1922 / 216 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 Sep 1922 18:00:01 GMT) scan diff

Größe der mit Original⸗ saatgut bestandenen Fläche

ha

Herrschaft Rohnstock. Rohnstock Rohnstock Gerste 12,50 Haffsess;

dieselbe auf folgenden Gütern: 1 Pafsehe 8 f Rohnstock Gerste 13,25 3 Zütese Rohnstock Gerste 10.— 8 Verlosung

Größe der mit Original⸗ saatgut bestandenen Fläche

zum Deutschen Rei Nr. 216. 8

senn gund che

erlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 9 ꝛc. von Wertpapieren.

C] Wohnort oder Vermehrungsstellen Eisenbahnstation Fruchtart 1““ 8

Berlin, Dienstag, den 26. September

Fffentlicher Anzeiger.

Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschafte. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 8 Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ 2ꝛc. Versicherung. Bankausweise.

Noch: Meyer, Ed., Domänenrat. Friedrichswerth i. Th.

Brombach Krojingen Heitersheim

Weizen Weizen Weizen

Rössy, A., Gutspächter, Magenbuch V Wichmann, F., Gutsbes., Hartheim Wittmer, H., Gutspächt., Weinstetten⸗

Noch: Rastatt, Bad. Saatzuchtanstalt

1] Hoffarth, Adam Guts⸗

2

V

V

Riegger, Karl, Gutsp.. ö für Riegger, Kohllöffelhof, Schwacken⸗

besitzer Schickert, Wwe., Oeko⸗ nomierat

Brandt, Gutspächter

von Daacke, Georg,

Gutsbesitzer

Schröder, Richard, Rittergutsbesitzer

Frieg, Oberamtmann

Hoffmann, Ritterguts⸗ pächter

Boos, J, Landwirt, Katzenmeierhof Heusler, H., Landwirt, Wackershofen Jung, W., Landwirt, Schmerkingen Madachhof, Gutsverwaltung

Schmidt, J., Landwirt, Tannenbrunn

Werther, Oberamtm.

Meyer, Ed., Domänen⸗ rat, Friedrichswerth i.

Kohllöffelhof Vermehrungsstellen

reute. Baden.

Schaffeith, Landwirt, Mühlingen

Weißhaupt, J., Landw., Schmerkingen Ritschweier

Nr. 18. Rehbach (W. u. A.)

Schniftenbergerhof (W. u. A.)

Hessen.

Nr. 19.

Teutendorf (W. u. A.) Mönchhagen (A.) Vermehrungsstellen

für Brandt, Gutspächter, Teutendorf. Mecklenburg⸗Schwerin.

Kulenkampff, Gutsbesitzer, Klein Kussewitz

Carlshöhe bei Schwerin, Mecklb.

Vermehrungs’stellen für von Daacke, Georg. Gutsbesitzer, Carlshöhe. Mecklenburg⸗Schwerin Vagt, Gutspächter, Dambeck b. Bobitz Hof Malchow bei Kirchdorf, Mecklb⸗ Vermehrungsstellen für H. Lembke, Malchow. Mecklenburg⸗Schwerin. Behncke, Gutsbesitzer, Reinshagen bei Retschow Bock, Domrat, Gr. Brütz Glantz, Gutsbesitzer, Hohen Wieschen⸗ dorf bei Proseken Hildebrandt, Karl, Petersdorf bei Bobitz Thürmer, Gutsbesitzer, Martensdorf bei Wismar Wustrow, Gutsverw., Wustrow bei Alt Garz Vogelsang bei Teschow, Mecklb.

Gutspächter,

Weitere Hauptwirtschaften: Eichholz

Vogelsang

1“

Schwackenreute

Schwackenreute Schwackenreute Meßkirch Schwackenreute Mühlingen Meßkirch Meßkirch Großachsen⸗ Heddersheim

Michelstadt

Wendelsheim

Meckleuburg⸗Schwerin.

Sa ni 6 Mönchhagen

Mönchhagen

Weiche Carls⸗ höhe

Weizen

Weizen Weizen Weizen Weizen Weizen Weizen Weizen Spelz

Roggen Roggen

Roggen

Weizen (Elite)

Bobitz Wismar

Doberan

Gr. Brütz Wismar

Bobitz

Wismar

Neu Buckow Lischow, Eichholz Vogelsang,

Alt Buckow

Vogelsang, Alt Buckow

Nr. 21. Sachsen⸗Weimar.

Dornburg (W. u. A.) Silberfeld (W. u. A.) Schöndorf (W. u. A.)

Nr. 26. Friedrichswerth

weitere Hauptwirtschaften für Ed. Meyer, Friedrichswerth: Döllstede

Groß Fahner Neu Frankenroda

Sonneborn Wangenheim i. Thür.

Vermehrungsstellen für Ed. Meyer, Friedrichswerth i. Th. Provinz Brandenburg. Badicke, Rittergutsbes., Schönfeldt b. Bärwalde, Nm. Bethge, H., Podelzig 1 Crussow, Gutsverw., Angermünde von Langenn. Steinkeller, Schönfeld

Derselbe, Birkholz

Steiger, Otto, Rittergutsbes., Wardin b. Arnswalde

von Wedemeyer, Pätzig, Nm.

Wrede, Rittergutsbes., Klockow

rovinz Pommern. Wolffstein, Rittergutspächter, Günz Provinz Schlesien. Graf von Finkenstein, Rittergutsbes., Nieder Schönbrunn Graf von Matuschka, Domäne Wackenau 1 Gräfl. von Rittbergsche Güter⸗

direktion, Würchwitz

Dornburg

Schöndorf

Freistaat Gotha.

Friedrichswerth

Döllstedt Döllstedt Friedrichswerth Friedrichswerth

Friedrichswerth

Fürstenfelde Podelzig Angermünde Friedeberg, Nm. (St.) und Mückenburg Arnswalde Nm. Schönfeld b. Perleberg Stralsund Nikolausdorf Schnellewalde

Klopschen und

Nilbau

8

Weizen Weizen

Weizen

Weizen Weizen

Weizen Weizen Weizen Roggen Weizen Roggen

Roggen Rogg en

Weizen Weizen

Weizen

Gerste Roggen Weizen

Roggen Weizen Roggen Gerste Roggen Weizen Verste Roggen Weizen Wr oggen Welgen

Gerste

Gerste Gerste

Gerste Gerste

Bad Schönfließ, Gerste

Gerste

Gerste Gerste Weizen Gerste

Girlachsdorf

Provinz Sachsen. Allendorff, A. u. W. auf folgenden Gütern: 6 Gnölbzig Groß Paschleben Sohlen Hertzer, Herm., Rittergutsbes., Ritter⸗ gut Brücken, Helme Klein Wanzleben, Zuckerfabrik, Klein Wanzleben Kricheldorff, Rittergutsbes., Ritter⸗ gut Trebnitz Körbisdorf, Zuckerfabrik, Meine⸗ weh (A.)

Körbisdorf, Zuckerfabrik, Wernsdorf (W. u. A.) 6 Rogätz, Rittergut, Angern⸗Rogätz

und Loitsche von Rohr, Rittergut, Hohenwulsch Schurig, Rittergutsbes., Stedten Hessen⸗Nassa Frankenhausen, Dom.

Peters, Kurt, Mühlenhof Rheinprovinz. Wellstein, Gut, Frohnhof b. Köln⸗ Merheim Bayern. Wollenbergsche Gutsverw., Sitzen⸗ hof b. Schwandorf Freistaat Sachsen. Liebeskind, H., Rotes Vorwerk

Mecklenburg⸗Schwerin. Frh. von Bühlsche Gutsverw., Zierow b. Wismar Sachsen⸗Weimar. von Helldorfsche Rittergutsverw., Wenigenluplitz b. Großenlupnitz Braunschweig. Duchstein, Rittergutsbes., Dom. Warberg b. Frellstedt Anhalt. Allendorf, A. u. W., a) Klepzig b) Dohndorf 1.“ Schwarzburg⸗Rudolstadt. Graichen, M., Seehausen

Derselbe, Frankenhausen

Lüttich, B., Rittergutsbes., Esper⸗

Graf Zedlitz, Nieder Großenborau Doͤringen

Cönnern a. Dodendorf u. Hackpfüffel

Weickelsdorf der Zeitz⸗ Camburger Bahnlinie

Wernsdorf

Bismarck Stedten

Münchehof Kalk⸗Nord Schwandorf Grimma, ob. Bhf.

Wismar

Eisena

Gerlebogk

a. Kyffh.

a. Kyffh. Esperstedt,

stedt a. Kyffhäuser

Nr. 27. Buhlendorf b. Lindau

Anha

Sperling, J., Saat⸗ zuchtwirtschaft

8 1

Weitere Hauptwirtschaft: Lindau, Anhalt. Vermehrungsstellen für J. Sperling, Saatzuchtwirtschaft, Buhlendorf Provinz Sachsen. Bethge, W., Morsleben

Schenkenberg, Rittergutsverwaltung bei Delttzsch Schroeter, Arth., Kitzendorf b. Brehna Anhalt. Meißner, L., Aderstadt

Meißner, C., Gr. Lübs Bernburg, Waldau

Nr. 30.

Rittergut Eckendorf Auf den Gütern: Rittergut Hovedissen b. Leopolds⸗

höhe Rütbigat Schackenberg b. Leopolds⸗ öhe Vermehrungsstellen für von Eckendorf. 1 ippe. Domäne Berxten b. Salzuflen Domäne Brandenburg b. Stadt⸗ hagen, Schaumburg⸗Lippe Brandt, Ehrdissen in Lippe Domäne Heerse b. Schötmar Fernhencg, Uphof b. Oerlinghausen önig, Ehrdissen in Lippe Domäne Varenholz in Lippe

t auf Grund des 8 21 des Gesetzes über die Regelung des Verkehrs mit

Berlin, den 12. September 1922.

Merz.

Direktorium der Reichsgetreidestelle.

Kyffh.

8

Güterglück, Lindau

Lindau

Brehna

Olberstadt⸗ Bernburg

Lindau

Bernburg,

Waldau

Eckendorf

Stadthagen Eckendor Eckendorf Eckendorf Eckendorf Rinteln

7,549).

S. Gerste

Wallhausen, H.

Cönnern, Saale

Angern⸗Rogätz und Loilsche

Immenßausen

Klepzig b.Cöthen

Frankenhausen

Franken hausen

EA11AX“ Morsleben Delitzsch⸗Roitzsch

Anschlußgleis

Gerste

Gerste Gerste Gerste Gerste Gerste

(Elite) Gerste

Gerste Gerste

Gerste Gerste

Gerste Weizen Gerste

Gerste Gerste Gerste

Gerste

Gerste

Gerste Gerste

Gerste Gerste

Gerste

Roggen (Elite) Roggen Weizen (Elite) Weizen Weizen

Roggen

Weizen Roggen Weizen Weizen Weizen

Weizen Weizen

Roggen Gerste Weizen

10,—

. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

Anzeigenpreis für den Raum einer Sgespaltenen Einheitszeile 33

(vom 1. Oktober 1922 ab 60 ℳ).

Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.

Befristete Anzeigen müfsen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der G schäftsstelle eingegangen sein.

2) Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundfachen, Zustellungen u. dergl.

[70070] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Gebr. Emanuel in Frank⸗ furt a. Main, Kronprinzenstraße 6, Prozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dres. Breuer II., Weber und Schreiner in Düsseldorf, klagt gegen den Kaufmann Johann Rengels, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, früher in Düsseldorf, Königs⸗ allee 66, unter der Behauptung, daß der

Beklagte ihr für gelieferte Waren einen Restbetrag von 17 569,80 schulde, mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an Klägerin 17 569,90 nebst 5 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung zu zahlen, auch das Urteil ohne, hilfsweise gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗

streits vor die dritte Handelskammer des

Landgerichts in Düsseldorf auf den 12. De⸗

zember 1922, Vormittags 10 Uhr,

mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Düsseldorf, den 18. August 1922.

““ Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[70089] Oeffentliche Zustellung.

Der Händler Albert Jeromin in Gladbeck, Krusenstraße Nr. 10, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Wolters in Gladbeck, klagt gegen den Bergmann Gustav Dannenberg, früher in Gladbeck, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte hm für käuflich geliefert und erhaltene Waren, für eine geleistete Fuhre und an barem Geld den Betrag von 808

schuldig sei, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten kostenpflichtig zu verurteilen, an

den Kläger 808 achthundertundacht Mark nebst 4 % Zinsen seit 20. Juni 1922 zu zahlen und das Urteil für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären. Fhur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Gladbeck auf den 16. November 1922, Vorm. 9 Uhr, geladen.

Gladbeck, den 16. September 1922. Jacoby, Justizsekretär, Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[70073] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Paul Schellmann in Breslau, Höfchenstraße Nr. 50, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Loewy in Glatz, klagt gegen 1. die Frau Frieda Wilczek, geb. Kaufmann, früher in Niederhannsdorf, Kreis Glatz, zuletzt in Berlin, Bellealliancestraße Nr. 46, 2. deren Ehemann, den Polizeileutnant a. D. Ernst Wilczek, früher in Nieder⸗ hannsdorf, Kreis Glatz, zuletzt in Berlin⸗ Wilmersdorf, Uhlandstraße 79 b, unter der Behauptung, daß bei Abschluß des zwischen den Parteien vereinbarten nota⸗ riellen Kaufvertrags vom 7. September 1920 über das den Beklagten gehörig ge⸗ wesene Grundstück Blatt Nr. 335 Nieder⸗ hannsdorf die Beklagte Ehefrau das Vor⸗ handensein von 122 und 1000 Hypo⸗ theken verschwiegen habe und daß sie ihre Verpflichtung zur Zahlung rückständiger Hypothekenzinsen für eingetragene 20 000 und 30 000 nicht nachgekommen sei und daß der Kläger deshalb gegen die Be⸗ klagten vor dem Amtsgericht in Glatz unter 3. G. 30/20 einen Arrestbefehl er⸗ wirkt habe, mit dem Antrage: 1. die Be⸗ klagten zu verurteilen, an den Kläger 4189,40 nebst 4 % Zinsen seit Klage⸗ zustellung zu zahlen, 2. den beklagten Ehe⸗ mann zu verurteilen, die Zwangsvoll⸗ streckung in das eingebrachte Gut der Be⸗ klagten zu 1 zu dulden, 3. die Kosten des Rechtsstreits diae Fet 1c derjenigen des voraufgegangenen rrestverfahrens 3. G. 30/20 des Amtsgerichts Glatz den Beklagten als Gesamtschuldner aufzu⸗ erlegen, 4. das Urteil gegen Sicherheits⸗ leistung für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Der Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Glatz auf den 15. Januar 1923, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 2. O0. 354/22.

Glatz, den 21. September 1922.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [70087] Oeffentliche Zustellung.

Der Bergmann Josef Urbaniak zu Wanne, Unser⸗Fritz⸗Straße 6, vertreten durch den Rechtsagenten Fr. Küllmer,

Wanne, klagt gegen den Bergmann Stefan Urbaniak, jetzt in Frankreich, unbekannten Aufenthalts, früher in Wanne, unter der Behauptung, daß ihm der Beklagte eine Waschmaschine zurückzugeben hat, die er Kläger von seiner Mutter geliehen und sodann dem Beklagten zur Benutzung leihweise überlassen hat, oder aber den Wert der Waschmaschine mit 5000 zu ersetzen, mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, an Kläger 5000 nebst 4 % Zinsen seit dem 15. Juli 1922 zu zahlen und das Urteil gegen Sicher⸗ heitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechlsstreits vor das Amtsgericht in Gelsenkirchen auf den 5. Dezember 1922, Vormittags 10 Uhr, Zimmer 40, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

Gelsenkirchen, den 15. September 1922. Köhr, Gerichtsaktuar des Amtsgerichts.

[70088] Oeffentliche Zustellung.

Die Rechtsanwälte Reichhelm und Gube in Greiffenberg in Schlesien klagen gegen den Monteur Herbert Menzel, zuletzt wohnhaft in Sagan, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Grund der im Jahre 1921 mit dem Beklagten abge⸗ schlossenen Dienstverträge mit dem An⸗ trage, a) den Beklagten zu verurteilen, an die Kläger 969,20 zu zahlen, b) das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vor⸗ läufig vollstreckkar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Greiffenberg in Schlesien auf den 21. November 1922, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Greiffenberg i. Schles., den 17. Sep⸗ tember 1922.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

(70090] Oeffentliche Zustellung.

Der Handelsmann Paul Kloy in Polnisch Kessel, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Handt in Grünberg, klagt gegen die ndelsfrau Marie Cohn, früher in Hindenburg, O. S., Kronprinzenstraße 102, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihm die Beklagte 3000 geleisteten Vor⸗ schuß für zu liefernde Kohlrüben seit Ende Dezember 1919 schulde, mit dem Antrage, 1. die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 3000 nebst 5 vH Zinsen seit dem 1. Januar 1920 zu zahlen, 2. die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der⸗ jenigen des Arrestverfahrens A 3/20 des Amtsgerichts Steinan a. O. zu tragen, 3. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Amtsgericht in Hindenburg, O. S, auf den 23. November 1922, Vor⸗ mittags 9 Uhr, Zimmer 72, geladen. Hindenburg, O. S., den 20. Sep⸗ tember 1922.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[70079] Oeffentliche Zustellung.

Der Kraftwagenführer Oskar Pempeit, früher in Tilsit, jetzt in Amerika wohn⸗ haft, vertreten durch seinen Generalbevoll⸗ mächtigten, Rentier Gustav Siemoneit in Tilsit, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Justizrat Gerlach zu Tilsit, klagt gegen den Herrn August Kanies, zuletzt in Tilsit, Bahnhofstraße Nr. 14, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß der auf Grund des Arrest⸗ befehls vom 22. Juni 1920 gepfändete 11/22 PS Ford⸗Wagen sein Eigentum sei, mit dem Antrage, Fotzustellen, daß der in Sachen Pempeit % Kanies 3. C. 84/20 auf Grund des Arrestbefehls vom 22. Juni 1920 durch den Gerichtsvollzieher Piorr gepfändete 11/22 PS Ford⸗Wagen Eigen⸗ tum des Klägers ist und den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, darin zu willigen, daß der gepfändete Ford⸗Wagen nebst Zubehör, unter Aufhebung der Pfändung, gegen Verzichterklärung des Klägers auf die Rechte aus dem ge⸗ nannten Arrestbefehl dem Kläger von dem Gerichtsvollzieher herausgegeben werde. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Tilsit auf den 28. November 1922, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Tilsit, den 20. September 1922.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[70093] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Johs. Schliemann in Rostock i. Mecklenburg klagt gegen den Kaufmann Herbert Seelenbrandt, früher in Wusterhausen a. D., jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte ihr aus dem Schiedsspruch des Bezirksschiedsgerichts Berlin des Bundes Deutscher Rauhfutter⸗ & Fourage⸗

händler vom 21. März 1922 den Betrag

von 958,50 nebst 5 % Zinsen seit dem 1. September 1920 und die Kosten des Verfahrens mit 389 verschulde, mit dem Antrage: 1. die Zwangsvollstreckung aus dem Schiedsspruch des Bezirksschieds⸗ gerichts Berlin des Bundes Deutscher Rauhfutter⸗ & Fouragehändler vom 21. März 1922 in Höhe von 958,50 nebst 5 % Zinsen seit dem 1. September 1920 zuzüglich der Kosten des Verfahrens in Höhe von 389 für zulässig zu er⸗ klären, 2. dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, 3. das Urteil für vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Amts⸗ gericht in Wusterhausen a. D. auf den 1. November 1922, Vormittags 9 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

Wusterhausen a. D., den 20. Sep⸗ tember 1922.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

4) Verlosung k. von Wertpapieren.

(69954) Bekanntmachung.

In dem heutigen, von dem Vertreter der Landesregierung abgehaltenen Termine wurden von der Anleihe der Stadt Stadthagen vom 21. Juni 1897 die Obligationen Lit. A Nr. 19 über 1000 und Lit. B Nrn. 76 und 90 über je 500 zur demnächstigen Auszahlung ausgelost.

Stadthagen, den 18. September 1922.

Der Magistrat. J. VB.: TW Schveer. [7043338 Bekanntmachung.

Von den 3 ½ % igen Stadtanleihe⸗ scheinen wurden heute ausgelost:

Buch 97 145 über 1000 ℳ,

Buchstabe B Nr. 19 26 54 125 176 184 191 über 500 ℳ.

Diese Scheine werden zum 1. April 1923, mit welchem Tage die Ver⸗ zinsung aufhört, hiermit gekündigt. Ihr Nennwert ist unter Beifügung aller Zinsscheine und Anweisungen vom 1. April 1923 ab bei der Stadtkasse zu erheben.

Die im Jahre 1920 ausgelosten Scheine A Nr. 61 und B Nr. 43, und vie im Jahre 1921 ausgelosten Scheine A Nr. 176 und B Nr. 74 sind bis heute nicht eingelöst.

Ronsdorf, den 12. September 1922.

Der Bürgermeister: Staas.

[69956]) Genehmigungsurkunde.

Mit Ermächtigung des preußischen Staatsministeriums erteilen wir hierdurch auf Grund des §. 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Ver⸗ ordnung zur Ausführung des Bürger⸗ lichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 der Stadt Neuß im Regierungs⸗ bezirk Düsseldorf die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 100 000 000 ℳ, in Buchstaben: „Ein⸗ hundert Millionen Mark“, zwecks Beschaffung der Mittel zum Ausbau des Hafens, der Ringbahn, der Straßenbahn und zur Errichtung von Wohnhäusern.

Die Schuldverschreibungen sind nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit 5 % jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane mit Be⸗ ginn des auf ihre Begebung folgenden Kalenderjahrs durch Ankauf oder Ver⸗ losung jährlich wenigstens mit 2,25 % des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, zu tilgen.

Vorstehende Genehmigung wird unter der Bedingung erteilt, daß die Verzinsung und Tilgung der Anleihe sowie die Rück⸗ zahlung gekündigter Schuldverschreibungen nur in deutscher Reichswährung vorge⸗ nommen werden darf.

Die Genehmigung wird außerdem vor⸗ behaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuld⸗ verschreibungen wird eine Gewährleistung seitens des Staates nicht übernommen.

Diese Genehmigung ist mit den An⸗ lagen im Deutschen Reichs⸗ und Preußi⸗ schen Staatsanzeiger bekanntzumachen.

Berlin, den 13. September 1922.

Zugleich im Namen ves Finanz⸗

ministers. Der Minister des Innern. . A.: Mulert. Für die Richtigkeit: Neuß, den 21. September 1922. Der Oberbürgermeister. J. V.: v. Hansemann. M. d. J. J.⸗Nr. IVa IV 486.

8. M. I. F. 1. 3128.

stabe A Nr. 9 14 49 51 59 89 zeie 8 . und Beträge sowie

10 000 ℳ. 10 000 ℳ. Anleihe der Stadt Neuß a. Rhein, Regierungsbezirk Düsseldorf (Rhein⸗ provinz Deutschland) vom Jahre 1922 im Gesamtbetrage von 100 000 000 5 % ige Schuldverschreibung.

Buchstabe E“ lautend auf den Inhaber über bvvnvbhehehe 1

Diese Schuldverschreibung bildet einen Bestandteil der auf Grund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zu Neuß vom 18. Juli 1922 und des Bezirks⸗ ausschusses zu Düsseldorf vom 16. August 1922 Nr. I C 944 und mit Genehmigung der Herren Minister der Finanzen und des Innern vom 13. September 1922 IVa IV 486 und F. M. I. E. 1. 3128 (Deutscher Reichs⸗ und ö Staatsanzeiger bdommn aufgenommenen, mit jährlich 5 % verzinslichen und mit 2,25 vH und den ersparten Zinsen zu tilgenden, also in längstens 24 Jahren rückzahlbaren Anleihe der Stadt Neuß im Betrage von 100 Millionen Mark.

Die Schuldverschreibungen werden in Abschnitten von 100 000, 50 000, 10 000, 5000 und 1000 ausgegeben.

Die Anleihe ist während der ersten zehn Jahre, vom Tage der Ausstellung dieser Schuldverschreibung an gerechnet, seitens der Stadt Neuß unkündbar. Vom 1. Ja⸗ nuar 1933 ab erfolgt die Rückzahlung durch alljährliche Auslosung oder durch Ankauf von Schuldverschreibungen. Der Stadt Neuß bleibt das Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung als planmäßig vor⸗ gesehen, eintreten zu lassen oder auch sämtliche noch nicht ausgelosten Schuld⸗ verschreibungen mit mindestens drei⸗ monatiger Frist auf einen Zinszahlungs⸗ termin auf einmal zu kündigen. Die Aus⸗ losung geschieht im Juni jeden Jahres zum I. Januar des folgenden Jahres.

Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Be⸗ zeichnung ihrer Buchstaben, Nummern des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekanntgemacht. Die Bekannt⸗

2 m 24 7

““

machung erfolgt möglichst unmittelbar nach der Auslosung, spätestens aber drei Monate vor dem Rückzahlungstermin im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger, im Amtsblatt der Re⸗ gierung in Düsseldorf, in der Kölnischen Zeitung, Kölnischen Volkszeitung und in den in Neuß erscheinenden Lokalzeitungen. Wird die Tilgung der Schuld durch An⸗ kauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschreibungen in gleicher Weise bekanntgemacht. Geht eines der vorbezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von der Stadt Neuß mit Genehmigung des Regierungspräsidenten ein anderes Blart bestimmt.

Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zurückzuzahlen ist, wird es in halbjährlichen Raten nachträglich am 1. Juli und 1. Januar mit 5 vH jährlich verzinst.

Sowohl die Zahlung der Zinsen als auch die Rückzahlung des Kapitals findet in der gesetzlichen Markwährung oder zum gesetzlichen Umrechnungskurs in einer etwaigen neuen Währung gegen Rückgabe der fällig J Zinsscheine bezw. dieser Schuldverschreibung statt bei der Stadthauptkasse und der städtischen Spar⸗ kasse in Neuß sowie der Landesbank der Rheinprovinz in Düsseldorf und bei den sonstigen durch die vorbezeichneten Blätter bekanntzumachenden Einlösungsstellen. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazugehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Der Anspruch aus dieser Schuldver⸗ schreibung erlischt mit dem Ablaufe von 30 Jahren nach dem Ruͤckzahlungstermine, wenn nicht die Schuldverschreibung vor dem Ablaufe der 30 Jahre der Stadt⸗ hauptkasse Neuß zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vor⸗ legung steht die gerichtliche Geltend⸗ neachuüng des Anspruches aus der Urkunde

eich.

8 Bei den Zinsscheinen beträgt die Vor⸗ legungsfrist vier Jahre. Sie beginnt mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgen nach Vor schrift der §§ 1004 ff. der Deutschen Zivilprozeßordnung.

Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden; doch wird dem bisherigen Inhaber von Zins⸗ scheinen, welcher den Verlust vor dem

Ablauf der vierzährigen Vorlegungsfrist

bei der Stadtverwaltung an⸗ zeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Empfangsbescheinigung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist aus⸗ geschlossen, wenn der abhanden ge⸗ kommene Zinsschein der Stadthauptkasse Neuß zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Schein gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ablauf der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine für zehn Jahre ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden gleichfalls für zehnjährige Zeiträume aus⸗ gegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadthauptkasse in Neuß kostenfrei gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreibe beigedruckten Erneuerungsscheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung bei der Stadtverwaltung der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust eines Erneuerungsscheins werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.

Für die Sicherheit der hierdurch ein⸗ gegangenen Verpflichtung haftet die Stadt Neuß mit ihrem Vermögen und ihrer Steuerkraft. Die Schuldverschreibungen Seseh nach dem Bürgerlichen Gesetz⸗ buch Mündelsicherheit.

Die Stadt Neuß wird der gegen⸗ wärtigen Anleihe gleichen Rang hinsicht⸗ lich der Sicherung mit allen später etwa aufzunehmenden Obligationen oder Dar⸗ lehen einräumen.

Für die aus dieser Schuldverschreibung hervorgehenden Rechte und Verbindlich⸗ keiten ist die vorstehende deutsche Ab⸗ fassung allein maßgebend.

Neußz een

Der Oberbürgermeister.

Ausgefertigt:

Für die Richtigkeit:

Neuß, den 21. September 1922.

Der Oberbürgermeister. J. V.: v. Hansemann.

; zu Stadt Neuß a. Nhein S Regierungsbezirk 8 Düsseldorf. Zinsschein..te Reihe zu der Schuldverschreihung der Stadt Neuß, Anleihe 1922, Buchstabe... N

ZI565*

Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt

gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom

.ab die Zinsen der vor⸗ benannten Schuldverschreibung für das Halbiahr vom .. ten bis bei der Stadthauptkasse in Neuß.

b““

Der Oberbürgermeister:

(Trockenstempel des Stadtstegels.)

Der Anspruch aus diesem Zinsschein

erlischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablaufe dieser Frist der Stadtverwaltung zur Ein⸗ löfung vorgelegt wird. Erfolgt die Vor⸗ legung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vor⸗ legungsfrist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.

Rheinprovinz Regierungsbezirk Deutschland. Düsseldorf.

1 Erneuerungsschein für die Zinsscheinreihe Nr. . . . .. Schuldverschreibung der Stadt Anleihe 1922, Buchstabe ...

11“

Der Inhaber dieses Scheins empfängt 8 en desen „Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die... te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre vom 1. Januar 19. .bis Ende Dezember 19 .. nebst Erneuerungsschein bei der Stadthauptkasie in Neuß, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei der Stadtverwaltung widersprochen hat.

In diesem Falle sowie beim Verluste dieses Scheins werden die neuen Zins⸗ scheine nebst Erneuerungsschein dem In⸗ haber der Schuldverschreibung ausge⸗ hänpigt, wenn er die Schuldverschreibung

orlegt.

Neuß,

(Trockenstempel des Stadtsiegels.) Für die Richtigkeit: Neuß, den 21. September 1922. Der Oberbürgermeister. J. V.: v. Hansemann.

zur Neuß,

Der Oberbürgermeister: