gesetzes vom 12. Mai 1920 (RGBl. S. 989) zu erteilende Zivildienstschein und Beamtenschein kann bis auf weiteres noch nicht ausgestellt werden, weil die Grundsätze für die Anstellung der Inhaber solcher Scheine noch nicht erlassen sind. 5 Vermeidung von Nachteilen, die dem Ver⸗ orgungsanwärter daraus entstehen können, daß er sich um eine Anstellung im Zivildienst nicht bewerben kann, ist daher beabsichtigt, bis zum Inkrafttreten der neuen Anstellungsgrundsätze den künftigen Inhabern des Zivildienst⸗ scheins und des Beamtenscheins als Ausweis für die Berechti⸗ ung zu den Bewerhbungen um die ihnen vorzubehaltenden Heagenstellen vorläufige Ausweise nach nachstehend abgedruckten Mustern zu verabfolgen. Ein Anspruch auf Berücksichtigung der Bewerbungen auf Grund dieser Bescheinigungen besteht an sich nicht. Für den Bereich der allgemeinen, inneren und der mir, dem Finanzminister, allein unterstehenden Ver⸗ waltungen sollen die Ausweise jedoch insoweit anerkannt werden, als es sich um die Vormerkung in den Anwärter⸗ listen handelt. 8 Die nachgeordneten Behörden werden daher ermächtigt, unter entsprechender Beachtung der Vorschriften für die Vor⸗ Inhaber des Zivilversorgungsscheins und des Anstellungsscheins bis auf weiteres auch die Inhaber des vor⸗ läufigen Ausweises mit der Einschränkung vorzumerken, daß ie Aufnahme in die Anwärterliste nur dann Geltung behält, wenn die Berechtigung zur Bewerbung um eine Beamtenstelle später durch die Vorlegung des Zivildienstscheins oder des Beamtenscheins nachgewiesen wird.
Schwerbeschädigte, denen auf Grund des § 17 des Mann⸗ schaftsversorgungsgesetzes vom 31. Mai 1906 (RCBl. S. 593) der Anstellungsschein für den Unterbeamtendienst verliehen worden ist, können schon jetzt nach Maßgabe der Anstellungs⸗ grundsätze in die den Inhabern des Anstellungsscheins zugäng⸗ lichen Stellen einberufen und angestellt werden. Im Kanzlei⸗ dienst ferner können Schwerbeschädigte schon jetzt im Anstellungs⸗ perhältnis beschäftigt werden.
Berlin, den 14. Juli 1922. Zugleich im Namen des Ministers des Innern. Der Finanzminister.
J. A.: Schultz. 1 Muster (a).
1“ 1“ Vorläufiger Ausweis
an Stelle des Zivildienstscheins.
F . (Dienstgrad, Vor⸗ und Familienname,
e tsmw.) .. hat Anspruch auf Er⸗
teilung des Zivildienstscheins gemäß §.. . des Wehrmachtversorgungs⸗
gesetzes vom 4. August 1921 und damit Anwartschaft auf Anstellung
als Beamter nach Maßgabe der hierüber von der Reichsregierung zu erlassenden Anstellungsgrundsätze.
Der Zivildienstschein wird ihm gegen Rückgabe dieses Ausweises erteilt, sobald die Anstellungsgrundsätze in Kraft getreten sind. 11a“ (Ort.) (Tag der Entlassung.)
Stempel.) (Truppenteil, der den Ausweis erteilt.) d 1 (Unterschrift.)
11““
(des vorläufigen Ausweises und Jahr der Erteilung). — Muster (b).
Vorläufiger Ausweis an Stelle des Beamtenscheins (RVG) Nr..
ͤv1Z111A“ vee4*“ (Vor⸗ und Familienname) sst schwerbeschädigt im Sinne des § 33 des Reichsversorgungsgesetzes (Minderung der Erwerbsfähigkeit — Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheiet . vH) und hat Anwartschaft auf Anstellung als Beamter. Der Beamtenschein wird ihm gegen Rückgabe dieses Ausweises erteilt, sobald die Grundsätze für die Anstellung der Inhaber eines Beamtenscheins (§ 33 Abs. 2 RVG) erlassen sind. VWVeegen seines Leidens, das als Folge einer Dienstbeschädigung zu erachten ist, wurde der Inhaber dieses Ausweises erstmals am ö ... iin ein Lazarett — eine Heilanstalt — auf⸗
genommen. 8 v1X“ (Tag des Antrags.)
. . „„„2„2222
Versorgungsamt.
(Unterschrift.)
Erlaß, betreffend Höhe der von Privaten z erstattenden Schreibgebühren.
Für jede Seite der auf Kosten von Privaten angefertigten Schreibarbeiten sind an Stelle des bisherigen Satzes von 5 ℳ (Runderlaß vom 28. April 1922 — P. 1231, M. d. J. Ia. 517) von jetzt an 8 ℳ 50 ₰ zu erheben.
Berlin, den 14. Juli 1922.
Zugleich im Namen des Ministers des Innern.
86 Der Finanzminister. J. V.: Weber.
Ministerium für Landwirtschaoaft, Domänen und Forsten.
Dem Gerichtsassessor Dr. Kasper ist unter Uebernahme in die allgemeine Staatsverwaltung eine planmäßige Regierungs⸗ ratsstelle verliehen worden.
Der Tierarzt Dr. Lüssenhop in Tönning (Bez. Schleswig) ist zum Kreistierarzt ernannt. Ihm ist die Kreistierarztstelle des Kreises Eiderstedt in Tönning übertragen worden.
Oberrechnungskammer.
„Der bisherige Regierungsobersekretär Lode aus Frank⸗ furt a. O. ist zum Revisor bei der Oberrechnungskammer er⸗ nannt worden.
ve
Ministerium für Volkswohlfahrt.
Beim Ministerium für Volkswohlfahrt ist der Regierungs⸗ obersekretär Gloge zum Ministerialsekretär ernannt worden.
W“
des Krieges vom 15. Februar 1917 genehmigte 1 öffentliche Sammlungen.
In der Woche vom 16. bis 22. Juli 1922 auf Grund der Bundes
Wohlfahrtspflege währen ö1“ 2 6 “
11ö1u,“
88
——:i MName und Wohnort des Unternehmers
Stelle zm die die Mittel abgeführt werden sollen
Zeit und Bezirk, in denen das Unternehmen ausgeführt wird
Wirtschaftshilfe der deutschen Studentenschaft, E. V., Dresden⸗A. 2 ——
hilftemaßnahmen der
Studenten
Volksbelehrung in Preußen, rebungen in NW.
E. V., Berli
Unterstützung der wirtschaftlichen Selbst⸗ Studenten⸗
schaft und der Fürsorge für kranke
Landesausschuß für Bene. seiner satzungsgemäßen Be⸗ 6
Verlängert bis 31. März 1923 für Preußen. — Sammlung von Einzel⸗ beiträgen und Werbung von Mit⸗ liedern durch Werbeschreiben, Auf⸗ ätze und Mitteilungen in Zeitungen und Zeitschriften.
31. März 1923 für Preußen. — Sammlung von Geldspenden durch Versendung von Aufrufen an ein⸗
“ 8 8 zelne interessierte Persönlichkeiten
und Organisationen sowie persön⸗
liche Werbung durch Generalsekretär
Dr. Bornstein.
Wirtschaftshilfe
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Das preußische Staatsministerium hat den Studienrat am Gymnasium in Hersfeld Hertlein zum Oberstudienrat ernannt. Die Wahl des Studienrats Dr. Mann an dem Goethe⸗ Gymnasium in Frankfurt am Main zum Oberstudienrat an derselben Anstalt und die des Studienrats Dr. Mohrbutter an der Oberrealschule I in Kiel zum Oberstudienrat sind bestätigt
worden.
11“ (Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)
Nichtamtliches.
Der Reichsrat trat heute zu einer Vollsitzung zusammen; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Rechtspflege und für Haushalt und Rechnungswesen, die vereinigten Ausschüsse für Rechtspflege, für innere Verwaltung, für Haushalt und Rechnungswesen und für Verfasgung und See die vereinigten Ausschüsse für Verfassung und Geschäftsordnung, 8 innere Verwaltung und für Rechtspflege, die vereinigten
usschüsse für innere Verwaltung und für Rechtspflege, die vereinigten Ausschüsse für Reichswehrangelegenheiten, für Seewesen, für innere Verwaltung und für Haushalt und Rechnungswesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Haushalt und Rechnungswesen und für Volkswirtschaft Sitzungen.
Verkehrswesen.
Weitere Ausdehnung des Blitzfunktelegramm⸗ verkehrs. Vom 1. August ab wird der versuchsweise eingeführte Blitzfunktelegrammverkehr weiter ausgedehnt. Es können dann Blitz⸗ funktelegramme zwischen Berlin, Bremen, Breslau, Darmstadt, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Elbing, Frankfurt (Main), Friedrichshafen, Hamburg, Hannover, Königsberg (Pr.), Konstanz, Lepzig, Muͤnchen, Stettin und Stuttgart — einschließlich der Börsen (soweit vorhanden) — in diesen Orten ausgetauscht werden. Außerdem nehmen über Dortmund vom 1. August ab am Blitzfunkverkehr auch Bochum, Bottrop, Castrop, Duisburg⸗ Süd, Duisburg⸗Nord, Essen, Gelsenkirchen, Hagen (Westf, Hamborn, Hattingen (Ruhr), Herne, Hörde, Horst (Emscher), Kamen, Kupferdreh, Lünen, Lütgendortmund, Mengede, Mülheim (Ruhr), Oberhausen (Rheinl.), Recklinghausen, Schwerte (Ruhr), Sterkrade, Unna, Werden (Ruhr), Wetter (Ruhr), Wickede⸗Asseln und Witten sowie Elberfeld und Barmen teil. 1
Durch Blitzfunkentelegramme erfolgt die schnellste Uebermittlung wichtiger und dringender Nachrichten 1Se Kurs⸗ meldungen, Börsenaufträge ufw.). Auflieferung bei den Telegraphen⸗ anstalten der genannten Orte durch Fernsprecher oder am Schalter, Beförderung zum Bestimmungsort drahtlos⸗telegraphisch; Ueber⸗ mittlung an den Empfänger am Bestimmungsort durch Fernsprecher. Nähere Auskünfte erteilen die Telegraphenanstalte
teiligten Orte.
—
Ungebührliche Zusätze auf Sendungen nach Polen. Es werden häufig Briefsendungen nach Polen aufgeliefert, die vom Absender mit ungebührlichen und für Polen verletzenden Zu⸗ sätzen versehen sind. Die poͤlnischen Dienststellen haben in Aussicht gestellt, solche Sendungen künftig von der Beförderung auszuschließen. 82 liegt daher im Interesse der Absender, solche Zusätze zu unter⸗ eissen. 8
Handel und Gewerbe.
In der heutigen Sitzung des Zentralausschusses der Reichsbank gedachte der Vorsitzende, Vizepräsident des Reichsbankdirektoriums, Dr. von Glas enapp⸗ in warmen Worten des heute plötzlich verschiedenen Direktors der Mittel⸗ deutschen Creditbank, Karl Mommsen, der 12 Jahre hindurch als stellvertretendes Mitglied dem Zentralausschuß angehört hat. Die Anwesenden erhoben sich zu Ehren des Heim⸗ gegangenen von ihren Plätzen. Der Vorsitzende führte als⸗ dann etwa folgendes aus:
Die starke Abundanz des Geldmarktes, die sich während des Krieges entwickelt hatte und auch nach dem Kriege zunächst im ganzen und großen fortdauerte, zeitweise sogar sich 889, verstärkte, hat bereits gegen Ende vorigen Jahres wesentlich nachgelassen und gegen Ende des ersten Quartals des laufenden Jahres sich verloren. Im Laufe des zweiten Quartals begann sich eine Geldknapp⸗ heit zu entwickeln, die sich mehr und mehr steigerte und seit Ende Juni sich in starkem Maße fühlbar machte. Die Sätze fh täg e Seld a 6* 1, e5rse 8 212 8 Ferrnar,
ebruar, und April sich auf durchschnittli v ellten, iegen allmählich auf 5 vH 8 Schatzanweifungsunterlagen und bei e Se. fcn auf 7 vH. enso steigerte sich der Privat⸗ diskont an der hiesigen Börse, der im Durchschnitt der ersten vier Monate 4,15 vH betragen hatte, Ende Juni auf die Höhe des Bank⸗ satzes von 5 vH.
Bis zum Frühjahr 1922 war die Reichsbank von der Bewegung nur wenig berührt worden. In dieser Hinsicht kommt zunächst in Betracht, daß die in fortlaufend wachsendem Maße vom Reich bei der Reichsbank diskontierten kurzfristigen Reichsschatzanweisungen nach
Wirkung der Ausgabe von Schatzanweisungen ausgeglichen. Ende Dezember 1921 waren von insgesamt 235 Milliarden bei der Reichs⸗ bank diskontierter kurzfristiger Schatzanweisungen 102,7 Milliarden, also rund 43,7 vH am freien Markte untergebracht. Am 31. Mai war die Gesamtausgabe auf 277 Milliarden gestiegen, von denen der Verkehr 109,3 Milliarden, mithin nur 39,4 vH aufgenommen hatte; am 30. Juni stellte sich die Gesamtausgabe auf 282,9 Milliarden, der vom Verkehr aufgenommene Betrag auf 96,8 Milliarden Mark gleich 34,2 vH; am 22. Juli war die Gesamtausgabe auf 289,5 Mil⸗ liarden gestiegen, der im Verkehr untergebrachte Betrag auf 93,5 Milliarden, mithin auf 32,3 vH gesunken. Dabei ist zu be⸗ denken, daß der 23. Juli mit den Monatsschlüssen nicht vergleichbar ist. Für den bevorstehenden Monatsschluß wird sich aller Voraus⸗ sicht nach ein wesentlich ungünstigerer Betrag ergeben.
Während so das Portefeuille der Reichsbank infolge der abge⸗ minderten Aufnahmefähigkeit des Geldmarkts durch die schwebende Schuld des Reichs mehr und mehr belastet wurde, wuchs gleichzeitig auch die unmittelbare Inanspruchnahme des Wechselkredits der Reichsbank durch den Verkehr. Ende Dezember 192v] hatte sich der Bestand der Reichsbank an inländischen Warenwechseln und Schecks auf nur 922 Millionen Mark gestellt. Ende März 1922 war der Betrag auf 1659,5 Millionen gestiegen; er stieg weiter am 29. April auf 1994,8; am 31. Mai auf 2681,7, am 30. Juni auf 4571,4; am 15. Juli auf 5984,4 und am 23. Juli auf 8881 Millionen Mark, was gegenüber dem Bestande vom 31. De⸗ zember 1921 ein Mehr von 5959 Millionen Mark ergibt.
Unter diesen Umständen läßt sich der gegenwärtige Diskontsatz von 5 vH nicht länger aufrechterhalten. Seine Aufrechterhaltung stünde mit der Entwicklung der Marktlage in vollkommenem Widerspruch. Wenn von einer Erhöhung des Satzes bisher abgesehen werden konnte, so fand dies seine Begründung darin, daß die sich entwickelnde Kapitalknappheit den Bestand des Portefeuilles der Reichsbank noch nicht in dem eine Diskonterhöhung rechtfertigenden Maße beeinflußt hatte. Infolge der Entwicklung, die sich seit der letzten Sitzung des Zentralausschusses vollzogen hat, ist dies anders eworden. Das Reichsbank⸗Direktorium glaubt hiernach mit einer
iskonterhöhung um 1 vH nicht länger zögern zu dürfen. Die über⸗ wiegende Mehrheit des Zentralausschusses erklärte sich mit diesen Aus⸗ führungen einverstanden und stimmte der Erhöhung des Wechsel⸗ zinsfußes auf 6 vH, des Lombardzinsfußes auf 7 vH zu.
Schließlich machte der Vorsitzende noch Mitteilung über den Streik in der Reichsdruckerei, der die Herstellung von Reichsbank⸗ noten eine Woche hindurch unterbrach, und über die großen Schwierig⸗ keiten, die sich hieraus für die Versorgung des Verkehrs mit Zahlungs⸗ mitteln, insbesondere Lohnzahlungsmitteln, ergeben haben.
Vom 28. Juli 1922 ab beträgt bei der Reichsbank der Diskont 6 vH, der Lombardzinsfuß für Darlehen gegen Verpfändung von Effekten und Waren 7 vH.
Der vom 28. Juli um 1 vH erhöht und beträgt bis auf weiteres allgemein: für Vorzugsdarlehen 6 ¼ vH, für Darlehen gegen Verpfändung festverzinslicher Wertpapiere einschließlich der un⸗ verzinslichen Schatzanweisungen 6 ½ vH und für Darlehen gegen Verpfändnng von Waren, Aktien und dergl. 7 vH.
des „W. T. B.“ für Nichtbankiers bis auf weiteres 5 vH auf Schatz⸗ anweisungen mit 14 bis 29 tägiger Laufzeit, 5 ¼ vH auf Schatz⸗ anweisungen mit 30 bis 90 tägiger Laufzeit, 55⁄16 vH auf Schatz⸗ anweisungen bei Schlüssen von mindestens 5 Millionen, 5 6 vH auf Schatzanweisungen bei Schlüssen von mindestens 15 Millionen, 5 vH auf Schatzanweisungen mit 10 bis 13 Monaten Laufzeit. — Berlin, 28. Juli. (W. T. B.) Großhandels⸗ preise in Berlin, offiziell festgestellt durch den Verband Deutscher Großhändler der Rahrungsmittel⸗ und verwandten Branchen, Verbandsgruppe Berlin E. B., Berlin. Die Preise verstehen sich für 50 kg frei Haus Groß Berlin, soweit nicht auf Grund des Orts⸗ gebrauchs Rollgeld berechnet wird. Gerstenflocken, lose — ℳ, Gersten⸗ aupen, lose 1845 — 2015 ℳ, Gerstengrütze, lose 1845 — 1875 ℳ, Fejeciegge lose 2150 — 2275 ℳ, Hafergrütze, lose 2200 — 2225 ℳ, Hafermehl, lose — ℳ, rtoffelstärkemehl 2525 — 3000 ℳ, Maisflocken, lose 1550 — 1600 , Maisgrieß 1525 — 1575 ℳ, Mais⸗ mehl 1325 — 1375 ℳ, Maispuder, lose 2000 — 2100 ℳ, Makkaroni, lose 3250 — 3350 ℳ, Schnittnudeln, lose 2225 — 2350 ℳ, Reis —, Birma 2150 — 2250 ℳ, glas. Tafelreis 2250 — 3350 ℳ, grober Bruch⸗ reis 1750 — 1850 ℳ, Reismehl, lose 1800 — 1900 ℳ, Reis⸗ grieß, lose 2050 — 2150 ℳ, Ringäpfel, amerik. 15 890 — 16 090 ℳ, getr. Aprikosen, cal. 18 590 — 18 990 ℳ, getr. Birnen, cal. 14 065 bis 14 270 ℳ, getr. Pfirsiche, cal. 8585 — 8760 ℳ, getr. Pflaumen 4430 — 4600 ℳ, Korinthen, 1921 Ernte 7500 — 7800 ℳ, Rosinen, kiup. carab. 1921 Ernte 6080 — 6670 ℳ, Sultaninen in Kisten 1921 15 750 — 16 870 ℳ, Mandeln, bittere 8850 — 8950 ℳ, Mandeln, süße 15 480 — 16 270 ℳ, Kaneel 15 750 — 16 800 ℳ, Kümmel 9745 bis 9860 ℳ, schwarzer Pfeffer 9691 — 9700 ℳ, weißer Pfeffer 11 520 bis 12 600 ℳ, Kaffee superior roh 16 300 — 16 700 ℳ, Kaffee primo roh 15 800 — 16 200 ℳ.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Verantwortlicher Schriftleiter: J. V.: Weber in Berlin.
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstell J. V.: Rechnungsrat Meyer in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (J. V.: Meyer) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstr. 32.
11““ Vier Beilagen “ und Erste, Zweite, Dritte, Vierte und Fünfte
Möglichkeit von der Reichsbank am freien Markte rediskontiert werden.
Insoweit als diese Rediskontierung gelingt, wird die inflationistische v “
entral⸗Handelsregister⸗Beilaae
insfuß der Darlehnskassen wird mit Wirkung
Die Zinssätze der Reichsbank betragen laut Meldung
Erste Beilage zum 8
eulschen Reichsanzeiger und Pr
Verlin, Sonnabend, den 29. Fuli
4
“
Entscheidungen
Amtliches. Deutsches Reich.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
2
Antragsteller
Ursprungs⸗ land
Datum der Ent⸗ scheidung
=
Prüfnummer
Zugelassen
auch vor Jugendlichen
für
Jugendliche verboten
der Fümoberprüfftelle in der Zeit vom 23. ZJuni bis einschließlich 24. Juli 1922.
Ausschnitte
Verboten
Zulassung im Widerruf⸗ verfahren
aufrecht⸗
erhalten
Der Tanz um Liebe und Glück Ein modernes Stadtparlament
“*“ Das sozialisierte Rittergut Politische Charakterköpsfe 8
Außerhalb des Gesetzes ..
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Fridericus Rex, I. und II. Teil Die Rätsel Afrikas, III. Teil.
Berlin, den 27. Juli
Ostdeutsches Lichtspielhaus
Nationale Schauspiel⸗Fi Gefelleech uspiel⸗Film
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Werdegang einer Lokomotive .. . .. Die Konsumgenossenschaft Berlin und 144“ Oberbayerische Gebirgsseen.. oo “ Frühlingsfahrt durch das sächsische Blüten⸗ 1114A“ Freiburg, die Perle des füdlichen Schwarz⸗
14“ 1AAX“ 1A16““ Aus einer modernen Großschlächterei..
Das Renntier als Freund und Hausti desc öö
Ein Automobilrennen... Revolution im Karosseriebau . Deulig⸗Woche Nr. 30 . Ein ruhiger Raa
Der dicke Bill braucht Ruhe
Der Schrei nach dem Kinde...
Eddie Polos Abenteuer im wilden West, I. Abenteuer: Erbschaft des Hasses.
Memel, das deutsche Niemandsland ⸗.;SSn“ DerEsheber
Greuel der Finsternis . So 'n Possierstengel .. Der Sohn der Straße. E“ v*“ Der Graf von Monte Christo “ Elmo, der Furchtlose, Tarzans neue
Mission, I. Teil: Der Untergang der
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Elmo, der 1 neue Mission, V. Teil: Angesicht des Todes
Elmo, der Furchtlose, Tarzans neue Mission, VI. Teil: Tarzan der Furchtlose Der Schrecken von Mottenburg .. . . New York bei Nacht..... Die Königin von Saba. .. Die Perlen der Lady Harrison. . Das gelbe Dreieck. I. Teil: Die Ritter des gelben Dreieckesk.. .
Elmo, der Furchtlose, Tarzans neue Mission, III. Teil: Das Haus des 11166*“
Elmo, der Furchtlose, Tarzans neue
Mission, IV. Teil: Der Chinesentempel Die verhängnisvolle Ballnacht.. . .. O, du süßer Strolchh . Wohnungsnot und Liebespein.. .. Brautfahrt auf hoher Secwck. .. Wenn zwei Hochzeit machen . . . . . .
Eine rätselhafte Ehe. .. . Bilder aus dem Offiziersleben an Bord
Universal⸗Film Manu⸗ facturing Co. A. Borsig G. m. b. H.
Berliner Film⸗Manufaktur Deutsche Lichtbild⸗Gesellsch
Svenska⸗Biograf, Stock⸗ holm Deulig⸗Film
Goldwyn Distributi ve stributing
Universal⸗Film Manu⸗ facturing Co. Deulig⸗Film
Nordisk⸗Film 8
Treumann ⸗Larsen⸗Film Karfiol⸗Film Hungaria Terra⸗Film Fox⸗Film
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Universal⸗Film Manu⸗ facturing Cgo.
Fox⸗Film Hegewald⸗Film Sascha⸗Film Fox⸗Film
Universal⸗Film Manu⸗ facturing Co. Kronenfilme Demos⸗Film
Universal⸗Film Manu⸗ facturing Co.
Albo⸗Film Fox⸗Film
Max Landa⸗Film Tiber⸗Film Universal⸗Film Manu facturing Co. Karfiol⸗Film
Albert Löwenberg
Hungaria Deutsche Lichtbild⸗Gesellsch.
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Universum⸗Film⸗Verleih Deutsche For⸗Film⸗Ges.
Max Landa⸗Film Scala⸗Film⸗Verlei G. m. b. H
Deitz & Co. Wilhelm Feindt
Albert Löwenberg
Film⸗City Internationale
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