287513. W. 29275.
WoöLF-ENDOSKOP
5/4 1922. Georg Wolf G. m. b. H., Berlin. 9/6 1922. Geschäftsbetrieb: Spezialfabrik elektro⸗optisch⸗medi⸗ zinischer Instrumente. Waren: Optische und elektro⸗ medizinische Instrumente.
287514. G. 23607.
iegfried
28/3 1922. aul Grosse, Jena, Lutherstr. 4. 9/6 1922. 8 8— Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von optischen und photographischen Artikeln. Waren: Prismenfeldstecher, galileische Gläser, Mikroskope, Ziel⸗ fernrohre, Nivelliergeräte, Klappkameras, photogra⸗ phische Platten (Trockenplatten).
— Flgccse
B. 41106.
7/7 1921. Bartsch & Frankmann, Wien. Vertr.: Pat.⸗Anwälte Gaston Dedreux u. A. Weickmann, München. 9/6 1922.
Geschäftsbetrieb: Unternehmen für Automobilbau, Reparaturen und Vertrieb. Waren Motoren.
23 287516. U. 3071.
1/12 1921. Hermann Uhlig & Co., Breslau. 9/6 1922. Geschäftsbetrieb: licher Maschinen. schinen und Geräte.
26 b.
Großhandlung landwirtschaft Waren: Landwirtschaftliche Ma⸗
287517. B. 42675.
Schlesische Perle
18/3 1922. Fritz Baum & Co., Komm.⸗Ges., Breslau. 9/6 1922. 8 Geschäftsbetrieb: Großhandlung für Molkereipro⸗ dukte. Waren: Margarine, Eier.
45170.
sleleh aul.
12/4 1922. Hanseatische Pflanzenbutter⸗Werke G. m. b. H., Hamburg. 9/6 1922.
Geschäftsbetrieb: Fabrikation von Pflanzenbutter, tierischer Margarine, Kokosfett und Margarine. Wa⸗ ren: Eier, Milch, Butter, Käse, Pflanzenbutter, Mar⸗ garine, Speiseöle und Speisefette.
26 b. 287519.
K. 37271.
9/5 1921. Fa. F. H. Krause, Halle a. S.
1922. Geschäftsbetrieb: Groß⸗ und Kleinhandel mit Waren: Butter, Margarine
Butter und Fettwaren. 287521. K. 39251.
9/6
und Speisefette.
vstav horsch 9 ——2—‧8 va —
Fa. Gustav Kölsch, Elberfeld.
18/3 1922. 9/6 1922. Geschäftsbetrieb: Vertrieb von Speisefetten. Wa⸗ ren: Margarine, Schmalz, Speisefett, Rinderfett, Pflan⸗ zenbutter, Pflanzenspeisefett, Speiseöle, Kunstspeisefett, Kokosnußbutter zu Speisezwecken, vegetabile Pflanzen⸗
K. 39227.
15/3 1922. Fa. Julius Klockgeter, Oldenburg i. O. 9,6 992 Geschäftsbetrieb: Margarinewerk.
garine und Kunstspeisefett.
Waren: Mar⸗
287522.
K. 39252.
Sstev 6LsCA2q
ERFELD 8UAS —
16“” 1922. Fa. Gustav Kölsch, Elberfeld. 9/6 1922.
Geschäftsbetrieb: Vertrieb von Speisefetten. Wa⸗ ren: Margarine, Schmalz, Speisefett, Rinderfett, Pflan⸗ zenbutter, Pflanzenspeisefett, Speiseöle, Kunstspeisefett, Kokosnußbutter zu Speisezwecken, vegetabile Pflanzen⸗ margarine, Käse.
21/3 1922. Fa. Paul John Schütt, Hamburg.
9/6 1922. Geschäftsbetrieb: Import und Vertrieb von Milch,
Milchkonserven und Milchpräparaten. Waren: Milch,
Milchkonserven und Milchpräparate.
26 b. 287524.
1922. Fa. Franz Wienholz, Prenzlau.
Geschäftsbetrieb: Herstellung von Margarine und anderen Fetten, von Milch, Butter und Käse. Waren: Tierische Fette, Margarine, Kunst⸗ und Pflanzenspeise⸗ fette, Pflanzenbutter, Rahmgemenge, Milch, Butter, Käse und Speiseöle.
9/6
28/2 1922. Georg Leue, Berlin⸗Halensee, Johann Georgstr. 19. 9/6 1922.
Geschäftsbetrieb: Fabrikation von Kakao, Schoko⸗ lade, Zuckerwaren, Back⸗ und Konditorwaren, Hefe, Back pulver. Waren: Kakao, Schokolade, Zuckerwaren, Back
und Konditorwaren, Hefe, Backpulver.
26d.
L. 24140.
Georg Leue, Berlin⸗ Georgstr. 19. 9/
17/3 1922. “ Johann 1
Fabrikation von Kakao, Schokolade, Zuckerwaren, Back⸗ und
Konditorwaren, Hefe, Backpulver. Wa⸗ ren: Kakao, Schokolade, Zuckerwaren,
Back⸗ und Konditorwaren, Hefe, Back⸗
287529. P. 19760.
08KAR PlSChlhöGER
18/3 1922. Fa. Oskar Pischinger, Wien. Vertr.: Pat.⸗Anw. Paul Müller, Berlin SW 11. 9/6 1922. Geschäftsbetrieb: Erzeugung von Zuckerbäckerwaren. Waren: Schokoladen, Torten, Zucker⸗ und Zuckerbäcker⸗ waren. — Beschr.
L. 24110.
Schokoleu
8/3 1922. Georg Leue, Berlin⸗Halensee, Johann Georgstr. 19. 9/6 1922.
266d. 287526.
Geschäftsbetrieb: Fabrikation von Kakao, Schoko⸗ lade, Zuckerwaren, Back⸗ und Konditorwaren, Hefe, Back⸗ pulver. Waren: Kakao, Schokolade, Zuckerwaren, Back⸗ und Konditorwaren, Hefe, Backpulver.
287528. O. 8965. Daeoutsches- Erjeugnis
Sahn nnen SC“ at
13/1 1922. Olivaer Zuckerwarenfabrik O. Scheffler & Söhne, Oliva. Vertr.: St. Scheffler, Marien⸗ burg, Wpr., Gr. Werkstr. 9/6 1922.
Geschäftsbetrieb: Zuckerwarenfabrik. Bonbons.
Waren:
gäe
R. 26331.
3/10 1921. Fa. Hans Riegel, Bonn⸗Kessenich. 9/6 1922. Geschäftsbetrieb: Zuckerwa⸗ renfabrik. Waren: Zuckerwaren, Lakritzen.
8
““
21/2 1922. Fa. W. Friedrich Roelen, Köln⸗Klettenberg. 9/6 1922. Geschäftsbetrieb: Konfitüren⸗ und Ho⸗ nigkuchenfabrik. Waren: Schokolade, Scho⸗ koladenwaren.
8 1
margarine, Käse.
““
Verlag der Expedition (i. V. Meyer) in
Berlin.
NIiech 8818388
8 Hogecensech- — cho⁴ᷣᷣeαeτ
8Qq;
Raufa
27/3 1922. Rheinischer Actien⸗Verein für Zucker⸗ fabrikation, Alten b. Dessau. 9/6 1922.
Geschäftsbetrieb: Schokoladenfabrikation. Waren. Schokoladen.
26d.
287533.
M
S. 21587.
22/3 1922. Seehausener Biskuit⸗, Keks⸗ und Zwie⸗ Wilhelm Leischke, Seehausen, Altmark. 9⁄6 2. Geschäftsbetrieb: Biskuit⸗, Keks⸗ und Zwieback⸗ fabrik. Waren Back⸗ und Konditorwaren, Kakao, Scho⸗ kolade, Zuckerwaren, Hefe, Backpulver.
26-.
287534.
16/2 1922. A. Zipter, Baumkuchenfabrik, Berlin⸗ Stralau. 9/6 1922.
Geschäftsbetrieb: Waren: Baumkuchen.
Baumkuchenfabrik.
P. 19872.
25
27.
287535.
b ELI
28/4 1922. Poensgen & Heyer, Letmathe i. Westf. 9/6 1922.
Geschäftsbetrieb: Papierfabrik. Kartons und Briefumschläge.
Waren: Papier,
287536. P. 19873.
28/4 1922. 9/6 1922.
Geschäftsbetrieb: Papierfabrik. Kartons und Briefumschläge.
27.
Prensgen & Heyer, Letmathe i. Weftf.
Waren: Papier,
P. 19875.
DHOLEAAANA
28/4 1922. Poensgen & Heyer, Letmathe i. Westf. 9/6 1922. 1
Geschäftsbetrieb: Papierfabrik. Kartons und Briefumschläge.
287537.
Waren: Papier,
287538. S. 21704.
10/4 1922. Dr. Selle & Co. Akt.⸗Ges., Berlin 9/6 1922.
Geschäftsbetrieb: Buchdruckerei. Waren: Druckerei⸗ erzeugnisse.
“
Druck von P. Stankiewicz' Buchdruckerei G. m. b. H., Berlin SW. 11, Bernburger Straße 14.
mann heim Meichsgoeicht ernannt.
2
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 219 Mk. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer
auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Nummern kosten 5 Mk.
20 Mhk., einer 3 gespaltenen Einheitszeile 35 Mk.
Anzeigen nimmt an:
die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers,
Tel.: Schriftleitung Zentr. 10 986, Geschäftsstelle Zentr. 1573.
6u“ 11“ v“
uX“ Reichsbankgirokonto.
Nr.
Berlin,
E“
Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
9
“
Sonnabend, den 22. Fuli, Abends.
I“ “ ” 1
89
Postscheckkonto: Berlin 41821.
—
Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages
einschließlich des Portos abgegeben.
Inhalt des amtlichen Teiles:
v Deutsches Reich.
Ernennungen ꝛc.
Verordnung über das Brennen von Gerste und von Gemenge aus Gerste und Hafer. 1
Verordnung über die Preise für das Umlagegetreide aus der Ernte 1922. 1
Verordnungen über die Zeichnungsstellen für die Zwangsanleihe vom 21. Juli 1922.
Auflösung des Versorgungsamts Wismar.
Bekanntmachung über Aenderung der Branntweinübernahme⸗ und Verkaufspreise.
Aufhebung eines Sperrverbots.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 17 des Reichs⸗ gesetzblatts Teil II.
Erste Beilage: Entscheidungen der Filmprüfstelle in Berlin in der Zeit vom 12. bis einschließlich 18. Juli 1922. Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachung, betreffend Auslosung von Prioritätsobligationen der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahngesellschaft.
L,,1.
Amtliches.
Deutsches Reich.
Der Reichsgerichtsoberregistrator Kießling ist zum Amt⸗
Verordnung
9 Brennen von Gerste und von Gemenge aus Gerste und Hafer.
Vom 14. Juli 1922. (Veröffentlicht im RGBl. 1922, Teil I S. 576.)
Anuf Grund des § 45 des Gesetzes über die Regelung des Verkehrs mit Getreide aus der Ernte 1922 (RGBl. I S. 537) wird verordnet:
Gerste sowie im eigenen Betriebe des Herstellers ge⸗ wachsenes Gemenge aus Gerste und Hafer dürfen bei der Her⸗ stellung von Branntwein als Malzgetreide, dagegen nicht als Maischmaterial verwendet werden.
Berlin, den 14. Juli 1922.
Der Reichsminister für Feührüns Fehr.
über das
und Landwirtschaft.
Verordnung
für das Umlagegetreide aus der
Ernte 1922.
* Vom 14. Juli 1922. (Veröffentlicht im RGBl. 1922, Teil I S. 576/577.)
Zur Ausführung des § 50 des Gesetzes über die Regelung des Verkehrs mit Getreide aus der Ernte 1922 vom 4. Juli 1922 (RGBl. I S. 537) wird auf Grund der Bekanntmachung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (=GBl. S. 401) / 18. August 1917 (RGBl. S. 823) verordnet:
§ 1. ie im § 50 Abs. 1 des Gesetzes über die Regelung des Verkehrs mit e b Ernte 1038 vom 4. Juli 1922 (R-RGBl. I S. 537) festgesetzten Preise gelten für Getreide von mindestens mittlerer Art und Güte. 1 Der Preis für zusammengewachsenes Gemenge richtet sich nach der Art des Getreides und seiner Zusammensetzung. Die Preise schließen die Kosten der Beförderung bis zur Verlade⸗ stelle des Ortes, von dem die Ware mit der Bahn oder zu Wasser versandt wird, sowie die Kosten des Einladens daselbst ein.
§ 2. b 1 ls Getreide von mindestens mittlerer Art und Güte gilt Ge⸗ fek. wenn die Feuchtigkeit bei Lieferungen vor dem 1. Oktober 1922 = 19 vH und bei Lieferungen vom 1. Oktober 1922 ab = 17 vH. nicht übersteigt, und wenn es gut und gesund ist, auch hinsichtlich seiner sonstigen Eigenschaften der Durchschnittsbeschaffenheit der be⸗ treffenden Getreideart in der Abladegegend entspricht.
§ 3. ““ ü ewertung des Getreides ist seine Beschaffenheit bei der 1“ 8* von dan Erwerber bezeichneten Bestimmungsorte
maßgebend.
Die Preise gelten für Lieferung ohne Sack. Die näheren Be⸗ stimmungen für leihweise Ueberlassung von Saͤcken, insbesondere über
die Leihgebühren und über die Preise der Säcke, trifft die Reichs⸗ getreidestelle jeweils durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger. Stellt der Verkäufer Säcke nur bis zur Verladestelle des Ortes, von dem die Ware mit der Bahn oder zu Wasser versandt wird, zur Verfügung, so darf hierfür eine Leihgebühr nicht berechnet werden.
§ 5.
Die Preise gelten für Barzahlung binnen 15 Tagen nach Ab⸗ lieferung. Wird der Kaufpreis länger gestundet, so dürfen bis zu 2 vH Jahreszinsen über Reichsbankdiskont zugeschlagen werden.
Berlin, den 14. Juli 1922.
Der Reichsminister für Frnührung und Landwirtschaft.
Fehr.
““ “
“ Verordnuug über die Zeichnungsstellen für die Zwangsanleihe. Vom 21. Juli 1922.
Im § 19 des Gesetzes über die Zwangsanleihe vom 20. Juli 1922 ist der Reichsminister der Finanzen ermächtigt worden, die Stellen zu bestimmen, die als Annahmestellen für die Füceneg der Zwangsanleihe tätig zu sein haben. Auf Grund dieser Vorschrift werden zu Zeichnungsstellen bestimmt:
1. die Reichsbank sowie die Banken und Bankiers, die dem ö des Deutschen Bank⸗ und Bankiergewerbes angehören,
2. n im Deutschen Zentralgiroverband und im Deutschen Spar⸗ kassenverband organisierten Girozentralen, Sparkassen und Kommunalbanken,
3. die den Revisionsverbänden des Deutschen Genossenschafts⸗ verbandes angehörenden Kreditgenossenschaften, die Zentral⸗ kassen der landwirtschaftlichen Genossenschaften, die landwirt⸗ schaftliche Zentraldarlehnskasse in Berlin sowie deren Filialen und Hauptgeschäftsstellen. ““
Berlin, den 21. Juli 1922.
DDer Reichsminister der Finanzen. Dr. Hermes.
Auflösung des Versorgungsamts Wismar.
Mit dem 1. Oktober d. J. wird unter Auflösung des Versorgungsamts Wismar der Bezirk dieses Amts dem des Versorgungsamts Rostock zugelegt.
Berlin, den 18. Juli 1922.
Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Dr. Geib.
v“ über Aenderung der Branntweinübernahme⸗ und Verkaufspreise. b
Auf Grund der am 13. Juni und 14. Juli 1922 von der Reichsmonopolverwaltung gemeinschaftlich mit dem Beirat ge⸗ faßten Beschlüsse werden in Abänderung der Bekanntmachungen vom 24. September 1921, 2. Februar, 22. April und 18. Juni 1922 folgende Preisänderungen bekanntgegeben:
Zu Ziffer 1
1. Für Branntwein aus Hefebrennereien tritt für den innerhalb 8r Jahresbrennrechts in der Zeit vom 16. Juli bis iasesß. lich 30. September 1922 erzeugten Branntwein an die Stelle des bisherigen Znschlags von 1100 ℳ ein solcher von 2500 ℳ
für 1 Hektoliter Weingeist.
2. Für den in der Sg. vom 16. August bis 30. September 1922 innerhalb des Jahresbrennrechts aus Mais hergestellten Brannt⸗ wein wird ein Zuschlag zum Branntweingrundpreise von 4000 ℳ
für 1 Hektoliter Weingeist gewährt. Zu Ziffer II: Regelmäßiger Verkaufpreis vom 17. Juli 1922 ab. für 1 Hektoliter Weingeist. 8
Allgemeiner ermäßigter Verkaufpreis für den zu gewerblichen Zwecken pergällt oder unvergällt und für den in Kleinhandelsbehält⸗ nissen abzugebenden vollständig vergällten Branntwein vom 14. Juni
1a“ 1 800 ℳ für 1 Hektoliter Weingeist. Berlin, den 20. Juli 1922. Reichsmonopolamt für Branntwein. CC(((( Bekanntmachung. Die über die Firma G. Mohrdiek, Hamburg, Grindelhof 75, verhängte Sperre habe ich aufgehoben. Berlin, den 19. Juli 1922.
Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung. Dr. Kauffmann. 8
16 000 ℳ
erheben.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 17 des Reichsgesetzblatts Teil II enthält
das Gesetz über den Beitritt des Reichs zu dem Madride Abkommen über die internationale Registrierung von Fabrik oder Handelsmarken, vom 12. Juli 1922, und
eine Bekanntmachung, betreffend die Ausdehnung des Ausgleichsverfahrens auf Forderungen und Schulden Deutscher gegenüber im Britischen Reiche ansässigen Siamesen und in 8 ansässigen britischen Staatsangehörigen, vom 15. Jul 1
Berlin, den 22. Juli 1922. . Gesetzsammlungsamt. Krüer.
Preußen.
Hauptverwaltung der Staatsschulde Bekanntmachung.
Bei der heute Ksetng in Gegenwart eines Notars be⸗ wirkten Auslosung der Prioritätsobligationen III. Serie, III. Serie Lit. B und “ III. Serie Lit. C 1. und 2. Ausgabe der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahngesellschaft sind die in der Beilage verzeichneten Nummern gezogen worden. Sie werden den Besitzern zum 1. Januar 1923 mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgelosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge
vom 2. Januar 1923 an
egen Quittung und Rückgabe der Obligationen bei der Staats⸗ schuldentilgungskasse in Berlin W. 8, Taubenstraße 29, zu
Dabei sind
a) mit den Obligationen III. Serie die Zins⸗ scheine Reihe VII Nr. 13 bis 20 nebst Erneuerungs⸗
scheinen für die nächste Zinsscheinreihe, mit den Obligationen III. Serie Lit. B die
Zinsscheine Reihe VII Nr. 2 bis 21,
mit den Obligationen III. Serie Lit. C 1. und 2. Ausgabe die Zinsscheine Reihe VI Nr. 5 bis 20 neg Erneuerungsscheinen für die nächste Zinsschein⸗ reihe unentgeltlich mitabzuliefern. Lu1“
Die Staatsschuldentilgungskasse ist werktäglich von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags geöffnet.
Die Einlösung geschieht auch bei den Reichsbankanstalten außerhalb Berlins sowie bei den Regierungshauptkassen in Aurich, Stade und Sigmaringen; die Wertpapiere können schon vom 1. Dezember 1922 einer dieser Kassen eingereicht werden, die sie der Staatsschuldentilgungskasse zur Prüfung vorzulegen und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 2. Januar 1923 an zu bewirken hat.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zurückbehalten. Mit dem Ablauf des 31. Dezem ber d. J. hört die Verzinsung der verlosten Obligationen auf.
Zugleich werden die bereits früher ausgelosten, auf der Beilage verzeichneten, noch rückständigen Obligationen wieder⸗ holt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß ihre Verzinsung mit dem 31. vS ue des Jahres ihrer Auslosung aufgehört hat, und daß jeder Anspruch aus ihnen erlischt, wenn sie zehn Jahre lang alljährlich einmal öffentlich aufgerufen und dessen⸗ ungeachtet nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem letzten öffentlichen Aufruf zur Einlösung vorgelegt sein werden.
Vordrucke zu den Quittungen werden von sämtlichen oben⸗ genannten Kassen unentgeltlich verabfolgt.
Die Einlösung der Obligationen hat nach den Vorschriften der §§ 1 bis 3 der Verordnung über Maßnahmen gegen die Kapitalflucht vom 24. Oktober 1919 (9RGBl. S. 1820) zu er⸗ folgen. Nichtbankiers haben daher den Wertpapieren ein vom bestätigtes Stückeverzeichnis (§ 3 der Verordnung)
eizufügen. v“
Berlin, den 3. Juli 1922.
Sauptverwaltung der Staatsschulden.
Ministerium für Volkswohlfahrt.
Das Preußische Staatsministerium hat den Landgerichts⸗ direktor a. D. Dr. jur. Hövel als besoldeten Beigeordneten des Siedlungsverbandes Ruhrkohlenbezirk für die gesetzliche
8 8 . E111“““
11““
L.
Amtsdauer von zwölf Jahren bestätigt.
8