8 “ v11“ 8 — 8 1.““ “ eb aus besonderen Gründen von der Erhebung einer Gebühr Abstand genommen .n soll.
Die Festsetzung der Höhe der Gebühr erfolgt, sofern sie nicht in der Entscheidung getroffen worden ist, endgultig durch den Vorsitzenden. Dieser hat auch den Betrag der zu erstattenden baren Auslagen zu bestimmen und kann für Schreibwerk Pauschsätze festsetzen.
Die Beitreibung der Gebühr und der baren Auslagen erfolgt durch die Verwaltungsbehörden. Soweit Gebühren oder Auslagen vom Staatsfiskus zu tragen sind, bleiben sie außer Ansatz.
§ 10.
Eine Erstattung der den Streitteilen erwachsenen baren Ausl
findet nicht statt. 8
2
erfolgt im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger. Außerdem ist in den Regierungsamtsblättern auf diese Bekanntmachung hinzu⸗ weisen. Der Hinweis bleibt ohne Einfluß auf den Lauf der An⸗ rufungsfrist.
Die vorstehenden Vorschriften werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Berlin⸗Charlottenburg, den 4. September 1922.
Der Vorsitzende des Landesschiedsgerichts. (I.., 8.) Drews, Staatsminister. Präsident des Preußischen Oberverwaltungsgerichts.
§ 11. Die Bekanntmachung über die Bildung des ö
Deutsches Reich. Uebersicht über die Finanzgebar
11“
ung des Reichs.
—.—9 —
Vom 1. April 1922 bis 10. Sept.
1922
Vom 1. Sept. 1922 bis 10. Sept. 1922
8 Tausend Mark
Einnahme.
Allgemeine Finanzverwaltung: ¹)
Steuern, Zölle, Abgaben, Gebühren 5 969 190 96 261 538
(darunter Reichsnotopfer).. — (1 352 880)
Schwebende Schuld... 10 345 560 69 741 040 ““ 53 514 —
“ — 1 879 831
Summe der Einnahme.] 16 368 264, 167 882 409
1“ Ausgabe.
Allgemeine Verwaltungsausgaben unter Gegenrechnung der Einnahmen 111 474 179 [156 187 263
c“ — —
111X4X““ dee. 1 965 690
Zinsen für die schwebende Schuld 1. 285 496 8 287 037
Zinsen für die fundierte Schuld ... F“
55 166 439 990 Betriebsverwaltungen. Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung: Ablisferung 2).. . 1 00 B8 Deutsche Reichsbahn: Mehr an Ausgabe ) .5 701 697 mithin Mehr an Ausgabe ³) . 4 608 810 1 442 335
Summe der Ausgabe 16 368 565,167 882 325
111“ — — Die schwebende Schuld betrug an dis⸗ . fontierten Schatzanweisungen am 31.ugust eeöö Es ttaten hinzu 32 232 488 Es gingen ab 21 886 928
mithin zu . “
10 345 560 341 676 205
—-⸗——g—
Dn:
a) mit dreimonatiger Laufzeit (bei der Reichsbank diskontiert). 327 079 535
b) sonstige, mit einer länge⸗ ren Laufzeit ausgegebene Schatzanweisungen. 14 596 670
Zur Beschaffung von ausländischen
. Zahlungsmitteln
für die Erfüllung des Friedensvertrags von
Versailles sind Papiermarkaufgewendet worden ¹) Das tatsächliche Steuern⸗ usw. Aufkommen bis ein⸗
schließlich Juli 1922; von da ab das Aufkommen nach Abzug
der von den Oberfinanz⸗ und Finanzkassen geleisteten Ausgaben.
2) Diese Angaben lassen einen Schluß auf das Wirtschaftsergebnis der Betriebsverwaltungen nicht zu, weil sie bei der Post vom 1. Juli 1922 ab auch fremde Einnahmen (z. B. Erlöse aus Reichssteuer⸗ marken) und Ausgaben (z. B. Militärrenten) umfassen.
³) Das Mehr an Ausgaben ist eine Entnahme von Betriebs⸗ mitteln aus der Reichshauptkasse, die später durch Ablieferungen gedeckt werden soll.
2 105 078] 39 977 898
„Die Auslandsmarkpreise für Erdfarben sind ge⸗ ändert. Näheres ist durch die Außenhandelsstelle Chemie in Berlin W. 10 zu erfahren.
Parlamentarische Nachrichten.
Der wirtschaftspolitische Ausschuß des vor⸗ läufigen Reichswirtschaftsrats beschäftigte sich gemein⸗ sam mit dem finanzpolitischen Ausschuß mit der Frage der Verwendung ausländischer II1 im inländischen Verkehr. Wie das „Nachrichtenbürp des Vereins deutscher Zeitungsverleger“ berichtet, erklärten in der Erörterung die Arbeitgebervertreterder Industrie, daß die Industrie für die richtige Kalkulation und Preisstellung einen festen Wertmesser brauche. Unter normalen Umständen sei das die Landeswährung. Jede Schwankung der Berechnungsgrundlage mache die Rechnung falsch, und die Preise enthielten dann entweder einen zu hohen Gewinn oder einen Verlust. Dieses letztere sei bei der Berechnung in Mark, die sich ständig ent⸗ wertet habe, in den letzten Jahren der Fall gewesen und habe die Erzeuger in die Gefahr gebracht, „Substanz“ und Betriebskapital zu verlieren. Diese Gefahr habe sich bunchft am deutlichsten bei der Verarbeitung von ausländischen Rohstoffen gezeigt. Bei einer längeren Verarbeitungszeit habe der auf Grund der Einkaufspreise für den Rohstoff in Mark berechnete Preis der Fertigware nicht mehr ausgereicht, um eine gleiche Menge Rohstoff vom Weltmarkt neu hereinzunehmen, weil die Mark inzwischen gesunken sei. Solange die Entwertungsbewegung der Mark mäßig gewesen, sei es möglich gewesen, diese Verlustgefahr durch ein Devisentermingeschäft zu beseitigen und den Neubezug von Rohstoffen und damit die Beschäftigung der Industrie zu sichern. Das schnelle Abwärtsgleiten der Mark in den
zwangs zu gehen.“
letzten Monaten habe indessen dem Devisenterminhandel die Grund⸗ lage genommen, da für Käufe der sich entwertenden Mark auf Termin keine Nachfrage im Ausland mehr vorhanden sei. Die Banken hätten also, wie ein Arbeitgebervertreter der Banken in der Verhandlung auch ausführte, das Devisentermin⸗ geschäft einstellen müssen. Sie seien bei den sehr großen Schwan⸗ kungen der Mark auch nicht mehr imstande gewesen, das Risiko zu tragen, und hätten im Interesse der Befriedigung des immer dringender werdenden Kreditbedür fnisses die für das Termingeschäft notwendigen bedeutenden Kapitalien nicht langfristig festlegen können. Der Ver⸗ arbeiter von Auslandsrohstoffen habe sich also nun auf andere Weise gegen die in den Schwankungen der Mark liegende Verlustgefahr schützen müssen. Zunächst sei das durch die Valutaklauseln bei der Preisstellung geschehen. Da diese aber eine weitgehende Unklarheit und Unsicherheit in das Geschäftsleben gebracht hätten, sei man zur Berechnung nach einem festen Wertmesser übergegangen. Die Formen, in denen das geschehe, seien auch heute noch verschieden. Der Preis werde entweder in Goldmark oder unter Bezugnahme auf einen bestimmten Devisenkurs in Papiermark oder in ausländischer Währung berechnet. Bei einer derartigen Berechnung falle das in den Schwankungen der Mark noch liegende Risiko fort, und zwar nicht nur insoweit es in der Schwankung und Entwertung selbst liegt, sondern auch die damit verbundene Steigerung der Löhne und Un⸗ kosten, die meist hinter der Entwertung zurückbleibe, sei in einem solchen Goldpreis von vornherein ausgeglichen. Dieser Wegfall des unübersehbaren Nisikos, das bei einer Preisstellung in Papiermark immer in einer hohen Risikoprämie seinen Ausdruck finden müsse, ermögliche es, zu einer normalen Preisbildung zurückzukehren. Die Benutzung eines festen Wertmessers als Rechnungsgrundlage bedinge nicht etwa die effektive Zahlung in Auslandswährung. Die Zahlung könne vielmehr zum Wechselkurs des Zahltages in Papiermark erfolgen. Als Zahlungsmittel müsse die Mark im Inlandsverkehr erhalten bleiben. Die Notwendigkeit einer festen Rechnungsgrundlage für die Wirt⸗ schaft wurde von allen Seiten anerkannt. Doch wurde von Ver⸗ tretern des Einzelhandels, der freien Berufe und der Reichsregierung hervorgehoben, daß eine solche feste Rechnungsgrundlage nicht aus dem Ausland hereingenommen werden könne, sondern auf nationalem Boden aufgebaut werden müsse. Nur die Befestigung der deutschen Währung könne den augenblicklichen Mangel an einem festen Wertmesser wirklich ersetzen, und die Hauptursachen der negativen Zahlungsbilanz, die Reparations⸗ last, der zu geringe Leistungsgrad der Handarbeit und der zu große Verbrauch gegenüber der Erzeugung müßten beseitigt werden, um das zu ermöglichen. Die Verwendung ausländischer Sorten im Zahlungsverkehr wurde unbedingt abgelehnt. Als wertbeständiges Zahlungsmittel wurde von einem Vertreter des Einzel⸗ handels die Ausgabe von Goldschatzwechseln mit kurzer Lauffrist und außerdem die Einführung eines Goldgiroverkehrs seitens der Reichs⸗ bank vorgeschlagen. Der Vorschlag wurde indessen nicht aufgegriffen. Die Berechnung in ausländischer Währung bei solchen Waren, die vorwiegend ausländische Rohstoffe enthalten, wurde gebilligt. Diesem Standpunkt schlossen sich im wesentlichen die Vertreterder Ver⸗ braucher und der Arbeitnehmer an. Die Arbeitnehmer⸗ vertreter betonten dabei, daß bei fortschreitendem Gebrauch eines festen Wertmessers in der Wirtschaft auch die Bezüge der Lohn⸗ und Gehaltsempfänger danach bemessen werden müßten. Wenn die Preise in Goldwerten berechnet würden, müßten auch die Löhne nach Gold⸗ wert gezahlt werden, so daß ihre Kaufkraft beständig bleibe und nicht, wie augenblicklich, bei scheinbarer nomineller Steigerung ständig sinke. Dieser Standpunkt wurde von allen Seiten durchaus an⸗ erkannt und nur der Ansicht entgegengetreten, daß damit die Löhne auch auf die Höhe der Weltmarktlöhne steigen müßten. Eine derartige Regelung wurde von Vertretern der Arbeitgeber besonders auch deswegen begrüßt, weil dann die Tarifverhandlungen, welche die Wirtschaftsführung jetzt dauernd belasteten, kortfallen würden. Eine Meinungsverschieden⸗ heit ergab sich über die Möglichkeit gesetzlicher Zwangsbestimmungen für die Regelung des Zahlungsverkehrs. Die Arbeitnehmer⸗ vertreter hielten ein YNerbot der Verwendung ausländischer Zahlungsmittel im Inlandsverkehr für angebracht. Die große Mehrheit der vereinigten Ausschüsse war indes der Ansicht, daß wirtschaftliche Notwendigkeiten, zumal wenn sie so un⸗ kontrollierbar seien wie der Zahlungsverkehr, sich nicht durch Verbote eindämmen ließen, und daß man es darum den freien Vereinbarungen der Wirtschaftsverbände überlassen solle, die richtigen Maßnahmen zu treffen. Man einigte sich auf folgende Entschließung, die ein⸗ stimmig gefaßt wurde:
„Dem im Schreiben des Reichsbankdirektoriums vom 3. März 1922 vertretenen Bestreben, die Mark im innerdeutschen Verkehr nicht durch fremde Zahlungsmittel verdrängen zu lassen, stimmen die Aus⸗ schüsse grundsätzlich zu. Sie sind der Meinung, daß beim Verkauf von Waren, die keine ausländischen Rohstoffe enthalten, Berechnung in Auslandswährung nur so weit erfolgen darf, als sie zur Ausfuhr bestimmt sind. Beim Verkauf von Waren, zu deren Herstellung aus⸗ ländische Rohstoffe in erheblichem Maße verwandt sind, soll auch im Inlandsverkehr Berechnung in ausländischer Währung verantwortet werden dürfen, aber unter Beschränkung auf denjenigen Anteil am Warenpreis, welcher dem Inhalt an Auslandsrohstoffen entspricht. Die Zahlung darf im Inlandsverkehr nur in Reichsmark verlangt werden. Die in dem Schreiben des Reichsbankdirektoriums empfohlenen Maßnahmen können nicht als zweckentsprechend anerkannt werden. Die Wichtigkeit der Erhaltung der Mark als Zahlungsmittel und die Notwendigkeit, sie als Wertmesser wieder herzustellen, ist un⸗ bestritten. Das darf aber nicht dazu führen, durch verwaltungs⸗ mäßiges Eingreifen in die Zahlungsbeziehungen das Wirtschafts⸗ leben in Gefahr zu bringen, nachdem es sich erwiesen hat, daß die Vielgestaltigkeit der Verhältnisse feste Abgrenzungen nicht gestattet und daß importierende Industrie und Handel gegen die Risiken langfristiger An⸗ und Verkaufsverpflichtungen sich nur durch Berechnung in Auslandswährung sichern können. Die “ eingerissener Mißstände muß vor allem in der Hebung der Produktion, in der Verringerung überflüssiger Einfuhr wie überflüssigen Verbrauchs und in der nur dadurch dauernd erreichbaren Verbesserung unserer Zahlungsbilanz gesucht werden. Die erforderlichen Maßnahmen sollen tunlichst durch freie Vereinbarungen der an Erzeugung, Absatz und Verbrauch beteiligten Verbände erzielt werden. Die Regierung wird gebeten, auf die Verbände in diesem Sinne hinzuwirken und die be⸗ stehenden Bestimmungen zur Eindämmung der Zahlung mit aus⸗ ländischen Zahlungsmitteln auf das unbedingt notwendige Maß mit aller Schärfe zur Anwendung zu bringen und nötigenfalls zu ergänzen.“
Die Ausschüsse gingen sodann zur Beratung eines An⸗ trages des Unterausschusses für Produktions⸗ kredit, betreffend Beschränkung der Auskunftspflicht der Banken, Aufhebung des Depotzwangs und Wiedereinführung des Handelswechsels, über. In der Erörterung sprachen sich Arbeitgebervertreter aller Wirtschaftskreise für den Antrag aus, weil sie davon ein Zurückströmen der gehamsterten Noten und eine leichtere Unter⸗ bringung von Dividenden und festverzinslichen Wertpapieren erwarteten. In Hinsicht auf die Zahlung wertbeständiger Zinsen wurde darauf hin⸗ gewiesen, daß die Banken teilweise bereits Gewinnbeteiligung bei Krediten verlangten. Ein Vertreter der Arbeitnehmer sprach sich gegen den Autrag aus, weil er darin eine ungleiche und un⸗ gerechte Behandlung der Lohn⸗ und Gehaltsempfänger sah, deren Bezüge beim Lohnabzug genau nachgeprüft würden, während hier für andere Wirtschaftskreise eine größere Freiheit und damit die Möglich⸗ keit der Steuerhinterziehung gegeben werde. Diesem Standpunkt schloß sich ein Teil der anderen Arbeitnehmervertreter an. Der Antrag wurde mit 19 gegen 9 Stimmen bei einigen Stimm⸗ enthaltungen in folgender Fassung angenommen: „Im Interesse unserer wirtschaftlichen Lage ist die Wiederherstellung des Bank⸗ geheimnisses insoweit erforderlich, daß die Auskunftpflicht der Kredit⸗ institute auf die Fälle eines eingeleiteten Steuerstrafverfahrens be⸗ schränkt wird. Hand in Hand damit hat die Aufhebung des Depot⸗
Verkehrswesen.
Aenderung der Gebühren im Paket⸗ usw. Ver⸗ kehr nach dem Ausland. Der deutsche Gegenwert des Gold⸗ franken bei der Gebührenerhebung im Auslandspakettelegramm⸗ und Zeitungsverkehr ist mit Wirkung vom 16. September an auf 300 ℳ festgesetzt worden. Dieses Umrechnungsverhältnis ist auch für die Wertangabe auf Paketen und Briefen sowie auf Kästchen mit Wert⸗ angabe nach dem Ausland maßgebend. Für Ferngespräche nach dem Ausland werden gleichfalls entsprechend erhöhte Gebühren erhoben werden. Nähere Auskünfte ekteilen die Postanstalten.
Handel und Gewerbe.
Der Vertrag über die Interessengemeinschaft zwischen der Pschorrbräu A.⸗G. und der Schultheiß⸗Patzen⸗ hofer A.⸗G. ist nunmehr laut Meldung des „W. T. B.“ perfekt geworden, Nach dem Vertrag werden die Gewinne beider Gesell⸗ schaften schlüsselmäßig verteilt. Die Selbständigkeit der Pschorr⸗ bräu A.⸗G. wird nach jeder Richtung gewahrt, ebenso wird auf die bayerischen Sonderverhältnisse voll Rücksicht genommen. Dem Auf⸗ sichtsrat der Pschorrbräu A.⸗G. gehört u. a. Dr. Sobernheim, Generaldirektor der Schultheiß⸗Patzenhofer A.⸗G., an. Dafür tritt Geheimrat Josef Pschorr in den Aufsichtsrat der Schultheiß⸗Patzen⸗ hofer A.⸗G.
Wien, 14. September. (W. T. B.) Die Verhand⸗ lungen zwischen Vertretern der Nachfolgestaaten und der Staatseisenbahngesellschaft haben zu einem Ueberein⸗ kommenentwurf über die Aufteilung der an die Gesellschaft zu leistenden Einlösungsraten und der ursprünglich von der Gesellschaft emittierten, späterhin verstaatlichten Obligationen geführt. Dieser Entwurf unterliegt vorerst der Ratifikation durch die beteiligten Staaten und den Verwaltungsrat der Gesellschaft und wird sodann die Grundlage eines Vorschlages für die selbständige Entscheidung der Reparationskommission zu bilden haben, wie die derzeit in Umlauf befindlichen Staatsobligationen durch Obligationen der beteiligten Nachfolgestaaten ersetzt werden sollen.
Stockholm, 13. September. (W. T. B.) Wochenausweis der Schwedischen Reichsbank vom 12. September (in Klammern der Stand am 5. September) in Kronen: Metallvorrat 273 731 975 (273 789 213), Ergänzungsnotendeckung 809 678 055 (553 867 606), davon Wechsel auf Inland 353 091 834 (366 355 545), davon Wechsel auf Ausland 48 590 757 (48 592 856), Notenumlauf 543 183 103 (569 155 101), Notenreserve 129 280 847 (103 423 326), Girokonto⸗ guthaben 221 804 491 (209 023 630).
—
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 13. September 1922:
Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen
1 8 1
ee
Nicht gestellt.
Beladen zurück⸗ gestefert. ..
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 14. September auf 50 460 ℳ 3. September auf 50 884 ℳ) für 100 kg. 8
Berlin, 14. September. (W. T. B.) Großhandels⸗ preise in Berlin, offiziell festgestellt durch den Verband deutscher Großhändler der Nahrungsmittel⸗ und verwandten Branchen, Verbandsgruppe Berlin (E. V., Berlin). Die Preise verstehen sich für ½ kg ab Lager Berlin. Gerstenflocken, lose —,— ℳ, Gersten⸗ graupen, lose 52,25 — 67,25 ℳ, Gerstengrütze, lose 52,25 — 54,25 ℳ, Haferflocken, lose 56,25 — 73,25 ℳ, Hafergrütze, lose 56,75 — 73,25 ℳ, Hafermehl, lose —,— ℳ, Kartoffelstärkemehl 54,50 — 67,50 ℳ, Maisflocken, lose 50,50 — 52,75 ℳ, Maisgrieß 43,75 — 51,00 ℳ, Mais⸗ mehl 35,75 — 45,00 ℳ, Maispuder, lose 53,25 — 58,50 ℳ, Makkaroni, lose 73,50 — 82,50 ℳ, Schnittnudeln, lose 60,00 — 64,00 ℳ, Reis, Birma 60,50 — 61,50 ℳ, glas. Tafelreis 66,00 — 98,25 ℳ, grober Bruch⸗ reis 50,00 — 57,00 ℳ, Reismehl, lose 50,00 — 55,00 ℳ, Reis⸗ grieß, lose 39,00 — 54,00 ℳ, Ringäpfel, amerik. 375,00 — 415,00 ℳ, getr. Aprikosen, cal. 590,00 — 610,00 ℳ, getr. Birnen, egl. —,— bis —,— ℳ, getr. Pfirsiche, cal. 190,00 — 240,00 ℳ, getr. Pflaumen 65,00 — 180,00 ℳ, Korinthen, 1921 Ernte 219,00 — 235,00 ℳ, Rosinen, kiup. carab., 1921 Ernte 155,00 -170,00 ℳ, Sultaninen in Kisten, 1921 Ernte 296,00 — 346,00 ℳ, Mandeln, bittere 234,00 — 249,00 ℳ, Mandeln, süße 388,00 — 408,00 ℳ, Kaneel 436,00 — 486,00 ℳ, Kümmel 220,00 bis 250,00 ℳ, schwarzer Pfeffer 255,00 — 265,00 ℳ, weißer Pfeffer 354,00 — 374,00 ℳ, Kaffee prime 431,00 — 440,00 ℳ, Kaffee superior 420,00 — 430,00 ℳ, Bohnen, weiße 46,00 — 57,25 ℳ, Weizen⸗ mehl 48,50 — 63,50 ℳ, Speiseerbsen 52,00 — 65,00 ℳ, Weizengrieß 53,50 bis 58,75 ℳ, Linsen 45,75 — 83,00 ℳ, Purelard 253,00 — 255,00 ℳ, Bratenschmalz 243,00 — 245,00 ℳ, Marmelade 55,00 — 125,00 ℳ, Kunst⸗ honig 45,00 — 50,00 ℳ, Speck, gesalzen, fett 260,00 — 265,00 ℳ Corned beef 12/6 lbs per Kiste 12 400 — 12 600 ℳ, Auslandszucke raffiniert 83,40 — 99,00 ℳ, Kernseife —,— ℳ.
Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.
Köln, 14. September. (W. T. B.) (Amtliche Devisenkurse.) Holland 59625,35 G. 59774,65 B., Frankreich 11610,45 G., 11639,55 B., Belgien 10886,35 G., 10913,65 B., Amerika 1545,55 G., 1549,45 B., England 6816,45 G., 6833,55 B., Schweiz 28788,95 G., 28861,05 B., Italien 6481,85 G., 6498,15 B., Dänemark 32509,30 G., 32590,70 B., Norwegen 25368,25 G., 25431,75 B., Schweden 40549,25 G., 40650,75 B., Spanien 23121,05 G., 23178,95 B., Prag 5193,50 G., Phehg B., 1 6192,00 G., 6208,00 B., Wien (neue) “ 6., “ B.
Hamburg, 14. September. (W. T. B.) (Börsenschlußkurse.) Deutsch⸗Australische Dampfschiff⸗Gesellschaft 712,00 bis 719,00 bez., Hamburger Paketfahrt 570,00 bis 578,00 bez., Hamburg⸗Südamerika 1315,00 bis 1365,00 bez., Norddeutscher Lloyd 444,00 bis 451,00 bez., Vereinigte Elbeschiffahrt 1300,00 bis 1350,00 bez., Schantungbahn 570,00 bis 580,00 bez., Brasilianische Bank 4650,00 bis 4710,00 bez., Commerz⸗ und Privat⸗Bank 308,00 bis 313,00 bez., Vereins⸗ bank 295,00 bis 305,00 bez., Alsen⸗Portland⸗Zement 1725,00 bis 1875,00 bez., Anglo⸗Continental 2090,00 bis 2135,00 bez., Asbest Calmon 515,00 bis 530,00 bez., Dynamit Nobel 880,00 bis 920,00 bez., Gerbstoff Renner 3800,00 bez., Nordd. Jutespinnerei 1750,00 bez., Merck Guano 1490,00 bis 1520,00 bez., Harburg⸗Wiener Gummi 1430,00 bis 1475,00 bez., Kaoko —,— G., —,— B., Sloma Salpeter —,— G., —,— B., Neuguinea —,— G., —,— B.
Otavi⸗Minen⸗Aktien 4050,00 bez.
Leipzig, 14. September. (W. T. B.) Sächsische Rente 65,75. 5 % Leipziger Stadtanleihe 96,50, Allgemeine Deutsche Credit anstalt 248,00, Bank für Grundbesitz 190,00, Chemnitzer Bank verein 245,00, Ludwig Hupfeld 660,00, Piano Zimmermann 875,00, Leipziger Baumwollspinnerei 1180,00, Sächs. Emaillier⸗ u. Stanz werke vorm. Gebr. Gnüchtel 448,00, Stöhr u. Co. 3500,50, Thür. Wollgarnspinnerei 1070,00, Sächf. Wollgf. vorm. Tittel u. Krüger 1350,00, Tränkner u. Würker 950,00, Zimmermann⸗Werke 400,00. Germania 633,00, Peniger Maschinenfabrik 376,00, Leipziger Werk⸗ zeug Pittler u. Co. 920,00, Wotan⸗Werke 800,00, Leipz. Kammgarn spinnerei 1050,00, Hugo Schneider 760,00, Wurzner Kunstmüh vorm. Krietsch 460,00, Hall. Zucker⸗Fabrit 1150,00, Mittweidaer Kratzen 1200,00, Fritz Schulz sun. 1325,00, Riebeck u. Co. 540,00, Thüring. Gas 351,00, Hallesche Pfännerschaft 558,00.
Frankfurt a. M., 14. September. (W. T. B.) Oesterr Kredit 251,00, Badische Anilin 1595,00, Chem. Griesheim 1140,00,
“
Heimatsort und
Höchster Farbwerke 1140,00, Holzverkohlungs⸗Industrie Konstanz 905,00, Deutsche Gold⸗ und Silberscheideanstalt 1400,00, Aplerwerke Kleyer 485,00, Hilpert Armaturen 458,00,
610,00, Aschaffenburg Zellstoff 908,00, Wayß u. Freytag 540,00,
Danzig, 14. September.
Privatbank —,—. Prag, 14. September. (W. T. B.)
zentrale (Duvrchschnittskurse):
Christiania 4,97 ½⅛, Kopenhagen 6,37 ½,
5,62 ½, London 1,32 ¾, New York 30,00, Wien 0,04 ¼16,
2,15, Polnische Noten 0,45, Pariser Devisen 2,27. London, 13. September. (W. T. B.) Privatdiskont 2 ⅞, 4 %
fundierte Kriegsanleihe 86 ¾, 5 % Kriegsanleihe 99 ⅞, 4 % Sieges⸗
anleihe 88,25.
London, 14. September. (W. T. B.) Silber 35 ½, Silber auf
Lieferung 35 ½.
London, 14. September. (W.⸗T. B.) Devisenkurse. Paris 58,50,
.Frei Lothringer Zement 800,00, Waghäusel 850,00, 3 % Mexikanische Sllgeranzeibe 7500,00. 1528,47 G., 1531,83 B., Polnische 2198 ½ G., 2201 ½ B. — Tele⸗ graphische Auszahlungen: London 6743,25 G., 6756,75 B., Holland 58641,30 G., 58758,70 B., Paris 11588,40 G., 11611,60 B., Posen Warschau 2198 ½ G., 2201 ½ B.,
Amsterdam 11,60, g. d Stockholm 7,97 ½, Zürich anleihe 64 ,
Spanien Pokorny u. Wittekind
Phil. Holzmann 540,00,
3 0,85 Zuckerfabrik 513.
Noten: Amerikanische
Danziger
Notierungen der Sesalhes Berlin 1,90
Marknoten 5 Linie 108,00,
259,00,
29,21, J Bukarest 715,00. Paris, 14. September. (W. T. B.) Devisenkurse. Deutschland England 58,61, 513,75, Italien 55,70, Schweis 247,50, Spanien 201,00. Zürich, 14. September. 0,33 ½, Wien 0,00 ¾, Prag 17,80, Holland 207,50, New York 535,00, Brüssel 38,15, Kopen⸗ hagen 113,00, Stockholm 140,50, Christiania 89,00, Madrid 81,60, Buenos Aires 1,92, Budapest 0,17 ½, Bukarest —,—, Agram 195,00, Warschau 0,08. Amsterdam, 14. September. (W.T. B.) 5 % Niederländisch. 89¹15⁄10, Niederländische Staats⸗ 3 % Deutsche Reichsanleihe Januar⸗Juli⸗Coupon —,—, Königlich Niederländ. Petroleum 447,50, Holland⸗Amerika⸗ Rock Island Southern Railway 27,25,
Amerika 13,30,
London 23,55,
Staatsanleihe von 1918
—, Southern Pacifie —,—, Pacific 160,50, Anaconda 112,20, United States Steel Corp. 109,75. Amsterdam, 13. September. (W.T. B.) Devisenkurse. London 11,43 ½, Berlin 0,17, Paris 19,50, Schweiz 48,45, Kopenhagen 54,90, Stockholm 68,30, Christiania 43,10, New Yort “ 18,42 ½, Madrid 39,90, Italien 10,90, rag —,—.
Belgien 94,50,
(W. T. B.)
Paris 40,30, Italien 22,25,
3 %
Atchison, Topeka & Santa Fé 108,50,
utschland 7695, Wien 32 250,
Devisenkurse.
Wien 0,003 %,
Kopenbagen, 14. London 20,86,
Antwerpen 33,75, Holland 124,70, Christiania 78,85, 16,77, Berlin 0,25,
720,
233,00, Zürich 113,00,
ew York 474,50, Züͤrich
Amsterdam 146,75, Washington 379,00, Helsingfors 8,25, Prag 12,75.
Christiania, 14. September. (W. T. B.) Devisenkurse. London 26,60, Hamburg 0,40, Paris 45,50, New York 603,00, Amsterdam Helsingfors 13,28, Antwerpen 43,00, Stock⸗ holm 159,00, Kopenhagen 128,00, Prag 20,50.
(W. T. B.) Devisenkurse. Hamburg 0,33, Paris 35,60, 88,50, Amsterdam 182,85, Stockholm Helsingfors 10,20, Prag 15,85.
Stockholm, 14. September. (W. T. B.) Devisenkurse. London Paris 28,60.
Brüssel 26,25, schweiz. Plätze Kopenhagen 80,60, Christiania 63,10,
Wollauktion wurden
Union
Umsatz 5000 Ballen,
Budapest] kanische
Berichte von auswärtigen Warenmärkten. London, 13. September.
(W. T. B.)
Auf der heutigen 12 700 Ballen angeboten.
Für feine
Sorten herrschte lebhafte Nachfrage zu voll behaupteten Preisen. Ge⸗ ringe Sorten und grobe ungewaschene Croßbreds waren unregelmäßig.
Liverpool, 13. September. Einfuhr 5680 Ballen. 5 12,51, Oktoberlieferung 12,34, Novemberlieferung 12,25. — und brafilianische
Baumwolle. Septemberlieferung Ameri⸗
ägyptische
(W. T. B.)
Baumwolle je 40 Punkte,
Belgien 61,97 ½, Schweiz 23,70, Holland 11,43,
.
New York 44111/⁄19, +₰2,—
25 Punkte höher.
Immnn
1. Untersuchungssachen. 2. Auf 8889
4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Mfiengesellschaften.
lusgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
eiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 33 ℳ
6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften.
7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
8. Unfall und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.
9. Bankgusweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.
—
— —
—
☛ AMBefristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. 2.4ãꝗã
1) Untersuchungs⸗ fachen.
[66497] Beschluß. Der Kraftfahrer Josef Uhl, 2. Kom⸗ pagnie Kraftfahrabteilung 6 in Hannover, geb. am 4. März 1899 in Lautzkirchen, Ft 1 Ingbert, wird für fahnenflüchtig erklärt. Hannover, den 6. September 1922. Das Amtsgericht. 40.
[66498]2 Beschlufz.
Der Heizer Karl Jäger, II, Abt. Schiffsstammdivision der Nordsee in Wilhelmshaven, geboren am 16. Mai 1900. in Lichtenau, Kreis Eisfeld, Thüringen, wird für fahnenflüchtig erklärt.
Oldenburg, den 12. September 1922. Dies Gerichtsschreiberei des Landgerichts.
ugnnAn
[66499] Beschluß.
Der Schütze Franz Gerdes, geboren am 9. März 1903 zu Bochum i. W., von der 12. (M.⸗G.) Komp. Inf.⸗Regts. Nr. 16 in Oldenburg wird für fahnen⸗ flüchtig erklärt.
Oidenburg, den 12. September 1922. Die Gerichtsschreiberei des Landgerichts.
[66488] Erktärung.
Der ledige Schütze der 4. Masch.⸗ Gewehr⸗Komp. des 21. Reichswehr⸗ Infanterie⸗Regiments Heinrich Josef Fritz, mit dem Garnisonort Würzburg, Bezirksamt daselbst, wird für fahnen⸗
Kreis Unierfranken, flüchtig erklärt. Würzburg, den 8. September 1922
Das Landgericht. Wilhelm. Marmut.
Rößlein. ““
2) Aufgebote, Ver⸗ lmust⸗und Fundsachen, Zustellungen n. dergl.
[66527] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 17. November 1922, Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle Berlin, Neue Friedrichstraße 13/15, drittes Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 113— 115, versteigert werden das in Berlin⸗Lichtenberg, Simplon⸗ straße 21, Ecke Gärtnerstraße 1, belegene, im Grundbuche von Berlin⸗Lichtenberg⸗ Stralau (Berlin) Band 14 Blatt Nr. 391. (eingetragener Eigentümer am 16. August 1922, dem Tage der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerksd: der Ofenfabrikant Martin Fischer zu Berlin) eingetragene Grundstück: Eckwohnhaus mit Mittel⸗ flügel und Hofraum, Gemarkung Borx⸗ hagen⸗Rummelsburg, Kartenblatt 1, Par⸗ zelle 1525/21, 12 a 84 qm groß, Grund⸗ steuermutterrolle Art. 3918, nach dem Grundbuche 918, Nutzungswert 24 000 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 4843, nach dem Grundhuche 943a. — 85. K. 68. 22.
Berlin, den 8. September 1922. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 85.
[66552]
Der von uns auf das Leben des Herrn Ferdinand Derlam, Kaufmann in Frank⸗ furt a. M., ausgestellte Versicherungsschein unserer Gesellschaft Nr. 264 377 über ℳ 100 000 wird gemäß § 19 der Ver⸗ sicherungsbedingungen für kraftlos erklärt. 19 Treukfurt a. M⸗, den 7. September
922
8 „Providentia“ Frankfurter Versicherungs⸗Gesellschaft.
[66529] Aufruf.
Der Inhaber des abhandengekommenen Lebensversicherungsscheins Nr. 117 349, usgestellt am 18. September 1912 vom Allgemeinen Deutschen Versicherungsverein a. G. in Stuttgart, lautend auf Se. Durch⸗ laucht Karl Prosper Prinz von Aren⸗ berg in München, wird aufgefordert, seine Rechte an der Versicherung unter Vor⸗
machung an gerechnet, anzumelden, andern⸗
falls der Schein für kraftlos erklärt wird.
Stuttgart, den 9. September 1922.
Allgemeine Deutsche Lebensversicherung a. G. in Stuttgart.
ppa. Auchter. ppa. Dr. Kuhne.
[66530] Aufgebot. Frau Anna Mesa, geb. Bendasek in Meffersdorf⸗Wigandsthal, Kreis Lauban i. Schl., ist der von uns auf ihr Leben aus⸗ gestellte Versicherungsschein Nr. 1 229 951 vom 2. September 1919 über ℳ 10 000 abhanden gekommen. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, sich binnen zwei Monaten ab heute bei uns zu melden, widrigenfalls die Urkunde für afsses erklärt und neu ausgefertigt werden. wird. Stettin, den 11. September 1922. Germania, Lebens⸗Versicherungs⸗Aktien⸗ Gesellschaft zu Stettin. “
[66531] Aufgebot. .“ Der Kreis Niederung, vertreten durch den Kreisausschuß in Heinrichswalde, Be⸗ vollmächtigter: der Justizrat Schimansky, ebenda, hat das Aufgebot zum Zweck der Ausschließung der Eigentümer des Grund⸗ stücks Argelothen Nr. 3 gemäß § 927 BGB. beantragt. Ferdinand Trudung und dessen vier Kinder; Friedrich Maxi⸗ milian, Ida Christel, Hans Richard und Friederike Emilie Bertha, die im Grund⸗ buch als Eigentümer eingetragen sind, werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 9. Januar 1923, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 2, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung erfolgen wird. Heinrichswalde, den 27. August 1922 Das Ametsgericht. 8
[66532] ““ Die Ehefrau des Ingenieurs Wichert, Ida geb. Müller, und deren Ehemann Karl Hermann Wichert, in Dessau, Friederikenplatz 2, haben beantragt, den verschollenen Schlossermeister Julius Müller in Dommitzsch, geboren am 12. Juli 1846 daselbst, zuletzt wohnhaft in Dommitzsch, für tot zu erklären. Der be⸗ zeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Sonnabend, den 31. März 1923, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 11, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗ forderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Dommitzsch, den 28. August 1922 Das Amtsgericht.
[66533] Marx Schmoeger Witwe, Wilhelmine geb. Faller, in Freiburg, hat beantragt, ihren Sohn, den berschollenen Maximilian Anton Schmoeger, geboren am 24. Juni 1878 in Freiburg, zuletzt wohnhaft in Freiburg, Katharinenstraße 22, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Freitag, den 13. April 1923, Vormittags 11 Uhr, vor dem Amts⸗ ericht Freiburg i. Br., Kaiserstraße 143, Zimmer 210, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeser⸗ klärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen. Freiburg, den 9. September 1922. 1 Die Gerichtsschreiberei des Amtsgericht 5, sᷓ́üü——ò⏑⏑—
[66534] Aufgebot.
Der Landwirt Friedrich Weygandt II. in Idstein, vertreten durch Rechtsanwalt Veltmann daselbst, hat beantragt, seinen verschollenen Bruder, den Philipp Karl Martin Adam Weygandt, geb. am 29. Oktober 1864 als Sohn der Eheleute Schreiner Friedrich Weygandt und Henriette geb. Belz in Idsrein und in 1886 nach Amerika ausgewandert, zuletzt wohnhaft in Idstein, für tot zu erklären. Der be⸗ zeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Donnerstag,
legung des Scheins innerhalb zweier Monate, vom Erscheinen dieser Bekannt⸗
den 29. Mürz 1923, Vormittags
9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen.
Idstein, den 8. September 1922.
Das Amtsgericht. [66536]2
Der Kaufmann Adam Bischoff in Karls⸗ ruhe, Viktoriastraße 20, hat beantragt, seinen Bruder, den verschollenen Georg Karl Bischoff, geboren 5. März 1870 zu Heidelberg, zuletzt wohnhaft in Karls⸗ ruhe, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spä⸗ testens in dem auf Donnerstag, den 19. April 1923, Vormittags 11 Uhr, vor dem Badischen Amtsgericht, BI, Karlsruhe, Akademiestraße Nr. 2, 1. Stock, Zimmer Nr. 28, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Auf⸗ Hechssey eine dem Gericht Anzeige zu machen.
Kartsruhe, den 8. September 1922. Gerichtsschreiberei Bad. Amtsgerichts. BI. (66199]
Der Arbeiter Bruno Victor Wrzesinski in Berlin, geboren am 19. Dezember 1899 in Berlin, führt auf Grund der Er⸗ möchtigung des Herrn Justizministers vom 28. November 1921 an Stelle des Familiennamens Wrzesinski den Familien⸗ namen Wesinger. — X. 127. 21.
Berlin, den 8. September 1922. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 111.
—
66200)
Die Brüder 1. Kaufmann Fritz Asch, geboren am 21. September 1886 zu Dresden, 2. der Kaufmann Erich Julius Asch, geboren am 14. Juni 1892, eben⸗ dort, beide in Berlin⸗Schöneberg wohn⸗ haft, führen an Stelle des Familien⸗ namens Asch den Familiennamen Nürn⸗ berg. 18Telin-Schünehert. den 29. August
922. Amtsgericht, Abte. 14. — 14. X. 1114. 21.
[66539]
Dem Dr. phil. Jakob Rubinfeld recte Stein ist die Ermächtigung erteilt, den Familiennamen Rubinfeld zu führen.
Amtsgericht Charlottenburg, den 30. August 1922.
Ermächtigung. Nr. IIId. 3804/22.
[66201] 1 1. Der Kaufmann Carl Nicolai Ernst Fick in Kopenhagen, geboren am 23. No⸗
vember 1898 in Tondern, 2, die Marie
Louise Frieda Fick in Flensburg, geboren am 13. Dezember 1899 in Tondern, führen an Stelle des Familiennamens Fick den Familiennamen Felk.
Flensburg, den 5. September 1922.
Das Amtsgericht. Abteilung V. [66202]
Durch Ermächtigung des Herrn Justiz⸗ ministers vom 11. August 1922 (III d 3582/22) wird 1. dem Maurer Rudolph Franz Lodowski, geb. am 17. März 1876 in Dirschau, 2. dem Bergmann Otto Rudolph Lodowski, geb. am 7. Juli 1901 in Dirschau, 3. dem Tischler Bruno Paul Lodowski, geb. am 22. Juni 1897 in Dirschau, 4. der Margarethe Gerrrude Lodowski, geb. am 2. Januar 1899 in Dirschau. — zu 1, 3 und 4 in Hamm, zu 2 in Gelsenkirchen wohnhaft — ge⸗ stattet, an Stelle des Familiennamens Lodowski den Familiennamen Eisemann zu führen. Diese Aenderung des Familien⸗ namens erstreckt sich auch auf die Ehe⸗ frau und diejenigen minderjährigen Kinder des zu 1 Genannten, die unter seiner elterlichen Gewalt stehen und seinen bis⸗ herigen Namen tragen.
Hamm (Westf.), den 8. September 1922.
Das Amtsgericht.
[66535] b“ 8 Durch Ausschlußurteil vom 8. Sep⸗
tember 1922 ist der am 3. August 1857
in Willkieden geborene Schneidemühlen⸗ besitzer Carl Pietsch aus Königsthal für tot erklärt worden. Als Todestag ist der 31. Dezember 1921 festgestellt. Johannisburg, den 8. September 1922. Das Amtsgericht.
[66553] Oeffentliche Zustellung.
Frau Frida Raetz in Hohenstädt bei Grimma, Nr. 21, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Bein in Berlin W. 8, Friedrichstraße 62, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann Herrmann Raetz, früher in Berlin⸗ Schöneberg, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter Ehebruch getrieben habe, mit dem An⸗ trag, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 21. Zivilkammer des Landgerichts II in Berlin, Hallesches Ufer 29/31, Zimmer 14, auf den 15. Dezember 1922, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Berlin, den 6. September 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts II.
[66554] Oeffentliche Zustellung.
Der Pfleger Robert Pietsch in Schwerin bei Teupitz, Kreis Teltow, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Graetzer, Charlottenburg, Berliner Straße 146, klagt gegen seine Ehefrau Anna Pietsch, geb. Hänisch, früher in Oldenburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß Beklagte ihn böswillig ver⸗ lassen habe, mit dem Antrag, die Ehe zu scheiden und die Beklagte als den alleinschuldigen Teil zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 21. Zivilkammer des Landgerichts II in Berlin SW. 11, Hallesches Ufer 29/31, Zimmer 14, auf den 5. Dezember 1922, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Berlin, den 6. September 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts II.
[66555] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Maurer Ida Brandt, geborene Hartmann, in Breslau, Scheit⸗ niger Straße 10 II, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Wilhelm Franzke in Breslau, klagt gegen den Maurer Berthold Brandt, 18 Ehemann, z. Zr. unbekannten Aufenthalts, früher in Bres⸗ lau, unter der Behauptung, daß sie der Beklagte bereits dreimal, zuletzt am 31, Oktober v. J., verlassen hat, ohne sich auch nur im mindesten um seine Fa⸗ milie zu kümmern, auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Breslau auf den 5. De⸗ zember 1922, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt 15 Prozeßbevollmäaͤchtigten vertreten zu lassen.
Breslau, den 8. September 1922. Felix, Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[66557] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen der Ehefrau Arnold Fritz, Else geb. Migold, in Düsseldorf⸗Gerres⸗ heim, Hatzfeldstraße 9, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Müller II. in Düsseldorf, gegen ihren Ehemann Arnold Fritz, früher in Düsseldorf, Wehrhahn 13 a, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, ladet die Klägerin den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die achte Zivilkammer des Landgerichts in Düsseldorf auf den 19. Dezember 1922, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[66558] Oeffentliche Zustellung. In der Sache der Ehefrau Margarete Bormacher, geb. Jenetzky, in Belleben,
Kann in Düsseldorf, gegen deren Ehemann, den Fleischer Karl Bormacher, früher in Düsseldorf⸗Rath, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, ladet die Klägerin den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die achte Zivilkammer des Landgerichts in Düsseldorf auf den 19. Dezember 1922, 10 Uhr Vormittags, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[66210] Oeffentliche Zustellung.
Es klagen:
1. die Ehefrau Dachdecker Josef Genenger, Wilhelmine geb. Sawatzki, in Buer⸗Beckhausen, Horster Straße 175, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Margoninsky in Essen⸗Borbeck, gegen ihren Ehemann, den Dachdecker Josef Genenger, zuletzt in Buer⸗Beckhausen, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Ehescheidung, §§ 1565, 1568 B. G.⸗B., Aktenzeichen; 15. R. 162/˙22,
2. die Ehefrau des Kaufmanns Wil⸗ helm Hübsch, Hedwig geb. Neisten, in Essen, Witteringstraße 24, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Dr. Rosenberg und Dr. Westfeld in Essen, gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Wil⸗ helm Hübsch, früher in Essen, Witte⸗ ringstraße 24, wohnhaft, jetzt unbekannten Ausenthalts, mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe, § 1568 B. G.⸗B., Aktenzeichen: 15. R. 230/22,
3. die Ehefrau Franziska Brock, geb. Turiak, in Gelsenkirchen, Rheinische Straße 49, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Grundmann in Essen, gegen ihren Ehemann, den Bergmann Wilhelm Brock, zuletzt wohnhaft in Gladbeck, Karlstraße 8, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Ehescheidung, §§ 1568, 1567 Ziffer 2 B. G.⸗B., Akten⸗ zeichen: 25. R. 178/22,
4. die Chefrau Emil Remmert, Gertrud geb. Gründken, in Lünen, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Goose in Essen, gegen ihren Ehemann, den Schlosser Emil Remmert, früher in Essen, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf (Chescheidung, §§ 1565, 1568 B. G.⸗B., Aktenzeichen: 5. R. 214/22,
5. die Ehefrau Theophil Zalewski, Elisabeth geb. Schlenker, in Hamborn, Prozeßbevollmäͤchtigter: Rechtsanwalt Gasper in Essen, gegen ihren Ehemann, den Fuhrmann Theophil Zalewski, früher in Essen, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, mit dem Antrag auf Ehescheidung, § 1565 B. G.⸗B., Aktenzeichen: 5. R. 213/22,
6. die EChefrau Aloys Schill, Auguste geb. Sieker, in Essen⸗Dellwig, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Genter in Essen⸗Borbeck, gegen ihren Ehemann, Heizer Aloys Schill, früher in Essen⸗ Dellwig, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Ehescheidung, § 1568 B. G.⸗B., Aktenzeichen: 5. R. 127/21,
7. die Ehefrau Willi Stöcker, Ida geb.
eempel, in Steele, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Gasper in Essen, gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Willi Stöcker, früher in Steele, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Ehescheidung, § 1568 B. G.⸗B., Aktenzeichen: 5. R. 184/22,
8. die Ehefrau Adolf Töllner, Hedwig geb. Hinz, in Bottrop, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Herzfeld in Essen, gegen ihren Ehemann, den Maurer Adolf Töllner, früher in Bottrop, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Ehescheidung, §§ 1565, 1568 B. G.⸗B., Aktenzeichen: 5. R. 222/22
9. der Oberstaatsanwalt in Essen gegen die Ehefrau Camil Walch, Sophie geb. Siekmeier, früher in Düsseldorf, Friedens⸗ straße 48, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit 88n Antrage „ 21 kigke ie gtärän der Ehe wegen Doppelehe nzeichen: 26. R. 63/22, zeiche
10. die Ehefrau des Heizers Wilhelm Puzicha, Maria Marta geb. Winkler, in Chemnitz, Kanalstraße 22, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hinsen⸗ kamp zu Essen, gegen ihren Ehe⸗
Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr.
mann, den Heizer Wilhelm nsichh früher in Gelsenkirchen III, il⸗