1922 / 170 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 03 Aug 1922 18:00:01 GMT) scan diff

Das Verzeichnis der öffentlichen Blätter, berichtigen:

Genossenschaftsregister bestimmt sind (Besondere Beilage zu. Nr. 12 vom 14. Januar 1922), ist, wie folgt, zu

gen aus dem Handels⸗ und

——

Amtsgericht

Blätter, die neben dem Reichsanzeiger bestimmt sind füt die Bekanntmachungen

aus dem Genossenschaftsregister

aus dem Handelsregister.

bei kleineren Genossenschaften. V

bei anderen Genossenschaften.

rlo 8 Kreisanzeiger.

An Stelle des Iserlohner Tageblatts V L9 Sten des Iserlohner Tage⸗ An latts

ts tritt der Iserohner Kreisanzeiger.

Stelle des Iserlohner Tageblatts tritt der Iserlohner Kreisanzeiger.

* 8 g 3

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 55 des Reichsgesetzblatts Teil I enthält das Gesetz über Bezüge von Sozialrentnern, vom 18. Juli

das Gesetz über Teuerungsmaßnahmen für Militärrentner, vom 21. Juli 1922,

das Gesetz zur Neuregelung der im § 68 Abs. 1, im § 742 Abs. 2 Satz 1 und im § 75 Satz 2 des Handelsgesetzbuchs sowie im § 133a b Abs. 1 der Gewerbeordnung vorgefehenen Gehaltsgrenzen, vom 21. Juli 1922,

li 1922, esetz über Aenderungen der Reichsversicherungs⸗ ordnung, vom 21. Juli 1922 und 1 das Gesetz, betreffend Lohnstatistik, vom 27. Juli 1922. Berlin, den 1. August 1922. Gesetzsammlungsamt.

dom 21.

Krüer.

ö“ Ministerium des Innern Der Regierungsrat Kürten in Düsseldorf ist auf Grund des § 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (Gesetzsamml. S. 195) zum Mitglied des Bezirksausschusses in Trier und zum Stellvertreter des Regierungspräsidenten im Vor⸗ sitze dieser Behörde mit der Amtsbezeichnung „Verwaltungs⸗ gerichtsdirektor“ ernannt worden. b X“

Bekanntmachung

des Ministers des Innern v. 28. 7. 1922 II G. 2029 zu der Verordnung des Reichs⸗ eöee* v. 23. 7. 1922 zur Aufhebung der erordnung zum Schutze der Republik (RGBl. S. 630).

Nachdem infolge Inkrafttretens des Reichsgesetzes zum Schutze der Republik v. 21. 7. 1922 (RGBl. S. 585) die Verordnungen des Reichspräsidenten zum Schutze der Republik v. 26. 6. 1922 (NGBl. S. 521) und v. 29. 6. 1922 (RGBl. S. 532) durch Verordnung v. 23. 7. 1922 (RGBl. S. 730) mit Wirkung v. 25. 7.1922 unbeschadet der Be⸗ stimmungen der §§ 26, 27 des erwähnten Gesetzes aufgehoben worden sind, hebe ich hiermit meine zu diesen Verordnungen ergangenen Bekanntmachungen v. 26. 6. 1922 II G 1318 (MBliV. S. 669) und v. 30. 6. 1922 II G 13182 (MBliV. S. 669) gleichfalls auf.

Auch mein Erl. v. 15. 7. 1922 II G 1520 (BliV. S. 663) hat hiermit in seinem 1. Teile die Bedeutung ver⸗ loren. Ich weise hierbei auf meine unter dem heutigen Tage erlassene Ausführungsverordnung ¹) für das Ges. zum Schutze der Republik v. 21. 7. 1922 (RGBl. S. 585) und ferner darauf hin, daß gemäß § 26 dieses Gesetzes die nach den auf⸗ ““ Verordnungen ergangenen Auflösungs⸗ und Ver⸗

otsverfügungen ihre Wirksamkeit behalten, daß sich das Ver⸗

fahren bei Beschwerden gegen solche Verfügungen nach den hierüber im Gesetze ergangenen Vorschriften richtet und daß der Staatsgerichtshof einstweilen in seiner bisherigen Zu⸗ sammensetzung entscheidet.

Ferner weise ich darauf hin, daß die Verordnung des Reichspräsidenten über das Verbot bestimmter Versamm⸗ lungen v. 26. 6. 1922 (RGBl. S. 523) und meine zu dieser Verordnung ergangene Bekanntmachung v. 26. 6. 1922 (MBliV. S. 669) nicht aufgehoben sind. Zu dem von mir in dieser Bekanntmachung erlassenen einstweiligen Verbote von Regimentsfeiern und anderen Versammlungen von An⸗ gehörigen àb Truppenteile bemerke ich im Nachgang zum 2. Teil meines Erlasses v. 15. 7. 1922 II G 1520 (MBliV. S. 664) noch folgendes:

1. Solche Vereinigungen von Angehörigen ehemaliger Truppenteile, die, wie der Bund deutscher Militäranwärter, der Reichsbund der Kriegsbeschädigten, der Bund ehemaliger Kriegsgefangenen, nicht wesentlich auf dem Grundsatze der Traditions⸗ und Kameradschaftspflege beruhen, sondern in der Hauptsache die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Belange ihrer Mitglieder bezwecken, werden von dem Verbote ausgenommen.

2. Nur den Mitgliedern zugängliche Veranstaltungen rein gesellschaftlicher Art der Vereinigungen von Angehörigen ehemaliger Truppenteile gelten nicht als Versammlungen im Sinne meines Verbotes, sofern sie in gedeckten Räumen stattfinden.

3. Die geschlossene Teilnahme der Mitglieder solcher Ver einigungen an Feierlichkeiten anläßlich der Beerdigung von Mitgliedern kann von den Ortspolizeibehörden zugelassen werden, wenn hierbei Waffen nicht mitgeführt, schwarzweiß⸗ rote Abzeichen nicht gezeigt werden und auch sonst eine Ge⸗ der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung in⸗ olge der Teilnahme der Vereinigung an der Beerdigungs⸗ feierlichkeit nicht zu besorgen ist. 8 g

Berlin, den 28. Juli 192222.

Der Preußische Minister des Innern Jb111““

¹) M. Bl. i. V. S. 735.

Ausführungsverordnung des Ministers Rq1922— II G 2030 für das Ges. zn Schutze der

Republik v. 21. 7. 1922 (NGBl. S. 585).

I. Strafanzeigen und Ermittlungsvorgänge wegen solcher

das Gesetz über Aenderungen in der Seeunfallversicherung,

Betroffenen erfolgt ist, im „Reichs⸗ und Staatsanzeiger“ zu ver⸗

Zuständigkeit des Staatsgerichtshofs begründet ist (§8 1—8 des Gesetzes), von den mit dem Verfahren befaßten Polizeibehörden unmittelbar der Reichsanwaltschaft in Leipzig, soweit diese Zu⸗ ständigkeit nicht begründet ist (§§ 19, 20, 22 d. Ges.), der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft zu übersenden. Mir selbst ist über solche Verfahren nur in Fällen von besonderer politischer Be⸗ deutung durch die Hand des Staatskommissars für die öffentliche Ordnung zu berichten.

II. Zu Maßnahmen nach § 14 Abs. 1, 2 und § 21 des Gesetzes find außer der Landeszentralbehörde die Oberpräsidenten für den Bereich ihrer Provinz, für den Bezirk der Stadtgemeinde Groß Berlin der Polizeipräsident in Berlin zuständig. 17 Abs. 1 des Gesetzes.)

Die Oberpräsidenten bzw. der Polizeipräsident in Berlin haben alle Vorkehrungen zu treffen, die zu ihrer rechtzeitigen Unterrichtung über Versammlungen, Aufzüge und Kundgebungen der im § 14 Abs. 1 d. Ges. sowie über Vereine und Vereinigungen der im § 14 Abs. 2 des Gesetzes bezeichneten Art, ferner über den nach § 21 des Gesetzes zu beanstandenden Inhalt periodischer Druckschriften erforderlich sind.

Eine Anmeldepflicht kann zu diesem Behufe für Versamm⸗ lungen durch polizeiliche Maßnahmen der Oberpräsidenten bzw. des Polizeipräfidenten in Berlin nicht geschaffen werden; solche Pflicht kann außer auf Grund des Art. 48 der RV. nur durch Gesetz für Versammlungen unter freiem Himmel begründet werden. (Art. 123 Abs. 2 RV.)

Die amtliche Ueberwachung von öffentlichen Versammlungen durch Beauftragte der Polizeibehörde ist zulässig. Unzulässig ist dagegen die amtliche Ueberwachung nichtöffentlicher Versamm⸗ lungen; eine überraschende Kontrolle ist bei solchen Versamm⸗ lungen nur im Rahmen der Bestimmungen der StPO. zulässig, also wenn der Verdacht einer strafbaren Handlung begründet ist.

Die Auflösung einer Versammlung gemäß § 16 des Gesetzes durch den Beauftragten der Polizeibehörde und die Beschlagnahme von Druckschriften gemäß § 20 des Gesetzes sind Maßnahmen der örtlichen Polizeibehörde, über die dem Oberpräsidenten sofort zu berichten ist.

Vor Verbot oder Auflösung von studentischen Vereinen und von mit studentischen Angelegenheiten befaßten Vereinigungen ist mir zu berichten, damit meinerseits im Benehmen mit dem Herrn Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung zunächst ge⸗ prüft werden kann, ob Maßnahmen der studentischen Disziplin ausreichen.

Die Verbote und Auflösungsverfügungen gemäß § 14 Abs. 2 und § 21 des Gesetzes sind stets, auch wenn die Zustellung an den

öffentlichen, und zwar ohne Angabe der Gründe.

Von dem Verbote ist den zuständigen Behörden der Eisen⸗ bahn⸗ bzw. Postverwaltung Mitteilung zu machen, sofern für ver⸗ botene Veranstaltungen die Gestellung von Sonderzügen, Fahr⸗ preisermäßigungen und dergleichen in Frage stand, oder sofern

denten eingehenden Berichte über Maßnahmen einer Ortspolizei⸗

die weitere Versendung einer verbotenen Druckschrift zu be⸗ sorgen ist.

Die Verfügungen selbst sind bei ihrem Erlaß mit Gründen abzusetzen. In den Gründen sind die Tatsachen, die im Falle des § 14 Abs. 1 des Gesetzes die Besorgnis der dort behandelten Art rechtfertigen und in den Fällen der §§ 14 Abs. 2 und 21 den der Begründetheit der Maßnahme erbringen, eingehend arzulegen.

Die Gründe sind den Betroffenen in den Fällen des § 14 Abs. 2 und des § 21 des Gesetzes ohne weiteres, in den Fällen des § 14 Abs. 1 des Gesetzes nur auf Antrag mitzuteilen 14 Abs. 3 des Gesetzes). Mir selbst sind von jeder Verfügung dieser Art sofort nach ihrem Erlaß vier beglaubigte Abschriften durch die Hand des Staatskommissars für die öffentliche Ordnung zu übersenden. Das gleiche gilt hinsichtlich der bei den Oberpräsi⸗

behörde gemäß § 16 des Gesetzes. Bei Verboten gemäß § 21 des Gesetzes sind den Abschriften möglichst vier Exemplare der Druck⸗ schrift, die den Anlaß zu dem Verbot gegeben hat, beizufügen.

In den Verfügungen ist auf die Bestimmungen des Gesetzes

hinsichtlich der Einlegung der Beschwerde hinzuweisen und darauf hinzuwirken, daß bei Einlegung der Beschwerde zwei Abschriften der Beschwerdeschrift beigefügt werden. Die Beschwerdeschrift ist, sofern die Verfügung von der entscheidenden Stelle aufvrecht⸗ erhalten wird, mir mit Begleitbericht, in dem zu den Darlegungen. der Beschwerdeschrift Stellung genommen und das die Verfügung begründende Material, soweit dies nicht schon in der Verfügung selbst geschehen ist, übersichtlich erörtert wird, unter Beifügung je einer Abschrift der Beschwerdeschrift und des Begleitberichts sowie mit dem übersichtlich geordneten und gehefteten Material unverzüglich durch die Hand des Staatskommissars für die öffent⸗ liche Ordnung zu übersenden. Bei Beschwerden gegen Ver⸗ fügungen von Ortspolizeibehörden gemäß § 16 des Gesetzes ge⸗ schieht die Uebersendung von der Ortspolizeibehörde durch die Hand des Oberpräsidenten und mit dessen Stellungnahme weiter durch die Hand des Staatskommissars für die öffentliche Ordnung en mich. Hält die entscheidende Stelle ihre Verfügung auf Grund der Beschwerde nicht aufrecht, so ist mir die Beschwerdeschrift und die letztere abändernde Entscheidung in vier beglaubigten Ab⸗ schriften durch die Hand des Staatskommissars für die öffentliche Ordnung zu übersenden. Handelt es sich um eine Beschwerde gegen ein Verbot gemäß § 21 des Gesetzes, so sind nach Möglichkeit zehn Exemplare der .“ Druckschrift mit der Beschwerdeschrift zu über⸗ enden.

Die Bearbeitung aller Beschwerdesachen hat mit größter Be⸗ schleunigung zu geschehen und ist so zu fördern, daß spätestens drei Tage nach Eingang der Beschwerde die Vorgänge an mich ab⸗ gesandt werden.

Berlin, den 28. Juli 1922. G

Der Preußische Minister des Innern. 8 Severing.

-

. Auf Grund des § 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze der Republik vom 26. Juni 1922 (NGBl. I. S. 521) habe ich die Jugendvereinigung „Die Knappenschaft“ (Hauptsitz in Cassel) mit ihren ge⸗ samten Gauleitungen und Unterabteilungen für den Bereich des Freistaats Preußen aufgelöst.

Berlin, den 31. Juli 1922

Der Minister des Innern.

Handlungen, die nach den Bestimmungen des Gesetzes zum S gen, den Bo in s Gesetzes zum Schutze r Republik strafbar sind, sind, soweit nach § 13 des Gesetzes die

Severing.

Ministerium für Landwirtschaft, und Forsten.

Die Oberförsterstelle Nentershausen im Negie ru hcsirf Cassel ist zum 1. Oktober 1922 zu besetzen. B. werbungen müssen bis zum 25. August 1922 eingehen.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und bv l1s vitche⸗

„Der Pastor i. R. D. Otto Albrecht in Naumburg a. S. ist zum Honorarprofessor in der theologischen Fakultät der Univerfität in Halle a. S. ernannt worden.

GSenerallotteriedirektion. 1“ Bekanntmachung.

Die Neulose zur 3. Klasse der 20. Preußisch⸗ Süddeutschen (246. Preußischen) Klassenlotterie sind

Vorklasselose bis zum Mittwoch, den 9. August d. J., Abends

Anspruchs eintritt. Die Ziehung der 3. Klasse beginnt Dienstag, den 15. August d. J., Morgens 8 Uhr, im Ziehungssaal des Lotterie⸗ gebäudes, Jägerstraße Nr. 56. Berlin W. 56, den 1. August 1922. 8 Preußische Generallotteriedirektion. Gramms.

Nichtamtliches.

Statistik und Volkswirtschaft.

Ueber den Arbeitsmarkt in Deutschland im Monat Juni 1922

berichtet nach den Ergebnissen der statistischen Erhebungen das „Reichsarbeitsblatt“:

Der Arbeitsmarkt bot auch während des verflossenen Juni im ganzen das gleiche Bild wie in den Vormonaten, so daß die Lage nach wie vor als im ganzen günstig angesprochen werden darf. Allerdings ließ das Maß, in welchem sich die seit einem halben Jahre eingetretene Besserung auswirkte, im Berichtsmonat merklich nach. Für weibliche Arbeitskräfte trat sogar schon, wenn auch in geringem Maße, ein Rückschlag ein, doch herrschte an männlichen, zumal gelernten Facharbeitern fühlbare Knappheit. Als Folge war in verschiedenen Gebieten eine Abwanderung in andere Berufe wahrzunehmen.

Die Krankenkassenstatistik zeigt eine weitere Zu⸗ nahme der Zahl der Beschäftigten. Bei den 5547 Kassen, von welchen Meldungen vorlagen, stieg die Mitglieder⸗ zahl von 12 876 326 am 1. Juni auf 12 903 592 am 1. Juli 1922, also um 27 266 oder 0,2 vH (im Vormonat um 2,3 vH). Be⸗ merkenswert ist, daß die Zunahme der Versichertenzahl sich nur beim männlichen Geschlecht geltend machte, während bei den Frauen ein Rückgang in der Zahl der Versicherten bezw. Beschäftigten fest⸗ zustellen war.

Nach der Arbeitslosenstatistik der Arbeitnehmer⸗ organisationen ging die Arbeitslosigkeit im Juni weiterhin etwas zurück, so daß der absolut tiefste bisher festgestellte Stand erreicht wurde. Von 6239 397 durch die Erhebung erfaßten Mitgliedern

einem Sinken der Arbeitslosigkeit bei den männlichen Arbeitnehmer n ein Steigen bei den weiblichen gegenüber.

„Die Statistik der unterstützten Erwerbslosen läßt für den Berichtsmonat ein weiteres Anhalten der bereits seit April beobachteten Besserung erkennen. Insgesamt wurden am 1. Juli nur noch 19 864 Vollerwerbslose aus den Mitteln der öffentlichen Erwerbslosenfürsorge unterstützt; hiervon waren 13 950 Männer, 5914 Frauen. Außerdem wurden noch 25 823 Familienangehör ige Erwerbsloser mitunterstützt (sog. Zu⸗ schlagsempfänger). Verglichen mit dem Stande vom 1. März, ist die Zahl der Unterstützten auf weniger als ein Zehntel der damaligen Anzahl heruntergebracht worden.

Zufolge der Statistik der Arbeitsnachweise hatte deren Inanspruchnahme insbesondere seitens der Arbeitnehmer im Juni einen gewissen Rückgang aufzuweisen, so daß in vielen Berufs⸗ gruppen eine Knappheit an Facharbeitern, hier und da sogar ein fühl⸗ barer Mangel bemerkbar wurde. Insgesamt wurden im Juni 726 526 (im Vormonat 764 899) Stellenangebote, 749 940 (im Vor⸗ monat 818 819) Arbeitsgesuche und 489 186 (im Vormonat 526 538) Vermittlungen gezählt. Auf je 100 Stellenangebote entfielen im ganzen 103 (im Vormonat 107) Arbeitsgesuche (bei Trennung der Geschlechter: Männer 109, Frauen 91). Von je 100 Arbeitsgesuchen führten je 65,23 (im Vormonat 64,30) zu Vermittlungen, von je 100 Stellenangeboten je 67,33 (im Vormonat 68,84).

8 Verkehrswesen.

Flugpost Berlin —Hamburg— Westerland. Vom 1. August an findet auf der Flugpostlinie Berlin —Hamburg— Wester⸗ land in jeder Richtung werktäglich nur einmaliger Flugdienst statt. Flugplan ab Berlin (Staaken) 1,30 N., ab Hamburg 3,45, an Westerland 5,30, zurück ab Westerland 3,15 N., ab Hamburg 5,15 an Berlin 7,15. 6

Handel und Gewerbe.

Die Betriebslage im Ruhrbezirk war laut Meldung des „W. T. B.“ auch in der abgelaufenen Woche unverändert gut. Vereinzelt entstanden geringe Schwierigkeiten in der rechtzeitigen Bedarfsdeckung einiger Zechen, da der Leerwagenzulauf aus nördlicher Richtung infolge erheblichen Leerwagenbedarfs in den nördlichen Umschlagplätzen zur Abbeförderung englischer Kohlen fast ganz aussetzte und dadurch erhebliche Um⸗ verfügungen der Leerwagenbestände erforderlich wurden. Für Kohlen, Koks und Briketts wurden in der vergangenen Woche im arbeitstäglichen Durchschnitt einschließlich der nachträglich bestellten Wagen 21 127 Wagen (gerechnet zu je 10 t) angefordert. Gestellt wurden arbeitstäglich durchschnittlich 21 028 Wagen (Höchstgestellung am 24. Juli 21 312). Im gleichen Zeit⸗ raum des Vorjahrs betrug die Durchschnittsgestellung 20 282 Wagen. Der Wasserstand des Rheins ist immer noch recht günstig. An den Kippern der Duisburg⸗Ruhrorter Häfen wurden werktäglich 17 713 (18 402) t, in den Zechenhäfen der Kanäle 27 536 (25 374) t um⸗- ““ 8

L e Verkaufsstelle Vereinigter Fabrikanten isolierter Leitungsdrähte, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin SW. 61, Tempelhofer Ufer 11, teilt dem „W. T. B.“ mit, daß für alle ab 3. August 1922 bei ihr eingehenden Aufträge bis auf weiteres folgende Teuerungszuschläge maßgebend sind: FGA, NGAB, NGAF, NGAz, NGArT, NFA chwarz imprägniert 160 vo, NPL, NPLR, NPILS, NSA, NFA mit Glanzgarn⸗ beflechtung 180 vH, für alle übrigen Typen 200 vH. Aenderungen des Zolltarifes in Oesterreich.

Der österreichische Nationalrat hat, wie der Deutsch⸗Oesterreichisch⸗ der st Wirtschaftsverband in Berlin mitteilt, EE

Domaäͤnen 8

nach den §§ 6 und 13 des Lotterieplans unter Vorlegung der

6 Uhr, zu entnehmen, andernfalls der Verlust des planmäßigen

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts

waren am Stichtage 36 350 oder 0,6 vH ohne Arbeit. Auch hier steht

Vergehens nach §§ 64, 69, 70 und 138

G.⸗Bs.: Der ehem. Gefreite Stanislaus

152592]

dderung des sog Finanzzolltarifs vom 15. Juli 1921 beschlossen n den Zollsatz für eine Reihe von Waren herabgesetzt, so für Kaffee, Tee, Zucker und Petroleum. Für mehrere andere Waren ist hagegen der Zollsatz erhöht worden, so z. B. für Wein, Parfümerie⸗ waren und Halbedelsteine. Auch auf die neuen Zollsätze ist das übliche Zollaufgeld, zu entrichten, das gegenwärtig 7 500 Kr. beträgt. Interessenten erfahren Näheres bei der Geschäftsstelle des Deutsch⸗ Oesterreichisch⸗Ungarischen Wirtschaftsverbandes (Abteilung Oesterreich), Berlin W. 35, Am Karlsbad 16.

Wien, 1. August. (W. T. B.) Das Finanzministerium hat in Anbetracht der überaus großen Valutaansprüche, die in letzter Zeit an die Devisenzentrale gestellt wurden und welche auf eine überaus starke Versorgung von Industrie und Handel sowie auf Angstkäufe schließen lassen, die Devisenzentrale angewiesen, den Bedarf an ausländischen Zahlungsmitteln bis auf weiteres nur nach Maßgabe der all emeinen wirtschaftlichen Notwendigkeit und Dring⸗ lichkeit zu befriedigen. Ein Ansuchen um Zuteilung von Devisen an die Devisenzentrale ist mit das Schuldperhältnis gegenüber dem Aus⸗ land beweisenden Belegen sowie mit einer eidesstattlichen Erklärung zu versehen, daß die betreffende Partei nicht über eigene frei verfüg⸗ bare ausländische Zahlungsmittel verfügt. Morgen findet wieder Clearingverkehr statt. Am 3. August fällt aus technischen Gründen das Clearing aus, das ab 4. August wieder täglich stattfindet.

Kopenhagen, 2. August. (W. T. B). Wochenausweis der Nationalbank in Kopenhagen vom 29. Juli (in Klammern der Stand vom 22. Juli) in Kronen: Goldbestand 228 304 222 (228 313 102), Silberbestand 3 998 272 (3 987 822), zusammen 232 302 494 (232 300 924), Notenumlauf 413 405 560 (401 167 399),

ckungsverhältnis in 56,2 vH (57,9). MM 8

—ö—ö

6 8

am 1. August 1922:

e

Ruhrrevier

.“ 1 1 898 Nicht gestellt .. 8 513 Beladen zurück⸗ 8

Berlin, 2. August. (W. T. B.) Großhandels⸗ preise in Berlin, offiziell festgestellt durch den Verband deutscher Großhändler der Nahrungsmittel⸗ und verwandten Branchen, Verbandsgruppe Berlin (e. V., Berlin). Die Preise verstehen sich für 50 kg frei Haus Groß Berlin, soweit nicht auf Grund des Orts⸗ gebrauchs Rollgeld berechnet wird. Gerstenflocken, lose ℳ, Gersten⸗ graupen, lose 2350 2450 ℳ, Gerstengrütze, lose 2350 2400 ℳ, Haferflocken, lose 2850 2925 ℳ, Hafergrütze, lose 2900 2950 ℳ, Hafermehl, lose ℳ., Kartoffelstärkemehl 3100 3450 ℳ, Maisflocken, lose 2100 2200 ℳ, Maisgrieß 2050 2150 ℳ, Mais⸗ mehl 1850 1950 ℳ, Maispuder, lose 2600 2700 ℳ, Makkaroni, lose 3100 3600 ℳ, Schnittnudeln, lose 2600 3100 ℳ, Reis, Birma 3100 3200 ℳ, glas. Tafelreis 3200 4800 ℳ, grober Bruch⸗ reis 2600 2800 ℳ, Reismehl, lose 2550 2650 ℳ, Reis⸗ grieß, lose 2250 2550 ℳ, Ringäpfel, amerik 21 800 22 000 ℳ,

etr. Aprikosen, cal. 22 500 23 900 ℳ, getr. Birnen, cal. 15 500 is 15 700 ℳ, getr. Pfirsiche, cal. 12 060 12 275 ℳ, getr. Pflaumen 5150 5350 ℳ, Korinthen, 1921 Ernte 9960 10 000 ℳ, Rosinen, kiup. carab. 1921 Ernte 7900 8100 ℳ, Sultaninen in Kisten 1921 18 500 18 700 ℳ, Mandeln, bittere 12 195 12 570 ℳ, Mandeln, süße 21 650 21 900 ℳ, Kaneel 19 900 20 100 ℳ, Kümmel 14 375 bis 14 500 ℳ, schwarzer Pfeffer 11 560 11 680 ℳ, weißer Pfeffer 16 520 16 780 ℳ, Kaffee superior roh 19 800 20 200 ℳ, Kaffee prime roh 20 300 20 800 ℳ. 1

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Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 2. August auf 25 181 (am 1. August auf 19 941 ℳ) für 100 kg. 1

2

Kartoffelpreise der Notierungskommission des Deutschen Landwirtschaftsrats. Erzeugerpreise für Speisekartoffeln in Mark je Zentner ab Verladestation:

Berlin, 1. August: Weiße 270 280, Rosen 240 260, blaue 280 300 ℳ.

Großhandelspreise:

Frankfurt a. M., 31. Juli. Wetterauer Frühkartoffeln 360

bis 370 ℳ, frachtfrei Frankfurt NMN. v“

Speisefette. Bericht von Gebr. Gause. Berlin, den 2. August 1922. Butter. Die Festigkeit der übrigen Fett⸗ märkte wirkte auch auf den Buttermarkt. Die Eingänge sind sehr knapp und mußten die Preise, um überhaupt Ware zu bekommen, um 15 per Pfund erhöht werden. Die heutige amtliche Notierung

ist: Einstandspreise per Pfund inkl. Faß frei Berlin I a Qualität 105 ℳ, IIa Qualität 95 97 ℳ, abfallende —. Margarine. Infolge der Teuerung der Rohstoffe mußten die Preise abermals um 14 per Pfund erhöht werden. Dieselben sind 77 88 per Pfund. Schmalz. Die Preise steigen sprunghaft im Einklang mit den Dollarkursen. Die Vorräte am Platze sind knapp, da der Handel sich scheut, bei diesen Preisen die Ware zu übernehmen. Die Preise sind daher nur nominell und z. Zt. auf Grund der Kurse: Choice Western. Steam 120 ℳ, Pure Lard in Tierces 125 ℳ, do. Firkins und Kisten 126 ℳ, Berliner Bratenschmalz 126 Spesck. Rege Nachfrage bei knappen Vorräten. Amerikanischer gesalzener Rückenspeck notiert 98 100 je nach Stärke.

S 8 S Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.

Köln 2. August. (W. T. B.) (Amtliche Devisenkurse.) Holland 31 180,45 G., 31 259 55 B., Frankreich 6566,75 G. 6583,25 B., Belgien 6192,25 G. 6207,75 B., Amerika 820,95 G. 823 05 B., England 3675,40 G. 3684,60 B., Schweiz 15790,20 G., 15829,80 B., Italien 3765,25 G., 3774,75 B., Dänemark 17797,70 G. 17842,30 B., Norwegen 14042,40 G. 14077,60 B., Schweden 21632,90 G., 21687,10 B., Spanien 12983,75 G., 13016,25 B. Prag 2027,45 G., 2032,55 B., Budapest 31,45 G., 31,55 B., Wien 1,33 G., 1,37 B.

Hamburg, 2. August. (W. T. B.) (Börsenschlußkurse.) Deutsch⸗Australische Dampfschiff⸗Gesellschaft 543,00 bis 583,00 bez., Hamburger Paketfahrt 510,00 bis 536,00 bez., Hamburg⸗Südamerika 858,00 bis 867,00 bez., Norddeutscher Lloyd 349,00 bis 360,00 bez., Vereinigte Elbeschiffahrt 1200,00 bis 1250,00 bez., Schantungbahn 440,00 bis 460,00 bez., Brasilianische Bank 2190,00 bis 2310,00 bez., Commerz⸗ und Privat⸗Bank 278,00 bis 280,00 bez., Vereins⸗ hank 287,00 bis 292,00 bez., Alsen⸗Portland⸗Zement 1645,00 bis 1685,00 bez., Analo⸗Continental —,— G., —,— B., Asbest Calmon 572,00 bis 582,00 bez., Dynamit Nobel 810,00 bis 834,00 bez., Gerbstoff Renner 1925,00 bez., Norddeutsche Jutespinnerei —,— G., —,— B., Merck Guano 1000,00 bez., Harburg⸗Wiener Gummi 1375,00 bez., Kaoko 260,00 bez., Sloman Salpeter 440,00 bez., Neu⸗ guinea —,—, Otavi⸗Minen⸗Aktien 1900,00 bez. Fest.

Leipzig, 2, August. (W. T. B.) Sächsische Rente 64,00, 5 % Leipziger Stadtanleihe 95,50, Allgemeine Deutsche Credit⸗ anstalt 227,00, Bank für Grundbesitz 174,00, Chemnitzer Bank⸗ verein 240,00, Ludwig Hupfeld 620,00, Piano Zimmermann 765,00, Leipziger Baumwollspinnerei 940,00, Sächs. Emaillier⸗ u. Stanz⸗ werke vorm. Gebr. Gnüchtel 435,00, Stöhr u. Co. 2260,00, Thür. Wollgarnspinnerei 1125,00, Sächf. Wollgf. vorm. Tittel u. Krüger 1300,00, Tränkner u. Würker 810,00, Zimmermann⸗Werke 425,00, Germania 600,00, Peniger Maschinenfabrif 353,00, Leipziger Werk⸗ zeug Pittler u. Co. 1000,00, Wotan⸗Werke 950,00, Leipz. Kammgarn⸗ svinnerei 1010,00, Hugo Schneider 684,00, Wurzner Kunstmühl. vorm. Krietsch 545,00, Hall. Zucker, Fabrik 1012,00, Mittweidaer Kratzen —,—, Fritz Schulz fun. 1199,00, Riebeck u. Co. 525,00, Thüring. Gas 350,00, Hallesche Pfännerschaft 536,00. Fest.

Frankfuxt a. M., 2. August. (W. T. B.), Oesterr. Kredit 84,00, Badische Anilin 865,00, Chem. Griesheim 890,00, Höchster Farbwerke 793,00, Holzverkohlungs⸗Industrie Konstanz 730,00, Deutsche Gold⸗ und Silberscheideanstalt 1150,00, Adlerwerke Klever 514,00, Hilpert Armaturen 495,00, Pokorny u. Wittekind 659,00, Aschaffenburg Zellstoff 900,00, Phil. Holzmann 500,00, Wayß u. Freytag 529,00, Lothringer Zement 735,00, Zuckerfabrik Waghäusel 717,00, 3 % Mexikanische Silberanleihe —,—.

Hanzig, 2. August. (W. T. B.) Noten: Amerikanische 759,24 G., 760,76 B., Polnische 11.63 ½ G., 11,66 ½ B. Lele⸗ graphische Auszahlungen: London 3386.60 G., 3393,40 B., Holland 29 670,30 G., 29 729,70 B., Paris 6143,85 G., 6156,15 B., Posen 11 88 G., 11,78 ½ B., Warschau 11,63 ½ G., 11,66 ½ B., Posen 11,68 ½ G., 11,78 ½ B., Danziger Privatbank —,— G.

Wien, 2. August. (W. T. B.) Türkische Lose —X,—, Mai rente —,—, Februartente —,—, Oesterreichische Kronenrente —,—, Oesterr. Goldrente —,—, Ungarische Goldrente —,— Ungarische Kronenrente —,—, Angkobank 95,000, Wiener Bankverein 17 400, Oesterreichische Kreditanstalt 18 200, Ungarische Kreditanstalt 106 000, Länderbank 130 000, Oesterreichisch⸗Ungarische Bank —,—, Wiener Unionbank 16 600, Lloyd Triestina —,—, Staatsbahn 910 000, Süd⸗ bahn 148 100, Südbahnprioritäten 277 000, Siemens u. Schuckert 34 990, Alpine Montan 530 000, Poldihütte 680 000, Prager Eisen —,—, Rima Murany 265 000, Skoda⸗Werke 880 000, Brügxer Kohlen 1 025 000, Salgo⸗Kohlen 735 000, Daimler Motoren 14 990, Veitscher Magnesit —,—, Waffenfabrik 32 000, Galizia⸗Petroleum 420 000, Kaiser⸗Ferdinand⸗Nordbahn 10 900 000, Leykamaktien —,—,

Nordbahn —,—. Wien, 2. August. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Amsterdam 19 705,00 G., Berlin 6585,00 G., Kopen⸗ hagen 10 942,00 G., London 226 700,00 G., Paris 4137,00 G., Zürich 9693,00 G., Marknoten 6575,00 G., Lirenoten 2278,00 G., Jugoslawische Noten 616,00 G., Tschecho⸗Slowakische Noten 1247,50 G., Polnische Noten 770,00 G., Dollar 50 825,00 G., Ungarische Noten 2264,00 G. Prag, 2. August. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale (Durchschnittskurse): Amsterdam 1587,50, Berlin 5,00, Christiania 693,50, Kopenhagen 877,50, Stockholm 1070,00, Zürich 780,00, London 182,00, New York 40,87 ½, Wien 0,07 5⅞, Mark⸗

London, 2. August. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 54,82 ⅛, Belgien 57,97 ½, Schweiz 23,37, Holland 11,21, New York 4449⁄⁄8, Spanien 28,68. Italien 98,18, Deutschland 37,00, Wien 24 000,00, karest 635,00. 8 Bukereft 889,00 2. August. (W. T. B.) Sllber 35,25, Silber auß

Lieferung 351 . 8

Zürich, 2. August. (W. T. B.) Devisenkurse. Berlin 0,68, Wien 0,01, Prag 13,00, Holland 203,60, New York 526,50, London 23,37, Paris 42,67 ½, Italien 23,67 ½, Brüssel 40,50, Kopen⸗

hagen 113,00, Stockholm 137,00, Christiania 88,75, Madrid 81,50.

Warschau 0,08 ½.

Amsterdam, 2. August. (W. T. B.) 5 % Niederländische Staatsanleihe von 1918 877⁄1½1, 3 % Niederländische Staats⸗ anleihe 615⁄⁄26, 3 % Deutsche Reichsanleihe Januar⸗Juli⸗Coupon —,—, Königlich Niederländ. Petroleum 410,50, Holland⸗Amerika⸗ Linie 108,25, Atchison, Topeka & Santa —,—, Rock Island —,—, Southern Pacific —,—, Southern Railway 25 1, Union Pacific 151,00 Anaconda 109,25, United States Steel Corp. 104,50. Flau. 1

EE1 2. August. (W. T. B.) London 20,66, New York 466,00, Hamburg 0,63, Antwerpen 35,75, Zürich 88,70, Amsterdam 121,40, Christiania 79,50, Helsingfors 9,85, Prag 11,50. Stockholm, 2. August. (W. T. B.) Devisenkurse. London 17,06, Berlin 0,53, Paris 31,15, Brüssel 29,75, schweiz. Plätze 73,25, Amsterdam 148,40, Kopenhagen 82,75. Christiania 66,75, Washington 384,50, Helsingfors 8,10, Prag 9,70. Christiania, 2. August. (W. T. B.) Devisenkurse. London 26,05, Hamburg 0,85, Paris 48,00, New York 587,00, Amsterdam 227,00, Zürich 112,00, Helsingfors 12,50, Antwerpen 45,00, Stock⸗ holm 153,00, Kopenhagen 126,50, Prag 14,500.

Devisenkurse. Paris 37,65,

1s

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

London, 1. August. (W. T. B.) Wollauktion. Die Anzahl der heute angebotenen Ballen betrug 12 300. Bei sehr reger Nachfrage waren die Preise den Verkäufern günstig.

London, 2. August. (W. T. B.) Auf der heutigen Woll⸗ auktion wurden 11 200 Ballen angeboten. Bei lebhafter Nach⸗ frage wurden die zuletzt notierten Preise erzielt.

Liverpool, 2. August. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz 14 000 Ballen, Einfuhr 7500 Ballen. Augustlieferung 12,98, Sep⸗ temberlieferung 12,80, Oktoberlieferung 12,68. Amerikanische

unverändert.

Manchester, 1. August. (W. T. B.) Die Tendenz am Tuchmarkt war sehr ruhig und zurückhaltend. Garne waren willig.

Nr. 32 des, Ministerialblatts für die Preußische innere Verwaltung“ (Ausgabe B), herausgegeben im Preußischen Ministerium des Innern, folgenden Inhalt: Persönliche Angelegenheiten. Allgemeine Ver⸗ waltungssachen. Aufbewahrung der Gesetzblätter usw. Mieter in staatseigenen Gebäuden. Monarchische Hoheitszeichen. Be⸗ flaggung d. Dienstgebäude. Aeußere Kennzeichnung dienstl. Sen⸗ dungen. Beglaubigung v. Urkunden. Ehejubelfeier. Dienst⸗ alter d. Beamten. Bezüge ehem. els.⸗lothr. Beamten. Studien⸗ leiter f. Neg⸗Ref. Angelegenheiten der Kommunalverbände. Gut⸗ achterausschüsse bei d. Besoldungsregelung d. Kommunalbeamten. Besoldung d. Kommunalbeamten. Nebenbezüge d. Gemeindeforst⸗ beamten. Polizeiverwaltung. Aufgaben der Polizei. Aufhebung

Sicherheit. Polizeil. Vernehmungen. Beifitzer b. d. Aufruhr⸗ schädenausschüssen. S schüssen. Gefangenensammeltransporte in Thüringen. Ge⸗

burg“. Einrichtung, Behörden, Beamte: Im allgemeinen. Ermittelung eines Polizeibeamten. Orgunisation. Heiratserlaubnis f. Schutzpol.⸗ Beamte. Kassen⸗ u. Rechnungswesen. Rechnunglegende Kassen d. Schutzpolizei. Gebührnisse, Dienstvorschriften. Kommando⸗ zulage ufw. f. Landi. Beamte. Gebührnisregelung d. Schutzpol.⸗ Beamten. Verpflegung, Bekleidung, Ausrüstung, Unterkunft, Ausbildung. Waffentragen in Kurorten usw. Unterkunftsgerät d. Schutzpol. Wohnraumabzüge für Schutzpol.⸗Beamte. Waffenver⸗ teilung d. Polizei. Lehrgang f. Pol.⸗Offiz. an d. höh. Pol⸗Schule, desgl. bis zum Pol.⸗Hauptm. Badeanstalten f. d. Schutzpol. Peterinärwesen. Dienstgespanne d. Schutzpol. f. Privatzwecke. Pferdeankauf b. d. Schutzpol. Staatsangehörigkeit. Einbürgerung v. Ausländern. Optionen. Kriegsübergangswirtschaft. fristen in den Schädenges. Vorentschädigungsbehörden f. Kriegs⸗ schäden. Steuern. Realsteuerzuschläge d. Gemeinden. Fortfall

liche Berichtigungen. Nichtamtlicher Teil. Mün u. Berline Richtlinien (Schluß). Neuerscheinungen

8

noten 5,15, Polnische Noten 0,63 ½, Pariser Devisen 331,00.

markt.

8 Al

41 2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren. 5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

Bffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 20

6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 1 8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.

9. Bankausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.

——

—. ——

1“]

Befriftete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

II. Küstenwehrabteilung

haven, geboren am 25. Juni 1901 in Hannover, wird für fahnenflüchtig erklärt. Oldenburg, den 25. Juli 1922. Das Landgericht. Strafkammer I.

beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 10. April 1923 vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Ringstraße 19, Zimmer Nr. 15, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und den Pfandschein

in Wilhelms⸗

[52287] Beschluß

vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗

in der Strafsache gegen den ehem. Ge⸗ freiten Stanislaus Batog, geboren am 2. November 1895 zu Hohensalza, wegen

2) Aufgebote,

M.⸗Str.⸗G.⸗Bs. und § 246, 74 Str.⸗ Batog, geboren am 2. November 1895 zu Hohensalza, wird für fahnenflüchtig erklärt. Bremen, den 17. Juli 1922. Das Amtsgericht. Abteilung für Strafsachen. Ditzen.

[52348] Aufgebot.

brannten Reichsbank in Kiel⸗ 1. Der Reiter Heinrich Mai, geboren am 15. Juli 1900 in Lengsfeld, Kreis Schwelm, 2. der Reiter Otto Berndt, eboren am 28. Dezember 1898 zu Bad Elster i. Vogtl., beide von der 4. Es⸗ kadron Reiterregiments 15 zu Münster i. W,., werden für fahnenflüchtig erklärt. Münster i. W., den 19. Juli 1922.

Das Amtsgericht.

——,—

[52591] Beschluß. Der Obermatrose Rudolf Georg CEduard August Haage von der 3. Komp.

1916 Nr. 1916 Nr. 7 328 191. 1915 Nr. 265 202. 1917 Nr. 10 580 122. 1917 Nr. 10 580 121. 1917 Nr. 10 580 120. 1917 Nr. 10 580 119. 1917 Nr. 10 580 118. 1917 Nr. 10 580 117.

und Fundsachen, stellungen u. dergl.

Kapitänleutnant a. D. Kurt Maletz aus Kiel hat das Aufgebot des angeblich ver⸗ Darlehnskassenpfandscheins Nr. 1450 über folgende von ihm bei der der lombardierte Deutsche Reichsanleihestücke:

5 % Deutsche Reichsanleihe: 190

zusammen 10000

erklärung des Pfandscheins erfolgen wird. Die Reichsbank darf an einen anderen Nr. Inhaber des aufgebotenen Pfandscheins nicht Leistungen bewirken. Kiel, den 21. Juli 1922. Das Amtsgericht. Abteilung 18.

Verluft

bewirken,

[52631] Zahlungssperre.

Auf Antrag des Rentners Hermann Kirchner zu Blankenhain i. Thür. wird Deutschen Hypothekenbank Aktien⸗ gesellschaft zu Berlin betreffs der angeb⸗ lich abhanden gekommenen 4 % Pfand⸗ briefe der genannten Gesellschaft, Serie VII 1000 Lit. F Nr. 14 191, 5924, 7405, Serie XI . 1000 Lit. F Nr. 1308, 1185, Ser. X Lit F 2000 Nr. 1292, 1424, 1527, verboten, an einen 1000 anderen Inhaber als den obengenannten 1000 Antragsteller eine Leistung zu bewirken, 1000 sinsbesondere neue Zinsscheine oder einen 1000 Erneuerungsschein auszugeben. 84 F. 120.22 1000 Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 84, 1000 den 2. August 1922.

[52345] 5 %

[52629]

burg Nr. Mantel Zwickauer

2 * 2 * *

6 [52632]1 Zahlungssperre.

Auf Antrag der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt Abt. Dresden in D vertreten durch den Vorstand, wird der Reichsschuldenverwaltung in Berlin be⸗ treffs der angeblich abhandengekommenen Schuldverschreibungen Kriegsanleihe 533 883/4 Nr. 1 612 121/6 zu je 5000 verboten, an einen anderen Inhaber als die oben⸗ genannte Antragstellerin eine Leistung zu insbesondere neue Zinsscheide 6000 oder einen Erneuerungsschein auszugeben. 81. F. 345. 22.

Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 81, den 2. August 1922.

Die Zahlungssperre hinsichtlich der 5 % Kriegsanleihe Nr. 1 313 229 über 2000 ist aufgehoben. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 83.

Abhanden gekommen: 3 Stck. ige. Aktien der Rudolf Karstadt A.⸗G. Ham⸗ 212 802/4 = einer Maschinenfabrik Zwickau Nr. Berlin, den 2. 8. 1922. (Wp. 229/22.) Der Polizeipräsident. Abteilung IV. E.⸗D.

[52630] Abhanden gekommen: 1000 4 % Ungarische Goldrente Nr. 299 950 = 1/1000. Berlin, den 2. 8. 1922. (W p. 228/22.) Der Polizeipräsident. Abteilung IV. E.

[526288 Als verlustig gemeldet wurden:

2300 3 ½ % Ostpreuß. Pfandbriefe Lit. C 3493 = 1 à 1000) Lit. D 38 420, 38 424 = 2 à 500) Lit. E 26 230 = 1 à 300, mit Zins scheinen ab 1. Januar 1922. Daimler Motorenaktien Nr. 95 305, 53 029/30 = 3 à 1000, mit Erneuerungsscheinen und Dividenden⸗ scheinen für die Geschäftsjahre 1921 ff (Nr. 2 bis mit 10) sowie Nr. 13 239/41 = 3 à 1000, mit Erneuerungsscheinen und vollständigen Dividendenscheinbogen, enthaltend die Dividendenscheine für die Geschäftsjahre 1921 bis mit 30. .

Nachricht erbittet. Polizeipräsidium Dresden, Fundamt. zu Verlustbuch 38 B/22. 1b

Das Polizeipräsidium. Abteilung H.

J. A.: Dr. Pusch.

[52633]1 Bekanntmachung Nr. 89. Am 22. Mai 1922 stellte der Verband Beinwarenfabrikanten G. m. b. H., hier, auf die Firma Männel u. Löhme in Schönheide i. Erzg. einen Wechsel aus

Dresden,

der 5 prozentigen des Deutschen Reichs zu je 10 000 und

3/1000 u. ein über 1000 A.⸗G. in 10 633. der

Aktie

Buenos Aires 191,00, Budapest 0,24, Bukarest —,—, Agram 162,50

vom 2. August 1922 hat

Staatskommissare b. d. Aufruhrschädenaus..

Anmelde⸗

v. Stempelbogen. Reichswehr. Zusrt'erle ungageseh Handschrift⸗

landschaftl.

180,00, Stockhollm

I“n

Baumwolle 13 Punkte, brasilianische 28 Punkte niedriger, ägyptische

1

d. Vd. zum Schutze der Republik. Wiederherstellung d. öffentka weanch

9

fangenensammeltransporte. Bildstreifen „Ostpreußenreise Hinden⸗