1922 / 196 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Sep 1922 18:00:01 GMT) scan diff

31. Auguft 1922.

8

*

8

1

Entscheidungen der Fümoberprüfftelle in der Zeit vom 15. bis einschließlich

Datum der Ent⸗ scheidung

ugelasse ss f Zugelassen Zulassung im

Widerruf⸗ verfahren aufrecht⸗ erhalten

Ausschnitte

in m

Prüfnummer

Jugendliche verbot

auch vor Jugendlichen für

W iderruf⸗ verfahren verboten

Wenn 8 Maske fällt

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* 28 .

Der Fietz⸗Apparat, ein Universal⸗Training⸗

Apparat, gesetzlich geschützt für j

Sportsmann..... Die Rosenkreutzlttrr.. 11ö1“6“ Die Nacht im grünen Affen. Die Rätsel von San Francisco Friedericus Rex, II. Teil..

Der große Dieb *). .

*) Die Mitteilun

ringende

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Berlin

eden . . Modehaus Renner, Dresden

Historia⸗Film, Wien Deulig⸗Film, Berlin

Esérépy⸗Film, Berlin

Berlin

B. B. Film⸗Ges., Berlin Goldwyn⸗Film, Amerika

Althoff⸗Amboß⸗Film A. G.,

8 Berlin

Modehaus Renner, Dresden

Josef Rideg, Berlin

Deulig⸗Film, Berlin Innern

Hanewacker & Scheler, Berlin

des Innern

Berlin

Kastner⸗Film G. m. b. H.,

Badisches Ministerium des

Thüringisches Ministerium

Althoff⸗Amboß⸗Film A. G.,

Deutschland

Oesterreich Deutschland

Amerika Deutschland

g in Nummer 78 vom 1. April 1922, wonach der Bildstreifen verboten war

Berlin, den 31. August 1922.

Filmoberprüfstelle.

J. V.: Seeger.

wird hiermit berichtigt.

1922, August

+

Entscheidungen der Filmprüfftelle in Berlin in der Zeit vom 23. bis

einschließlich 29. Auguft 1922.

Antragsteller

Ursprungs⸗ land

Länge der

Ent⸗

Datum

scheidung

Zugela Zugelassen Erneut zu⸗

gelassen nach

Beschwerde oder

Widerruf

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Prüfnummer verboten Verboten

Ausschnitte in 2—

Pauch vor Jugendlichen für

Jugendl

Die Films der Prinzessin Fantoche. Die Todesprinzessin....

Im der Sinne ͤM11““ Zugstück der Welt

Das größte

Elixiere des Teufeell. öö1“; Der Dreizehnte am Tisch... John Halifax als Boxer .. .. Das Testament des Ive Sievers Die Tochter des Wucherers .. .

Der Graf von Monte Christo, II. Teilk:

Der Schatz von Monte Christo... Bonaparte stiftet eine glückliche Ehe .. ö.“; .Nordisk Film, Kopenhagen

versunkene Schaz.. .. ... Wüstenabentener ..

Die Gewinnung und Verarbeitung des

; . Serpentinsteins ..

Die deutschen Schwimmmeisterschaften in

e4*“ EVbööööö Ee1ööö“;

sochofenwerk Seidel & Naumann⸗Fahrrad.. Gestalt und Entstehung der Epizykloide. Mabel 8n ihre Freier. . Drum prüfe, wer sich ewig bindet ... Der Lebensretter a 8 3 Nr. 35 .. Das Grab der deutschen Flotte .. . . Arbeiter⸗Sport⸗ und Turnfest 20. August 1922, Berlin⸗Brandenburg... . 25. Gewerkschaftsfest in Leipzig.... 166161616“”

Nachtrag. Dr. Gyllenborgs doppeltes Gesicht..

Der Fall des Dr. Morton (Das Rätsel iIimng)

Berlin, den 31. August 1.

Vieor.Film

-. Vita⸗Film A.⸗G., Wien

Famous Players Lasky Corporation

Ima⸗Film

urg Continent⸗Film Siac⸗Film, Rom Rodolfi, IJtalien

. Eiko⸗Film Eichberg⸗Film athe

Nordisk⸗Film, Kopenhagen Ossi Oswalda⸗Film

JDeulig⸗Film

Flag⸗Film⸗Industrie⸗ und Lichtspiel⸗A.⸗G. Deulig⸗Film

Famous Players Lasky Corporation Deulig⸗Film Industrie⸗Film A.⸗G. Deulig⸗Film Vera⸗Filmwerke A.⸗G Kühnast⸗Film Contag⸗Film Deulig⸗Film

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Martin Berger⸗Film Carl Heinz Boese & Ci

Richard Oswald⸗Film

Vita⸗Film A.⸗G., Wien 9

A. G.⸗Film Arthur Güns⸗

Internationale Film⸗A.⸗G.

Vicor⸗Film Phoebus⸗Film

Ima⸗Film 88

A. G,⸗Film Arthur Güns⸗ burg

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Caes ar⸗Film

Eiko⸗Film Eichberg⸗Film

Süddeutsches Filmhaus Universum⸗Film⸗Verleih Ossi Oswalda⸗Film Unipersum⸗Film⸗Verleih Deulig⸗Film 1“

Flag⸗Film⸗Industrie⸗ und Lichtspiel⸗A.⸗G. Deulig⸗Film Phoebus⸗Film

Deulig⸗Film Industrie⸗Film A.⸗G. Deulig⸗Film

Internationale Film⸗A.⸗G.

Inland Oesterreich Amerika

Frankreich Dänemark Inland

Dänemark Inland

Amerika

Inland

Vera⸗Filmwerke A.⸗G. Kühnast⸗Film 1 Contag⸗Film Deulig⸗Film

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Martin Berger⸗Film

Carl Heinz Boese & Cie.

Richard Oswald⸗Film Vicor⸗Film

Oesterreich

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Filmprüfstelle Berlin.

8

Mildner.

1922, August 23. 3

6404 6417 6428

6431 6432

6355 6421 6433 6437 6440 6413

6446 6424 6453 6422 6429

6430 6434

3463 6427

6435 6438 6442 6398 6441 6445 6448 6409

6449 6450 6400

Nachzensur

4†α£ 4μμμμμ 4½4˖ 442

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5800 6418

Entscheidungen der Filmprüfstelle in München in der Zeit vom 14. bis einschließlich 29. Auguft

1922

Ursprungs⸗ land

vabaas vxn na.

Datum der Ent⸗ scheidung

Zugelassen

Erneut zu⸗ gelassen nach Beschwerde oder Widerruf

Prüfnummer Ausschnitte in m Verboten

auch vor Jugendlichen für Jugendliche verboten

Die Tat des Abbé Montmoulin. .. Marecco kennt keine Furcht... Trachten⸗

Historisches Fischerstechen und sulumlm a. D. . .

Die deutschen Kampfspiele 1922.

München, den 29. August

Filmverleih „Leohaus“,

8 8

Stöckel⸗Filmges. m. b. H., München

Filmhaus „Bavaria“, München

Berg und Sport⸗Filmges. m. b. H., Freiburg i. Br.

1922. 8

Filmverleih „Leohaus“, München

Stöckel⸗Filmges. m. b. H., München

Filmhaus „Bavaria“, München

Berg und Sport⸗Filmges. m. b. H., Freiburg i. Br.

98 1 Filmprüfstelle München.

Klüglein.

1922, August 22.

B“

+

Verordnu über die Einrichtung der Quitt Invaliden⸗ und Hinterbliebe

Auf Grund des § 1416 der Reichsversicherungsordnung Aenderungen der Reichs⸗

in der Fassung des Gesetzes über versicherungsordnung vom 21. Juli wird bestimmt, daß an Stelle der in

der Bekanntmachung über die Einrichtung der Qui

für die Invaliden⸗ und Hmterbliebenenversichermnu acgirehten Entwerten und Vernichten der Beitragsmarken und Zusatz⸗ marken vom 10. November 1911 (RGBl. &.

Satz 1 der Bekanntmachung über die Ei

karten für die Invaliden⸗ und Hinterbliebenen Süaber 1975 hGl. S. 1187) und unter 4 Ner g eact

n g ungskarten für die nenversicherung.

1922 (RCBl. S. 654) Ziffer I Nr. 1 Abs. 1

nrichtung der Quittungs⸗

937), in Abs. JNr.

der Verordnung über die Einrichtung der Quittungskarten für die Invaliden⸗ und Hinterbliebenenversicherung vom 30. Sep⸗ tember 1921 (RGBl. S. 1275) genannten Quittungskarten⸗ muster A und B die anliegenden Muster A und B ) treten. Diese Bestimmung tritt am 1. Oktober 1922 in Kraft. Vorhandene Vorräte an Quittungskarten

gebraucht werden. Berlin, den 30. Augr

Das Reichsversicherungsamt, Abteilung für Kranken, Invaliden⸗ und Linterbliebenen⸗ . voersicherung. hchzaa

Dr.

Muster sind hier vi

1

ist 1922

Kaufmann.

——

cht mitabgedruckt.

können auf⸗

8

Bekanntmachung, betreffend Schwefelsäurepreise.

Gemäß § 4 der Verordnung über die Regelun Schwefelsäurewirtschaft vom 31. Mai 1920 ist mit Vencbnghg den des Reichswirtschaftsministeriums mit Wirkung ab 1. September 1922 der Erzeugerpreis für 100 kg Schwefelsäure 600 B6 auf 960 und der für 100 kg 60er Schwefel⸗ säure auf 1060 festgesetzt. Die Umlage von 100 far - Bder Fchrgsegsähre 1- 68 8 . erbrauchern an den Se Ausschuß, Geschäftsstelle Berlin W. 35 Straße 33, abzuführen. i g. 8 89 e

Berlin, den 1. September 1922.

Bekanntmachung.

Die Lieferungsbedingungen des Ausschusses für Schwefelsäure vom 31. Mai 1920, 16. Oktober 1920, 14. Dezember 1921, 1. März 1922, 1. Mai 1922 und 1. August 1922 sind ab 1. September 1922 wie folgt geändert:

a) die Kesselwagengebühr wird von 15,— auf 20,— für je 100 kg verladenes Säuregewicht erhöht,

zu 2 a) die Mietgebühr für Eisenfässer von 20,— auf

7 7 sdie Verzögerungsgebühr für den ersten Monat von 20.— auf 40,— ℳ, für den zweiten Monat von 30,— auf 60,— ℳ, für den dritten und folgende Monate von 40,— auf 0

zu 1

) die Füllgebühr für gestellte Cisenfässer von 10,— auf 20,— ℳ, zu 3 a) die Füllgebühr für Leihflaschen von 15,— auf 30,— für je 100 kg Säuregewicht, die Pfandgebühr für Leihflaschen: ““ für Weldenkorbflaschen von 175,— auf 437,50 für Bandeisenflaschen von 250,— auf 625,— für Vollmantelflaschen von 450,— auf 1125,— die Leihgebühr für Leihflaschen für den 2. bis für den 5. bis f. jed. weiteren f. d. 1. Monat 4. Monat

6. Monat Monat Weidenkorb⸗ von 5,— von 8,— von 10,— von 15,— flaschen.. 2, auf 20,—

auf 25,— auf 37,50

Bandeisen⸗ on 7,— von 12,— von 15,— von 20,— korbflaschen auf 17,50 guf 30,— auf 37,50 auf 50,— Vollmantel⸗ von 12,— von 18,— von 24,— von 30,— korbflaschen auf 30,— auf 45,— auf 60,— auf 75,— zu 3 c) die Füllgebühr für gestellte Flaschen von 15,— hlaäaüf 30,— je 100 kg Säuregewichtt. 3

Berlin, den 1. September 1922.

Der Ausschuß für Schwefelsäure. Dr. Frank. Dr. Sohn.

8

mmer 61

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende N. Teil I des Reichsgesetzblatts enthält

1. eine Verordnung, betreffend Rechtsangelegenheiten der Abtretungsgebiete, vom 22. August 1922,

2. eine Bekanntmachung über den Jahresarbeitsverdienst der in der Kauffahrteiflotte, auf Kabeldampfern und Schul⸗ schiffen sowie in der Hochseefischereiflotte beschäftigten, nach dem vierten Buche der Reichsversicherungsordnung versicherungs⸗ pflichtigen Personen, vom 25. August 1922.

Berlin, den 1. September 1922.

Gesetzsammlungsamt.

Krüer.

regierungsrat ernannt, gleichzeitig ist ihm die Stelle des

Bekanntmachung. 8 Auf Grund Polizeisenatsbeschlusses vom 12. Mai 1922 wurde dem Viktualienhändler Johann Klier in Hof, Landwehrstraße 41, der Handel mit Viktual ien und sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit unter⸗ sagt. 8 Hof, den 15. Mai 1922. Stadtrat. Dr. Buhl.

Preußen. 8

Der Landgemeinde Pegestorf im Kreise Hameln wird hierdurch auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetz⸗ samml. S. 221) das Recht verliehen, das zur Erweiterung des Friedhofs erforderliche Grundeigentum im Wege der Ent⸗ eignung zu erwerben oder, soweit dieses ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Auf Grundstücke des Staats und staatliche Rechte an fremden Grundstücken findet dieses Recht keine Anwendung.

Berlin, den 30. August 1922. Das Preußische Staatsministerium.

Zugleich für den Minister für Handel und Gewerbe.

Deerr Minister des Innern.

J. V.: Freund

8

S 8 Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Obersekretär Hardegen in Berlin ist zum Ministerial⸗

sekretär im Ministerium für Handel und Gewerbe ernannt

worden.

Der Gewerbeassessor Raabe in Duisburg ist zum 15. Sep⸗ tember d. J. nach Mörs versetzt und mit der Verwaltung des Gewerbeaufsichtsamtes dortselbst beauftragt worden.

88

8

v 1111A““ Der Regierungsrat Dr. Mosle in Berlin ist zum Ober⸗

Dirigenten der Abteilung II bei dem Polizeipräsidium in Berlin übertragen worden.

Der Regierungsassessor Dr. Ganschow in Berlin ist zum Regierungsrat ernannt worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Zur Ausführung von Pflanzen⸗ und Obstuntersuchungen im Landkreise München⸗Gladbach ist der Studienrat Rietbrock, beschäftigt am Gymnasium in Viersen, zum Sachverständigen ernannt worden.

2 Ministerium für

In der Woche vom 20. bis 26. August 1922

während des Krieges vom 15. Februar 1917 genehmigte öffentliche Sammlungen.

auf Grund der Bundesratsverordnung über W

Volkswohlfahrt.

8 ohlfahrtspflege

8 1“ . V8

Name und Wohnort des Unternehmers

Zu fördernder Wohlfahrtszweck

Stelle, an die Zeit und Bezirk⸗

in denen das Unternehmen sollen ausgeführt wird

Bund deutscher Offizierfrauen, E. V., Berlin W. 8, Mohren⸗ straße 9

Nationalstiftung für die Hinter⸗ bliebenen der im Kriege Ge⸗ fallenen, Berlin NW. 40, Alsenstraße 11.

Berlin, den 31. August 1922 8

gaben

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben

6 8 8 8 Der Minister für Volkswohlfahrt.

Zugunsten seiner satzungsgemäßen Auf⸗

Verlängert bis 31. Oktober 1922 für Preußen. Sammlung von Geld⸗ spenden mittels Werbeschreiben.

Verlängert bis 30. September 1923 für das Ausland. Sammlung von Geldspenden durch Vermittlung der diplomatischen und konsularischen Vertreter des Deutschen Reichs.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst

. zund Volksbildung.

Die Wahl des Studienrats Dr. Desch an der städtischen Kaiserin⸗Auguste⸗Viktoria⸗Schule in Stettin zum Oberstudien⸗ rat an dieser Anstalt ist bestätigt worden.

Die Ernennung des Studiendirektors Dr. Wiesenthal am staatlichen Gymnasium in Duisburg zum Oberstudien⸗ direktor an einer staatlichen höheren Lehranstalt ist auf seinen Wunsch wieder rückgängig gemacht worden.

Das Winterhalbiahr 1922/23 an der hiesigen Tierärzt⸗ lichen Hochschule beginnt am 16. Oktober 1922. Nähere Aus⸗ kunft erteilt auf Anfrage unter Zusendung des Programms

Hannover, den 29. August 1922. Der Rektor. J. V.: Dr. Malkmus.

Nichtamtliches.

8 Deutsches Reich.

Die Deutsche Regierung hat beim Völkerbund erneut Einspruch gegen die Anwesenheit französischer ruppen im Saargebiet erhoben. Wie „W. T. B.“ mit⸗ teilt, ist in der Einspruchsnote ausgeführt, daß die Zahl der französischen Truppen im Saarbecken trotz einer gewissen⸗ Verringerung immer noch einige tausend betrage, daß aus Meldungen über Kasernenneubauten im Saarbecken auf ein längeres Verbleiben der Truppen geschlossen werden müsse und daß von einem nennenswerten Ausbau der gegenwärtig nur 144 Mann umfassenden örtlichen Gendarmerie nichts bekannt geworden sei. Wie die Note weiter bemerkt, widerspricht dies dem Versailler Vertrag, da nach diesem die Aufrecht⸗ erhaltung der Ordnung im Saarbecken nur durch eine örtliche Gendarmerie erfolgen soll, da für den Schutz von Personen und Eigentum die Regierungskommission des Saargebiets zu sorgen hat, also nicht Truppen einer fremden Macht, und da

8

Saargebiets unvereinbar ist, wenn eine so wichtige Ver⸗ waltungsangelegenheit wie die Aufrechterhaltung der Ordnung im wesentlichen von französischen Truppen wahrgenommen wird.

Zu den Einwendungen der Regierungskommission, daß eine ausreichende örtliche Gendarmerie hohe Kosten verursache und das Personal dafür schwer anzuwerben sein würde, erklärt die deutsche Note:

„Die Deutsche Regierung weiß diese Schwierigkeiten aus eigener Erfahrung zu würdigen, hält sie aber nicht für unüberwindlich und macht darauf aufmerksam, daß sie selbst auf Grund des gleichen Ver⸗ trags, der für das Saargebiet eine örtliche Gendarmerie als einziges Mittel für die Aufrechterhaltung der Ordnung vorsieht, eine Um⸗ gestaltung ihres Heeres hat vornehmen müssen, ohne daß dabei auf die ihr entstehenden Schwierigkeiten und finanziellen Lasten Rücksicht genommen wäre. Im übrigen kennt die Deutsche Regierung die Bevölkerung des Saarbeckens gut genug, um sagen zu können, daß sie mit Freuden die finanziellen Lasten für die Unterhaltung einer örtlichen Gendarmerie auf sich nehmen wird, wenn ihr dafür die viel schwerer empfundenen moralischen Lasten genommen werden, die die Anwesenheit fremder Truppen bedeutet.“

Weiter ist in der Note besonders auf den Charakter des Saargebiets als Abstimmungsgebiet hingewiesen:

„Die Deutsche Regierung mißt diesem Gesichtspunkt ausschlag⸗ gebende Bedeutung bei und glaubt, daß ihm gegenüber alle Ein⸗ wendungen zurücktreten müssen. Mit dem Charakter eines Ab⸗ stimmungsgebiets ist es unvereinbar, daß in ihm Truppen einer Macht belassen werden, die an dem Ergebnis der Volksabstimmung interessiert ist. Die freie Willensäußerung der Bevölkerung über ihr endgültiges Schicksal, zu deren Sicherung gerade das für das Saargebiet vorgesehene Regime aufgestellt worden ist, wäre in Frage gestellt, wenn Truppen eines der Staaten, die eine Anwart⸗ schast auf das Gebiet haben, noch länger mit der Aufrechterhaltung der Ordnung in diesem Gebiet betraut werden. Nachdem von der fünfzehnjährigen Frist bis zur Volksabstimmung bereits mehr als ein Sechstel verstrichen ist, erscheint der Deutschen Regierung die Zurück⸗ ziehung der französischen Truppen und ihre Ersetzung durch eine örtliche Gendarmerie als eine der dringendsten Aufgaben, die zur Sicherung einer freien Abstimmung erforderlich ist.“

Deer tschecho⸗slowakische Gesandte Tusar ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder

Parlamentarische Nachrichten.

Reichstag trat gestern der Ueberwachungs⸗ zur Besprechung über die Durchsührung des chutze der Republik zusammen. Vor Eintritt in die Tagesordnung erklärte, wie das „Nachrichten⸗ büro des Vereins deutscher Zeitungsverleger“ berichtet, der Riichs⸗ kanzler Dr. Wirth, bs 2 Beschlüsse der Z8 inzwischen durch die Presse bekannt geworden seien, daß er es abe für verfrht darüber schon jetzt amtliche Mitteilungen zu machen. Die Herren, die in Paris mit der Reparationskommission verhandelt haben, kämen am Sonnabend früh nach Berlin zurück, und es sei notwendig, sie erst zu hören. Sie köͤnnten über den Geist und den Sinn der Entscheidungen der Repargtions⸗ kommission zuverlässige Auskunft geben. Alsdann werde der Reichs⸗ kanzler sobald als möglich die Parteiführer in die Reichskanzlei bitten, um mit ihnen die außenpolitische Lage zu besprechen. Ob das Fnn Sonnabend schon geschehen könne, sei im Augenblick noch nicht icher. Der stellvertretende Vorsitzende des Ueberwachungsausschusses Abg. Brüninghaus erwähnte bezüglich der Gehaltszahlungen an die Beamten den Notschrei eines Lehrers über verspätete Auszahlung und machte bekannt, daß an Stelle des erkrankten sozialdemokratischen Abgeordneten und Vorsitzenden Meerfeld der Abg. Scheidemann (Soz.) in den Ueberwachungsausschuß eingetreten sei. Hierauf übernahm Abg. Scheidemann den Vorsitz. 8 .“ Abg. Dr. Rosenfeld (U. Soz.) begründete nunmehr in ein⸗ gehenden juristischen Ausführungen seinen Antrag auf Einberufung des Ueberwachungsausschusses wegen der Ver handlun gen der Reichsregierung mit der bayerischen Regierung. Er kam zu dem Schluß, daß mindestens durch das Zugeständnis eines bayerischen Sondersenats von der Reichsregierung Vereinbarungen getroffen worden seien, die den klaren Bestimmungen des Gesetzes direkt widersprächen. Aehnliche Verletzungen des Gesetzes durch die Vereinbarungen zwischen Reichsregierung und bayerischer Regierung laubte der Redner auch beim Reichsbeamtengesetz“ und ebenso eim Reichskriminalpolizeigesetz feststellen zu können. Die

in den Gesetzen vorgesehene Reichsexekutive in besonderen Fällen sei willkürlich völlig ausgeschaltet worden. Der Redner kam

zu dem Schluß, daß die Vereinbarungen den Gesetzen durchaus widersprächen und deshalb ungültig seien. Das Reich müsse endlich anfangen, sich auch gegen Bayern zu behaupten. Es gehe nicht an, daß fortdauernd eine einzelne Landesregierung in verfassungswidriger und gesetzwidriger Weise sich gegen gesetzliche Bestimmungen des Reichs auflehne. Der Redner verwies auf die nationalistisch 1g zogene Hindenburgfeier in München und sprach sein Bedauern über die auf dem Münchener Katholikentag widerspruchslos lautgewordenen, die Republik verächtlich machenden Aeußerungen aus. .

Abg. Dr. Beyerle (Bayer. Vp.) betonte die Mängel der Reichsgesetzgebung der letzten Zeit, die streng unitaristisch aufgezogen sei. Es habe in Bayern allgemeines Einverständnis darüber bestanden, daß die Mordtat an Rathenau mit aller Energie geahndet werden müsse. Aber bei der Frage der Abwälzung von Zuständigkeiten, die seitens der Reichsgesetzgebung erstrebt wurde, sei in Bayern eine ebensolche Einmütigkeit darüber entstanden, daß die Hoheitsrechte Bayerns nicht immer mehr geschmälert werden duͤrften. Im Interesse einer gedeihlichen Weiterentwicklung des Verkehrs zwischen dem Reich und Bayern müsse die bayerische Volkspartei verlangen, daß unbedingt eine loyale Durchführung der Zusicherungen des Protokolls seitens der Reichs⸗ regierung geschehe, besonders angesichts des formalen Auseinander⸗ gehens der beiden Redaktionen hinsichtlich der zweiten Absprachen. Auch verlange seine Partei Leitung der Innenpolitik im Geiste eines uten Föderalismus. 1

8 der Reichskanzler Dr. Wirth betonte zunächst, daß es sich bei den Absprachen der Reichsregierung mit der bayerischen Regierung selbst⸗ verständlich nicht darum handeln konnte, erst eine Anerkennung des Gesetzes durch die bayerische Regierung zu erzielen. Nachdem nun ein gewisser Frieden erreicht sei, richte der Reichskanzler, an die baverische Volkspartei die dringende Bitte, auf die ihr nahestehende Presse mäßigend einzuwirken. Der Reichskanzler zitierte Stellen aus dem „Bayerischen Courier“, worin dem Minister Rathenau sowie dem Reichskanzler vorgeworfen werde, daß sie die Bolschewisierung Deutschlands im Auftrage von Moskau erstrebten und lediglich aus diesem Grunde eine Entwaffnung der Konterrevolution im Sinne gehabt hätten. Er zitierte weitere Anwürfe eines anderen Qrgans der Bayerischen Volkspartei gegen den Reichspräsidenten Ebert und den Minister Rathenau. Der Reichskanzler wies auf den Ernst der gegenwärtigen außenpolitischen Situation hin, die wahrscheinlich auf lange Jahre hinaus entscheidend für die deutsche Nation sein werde. Nur ein völlig einiges deutsches Volk könne solch schwere Lage überstehen. Der Reichskanzler werde das. was er mit Bayern vereinbart habe, loyal durchführen. Den Ausführungen des Abg. Dr. Rosenfeld gegenüber erklärte der Reichskanzler, daß weitere Schritte zum deutschen Einheitsstaat in dem Sinne, daß jetzt Hoheitsrechte der Länder auf das Reich übertragen werden sollen, keinesfalls geschehen könnten. Die Lebensnotwendigkeiten des Reichs seien jetzt in erster Reihe vom politischen Standpunkt aus zu be⸗ trachten, und da genüge vollauf das in der Weimarer Verfassung Erreichte. Auf die Vereinbarungen der Reichsregierung mit der bayerischen Regierung zurückkommend, wies der Reichskanzler darauf hin, daß sie keinesfalls ein Aufgeben der Hoheitsrechte des Reichs oder eine Bevorzugung Bayperns gegenüber den anderen deutschen Ländern bedeuteten. Es wurde bei den Bavyern betreffenden Maß⸗ nahmen ein Benehmen mit der bayerischen Regierung vereinbart, das sei nicht mit dem Aufgeben der Reichsrechte gleichzustellen.

Der Reichsjustizminister Dr. Radbruch betonte, daß in den Verhandlungen zwischen der Reichsregierung und der bayverischen Re⸗ gierung bei aller Schonung, die man den bayerischen Wünschen habe zuteil werden lassen wollen, die Reichsregierung dennoch in zwei Punkten sich nicht habe ablenken lassen. Erstens habe es die Reichsregierung abgelehnt, daß die Schranken der Staats⸗

esetze in irgend einer Weise durchbrochen werden, und zweitens ei jeder Reservatspolitik energischer Widerstand geleistet worden. Der Minister müsse also der Auffassung des Abg. Dr. Rosenfeld entschieden widersprechen, daß die Reichs⸗ gesetze durch die Verhandlungen mit der bayerischen Regierung ihrem Inhalte und ihrem Geiste nach verletzt worden seien. Der Reichs⸗ justizminister begründete nunmehr in bis ins einzelne gehenden juristischen Ausführungen diese Ansicht. Er betonte am Schlusse, daß bei der Durchführung der Schutzgesetze durch rege persönliche Fühlungnahme zwischen dem Reich und Bayern nach Möglichkeit alle Reibungen vermieden werden sollen, und er glaube, daß die Er⸗ öffnung solcher Fühlungnahme bei den Verhandlungen mit dem Minister Gürtner gezeigt habe, daß ein solches Zusammenarbeiten auch einen friedlich⸗schiedlichen Erfolg verbürge.

Der Reichsminister des Innern Dr. Köster führte aus: Wir haben nicht über die Anerkennung, sondern über die Aus führung der Schutzgesetze verhandelt. Das Kabinett ist dem Reichspräsidenten beigetreten in der ehsas mit der formalen

Im ausschuß Gesetzes zum S

Aufhebung zu warten, bis der Weg gegenseitiger Verständigung sich als ungangbar erwies. Die getroffenen Abmachungen gelten für alle Länder. Ich will hier nicht im einzelnen auf das eingehen, was Bayern gefordert hat und was wir nicht haben akzeptieren können. Ich stelle fest, daß in den schriftlichen Vereinbarungen und daneben gibt es keine anderen die Gesetze nicht verletzt sind. Es ist lediglich dasjenige ausführlich festgelegt, was zum Teil schon in den Reichstagsverhandlungen mündlich für die Ausführung zugesagt worden ist. Die Exekutive nach dem Reichskriminalpolizeigesetz besteht nach wie vor. Daß bei der Ernennung und Entlassung von Beamten die Regierung mi den Ländern ins Benehmen tritt, ist selbstverständlich. Es galt, ei übergroßes Mißtrauen Bayerns in die Absichten der Reichsregierun und die Zwecke der Gesetze zu beseitigen. Das haben wir hoffentlich erreicht. Die Reichsregierung ist nicht abgewichen von der Bindung, die ihr die Beschlüsse des Reichstags auferlegt haben.

Abg. Dr. Braun⸗Franken (Soz.) wandte sich scharf getem

es überhaupt mit der Selbständigkeit der Verwaltung des

14“

die Ausführungen des Abg. Dr. Beyerle und betonte, daß der Wider⸗