1922 / 157 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Jul 1922 18:00:01 GMT) scan diff

Herren! Der Herr Abgeordnete Scholz und der Herr Abgeordnete Schulze haben sich heute zu besonderen Herolden der Freiheit der Beamtenschaft gemacht. Ich will nicht die Frage aufwerfen, ob der Herr Abgeordnete Scholz und der Herr Abgeordnete Schulze sich dafür eimsetzen wollten, daß z. B. das Reichskommissariat für öffentliche Ordnung mit einem Kommunisten besetzt werden kann, und ob sie von hier aus schon von vornherein feststellen wollten, daß, wenn demnächst in der Reichsbkanzlei ein Ministerialdirektor sich zum Kommunismus bekennt, gegen diesen auf beinen Fall irgend etwas getan werden kann. (Sehr gut! bei den Sozialdemo⸗ kraten.) Ich lasse diese Frage hier ganz unerörtert. Aber ich glaube, es wäre, damit auch in den Beratungen und Reden hier jene Ruhe eintritt, die am zweiten Tage, als die Herren den Ge⸗

setzentwurf etwas näher angesehen hatten, auch im Ausschuß ein⸗

getreten ist, ganz gut, wenn wir uns einmal einige Aeußerungen

darüber ansehen, wie die früheven Regierungen, mit denen wir

ja jetzt verglichen werden, diese Frage behandelten. (Abgeordneter

Dr. Becker (Hessen): Sie wollen es ja besser machen!) Sie

werden gleich sehen, Herr Kollege Becker, daß wir durchaus nicht

an das heranreichen, was die früheren Regierungen in dieser Be⸗ ziehung gemacht haben. Der Herr Reichsjustizminister hat sich schon neulich bemüht, Ihnen zu zeigen, wie ein Sozialistengesetz ins

Monarchistische umgeändert heute aussehen würde. Ich möchte

Ihnen vorlesen, wie die bekannte Rede des Fürsten Bülow vom

14. Dezember 1903 aussehen würde, wenn ex sie hier nicht für

Sozialdemokraten, sondern für Monarchisten gehalten hätte:

Ich nehme keinen Anstand, zu erklären, daß ein Beamter nicht Deutschnationaler, nicht Deutschvolksparteiler sein bann.

(Hört, hört! links.)

ZJeder Beamte hat der Republik den Eid der Treue geleistet. Die Deutsche Volkspartei und die Deutschnationale Volkspartei bekennen sich zum Monarchismus. Ein Beamter also, der für

diese Parteien wirkt, bricht seinen Eid

(Hört, hört! links.) 8 Ein Beamter, der Beamter bleibt mit deutschnationalen oder deutschvolksparteilichen Anschauungen, macht sich des Eid⸗ und

18 schuldig. Einen solchen Beamten werde ich nicht ulden.

(Lebhafte Rufe links: Hört, hört! Zurufe rets.) Das hat da⸗

mals der Fürst Bülow über die Sozialdemokraten gesagt. Wenn wir so wären, wie Sie uns heute einschätzen, dann würden wir ein solches Gesetz einbringen. (Zurufe rechts: Bülow hat aber kein neues Gesetz eingebracht!)

Im Jahre 1911 hat das bayerische Staatsministerium Sie haben sich eben daran gestoßen, daß das nur eine Rede war einen Erlaß herausgegeben. Dieser Erlaß würde heute von uns, wie Sie uns einschätzen, herausgegeben, folgendermaßen lauten:

. Daß der Staatsbeamte sich nicht zu einer Partei be⸗ kennen darf, die grundsätzlich die bestehende Staatsordnung be⸗ kämpft, folgt ohne weiteres aus seiner Stellung im republikani⸗ schen Staat. Ebensowenig kann der Staatsbeamte einem Verein angehören, der antirepublikanische Bestrebungen fördert.

8 (Hört, hört! links.) Der Herr Staatsminister Dr. Graf v. Podewils

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8— (Lebhafte Rufe links: Hört, hört!)

hat diesen Erlaß des Staatsministeriums noch durch folgende Worte wieder ins Antirepublikanische übersetzt erläutert:

Das Verhältnis des Staatsbeamten ist öffentlich⸗rechtlicher

NKatur. Der Staatsbeamte unterwirft sich der Staatsdisziplin.

Er bekräftigt seine Diensttreue durch einen Eid, indem er nicht nur Gehorsam dem Gesetz, sondern auch Treue „der Republik“ schwört, sich also in feierlichem Gelöbnis auf das republikanische Prinzip verpflichtet. Ein Staatsbeamter, welcher sich zu einer politischen Richtung bekennt, die die Grundlagen der republikani⸗ schen Verfassung verneint, setzt sich damit in einen unlöslichen Widerspruch zu seinem ganzen Dienstverhältnis, namentlich zu dem feierlich geschworenen Diensteide. Der Staat muß ver⸗ langen, daß der Beamte und jeder, der Beamter werden will, ihm in Wort und Tat, hauptsächlich in der Tat, in treuer Pflicht⸗ erfüllung ergeben ist, und daß vor allem der Staatsbeamte die Grundlagen respektiert, auf denen das Staatsgebäude ruht, die republikanische Verfassung. G 11I11“

Meine Damen und Herren, sehen Sie sich das, was früher gefordert worden ist, einmal an und vergleichen Sie es mit dem, was wir jetzt in diesem Gesetz fordern. Wenn Siee sich dieses Gesetz genau durchlesen, so verbieten wir nichts weiter als folgendes. Wir verbieten den Mißbrauch des Amtes für Bestrebun⸗ gen zur Aenderung der republikanischen Staatsform. Wir verbieten Aeußerungen im Amt gegen diese Staatsform, gegen die Reichsflagge, gegen die verfassungsmäßigen Regierungen des Reiches oder eines Landes als Bekundung einer Mißachtung, die geeignet ist, sie in der öffentlichen Meinung herabzusetzen. Wollen Sie (nach rechts) das verteidigen? Wir verbieten nichts weiter, als daß der Beamte bei Ausübung der Amtstätigkeit oder unter Miß⸗ brauch seiner amtlichen Stellung auf die ihm unterstellten oder zugewiesenen Beamten, Angestellten und Arbeiter, Zöglinge oder Schüler im Sinne mißachtender Herabsetzung der republikanischen Staatsform oder der verfassungsmäßigen Regierungen des Reichs oder eines Landes einzuwirken versucht. Wir verbieten, daß Hand⸗ lungen dieser Art im Dienst geduldet werden. Will der Herr Kollege Schulze, will der Herr Kollege Scholz dies ausdrücklich freistellen? Wenn die Herren das nicht wollen, dann müssen sie für das Gesetz stimmen. Dies ist alles, was wir von den Beamten im Dienst fordern.

Nun kommt die Bastimmung über die Betätigung des Beamten außerhalb des Dienstes. Da sind wir der Meinung, daß die Förderung antirepublikanischer Bestrebungen in der Oeffentlichkeit in gehässiger und aufreizender Form seitens der Beamten zu ver⸗ meiden ist. Sind Sie (nach rechts) der Meinung, daß solche Aeußerungen gehässiger und aufreizender Natur öffentlich zu dulden sind? Wenn Sie dieser Meinung nicht sind, dann stimmen Sie doch dem Gesetz zu. 8

Sie sagen, das Gesetz sei nicht nötig, es sei überflüssig. Wir sind der Meinung, daß bei der allgemeinen Verwirrung, die nach dem Umsturz eingetreten ist, es von sehr guter und heilsamer Wirkung sein kann, wenn allen denen, die verwirrt sind, klar gesagt wird, was dieser § 10 unter den heutigen Umständen bedeutet.

Daß dieses nicht neues Recht ist, sondern nur eine Inter⸗ pretation ist, die nicht wir geben, sondern die heute bereits durch⸗ gängig Judikatur ist, habe ich den Herren im Ausschuß gezeigt, indem ich das Uxteil des Reichsdisziplinarhofs verlas, das in der

hekannten Angelegenhekt Ponfick⸗Braun ergangen sst. Ich werde dieses Urteil hier noch einmal verlesen, damit alle die⸗ jenigen Herren, die uns Vorwürfe machen, sehen, daß das, was wir hier von den Beamten verlangen, gar nichts weiter ist als eine klipp und klare Interpretation dessen, was auch nach dem Urteil des Reichsdisziplinarhofs heute schon im Detail dieser § 10 bedeutet. (Zuruf von der D. Vp.: Wozu dann das neue Gesetz?) Das Recht der freien Meinungsäußerung unterliegt bei den Beamten einer stärkeren Beschränkung als bei Nichtbeam⸗ ten. Er hat sich bei dessen Ausübung nicht nur wie jeder andere Staatsbürger innerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetze zu halten, sondern dabei auch den besonderen Pflich⸗ ten Rechnung zu tragen, welche sich aus seiner Beamteneigen⸗ schaft ergeben, und welche für die Reichsbeamten in § 10 des Reichsbeamtengesetzes festgelegt sind. Dadurch, daß der Ge⸗ setzgeber den Beamten hier neben der gewissenhaften und der Verfassung und den Gesetzen entsprechenden Wahrnehmung des Amtes ein würdiges Verhalten in und außer dem Amte vorschreibt, bringt er zum Ausdruck, daß der Pflichtenkreis der Beamten über die Verwaltung des Amtes hinausgreift, und daß er auch außerhalb des Amtes, insbesondere also auch bei politischen Kundgebungen auf die staatlichen Interessen, denen er in seinem Amte zu dienen hat, gebührende Rücksicht nehmen muß. (Sehr richtig! rechts.) Das ist also geltendes Recht und die geltende Judikatur. Ich verstehe nicht, warum Sie (nach rechts) sich, wenn dies Ihre Auffassung ist, mit einem solchen Aufwand von Worten dagegen wehren, daß dies einmal klipp und klar für die Beamten festgestellt ist. Es gibt nämlich eine ganze Reihe von Beamten, die sich hierüber noch nicht klar sind. (Zurufe.) Der zweite Weg, den wir Ihnen vorschlagen, ist der, die Liste der politischen Beamten, derjenigen Beamten, für die be⸗ sondere Bestimmungen gelten, die Liste derjenigen Beamten, die auf Wartegeld gesetzt werden können, zu erweitern. Da ist hier nun ein großes Geschrei darüber erhoben worden, daß die Re⸗ gierung diese Liste von sich aus ganz einfach erweitert hat. Auch da gestatten Sie mir, Sie darauf hinzuweisen, daß die frühere Regierung in dieser Beziehung ganz kurzen Prozeß machte. Als z. B. die Kaiserlich Regierung zu der Ueberzeugung lam es war das im Jahre 1907 —, daß es im Regierungsinteresse läge, die leitenden Techniker im Schiff⸗ und Maschinenbau in der damaligen Kaiserlichen Marine, also reine Techniker, unter die Ziffer dieses Beamtengesetzes hinüberzunehmen, da brachte die Regierung ein Gesetz ein, das auch angenommen ist, und in dessen Begründung es heißt: Neu aufgenommen sind die Ressortdirektoren für Schiffs⸗ bau und Maschinenbau in der Kaiserlichen Marine. Die Ent⸗ wicklung des modernen Kriegsschiffsbaus macht es unbedingt erforderlich, daß eine fortdauernde Uebereinstimmung in grundsätzlichen Ansichten zwischen dem Staatssekretär des Marineamts und den leitenden Technikern vorhanden ist. (Hört! Hört! bei den D. Dem. und links.) Und da beschwert sich ein Kollege darüber, daß in unsere Vorschläge die Leiter von Oberpostdirektionen und Eisenbahndirektionen mit aufgenommen find. Nach dem Kieler Werftprozeß hielt es der damalige Staats⸗ sekretär des Reichsmarineamts für notwendig, auch Werftver⸗ waltungsdirektoren in diese Liste mit aufzunehmen. Das ist im Sande verlaufen. Aber es interessiert Sie doch vielleicht zu hören, wie der damalige Staatssekretär des Reichsmarineamts über diese Dinge dachte: Die Bedeutung, welche die baiserlichen Werften in militär⸗ technischer und wirtschaftlicher Beziehung seit dem letzten Jahr⸗ zehnt gewonnen haben, erfordert es, daß eine fortdauernde Uebereinstimmung in prinzipiellen Ansichten und in der Auf⸗ fassung über die Richtlinien der Verwaltung zwischen dem Staatssekretär des Reichsmarineamts und den leitenden Ver⸗ waltungsbeamten der Werft gewährleistet ist. Deshalb ist es un⸗ erläßlich, dem Chef der Marineverwaltung die Möglichkeit zu geben, die Werftdirektoren ebenso wie die Marineintendanten ... jederzeit im Reichsinteresse ihrer Tätigkeit zu entheben. Genau aus demselben Grunde und aus noch viel stärkeren Gründen sind wir der Meinung, daß sich heute Stellen von Leitern von Reichsbehörden zu einer solchen politischen und wirtschaft⸗ lichen Bedeutung durch die Entwicklung der letzten Jahre erhoben haben, daß auch sie aus rein sachlichen Gründen mit in diese Liste aufgenommen werden müßten. (Sehr richtig! bei den Sozialdemo⸗ kraten.) Im Oktober 1918, als es im Gebäude des alten Systems schon merkwürdig knackte, hat das preußische Staatsministerium über diese polttischen Beamten noch einmal einen besondeven Erlaß herausgegeben. Es ist vielleicht nicht uninteressant, hier vorzu⸗ lesen, was das preußische Staatsministerium am 21. Oktober 1918 von seinen politischen Beamten forderte. 5 Sie dürfen

nämlich die politischen Beamten; Sie wissen, daß in Preußen

die politischen Beamten bis zum Landrat heruntergehen wegen der Eigenart ihrer Stellung, kraft deren sie berufen sind, die Politik der Staatsregierung nach außen hin zu vertreten, sich an der Agitation für eine bestimmte politische Partei oder Vereinigung nach außen nicht beteiligen, weil hierdurch das Mißverständnis erweckt werden kann, daß sich die Ziele der Staatsregierung mit den Zielen jener Partei unter allen Um⸗ ständen decken. Bon diesen Beamten wird nicht verlangt, daß sie für die Maßnahmen der Staatsregierung agitatorisch ein⸗ treten oder sie als mit ihrer persönlichen Ueberzeugung über⸗ einstimmend darstellen, wenn das nicht der Fall ist; wohl aber haben sie die Pflicht, gegenüber Verdunklungen und Entstellungen der Politik der Staatsregierung über Ansichten, Ziele und Gründe der Staatsregierung unter Zurückstellung etwaiger eigener Ansichten auf Grund der ihnen verfügbaren Kenntnisse objektive Auskunft und sachliche Aufklärung zu geben und sich jeder Förderung von Bestrebungen zu enthalten, die gegen die Politik der Regierung gerichtet sind.

(Hört, hört! bei den Sozialdemokvaten.) Unter diesem Erlaß stehen

die Namen Dr. Friedberg, Graf Roedern, Spahn, Drews, Schmidt,

Max v. Baden, Fischbeck und der Herr Kollege Hergt. (Lebhaftes

Hört, hört! bei den Sozialdemokraten.)

Nun vergleichen Sie das, was hier für die politischen Beamten

vorgeschrieben ist, mit dem, was wir vorgesehen haben! Zunächst

Hitte ich Sie, doch nicht zu vergessen, daß wir keine neue Katagere von Beamten zweiter Klasse einführen. Ich bitre Ste, voch daran zu denken, daß jeder Landrat, jeder Regierungspräsident, jeder Oberpräsident heute schon unter denselben Bedingungen lebt, wi wir sie jetzt für eine Reihe von weiteren Kategorien vorschreiben. Ich habe noch niemals gehört, daß die bereits bestehenden Vor⸗ schriften über die politischen Beamten das Beamtentum i Preußen, wie es im Ausschuß genannt wurde, „helotisiert“ oder, wie einer der Herren sogar sagte, „eunuchisiert“ hätten. Ich habe nichts davon gehört, daß dadurch die Auslese schlechter ge⸗ worden sei, oder daß dadurch der Andrang zu diesen oberen Stellen geringer geworden sei. So etwas können Sie vielleicht draußen in Ihren Versammlungen sagen, wo Sie Unmut schaffen wollen ich komme gleich darauf zurück —; aber hier bleiben Sie uns fern damit! Wir führen keine neue Kategorie von Beamten ein, sondern wir sind der Ueberzeugung, daß durch die Entwicklung der letzten Jahre die Kategorie der politischen Beamten längst erweitert werden mußte und heute erweitert werden muß.

Die große Masse der Beamten, wenn ihnen auseinander⸗ gesetzt wird, welches die Gründe und welches die Ziele dieser Gesetzgebung sind, wird diese Gründe und Ziele einsehen und sie billigen. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Ich bin der Ueberzeugung, daß die Beamten einsehen werden, daß sie nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten haben (sehr wahr! bei den Sozialdemokraten), und daß die besonderen Beamten es sind die Beamten, denen der Schutz der Republik besonders anvertraut ist —, nicht nur besondere Rechte, sondern auch besondere Pflichten haben. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.)

Es ist im Ausschuß damit gedroht worden, daß Sie mit diesem Gesetz hinausgehen, Beunruhigung unter den Beamten schaffen und die Beamten wegen dieses Gesetzes mobil machen werden. Wie Sie das mit Ihrer Staatsgesinnung vertreten wollen, überlasse ich vollkkommen Ihnen (nach rechts). Ich bin der Auffassung, daß, wenn wir und wenn auch Sie, meine Damen und Herren, bei der Wahrheit bleiban und den Beamten sagen, aus was für Gründen dieses Gesetz eingebracht worden ist, in welchen Grenzen sich dieses Gesetz hält, daß die Beamten dann auch die staatspolitische Notwendigkeit dieses Gesetzes einsehen werden. (Beifall bei den Sozialdemokraten.) 1

Abg. Dr. Levi (Komm.): Von einem Ausnahmegesetz und einem Eingriff in die Rechte der Beamten kann nicht die Rede sein. Die Summe der Pflichten der Beamten ergibt sich aus den jeweiligen besonderen Verhältnissen des Staates. Neue Grund⸗ sätze werden mit diesem Gesetz nicht eingeführt, es handelt sich nur um eine neue Definition dessen, was der § 10 des Beamten⸗ gesetzes besagt. Es mag sein, daß ein Teil der Beamten, die bei der staatlichen Umwälzung mit dem alten System nicht zerfallen waren, sich auf einem gewissen Pflichtgefühl gegen die Allgemein⸗ heit heraus auch der neuen Staatsreform zur Verfügung gestellt . Die überwiegende Mehrzahl der Beamten aber, die inner⸗ ich mit dem früheren Syftem nicht gebrochen hatten, hatten sich nicht etwa auf den Boden der Tatsachen, sondern lediglich auf den Boden der fortgesetzten Nahrung gestellt. (Heiterkeit und Sehr hant links.) An esichts des Umstandes, daß es sich heute darum andelt, eine Sabotage des Beamtentums zu brechen, müssen wir an dem Gesetze rügen, daß es sich nicht auch auf die beamteten Richter bezieht. Es ist kein Zweifel darüber, daß die zahlreichen Vergewaltigun hen des Rechts auf die Tatsache zurückzuführen sind, daß die ichter sich infolge ihrer Unabsetzbarkeit sicher fühlen. Der Widerstand der Verwaltungsbeamten wird sich so lange nichk⸗ in hinreichendem Maße brechen lassen, als es nicht auch gelingt, das Richtertum zu säubern. Wir halten an der Forderung der Errichtung eines Disziplinarsenats für das ganze Reich, wie ihn die Regierungsvorlage vorsah, fest. Eine folche isziplinarkammer ist unbedingt notwendig, wenn das Gesetz seine Pflicht erfüllen soll. An der Katastrophe von 1914 und 1918 trägt mit die Haupt⸗ schuld die von Bismarck großgezogene Beamtenkaste, die bewußt im (sge zu den Anschauungen der übergroßen Mehrheit des deutschen Volkes herangebildet worden ist. Bismarck war es, der allen liberalen Geist aus dem Bürgertum zu verdrängen suchte, und das hat sich an unserem Volke schwer gerächt (sehr wahr! links). Diejenigen, die verlangen, daß die Beamten machen können, was sie wollen, verstehen den Begriff der Demokratie nicht. Demokratie heißt Pflichterfüllung gegenüber der Allgemein⸗ heit. Die Regierung muß sich darüber klar sein, daß sie mit der Schaffung dieses Gesetzes ihrer Pflicht noch nicht Genüge getan hat. Mit der Zuchtrute allein schafft man keine demokratischen Beamten. Es gilt vielmehr, im Interesse der Deutschen Republik alle befähigten Kräfte aus allen Kreisen des Volkes, besonders aus der Arbeiterschaft, zum Dienst an der Deutschen Republik und der deutschen Demokratie heranzuziehen. Staaten können nur er⸗ halten werden von den Kräften, die sie geschaffen haben.

Abg. Dr. Haas (Dem.): Es macht sich merkwürdig, daß die Herren der Rechten uns Intoleranz zum Vorwurf machen, während sie dieselbe ehedem solange übten. Es ist aber nicht wahr, daß jetzt das Umgekehrte geschieht, was früher gewesen war. Diese Zeit gibt aber vielleicht ein Recht, Methoden anzuwenden, die in ruhigeren Zeiten unzulässig waren. (Zustimmung.) Wir wissen, daß der größte Teil der deutschen Beamtenschaft hinter dem deutschen Staate und der Republik steht. Schrankenlos ist die auch in der Republik nicht. Das Wesen der Demokratie

esteht nicht in erster Linie in der Freiheit, sondern in der Pflicht⸗ erfüllung gegenüber der Allgemeinheit (lebhafte Zustimmung bei den Demokraten). Zuerst der Staat, zuerst die Allgemeinheit und dann die Rechte des einzelnen (Zustimmung). Es ist Tatsache, daß einzelne Beamte sich in einer Weise monarchisch betätigen, die mit dem Interesse des Staates nicht vereinbar ist. Wenn im alten Staate ein Beamter den Staat oder den Monarchen ver⸗ ächtlich gemacht hätte, dann hätten wir auch gesagt, ein solcher Beamter kann aus Gründen der Staatsraison nicht ertragen werden (Sehr wahrl). Die Schranken, die der Takt gebietet, dürfen nicht überschritten werden. Wir können es nicht dulden, daß Beamte den Staat und seine Führer verächtlich machen. Das Gesetz ist im besten Sinne des Wortes ein staatserhaltendes Gesetz (Zustimmung). Sonderbar ist, 8 sich gerade die Rechte jetzt zu Hütern der Freiheit der Beamtenschaft macht (Lachen und Sehr wahr! links und bei den Demokraten). Angesichts der früheren Methoden, müßten die Herren der Rechten ein Gefühl der Scham empfinden. Nach peußischen Anschauungen war es mit der Stellung des Beamten nicht vereinbar, ein Wahlbündnis mit den Sozialdemokraten einzugehen. Wenn man weiß, wie brutal im alten Staat die Gesinnung wirklich gegeben wurde, und wenn man jetzt das Fet kennt, dann kann man die leidenschaftliche Er⸗ regung auf der Rechten nicht verstehen. Wir verlangen, daß im Dienste der Beamte der Republik es gibt keine anderen Beamten als Beamte der Republik für die Republik eintritt (lehr richtig!). Jeder Vorgesetzte hätte ganz von selber gegen Beamte einschreiten müssen, die die Republik verächtlich machen. Das Recht zur Suspendierung könnte 8. die Reichsregierung haben. Aus Beamtenkreisen egrüßen viele Stimmen das Gesetz. Wir leisten der Beamtenschaft und der Republik einen Dienst, wenn wir die Vorlage annehmen (Beifall bei den Demokraten).

EFortsͥtzung in der Zweiten Beilage.)

merkwürdiger Schutz der Verfassung, der

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Berlin, Mittwoch, den 19. Fuli

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Fümeer (Fortsetzung aus der Ersten Beilage) 1560 Abg. Dr. Deermann (Bayer. Vp.): Gegen die Politik, wie sie in den letzten Tagen hier in Berlin getrieben wird, müssen wir Einspruch erheben. Um vor Verächtlichmachungen die Republik zu schützen, ist das Gesetz zum Schutze der Republik da. Der Vorlage hat nur der sozialistische Allgemeine deutsche Beamtenbund zugestimmt. Die Vorlage ist ein Ausnahme⸗ gesetz gegen die Beamten und ist verfassungsändernd. Es ist ein ¹ urch eine Aufhebung er Verfassung geübt wird. Von den feierlichen Versprechungen ür die Beamten in Weimar ist nichts übrig geblieben, wenn ieses Gesetz angenommen wird. Trotz der Verbesserungen, die der Ausschuß vorgenommen hat, ist es für uns unannehmbar, Gesinnungsschnüffelei und neuer Byzantinismus wird groß⸗ gezogen werden. Im Ausschuß hat ein Vertreter der Linken von Bfennune loseme Beamtentum gesprochen. Dieses Gesetz ist geeignet, das Beamtentum gesinnungslos zu machen. Wenn es notwendig ist, gegen die politischen Beamten ein Gesetz zu stellen, um die Republik zu schützen, dann ist es schon zu Ende. Als Ausnahmegesetz hätte die Vorlage befristet werden müssen. ein dahingehender Antrag wurde leider abgelehnt. Die Be⸗ als früher. Die mientums werden durch das Gesetz zer⸗ stört. Wenn unsere Bedenken nicht beseitigt werden, werden wir dem Gesetz nicht zustimmen können.

Abg. Steinkopf (Soz.): Von einer Gesinnungs⸗ umstellung“ kann keine Rede sein. Wir halten das Gesetz für dringend notwendig. In der Beamtenschaft ist es jetzt glück⸗ lich so weit gekommen, daß es als unanständig gilt, Republikaner zu sein. Beschimpfungen des Reichspräsidenten sind an der Tagesordnung, und wir müssen mit Bedauern konstatieren, daß selbst Reichsministerien darüber einfach weggegangen sind. Ist doch

in der Republik Bayern ein Gymnasialprofessor wegen Verächtlichmachung der Monarchie zur Dienstentlassung ver⸗ urteilt worden! (Redner führt eine große Anzahl weiterer Fälle an, in denen von Beamten die Republik, ihre Repräsen⸗ tanten und Einrichtungen beschimpft und verleumdet worden sind.) Ist das Loyalitiät, ist das Pflichterfüllung? Die Vor⸗ lage hält die Meinungsfreiheit des Beamten unbedingt aufrecht, aber sie verlangt Respekt vor den Pflichten des Anstandes; sonst sinkt das Amt in der Tat zu einer Futterkrippe herab, und das wollen doch gerade die Parteien der Rechten nicht. Die republikanischen Beamten begrüßen das Gesetz und haben dafür volles Verständnis, denn es wird sie von den Schikanen und Quälereien befreien, denen sie bisher ausgesetzt sind. Der Deutsche Beamtenbund hat eine Loyalitätsadresse an die Re⸗ gierung nach der Ermordung Rathenaus gerichtet, lehnt aber den Entwurf ab, weil er wohlerworbene Rechte der Beamten be⸗ einträchtigt. Auch diese Rechte finden an dem Wohl und an der Existenzberechtigung der Republik ihre Grenze. Redner be⸗ ini Partei beantragte Aende⸗

f die Wiederherstellung der

Vor allem komme es

darauf an, wer mit der Ausführung des Gesetzes beauftragt

werde. Die Republik sei großmütig gewesen, müsse sich aber jetzt gegen den Mißbrauch ihrer Großmut ganz entschieden zur Wehr setzen.

Abg. Eichhorn (Komm.): Von einer Freiheit der Beamten hinsichtlich seiner politischen Ueberzeugung war im alten Staat niemals die Rede. Wir sind sonst gegen jede Ausnahmegesetz⸗ gebung; aber jetzt gilt es, die Republik zu sichern, und da die entscheidenden Stellen für die Handhabung der Disziplinargewalt in den Händen von Monarchisten und Antirepublikanern sich be⸗

muß die Republik hier den Hebel ansetzen. Am 9. No⸗

1918 und unmittelbar nach diesem Tage stellte sich die ganze Beamtenschaft auf den Boden der neuen Verhältnisse, aber es hat doch niemand glauben können, daß sie so plötzlich alle ihre Auffassung ändern könnten. Viel ehrlicher wäre es von den Beamten gewesen, wenn sie sich weiter zu dem bekannt hätten, was jahrzehntelang ihr wirklicher Glaube gewesen. Sie haben alle am 10. November und an den folgenden Tagen der neuen Regierung den Eid geleistet, und die letztere war eben zu ver⸗ trauensselig. Jetzt hat sie den Schaden. Wie lange Jahre 85 es gedauert, bis sich die Regierung, und auch erst auf Dru von unten herauf, zur Abwehr entschloß. Die Bureaukratie muß zunächst gründlich gesäubert werden. Dann müssen im Gesetz selbst die antirepublikanischen Bestrebungen und Petäticiigen näher definiert werden. Diesem Zwecke sollen unsere Abän 8. rungsanträge dienen. icht nur die monarchistischen strebungen sind zu bekämpfen, sondern es ist der Kampf gegen die Reaktion überhaupt zu führen, der Reichskanzler hat, ja g. drücklich auch proklamiert, der Kampf gehe gegen rechts. ie

MNitglieder des Diszliplinarhofs müssen sämtlich auf Vorschlag

ößten Beamtenorganisation ernannt werden. Die v mit Wartegeld darf auch nicht so werden, daß sie zum moralischen und materiellen Schaden * Republik ausschlägt. Die Liste der politischen Beamten ö uns noch viel zu eng, es müssen allerwenigstens 85 8 Reichsjustizministerium und das Auswärtige Amt einbezog werden. Damit schließt die allgemeine Aussprache. 2 bas In der Einzelberatung wird die neue Fassung des 83 des Reschsbeamtengesetzes in der Ausschußfassung Pigenontnü danach zieht die Eidesverweigerung die Nichtigkeit er ic nennung des Beamten in seinem Verhältnis zum Rei

2S g 1 lichtet, in Gegen den § 103à, der den Reichsbeamten verpfli tet, in seiner vgntlichen Tätigkeit für die verfassungsmäßi ge Se kanische Staatsgewalt einzutreten, und aufzählt, ühütth er Beamte als mit seiner Stellung nicht vereinbar zu unterlassen

8 hat, (D. Nat.), der diese Bestimmungen als eine

Abg. Deg 38 Daraus

8 der verfaffungsmäßigen Rechte bezeichnet. 1

Beschräntung der wersälisgmimer des Imnern hd.örhen uniate epoliti

Antrag wandte, der das Verbot der par daß es der Re⸗

8 r t do er seitens der Beamten forderte, geh Ge bernarn ankomme.

icht auf den Schutz der m ö“ ein Beamtenstreik den Bestand der Repudtie⸗ wer einen solchen Streik zuläßt, unterwühlt das Fundament de Staates. Der Redner befürwortet einen Antrag auf ö der Bestimmung, daß das Verbot der Verächtlichmachung „oder Verleumdung auch auf Mitgst ger h früheren republikanischen Regierung des Reiches ausgedehn 11A“

der (Soz.) stellt dem rred daß Abr. Begschuß (2ch- habe, an den jetzigen Beamtenrechten nicht rütteln zu wollen, daß aber ein gleichmäßiger Ausbau c Rechte für Beamte und Angestellte und Arbeiter im Staatsdien

erforderlich sei. Abg. Deglerk befürwortete Abänderungsantrag,

Der vom 1— den vnch das Zentrum gestellt hat, wird angenommen. Zu

timmung findet auch ein Antrag Hergt, wona fnnetpolitische Propaganda im Amte ver vten wird, und mit dieser Maßgabe wird der § 10a in der Ausschuß⸗

nen. fassung argerbhlehnung aller Anträge wird der Rest der Vor⸗

vage nach den Ausschußbeschlüssen gutgehei

Das Haus stimmt dann noch den Ausschußent⸗ schließungen zu, wonach die Personalreferate in allen Zweigen der Reichsverwaltung nur sachkundigen Personen übertragen werden sollen, die zugleich zuverlässige Republikaner sind, und die Bestellung von Personalreferenten bei den nachgeordneten Behörden der Bestätigung durch den zuständigen Minister bedarf, ferner einer Entschließung, die die Reichsregierung ersucht, dafür zu sorgen, daß im Dienst bei den Behörden keinerlei parteipolitische Propaganda getrieben wird.

Es folgt die zweite Beratung der Novelle zum Einkommensteuergesetz.

Nach den Ausschußbeschlüssen betr steuer 10 vH bei einem steuerbaren 100 000 Mark, für weitere 50 000 Mark Einkommen 15 vH. der Prozentsatz steigert sich dann bis zu 60 vH. Der Steuer⸗ betrag ermäßigt sich für den Steuerpflichtigen und für seine zur Haushaltung zählende Ehefrau -SeS um je 40 Mark, für jedes minderjährige Kind um 80 Mark monatlich. Die abzuziehenden Werbungskosten betragen monatlich 90 Mark.

Thüringischer Finanzminister Hartmann: Im Auftrage der thürin dhen Regierung halte ich mich für verpflichtet, auf die schweren Bedenken der Länder gegen die Vorlage hinzuweisen. Es gibt in Deutschland Steuern, die ungerechter wirken und die viel eher der Geldentwertung angepaßt werden müßten als die Ein⸗ kommensteuer. Die Kohlensteuer ist ganz außerordentlich belastet. Wir befürchten, wenn die Kohlenbesteuerung und die schlechte Be⸗ lieferung so weiter geht, daß wir im kommenden Winter in den Waldgegenden eine Katastrophe für unseren Waldbestand be⸗ kommen. Die Kohlensteuer, die sich versiebenundsiebzigfacht hat, .e; viel eher üetig der Geldentwertung angepaßt zu werden. Soll die Steuerhera fetzung allgemeine Vorteile bringen, so 8 man sagen, daß der Erfolg gleich null sein wird, wenn eine all⸗ gemeine Erhöhung der Steuerbeträge eintritt und eine allgemeine Herabsetzung der rozentsätze. Die besonders Notleidenden müssen Begünstigungen erhalten. Einer allgemeinen Aenderung des Se. es, wie sie ja vorliegt, kann die Regierung nicht zu⸗ stimmen. Die Gemeinden find vg mehr imstande, auf dem Ge⸗ biete der Armenwohlfahrt und im Wohnungsbau b8 Aufgaben zu Wenn über die Aenderung des Landessteuergesetzes ge⸗ redet werden wird, dann wird das Reichsfinanzministerium ein starkes Rückgrat gegen die Forderungen der Länder und Gemeinden bekommen. Für das, was ihnen jetzt genommen werden soll, wird es keinen Ersatz geben. Wenn so einschneidende Steuergesetze gemacht werden sollen, dann ist es unbedingt notwendig, daß vorher mit den verantwortlichen Ministerien der Länder 8 wird und daß auch Vertreter der Städte herangezogen werden. Die Einkommensteuer ist die mehautt. und gerechteste Steuer. Eine Ermäßigung für alle Steuerzahler nützt der großen Masse nichts, weil sie unabänderlich zu weiterer Verteuerung, weiterer Not und Geldentwertung führen muß. Den Ländern und Gemeinden werden damit die notwendigsten Einnahmen geschmälert. So kann der Not nicht abgeholfen werden. Solange für Länder und Ge⸗ meinden für den Einnahmeausfall, der durch diese Aenderung herbeigeführt wird, kein Ersatz gegeben wird, muß ich bitten, diese abzulehnen. 1

Abg. Ae bnn (Soz.): Wir haben für die finanziellen Schwierigkeiten der Länder und Gemeinden volles Verständnis und wünschen, daß das Reichsfinanzministerium sich in Zukunft bei derartigen Gesetzesänderungen vorher mit den Ländern und Kommunen ins Benehmen setzt. Die deutschnationalen Ab⸗ änderungsanträge lehnt die seäeatiiishe Arbeitsgemeinschaft ab.

Abg. Koenen (Komm.) ist der Ansicht, daß es nicht darauf ankomme, der Geldentwertung Rechnung zu tragen, wovon die Besitzenden den größten Vorteil hätten, shndern gr . gelte, die untersten Einkommen ganz steuerfrei zu lassen. ill man den breiten Massen wirksam helfen, dann sollte man alle Einkommen bis 100 000 von der Steuerpflicht befreien und die die große Masse der Bevölkerung belastenden indirekten Steuern ermäßigen, besonders die Kohlen⸗ und Umsatzsteuer. Der Redner beantragt Beseitigung der Vorschußzahlung durch die Festbesoldeten, da sie eine Ausnahmebestimmung darstelle.

Abg. Hartwig (D. Nat.) befürwortet den Antrag seiner Partei, der auf eine 8 Berücksichtigung der kinderreichen

amilien hinausgeht und wendet sich gegen die Unterstellung des Abg. Kahmann, daß die dieses Antrages jetzt im Plenum agitatorischen Zwecken dienen solle.

Abg. Dr. Hertz (UI. Soz.) wendet sich gegen den deutsch⸗ nationalen Antrag und gegen die von den Kommunisten verlangte Beseitigung des Lohnabbauverfahrens.

Nach weiteren Fös araggen der Abgg. Koenen und Dr. Hertz wird der Gesetzentwurf unter Ablehnung nationaler und kommunistischer Abänderungsanträge in der Ausschußfassung mit unwesentlichen Aenderungen an⸗ genommen. Es folgt die zweite Beratung der Novelle zum Erbschaftssteuergesetz, die der Geldentwertung Rechnung trägt, nachdem um 8 ½ Uhr ein Vertagungsantrag des Abg. Koenen (Komm.) abgelehnt worden war.

Abg. Heudemann (Komm.): Dieser Entwurf zeigt, daß die Scham verloren gegangen zu⸗ sein scheint, um ein Wort Helfferichs zu gebrauchen. Von einer derartigen Steuer sagte die Rechte, daß sie den Besitz zerrütte und den Mittelstand vernichten wird. Eine wirklich vurchgreisende Erbschaftssteuer muß anders aussehen. Der Besitz muß mit voller Schärfe zur Steuer heran⸗

ezogen werden. Die deutsche Republik muß ihr Geld aus dem Verans een derjenigen herausholen, die das deutsche Volk ins Unglück gebracht haben. GBeifall.)

Bei der Abstimmung wird die Vorlage in den ersten S aüsans angenommen. Bei der Abstimmung über Ziffer 8

zweifelt Abg. Koenen (Komm.) die Beschlußfähigkeit des Hauses; das Büro stellt die Beschlußunfähigkeit fest. Infolge⸗ dessen vertagt sich das Haus auf Montag, 1 Uhr. der Presse, Zwangsanleihe, Erbschaftssteuergesetznovelle, Reichs⸗ kriminalgesetz). 6 l““

Schluß nach 9 Uhr.

die Einkommen⸗

Handel und Gewerbe.

Wien, 19. Juli. (W. T. B.) Das beute erscheinende Bundesgesetzblatt enthält 8 Feradn Bundesministeriums für Finanzen vom 18. Juli 1922, betr. Beschränkung des

andels und Verkehrs mit ausländischen ahlungsmitteln. Auf Grund des Gesetzes vom 24. Juli 917, RS Bl. 307, wird verordnet: § 1. Jeder freie Handel mit ausländischen Heüans (auch an der Börse und von Büro zu Büro) und die Vermittlung von Geschäften mit solchen ist bis auf weiteres verboten. Dieses Verbot gilt auch für die im Sinne des § 3 der Devisenordnung befugten Personen. Ausgenommen jedoch ist die im dn19 Abs. 1 b der Devisenordnung vorgesehene Ab⸗ ausländischen Bestreitung von Reife⸗

Zahlungsmitteln zur

G

Einkommen bis zu

spesen. Alle nach der Devisenordnung zugelassenen Geschäfte mit ausländischen Zahlungsmitteln sind ausschließlich im Clearing der Devisenzentrale abzuwickeln. § 2. Als Preise für ausländische dürfen nur von der Devisenzentrale veröffentlichte urse verlautbart werden; jede andere, auch nicht ziffernmaßige Mit⸗ teilung über die Bewertung der Zahlungsmittel ist verboten. § 3. Uebertretungen dieser Verordnungen werden nach den Straf⸗ bestimmungen der Devisenordnung geahndet. § 4. Die Verordnung tritt am 19. Juli 1922 in Kraft. Die Elektrolytkupfernotieru der Vereinigung

für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 18. Juli auf 14 465 (am 17. Juli auf 14 165 ℳ) für 100 kg. 1

Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.

Köln, 18. Juli. (W. T. B.) (Amtliche Devisenkurse.) Holland 18 406,85 G., 18 513,15 B., Frankreich 3985,00 G., 3995,00 B., Belgien 3790,25 G., 3799,75 B., Amerika 474,50 G., 475,60 B.,

England 2101,35 G., 2106,65 B., Schweiz 9048,65 G.,

Italien 2177,25 G., 2182,75 B., Dänemark 10047,30 G., 10172,70 B., Norwegen 7915,10 G., 7934,90 B., Schweden 12140,80 G., 12145,20 B., Spanien 7141,05 G., 7158,95 B., Prag 1063,65 G., 1066,35 B., Budapest 36,45 G., 36,85 B., Wien 1,50 ½ G., 1,54 ½ B. ambur 18. Juli. (W. LT. B.) (Börsenschlußkurse.) Deut eaßeahsh Dampvfschiff⸗Gesellschaft 540,00 bis 570,00 bez. Hamburger Paketfahrt 447,00 bis 456,00 bez., Hamburg⸗Südamerika 740,50 bis 759,50 bez., Norddeutscher Lloyd 336,920 bez., Ver⸗ einigte Elbeschiffabrt 920,00 bis 935,00 bez., Schantungbahn 420,00 bis 430,00 bez., Brasilianische Bank 1805,00 bis 1835,00 bez., Commerz⸗ und Privat⸗Bank 284,00 bis 288,00 bez., Vereins⸗ bank 294,00 bis 298,00 bes., Alsen⸗Portland⸗Zement 1600,00 bis 1650,00 bez., Anglo⸗Continental 1660,00 bez., Asbest Calmon 539,00 bis 546,00 bez., Dynamit Nobel 710,00 bis 715,00 bez., Gerbstoff Renner 1500,00 bez., Norddeutsche Jutespinnerei —,— be Merck Guano 1025,00 bez.,, Harburg⸗Wiener Gummi 1310,00 bis 1330,00 bez., Kaoko —,— bez., Sloman Salpeter —,— G., —,— Fr Neuguinea —,— bez., Otavi⸗Minen⸗Aktien 1280,00 bez.

ill.

Leipzig, 18. Juli. (W. T. B.), Sächsische Rente 63,00, 5 % Leipziger Stadtanleihe 96,25, Deutsche Credit⸗ anstalt 230,00, Bank für Grundbesitz 196,00, Chemnitzer Bank⸗ verein 250,00, Ludwig Hupfeld 575,00, Piano Zimmermann 725,00, Leipziger Baumwollspinnerei 995,00, Sächs. Emaillier⸗ u. Stanz⸗ werke vorm. Gebr. Gnüchtel 425,00, Stöhr u. Co. 1875,00, Thür. Wollgarnspinnerei 1065,00, Sächs. Wollgf. vorm. Tittel u. Krüger 1225,00, Tränkner u. Würker 820,00, Zimmermann⸗Werke 405,00, Germania 552,00, Peniger Maschinenfabrik 342,00 Leipziger Werk⸗ zeug Pittler u. Co. 950,00, Wotan⸗Werke 880,00, Leipz. Kammgarn⸗ spinnerei 990,00, Hugo Schneider 682,00, Wurzner Kunstmühl. vorm. Krietsch 520,00, k Zucker⸗Fabrik 960,00, Mittweidaer Kratzen —,—, Fritz ulz jun. 1080,00, Riebeck u. Co. 500,00. 5 Thüring. Gas 369,00, Hallesche Pfännerschaft 500,00. Abgeschwächt.

Frankfurt a. M., 18. Juli. (W. T. B.) Oesterr.. Kredit 54,00, Badische Anilin 802,00, Chem. Griesheim 814,00,

öchster Farbwerke 728,00, Holzverkohlungs⸗Industrie Konstanz 90,00, Deutsche Gold⸗ und Silberscheideanstalt 1040,00, Adlerwerke Klever 500,00, Hilpert Armaturen 440,00, Pokorny u. Wittekind 640,00, Aschaffenburg Zellstoff 850,00, Phil. Holzmann 496,00, Wayß u. Freytag 526,00, Lothringer Zement —,—, Zuckerfabrik Waghäusel 710,00, 3 % Mexikanische Silberanleihe 2600,00.

Danzig, 18. Juli. (W. T. B.) Noten: Amerikanische 475,52 G., 477,48 B., Polnische 8,23 G., 8,26 ½ B. Tele⸗ graphische Auszahlungen: London 2130,3 G., 2134,65 B., Holland 18 681,30 G., 18 718,70 B., Paris 4045,95 G., 4054,05 B., Posen 8,18 G., 8,21 ½ B., Warschau 8,18 ½ G., 8,21 ½ B., Polen —,— G., —,— B., Danziger Privatbank —,— G.

Wien, 18. Juli. (W. T. B.) Noctierungen der Devisen⸗ zentrale (Unoffiziell): Amsterdam —,— G., Berlin 8650,00 g. Kopenhagen —,— G., London 170 000,00 G., Paris 313 000,00 G., Zürich 760 000,00 G., Marknoten —,— G., Lirenoten 177 000,00 G.,

ugoflawische Noten —,— G., Tschecho⸗ Slowakische Noten 91 000 G., Polnische Noten 705,00 G., Dollar 38 000,00 G., Ungarische Noten 3000,00 G.

Prag, 18. Juli. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale (Durchschnittskurse): Amsterdam 1750,00, Berlin 9,75, Stock⸗ holm 1175,00, Christiania 755,00, Kopenhagen 977,50, Zürich 867,50, London —,—, New York 45,05 ien 0,10, Kark⸗ noten 9,90, Polnische Noten 0,82, Pariser Devisen 375.

London, 17. Juli. (W. T. B.) Privatdiskont 1 ⅛, 4 % fundierte Kriegsanleihe 888⁄, 5 % Kriegsanleihe 100,25, 4 % Sieges⸗ anleihe 90,25.

London, 18. Juli. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 52,85 ⅛. Belgien 56,32 ½, Schweiz 23,16, Holland 11,45 ½, New York 445 %, Spenien 26,83. Jtalien 6 00, Deutschland 21,07, Wien 165 006,

Bukarest 780, London, 18. Juli. (W. T. B.) Silber 35,50, Silber auf Deutschland

Lieferung 35 %.

Paris, 18. Juli. (W. T. B.) Devisenkurse. 2,52 ½, Amerika 1193,50, Belgien 94,00, England 53,12, Holland 462,00, Italien 54,80, Schweiz 229,00, Spanien 184,50.

Zürich, 18. Juli. (W. T. B.) Devisenkurse. Berlin 1,13, Wien 0,01 ½, Prag 11,70, Holland 202,60, New York 521,25, London 23,20 ½, Paris 43,60, Italien 24,00, Brüssel 41,25, Kopen⸗ hagen 112,00, Stockholm 135,50, Christiania 86,10, Madrid 80,50, Buenos Aires 186,50, Budapest 0,41, Bukarest —,—, Agram 152,50, Warschau 0,09 ½.

Amsterdam, 18. Juli. (W. T. B.) Devisenkurse. London 11,40, Berlin 0,54, ris 21,50, Schweiz 49,47 ½, Wien 0,0075 Kopenhagen 55,50, Stockholm 67,10, Christiania 42,80, New Yo 257,75, Brüssel 20,20, Madrid 39,97 ¼, Italien 11,80

Kee 18. Jult. (W. T. B.) Devisenkurse. London 20,65, New York 465,00, mburg 1,00, Paris 39,00, Antwerpen 36,85 Fürich 89,25, Amsterdam 180,50, Stockholm 120,90, Christiania 7710 Hefingfos 9,85, Pra. .

Stockholm, 18. Fuli. (W. T. B.) e London 17,13, Berlin 0,87, Paris 31,90, Brüssel 30,15 schweiz. Plätze 74,00, Amsterdam 149.65, Kobenhagen 83,25, Christiania 64,00, Washington 386,00, Helsingfors 8,10, Prag 8,75.

Christiania, 18. Juli. (W. T. B.) Devisenkurse. London 26,85, Hemburg 1,40, Paris 50,00, New York 605,00, Amsterdam 234,50, Ferich 16,50, lhng ors 13,00, Antwerpen 47,25, Stock⸗ bolm 1 , Kopenhagen 130,50, Prag 13,75.

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

Liverpool, 17. Juli. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz 8000 Ballen, Einfuhr 29 480 Ballen. Julilieferung 13,10, August⸗ lieferung 12,92, Septemberlieferung 12,78. Amerikanische und hee aumwolle je 12 Punkte niediger, ägyptische unver⸗ ändert.

888 12. Ia i. n. 8. 1 Auf dem g er Umsa re a man den Beginn der Londoner Woll⸗