13. b. Berlin. 12/6
Geschäftsbetrieb: Chemische Fa⸗ brik. Waren: Schuhereme, Farben, Firnisse, Lacke, Harze, Lederdichtungs⸗, Lederimprägnierungs⸗, Lederkonservie⸗ rungsmittel, Schuhputzpräparate, Aus⸗ putzwachse, Klebstoffe, Wichse, Bohner⸗ masse, Beizen, Glas⸗ und Metallputz⸗ mittel, Putzpomade, Putz⸗ und Polier⸗ mittel, Scheuerpulver, Wasch⸗ und Bleichmittel, Seifen, Ofenpolituren, Rostschutzmittel.
14/2 1922. b. H., Mühlenbeck
1922. 18/3 1922. Bremen⸗Besigheimer Oelfabriken,
Bremen. 12/6 1922.
Geschäftsbetrieb: Ölfabrik. Waren: Dünge⸗ mittel, Firnisse, Lacke, Beizen, Harze, Klebstoffe, Wichse, Lederputz⸗ und Lederkonservierungsmittel, Apprelur⸗ und Gerbmittel, Bohnermasse, Wachs, Leuchtstoffe, technische Ole und Fette, Schmier⸗ mittel, Benzin, diätetische Nährmittel, Futter⸗ mittel, Baumwollkuchen, Margarine, Speiseöle und Fette, kosmetische Ole, ätherische Ole, Seifen, Rostschutzmittel, Holzkonservierungsmittel.
ANWEISUNG: Cononil-Schuhputz ist glelch- mäßig dünn aufzutragen, gut ein- zubürsten und mit einem Weichen Tuch nachzupolieren. — Für empfindliche farbige Boxcalfleder verwende man nur farbige und weiße, halbflüsche Collonil-Pasten. ESSLEN & Co., G. m. b H Chemische Fabrik
MUHLENBECK * Berlin.
287694.
neisgegcnderkm Hanno wn doheatzicl
12/6
C. 23328.
16 . J. 10052.
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 219 1
8 Mhk. Po stanstalten nehmen Bestellung “ Berlin außer ee Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer
8 n auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhel straß Gh.h. ern Nummern 1nehe 5 Inhe “ g ö“ Jel Schriftleitung Zentr. 10 986, Geschäftsstelle Jentr. 1578.
C. H. Oehmig⸗Weidlich, Zeitz. 126
Anzeigenpreis für den Raum einer ö5 gespaltenen Einheitszeile 20 Mh., einer 3 gespaltenen Einheitszeile 35 Mh. Anzeigen nimmt an: die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers,
Berlin SW. 48, Wilhelmstrahe Nr. 32.
3/9 1921. Fa. Conrad Jaeger, Hamburg. 1922.
Geschäftsbetrieb: Weinhandlung und Spirituosen⸗ fabrik, Zigarren⸗ und Zigarettenfabrik und Wirtschafts⸗ betrieb. Waren: Weine, Spirituosen, Mineralwässer, Gemüse, Obst, Fleisch⸗, Fisch⸗, Gemüse⸗ und Obst⸗ konserven, Eier, Milch, Butter, Käse, Speiseöle, Mar⸗ garine und Fette, Kaffee, Kaffeesurrogate, Tee, Zucker, Honig, Sirup, Mehl und Vorkost, Teigwaren, Gewürze, Saucen, Essig, Senf, Kochsalz, Backpulver, Malz, Rauch
tabak, Zigarren, Zigaretten. b.
“ —1 8 1“ 8 8/11 1921. Adam⸗Fleischerxtrakt⸗Werk A.⸗G., Char⸗ lottenburg. 12/6 1922. Geschäftsbetrieb: Versandgeschäft mittel, Seifen, Parfümerien u. dgl.
Kl.
26a. Fleisch⸗ und Fischwaren, Fleischextrakte, serven, Gemüse, Obst, Fruchtsäfte, Gelees.
Eier, Milch, Butter, Käse, Margarine, Speise⸗
öle und Fette.
Kaffee, Kaffeesurrogate, Tee, Zucker, Sirup,
Honig, Mehl und Vorkost, Teigwaren, Gewürze,
Saucen, Essig, Senf, Kochsalz.
Hefe, Backpulver.
Malz, Futtermittel, Eis.
29/10 1921. 1922. Geschäftsbetrieb: Seifen⸗ und Parfümeriefabrit, Fabrikation chemisch⸗technischer Präparate, Schokoladen⸗ und Zuckerwarenfabrik. Waren: Fleisch⸗ und Fisch⸗ waren, Fleischextrakte, Konserven, Gemüse, Obst, Frucht⸗ säfte, Gelees, Eier, Milch, Käse, Kaffee, Kaffeesurrogate, Tee, Zucker, Sirup, Honig, Mehl und Vorkost, Teig⸗ waren, Gewürze, Saucen, Essig, Senf, Kochsalz, Futter mittel, Eis, Parfümerien, kosmetische Mittel, ätherische Hle, Seifen, Wasch⸗ und Bleichmittel, Stärke und Stärke⸗ präparate, Farbzusätze zur Wäsche, Fleckenentfernungs⸗ mittel, Rostschutzmittel, Putz⸗ und Poliermittel (aus genommen für Leder), Schleifmittel.
287706.
Feelsen's Bausehi-
Fa. Adolph Nielsen, Hamburg.
für Nahrungs⸗ Waren:
Reichsbankgirokonto.
Maxean
Berlin, Mittwoch, den 26. Fuli, Abends.
Einzelnummern oder einzelne Beilagen
Kon⸗
werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages
einschließlich des Portos abgegeben.
7696. M. 33858.
16 b
Mount Rainier
19/1 1922. Fa. Ernst Mühlensiepen, Düsseldorf. 12/6 1922.
Geschäftsbetrieb: Vertrieb sämtlicher Tabakfabri⸗ kate, sowie aller Weine, Spirituosen, Biere, Mineral⸗ wässer, Zündhölzer, photographischer und Druckereier⸗ zeugnisse, Pfeifen. Waren: Zigarren, Zigaretten, Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabak, Zigarettenhülsen und Zigarettenpapier, Bier, Porter, Ale, Branntweine, Liköre und andere Spirituosen, Spirituosenessenzen und Likör⸗ extrakte, Mineralwässer (natürliche und künstliche), Li⸗ monaden, alkoholfreie Getränke, Brunnen⸗ und Bade⸗ salze, Pfeifen, Fruchtsäfte und Gelees, Essig und Essig⸗ essenzen, photographische und Druckereierzeugnisse, Zünd⸗ hölzer.
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.
2. was jemand infolge Vollziehung einer vom Erbla folg e ““ Auflage oder infolge Erfüllung einer Erblasser gesetzten Bedingung erwirbt, es sei denn, daß eine einheitliche Zweckzuwendung vorliegt; 3. was jemand dadurch erlangt, daß bei Genehmigung einer 89 Erblassers eistungen an andere Per⸗ onen angeordnet oder zur Erlangung de i 9 T Sees 111“” — 3 als Abfindung für einen Verzicht auf den entstande Pflichtteilsanspru oder für die löt cuf den 829 Erb⸗ schaft oder eines Vermächtnisses von dritter Seite gewährt 5. was als Entgelt für die Uebertragung der Anwarts eeines Nacherben gewährt wird.“ LIIX“ c) als Abs. 3 folgende neue Vorschrift angefügt: „Das Erlöschen von Leibrenten und andere Leben einer Person von Todes wegen.“ 4. Hinter § 20 werden folgende neue Vorschriften eingefügt.
§ 20 a. des Gesetzes gilt
Nacherbfolge als aufschiebend bedingter Anfall ies v “ vom Fosersn enttchtete Pecen ecchcs 8 S etrages an ächlichen “ be ggrechen emspri 28 „Nachvermächtnisse und beim Tode des Bef älli mächꝛiahh stehen den Nacherbschaften Aei 1 hetten 1 8 7. Der § 24 erhält folgende Fassung:
Wachs-Glanzöl
zur Pilege von
Linoleum
Wachstuch, Leder, Parkett, Kunst- fuh- u. gestrichenen Böden, Möbel usw
Aneinerzeuger Wachspolltutenlsabriken:
Böhme & Lorenz, Chemnitz I. S.
21/1 1922. Cirine⸗Werke Böhme & Lorenz, Chem⸗ nitz. 12/6 1922.
Geschäftsbetrieb: Chemische Fabrik. Waren: Firnisse, Lacke, Beizen, Harze, Klebstoffe, Wichse, Leder⸗ putz⸗ und Lederkonservierungsmittel, Appretur⸗ und Gerb⸗ mittel, Bohnermasse.
16a
N. 1120¼ Ernennungen ꝛc.
——— .“ esetz zur Aenderung des Erbschaftssteuergesetzes
Gesetz über den atz der d jeg
8 ücgvenf gchas 8 t urch den Krieg verursachten esetz über den Ersatz der durch die Bese ichs⸗ gebiets verursachten Personenschaben⸗ebung s e.
Verordnung zur Aufhebung der Verordnungen
“ 1
Verordnung über den Luftfahrzeugbau.
Richtlinien der Reichsregi ä
1 “ chsregierung zu § 10 des Verdrängungs⸗ Aenderung des Verbots der Aus
1 8 8 98 b 82 vHolnnder fuhr von Waren des 2. bis ekanntmachung, betreffend Verlei ähigkei Außenhandelcsteleet rleihung der Rechtsfähigkeit an
Nielce s hotso-lih 13/3 kanntmachung, betreffend ; S. hans “ zur Herstellung 8I Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes;
1922. Fa. Adolph Nielsen, Hamburg. 1 1923. neuen Mischfutterart. 2. jede and igebi Geschäftsbetrieb: Import von Wollgarnen. Wa ;1, der Bebachte dürch mpenzuna ö Aeheit eg gfte⸗ 2* au zsten des Zuwendenden bereichert 9 8 2 „ 2 3. was infolge Vollziehung einer von dem Schenker angeord⸗ vefem Fauflage oder infolge Erfüllung einer einem Rechtsgeschär “ 5 1set ee.eg ohne entsprechende Wegen⸗ stung gt wird, es sei denn, daß eine einheitli veck⸗ zunencenn veebene ß eine einheitliche Zweck „was jemand dadurch erlangt, daß bei Genehmigung einer Schenkung Leistungen an andere Personen eveee ea zur 8 Ceirhem gung freiwillig “ werden; ,5. was als Abfindung für einen Erbverzicht 2346, 2352 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) gewährt wird⸗ 6. was ein Vorerbe dem Nacherben mit Rücksicht auf die ange⸗ vee vor ihrem Eintritt herausgibt; 7. der Uebergang von Vermögen auf Grund eines Sti ⸗ geschäfts unter Lebenden; 1 „eine freigebige Zuwendung bei kommisses oder anderweitiger Aufhebung mögen; . 9. was bei Aufhebung einer Stiftung erworben wird — 9 „ . 8 Im Falle des Abs. 1 Nr. 6 ist der Versteuerung auf Antra das Verhältnis des Nacherben zum Erblasser Fesaang. zu sedint 3 Gegenleistungen, die nicht in Geld veranschlagt werden können, eststellung, ob eine Bereicherung vorliegt, nicht
werden bei der 4 Die Steuerpflicht einer Schenkung wird nicht dadurch aus⸗ geschlossen, daß sie zur Belohnung oder unter einer durche, 5 vüi 58 8 die S. ees-. lästigen Vertrags gekleidet wird. er Direktor der Nei 6 8 8 lusstattungen, die ömmlingen zur Einrichtung eines den 8 Reichsbanknebenstelle in Kaiserslautern Vermögensverhältnissen und der e,astelluns äa⸗ Seteiligten
8 nfftalte ien firnigtschen Zweiten Vorstandsbeamten der Reichs⸗ angemessenen Haushalts gewährt werden, gelten nicht als Schen⸗ v üh G 8 kung, sofern zur Zeit der Zuwendung ein Finlat zat Ausstattung kü-Ha. 8 ra 1 ör 8 aus Wittenberge zum Direktor S ist und der Zweck der Zuwendung innerhalb zweier Jahre Die infol — der Reichsbe enstelle in Kaiserslautern, 1 Erfült wird. Ausstattungen, die üͤber, das angegebene Maß] Verbindlichtn, vde ve. nh urch Vereiniung von Recht und dee heeichäbenkrnt Richard B eyer, bisher Bankvorstand hinausgehen, sind insoweit steuerpflichtig.“ “ verhaͤltriffe gelien als nicht an Seehv. eichsbanknebenstelle in Königshütte, zum Bankvorstand § 20b. v11““ Die Anwartschaft ndes gaschen ört ni 1 eines Nacherben gehört nicht zu seinem
287702. a. 39469. ¹*
„Die Steuerpflicht tritt ein 1. für den gesamten Erbanfall, we seines Todes oder der Fuverben Zeinz. ben Pflicht ein Inländer ist. . Fe gelten: Deutsche, es sei denn, daß sie sich seit länger als zwei Ja im Ausland aufgehalten haben, e Behrho en Fnran, za Auslandsdeutsche im Sinne des 8 20 Abs. r. 3 des Gesetzes gegen die Steuerflucht v 26. Juli 1918 (RGBl. S. 951) sind. Diese FaeFencse keine Anwendung auf Reichs⸗ oder Staatsbeamte und —— 8 im ihren dienstlichen Wohnsitz aben. Wahlkonsuln gelten nich te i beer gershrfe g nicht als Beamte im Sinne zusländer, die im Deutschen Reiche einen Wohnsi her i 5 r, die — nsitz oder in ee eines solchen ihren dauernden Aufenthast juristische Personen des öffentlichen und des bürgerli Rechtes, alle Teneeäh nichtrechtsfähige nessemescsser Uüstetten, Stiftuüngen und andere Zweckver ofern sie 1 . gösen; 68 s n Sitz oder den Ort der Leitung im II. für den Erbanfall, soweit er in inländische ⸗ Betriehsvermögen, in einem Nutzungsrecht an en Hüger. Sder “ im Inland befindlichen Sachen, Forderungen gegen 8ge oder in solchen Rechten besteht, deren Uehar⸗ - V e A — * „ 2„ 9 ½ 7 22 2 aferecaanen Kav . in inländische Bücher geknüpft ist, in —— Soweit die Steuerpflicht im Ausland befindli Fachetungen. gegen ausländische Schuldner 86 ö“ Uebertragung an eine Eintragung in ausländische Bücher geknüpf ist betrifft, ist auf Antrag die von dem ausländischen Staate aus nlaß des Erbfalls erhobene Steuer bei Berechnung der Erh⸗ scheftssteuer als Nachlaßverbindlichkeit abzuziehen. Inwieweit statt 1e e. Weabahruog ber. Gegenseitigkeit eine Anrechnung der Steuer auf die inländisch ti Fecmnafer 8 8. 8 ändische Steuer erfolgt, bestimmt Ist im Falle des Abs. 1 I ein Teil des Vermögens in⸗ WE1 8.ge. von Staatsverträgen 9 Steuer na Saa, eAschan em Steuersatze zu erheben, der dem ganzen 8. der § 25 erhält folgende Fassung: „Die Steuer wird berechnet von dem Betra ess durch den A nfall bexeichert ist, bei der ö 8 em Werte der Verpflichtung des mit der Zuwendung Beschwerten.
13/3 1922. 12 1922. Geschäftsbetrieb: Import von Wollgarnen.
ren: Wollgarne.
14.
Erblasser zur Zeit
zum Schutze der zur Zeit des Eintritts der Steuer⸗
287707. N. 11205 von dem
abhängigen Lasten gilt nicht als Erwerb
287697.
„Als Schenkung im Sinne
287693. 1. jede
„Mie-noch-nie“
24/9 1921. Fa. Ernst Mühlensiepen, Düsseldorf. 12/6 1922.
Geschäftsbetrieb: Vertrieb sämtlicher Tabakfabri kate, sowie aller Weine, Spirituosen, Biere, Mineral⸗ wässer, Zündhölzer, photographischer und Druckereier⸗ zeugnisse, Pfeifen. Waren: Bier, Porter, Ale, natür⸗ liche und künstliche Mineralwässer, Limonaden, alkohol⸗ freie Getränke, Brunnen⸗ und Badesalze, Pfeifen, Frucht⸗ säfte und Gelees, Essig und Essigessenzen, photogra⸗ phische und Druckereierzeugnisse, Zündhölzer.
M. 33831.
26
b““ 2
Ernennungen und Bekanntmachung, Staatsprüfung. Berichtigung. 1 Aufhebung von Handelsverboten.
287708. N. 11206
Nielcen’s Grausebi-
1922. Fa. Adolph Nielsen, Hamburg.
117299822. 1922.
Geschäftsbetrieb: Likörfabrik, Handel tuosen und Wein, Betrieb von Trinkstuben. Waren: Bittern, Liköre und andere Spirituosen, stille und moussierende Weine, Bier, alkoholfreie Getränke, künst⸗ liche und natürliche Mineralwässer, Fruchtsäfte, Limo⸗ naden, Sprit, denaturierter Spiritus, Essig, alkohol haltige und alkoholfreie Essenzen und Extrakte, äthe⸗ rische Ole, Speiseöl, Parfümerien, Saucen, Zigarren und Zigaretten, Schokolade, Konfitüren, Keks, Gläser, Kristall⸗ und Glaskaraffen, Arzneikräuter, Drogen, Ge⸗ würze.
sonstige Personalveränderungen. betreffend Meldung zur nächsten forstlichen
mit Spiri⸗
13/3 12 1922. Geschäftsbetrieb: Import von Wollgarnen. Wa
ren: Wollgarne. 287709.
Flebers earcsri-
13/3 1922. Fa. Adolph Nielsen, Hamburg. 1922. Geschäftsbetrieb: Import von Wollgarnen. Wa 1 ; ; “
ren: Wollgarne. der Direktor bei der Reichsbank Dr. Schott in Pforz⸗ heim zum Reichsbankdirektor und Referenten des Nincsfarf direktoriums in Berlin,
16 b. 287695. N. 11207 Auflösung eines Fidei⸗
der Bindung von Ver⸗
“ 29/4 1922. Konservenfabrik Joh. Brann A.⸗G., K. 38703. Pfeddersheim b. Worms. 12/6 1922. 1 8 Geschäftsbetrieb: Konservenfabrik.
Likörfabrik, 66 meladen aller Art. — Beschr.
und Wein, 8
Betrieb von Trinkstuben. Waren: “
Bittern, Liköre und andere Spiri⸗ 8 287703. M. 31815.
tuosen, stille und moussierende Weine, 9) 9) 8 11““
. S 8 „ 21 5 1 85
11111 23/12 1921. Kammgarnspinnerei Delmenhorst,
wässer, Fruchtsäfte, Limonaden, G. m. b. H., Delmenhorst. 12/6 1922.
Sprit, denaturierter Spiritus, Essig, Geschäftsbetrieb: Kämmerei, Spinnerei und che
alkoholhaltige und alkoholfreie Essenzen misch⸗technische Nebengewerbe. Waren: Wollfett und
und Extrakte, ätherische Ole, Speiseöl, Erzeugnisse daraus, nämlich Arzneimittel, chemische Pro⸗
Parfümerien, Saucen, Zigarren, Zi⸗ dukte für medizinische und hygienische Zwecke, pharma
garetten, Schokolade, Konfitüren, Keks, zeutische Drogen und Präparate, Desinfektionsmittel,
Gläser, Kristall⸗ und Glaskaraffen, — Düngemittel, Firnisse, Lacke, Harze, Klebstoffe, Wichse,
Arzneikräuter, Drogen, Gewürze. Lederputz⸗ und Lederkonservierungsmittel, Appretur⸗ und
Beschr. Gerbmittel, Bohnerwachs, Wachs, technische Ole und Fette, Schmiermittel, kosmetische Mittel, Seifen, Rost⸗
Deutsches Reich.
Der Ministerialrat Grieser ist zum Ministerialdirekt im Reichsarbeitsministerium ernannt
11/1 1922. Fa. Carl Berlin. 12/6 1922.
Geschäftsbetrieb: Handel mit Spirituosen
Mampe, 20b.
Waren: Mar⸗
12
287710. N. 11208
Vielsen's Grüönseli-
Fa. Adolph Nielsen, Hamburg.
““
13/3 1922. 1922.
Geschäftsbetrieb: Import von Wollgarnen. ren: Wollgarne.
12
der
21 Wa
L
der
schutzmittel.
1“
27/3 1922. Martin Köln a. Rh., Rheingasse 2. 1922.
Geschäftsbetrieb: Brennerei. Wa⸗ ren: Spirituosen, insbesondere Wein⸗ brand.
Schönau, 12/6
287698. Sch. 29173.
renn chö
AEINnnANDP Hus edlen Weinen hergestellt.
21/2 1921. Carl Milech, Münster i. mannstr. 11. 12/6 1922. Geschäftsbetrieb: Versandhaus. 26c. Kaffee, Kaffeesurrogate, Tee, Zucker, Sirup, Honig, Vorkost, Teigwaren, Gewürze, Saucen, Essig, Senf, Kochsalz. Kakao, Schokoladen, Zuckerwaren, Back⸗ und Kon⸗ ditorwaren, Hefe, Backpulver. .Diätetische Nährmittel, Malz, Futtermittel, Eis.
Tabakfabrikate, Zigarettenpapier.
W., Achter⸗
Waren:
N. 10541.
23/2 1921. Niemöller & Brockmann, G. m. b. H., Gütersloh. 12/6 1922.
Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Nahrungs⸗ und Genußmitteln, sowie chemischen Erzeug⸗ nissen für pharmazeutische, medizinische, hygienische, che⸗ misch⸗technische, industrielle und landwirtschaftliche Zwecke. Waren: Brillantglanzstärke, Farbzusätze zur Wäsche, Rostschutzmittel, Poliermittel, Waschblau, Soda, Milch⸗ zucker, Speiseöle, Backpulver in Pulver⸗ und gepreßter Form, Essig, Farben für Nährmittel, Salizyl, Salizyl⸗ säure, Mischungen von Salz, Salpeter⸗ und Borsäure, Kaffee, Kaffeesurrogate, Kornkaffee, Malzkaffee, Feigen⸗
Ilaber
1922. Geschäftsbetrieb: ren: Wollgarne.
28771 N. 1120¹
BMraarseh8
13/3 1922. Fa. Adolph Nielsen, Hamburg. 127
Import von Wollgarnen. Bo
14.
13/3 1922. 1922.
Geschäftsbetrieb: ren: Wollgarne.
Fa.
Vielsen's Gelbsexi-
N. 11210
“ 8 8
287712.
120 Wa
Adolph Nielsen, Hamburg.
Import von Wollgarnen.
13/3 1922. Fa. 1922.
ren: Wollgarne. (Schluß in
Kaffee⸗Ersatz, Kaffeezusatz, Eier.
kaffee, Kaffeemischungen, Kaffee⸗Essenzen, Kaffee⸗Extrakte 1
hkhersqlichlerve
Geschäftsbetrieb:
287713. N. 11211
2—
Adolph Nielsen, Hamburg. 12 Import von Wollgarnen. Wa
der folgenden Beilage.) 8 8
in Berlin.
Druck von P. Stankiewicz’ Buchdruckerei G. m. b. H., Berlin SW. 11, Bernburger Straße 14.
der Reichsbanknebenstelle in Wittenberge. ““
2. 1u““
Dem Königlich spanischen Vizekonsul Hoff ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.
des Erbschaftsste
Vom 20. Juli 1921. (Veröffentlicht im RGBl. 1922, Teil I S. 610/620.)
Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird: Artilel 1. Das Erbschaftssteuergesetz vom 10. September 1919 (RGBl. S. 1543) wind wie folgt geändert: 88 1. Der § 1 erhält folgende Fassung: „Der Erbschaftssteuer unterliegen: 1. der Erwerb von Todes wegen, 2. Schenkungen unter Lebenden, 3. Zweckzuwendungen. Spooweit nichts Besonderes bestimmt dieses Gesetzes über den Erwerb von Todes chenkungen und Zweckzuwendungen, die
zur Aenderung
A6
886
ist, gelten die Vorschriften wegen auch für
2. Die 88 2 bis 19 werden aufgehoben. 3. Im § 20 werden 8 in Abs. 1 die Nummern 4, 5 und 7 gestriche b) Abs. 2 durch folgende Vorschrift ersetzt: 1 „Als vom Erblasser zugewendet gilt auch 8 1. der Uebergang von Fenmögen auf eine vom Erblasser an⸗ geordnete Stiftung:
in Königsberg
uergesetzes.
6 Vorschriften über b Schenkungen auch für Zweckzuwendungen unter Lebenden.“
Verhältnis des Nacherben zum Erblaf
„Als Zweckzuwendung gilt . 9 bei ha von Todes wegen a) eine der Zuwendung beigefügte Aufla 2³ Sweade, g beigefüg V flage zugunsten eines b) eine Leistung zugunsten eines Zweckes, von der die Zu⸗ faüsst re Säns Gͤ geneacht 1012 oweit die Bereicherung des Erwerbers durch die 2 ⸗ laündee etg g 9 ie Anordnung ge 2. bei einer hattebtcn Zuwendung unter Lebenden a) eine der uwendung beigefügte Auflage zugunsten eines Zweckes oder eine Leistung zugunsten eines Zweckes, von der die Zuwendung oder ein gegenseitiger Vertrag abhängig gemacht ist, b b) 18 5 “ vereinbarte Leistung zugunsten eines Zweckes, sofern das Entgelt ni 8 stteuer unterliegt.“ 88 8 r 8 8 8— 5. Der § 21 erhält folgende Fassung: „Im Falle der Fortsetzung der ehelichen Gütergemeinschaft (§§ 1483 ff., 1557 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Artikel WFeschos Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch) wird der Anteil des verstor denen Ehegatten am Gesamtgut so behandelt, wie wenn er ausschließlich den anteilsberechtigten Abkömmlingen an⸗ S war. 8 „Im Falle des Todes eines anteilsberechtigten Abkömmlinges gehört dessen Anteil am Gesamtgut zu seinem Machlaß Als Er. werber des Anteils gelten diejenigen, denen der Anteil nach § 1490
8
Satz 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zufällt.“
6. Im § 23 werden die Abs. 1 bis 3 durch folgende Vorschriften
ersetzt:
.“ 8 als Erbe. Beim Eintritt des Falles der Nacherbfolge haben diejeni auf die das Vermögen übergeht, den Erwenn. als vom Bore Ner stammend zu versteuern. Auf benre ist der Versteuerung das er zugrund egen. Tritt der Fall der Nacherbfol 8* 1
schaftlichen Beziehung zu diesem
Nachlaß.
on dem Erwerbe sind insbesondere abzuziehen:
. 88 Kosten der Bestattung des Erbiassers einschließlich der ethesese 1- L“ kirchlichen und bürgerlichen Leichen⸗ berhnags en un der Kosten eines angemessenen Grab⸗
die im Falle der Todeserklärung des a b 82 888 1 des I 8 osten der Eröffnung einer Verfügung des Erblasserns * Todes wegen, die gerichtlichen 5 außesherihäebes 8 ““ Regelung des Nachlasses, die Kosten der gericht⸗
8* 8 hen Sicherung des Nachlasses, einer Nachlaßpflegschaft, des 8 1 en E“ und der Inventarerrichtungn . 89 1 L sen 4 28 7 4 3 “ achlaß oder wegen des Erwerbes Schulden und Lasten, die in wirtschaftlicher Bezie icht⸗
Fecenr Teilen des Erwerbes stehen, sind cs
iü ceünt,f die Besteuerung auf einzelne Vermögensgegen⸗
s 8 f. 1 II, Abs. 9), so find nur die in einer wirt⸗
Bangen and Kasen ahsbgsäsin Teile des Erwerbes stehenden
Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten können nur insowei
1 1 2 enen nur oweit
venage Uhnn als der Anspruch auf den Pflichtteil geltend Die Er tssteuer wird nicht abgezogen
eine Zuwendung unter einer Auflag emacht, die i
Fn veranschlagt werden kann, so ist die Zusmercdae
enhs d sie den Wert der Leistung des Beschwerten über⸗
8* gt⸗ ei denn, daß die. Leistung dem Zwecke der Zuwendung
9. Der § 26 wird wie folgt geändert: a) Im zf 1. I Nr. 1, erster Halbsatz, wird das Wart ehe⸗ ichen“ gestrichen. b) Abs. 1 I Nr. 1 erhält folgenden neuen Absatz: „Der Erwerb des Ehegatten unterliegt der Steuer jedoch
e nicht durch den Tod des Vor⸗ als auflösend bedingter, die
rben ein, so gilt die Vorerbf
nur dann, wenn der Altersunterschied zwischen den
gatten mehr als vnenge. hafr beträgt Ehe noch
nicht fünf Jahre