1922 / 160 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Jul 1922 18:00:01 GMT) scan diff

DSicherheit von

4713050 Aufgebot. B Zu der Versicherung Nr. 523 279 der Frau Luise Brandenburger, geb. Freye, in Werlsee und der Versi cherung Num⸗ mer 523 280 des Herrn Gustavw Branden⸗ burger, Gerichtsbeamten in Werlsee, sind die Policen abhanden gekommen. Falls ein Berechtigter sich nicht meldet, werden die Policen nach zwei Monaten ⸗für kraftlos erklärt. Berlin, den 18. Juli 1922. Friedrich Wilhelra Lebensversicherungs⸗Aktiengesellschaft. .wase- Aasesraaan

[46222]

Der Versicherungsschein 1877099 auf das Leben des Oberleutnants der Sicher⸗ heitswehr, Herrn Hans Ulrich Schmidt in Danzig⸗Langfuhr, soll abhanden gekommen sein. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, diese bis spätestens 20. Sep⸗ tember 1922 uns vorzulegen, andern⸗ falls sie für kraftlos erklärt wird. Berlin, den 20. Juli 1922.

Berlinische

Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft.

147493] Der Versicherungsschein Nr. 33 455 lautend auf

vom 7. November 1921, Herrn Wilhelm Schuhardt, Kellner in Bad Harzburg, soll abhanden gekommen ein. Gemäß § 17 unserer allgemeinen Versicherungsbedingungen wird der In⸗ haber aufgefordert, sich binnen zwei Monaten zu melden, andernfalls eine Ersatzurkunde ausgestellt wird. 1 Brannschweig, den 18. Juli 1922. 8 Braunschweigische Lebensversicherungs⸗Bank, Aktien⸗ gesellschaft.

[47892] Aufruf.

Die unbekannten Inhaber der nachbe⸗ zeichneten, von dem Allgemeinen Deutschen⸗ Versicherungs⸗Verein auf Gegenseitigkeit in Stuttgart, jetzt Allgemeine Deutsche Lebensversicherung a. G. in Stuttgart ausgestellten Versicherungsscheine werden hiermit aufgefordert, die Urkunden unter Anmeldung ihrer Rechte aus denselben spätestens innerhalb zweier Monate, vom Tage des Erscheinens dieser Be⸗ kanntmachung an gerechnet, vorzulegen, widrigenfalls die Ehhelne für kraftlos

erklärt werden: 1 1. Lebensversicherungsschein Nr. 15 337 vom 17. Juni 1919 für Karl Halfmann, Lehrer in Plettenberg, R.⸗B. Arnsberg.

2. Lebensversicherungsschein Nr. 13 900. vom 8. März 1917 für Wilhelm Cohn, Bankier in Lübeck. 1

3. Lebensversicherungsschein Nr. 121 207 vom 8. Oktober 1913 für Willy Feld⸗ mann, Gutsbesitzer in Löcknitz i. Pomm.

4. Lebensversicherungsschein Nr. 148 199

vom 10. Februar 1921 für Ernst Kolbow,

Gefreiter 1. Esk. Reiter⸗Regts. 14, Lud⸗

wigslust. 8 ““

5. Pebensversicherungsschein Nr. 135 449 vom 17. Mai 1919 für Wilhelm König,

Landwirt in Köbbelitz.

6. Lebensversicherungsschein Nr. 134 324 vom 2. Juli 1919 für Friedrich Sahr⸗ mann, Polsterer in Gelsenkirchen.

7. Versorgungskassenversicherungsscheine Nr. 576 428 u. 576 429 vom 12. Januar 1918 für Gustav Bursch, Landwirt in Streichwitz.

Stuttgart, den 18. Juli 1922. Allgemeine Deutsche Lebensversicherung g. G. in Stuttgart. ppa. Dr. Kuhne. ppa. Rau.

[47498] Aufgebot.

Das Amtsgericht Dortmund, Hinter⸗ legungsstelle, hat das Aufgebot folgender hinterlegten Massen: a) 500 ℳ, hinter⸗

legt in der Zwangsversteigerungssache Viefhaus H. 52 90 III. 17, b) 300 ℳ, hinterlegt in Sachen Sölling / Sievers 2Q 32 91, beantragt. Die Hinterlegung der Masse zu a ist am 8. Juni 1891 bei der Regierungshauptkasse in Arnsberg er⸗ folgt, da die Empfangsberechtigten nicht feststehen, die der Masse zu b am 15. Juli 1891 durch den Rechtsanwalt Voigt zu Dortmund als Vertreter des Landwirts und Ziegeleibesitzers Josef Sievers zu Daseburg zwecks Einstellung der Zwangs⸗ vollstreckung, die durch Beschluß des Landgerichts Dortmund in Sachen des Rentners Alexander Sölling zu Essen gegen den Ziegeleibesitzer Johannes Sievers zu Dortmund von der Hinterlegung einer 300 abhängig ge⸗ macht ist. Alle Beteiligten werden auf⸗ gefordert, ihre Forderungen spätestens in dem auf den Mittags 12 Uhr, von dem zeichneten Gericht, Zimmer 118, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung mit ihren Ansprüchen gegen die Staatskasse er⸗ folgen wird.

unter⸗

Dortmund, den 12. Juli 1922.

Das Amtsgericht. Dr. Geffers.

Das Amtsgericht Helmstedt hat folgendes Anfgebot erlassen: Die verwitwete Frau Pastor Martha Hannisch, geb. Miehe, zu Beyendorf bei Magdeburg hat das Auf⸗ gebot des Hypothekenbriefes über die im Grundbuche von Bad Helmstedt Band 1 Blatt 1 in Abteilung III unter Nr. 13 für die Antragstellerin hypothekarisch ein⸗ getragenen 5000 nebst Zinsen bean⸗ tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 25. Januar 1923, Vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Helmstedt, Zimmer 2, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunde erfolgen wird. Helmstedt, den 31. Mai 1922.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

1““

11. Oktober 1922, ¹9

[47497] Aufgebot. 8

Der Mühlenbesitzer Ferdinand Storm in Simötzel hat das Aufgebot des Hypo⸗ thekenbriefs über 7500 ℳ, die auf dem dem Antragsteller gehörigen Grundstück im Grundbuch von Simötzel Band I Blatt Nr. 1 in Abteilung III Nr. 1 a für Marie Storm, jetzt verehelichte Bauer⸗ hofsbesitzer Lübchow, eingetragen sind und für die auch das Grundstück Baldekow Band II Blatt Nr. 34 mitverhaftet ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 8. Februar 1923, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. 1““

Kolberg, den 11. Juli 1922.

Das Amtsgericht.

[46207] Beschluß. 4

v. Hake Lehnsstamm. Die Hälfte des Lehnsstamms ist mit 3250 5 % Deutsche Reichsanleihe und 189,14 bar dem Landwirt Karl von Hake, der am 1. April 1921 Besitzer des Lehnsstamms war, als freies Vermögen zugefallen (§§ 33, 11 Zwangsauflösungsverordnung). Anwärter, die Beschwerde einlegen wollen, haben diese bei Verlust des Beschwerde⸗ rechts binnen einem Monat seit der Bekanntmachung bei uns anzubringen 30 Abs. 4 a. a. O.).

Berlin, den 11. Juli 1922.

Auflösungsamt für Familiengüter.

[47494] . IFçn Sachen, betr. das aus dem Grund⸗ stück Berlin, Wilhelmstraße 102 (Ans⸗ bachsches Palais) bestehende Sonder⸗ sideikommiß (Hausvermögen) haben die Fideikommißbesitzer (Hausgutsinhaber), die vrnen Friedrich Heinrich, Joachim Albrecht und Friedrich Wilhelm von Preußen die Aufnahme eines Familien⸗ schlußes, betreffend die Aufhebung des Fideikommisses beantragt. Der Termin zur Aufnahme des Familienschlusses vor dem beauftragten Mitglied des Auf⸗ lösungsamts für Familiengüter ist auf den 26. August 1922, Vorm. 10 Uhr, im Dienstgehäude des Kammergerichts, Berlin W. 57, Elßholzstraße 32, Zimmerl166, bestimmt. Das von den Fideikommiß⸗ besitzern (Hausgutsinhabern) eingereichte Familienverzeichnis lautet wie folgt: 1. Friedrich Heinrich, Prinz von Preußen, wohnhaft in Camenz in Schlesien, 2. Joachim Albrecht, Prinz von Preußen, wohnhaft in Strobl, Land Salzburg, Oesterreich, 3. Friedrich Wilhelm, Prinz von Preußen, 4. Marie Therese, Prinzessin von Preußen, geb. 2. Mai 1911, 5. Luise Henriette, Prinzessin von Preußen, xeb. 21. Juli 1912, 6. Marianne, Prinzessin von Preußen, geb. 23. August 1913, 7. Elisabeth, Prinzessin von Preußen, 5 9. Februar 1919, zu 3 bis 7 wohnhaft in Großtabarz in Thüringen. Teilnahmeberechtigte, welche in diesem Familienverzeichnis nicht aufgenommen sind, werden hierdurch aufgefordert, sich beim Auflösungsamt für Familiengüter in Berlin W. 57 (Kammergericht) zu melden. Teilnahmeberechtigte, die in dem Auf⸗ nahmetermin nicht erscheinen, gelten als den gefaßten Beschlüssen zustimmend, so⸗ fern nicht von nen pätefteng am Tage vor dem Teumin eine bestimmte Er⸗ zu dem Entwurf in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Form bei der Auflösungsbehörde eingegangen ist. Berlin, den 15. Juli 1922. Auflösungsamt für Familiengüter.

[47133] Aufgebot.

Der Magistrat der Chur⸗ und Haupt⸗ stadt Brandenburg (Havel) hat das Auf⸗ gebot der Parzellen Krtbl. 35 Nr. 198/100, 302/100, 304/99 von zusammen 156 qm Größe (Weg, Krakauer Straße), ein⸗ getragen unter Artikel 3325 (teilweise) der Grundsteuermutterrolle des Gemeinde⸗ bezirks Brandenburg (Havel), zum Zwecke der Anlegung eines Grundbuchblatts bean⸗ tragt. Es werden alle Personen, welche das Eigentum an den vorbezeichneten Par⸗ fenmr in Anspruch nehmen, aufgefordert, pätestens in dem auf den 16. No⸗ vember 1922, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 32, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung mit ihren Rechten er⸗ folgen wird.

E“ (Havel), den 14. Juli

Das Amtsgericht.

[46208] Beschluß

in Sachen des Graf Arnimschen Fa⸗

miliensfideikommisses Standesherr⸗ schaft Muskau.

I. Auf Grund des am 29. März 1922 verlautbarten Familienschlusses nebst Nach⸗ trag vom 19. Juni 1922 wird aus den in Ziffer II bezeichneten Vermögensstücken des Familiengutes ein Waldgut gebildet, welches den Namen „Graf von Arnim⸗ e; Standesherrschaft Muskau“ erhält.

II. Das Waldgut besteht aus: 1. dem guf dem Grundbuchblatte der Standes⸗ herrschaft Muskan verzeichneten Grund⸗ besitz nebst den darauf errichteten Bau⸗ lichkeiten, den darauf betriebenen gewerb⸗ lichen Anlagen einschließlich der Klein⸗ bahn und dem gesamten vorhandenen Wirtschaftsinventar, jedoch unter Aus⸗ schluß: a) des zu den Gruben Hermann und Caroline II gehörigen Grund und Bodens nebst den darauf befindlichen Fabrikanlagen und sonstigen Gebäuden in Größe bis zu 10 ha aus dem Jagen 209, Kartenblatt 34, Forst Muskau, ein Teil der Parzellen 262/13 und 161/12 sowie bis

zu 20 ha aus dem Jagen 210, Karten⸗

.

blatt 34, ein Teil der Parzellen 330/7, b) der Glashütte Jemlitz, Gemarkung Jemlitz, Kartenblatt 3, Parzellen 50/17 ec., 35/14 ꝛc., 32/13 ꝛc., 33/15 ꝛc., 51/15 ꝛc. 41/4, 43/16, 49/0. 15 und 40/4 im Ge⸗ samtumfange von 10 ha 48 a 86 agm, c) der Ziegelei Weißwasser, Gemarkung Weißwasser, Kartenblatt 4, Parzellen 42, 45, 1030/43, 1031/44, 341/38, 344/40, 345/40, 346/41, 347/41, 348/43, 1121/40 und 1978/37 im Gesamtumfange von 7 ha 98 a 59 qm, zu a bis c mit allem Zu⸗ behör, d) einer von der ungefähr 1650 ha großen Fläche, wie solche in der dem Pro⸗ kokoll vom 19. Juni 1922 beigefügten Handzeichnung rot umrandet ist, abzu⸗ trennenden selbständigen Kohlenabbau⸗ gerechtigkeit, 2. der im Grundbuche von

orst Muskau Bd. 4 Bl. 90 verzeichneten

haussee, 3. der im Grundbuche von Triebel Bd. 12 Bl. 490 verzeichneten Chausseeteilstrecke, 4. dem Bergwerkseigen⸗ tum an den im Grundbuche des Amts⸗ gerichts Muskau Bd. 3 Bl. 1 bis 7 ver⸗ zeichneten Alaunerzgruben, 5. dem im Schlosse zu Muskau vorhandenen Haus⸗ inventar nach Maßgabe der drei Ver⸗ zeichnisse vom 30. Juni 1922, 6. einem Betriebskapital in Höhe von 5 000 000 ℳ, 7. den bei der Preußischen Staatsbank in Berlin unter Depotnummer 50 552 hinter⸗ legten Kapitalien, 8. den in Abteilung II und III der vorbezeichneten Grundbücher eingetragenen Belastungen.

Anwärter, die Beschwerde einlegen wollen, werden aufgefordert, diese bei Ver⸗ lust des Beschwerderechts binnen einem Monat seit der Bekanntmachung bei dem Auflösungsamt anzubringen.

Breslau, den 11. Juli 1922.

Das Auflösungsamt für Familiengüter.

[46134

In Sachen des Familienguts Borstel (Besitzer Rittergutsbesitzer Diedrich von der Decken in Borstel) ist Termin zur Aufnahme eines Familienschlusses auf Auflösung des Familienguts vor dem be⸗ auftragten Mitglied des Auflösungsamts auf Sonnabend, den 16. September 1922, 10 Uhr Vormittags, anberaumt. Der Termin findet im Gebäude des Ober⸗ landesgerichts Celle statt. Die zur Nach⸗ folge in das Familiengut berufenen Anwärter werden aufgefordert, sich bei dem Auf⸗ lösungsamt zu melden. Die Anwärter, außer dem nächsten Folgeberechtigten, die sich innerhalb des Deutschen Reichs aufhalten, oder die zur Wahrnehmung ihrer An⸗ wärterrechte einen innerhalb des Deutschen Reichs wohnhaften Bevollmächtigten be⸗ stellt haben, gelten als zustimmend zu dem im Termin aufgenommenen Familienschluß, wenn sie keine Erklärung zu dem Ent⸗ wurf abgeben. Die Vertretungsmacht des Inlandsbevollmächtigten muß durch öffent⸗ liche oder öffentlich beglaubigte Urkunde dem Auflösungsamt nachgewiesen sein. Die Erklärung zum Entwurf kann nur im Aufnahmetermin oder in einer dem Auf⸗ lösungsamt spätestens am Tage vor dem Termin zugehenden öffentlichen oder öffent⸗ lich beglaubigten Urkunde abgegeben werden.

Celle, den 7. Juli 1922.

Das Auflösungsamt für Familiengüter.

[47495]

In Sachen betreffend das von Eick⸗ hof⸗Reitzenstein’'sche Familienfidei⸗ kommiß Eickhof ist neuer Termin zur Aufnahme eines Familienschlusses behufs Auflösung des genannten Familienguts anberaumt auf Dienstag, den 19. Sep⸗ tember 1922, Vormittags 10 Uhr, im Dienstgebäude des Oberlandesgerichts in Celle. Die Teilnehmerberechtigten werden aufgefordert, sich bei dem Auf⸗ lösungsamt zu melden. Anwärter außer dem nächsten Folgeberechtigten gelten als zum Familienschluß zustimmend, wenn sie weder spätestens am Tage vor dem Termine durch Einreichung einer öffent⸗ lichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde bei dem Auflösungsamt noch im Termin eine Erklärung zu dem Entwurf ab⸗ gegeben haben. Anwärter, die sich im Ausland aufhalten und im Termine nicht erscheinen, werden überhaupt nicht berück⸗ sichtigt, sofern sie nicht zur Wahr⸗ nehmung ihrer Anwärterrechte einen inner⸗ halb des Deutschen Reichs wohnhaften Bevollmächtigten bestellt und die Voll⸗ macht durch eine öffentliche oder öffentlich ö“ Vollmacht dem Auflösungs⸗ amt nachgewiesen haben.

Celle, den 17. Juli 1922.

Das Auflösungsamt für Familiengüter.

[47132]

In Sachen des von Rumohr⸗Drülter Fideikommisses ist von dem Inhaber Kammerherrn von Rumohr⸗Drült die Aufnahme eines Familienschlusses zwecks Auflösung des Fideikommisses beantragt. Termin zur Aufnahme des Familienschlusses vor dem beauftragten Richter ist anberaumt auf Donnerstag, den 21. September 1922, Vormittags 11 ¼ Uhr, im Gebäude des Oberlandesgerichts in Kiel, Zimmer Nr. 29. Die Teilnahmeberech⸗ tigten werden aufgefordert, sich, soweit sie nicht bereits in das Familienverzeichnis aufgenommen sind, bei dem Auflösungs⸗ amt zu melden. Die Erklärung zu dem Entwurf des Familienschlusses kann außer im Aufnahmetermin in einer öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde ab⸗ gegeben werden, die spätestens am Tage vor dem Aufnahmetermin bei dem Auf⸗ lösungsamt einzureichen ist. Familienmit⸗ glieder, die keine Erklärung abgeben, gelten als zustimmend, und zwar auch dann, wenn der eingereichte Entwurf des Familien⸗ schlusses im Aufnahmetermin geändert werden sollte.

Kiel, den 4. Juli 1922.

Das Auflösungsamt für Familiengüter.

[46799] Beschluß. In Sachen betreffend das John von Berenberg⸗Goßler’sche Geld⸗ Familien⸗Fideikommiß hat das Auf⸗ lösungsamt für Familiengüter in Kiel in der Sitzung vom 6. Juli 1922 auf Grund des § 11 Abs. 1 der Zwangsauflösungs⸗ verordnung vom 19. November 1920 be⸗ schlossen: Die Hälfte des Familiengutes fällt als freies Vermögen dem Besitzer Freiherrn Cornelius von Berenberg⸗ Goßler in Hamburg zu. Anwärter, die Beschwerde einlegen wollen, haben diese bei Verlust des Beschwerderechts binnen einem Monat seit der Bekanntmachung bei dem Auflösungsamt anzubringen. Kiel, den 10. Juli 1922 Das Auflösungsamt für Familiengüter.

[47131]

In Sachen des Milberg⸗Quarn⸗ beker Fideikommisses ist von dem Inhaber Theodor Milberg die Aufnahme eines Familienschlusses zwecks Auf⸗ lösung des Fideikommisses beantragt. Termin zur Aufnahme des Familien⸗ schlusses vor dem beauftragten Richter ist anberaumt auf Mittwoch, den 13. September 1922, Vor⸗ mittags 11 ½ Uhr, im Gebäude des Oberlandesgerichts in Kiel, Zimmer 29. Die Teilnahmeberechtigten werden auf⸗ gefordert, sich, soweit sie nicht bereits in das Familienverzeichnis aufgenommen sind, bei dem Auflösungsamt zu melden. Die Erklärung zu dem Entwurf des Familien⸗ schlusses kann außer im Aufnahmetermin in einer öffentlichen oder öffentlich be⸗ glaubigten Urkunde abgegeben werden, die spätestens am Tage vor dem Aufnahme⸗ termin bei dem Auflösungsamt einzureichen ist. Familienmitglieder, die keine Er⸗ klärung abgeben, gelten als zustimmend, und zwar auch dann, wenn der eingereichte Entwurf des Familienschlusses im Auf⸗ nahmetermin geändert werden sollte.

Kiel, den 10. Juli 1922.

Das Auflösungsamt für Familiengüter.

[47496]

In Ferei eerehe Graf Dön⸗ hoff⸗Schweigsten ist die Hälfte des Familienguts gemäß § 11 Z3V. freies Vermögen des jetzigen Inhabers geworden.

Anwärter, die sich beschweren wollen, haben die Beschwerde binnen Monats⸗ frist seit der Bekanntmachung bei dem Auflösungsamte anzubringen.

Königsberg, den 3. Juli 1922.

Auflösungsamt für Familiengüter.

[46135]

In Familiengutsachen a) von Tettau⸗ Tolks, b) von Fischer⸗Loszainen ist der Familienschluß über die Umwandlung des Familiengutes in ein Landgut 29. Juni 1922 bestätigt worden.

Königsberg, den 3. Juli 19222.

Das Auflösungsamt für Familiengüter.

[46209] Bekanntmachung.

des von dem Kammerherrn und Land⸗ rat a. D. Dr. jur. Hans Bodo Freiherrn von Bodenhausen errichteten Freiherrlich von Bodenhausenschen Geldfidei⸗ kommisses ist die Auflösung nach §§ 1 und 4 der Zwangsauflösungsverordnung beschlossen. Anwärter, die Beschwerde ein⸗ legen wollen, haben diese bei Verlust des Beschwerderechts binnen einem Monat seit der Bekanntmachung bei dem unter⸗ zeichneten Auflösungsamt einzulegen. Naumburg a. S., den 13. Juli 1922. Das Auflösungsamt für Familiengüter.

[46210] Aufgebot.

Zwecks Todeserklärung I. des led. Portiers Urban Haut von Bad Kissingen, geb. am 9. Januar 1880 daselbst, der im Jahre 1902 nach England ausgewandert und seit etwa 17 Jahren verschollen ist, II. der led. Taglöhnerin Margareta Wehner von Burkardroth, geb. am 10. Februar 1854 daselbst, die vor etwa 40 Jahren nach Amerika ausgewandert und seit etwa 25 Jahren verschollen ist, erläßt das Amts⸗ gericht Kissingen auf Antrag zu I: seiner Stiefmuttter Sabina Haut in Bad Kissingen, zu II: der Bauern Eduard und, Alfred Markard, Franz Wehner, sowie der Bauers⸗ und Schreibersehefrau Luzia Dippold, sämtliche in Burkardroth, beim Vorliegen der gesetzlichen Voraus⸗ setzungen hiermit Aufgebot: An die Ver⸗ schollenen Urban Haut und Margareta Wehner ergeht die Aufforderung, sich spätestens im Aufgebotstermine vom Mon⸗ tag, den 26. März 1923, Vor⸗ mittags 9 Uhr, beim Amtsgericht Kissingen zu melden, widrigenfalls auf Antrag die Todeserklärung ausgesprochen würde. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, sofort, spätestens aber im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Bad Kissingen, den 13. Juli 1922.

Amtsgericht Kissingen.

[46211] Aufgebot.

Elise Hauser, ledig, in Bruchsal, hat den Antrag gestellt, den am 21. August 1862 in Heidelsheim geborenen Landwirt Jakob Schroth, der um das Jahr 1880 nach Nordamerika auswanderte, für tot zu erklären, nachdem er seit vielen Jahren verschollen sei. Der Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Freitag, den 23. Februar 1923, Vormittags 9 Uhr, im Amtsgerichts⸗ gebäude, Zimmer 16, in Bruchsal be⸗ stimmten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird. An alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen.

Bruchsal, den 28. Juni 1922.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. 1

11414“X“

In Sachen betreffend die Auflösung

[47894] Aufgebot.

Der Oberlehrer Heinrich Walter in Ostelsheim hat beantragt, den verschollenen, am 3. September 1869 in Calw geborenen Georg Walter, Schlosser, zuletzt wohn⸗ haft in Calw, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird auf⸗ efordert, sich spätestens in dem auf Freitag, den 9. Februar 1923, Vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu

machen. Württembergisches Amtsgericht Calw, den 18. Juli 1922. .“

[46214] Aufgebot.

Die Rosine Ege, geb. Fuchslocher, Flaschnersehefrau in Eßlingen a. M., hat zugleich als Bevollmächtigte der Luise Hemminger, des Hermann und des Gustav Hägele sowie des Wilhelm Fuchslocher beantragt, ihren verschollenen Bruder Jo⸗ hann Gottlieb Fuchslocher, Weingärtner von Wäldenbronn, Stadtgemeinde Eß⸗ lingen, geb. daselbst am 7. Juli 1860, zuletzt wohnhaft in Wäldenbronn, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Dienstag, den 27. März 1923, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen.

Eßlingen, den 14. Juli 1922.

Das Amtsgericht. Stv. Amtsrichter Dr. Häbich

[47138] Aufgebot.

Auf Antrag des Amtsrichters Conrad in Gerstungen wird der verschollene Max Richard Conrad, geboren am 9. August 1873 in Jena, jetzt unbekannten Anf⸗ enthalts, aufgefordert, sich spätestens in dem auf Freitag, den 20. April 1923, Vorm. 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 1, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, sonst wird er für tot erklärt werden. Alle, die dem Gericht Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, werden aufgefordert, dies spätestens im Aufgebotstermin zu tun.

Jena, den 14. Juli 1922.

Thüringisches Amtsgericht. J.

[4713635 Aufgebot. „Der Arbeiter Walter Dubeningken, 2. die Besitzerwitwe Luise Herrmann, geborene Schneidereit aus Klein Kummetschen, vertreten durch den Rechtsanwalt Heeder in Goldap, haben beantragt: a) den verschollenen Kätner Christian Kastirr aus ö“ b) den verschollenen Besitzer Carl Herr⸗ mann, geboren am 20. Mai 1858, zu Klein Kummetschen wohnhaft, für tot zu erklären. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 17. Januar 1923, Vor⸗ mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 21, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung ö wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Anzeige zu machen. 1 Amtsgericht Goldap, den 11. Juli 1922.

[46142] Aufgebot.

Der Schneidermeister Friedrich Roblick

in Altdöbern hat als Pfleger beantragt, den verschollenen Ewald Theodor Alwin Felgenhauer, geboren am 29. Sep⸗ tember 1890 zu Ortrand (Kreis Lieben⸗ werda), zuletzt wohnhaft in Altdöbern, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 21. März 1923, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Aus⸗ kunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termin dem Gericht Anzeige zu machen. Calau, den 7. Juni 1922. Das Amtsgericht.

[46212] Aufgebot.

Die Rechtsanwälte Holzer und Müller in Ehrenbreitstein haben als Prabebevecr mächtigte des Dekorateurs Johann Baptist Reichard in Koblenz, Braugasse 4, be⸗ antragt, die verschollene Ehefrau Johann Baptist Reichard, Emma Susanna ge⸗ borene Rothhardt, geboren zu Aldenhoven, Kreis Jülich, am 23. Juli 1877, zuletzt wohnhaft in Koblenz, für tot zu erklären. Die bezeichnete Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf den 26. Januar 1923, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 22, anberaumten Aufgebots⸗ termin zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗

termine dem Gericht Anzeige zu machen.

Koblenz, den 14. Juli 1922.

11“

Das Amtsgericht.

8

Neumann aus

Gericht

5 1

C

Verlin, Sonnabend, den 22. Fuli

1. Untersuchungssachen.

Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen . dergl. 1 Verkaufe. Verpachtungen, Verdingungen 28 8

8 8 Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften. A

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2

Sffentlicher Anzeiger.

nzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 20

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6. Erwerbs⸗ und

9. Bankausweise.

7. Niederlassung ꝛc. von 8 8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.

Wirts veeiglehemogealtnfer

10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.

vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

2) Aufgebote, Verluft⸗ und Fundfachen, Zu⸗

flellungen u. dergl.

[47895] Berichtigung. Das Aufgebot vom 5. Juli 1922, betr. die Todeserklärung des verschollenen Kauf⸗ manns Christian Faber wird dahin be⸗ bezw. ergänzt, daß der chollene am 26. März 1850 in Heiden⸗ beim als jüngstes Kind des am 17. Ja⸗ auar 1850 dort verstorbenen Dekans Christian Faber und der am 27. August 1899 in Göppingen verstorbenen Marie Tusnelde geb. Faber, geboren ist. Göppingen, den 18. Juli 1922. Das Amtsgericht.

r1[47501] Aufgebot.

Der Maler Christian Meyer, wohnhaft Neumünster, Kieler Straße 91, als Pfleger über den unbekannt abwesenden Tischler Heinrich Burmeister, geboren 11. Sep⸗

tember 1862, hat beantragt, den ver⸗

schollenen Tischler Heinrich Burmeister aus Neumünster, zuletzt Meylants (West⸗ australien), für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 3. April 1923, Vormittags 8 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, er⸗ geht die Aufforderung, spätestens im ufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Neumünster, den 15. Juli 1922.

Das Amtsgericht.

149217 3 1. Die Maurerwitwe Pauline Kurtz,

ggeb. Kulla, in Wengern, vertreten durch den Rechtsanwalt Siegismund in Oppeln,

at beantragt, ihren verschollenen Sohn

Stefan Kurtz, geboren am 15. Dezember

1890, zuletzt wohnhaft in Wengern, für

kot zu erklären.

2. Die Witwe Marie Ulraum, geb. koruppa, in Breslau, vertreten durch en Bürovorsteher a. D. Adalbert Kautz

Oppeln, hat beantragt, ihren ver⸗

schollenen Bruder, Tischlermeister Josef

Skoruppa, geboren am 27. Januar 1864,

zuletzt wohnhaft in Oppeln, für tot zu

4

erklären. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf en 23. März 1923, Vormittags 0 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 10 anberaumten Aufgebots⸗ B in zu melden, widrigenfalls ihre odeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, rgeht die Aufforderung, spätestens in dem Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Amtsgericht Oppeln, den 20. Juni 1922.

[46157] nüafge a Der Kaufmann Rudolf Bödeker aus Bederkesa, als Abwesenheitspfleger für den Hinrich Maurus, hat beantragt, den verschollenen Hinrich Maurus, geboren am 15. Juni 1852 in Höring, Gemeinde teinau, Kreis Hadeln, zuletzt wohnhaft n Höring, für tot zu erklären. Der be⸗ zeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 16. März 1923, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, belche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. 1 Otterndorf, den 7. Juli 1922. Das Amtsgericht.

88 46217] Aufgebot. Der Landwirt Wilhelm Dillmann in Spielberg hat beantragt, den am 4. Sep⸗

tember 1848 in Langenalb geborenen,

zuletzt daselbst wohnhaften Mühlenmacher Gottlieb Ruf, der angeblich im Jahre 1869 nach Amerika ausgewandert ist, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Donnerstag, den 22. Fe⸗ bruar 1923, Vorm. 9 Uhr, vor dem Amtsgericht, A. I. hier, Zimmer 29, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin zu melden,

widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen

wird. An alle, welche Auskunft über

Leben oder Tod des Verschollenen zu er⸗

teilen vermögen, ergeht die Aufforderung,

spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht

Anzeige zu erstatten. Pforzheim, den 10. Juli 1922.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. A. I.

[46219] Aufgebot.

Die Frau Ida Hamann, geb. Adam, in Stettin, Falkenwalder Straße 22, ver⸗ treten durch den Justizrat Lurje in Stettin, hat beantragt, den seit dem Jahre 1883 verschollenen, am 1. März 1864 ge⸗ borenen und zuletzt in Pritter wohnhaft gewesenen Seemann Wilhelm Johann Ernst Adam für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 31. März 1923, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 9, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben und Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen.

Swinemünde, den 8. Juli 1922. Das Amtsgericht.

[47140] vnsaebot.

Die Frau Ida Hamann, geb. Adam, aus Stettin, Falkenwalder Straße 22, vertreten durch den Justizrat Lurje in Stettin, hat beantragt, den seit dem Jahre 1884 verschollenen, am 24. Januar 1854 geborenen und zuletzt in Pritter wohnhaft gewesenen Heinrich Wilhelm Gottlieb Adam für tot zu erklären. Der be⸗ zeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 31. März 1923, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 9, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft uͤber Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, späte⸗ stens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Swinemünde, den 8. Juli 1922.

Das Amtsgericht.

[47898] Aufgebot. 8

Die Eheleute Invalide Jakob Albert und Anna geb. Kloos in Düsseldorf, Bogenstraße 5, haben beantragt, die ver⸗ schollenen 1. Nikolaus Kloos, geboren am 11. September 1850, 2. Hubert Kloos, geboren am 3. Juni 1853, beide zuletzt wohnhaft in Daleiden, für tot zu erklären. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 16. Februar 1923, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen.

Wazgweiler, den 9. Juli 1922.

Das Amtsgericht. Abteilung III.

[46136] 1 Der preuß. Justizminister hat die ledige Dora Klara Alice Becker in Hamburg, Zimmerpforte 1 III, geb. 21. November 1892 zu Hamburg, ermächtigt, an Stelle des Familiennamens Becker den Familien⸗ namen Striesel zu führen. Altona, den 4. Juli 1922. 858 Das Amtsgericht. Abteilung 2 a.

[46220] W Der Preußische Justizminister hat die geschiedene Fran Marie Sophie Paul, verwitwete Goge, geb. Ehlers, in Ham⸗ burg, geb. am 13. Oktober 1879 in Sieversdorf, St.⸗Amt Neukirchen, er⸗ mächtigt, an Stelle des Familiennamens Paul wieder den Familiennamen Goge zu führen. Altona, den 13. Juli 1922. Das Amtsgericht. Abteilung 2 b.

vssadevewynzʒeerndzandvrsnwvcunh

[47502] b

Die minderjährige Hildegard Erna Lüschow (früher Geschke), Berlin, Schöning⸗ straße 19, führt jetzt wieder den Familien⸗ namen Geschke. 1

Berlin, den 26. Juni 1922. Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abt. 249.

Gauz, Amtsgerichtsrat.

[46137] 1

Der Geschäftsmann Adam Kozuchowski in Neurönnebeck, geb. am 17. Januar 1875 zu Seesken, führt laut Ermächtigung des Justizministers vom 17. Mai 1922 an Stelle des Familiennamens Kozuchowski den Familiennamen Pelzner. Die Aenderung erstreckt sich auf die Ehefrau und die minderjährigen Kinder des Ge⸗ nannten. Almtsgericht Blumenthalx, den 26. Mai 1922. u“

[45720]

1. dem Bergmann Franz Sobiecki und seinen Familienangehörigen, 2. dem Berg⸗ mann Albert Sobiecky, sämtlich in Riemke, ist durch Erlaß des Herrn Justizministers

4

vom 15./24. Juni 1922 die Ermächtigung

erteilt worden, an Stelle des jetigen fortan den Familiennamen „Wolf“ zu führen. Bochum, den 12. Juli 1922.

Das Amtsgericht.

[46221]

Dem Maler Karl Jamrowsky in Weit⸗ mar und seinen Familienangehörigen ist durch Erlaß des Herrn Justizministers vom 16. Juni 1922 die Ermächtigung erteilt worden, an Stelle des jetzigen fortan den Familiennamen „Breiten⸗ bach“ zu führen.

Bochum, den 14. Juli 1922.

Das Amtsgericht. [46222]

Dem Schriftsetzer Josef Piskorz in Bochum und seinen Familienangehörigen ist durch Erlaß des Herrn Justizministers vom 2. Juni 1922 die Ermächtigung erteilt worden, an Stelle des jetzigen fortan den Familiennamen „Nieswand“ zu führen.

Bochum, den 14. Juli 1922.

Das Amtsgericht.

[46138] 1 Durch Entscheidung des Herrn Justiz⸗ ministers vom 14. Juni d. J. sind die Brüder 1. der Bergmann Friedrich Sys⸗ kowski von Buer⸗Beckhausen, Horster Straße 97, geboren am 23. November 1894 zu Neukuth, 2. der Bergmann Wilhelm Syskowski von Buer, Sedanstraße 47, geboren am 4. August 1898 zu Buer⸗Erle, ermächtigt, an Stelle des Familiennamens Syskowski den Familiennamen „Sü⸗ ringer“ zu führen. Diese Aenderung des Familiennamens erstreckt sich auf die Ehe⸗ frau und diejenigen minderjährigen Kinder des zu 1 Genannten, die unter seiner elterlichen Gewalt stehen und seinen bis⸗ herigen Namen tragen. 5 X a 44 45/22. Buer i. W., den 7. Juli 1922. . Das Amtsgericht.

[46139]

Durch Entscheidung des Herrn Justiz⸗ ministers vom 14. Juni d. J. ist der Bergmann Josef Murawski von Horst⸗ Emscher, Fischerstr. 56, geboren am 22. November 1876 in Janielnik, Kreis Strasburg, ermächtigt, an Stelle des Familiennamens Murawski den Familien⸗ namen „Mauring“ zu führen. Diese Aenderung des Familiennamens erstreckt sich auf die Ehefrau und diejenigen minderjährigen Kinder des Genannten, die unter seiner Gewalt stehen und seinen bisherigen Namen tragen. 5 X a 2/22.

Buer i. W., den 7. Juli 1922.

Das Amtsgericht.

[46140] .

Durch Entscheidung des Herrn Justiz⸗ ministers vom 14. Juni 1922 ist der Bergmann Albert Nowoczinski in Buer⸗ Bälse Feldhauser Straße 14, geb. am 31. Okt. 1880 zu Hirschberg, Krs. Osterode (Ostpreußen), ermächtigt, an Stelle des Familiennamens Nowoczinski den Familien⸗ namen „Neufelder“ zu führen. Diese Aenderung des Familiennamens erstreckt sich auf die Ehefrau und diejenigen minder⸗ jährigen Kinder des Genannten, die unter seiner elterlichen Gewalt stehen und seinen bisherigen Namen tragen. 5 Xa 4/22.

Buer i. W., den 7. Juli 1922.

Das Amtsgericht.

4gasp Durch Urkunde des Justizministers vom 3./23. Juni 1922 III. d. 2746/22 ist angeordnet, daß der Postschaffner Johann Karl Dabkowski in Fraustadt, geboren am 11. November 1889 zu Alt⸗ kloster, Kreis Bomst, an Stelle des Familiennamens Dabkowski den Familien⸗ namen Eichdorfer führt. Diese Aende⸗ rung des Familiennamens erstreckt sich auf die Ehefrau und diejenigen minderjährigen Kinder des Genannten, die unter seiner elterlichen Gewalt stehen und seinen bis⸗ herigen Namen tragen. 1 Fraustadt, den 12. Juli 1922. Das Amtsgericht.

[46800] Der Hilfsschaffner Richard Paul Wibiralski in Geestemünde, geboren am 31. Mai 1889 zu Augustenau, Kreis Kolmar in Posen, ist durch Entscheidung des Preuß. Justizministers vom 2. Juni 1922 ermächtigt, an Stelle des Familien⸗ namens Wibiralski den Familiennamen Wirbler zu führen. Diese Aenderung des Fe erstreckt sich auf die Ehefrau und diejenigen minderjährigen Kinder des Genannten, die unter seiner elterlichen Gewalt stehen und seinen bis⸗ herigen Namen tragen. 8 . Amtsgericht Geestemünde, den 8. Juli 1922.

[46143]

Durch Verfügung des Justizministers vom 5. Juli 1922 sind: 1. der Rechts⸗ konsulent Anton Heinrich Ape und seine volljährigen Kinder, nämlich: 2. die

Lehrerin Antonie Louise Ape, 3. die Lehrerin Anna Ape, 4. der Bürogehilfe Friedrich Ape, 5. der Konditor Franz Josef Ape sämtlich wohnhaft in Gelsenkirchen berechtigt, an Stelle des Familiennamens Ape den Namen Apels zu führen. Diese Aenderung des Familien⸗ namens erstreckt sich auf die Ehefrau und diejenigen Kinder des zu 1 Geuannten die unter seiner elterlichen Gewalt stehen und seinen bisherigen Namen tragen. Gelsenkirchen, den 11. Juni 1922. Das Amtsgericht.

[46144] Durch Verfügung des Justizministers vom 28. Juni 1922 ist der Bergmann August Totzek wohnhaft in Gelsen⸗ kirchen geboren am 1. Mai 1893, be⸗ rechtigt, an Stelle des Familiennamens

Totzek den Namen Gollan zu führen.

Gelsenkirchen, den 3. Juli 1922. Das Amtsgericht.

[46224] Der preußische Justizminister hat durch Beschluß vom 29. Mai 1922 den am 4. Mai 1880 in Krossen geborenen Felix Johann Wilhelm Maier, Buchhändler in Stuttgart, ermächtigt, an Stelle des Familiennamens Maier den Familiennamen Mannhart zu führen. Diese Aenderung des Familiennamens erstreckt sich auch auf seine Ehefrau. 18 Hechingen, den 14. Juli 19222.. Das Amtsgericht.

[46801] Der preußische Justizminister in Berlin hat unterm 29. Mai 1922 den Telegraphen⸗ vorarbeiter Paul Otto Boick in Hettstedt, geboren am 25. Februar 1892, ebendort, ermächtigt, an Stelle des Familiennamens Boick den Familiennamen Bök zu führen. Diese Aenderung erstreckt sich auch auf die

als uneheliches Kind der Luise Friederike Mathilde Klostermann geboren ist, werde

aufgefordert, Erbrechte zum Aktenzeicher

10. VI. 35. 22 bis zum 31. Oktober 1922 anzumelden. 8 Berlin, den 17. Juni 1922. 1 Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abt. 10.

[47135] Aufgebot. Der Rechtsanwalt Justizrat W. Heyden in Gardelegen, hat als bestellter Ver⸗ walter über den Nachlaß des am 7. März 1922 in Gardelegen verstorbenen Kauf⸗ manns Richard Mähnz das Aufgebots⸗ verfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. D. Nachlaßgläubiger werden daher au gefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Richard Mähnz spätestens in dem auf den 10. Oktober 1922, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine bei diesem Gericht anzu⸗ melden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Be⸗ weisstücke sind in Urschrift oder in Ab⸗ schrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger⸗ welche sich nicht melden, können, un⸗ beschadet des Rechts, vor den Verbindlich⸗ keiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächt⸗ nissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen. Gardelegen, den 15. Juli 1922.. Das Ametsgericht. 8

Ehefrau und die minderjährigen Kinder, über die er elterliche Gewalt besitzt. Hettstedt, den 31. Mai 1922. b 8 Preußisches Amtsgericht.

[46225] Bekanntmachung.

Durch Verfügung des Herrn Justiz⸗ ministers vom 29. Mai 1922 führt der minderjährige Walter Jipp in Neustadt i. Holstein, geboren am 11. Februar 1916 zu Eutin, an Stelle des Familiennamens Jipp den Familiennamen Evers.

Neustadt i. Holst., den 6. Juni 1922.

Das Amtsgericht.

[46141] 11“ Der Koksarbeiter Alfred Richard Skie⸗ widerski zu Waltrop, Ostring 17, ist durch den Justizminister ermächtigt, den Familien⸗ namen „Hoffmann“ zu führen. Recklinghausen, den 14. Juli 1922. Das Amtsgericht.

[47147] Der Bergmann Josef Piechaczek in Recklinghausen ist ermächtigt, den Familien⸗ namen Picharf zu führen. Recklinghausen, den 17. Juli 1922. Das Amtsgericht.

[462261 Bekanntmachung.

Dem Tagesarbeiter Ludwig August Friedrich Pinkernell genannt Engelke in Wattenscheid, geboren am 18. Februar 1893 zu Gleidingen, Kreis Hildesheim, ist durch Erlaß des Herrn Justizministers vom 24. Mai 1922, Nr. III d. 2339/22, die Ermächtigung erteilt, an Stelle des Familiennamens Pinkernell genannt Engelke nur den Engelke zu führen. Diese Aenderung des Familien⸗ namens erstreckt sich auf seine Ehefrau sowie auf seine unter elterlicher Gewalt stehenden Kinder.

Wattenscheid, den 10. Juli 1922.

Das Amtsgericht.

[47500] Aufgebotrt.

Die Frau Liesbeth Piefke, geb. Schlägel, zurzeit in Lankwitz, Bruchwitzstraße 14, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. ohannes Langkau in Berlin, Friedrich⸗ straße 248, hat als Erbin ihres am 18. Mai 1922 verstorbenen, in Berlin, Hasenheide 5, wohnhaft gewesenen Ehe⸗ manns Alfred Piefke das Aufgebotsver⸗ fahren zum 9 der nsschteg e⸗ Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nach⸗ laßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Alfred Piefke spätestens in dem auf den 25. November 1922, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht in Berliu SW. 11, Kleinbeerenstraße 16/19, Zimmer 188, an⸗ beraumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden.

Berlin, den 14. 88 1922.

Das Amtsgericht Berlin⸗Tempelhof. Abt. 1. [47893] Erben gesucht.

Die unbekannten Erben der am 4. März 1921 in Berlin, Schivelbeinerstraße 20, gestorbenen geschiedenen Wirtschafterin

[47529] 3

Durch Ausschlußurteil vom heutigen Tage ist die Schuldverschreibung der 4 % igen konsolidierten Staatsanleihe von 1911 Nr. 136 901 über 100 für kraftlos erklärt worden. 84. F. 847. 20. Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abtei den 14. Juli 1922.

ing 84,

[47912] 1““

Das Amtsgericht in Düsseldorf hat am 12. Juli 1922 für Recht erkannt: Der von der Generaldirektion der Landesbank der Rheinprovinz zu Düsseldorf unter dem 26. Juli 1912 für den damals minder⸗ jährigen Theodor Hoffmann zu Remscheid ausgestellte Depotschein über 22 000 4 % Rheinprovinzanleihescheine, 39 000 desgleichen, 17 450 3 ½ % Preußiscke Konsols, 600 desgleichen und 29 500 4 % Düsseldorfer Stadtanleihe wird für kraftlos erklärt.

Amtsgericht, Abteilung 14, Düsseldorf.

[46803] b

Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Braunschweig vom 26. Juni sind für kraftlos erklärt:

1. sieben Stück Aktien der Dampf⸗ kessell! und Gasometerfabrik A. Wilke & Co. in Braunschweig Nr. 1931 über 500 ℳ, Nr. 1932 über 500 ℳ, Nr. 560 über 500 ℳ, Nr. 1981 über 500 ℳ, Nr. 1982 über 500 ℳ, Nr. 1064 über 1000 und Nr. 1065 über 1000 ℳ,

2. fünf Stück Aktien der Braunschw.⸗ Hann. Hypothekenbank in Braunschweig Nr. 15 564 über 1200 ℳ, Nr. 16 017 über 1200 ℳ, Nr. 13 140 über 600 ℳ, Nr. 13 347 über 600 ℳ, Nr. 14 116 über 600 ℳ,

3. ein Pfandbrief der Braunschw.⸗Hann. Hypothekenbank in Braunschweig Ser. 14 Lit. C Nr. 7469 über 500 ℳ,

4. drei Stück Braunschw. 20⸗Taler⸗Lose Ser. 3146 Nr. 41— 43,

5. ein Stück Braunschw. 20⸗Taler⸗Los Ser. 1729 Nr. 10,

6, ein Pfandbrief der Braunschw.⸗Hann. Fegocherrrhank Ser. 23 Nr. 18 805 über

7 7. eine Aktie der Braunschw.⸗Hann. Hypothekenbank Nr. 12 386 über 600 ℳ. Braunschweig, den 30. Juni 1922. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. Abteilung 15.

[47148]

Durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗ neten Gerichts vom 11. Juli 1922 sind die in Verlust geratenen Aktien der

arpener Bergbau⸗Aktien⸗Gesellschaft in

ortmund, und zwar: Nr. 6628 zum Nennwert von 600 ℳ, Nr. 45 870 und 46 513 zum Nennwert von je 10900 ℳ, Nr. 36 762 und 32 207 zum Nennwert von je 1200 für kraftlos erklärt.

Dortmund, den 12. Juli 1922.

Das Amtsgericht. [46229 Aufgebot.

8. 865 8 11. die en der Hannobverschen Ma schinenbau⸗Aktiengesellschaft vorm. Georg

rieda Ifensee, geb. Klostermann, adop⸗

tierten Hennig, welche am 19. August 1871

Egestorff in Hannover 7, 6528, 6529, „Snnags H