preußen. Gesetz
über die Bereitstellung von Staatsmitteln zur Gewährung staatlicher Arbeitgeberdarlehen.
Vom 7. Juni 1922. (Veröffentlicht in der Preußischen Gesetzsammlung 1922, S. 167.)
Der Landtag hat folgendes Gesetz beschlossen:
§ 1. 8 Zwecks Gewährung besonderer Beihilfen (Arbeit eberdarlehen) zur Abbürdung der Baukostenüberteuerung bei der Schaffung neuer Wohnungen, die Beamten, Angestellten und Arbeitern der Staats⸗ verwaltung zugute kommen, dürfen vierhundert Millionen Mark ver⸗ wendet werden.
§ 2.
(1) Der Finanzminister wird ermächtigt, zur Bereitstellung der nach §. 1 bewilligten Mittel eine Anleihe durch Veräußerung eines entsprechenden Betrags von Schuldverschreibungen aufzunehmen. Die Anleihe ist jährlich mit 3 vom Hundert des ursprünglichen Kapitals
zu tilgen unter Hinzurechnung der durch die Tilgung ersparten Zinsen,
diese zu 5 vom Hundert gerechnet.
(2) An Stelle der Schuldverschreibungen können vorübergehend Schatzanweisungen oder Wechsel ausgegeben werden. In den Schatz⸗ anweisungen ist der Fälligkeitstermin anzugeben. Die Wechsel werden von der Hauptverwaltung der Staatsschulden mittels Unterschrift zweier Mitglieder ausgestellt.
(3) Schuldverschreibungen, Schatzanweisungen, etwa dazugehörige Zinsscheine und Wechsel können sämtlich oder teilweise auf ausländische oder auch nach einem bestimmten Wertverhältnisse gleichzeitig auf in⸗ und ausländische Währungen sowie im Auslande zahlbar gestellt werden.
(4) Schatzanweisungen können wiederholt ausgegeben werden.
(5) Die Mittel zur Einlösung von Schatzanweisungen und Wechseln können durch Ausgabe von Schatzanweisungen und Wechseln oder von Schuldverschreibungen in dem erforderlichen Nennbetrage beschafft werden.
(6) Schuldverschreibungen, Schatzanweisungen und Wechsel, die zur Einlösung fällig werdender Schatzanweisungen oder Wechsel bestimmt sind, hat die Hauptverwaltung der Staatsschulden auf An⸗ ordnung des Finanzministers 14 Tage vor der Fälligkeit zur Ver⸗ fügung zu halten. Die Verzinsung oder Umlaufszeit der neuen Schuldpapiere darf nicht vor dem Zeitpunkte beginnen, mit dem die Verzinsung oder Umlaufszeit der einzulösenden Schatzanweisungen oder Wechsel aufhört.
(7) Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zins⸗ oder Diskontsatze, zu welchen Bedingungen der Kündigung oder mit welcher Umlaufszeit sowie zu welchen Kursen die Schuldverschreibungen, Schatzanweisungen und Wechsel gusgegeben werden sollen, bestimmt der Finanzminister. Ebenso bleibt ihm im Falle des Abs. 3 die Festsetzung des Wertverhältnisses sowie der näheren Bedingungen für Zahlungen im Ausland überlassen.
(8) Im übrigen sind wegen Verwaltung und Tilgung der An⸗ leihe die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 (Gesetz⸗ samml. S. 1197), des Gesetzes vom 8. März 1897 (Gesetzsamml. S. 43) und des Gesetzes vom 3. Mai 1903 (Gesetzsam S. 155) anzuwenden.
Die Ausführung dieses Gesetzes erfolgt durch die zuständigen Minister.
Das vorstehende, vom Landtage beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Die verfassungsmäßigen Rechte des Staatsrats sind gewahrt.
Berlin, den 7. Juni 1922. (Siegel) Das Preußische Staatsministerium. .“ Braun. v. Richter. Hirtsiefer.
Finanzministeriumu.
Der Regierungspräsident, E Geheime Ober⸗ gierungsrat Dr. Tilmann aus Osnabrück ist zum Ministerial⸗ direktor im preußischen Finanzministerium, der Regierungsrat Schwalbe zum Oberregierungsrat im Fürsorgeamt für Beamte aus den Grenzgebieten und der Ministerialsekretär Fraatz zum kassentechnischen Regierungsrat bei demselben Amt ernannt worden.
Ministerium fur Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Die Domänenrentmeisterstelle in Hanau ist zum
1. Oktober d. J. neu zu besetzen. Bewerbungen von in Do⸗
mänenverwaltungssachen erfahrenen Beamten sind bis 15. August
8 N. zu richten an die Regierung, Domänenverwaltung in assel.
Hauptverwaltung der Staatsschulden. Bekanntmachung.
Die im Jahre 1911 verloste, zum 1. Januar 1912 zur baren Rückzahlung gekündigte Bergisch⸗Märkische Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligation III. Serie Nr. 84 253 über 300 ℳ, welche ungeachtet des nach § 9. des Privilegiums vom 20. Oktober 1856 (Gesetzsamml. S. 874) in Verbindung mit § 1 des Privilegiums vom 25. August 1862 (Gesetzsamml. S. 310) alljährlich wiederholten Aufrufs bis jetzt nicht zur Einlösung eingereicht worden ist, ist nunmehr wertlos geworden und jeder Anspruch aus ihr an den Staat erloschen.
Berlin, den 24. Juli 1922. Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Ministerium für Wissenschaft, Kun und C1’“ b
Die Wahl des Studienrats Friedrich Müller an der
Fühebrichaschule in Luckenwalde zum Oberstudienrat an der⸗ elben Anstalt ist bestätigt worden. 8
6
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekanntgemacht:
1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 16. Mai 1922, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Ueber⸗ landzentrale Ostharz, Aktiengesellschaft in Dessau, für die Errichtung von CCCEE“ im Mansfelder Gebirgskreise und dem Kreise Quedlinburg, durch die Amtsblätter
der Regierung in Merseburg Nr. 22 S. 118, ausgegeben am 3. Juni 1922, und
der Regierung zu Magdeburg Nr. 25 S. 143, ausgegeben am 24. Juni 1922;
2. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 27. Mai 1922, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Gewerk⸗ schaft Hohenzollernhall in Bösau im Kreise Weißenfels für die Fort⸗ setzung des Betriebs ihrer ean ⸗ Hedwig bei Bösau, durch das Amtsblatt der Regierung in Merseburg Nr. 24 S. 129, ausgegeben am 17. Juni 1922;
3. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 30. Mai 1922, betreffend die ihung des Enteignungsrechts an die Stadt
Hameln für die Erweiterung der städtischen Wasserversorgungsanlage,
durch das Amtsblatt der Regierung in Hannover Nr. 24 S. 123, ausgegeben am 17. Juni 1922; 1I 8 4. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 31. Mai 1922, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an das Rheinisch⸗Westfälische Elektrizitätswerk, Aktiengesellschaft in Essen a. Ruhr, für die Weiterführung ihrer Starkstromleitung von Emmerich zu dem Grundstück der Clever Straßenbahn, durch das Amtsblatt der Regierung in Düsseldorf Nr. 25 S. 235, ausgegeben am 24. Juni 1922; 11““ 5. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 2. Juni 1922, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die evange⸗ lische Kirchengemeinde Groß Särchen im Kreise Hovperswerda für die Erweiterung ihres Kirchhofs, durch das Amtsblakt der Regierung in Liegnitz Nr. 27 S. 184, ausgegeben am 8. Juli 1922; 6. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 3. Juni 1922, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Ziegeleibesitzer Dr. Karl Peters in Schierstein (Rhein) für die Er⸗ weiterung seines Ziegeleibetriebs, durch das Amtsblatt der Regierung in Wiesbaden Nr. 24 S. 157, ausgegeben am 17. Juni 1922;3 7. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 8. Juni 1922, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die staat⸗ liche Elektrizitätsverwaltung in Hannover für den Bau von Ueber⸗ landleitungen in den Stadt⸗ und Landkreisen Hannover, Linden und Hildesheim und in den Landkreisen Marienburg, Springe, Gronau, Alfeld und Neustadt a. Rbge., durch die Amtsblätter 88 der Regierung in Hannover Nr. 25 S. 132, ausgegeben am 8 24. Juni 1922, und 8 8 der Regierung in Hildesheim Nr. 25 S. 107, ausgegeben am 24. Juni 1922;
8. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 12. Juni 1922, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadt⸗ gemeinde Waldenburg (Schlesien) für die Herstellung einer Reserve⸗ wasserfassung, durch das Amtsblatt der Regierung in Liegnitz Nr. 27 S. 184, ausgegeben am 8. Juli 11
9. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 24. Juni 1922, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Gewerk⸗ schaft Großkraftwerk Main⸗Weser zu Borken, Provinz Hessen⸗Nassau, für die Errichtung eines Großkraftwerks in Borken, die Herstellung eines Werkbahnhofs am dortigen Reichsbahnhof, des Gleisanschlusses und der Seilbahn zum Großkraftwerk und für den Bau einer 60 000⸗ Voltleitung vom Großkraftwerk zum Umspannwerk Felsberg bei Gen⸗ sungen, durch das Amtsblatt der Regierung in Cassel Nr. 26 S. 169, ausgegeben am 1. Juli 1922; —
10. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 28. Juni 1922, betreffend die Genehmigung der von dem Verwaltungsrat der Westpreußischen Landschaft und der neuen Westpreußischen Landschaft am 24. Juni 1922 gefaßten, die Auflöfung der Landschaftlichen Bank der Provinz Westpreußen in Danzig betreffenden Beschlüsse, durch das Amtsblatt der Regierung in Marienwerder Nr. 27 S. 127, aus⸗ gegeben am 8. Juli 1922.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betr. die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), habe ich den Eheleuten Bäckermeister Faver Meyer, Dortmund, Winterfeldstraße 2, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln aller Art und mit sonstigen Gegenständen des tägl. Bedarfs sowie die Herstellung jeglicher Backwaren wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. — Die Untersagung wirkt für das Reichsgebiet.
Dortmund, den 20. Juli 1922. 8
Wucherstelle der Polizeiverwaltung. 6
von Cossel, Regierungsrat.
So;s.s; hns,. Bee kanen tem a chun g.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betr, die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603) habe ich dem Händler Josef Jüde, hier, Treibstraße 37, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebens⸗ mitteln aller Art, sowie mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. — Die Untersagung wirkt für das Reichsgebiet. 8 1““
Dortmund, den 20. Juli 1922.
Wucherstelle der Polizeiverwaltung. von Cossel, RNegierungsrat.
11“
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, hetr. die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603) habe ich een Eheleuten Heinrich Groß, Dort⸗ mund, Stiftstraße 7, wohnhaft, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Möbeln und mit sonstigen Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. — Die Untersagung
wirkt für das Reichsgebiet. DOortmund, den 22. Juli 1922.
Wucherstelle der Polizeiverwaltung. von Cossel, Regierungsrat.
Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger
2
Personen vom Handel vom 23. September 1915 ist dem Landwirt Wilhelm Schulz in Stendal, Haackestraße 22, der Ver⸗ kauf von Milch und Molkereierzeugnissen unter⸗ sagt worden.
Stendal, den 17. Juli 1922.
Der Magistrat. Dr. Schütze.
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Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Der Reichsrat stimmte gestern in seiner öffentlichen
Sitzung unter dem Vorsitz des Reichspostministers Giesberts
einer größeren Reihe von Gesetzentwürfen und Verordnungen ohne wesentliche Erörterungen zu, darunter dem Gesetz über das Deutsch⸗polnische Oberschlesische Bergwerksabkommen, der Ver⸗ ordnung über Gewährung von Beihilfedarlehen zur Förderung des Wohnungsbaues, wodurch die Darlehnssätze an die Ge⸗ meinden verdoppelt werden sollen, der Abänderung der Arznei⸗ taxe mit Rücksicht auf die Geldentwertung, der Erhöhung der Entschädigung der Gemeinden für die Steuereinziehung, wonach diese Entschädigung verdoppelt und die Erhöhung für die Zeit vom 1. April 1922 bis 31. März 1923 nachgezahlt werden soll, sowie der Erhöhung der Tage⸗ und Uebernachtungsgelder der Reichsbeamten.
An Stelle eines bayerischen Antrags auf Wieder⸗ einführung der Melde⸗ und I für Koks wurde ein preußischer Antrag angenommen, wonach die Eisenbahnkontrolle durch das Reichsverkehrsministerium mit dem Reichskohlenkommissar gewährleistet und den Versorgungs⸗ bezirken das Recht zur Beschlagnahme wieder eingeräumt “ “ 8 ö
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die Verwendung der Reichs⸗ zuschüsse für notleidende Kleinrentner wurden ge⸗ nehmigt, nachdem ein Antrag des sächsischen Gesandten Dr. Gradnauer keine genügende Unterstützung gefunden hatte; nach diesem Antrag sollten das Reich zwei Drittel und die Länder und Gemeinden zusammen ein Drittel der Auf⸗ wendungen dafür aufbringen.
Die Vorschläge für die Ausprägung von Ersatz⸗ münzen zum Nennbetrage von 1, 3 und 5 ℳ wurden gut geheißen. Diese Münzen sollen aus einer Legierung von Ue rum mit einem Prozent Kupfer bestehen. Zur Aus⸗ prägung sollen gelangen für 400 Millionen Mark Ein⸗Mark⸗ stücke, für 600 Millionen Mark Drei⸗Markstücke und für 800 Millionen Mark Fünf⸗Markstücke.
Das vom Reichstag auf Initiativantrag beschlossene Gesetz über die Erhöhung der Tagegelder der Abgeordneten wurde genehmigt. Danach sich der Bezug im Monat von fünf⸗ auf zehntausend Mark, im Jahr also von sechzig⸗ tausend auf einhundertzwanzigtausend Mark. Die Aufwands⸗ entschädigung des Reichstagspräsidenten wird von 60 000 ℳ auf 140 000 ℳ erhöht. Dadurch wird eine Mehrausgabe von insgesamt 30 Millionen Mark erforderlich.
Die Richtlinien für
Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Haushalt und Rechnungswesen, für Volkswirtschaft, für innere Verwaltung, für Verkehrswesen, für Steuer⸗ und Zollwesen, für Rechtspflege, für Reichswehrangelegenheiten und für Seewesen, die vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft und für Rechtspflege, die ver⸗ einigten Ausschüsse für Volkswirtschaft und für Steuer⸗ und Zollwesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft und für Haushalt und Rechnungswesen hielten heute Sitzungen ab.
Die Ausfuhrmindestpreise für Mineralwasser sowie die Mark-⸗Ausfuhrmindestpreise für Ruß und Lithopone sind abgeändert worden. Näheres ist bei der Außenhandelsstelle Chemie zu erfahren. “
Statistik und Volkswirtschaft.
Zunahme des Gefangenenbestandes in den Straf⸗
anstalten, der gewaltsamen Todesfälle infolge
von Verbrechen und Vergehen und der gericht⸗
lichen Verurteilungen jugendlicher Personen in Baden.
Nach den „Statistischen Mitteilungen über das Land Baden“ (Jahrgang 1922, Heft 6) hat der Gefangenen stand in den badischen Landesstrafanstalten während der letzten Jahre erheblich zugenommen. Am 1. Januar 1914 waren insgesamt 1451 Gefangene in den Landesstrafanstalten untergebracht; am 1. April 1922 betrug diese Zahl 1737, das sind rund 20 vH mehr als im Jahre 1914.
Ursache der Verurteilung waren bei dem Bestande vom 1. April 1922 in rund 80 vH aller Fälle Verbrechen und Ver⸗ gehen gegen das Vermögen, in rund 15 vH Verbrechen und Vergehen gegen die Person, in den übrigen Fällen Verbrechen gegen Staat, öffent⸗ liche Ordnung und Religion. Besonders bemerkenswert ist, daß die Zahl der Verurteilungen wegen Diebstahls von 748 im Jahre 1914 auf 1282 bei dem Gefangenenbestande vom 1. April 1922 gestiegen ist, unter denen sich 586 Fälle (308 Fälle mehr als im Jahre 1914) von Verurteilungen wegen schweren Diebstahls befanden. In 30 Fällen war das Verbrechen oder Vergehen in Trunkenheit begangen. Die Zahl der wegen Totschlags verurteilten und in Landes⸗ strafanstalten untergebrachten Personen ist von 27 im Jahre 1914 auf 50 am 1. April 1922 gestiegen. 1
In welchem Umfang der über vierjährige Weltkrieg auf einen Teil der Bevölkerung verrohend gewirkt hat, zeigt die Zunahme der gewaltsamen Todesfälle infolge von Verbrechen und Vergehen in den letzten Jahren. Im Durchschnitt des zehn⸗ jährigen Zeitraums 1903/12 betrug deren Zahl 63, 1913 84; im Jahre 1919 wurde mit 122 die Höchstzahl erreicht. 1920 sank die Zahl auf 90, um dann wieder im Jahre 1921 auf 98 zu steigen. Die Zahl der an Mord oder DTotschlag Gestorbenen betrug im Durch⸗ schnitt der Jahre 1903/12 15, im Jahre 1913 21, 191 bereits 47, 1920 36 und im Jahre 1921 39. Die Zahl der Kindesmorde ist von 10 im Jahre 1913 auf 41 im Jahre 1921 gestiegen.
Durch die badischen Jugendgerichte, die als besondere Abteilungen bei den Amtsgerichten in Freiburg, Karlsruhe, Pforzheim, Heidelberg und Mannheim bestehen, wurden im Vorkriegsjahre 1913 insgesamt 613 Personen (darunter 103 Mädchen) im Alter von 12 bis 18 Jahren verurteilt. Im Jahre 1921 betrug die Zahl 823 (darunter 174 Mädchen). Die Zahl der mit Gefängnis Bestraften ist von 553 im Jahre 1913 auf 627 im Jahre 1921 gestiegen. Wie in den Vorjahren erhielt im Jahre 1921 eine größere Zahl von jugendlichen Personen (369) Strafaufschub auf Wohl⸗ verhalten.
Nr. 30 des „Ministerialblatts für die Preußische innere Verwaltung“ (Ausgabe B), herausgegeben im - schen Ministerium des Innern, vom 19. Juli 1922 hat folgenden Inha 8 Persönliche Angelegenheiten. — Staatshaushalt, Kassen⸗ und Rech⸗ nungswesen. Kassenanschl. d. Verwalt. d. Inn. 1922. — Wiedereinziehung überhob. Diensteink.⸗Bezüge. — Verträge über Satz⸗, Druck⸗ u. Buchbinderarbeiten. — Polizeiverwaltung. Auf⸗ gaben der Polizei. Bek. zur Ausf. d. Vd. des Reichspräsidenten zum Schutz d. Republik. — Bek. auf Grund d. Vd. des Reichspräsidenten uͤber das Verbot bestimmter Versammlungen. — Bek. zur Ausf. d. Ergänzungsverordnung des Reichspräsidenten zum Schutz d. Republik. — Einrichtung, Behörden, Beamte: Im allgemeinen. Kundgebung d. Hauptaussch. d. staatl. Pol.⸗Beamten. — Ermittlung eines Pol.⸗Be⸗ aamten. — Nachrichtensammelstelle f. Vermißte u. unbekannte Tote im Rheinstromgebiet. — Pol.⸗Beamte mit fremden Sprachen. — Zivilkräfte bei d. Schutzpol. — Organisation. Terminverlängerung. — Kassen⸗ und Rechnungswesen. Kassenanschläge für d. Schutzpol. — An⸗ meldungen zum Haushalt d. Landjägerei für 1923. — Unterstützung für Landjägereibeamte. — Anstellung, Gebührnisse, Dienstvorschriften. Tagegelder f. Polizei⸗ u. Kriminalassistenten. — Kommandozulagen für Landjägereibeamte. — Dienstaufwandsentschädig. u. Dienstversamml. d. Landjägereibeamten. — Verpflegung, Bekleidung, Ausrüstung, Unter⸗ kunft, Ausbildung: Mehlportion d. Schutzpol. — Preisverzeichnis f. Bekleidungs⸗ usw. Stücke d. Schutzpol. — Vergütung f. Seie. v. Kraftfahrzeugen. — Uhren an Unterkunftsgebäuden d. Schutzpol. — Unterkunftsgerät d. Schutzpol. — Lehrgang f. Kommissaranwärter. — Aerztliche Angelegenheiten: Versorgungskrankenhauskosten. — Arzt⸗ verträge. — Soziale Fürsorge. Preuß. Staatskommissar f. d. Regelung d. Wohlfahrtspflege. — Einstellung Schwerbeschädigter in die in Groß Berlin belegenen Dienststellen d. inn. Verwaltung. — Versorgung der minderbemittelten Bevölk. mit Textilwaren. — Staatsangehörigkeit. Paß⸗ u. Fremdenpolizei. Paßwesen. — Ver⸗ sagung von Heimatscheinen aus steuerl. Gründen. — Reisen nach d. Ukraine. — In Polen eingebürgerte frühere Deutsche. Kriegsübergangswirtschaft. Verrechnung v. Kriegsleistungsvergütungen. — Reisegepäck der ehem. russ. Reichsangehörigen. Finanzwefen. Steuern und Abgaben. Ueberweisung v. Reichsein kommen⸗ u. Körperschaftssteueranteilen f. 1922. — Nacht⸗ oder Hockersteuer. — Besteuerung des Herbergsvertrags. — Anteile an der Reichseinkommen⸗ und Körperschaftssteuer für 1921. Bau⸗ und Verkehrswesen. Luft⸗ fahrzeugbau. Verschiedenes. Landesaufnahme. — Umfrage. Hand⸗
J schriftliche Berichtigungen. Neuerscheinungen auf dem Büchermarkt.
Vorlãufige Ergebnisse des deutschen
Die Werte sind in Papiermark angegeben, sie beruhen in Aus⸗ und Einfuhr auf Anmeldungen.
1
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Tarif⸗ abschnitt
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Einfuhr
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Mengen
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Werte in 1000 ℳ
Juni
Werte in 1000 ℳ
Jan./ Juni
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Erzeugnisse der Land⸗ und Forstwirtschaft und andere tierische
müs Fflansnghe Naturerzeugnisse; Nahrungs⸗ und Genuß⸗
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Erzeugnisse des Acker⸗, Garten⸗ und Wiesen Erzeugnisse der Forstwirtschaft... 9 brben . Tiere und tierische Erzeugnsse „
Erzeugnisse landwirtschaftlicher Nebengewerbe ......
Erzeugnisse der Nahrungs⸗ und Genußmittelgewerbe, aobschnitten A bis D nicht inbegriffen . . . . .. Mineralische und fossile Rohstoffe; Mineralöle. 8 661616111A*“ — EEee111-4e4* Fossile b11111ö1.“; Mineralöle und sonstige fossile Rohstoe. ... ... 18 Steinkohlenteer, Steinkohlenteeröle und Steinkohlenteerstoffe .. . .. Zub reitetes Wachs, feste Fettsäuren, Paraffin und ähnliche Kerzenstoffe, Lichte, Wachswaren, Seifen und andere unter 1 eeeahhh von Fetten, Oelen oder Wachs hergestellte “ pharmazeuntische Erzeugnisse, Jarben und Farb⸗ Chemische Grundstoffe, Säuren, Salze und sonstige Verbindungen chemischer Grundstoffe, anderweit nicht genannt fic 6 ö16ö“ 11114“4“ Aether, Alkohole, anderweit nicht genannt oder inbegriffen; flüchtige (ätherische), Oele, künstliche Riechstoffe, Riech⸗ und Picen glächtig
(Parfümerien und kosmetische Mittel) . 1
C1XAAX2XA“; Sprengstoffe, Schießbedarf und Zündwartrrnrn: . .. Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, anderweit nicht genannt.. Bearbeitete tierische und pflanzliche Spinnstoffe und Waren daraus; SE zugerichtete Schmuckfedern; Fächer und
. 1 4 .„ . . .
den Unter⸗
* 2 . 2 2 2* 8 2 20
6““ Wolle und andere Tierhaare (mit Ausnahme der Pferdehaare aus der
Mähne und dem Schweife) .. 1 “ 8 ““*“ Andere pflanzliche Spinnstoffe .. . . . ...... .... .. Buchbinderzeugstoffe, Pausleinwand, wasserdichte Gewebe, Gewebe mit auf⸗
getragenen Schleif⸗ oder Poliermitteln; Linoleum und ähnliche Stoffe Watte, Filze und nicht genähte Filzwaren . . . . . . ... . ... Pferdehaare (aus der Mähne oder dem Schweife) und Waren daraus Kleider, Putzwaren und sonstige genähte Gegenstände aus Gespinstwaren
oder Filzen, anderweit nicht genannt.. Künstliche Blumen aus Gespinstwaren, Regen⸗
Schuhe aus Gespinstwaren oder Filzken. . . . . . .. E“ und Waren daraus, zugerichtete Schmuckfedern, Fächer
un uE 1* EE4“ Abfälle von Gespinstwaren und dergleicen .. 8 und Lederwaren, Kürschnerwaren, Waren aus Därmen eder 3 Lederwaren Kürschnerwaren .
6. „„ b6e 9 8 4 59
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und Sonnenschirme,
Waren aus Därmen .. Kantschukwaren . . ... Wäaͤren aus weichem Kautschuk . Hartkautschuk und Hartkautschukwwaren.. 8 Geflechte und Flechtwaren aus pflanzlichen Stoffen mit nahme der Gespinstfasernrn. . . . Geflechte (mit Ausnahme der Sparteriio)el. . .. Flechtwaren (mit Ausnahme der Hüte und der Sparteriewaren).. Sparterie und Sparteriewaren .. . . .. Besen, Bürsten, Pinsel und Siebwaren. ..... ng; eS. tierischen oder pflanzlichen Schnitz⸗ oder Former⸗ II . c c c c 111“*“*“ Waren aus tierischen Schnitzstoffen.. Holiwaren “ Waren aus anderen pflanzlichen Schnitzstoffen als Holz oder Kork oder aus anderweitig nicht genannten Formerstoffen.. . . . . . . Papier, Pappe und Waren daraus .... Bücher, Bilder, Gemäleteeeed. . Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (mit Ausnahme der Tonwaren) sowie aus fossilen Stoffen . . . .. SFonwarene— Glas und Glaswarenna„ . .. Edle Metalle und Waren daraans. . . . Gold (Gold, Platin und Platinmetalle, Bruch und Abfälle Metallen, Gold⸗ und Platinware) .. Silber (Silber, Silbergekrätz, Bruchsilber, Silberwaren) Unedle Metalle und Waren daraus.. Eisen und Eisenlegierungean. .. Aluminium und Aluminiumlegierungen.. Blei und Bleilegieruggenn)n)n.. Zink und Zinklegierungen . 4 Zinn und Zinnlegierungen (einschl. des Britanniametalls Nickel und Nickellegierungen “ Kupfer und Kupferlegierunen. . . . . . Waren, nicht unter die Abschnitte A bis G fallend, aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle .. . Maschinen, elektrotechnische Erzeugnisse, Fahrzeuge.
Maschinen.... ... Elektrotechnische Erzeugnisse.. 8 Z1“ 8
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1 320 617
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25 745 812 1 565 820 12 909 953 10 759 058 435 620
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190 275 4 355
33 293 108 371 17 952
12 83 90
51 2 408 204 2 150 216 3 259
59 270 4728
[ 4†
12 417 801 5 282 814 34 317
4 542 733
353 713 107 707 609 6 145 268 63 916 960 33 635 283 3 712 591 297 507
98 702 3 705 770
2 034 854 3 026 203 181
878 662 25 528
182 422 492 040
11 045 256 9 107 975 10 312
498 543
28 742
40 695
12 438
1 344 350
2 201 101 373 126
58 461 18 213 24 699 126
66 308 986 478 6 185
21 053 893
10 830 612 1 160 407
6 223 577 2 507 998
331 299
3 849 035 432 635
1 318 341 1 356 301 691 698 50 060
45 507 831 709
326 314 14 949 837
134 730 216 389
6 191 132 299
4 972 478 975 549
1 002 478 2 764 674 163 455
21 156 29 784 251 034 88 788 9 122 151 625
1 499 Pö1 537
15 697 14 902 795
“ 51 974 21 904
14 820 4 757
10 493 170 789 16 063
8 659 26 652 40 625 27 316
14 889
12 427
2 723 385 1 240 449 29 674 136 579 11 670 55 650
11 496
1 226 034
11 833
243 794
31 791 26 680
185 323 43 385 116
37 680
4 240 1 349
Jan./ Juni
.“ 89 030 531
46 294 827 4 239 495
29 742 709 7 275 618
1 477 882 13 807 786 1 402 684 4 980 098 3 266 772 4 034 164 124 068
8
181 369 3 140 346
1 271 177 106 213 5 118
535 540 596 738
9 705 615 855
20 086 694 4 668 625
4 295 200 10 287 286 552 418
3 491 4 833 31 290
44 087 1 195
108 055 90 214 1 041 138 623 267 57 902 356 789 60
3 120 63 489 61 519 1 970
83 652 78 283 4 486 88³ 409
289 338 96 839 78 963 63 316
50 220 441 351 75 508
54 203 134 405 182 985 308 701
260 503 48 198
12² 927 795 4 452 808 77 716 976 529 51 868 451 440 144 333
6 733 516
39 585 814 293
132 807 107 320
574 166
177 764 465 148 973 24 432 3 894
9 668
uan a n a2
10 947 028 3 849 255 236 185
6 666 701 29 705 165 182
21 802 2 010 776 1 809 487
163 346 9 004
7 283 7 233
15 926
511 098 392 986 123 175
70 780 225 17 432 716 1 353 708 50 624 774 153 829
1 215 198
120 869 14 039 255
12 990 787 712 413 32 190
8 31 344 105 345 54 900 112 276
980 223 35 992
150 807 239 580 107 725
2 344 497 76 010
2 838 24 2 588 009
1 440
154 1 286
3 181 363 1 493
2 289 136 418 177 474 050 1 493 430 689 4 032
41 969 125 834 258 854 10 028
Juni
2 098 438
741 970 236 035
432 231 494 271
188 931
1 265 179 258 650 38 394 826 588 33 949 107 598
126 079 3 796 184
1 516 819 1 495 216 54 800
152 229
5 610 175 051 396 459
5 775 526 1 130 624
1 483 958 1 744 285 204 760
114 195 37 019 6 601
765 644 129 438
129 250 29 752 1 508 226 555 455 496 993 447 889 5 588
2 301 338 531 303 003 35 528
52 224 1 620 50 523 81
66 381
883 140 28 460 414 460 14 651
425 569 1 048 341 177 679
240 212 482 812 775 217 333 241
162 495 170 746
6 739 417 4 986 094 191 549 83 010 152 479 32 676
8 693 774 670
510 246 3 351 972
1 909 098 897 670
545 204
1 243 999 42 176 201 700 455 275 544 848
43 202
86 1““
3 444 177 u“ 1 983 3
5 591 834 167 265
46 483 383 692 1 469 135
24 129 607 4 537 686
6 043 054 7 035 586 787 37
344 274 148 627
654 864
751 885 161 771 7 222 566 2 816 681 2 256 525 2 112 263 13 914 23 183
1 314 824 1 169 054 145 770
250 353 8 356 241 510 487 340 985
3 743 537 135 725 2 037 155 60 841
1 509 816 5 135 174 645 374
988 560 2 348 148 3 062 135 1 528 039
806 028 722 011
27 395 793 20 090 027 762 533 334 715 559 176 179 004 30 930
3 224 082
2 215 326 14 997 707
8 545 263 3 947 213
2 505 231
4 856 845 192 919 837 589
1 837 142
1 989 195 156 707
Waren aller Art . . Zusammen
außerdem: Piurbe.7 Wasserfahrzenge. .. „ Davon: “ Edelmetalle: 1 Feingold, legiertes Gold, Barren aus Bruchgold, Goldmünzen; Bruch⸗
old, Goldasche, ⸗gekrätz (bei der Ausfuhr unter Silber) Fein ilber, legiertes Silber, Bruchsilber, auch in Barren Silber⸗ münzen; Silbergekrätz 8 8 88.
ih 5 5bb 9 5 2. 2
171 565 213 34 317
34 381 712 34 363 694
142 851 425
142 602 871.
208 729 39 825
.g. 8.. urnanaua au a 2 n ͤ2 1 2 2
120 755 905
30 341 000
30 231 702
31 831 77 467
130 836 309
130 361 339
191 748
283 222
Zusammen Edelmetalle.
248 554 2
109 298
474 970