1922 / 216 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 Sep 1922 18:00:01 GMT) scan diff

Wasser, Puder, Schminken, Seidengespinste, Fuß⸗ bodenteppiche, Samtplüsch, Spitzen, Err e. Fuß⸗ echte Perlen, Goldwaren und Silberwaren bis zu einem gewissen Gewicht. Die Ausschüsse waren der Ansicht, daß die 8 Erhöhung der Einfuhrzölle um 50 vH eine durch⸗ aus angemessene Maßregel ist, und empfehlen die Zustimmung zu der Verordnung. Für Tabak ist die Rechtslage eine andere, Ursprünglich ist der Tabakzoll für Rohtabak auf 130 festgesetzt gewesen. Er ist dann, weil die Valuta sank und gleichzeitig die Banderolesteuer erhöht wurde, auf 60 herabgesetzt worden in analoger Weise auch der Zoll für Rippen, Karotten usw. Nun hätte die Regierung das formelle Recht, bis zur gesetzlichen Grenze von 130 den Zoll ohne weiteres wieder in Kraft zu setzen, ophne die formelle Zustimmung des Reichstags und des Reichs⸗ rats. Die Reichsregierung will aber eine solche sehr einschneidende Maßregel nicht vornehmen, ohne sich mit dem Reichsrat ins Be⸗ nehmen zu setzen, was auch auf Grund der einschlägigen Verfassungs⸗ bestimmung angezeigt erscheint, nach der sich die Reichsregierung vor wichtigen Maßnahmen mit den Reichsratsausschüssen ins Benehmen setzen muß. Die Regierung glaubte, die Fühlungnahme mit dem Reichsrat dadurch herbeizuführen, daß die Angelegenheit in der Be⸗ gründung der Vorlage kurz erwähnt würde. Die Ausschüsse des Roichsrats sind aber der Ansicht, daß es nicht angezeigt erscheint, die beiden Sachen zu verquicken, und die Regierung gut tun würde, wenn sie über die wichtige Frage der Tabatzollerhöhung eine hesondere Vorlage dem Reichsrat unterbreiten würde, damit diese Angelegenheit für sich und nach gründlicher Prüfung erledigt werden kann. Die Vollversammlung des Reichsrats schloß sich den Be⸗ schlüssen der Ausschüsse an; die Frage der Tabakzollerhöhung ist also zunächst aus der Verordnung ausgeschieden.

Der Königlich niederländische Gesandte Baron Gevers ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandt⸗ schaft wieder übernommen.

Der Kaiserlich japanische Botschafter Hioki hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Botschaftsrat Matsubara die Geschäfte der Botschaft.

Uebersicht über die Finanzgebarung des Reichs.

Vom 1. April 1922 bis 20. Sept.

1922

Tausend Mark

Einnahme.

Allgemeine Finanzverwaktung: ¹) Steuern, Zölle, Abgaben, Gebühren 5 528 358]113 099 280 (darunter Reichsnotopfer) .. . (1 615 945) Schwebende Schuld. . 19 473 610] 89 214 650 v1“ 485 706 2 365 537

Summe der Einnahme .25 487 674/[204 679 467

Ausgabe.

Allgemeine Verwaltungsausgaben unter I1 Gegenrechnung der Einnahmen 22 672 610199 169 257 Fundierte Schuld . ... 998 728 2 964 418 Zinsen für die schwebende Schuld 1 201 231 Zinsen für die fundierte Schuld 298 6,2,1 9744 920 25 129 221 202 878 595

Betriebsverwaltungen. 9 Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung: Ablieferung 2) . . . . .. . 14 9b bf Deutsche Reichsbahn: Abhebungen aus der Reichs⸗ ö111114X“”

Mithin: Abhebungen aus der Reichs⸗ er. L4“*“ 358 443, 1 800 778

Summe der Ausgabe .N25 487 664 204 679 373

Die schwebende Schuld betrug an dis⸗ kontierten Schatzanweisungen am 10. Sep⸗ übS. ..6ö4721 676 205

Es traten hinzu 92 840 853

Es gingen ab 73 367 243

8 —.-“TI.,—

6 Mithin zu 19 473 610 Ergibt.

61,

361 149 815

a) mit dreimonatiger Laufzeit (bei der Reichsbank diskontiert). 346 497 535 b) sonstige, mit einer länge⸗ ren Laufzeit ausgegebene Schatzanweisungen 14 652 280

Zur Beschaffung von ausländischen Zahlungsmitteln

für die Erfullung des Friedensvertrags von

Versailles sind Papiermarkaufgewendet worden

5 563 519] 45 541 417

¹) Das tgtsächliche Steuern⸗ usw. Auffommen bis ein⸗ schließlich August 1922; von da ab das Aufkommen nach Abzug der von den Oberfinanz⸗ und Finanzkassen geleisteten Ausgaben.

²) Diefe Angaben lassen einen Schluß auf das Wirtschaftsergebnis der Betriebsverwaltungen nicht zu, weil sie bei der Post vom 1. Juli 1922 ab auch fremde Einnahmen (z. B. Erlöse aus Reichssteuer⸗ marken) und Ausgaben (z. B. Militärrenten) umfassen.

³⁵) Die Abhebungen sollen, soweit sie nicht zu Ausgaben des außerordentlichen Haushalts verwendet werden, im Laufe des Rech⸗ nungsjahrs durch spätere Ablieferungen gedeckt werden.

Parlamentarische Nachrichten.

Der sozialpolitische Ausschuß des vorläufigen Reichswirtschaftsrats setzte gestern die Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Arbeitszeit der gewerblichen Arbeiter fort. Zur Erörterung stand, wie das „Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger“ berichtet, zunächst in dem von der „Arbeitszeit im allgemeinen“ handelnden Abschnitt 2 des Entwurfs der § 7, der die Arbeitszeit bei Be⸗ schäftigung an verschiedenen Arbeitsstellen oder bei Ausühung eines Nebenerwerbs regelt. Dazu lag ein Antrag von Arbeitgebern des Handwerks vor, der die Re⸗

ierungsvorlage dahin erweitern wollte, daß nicht nur eeste Arbeitsverhältnisse, sondern auch Arbeitsaufträge un⸗ zulässig sein sollen, wenn die regelmäßige Arbeits⸗ zeit dadurch überschritten wird. Die Vertreter aller Wirtschaftskgreise stimmten darin überein, daß die sogenannte Pfuscharbeit nach Möglichkeit unterbunden werden müsse, weil sie das ordentliche Gewerbe schädige. Es wurde nur von verschiedenen Seiten hezweifelt, daß die Nebenarbeit bei anderen als festen Arbeitsverhaͤlt⸗ nissen nachprüfbar und erfaßbar sei. Es wurde angeregt, in die Taxifverträge eine Bestimmung des Inhalts aufzunehmen, daß solcher Rebenerwerb ein Entlassungsgrund ist, wie es in manchen Gewerben bereits geschieht. Der Antrag wurde mit 14 gegen 8 Stimmen abgelehnt und der § 7in folgender Fassung mit 22 gegen 1 Stimme angenommen: „Ständig beschästigte Arbeiter und Betriebsbeamte 1) duͤrfen daneben ständige gewerbliche oder eine in § 1 des Arbeitszeitgesetzes gufgeführte Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber insoweit nscht übernehmen, als die Arbenszeiten zusamme die nach den 8 5 und 6

1““ 88

zulässigen Grenzen überschreiten. Unter den gleichen Voraussetzungen darf ihnen Beschäftigung von einem anderen Arbeitgeber nicht über⸗ tragen werden.“ Absatz 2 wurde in der Fassung der Regierungs⸗ vorlage angenommen.

Im folgenden Abschnlit des Entwurfs, der besondere Schutz⸗ bestimmungen für Kinder, jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen enthält, wurden die §8§ 9 bis nach dem Vorschlag des Arbeitsausschusses angenommen. Danach ist der Schutz der Jugendlichen bis zu 18 Jahren in bezug auf Lage der Arbeitszeit, die nicht vor 6 Uhr beginnen soll, und auch unbedingte Freilassung der Pausen von irgendwelchen Beschäftigungen gegenüber der Regierungsvorlage erweitert worden. § 12 des Entwurfs setzt die Betriebe fest, in denen Nacht⸗ arbeit der Jugendlichen gestattet sein soll. Die Vertreter der Arbeitgeber hielten diese Ausnahme für wirtschaftlich notwendig und erklärten es für betriebstechnisch schwierig und unmöglich, aus einer Schicht, die Nachtarbeit machen soll, jeweilig die Jugendlichen herauszunehmen. Die Verkreter der Arbeitnehmer ver⸗ warfen, von der Volksgesundheit ausgehend, jede Nachtarbeit der Jugendlichen und wurden darin vom Vertreter der Aerzteschaft unterstützt. Der Absatz 1 des § 2, der die Nachtarbeit der Jugendlichen in Stein⸗ und Braunkohlengruben betrifft, wurde mit 16 gegen 9, der Absatz 2, der sich auf andere un⸗ unterbrochene Betriebe bezieht, mit 12 gegen 11 Stimmen gestrichen und ist damit ganz aus dem Entwurf hera usgefallen. Ebenfalls vom Gesichtspunkte der Pflege der Volfsgesundheit aus wurde im § 13 die Frist, während deren Arbeiterinnen vor und nach ihrer Niederkunft nicht beschäftigt werden dürfen, auf im ganzen zehn Wochen (nach dem Entwurf acht Wochen) und auf wenigstens acht Wochen nach der Niederkunft (nach dem Entwurf sechs Wochen) verlängert. Ferner wurde, entgegen dem Vorschlag des Arbeitsausschusses, be⸗ schlossen, ohne Zeitbeschränkung und ohne ausdrücklichen Antrag der betreffenden Arbeiterin eine oder zwei Stillpausen während der Arbeitszeit zu gewähren, solange sie stillt. Diese Beschlüsse wurden einstimmig gefaßt. § 14 schließt Arbeiterinnen überhaupt von bestimmten Betriehen und von Beschäftigungen, die für sie zu schwer sind, aus. Der Ausschuß ging äber die Regierungsvorlage hin⸗ aus, indem er mit 13 gegen 10 Stimmen beschloß, die Frauenarbeit auch von der Aufbereitung der Kohle (Separation, Wäsche) auszuschließen. Doch wurde entgegen dem Entwurf, der Transport und Verladung allgemein von der Frauenarbeit ausschließt, mit 14 gegen 10 Stimmen festgesetzt, daß Arbeiterinnen beim Verladen von Braunkohlen⸗ Briketts beschäftigt werden können. Der erste Beschluß wurde mit Unterstützung der Arbeitnehmer, der zweite mit der der Arbeitgeber gefaßt. Im § 15, der die für die Beaufsichtinung der Beschäfti⸗ gung von Arbeiterinnen und Ingendlichen notwendigen Beftimmungen trifft, wurde auf Antrag der Arbeitgeber des Handwerts eingefügt: „Diese Anzeige der Beschäftigung von Jugendlichen geschieht bei Handwerkslehrlingen durch Einreichung des Lehrvertrags bei den zu⸗ ständigen Stellen.“ Im übrigen wurde der Paragrapb einstimmig angenommen. Für den § 16 Absatz 1 hatte der Arbeitsausschuß folgende Fassung vorgeschlagen: „Bei jugendlichen Arbeitern dürfen die Arbeitszeit und die Unterrichtszeit in der Pflichtfortbildungs⸗ schule (Berufsschule), zusammen innerhalb einer Woche 48 Stunden nicht überschreiten.“ Für diese Fassung traten die Vertreter der Arbeitnehmer ein, um die Jugend vor Ueberanstrengung zu schützen und ihr genügend freie Zeit für freie, z. B. sportliche Be⸗ tätigung zu geben. Von den Vertretern der Arbeitgeber wurde dagegen geltend gemacht, daß eine Einrechnung der Unterrichts⸗ zeit in die Arbeitszeit beim praktischen Fachschulunterricht, der der Arbeitsbeschäftigung ähnlich, wenn auch nicht so anstrengend sei, vielleicht gerechtfertigt sei, daß aber der theoretische Unterricht ein gesunder Ausgleich gegen die körperliche Beschäftigung sei und neben der Arbeitszeit geleistet werden könne. Da sich keine Einigung ergab, wurden alle Anträge mit Stimmengleichheit abgelehnt. Doch wird für die zweite Lesung eine mittlere Fassung vorbereitet.

Der nächste Abschnitt des Entwurfs, §§ 18 bis 21, regelt die Ausnahmen. Dazu lag kein fester Vorschlag des Arbestsausschusses vor, doch herrschte darüber Einigkeit, daß an die Stelle der im Ent⸗ wurf vorgesehenen, von den Behörden zuzulassenden Ausnahmen die Vereinbarungen zwischen den beiderseitigen Organisationen treten sollen. Der Vertreter des Reichsarbeitsministeriums erklärte, daß er dazu nicht endgültig Stellung nehmen könne, und wies darauf hin, daß eine derartige Regelung gesetzestechnischen Schwierigkeiten begegne. Die Vertreter aller Wirtschafts⸗ kreise schlossen sich Kngöfte⸗ dem Grundgedanken des Arbeitsaus⸗ schusses einstimmig an. Eine endgültige Regelung von Einzel⸗ heiten, wie z. B. der Frage, welche Regelung eintreten soll, wenn tarifliche Vereinbarungen zwischen den Organisationen nicht zustande kommen, oder der andern Frage, in welchen Grenzen die Betriebsvertretungen Ueberarbeit vereinbaren dürfen, soll, nach einer Aussprache in den Abteilungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, für die zweite Lesung vorbereitet werden. Im § 22, der die Aufsicht regelt, wurde mit 9 gegen 7 Stimmen folgender Antrag der Arbeitgeber des Handwerks eingefügt: „Bei Verhandlungen des Gewerbeaussichtsbeamten mit Betriebsvertretungen der Arbeit⸗ nehmer oder mit den Arbeitgebern und bei eventuellen Entscheidungen sind, soweit es sich um Handwerksbetriebe handelt, die amtlichen Berufsvertretungen des Handwerks (Innungen und Handwerks⸗ kammern) hinzuzuziehen.“

Die Strafbestimmungen des § 23 wurden mit dem Hinweis darauf, daß die Geldstrafen der Markentwertung anzupassen sind, ge⸗ billigt. Ein auf Vorschlag des Arbeitsausschusses neu eingeschobener Paragraph unter den Ausführungs⸗ und Schlußbestimmungen ver⸗ sucht, die Arbeitszeit für alle Gärtnereien mit Eigenerzeuguüng ein⸗ heitlich zu regeln; er lautet: „Für alle Gärtnereibetriebe mit Eigen⸗ erzeugung gilt § 5 Abs. 1 und 2 mit der Maßgabe, daß für 8 Mponate des Jahres die Arbeitszeit vorbehaltlich notwendiger Ueber⸗ stunden wochentäglich statt 8 Stunden 9 Stunden und wöchentlich statt 8 Stunden 54 Stunden nicht überschreiten darf, gleichviel ob es sich um die in den §§ 1 und 3 bezeichneten Betrlebe handelt oder nicht. Auf die Arbeitszeit der ständig in ge⸗ sonderten Betriebsabteilungen Beschästigten, deren Arbeiten nicht der Erzeugung oder Pflege von Pflanzen dienen, vorn diese Maßgabe keine Anwendung. Die Vorschriften dieses Ge⸗ etzes gelten nur für Gärtnereibetriebe der in den §§ 1 und 3 be⸗ zeichneten Art. Die Aufsicht über diejenigen Gärtnereien, für die hiernach § 22 nicht gilt, regelt sich nach nöäherer Bestimmung der Landeszentralbehörde. Die sonstige Rechtsstellung der Gärtnerei⸗ betriebe wird durch die vorstehende Regelung nicht berührt.’“ Feiner wurde auf Antrag eines Arbeitnehmers des Bergbaus dem § 26 ein vierter Absatz hinzugefügt, der lautet: „Für den Bergbau gilt dieses Gesetz nur insoweit, als das Gesetz über die Arbeitszeit im Bergbau unter Tage vom 17. Juli 1922 (RGBl. S. 628) nicht besondere Vorschriften enthält.“ Bei der Gesamtabstimmung wurde der Ent⸗ wurf mit den vorgenommenen Aenderungen einstimmig gebilligt und beschlossen, eine zweite Lesung ahzuhalten.

Dann wandte sich der Ausschuß dem Entwurf eines Gesetzes über Verlängerung der Geltungsdauer von Demobilmachungsverordnungen zu, der vom Reichsministerium des Innern zur Begutachtung vorgelegt und dem wirtschaftspolitischen und sozialpolitischen Ausschuß überwiesen worden war. Der wirtschaftspolitische Ausschuß hat sich am 19. September mit einer Mehrheit von 16 gegen 9 Stimmen für eine Verkürzung der weiteren Geltungsdauer auf den 31. Dezember 1922 (Entwurf: 31. März 1923) entschieden, weil eine Regelung der wichtigsten Wirtschaftsfragen im Wege der Verlängerung der Geltungszeit von Verordnungen nicht als wünschenswert erschien. Der Vertreter des Reichsministeriums des Innern erklärte, daß bis zum 31. Dezember 1922 die Gesetze, die an die Stelle der in Frage kommenden Demobilmachungsverordnungen treten sollen, gerade wegen der dabei auftretenden Interessengegensaͤtze nicht fertiggestellt werden könnten und dann eine neue Verläugerung der Geltungszeit der Ver⸗ ordnungen doch notwendig werde, wenn kein ungeregelter Zustand ein⸗ treten solle. Die Vertreter der Arbeitnehmer schlossen sich diesen Erwägungen an. Die Vertreter der Arbeit⸗ IM erklärten sich für die vom wirtschaftspolitischen Ausschuß estgeletzte Frift mit der Begründung, daß gewisse Verordnungen,

3

wie z. B. die über Einstellung und Entlassung von Arbeitern vom 12. Februar 1920 und die über Betriebsabbrüche und stillegungen, in der zu erwartenden schweren Krise undurch⸗ führbar seien. Gegen ihre Stimmen, mit 14 gegen 12 Stimmen, wurde folgender Antrag Thissen angenommen;: „Der Ausschuß stimmt der Verlängerung bis zum 31. März 1923 zu mit dem Wunsche, die Regierung wolle die in Betracht kommenden Gesetzesvorlagen, soweit sie noch nicht eingebracht sind, mit größter Beschleunigung einbringen, insbesondere die Vorlage, betreffend Be⸗ triebsabbrüche und ⸗stillegungen, so schleunig, daß sie noch in diesem Jahre vom Reichstag verabschiedet wird.“ Es wurde beschlossen, dieses Gutachten der Vollversammlung des Reichswirtschaftsrats vor⸗ zulegen, um nach Möglichkeit eine einheitliche Stellungnahme des Reichswirtschaftsrats herbeizuführen.

Der Unterausschuß des vorläufigen Reichswirt⸗ schaftsrats für die Arbeitslosenversicherung hält heute, morgen und am Donnerstag Sitzungen.

Handel und Gewerbe.

Der Aufsichtsrat ver Actien⸗Gesellschaft für Anilin⸗ Fabrikation, Berlin, beschloß, einer auf den 16. Oktober 1922 einzuberufenden außerordentlichen Generalversammlung eine Grund⸗ kapitalserhöhung in Vorschlag zu bringen dergestalt, daß das Stamm⸗ und das Vorzugsaktienkapital verdoppelt werden. Die Badische Anilin⸗ und Sodafabrik, Ludwigshafen, beantragt die Erhöhung des Stammaktienkapitals von 440 Millionen auf 880 Millionen Mark und des Vorzugsaktienkapitals von 30 auf 60 Millionen Mark. Die Chemischen Fabriken vorm. Weiler ter Meer, Uerdingen, wollen das Stammaktien⸗ kapital von 33 651 000 auf 60 000 000 ℳ, das Vorzugsaftien⸗ kapital von 2 325 000 auf 4 Millionen Mark und die Chemische Fabrik Griesheim⸗Elektron das Stammaktienkapital um 110 auf 220 Millionen Mark, das Vorzugsaktienkapital um 8 auf 16 Millionen Mark erhöhen

Der Aussichtsrat der Norddeutschen Gummi⸗ und Guttaperchawarenfabrik, vormals Fonrobert und Reimann A.⸗G., Berlin, beschloß, der am 21. Oktober 1922 statt⸗ findenden Generalversammlung die Erhöhung des Stammkapitals von jetzt 10 Millionen auf 30 Millionen vorzuschlagen. Die Erhöhung soll zunächst nur in Höhe von 10 Millionen durchgeführt werden.

Zugleich sollen 1 Million Vorzugsaktien mit 20 fachem Stimmrecht geschaffen werden.

Am 21. September ist in Stettin die General⸗ direktion des Rückforthkonzerns Aktiengefell⸗ schaft mit einem voll eingezahlten Kapital von 10 Millionen Mark gegründet worden. Wie der Name besagt, bezweckt die neue Gesell⸗ schaft, den mehr als 50 zum Rückforthkonzern gehörenden Firmen eine einheitliche Oberleitung zu geben und deren gemeinsame finanzielle und wirtschaftliche Interessen zu vertreten. Ordentliche Vorstands⸗ mitglieder sind die Herren Geheimer Kommerzienrat Rudolf Müller. Johannes Bundfuß, Erich Otte, Dr. Karl⸗Ulrich Lefbvre, Dipl⸗Ing. Theo Behn, Dr. Lorenz Müller, sämtlich zu Stettin, Hermann Röder, Königsberg (Pr.), Albert Fischer, Berlin.

Eine am 22. September abgehaltene Aufsichtsratssitzung der Ferd. Rückforth Nachfolger Aktiengesellschaft in Stettin beschloß einstimmig, der am 17. Oktober einzuberufende außerordentlichen Generalversammlung eine Erhöhung des Aktien⸗ kapitals um 50 Millionen Mark auf 150 Millionen Mark in Vorschlag zu bringen.

Wien, 21. September. (W.T. B.) Wochenausweis der Hester⸗ reichisch⸗Ungarischen Bank öösterreichische Geschäfts⸗ führung) vom 7. September (in Klammern Zunahme und Abnahme im Vergleich zum Stande am 31. August) in tausend Kronen: Metallschatz 750 (Abn. 67), Ausländische Guthaben fr. Fr. 20 000 000, (gesperrt zugunsten der künftigen Oesterr. Nationalbank) 146 000 000 (unverändert).. Kriegsdarlehnskassenscheine 151 093 (Abn. 23 023), Eskomptierte Wechsel, Warrants und Effekten 610 457 600 (Zun. 79 354 630), Darlehen 1 682 276 (Zun. 331 700), Effekten 2784 (Zun. 1506), Oesterreichische Staatsschatzscheine 750 602 777 (Zun. 65 000 000), Oesterreichisch⸗Ungarische Bank (Liquidationsmasse) 7.727 594 (unverändert), andere Aktiva 201 577 743 (Abn. 1 549 765), Banknotenumlauf 1 517 178 851 (Zun. 163 775 219), Sichtkassenscheine 4362 (Abn. 113), Giroguthaben 122 420 962 (Zun. 6 409 590), Guthaben der Oestexxeichisch⸗Ungarischen Bank (Liquidationsmasse) 459 560 (Abn. 105 418), sonstige Passiva 48 138 883 (Abn. 2 696 498).

Wagengestellung für Kohle, Koks und Beiketts

n nn

Ruhrrevier

8

Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen

am 23. September 1922: 21 775

Gestell 8 Nicht gestellt. Beladen zurück⸗ geliefert: 7 am 23. September am 22. September

21 554 21 865 am 24. September 1922: .IgäZ 5 556 Nicht gestellt.. ckas Beladen zurlck⸗ geliefert.

2 502

—,⸗—

Elektrolptkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernottz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 25. September auf 44 394 (am 23. September auf 44 182 ℳ) für 100 kg.

Die

Berlin, 25. September. (W. T. B.) Großhandels⸗ preise in Berlin, offtziell festgestellt durch den Verballo deutscher Großhändler der Nahrungsmittel⸗ und verwandten Branchen, Verbandsgruppe Berlin (E. V., Berlin). Die Preise verstehen sich für ½ kg ab Lager Berlin. Gerstenflocken, lose —,— ℳ, Gersten⸗ graupen, lose 55,00 58,00 ℳ. Gerstengrütze, lose 55,00 56,00 ℳ, Haferflocken, lose 59,50 61,50 ℳ, Hafergrütze, lose 60,00 61,00 ℳ, Hafermehl, lose —,— ℳ, Kartoffelstärkemehl 52,25 56,50 ℳ, Maisflocken, lose 47,25 48,25 ℳ. Maisgrieß 40,25— 45,25 ℳ, Mais⸗ mehl 40,25 43,25 ℳ, Maispuder, lose 50,50 52,50 ℳ, Markkaroni, lose 79,00 85,00 ℳ, Schnittnudeln, lose 60,00 66,00 ℳ, Reis, Burma 57,50 58,50 ℳ, glas. Tafelreis 59,00 90,00 ℳ, grober Bruch⸗ reis 44,75 54,50 ℳ, Reismehl, lose 35,50 50,00 ℳ, Reis⸗ grieß, lose 45,50 47,75 ℳ, Ringäpfel, amerik. 359,00 400,00 ℳ, getr. Aprikosen, cal. 563,00 590,00 ℳ, getr. Birnen, cal. —,— bis —,— ℳ, getr. Pfirsiche, cal. 218,00 270,00 ℳ, getr. Pflaumen 89,00 180,00. ℳ, Korinthen, 1921 Ernte 253,00 280,00. ℳ, Rosinen, kiup. carab., 1921 Ernte 160,00 180,00 ℳ, Sultaninen in Kisten, 1921 Ernte 373,00 385,00 ℳ, Mandeln bittere 195,00 220,00 , Mandeln, süße 344,00 370,00 ℳ, Kaneel 350,00 470,00 ℳ, Kümmel 250,00 bis 300,00 ℳ, schwarzer Pfeffer 240,00 260,00 ℳ, weißer Pfeffer 318,00 350,00 ℳ, Kaffee prime 472,00 485,00 Kaffee superior 460,00 471,00 ℳ, Bohnen, weiße 48,00 60,25 ℳ, Weizen⸗ mehl 49,50 64 50 ℳ, Speiseerbsen 54,50 66,00 ℳ, Weizengrieß 53,25 bis 56,00 ℳ, Linsen 46,50 93,00 ℳ, Purelard 344,00 —247,00 Bratenschmalz 236,00 240,00. 76, Marmelade 56,00 125,00. ℳ, Kunst⸗ Pnig Nreingn 1188 ℳ, har. 1 8 8 237,00 240,00 ℳ, Corned beef 12/6 lbs per Kiste 1] % Auslandszu raffiniert 77,00 90,90 ℳ, Kernseife —,— ℳ. 8 Shens

Berichte von auswö Septern

Köln, 25 Septen Holland 54481,80 G. 546

8 18,20 B. 2.7 England 6219,70 G. 6235,30 B. Schweiz

Norwegen 23895,05 G., 23954,85 B.

37196,45 B., Spanien 21413,10 G., 21526,90 B., Prag 4409,45 G., 5507,00 B., Wien (neue)

4402,55 B., Budapest 5493,00 G., 1,88 G., 1,92 B.

Hamburg, 25. September. Deutsch⸗Australische

Commerz⸗ und bank 295,00 bis 305,00 bez., —,— B., Calmon 560,00 bis 916,00 bez.,,

582,00 bez.,

Salpeter —,— G., —,— B., Minen⸗Aktien —X,— G., —,— B.

Leipzig, 25. September. (W. T. B

5 % Leipziger Stadtanleihe 97,50,

igen Werkpapiermärkten.

1,80 G Frankreich 10776,50 G., 10803,50 B., Belgien 10137,30 G. 10162.70 B., Amerika 1408,20 G. 1411,80 B., 219,70 26292,05 GG. 26357,95 B. Italien 5952,55 G., 5967,45 B., Dänemark 29313,30 G., 29386,70 B.,

vtember. (W. T. B.) (Börsenschlustkurse.) he Dampfschif⸗Gesellschaft 852,00 bis 875,00 bez, Hamburger Paketfahrt 742,00 bis 745,00 bez., Hamburg⸗Südamerika 1385,00 bis 1435,00 bez., Nordoeutscher Llond 509,00 bis 526,00 bez., Vereinigte Elbeschiffahrt 1370,00 bis 1405,00 bez., 540,00 bis 560,00 bez., Brasilianische Bank 4525,00 bis 4575,00 bez.⸗ Privat⸗Bank 311,50 bis 315,00 bez., 305,0 Alsen⸗Portland⸗Zement —,— G., Anglo⸗Continental 2300,00 bis 2400,00 bez., Dynamit Gerbstoff Renner 3500,00 bez., „— bez., Merck Guano 1655,00 bis 1800,00 bez., Harburg⸗Wiener Gummi 1548,00 bis 1578,00 bez., Kaoko —,— G., —,— B., Sloman Neuguinea 4700,00 bez.,

—.) Sächsische Rente 65,50, Allgemeine Deutsche Credit⸗ Anstalt 232,00, Bank für Grundbesitz 188,00, Chemnitzer Bank⸗ verein 230,00, Ludwig Hupfeld 790,00, Piano Zimmermann 900,00, Leipziger Baumwollspinnerei 1300,00. Sächs. Emaillier⸗ u. Stanz⸗ werke vorm. Gebr. Gnüchtel 470,00, Stöhr u. Co. 4050,00, Thür. Wollgarnspinnerei 1220,00, Sächs. Wollgf. vorm. Tittel u. Krüger 1510,00, Tränkner u. Würker 1095,00, Zimmermann⸗Werke 450,00, Germania 700,00, Peniger Maschinenfabrik 359,00, Leipziger Werk⸗

1 8 9 (Amtliche Devifenkurfe.) Weirh.

Höchster

Schweden 37103,55 G.,

625,00, Wayß u. Fre⸗

Danzi 1403,59 G.,

Schantungbahn

Vereins⸗ zentrale: Asbest

Nobel 903,00 bis

2335,00 G.,

Otavi⸗ London

0,92 ½, Zürich

spinnerei 1205,00, Kriets Kratzen 1200,00, Fritz Schulz jun. 1450,00, Riebeck u. Co. 450,00, Thüring. Gas 380,00, Hallesche Pfännerschaft 605,00. Frankfurt a. M., Kredit 290,00, Badische Anilin 1625,00, Chem. Griesheim 1235,00, Farbwerke 1210,00, Holzverkohlungs⸗Industrie Konstanz 980,00, Deutsche Gold⸗ und Silberscheideanstalt 1415,00, Adlerwerke —, Kleyer 480,00, Hilpert Armaturen 475,00, Pokorny u. Wittekind Aschaffenburg Zellstoff 1100,00. Phil. Holzmann 645,00, Lothringer Zement 730,00, Waghäusel 900,00, 3 % Mexikanische Silberanleihe —.—. Noten: Amerikanische 17,15 ½ B. Tele⸗ —,—,

graphische Auszahlungen: London

5 Nordd. Jutespinnerei Fugoflawische

Belgien 61.10., Schweiz 23,67, Holland 11,41 ¼, Spanien 28,88 ½, Italien 104,25, Bukarest 700,

London 23,66,

ch 460,00, Hall. Zucker⸗Fabrik —,—,

25. September.

g, 25. September. (W. T. B.) 1406,41 B., Polnische 17,09 ½ G.,

B., Paris —,—

Fhe gee 6 G., 16,34 G., 16,40 B., Warschau 16,42 G., 16,48 B. Wien, 25. September. Amsterdam hagen 15 605,00 G., ürich 13 935,00 G., Marknoten 5375,00 G., Lirenoten 3112,50 G., Tschecho⸗Slowakische Polnische Noten 880,00 G., Dollar G., Ungarische Noten —,— G

(W. T. B.) Notierungen 28 900,00 G., Berlin 5360,00 London 329 700,00 G., Paris

Noten 988,00 G.

28* September. (W. T. B.) Devisenkurse. 00.

Belgien 94,30,

25. September. (W. T. B.)

Paris 41,05, Italien 22,65,

Hugo Schneider 860.00, Wurzner Kunstmühl.

6043,95 s 6056,05 B., Holland

8 New York 4429⁄16, Deutschland 6175, Wien 33 500,

London, 25. September. (W. T. B.) Silber 35 ⅞, Silber auf Lieferung 35 ½l.

Paris, 25. September. (W. T. B.) Devisenkurse. Amerika 13,00,

England 57,61, 504,75, Italien 55,20, Schweiz 245,75,

Spanien 199, Devisenkurse. 0,38, Wien 0,00 ¾, Prag 16,90, Holland 207,40, New York 535,75, Brüssel 38,85,

Mittweidaer 2 Warschau 0,06 ½. Oesterr. 11,41 ½⅛, Berlin 0,18 ½, Brüssel 18,70,

257 ⁄%, Prag —,—.

Staatsanleihe von 1918 Zuckerfabrik anleihe 63,50, Linie 114,50,

Pacific —,—. B., Posen London 21,17, der Devisen- Antwerpen 34,85, G., Kopen⸗ 5714,00 G., 16,73,

Noten

Paris 57,70, holm 157,00, Kopenhagen

Southern Pacific 10015⁄18, 6 Anaconda 109 ⁄¾16, United States Steel Corp. 108 ⁄. Kopenhagen, 25. September. New York 479,00, Hamburg 0,37, Zürich 89,75, 126,80, Christiania 81,00, Helsingfors 10,65, Prag 15,20.

Stockholm, 25. September. (W. T. B.) Devisenkurse. London Berlin 0,28, Paris 29,00, Brüssel 27,50, schweiz. Plätze 70,80, Amsterdam 146,75, Kopenhagen 79,25, Christiania 64 25, Washington 378,50, Helsingfors 8,35, Prag 12 25.

Christiania, 25. September. (W. T. B.) Devisenkurse. London 26,17, Hamburg 0,43, Paris 45,25, New York 594,00, Amsterdam 230,00, Zürich 111,00, Helsingfors 13,25,

hagen 112,25, Stockholm 141,50, Christiania 90,55, Madrid 82,00, Buenos Aires 1,89, Budapest 0,21 ½, Bakarest —,—, Agram 180,00,

Amsterdam, 25. September. (W. T. B.) Devisenkurse. London Paris 19,85, Kopenhagen 54,00, Stockholm 68,35, Christiania 43,35., New York Madrid 39,50, Italien 10,95,

Amsterdam, 25. September. (W. T. B.) 5 % Niederländische

Schweiz 48,25, Wien 0,004,

Budapest

89 ⁄, 3 % Niederländische Staats⸗

3 % Deutsche Reichsanleihe Januar⸗Juli⸗Coupon —,—, Königlich Niederländ. Petroleum 460,00, Holland⸗Amerika⸗ Atchison, Topeka & Santa —,—,

Rock Island Southern Nailway 26,75, Union

Devisenkurse. Paris 36,85, Amsterdam 186,00, Stockholm

(W. T. B.)

Autwerpen 42,75, Stock⸗ 123,75, Prag 19,00.

Deutschland Holland

Berlin

geforderten Preise zu

herrschte Kopen e

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

Bradford, 25. September Wollmarkts war ruthig aber stetig. da die Fabrikanten nicht geneigt sind, die ezahlen.

(W. T. B.) Die Tendenz des Auf dem Garnmarkt

zeug Pittler u. Co. 980,00, Wotan⸗Werke 1000,00, Leipz. Kammgarn⸗

EmRETen

EärnRemrese. IR

92

2

Untersuchungssachen.

Rufgebote, Verlus u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. Verkäufe Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

1. 927 2—2 4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren. 0.

Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

Offentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Ranm einer 5 gespaltenen Einheitszeile 33

(vom 1. Oktober 1922 ab 60 ℳ).

6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 9. Bankausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

11. Privatanzeigen.

——öI

Befriftete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

2) Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fund sachen, Zustellungen u. dergl.

[70039] Aufgebot.

Die Reichsbahndirektion zu Hannover als Rechtsnachfolgerin der Antragsberech⸗ tigten hat beantragt, durch Aufgebot die beiden angeblich beim Brande eines Bahn⸗ postwagens verbrannten Aktien Nr. 30 204 und 44 254 über je 1000 der Ober⸗ schlesischen Eisenbahn⸗Bedarf Aktiengesell⸗ schaft in Gleiwitz für kraftlos zu erklären. Der Inhaber der beiden Aktien wird auf⸗

efordert, spätestens in dem auf den

L2. April 1923, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht Zimmer 241 anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. 4. F. 44/22. 1.

Gleiwitz, den 18. September 1922.

Das Amtsgericht. [70038]

Die Zahlungssperre hinsichtlich der 5 % Kriegsanleihe Nr. 995 938 über 1000 ist aufgehoben.

Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 83,

den 20. September 1922 [70531]1 Zahlungssperre.

Auf Antrag der Baverischen Staats⸗ bank in München wird bezüglich der bei ihr zu Verlust gegangenen Aktie der Aktiengesellschaft für Hoch⸗ und Tiefbanten zu Frankfurt a. Main Nr. 4211 Lit. J (Emission vom 15. Juni 1920) über 1000 mit Dividendenscheinen für 1921 bis einschließlich 1929 und Erneuerungs⸗ schein die Zahlungssperre vor Einleitung des Aufgebotsverfahrens vertügt und an die Aktiengesellschaft für Hoch⸗ und Tief⸗ bauten in Frankfurt a. Main das Verbot erlassen, eine Leistung an einen anderen Inhaber der Aktie als die Antragstellerin zu bewirken, insbesondere neue Zinsscheine oder einen neuen Erneuerungsschein aus⸗ zugeben.

Frankfurt a. M., den 16. September 1922.

Das Amtsgericht. Abteilung 18. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[70040]

Die am 18. Juli 1919 auf Antrag des Kaufmanns Eduard Schmitt in Karls⸗ ruhe, Gerwigstraße 6, angeordnete Zahlungssperre bezüglich des Pfandbriefs der Rheinischen Hypothekenbank in Mann⸗ heim Serie 73 Nr. 04 522 Lit. B über 1000 wird aufgehoben. Mannheim, den 22. September 1922. Bad. Amts⸗

[70041] Zurückgenommen wird die auf An⸗ trag des S. Brucker in Berlin am 16. Mai 1922 angeordnete Zahlungs⸗ sperre bezüglich der Aktien der Daimler⸗ Motoren⸗Gesellschaft in Untertürkheim Nr. 140 912 und 140 913 über je 1000 ℳ. F. 239/22. W. Amtsgericht Stuttgart⸗Cannstatt. ᷑Klumpp.

nngene

[70042]

Das Amtsgericht Ueberlingen hat heute folgendes Aufgebot erlassen: Die Firma Ehinger und Trunz in Meersburg hat das Aufgebot des angeblich verloren ge⸗ gangenen, am 15. November 1922 älligen Wechsels Datum unausgefüllt über 150 000 ℳ, ausgestellt von der Firma Ernst Volpp in Freiburg, akzeptiert von der Antragstellerin, zahlbar bei der

Rheinischen Kreditbank, Zahlstelle Meers⸗ burg, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 6. Dezember 1922, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 1, an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung er⸗ folgen wird.

Ueberlingen, den 18. September 1922. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[70043] Aufgebot.

Der am 26. Dezember 1865 in Ram⸗ menau, Ortsteil Schaudorf, geborene, zu⸗ letzt in Rammenau wohnhaft und in der Bezirksanstalt zu Seidau unterge bracht gewesene Maurer und Weber Ernst Emil Petzold ist seit dem 1. April 1911, dem Tage, wo er von der Bezirksanstalt zu Seidau nach Stiebitz und Rammenau beurlaubt worden ist, verschollen. Auf Antrag seines Abwesenheitspflegers, des Zimmermanns Emil Max Bielich, und seiner Kinder, der Maurersfrauen FElisa⸗ beth Herrlich, geb. Petzold, und Ella Schreyer, geb. Petzold, der Zimmermanns⸗ frau Margarete Bielich, geb. Petzold, des Metallarbeiters Martin Petzold und der Marie Petzold, sämtlich in Rammenau, wird gegen den Verschollenen das Aufgebot zum Zwecke der Todeserklärung erlassen. Der Aufgebotstermin wird auf den 9. April 1923, Vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht zu Bischofswerda bestimmt. Der Verschollene Petzold soll sich spätestens im Aufgebotstermine melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird. Ferner werden alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, aufgetordert, hiervon dem Gerichte spätestens im Aufgebotster⸗ mine Anzeige zu machen.

Amtsgericht Bischofswerda, den 18. September 1922.

[70045] Aufgebot.

Der Hausbesitzer Ernst Zeh in Alt⸗ weistritz hat beankragt, folgende verschollene Personen: 1. die verwitwete Arbeiterin Therese Wiedemann, geb. Krause, 2. deren am 30. Oktober 1872 geborenen vorehelichen Sohn Georg Krause, beide zuletzt wohnhaft in Oberhannsdorf, für tot zu erklären. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 24. April 1923, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 24, anberaumten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Glatz, den 17. September 1922.

Das Amtsgericht.

[70047] Aufgebort.

Die Ehefrau Dorothea Fuchs, geborene Jäger, in Datterode, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Dörnberg in Eschwege, hat beantragt, ihren Ehemann, den Land⸗ und Gastwirt Carl Fuchs, zuletzt wohn⸗ haft in Datterode, Kreis Eschwege, geboren am 24. Dezember 1881 daselbst, während des Krieges Landsturmmann der 3. Kom⸗ pagnie des Landwehr⸗Infanterie⸗Regiments Nr. 32, für tot zu erklären. Der ver⸗ schollene Carl Fuchs wird aufgefordert, sich auf den 5. Dezember 1922, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 1, anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird. An. alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu geben vermögen,

ergeht die Aufforderung, spätestens im

Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Netra, am 18. September 1922.

Das Amtsgericht. [70048] Aufgebot.

Barth, Josef, geboren am 20. No⸗ vember 1868 in Pfaffenhofen, ehelicher Sohn der Bauerseheleute Josef und Therese Barth, letztere eine geborene Wein⸗ huber von Kugelhof, zuletzt wohnhaft in Kugelhof bei Pfaffenhofen, ist vor etwa 30 Jahren nach Amerika ausgewandert und seit vielen Jahren verschollen. Er soll auf den Antrag seines Bruders, des Gastwirts Korbinian Barth von Frein⸗ hausen, für tot erklärt werden. Der Ver⸗ schollene wird hiermit aufgefordert, sich spätestens in dem auf Donnerstag, den 28. JIunni 1923, Vormittags 8 Uhr, vor dem Amtsgericht Pfaffenhofen, Zimmer Nr. 1, anberaumten Aufgehotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen.

Pfaffenhofen, den 15. September 1922.

Das Amtsgericht.

[69638]

1. Der Bahnmeister Franz Chroszez in Bad Oldesloe, geboren am 29. Januar 1895 in Leschezin, Kreis Rybnik,

2. Der Steiger Heinrich Peter Chroszez in Recklinghausen, geb. am 31. Januar 1894 zu Leschezin,

führen an Stelle des Familiennamens Chroszez den Familiennamen Chrosch.

Berlin, den 21. August 1922.

(L. S.) Der Justizminister.

Im Auftrage: Dr. Koerner.

Veröffentlicht: Bad Oldesloe, den 18. September 1922.

Das Amtsgericht.

[69639]

Dem Lehrer Vinzent Wischniowski (Wisnowski) aus Alt Repten, jetzt in Stolzmütz, ist durch Erlaß des Herrn Justizministers vom 5. September 1922 die Ermächtigung zur Führung des Fa⸗ miliennamens „IWißhoff“ erteilt.

Amtsgericht Bauerwitz, den 13. September 1922.

[70049] 3 Die Irma Emma Frieda Kehler in Berlin, Müllerstraße 130, führt jetzt den Familiennamen Knoop. Berlin, den 30. August 1922. Amtsgericht Berlin⸗Wedding

[70050] Der Kaufmann Hermann Peter Ernst ickert in Berlin⸗Reinickendorf⸗Ost, ge⸗ oren am 16. Juli 1894 in Harburg, führt an Stelle des Familiennamens Fickert den Familiennamen Fockers. Berlin, den 18. September 1922. Amtsgericht Berlin⸗Mitte.

[69640]

Gemäß Verfügung des Herrn Justiz⸗ ministers vom 15. März 1922 führt 1 der Fabrikarbeiter Heinrich Schnaut in Elber⸗ feld, geboren am 7. Juli 1873 zu Barmen, 2. sein volljähriger Sohn, der Handlungs⸗ gebilfe Heinrich Schnaut (genannt Winkel⸗ ströter) in Elberfeld, geboren am 31. Ja⸗ nuar 1896 zu Elberfeld, an Stelle des Familiennamens Schnaut den Familien⸗ namen Winkelströter. Diese Aenderung des Familiennamens erstreckt sich auf ihre Ehefrauen und diesenigen minderjährigen Kinder des zu 1 Genannten, die unter seiner elterlichen Gewalt stehen und seinen bisherigen Namen tragen.

Elberfeld, den 14. September 1922.

Das Amtsgericht. 1

[69641]

Der Zimmerer Peter Nagel gen. Jensen zu Kray führt durch Entscheidung des Justizministers den Familiennamen Jensen.

Amtsgericht Essen. [69642]

1. Der Schaffner Josef Olschewski, 2. der Amtsobergehilfe Franz Olschewski zu Essen führen durch Entscheidung des Justizministers den Familiennamen Ol⸗ singer. Die Aenderung erstreckt sich auch auf die Ehefrauen und die minderjährigen Kinder des zu 1 Genannten.

Amtsgericht Essen. [69643]

1. Der Schuhmacher Wilhelm Linka, 2. der Gußhauer Heinrich Linka, 3. der Schlosser Gustav Linka, sämtlich zu Essen, führen durch Entscheidung des Justiz⸗ ministers den Familiennamen Linkhofer.

Amtsgericht Essen. G [69644] 1

1. Der Bergmann Franz Falkowski zu Füesmgb. 2. sein vollj. Sohn Franz Fal⸗ owski zu Gelsenkirchen führen durch Ent⸗ scheidung des Justizministers den Familien⸗ namen Falkenberger. Die Aenderung erstreckt sich auch auf die Ehefrau und die minderjährigen Kinder des zu 1 Genannten.

Amtsgericht Essen.

[69645]

Der Bergmann Bernhard Robakowski zu Karnap führt durch Entscheidung des Justiz⸗ ministers den Familiennamen Grünke. Die Aenderung erstreckt sich auch auf die Ehefrau und die minderjährigen Kinder.

Amtsgericht Essen.

[70057]

Der Kaufmann Adolf Frank in Herbede, eboren am 11. Juli 1890 zu Ostherbede, ührt an Stelle des Familiensnamens Frank den Familiennamen Albert.

Berlin, den 18. September 1922.

Der Justizminister. 1 Im Auftrage: (L. S.) Dr. Koerner. 1 Veröffentlicht: Hattingen, den 22. September 1922. Das Amtsgericht.

[69646]

Durch die Entscheidung des Herrn Justizministers vom 21. August 1922 ist der Kaufmann Paul Josef Borgschulte in Köln, geboren am 9. April 1895 zu Karls⸗ ruhe, ermächtigt worden, an Stelle des Familiennamens Borgschulte den Familien⸗ namen Jünger zu führen

Köln, den 18. September 1922.

Das Amtsgericht. Abteilung 1. ——ä

[69647]

Der Kolon Johann Heinrich Berning in Salzbergen, geb 13. Mai 1891, führt an Stelle des Familiensnamens Berning den Familiennamen Bertling. Diese Aenderung des Familiennamens erstreckt sich auf die Ehefrau und diejenigen Kinder des Genannten, die unter seiner elterlichen Gewalt stehen und seinen bis⸗ herigen Namen tragen.

Amtsgericht Lingen, den 13. September 1922.

———.—

[70058]

Durch Erlaß des Herrn Justizministers vom 11. September 1922 ist der Berg⸗ mann Johann Jacob Kaczykowski in Hochemmerich, geboren am 23. Juli 1890 in Czeczau, Kreis Carthaus, ermächtigt worden, an Stelle des Familiennamens Kaczykowski den Familiennamen Bach zu führen.

Möürs, den 18. September 1922. [69648]

Auf Grund der Ermächtigung des Herrn Preußischen Justizministers vom

Berlin⸗Mitte.

22. August 1922 führt der Bergmann Wladislaus Borzymowski in Tschöpeln an Stelle des Vor⸗ und Familiennamens Wladislaus Borzymowski den Vor⸗ und Familiennamen „Heinrich Bornhofer“. Diese Aenderung des Familiennamens erstreckt sich auf die Ehefrau und die⸗ jenigen minderjährigen Kinder des Genannten, die unter seiner elterlichen Gewalt stehen und seinen bisherigen Namen tragen. Muskau, den 22. August 1922. Das Amtsgericht.

[700591] Der Lehrer Otto Karl Kakowsky in Norden führt in Zukunft den Familien⸗ namen Schill. Norden, den 12. Juni 1922. Das Amtsgericht.

[70060]

Der Rohrleger Paul Maxr Chudpszewicz in Schneidemühl, geboren am 26. Februar 1889 ebendort, führt an Stelle des Familiennamens Chudyszewicz den Fa⸗ miliennamen Streich. Diese Aenderung des Familiennamens erstreckt sich auf die Ehefrau und diejenigen minderjähyrigen Kinder des Genannten, die unter seiner elterlichen Gewalt stehen und seinen bis⸗ herigen Namen tragen.

Berlin, den 21. Juni 1922.

Der Justizminister. Veröffentlicht Schneidemühl, den 14. September 1922. Das Amtsgericht.

[32016] Oeffentliche Ladung.

In dem Verfahren, betreffend die Ver⸗ teilung des durch Zwangsvollstreckung gegen den Magistratssekretär Neubauer, Berlin⸗Steglitz, Menckenstraße 24, bei⸗ getriebenen und hinterlegten Betrags von 4913,40 ist zur Erklaärung über den vom Gericht angefertigten Teilungsplan sowie zur Ausführung der Verteilung Termin auf den 27. Oktober 1922, Mittags 12 Uhr, vor dem Amtsgericht in Berlin, Neue Friedrichstraße 13/14, III. Stockwerk, Zimmer Nr. 159/160, be⸗ stimmt worden. Der Teilungsplan liegt auf der Gerichtsschreiberei zur Einsicht der Beteiligten aus. Zu diesem Termin werden die unbekannten Erben des Rentiers Julius Warnecke auf Anordnung des Amts⸗ gerichts geladen. Sie werden ersucht, das Urteil vom 6. 12. 95 47. D. 293.95 einzureichen.

Berlin, den 23. Mai 1922.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Abteilung 79. M. 35. 84.

70046]

1. Der Lokalrichter Paul Ziegler in Leipzig als Verwalter des Nachlasses

a) der am 15. April 1922 in Leipzig verstorhenen Geschäftsinhaberin Anna Friederike verw. Trenkler, gesch. Göpfarth, geb. Oesterle,

b) des am 9. März 1922 in Lespzig

verstorbenen kaufmännischen Vertreters Heinrich Julius Hermann Boden, „2, der Kanzleiassistent Bruno Hartmann in Leipzig⸗Connewitz als Nachlaßpfleger für diejenigen, die Erben des am 5. No⸗ vember 1921 in Leipzig verstorbenen Aus⸗ hilfsschreibers Karl Sach werden,

3. der Rechtsanwalt Dr. Franz Ehre⸗ gott Hauptvogel in Leipzig als Verwalter des Nachlasses

a) des am 1. Juni 1922 in Leipzig verstorbenen Kaufmanns Robert Felix Schwender,

b) des für tot erklärten Handelsmanns Friedrich Ferdinand Lottausch (Todestag 1. Januar 1918),

4. der Rechtsanwalt Felix Asperger in Leipzig als Verwalter des Nachlasses des