Rheine, Westt.
In unser Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 9 eingetragenen Bäuer⸗ lichen Bezugs⸗ und Absatzgenossen⸗ schaft Mesum, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht zu Mesum heute folgendes eingetragen worden: An Stelle des verstorbenen Kolons August Veltmann ist der Kolon Hubert Hinterding in Mesum in den Vorstand eingetreten.
Rheine, den 12. September 1922.
Das Amtsgericht.
Rheine, Westf. [68761]
In unser Genossenschaftsregister ist heute bei dem unter Nr. 2 eingetragenen Rheiner Spar⸗ und Darlehnskassen⸗ verein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, zu Rheine eingetragen: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 29. Juni 1922 ist § 41 Abs. 1 des Statuts dahin ab⸗ geändert, daß der Geschäftsanteil auf 1000 ℳ festgesetzt wird.
Rheine, den 16. September 1922.
Das Amtsgericht.
Rheine, Westf. [68762] In unser Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 4 verzeichneten Gewerbe⸗ bank, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Hastyflicht zu Rheine folgendes eingetragen: An Stelle der aus⸗ geschiedenen Vorstandsmitglieder Hermann Sybertz und Wilhelm Frerker sind der Bauunternehmer Hans Oppermann und der Kausmann Gustav Arens, beide zu Rheine, in den Vorstand eingetreten. Rheine, den 16. September 1922. Das Amtsgericht.
Schwerin, Mecklb. [68763] In das Genossenschaftsregister ist zur Firma Einkaufsgenossenschaft der Mitglieder der Barbier⸗, Frieseur⸗ und Perückenmacher⸗Innung in Schwerin heute eingetragen: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 22. August 1922 ist die Satzung ergänzt bezw. geändert: § 1: Zahlungszeit für entnommene Waren, § 8: Geschäfts⸗ anteil jetzt 300 ℳ, Höchstzahl 25. Schwerin, den 11. September 1922. Das Ametsgericht.
selters. Westerwald. [68764]
In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der unter Nr. 10 eingetragenen Ge⸗ nossenschaft „Marienrachdorfer Spar⸗ und Darlehnskassenverein einge⸗ tragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Marienrach⸗ dorf“ folgendes eingetragen worden:
Anton Brach II. in Marienrachdorf ist an Stelle des ausgeschiedenen stellv. Vor⸗ standsmitglieds Jakob Althof in den Vorstand gewählt worden.
Selters, den 15. September 1922.
Das Amtsgericht.
Simmern. [68765]
In das Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 40 des Registers die Simmerner An⸗ und Verkaufs⸗Genossenschaft, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Simmern eingetragen worden.
Daselbst ist ferner folgendes eingetragen: Gegenstand des Unternehmens: Gemein⸗ schaftliche Beschaffung von wirtschaftlichen Gebrauchsgegenständen im großen und ihre Abgabe an die Mitglieder im kleinen sowie der gemeinschaftliche Absatz von Erzeugnissen der eigenen Wirtschaft der Mitglieder.
Die Haftsumme beträgt 2000 ℳ. Höchste Zahl der Geschäftsanteile 50.
Vorstandsmitglieder sind: Michel, Peter, Holzhändler in Simmern, Rech, Peter, Polizeiwachtmeister in Simmern, Wanne⸗ macher, Jakob, Polizeibetriebsassistent in Simmern, Klein, Josef, Eisenbahnschaffner in Simmern, Grathwohl, Adam, Landwirt in Simmern.
Statut vom 27. Mai 1922.
Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma in dem in Koblenz erscheinenden Vereinsblatte „Raiffeisenbote“.
Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Juli bis 30. Juni des folgenden Jahres.
Die Willenserklärung und Zeichnung des Vorstands erfolgt durch mindestens drei Mitglieder, darunter den Vorsteher oder seinen Stellvertreter in der Weise, daß die Zeichnenden zur Firma der Genossen⸗ schaft oder zur Benennung des Vorstands ihre Namensunterschrift beifügen.
Die Einsicht der Liste der Genossen ist in den Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.
Simmern, den 15. September 1922.
Das Amtsgericht.
solingen. [68766] In das Genossenschaftsregister ist bei der Landwirtschaftlichen Bezugs und Absatz Genossenschaft e. G. m. b. H. Ober⸗Widdert — Nr. 16 des Re⸗ gisters — eingetragen: Durch General⸗ versammlungsbeschluß vom 22. Juli 1922 sind die §§ 37 Abs. 1 und 14 Abs. 7 der Satzung abgeändert. Die Haftsumme ist auf 2000 ℳ erhöht. Amtsgericht Solingen, en 13. September 1922.
“ [68767] Sommerfeld, Bz. Frankf. 0. In unser Genossenschaftsregister ist unter Nr. 28 die durch Satzung vom 6. Sep⸗ tember 1922 errichtete Elektrizitäts⸗ und Maschinengenossenschaft, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschräukter Haftpflicht, Dubrow, mit dem Sitze in Dubrow eingetragen worden.
Gegenstand des Unternehmens ist der Bezug, die Benutzung und Verteilung von elektrischer Energie, die Beschaffung und Unterhaltung eines elektrischen Verteilungs⸗ netzes sowie die gemeinschaftliche Anlage,
8
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Unterhaltung und der Betrieb von land⸗
wirtschaftlichen Maschinen und Geräten. Die Haftsumme beträgt 3000 ℳ, die
Höchstzahl der Geschäftsanteile 500.
Vorstandsmitglieder sind: Landwirt Edmund Fischer, Landwirt Paul Marschner, Mühlenbesitzer Otto Schröer, sämtlich in Dubrow, Kreis Krossen.
Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma in der „Landwirtschaftlichen Ge⸗ nossenschaftszeitung für die Provinz Branden⸗ burg“ zu Berlin und bei deren Eingehen im Deutschen Reichsanzeiger.
Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Juli bis 30. Juni. Willenserklärungen des Vorstands erfolgen durch zwei Vorstands⸗ mitglieder; die Zeichnung geschieht in der Weise, daß die Zeichnenden der Firma ihre Namensunterschrift beifügen.
Die Einsicht in die Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.
Sommerfeld, den 15. September 1922.
Das Amtsgericht.
Sorau, N. L. [68768]
In das Genossenschaftsregister ist bei der Elektrizitäts⸗ und Maschinen⸗ genossenschaft Friedersdorf, ein⸗ getragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht eingetragen worden:
Sägewerksbesitzer Martin Graeber ist aus dem Vorstand ausgeschieden, an seiner Stelle ist Rittergutsbesitzer Arthur Jaenicke⸗Roeßler in Friedersdorf in den Vorstand gewählt.
Sorau, den 15. September 1922.
Das Amtsgericht.
Storkow, Mark. [68769]
Zu Nr. 13 des hiesigen Genossenschafts⸗ registers ist heute bei der Elektrizitäts⸗ und Maschinengenossenschaft Frie⸗ dersdorf, e. G. m. b. H. in Frieders⸗ dorf eingetragen worden:
Der Landwirt Willi Briesenick ist aus dem Vorstand ausgeschieden und an seiner Stelle der Bäckermeister Richard Kopitzke in Friedersdorf in den Vorstand gewählt. Storkow (Mark), den 18. September
1922. Das Amtzsgericht.
Stuhm. C“
In unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 12, Bank Eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Portschweiten folgendes eingetragen worden: Die Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen in der Gazeta Olsztynska in Allenstein.
Stuhm, den 11. September 1922. Das Amtsgericht. Stuttgart. 1f68771]
In das Genossenschaftsregister wurde heute eingetragen zur Firma Spar⸗ und Vorschußbank Botnang eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Sitz in Stuttgart. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 17. Juli 1922 hat sich die Genossenschaft aufgelöst. Zu Liquidatoren sind bestellt: Gustav Schaible, fr. Gemeindepfleger, und Paul Schäuble, Magazinier, beide in Stuttgart⸗Botnang.
Den 16. September 1922.
Amtsgericht Stuttgart Stadt. Obersekretär Kellhammer.
Tettnang. [68772]
Im Genossenschaftsregister wurde heute eingetragen der Landwirtschaftliche Konsum⸗ u. Kreditverein Fischbach⸗ Schnetzenhausen, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschrünkter Haft⸗ pflicht in Fischbach a. B. Nach dem Statut vom 4. Dezember 1921, abgeändert am 14. Mai 1922 ist Gegenstand des Unternehmens der gemeinschaftliche Ankauf landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und der gemeinschaftliche Verkauf landwirtschaft⸗ licher Erzeugnisse; ferner hat die Ge⸗ nossenschaft den Zweck, den Mitgliedern die zu ihrem Geschäfts⸗ und Wirtschafts⸗ betriebe nötigen Geldmittel in verzins⸗ lichen Darlehen zu beschaffen sowie den⸗ selben Gelegenheit zu geben, müßig liegende Gelder verzinslich anzulegen.
Die von der Genossenschaft ausgehenden öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft, ge⸗ zeichnet von zwei Vorstandsmitgliedern. Sie sind im Vereinsblatt des „Schwäb. Bauernvereins“ oder im „Seeblatt“ in Friedrichshafen aufzunehmen. 1
Der Vorstand besteht aus dem Vor⸗ sitzenden und zwei weiteren Mitgliedern.
Die derzeitigen Mitglieder des Vorstands sind: August Arnegger, Landwirt in Spaltenstein (Vorsitzender), Bernhard Käppler, Landwirt in Schnetzenhausen, und Eugen Eberle, Landwirt in Jetten⸗ hausen.
Die Willenserklärung und Zeichnung für die Genossenschaft erfolgt durch zwei Vorstandsmitglieder. Die Zeichnung ge⸗ schieht in der Weise, daß die Zeichnenden zu der Firma der Genossenschaft ihre Namensunterschrift beifügen.
Die Haftsumme beträgt 500 ℳ für jeden erworbenen Geschäftsanteil. Die höchste Zahl der Geschäftsanteile, auf welche ein Genosse sich beteiligen kann, beträgt 50.
Die Cinsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.
Den 15. September 1922.
Anmetsgericht Tettnang. Not.⸗Prakt. Siessegger.
rach. [68773]
Im Genossenschaftsregister wurde heute eingetragen der Handwerker⸗Bauver⸗ ein Metzingen in Metzingen, einge⸗ tragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht.
Das Statut ist vom 4. April 1922. Gegenstand des Unternehmens ist, mittelst
gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs durch
den Bau von Wohngebäuden hier und in den umliegenden Gemeinden den in Metzingen und Umgebung ansässigen Baugewerbetreibenden Arbeit zu ver⸗ schaffen und damit zur Wohnungsnot, zur Belebung der Bau⸗ tätigkeit und zur Abnahme der Arbeits⸗ losigkeit beizutragen. Auch sonstige Bau⸗ arbeiten aller Art können übernommen und ausgeführt werden.
wei Vorstandsmitglieder können rechts⸗ verbindlich für die Genossenschaft zeichnen und Erklärungen abgeben. Die Zeichnung geschieht in der Weise, daß die Zeich⸗ nenden zu der Firma der Genossenschaft ihre Namensunterschrift hinzufügen.
Die Bekanntmachungen der Genossen⸗ schaft erfolgen in den Amtsblättern des Bezirks unter ihrer Firma, sie werden von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. 8 b
Für den Fall, daß diese Blätter ein⸗ gehen oder aus anderen Gründen die Ver⸗ öͤffentlichung in diesen Blättern unmöglich werden sollte, tritt der Staatsanzeiger für Württemberg solange an die Stelle dieser Blätter, bis für die Veröffent⸗ lichung der Bekanntmachungen der Ge⸗ nossenschaft durch Beschluß der Gene⸗ ralversammlung ein anderes Blatt be⸗ stimmt ist. 8
Die Haftsumme beträgt 500 ℳ (fünf⸗ hundert Mark). Jeder Genosse kann mit mehreren, höchstens jedoch 10 Geschäfts⸗ anteilen sich beteiligen.
Der Vorstand besteht aus: 1. Vor⸗ Kaufmann Albert E. Knecht in
etzingen, 2. Vorsitzender: Kaufmann Christian Döttinger jr. in Metzingen, Techniker und Schriftführer: Architekt Alfred Biesdorf in Stuttgart. 8
Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.
Urach, den 9. September 1922.
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Wesselburen. Senae.
In unser Genossenschaftsregister ist unter Nr. 3 bei der Genossenschaft Land⸗ wirtschaftlicher Bezugsverein e. G. m. u. H. in Hellschen eingetragen worden:
Der Landmann Claus Kühl in Unter⸗ schaar ist aus dem Vorstand ausgeschieden. An seine Stelle tritt der Landmann Gustav Thode aus Hellschen.
Amtsgericht Wesselburen, am 29. August 1922. [68775]
Wiechl, Kr. Gummersbach.
In das Genossenschaftsregister wurde am 14. September 1922 bei der Konsum⸗ genossenschaft für Wiehl und Um⸗ gegend e. G. m. b. H. in Miehl ein⸗ getragen: Der Geschäftsanteil ist auf 1500 ℳ und die Haftsumme auf 3000 ℳ
erhöht. Amtsgericht Wiehl.
Wittenberg, Bz. Halle. [68776]
Im Genoössenschaftsregister ist heute bei der unter Nr. 57 eingetragenen Firma Landbund Kornhaus Wittenberg, e. G. m. b. H. zu Wittenberg folgen⸗ des eingetragen: Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist auch der Ein⸗ und Verkauf landwirtschaftlicher Bedarfsartikel. Die
§ 2— 6, 13, 15, 16 Abs. 1, 27 Abs. 3,
30, 31, 34 und 37 des Statuts sind ge⸗ ändert worden.
Wittenberg, den 15. September 1922. Das Amtsgericht. Zielenzig. 68777
In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 66 folgendes eingetragen worden:
Spalte 1: Nr. 1.
Spalte 2: Hochspannungsgenossen⸗ schaft „Oststernberger Warthebruch“, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht, Sitz: Zielenzig.
Spalte 3: Die Aufbringung, Verzinsung und Tilgung der für die Hochspannungs⸗ leitung Kriescht⸗Hampfhire⸗Louisa nebst den erforderlichen Stichleitungen und Schaltstationen notwendigen Zuschüsse.
Spalte 4: Der Geschäftsanteil beträgt
10 ℳ; die Höchstzahl der Anteile, auf die sich ein Genosse beteiligen kann, beträgt 10 000. Die Haftsumme für jeden Ge⸗ schäftsanteil beträgt 2000 ℳ.
Spalte 5: Den Vorstand bilden: 1. Landrat Karl Lindenberg zu Zielenzig, als Vorsitzender, 2. Landwirt Albert Fiedler zu Freiberg, als stellv. Vorsitzender, 3. Be⸗ triebsleiter Max Böhmer zu Sonnenburg, als zweiter stellv. Vorsitzender, 4. Kreis⸗ ausschußsekretär Paul Kaiser zu Zielenzig, als Schriftführer, 5. Gemeindevorsteher Otto Gerlach zu Worxfelde, 6. Amts⸗ vorsteher Wilhelm Montoux zu Wor⸗ holländer, 7. Landwirt Wilhelm Voigt zu Pensylvanien.
Spalte 6: a) Satzung vom 4./24. August 1922, b) die Bekanntmachungen erfolgen in der Landwirtschaftlichen Genossenschafts⸗ zeitung für die Provinz Brandenburg, hilfsweise im Deutschen Reichsanzeiger, c) das Geschäftsjahr läuft vom 1. Juli bis 30. Juni, das erste Geschäftsjahr endet mit dem 30. Juni 1923, d) die von der Genossenschaft ausgehenden Bekannt⸗ machungen sind von zwei Vorstandsmit⸗ gliedern zu unterzeichnen.
Zielenzig, den 13. September 1922.
Das Amtsgericht.
Zossen. [68778]
In unser Genossenschaftsregister unter Nr. 10 ist bei der Firma Einkaufs⸗ genossenschaft selbständiger Bäcker und Konditoren zu Zossen E. G. m. b. H. heute folgendes eingetragen worden:
Der Bäckermeister Louis Wrasse ist aus dem Vorstand ausgeschieden und an seiner Stelle ist der Bäckermeister Heinrich Labude getreten.
Zossen, den 29. August 1922.
Das Amtsgericht.
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1
9) Musterregister.
(Die ausländischen Muster werden unter Leipzug veröffentlicht.)
Bonn. [68844] In das Musterregister ist heute ein⸗ etragen: Nr. 839. Firma Ludwig essel, Aktiengesellschaft für Por⸗ zellan⸗ und Steingutfabrikation in Bonn, versiegelter Umschlag mit zwei Mustern für plastische Erzeugnisse und sechs Mustern für Flächendekorationen, Fabriknummern 1677, 1678. 6836, 6837, 6838, 6839, 6840, 6841, Schutzfrist drei Jahre, eingegangen am 8. September 1922, Vormittags 11 Uhr.
Bonn, den 8. September 1922.
Das Amtsgericht. Abteilung 9.
Duisburg. 1 [68845] In das Musterregister ist am 12. Sep⸗ tember 1922 bei Nr. 90, das Er⸗ kennungs⸗ und Ausweismedaillon für Kinder des Klempnermeisters Max Heinze in Duisburg betreffend, ein⸗ getragen: Die Verlängerung der Schutz⸗ frist ist auf weitere drei Jahre angemeldet Amtsgericht Duisburg. 8
Geestemünde. 168846
In das hiesige Musterregister ist unter Nr. 5 am 18. September 1922 ein⸗ getragen für die Lubecawerke, Blech⸗ industrie und Maschinenbauanstalt, Chemisch⸗technische Fabrik, Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung, Filiale Geestemünde⸗Wulsdorf, ein Muster eines Fischdosenrumpfes, offen, Flächenmuster, Schutzfrist 15 Jahre, an⸗ semneldet am 7. September 1922, Mittags 12 v.
Amtsgericht Geestemünde.
Nagold. [68847]
In das Musterregister ist für die Firma Karl Kaltenbach & Söhne in Alten⸗ steig unter Nr. 24 heute eingetragen worden ein Besteckmuster, Fabrik⸗ nummer 63, für plastische Erzeugnisse, be⸗ stehend aus: Eßlöffel, Eßgabeln, Eß⸗ messer, Dessertlöffel, e Dessert⸗ messer, Kaffeelöffel, Teelöffel, Mokka⸗ löffel, Vorleger, Gemüselöffel, Gemüse⸗ abeln, Saucelöffel, Kompottlöffel, Salat⸗ estecke, Kuchenheber, Eisgarnituren, Fisch⸗ bestecke, Butter⸗ und Käsebestecke, Obst⸗ bestecke Flelschgabeln, Tranchierbestecke, Teesiebe, Zuckerzangen, Zuckerstreuer, Spargelheber, Spargelzangen, Messer⸗ bänke, Frühstücksbestecke, Austerngabeln, Hummergabeln, Kuchenmesser, Bowlen⸗ löffel, Eierlöffel, Schutzfrift drei Jahre, angemeldet am 29. Juli 1922, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr. Württembergisches Amtsgericht Nagold.
Obersekretär Talmon⸗Gros.
sSuhl. [68848] In unser Musterregister ist eingetragen worden: Nr. 140. Firma Industrie Werk Auhammer Koch & Co. in Suhl, Fahrradpedal, dessen Achsrohr farbig lackiert oder emailliert ist, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, ange⸗ meldet am 14. September 1922, Vor⸗ mittags 8 ½ Uhr. Amtsgericht Suhl, den 16. September 1922.
[68849] Wittenberge, Bz. Potsdam.
In unser Musterregister ist heute unter Nr. 10 für Singer Co. Nähmaschinen Aktiengesellschaft in Wittenberge die am 4. September 1922, Nachmittags 12 Uhr 30 Minuten, erfolgte Anmeldung eines Musters einer Nähmaschinentisch⸗ platte mit 15 jähriger Schutzfrist ein⸗ getragen worden.
Wittenberge, den 6. September 1922.
Das Amtsgericht.
11) Konkurse.
Frankfurt, Main. [68850]
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Karl Völker in Frankfurt a. Main, Robert⸗Mayer⸗Straße 46, alleinigen In⸗ habers der Firma Karl Völker, Organi⸗ sation, Handel und Export von Waren aller Art, ist heute, am 18. Sep⸗ tember 1922, 11 ½ Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet worden. Der Rechts⸗ anwalt Dr. Bock, Franksurt a. Main, Gr. Eschenheimer Straße 4, ist zum Kon⸗ kursverwalter ernannt worden. Arrest mit Anzeigefrist bis 10. Oktober 1922. Frist zur Anmeldung der Forderungen bis zum 1. November 1922. Bei schrift⸗ licher Anmeldung Vorlage in doppelter
Ausfertigung dringend empfohlen. Erste Gläubigerversammlung 10. Oktober 1922, 12 Uhr, allgemeiner Prüfungs⸗ termin 14. November 1922, 11 Uhr, zu Frankfurt a. Main, Gerichtstraße 2, I. Stock, Zimmer 132. Frankfurt a. Main, den 18. Sep⸗ tember 1922. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. Abteilung 17.
Gmünd, Schwäbisch. [68851] Ueber das Vermögen des Willy Kamp, Ziegeleipächters, früher in Mögg⸗ lingen, nun mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, ist am 18. September 1922, Nachmittags 5 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Konkursverwalter: Be⸗ zirksnotar Schöck in Heubach. Anmelde⸗ frist: 5. Oktober 1922. Erste Gläubiger⸗ versammlung und Wahltermin: 16. Ok⸗ tober 1922, Vormitt. 10 Uhr. All⸗ gemeiner Prüfungstermin: 16. Oktober 1922, Vormitt. 10 Uhr. Offener Arrest und Anmeldefrist: 5. Oktober 1922 Den 19. September 1922.. Württ. Amtsgericht Gmünd. Obersekretär Unger.
Calau. [68852] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Chemischen Werke Werchow, G. m. b. H. in Werchow bei Calau, N. L., wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Calau, den 22. August 1922. Das Amtsgericht. Chemnitz. [68853] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma „Max Schubert“ in Chemnitz wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Alnmnetsgericht Chemnitz, b den 16. September 1922.
[67625] Hoftheim (Unterfranken).
Am 15. September 1922 wurde das unterm 6. Juni 1921 über das Ver⸗ mögen der Firma Kißner und Hae⸗ geler, Schäfte⸗ und Gamaschenfabrik, in Stadtlauringen eröffnete Konkurs⸗ verfahren mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse eingestellt. 9 (Ufr.), den 15. September
1922. Die Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. mnemnnn’mAisnümrrums
Lörrach. [68854] Das Konkursverfahren über den Nach⸗ loß des Zimmermanns Jnlius Eich⸗ acker in Grenzach ist nach Abhaltung den Schlußtermins am 15. September 1922 aufgehoben worden. SÜrrach, den 18. September 1922. Das Amtsgericht. II.
12) Tarif⸗ und Fahrplanbekannt⸗ machungen der Eisenbahnen.
[68855] Tfv. 1840. Deutsch⸗Dänischer Verbandstiertarif.
Mit Wirkung vom 22. September d. J. wird ein Berichtigungsblatt ausgegeben, das Aenderungen der in der Schnitt⸗ tasel B enthaltenen dänischen Schnittsätze, und zwar durchweg Ermäßigungen, bringt. Auskunft erteilt unser Verkehrs⸗
üro.
Altona, den 19. September 1922.
Reichsbahndirektion, namens der Verbandsverwaltungen.
[68856] Deutscher Eisenbahn⸗Gütertarif, Teil IA (Tfv. 1 a).
Die mit unserer Bekanntmachung vom 1. August 1922 zum 1. Oktober 1922 durchgeführte Tarifmaßnahme (Wieder⸗ einführung der Bedeckungspflicht für leicht feuerfangende Güter unter ö Aufrechterhaltung der bisherigen Be⸗ deckungsfreiheit nur für Torfstreu und Torfmüllsendungen) wird erst zum 1. März 1923 in Kraft gesetzt. Bis dahin behält daher die Tarifbestimmung (Fußanmerkung zur Ziffer 10 der Anlage II des Tarifs) noch ihre bisherige Fassung.
Berlin, den 16. August 1922.
Reichsbahndirektion,
als geschäftsführende Verwaltung.
[68857]
Lenz & Co., Berlin. Reichenbach i. Schles., den 18.
Eulengebirgsbahn und Frankenstein⸗Münsterberg⸗Nimptscher Kreisbahn. Vorbehaltlich der Genehmigung der Aufsichtsbehörde 1. Oktober ahg. ein weiterer Nachtrag zu dem Anhang zu den Taritheften B der Eulengebirgsbahn und der Frankenstein⸗Münsterberg⸗Nimptscher Kreisbahn höhungen der Beförderungspreise im Tier⸗, Güter⸗ und Expreßgutverkehr enthält. Nähere Auskunft erteilt die Betriebsabteilung Breslau der Ges. m. b. H.
herausgegeben, der Er⸗
September 1922.
Vorstand der Eulengebirgsbahn⸗Aktiengefellschaft. Frankenstein, den 18. September 1922. gefellschaf h b Vorstand der Frankenstein⸗Münsterberg⸗Nimptscher Kreisbahn⸗Aktiengesellschaft.
[68858]
unserer Bahn am 1. Oktober d. J.
Lenz & Co., Berlin.
—
1 Eulengebirgsbahn.
Vorbehaltlich der Genehmigung der Aufsichtsbehörde wird zu dem Tarifheft B
n b d ein weiterer Nachtrag herausgegeben, der Er⸗
höhungen der Beförderungspreise im Tier⸗, 1 Nähere Auskunft erteilt die Betriebsabteilung Breslau der Ges. m. b. H
Güter⸗ und Expreßgutverkehr enthält.
Reichenbach, den 18. September 1922. Vorstand der Eulengebirgsbahn⸗Aktiengefellschaft. “ 8
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 219 Mk. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer
den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer
auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Einzelne Nummern hkosten 15 Mk.
. 32.
n Anzeigenpreis für den RNaum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 33 Mhk. einer 3 gespaltenen Einheitszeile 55 Mh.
8
Anzeigen nimmt an:
die Geschäftsstelle des Neichs⸗ und Staatsanzeigers,
“ 11“
Nr.
Tel.: Schriftleitung Zentr. 10 986, Geschäftsstelle Zentr. 1573.
“ v Reichsbankgirokonto. Berlin, Son
Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
1 8 “
1922
nabend, den 23. September, Abends. Postsche ktonto: Berlin 41821.
Einzelnummern vder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages
einschließlich des Portos abgegeben.
Deutsches Reich. ungen ꝛc.
Verordnung über die Verwertung von Kleie. Bestimmungen über die Anmeldung von Warenzeichen. Bekanntmachung des Landesfinanzamts Brandenburg zu § 1
der Ausführungsbestimmungen zum Kraftfahrzeugsteuergesetz. Entscheidungen der Filmoberprüfstelle sowie der Filmprüfstellen in Berlin und München. 8 ““
Preußen.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Verordnung über eine Erhöhung der Ausgleichszuschläge.
Bekanntmachung der in der Woche vom 11. bis 17. September zu Wohlfahrtszwecken genehmigten öffentlichen Sammlungen und Mitgliederwerbungen.
Handelsverbote.
Im Bereiche des Reichsministeriums für Wiederaufbau sind ernannt worden: G
der Kammergerichtsrat Gadebusch zum Direktor beim Reichsentschädigungsamt für Kriegsschäden;
der Regierungsrat, Geheime Justizrat Dr. Seger, der Kammergerichtsrat Langlotz, der Bezirksamtmann, Geheime Regierungsrat Dr. Knaak, die Regierungsräte Schütz, Dr. Schlüter, Dr. Petrich, der Oberstleutnant a. D. Alfred Keil zu Oberregierungsräten:
der Regierungsrat auf Wartegeld Ehrhardt, der Re⸗
gierungszoologe Dr. Gläser, der Amtsgerichtsrat Jungk, die Gerichtsassessoren Dr. Rüppel, Schmidt⸗Schwarzen⸗ berg, Hartzfeld, die Negierungsassessoren von Brockhusen and Langer, der Distriktskommissar auf Wartegeld Oßwald, der Hochbauinspektor Haentzschel, der Geheime Regierungsrat im einstweiligen Ruhestande Grosse, die Rechtsanwälte Köhler und Bindewald, der Reichsbankrat Wollstädter, die Gerichts⸗ assessoren a. D. Huttrop und Dr. Kressing, der Regierungs⸗ baurat Meyerhoff, der Bezirksamtmann Bauer, der Regie⸗ rungstierarzt Dr. Bailer zu Regierungsräten;
der Regierungsbaumeister a. D. Koch zum Negierungs⸗ baurat;
der Feuerwerkshauptmann a. D. Schneider zum Ver⸗ waltungsamtmann.
Verordnung über die Verwertung von Kleie. 9
1 Vom 8. September 1922. Veröffentlicht in der am 22. September ausgegebenen Nr. 64 des RGBl. S. 735). 1z Auf Grund des § 51 des Gesetzes über Verkehrs mit Getreide aus der Ernte 1922
RGBl. I S. 549) wird mit Zustimmung des bestimmt:
die Regelung des vom 4. Juli 1922 Reichsrats
5 1.
Den Erzeugern, die Umlagegetreide abzuliefern haben, ist durch Vermittlung des Kommunalverbandes, an den die Lieferung erfolgt, nach Maßgabe der Lieferung Kleie im Verhältnis von 1 zu 10 zu dem abgelieferten Getreide gemäß den Bestimmungen in §§ 2, 3, 6, 7 und 8 anzubieten und auf Verlangen zu liesern. b
Die Kommunalverbände können sich der Vermittlung von Genossenschaften und Händlern bedienen; sie haben ihnen die Ein⸗ haltung von Preisen vorzuschreiben und können ihnen weitere Be⸗ dingungen auferlegen.
Ueber Streitigkeiten, die die Höhe der den Erzeugern nach Abs. 1 zustehenden Anteile an Kleie betreffen, entscheidet die höhere Ver⸗ waltungsbehörde endgültig. 52
Koommunalverbände, die von der Reichsgetreidestelle nach § 32
des Getreidegesetzes zur Deckung ihres Bedarssanteils mit Getreide
beliesert werden, haben zur Durchführung der Lieferung gemäß § 1
in erster Linie die Kleie zu verwenden, die bei der Vermahlung des
gelieferten Getreides anfällt. Entsprechendes gilt für Kommunal⸗
berbände, die auf die Umlage nach § 32 a. a. O. verwiesen werden. 3.
Kommunalverbänden, die Getreide abzuliefern haben, als sihnen zur Deckung ihres Bedarfsanteils zusteht (Ueberschußkommunal⸗ berbände), hat die Reichsgetreidestelle die der Mehrlieferung ent⸗ sprechenden Mengen Kleie gemäß den Verladeverfügungen der Kom⸗ munalverbände zu liefern. Die Reichsgetreidestelle trifft die näheren Bestimmungen. 84
Kommunalverbänden, denen auf ihren Bevarfsanteil mehr Ge⸗ treide geliefert wird, als sie Getreide auf die Umlage abliefern (Zu⸗
8 1 1
schußkommunalverbände), ist die aus dem mehrgelieferten Getreide anfallende Kleie auf ihr Ansuchen gegen eine Vergütung zu belassen, soweit nicht die obersten Landesbehörden mit Zustimmung des Reichs⸗ ministers für Ernährung und Landwirtschaft eine hiervon abweichende Regelung treffen. Als Vergütung ist der Betrag zu zahlen, der drei Vierteln der Spanne zwischen den nach § 6 Abs. 1 und § 6 Abf. 2 maßgebenden Preisen für Kleie entspricht.
Die Kommunalverbände haben der Reichsgetreidestelle bis zum 15. Oktober 1922 mitzuteilen, ob und inwieweit sie die Kleie selbst verwerten wollen. 1
„Die Kommunalverbände dürfen die ihnen nach Abs. 1 belassene Kleie nur an Verbraucher ihres Bezirks abgeben; zur Hebung ihrer Versorgung mit Milch dürfen sie die Kleie an milchwirtschaftliche Betriebe auch außerhalb ihres Bezirks abgeben. § 1 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.
§ 5.
„Die Reichsgetreidestelle hat die Kleie, die sie nicht gemäß § 3 an die Kommunalverbände zu liefern hat, nach Abzug von 5000 Tonnen, deren Verteilung der Reichsminister für Ernährung und Landwirt⸗ schaft vorbehalten bleibt, laufend den Ländern nach dem Anteil an der Umlage zur Verfügung zu stellen. Dabei ist die den Kommunalverbänden nach § 4 belassene Kleie mit einem Viertel in Anrechnung zu bringen. Die Anrechnung erfolgt laufend bei den Verteilungen von Kleie nach Satz 1 unter Berücksichtigung derjenigen Kleiemengen, die die selbstwirtschaftenden Kommunal⸗ verbände bei der Vermahlung der ihnen jeweils bis zur Verteilung zugewiesenen Zuschüsse an Getreide gewinnen und behalten. Die end⸗ gültige Anrechnung ist vorzunehmen, sobald für das Wirtschaftsijahr 1922/23 feststeht, wieviel Kleie den Kommunalverbänden nach § 4 belassen wird und wieviel Kleie der Reichsgetreidestelle für die Ver⸗ teilung an die Länder zur Verfügung steht.
Die Unterverteilung der Kleie bleibt dem Ermessen der Länder überlassen.
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Die Reichsgetreidestelle hat den Kommunalverbänden die ihnen nach § 3 zur Verfügung zu stéllende Kleie zu einem Preise zu liefern, der 60 vom Hundert des Preises für Roggen aus der Um⸗ lage entspricht.
Den Preis für Kleie, die die Reichsgetreidestelle gemäß § 5 ab⸗ gibt, setzt diese mit Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft jeweils in Anlehnung an die Preisbildung auf dem freien Markt fest.
Die Lieferung der Kleie erfolgt frachtfrei nach den Bahn⸗ oder Schiffsstationen im Gebiete des Empfangsberechtigten. Die Reichs⸗ getreidestelle ist mit Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft berechtigt, zu den nach Abs. 1 und 2 maßgebenden Preisen einen einheitlichen Zuschlag in Höhe des jeweiligen Durch⸗ schnittsfrachtsatzes zu machen. Bei Lieferung in Säcken bezieht sich der Preis auf das Gesamtgewicht von Kleie und Sack. Der Preis für den Sack wird besonders berechnet. Er richtet sich nach den Marktverhältnissen und wird von der Reichsgetreidestelle festgesetzt.
§7.
Die Kommunalverbände haben den Erzeugern die Kleie nach §§ 1, 2 zu dem nach § 6 Abs. 1 maßgebenden Preise zu liefern.
Die Kleie, die den Kommunalverbänden nach § 4 belassen ist, dürfen sie zu keinem höheren Preise an die Verbraucher abgeben, als dem nach § 6 Abs. 1 maßgebenden Preise einschließlich der an die Reichsgetreidestelle gezahlten Vergütung entspricht.
Die Vorschriften im § 6 Abs. 3 mit Ausnahme des Satzes 2 finden entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, daß der Preis für den Sack von den Kommunalverbänden festgesetzt wird.
§ 8.
Die Kommunalverbände oder sonstige mit der Verwertung der Kleie betraute Stellen dürfen zu den nach §§ 6 und 7 maßgebenden Preisen Zuschläge lediglich in Höhe der bei der Unterverteilung tat⸗ sächlich entstehenden Kosten machen. Die obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten Stellen treffen die näheren Bestim⸗ mungen über die Höhe der Zuschläge, einschließlich etwaiger nach § 1 Abs. 2 zu zahlender Vergütungen.
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Soweit Kommunalverbände oder sonstige mit der Verwertung der Kleie betraute Stellen die Kleie nicht nach Maßgabe der Vor⸗ schriften in §§ 1 bis 4 oder gemäß den nach § 5 Abs. 2 von den Ländern getroffenen Bestimmungen verwenden können, steht die Ver⸗ fügung uͤber die Kleie den obersten Landesbehörden oder den von ihnen bestimmten Stellen zu. 6 10
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen. 1 § 11. 8
Ueber Streitigkeiten, die zwischen den Kommunalverbänden oder
sonstigen mit der Verwertung von Kleie betrauten Stellen und der
Reichsgetreidestelle aus der Lieferung von Kleie entstehen, entscheidet
errichtete Schiedsgericht endgültig. § 12.
Die obersten Landesbehörden erlassen die Bestimmungen zur Ausführung dieser Verordnung.
das bei der Reichsgetreidestelle
§ 13. Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 8. September 1922. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Fehr.
Bestimmungen über die Anmeldung von Warenzeichen.
Vom 8. September 1922.
Anuf Grund des 8 2 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 werden die nach⸗ stehenden Bestimmungen über die Erfordernisse einer Waren⸗ zeichenanmeldung erlassen. Sie treten vom 1. Oktober 1922 an die Stelle der Bestimmungen vom 30. April 1920.
„§ 1. Die Anmeldung eines Warenzeichens behufs Eintragung in die Zeichenrolle geschieht in der Form eines an das Reichspatent⸗ amt zu richtenden schriftlichen Gesuchs, dem die sonst erforderlichen Stücke als Anlagen beizufügen sind.
Für jedes Zeichen ist eine besondere Anmeldung erforderlich.
§ 2. Das Gesuch muß enthalten:
a) die Angabe des Vor⸗ und Zunamens, bei Frauen außerdem des Familienstandes und des Geburtsnamens, des Wohnorts oder der Hauptniederlassung des Anmelders; bei größeren Städten auch die Angabe von Straße und Hausnummer der Wohnung oder der Hauptniederlassung; bei Verbandszeichen die Angabe des Namens und des Sitzes des Verbandes; bei ausländischen Orten auch die Angabe des Staates und Beztirks. Durch diese Angaben muß jeder Zweifel auch darüber ausge⸗ schlossen sein, ob die Eintragung des Warenzeichens von einzelnen Personen oder von einer Gesellschaft, von dem In⸗ haber einer Firma auf seinen bürgerlichen Namen oder von einer Firma nachgesucht wird; die Bezeichnung des Geschäftsbetriebs, in dem das Zeichen verwendet werden soll; bei Verbandszeichen fällt diese Angabe weg: den Antrag, daß das Warenzeichen in die Zeichenrolle ein⸗ getragen wird; “ die Aufführung der Anlagen unter Angabe ihrer Nummer und ihres Inhalts: falls der Anmelder einen Vertreter bestellt hat, die Angabe der Person, der Berufsstellung und des Wohnorts des Vertreters. Als Anlage ist eine Vollmacht beizufügen, die nach § 8 der Ver⸗ ordnung vom 30. Juni 1894 (-GBl. S. 495) und § 28 der Ver⸗ ordnung vom 11. Juli 1891 (R²Bl. S. 349) auf prozeß⸗ fähige, mit ihrem bürgerlichen Namen bezeichnete Personen (nicht also z. B. auf eine Firma) auszustellen ist. Eine Be⸗ hgubiszng der Unterschrift des Anmelders unter der Vollmacht ist auf besonderes Erfordern des Patentamts beizubringen; falls mehrere Personen ohne Bestellung eines gemeinsamen Vertreters anmelden, die Benennung derjenigen Person, der
die amtlichen Verfügungen zugesandt werden sollen;
g) die Unterschrift des Anmelders (der Anmelder) oder des Ver⸗ treters.
Anm erkung: Nach der Bestimmungen des Art. II des Gejetzes zur Ausführung der revidierten Pariser Uebereinkunft vom 2. Juni 1911 zum des gewerblichen Eigentums vom 31. März 1913 (R-RGBl. S. 236 ff.) und der Bekanntmachung des Reichskanzlers, betr. die Geltendmachung des im Art. 4 1s Uebereinkuaft vorgesehenen Prioritätsrechts, vom 8. April 1918 (RGBl. . 241) ist die im Art. 4 Abs. d der Uebereinkunft vorgesehene Prioritätserklärung über Zeit nund Land der Voranmeldung bei der An⸗ meldung des Warenzeichens abzugeben; anderenfalls wird der Prioritäts⸗ anspruch für diese Anmadung verwirkt.
4† 3. Dem Gesuch ist eine Darstellung des Zeichens in zwölf Ausführungen beizufügen. Eine davon ist auf einem mit Heftrand versehenen halben Bogen anzubringen.
Die Ausführungen müssen sauber und dauerhaft sein und die wesentlichen Bestandteile des Zeichens deutlich erkennen lassen. Wird die Darstellung im Laufe des Verfahrens verändert, so sind vor der Eintragung neue Ausführungen einzureichen oder es ist zu erklären, daß der Abdruck des Druckstocks als Darstellung gelten soll.
. Die Größe der Darstellung darf 33 cm in der Höhe und 25 cm
in der Breite nicht übersteigen. Größere Darstellungen, wie Plakate u. dgl., werden als Probestücke behandelt. In diesem Falle sind ent⸗
weder Ausführungen in kleinerem Maßstabe nachzureichen, oder es ist
zu erklären, daß der Abdruck des Druckstocks als Darstellung
gelten soll.
Die Darstellung darf nur einseitig bedruckt sein.
Bei Zeichen, die ausschließlich in Wörtern bestehen, kann die Beifügung der Darstellung durch Aufnahme des Wortes in das Gesuch und die Erklärung ersetzt werden, daß der Abdruck des Druck⸗ stocks als Darstellung gelten soll.
„ § 4. Das Verzeichnis der Waren, für die das Zeichen bestimmt ist, ist in zwei Ausfertigungen einzureichen. Ist 811 5 8 geringem Umfang, so kann es in das Gesuch aufgenommen werden.
§ 5. Die Beschreibung des Zeichens ist, wenn der Anmeld sie für erforderlich hält, oder wenn das Rei 8* atent fass dem Gesuch in zwei Ausfertigungen ö
§ 6. Unter der gleichen Voraussetzung sind Modelle und stücke der mit dem Zeichen versehenen Ware sowie Fhee hnd Trobe; Zeichens in der Form, wie es im Verkehr verwendet wird, und zwar in einer Ausführung vorzulegen. Gegenstände, die leicht beschädigt 9 werden können, sind in festen Hüllen einzureichen. Gegenstände von 1e G sind auf steifem Papier zu befestigen.
7. Bei Verbandszeichenanmeldungen sind die Zeich sowie etwaige Nachträge und Aenderr Zei Febee zwei Ausfertigungen einzureichen. “ „ § 8. Zugleich mit der Anmeldung oder auf spätere A ist ein für die Vervielfältigung des Zeichens Fefee kVforcerang
*) Für die dauernde Erhaltung der G ständ Zustande übernimmt das Reichspatentamt 88 bas