Physostigminum salleylicum. .
22
„ 8 Physostigminum sulfuricum-. 22 22 92 w1111“““]
2 „ „ „ „ „
Sebum ovile...
27 92 “
2) .„ „ „ ö5 Sebum benzoatum .
1““
g * 2* 2. . 2. . 2
„ * „ö6 Sebum salicylatum (Eteri. Sirupus Kalii sulfoguajacolici Succus Liquiritiae depuratus
. 9 9. .1 1“
E
„ 2) Sulfur depuratum . Sultur sublimatum 8
2 2 2
Tabulettae:
v11131313“ 11“
1“ .1111444*“
28111414X*“”⁊
Acidi diaethylbarbiturici 05 .
„ „ 6Göu Kalii sulfoguajacolici 0,5 “ Natrii diaethyilbarbiturici 0,5 .
8 8 Fbooncebini 0,5 . . . . . 8 Theobromino-natrii salicylici 0,5. Trional. .
9) 8 2
““
Unguentum Acidi borietecac
*⁴ cP111a11“ 2 2 *. . 89 . 2 2. 2 - 2
n„ „ „ ö.“ Unguentum Argenti colloidalis
9. „ 8 hb-5
9 Unguentum Cantharidum....
Uuguentum Unguentum 2 27
„ ⸗ .
121 cersum . . . . Gerussno: . . . .
1. Unguentum Unguentum Unguentum
Unguentum diachylon...
„„ 1“ .
Unguentum 8 Hydruargyri album
Unguentum
8. Unguentum Unguentum Unguentum Unguentum Unguentum Unguentum Unguentum Unguentum Unguentum
Hyurargyri cinereum Hydrargyri cinereum Hydrargyri cinereum Hydrargyri rubrum . Kalii jodati.. Linarine . :. . Majoranae. . ö
99 „9„ 8 . . 82 2 2 Unguentum Populi . . Unguentum Unguentum Unguentum Unguentum E ö“ ͤe.
Styraris.
Parbari stibiatt . ..
Vasolimentum 1“ Vasolimentum Acidi salicylici (2. %
Vasolimentum Hydrargyri...
Nasolimentum Ichthyoli (10 %) p VB..
Vasolimentum jodatum 6 “ YNasolimentum jodatum (10 %) . Vasolimentum jodaethylatum (6 % Vasclimentum jodaethylatum Nasolimentum Jodoformii (3 %) — Vasolimentum Kreosoti (5. %) — Vasolimentum Mentholi (2 %). Vasolimentum Mentholi (10 %) Nasolimentum Mentholi (25 %) Vasolimentum spissum .
Zaincum chloratum .
4 5 .
92 Zincum oxydatum Zincum oxy datum crudum
2 p.
September 1922.
Cerussae camphoratum
Rosmarini compositum
2
*
2*
Cantharidum pro usu veterinario.
9„ „9„ 2 2* Hydrargyri album (5 %)
2
8
sulfuratum compositum .
/ 2
Jod) . 10 % Jod)
2
(10 %) in globulis.
0) * YNasolimentum Acidi salicylici (10 %) . Vasolimentum empyreumaticum [25 %)
S —S —
— SS — —q——
60 % 5„ „ „ % o⸗ p 9202 09 02 092
. . 2 4. 8 . 9 8. 9 “ ——5 — — · 88888- 8S.
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712 92 92 92 92 92 92 92 02 02 92 99 92 99 09 09
8
1 Stück 4,60 „ 10 Stück 38,— „ 10 Stück 19,— „ 1 Stück 4,60 „ 10 Stück 38,— „ 10 Stück 23,— „ 10 Stück58,— „ 0,1 g —,90 „ 58,— 5
7,50 „ 62,— „
720 „ 60,— „
7,30 „ 24,—
2002 F 0 c86 9
—2 6 ½ ‚—-—
2sq SSSh—
92 32 92 92 99 99 92 99 92 09 99
22,5 186,— „ 8,90 6,20 „ 4,30 „ 35,50 „ 6,80 „ 1,60 „ 13,.— — 9,9 22,50 8,70 24,—
22
*
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— OSSS ¼qsBs
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,— SSSSSS
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99 02 02 02 992 -.2 99 99 -ae 9ue ü9 92 9
Der Reichsminister des Innern. ö1A111““
Auflösung des Versorgungsamts Mit dem 1. April 1923 wird
¹
Bruchsal.
unter Auflösung des
11I Bruchsal der Bezirk dieses Amts dem
es Ver Berlin, den 31. August 1922.
orgungsamts Karlsruhe zugelgt.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Kerschensteiner.
—.
Bekanntmachung.
11 Für die n e c.s-189. vom 2. Mai 1922, 12 von Probeuntersuchungen
Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers“
Für die Zeit bis einschließlich 31. Dezember 1922 ur Ausführung von Kalisalzanalysen gemäß der
ist Be⸗
betreffend Beiträge zu den (Nr. 102 des „Deutschen
für 1922),
außer den bisher bekanntgegebenen Versuchsanstalten noch zu⸗
gelassen worden:
““
Versuchsanstalt:
Chemisches Untersuchungsamt für die Provinz Oberhessen in Gießen. Die dieser Versuchsanstalt zur Ausführung von Kalisalz⸗
analysen im auf das ganze Reichsgebiet.
inne der eingangs erwähnten Vorschriften e
Berlin, den 2. September 1922.
———
8
1113“
he gehan fapre⸗ eeebeereer
Bekanntmachung.
Gemäß Beschluß des Reichskohlenverhandes vom 30. August gelten ab 1. September 1922 folgende
streckt sich
II1I1“
Brenn⸗
Tonne einschlioßlich Kohlen⸗ und
„„ 9 9 22*
Rheinisch⸗Westfälisches Kohlensyndikat Steinkohlenbriketts: .ö˙ö 61886838— —2 VVbI“ v . .6154,— 6““ 6152,— 2. Aachener Steinkohlensyndikat: 8 “ Eschweiler Bergwerksverein: Vollbriketetet .6956,— ℳ Ciformbriketis.s 66—— 3. Niederschlesisches Kohlensyndikat: Steinkohlenbriketts (Waldenburger und Wenceslaus . . .. .. . 76451, — ℳ 4. Niedersächsisches Kohlensyndikat: b Steinkohlenbriketts: C 1 bbenbüren . . . . u161“ .6916,— 5. Rheinisches Braunkohlensyndikat Hessische Gruben. Gewerkschaft Friedrich in Hungen: “ Siebkohlen ... A““ VLE 666161616161 Hessische Bergwerksdirektion in Friedberg: eleeen 1130,— Gewerkschaft „Salzhäuser Bergwerk“, Oberschmitten: öeä6“ Gewerkschaft „Amalia“, Seligenstadt: Förderkohlen... ö’“ vö 63681;8— Braunkohlengrube „Prinz von Hessen“, Darmstadt: Hausbrandkohlen, großstückig.... Braunkohlengrube „Jägerthal“, Alsfeld: CC 11““ Westerwälder Gruben. Elektrizitätswerk Westerwald Akt.⸗Ges., Marienberg (Alexandria) AA1“ Akt.⸗Ges. für Hüttenbetrieb, Duisburg⸗Meiderich (Wilhelmszeche) Hausbrandkohlen. 15,— ℳ Industriekohlen T.. Industriekohlen I..
„LL
ℳ
„ „ Fse
1440,—
W“ 2 2
11141“1“ 1730,— 9 . .1710,—
11“ 1835,— ℳ X“ 8 . . 1785,— „
Hausbrandkohlen. Förderkohlen T... Förderkohlen I. . Heddernheimer Kupferwerke (Viktoria): Hausbrandkohlen... “ Förderkohlen T... Förderkohlen II.. Segen Gottes, Großseifen: Hausbrandkohlen.. Förderkohlen I.. Förderkohlen II.. Weiler I, Langenbach: 14*4*“ Nistertalsperren⸗Gefelkschaft m. b. H. (Nassau): Förder⸗ und Knorpelkohlen. ““ Stückkohlen ... Concordia, Marienberg: Hausbrandkohlen.. Gustavshall, Hadamar: Hausbrandkohlen.. SEEE Wächtersbacher Bergbaugesellschaft: 1“*“ Förderkohlen.. Gruskohlen.. Diedenberger: Hausbrandkohlen. Industriekohlen. Maintal: Hausbrandkohlen. Industriekohlen. Erlkönig, Obererlenbach: Hausbrandkohlen.. Förderkohlen . k““ Rasselsteiner Eisenwerksges. m. b. H. (Hannibal): Förderkohlen. “ Oberpleis: Hausbrandkohlen.. örderkohlen . Bruskohlen... Freistaat Preußen (Oranien): Hausbrandkohlen... Industriekohlen.. Adolphsburg: Förderkohlen.. Westerwälder Tonindustrie: n; . .1945,— ℳ Gewerkschaft Sonntagskind, Vohwinkel: 8 54 . .2328,— ℳ Gewerkschaft Himmelsberg, Fulda: Förderkohlen... Grube Glückauf I, Norgen: 44* Grube Gnade Gottes, Bad Homburg: 12121“
6. Kohlensyndikat für dasrechtsrheinische Bayern. Die in der Bekanntmachung vom 31. August 1922 genannten Preise für die nachstehenden Kohlensorten werden wie folgt geändert: 1. Oberbayerische Pechkohlen: Hausham, Penzberg, Peißenberg, Marienstein: Nuß 11, 6—12 mm 8 8 1““ wenstezn: ℳ 2. Braunkohlen (Gustav bei Dettingen):
1111121“ 44424*“ 1-c d7,2,82 D 4.ãc0c. 1
Großweil, Passau:
Würfel EIEö“ 8 . 8. 1* ö“ 1478,— ℳ Nußkohlen bc-c-“““ 1467,— 9„ L
Die in der Bekanntmachung vom 28. April 1920 (Reichs⸗
anzeiger Nr. 91) und vom 29. September 1920 (Reichsanzeiger
Nr. 222) enthaltenen allgemeinen und Sonderbestimmungen
gelten auch für die vorgenannten Brennstoffverkaufspreise.
Berlin, den 1. September 1922.
Aktiengesellschaft Reichskohlenverband. Keil. Loeffler.
—ö .
.2385,— ℳ
Franz
. 2 272
Horn,
5 9 b5
Auf Grund der uns dur kohlenverbandes vom 29. Dezem 1921 erteilten Ermächtigung werden nachfolgende verkaufspreise je Tonne einschließlich Kohlen⸗ steuer für den Verkauf im Landabsatz vom 1.
die Beschlüsse des Reichs⸗ er 1920 und vom 28. Brennstoff⸗ und Umsatz⸗ September
1922 ab bis auf weiteres festgesetzt:
Frankfurter Gasgesellschaft Akt.⸗Ges., Frankfurt a. M. ( Neue Hoffnung) E
und Süddeutsche Kabelwerke Akt.⸗Ges.
1. Gesamtbergamt in Obernkirchen: Schmiedekohlen.. 8 MNußkohlen II.... Nachsetz⸗ und Schlammkohlen Magerförderkohlen .. .. Magernußkohlen 8 Beckedorfer Förderkohlen
[6165
. 2„
Briketts.. bG
2. Preußische Berginspektio Barsinghäuser Förderkohlen.. . . 9 Buantorfer Förderkohlen.. . 5976.— „ DSHohewarter Stollenkohlen... .5360,— „ Feeggendorfer Stollenkohlenn . 35337,— „ r
3. Preußische Berginspektionl in Ibbenbüren: Ibbenbürener Förderkohlen . .5483,— ℳ ES““ .5635,—
ö6* .5529,— b .5526,—
III 1 “
2 5429,— ℳ
—6
1ö“ .5055,— Püsselbürener Förderkohlen Schlammkohlen... Briketts.. .6920,— 4. Steinkohlenbergwerk Osterwald in Osterwald Förderkohlen: a) vom Bärensteinstollen. . 5423,— ℳ b) vom Nesselberger Stollen .5423,— c) vom Bergeflöz des Lichtschachtes I. 2648,— „ Gruskohlen 1114*“n 4523,— 9 5. Steinkohlenbergwerk in Münchehagen:
1166111111525 1111“
6. Steinkohlenbergwerk Argestorf⸗Wennigsen: Förberls Ete .. 2851,— ℳ ö1“ . . 2566,
7. Kohlenbergwerk Minden, m. b. H., Minden i. W. Förderkohlen . 5525,— ℳ EEES1.“*“ ö 5830,— „ Feinkohlen. C“““
8. Steinkohlenwerk P . m. b. H, in Plötz bei
:4083,— 8775,—
„9 8 1
v99
G.
S“ .
öitz,
Löbejün: Förderkohlen . 5150,— ℳ 8 stückreich .5500,— Stuckkohlen . . . .. 8 .5782,— NG be66. . Briketts, 1,5 kg.. . .“ 5 (Eiform).. .
. . 9 „ „
n Barsinghausen;: .5429,— 4
—
9. Private Steinkohlenbetriebe in der Gegenb
von Ibbenbüren: Glücksburg Förderkohlen Dickenberg Förderkohlen . 3650,— Buchholz Förderkohlen ..3320,—
10. Zeche Hammerstein bei Wellingholzhausen (Kreis Melle): b L16161611668ö6ä
11. 1“ Bergwerks⸗Gesellschaft, G. m. b. H,
urg: G 12. Sülzhayner Steinkohlenbergwerk: Förderkohlen
13. Gewerkschaft Wenzelzeche Ilfeld: Förderkohlen..
Hannover, den 1. September 1922. Niedersächsisches Kohlensyndikat. Schlösser. Brust.
11“ . 3730,— ℳ
. 2. 2. . 2³ 2 . 2* 2 2. 2* 2. 2.
2³ . . . .⁴ 2 2 2* . -
eö“; über Ausgabe von Schuldverschreibun auf den Inhaber. Mit Ministerialentschließung von heute ist genehmigt worden, daß die Pfalzwerke A.⸗G. in Ludwigshaßen mit 5 vH verzinsliche Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesamtbetrag bis zu 100 Millionen Mark, und 8 .“ zu 5000, 2000 und 1000 ℳ, in den Verkehr ringt. München, den 31. August 1922. Ba erisches Staatsministerium des Innern. J. A.: Luxenburger.
Preußen.
Bekanntmachung,
betreffend Aenderungen der Satzungen der Königs⸗ berger Bank, Aktiengesellschaft, früher Frued⸗ kreditbank Königsberg.
Durch Beschluß der Generalversammlung der Aktionäre der Königsberger Bank vom 11. März und 20. Mai 1922 sind nachstehende Aenderungen der Satzung beschlossen und in das Handelsregister des Amtsgerichts in Königsberg am 28. Juni und 20. Juli 1922 eingetragen worden:
1. „§ 19 der Satzung ist dahin geändert, 88 an Stelle des
Wortes „zwei“ im ersten Satz das Wort „drei“ gesetzt ist.“
Auf Grund des § 1 Absatz 2 und 3 des Hypothekenbank⸗ gesetzes vom 13. Juli 1899 genehmigen wir be von der der Aktionäre der Königs⸗ berger Bank, Aktiengesellschaft in Königsberg i. Pr. am 11. März 1922 beschlossenen Aenderung des § 19 des Bank⸗ statuts unter der Voraussetzung, daß die Aenderung in da Handelsregister eingetragen wird.
Berlin, den 24. Mai 1922 Der Finanzminister. Der Justizminister. J. A.: von Halfern. Am ehn niser Der Minister für Volkswohlfahrt. Hirtsiefer.
2. „Das Grundkapital ist um 8 Millionen Mark erhöht. E bftnn tatst 16 h. gist u Mark. Die Satzung im § 4 is geändert.“
Auf Grund des § 1 Abs. 2 und 3 des Hypot ekenbank⸗ gesetzes vom 13. Juli 1899 ehtehertgan wir die 8 98 au 8 ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre der Kön gs⸗
berger Bank, Aktiengesellschaft in Königsberg i. Pr. am
der Höhe und Einteilung des Grundkapitals
S. 221) wird der Stadtgemeinde Düsseldorf hierdurch
Breite von je 50 m von der Brunnenreihe ab einerseits bis
werden kann.
ein vereinfachtes Enteignungsverfahren vom 26.
öffentlichten Preise gelten als Nachträge zur Arzneitaxe.
das Deutsche Reich bestimme ich:
20. Mai 1922 beschlossenen Aenderung des § 4 des Bank⸗ statuts unter der veee daß die Aenderung in das
Handelsregister eingetragen wird. 8 8 Berlin, den 20. Juni 1922. 8 Der Finanzminister. Der E“ . J. A: von Halfern. J. V.: Mügel. Der Mitlster für Volkswohlfahrt. —
J. V: Scheielt.
1““
Auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. das Recht verliehen, die in der Gemarkung Fh eist, Flur 3, gelegenen Parzellen Nr. 415/15, 16, 1146/17 Bach⸗ anteil (Brückerbach) — 14a —, zusammen 2 ha 74 a 40 qm, Nr. 1147/18 17 a 50 qm, Nr. 1148/19, 439/19, zusammen 41 a 76 qm, Nr. 21, 22, zusammen 21 a 87 qm, Nr. 23. 91 a 76 qm, im ganzen 4 ha 47 a 29 am im Wege der Enteignung u erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden
eschränkung zu belasten, insoweit als die Grundstücke zur Er⸗ weiterung des Pumpwerks V der städtischen Wasserwerke um 20 große bezw. 24 kleinere Brunnen nötig sind und unter Berücksichtigung des Umstandes, daß ein Schutzstreifen in einer
zur Rheinstromuferkante und andererseits landeinwärts angelegt
Gleichzeitig wird auf Grund des § 1 des Gesetzes, böteee
uli 1922 (Gesetzsamml. S. 211) bestimmt, daß die Vorschriften dieses Gesetzes bei der Ausübung des vorstehend verliehenen Ent⸗ eignungsrechts Anwendung zu finden haben.
Berlin, den 30. August 1922.
Das Preußische Staatsministerium. J. A.: Dietrich.
—
Im Anschluß an das der Ueberlandzentrale Belgard Aktiengesellschaft in Belgard a. Pers. durch Allerhöchste Erlasse vom 15. Juni 1911 und 20. Februar 1913 verliehenen Ent⸗ eignungsrechts wird hierdurch auf Grund des § 1 des Gesetzes über ein vereinfachtes Enteignungsverfahren vom 26. Juli 1922 (Gesetzsamml. S. 211) bestimmt, daß die Vor⸗ schrift dieses Gesetzes bei der Ausübung des vorstehend be⸗ zeichneten Enteignungsrechts Anwendung zu finden hat.
Berlin, den 1. September 1922.
Im Namen des Preußischen Staatsministeriums.
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Haase lau.
Ministerium des Innern.
Auf Grund der §§ 20 und 21 des Gesetzes zum Schutz der Republik vom 21. Juli 1922 — RGBl. Teib Nr. 52 Seite 385 — verbiete ich hierdurch das Erscheinen der „Deutschen Allgemeinen Zeitung“ auf die Dauer einer Woche vom Tage der Zustellung dieser Verfügung ab. Berlin, den 1. September 1922. Der Minister des Innern. J. V.: Freund.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Zu Oberförstern m. R. sind ernannt: die Forstassessoren: Koehler in Frankfurt a. O. unter Verleihung der Ober⸗ försterstelle in Schulenberg, Regierungsbezirk Hildesheim; Schwanke in Lüneburg unter Verleihung der Oberförsterstelle in Kolpin, Regierungsbezirk Potsdam, zum 1. April 1923; Rheinen in Köln unter Verleihung der Fberförfterstelle in Kempfeld, Regierungsbezirk Trier, zum 1. Oktober 1922; Hermann in Cassel unter Verleihung der Oberförsterstelle in Frankenau, Regierungsbezirk Cassel, zum 1. Oktober 1922; von Fidler in Lauterberg (Harz) unter Verleihung der Ober⸗ försterstelle in Neuenstein, Regierungsbezirk Cassel, zum 1. Oktober 1922. 1 2
Ministerium für Bekanntmachung.
Im Hinblick auf die stark schwankenden Einkaufspreise der Arzneimittel wird das Reichsministerium des Innern für die Dauer der gegenwärtigen außerordentlichen Verhältnisse in kurzen IE“ die auf Grund der geltenden allge⸗ meinen Bestimmungen der Arzneitaxe vom Reichsgesundheits⸗ amt errechneten Abänderungen der Preisliste der Arzneitaxe im Reichsanzeiger veröffentlichen. Die so ver⸗
Berlin, den 2. September 1922. 8 8 b Der Minister für Volkswohlfahrt. v
— g
Bekanntmachung. Auf Grund des § 80 Abs. 1 der Gewerbeordnung für
1. Die in Nr. 2 der Allgemeinen Se der Deutschen Arzneitaxe 1922, 9. Ausgabe, festgesetzte Ebö EE den Einkaufspreis wird durch folgende Staffelung ersetzt: g bis 8 Ien ℳ ein Zuschlag von 100 vH,
von mehr als 20,— . 26,600 . 20,—
„9 482 9 1„ * 7 2 2
„ 48,— ⸗ „ „ 60,— „ „
„ 60,— „
Dem Einkaufspreise von Diphterieserum, Meningokokkenserum und Tetanusserum ist unabhängig von der Höhe des Einkaufspreises ein Zuschlag von 40 vH hinzuzurechnen.
2. In Nr. 23 der Allgemeinen Bestimmungen treten die folgenden Aenderungen ein:
unter a statt 5,— ℳ und 7⁵⁰ ℳ,
8,— „ 9„9 1“ C0 2 . d und e statt 2,— ℳ “
3. Die Apotheker sind berechtigt, auf den nach Nr. 1, —III der Allgemeinen Bestimmungen berechneten Verkaufspreis einer Arznei — also ausgenommen die nach Nr. 2 dieser Bestimmungen zu be⸗ rechnenden abgabefertig bezogenen Arzneimittel oder Arzneien — einen Teuerungszuschlag von 5 vH zu erheben.
Diese Bestimmungen treten am 1. September 1922 in Kraft
Berlin, den 31. August 1922.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Der Rektor Weiß aus Marienwerder ist zum Kreis⸗ schulrat in Heinrichswalde, Regierungsbezirk Gumbinnen, und der Mittelschullehrer Mütze zum Kreisschulrat in Witzen⸗ hausen, Regierungsbezirk Cassel, ernannt worden. 1
Die Wahl des bisherigen Prorektors am Lehrerseminar in Lyck Dr. Haupt zum Studiendirektor der städtischen Goethe⸗ schule (Lyzeum) in Lyck ist bestätigt worden.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 14 Absatz 1 des Reichsgesetzes zum Schutze der Republik verbiete ich hiermit bis auf weiteres für den Umfang der Provinz Schleswig⸗Holstein die Ver⸗ sammlungen, Aufzüge und Kundgebungen des Bundes der Niederdeutschen, e. V., Hamburg, weil die Besorgnis begründet ist, daß in ihnen Erörterungen statt⸗ finden werden, die den Tatbestand der in den §§ 1—8 des Gesetzes zum Schutze der Republik bezeichneten strafbaren Hand⸗ lungen bilden. Gegen diese Anordnung ist binnen zwei Wochen, vom Tage der Zustellung an gerechnet, die Beschwerde an den Herrn Minister des Innern zulässig. (§ 17 Absatz 3 a. a. O.)
Kiel, den 30. August 1922.
X“ Der Oberpräsident.
Deutsches Reich.
Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Volks⸗ wirtschaft und für Haushalt und Rechnungswesen hielten heute eine Sitzung.
Nach einer im Reichsversicherungsamt gefertigten Zu⸗ sammenstellung sind von den Landesversicherungs⸗ anstalten und Sonderanstalten in dem letzten Kalender⸗ vierteljahre vom 1. April bis 30. Juni 1922 36 186 Invaliden⸗ renten, 3387 Krankenrenten, 11 367 Altersrenten, 8405 Witwen⸗ und Witwerrenten, 286 Witwenkrankenrenten, 8927 Waisenrenten festgesetzt worden. Von den bisher überhaupt bewilligten Renten liefen am 1. Juli 1922 noch 1 036 114 Invaliden⸗ renten, 59 481 Krankenrenten, 277 429 Altersrenten, 126 848 Witwen⸗ und Witwerrenten, 4499 Witwenkrankenrenten, 523 145 Waisenrenten. Im letzten Vierteljahre hat sich der Bestand an Invalidenrenten um 6698, an Altersrenten um 3221, an Witwen⸗ und Witwerrenten um 6621, an Waisen⸗ renten um 2094 erhöht und der Bestand an Krankenrenten um 4347, an Witwenkrankenrenten um 28 vermindert.
—
Die Ausfuhrmindestpreise für Walzenmasse, Sprengstoffe, Trinitrototuol, Zaächnenpe, Pther, Mineralwasser und der Auslandsmarktpreis für Gelatine sind geändert worden. Näheres ist durch die Außenhandelstelle
Chemie zu erfahren.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Reichsbegnadigungsausschuß, der von der Regierung auf Grund des Amnestiegesetzes einberufen worden ist, hat sich, wie das „Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger“ berichtet, am 2. d. M. im Reichsjustizministerium vorläufig konstituiert und zu seinem Worsczenden den Abgeordneten Dr. Moses bestellt. Der Ausschuß trat sofort in die Beratung und Beschlußfassung über einzelne bereits vorliegende Gnadengesuche ein. Die Verhandlungen selbst sind nicht öffentlich.
— Der zweite Unterausschuß des parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der vom Reichstag zur Unter⸗ suchung der Ursachen der Verlängerung des Krieges eingesetzt worden, ist nach Prüfung des aus dem Auswärtigen Amt und dem Reichs⸗ archiv vorgelegten Aktenmaterials sowie auf Grund der eidlichen Vernehmungen der Staatssekretäre a. D. von Kühlmann, Dr. Helfferich, Zimmermann, des Reichskanzlers a. D. Michaelis, der Reichsminister a. D. Rosen, Graf von Brockdorff⸗Rantzau, der Gesandten von der Lancken, Riezler und Freiherr von Romberg, der Generale von und von Bartenwerffer, des Botschafters von Bergen und des Reichs⸗ tagsabgeordneten Scheidemann in der Untersuchung der päpstlichen Friedensvermittlung des Jahres 1917 zu folgenden Er⸗ gebnissen gelangt: 1. Ein Friedensangebot Englands lag im Sommer 1917 nicht vor. 2. Ebensowenig kann in Anbetracht der vielfachen Schwierigkeiten und der immerhin fraglichen Verständigungs⸗ bereitschaft auf feindlicher Seite von einer starken Friedens⸗ wahrscheinlichkeit gesprochen werden. 3. Eine ernste, von seiten der deutschen Regierung gewissenhaft zu prüfende Friedens⸗ möglichkeit war bei Beginn der päpstlichen Friedensaktion vor⸗ handen. 4. Die Freignisse der Monate Juli und August in Deutschland und Oesterreich⸗Ungarn haben die an sich nicht sehr starke Friedensgeneigtheit der Westmächte nicht erhöht. 5. Die deutsche Regierung hat der formellen Behandlun der päpstlichen Friedensaktion Fehler begangen. 6. Auf Grun der vorliegenden Aussagen und Dokumente kann es als wahrscheinlich bezeichnet werden, daß England und Frankreich jedenfalls Ende August 1917 ein Eingehen auf die päpstliche Friedensvermittlung mit Rücksicht auf die 1.Sesahen als nicht in ihrem Interesse liegend betrachteten. 7. Die Frage, ob die päpstliche Friedensaktion allein durch die Verzögerung der von der Kurie gewünschten deutschen Erklärung über ise Belgiens vereitelt worden ist, kann auf Grund der vorliegenden Akten und Zeugenaussagen nicht bejaht
werden. 8 8 8
Der Unterausschuß des vorläufigen Reichswirt⸗ schaftsrats für die Arbheitslosenversicherung hält heute, morgen und am Mittwoch Sitzungen.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Erkrankungen in den deutschen Heimkehrlagern In den dem Reichskommissar für Flüchtlinge und Zivilgefangene unterstellten Heimkehrlagern Eydtkuhnen, Heilsberg Preußisch Holland. Havelberg, Zossen, Frankfurt a. O., Guben, Swinemünde, Hammer⸗ tein, Sagan, Lamsdorf, Neuhammer a. Queis, Lerchenberg, Lockstedt. Hameln, Kolonie Risloh, Nordholz, Lechfeld, Zittau. Zeithain und üstrow i. Meckl. sind in der Zeit vom 2. bis 29. Jull d. J. nach
(Nach den „Veröffentlichungen
gkrankhesten aufgekreken: Fleckfieber 10, Rückfall⸗ „ He Ruhr 608 Unterleibstvohus 10, Scharlach 14, Körnerkrankheit 7, Lungen⸗ und a 31 (7 Todes⸗ fälle), Malaria 6, Masern und Röteln 35 (1 Todes all), Mumps 17.
Der Flüchtlingsbestand betrug am 31. Juli 33 736
der gemeingefährlichen Krankheiten. des Reichsgesundheitsamts“ Nr. 35
30. August 1922.)
Pest.
Ftalien. Vom 24. his 30. Juli
Teduccio (Prov. Neapel). 3 8 Griechenland. Vom 24. Axril
In Smyrna wurden vom 14. Juni bis 13. Juli 4 Pestfälle
ermitkelt. August greift die
vt Aa & fna. aar dar sich. sollen mehr als
1 Füne 8 getommen segn⸗ 31. Mai 21 Erkrankungen und 17 Todes⸗
t ; vom 26. Mai bis 3. Juni 10 Todesfälle in Amoy. ser v ento ü 3 Am 3. Juni FS und 1 Todes⸗
fall in Manila In Tunis wurden am 30. Juni 1 und am
9 Falt 2 erna festgestellt.
SBritisch Ostafrika. Vom 1. bis 28. Februar 15 Er⸗ B. 1 8 ¹ . rehe s. irghts am in Ankestrina Fferge 1 Vom 7. bis 13. Mai Pernambuco.
Gang
vom
1 Fall in St. Giovanni bis 14. Mai 3 Todesfälle in
Nach einer Mitteilung vom 10. An einem Tage
1 Erkrankung in
—* Peru. Vom 1. bis 15. Mai 36 Erkrankungen und 19 Todesfälle.
Cholera. Polen. Vom 6. bis 12. August 32 Erkrankungen (und 2 Todes⸗ fälle vwen in Rowno (Bez. HPolhynien) 29 S und in Bara⸗
Nowogrodek) 3. ghin I 267 en bis 3. Juni 2 Todesfälle in Amoy.
ilippinen. Vom 2. bis 8. April 1 Erkrankung (und 1 Tcbfünh 8* der Provinz Rizal; vom 16. bis 22. April in den Provinzen Laguna 1 und Pampanga 1 (1); vom 21. bis 27. Mai in Manila 1.
Pocken.
ien. 31. Juli bis 6. August 5 Erkrankungen, und 88 Mafsa e Farrgs k.
zwar in den Provinzen Benevento 4 und 8* 1. Vom 6. bis 12. Auguft 8 Erkrankungen, und zwar in den Kantonen Zürich 5 — davon in der Stadt Zürich 4 —, Thugau2 und Ticino I.
Frankreich. Vom 1. bis 10. Juni 1 Erkrankung und 1 Todesfall in Paris. 1 ortugal. Vom 4. bis 10. Juni 17 Erkrankungen in Lissabon.
Großbritannien. Vom 11. bis 17. Juni 1 Erkrankung in Sheffield; vom 18. bis 24. Juni 2 Erkrankungen in Sout⸗ hampton.
Rußland. Vom 2. bis 15. Juli in Petrograd 2 Er⸗ krankungen, vom 23. bis 29. Juli 1.
Lettland. Vom 1. bis 30. Juni 21 Erkrankungen. Türkei. Vom 4. bis 24. Juni 12 Erkrankungen und 5 Todes⸗
fälle in Konstantinopel. Fleckfieber.
Spanien. Vom 1. bis 31. Mai 9 Todesfälle in Madrid 9* r tugat. Vom 11. bis 24. Juni 7 Erkrankungen und
3 Todesfälle in Oporto.
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krankungen, vom 23. bis 29. Juli 57. ee. Vom 1. bis 30. Juni 111 Erkrankungen.
Rumänie n. Vom 1. bis 30. April 21 Erkrankungen in der Stadt Chisinau; vom 1. bis 31. Mai in den Städten Bukarest 14, Cerenauti 5, Cluj 18, Sulina 2. Konstantza und Galata je 1I. Türkei. Vom 11. bis 17. Juni 3 Erkrankungen in Kon⸗ stantinopel. 1 . Aegypten. Vom 11. bis 17. Juni 3 Erkrankungen (und
1 Todesfall) in Alexandrien. 1 Algerien. Vom 11. bis 20. Juni 2 Erkrankungen in Oran.
Nr. 35 der „Veröffentlichungen des Reichs⸗ esundheitsamts“ vom 30. August 1922 hat folgenden Inhalt ang der gemeingefährlichen Krankheiten. — Zeitweilige Maßregeln egen Pest. — Gesetzgebung usw. (Preußen). Impfungen gegen
8 olera und Typhus. — Wassermannsche Reaktion. — Impfstoffe und Sera. — Hebammenwesen. — Deutsche Arzmeitaxe 1922, achte abge⸗ änderte Ausgabe. — (Mecklenburg⸗Schwerin). Landesgesundheitsamt zu Rostock. — Tierseuchen in den Niederlanden, 1920. — Verhand⸗ lungen von ApErn Körperschaften, Vereinen, Kongressen usw. (Deutsches Reich.) Verein für öffentliche Gesundheitspflege. — Ver⸗ mischtes. (Deutsches Reich.) Erkrankungen in den Heimkehrlagern. — Wochentabelle über die Geburts⸗ und Sterblichkeitsverhältnisse in den 46 deutschen Orten mit 100 000 und mehr Einwohnern. — Des⸗ gleichen in einigen größeren Städten des Auslands. — Erkrankungen an übertragbaren Krankheiten in deutschen und außerdeutschen Ländern. — Witterung. — Beilage B, Bd. VIII: Sammlung gerichtlicher Entscheidungen auf dem Gebiete der öffentlichen Gesundheitspflege (Impfwesen).
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Handel und Gewerbe.
— Nach einer Uebersicht des Hauptwagenamts (Eisenbahn⸗ zentralamt) in Berlin über die Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts in Einheiten zu 10 t für die Zeit vom 1. bis 15. August 1922 wurden in den Steinkohlenbezirken Ruhr, Aachen, Saarbezirk, — Oberschlesien, Niederschlesien, Sächsischer Bezirk, Münster (1921 bezw. 1914 in Klammern) in 13 13) Tagen gestellt: 396 391 ( 56 453 bezw. 263 588)
gen, nicht rechtzeitig 5121 gegen 17 175 im Jahre 1921 und 52 n. im Jahre 1914. — Zeitraum wurden in den Braum⸗ kohlenbezirken Halle, Magdeburg, Erfurt, Cassel, Hannuvper, Sächsischer Bezirt. Rheinischer Bezirk, Osten, Breslau, München, Frankfurt a. M. in 13 (13) Tagen gestellt: 2 1 (+☛. 40 005 bezw. + 90 850). Nicht rechtzeitig gestellt wurden 11 947 gegen 10 827 im Jahre 1921 und 57 Wagen im Jahre 1914.
— Die mit Wirkung ab 1. September beschlossene Erhöhung der Koblenpreise hat, laut Meldung des „W. T. B.“⸗, eine entsprechende Erhöhung der Stickstaffpreise im Gefpl Die neuen
eise für Stickstoffdünger sind deshalb ab 1. tember die olgenden per Kilogramm Stickstoff im schwefelsa Ammoniak. gewöhnliche Ware 20 ℳ, im schwefelsauren Ammoniak, gedaurk und gemahlen 247,90 ℳ, im salzsauren Ammoniak 242,20 ℳ, im Kaliammonsalpeter 242,20 ℳ; daneben wird der Kaligehalt mit den für Kali im Chlorkalium für die jeweilige Abladung geltentbeze Preisen in Rechnung gestellt; im Natxronsalpeter 292 ℳ, im Kalt⸗ stickstoff 215,60 ℳ. Auch die neuen erhöhten Stickstoffpreife bleiben bei dem heutigen Stande der Mark noch unter der Hälfte des Welt⸗ marktpreises. Für die Lage des Stickstoffmarktes — für den Absatz
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Der Minister für Volkswohlfahrt. A.: Dietrich.
den „Veröffenklichungen des Richagefundheitsamts⸗ solgende Fälle
ist zu bem Läger an E den E 8 — Stickstoffdüͤnger Erzenger⸗
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trae.& Rußland. Vom 2. bis 15. Juli in Petrograd 178 ECv.. —