1922 / 169 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Aug 1922 18:00:01 GMT) scan diff

1922, Mittags 12 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Konkursverwalter: Lokalrichter Alfred Häfner in Dresden, Ritzenbergstraße Nr. 1a. Anmeldefrist bis zum 19. August 1922. Wahl⸗ und Prüfungstermin: 29. Angust 1922, Vormittags 9 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 19. August 1922.

Amtsgericht Dresden. Abteilung II.

Manau. Konkursverfahren. [51395] Ueber das Vermögen der Handels⸗ gesellschaft Hanau⸗Land mit be⸗ schränkter Haftung in Hanau ist heute, am 27. Juli 1922, Nachmittags 6 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Justizrat Dr. Malkmus in Hanau ist zum Konkursverwalter ernannt. Offener Arrest und Anzeigepflicht sowie Termin zur Anmeldung bis zum 21. Ok⸗ tober 1922. Erste Gläubigerversammlung am Sonnabend, den 26. August 1922, Vormittags 10 Uhr, Prüfungstermin am Sonnabend, den 25. November 1922, Vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht, Abt. 4, in Hanau, Nußallee 17, Zimmer Nr. 10. 1 1 Hanau, den 27. Juli 1922. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. Abteilung 4.

Iserlohn. [51394]

Ueber das Vermögen der Firma Bronce⸗ und Metallwarenfabrik M. Engler Saewpa in⸗ Haftung in Iserlohn i eute Vor⸗ Sasans Uhr der Konkurs eröffnet. Konkursverwalter ist der Geschäftsführer Fritz Stader in Iserlohn. Offener Arrest mit Anzeigepflicht und Anmeldefrist bis zum 14. August 1922. Erste Gläubiger⸗ versammlung und Prüfungstermin am 23. August 1922, Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Ametsgericht, Zimmer 19.

Iserlohn, den 28. Juli 1922.

Das Amtsgericht.

Rottweil. [51393] Ueber das Vermögen der Firma Süd⸗ deutsche Metallwarenfabrik Kober & Co., offenen Handelsgesellschaft in Rottweil a. N., Inhaber: Otto Kober, Kaufmann in Rottweil, Johann Wenzler, Mechaniker daselbst, Friedrich Schwab, Metalldrücker in Altstadt⸗Rottweil, wurde am 27. Juli 1922, Nachmittags 6 ¾ Uhr, das Konkursverfahren eröffnet und Be⸗ zirksnotar Leypold in Rottweil a. N. zum Konkursverwalter ernannt. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 10. August 1922 und Meldefrist bis 19. August 1922. Wahl⸗ und Prüfungstermin: Montag, 28. August 1922, Vormittags 10 ¾ Uhr. Rottweil a. N., den 28. Juli 1922. Württembergisches Amtsgericht. Gerichtsschreiber: Wörner.

Schmalkalden. [51392] Ueber das Vermögen der Arbeiter⸗ Baugenossenschaft für Schmalkalden und Umgebung zu Schmalkalden ist heute, Mittags 12 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 20. August 1922. Konkursforderungen sind bis zum 28. August 1922 bei dem Gericht anzumelden. Zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, über die Bestellung eines böeäses und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist Termin auf den 13. September 1922, Vor⸗ mittags 10 Uhr, bestimmt. Konkurs⸗ verwalter: Kaufmann Friedrich Clemen jun. in Schmalkalden, Weidebrunnertor 1. Schmalkalden, den 28. Juni 1922. Das Amtsgericht.

Spandau. [51391] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Dr. Anton Ebers, alleinigen Inhaber der Firma Ebers & Maerker, Seege⸗ feld, Scharrenbergstraße 5, Verkaufs⸗ büro Charlottenburg, PassauerStraßel, Wohnung: Karlsruher Straße 30, wird heute, am 22. Juli 1922, Vormittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet, da der Gemeinschuldner selbst die Er⸗ öffnung des Konkursverfahrens beantragt hat und die Zahlungsunfähigkeit nach⸗ gewiesen ist. Der Kaufmann Alfred Geiseler, Spandau, Schönwalder Straßel9, wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 25. August 1922 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände, ferner zur Prüfung der angemeldeten Forderungen und zur Verhandlung und Abstimmung über einen von dem Gemein⸗ schuldner gemachten Zwangsvergleichsvor⸗ schlag auf den 8. September 1922, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Potsdamer Straße 18, Zimmer 10/11, Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkurs⸗ masse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinsch uldner * verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitz der Sache und von den Forderungen, fuͤr welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 25. August 1922 Anzeige zu machen. Der Vergleichsvorschlag ist auf der Gerichts⸗ schreiberei des Konkursgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Anmtsgericht Spandau.

Steele. [51390]

Ueber das Vermögen der Firma Gustav Lumma & Co. in Königssteele, Horst⸗ straße 48 a, wird heute, am 29. Juli 1922

Vormittags 10 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Justizrat Knipschild aus Steele wird zum Konkursverwalter er⸗ nannt. Konkursforderungen sind bis zum 24. August 1922 bei dem Gerichte anzu⸗ melden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigeraus⸗ schusses und eintretendenfalls über die in 8 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 25. August 1922, Vormittags 10 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forde⸗ rungen auf den 5. September 1922, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unter zeichneten Gerichte, Zimmer 13, Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeischuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in An⸗ spruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 1. September 1922 Anzeige zu machen. Amtsgericht Steele.

Besigheim. [51399] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Wilhelm Dochtermann, Weinhändlers in Lauffen a. N., wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 13. Juli 1922 angenommene Zwangs⸗ vergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 13. Juli 1922 bestätigt ist und die Schlußrechnung des Verwalters abge⸗ nommen ist, aufgehoben. Besigheim, den 28. Juli 1922. Württembergisches Amtsgericht. Almtsrichter Läpple.

Bremen. [51401] Das Konkursverfahren Bernhard

Minkwitz ist nach erfolgter Abhaltung

des Schlußtermins durch Beschluß des

Amtsgerichts vom 27. Juli 1922 auf⸗

gehoben.

Bremen, den 29. Juli 1922.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

Breslau. [51402] Das Konkursverfahren über das Vermögen des Restaurateurs Oswald Wurst in Breslau, Parkstr. 35, wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben.

Breslau, den 26. Juli 1922.

Das Amtsgericht. 42 U. 81/71.

Chemnitz. [51403] Die Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen: 1. des Garnhändlers Arthur 8“ 2. der verstorbenen Prokuristin Johanna Elisabeth Emmrich, 3. des Schuhwarenhänd⸗ lers Emil Max Bohne, 4. der Lebensmittelhändlerin Margarete verehel. Hering, 5. des Zigarren⸗ händlers Carl August Eichler, sämt⸗ lich in Chemnitz, 6. des Schuhmachers Johannes Paul Hergert in Neustadt, werden nach Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben. 3 Amtsgericht Chemnitz, 28. Juli 1922.

Crefeld. Beschluß. [51404] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Heinrich Lagelée, Piano⸗ fabrik Crefeld, handelnd unter der irma Stephan Hain, Pianofabrik refeld, wird, nachdem der in dem Ver⸗ gleichstermine vom 16. Mai 1922 ange⸗ nommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß vom 16. Mai 1922 be⸗ stätigt ist, hierdurch aufgehoben. Crefeld, den 25. Juli 1922. Das Amtsgericht.

Dresden. [51405] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Max Friedrich Georg Hahn, Dresden, Metzer Straße 5, Wohnung: Bischofsweg 56, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Dresden, Abteilung II, den 28. Juli 1922.

Gollnow. [51407] In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft Gallwitz A Rump in Gollnow ist infolge eines von der Gemeinschuldnerin gemachten Vorschlags zu einem Zwangs⸗ vergleiche Vergleichstermim auf den 17. August 1922, Vormittags 9 Uhr, vor dem Amtsgericht in Gollnow, Zimmer Nr. 9, anberaumt. Der Vergleichsvorschlag und die Erklärung des Gläubigerausschusses sind auf der Gerichtsschreiberei des Kon⸗ kursgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Mit dem Vergleichstermin wird für die nach dem 15. März 1922 angemeldeten Forderungen ein besonderer Prüfungstermin hierdurch verbunden. Gollnow, den 21. Juli 1922. Neumann, Justizanwärter, Gerichtsschreiber des Amtsgericht.

Hannover. [51408 Das Konkursverfahren über den N0s

der Ehefrau Margarete Müller, geb.

Rederer, in Hannover wird mangels

einer den Kosten des Verfahrens ent⸗

sprechenden Masse eingestellt.

Amtsgericht Hannover, den 26. Juli 1922.

Jöhstadt. [51406]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Schreib⸗ und Material⸗ warengeschäftsinhaberin Klara Eli⸗ sabeth verw. Reißig, geb. Heinrich, in Jöhstadt, ist zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußver⸗ eichnis der bei der Verteilung zu berück⸗

ichtigenden Forderungen der Schlußtermin

auf den 24. August 1922, Vormittags 11 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgerichte bestimmt worden.

Jöhstadt, den 27. Juli 1922.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

Kirchheim u. Teck. [51409] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 14. Dezember 1921 verstorbenen Karl Etzel, 20 Jahre alten Landwirts in Weilheim⸗Teck, wurde nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins und nach Vollzug der Schlußverteilung durch Be⸗ schuß vom 26. Juli 1922 aufgehoben. Württ. Amtsgericht Kirchheim u. T., den 27. Juli 1922. Obersekretär Staudacher.

Moosburg. [51410] Das Amtsgericht Moosburg hat mit Beschluß vom 24. Juli 1922 das unterm 25. September 1915 eröffnete Konkurs⸗ verfahren über den Nachlaß der Privatiere Anna Leiß in Moosburg nach Ab⸗ haltung des Schlußtermins aufgehoben. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Moosburg. Neukalen. —— [47879] Im Konkurs über das Vermögen der Malchiner Torfverwertung, e. G. m. b. H., in Salem soll eine Abschlags⸗ verteilung stattfinden. Die verfügbare Masse beträgt 1 061 481,82 ℳ. Zu be⸗ rücksichtigen sind 13 125,36 bevorrech⸗ tigte, 1 473 564,49 einfache Konkurs⸗ forderungen. eukalen, den 20. Juli 1922. Der Konkursverwalter Kruse.

Plauen, Vogtl. [51411] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Zigarrenhändlers Fritz Gerd Keilhack in Plauen ist nach Ab⸗ haltung des Schlußtermins aufgehoben worden. K. 26/20. Amtsgericht Plauen, den 28. Juli 1922.

Plauen, Vogtl. [51412] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des in Plauen verst. Hufschmieds Michael Reichl ist nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden. K 5/22. Amtsgericht Plauen, den 28. Juli 1922.

UIm, Donau. [51413] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Ernst Holl, Kaufmanns in Ulm, wurde heute, nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlußtermins, aufgehoben. Ulm, den 27. Juli 1922. Amtsgericht Ulm. Not.⸗Prakt. Mohrlok.

Waldshut. [47486] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Steinbruchbesitzers Nikolaus Miener in Tiengen soll die Schlußverteilung erfolgen. Dazu sind 9076,13 verfügbar. Zu berücksichtigen sind 3066,62 bevorrechtigte und 82 658,39 nichtbevorrechtigte Forde⸗ rungen. Das Schlußverzeichnis liegt auf der Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Waldshut zur Einsicht auf. Waldshut, den 15. Juli 1922. Hauger, Konkursverwalter.

Wilhelmshaven. [51414]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Gemüsehändlers Fritz Tschackert in Rüstringen ist zur Ab⸗ nahme der Schlußrechnung des Ver⸗ walters, zur Erhebung von Einwendungen egen das Schlußverzeichnis der bei der zu berücksichtigenden Forde⸗ rungen der Schlußtermin auf den 2. Sep⸗ tember 1922, Vormittags 11 ½ Uhr, vor dem Amtsgericht hierselbst bestimmt.

Wilhelmshaven, den 24. Juli 1922.

Das Amtsgericht.

12) Tarif⸗ und Fahrplanbekannt⸗ machungen der Eisfenbahnen.

[51384] Deutsch⸗dänischer Gütertarif, Teil II.

Mit Gültigkeit vom 1. August 1922 an werden die Schnittsätze der dänischen Privatbahnstationen in der Schnittafel B ermäßigt und die Sonderbestimmung für Esbjerg Seite 30/31 des Tarifs geändert.

Nähere Auskunft erteilt unser Ver⸗ kehrsbüro.

Altona, den 28. Juli 1922.

Eisenbahndirektion, namens der Verbandsverwaltungen.

[51555]

Staats⸗ und Privatbahn Güter⸗

verkehr.

Mit Gültigkeit vom 1. August 1922. werden die Entfernungen und Frachtsätze der Stationen Bremen Hohentorshafen und Bremen Neustadt Gbf. mit denen der Station Bremen Hbf. gleichgestellt. Soweit die bisherige Berechnung eine billigere Fract ergibt, bleibt diese noch bis zum 1. Oktober 1922 in Geltung.

Auskunft geben die beteiligten Güter⸗ abfertigungen sowie das Auskunftsbüro, hier, Bahnhof Alexanderplatz.

Berlin, den 19. Juli 1922.

Eisenbahndirektion.

[515541 Bekanntmachung. Deutscher Eisenbahn⸗Personen⸗ und Gepäcktarif, Teile I (Tfv. 2000).

Mit Gültigkeit vom 1. August d. J. werden die Ueberführungsgebühren für Reisegepäck und Expreßgut zwischen Karls⸗ ruhe Hbf. und Karlsruhe Albtalbahn (An⸗ lage II C II, Seite 70 des Tarifs)

Die bestehenden Entfernungen für die

8 für die ersten 25 kg und 4 für jede weiteren angefangenen 25 kg erhöht. Berlin, den 27. Juli 1922. Reichsbahndirektion als geschäftsführende Verwaltung.

[51385] 8

Westdeutsch⸗Sächsischer Güterver⸗ kehr. Am 1. September 1922 tritt an Stelle des Tarifs Teil II vom 1. Ja⸗ nuar 1907 nebst Nachträgen ein neuer Tarif, Teil II, in Kraft. Mit dem neuen Tarif sind neben Frachtermäßigungen auch unbedeutende Frachterhöhungen verbunden. Der Tarif ist durch die Aufnahme ver⸗ schiedener Stationen erweitert worden.

Stationen Elsterwerda Berl. Dresdn. Bf., Gera (Reuß) Süd und Röderau werden aufgehoben, sie werden durch solche im Tarif für den Staats⸗ und Privatbahn⸗ Güterverkehr ersetzt werden. Die Ein⸗ führung mit verkürzter Veröffentlichungs⸗ frist gründet sich auf die vorübergehende Aenderung des § 6 der Eisenbahn⸗Ver⸗ kehrsordnung (s. R. G. Bl. 1914, S. 455). Der neue Tarif kann vom 25. August 1922 an von unserer Wirtschaftshaupt⸗ verwaltung in Dresden⸗Neustadt bezogen werden. Bestellungen vermitteln die be⸗ teiligten Sationen. Inzwischen erteilt unser Verkehrsbüro hier, Wiener Straße 4 II Auskunft. Dresden, am 29. Juli 1922. Eisenbahn⸗Generaldirektion namens der beteil. Verwaltungen.

[51556] Köln⸗Bonner

Mit Gültigkeit vom 15. August ds. Is. tritt im Binnengüterverkehr der Köln⸗ Bonner Eisenbahnen der Ausnahmetarif 5 für Steine, Kies, Grand, Sand usw. zum Wegebau usw. in Kraft.

Maßgebend für die Anwendung des Tarifs und der Frachtberechnung ist der Ausnahmetarif 5 im Heft CII des Deut⸗ schen Eisenbahngütertarifs Teil I.

Ein besonderer Nachtrag wird vorläufig nicht herausgegeben.

Köln, den 28. Juli 1922.

Die Direktion.

[51389) Bekanntmachung. Tfv. 216 Rheinisch⸗Bayerischer Güterverkehr.

Tarif vom 1. August 1922. Güterverkehr der Rhein⸗ und Main⸗ hafenstationen mit Bayern rechts⸗ rheinisches Netz (Frankfurt [Main]

usw. Bayerischer Gütertarif) vom 1. Juni 1911. Badisch⸗Bayerischer Güterverkehr. Tarif vom 1. Dezember 1909.

Der angekündigte neue Rheinisch⸗

1.“ Tarif ersceim am 1. August

Er enthält Entfernungen zwischen den Stationen des bayerischen (rechtsrheinischen) Netzes einerseits und jenen der früheren preußisch⸗hessischen Tarifgruppe IV mit Ausnahme des Saargebiets, ferner sämt⸗ lichen Frankfurter und Mainzer Bahn⸗ höfen, Ste,htg und Mannheim⸗Neckar⸗ stadt sowie den badischen Stationen der früheren Main⸗Neckarbahn: Friedrichsfeld Bad. Nord, Großsachsen⸗Heddesheim, 1n⸗ Ladenburg, Laudenbach (Berg⸗ teahe und Weinheim anderseitz.

Aufgehoben wird hierdurch der Rheinisch⸗ Bayerische Gütertarif vom 1. Februar 1917, ferner die im Frankfurt usw.⸗Baye⸗ rischen und im Badisch⸗Bayerischen Güter⸗ tarif enthaltenen Entfernungen für die vorgenannten Stationen.

Franzensbad wird erst in der Neuaus⸗ gabe des Westdeutsch⸗Sächsischen Güter⸗ tarifs erscheinen; vorläufig werden die Ent⸗ fernungen zwischen rheinischen Stationen und dieser Abfertigungsstelle durch Anstoß von 138 km an Lichtenfels oder 140 km. an Saalfeld gebildet, je nachdem die eine oder andere Berechnung eine niedrigere Entfernung ergibt.

Verkaufspreis 32 ℳ.

München, den 22. Juli 1922.

[51386] Ostdeutsch⸗Bayerischer Güter⸗

verkehr. Tarif vom 1. Februar 1922.

Zu den ab 15. Juni 1922 infolge Ab⸗ tretung Oberschlesiens an Polen aus dem deutschen Verkehr chiedenen Stationen gehört auch die Station Gzerwionka. Gzerwionka ist im Tarif zu streichen.

München, den 25. Juli 1922.

Tarifamt beim R. V. M., Z. B.

88

[51388 Bekanntmachung.

Deutsch⸗italienischer Güterverkehr über Brenner, Innichen, Tarvis, Piedicolle und Postumia. Kund⸗

machung vom 1. Oktober 1921.

Mit sofortiger Gültigkeit treten folgende Aenderungen ein:

An Stelle der Besonderen Zusatz⸗ bestimmungen zu Art. 12 des Inter⸗ nationalen Uebereinkommens, Seite und 4, treten folgende:

Zu Art. 12. Erhebung der Fracht.

Die Fracht kann mit Ausnahme der nachstehend bezeichneten Sendungen fran⸗ kiert oder überwiesen werden. Aus⸗ genommen sind: 1

1. Alle Sendungen, die nach Vorschrift des Absenders im Frachtbrief über Postu⸗ mia oder über Innichen oder über Brenner / Tarvis Oesterreich Tschecho⸗ Slowakei oder umgekehrt abzufertigen sind. Diese Sendungen unterliegen für Fracht, Nebengebühren usw. dem Frankaturzwang bis zur italienischen Grenze und ab dort dem Ueberweisungszwang. 1

8 68 die über Kufstein an die Adresse der italienischen Staatsbahnen aufgegebenen Schwellensendungen und die für die italienische Regierung bestimmten und an die Adresse des Oberingenieurs des Genio Civile in Reggio d'Emilia gerichteten Teerpappesendungen ist die Fracht bis Kufstein vom Aufgeber zu bezahlen, die ab Kufstein entstehenden Frachten usw. werden überwiesen.

Bei Teilfrankaturen hat der Absender den Betrag, den er anzahlen will, in der Währung des Versandlandes anzugeben.

Die Vorschrift des Absenders, daß er die Fracht bis zu einem gewissen Grenz⸗ übergang bezahlen will, ist der An eines bestimmten Betrages gleich zu achten. (Vgl. jedoch die Ausnahme unter C I 2 im Verkehr mit Triest.)

Seite 6 sind die Bestimmungen unter C 1 Ziffer 2 zu streichen und hierfür nachzutragen: b

2. Die Bestimmung unter Ziffer 3 der Besonderen Zusatzbestimmungen zu Art. 12 Seite 3 und gelten mit der Ein⸗ schränkung, daß die Vorschrift des Ab⸗ senders, 2 er die Fracht bis zur italienischen Grenze bezahlen will, nicht zugelassen ist. 8

Die Ziffer 3 Seite 6 Art. 13, Nach⸗ nahmen usw., ist zu streichen. Als neue Ziffer 3 ist nachzutragen: 1

3. Art. 38, Interessedeklaration. Die Deklaration des Interesses an der Liefe⸗ rung ist nicht zugelassen.

München, den 26. Juli 1922.

[515577 Bekanntmachung. Verkehr mit Stationen der Klein⸗ bahn Bremen⸗Thedinghausen. Tarif Nr. 312 des Tfv., Abschnitt IV.

Im Verkehr mit Bremen Hohentors⸗ hafen und Bremen Neustadt Gbf. werden der Frachtberechnung vom 1. August 1922 ab die Entfernungen der Station Bremen

bf. zugrunde gelegt. Anstoßfracht für

ilstückggut im Verkehr mit Bremen Hohen⸗ torshafen wird vom genannten Tage an nicht mehr erhoben.

Die verkürzte Veröffentlichungsfrist ist gemäß der vorübergehenden Aenderung des § der E.⸗V.⸗O. (RGBl. 1914, S. 455) genehmigt.

Oldenburg, den 26. Juli 1922.

Reichsbahndirektion.

[51387]

Bekanntmachung.

Deutsch⸗italienischer Güterverkehr über Brenner und Tarvis.

Tarif vom 1. Oktober 1921.

1. Mit Gültigkeit vom 15. Juli 1922 sind die nachstehenden Stationen in die italienischen Tarife Nr. 2 für Lebensmittel, Nr. 3 für Wein und Nr. 5 für gebrauchte, leer zurückgehende Packmittel einbezogen worden.

Die Stationen sind wie folgt nachzutragen: Auf Seite 34—38 des Tarifs

im Tarif Nr. 2:

Branzoll⸗Branzollo⸗Brenner 101 km 1,47

Neumarkt Tramin⸗CEgna⸗ Termeno⸗Brenner. 112 1,47 Lana⸗Burgstall⸗Brenner. 113 1,47 Auer⸗Ora⸗Brenner 106 1,47 Salurn⸗Salorno⸗Brenner . 121 1,47 Sigmundskron⸗Brenner 96 1,47 Terlan⸗Terlano⸗Brenner. 103 1,47 Untermais⸗Brenner 120 1,47 Auf Seite 40 und 8 Lana⸗Burgstall⸗Brenner.. Sigmundskron⸗Brenner.. Terlan⸗Terlano⸗Brenner. Untermais⸗Brenner..

41 des Tarifs im

0,75

0,75 0,75 0,75 0,75 0,75

130,20

130,20 130,20 130,20 130,20 115,20 7 7 7

Tarif Nr. 3:

113 km 3,52 3,12 2,92 96 3,08 2,76 2,56 103 328 2,96 2,76 120 3,64 3,12 2,92

1,96

1,96 1,96 1,96 1,96 1,96

173,60

173,60 173,60 173,60 173,60 153,60

0,75

0,75 0,75 0,75 0,75 0,75 0,75 0,75

130,20

130,20 130,20 130,20 130,20 115,20 130,20 130,20

Der Frachtsatz für Branzoll (Branzollo)⸗Brenner in Serie A ist von 2,44

in 3,21 abzuändern.

Auf Seite 44 und 45 des Tarifs im Tarif Nr. 8 8 nachzutragen:

Lana⸗Burgstall⸗Brenner.. Sigmundskron⸗Brenner Terlan⸗Terlano⸗Brenner Untermais⸗Brenner.. 2. Die Station Kaldenkirchen

km 5,60

96 4,92

103 5,24

. 120 5,84

Ort wird mit Gültigkeit vom 1. September

1922 mit den für Kaldenkirchen Grenze geltenden Frachtsätzen und Entfernungen in den Tarif einbezogen; sie ist daher auf Seite 53 des Tarifs sowie in den außer⸗ italienischen Schnittafeln (Seite 59 115 des Tarifs) mit den gleichen Entfernungen und Frachtsätzen wie Kaldenkirchen Grenze nachzutragen. Die Anmerkung (2) auf Seite 53 des Tarifs gilt jedoch nur für Kaldenkirchen Grenze.

3. Auf Seite 15 des Tarifs ist bei Pos. 44/13 der Gfütkerinteilung (Johannis⸗

brot [Karoben] auch zerkleinert) die Tarifierung für die italieni 1. 8 ab 1. Juli 1922. 8b

2 C in 2 b abzuändern. Gültig

München, den 26. Juli 1922.

cken von

Tarifamt beim R. V. M. Z. B. in München.

Agne

ist zum Gesandtschaftsrat bei der Gesandtschaft in Bukaref

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 219 Mk.

Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; den Postanstalten und Zeitungsvertrieben auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße

Einzelne Nummern kosten 5 Mh.

für Berlin außer für Selbstabholer

Nr. 32.

Tel.: Schriftleitung Zentr. 10 986, Geschäftsstelle Zentr. 1573.

Nr. 169.

Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheitszeile

die Geschäftsstelle des Reichs⸗

20 Mk., einer 3 gespaltenen Einheitszeile 35 Mk.

Anzeigen nimmt an:

und Staatsanzeigers, Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Reichsbantgirotontov. Berlin, Mittwoch, den 2. August, Abends.

Postscheckkonto: Berlin 41821.

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur ge

Inhalt des amtlichen Teiles:

v Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc. Gesetz über Bezüge von Sozialrentnern. Gesetz über Teuerungsmaßnahmen für Millitärrentner.

Gesetz zur Neuregelung der im Handels esetzbuch und in Gewerbeordnung vorgesehenen ööe“ I der

Gesetz über Aenderungen in der Seeunfallversicherung. sge. ees Aenderungen der Reichsversicherungsordnung. erordnung über die Zeichnungsstellen für di aanleihe vom 1. August 1859 1u.“

Bekanntmachung der A.⸗G. Reichskohlenverband, betr fend 1. August 1922 geltende Brennstoffverkaufspreise. ö“

8

Preußen. und sonstige Personalveränderungen. Urkunde über die Verleihung des Entei Gemeinde Bullay (Kreis Zell). 1“ Bekanntmachung, betreffend Zulassung von land li Central⸗Pfandbriefen zum Handel an der Börse vsce aern Bceamensshung dee nüihessichfüschen Pesr prdesgg. betreffend erkaufspreise für 1 Preeneaen p en Verkauf im Landabsatz ab

Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern Preußischen Gesetzsammlung. 1 28 und 29 der

8

Der außerplanmäßige Gesandtschaftsrat Dr. Heinbur

ernannt worden.

Gesetz über Bezüge von Sozialrentnern.

Vom 18. Juli 1922. (Veröffentlicht im RGBl. 1922 Teil I S. 649/650.)

Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschl

ündet wird: Erster Abschnitt.

Lohnklassen, Leistungen und Beiträge i Invalidenversicherung. in der

Artikel I.

Die Reichsversicherungsordnung wird dahin geändert: 1 kee-, § 1245 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Nach der Höhe des Jahresarbeitsverdienstes w

Versicherten folgende Lohnklassen aebcüftt Ss Klasse A bis zu .. . 1 000 M. 3 000 Mark, 5 000 ¹

kark, B von mehr als 1 000 bis zu 7000 9 000

12 000 15 000 18 000 27 000 39 000 39 000 54 000 54 000 72 000 . 72 000 Mark.

Der § 1287 Abs; 2 erhält folgende Fassung: Bis auf weiteres werden die Leistungen bei den Alters⸗, Witwen⸗ und Witwerrenten um

tausend Mark, bei den Waisenrenten um tausendfünfhundert Mark erhöht.

3. Im § 1289 wird am Schlusse angefügt: in der Lohnklasse J. . 270 Pfennig,

1 8 1 390 4. Im § 1293 Abs. 1 wird am Schlusse angefügt: in der Lohnklasse 8* ark,

für die

12 000 15 000 18 000 27 000

22SAH=SNSANNSQOA

9ä9,5

n Invaliden⸗, jährlich drei⸗ jährlich ein⸗

einschließlich des Portos abgegeben.

verextmeae

gen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Bet ge

in der

ö

Vom 1. Tage festgesetzt sind,

monatlich erhöht.

mit dem

1922 in Kraft.

Das Gesetz Rentenempfän

über

wird dahin geändert:

Bei

Invaliden⸗

in Kraft.

8.

Ausgenommen sind:

Loh

8

5. Im § 1392 Abs. 1 wird am Schl d90. 1 8 am Schlusse 89

August 1922

Die Vorschriften des Artikels I Nr. 2 und des Artikels II treten 1. August 1922, die übrigen Vorschriften mit dem 1. Oktober

„Renten für die Zeit vor dem bisherigen Vorschriften berechnet.

78 1b 8 . 1 ennig, H“ . 2400 8 oF“

M .4200 I 8200 Antikel 11.

an werden die Renten, die vor diesem

bei Empfängern einer Invaliden⸗, Alters⸗, Witwen⸗ Witwerrente um zweihundert Mark, b 8

bei Empfängern einer Waisenrente um einhunde r

t Mark

g Artikel III.

1. August 1922 werden nach den

Zweiter Abschnitt.

18 8⁸ Abs. 1 erhält folgende Fassung: ie Unterstützung ist in der Invalidenversicherung nach den Umständen und im Shhe. oder ersrente den Betrag von siebentausendzweihundert Mark, einer Witwen⸗ oder Witwerrente den Peeihn von fünftausendsiebenhundert s Betrag von dreitausendzweihundert Mark erreicht. 2. Der § 2 Abs. 4 erhält folgende Fassung: Berechnung Empfänger von Renten aus der oder Mgt zweihundert Mark und die Waisenrente mit ei . sechsbundert Mark angerechnet; e Rentenbeträge werden nicht angerechnet. des Gesamtjahreseinkommens ble ibt das der Rentenempfänger bis zum Jah resbetrage von viertausend Mark außer Ansatz. 3. § 2a fällt fort.

Die Vorschriften des Artikels IV treten mit dem 1. August 1922

„Der Reichsarbeitsminister wird ermächtigt, das im Artik

bezeichnete Gesetz mit der Ueberschrift G 802., maßnahmen zur Unterstützung von Rentenempfängern der Invaliden⸗ und Angestelltenversicherung“ sich aus dem zweiten A

Berlin, den 18. Juli 1922. Der Reichspräsident.

bschnitt dieses Gesetzes ergibt.

Der Reichsarbeitsminister. 1“.“

über Teuerungsmaßnahmen für Militärrentner. Vom 21. Juli 1922. Veröffentlicht im NGBl. 1922 Teil 1 S. 650/652.)

Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet 1

Aus Anlaß der herrschenden Teuerung erhalten Pers nach dem Reichsversorgungsgesetze een ghe S. 989), dem Altrentnergesetze vom 18. oder früheren Militärversorgungsgesetzen Antrag Teuerungszuschüsse nach Maßgabe der §§

1. Beschädigte, deren Erwerbsfähigkeit um weniger als 50 vom Hundert gemindert ist;

2. Witwen, die weder erwerbsunfähig noch einer erwerbsunfähi

5 Witwe gleichgestellt sind; rbsunfähigen

3. Personen, die unabhängig von Dienstbeschädigung lediglich au

4 Föhe ihrer Milttärdienstzeit versorgt sind

4. Personen, auf die das Pensionsergänzungsgesetz vom 21. De⸗ zember 1920 (RGBl. S. 2109) Anwendung Rüedet

8

Unterstützung von Rentenempfängern der Invaliden⸗ und Angestelltenversicherung.

Artikel 1V.

815 heuf. Unterstäzuns von Invaliden⸗ und Angestelltenversicherung v 7 Hian (RGBl. 8s vasa 9 der Fassung des Gesetzes ie Unterstützung von Rentenempfängern der Invaliden⸗ Angestelltenversicherung vom 24. 19390

April 1922 (-RGBl. Teil I S. 464)

Höchstbetrage so zu bemessen, daß das

des Em pfängers einer Invaliden⸗

Mark, einer Waisenrente den

des Gesamtjahreseinkommens wird für

Invalidenversicherung die Altersrente mit dreitausendvierhundert oder Witwerrente mit dreitausend⸗

darüber hinausgehende

Bei Berechnung Arbeitseinkommen

Artikel v.

Artikel VI.

„Gesetz über Notstands⸗

in der Fassung zu veröffentlichen, die

Ebert.

——

Gesetz

wird:

1 s vom 12. Mai 1920 (RGBl. Juli 1921 (RGBl. S. 953) Versorgung beziehen, auf 2 bis 5.

b üben nicht imstande ist..

§ 2. Der Teuerungszuschuß beträgt monatlich: 8 für einen Schwerbeschädigten bei einer Minde⸗ rung der Erwerbsfähigkeit um 50 bis 80 vom M1“ für einen Schwerbeschädigten bei einer Minde⸗ rung der Erwerbsfähigkeit um mehr als 80 “““ für einen Schwerbeschädigten, der nur auf die Rente angewiesen und nachweislich einen Er⸗ „werb auszuüben nicht imstande ist . . . .. für etnee für eine Witwe, die nur auf die Rente ange⸗ wiesen und nachweislich einen Erwerb auszu⸗

8 86 1.

für eine vaterlose Waise... für eine elternlose Waise... für einen Elternteil . 4 300 für ein Elternpaar . 500

Außerdem erhält der Schwerbeschädi 1s wen 11“ sorgen hat, neben dem Teuerungszuschuß wemn er sük

§ 3.

Als Teuerungszuschuß erhalten ferner:

1. Empfänger eines Uebergangsgeldes E 322 Reichsversorgungsgesetzes) monatlich..

250 300

8 6 96 0% 3272 .„ ⸗„

.-„ 222 . 2„

zu ür jedes Ki Mark baes h h

9

11“

des

Empfängerinnen einer Witwenbeih ilfe monatlich

Empfänger eines Hausgeldes 13 des Reichs⸗

versorgungsgesetzes) während der vollen Kalender⸗

monate der Heilbehandlung, auch wenn eine ge⸗

ringere Minderung der Erwerbsfähigkeit als 50 vom Hundert festgestellt ist, monatlich .. . und wenn —— für Kinder zu sorgen haben, neben dem Teuerungszuschusse für jedes Kind . § 4.

Uebersteigt das regelmäßige Einkommen, das der Versorgungs⸗ berechtigte neben den Versorgungsgebührnissen bezieht, den Erwerbsunfähigkeit nach § 2 oder § 3 zustehenden Teuerungszuschuß und die Zuschüsse für Kinder und Waisen um 75 vom Hundert, so erhält er die Teuerungszuschüsse nur zum halben Betrag; übersteigt sein Einkommen den Teuerungszuschuß um 125 vom Hundert, so erhält er keinen Feners ge Diese Einkommensgrenzen ver⸗ ringern sich für die Ortsklassen B und C um 10 vom Hundert und für die e 9 und E um 20 vom Hundert.

Versorgungsberechtigte, die nach ihrer Arbeitsfähigkeit in d Lage sind, einem Erwerbe nachzugehen, die 8 S B.. Kdeacletref Lechena geeigneten Arbeit aber ablehnen

j Arbeitspla uldha rlore 1“ sch ft verloren haben, erhalten keinen § 5.

Beschädigte, die Versorgung nach den vor dem Mann . versorgungsgeset ergangenen Militärversorgungsgesetzen wenn sie für gänzlich erwerbsunfähig anerkannt worden sind, um 100 vom Hundert, wenn sie für größtenteils erwerbsunfähig an⸗ erkannt worden sind, um 70 vom Handert und, wenn sie für teilweise erwerbsunfähig anerkannt worden sind, um weniger als 50 vom Hundert in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert.

Die nach § 87 des Reichsversorgungsgesetzes Teuerungszulage wird für das Sterbegeld 34 des Reichsversorgungs⸗ gesetzes) auf 200 vom Hundert, die Pflegezulage 31 des Reichs⸗ heisorgenascesebes nd 1 vee zustehenden Unter⸗

kosten für den Führerhun des Reichsvers 3 von 35 auf 235 vom Hundert Ang8r 18 P

zu gewährende

§ 7. 1 Die Teuerungszuschüsse können für einen Zeitraum von dre Monaten vor der Antragstellung, jedoch nicht 5 die Zeit ver 8 1. August 1922 nachgezahlt werden. ZE111“

Sofern in einzelnen Fällen aus den Vorschriften dieses

; 8 z0 oder des Reichsversorgungsgese esetzes

sversor es besondere Härten sich ergeben, der Reichsarbeitsminister im Einvernehmen 1 80 Reichsenznfacn der Feää ee dehe gewähren.

„Beschädigte, die eine Rente von weniger als 50 vom Hundert bezi (Leichtbeschädigte), und erwerbsfähige Witwen ncs Ene zuschüsse erhalten, wenn sie trotz eigenen Bemühens und trotz der Mitwirkung der Fürsorgestelle eine regelmäßige Erwerbstätigkeit nicht aufnehmen können und ihr Einkommen neben der Re se die im § 4 genannten Einkommensgrenzen nicht übersteigt. .“““

§ 9.

Die Reichsregierung ist ermächtigt, bei zunehmend i 6 8 er Teueru die Teuerungszuschüsse (§§ 2 und 3) und die Einkommendarenzen . mit Zustimmung des Reichsrats und der Ausschüsse des Reichstags für den Haushalt und für Kriegsbeschädigtenfragen abzu⸗ ändern. Während Vertagung des Reichstags ist nur die Zu⸗

8 8

st ““ chs derlich; die/ ig ist dem Reichstag

Die Durchführun Uegt den Hauptfürsorgestellen und stellen der Kriegsbes ädigten⸗ und Kriegs hinserbithena sar rfeege soweit nicht der Reichsarbeitsminister etwas anderes bestimmt. Gegen die Entscheidung der Fürsorgestelle kann Beschwerde an

111“

1 88

das Spruchverfahren ist ausgeschlossen.

8 b

die Hauptfürsorgestelle eingelegt werden. Diese entscheidet endgültig;