1922 / 185 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 21 Aug 1922 18:00:01 GMT) scan diff

Gleichzeitig wird auf Grund des 1 des Gesetzes über ein vereinfachtes Enteignungsverfahren vom 26. Juli 1922 (Gesetzsamml. S. 211) bestimmt, daß Gesetzes bei der Ausübung des vorstehend verliehenen Ent⸗ eignungsrechts Anwendung zu finden hot.

Berlin, den 9. August 1922. öu 8 Im Namen des Preußischen Staatsministeriums. Der Minister für Handel und Gewerbe.

J. A.: Stapenhorst.

Dem Elektrizitätswerk Westfalen, A. G., in Bochum, wird hierdurch auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) das Recht verliehen, das zu den Anlagen für die Leitung und Verteilung des elektrischen Stromes innerhalb des Stadtkreises Münster i. W. erforderliche Grund⸗ eigentum im Wege der Enteignung zu erwerben oder, so⸗ weir dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu be⸗ lasten. Auf staatliche Grundstücke und staatliche Rechte an sremden Grundstücken findet dieses Recht keine Anwendung.

Gleichzeitig wird auf Grund des § 1 des Gesetzes über

ein vereinfachtes Enteignungsverfahren vom 26. Juli 1922 (Gesetzsamml. S. 211) bestimmt, daß die Vorschrift dieses Gesetzes bei der Ausübung des vorstehend verliehenen Ent⸗ eignungsrechts Anwendung zu finden hat. Berlin, den 9. August 1922. Im Namen des Preußischen Staatsministeriums. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Stapenhorst.

Dem Kreise Heiligenstadt,RegierungsbezirkErfurt, wird hierdurch auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221), das Recht verliehen, das zum Bau von Ueberlandleitungen im Kreise Heiligenstadt erforderliche Grundeigentum im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu be⸗ lasten. Auf staatliche Grundstücke und staatliche Rechte an fremden Grundstücken findet dieses Recht keine Anwendung. Geleichzeitig wird auf Grund des § 1 des Gesetzes über ein vereinfachtes Enteignungsverfahren vom 26. Juli 1922 (Gesetzsamml. S. 211) bestimmt, daß die Vorschrift dieses Gesetzes bei der Ausübung des vorstehend verliehenen Ent⸗ eignungsrechts Anwendung zu finden hat. 6

Berlin, den 9. August 1922. Im Namen des Preußischen Staatsministeriums Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Stapenhorst.

Ministerium des Innern.

Der Polizeipräsident Runge in Köln ist in gleicher Eigen⸗ aft nach Halle versetzt worden. 8 3

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Der Regierungs⸗ und Baurat Strauß in Gumbinnen ist zum Oberbaurat ernannt und als solcher an die Regierung in Stettin versetzt worden. 8 Deer Kreistierarzt Skerlo in Neumarkt ist in die Kreis⸗ tierarztstelle Breslau Stadt II und der Kreistierarzt Dr. Himmel in Berlin in die Kreistierarztstelle in Neumarkt versetzt worden.

5

Ministerium für Volkswohlfahrt.

„Der Regierungs⸗ und Baurat Redlich beim Ober⸗ in Charlottenburg ist zum Oberbaurat ernannt worden.

85 Ministerium für Wissenschaft, 8 Sund Volksbildung. Der Privatdozent Dr. Genzmer in Berlin ist zum

ordentlichen Professor in der rechts⸗ und staatswissenschaftliche Fakultät der Universität in Königsberg ernannt üxwF,A, 6

Kunst

Bekanntmachung.

Der für den Betriebsleiter Hans Schuster zu rettermühle (Amt Serkenrode) unterm 7. April 1922 e Iee. Sprengstofferlaubnisschein Muster B Nr. 37 ist zurückgenommen worden. Der Schei hat keine Gültigkeit mehr. be

Meschede, den 8. August 1922. Der Landrat. v. Mallinckrodt.

8

Bekanntmachung.

Der für den Schießmeister Anton Dröge zu Kückelheim (Amt Eslohe) unterm 1. Julis 1922 J.⸗Nr. I 5026 ausgestellte Sprengstofferlaubnisschein Muster B Nr. 62 ist zurückgenommen worden. Der Schein heat keine Gültigkeit mehr.

Miesschede, den 8. August 1922. 3 Der Landrat. v. Mallinckrodt.

ANRYMEEEEEEMMSFrwSeeh ExxeeeMrenexFMSrrvwxesxExwEkeeEvnemervaer eMs, wenen Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Finnische Gesandte Dr. Holma ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

2.

Die am 16. August ausgegebene Nr. 66 des „Zentralblatts

er Bauverwaltung“' hat folgenden Inhalt: Preisentwicklung am Baumarkt. Vermischtes: Wettbewerbe für Entwürfe zu dem Sympher⸗Gedenkstein in Minden a. d. Weser, zu einer Wandelbahn und zu einem Konzertsaal in Bad Pyrmont sowie zu einem Denk⸗ mal für ihre im letzten Kriege gefallenen Mitglieder der Gemeinde Schüttorf in 85 Einführung des Kalksandsteins in Sachsen. Wasserstände in den norddeutschen Stromgebieten im Jul 1922. Bücherschau. Löhne und Preise.

8

die Vorschrift dieses

Einfuhr von Tabak, Zigarren und Zigaretten in das deutsche Wirtschaftsgebiet im 1. Viertel des Rechnungsjahres 1922. 16“ Nach der Handelsstatistik (Spezialhandel); § 3 der Bestimmungen über die Tabakstatistik.

Tabakblätter, unbearbeitet

(Statist.

Zigaretten (Statist.

Zigarren (Statist. Nr. 29) 0Nr. 220 g) Nr. 220 h) Menge Wert Menge Wert Menge Wert 100 kg [1000 ℳ¹⁄100 kg 1000. ℳ]100 kg 1000,

13

Länder der Herkunft

Danzig.. .

5 5 99öe

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3 851 18 823

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Saargebiet. 6 39 151 50 Bulgarien. 3 831 26 072 Dänemark. 8 18 Griechenland. 21 358 191 534 Niederlande Oesterreich. S lUngden . . 312 2 081 Suͤdrußland 1459 10 167 Schweiz. Fr 88 Spanien 15 124 Aegypten.. 321 3 218 Brit. Ostafrika.. 7 58 Südafrika. . 8 10 45 Brit. Indien. 3 550 3 224 Malakka. 13 12 China 4 700 35 472 Korea .. 2 16 Niederl. Indien 85 391 691 256 1 8 Rußland i. Asien 738 Giaoin 1 Argentinien.. 6 3 Brit. Westindien. 295 ve56“ 1 Cuba u“ 245 Dominik. Republik. 6 930 Mexiko. 350 Paraguau.. 837 v“ 19 Venezuela . 206

Zusammen. 181 503 1445786 Davon

zollftht . . 44 846

Belgien... 72 585 Großbritannien 1 d 779 6 510 Westpolen. Türkat. 16 580 249 965 Algerien 1268 6 852 IE. 8 8 9 70 Philippinen . .. 71 402 L““ 15 176 Columbien. . . . 2296 Niederl. Amerika . 57 V. St. v. Amerika.] 17 554 94 164 verzollt 181 459 5

E

Berechneter Zoll⸗ bb“ 10 888 Goldzollaufgeld. 536 452

Berlin, den 19. August 1922. 8 Sctatistisches Reichsamt. J. A.: Dr. Platzer.

Der gemeinsame Unterausschuß des wixtschafts⸗ politischen und des sozialpolitischen Ausschusses des vorläufigen Reichswirtschaftsrats beriet in seiner Sitzung unter dem Vorsitz des Mitglieds Baltrusch den vom Reichs⸗ arbeitsministerium zur Begutachtung vorgelegten Entwurfeines Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Wett⸗ bewerbsverbots, den der wirtschaftspolitische Ausschuß in seiner Sitzung am 29. Juli d. J. an ihn überwiesen hat. Wie das „Nach⸗ richtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger“ berichtet, soll der Entwurf eine einheitliche Regelung des Wettbewerbsverbots (der sogenannten Konkurrenzklausel) für die verschiedenen Arten von Angestellten herbeiführen (Art. 1 Abs. 1). Nach dem geltenden Rechte unterstehen die kaufmännischen Angestellten dem Handelsgesetzbuch, die technischen Angestellten der Gewerbeordnung und alle übrigen Arbeitnehmer den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über Rechtsgeschäfte. Bisher hatte man so noch bei der Beratung bder Novelle zum Handelsgesetzbuch vom 10. Juni 1914 davon ab⸗ gesehen, die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches in den §§ 74, 25, 76 Abs. 1 und 82 a auf die Gewerbeordnung anzuwenden, da die Verhältnisse bei den technischen Angestellten in manchen Beziehungen anders liegen als bei dem kaufmännischen Hilfspersonal. Doch wurde schon damals die Vorlegung eines die technischen Angestellten und die sonst noch in Betracht kom menden Berufsgruppen berücksichtigenden Gesetzentwurfes erwogen, die infolge des Ausbruchs des Krieges unterblieb. Nunmehr soll bis zur endgültigen Regelung, im Arbeitsgesetzbuch eine sinngemäße Uebertragung der Bestimmungen des Handelsgesetzbuches auf alle übrigen Angestellten durchgeführt werden. Das Handelsgesetz⸗ buch schreibt vor, daß Vereinbarungen zwischen dem Prinzipal und einem Angestellten, die den letzteren für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses in seiner gewerblichen Tätigkeit beschränken, Wett⸗ bewerbsverhote der Schriftform bedürfen. Verbindlich ist das Wett⸗ bewerbsverbot nur dann, wenn sich der Prinzipal verpflichtet, für die Dauer des Verbots eine Entschädigung zu zahlen, die für jedes Jahr der Geltung des Verbots mindestens die Hälfte der von dem Angestellten zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen erreicht. Jedoch muß das Verbot zum Schutze eines berechtigten geschäftlichen Interesses des Prinzipals dienen und nicht eine unbillige Erschwerung des Fort⸗ kommens des Angestellten darstellen. Es kann nicht auf einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren erstreckt werden und ist nichtig, wenn der Angestellte zur Zeit des Abschlusses minderjährig war oder wenn die dem Gehilfen zustehenden jährlichen vertrags⸗ mäßigen Leistungen den Betrag von 12 000 nicht über⸗ steigen. Der vorliegende Gesetzentwurf will den Begriff des Angestellten im Sinne des § 12 des Betriebsrätegesetzes umgrenzen (Artikel 1 Abs. 1). Dem Unterschiede, der zwischen der Industrie. und dem Handel besteht, soll entsprochen werden durch eine ver⸗ schiedenartige Behandlung der Karenzzeit. So tritt an die Stelle eines Zeitraums von mehr als zwei Jahren, die das Handelsgesetzbuch für die kaufmännischen Angestellten vorsieht, ein solcher von mehr als fünf Jahren für die technischen Angestellten. Eine unbillige Erschwerung des Fortkommens des Angestellten wird verhindert durch eine Bestimmung nach der die Entschädigung für das dritte und die folgenden Jahre der Geltung des Verbots mindestens den vollen Be⸗ beaß der von dem Angestellten zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen erreichen muß (Art. 1, Abs. 3, Satz 2). Auch auf bereits geltende Wettbewerbsverbote sollen die neuen Vorschriften mit ihrem Inkrafttreten Anwendung finden (Art. 3, Abs. 1). Der § 133f der

Gewerbeordnung wird durch das Gesetz überflüssig und in Artikel 2 daher aufgehoben. Nicht unter die Bestimmung fallen die Angestellten

Wagen im Jahre 1914. ko g

des Reichs und der Länder, mit denen eine Schweigepflicht vereinbart ist, die der Schweigepflicht der Beamten gleichartig ist und nicht über diese hinausgeht (Art. 4).

In der allgemeinen Aussprache über den Entwurf wurde von einem Arbeitnehmervertreter des Handels gefordert,. 1. den Artikel 1, Abs. 1, Satz 2 dahin zu ändern, daß der Begriff des Angestellten aus dem Versicherungsgesetz für Angestellte in den Entwurf übernommen werde, um eine bessere Erfassung des Personen⸗ kreises zu ermöglichen, 2. im Interesse einer einheitlichen Angestelltengesetzzebung die technischen und die kaufmännischen Angestellten abweichend von Art. 1, Abs. 3 des Ent⸗ wurfs gleichzustellen, 3. die Entschädigung auf Grund des Wett⸗ bewerbsverbots laufend an die Geldentwertung anzupassen, auf der Grundlage der tarifvertraglichen Besoldung oder des ortsüblichen Ge⸗ halts Gleichgestellter Ein Arbeitgebervertreter der In⸗ dustrie sprach sich gegen eine Gleichstellung des technischen mit dem kaufmännischen Angestellten, aber für eine Anpassung der Entschädigungs⸗ summe an die Geldentwertung aus, die in der Praxis bereits geübt werde. Es sei überhaupt zweckmäßig, die Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Angestellten nicht durch Ge⸗ setz, sondern im Tarifvertrage zu regeln. Seinen Ausführungen schloß sich der Vertreter der Abteilung 3 an, der jedoch betonte, daß man zwei Kategorien von Angestellten unterscheiden müsse: solche, die ihre Kenntnisse im normalen Verlauf der Aus⸗ bildung sich aneignen, und solche, die in Einzelfällen (bei Er⸗ findungen ꝛc.) ins Vertrauen gezogen werden und dann gesetzlich zu

fassen sein müßten. Vor einer Ueberspannung des Gedankens des Wett⸗

bewerbsverbots warnte dagegen ein Arbeitnehmervertreter des Handwerks. Der Austausch von Erfahrungen könne für die Volkswirtschaft im Inlande von Vorteil sein. Auch verliere die Frage des Wettbewerbsverbots durch die sich ausdehnende Syndi⸗ zierung der Industrie an Bedeutung. Man solle die Frage daher unter zwei verschiedenen Gesichtspunkten betrachten und dem Wett⸗ bewerb im Inlande freiere Grenzen lassen als dem Wettbewerb im Auslande.

Der Ausschuß einigte sich schließlich dahin, den Entwurf zur eingehenden Beratung einer kleinen Kommission zu überweisen, die im September mit ihren Arbeiten beginnen soll und für deren Besetzung folgende Mitglieder vorgeschlagen wurden: aus Abteilung l von Siemens und Dr. Frank, aus Abteilung 2 Schweitzer und Fedisch, aus Ab⸗ teilung 3 Hartung und Vögele⸗Mannheim.

Verkehrswesen

Paketverkehr nach Jugoslawien. In Jugo⸗ slawien (Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen) dürfen nach einer neueren Anordnung der dortigen Finanzverwaltung die Zollämter Pakete aus dem Auslande, also auch aus Deutschland, nicht aus dem Zollgewahrsam freigeben, wenn die Empfänger nicht eine von dem zuständigen Ausschuß der Nationalbank ausgestellte Einfuhrbewilligung beibringen können. Diese Maßregel bezieht sich nur auf Warensendungen, die an Kaufleute zum Zweck des Weiterverkaufs gerichtet sind; sie betrifft aber nicht Privat⸗ personen, auch nicht Kaufleute, wenn sie sich etwas zu ihrem persönlichen oder häuslichen Gebrauch kommen lassen. Da die Zollämter angewiesen sind, die neue Bestimmung, an die sich die in Betracht kommenden Kreise noch wenig gewöhnt haben, mit aller Strenge zur Anwendung zu bringen, müssen die südslawischen Post⸗ ämter zahlreiche Pakete auf Kosten der Absender nach dem Aufgabe⸗ land zurückschicken. Der deutschen Geschäftswelt wird dringend geraten, vor der Versendung von Paketen nach Jugoflawien sich darüber zu vergewissern, daß wegen Einholung der Einfuhrbewilligung keine Schwierigkeiten entstehen und dafür zu sor di Empfänger sich diese Bewilligung rechtzeitig beschaffe

Handel und Gewerbe.

Der Ankauf von Gold für das Reich durch die Reichs⸗

bank und die Post erfolgt laut Meldung des „W. T. B.“ in der Woche.

vom 21. bis 27. Angust d. J. zum Preise von 3500 für ein Zwanzigmarkstück, 1750 für ein Zehnmarkstück. Für die ausländischen Goldmünzen werden entsprechende Preise gezahlt. Der Ankauf von Reichssilbermünzen durch die Reichsbank und Post sindet bis auf weiteres zum 80 fachen Betrage des Nennwerts statt.

Nach einer Uebersicht des Hauptwagenamts (Eisenbahn⸗

zentralamt) in Berlin über EE“ für Kohle,

Koks und Briketts in Einheiten zu 10 t für die Zeit vom 16. bis 31. Juli 1922 wurden in den Steinkohlenbezirken Ruhr, Aachen, Saarbezirk, Hannover, Oberschlesien, Niederschlesien, Sächsischer Bezirk, Münster (1921 bezw. 1914 in Klammern) in 13 (13 bez. 14) Tagen gestellt: 398 241 (— 49 388 bezw. 292 971) Wagen, nicht rechtzeitig 5736 gegen 20 429 im Jahre 1921 und 179. Im gleichen Zeitraum wurden in den Braun⸗ lenbezirken Halle, Ma deburg, Erfurt, Cassel, Hannover, Sächsischer Bezirk, Rheinischer Bezirk, Osten, Breslau, München, Frankfurt a. M. in 13 (13 bez. 14) Tagen gestellt: 215484 (+ 41 022 bezw. + 79 697). Nicht rechtzeitig gestellt wurden 2335 gegen 7604 im Jahre 1921 und 82 Wagen im Jahre 1914.

Die Kohlenförderung des Ruhrbeckens im Monat Juli 1922 betrug laut Meldung des „W. T. B.“ (ein⸗ schließlich der linksrheinischen Zechen):

Gesamt⸗ Zahl der Arbeitstägl.

. Arbeitstage Förderung

302 469 t

298 036 t

förderung 7 864 200 t 26 79078 361 t 23 ¾ Juli 1921 7 782 676 tb 26 299 334 t Juli 1913 10 150 347 t 27 375 939 t

„Gegen den Vormonat ist mithin die arbeitstägliche Förderung im Berichtsmonat um 4433 t gestiegen, wobei zu beachten ist, daß die Zahl der beschäftigten Arbeiter, die von Ende Februar 1922 bis Ende Juni 1922 um rd. 25 300 abgenommen hatte, wieder eine Zunahme zu verzeichnen hat. Sie ist von 535 861 Ende Juni auf 539 472 Ende Juli, also um rd. 3600, gestiegen. Bei der Gesamt⸗ förderung, die im Juli rd. 786 000 t höher war als im vorhergehenden Monat, ist die höhere Zahl der Arbeitstage (26 gegen 23 ½4) zu be⸗ rücksichtigen. An Koks wurden im Juli 1922 2 105 706 t hergestellt oder täglich 67 926 t, gegen 2 020 200 t oder täglich 67 340 t im Juni 1922. Die Brikettherstellung betrug im Juli 1922 352 784 (arbeitstäglich 13 569) t gegen 283 514 (arbeitstäglich 11 937) t im Juni 1922. Die Faaengetegnng belief sich im Berichtsmonat auf 554 192, d. s. arbeitstäglich 20 378 Wagen. Die höchste Gestellung war am 22. Juli mit 21 471, die niedrigste am 4. mit 17 180 Wagen. Gefehlt haben 1012 Wagen. Nebenprodukten gewinnung. Benzol: Der Benzolverband, G. m. b. H., Bochum, hat mit Wirkung vom 14. August d. J. ab die Kleinverkaufspreise wie folgt festgesetzt: Tetralitbenzol 52,50 ℳ, gereinigtes B. V. Motorenbenzol 62,75 ℳ, gereinigtes Toluol 67,10 ℳ, gereinigtes Lösungsbenzol 1 62,75 ℳ, gereinigtes Lösungsbenzol II 49,75 ℳ, Benzolvorlauf 56,70 ℳ, ungereinigtes Schwerbenzol 34,50 für 1 kg ab Hauptverkaufsstelle. Die Verkaufsstelle vereinigter Fabrikanten isolierter Leitungsdrähte Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung (V. L. G.), Berlin ScW. 11, Tempel⸗ hofer Ufer 11, teilt dem „W. T. B.“ mit, daß für Liefetungen ab 21. August bis auf weiteres folgende Teuerungszuschläge berechnet werden: NdA, NGAB, NGAF, NGAT, NGAZ 1—2,5 qmm, NFA schwarz imprägniert 320 vH. NGA, NGAB, NGAF, NGAZ,

NGAT 4 amm und stärker 260 vH. NPL, NPER, NPLS, NSA,

ö mit Glanzgarnbeflechtung 340 vH. Alle übrigen Typen

9 .

Die Außenhandelsstelle zu Elberfeld für Eisen⸗ und Stahl⸗

waren hat ein alphabetisches Warenverzeichnis heraus⸗

gegeben; es enthält außer den in Frage kommenden Verordnungen

über die Außenhandelskontrolle nebst Ausführungsbestimmungen einen

Juli 1922 Juni 1922

Vorschüsse auf Wertpapiere 2 154 871 000 (Abn. 19 712 000) Fr., Vorschüsse an den Staat 23 750 000 000 (Zun. 250 000 000) Fr., Vor⸗ schüsse an Verbündete 4 275 000 000 (Zun. 3 000 000) Fr., umlauf 36 221 340 000 (Abn. 228 538 000) Fr.,

58 546 000 (Abn. 15 119 000) Fr. 8

und Abnahme im Vergleich zu dem Stande vom 7. August) in

(Zun. 10 891 668), Sichtguthaben im Ausland 39 971 000

Auszug ans dem Ausfuhrabgabentarif für den Zuständigkeitsbereich der Außenhandelsstelle zu Elberfeld. Dieser Auszug umfaßt ungefähr 6000 Erzeugnisse in alphabetischer Reihenfolge mit ihren Tarif⸗ nummern. Es ist anzunehmen, daß hierdurch einem lang gehegten Wunsch der ausführenden Firmen Rechnung getragen wird. Das alphabetische Warenverzeichnis ist durch die Außenhandelsstelle zu Elberfeld (Nachrichtenabteilung), Schloßbleiche 4—6, zum Preise von 35 zu beziehen.

Die Roheinnahmen der Canada⸗Pacific⸗Eisenbahn betrugen laut Meldung des „W. T. B.“ in der zweiten Augustwoche 3 511 000 Dollar; Abnahme gegen das Vorjahr 234 000 Dollar.

Paris, 19. August. (W. T. B.) Die durch „Havas'“ veröffentlichte offizielle Statistik weist für die ersten sieben Monate des laufenden Jahres eine Einfuhr von 28 667 342 t im Werte von 12 667 338 000 Fr. auf. Im Vergleich zu dem entsprechenden Zeitraum des Jahres 1921 ist die Einfuhr um fast 714 946 t gleich 588 068 000 Fr. gestiegen. Die Ausfuhr belief sich auf 11 713 758 t im Werte von 10 801 702 000 Fr. Sie ist damit im Vergleich zu den ersten sieben Monaten des Jahres 1921 um 2 448 164 t gestiegen bezw. um 751 630 000 Fr. zurück⸗ gegangen.

Paris, 17. August. (W. T. B.) Ausweis der Bank von Frankreich vom 3. August (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Ver⸗ gleich mit dem Stande am 27. Juli) in Franken: Gold in den Kassen 3 582 347 000 (Zun. 124 000) Fr. Gold im Ausland 1 948 367 000 (unverändert) Fr., Barvorrat in Silber 285 578 000 (Zun. 169 000) Frank, Guthaben im Ausland 577 975 000 (Zun. 83 000) Fr., vom Moratorium nicht betroffene Wechsel 1 952 196 000 (Abn. 41 861 000) Fr., gestundete Wechsel 34 700 000 (Abn. 227 000) Fr.,

Ses athn⸗ Schatzguthaben Privatgutheben 2 229 107 06

(Zun. 18 854 000) Fr.

Bern, 18. August. (W. T. B.) Wochenausweis der Schweizeri⸗ schen Nationalbank vom 15. August (in Klammern Zunahme

Franken: Metallbestand 631 737 842 (Abn. 2 147 060), Darlehns⸗

assenscheine 12 235 800 (Zun. 48 800), Wechselbestand 295

(Abn.

Lombardvorschüsse 35 356 666 (Abn. 937 655), Wert⸗

8 413 628 (Abn. 4812), Korrespondenten 18 019 440 (Abn.

827 090), sonstige Aktiva 21 221 304 (Abn. 956 900), eigene

Gelder 30 440 858 (unverändert), Notenumlauf 733 550 190 (Abn.

19 103 510), Girodepot 273 249 455 (Zun. 22 476 966), sonstige Passiva 24 818 872 (Zun. 343 791).

am 18. August 1922:

Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen

21 497 2 404

Beladen zurück⸗ geliefert.

Nach dem Wochenbericht der Preisberichtstelle es Deutschen Landwirtschaftsrats vom 12. bis 8. August 1922 bewirkten die weitere Steigerung des Dollars sowie uch die regnerische Witterung eine weitere Steigerung der Getreide⸗ reise. Unter dem bisherigen Einfluß der unzeitigen Nässe haben die

Qualitäten vielfach gelitten. In Roggen kauft man auf Abladung neist ohne die Vorschrift jenes Unterschieds von alt und neu, und nur ur Bedingung: gesund und trocken. Fortdauernd still, weil ungenügend ngeboten, lag Hafer. Von altem Material war nur wenig zu aufen, und auch der neue Hafer zeigte sich bisher noch verhältnis⸗ näßig spärlich, da bis in die letzten Tage ein sehr großer Teil noch icht hatte eingefahren werden koͤnnen. Für Mais hat das Steigen es Dollars die Preise wieder scharf in die Höhe getrieben, so daß oko Berlin zuletzt 1880 gegen vor acht Tagen 1480 bezahlt wurden.

Getreidenotierungen in Mark für die Tonne (Welt⸗

marktpreise umgerechnet zu dem jeweiligen Wechselkurse).

Berlin, 17. August. Weizen, märkischer neuer 43 000 bis 4 000, Roggen, märkischer 33 000 34 000, Sommergerste, lte 40 000 42 000, neue 38 000 40 000, Wintergerste 35 000 is 36 000, Hafer, märkischer neuer 38 000 38 500, alter 40 000.

Hamburg, 17. August. Weizen, loko, 43 000 45 000, Roggen, loko, 35 600 36 600, Hafer, loko, 37 000 38 000, Sommergerste 34 000 36 000, Wintergerste 35 000 bis 37 000, ausländische 38 000 39 000, Mais loko 34 500 35 000, September⸗Oktober⸗Lieferung 34 800 35 400, Oktober⸗Dezember⸗ Lieferung 35 200 35 800.

Köln a. Rh., 15. August. Weizen, neuer 41 000, alter 42 000, Roggen, neuer 31 000 32 000, Hafer, inländischer 35 000 bis 36 000, ausländischer 35 000 37 000, Futtergerrste, ausländische 36 000 37 000, Wintergerste, neue 34 000, Mais, grober 37 000, La Plata 38 000.

Chicago, 16. August. Weizen, September⸗Lieferung 37 105, Dezember⸗Lieferung 37 564, Mais, September⸗Lieferung 23 425, Dezember⸗Lieferung 21 307.

Kartoffelpreise der Notierungskommission des Deutschen Landwirtschaftsrats. Erzeugerpre 1* e für Speisekartoffeln in Mark je Zentner ab Verladestation:

Berlin, 18. August: Neue weiße 210 220, Rosen 190 210, blaue 220 240 ℳ. Großhandelspreise:

Frankfurt a. M., 14. August. Wetterauer Speisekartoffeln 350 360 ℳ, frachtfrei Frankfurt a. M.

Butterversteigerungen:

Berlin, 15. August. Zugeführt und versteigert wurden 213 Faß. Höchster Preis 18 320 ℳ, niedrigster Hreis 15 950 ℳ, Durchschnitts⸗ preis 17 632 ℳ. Die erzielten Preise betragen für Ostpreußen 15 950 bis 17 490 ℳ, Westpreußen 16 840 17 490 ℳ, Pommern 16 980 bis 17 190 ℳ, Mecklenburg 17 100 17 550 ℳ, Altmark 17 540 bis 17 720 ℳ, Brandenburg 16 710 17 010 ℳ, Hannovper 17 660 bis 17 800 ℳ, Oldenburg 17 340 18 320 ℳ, Ostfriesland 17 170 bis 88 8. 4 Sachsen 17 660 17 720 ℳ, abfallende Ware 14 090 bis 1 8

Hamburg, 16. August. Versteigert wurden 338 Faß I. Qual. zu 15 747 im Durchschnitt, höchster Preis 15 785 ℳ, niedrigster Preis 15 500 ℳ, 1 Faß II. Qual. zu 15 400 im Durchschnitt.

Bremen, 15. August. Zugeführt und versteigert wurden 248 Faß. Die Preise betragen für Hannover 16 120 16 820 ℳ, Oldenburg 16 590 16 830 ℳ, Ostfriesland 16 120 16 890 ℳ, Braunschweig 16 600 16 800 ℳ, Westfalen 16 600 ℳ, II. Qualität 13 940 16 000 ℳ.

Schlachtviehpreise in Mer f4 den Zentner

Lebendgewicht.

Berlin Hamburg Köln, Rh. Mannheim 16. August 17. August 14. August 14. August 5000 5200 5300 5500 4600 4800 . b) 3800 4200 5300 5500 4200 4400 . c) 3400 3600 4200 4800 4800 5200 3600 4000 ) 3300 4100 4300 4700 3000 3600 . a) 4300 4500 4900 5200 4800 5000 3800 4000 —. b) 3800 4200 4100 4800 4400 4700 3500 3700 1 c) 3400 3700 3200 4000 3700 4300 3100 3400 Färsen u. Kühe a) 4200 4600 5000 5200 5100 5400 4700 4900

b) 4200 4600 4800 5200 4700 5000 4200 4400

c) 3500 4000 4100 4800 4000 4600 3600 4000

d) 2800 3300 3200 4100 3500 3900 3000 3500

e) 2300 2700 2000 3000 2600 3400 2200 3000 . a 6100 7000

b) 6300 6600 6000 6500 5800 6000 5600 5800 c) 5800 6200 5200 6000 5400 5700 5400 5600 d) 5000 5500 4200 5100 5000 5200 5300 5400 e) 4500 4800 3700 4250 5200 6400

3800 4000 3800 4000

Ochsen

Schafe: Stallmast

98 1 8 EEö“ 1 „e) 3200— 3600 3600 3800 Weidemast ah) 5700 6000 3200 3600 h . b) 5000 5500 4000 4600 3000 3400 Schweine . . a) 9900 -10000 8800 8600

8

—. b) 9700 9800 8800 8900 8800 8400 8500 —. c) 9500 9700 8500 8700 8500 8700 8400 8500 . 8 9200 9500 7800 8300 8000 8450 8300 8400 . e) 8500 9100 6800 7500 8200 8300 . f) 7300 8200

—. g) 9000 9400 7000 8700 8000 8600 8100 8300

Berlin, 19. August. (W. T. B.) Großhandels⸗ preise in Berlin, offiziell festgestellt durch den Verband deutscher Großhändler der Nahrungsmittel⸗ und verwandten Branchen, Verbandsgruppe Berlin (C. V., Berlin). Die Preise verstehen sich für 50 kg frei Haus Groß Berlin, soweit nicht auf Grund des Orts⸗ gebrauchs Rollgeld berechnet wird. Gerstenflocken, lose ℳ, Gersten⸗ graupen, lose 3400 3700 ℳ, Gerstengrütze, lose 3400 3550 ℳ,

lose 4850 5075 ℳ, Hafergrütze, lose 4875 4975 ℳ, Bifenen. lose ℳ., Kartoffelstärkemehl 4850 6050 ℳ, aisflocken, lose 3325 3375 ℳ, Maisgrieß 3700 3900 ℳ, Mais⸗

mehl 2975 3175 ℳ, Maispuder, lose 4400 4600 ℳ, Makkaroni,

lose 6150 6300 ℳ, Schnittnudeln, lose 4900 5000 ℳ, Reis. Birma 5125 5225 ℳ, glas. Tafelreis 5225 6600 ℳ, grober Bruch⸗ reis 4150 4450 ℳ, Reismehl, lose 4100 -4400 ℳ, Reis⸗ grieß, lose 4150 4550 ℳ, Ringäpfel, amerik. 33 500 33 800 ℳ, etr. Aprikosen, cal. 47 500 48 500 ℳ, getr. Birnen, cgl. —,— 88 —,— ℳ, getr. Pfirsiche, cal. 18 000 19 000 ℳ, getr. Pflaumen 7500 8200 ℳ, Korinthen, 1921 Ernte 17 500 18 000 ℳ, Rosinen, kiup. carab. 1921 Ernte 11 000 12 000 ℳ, Sultaninen in Kisten 1921 Ernte 27 800—29 000 ℳ, Mandeln, bittere 21 200 22 000 ℳ, Mandeln, süße 33 600 34 500 ℳ, Kaneel 45 300 46 800 ℳ, Kümmel 17 000 bis 18 000 ℳ, schwarzer Pfeffer 16 500 18 500 ℳ, weißer Pfeffer 26 000 27 500 ℳ, Kaffee primo 33 800—34 400 ℳ, Kaffee superior 33 200 33 600 ℳ, Bohnen, weiße 3700 4800 ℳ, Weizen⸗ meßt 3978—4700 ℳ, Svpeiseerbsen 3700-—4900 ℳ, Weizengriez 4675 bis 5000 ℳ, Purelard 20 500 21 000 ℳ, Bratenschmalz 19 700 bis 20 000 ℳ, Marmelade 4200.-9000 ℳ, Kunsthonig 3300 3400 ℳ, Speck, gesalzen, fett 22 000 23 000 ℳ, Corned beef 12/6 lbs per Kiste 9600 9700 Auslandszucker, raffintert 8100 8600 ℳM.

Speisefette. (Bericht von Gebr. Gause.) Berlin, den 19. August 1922. Butter. Die Preise ziehen weiter scharf an. Die Nachfrage nach Butter infolge der Teuerung der übrigen Fette noch sehr rege und konnte nicht immer befriedigt werden. Die heutige amtliche Notierung ist: Einstandspreise für das Pfund einschl. Faß frei Berlin Ia Qualität 190 ℳ, IIa Qualität 170 bis 180 ℳ. Margarine. Die Fabriken geben keine neuen Preise heraus, und werden auch Aufträge nicht angenommen, so daß eine empfindliche Knappheit herrscht. Schmalz. Die scharfe Preis⸗ steigerung, welche durch die Vorgänge am Devisenmarkt bei Beginn der Berichtswoche einsetzte, hat sich im Laufe der Woche fortgesetzt. Konsumnachfrage hat bei den hohen Preisennach⸗ gelassen, da nur der notwendigste Bedarf gekauft wird. Die a merikanischen Fettwarenmärkte waren leicht abge sc wächt. Preise nominell. Speck. Die Nachfrage ist 68 lebhaft bei stark steigenden Preisen. Gesalzener amerikanischer

ückenspeck notiert 170 190 ℳ, je nach Stärke.

11““

1 1“ Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.

Köln, 19. August. (W. T. B.) (Amtliche Devisenkurse.) Holland 48514,25 G., 48635,75 B., Frankreich 9887,60 G., 9912,40 B., Belgien 9308,35 G., 9331,65 B., Amerika 1229,95 G., 1233,05 B., England 5534,55 G., 5549,45 B., Schweiz 23590,40 G., 23679,60 B., Italien 5742,80 G., 5757,20 B., Dänemark 26766,50 G. 26833,50 B., Norwegen 21573,00 G., 21627,00 B., Schweden 32783,95 G., 32866,05 B., Spanien 19275,85 G., 19324,15 B., Prag 3625,45 G., 3634,25 B., Budapest 72,91 G., 73,09 B., Wien 1,48 G., 1,52 B.

Danzig, 19. August. (W. T. B.) Noten: Amertkkanische 1278,72 G., 1281,28 B., Polnische 14,68 ½ G., 14,71 ½ B. Vele graphische Auszahlungen: London 5669,50 G., 5680,70 B., Holland 499,50 G., 500,50 B., Paris 10139,85 G., 10160,15 B., Posen 14,68 ½ G., 14,71 ½ B., Warschau 14,68 ½ G., 14,71 ½ B., Danziger Privatbank —,—.

London, 18. August. (W. T. B.) Privatdiskont 2 ⅝, 4 % en 88 ⅞, 5 % Kriegsanleihe 100 ½, 4 % Sieges⸗ anleihe B

London, 19. August. (W. T. B.) Silber 34 ¾, Silber auf Lieferung 34 ¾.

Zürich, 19. August. (W. T. B.) Devisenkurse. Berlin 0,41, Wien 0,00 ⅛, Prag 15,40, Holland 204,50, New York 524,50, London 23,48, Paris 41,90, Italien 23,75, Brüssel 39,50, Kopen⸗ hagen 113,30, Stockholm 138,75, Christiania 91,25, Madrid 82,00, Buenos Aires 189,50, Budapest 0,34, Bukarest —,—, Agram 156,00,

Warschau 0,07.

Kopenhagen, 19. August. (W. T. B.) Devisenkurse. London 20,71, New York 463,50, Hamburg 0,40, Paris 37,10, Antwerpen 35,20, Zürich 88,30, Amsterdam 180,00, Stockholm 122,80, Christiania 80,65, Helsingfors 9,95, Prag 13,85.

Stockholm, 19. August. (W. T. B.) Devisenkurse. London 16.92, Berlin 0,32, Paris 30,15, Brüssel 28,75, schweiz. E 72,20, Amsterdam 147,00, Kopenhagen 81,85, Christiania 65,85, Washington 378,50, Helsingfors 8,10, Prag 11,35.

Christiania, 19. August. (W. T. B.) Devisenkurse. London 25,75, Hamburg 0,47, Paris 45,65, New York 576,00, Amsterdam 224,25, Zürich 110,00, Helsingfors 12,30, Antwerpen 43,50, Stock⸗ holm 152,50, Kopenhagen 124,50, Prag 17,ꝛ25.

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

Liverpool, 18. August. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz 6000 Ballen, Einfuhr 200 Ballen. Augustlieferung 12,73, Sep⸗ temberlieferung 12,57, Oktoberlieferung 12,43.— Amerikanische Baum⸗ wolle 50 55 Punkte, brasilianische 55 Punkte, ägyptische 25 Punkte

höher. Manchester. 18. August. (W. T. B.) Am Tuchmaxkt herrschte großes Geschäft, für Garne waren die Preise fester.

Watertwist notierte 18 7 ¼ d. Printerscloth 43 s.

is 41 000, Mais, ohne Provenienzangabe, loko Berlin 37 600.

1. Untersuchungssachen. 2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ec. . Verlosung ꝛc. von Wertpapieren. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

ffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5gespaltenen Einheitszeile 24

Befriftete

6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 9. Bankausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.

Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. 2☚

1) Untersuchungs⸗

fahnenflüchtig erklärt.

von der II. Abteilung Schiffsstammdivision der Nordsee in Wilhelmshaven wird für

Oldenburg, den 11. August 1922. Das Landgericht, Strafkammer I.

steuermutterrolle Art. 2980, Nutzungswert 12 200 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 2980. 85. K. 78. 21.

Berlin, den 16. August 1922. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 85.

[58518

sachen. 58468]

[585391 Zwangsversteigerung.

Der am 26. März 1901 in Ehrstädt bei

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll

Heidelberg geborene Schütze Georg Ludwig autermilch, wird gemäß § 12 des Ges. v. 17. August 1920 mit den Folgen des 21, Abs. 2, Ziff. 2 des Mebhra set.s ür fahnenflüchtig im Sinne der §§ 64, 9, 70, 74, M.⸗St.⸗G.⸗Bs. erklärt, weil r sich am 2. August 1922 von seinem Truppenteile, der 9. Kompagnie des R. 11 in Leipzig, eigenmächtig entfernt hat, seitdem nicht zurückgekehrt ist und aus [58538] chließen ist, daß er sich der übernommenen Verpflichtung zum Dienste dauernd ent⸗ iehen will. Leipzig, den 15. August 1922. Das Amtsgericht. Abteilung III, A8.

58486] Beschluß. Der Grenadier Karl Anton Thielen von der 10. Komp. Infanterieregts. Nr. 16 n Oldenburg, geb. am 26. Dezember 1898 n Koblenz a. Rh. wird für fahnenflüchtig erklärt. Oldenburg, den 10. August 1922. Das Landgericht. Strafkammer I.

[58485] FHei5. Der Obermaschinistengast ErichHentsche, geb. am 17. Oktoher 1900 zu Mandeburg,

Zimmer

werk, 3 das in

werden

mit linkem

gebäude und zwei

2) Aufgebote, Ver⸗ lust⸗ und Fundsachen, Zuftellungen u. dergl.

Zwangsversteigerung. en Umständen bei seiner Entfernung zu Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 17. Oktober 1922, Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Neue Friedrichstraße 13/15, drittes Stock⸗ Nr. 113/115, versteigert Berlin, Straße 57, belegene, im Grundbuche vom Schönhausertorbezirt Band 72. Nr. 2155 (eingetragener Eigentümer am 22. November 1921, dem Tage der Ein⸗ tragung des Versteigerungsvermerks: Der Kaufmann Paul Rex in Berlin) ein⸗ getragene Grundstück: Vorderwohngebäude Seitenflügel,

Höfen, 1 Berlin, Kartenblatt 99 (nach dem Grund⸗ buch 31), Parzelle 9 (nach dem Grund⸗ buche 710/1) 9 a 19 am groß, Grund⸗

am 27. Oktober 1922, Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle Berlin, Neue Friedrichstraße 13/15, drittes Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 113/115, versteigert werden das in Berlin⸗Lichtenberg, Gärtner⸗ straße 25, Ecke Crossener Straße 24, be⸗ legene, im Grundbuche von Berlin⸗ Lichtenberg⸗Stralau (Berlin) Band 9 Blatt Nr. 240 (eingetragene Eigentümerin am 14. Februar 1922, dem Tage der Ein⸗ tragung des Versteigerungsvermerks: Frau Helene Stahl, geb. Lüdecke, zu Berlin⸗ Südende) ehgetrogerhe Grundstück: Eck⸗ wohnhaus mit rechtem Seitenflügel und Hofraum, Gemarkung Bovxhagen, Karten⸗ blatt 1, Parzelle 1228/21, 8 a 22 qm groß, Grundsteuermutterrolle Art. 3717, Nutzungswert 19 350 ℳ, Gebäudesteuer⸗ rolle Nr. 4644 (nach dem Grundbuche 4644 a). 85 K. 12. 22.

Berlin, den 17. August 1922. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 85. [585211

Eine Aktie der Firmg Sächsische Woll⸗ garnfabrik Aktiengesellschaft vorm. Tittel

stohlen:

[58519]

2/1000. Stargarder 72 Blatt [58520]

geraten:

Doppelquer⸗

Gemarkung Nachricht

Nennwert von 1000 mit Dividendeu⸗

schein 1921, ist bei der Firma Sarfert & Co., hier, verloren gegangen. richt über den Verbleib erbittet Stadtrat Werdaun (Sa.), am 17. August 1922.

Am 11. August 1922 wurden in Weiher, Bez.⸗A. Höchstadt a. A. (Oberfranken) u. a. folgende 5 % Schuldverschreibungen des Deutschen Reiches vom Jahre 1916 ge⸗ C 7 354 420 über G 6 350 813/14 über. sachdienl. Nachricht hierher zu B 535/22 wird ersucht. den 17. August 1922. e

bei dem Landgericht Bamberg.

Abhanden gekommen: Hotel⸗Be⸗ triebs A. G. Akt. Nr. 2928, 3770 =

Berlin, den 19. 8.1922. (Wp. 252/22.) Der Polizeipräsident. Abteilung IV. E.⸗D.

Bekanntmachung. Folgende Wertpapiere sind in Verlust

Gewinnanteilscheine von 1921 22 an und der dazugehörige Erneuerungsschein zu einer Aktie über 1000 ℳ, Nr. 00025 der Hohenlohewerke A. G. Hohenlohebütte zu äI1 Kriminalpolizei Breslau. & Krüger, Leipzig⸗Plazwig Nr. 8985 im gbg. 9 18. August 1922.

ser Polizeiprälident.

[57780] 8

Der von uns unter der r. Firma „Lebensversicherungs⸗Gesellschaft zuLeipzig“ ausgefertigte Versicherungsschein auf den Lebensfall Nr. 21 903 lautend auf Elisa⸗ beth Ida Emma Paß, Versicherungs⸗ nehmer Herr Walter Paß, Fabrikant in Remscheid, ist uns als abhanden gekommen angezeigt worden. Wir werden für diesen Schein eine Ersatzurkunde ausstellen, wenn sich innerhalb zweier Monate ein Inhaber dieses Scheines bei uns nicht meldet.

Leipzig, den 21. August 1922. Leipziger Lebensversicherungs⸗Gesellschaft

89-, Gegenseitigkeit (Alte Leipziger).

Dr. Walther. Riedel.

[58171] Aufgebot.

Die Ehefrau des Gastwirts Heinxich Behle, Lina geb. Volke, zu Köln, Waisen⸗ hausgasse 64, hat das Aufgebot des an⸗ geblich verloren gegangenen Sparkassen⸗ buchs der hiesigen Kreiezarsasse Nr. 10 282 über 188 94 ₰2, ausgestellt für Lina Volke zu Willingen, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Dezember 1922, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die raftloserklärung der Urkunde erfolgen wird

Corbach, den 19, August 1922.

Das Amtsgericht. Abteilun

Nach⸗

Unterschrift.

1000 ℳ, je 100 ℳ. Um

r Staatsanwalt