13. Der § 196 wird dahin geändert: 8 .
a) im Abs. 1 werden hinter dem Worte „entscheidet“ die
Worte „ wenn die Sache zur Zustündiheit der Schöffen⸗ gerichte gehört, der Amtsrichter, anderenfalls“ eingesetzt;
b) im Abs. 2 Satz 1 werden hinter dem Worte „Antrage“ die 8 Worte „dem Amtsrichter oder“ eingefügt.
14. Der § 197 erhält folgende Fassung:
„Erhebt die Staatsanwaltschaft, ohne daß eine Voruntersuchung stattgefunden hat, die Anklage, so ist die Anklageschrift mit Akten bei dem Amtsrichter einzureichen.
15. Der § 197 a fällt weg. 16. Der § 198 Abs. 2 wird dahin geändert: a2) im Satz 1 wird das Wort „Landgerichten“ ersetzt durch die Worte „großen Schöffengerichten“; b) im Satz 2 wird vor dem Worte „Schöffengerichten“ das Wort „kleinen“ eingefügt. 1 17. Der § 199 Abs. 4 erhält folgende J Auf die vor den Schöffengerichten zu verhandelnden Sachen finden die vorstehenden Bestimmungen nur Anwendung, wenn ein Verbrechen den Gegenstand der Anklage bildet oder die Sache vor dem großen Schöffengericht zu verhandeln ist. Beantragt der Angeschuldigte eine Voruntersuchung, so hat der Amtsrichter die Akten mit dem Antrag durch Vermittlung der Staatsanwaltschaft dem Landgericht zur Entscheidung vorzulegen.“ 18. Der § 200 erhält folgende Fassung:
„Zur besseren Aufklärung der Sache kann das Gericht eine Ergänzung der Voruntersuchung anordnen. Hält der Amtsrichter zur besseren Aufklärung der Sache eine Voruntersuchung oder ihre Ergänzung für nötig, 8 hat er die Sache unter Begründung seiner Auffassung dem Landgericht zur Entscheidung darüber vorzulegen, ob eine Voruntersuchung zu eröffnen oder die geführte Vorunter⸗ suchung zu ergänzen sei. Einzelne Beweiserhebungen kann auch der Amtsrichter anordnen. 1
Eine Anfechtung der Beschlüsse findet nicht statt.“
19. Im § 211 Abs. 2 wird vor dem Worte „Schöffengerichts“ das Wort „kleinen“ eingefügt. 20. Der § 244 Abs. 2 erhält folgende Füssteng.
„In den Verhandlungen vor den Schöffengerichten und den Strafkammern bestimmt das Gericht den Umfang der Beweis⸗ aufnahme, sofern die Verhandlung eine Uebertretung betrifft oder auf erhobene Privatklage erfolgt.“
21. Der § 270 Abs. 4 fällt weg. 92. Irn 271 Abs. 2 2 werden hinter dem Worte
„genügt“ die Worte eingefügt „im kleinen Schöffengerichte“.
23. Der 8 273 Abs. 2 wird gestrichen.
24. Der § 280 wird dahin geändert, daß in den Abs. 1 und 4
das Wort vierundzwanzig“ durch „zwanzig“ und in den Abs. 1
und 5 das Wort „dreißig“ durch „vierundzwanzig“ ersetzt wird.
25. Im § 288 wird zwischen den Abs. 4 und 5 folgender neuer
Absatz eingefügt: 3
„Vor der 1 soll der Vorsitzende die Geschworenen darüber belehren, daß der Eid auch in der Weise geleistet werden könne, daß der Schwörende unter Weglassung der religiösen Eides⸗ formel erklärt: „ich schwöre“.“
26. Der § 332 Abs. 2 fällt weg.
27. Im § 369 Abs. 3 fallen die Worte „oder, wer erster Instanz zuständig ist, zu erkennen“ weg.
28. Der § 380 fällt “
29. Der § 447 Abs. 1 Satz 2 fällt weg.
30. Im § 462 Abs. 1 tritt an die Stelle der Worte „zuständigen
Gerichte“ das Wort „Schöffengerichte“.
31. Der § 463 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„Ueber die Umwandlung entscheidet der Amtsrichter. 32. Der Vierte Abschnitt des Sechsten Buches fällt weg. 33. Der § 477 Abs. 2 erhält folgende Fassung: 8
„An die Stelle des Schwurgerichts tritt das Schöffengericht.
G Im § 480 fallen die Worte „und auf die im § 140 des Sete geekache vorgesehene Beschlagnahme die Bestimmungen der
325, 326“ weg. S — Im § 484 wird das Wort „Kaiser“ ersetzt durch das Wort eiche“.
36. Im § 485 Abs. 1 Satz 2 werden die Worte „des Staats⸗ oberhauptes und in Sachen, in denen das Reichsgericht in erster Instanz erkannt hat, die Entschließung des Kaisers“ ersetzt durch die Worte „der zur Ausübung des Gnadenrechts berufenen Stelle“.
Artikel V.
Deer Höchstbetrag der Geldstrafen, die in dem Gerichtsverfassungs⸗ esetz und der Strafprozeßordnung vorgesehen sind, wird auf das Füsstase erhöht.
selbst in
Artikel VI.
Im § 66 der Rechtsanwaltsordnung treten an die Stelle der Worte „zur Suständigkett der Landgerichte gehörigen“ die Worte „vor den großen
Artikel VII.
In den §§ 63 und 67 der Gebührenordnun fallen die Nummern 2 weg; die Nummern 3 erhalten die Nr. 2.
Artikel VIII. Im § 17 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zur Militärstraf⸗ gerichtsordnung wird das Wort „Strafkammern“ ersetzt durch das Wort „Schöffengerichten“; die Worte „dem Reichsgerichte das Reichs⸗ militärgericht“ fallen weg.
Artikel IX.
Die Verordnung über Sondergerichte gegen Schleichhandel und Preistreiberei (Wuchergerichte) vom 27. November 1919 (RGBl. S. 1909) wird im Artikel I dahin geändert:
1. Im § 1 Abs. 2 fallen die Worte „oder der Straf⸗ kammern“ weg.
2. Im § 12 werden die Worte „ordentliche Gerichte“ durch „Schöffengericht“ und die Worte „auf Antrag der Staatsanwaltschaft ist die Sache an das Schöffengericht zu verweisen, wenn sie zwar an sich zur Zustznd egeit der Strafkammer gehört, der Staatsanwalt aber die Zuständigkeit des Schöffengerichts hätte begründen können“ durch folgenden zweiten Satz ersetzt: „Solange der Termin zur Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht noch nicht bestimmt ist, kann die Staatsanwaltschaft beantragen, daß die Hauptverhandlung vor dem großen Schöffengericht stattfindet.“
3. Im § 14 Abs. 3 Satz 1 treten an die Stelle der Worte „der Strafkammer“ die Worte „dem Schöffengericht“; der Satz 2 erhält die Fassung „Die Vorschrift des § 12 Satz 2 findet An⸗
wendung.“ Artikel X.
Die Reichsabgabenordnung vom 13. Dezember 1919 (RBl. S. 1993) wird dahin geändert: 8 — 1. Der § 427 Abs. 2 fällt weg. 2. Der § 435 Satz 3 erhält die Fassung: „Die Entscheidung steht dem Amtsrichter zu, bei dem Sache ein Gerichtsstand begründet gewesen wäre.“
Artikel XI.
Das Gesetz, betreffend vom 17. August 1920 (RGBl. S. 157 1. Der § 4 Abs. 1 fällt weg.
2. Im § 4 Abs. 2 wird das Wort „Strafkammern“ ersetzt
durch das Wort „Schöffengerichte“.
3. Der § 19 wird dahin geändert:
a) der Abs. 2 Satz 3 erhält die Fassung: 1““
„Die Staatsanwaltschaft kann bei der Uebersendung der
Akten beantragen, daß die Hauptverhandlung vor dem
Fobe⸗ Schöffengerichte stattfindet (§ 27 Abs. 2 Nr. 2 des
Gerichtsverfassungsgesetzes)“; b) im Abs. 3 werden das Wort „Strafkammern“ im Satz 1
ewie der leßie Satz gestricheiz
für die
der Militärgerichtsbarkeit, ) wird dahin geändert:
öffengerichten zu verhandelnden.
“ 1 für Rechtsanwälte
c) der Abs. 4 erhält folgenden dritten Sa
8 „Das gleiche gilt, wenn die sachliche Schwurgerichte gegeben ist, das Urteil a Straffrage angegriffen ist.“
Artikel XII.
Im 8§ 6 des Gesetzes über Verschärfung der Strafen gegen Schleichhandel, Preistreiberei und verbotene Ausfuhr lebenswi Se Gegenstände vom 18. Dezember 1920 (RGBl. S. 2107) wird das Wort „Strafkammern“ durch das Wort „Schöffengerichte“ ersetzt.
Artikel XIII.
In dem Gerichtsverfassungsgesetz und der Strafprozeßordnung werden, soweit nicht in diesem Gesetz etwas anderes bestimmt ist, die Worte „Bundesstaat“ durch „Deutsches Land“, „Bundesrat“ durch „Reichsrat“, „Kaiser“ durch „Reichspräsident“, Kaiserlich“ durch „des Reichspräsidenten“, „Reichskanzler“ durch „Reichsminister der Justiz“ ersetzt. Das gleiche gilt für die §§ 3, 8, 9, 11, 17 des Ein⸗ führungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz.
Artikel XIV.
uständigkeit 8 nur in der
Dieses Gesetz tritt am in Kraft. Woc in Reichs⸗ oder Landesgesetzen auf Vorschriften verwiesen ist, die durch dieses Gesetz abgeändert werden, treten die neuen Vor⸗ schriften an ihre Stelle. 52
Die Anordnungen, die erforderlich sind, um die Besetzung der Strafgerichte bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes nach bissen Vor⸗ schriften herbeizuführen, trifft die Landesjustizverwaltung.
§ 3.
Die am Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes in erster Instanz anhängigen Strafsachen, für die durch dieses Gesetz die Zuständigkeit des Schöffengerichts begründet wird, gehen in der Lage, in der sie sich befinden, auf das Schöffengericht über. In den auf die Schöffen⸗ gerichte übergehenden Sachen kann die Staatsanwaltschaft, solange der Termin zur Hauptverhandlung vor dem Schöffengerichte noch nicht bestimmt ist, beantragen, daß die Hauptverhandlung vor dem großen Schöffengerichte stattfindet. Die zur Ueberleitung des Verfahrens erforderlichen Bestimmungen trifft die Landesjustizverwaltung.
Eine begonnene Hauptverhandlung ist nach den bisherigen Vor⸗ schriften zu Ende zu führen.
Gegen die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes oder auf Grund des vorstehenden Absatzes erlassenen Urteile der Strafkammern findet die Revision nach den bisherigen Vorschriften statt.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Haushaltsausschuß des Reichstags behandelte gestern den Gesetzentwurf über die Bereitstellung von Mitteln zum Schutze der Republik. Aus der Mitte des Ausschusses wurde der Wunsch geäußert, daß die Regierung über die Verwendung der Mittel bei der nächsten Etatsberatung über die persönlichen und sachlichen Ausgaben eingehende Mitteilung mache. Die Regierung sagte das zu. Von deutschnationaler Seite wurde an sich anerkannt, daß der Re G Mittel zur Verfügung gestellt werden müßten, um die geschaffenen Gesetze zur Durchführung zu bringen. Man hielt für diesen Zweck aber 25 Millionen für aus⸗ reichend. Dieser deutschnationale Antrag wurde abgelehnt und die Forderung von 75 Millionen angenommen.
Der Arbeitsausschuß des Vorläufigen Reichs⸗ wirtschaftsrats zur Beratung des Arbeitszeitgesetzes hielt gestern und heute Sitzungen. ELand⸗ und Forstwirtschaft. Der Saatenstand in Preußen zu Anfang Juli 1922.
Die Entwicklung der Feldfrüchte ist Anfang Juli im allgemeinen so weit fortgeschritten, daß für die Winterfrüchte ein fast endgültiges, für die Sommersaaten ein ziemlich wahrscheinliches Urteil über den voraussichtlichen Ernteausfall gebildet werden kann, obwohl in diesem Jahre ein Rückstand gegen sonst um etwa zwei Wochen festzustellen ist. Während des ganzen Frühjahrs war die Witterung in den meisten Gegenden dem Wachstum nicht besonders günstig, da Trockenheit und kühle Luft vorherrschten; in den ersten Junitagen traten sogar in östlichen und nördlichen Bezirken vielfach noch Reif⸗ bildungen und Nachtfröste auf, ohne jedoch ernstlichen Schaden an⸗ zurichten. Von Mitte Mai bis Mitte Juni blieb es fast im ganzen Staatsgebiete trocken; nur strichweise stellten sich leichte Gewitterregen ein, die aber nirgends den durch Sonne und Wind ausgedörrten Feldern fühlbaren Nutzen brachten. Dann wurde das Wetter in den meisten Landesteilen unbeständig. Die Niederschläge ver⸗ mehrten sich, sie traten aber auch zumeist nur als örtliche Gewitter⸗ regen auf, die einzelne Gebiete wiederholt und oftmals recht ergiebig bedachten, andere dagegen wenig oder überhaupt nicht erreichten. Schwere Gewitter und solche mit Hagelschlag waren vereinzelt. Aus verschiedenen Bezirken wird mitgeteilt, daß seit 6 Wochen kein Tropfen Regen gefallen ist. Am geringsten waren dis Niederschläge in Ost⸗ preußen, Schleswig⸗Holstein, Rheinland sowie in Teilen von Schlesien, Hannover, Westfalen und Hessen⸗Nassau. Nach den zuletzt eingegangenen Nachrichten hat die letzte Juniwoche jedoch fast allen Landesteilen reichliche Feuchtigkeit gebracht. Gün stig im ganzen Monat war die Witterung nur in dem Hohenzollernschen Lande. In welcher Weise die Witterung auf die Fruchtarten eingewirkt hat, ist aus den folgenden Angaben ersichtlich, die wie die vorstehenden Bemerkungen der „Stat. Korr.“ entnommen und nach den ein⸗ gegangenen 3517 Berichten der landwirtschaftlichen Vertrauensmänner
emacht sind. Im Staatsdurchschnitt ergeben sich für den
tand der Feldfrüchte, Futtergewächse und Wiesen zu Anfang Juli 1922 folgende Begutachtungsziffern, wenn 1 „sehr gut“, 2 „gut“, 3 „mittel (durchschnittlich)“, 4 „gering“, 5 „sehr gering“ be⸗ deutet: Winterweizen 3,3 (zu Anfang des Vormonats Juni d. J. ebenfalls 3,3 gegen 2,4 zu Anfang Juli des Vorjahres 1921), Sommerweizen 3,1 (gegen 2,7 Anfang Juni d. J. und Anfang Juli des “ Winterspelz, auch mit Beimischung von Weizen oder Roggen, 3,3 (gegen 3,0 bezw. 2,4), Winterroggen 3,0 (gegen 3,0 bezw. 2,5), Sommerroggen 3,3 gegen 3,0 bezw. 3,1), Wintergerste 3,4 (gegen 3,6 bezw. 2,6), ommergerste 3,0 (gegen 2,7 bezw. 2,8), Gemenge aus den Wintergetreidearten 3,3 (gegen 3,1 bezw. 2,9), 3.3 (gegen 2,8 bezw. 3,1), Gemenge aus Ge⸗ treide aller Art mit Hafer 3,2 (gegen 2,8 bezw. 3,1), Erbsen und Futtererbsen aller Art (Pe⸗ luschken) 3,0 (gegen 2,8 bezw. 3,0), Acker⸗(Sau⸗, Pferde⸗) bohnen 3,0 (gegen 2,7 bezw. 2,9), Linsen und Wicken 3,2 (gegen 2,9 bezw. 3,2), Kartoffeln 2,7 (gegen 2,9 bezw. 2,8), Zuckerrüben 2,7 (wie in den beiden EE
utterrüben (Runkeln) 2,9 (wie in den beiden Vergleichsmonaten), Vinterraps und⸗rübsen 378 (gegen 3,9 bezw. 3,1), Flachs (Lein) 3,2 (gegen 2,9 bezw. 3,0), Klee, auch mit Beimischung von Gräsern, 3,8 (gegen 3,5 bezw. 3,2), Luzerne 2,9 (wie in den e. Vergleichsmonaten), Kiese lwiesen 3,0 (wie in den beiden Ver⸗ vte aener eh andere Wiesen 3,5 (gegen 3,3 zu Anfang Juni d. J. und 3,4 zu Anfang Juli 1921).
Von Wintergetreide ist das wichtigste, und zwar Weizen und Roggen, mit den Begutachtungsziffern 3,3 und 3,0 gegen den Stand des Vormonats unverändert geblieben. Wie fast alle Berichte übereinstimmend mitteilen, ist die Blüte dieser Früchte recht erfreulich verlaufen; der Körneransatz der normal gebildeten Aehren soll be⸗ sonders bei Roggen bis zum kleinsten Hinterkorn und Halm recht voll sein. Ueber Lagern der Halme verlautet bis jetzt nichts, und Schädigungen durch Rost und Brand waren nur vereinzelt. Danach kann jedenfalls mit einer leidlichen Mittelernte an Körnern unserer
wichtigsten Brotfrucht gerechnet werden. Das Stroh wird bei Roggen ziemlich kurz ausfallen, bei Weizen kann bei der jetzigen feuchten Witterung noch eine Besserung eintreten. Raps bringt im ganzen eine mäßige Ernte, da er sich von den Winterschäden schwer erholen konnte und dann noch vom Rapskäfer stark beschädigt worden ist. Etwa ⅛ der ganzen Rapsfläche mußte zudem, wie bekannt, im Frühjahr umgeackert werden. Spelz und Wintergerste sowie Gemenge aus Wintergetreide versprechen auch nur eine mäßige Ernte, doch kommen sie wegen der Geringfügigkeit ihres Anbaues weniger in Frage.
Der günstige Stand der Sommersaaten zu Anfang Juni mit gut bis mittel hat sich seitdem durchweg verschlechtert. Vom Sommergetreide ging Roggen um 0,3 (von 3,0 auf 3,3) zurück, ebenso Gerste von 2,7 auf 3,0, Weizen und Gemenge um 0,4 und Hafer sogar um 0,5 (von 2,8 auf 3,3). Auch die Hülsen⸗ früchte büßten 0,2 bis 0,3 Punkte ein. Als Ursache ist die schon vor Mitte Mai einsetzende Trockenheit anzusehen, durch die die kaum bestellten jungen Saaten in der Entwicklung und behindert wurden und nach dem Auflaufen zurückblieben. Besonders der Hafer ist vielfach lückenhaft und gelblich geworden; auch zeigt er in manchen Gegenden starken Rostbefall. Nach den Niederschlägen in der letzten Juniwoche hat sich schon vieles gebessert; es sind aber noch weitere durchdringende Regenfälle zur Förderung des Wachstums erforderlich.
Von den Hackfrüchten haben die frühen und auch die späten Kartoffeln mit wenigen Ausnahmen einen günstigen Stand; sie werden im ganzen Staatsgebiet durchweg mit mittel bis gut be⸗ wertet, sind meist lückenlos aufgegangen, und die Stauden haben frisches und kräftiges Aussehen. Irgendwelche Schädigungen wurden nirgends beobachtet. Bei den Rüben ist die Beurteilung zurück⸗ haltender, da die Entwicklungszeit für diese erst beginnt und jetzt noch das Setzen der Pflanzen im Gange ist, teils weil die Trockenheit es nicht früher zuließ, teils weil viele Felder zum zweiten und dritten Male nachgesetzt werden müssen. Die Pflanzen werden von den Erd⸗ flöhen und Rübenfliegen stark angegriffen, in einzelnen Bezirken sogar völlig vernichtet, besonders die der Steckrüben, bei denen stellenweife der gange Anbau in Frage gestellt ist. Wurzelbrand wird vereinzelt eobachtet.
Ueber Futterpflanzen und Wiesen lauten die Nach⸗ richten fast überall ungünstig. Die Dürre und Hitze des vorigen Sommers und Herbstes, der eisige Winter mit den weitverbreiteten Kahl⸗ frösten sowie die vorherrschend kühle und trockene Witterung des Früh⸗ jahrs haben Klee und Wiesen sehr heruntergebracht. Klee war zudem im Herbst noch von Feldmäusen heimgesucht worden. Auf den mageren und hochgelegenen Wiesen fehlt das Untergras meist völlig, und die Erträge des im Gange befindlichen ersten Schnittes bringen
bis höchstens eit der Erträge ist jedoch gut. Als Merkmal für t Rauhfutter kann gelten, daß für den Zentner Heu auf den Wiesen
300 bis 400 ℳ und für leidlich gute Grasschläge 9000 bis 12 000 ℳ
pro Morgen bezahlt werden. Luzerne und Esparsette ergeben zwar bessere Ernteerträge, weil die Wurzeln tief gehen, doch kommen sie wegen der Geringfügigkeit des Anbaues wenig in Betracht. Die Heuernte ist bisher im allgemeinen glatt vonstatten gegangen, wenn auch hier und dort unbeständiges Wetter etwas gestört hat.
An Schädlingen werden Feldmäuse wenig erwähnt; sie sind gewiß im Winter äußerst stark vermindert worden, und die noch vorhandenen Tiere können in den jetzt hochgewachsenen Feldern nicht gesehen werden. Dagegen hat die trockene Witterung der letzten Zeit andere Schädlinge hervorgebracht, wie Brand an Weizen und Gerste, Rost an Roggen und Hafer sowie viele Arten von Insekten. Von letzteren ist besonders, wie schon erwähnt, der Erdfloh und die Rübenfliege an den Rüben⸗ und Kohlpflanzen tätig. Draht⸗ würmer, Frit⸗ und Blumenfliegen finden sich auf den Getreide⸗ und Hülsenfruchtfeldern und Engerlinge an den Hackfrüchten ein. Un⸗ kraut tritt hauptsächlich im Sommergetreide auf. Hederich, Disteln und Kornmelle überwuchern oftmals die dünn und kurz gebliebenen Saaten. Die Reinigung der Hackfrüchte von Unkraut wird eifrig betrieben! “
Verkehrswesen.
Post⸗, Telegraphen⸗ und Fernsprechverkehr mit Oberschlesien. Nachdem die Postanstalten im polnischen Abstimmungsgebiet Oberschlesiens am 18. Juni an die polnische Postverwaltung übergeben worden sind, gelten für den Post⸗, Tele⸗ graphen⸗ und Fernsprechverkehr mit diesem Gebiete die Bestimmungen des Genfer Abkommens. Dieses unterscheidet zwischen dem Verkehr innerhalb des bisherigen Abstimmungsgebiets und dem Verkehr zwischen dem übrigen Deutschland und Polnisch⸗Oberschlesien. Im Verkehr zwischen Deutsch⸗ und Polnisch⸗Oberschlesien wird der nach den bisherigen innerdeutschen Vorschriften fort⸗ geführt. Im Telegrammverkehr beträgt die Wortgebühr 2 ℳ 10 ₰, im Fernsprechverkehr gelten die innerdeutschen Gebühren. Die in Hen. am 1. Juli eingetretenen Gebührenerhöhungen erlangen im bisherigen Abstimmungsgebiet erst nach seiner vollständigen Räumung die Interalliierte Kommission Geltung, also erst im Laufe des Juli. Der Verkehr zwischen dem übrigen Deutschland und Polnisch⸗Oberschlesien gilt grundsätzlich als Auslandsverkehr, doch werden alle bisherigen Dienst⸗ zweige aufrechterhalten. Nur Postprotestaufträge, Briefe mit Zu⸗ stellungsurkunde und Päckchen sind bis auf weiteres nicht zugelassen. Der Paketverkehr ist vorläufig gesperrt; für ihn sind ermäßigte Aus⸗ landsgebühren vorgesehen. Die Wortgebühr eines Telegramms beträgt 12 ℳ 60 4. Im Fetnfprechtertehr bleiben die Sätze des innerdeutschen Verkehrs in Kraft. Die am 1. Juli eingetretene allgemeine Gebühren⸗ erhöhung gilt auch für Sendungen nach Deutsch⸗ und Polnisch⸗ Oberschlesien.
Nr. 29 des „Reichs⸗Verkehrsblattes“, herausgegeben im Reichsverkehrsministerium, Abteilung für Eisenbahnen, vom 15. Juli 1922 hat folgenden Inhalt: Gesetz vom 3. Juni 1922 über Erhöhung der Zulagen in der Unfallversicherung; Gesetz vom 9. Juni 1922 über Versicherungspflicht in der Krankenversicherung; Gesetz vom 9. Juni 1922 über Grundlöhne und Vorstandswahl bei den Kranken⸗ kassen; Gesetz vom 9. Juni 1922 über Wochenhilfe; Gesetz vom 9. Juni 1922 über Aenderung von Geldbeträgen in der Sozial⸗ versicherung; Gesetz vom 11. Juni 1922 über vorläufige Umgestaltung der Angestelltenversicherung; Erlaß vom 30. Juni 1922, betr. Ver⸗ Uücmns für Benutzung von eigenen Fahrrädern für Dienstzwecke; rlaß vom 6. Juli 1922, betr. Bezeichnung der Behörden und sonstigen Stellen der Reichsbahn. — Nachrichten. 1
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Erst und Zweiten Beilage.)
Verantwortlicher Schriftleiter: J. V.: Weber in Berlin.
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle J. V.: Rechnungsrat Meyer in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (J. V.: Meyer) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstr. 32.
Sieben Beilagen (einschließlich Börsenbeilage.)
und Ln. Zweite, Dritte, Vierte und Fünfte 4 „Handelsregister⸗Beilgac.
einer sonst gewöhnlichen Ernte; die Beschaffen. 1 die Knappheit an
Fleischwaren.
zum Deutschen Neichsanzeiger und Preußische
Marktverkehr mit Vieh ¹) auf den 36 bedeutendsten Schlachtwviehmärkten Deutschlands im Monat
11““
Erste Beilag
“
82
e
Berlin, Mittwoch, den 19. Fuli
8
Nichtamtliches.
1 (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
1“
Funi 1922
eeenenene
n Staatsanzeiger
crnaeaeead aues
Rinder (einschl. Jungrinder)
Kälber
Schafe
Schweine
Lebend
ausgeführt
nach
einem der Markt⸗
dem Schlacht⸗ hof im Orte
der Sp. 1 zugeführt
Dem
Vieh⸗
markt (Sp. 1)
F
schlachtet zuge⸗ führt ²)
Lebend
Lebend
Lebend
nach einem
der Markt⸗ orte der
ausgeführt
nach
an⸗ deren Orten
dem Schlacht⸗ hof im Orte
der Sp. 1 zugeführt
markt (Sp. 1)
ge⸗ schlachtet zuge⸗ führt 2²)
nach einem der Markt⸗ orte
ausgeführt
dem ieh⸗ Schlacht⸗ markt lach (Sp. 1) 1 8 geve bl tet Sp. 1 zuge⸗ zugeführt führt ²)
nach
einem
der Markt⸗ orte der Sp. 1
ausgeführt
Sölacht Schlacht⸗ hof
ge⸗ schlachtet zuge⸗ führt ²)
410
15
18
Aachen. Augsburg Barmen. Berlin Bremen. Breslau.. Cassel.. Chemnitz. Coblenz.. Greseld .. Dortmund. Dresden. Düsseldorf. Elberfeld. Frankfurt a. M. Hamburg . Hannover Husum .. Karlsruhe . 1u““ eeö Königsberg i. Lübeck.. Magdeburg Mainz.. Mannheim München Nürnberg G“ Plauen i. V. Stetiin. Stuttgart.. Wiesbaden.. Würzburg.. Srbdeh . . .
Summe Juni 1922 Dagegen im M
1u1X „
Aachen. Barmen.. Berlin Bremen.. Chemnitz. Crefeld .. Dortmund. Dresden.. Düsseldorf. Elberfeld..
K Frankfurt a. M. Hamburg Kiel
Köln. Königsberg i. Pr. Leipzig
6 6 958890
.„ „
11¹“¹“¹
— 5 111212
Magdeburg.. Mannheim.. München.. Nürnberg.. Stuttgart Zwickau..
Summe Juni 1922 . Dagegen im Mai 1922. 5 „ April 1922.
„ Junk 1091 .
803 904 438 15 654 1 074 4 800 477 2 251 779 124
2 566 28917 965 2 309 2 598 5 329 9 217 1 700
722 1 761 3 712 970 1 917 444 2 860 1 506 5 268 7 819 3 008 296 1 273 5 305 906 1 182 844
94 298
99 159
93 064 107 194 105 237
99 88 506 92 210 36 80 287 412 9³ 169 96
Berlin, den 13. Juli 1922.
EEEEII(IIIIIII1
Schlachtvieh gegebenenfalls auch Nutzv .Seaas 267 Pe. Gefrierfleisch verschied
100
308 760 226
145
32 510]* 349
13 121 990
42
IEEEIIIIIIIIII
’
8 050 6 254 5 839
Davon aus dem
—
977
-
— —2
EEIIIiIIIIII11I1II111
11
½ —
————O9Bß—
—0 28 d2 do 02
00 —
— - d0 —
TEITETEEIEIisIl11i
1 796 1 363
674 8 977
.
11
3 230 1 444 765 1 227 566 902 143 690
900 00
Sero b0 E
0— bo S 2I2IE
l —
“
1111III1IIIIIIIIII1II11I E11
68 643 61 461 63 858 61 867
88 002
Ausland (auch aus Seequarantäneanst
11IIII1IIII 11Il .
IETEEeEeiIIiI1IiI111
jeb. — ³) Halbe und viertel Tiere sind ener Art.
,jin ganze Tiere
—2 222
82
Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.
umgerechnet, in den na
16 371 1 664 1 662 1 989 45 197 2 849 5 144 559 5 353 353
3 568 6 202 2 751 3 544 5 812 7 436 21 762 4 108
1 391
830 6 445 2 167 6 674
411 5 300 1 783 6 097 7 628 5 984
748 2 502 8 787 1 661
8822—
Ul!
775 2 658
—-— Æᷣ &☛
llentlln
OoE— 8 —2 2888 —95Sx
0 8
1IIIIII1s1I1II1111 1111114 i
“
180 794 254 612 240 372 263 823 156 073
v“
89
47
chstehenden Zahlen mit enthalten. — ³) Außerdem
111111111111111
EEeEIIIIIII118
8
1I
13 233 kg Fleisch und
Deutscher Reichstag. 8 251. Sitzung vom 14. Juli 1922, Nachmittags 3 Uhr.
(Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“)
räsident Loebe ur ersten Berat treffend den Ausschlu Hafens aus dem nungen für den Auss
finanzminister mit Zustimmun
.Dr. Oberfohren (D. langgehegten Wünschen der Stadt Kiel gegen. Jahrzehntelang ist für Kiel de
und deren rasche Entwi⸗
eine wirtschaftliche Umstellung eine un
steht
rieden hat die deutsche Kriegsmarine au eil ihres früheren Bestandes zusammenschru damit sind die Vorteile, die dem wirtschaftlichen Le⸗ die Kriegsmarine erwuchsen, verloren
Entwicklung des Handelshafens war
worden. Der Handelshafen von hafen für den Handel mit Ost⸗
2.; Ausnahme der dur
I“
Kiel s
eröffnet die Sitzung nach 314 Uhr.
der Gesetzentwurf, be⸗
eines Teiles des Kieler
Zollgebiet. Die näheren Anord⸗
luß trifft nach der Vorlage der Reichs⸗ des Reichsvats.
D. Nat.): Der Entwurf kommt
und ihrer Bevölkerung ent⸗
gegangen,
r Ausbau der Kriegsflotte ung maßgebend gewesen. Der Versailler
2 einen geringen Bruch⸗ mpfen lassen, und een Kiels durch Es ist für Kiel bedingte Notwendigkeit. Die bisher ganz hintangehalten oll nunmehr zu einem Groß⸗ und Nordeuropa ausgebaut werden.
e“
gahn
dringenden
werden in Aufträge allmä
an der Föhr
scha
mnnags zu tun,
Diesem Zwecke dient auch die Anlage eines um so mehr erforderlich ist, als sonst der Ueberseegroßhandels sich Kopenhagen und der g. Bornholm zuwenden würde. Als Durchgangs⸗ und Um⸗ afen hat Kiel unzweifelhaft eine
at es sich auch seit JI oll Pitt Negs gedürfnis entsprochen werden.
Abg. gerstedt (Soz.): Die Vorlage entspricht einem dürfnis. Nur auf diesem Wege wird Kiel sich er⸗ olen können von den Schäden, die ihm durch den Verlust des
ltkrieges zugefügt worden sind. Auf den großen Schiffswerften der Hauptsache nur noch durch das Ausland auch die
ahren um einen Fr
turen in Auttra Feeeben, und es steht zu fürchten, da li
Zukunft, deshalb 8829 Lurugft Febanc
einer ernsten Katastrophe. an uns
das andere ni wirtschaftliche balen
lassen.
gearbeitet werden muß.
reihafengebiets, der aufgebaut wird. Das wird aber An ächst mschlagverkehr des 1 - dem Hafen Rönne auf
wres zum Ab⸗ schluß kommen, und dann tehen eventuell die Schiffswerften vor Nun ist Flensburg mit einem Einspruch herangetreten, weil man auch ihm einen Freihafen und Industriegelände versprochen hat. Hier heißt es, das eine tun und Auch bei Flensburg
“ liegen dringende otwendigkeiten vor.
Immer wieder zeigt sich bei
Abg. Dr. Gildemeister (D. Vp.): Projekt findet unsere ungeteilte Billigung. Das der Aufrichtung des Wirtschaftslebens unserer früheren Kriegs⸗
- irtschaftsfragen, daß seitens der Regierung mit Unter⸗ tützung des Reichstags viel rascher, planmäßiger und intensiver
Das vorl große Problem
nde
aufhören. Nach langwierigen Verhandlungen 8 Kiel und Wilhelmshaven eag. . der Lösung. Für b es Weltkrieges mit
mit den maßgebenden Marinebehörden - das erforderliche Industriegelände gesichert; Fersfsecgebias wird Gele
evölkerung gegeben sein. den Freihafen. Es sollte alles schleunigung das Projekt zu verwirklichen. Ag. Dißmann (H. Soz.): Als Kriegshafen ist Kiel er⸗ ledigt. Darum trauern wir nicht, aber die Umstellung der wirt⸗ ftlichen Verhältnisse in Kiel muß
werden. Die großen Werftanlagen in Kiel haben tatsächlich nur dem Ausbau der neuen Schiffs⸗
noch mit Reparaturen und mit
nheit zu Ansiedlungen der
e Prei ahre schon kämpft die 88 n, um mit der größten Be⸗
at sich die Stadt endlich im dustrie⸗ Idt um
mit allen Mitteln gefördert
anderer
Der J. platz zu entwickeln. werden wir im
Ausschuß
ja alle
eide müssen nach dem Aus größter Energie neue Wirtschaftsmöglichkeiten geschaffen werden. der Aberth. große Apparat der Kieler Schiffswerften 88 in
Weise für die Stadt nutzbar gemacht werden. Das das Reich, Preußen und die Stadt vor neue ndustrie ist jede Gelegenheit zu geben, Die Einwürfe, auch den von Flensburg, den r prüfen haben. muß mit größter Beschleunigung gearbeitet werden, und es scheinen alle Parteien darüber einig zu sein, daß der Entwurf nach Prüfung im volkswirtschaftlichen Ausschuß
zu
noch vor uns
erem 86
tellt
0.* re Aufgaben. I als Handels⸗
Jedenfalls
Aus⸗
1““