeit auf das Reich vorsieht. Ein Antrag Levi (U. Soz.) sieht die Reichsexekutive für alle Fälle vor, durch die Interessen des Reichs berührt werden, und wendet sich gegen die Streichung des Ab satzes 4. Ministerialdirektor Meister vom preußischen Innenministerium sprach gegen den Antrag Levi aus, der im Gegensatz zu dem Antrage Marx, eine außerordentliche Er⸗ weiterung der Befugnisse des Reichs darstelle. Bayer. Gesandter von I wünschte in dem Gesetz ausdrücklich zu bestimmen, daß die Reichspolizei bei ihren Ermittlungen sich stets mit der Landespolizei ins Benehmen setzen müsse. Abg. Haas (Dem.) erklärte, daß der Antrag Marx die Anwendbarkeit für Fälle wie Erzberger, Scheidemann und Harden und die Verfolgung der Organi⸗ C ausschließe. Der Streichung des Absatzes 4 stimmten eine Freunde zu. Reichsjustizminister Dr. Radbruch unter⸗ strich diese Ausführungen; durch die Fassung des Antrag Marx würde nicht einmal die Zuständigkeit des Reichsgerichts bei Spionage und Landesverrat, ebensowenig wie beim Mädchen⸗ handel, unzüchtigen Schriften und Falschmünzerei gegeben sein. Reichsminister des Innern Dr. Köster ergänzte die Ausführungen dahin, daß man auch Fälle müsse verfolgen können, die zunächst
V
gemeine Verbrechen zu sein scheinen.
“ Bö1
jüdischen Kaufmann Aronsfrau in Mannheim zunächst als gemeines Verbrechen behandelt worden, jedoch habe sich herausgestellt, daß dieser Mord auch von der antisemitischen Hamburger Mörderzentrale ausgegangen sei. Nach gründlichster Prüfung der gestrigen Ausschuß⸗ verhandlungen habe er sich überzeugen müssen, daß eine andere Fassung wie die Regierungsfassung nicht ihren Zweck erfülle. Abg. von Aardor schloß sich den letzten Ausführungen für seine Person an und empfahl, um den bayerischen Bedenken Rechnung zu tragen, hinzuzufügen, daß auch die örtlich zuständigen Landes⸗ polizeibeamten an diesen Verfahren zu beteiligen seien. Nach weiteren Ausführungen der Abgg. Dr. Levi und Emminger beantragte Dr. Barth (D. Nat.), den Antrag Marx durch eine Bestimmung zu ergänzen, daß auch die Verbrechen im Sinne des Ge⸗ setzes zum Schutze der Republik in diesen Antrag auf⸗ genommen werden. Reichsminister des Innern Dr. Köster wandte sich gegen eine Streichung des Absatzes, da eine solche Erweiterung des Tätigkeitsbereichs des Reichskriminal⸗ polizeiamts gerade im Interesse der Länder erfolgen dürfte, auch nach dem Ergänzungsantrag Barth würden antisemitische Verbrechen und die Verfolgung von Verbrecherbanden nicht unter das Gesetz fallen. Reichsjustizminister Dr. Radbruch wies darauf hin, daß auch durch die Ergänzung des Antrag Barth weder die Spionage noch die Fälle Rathenau, Scheidemann und Harden unter dieses Gesetz fallen würden. Abg. Marx (Zentr.) erklärte sich bereit, auch weitere Ver⸗ brechen in seinen Antrag aufzunehmen, hielt aber mit Rüchsicht auf die Länder eine genaue Umschreibung der Reichs⸗ exekutive für notwendig. Abg. Koch “ glaubte, daß eine solche Aufzählung niemals erschöpfend sein werde. Auch die Zu⸗ ziehung des ortszuständigen Landespolizeiamts, wie es der Antrag Kardorff vorsehe, gefährde von vornherein den polizeilichen Zweck. Abg. Maretzki (D. Vp.) hatte die gleichen Bedenken gegen die Aufzählung einzelner Verbrechen. Unter Ablehnung aller Abänderungs⸗ anträge wurde hierauf die Regierungsvorlage angenommen, gestrichen wurde aber die Bestimmung, da welcher mit Zustimmung des t die Befugnisse des Reichspolizeiamts erweitert werden oönnen.
Die Frage des Verkehrs des Reichskriminal⸗ polizeiamts mit ausländischen Behörden wurde auf Antrag Koch dahin geregelt, daß das Reichskriminalpolizeiamt den Verkehr mit ausländischen Behörden ausschließlich auf sich über⸗ nehmen kann, wenn es für die zweckmäßige Durchführung erforderlich erscheint.
Zu der Kostenfrage liegen zwei Fassungen vor. Die Regierungsvorlage will die Kosten der Landeskriminalpolizei nach festen Sätzen (50 Pfg. auf den Kopf der Bevölkerung) festsetzen, während der Beschluß des Reichsrats sie zu gleichen Teilen auf das Reich und die Länder verteilen will. dem Beschluß des Reichsrats an mit der Maßgabe, daß das Reich ein Drittel, die Länder zwei Drittel tragen sollen.
Damit war die zweite Lesung im Ausschuß beendet. Die Ueberschrift des Gesetzes wurde im Reichskriminalpolizeigesetz geändert und § 1 nachträglich in folgender Fassung ange⸗ nommen:
„Zur Bekämpfung des Verbrechertums, das sein Tätigkeitsfeld nicht auf bestimmte Orte oder Landesgebiete beschränkt, wird ein Reichskriminalpolizeiamt errichtet. Es hat seinen Sitz in Berlin und wird dem Reichsminister des Innern unterstellt.“
Der volkswirschaftliche Ausschuß des Reichstags beschäftigte sich am 15. Juli mit dem Gesetzentwurf über Maßnahmen gegen die wirtschaftliche Not der Presse.
der allgemeinen Aussprache wurden gegen den Grund⸗ gedanken des Gesetzentwurfs keine Einwendungen erhoben, dagegen die Bestimmungen über die Ausfuhrabgabe zugunsten der 3 unbillig bezeichnet. Reichswirtschaftsminister Schmidt wandte sich gegen diese Auffassung und empfahl die Annahme des Gesetzes, das zu den schwierigsten Vorlagen gehöre, die von ihm zu bearbeiten ge⸗ wesen seien, da es sich hierbei nach der einstimmigen Aufforderung des Reichstags darum handelte, in ganz kurzer Zeit etwas zu schaffen, das der Notlage der Presse schnell und wirksam entgegentrete. “
In der Einzelbesprechung wurde § 1, der der Regierung die Er⸗ mächtigung zur Ermittlung der Selbstkosten und Festsetzung der Preise für Holzstoff, Zellstoff und Druckpapier gibt und sie weiter ermächtigt, die Hersteller zu Vereinigungen zusammen⸗ zuschließen, unverändert angenommen, mit dem Zusatz, daß dazu neben der Zustimmung des Reichsrats auch die des fünften Ausschusses des Reichstags erforderlich sei. § 2 legt dem Forstbesitz eine Abgabe von †½ vH des Verkaufspreises auf. Ein Antrag Herold (Ztr.), nicht nur Grundstücke unter 10 Hektar Größe, sondern solche bis zu 100 Hektar von der Abgabe frreizulassen, wurde gegen drei Stimmen abgelehnt. Anträge, die Abgabe von ½ vH auf 1 vH zu erhöhen, wurden zurückgezogen, nachdem die Re⸗ gierung erklärt hatte, daß bei Annahme solcher Anträge das ganze Gesetz gefährdet sei, da der Reichsrat einer solchen Erhöhung ent⸗ schieden Widerstand entgegensetzen würde. § 3 der Regierungsvorlage wollte eine Ausfuhrabgabe bei Erteilung einer Ausfuhr⸗ bewilligung erheben; dadurch wären die ausfuhrfreien Waren auch abgabefrei geworden. Dem Ausschuß lag ein Antrag Dauch (D. Vp.) — Schlack (Ztr.) vor, eine Ausfuhrabgabe von 1. pro Mille für alle Waren zu erheben. Der Ausschuß nahm diesen Antrag an mit einem Zusatzantrage Dr. Hertz (Unabh. Soz.), der, den Satz von 1 ½ pro Mille nach der Regierungsvorlage wieder⸗ herstellt. § 4 regelt die Verteilung der Rückvergü⸗ tungen an die Presse auf den Druckpapierpreis. An die Stelle der Bestimmung der Regierungsvorlage, daß in erster Linie die kleinere und mittlere Presse berücksichtigt werden solle, trat ein von mehreren Parteien gestellter Antrag: „Die Rückvergütung erfolgt nach der Menge des Papierverbrauchs. Als Verbrauch ist das Papier nicht in Ansatz zu bringen, das zum Abdruck von Inseraten verwandt wird.“ Da die Regierung erklärte, daß sie den Grundgedanken dieses Antrags vollkommen zustimme, wurde davon abgesehen, über den Umfang der Zeitungen nähere Bestimmungen zu treffen oder die Höhe der Vergütung je nach der Menge des verbrauchten Papiers gesetzlich festzulegen. Sodann wurde auf Antrag der Arbeitsgemeinschaft der sozialistischen Parteien beschlossen, daß das Gesetz nicht am 31. März 1923, wie die Regierungsvorlage vorsieht, sondern erst am 31. März 1924 außer Kraft tritt.
Der Beamtenausschuß des Reichstags beschäftigte sich gestern zunächst mit der Frage des Aufrückens der Sekretäre der Gruppe VI in die Gruppe VII und nahm hierzu Entschließungen an, die die Zustimmung der Regierung fanden. Sodann gab zu der Frage der Teuerungsmaßnahmen ein Ver⸗ treter des Reichsfinanzministers die Erklärung ab, daß der Reichsfinanz⸗ minister sich nicht der Notwendigkeit verschließe, in eine erneute Teuerungsaktion einzutreten, und daß der Reichsfinanzminister noch in dieser Woche in Verhandlungen mit den Spitzenorganisationen eintreten werde. Die Mitglieder des Ausschusses sollen in der gleichen Weise wie bisher an diesen Verhandlungen teilnehmen. 8
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten, und Zweiten Beilage.)
Verantwortlicher Schriftleiter: J. V.: Weber in Berlin.
Verantwortlich füt den Anzeigenteil: Der Vorstebez der Geschäftsstel
.: Rechnungsrat Meyer in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (J. V.: Meyer) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt,
Berlin, Wilhelmstr. 32.
Neun Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. 65 A und B) 8
So sei der Mord an dem
Der Ausschuß schloß sich
Presse als
zum Deutsch Nr. 156.
Erste Beil
15
Reichsanzeiger und Preußi
eig
Berlin, Dienstag, den 18. Fuli
4. Nachtrag und Berichtigungen
llen von Sommersaatgetreide in Nr. 291, 60, 77 und 109 des Deutschen Reichsanzeigers vom 13. Dezember 1921, 11. März, 31. März
zum Verzeichnis der Originalzüchter und Vermehrungsste
und 11. Mai 1922.
Amtliches.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Deutsches Reich.
Wohn⸗ bezw. Anbauort
Anerkannt
kannt Eisenbahnstation Fruchtart Fläͤche durch 1 ha
1 Wohnort oder Vermehrungsstellen und Stand
Eisenbahnstation Fruchtart veföaiguüte
Größe der
I mit Original⸗ Albrecht, Rittergutsbes.
Fläche Becker, Rittergutsbes.
hagen he Elgeti, Gutspächter
Jarkvitz
Nr. 1. Provinz Ostpreußen. Geierswalde
24] Peacock, Oberamtmann Gr. Kirsteinsdorf
Nr. 4. Warnin b. Kratzig
B. Regierungsbe irk Liegni 1] Schliephacke, Ober⸗ Mittel Gerlachsheim
amtmann
8
1] Mooradminist ation, Staatl.
Klein Offenseth
Vermehrungsstelle für Staatl. Hamburgische Guts⸗ verwaltung, Farmsen. Schleswig⸗Holstein: von Lassensche Gutsverw., Siggen
Farmsen, Staatl. Ham⸗ burgische Gutsverw.
“
Provinz Pommern. Nassow
Nr. 6. Provinz Schlesien.
Nr. 8. Provinz Schleswig⸗Holstein. 8 Dauenhof, Holst.
Nr. 33. Staatsgebiet Hamburg.
von Esmarch, Ritter⸗ gutsbesitzer Eggers, Oberamtmann
Plate, Rittergutsbesitzer
Roggen/ 10,—
(Gerste 1 21,75
Scheibe, Rittergutsp. Züssow
tz. Hafer 17,50 H“
Schulz, Rittergutsbes.
von Veltheim, Ritter⸗ gutsbesitzer
Wendt, Oberamtmann
Neklade,
25,— z. streichen
24]/ Bünger, Gutspächter 30 Eschenburg, Gutsbesitzer 34 Gottesgabe, Gutsverw. 55 Petersdorf, Klosterguts⸗ pächter 35 Groß Gievitz,
Banzin
9,8
t g z. streichen
Heringsdorf, Holstein
4. Nachtrag und Berichtigungen
zeichni S saatget zum Verzeichnis der anerkannten Absaaten von Sommersaa ge Sgnie et enn
des Deutschen Reichsanzeigers vom 18. Februar, 11. Mär
Wohn⸗ bezw.
Name und Stand Anbauort
Eisenbahnstation Fruchtart 8
von Bismarcksche Guts⸗ verwaltung, Fürstl.
8
114“
reide in Nr. 42, 60, 77 und 109
Aner⸗ kannte
Fläche ha.
Bornhöft, Gutspächter Bündgens, Gutsverw.
Anerkannt
durch Tralau
Nr. 2. Grenzmark. 17] Bärenwalde, Gutsverw. Bärenwalde ]Bärenwalde †
Nr. 4. Provinz Pommern.
A. Regierungsbezirk Stett Ruhnow b. Zeitlitz
Streithof Grambow b. Hohenholz 8
von Borcke, Ritterguts⸗ Reckow
besitzer Steinicke, Rittergutsp.
Gabel Nassow Schivelbein Zülshagen
Dallentin Kolberg
Kempen⸗Freist b. Gambin Parsow, Schwemmin Lankow, 1 Schivelbein Güntershagen b. Stöwen Persanzig Drosedow
Luckni Bärwalde b. War walde
Anhalt, Rittergutsbes.
von Gerlach⸗Parsow, Fideikommißbefitzer Hoppenrath, Rittergutsb.
Koch, Amtsrat
Koch, Gutsbesitzer
Schimmelpfennig, Rittergutspächter
Schniewind, Ritterguts⸗ besitzer
Nichtamtliches.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Preußischer Landtag.
Sitzung vom 7. Juli 1922, Vormittags 11 Uhr.
(Bericht des N. 1 8. Präsident Leinert eröffnet die Sitzung gegen 11 ½ U
Der von den Koalitionsparteien und den D
* 2 2* 8 neinsam eingebrachte Entwurf eines ( 8G1“ Aenderung des Gesetzes ü b
ngszuschläge zu den t E1A“ und Gerichtsvo zieher und zu de drei Lesungen ohne Erörterung ve⸗
angenommen. Der Entwurf eines Gesetzes zur
ommengesetze G Staatsministerium entsprechend den 4 böö vorgelegt worden ist, hat im S; Beamtenfragen eine Reihe von Abaͤnderungen erfahren. Grundgehälter in Gruppe 1 und 2 sind ge
heraufgesetzt, au
werden können, die die Befähigung zur Anstellung
Studienrat bzw. zum Pfarramt erlangt haben. Ein Vertreter der Staatsregierung erklärt,
ar hält, daß insbesondere die Se gessldungsordnung nicht verträglich sei. latsn erdungs Haus, diesen Vorschlägen nicht zu folgen, sor ges bei der Vorlage zu belassen. —* Mit Ausnahme der Herren Minister, die im
8 “
Wortlaute wiedergegeben sind.
B. Regierungsbezirk Köslin.
achrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“*)
eutschnatio⸗ Ge⸗
Gebühren der
Gerichtskosten wird in allen 8 eg iedet und unverändert
Ab⸗
2 ittel chullehrerdienstein⸗ 1n öö“ freanat 1921, wie er vom Wünschen des Reichs⸗
n den ie Schulunterhaltungs⸗
herdem sollen durch die Schulunzery istet Eö“
flichtigen Zuschüsse an diejenigen Leiter und Lehrer he r Nachdem sich die Vertreter der unabhängigen Sozialisten
ministeri ie Auss erschlaͤge nicht für durchführ⸗ as Staatsministerium die Kuschuha ige. 892 1 18
Das Staatsministe⸗
der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden
Esselsgroth, Hofbesitzer
8 8,25
Freiherr von Jenischsche Gutsverwaltung
Mackeprang, N., Hofbes. Burg
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fer 6,25 K. 8 10,75 31
12,50
Oldenburgische Guts⸗ verwaltung, Großh. Plöger, Gutspächter
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tritt nur Abg. Frau Giese (Zentr.) für
n der Hechecghn 1 für - 8 chläge des Ausschusses als eine berechtigte Regelung ein; die Aösch 495 önig⸗ Togies ls (Soz.), Holtz⸗
(U. Soz.) und König⸗Weißenfels (Komm.) lehnen die schußvorschläge ab.
Bei der Abstimmung wird Artikel 1 mit den Stimmen
v rei Linksparteien, deren Bänke heute voll beles sind, die bürgerlichen Parteien unter Ablehnung der Aus⸗ schußvorschläge in der Fassung der Vorlage angenommen. hr. Auch im übrigen wird die Regierungsvorlage wieder 8 gestellt und darauf in dritter Beratung mit großer Mehrheit
ültig genehmigt. 8 er 11““ über die Gehaltsver⸗
hältnisse der Beamten der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) und der Preußi⸗ schen Zentralgenossenschaftskasse wird in dritter Lesung ohne Aussprache endgültig angenommen.
Es folgt die zweite Beratung des Antrags der Koalitionsparteien auf Annahme eines Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Regelung der Selb⸗ ständigkeitsrechte der Provinz Ober⸗ schlesien. 28 88 1 8 8 Berichterstatter Abg. Beyer⸗Oberschlesien (Zentr.) berichtet für 1“ des Verfassungsausschusses, bleibt aber Die bei der im Hause fortdauernd herrschenden srobn Unruhe, 8s
der Präsident wiederholt ohne Erfolg zu dämpfen sich bemüht, auf der Presseempore unverständlich. Die Anträge des Verfassungs⸗ ausschusses liegen den Pressevertretern nicht vor.
ll⸗
und der Kommunisten gegen die Ausschußvorschläge erklärt haben, wird der Gesetzentwurf gegen die Stimmen dieser beiden Parteien in der Ausschußfassung angenommen.
In zweiter und dritter Lesung nimmt das Haus darauf den von den Sozialdemokraten, Demokraten und der Deutschen Volkspartei eingebrachten Gesetzen twurf über eine
vorläufige Regelung der Verwaltung in den zum
oberschlesischen Abstimmungs⸗ gebiet gehörigen Kommunalverbänden ohne
daß
udern
s cC. Regierungsbezirk Stralsund.
Wüstenfelde b. Brandshagen Eldena⸗Bolten⸗
b. Altefähr Varnkewitz, Altenkirchen Tribbervitz, Neuenkirchen Voigtsdorf, Langenfelde
Kl. Bünzow
Wampen, Greifswald
Nr. 19. Mecklenburg⸗Schwerin. Netzeband
Gottesgabe Carlewitz
utsverw. Groß Gievitz
Nr. 33. Staatsgebiet Hamburg.
Schönau, Aumühle
Kühren, Preetz
8 Oldesloe Ellerdorf
Blumendorf, Oldesloe
Güldenstein, Lensahn Hohenfelde
8 . si jendorf, 34 Schomacker, Hofbesitzer Oeen ee,,
Niendorf, 8 Burg a. Fehm.
Veröffentlicht auf Grund des § 20 des Gese Getreide fe i m 1921 (*Gl. S. 732)
/ 30. Juni 1922. 8 Direktorium der Reichsgetreidestelle.
Weizen 2,50
Gerste Hafer Gerste Hafer
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Aumühle, Holst.
Preetz Oldesloe Nortorf, Holst.
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tes über die Regelung des Verkehrs mit
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Erörterung ebenfalls nach den Vorschlägen des Verfassungs⸗ ausschusses an. 8 wendet sich das Haus zur Fortsetzung der Be⸗ ratung über die vorliegenden Anträge zum Schutze der Republik und zur zweiten Beratung der vom Ver⸗ fassungsausschuß vorgeschlagenen Gesetzentwürfe ü ber Gewährung von Amnestie, über Aenderung des Beamtendisziplinargesetzes und über Aenderung des Richterdiszizlinargesetzes, sowie zur zweiten Beratung des von den Sozialdemokraten und Demokraten eingebrachten Gesetzentwur fs über Festigung der republikanischen Staatsform. Zunächst tritt das Haus in die Einzelberatung des Ent⸗ wurfs eines Amnestiegesetzes ein. Nach dieser Vorlage wird für Straftaten, die mit den politischen Unruhen des Frühjahres 1921 oder mit der Abwehr des Kapp⸗ Putsches oder mit den Kundgebungen für die Republik im Jahre 1921 nach dem Erzberger⸗Mord oder mit vdem i. bahnerstreik im Februar 1922 zusammenhängen, Sr gewährt, soweit das Begnadigungsrecht dem vr Preußen zusteht. Ausgenommen sind jedoch Straftaten, 18 auf Roheit, persönlicher Gewinnsucht und anderem beru hen oder die sich als eine schwere Ferben erletzung, als schwerer Raub, als Brandstiftung usw. darstellen. 1 A Frau 89 1” stein (Komm.) wendet sich gexen die Vor⸗ lage, die nicht weit genug gehe und eine ganze Reihe 2 rheitber eve der Amnestie ausschließe. en Kappisten werde nach der Borlage gleichfalls Straffreiheit gewährt. Bei einem ernsthaften Kampf gegen die Reaktion müßte das fürchterliche Unrecht gutgemacht werden, das den Arbeitern zugefügt sei. Rednerin tritt für einen kommunistischen Antrag ein. der die Straffreiheit auf alle Straftaten ausdehnen will, die im Zusammenhang mit wirtschaft⸗ lichen und politischen Kämpfen der Arbeiterklasse begangen Leee sind, sofern sie nicht monarchistischen Bestrebungen dienten oder gegen die revolutionären Kämpfer gerichtet waren. öö““ Abg. Dr. Seelmann (SDt. Nat.) erklärt, daß die Soial⸗ demokraten im Ausschuß immer nur von Amnestie für politische Delikte gesprochen hätten, Nun werde aber eine generelle Am⸗ ie gese Seine Freunde warnten vor einer solch weit⸗