1922 / 168 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Aug 1922 18:00:01 GMT) scan diff

betrages auf 500 000 Pfund will Euere Exzellenz wohl sagen, daß

die Zahlungen von 500 000 Pfund allmonatlich erfolgen würden, ohne der Gläubiger⸗ und Schuldnerlage Deutschlands Rechnung zu tragen.

Wenn die Regierung der Republik von der Erklärung Akt nimmt, daß das Deutsche Amt nicht an der Auslegung festhalten würde, die es dem Abkommen vom 10. Juni 1921 gegeben hat und wonach es sich der Zahlung der zwei Millionen Pfund entziehe, sobald die übrigens zu oft aus berechneter Langsamkeit hervor⸗ gehenden Kontoabrechnungen es augenblicklich als Gläubiger der alliierten Aemter erscheinen läßt, vermag sie den von Euerer Exzellenz gemachten Vorschlag nicht zu genehmigen. Sie hält diesen Vorschlag nicht nur für unannehmbar, sondern sie lehnt es ab, das Abkommen vom 10. Juni 1921 wieder zur Erörterung zu stellen. Sie könnte allein die Kündigung des Abkommens ins Auge fassen, welche die Rückkehr zu dem status quo ante für den

Fall zur Folge hätte, daß das Deutsche Amt den Pauschalbetrag von zwei Millionen Pfund nicht zahlt.

3 Bei dieser Annahme würden die Vorteile des dem Deutschen Amt zugestandenen Pauschals verschwinden.

Alsdann würde die strikte Anwendung des Artikels 296 des Vertrags von Versailles und der Anlage zu Artikel nötig werden. Die deutsche Regierung wäre verpflichtet, das Reichs⸗ ausgleichsgesetz unverzüglich aufzuheben, durch das sie aus Gründen,

deren Erörterung zurzeit nicht angebracht ist, geglaubt hat, ihrem

Ausgleichsamt nicht den Charakter eines einfachen Vollzugsorgans lassen zu sollen, das die von deutschen Staatsangehörigen zu er⸗ legenden Beträge erhebt oder zahlt. 8

Das Deutsche Amt ist tatsächlich ebensowenig berechtigt, deutschen Staatsangehörigen den Gesamtbetrag ihrer Forderungen an alliierte Staatsangehörige nicht zu zahlen, als darin einzu⸗

willigen, von diesen nur Markbeträge anzunehmen, die nicht die Gesamtheit ihrer Schulden darstellen. 8

Zweifelsohne haftet die deutsche Regierung für die Schulden ihrer Staatsangehörigen, abgesehen von den im Artikel 296 b vor⸗ gesehenen Ausnahmen. Diese Haftung kann jedoch bis zur wohl⸗ wollenden Belastung mit der Valorisierung privater Schulden gehen; einer Valorisierung, die durch nichts zu rechtfertigen wäre, wenn die Schuldner zahlungsfähig sind. 6

Im Falle der Aufhebung des Reichsausgleichsgesetzes und bei ausschließlicher Anwendung des Verfahrens gemäß Artikel 296

zurch das Deutsche Amt wäre die Regierung der Republik, zwecks nauer Festlegung der Lasten, die sich für Deutschland aus der in rtikel 296 b vorgesehenen regierungsseitigen Haftung ergeben, ge⸗ neigt, vorläufig und auf Grund festzulegender Modalitäten und Bedingungen neben den regelmäßigen Avis, wodurch das Deutsche Amt die von deutschen Schuldnern anerkannten und gezahlten Be⸗ träge dem Französischen Amt gutschreibt, Avis entgegenzunehmen, welche die Forderungen bekanntgeben, zu deren gänzlicher Ab⸗ tragung sich die Schuldner außerstande erklären.

Die Uebergabe dieser Avis würde Deutschland selbstverständ⸗ lich nicht von der Haftung in Ansehung der in Rede stehenden Schulden entbinden, aber Prüfungen über die Zahlungsunfähigkeit der Schuldner gestatten. Die Namen dieser Schuldner wären außer⸗ dem öffentlich bekanntzugeben, damit für alle Fälle die alliierten

taatsangehörigen die deutschen Staatsangehörigen kennenlernen, ie ihren Vorkriegsverpflichtungen nicht nachkommen können oder ich weigern, dies zu tun. Die Ankündigung der Bekanntgabe würde dem Deutschen Amte sicherlich gestatten, die schleunige Deckung der sierten Forderungen sicherzustellen. Die Regierung der Republik önnte hierzu eine Unterstützung des Deutschen Amts durch ander⸗ heitige Infornmationen oder Mittel in Aussicht nehmen.

Die Regierung der Republik hat die Pflicht, ihre Staats⸗ gehörigen zu schützen, ebensowie mit demselben Rechte die utsche Regierung als haftbar für ihre Schulden in Ansehung der

deutschen Gläubiger nicht gegen diese Pflicht verstoßen wird.

Ueberdies ist die deutsche Regierung wenig berechtigt, sich zwecks Aenderung des Londoner Abkommens vom 10. Juni 1921 auf die Lasten zu berufen, die ihr Artikel 296 des Vertrages von Versailles auferlegt. § 9 der Anlage zu Artikel 296 ermächtigt übrigens das Deutsche Amt, die Abzüge vorzunehmen, die für Aus⸗ fälle, Kosten und Vermittlungsgebühren erforderlich sind. Die An⸗

wendung dieser Bestimmung in Verbindung mit der Aufhebung

des Reichsausgleichsgesetzes würde aller Wahrscheinlichkeit nach genügen, um die Last zu verringern, über die sich die deutsche Regierung beklagt und von der sie sich durch ihren Antrag auf Herabsetzung der Monatssalden zu befreien wünscht.

Was die Verpflichtungen aus Artikel 297e anlangt, so ist diese Frage jetzt durch die vorhandenen Abkommen geregelt. In diesen Abkommen hat sich die Deutsche Regierung verpflichtet, die erforderlichen Gelder zu beschaffen, falls der Reinerlös aus dem liquidierten deutschen Eigentum nicht ausreicht. Diese Verpflich⸗ tung ist formell. Die deutsche Regierung kann sich, um ihr nach⸗ zukommen, jederzeit die etwa nötigen Hilfsmittel dadurch ver⸗ schaffen, daß sie, solange als ihr dies angezeigt erscheint, die An⸗

wendung des § 1 des Artikels 297 des Vertrages von Versailles

aussetzt oder verlangsamt. Die Regierung der Republik kann nicht zugeben, daß alliierte Staatsangehörige für die ihrem Eigentum durch Anwendung außerordentlicher Kriegsmaßnahmen zugefügten Nachteile nicht entschädigt werden, während die deutschen Staats⸗ angehörigen fortgesetzte Zahlungen für Schäden gleicher Art er⸗ halten. Die Regierung der Republik kann bei dieser Sachlage Euerer Exzellenz Antrag vom 14. Juli nur als null und nichtig ansehen. Sie rechnet daher mit der getreuen Aus⸗ führung des Londoner Abkommens vom 10. Juni 1921 durch das Deutsche Amt und zweifelt nicht, daß den Verwahrungen gegenüber den systematischen Verzögerungen des Deutschen Amtes bei der Anerkennung der alliierten Forderungen Rechnung getragen wird. Es besteht übrigens die ganz bestimmte Absicht, die Aemter in Paris und Straßburg solange nicht über deutsche Forderungen er⸗ kennen zu lassen, als sie nicht die Gewißheit erlangt haben, daß die Interessen der französischen Gläubiger gewahrt sind oder ge⸗ wahrt werden.

Ich habe daher die Ehre, Sie zu bitten, mir binnen einer Frist von zehn Tagen vom Datum dieses Schreibens ab gerechnet, die Zusicherung zu geben, daß das Deutsche Amt künftig das Londoner Abkommen dadurch ausführt, daß es jeden Monat den Pauschal⸗ betrag von zwei Millionen Pfund zahlt. Da mich der von Euerer Exzellenz übersandte Antrag auf den Gedanken gebracht hat, daß das Deutsche Amt nicht mehr die Absicht hatte, den Pauschalbetrag von zwei Millionen Pfund zu zahlen, habe ich für diese Eventuali⸗ tät eine bestimmte Anzahl von Maßnahmen be⸗ schlossen.

Sollte die deutsche Regierung in der vorbezeichneten Frist nicht die Zusicherungen gemacht haben, die ich von Euerer Exzellenz dringend fordere, so schließe ich daraus, daß meine Annahme richtig ist, und die vorgesehenen Maßnahmen werden so fort und automatisch zur Anwendung gelangen. Poincaré.

Die Note, mit der diebelgische Regierung am 29. Juli die deutsche Note vom 14. Juli wegen Barzahlungen im Ausgleichsversahren und des Urteils der Gemischten Schiedsgerichte (Artikel 297 e) beantwortet hat, lautet in deutscher Uebersetzung: 1 Die belgische Regierung wird sich über den Antrag auf Herab⸗ setzung der zu zahlenden Entschädigungssummen sowie über den Antrag auf Gewährung eines Moratoriums äußern. Sie bestätigt schon jetzt ihren Willen, den Reparationszahlungen gemäß dem Vertrag das Vorrecht vor allen übrigen Lasten des Reiches zu geben.

Die gestern

London gerichtete Antwort der englischen Regie⸗

rung auf diedeutsche Note vom 14. Juli 1922 wegen Barzahlungen im Ausgleichsverfahren ist datiert vom 26

und lautet nach Wolfss Telegraphenbüro, wie solgt:

ingegangene an den deutschen Botschafter in

Ich beehre mich, den Empfang der Note Euerer Exzellenz Nr. A 1454 vom 14. Juli zu bestätigen, welche sich auf die Zahlungen bezieht, zu denen Deutschland gegenüber den alliierten Ausgleichsämtern und nach Abschnitt IV des Teils X aus dem Vertrag von Versailles verpflichtet ist.

Die Regierung Seiner Majestät nimmt an, daß eine gleiche Note an die anderen beteiligten Regierungen gerichtet worden ist und beabsichtigt, die in Ihrer Note aufgeworfenen Fragen baldigst mit den anderen beteiligten Mächten zu erörtern, um zu gegebener Zeit in Gemeinschaft mit den anderen alliie⸗ Mächten deutschen Regierung eine Antwort zu erteilen.

Laut Mitteilung der Außenhandelsstelle Chemie ist in den betreffenden Unterausschußsitzungen für den Monat August 1922 ein erhöhtes bedingtes Einfuhrkontingent für Kristallsoda freigegeben und für die Monate August und September 1922 ein beschränktes Einfuhrkontingent für Holzkohle festgesetzt worden. Ferner sind die Ausfuhrmindestpreise für Schwefel⸗ natrium nach Belgien, Luxemburg und der Schweiz ermäßigt worden. Näheres ist durch die Außenhandelsstelle Chemie zu erfahren.

bqXX“X“;

Die Entwürfe zur preußischen Städteordnung und Landgemeindeordnung sind nunmehr dem Staatsrat vorgelegt worden. Druckeremplare der Entwürfe nebst Be⸗ gründungen werden zum Selbstkostenpreise von der Preußischen Verlagsanstalt G. m. b. H., Berlin SW. 68, Ritterstraße 50, abgegeben. Etwaige Bestellungen von Druckexemplaren sind

nicht an das preußische Ministerium des Innern, sondern un⸗ mittelbar an die Preußische Verlagsanstalt zu richen.

für Juni 1922 (Fangergebnisse usw.). 1 Von deutschen Fischern und von Mannschaften deutscher Schiffe gefangene und an Land gebrachte Fische, Robben, Wal⸗ und andere Seetiere sowie davon gewonnene Erzeugnisse.

*

Seetiere und davon gewonnene Erzeugnisse

Nordsee kKg. 1..

I. Fische. 58 565 957 826 81 653 1 470 291 147 158 2 219 998 647 616 6 205 097 1 225 481 12 411 638

706 786 5 109 525 392 555 5 937 977 177 151] 2 085 391 1 689 013/18 961 842 127 324 584 615 116 770 2 286 732

31 029 983 065,

375 453 4 873 772]¹ 23 770 468 321 39 746 779 299

3821 41 010 69 298 525 808 3 267 75 969 9 932 102 376 800 090 9 314 732 446 122 4 656 188 223 185 2 240 247 116 028 1 205 931 238 202 3 338 190 38 193 643 437. 3 896 78 842 845 68 123 63 996] 3 319 501 29 777 2 173 736 19 404 1 095 100 53 676 3 551 647 23 739* 997 473 Glattbutt (Tarbutt, 1 Kleist), groß, mittel 10 159 463 524 ö“ 5 296 124 663

v1““ Lachs (Flußlachs). 12 2 106 SI1“ 1 3 181 Hecht (Flußhecht) M FKerse. Lee“ Stint, kleiner. 1

Schellfisch, groß u14“ 4. Sorte . Isländer 1““

Weißling (Wittling,

Merlan)

Kabzn 6 mittel, klein (Dorsch) Isländer ““

E8““

Seehecht (Hechtdorsch).

Scholle (Goldbutt), gruß, miitie FeI 1Ee“ Slande

Blendling, Scheefmul,

unechte Rotzunge.

Knurrhahn, grauer .

Knurrhahn, roter.

Petermann, echter

Köhler und Pollack

o“

11““

Katsisch (Seewolf) .

Rotzunge, groß, mittel

““

Heilbutt.

Seezunge, groß . 8e“

Steinbutt, groß, mittel llein .

198 259

3 155 49 085 2 172 720 26 829 717 572

93 4 690

826 000 638 000 650 2 600 8 41 811 463 185

66 051] 1 151 306

84 030 175 168 775 18 600

92 278 1 095 774

11 825 39 178 13 916 437 247

77 862] 1 340 696 74 528 756 626 1 600 2 000 246 790 12 822 244

1“ bövöö Aland, Seekarpfen.. Barsch (Fluß⸗ u. Meer⸗) ööööö. ö1“; 34 v“*“ v1“ 20 40 Blei (Brachsen, Brasse) 169 Scharbe (Kliesche,

beö“ 735 841 1“ 1 140 F“ EE111616“6“” Sprotte (Breitling). [E2 Aal (Fluß⸗)..

Aal (Meer⸗ Quappe,

5 228 216 400

Aalraupe Rutte). ET81111“ Langschwanz (See⸗ ö“ Iö“ e. 1“ Flunder (Struffbutt) 166 662 Meerforelle 1“ 507 HasnsI“ v““ 10 691 ““ 1 860

86 14 750 Plötze 1 75 90 568 959 149

Ostsee⸗Schnäpel ... ne 828 8 Nordsee⸗Schnäpel 35 1 449 Weißfisch (Giester) .. 21 395 175 850 Z1111“; 320 9 344 12 500

I11X“X““ ““ 550 öA“*“ 2 023 156 1 560

Brosme, Lumb. 8 130 646 Verschiedene (Gemeng⸗

2 969

ä usammen

10 700 3 639

198 980 45 375 681 130 he

100% 1712 1 387 954 11 310 760

75 221

283 570

264 13 331

6 056

63 955

8 451

2 8

8 660 3181069000161 3 550 491139 593 942

Seetiere und davon gewonnene Erzeugnisse

Nordsee

E 65

1 II. Schaltiere. Muscheln usw.. kg Krabben (Garnelen, Granaten) 269 824 1 658 153 2 196 858 399

Hummer

Kaiserhummer 8es 4 448 14 304 2 230 6 225

Taschenkrebse. Stück 272 020

E1““

597 08

III. Andere Seetiere.

Delphine . Stück VIIE„ 200 FF5 Wildenten Tordalken, Lummen E““

zusammen Stück 1 200 1

IV. Erzeugnisse von Seetieren. Salzheringe .Kantiess. I1“ 80]‧. Fischlebern.. 137 432 Fischrogen.. 1 904 Fischtran.. . 77 303 Seemoos ö1“

—ö

zusammen Kankijes 216 718 En 699

80 472

hierzu II.. Stü 8 200 ö“ . I. ZZBe 1M“ V 39 593 942

8 660 318 106900 016 kg 9 149 056 IN Stück 6 679 ¼ I 4f11 990 ““ hierzu Ostseegebiet..

NSIb ad Dstfel Gesamiwert

39 595 434

. 39 595 434

Bodensee⸗ und Rheingebiet.

Fische

1 264 935 163 100 19 253

1 200

245

Blaufelchen.. .. Gangfische . . .. Sand⸗(Weiß⸗)Felchen. Kilche (Kropffelchen) Maränen . Forellen: a) Bach 16“ b) Schweb⸗ oder Silber⸗ c) Grund⸗. d) Regenbogen⸗.. Saiblinge (Rötel) Rheinlachs. Salmen 8 Trüschen. . 740 Barsche (Egli, 14 673 Karpfen 4 502 Brachsen... 8 987 Schleis .. 17 286 Barbe . . . B 2 6 391 Weißfische (Alet, Nasen usw). 39] 9 036 AIe 2 11 6 210 WIIZ D2 3 960 sonstige Fische (Hasel, Rost usw.) . .. zusammen Berlin, den 26. Juli 1922.

Statistisches Reichsamt. J. V.:

680 200 840 2 400

.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Reichstagsausschuß für die Ausführung de Friedensvertrags befaßte sich gestern mit dem Entwur

der Bestimmungen zum Gesetz über die Beschränkung des

Luftfahrzeugbaues.

Diese Bestimmungen sind bereits vom Reichsrat genehmigt worden und erhalten durch die Zustimmung des Reichstagsausschusses Gesetzeskraft. Die Bestimmungen sehen die Zahlung einer Summe von 150 Millionen Mark an den Verhand Deutscher Luftfahrzeug⸗ industrieller vor, mit der sämtliche Ansprüche gegen das Reich auf Grund des Gesetzes über die Beschränkung des Luftfahrzeug baues abgegolten werden sollen. Die Verteilung dieser Gesamt⸗ abfindung unter die Berechtigten soll der Verband Deutscher Luft⸗ fahrzeugindustrieller vornehmen. Die Berechtigung zum Schaden⸗ ersatz nach diesen Bestimmungen ist unabhängig von der Zugehörigkeit zu dem Verhande. Eine Entschädigung soll nur für die Gestehungs⸗ kosten, nicht auch für den entgangenen Gewinn gezahlt werden; für be⸗ sondere Härten ist ein Härteparagraph vorgesehen. Die Einzel heiten werden durch einen besonderen Vertrag geregelt, der den Bestimm ungen als Anlage beigefügt ist.

Der Ausschuß stellte mit Zustimmung der Regierung fest, daß die Summe von 150 Millionen den Höchsäbetrag, der gesamten Ent⸗ schädigungen ausmachen soll, während in dem „Vertrage“ schon vor⸗ gesehen ist, daß über die Verwendung eines bei der Verteilung etwa verbleibenden Restes im Interesse der Luftfahrt Vereinbarungen zwischen den Vertragsteilen getroffen werden sollen. 3

Der Ausschuß stimmte nach längerer Ahssprache den Be⸗ stimmungen bezüglich der Entschädigung an die Flugzeugindustrie zu. Zu der Frage der Entschädigung der Arbeitnehmer, die außerhalb der Summe von 150 Millionen unmittelbar durch das Reich für Er⸗ werbslosigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen erfolgen soll, be⸗ antragte der Abg. Kahmann (Soz.), diese Entschädigungsfrist auf drei Monate zu verlängern. Der Ausschuß schloß sich der Sache nach diesem Antrage an, um aber den Erlaß der Bestimmungen nicht zu verzögern, wurde dieser Antrag in die Form einer Ent⸗ schließung gekleidet. 1

Verkehrswesen. 1 Wertbriefverkehr mit Polen. Nach und aus Polen

werden vom 1. August an Wertbriefe bis zum Höchstbetrage von 1000 Franken befördert. Nachnahme ist vorläufig nicht zu elassen, wohl aber das Verlangen der Eilbestellung. Ein Anstausch von Wertkästchen findet zunächst nicht statt.

Für den Verkehr mit Polnisch Oberschlesien verbleibt es bei den bisherigen Bestimmungen.

Handel und Gewerbe.

Wagen gestellung für Kohle,

Koks und Briketts

Ruhrrevier

Anzahl der Wagen

Oberschlesisches Revier

der zurück⸗ geliefert .

*

der zurück⸗ Seiheem.

Die

es „W. . B. am 31. Juli auf 20 742 (am 29. Juli auf

9 171 ℳ) für 100 kg.

1111““ preise in Berlin, offiziell deutscher Großhändler der Nahrungsmittel Verbandsgruppe Berlin (e. V., Berlin).

für 50 kg Frei Haus Groß Berlin, soweit nicht auf Grund des Orts⸗ gebrauchs ollgeld berechnet wird. Gerstenflocken, lose ℳ, Gersten⸗ Iose 2075 2150 ℳ, Gerstengrütze,

graupen, Haferflocken, Hafermehl,

Maisflocken, lose 1900 2000 ℳ, mehl 1550 1650 ℳ, Maispuder, lose 3250 3350

lose 2525 2575 ℳ, lose ,

reis 2275 2500 ℳ, Reismehl, grieß, lose 1 890 - 2200 ℳ, Ringäpfel, etr. Aprikosen, cal. 22 150 22 350 ℳ,

is 14 920 —., getr. Pfirsiche, cal. 10 356 10 670 ℳ, getr. Pflaumen

4875 4995 ℳ, Korinthen, 1921 Ernte

kiup. carab. 1921 Ernte 6525 6630 ℳ, Sultaninen in Kisten 1921 18 590 18 960 ℳ, Mandeln, bittere 10 560 10 760 ℳ, Mandeln, 3 200 ℳ, Kaneel 19 300 19 500 ℳ, Kümmel 12 435 bis 12 540 ℳ, schwarzer Pfeffer 11 945 12 090 ℳ, weißer Pfeffer

süße 19 095 19 250

14 725 14 S60 ℳ, Kaffee superior roh Pprime roh 17 900 18 400 ℳ.

Der Deutsche Stahl bund teilt dem „W. T. B.“ Aussprache zwischen Vertretern der r P und des Handels nahm die Erörterung zu künftige Preisgestaltung einen breiten Raum ein. digte über einen Aufschlag von rund 8000 für für die übrigen Walzwerkserzeugnisse in entsprechender

Danach kosten für Lieferung ab

einer gemeinsamen der Verbraucher

mit: In Erzeuger, über die Man verstän digte sich Stabeisen, Staffelung. Rohblöcke Platinen

14 480 ℳ,

16 850 ℳ, Formeisen 19 190

Universaleisen 21 200 ℳ, Bandeisen 22 150 ℳ, Walzdraht 20 980 N, Smm und darüber 21 860 ℳ, 5 mm, 24 840 ℳ, Feinbleche, 1 mm bis unter 3 mm, 26 710 ℳ, . Die vorstehenden Preise ver⸗ stehen sich für Lieferung in Thomashandelsgüte.

Grobbleche,

Feinbleche uüumnter 1 mm 28 030 ℳ. Lieferung in Siemens⸗Martin⸗Handelsgüte Woche

Woche stattfindenden Kommissionssitzung vorgenommen werden, in der der weiteren Entwicklung der Mark eine Neuregelung

auch je nach

der Grundpreise für die kommende Woche

überpreise für die verschiedenen Walzwerkserzeugnisse haben ebenfalls eine Neuregelung ab 1. Auagust d. J. erfahren nach Maßgabe der etreter Die neuen Ueberpreislisten werden im Laufe dieses Monats hexausgegeben werden.

Die Berkaufbsstelle vereinigter Fabrikanten Leitungsdrähte, Ges. m.

eingetretenen Steigerung.

isolierter

. Juli 1922:

festgestellt und verwandten Branchen,

Hafergruͤtze, lose 2575 2600 ℳ, Kartoffelstärkemehl Maisgrieß 1750 1850 ℳ, Mais⸗ lose 2300 2400 ℳ, Makkaroni, 1 92 o 90 Schnittnudeln, lose Birma 2725 2825 Nℳ, glas. daferreis 272b. 4200 ℳ, grober Bruch⸗ ose amerik. 18 050 18 550 ℳ,

Vorblöcke 15 840 ℳ, Knüppel 16 420 Nℳ,

beste hen. Dessen Neuregelung soll

Wien ELWD melden,

531 2 009

Berichte

2 E lektrolptkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Glektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung

B.) Großhandels⸗

durch den Verband

Die Preise verstehen sich

lose 2075 2115 ℳ,

2650 3000 ℳ., Commerz⸗

—,— B 2650 2750 ℳ, Reis, 2300 2400 ℳ, Reis⸗ getr. Birnen, cal. 14 760

9100 9200 ℳ, Rosinen,

18 500 18 800 ℳ, Kaffee

1. August d. J.: ℳ, Stabeisen 19 470

Mittelbleche, 3 bis unter 660,00,

Der Mehrpreis für bleibt mit 900 für diese in einer Anfang nächster

erfolgen soll. Die Listen —,— B.,

rente 850,

beschr.

Haftung,

[Berlin SW. 61, Temvelhofer Ufer 11, W. T. B.“ im Anschluß an die berei üIee ich die neuen Teuerungszuschläge ab 31. Juli 1922, wie folgt, stellen: NGA, NGAB, NGAF, NGAZ, NGAT, NFA s ägni

120 vH, NPL, NFPELh, beflechtung 140 vH, für alle übrigen Typen 160 vH. (W. T. B.) Wie die Montagsblätter Devisenordnung die bepf portvaluta, das Verbot des r 8 usländischen Zahlungsmitteln und das Verbot des Kronenverkaufs an das Ausland vorsehen. bisher zugestandene f

elden, wird die neue Einfährung der Abgabepfl icht für Er freien Handels in a

Holland 25 428,15 G., 25 491 85 B Belgien 5008,70 G., 5021,30 B., England 2940,30 G., 2947,70 B., Schweiz 12009,20 G., 12640,80 B., Italien 3031,20 G., 3038,80 B., Dänemark 14187,25 G., 14217,75 B., B., Schweden 17428,15 G., 10403,00 B., Prag 1588,00 G., 45 G., 31,55 B., Wien 1,43 G., 1,47 B.

1l (Börsenschlußkurse.) Dampfschiff⸗Gesellschaft 535,00 bis 552,00 bez., Hamburger Paketfahrt 478,00 bis 486,00 bez., 808,00 bis 820,00 bez., Norddeutscher Lloyd 339,00 bis 348,00 bez., Vereinigte Elbeschiffahrt 1220,00 bis 1272,00 bez., 430,00 bis 470,00 bez., Brasilianische und bank 284,00 bis 290,00 bez.,

Norwegen 11285,85 G., 17471,85 B., Spanien 10377,00 G., 1592,00 B., Budapest 31,

Hamburg, 31. Deutsch⸗Australische

atzen —,—, Thüring. Gas 35 Frankfurt Kredit 90,00, Badische Höchster Farbwerke 755,00, 705,00, Deutsche Gold⸗

Oesterr. Goldrente 16 500, Kronenrente 26 000, 8 Oesterreichische Kreditanstalt 17,400, Ung Länderbank —,—,

NPIIS,

31. Juli. österreichische

Ausländer wie bisher verboten.

von auswärtigen Wertpapiermärkten. d- Devisenkurse.) ., Frankreich 5343,30 G., 5356,70 B.,

Amerika 658,15 G., 660,86 B.,

31. Juli. (W. T. B.) (Amtliche

11314,15

Juli.

Privat⸗Bank

Kaoko 220,00 bez., Sloman

(W. T. B.)

Bank für Grundbesitz 175,00, Gebr. Gnüchtel 459,00, Stöhr u. Peniger Maschinenfabrif Zucker⸗Fabrik 1012,00,

Fritz Schulz jun. 1170,00,

8. M Zt Halt.

Anilin 830,00, Chem.

Lothringer Zement —,—,

(W. T. B.) Noten: Polnische 10,23 ½ G., 10,26 ½

Februarrente

Anglobank 81 970,

teilt laut Meldung des ts veröffentlichte Notiz, um noch mit, daß

NSA, NFA mit

as Ausl Das den Ausländern her freie Verfügungsrecht über ihre Kronenguthaben bleibt ihnen gewahrt, dagegen ist die Erteilung von Kronenkrediten jeglicher Art u“

11“ WW11“

Hamburg⸗Südamerika

Schantungbahn Bank 1850,00 bis 1950,00 bez., 276,00 bis 280,00 bez., Alsen⸗Portland⸗Zement —,— G., Anglo⸗Continental 1790,00 bis 1825,00 bez., Calmon 560,00 bis 589,00 bez., Dynamit Nobel 718,00 b Gerbstoff Renner 1600,00 bez., Merck Guano 980,00 bis 1020,00 bez., 1350,00 bez., Neuguinea —,— bez., LLaEIE 5 % Leipziger Stadtanleihe 95,00, anstalt 228,00,

is 725,00 bez., Norddeutsche Jutespinneret —,— bez., Harburg⸗Wiener Gummi Salpeter Otavi⸗Minen⸗Aktien 1730,00 bez. Fest.

Sächsische Rente 62,50, Allgemeine Deutsche Credit⸗ alt 2. Bank Chemnitzer Bank⸗ verein 235,00, Ludwig Hupfeld 550,00, Piano Zimmermann 760,00, Leipziger Baumwollspinnerei 940,00, Sächs. werke vorm. Wollgarnspinnerei 1150,00, 1320,00, Tränkner u. Germania 600,00,

Emaillier⸗ u. Stanz⸗ Co. 2200,00, Sächs. Wollgf. vorm. Tittel u. Krüger Würker 810,00, Zimmermann⸗Werke 435,00, ia 341,00, Leipziger Werk⸗ zeug Pittler u. Co. 970,00, Wotan⸗Werke 950,00, Leipz. Kammgarn⸗ spinnerei 1010,00, Hugo Schneider 693,00, Wurzner Kunstmühl. vorm. Krietsch 535,00, Hall. 5 00, Riebeck u. Co. 525,00, 0,00, Hallesche Pfännerschaft 536,00. Fester. (W. T. B.) Griesheim 850,00, Holzverkohlungs⸗Industrie Konstanz 8 und Silberscheideanstalt 1110,00, Adlerwerke Klevyer 509,50, Hilpert Armaturen 500,00, Pokorny u. Wittekind Aschaffenburg Zellstoff 885,00, Wayß u. Freytag 528,00, Waghäusel 718,00, 3 % Mexikanische Silbe RHoaniig 11. Zulßz. 657,34 G., 658,66 B., graphische Auszahlungen: London 2952,00 G 25 894,00 G., 25 925,00 B., 10,23 ½ G., 10,26 ½ B., Warschau 10,23 ½

Phil. Holzmann 490,00,

ranleihe 3600,00. Amerikanische B. Tele⸗ 2958,00 B., Holland Paris 5434,55 G., 5445,45 B., Posen G., 10,26 ½ B., Polen —,— G., 3., Danziger Privatbank —,— G.

Wien, 31. Juli. Türkische Lose 550 000, Mai 2500, Oesterreichische Kronenrente 850, Ungarische Goldrente —,—, Ungarische Wiener Bankverein 14 800, s arische Kreditanstalt —,—, Oesterreichisch⸗Ungarische Bank —,—, Wiener

Glanzgarn⸗

Wien, zentrale: hagen 9152,00 G.,

31. Juli.

Jugoslawische Noten

Prag, 31. Juli.

zentrale

Unionbank —,—, Lloyd Triestina —,—, bahn 150 000, Südbahnprioritaten 284 900, Siement: u. Halske 25 300, Alpine Montan 310 000, Poldihütte —,—, Prager Eisen 1 000 000, Rima Murany 231 000, Skoda⸗Werke 649 000, Brüxer Kohlen 900 000, Salgo⸗Kohlen 790 000, Daimler Motoren 8000, Ve itscher Magnesit „—, Waffenfabrik —,—, Ferdinand⸗Nordbahn 75 000, Leykamaktien 320 000, Nyrdbahn —,—. (W. T. B.) Amsterdam 16 485,00 G., Berlin 6485,00 G., London 189 000,00 G., Zürich 8093,00 G., 2 1 G., Lirenoten 1928,00 G., 19, 1018,50 G., Polnische Noten 696,00 G., Ungarische Noten 2224,00 G.

b (W. T. B.) (Durchschnittskurse):

Staatsbahn —,—, Sübd⸗

Galizia⸗Petroleum —,—, Kaiser⸗

Notierungen der Devisen⸗

Kopen⸗ Paris 3447,00 G.,

Tschecho⸗Slowakische Noten⸗ Dollar 42 300,00 G.

Notierungen der Devisen⸗ Amsterdam 1610,00, Berlin 6,40,

8 Christiania 700,00, Kopenhagen 875,00, Stockholm 1157,50, Zürich

785,00, London 182,00,

Spanien 28,70, Italien Bukarest —,—. London, 31. Juli. Lieferung 35,25. Paris, 31. Juli. 1,85, Amerika 1239,00,

Z5rich, 1.

Vereins- Warschau 0,08 ½¼.

Asbest 11,50¾, Berlin 0,39,

—,—, Finnland —,—. ] bez., Staatsanleihe von 1918 anleihe 615⁄16,

Linie 110,50,

7 7

Thür. Stetig.

Antwerpen 35,65,

Mittweidaer B17,05,

73,00,

Berlin 0,60,

Oesterr.

New York 41,13, noten 6,55, Polnische Noten 0,69, Pariser Devisen 333,00.

London, 31. Juli. (W. T. B.) Belgien 58,17 ½, Schweiz 23,35, Holland 11,50, New York 444,55,

(W. T. B.) Belgien 94,60, England 55,00, Ho 479,79, Italien 56,30, 235,50, Spanien 192,00.

Juli. 0,80, Wien 0,01 ½, Prag 12,15, Holland 203,25, New York 52.., London 23,36, Paris 42,60, Italien 23,95, Brüssel 40,45, Kopen⸗ hagen 112,75, Stockholm 136,75, Christiania 89,75, Madrid 81,60, Buenos Aires 192,00, Budapest 0,29, Bukarest —,—, Agram 162,50,

Amsterdäam, 31. Juli. Paris 20,85, Kopenhagen 55,50, Stockholm 67,40, Christiania 44,30, New York 259,25, Brüssel 19,75, Madrid 40,10, Italien 11,75, Budapest

Amsterdam, 31. Juli.

Kopenhagen, 31. London 20,69, New York 466,50, Hamburg 0,72, Paris 37,60, Zürich 88,80, 121,65, Christiania 79,35, Helsingfors 9,70, Prag 11,10.

Stockholm, 31. Juli. (W. T. B.) Paris 31,25, Amsterdam 148,40, Washington 383,00, Helsingfors 8,00, Prag 9,20.

Christiania, 31. 26,100) Hamburg 1,00, Paris 48,50, New York 590,00, Amsterdam 227,50, Zürich 112,50, Helsingfors 12,25, Antwerpen 45,50, Stock⸗ holm 152,50, Kopenhagen 127,00, Prag 13,75.

ark⸗ Paris 54,80 ½,

Wien 0,09 ½, Devisenkurse. 97,87, Deutschland 29,32, (W. T. B.) Silber 35,25, Silber auf

Deutschlan

Wien —,—,

Devisenkurse.

(W. T. B.) Devisenkurse. B

(W. T. B.) Devisenkurfe. London Schweiz 49,32 ½, Wien 0,0070,

(W. T. B.) 5 % Niederländische 877⁄1 6, 3 % Niederländische Staats⸗

3 % Deutsche Reichsanleihe Januar⸗Juli⸗Coupon —,—, Königlich Niederländ. Petroleum 415,00, Holland⸗Amerika⸗ Atchison, Topeka & Santa —,—, Southern Pacific 95 ¾, Pacific —,—, Anaconda 109,50, United States Steel Corp. 104,50.

Rock Island Southern Railway 25 ⅞, Union

(W. T. B.) Devisenkurse.

Juli. Amsterdam 180,25, Stockholm London

lätze 5,50,

Devisenkurse.

Brüssel 29,75, schweiz. Kopenhagen 82,50, Christiania (W. T. B.) London

Juli. Devisenkurse.

Zuckerfabrik

erreicht.

Bradford, 31. Juli. Umsatz in Topwollesorten und zeigten Neigung zur Steigerung.

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

London, 28. Juli. Angebot an der heutigen Auktion bestand aus 9169 Ballen. Beste Sorten Schweißwolle begegneten guter Nachfrage zu gut behaupteten Preisen, während gewaschene Sorten mittlerer Qualität flau lagen.

London, 31. Juli. dem Wollmarkt wurden heute 11 457 Ballen angeboten, die nahezu alle verkauft wurden. Es wurden die vollen zuletzt notierten Preife

(W. T. B.) Wollauktion. Das

(W. T. B.) Wollauktion. Auf

(W. T. B.) Wollmarkt. Der, Garnen war ziemlich gut. Die Preise⸗

1. Unter suchungssachen.

2. Aufgebgte, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. . Verkäunrfe. Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5gespaltenen Einheitszeile 20

6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Alaa ;

Offentlicher Anz eiger. 8. Unfall. und Inbaliditäts. dc. Versicherung.

Bankausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

tsanwälten.

11. Privatanzeigen.

——

—2

8☛ Befristete Anzeigen müffen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

1) Untersuchungs⸗ sachen.

[51432] Beschluß. 8 8 In der Strassache gegen den Ober⸗ schützen Gustav Busse des Infanterie⸗ regiments Nr. 12, z. Zt. unbekannten Auf⸗ enthalts, wird der Angeschuldigte Busse gemäß § 12 des Reichsgesetzes vom 17. August 1920 (Reichsgesetzblatt Seite 1582) für fahnenflüchtig erklärt. Dessau, den 17. Juli 1922. Anhalt. Landgericht. Ferienstrafkammer. Merseburg. Schirrmeister. Dr. Lange.

2) Aufgebote, Ver⸗ luft⸗ und Fundfachen, Zuste ungen a. dergl.

[51456) Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollttreckung soll am 2. Drtober 1922, Mittags 12 Uhr, an der Gerichtsstelle Berlin, Neue vöö““ drittes Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 113/115, versteigert werden das in Berlin, Veteranenstraße 20 belegene, im Grundbuche vom Schön⸗ hausertorbezirk Band 81 Blatt Nr. 2421 eingetragene, am 3. Juli 1922, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsbermerks herrenlose Grundstück, Vorderwohngebäude mit Anbau rechts erstem linken Seiten⸗ flügel, Doppelquergebäude mit Anbau rechts an der Hinterfront, zweitem linken Seitenflügel und zwei Höfen, Gemarkung Berlin, Kartenblatt 29 a, Parzellen 500/2. und 499/23, 12 a l4 gam groß, Grund⸗ steuermutterrolle Art. 3321, Nutzungswert 22 850 ℳ, Ge bäudesteuerrolle Nr. 3321. 87. K. 55. 22.

Berlin, den 7. Juli 1922

Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 87.)

Der Landwirt Otto Wunderle in Berg⸗ heim i. E. hat das Aufgebot der Teil⸗ schuldverschreibung der Stadt Freiburg i. Br. von 1884 Lit. B Nr. 869 über 1000 neben Zinsscheinen vom 1. Juni 1922 ab und Zinserneuerungsschein be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 18. April 1923, Vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. [51472]

Freiburg, den 26. Juli 1922. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. V. [51467]

Die Zahlungssperre hinsichtlich der 5 % Kriegsanleihe Nr. 1 136 316 über 500 ist aufgehoben. 154/81. F. 243. 16. Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 81,

den 28. Juli 1922. [51468]

Erledigung. Die im Reichsanzeiger 153 vom 14. 7. 22 gesperrten St. 8 4 % Ungar. Staatsrente v. 1910 sind ermittelt.

Berlin, den 29. 7. 1922. (Wp. 211/22.) Der Polizeipräsident. Abteilung IV. E.⸗D.

[51973]

Abhanden gekommen: 2000 Falkensteiner Gardinen Aktien Nr. 3695 u. 3938 ⸗= 2/1000.

Berlin, den 31. 7. 1922. (Wp. 229,8 Der Polizeipräsident. Abteilung IV. E.⸗D.

Abhanden gekommen: Aktie Nr. 3330. der Dampfkessel⸗ u. Gasmotoren⸗Fabrik vorm. A. Wilke u. Co. über 1000. Wieder angefunden: Nr. 1601 der gleichen Aktien. [51974]

Berlin, den 31. 7. 22. (Wp. 196/22.) Der Polizeipräsident. Abteilung IV. E.⸗D. [51469]1 Bekanntmachung.

Die in der dritten Beilage Nr. 152 veröffentliche Bekanntmachung vom 13. Juli d. J. ist erledigt.

Cassel, den 28. Juli 1922.

Der Polizeipräsident.

[51465]

C. 9771]

[51463]

Der von uns am 26. März 1920 auf das Leben des Herrn Gustav Bräuer in Ober Röversdorf ausgestellte Ver⸗ sicherungsschein Nr. 646 303 ist abhanden gekommen. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, innerhalb zweier Monate seine Rechte anzumelden, widrigenfalls sie für kraftlos erklärt wird.

Berlin, den 29. Juli 1922.

Preußische Lebens⸗Versicherungs⸗Aktien⸗ Gesellschaft. [51464] Aufgebot.

Zu der Versicherung Nr. E 21 226 ist die Police des Fräuleins Frieda Mar⸗ garetha Dammann, in Holvede ab⸗ handen gekommen. Falls ein Berechtigter sich nicht meldet, wird die Police nach drei Monaten für kraftlos erklärt.

Berlin, den 29. Juli 1922.

Friedrich Wilhelm

Lebensversicherungs⸗Aktiengesellschaft.

Der Hinterlegungsschein Nr. 29 107 auf den Namen Alexander Hirsch in Homburg ist abhanden gekommen. Wird der Schein nicht binnen zwei Monaten uns vorgelegt, so wird eine Ersatzurkunde ausgefertigt.

Vambarg. den 1. August 1922.

Janus Henburosg Versicherungs⸗A.⸗G. (fr. Leb.- & Pens.⸗Vers.⸗Ges. „Janus“

in Hamburg). [51466]

Bekanntmachung. Die von der früheren Mecklenburgischen Lebensversicherungs⸗Bank in Schwerin für den Kaufmann Rudolf Thießen in Har⸗ burg nach Tarif V über 10 000 aus⸗ gefertigte Police Nr. 118 324 vom 7. Juli 1920 ist abhanden gekommen. Wenn nicht innerhalb zweier Monate Rechte an der Versicherung bei uns geltend gemacht sind, wird gemäß § 18 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen die Police für kraftlos erllärt werden. 8 Schwerin, den 28. Juli 1922. Lübeck⸗Schweriner ““ Lebensversicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft.

8

[51470] Aufgebot.

Die Firma L. Parlevliet, Hamburg, Brandstwiete 7, Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Meyer⸗Stromfeldt, Hamburg, hat das Aufgebot

1. des über 150 000 lautenden, Mitte Mai 1922 ausgestellten, am 15. Juli 1922 fälligen Wechsels, Aussteller Herr L. Parle⸗ pliet, Remittent: Herr L. Parlevliet oder Order eigene, Bezogener: Firma Stehnke & Wedde, G. m. b. H., Oldenburg, akzeptiert von Stehnke & Wedde, G. m. b. H., Oldenburg,

2. des über 150 000 lautenden, am 15. August 1922 fälligen Wechsels, im übrigen gleichen Inhalts wie Wechsel zu 1, beide Wechsel ohne Unterschriften und nicht indossiert,

beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 22. Februar 1923, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Amts⸗ gericht, Zimmer 16, der Ferien ungeachtet, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Oldenburg, den 12. Juli 1922.

Das Amtsgericht. Abteilung I. . DW.; AI

[51457) Bekanntmachung.

In der Gräflich YVorck von Warten⸗ burg’'schen Fideikommißsache Klein Oels hat der Fideikommißbesitzer Paul Graf Yorck von Wartenburg, vertreten durch den Landrat a. D. Heinrich Graf Yorck von Wartenburg auf Klein Oels, Kreis Ohlau, die Aufnahme eines Familien⸗ schlusses beantragt, durch den die frei⸗ willige Auflösung des Fideikommisses ge⸗ regelt und die stiftungsmäßigen Be⸗ stimmungen ergänzt und abgeändert werden. Der Termin zur Aufnahme dieses Familien⸗ schlusses ist vor dem beauftragten Mit⸗ gliede des Auflösungsamts auf den 14. September 1922, Vorm. 11 Uhr, im Dienstgebäude hier, Ritterplatz 15, II. Stock, Zimmer 25, bestimmt. Zur Teilnahme am Familienschluß sind außer

dem Fideikommißbesitzer alle zur Nachfolge ins Fideikommiß durch die Stiftungs⸗ urkunde berufenen Anwärter berechtigt. Alle Teilnahmeberechtigten, die keine besondere Ladung erhalten, werden hierdurch auf⸗ gefordert, sich beim Auflösungsamt zu melden. Die zuzuziehenden Anwärter, d. h. die Anwärter, die sich entweder innerhalb des Deutschen Reichs aufhalten oder die zur Wahrnehmung ihrer Anwärterrechte einen innerhalb des Deutschen Reichs wohnhaften Bevollmächtigten bestellt und die Bevollmächtigung dem Auflösungsamt durch eine öffentliche oder öffentlich be⸗ glaubigte Urkunde nachgewiesen haben, werden mit Ausnahme des nächsten Folge⸗ berechtigten als zustimmend angesehen, wenn sie nicht entweder spätestens am Tage vor dem Termin durch Einreichung einer öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde oder im Termin selbst eine Er⸗ klärung zu dem Familienschluß abgeben. Breslau, den 13. Juli 1922. Das Auflösungsamt für Familiengüter.

[51458]=⁄½ Bekanntmachung.

In der Gräfl. YHorck von Warten⸗ burg'schen Fideikommißsache Schlei⸗ bitz haben der Fideikommißbesitzer Wolf⸗ gang Graf Yorck von Wartenburg auf Schleibitz, Kreis Oels, und der Kurator Heinrich Graf Yorck von Wartenburg auf

lein Oels, Kreis Ohlau, die Aufnahme eines Familienschlusses beantragt, durch den die freiwillige Auflösung des Fidei⸗ kommisses geregelt und die stiftungsmäßigen Bestimmungen abgeändert und ergänzt werden. Der Termin zur Aufnahme dieses Familienschlusses ist vor dem beauftragten Mitgliede des Auflösungsamts auf den 14. September 1922, Vorm. 11 ½ Uhr, im Dienstgebände, hier, Ritter⸗ platz 15, II. Stock, Zimmer 25, bestimmt. Zur Teilnahme am Familienschluß sind außer dem Fideikommißbesitzer sämtliche durch die Stiftungsurkunde zur Nach⸗ folge ins Fideikommiß berufenen Anwärter berechtigt. Alle Teilnahmeberechtigten, die keine besondere Ladung erhalten, werden

hierdurch aufgefordert, sich beim Auf⸗