1922 / 162 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 25 Jul 1922 18:00:01 GMT) scan diff

.““ 1 89 3. zur Abgeltung der nach h 13 Abs. 1 Nr. 1 his 7 zulässigen Scheidemann u. a.) verabredet ober sonst organistert haben 1. Beratung eines Kranken einschl. Unterfu ö1 88 gbans 88 143S 1 b zu best Feleütee E1 zur Aenderung des ederLeren. esetzes ex. 85 Pe oder die solche Verabredungen oder Organisationen durch etwaiger schriftlicher Verordnung 8 von dem —ö vrns,Erelahgs 8 8 6. feche n 1g habane b ü2 die Feichaung der Zwang 1 b rgesetz es. a) im Fälle der Zahlung des Arbeitslohns für volle Monate oder sonstwie unterstützt ha en. a2) in der Wohnung des Zahnarztes (Beratungs⸗ artige Polizeiverordnungen wurden erlaesen in den Regierungs⸗ gung für Aufwand und Zeiwerlust EI Vom 20. Juli 1922. 8 um 90 Mark monatlich, Die Entscheidung darüber, ob die Belohnung verdient ist, gebühr) . . . bezirken: Danzig, Marienwerder, Stadtkreis Berlin, Potsdam, 2* gewähren. (eröffentlicht im RGBl. 1922, Teil I S. 607/6¹0.) b) im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für volle Wochen wem sie gebührt und wie sie gegebenenfalls zu verteilen ist. (Die Berechnung für eine Beratung ist jedoch g-a Stettin, Stralsund, Posen, Bromberg, Breslau, Liegnitz, G 1 B“ 8 .₰ 6 . um 21,60 Mark wöchentlich, erfolgt endgültig d unzulässig, wenn eine Verrichtung berechnet wird) ppeln, Magdeb Mersebur ildesheim, Die Zeichnung der Zwangsonleihe ist ganz ober tahvei I1 Fenere ““ 8 barg, Stade 12h s.dece aengs han geese, Ghssei, Ncer 85 8 9 3 egegen Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit *) im Falle ver Zahlung des Arbeitslohns für volle Arbeits⸗ 8 den nen t 1h22 Ppd) in der Wohnung des Kranken (Besuchsgebühr). Lsineburg, Stade, Osnabrück, Minden, Arnzberg, Cassel, Düsseldorf, phlchtige nechzweit daß ohne die Stendemng sane n,ecnengs. Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird: tage um 3,60 Mark täglich, hig. den E . . Ausssehen eines Zahnes oder dessen Wurzeln-.. Aachen, außerdem seit dem Kriege in Schleswig, Köln, Koblenz,. Fristenz gefährdet werden würde d die gei stel 1““ Arti d) im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für kürzere Zeit⸗ Der Oberreichsanwalt. 3. Oertliche Betäuburg bei chirurgischen Eingriff Wiesbaden. In diesen Regierungsbezirken werden also durch die . wesentliche Einschränkun des Bet iebs 1 ssrkelI. räume um 0,90 Mark für je zwei angefangene oder volle 8 Dr. Ebermayer. ung durch Injektion für jeden Zahn D . .. . Trichinenschau sowohl die gewerblichen wie die Hausschlachtungen bei— Ablehnung Shundungs 28 müßte. Gegen die Das Einkommensteuergesetz vom 29. März 1920 (RGBl. S. 359) Arbeitsstunden. jedoch für eine Kieferhälfte nicht mehr als .. .. . den Schweinen erfaßt. Da andererseits aus den Angaben der 76 . e 68 5 das Landes⸗ in der ssasung der Gesetze vom 31. März 1920 (RGBl. S. 428), Auf Antrag ist eine Erhöhung dieser Beträge zuzulassen, gas n. .““ 1 Abätzung einer Zahnpulpa .2 alleinige Leistung) . Schlachtvieh⸗ und Fleischbeschau die Zahl der gewerblichen ee n Fällen pan aag 5. et endgü tig. 21. Juli 1920 (RGBl. S. 1463), 24. März 1921 (RGBl. S. 313), wenn der Steuerpflichtige nachweist, daß die ihm zustehenden Berichtigung. . . a) Füllung eines pulpakranken oder toten Zahnes Schlachtungen hervorgeht, so kann man für die genannten Re⸗ hee 88. n von dem Verlangen nach Sicherbeits⸗ 11. Juli 1921 (RGBl. S. 845) und 20. Dezember 1921 (RBl. Abzüge im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 den Betrag von d 1 1 ainschließlich vürergsgan ener Wurzelbehandlung gierungsbezirke das Verhältnis zwischen den gewerblichen und den be hee S. 1580) wird wie folgt geändert: 10 800 Mark um mindestens 1200 Mark übersteigen. Ueber In der betreffend Ausführung von p) Füllung aus plastischem Material (Silber⸗ oder gesamten Schlachtungen der Schweine ermitteln und dieses auf die aussetzungen hierfücr we efall 8 sind hegeneegeh ves .i hs⸗ 1. Im § 12 werden den Antrag entscheidet das Finanzamt. Reparationslieferungen im freien Verkehr an Frankreich Kupferamalgam, Zement oder Guttapercha).. üͤbrigen Bezirke übertragen. Dadurch, daß in den Gemeinden mit langte Sicherheit nicht Pieimner 1.1 der Ppenn gine nach aish 1. a) in Nr. 6 hinter den Worten „Orts⸗ und Teu szulagen“ Stehen Abzüge im wirtschaftlichen Zusammenhange mit (Reichsanzeiger“ Nr. 158 vom 20. Juli 1922) muß es unter I c) für Silikatfüllung ein Zuschlag von Schlachthaus⸗ oder örtlichem Beschauzwang (der dann auch für die gDie Vorschriften Abf bis 3 find die Worte „nebst Teuerungszuschüssen“ ein üah anderem Einkommen als Arbeitslohn, so sind sie zunächst von (Das Abkommen) 5. und 7. Zeile von unten und unter III (Die Berechnung von Silikatfüllung ist nur für Hausschlachtungen gilt) außer den gewerblichen auch die Haus. Zee ten auf die Voraus⸗ b) in N dem anderen Einkommen abzusetzen; nur insoweit diese Ab⸗ (Zulassung zum Vertragsabschluß) 5. Zeile von unten statt die g oberen ung unteren Frontzähne fulzsstc) schlachtungen in den Fleischbeschauzahlen enthalten sind, wird dieses 1 See s icht ü lces eftr eltung einbegriffen. Sitzung . . . elbe Fe va in d ärke durch sämtli 285 Füsseen. fate sie innerhalb eines Monats nach Ablehnung des 2 8 üne nicht übersteigen“ gestrichen. 8 222 griffen . a) Große operative Eingriffe (Wurzelspitzenresektion. lehes beßisFurn die be e nichs eecbege ußßs 88* 8 b §, 21 2Im 67 1 Ridn pie Warte „handem Mark⸗ durch die Worke“ aim Abs. das Wart zober, dunch das Wort fünf. ersebt 1b E““ Beauchdere Crehnsse erwacten. Dre segt rungethiree Beri z Srelng g 8 1 8 Abs. 24 d 8 5 b eaen, e Mundoperationen, iesbaden und Cassel müssen hierbei unberücksichtigt bleiben, da in b 8 Fang der Reichsminister der „eintausend Mark“, 8 98 In 8,5s 8. 8n 8 Fpoo⸗ Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 55 größere Ausmeißelungen verlagerter tieffraktutku. ihnen durchweg s 1en ma⸗ E hier e. adbücscht * Fleischbeschau 8 fällen 8 er 1 erpflich tung zur Zeichnung der Zwangs⸗ b) in Abs. 1 Nr. 5 die Worte „dreitausend Mark“ durch die 9 in qbs. 1 und 2 dh r ,600“ , 1200“ des Reichsgesetzblatts Teil I enthält rierter Zähne, Unterbindungen und Aehnliches). unterliegen. Unter Berücksichtigung aller dieser Umstände kommt man Fenebe ven ne. S.-. Ve nusseschnunge von der erhöhten Worte „achttausend Mark' ersetzt, 16 8 1 die Za urch das Gesetz über die Zwangsanleihe, vom 20. Juli 1922, d.) Nittlere operative Eingriffe (partielle Resektion für 1913 auf 22, für 1921 ,8, Regierungsbezirke, in denen das 3 hnung S. d .. en diesen Verpfli tungen ganz oder „ferner wird Im wir das Gesetz zur Aenderung des Einkommensteuergesetzes, ddeer Zahnfortsätze, Exstirpation kleiner Epuliden, Verhältnis der gesamten Schweineschlachtungen, dargestellt durch die 5 1 esugnis hierzu kann den Landesfinanz⸗ 88 12 Abs. 8 n Nr. b folgende Vorschrift eingefügt: 2) 1 8 8 50 000“ du ch die Zahl 100 000⸗ 8 vom 20. Juli 1922 1 dusmistgelunen, plastische Mund⸗ Zahlen der Trichinenschau, zu den gewerblichen Schlachtungen er⸗ 8 18 8 1 a) Spareinlagen bis zu einem Betrage von achttausend Mark 1““ 1“ 3 8 8 g- operationen kleineren Umfangs, Aufklappungen, mittelt werden kann. Setzt man die Zahl der gewer n S 2 ½ 8 Ferss. Na ent. Gruppen von Fällen der Reichs⸗ jährlich, sofern die Rückzahlung gs Kapitals . für den 2. die Zahl „S8100“ durch die Zahl „12 000( "„o„ g3 zur Aenderung des Erbschaftssteuergesetzes, Auskratzungen und Aehnli 88 . k ppung LE1 2 F. ¹ 8; eb. Süliche⸗ Srres minifter der Finanzen mi Zustimmung des Reichsrats bestimmen. FEodesfall oder für den Fall des Erlebens innerhalb einer Zeit 1 2 die . .45‧⁄ durch die Zahl „90“ 8 vom 20. Juli 1921, 3 Ho) Kleinere operative Eingriffe (Spaltung und Aus⸗ 1913: .“ 1921: 229,1. Die Verhältnisse in den genannten Rö⸗ 8 8 98 22. . oon nicht weniger als 20 Jahren vereinbart ist und die Ver⸗ ) im Abs. 2 die Zahl „50 000“ durch die Zahl „100 000“ ersetzt, das Gesetz über den Ersatz der durch den Krieg ver⸗ rratzung von Fisteln, Eröffnung von Abszeß⸗ gierungsbezirken dürfen als durchschnittlich und typisch angesehen b Die 88 30, 31, 32 des Vermögensteuergesetzes finden auf die inbarung unter Verzicht beider Vertragsteile auf eine Ab⸗ 9. Der § 52 erhält folgende Fassung: . 8 ursachten Personenschäden (Personenschädengesetz), vom 15. Juli bböhlen, Operationswunden, Entfernung kleinerer werden, da die Bezirke ziemlich gleichmäßig durch den ganzen Staat 8 Vorauszeichnung (§§ 12, 13) und auf die endguͤltige Zeichnung 14) 8 nderung oder Aufhebung dem zuständigen Finanzamt an⸗ Die Träger der Reichsversicherung nach der Reichsversiche⸗ 1 Feäsester und Fremdkörper und Aehnliches).. 15. verteilt liegen und die Berufs⸗ und Gewerbeverteilung in ihnen de 8 W d) Nachbehandlung bei operativen Eingriffen für für ganz Preußen entsprechen dürfte. 1

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entsprechende Anwendung. gezeigt wird; rungsordnung und die Träger der Versicherung nach dem Ver⸗ das Gesetz über den Ers der durch die Besetzun 5 Straf⸗, Uebergangs⸗ und Schlußvorschriften d) in Abs. 1 hinter Nr. 6 folgende Vorschrift eingefügt: 8 ssicherungsgesetz für Angestellte haben den Finanzbehörden jede deutschen Reichsgebiets verursachten geurch gie,2 8 jede Sitzung . 18 Unter dieser Voraussetzung also vollzieht sich die Ueber⸗ sf„f 6a) Steuern an die im Artikel 137 der Reichsverfassung genanntee ur Durchführung —“— Flenh. 17. Juli 1922 E.gens ug edrehhchen 556“ Wer zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines 8 5 it di 6 3 obliegenden Prüfung und Aufsicht dienliche be zu ; 5 igeren Fällen und größere 2 unã werden die Zahle r die Bezi in, Oppeln, genen V il eines anderen vor Körperschaften, soweit diese Steuern in dem nach § 29 Abs. 1 S as Gesetz über die Vergütung von Leistungen für die aufwand nach Begründung fatsrecens vache Buns 88 1nen 8 65 2 Panen Srna⸗ 8 na

sätzlich bewirkt, daß die Einnahmen, die dem Rei ür di 8 2 leisten. 9 Bcns; 8 V 116. ür die Veranlagung maßgebenden Kalenderjahre fällig ge Reichsversicherungsordnung und des § 350 des Versicherungs⸗ I deutsche Macht, vom 12. Juli 1922, .Für die Behandlung in der Nach seü von bends (im heutigen Umfange) abgesetzt, sodann 9 den mit⸗ zu den vor⸗ geteilten Verhältnisziffern die gesamten Schlachtungen für

88§§ 14 bis 16 zustehen, verkürzt werden, wird mit einer Geldstra orden sind; 1 8 ; G w b 2 einfachen bis zum fünffachen Betrage der stafe 18 gesetzes für Angestellte keine Anwendung. as Gesetz über die Arbeitszeit im Bergbau unter Tage, 8 Uhr bis Morgens 8 Uhr) tr nahmen bestraft. Daneben kann auf Gefängnis erkannt werden. 0) im Abs. 1. Nr. 7 Satz 1 vor den Worten „Beiträge an i . Artikerl I. vom 17. Juli 1922, 4 Iesgen. Sätzen ein einmaliger Zuschlag von 40 den verbleibenden, Staatsumfang berechnet und zum Schluß . Werden durch dieselbe Handlung die Vorschriften dieses Gesetzes ländische Vereinigun en“ die Worte „einm kis 59b el- Ergibt dgülti llu d re- Feseg See Eechen gm bie wüeßschaftle, v, CO. da; JZ“ 1eggs⸗ EE“ und des Vermögensteuergesetzes verletzt, so sind die Geldstrafen nach mäßige“ eingefügt; g einmalige nuad sagel⸗ rgi E se gültiger Feststeclung es Reichsnotopfers, daß lage der Presse, vom 21. Juli 1922, VTVerbhand deutscher Zahnärzte und den Krankenkassenhaupt⸗ man für 1913 zu insgesamt 13 236 290 geschlachteten Schweinen und 8 jedem Gesetze besonders zu verhängen. ferner wird Veranaa 8 8 g. s v ae,e.⸗ Ien S eine Verordnung zur Aufhebung der Verordnung zum peerbänden zustande, so bleibt eine entsprechende Abänderung für 1921 zu 7 663 719 = 57,90 vH der Schlachtungen von 1913. § 24. h im Abs. 2 die Zahl 5 durch die Zahl ba ersetzt Iirsen de ace ahanokensern hen hecat d, dehs hich e eneehsnden Schutze der Republik, vom 23. Juli 1922, der Gebühren unter I vorbehalten (siehe auch § 2 Abs. 2'. BZerechnet man das Verhälinis poischen den Sehzweseschjachtaahen Der § 15 Abs. 5 des Vermögensteuergesetzes erhält folgenden g) als Abs. 3 folgende Vorschrift eingefügt: 8 Zinsen des Reichsnotopfers übersteigt, so ist der Unterschied als steuer⸗ eine Berichtigung der Verordnung über die deutschen b 8 19 gerh ““ - rühcheung dasch Sa ntlich föhere 8 Zufatzz 8 Die Abzüge gemäß Abs. 1 Nr. 5 und Ha dürfen zusammen bdare Einnahme bei, der Veranlagung der Einkommensteuer für das Flaggen, vom 11. Juli 1922, Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. hten. a 105 ren e eeesenas erhen se. . 1 bee end 889 Aeree eenezu Feeentchtnteene h rtpapten⸗, den Betrag von achttausend Mark jährlich nicht übersteigen. Kalenderjahr 1922 in Ansatz zu bringen. Steht der Betrag der tat⸗ eine Bekanntmachung zur Ausführung der Verordnung Hirtsiefer. 9 bei n iere am Jahresbeginn kommen jetz . 1 geteilten Summe der Kurse am Ende Fer eat. Hälhe 3. Der § 21 erhält folgende Fassung: sezlich, r ge 1 veenlzanag desr iaegmen⸗ Pes. 1“] mit hochgiftigen Stoffen, vom 8 Rindern Fälhemm Schaeinen Schafen 8g gegangenen drei letzten Jahre zu bewerten. Die näheren Be⸗ § 21 W“ de elense ah . 85 . Juli 1922, 8 8 8 8 8 28 99, 8 8 mmuͤngen trifft der Reichsmini Die Einkomme 3 12 innahme des Kalenderjahrs, in dem die eine Verordnung über künstliche Düngemittel Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.) 19511 . . 88 212,8 81,27 ,33, 8 Sa ö ö1“¹“ Finanten nach günbörung für die v-e oder vollen 100 000 Mark des healttge Feststellung des Reichsnotopfers erfolgt in Ansatz zu 127. Juli 1922. sie Sesn gge- Wenn auch ein Teil der Schweineschlachtungen durch Schätzung er⸗ . § 25. stenerbaren Einkommens 10 vom Hundert, gen. Berlin, den 25. Juli 1922 mittelt werden mußte, so darf das doch in dem vorliegenden ABei der Feststellung des Vermögens auf den 31. Dezember 1922 für die weiteren angefangenen oder vollen 50 000 Mark des ö Artikel III. A b 8 usammenhang als ausreichend angesehen werden, zumal da durch die⸗ darf die Verpflichtung zur Zeichnung von gensansei1e nicht be⸗ steuerbaren Einkommens 15 vom Hundert, Die Vorschriften des Artikels I Nr. 1 und 9 treten mit Wirkung Gesetzsammlungsamt. Krüer. Ni lli ahlen der amtlichen Trichinenschan für den ganzen Staat jeder rücksichtigt werden, soweit eine Vorauszeichnung bis zum 31. Dezember für die weiteren angefangenen oder vollen 50 000 Mark des vom 1. Januar 1922 in Kraft. Die Vorschriften des Artikels 1. ichtam ches. chätzung eine feste Untergrenze gesetzt das hier ermittelte 1922 nicht stattgefunden hat. Hat jedoch eine Vorauszeichnung statt⸗ steuerbaren Einkommens 20 vom Hundert, Nr. 2 bis 5, 7 und 8 sowie die Vorschriften des Artikels II finden ““ Mehr von 0,„ bis 0,5 Million die nicht gezählten Hausschlachtungen gefunden, so sind die Schuldverschreibungen der Zwangsanleihe oder für die weiteren angefangenen oder vollen 50 000 Mark des Iftrnalg 8 der Veranlagung für das Kalenderjahr 1922 mit der 8 1 8 Deutsches Reich. e den fallenden übrigen Regierungs⸗ aßgabe Anwendung, daß für dieses Kalenderjahr die Ermäßigungen Der Reichsrat trat heute 8 einer Vollsitzung zusammen. Sind so die Schlachtungszahlen in den vier Hauptgattungen ¹1)

der Anspruch auf diese mit dem Kurswert, höchstens aber mit 50 vom steuerbaren Einkommens 25 vom Hundert XX“ vorher hielten der Ausschuß Verfassung und Geschäfts⸗ festgestellt, so können jest die Schlachtgewichte eingesetzt werden zur

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Hundert des Nennwerts zu bewerten. fas dir Febeee pgeena oder vollen 150 000 Mark des ner. 1. Mark und je 960 Mark nur je v“ die Peseren anaesucgenen aber Haler. se’ Vorlchr Artikels 9 Ministerium fuͤr Handel und Gewe ordnung, die vereinigten Ausschüsse für Verfassung und Ge⸗ Ermittlung des Fleischverbrauchs (unter Beschränkung auf im tete Tiere). Für die Friedenszeit werden hierbei die

Die Vorschriften des Artikels I Nr. 6 treten mit Wirkung vom erner die nlande geschla schäftsordnun und für rucse t und Rechnungswesen, 44 ahlen des Reichsgesundheitsamts eingesetzt, für 1921 die Zahlen, die

§ 26. Soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt, finden a für die weiteren angefangenen oder vollen 200 000 Mark des die Zwangsanleihe und ihre Duretührane nbe nbere aaffndie enf steuerbaren Einkommens 35 vom Hundert, 1. August 1922 mit der Maßgabe in Kraft, 88 die darin vorgesehenen Bekanntmachung. 3 2 lkswi

vhnzablnng üf den in vereinigten Ausschüsse für innere Verwaltung, für Volkswirt⸗ als Durschnitt der einzelnen Monate auf dem städtischen Vieh hof

mittlung, Festsetzung und Erhebung, auf die Bestrafung von Zuwider⸗ für die weiteren angefangenen oder vollen 200 000 Mark des Ermäßigungen nach § 46 Abs. 2, 6 bei jeder . 3 1 8 handlungen gegen dieses Gesetz sowie auf das Strafverfahren, die steuerbaren Einkommens 40 vom Hundert, der Zeit nach dem 31. Juli 1922 gezahlten und nach dem 31. Juli Bei dem Berggewerbegericht in Dortmund ist der Bergrat aft und für Hensbalt und Rechnungswesen, die vereinigten in Berlin durch Berechnung aus dem Lebendgewicht festgestellt worden 1 3 Ringhardtz in Essen zum Stellvertreter des Vorsitzenden Ausschüsse für Volkswirtschaft und 89 innere Frvecsmeh die find. Auf dem Schiase hof siand zwar um Keil erhe ich öhen⸗

Vorschriften der Reichsabgabenordnung sinngemäße Anwendung. für de. Fetereh. angefangenen oder pollen 200 000 Mark des 1922 sällig gewordenen Arbeitslohn eintreten⸗ . 8 inkommens 45 vom Hundert, V Einheitlich gleichzeitig mit diesem Gesetz werden 16 unter gleichzeitiger Betrauung mit dem stellvertretenden Vorsitz vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft und für Rechtspflege, Gewichte bei den zum Verbrauch in Berlin bestimmten Nier

§ 27. I 1 1 S 1 8 Die Einnahmen aus der Zwangsanleihe sind zum 31. Dezembe für die weiteren angefangenen oder vollen 1, 000 000 Mark des 1. das Gesetz über die Zwangsanleihe, 6 m der Kammer Essen II dieses Gerichts ernannt worden. inigten Ausschüsse für Volkswirt ür Haushalt mi its wi 8e ö ür, in o0n c- Mark d hese I Geset zus Aenderung des Erbschaftssteuergestza Berlin 1 8 20. d2 88 1emcr wascnse. Nenarzenchasen'nfüsägses für Ta ns gr, de eler. 11““ an üllerzen harr r mehee als 1ae Pncten 78 dfüben steuerbaren Einkommens 55 vom Hundert, —nr dee aee erim, den 20. Jull 192. 1 für Handel und Gewerbe 14*X“ Feeli grfa seha ahamak. da zc, es elecsa für die weiteren Beträge 60 vom Hundert. 8 b J. M.: Sless.. 1 fe bnh SSfuchngg Hehagbes vehe fo⸗n e B“ Der grrrnüchts v 8 Die Auslandsmarkpreise für Brom und Brom⸗ Die einzusetzenden Gewichte hetragen in kg bei

70 Milliarden Mark überschießende Betrag den Zeichnungspflichtigen b kg. bei ert. Ministerium fuür Landwirtschaft, Domänen salze sind mit Wirkung vom 24. Juli 1922 erhöht worden; Rindern Kälbern Schweinen

steuerbaren

anteilig gegen Rückgabe eines entsprechenden Bekrags in Schuldver⸗ 4. Im § 26 erhält 250 40

schithimgen heh eeee 1 8 a) der Absatz 1 folgende Fassung: . ö“ eiben die Einnahmen aus der Zwangsanleihe um mindestens Die nach §§ 21 bis 25 berechnete Eink D ini inanz 1 ise 19133 . 4 vom Hundert hinter dem Betrage von 70 Milliarben Mark zurück, mäßigt sich Snn e“ 1öö1“ ün6, 9 (achenercha⸗ e-re -e,ae eheh- 490⁰ 8 89

so ist der an 70 Milltarden Mark fehlende Betrag anteilig durch a) um je 480 Mark für den Steuer flichtigen und für sein Dr. Hermes. „fei. d 2 m Buschläge v 3 nicht Leitagan. zu veranlagende Felch e 8 1 8 b Fe. des. 198g 738, Gflegen enendfsenhtae für Erdfarben 1”- 2 worden. Näheres ist durch die * 8 8 „Bei der Berechnung nach Abs. 2, 3 bleiben die gemäß § 16 zu bare Einkommen nicht mehr als 100 000 Mark beträgt 8 ehörden vom 3. Juni 1 6 n Außenhandelstelle Chemie zu erfahren. Rinder 462 608 500 329 604 800 zeichnenden Zwangzanleihebetrage außer Ansatz. b) um fe 960 Mark für jedes zur Haushalkung des Gärner. v Bekanntmachung 85 durch in Abänderung meiner Bekanntmachung vom 1. Oktober He. 98 662 290 28 88 1 Die näheren Bestimmungen trifft der Reichsminister der Finanzen pflichtigen zählende minderfährige Kind, das nicht selbständig über das Verbot der A sfuh Kak 1919 (Reichs⸗ und Staatsaazeiger Nr. 224, Ministerialbltt Schweine 1 125 084 650 613 097 520 mit Zustimmung des Reichsrats. zur Einkommensteuer zu veranlagen ist, wenn das steuerbare Kakaobutt Kak von Kakaoschalen, für 1919 S. 303) bekanntgemacht, daß der Sitz des Statistik und Volkswirtschaft 8s Schafe. . 29 387 226 28 427 364 § 28. Einkommen nicht mehr als 300 000 Mark beträgt. (Kakaobutter, Kakaomasse, Kakaopulver und Zier⸗ Kulturamts Küstrin im Landeskulturamtsbezirk Frankfurt 8 . zusammen .. 1 693 141 4968 1 029 551 276.

Ist gegern die beschleunigte Veranla ung. des Reichsnotopfers Die Ermäßigung wird auch für solche Kinder gewährt, geflügel und über die Freigabe der Ausfuhr von a. d. O. vom 1. Juli 1922 ab von Frankfurt a. d. O. nach Der Fleischverbrauch in Preußen im Jahre 1921. Danach ist der Fleischverbrauch, soweit im Inland —— ch dem Gesetz vom 22. Dezember 1920 (R-GBl. S. 2114) ein die Arbeitseinkommen beziehen, sofern sie das 17. Lebenss. Zierfischen. 1 v Küstrin verlegt ist Neuerdinss werden von mehreren Stellen Berechnungen auf. geschlactete Tiere in Frage kommen, von 1918 b8 151 t eingelegt, so findet eine weitere Veranlagung nicht b jahr noch nicht vollendet haben. Vom 14. Juli 192222. Berlin, den 22 Juli 1922 gestellt, 5 denen der Fleis her Nachkriegszeit in Deutsch⸗ 1921 auf 60 89448 des .ge.⸗ . 8 von * 1nencs tesz 1 fer fi 1 2S 8 2 v. . 1 u dem der Friedenszeit in Beziehung gesetzt wird, gewöhnlich gegangen. Setzt man, um für den Verbrauch an Inlandsfteis Nee 85 8 findet keine Anwendung. oder erwerbsunfähig oder nicht bloß vorübergehend be⸗ . 1 nh 97 für die jetzige Feit ein Rückgang dez Ver⸗ die Kopfquote zu erhalten, die Einwohnerzahlen 12 1913 und 1921

dem Inkrafttreten dieses Gesetzes finden beschleunigte Veran⸗ hindert sind, ihren Lebensunterhalt durch eigenen Erwerb des Zentralblatts für das Deutsche Reich.) chaup. bbrauchs auf bis ½ des Friedensverbrauchs vorliegt. Diese Be⸗ (nach dem jetzigen Gebietsumfange) mit 36 bezw. 362 Million 8 8 frerechnungen knüpfen an die vierteljährlichen Be afi eglichunsen über ein, so entfällt auf den Kopf der Bevölkerung ohne Untet⸗

lagungen nicht mehr statt. zu bestreiten, sofern das steuerbare Einkommen den Betrag Auf Grund der Verordnung über die Außenhandels⸗

eschleunigte Veranlagung ist unanfechtbar; der § 56 - 8 a

1ft et r gafttfeten dfeses Gesetzes gegen die Veranlagung des 1 ächli b 1 8 sdie Schlachtvieh⸗ und Fleischbeschau sowie an die jährlichen Zusammen⸗ schied von Alter und Geschlecht ein Jahresverbrauch von Päaelaregfes n Rehisnitte cngett a is dfe sishisnen dus Kapitaleinzammen une Beucre dn de d4 Fie hs 1“ nhntdegember 1919 iceei. S. 228) wied Ministerium für Volkswohlfahr Frreter sssn nee Nageles lete . lihoih d70 v0n 28,8, Ee sär 1821, ase am Rä. 8 gen le. SD. aftli er, orst⸗ : 5 d . 8 8 ö : 8 . 1)*; b a ,96. N+₰N 82b „.vTeeb xcejfenb T2on-9nu1cà g ,n ngt; Sggeg der eoterh, e Lenagetinefn aaf cf an Lpat. geege e sgae s Ceafeße esehn at ans rkla IEEö19. den 3 8. etreffen euerungszu a 3 1 ein Bet nzu, der aus der Einfuhr von Fleisch und tieri⸗— UFlagung der Kosten für erledigt zu erklären; diese Verfügung ist den en 121 g gerneß 8 8. Abf. 8 das Iensc 8 71 Pekanntmassens vom 4. Mai 1920, betreffend ebührenordnung 188 p e gler e Aerzte 98 ahn⸗ hve mnes Rinder Kälber Schweine Schafe schen esten erzibt. Die Einfuhr an Rind (Kalb)⸗, önn. und Feern seesefler ver agch zu entrichtende Abgabebetrag wird Ferner wird (rzeneniffe 82 haedehr veeee hnilcereh,t e. olltarifs ärzte vom 15. März 1922 (Volkswohlfahrt S. 185) 1913 1 850 434 1 901 528 9 989 959 1 335 783 Schaffleisch sowie an Schweinespeck, Schweineschmalz, Vleomargarin Rechtsmitt swerf gach ün ellung der Verfügung sällig. Das b) im Abs. 2 die Zahl „80000“ durch die Zahl „200 000“ pflanzliche Naturerzeugnisse; Nahrungs⸗ 86G 111“ und betreffend Abänderung einiger Bestimmungen 19221l 1 648 024 1 622 822 4185 132 1 353 684. und Talg hetrug 1913 (nach Abzug der geringen Ausfuhr) 215,8 klärh werden sort esest 8 Ench soweit es fir ecledigt er⸗ ersetzt EEbbc Fcer nügens Nr. 105) in der e MnA. Ess. dieser Gebührenordnung se man die Za len von 1913 in den Fernss. Tierarten gleich 100, Milienen Filo ramm nnd ö fsch *9 Reich Zevelterung 3 1 84 Rei Fg 8 ebe ür 1921 folgende Verhältnisziffern: von „gs Millionen, so auf den Ko⸗ er Bevölkerung ”sge esee as Fae ahasztebhes wesshhe Wn ehcderg. ü.Fie. ücregüehn 2n. matgn Bw Z. Ue Woe woet in den de Baln ig e sc des Benza gt äa, de dnf⸗ em 2n. Jut o..— 11114X44“ folge außergewöhnlicher Naturereignißfe sich eine u“ §11 Nr. 12 eingefügt und das Wort Jpeiden⸗ durch de imn Anssuhrnummer Auf Grund des § 13 Absa 2 und 3 der Bekanntmachung, Leseneeehen ee vec vn nae echficheggenge he 9. Reimiongg Hlehrnn geingefübr, —, E 1 üorduang für approbierte Schlachtziffern, bei den P ü. sogar eine geringe Ferabhen estzu⸗ von 628 Millionen; demnach beträgt der Verbräuch aus der Einfuhr 922 (Volkswohlfahrt ssellen. Die Zahl der Schlachtungen innerhalb eines Jahres steht auf den Kopf jetzt 4,06 kg. 1 offenbar in einem gewissen Zusammenhang mit dem Viehbestand zu Nimmt man an, daß für das Reich dieselben Verhältnisse gelten

wertung rechtfertige oder daß die Voraussetzungen für eine Er⸗ „diesen“ ersetzt, E“ betreffend den Erlaß einer Ge 8 Feicancgerrilärang nicht vorgelegen hätten, und 1 b) im Abf. 2 die Worte 10 000 Mark“ und ,20 000 Mark“ durch 1. hinzugefügt: v Aerzte und Zahnärzte vom 15. März 1 ) 898 Fernht gach austellung der Verfügung die Fort⸗ die Worte „25 000 Mark“ und „50 000 Mark“ ersetzt. Zierfische... Tliban 1 S. 185) bestimme ich, daß: 8 8 ung. F 85 Feßit 5 1* 5 beantragt wird. . 6. Im § 46 erhält 2. gestrichen: 66“ b“ 1. vom 1. Juli 1922 zu den Sätzen der Gebührenordnung (II A Beginn des betreffenden Züb sahres, d. h. hier am 2. Dezember 19122) wie für Preußen, so kann man den Verbrauch an Inlands⸗ und .] ee ziss S. acht ier ür 82 Fortfetzung des Rechtsmittel⸗ a) der Abs. 2 folgende Fassung: Kakaoschalen, roh, auch gebrannt ö nd B sowie If1) ein Teuerungszuschlag von 45 vH tritt; und am 1. Dezember 1920. Auf 100 Tiere der einzelnen Arten am Auslandsfleisch zusammenfassen zu einer Zahl für den Kopf der geltend gemachten Tatsachen nicht zutreffen, so bleibt die Der Betrag von 10 vom Hundert des Arbeitslohns er⸗ —8121215. b 2. am Schlusse des § 2 2hs, 2 der Gebührenordnung die Worte Beginn des Böbllageis konmen ghachnna des Schafen 8 E1“ 88 88 2,8 cr o t; 8 8 Se h 2 ndern ern veinen 3 und v „48 21; t atse ute. (380 .. . 168 himzutreten: „zu dessen Gebührensätzeen die zwischen dem Fhssss III1 227,86 74,88 37, das bedeutet einen Rückgang von 100 auf 67,88.

vom Finanzamt vorgenommene Bewertung des Grundstücks auch für zßigt das Rechtsmittelverfahren maßgebend. Satz 1 bis 3 finden ent 1 mebig sich ie 8 1 ..““ 1 f euerpflichtigen und für seine zu seiner Haushaltung Kakao, gebrannter oder gerösteter, geschält, ge⸗ E rann dI. X. .r .. GeFrahh 1921 ö’ 212,21 44,60 33,69. Bei dieser Schätzung muß aber eins berücksichtigt werden: wie

ür die Rinder, Kälber und Schafe geht aus diesen Zahlen bervor, oben gezeigt, haben sich die Hausschlachtungen bei Schweinen und 98

sprechende Anwendung, wenn nach Inkrafttreten dieses Gesetzes ein 8 9, zählende Ehefrau mmahlen, gequetscht oder t zerklei Rechtsmittel gegen die NeRhs g ücs Notopfer eingelegt wird. a) im Falle der Phluns des Arbeitslohns für volle Monate 1. Lgas oder Blöcke dhann etnase 3. Abs. 2 des § 13 der Gebührenordnung folgende Fassung er⸗ 921 indestens von 3 3,38 Keilli 4 ao⸗ ält: „In jedem Vierteljahr wird durch einen Ausschuß PgFeckt, ob daß die Verminderung der Schlachtungen im Jahre durchaus zwar mindestens von 3, guf 3, Millionen vermehrt, - echen. Der parallel geht mit der Abnahme des Viehstandes gegenüber dem Jahre während die gewerblichen Schlachtungen zurückgegangen sind. Die

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Die Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz erläßt der 8 um je 40 Mark monatlich, 1 maehr oder weniger entölte Kakaomasse (Ka 8 b 18 8 ) im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für volle Wochen preßkuchen); Kakaoschalen, gemahlen... ie Gebührensätze dem jeweiligen See1g n entspr Hen. der are Les weetiche degegens bel den Sänsesten dewtet darouf fatssc achkungen sinten nig sas⸗ dünchweg 9 dem platten dande tatt. Das so Nleisch wird also in erster Linie von

Reichsminister der Finanzen mit Zustimmung des Reichsrats. se 9,6 1 1 §830. in e 9 0 Mark wöchentlich, 1 8 Kakaopulver, mehr oder weniger entölt.. G Ausschuß setzt sich zusammen aus einem von mir zu be dr baß Uier ziet wesentee er und swar sar Idol arbherer An⸗ deck 99 1vn der Zwangsanleihe ist lediglich zur Ab⸗ 0) ta Fale di Föhtag hehettslohns für volle Arbeits⸗ § 2. Berstganeng ver en dar ves hägt. n zne nicht erfaßt sein kann. Nach Lage der Dinge der landwirts aüie evölkerung verbraucht, wenn auch vielleicht. ET abe eenden he dn, Feeic, hr Soch. d) im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für kür Zeit Die Bekanntmachung tritt mit dem 1. August 1922 in Kraft... .Kr nk kasf 1 und es hs mir zu bestimmenden fünften kann es sich hier nur um Hausschlachtungen handeln, und es hierin infolge der en der Industrie auf das Land eine leistungen aus dem Friedensvertrag von Versailles und den auf räume um je 0,40 Mark für je zwei angef 88 Berlin, den 14. Juli 1922 2 Mii dt. f g aus fünf von dem Aerztekammerausschuß muß 8ssuh werden, durch Heranziehung der Zahlen der Trichinen⸗ gewisse efvöchun in der letzten Zeit eingetreten ist. Auf der Grund dieses Vertrags abgeschlossenen Uebereinkommen zu zahlen hat. polle Arbeitsstunden; 1“ 6“ veng 8 Mitglied 58 Aerzten, soweit die Gebühren für Aerzte, schau ein perbessertes Ergebnis zu erreichen. andern Seite kommt natürlich die vermehrte Fleischeinfuhr fast aus. 2. für jedes zur Haushaltung des St Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. V und 1 18 Preu sichen Zahnärztekammfer zu benennenden Jahn. In Preußen ist die Trichsnenschau geregelt durch das⸗Gzeset, schließlich der städtischen Bevölkerung zugute. Im ganzen ist aber Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. minderjährige Kind Simn d 17 vrgflichtigen zählende 88 LL1T1161“1“¹ 3 bn. ers d. Gebühren für Zahnärzte in Betracht kommen, betreffend Ausführung des Schlachtvieh⸗ und Fleischbeschaugesetzes 2)1, zweifellos der Rückgang des Fleischverbrauchs bei der nichtlandwirt. Einheitlich gleichzeitig mit diesem Gesetz werden a) im Falle der Z iea. 9,2 98 V. b“ rdere chene n dsch ß übt seine Tätigkeit nach der von mir er⸗ vom 28. Juni 1902, wonach die gewerblichen Schweineschlachtungen mit schaftlichen Bevölkerung weit stärker gewesen als bei der ländlichen. 1 das Gesetz zur Aenderung 8 Eeehatseftfrergssepe. e ”- Mark Fresein rbeitslohns für volle Monate nderseits. Der Ausschu Ausnahme dersenigen in Hohenzollern bei der Schlachtvieh⸗ und Fleisch⸗ - g8 hiernach mit ziemlicher Sicherheit gesagt werden können, Gesetz zur Aenderung des Einkommensteuergesetzes b) 18 92 A h eesrc benlahs für volle Wochen Bekanntma chun g. 1 28 Ufern 8 r . des Tarifs III der Gebührenordnung beschau auch einer Untersuchung auf Trichinen unterworfen werden, 18 den, stäbtilc heaö terun d o1 Berlin, den 20. Juli 1922. 8 S ebeesn 6 1 Eine Belohnu j i Milli 8 ing 250 2500 ℳ. ¹) ausschließlich des ahgetretenen Teils von Oberschlesien, weil in (Stat. Korr.) d 8 I 8 e) Feadleng n Arbeitslohns für volle Arbeits⸗ gesetzt für di 8 i b ie,An, ge Wig ae ne wird aus⸗ 8 öüE— Be⸗ ihm die 92 nicht mehr vollständig erfaßt werden konnten. 1 18 Sbe rt 8b. d) im Falle der Hählang ddes Arbeitslohns für kürzere Zeit Personen, die Mo rdtaten ce en mineenung. von 1 dandkam en ist der Wert des berwendeten Materials nicht 2) 829 29 dgn. 1 kaatsgeb uns Becneg ufgg üe- bass 2 H. Heresaetnggen hen Echten eg ni ein. 3 14½ 1 Fr.; 4 vdI; 16 ge⸗ s esselben Verhältnisses, wie e⸗ ür 1. . r An nicht von Der Reichgweier der Finanze bnne, um 9, 0 Mark für je zwei angefangene oder volle b e. EEö e ren. Ar 9. ve dudeng e vorliegenden Zahlen für das neue und denen fuͤr das alte icbälder. Födeutung 5* 88 kein zahlenmäßiger Fnbalt für eine Hermes. Kinder im Alter von mehr als 17 9 ine; EEqqEö116e“ 1 Füllu⸗ ch Ziffer 29 a-— i.“ Staatsgebiet ergibt. genauere ung vorliegt. 1 ahren, die Arbeits⸗ oder eines Landes (Ermordung der früheren Minister “” erhält: ! ) Reichsgesetz vom 3. Juni 18 8 einkomunen beziehen, werden nicht gerechnetz) Erzberger und Rathenau, Attentat gegen den vbheha Ven b der Tarif Th der Gebübrenordnung folgende Gasfung erhält: ¹S 8 8

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8 1 assenen Geschäftsanweisung aus