einzureichen, der das Zeichen in allen wesentlichen Teilen, einschließ⸗ ich der Inschriften, deutlich und sauber wiedergibt. Auch bei Zeichen, ie ausschließlich in Wörtern bestehen, ist ein Druckstock erforderlich. Der Druckstock muß aus Holz, Zink oder einem anderen zum Drucke geeigneten Stoffe bestehen und eine Druckhöhe von 2,4 c-m haben. Es darf nur hartes, glattes, nicht poröses Holz (Zederndolz) enutzt werden. Zu Metallplatten, die mit dem Holz fest verbunden sein müssen, darf kein sprödes, leicht brüchiges Metall verwendet werden. Der zum Festmachen des Metalls auf dem Holze bestimmte Rand darf nicht zu schmal und dünn sein, so daß die zur Befestigung bestimmten Nägel auch noch an anderer Stelle eingeschlagen werden inen.
Der Druckstock darf nach Breite und Länge nicht mehr als 10 cm
en. Der Druckstock muß in allen Fällen aus einem Stück bestehen.
Soll ein Zeichen mehrfach eingetragen werden, so ist für jede
agung ein besonderer Druckstock einzureichen. Auf Antrag kann die Anfertigung des Druckstocks oder die Nach⸗ bildung eines schon vorhandenen Druckstocks auf Kosten des Anmelders durch das Reichspatentamt vergnlaßt werden.
Ein mittels des Druckstocks gefertigter Abdruck des Zeichens ist
n zwei Ausfertigungen beizufügen.
§ 9. Die Anlagen des Gesuchs müssen mit einer ihrer Zu⸗ gehörigkeit zur Anmeldung kennzeichnenden Aufschrift versehen sein. Dasselbe gilt für Modelle, Probestücke, Nachbildungen, Zeichensatzungen und Druckstock. 8
Schriftstücke, die anderen Personen mitzuteilen sind mehrere Anmeldungen betreffen, sind in der dazu erforderlichen Zahl von Ausfertigungen einzureichen.
Zu allen Schriftstücken ist dauerhaftes, nicht durchscheinendes weißes Papier, zu Schriftstücken, die Anträge enthalten oder die Unterlagen der Anmeldung selbst betreffen, Papier in der üblichen Seitengröße (zur Zeit 33 cm zu 21 cm) zu verwenden.
Alle Schriftstücke müssen unverwischbar, leicht lesbar sein und dürfen nicht abfärben. Die Schriftzüge müssen in dunkler Farbe ausgeführt sein. Schriftstücke, besonders die mittels der Schreib⸗ maschine hergestellt sind, müssen zwischen den einzelnen Wörtern und Zeilen einen angemessenen Zwischenraum aufweisen.
Allen Schriftstücken, die nicht in deutscher Sprache abgefaßt sind, ist eine von einem öffentlich bestellten Sprachkundigen angefertigte deutsche Uebersetzung beizufügen. Die Unterschrift des Uebersetzers, sowie die Tatsache, daß dieser für derartige Zwecke öffentlich bestellt ist, bedarf auf Anfordern. des Reichspatentamts der urkundlichen Beglaubigung.
Diese Vorschrift findet keine Anwendung auf die Prioritäts⸗ nachweise gemäß der revidierten Pariser Uebereinkunft vom 2. Juni 1911 zum Schutze des gewerblichen Eigentums und auf die Nachweise über das Bestehen des Auslandsschutzes gemäß § 23 Abs. 3 des Gesetzes zum Schutz der Ee vom 12. Mai 1894.
Ob für solche Nachweise eine Uebersetzung beizubringen ist, wird im
Einzelfalle durch die zuständige Dienststelle bestimmt.
oder die
§ 10. Auf den später eingereichten Anmeldestücken ist der Name des Anmelders und das Aktenzeichen anzugeben. 1 Die Sendungen an das Reichepatentamt müssen kostenfrei ein⸗ gehen. . 8 Berlin, den 8. September 1922. Reichspatentamt. b v. Specht. 8 ö Auf Anordnung des Herrn Reichsministers der wird bekanntgemacht, daß 1. dem Hauptzollamt Landsberg a. W., Neuruppin,
8 * renzlau und
G Zollamt I1 Wittenberge (Westprignitz) 8 die Befugnis zur Festsetzung und Erhebung der Steuer für die aus dem Auslande in anderer Weise als mit eigener Triebkraft eingehenden Kraftfahrzeuge gemäß § 1 der Ausführungs⸗ bestimmungen zum Kraftfahrzeugsteuergesetz vom 8. April 1922 übertragen worden ist. Berlin, den 23. August 1922.
Der Präsident des Landesfinanzamts Brandenburg.
J. B: Stiller.
1 Entscheidungen der Filmoberprüsstelle in der Zeit vom 15. bis einschließlich
22. September 1922.
rnrnad
—
Datum der Ent⸗ scheidung
Ursprungs⸗ land
Zugelassen Zulassung im
Widerruf⸗ verfahren aufrecht⸗ erhalten
Widerruf⸗ verfahren verboten
Ausschnitte in m
Verboten
Prüfnummer auch vor Jugendlichen für verboten
Jugendliche
„Gesetz und Liebe.. Ermolieff Cinema, Paris
Treumann⸗Larsen⸗Film, Berlin Berlin, den 20. September 1922.
„Die tugendhafte Tänzerin .
National⸗Film A.⸗G., Berlin
Treumann⸗Larsen⸗Film, Berlin
Frankreich Deutschland 3
Filmoberprüfstelle. J. V.: Seeger.
1922, Sept. 18.
† +
1922.
Entscheidungen der Fümprüsstelle in Verlin i
8
1“
Antragsteller Ursprungs⸗
land
n der Zeit vom 13. bis einschließlich 19. September
Zugelassen Erneut z⸗
gelassen nach Beschwerde
oder 8
Widerruf
en
1
8 22 22
Prüfnummer auch vor ugendl verboten
Jugendliche Ausschnitte in m
8 8
Das Rätsel von San Franzisko Goldwyn⸗Film Bethel, der Werdegang eines Nazareth⸗ Die letzte Ffrure Irisfilm
Das Geheimnis der Osiris Gefangene der Liebeü..
Ein Schurkenstreich...
FAA“*“ Graf Michael. Das Feuerschif‧,, .. Die Entlarvung der Kräuterhexe Der Kampf um die Sonne ..
Armando Vay
Neutral⸗g ilm Siax⸗Rom G Berl. Film⸗Manufactur Phoebus⸗Film
Hynitsch & Braun Nordisk⸗Film
Goldwyn distributing Corp.
Landlicht⸗Film⸗Verleih
Deulig⸗Film Promo⸗Film
Film⸗Handel National⸗Film Dewe⸗Film 8 Universum⸗Film⸗Verleih Italien Ludwig⸗Trautmann⸗Film Inland Phoebus⸗Film 5 Hynitsch⸗ & Braun Univerfum⸗Film⸗Verleih
Amerika
Inland Tschecho⸗ Slowakei Italien Amerika Inland
92 Dänemark
““
Preußen. Verordnung über eine Erhöhung der Ausgleichszuschläge.
Das Slaalsministerium hat auf Grund des Artikels 55 der Verfassung des Freistaates Preußen vom 30. November 1920 in Uebereinstimmung mit dem im Artikel 26 der Ver⸗ fassung vorgesehenen Ständigen Ausschuß des Landtags folgende Verordnung mit Gesetzeskraft erlassen:
Artikel I.
Das Gesetz über das Diensteinkommen der unmittelbaren Staats⸗ zeamten (Beamtendiensteinkommensgesetz) vom 17. Dezember 1920 (Gesetzsamml. 1921 S. 135) in der Fassung der Verordnung über Aenderungen des Beamtendiensteinkommensgesetzes usw. vom 6. Sep⸗ tember 1922 wird wie folgt geändert:
Im § 18 erhält Abs. 2 folgende Fassung:
Der Ausgleichszuschlag wird bis zur anderweiten Fest⸗ eens⸗ unae den Ea oder durch besonderes Gesetz für alle in Abs. enannten Bezüg äßi f Cefet für, acfein g Bezüge gleichmäßig auf
Artikel I.
Im Artikel I § 2 des Gesetzes über Aenderungen in der Be⸗ mtenbesoldung vom 18 April 1922 (Gesetzsamml. S. 83) in der Fassung des Gesetzes über eine Erhöhung der Ausgleichszuschläge vom 15. Juni 1922 (Gesetzsamml. S. 137) werden die Worte „in Höhe von 55 vH“ durch die Worte „in Höhe von 100 vH“ ersetzt.
Artikel III.
Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 1922
in Kraft.) 1““ 8 Berlin, den 22. September 1922.
Das Preußische Staatsministerium.
8
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der Erste Bürovorsteher des Zentralbüros der Geologischen Landesanstalt in Berlin, Rechnungsrat Baldes, der Erste Bürovorsteher bei dem Oberbergamt in Dortmund, Rechnungs⸗ rat Dr. Zeller, sowie der Vorsteher des Revisionsbüros der Bergwerksdirektion in Recklinghausen, Hoppe, sind zu Berg⸗ amtmännern bei diesen Behörden ernannt worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen
und Forsten. Zu Regierungs⸗ und Bauräten in Sonderstellung sind ernannt worden: die Regierungs⸗ und Bauräte Dr.⸗Ing. Bölte bei der Wasserstraßendirektion in Hannover, Mattern bei der
„
Verwaltung der Märkischen Wasserstraßen in Potsdam, Well⸗
Niehrenheim bei Vorstand des Vorsteher des
mann bei der Regierung in Stralsund, der Regierung in Lüneburg, Paulmann, Maschinenbauamts in Emden, Seifert,
Büros für die Haupinivellements in der Elbstrombauverwaltung in Magdeburg, mann bei der Wasserstraßendirektion in Hannover, Vogel, Vorstand des Wasserbauamts in Geestemünde, Helmershausen, Vorstand des Schleppamts Duisburg⸗ Ruhrort, Kaufnicht bei der Rheinstrombauverwaltung in Koblenz, Dr.⸗Ing. Schmidt bei der Dortmund⸗Ems⸗Kanal⸗ verwaltung in Münster i. W., Dillich bei der Regierung in Köslin, Ostmann bei der Verwaltung der Märkischen Wasser⸗ straßen in Potsdam, Ruhtz bei der Wasserbaudirektion in Königsberg i. Pr., Eilmann, Vorstand des Wasserbauamts in Husum, Prengel, Vorstand des Hafenbauamts in Pillau, Verlohr, Vorstand des Wasserbauamts in Harburg, Knoetzelein bei der Rheinstrombanverwaltung in Koblenz, Bock bei der Kanalbaudirektion in Essen und Laubschat bei der Oderstrombauverwaltung in Breslau.
„Regierungs⸗ und Bauratsbeförderungsstellen haben ver⸗ liehen erhalten die Regierungs⸗ und Bauräte: Westphal, Vorstand des Wasserbauamts Stralsund⸗Ost, Hancke, Vorstand des Maschinenbauamts in Magdeburg, Roy, Vorstand des Wasserbauamts in Breslau, Landsberger bei der Oder⸗ strombauverwaltung in Breslau, Kuwert bei der Wasserbau⸗ direktion in Königsberg i. Pr., Braun, Georg, Vorstand des Wasserbauamts in Fürstenwalde a. Spree, Wulkow, Vorstand des Wasserbauamts in Frankfurt a. Main, Loll, Vorstand des Wasserbauamts in Hannover, Bätjer, Vorstand des Kanalbauamts in Peine, Baertz, Vorstand des Kanalbauamts in Wesel, Sieben⸗ hüner, Vorstand des Wasserbauamts in Ehberswalde, Sch onk, Vorstand des Kanalbauamts in Hannover, Jürgens, Vorstand des Wasserbauamts in Celle, Körner, Vorstand des Neubauamts in Burg, Marx, Vorstand des Kanalbauamts in Hildesheim, Prietze bei der Wasserstraßendirektion in Hannover, Lohse, Kurt, Vorstand des Wasserbauamts in Norden, Krieg, Vorstand des Wasserbauamts I in Cassel, Salfeld, Vorstand des Saaletalsperrenneubauamts in Saal⸗ feld, Schäfer, Vorstand des Wasserbauamts in Rathenow, Timpe, Vorstand des Wasserbauamts in Münster i. W., Ostendorf, Vorstand des Wasserbauamts in Duisburg⸗ Meiderich, Dr.⸗Ing. Schinkel, Vorstand des Kanalbau Magdeburg, Laubinger, Vorstand des Wasserbauamts in Köln, Heim, Vorstand des Kanalbauamts in Datteln, Schumann bei der Kanalbaudirektion in Essen, Bruchmüller, Vorstand des Wasserbauamts Stralsund⸗West, Groth, Vorstand des Wasserbauamts II in Minden i. W., Ebelt bei der Kanal⸗ baudirektion in Essen und von Both (beurlaubt zum Reichs⸗ verkehrsministerium).
Der Regierungs⸗ und Baurat Breitenfeld, M., bei der
Drier bei Opper⸗
Berlin,
Rheinstrombauverwaltung in Koblenz ist gestorben.
Ministerium für
Krieges vom 15. Februar 1917 genehmigte
Volkswohlfahrt.
8 8 5 „ 2 6 6 8 39 x der Woche vom 11. bis 17. September 1922 auf Grund der Bundesratsverordnung über Woh lfahrtspflege vährend des
öffentliche Sammlung und Mitgliederwerbung.
—
Name und Wohnort 8 des Unternehmers
Zu fördernder Wohlfahrtszweck
Stelle, an die Zeit und Bezirk, die Mittel in denen das Unternehn abgeführt werden in Feneh sollen ausgeführt wird
Deutsche Volkserholungsheime. e. Gi m. b. H. Berlin C. 2
Zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen
30. September 1923 in Preußen. —
Genossenschaft 1 923 in ““ Werbung von Mitgliedern — Ge⸗
Für die
Einrichtungsgebühr:
V erlegungsge bühr wie Einrichtungsgebühr. Uebertragungsgebühr 1“ Druckzeile im Fernsprechbuch 88
Gebühr für die Niederschrift eines Telegramms;:
hr in Ortsnetzen: bis 50 Hauptanschlüsse jährlich 2660 ℳ 100 2940 500 8 3220 1 000 3500 5 000 3920 10 000 4200 50 000 4480 100 000 4760 8 150 000 5040 k“ D“ 16] jede angefangenen weiteren 50 000 Hauptanschlüsse mehr 280 „ Ortsgesprächgebühr 1 ℳ 75 ₰; von öffentlichen Sprechstellen aus 3 ℳ 50 ₰. sp bi 1,75 ℳ öbö““ 5,25 ““ 8,75 25 82 50 2 2 2 2. . 2* 2 2. . 14,—
8 9000ͤͤs1X““ für jede angefangenen weiteren 100 km 10,50 ℳ mehr. Nebenanschlüsse mit gewöhnlichem oder Selbst⸗ anschlußapparat:
8 588 252 294
für die Nebenstellea.. je 100 m Anschlußleitung . für das Anschlußorgan . . .
zusammen mindestens 1134 Bei, Reihenapparoten:
Zuschlag für die Kauptstelle . . . .. 1400 für die Nebenstelle bei 1 Amtsleitung. 1680 „ * . 8 2 Amtsleitungen 8 2100 5 3 8 111 u 18 „ 4—6 5 Eö’ je 10 m Leitungskabel bei 1 Amtsleitung .. 168 für jede Amtsleitung mehkhkt... 84 Für private Nebenstellen . . .. . . .. 420 stebenstelle eine Dritten Zuschlag von ... ““ 280 für einen Hauptanschluß . . 8
Nebenanschluß in demselben Gebäude. „ einem anderen Gebiude
Zuschlag für die Leitungsstrecke über 5 km
orranggebühr bei Herstellung oder Verlegung von öh giet82118
8Eb1ö16
bei Auflage über 100 000 Stück
Vortagsanmeldung . . . ... .... Streichungs⸗oder Auskunftsgebühr.. X P., V-oder N-Gespräche für 1 Person .
Zuschlag für weitere Personen . . ..
Unfallmeldegebühr:
Zuschlag für Unfallmeldegespräch .. .“
Einbeziehung in Um⸗Dienst . . . . . “ 0,7
für das Wort . . 14,—
mrindestens “
Amsterdam⸗Rotterdam Buenos Aires (Papier⸗
Brüssel und Antwerpen
Handel und Gewerbe. 8 Telegraphische Auszahlung.
23. September 22. September Geld Brief 54232,10 54367,90
490,62 ½ 10087.,60 23454,30
489,37 ½ 10112,30
10137,70
489,37 ½ 10062,40 23395,70
Pesd) .
Aufgaben 7 Ausgaben 23470,60
29188,55
23529,40
Christiania. . 29161,45
Kopenbagen Stockholm und Gothen⸗ “ Helsingfors.
Italien
London ..
New York .
Paris. Schweiz. . Spanien.. S
Rio de Janeiro
Wien (altes) Wien (Dtsch.⸗Oesterr.) abgestemp. . . 8 1ge“ 43 4,50 Budapest .. . 57,92
nossen — und Sammlung von Geldspenden durch Werbeschreiben und Aufrufe in Industriekreisen, bei Handelsfirmen und Staats⸗ und Kommunalbehörden. ““
Treumann⸗Larsen⸗Film Univers um⸗Film⸗Verleih Dewe⸗Film
Deulig⸗Film Martin⸗Berger⸗Film
Treumann⸗L arsen⸗Film Inland Atlantic⸗Arhus
R. Urbach
Deulig⸗Film Martin⸗Berger⸗Film Heimlicht⸗Gesellschaft
29036,25
36846,00 3078,85 5882,35 6157,70 1391,74
10628,30
26032,50
21176,45
Prinzessin — Inkognito. Die schwarze Kugel.. Im Löwenkäfig.. Bethel, ein Denkmal
6“ Proletarischer Gesundheitsdienst . artit rger⸗ Mit dem Kurbelkasten durch die Vogelwelt Heimlicht⸗Gesellschaft Bethel, Bilder aus der Liebesarbeit der
Diakonissen von Sarepta Deulig⸗Film Bethel, Arbeiterkolonie Wilhelmsdorf. MM“ 18 Bethel, Bilder aus der Fürsorgeerziehung 8 8 Niederbeutsche Woche Bremen .Deutsche Film⸗A.⸗G. Deutsche Film⸗A.⸗G. Das Riesengebirge, Neue schlesische Baude 1
. .Welt⸗Kinematograph Welt⸗Kinematograph Deulig⸗Film 8 Deulig⸗Film
bis Kochelfall . . .. 8 Revolution im Karosseriebau .
. NMNordisk⸗Film Universum⸗Film⸗Verleih Deulig⸗Filim Deulig⸗Film
28963,75
36754,00 3071,15 5867,65 1388,26
10601,70
25967,50
21123,55
665,15 166,79
“ 8
AH‿ μ μꝙ‿ † †
36946,15 3078,85 6232,80 1409,26
10763,45
26433,—
21576,95
673,35 168,21
36853,85 3071,15 5942,55 6217,20 1405,74
10736,55
26367,—
21523,05
671,65
167,79
der Barmherzigkeit Berlin, den 21. September 1922. Der Minister für
. .
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betr. die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), habe ich dem Nä hmaschinenhändler Simon Mah lert von hier, Bochumer Straße 93, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Nähmaschinen, Fahr⸗ rädern, Zubehörteilen, Waschmaschinen, Wring⸗
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. Der bisherige Prorektor Daniel in Verl ist zum Seminar⸗ direkkor ernanut worden. Der Bibliothekar
1,80 % 1,84 % 4405,50
58,08
1,88 4404,45
. Dänemark
Die Macht der Liebe... Inland
Damenturnen . ..
Dr. Buddecke an der Preußischen
Deutsche Modenschau auf der deutschen Werkbundausstellung in Bern... „ Deulig⸗Woche 33...v . 8 Das Rätsel der Gertvy Sering Vita⸗Film⸗Industrie Milchwirtschaft in Schleswig⸗Holstein. Landwirtschaftskammer Wie man Boxer wide . .Ssvenska Deulig⸗Film
Etablissement Caumont Dreamland⸗Film⸗Co.,
Die Herstellung der Drucktyope . Das “ eines Pfarrers oder Jocelyn Im Banne der Kralle
Oesterreich Inland Schweden
Inland Frankreich Oesterreich
8 9„ Vicor⸗Fililim Landwirtschaftskammer Universum⸗Film⸗Verleih
Deulig⸗Film
Pax⸗Film A.⸗G. Karl Goerlich
„„2I bdd 8SEdo* —6 b8beO do —- n9nm +8—- Ecococchdenee — —
Lehrfilm, Nachzensur
(Staatsbibliothek ist in gleicher Eigenschaft an die Universitäts⸗
bibliothek in Greifswald, der Hilfsbihliothekar Dr. von Zabeltitz
an der Universitätsbibliothet in Greifswald in gleicher Eigenschaft
an die Preußische Staatsbibliothek in Berlin versetzt worden. 6
“ Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger
maschinen und verwandten Artikeln wegen Unzuversässig⸗ keit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. — Die Koften für die Veröftentlichung dieser Bekanntmachung in den amtlich be⸗ zeichneten Blättern trägt Mahlert. Gelsenkirchen, den 19. September 1922. Der Oberbürgermeister: J. V.: Sprenger.
SIGäi1 8 843,90
. 846,10 Konstantinopel. —
843,90
—
September. Geld Brief 1403, 55 1406,45 1401,55 1404,45 10089,75 29070,75
Ausländische Banknoten vom 29
1000—5 Doll. 2 und 1 Doll.
Amerikanische Banknoten v für 100 8 1
Belgische
Wien Treumann⸗Larsen⸗Film Treumann⸗Larsen⸗Film Inland 3 der Oberprüfstelle zur Vorführung, jedoch nicht vor Jugendlichen zugelassen. Filmprüfstelle Berlin.
Mildner.
6213,75 6168,75 3046,75 .10689,25 .54045,75 5919,— 23476,50
große (100 — 500 Lstrl.) 8 1 Lstrl. u. darunter. Finnische h“ Französische 100 Precc6.. Holländische 100 Fl.. . . . . 18 28 “ Norwegische ““ Oesterreichische a (19c0 Fe h.) 8 —,— neue (1000 Kr.) . . . 1,775 neue (10 u. 100 Kr.). —,— 500 u. 1000 Lei. . . 934,— unter 500 Lei . . . —,—
üir 100 Schweizer für 100 Fr. . . . . 26273,50 Spanische
Englische
8
ersonen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) zabe ich dem Produktenhändler Hermann Loschert,
g 2 9 2 5 Neukölln, Prinz⸗Handjery⸗Straße 27, durch Verfügung vom 1 tamtlid eS heutigen Tage 8 5 mde emit- Metall, wegen Unzuverlässig⸗ R ch hes.
keit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersag t. Deutsches Reich. “ tn be Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Haus⸗ Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Fro itheim. halt und Rechnungswesen, für Volkswirtschaft, für innere Ver⸗ — waltung, für Verkehrswesen, für Steuer⸗ und Zollwesen, für Rechtspflege, für Reichswehrangelegenheiten und für Seewesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft und für
Haushalt und Rechnungswesen hielten heute Sitzungen.
— —
Die tugendhafte Tänzerin . *) Am 19. September von
Berlin, den 21. September 1922. 19710,75
54154,25 5931,
1922.
11.““
Entscheidungen der Filmprüfstelle in München in der
Zeit vom 30. August bis einschließlich 19. September
1,875 936,— 37087,— 26326,50 21496,50 4354,50
Zugelass en
u 6 Bekanntmachung. —
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betr. die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (R.⸗G.⸗Bl. S. 603), habe ich dem Obsst⸗ und Gemüsegroß händler der Heinrich Breuers, Düssel do rf, Fürstenwa 1 206, zurzeit Widerruf Dortmund, durch Verfügung vom heutigen Tage den Han del mit ebens⸗ und Futtermitteln aller Art opie mit
1922, Sept sämtlichen Gegenständen des täglichen I b wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Dortmund, den 18. September 1922. Wucherstelle der Poliseiverwaltung.
—
Datum der Ent⸗ scheidung
gelassen nach Rumänische
hemgnc Beicewres
land Schwedische
endliche
auch vor Jugendlichen für ug verboten Verboten
Prüfnummer
Die Ausfuhrmindestpreise wurden geändert für: 1“ Kohlenpapiere, Farbbänder und Dachpappe. In Polen Fschecho⸗ low. Staalsnot., neue (100 Kr. u. darüber) 4945,50 änderten sich die polnischen Zollinlandpreise für Zündschnüre. 8 8 unter 100 Kr. . . . 4345,50 Näheres durch die Außenhandelsstelle Chemie in Berlin W. 10. Ungarische Banknoten . .
J Ausschnitte in m
Deutsche Werbefilm⸗Ges. Fengler & Deininger, künchen
E“ Schutze der Republil Deutsche Werbefilm⸗Ges. Trauerfeier üe. Georg v. Vollmar Deininger, Verfassungsfeier 1922 in München 2 Fahrt durch die Lanz⸗Werke in
Mannheim . .... w16 Löscht Feuer mit Totall.. Das Wundermittel8. Der Retter in der Not.. Die verflixte Vergeßlichkeit..
Das Geheimnis der Bayverstraße 32.. Die Schmuggler oder Die Jagd nach St. Emmereng .. München den 19. September 192
J. V.: Schwarz.
8 1“ Die Zinssätze der Reichsbank bei Abgabe von unver⸗ zinslichen Reichsschatzanweisungen sind laut Meldung des „W. T. B.* entsprechend der Erhöhung des Reichsbankdiskonts durchweg um 1 % heraufgesetzt worden und betragen für Nichtbantiers bis auf weiteres: 7 % auf Schatzanweisungen mit 14⸗ bis 29 tägiger Lauf⸗ zeit, 7 ¼ % auf Schatzanweisungen mit 30⸗ bis 90 tägiger Laufzeit, 7⁵⁄16 % auf Schatzanweisungen bei Schlüssen von mindestens 5 Mil⸗ lionen, 7 ⅞ % auf Schatzanweisungen bei Schlüssen von mindestens 15 “ 75 % auf Schatzanweisungen mit 10 bis 13 Monate Laufzeit.
— Nach einer Uebersicht des Hauptwagenamts (Eisenbahn⸗ zentralamt) in Berlin über die Wagengestellung. fuͤr Kohle, Koks und Briketts in Einheiten zu 10 t für die Zeit vom 16. bis 31. August 1922 wurden in den Sit ein kohlenbezirken Ruhr, Aachen, Saarbezirk, Hannover, Oberschlesien, Niederschlesien,
Eine Puarlamentarische Nachrichten.
Der Bildungsausschuß des vorläu figen R heute eine Sitzung.
Bekanntmachung. 8 “ Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Sevtember 1915, . letreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel schaftsrats hält (RGBl. S. 603), habe ich dem Kaufmann Wilhelm Schmits, hier, Munkelstraße 56, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Leben smitteln wegen Unzuverlässig⸗ keit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. — Die Kosten ür die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in den amtlich bezeichneten Blättern trägt Schmits. Gelsenkirchen, den 19. September 1922. Der Oberbürgermeister. J. V.:
Deutsche Wer
München
Verkehrswesen.
u den im Fernsprechgebührengesetz und in der Ferniprecweonung festgesetzten Gebühren tritt vom 1. Ok⸗ ober 1922 an ein Zuschlag von 600 vH. 1 Es werden demnach folgende Gebühren erhoben:
8
8
+ + 44£ —4
8 ilmprüfstelle München.
Dr. Leidig. Sprenger.
1