1922 / 217 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Sep 1922 18:00:01 GMT) scan diff

e“ Doeem Hotelbesitzer Fritz Beeck aus Kaukehmen ist die ie deraufnahme der durch Verfügung vom 10 Juli 1922 I 8839 (Kreisblatt 1922 Seite 232 und Reichsanzeiger Nr. 155) untersagten Fortführung seines Hotelbetriebes wieder gestattet.

Heinrichswalde, den 6. September 1922.

Der Landrat. J. V.: Fuehrer, Kreissekretär.

. Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich dem Schankwirt Ludwig Dilg in Berlin, Dresdener Straße 18, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter⸗

agt.

Berlin, den 23. September 1922.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Froitzheim.

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Deutsches Reich.

Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Rechts⸗ pflege und für Volkswirtschaft sowie der Ausschuß für Volks⸗ wirtschaft hielten heute Sitzungen.

Der österreichische Gesandte Riedl hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Legationsrat Buch⸗ berger die Geschäfte der Gesandtschaft.

„Der polnische Gesandte Dr. Madeyski ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Der Gesandte von Columbien Dr. Bonilla ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

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Für Holzkohle ist ein beschränktes Einfuhrkontingent für Oktober und November d. J. festgesetzt worden. Für Haus⸗ haltfarben (Päckchenfarben) wurden mit Wirkung vom 1. Oktober neue Preise für das Markausland festgesetzt. Näheres durch die Außenhandelstelle Chemie in Berlin W. 10.

Preußischer Staatsrat.

Sitzung vom 26. September 1922. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Der Staatsrat behandelte zunächst eine Anfrage von Mit⸗ gliedern der demokratischen Partei über die Melioration von Oed⸗ und Moorland.

Der Berichterstatter, Oberbürgermeister Boes, führte den schlechten Fortgang der Melioration auf das Fehlen von Kapital zurück und verlangte, daß dieses Kapital von Reichs wegen aufgebracht werden solle. Leider habe das Reichsernährungsministerium nur einen Ausschuß eingesetzt und eine Statistik in die Wege geleitet, aber der Finanzminister habe noch kein Geld bewilligt. Die Volkswirtschaft habe durch die Vernachlässigung der Melioration ungeheure Verluste erlitten. Zum Schluß legte der Redner einen Entschließungsantrag vor, der das preußische Staatsministerium auffordert, die nötigen Mittel beim Landtag anzufordern und die Melioration womöglich auch mit Reichsmitteln zu fördern.

In der Aussprache gab das Mitglied Fegter (Dem.) haupt⸗ sächlich der Schwerfälligkeit in der landwirlschaftlichen Verwaltung die Schuld. Wenn der Reichsfinanzminister auf seine leere Tasche hinweise, müsse man die Sache Privatunternehmern übertragen, wobei der Gewinn beschnitten werden müsse.

Das Mitglied André (Soz.) wies auf den Widerstand der privaten Oedlandbesitzer hin. Das Siedlungsgesetz sei völlig un⸗ zureichend. Man brauche ein leichter zu handhabendes Ent⸗ eignungsgesetz.

Freiherr von Boer (Zentrum) hielt es für richtiger, zunächst die alten Böden wieder auf ihre ehemalige Produktionsfähigkeit zu bringen. Der Redner wies auf die Schwierigkeiten der Siedlung hin. Es fehle an Arbeitern und Wohnstätten für die Siedler.

Graf von Keyserlingk (Arbeitsgemeinschaft) verteidigte die Privatwirtschaft gegen die sozialdemokratischen Vorwürfe. Es handle sich um staatliche Oedländereien, nicht um private. Seit einigen Jahren stehe mehr Land zur Verfügung, als besiedelt werden könne.

Das Mitglied Berten (Sozj.) verlangte preisregelndes Ein⸗ greifen des Staates in die landwirtschaftliche Produktion.

Graf zu Rantz au (Arbeitsgemeinschaft) gab dem Berichterstatter recht; jede Melioration scheitere bei den heutigen Preisen am Kapital⸗ mangel.

Der Ministerialdirektor Articus verteidigte den Landwirt⸗ schaftsminister gegen den Vorwurf der Untätigkeit. Der Minister habe die Kulturbaubeamten zu einer Tagung zusammenberufen; seitdem zeigten sich Fortschritte. Die Ausführungsbestimmungen zu dem Geldbeschaffungsgesetz würden dem Staatsrat binnen kurzem zugehen.

Darauf genommen. 1 1

Ferner wurden eine Verfügung über weitere Er⸗ leichkterungen für Kriegsteilnehmer im Vor⸗ bereitungsdienst der Verwaltung und Ausführungs⸗ anweisungen zu dem Gesetze zum Schutze der Republik angenommen.

Zum Schluß erhob der Staatsrat trotz Befürwortung durch einen Regierungsvertreter Einspruch gegen eine Verfügung, wonach die gerichtlich vereidigten Sach⸗ verständigen den Amtsgerichten von der vorgesetzten Behörde nur dann noch mitzuteilen seien, wenn ein Bedürfnis dafür vorliege.

Nächste Sitzung Mittwoch, Abends 6 Uhr (Beratung der

Pachtschutzordnung).

wurde der Entschließungsantrag Boes an⸗

Parlamentarische Nachrichten. 8

Im Reichstagsausschuß für Valkswirtschaft wurde estern zunächst der Entwurf einer Verordnung über

8 Ledlergchu ggen behandelt. Wie das „Nachrichtenbüro des ereins deutscher Zeitungsverleger“ berichtet, begründete der Ministerial⸗ direktor Denhard vom Reichsfinanzministerium die Verordnung mit dem in der letzten Zeit eingetretenen jähen Sturz der deutschen Mark und der damit Hand in Hand gebenden, sich immer mehr fühlbar machenden Teuerung, die nicht allein auf Umstände zurückzu⸗ führen sei, die das Vertrauen des Auslandes in die Mark er⸗ schüttert haben. Es sei auch im Inland selbst eine Zerstörung dieses Vertrauens in erheblichem Maße eingetreten. Dies in dem Bestreben der verschiedensten einheimischen

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Bevölkerungskreise, ihre Markbestände entweder in ausländischen Sen oder in Waren anzulegen. Ein solches Verhalten habe, abgesehen von der sehr unerwünschten Steigerung des Bedarfs an ausländischen Zahlungsmitteln, eine bedeutende Mehreinfuhr von Waren zur Folge gehabt. Deshalb müsse die Einfuhr aller entbehr⸗ lichen Luxuswaren nach Möglichteit eingeschränkt werden. Die Cin⸗ fuhrbeschränkung sei durch entsprechende Zollerhöhungen anzustreben. Die Bedenken, daß sich infolge der Zollerhöhungen das Zollauf⸗ kommen verringern könnte, hätten gegenüber der Erwägung zurück⸗ zutreten, daß es sich hierbei vorwiegend um Maßnahmen währungs⸗ politischer Natur handle. Der Ausschuß stimmte den Zoll⸗ erhöhungen nach kurzer Aussprache, in der hauptsächlich formal⸗ rechtliche Bedenken hinsichtlich der Zuständigkeit des Ausschusses zur Sprache kamen, einstimmig zu. Bei den nachstehend aufgeführten Warengattungen sind demnach die Zoll⸗ sätze um 50 vH erhöht: wohliechende Wasser, nicht äther⸗ oder weingeisthaltig; Puder, Schminken usw.; Gespinstwaren aller Art (außer Beuteltuch), ganz oder teilweise aus Seide; Fuß⸗ bodenteppiche; dichte Gewebe für Möbel⸗ und Zimmerausstattung (außer denen aus Seide); Samt und Plüsch sowie samt⸗ und plüsch⸗ artige Gewebe (außer denen aus Seide); Spitzen und Spitzenstoffe (außer denen aus Seide); undichte Gewebe zu Vorhängen; Stickereien (außer denen aus Seide); Kleider Putzwaren usw., ganz oder teil⸗ weise aus Seide; Perückenmacherarbeiten usw.; Schmuckfedern, Fächer, Pelasgäen; Schläuche und Reifen aus Kautschuk usw.; echte Perlen;

ohlglas, gepreßt, geschliffen, bemalt usw.; Goldwaren; Silber⸗ gespinste; Silberwaren.

Alsdann beantragte die Reichsregierung, auch den Tabakzoll zu erhöhen. Hiergegen sprach Abg. von Guérard (Zentr.): Eine derartige Erhöhung sei für die Tabakindustrie nicht tragbar, nachdem schon die letzthin beschlossenen Tabaksteuererhöhungen die Industrie in eine gefährliche Lage gebracht hätten. Auch müsse man berück⸗ sichtigen, daß die deutsche Tabatindustrie ihren Export enorm gesteigert habe. Während sie in der Zeit vor dem Kriege nur etwa 1 vH exportiert habe, würden jetzt mehr als 30 vH unserer gesamten Tabat⸗ abrikate ausgeführt, was zur Stützung der deutschen Mark sehr wichtig sei. Demgegenüber hourde von dem Regierungsvertreter betont, daß der Export durch die Zollerhöhung in keiner Weise berührt werde, da bei der Ausfuhr der Zoll zurückerstattet werde. Abg. Brüninghaus (D. Vp.) wandte sich gleichfalls gegen eine Er⸗ höhung des Tabakzolls. Sie würde nicht nur katastrophal auf die ohnehin schwer um ihre Existenz ringende Tabakindustrie wirken, sondern uns auch durch das Loch im Westen einen Zustrom aus⸗ ländischer Zigarren und Zigaretten auf dem Schmuggelwege ver⸗ schaffen, so daß letzten Endes der deutsche Tabaksarbeiter der Ge⸗ schädigte sei.

Der Reichswirtschaftsminister Schmidt wies darauf hin, daß es sich hier um eine Maßnahme der Devisenpolitik handle. Er be⸗ streite nicht, daß die betreffende Industrie unter der Maßnahme leide, aber diesen Sonderinteressen gehe eben das allgemeine Wohl voraus. Sehr erfreulich sei, daß gerade die deutsche Arbeiterschaft gewillt sei, eine Politik zu unterstützen, welche die Einfuhr unnötiger Waren drossele. Jede nicht dringend nötige Einfuhr wirke auf unsere Handelsbilanz ungünstig. Auch habe der Reichswirtschaftsrat mit großer Majorität den Standpunkt vertreten, daß eine Zollerhöhung beim Tabak möglich sei. Die Maßnahmen seien übrigens gar nicht für die Dauer berechnet. Sobald sich eine Besserung in der Handels⸗ bilanz zeige, könne man den Zoll wieder zurückschrauben. Der Staatssekretär Hirsch vom Reichswirtschaftsministerium machte deutlich, daß der Tabakexport durch die Zollerböhung gar nicht ge⸗ schädigt werden könne. Man erhöhe den Zoll auf den inländischen Tabakverbrauch, was im Interesse der deutschen Valuta und der Ge⸗ sundheit des deutschen Volkes begrüßenswert sei. Senator Nehelthau erinnerte daran, daß der Reichsrat sich gegen eine wesentliche Erhöhung des Zolls auf Tabat ausgesprochen habe. Lediglich einer mäßigen Erhöhung habe der Reichsrat zugestimmt. Abg. Dr. Hertz (Soz.) sprach für die Er⸗ höhung. Abg. Dr. Gildemeister (D. Vp.) hielt die Devisen⸗ aufwendungen für die Einfuhr von Tabak für verhältnismäßig nicht bedeutend genug, um durch deren Drosselung dem deutschen Volke neben den vielen anderen Entbehrungen noch eine weitere Ein⸗ schränkung auferlegen zu müssen, abgesehen von den anderen volkswirt⸗ schaftlichen Folgen, dem Zerreißen alter Beziehungen kommerzieller Art, der Schädigung eines hoch ausgebauten Handelszweiges usw. Der Vorsitzende Abg. Simon⸗Franken (Soz.) wies darauf hin, daß infolge falsch verstandener Rücksichtnahme auf einzelne Industrien beispielsweise in der Schuhindustrie die Dinge vom Reichstag laufen gelassen worden seien, und daß sich nun die üblen Folgen des Laufen⸗ lassens zeigten. Das Rohmaterial habe sich dermaßen verteuert, daß den Unternehmern jetzt das Geld dazu fehle, genügend Leder zur Herstellung der Stiefel anzuschaffen. Infolgedessen werde in der Schuhindustrie die Mehrzahl der Arbeiter nur noch vier bis fünf Stunden täglich be⸗ schäftigt. Das sei die Folge der freien Wirtschaft. Nunmehr be⸗ schloß der Ausschuß, die Beschlußfassung in der Frage der Zoll⸗ erhöhung für Tabak auf Mittwoch zu vertagen, damit sich die Fraktionen inzwischen noch weiter informieren können.

Es folgte dann die Beratung über Erhöhung der Ver⸗ waltungskostenbeiträge bei Tilgungsdarlehen öffentlicher oder unter Staatsaufsicht stehender Kreditanstalten. Der Staatssekretär Joöl vom Reichsjustiz⸗ ministerium erklärte, daß nach § 1 des Gesetzes über die Erhöhung der Verwaltungskostenbeiträge vom 3. Juni 1922 bei solchen für die Gläubiger unkündbaren Tilgungsdarlehen, die gegen Sicherung auf Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld oder Reallast oder die an inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts oder gegen Uebernahme der Gewährleistung durch eine solche Körper⸗ schaft vor dem Inkrafttreten gewährt seien, der Zinssatz oder, wenn ein besonderer Verwaltungskostenbeitrag neben den Zinsen vereinbart sei, dieser Betrag um höchstens ½ vH erhöht werden könne Unter Bezugnahme auf diese Vorschriften habe eine größere Anzahl von Kreditanstalten beantragt, über die im Gesetz bereits vorgesehene Er⸗ höhung von ½ vH hinaus eine weitere Erhöhung von 1 vH zuzulassen. Nach kurzer Diskussion wurde dies vom Ausschuß genehmigt.

Der wirtschaftspolitische Ausschuß des vorläufigen Re ichswirtschaftsrats hielt heute eine Sitzung.

Das preußische Staatsministerium hat dem Landtag den Entwurf zu einem Tuberkulosegesetz nebst Begründung zur Beschlußfassung vorgelegt. Die wichtigsten der darin vorgeschlagenen Bestimmungen sind folgende:

Jede ansteckende Erkrankung und jeder Todesfall an Lungen⸗ und Kehlkopftuberkulose ist dem für den Wohnort oder den Sterbeort zu⸗ ständigen beamteten Arzt innerhalb acht Tagen, bei Todesfällen inner⸗ halb 24 Stunden schriftlich oder mündlich mitzuteilen. Zur Mit⸗ teilung verpflichtet ist der zugezogene Arzt, sofern kein Arzt zugezogen ist, der Haushaltungsvorstand 1). Wechselt der Kranke die Wohnung, so ist dieser Wechsel unverzüglich unter Angabe der alten und der neuen Wohnung dem für die alte Wohnung zuständigen beamteten Arzt mündlich oder schriftlich durch den Haushaltungsvorstand mit⸗ zuteilen. Wechselt mit der Aenderung der Wohnung zugleich der Haushaltungsvorstand, so liegt die Anzeigepflicht dem bisherigen ensbeteisine sabe ob. Ist der Haushaltungsvorstand an der Anzeige verhindert, so ist die Mitteilung von dem Kranken zu erstatten 2). Ist eine Fürsorgestelle für Lungenkranke vorhanden, so hat der beamtete Arzt die Mitteilung von der Krank⸗ heit an die Fürsorgestelle weiterzugeben. Wenn sie Fürsorgemaß⸗ nahmen für notwendig hält, so sind diese im Benehmen mit dem behandelnden Arzte zu treffen. Ist keine Fürsorgestelle vorhanden, so hat der beamtete Arzt mit dem behandelnden Arzte die zur Verhütung der Weiterverbreitung der Krankheit und zur Für⸗ sorge für den Kranken und seine Familie dienlichen Maßnahmen zu besprechen Zu diesen Maßnahmen gehören insbesondere: die Belehrung des Kranken und seiner Familie, der Schutz der Kinder vor Ansteckung, Sicherungen gegen die Verbreitung der

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Krankbeit durch die Tätigkeit fortgeschrittener Erkrankter im Nahrungs⸗ 8

Unterbringung des Kranken in ein Krankenhaus oder eine Lungen⸗

heilanstalt 5). Die Mitteilung vom Wohnungswechsel eines Kranken hat der beamtete Arzt an die bisher zuständige Fürsorgestelle und gegebenenfalls an den für die neue Wohnung des Kranken zuständigen beamteten Arzt weiterzugeben. Dieser hat das nach § 5 Erforderliche zu veranlassen 6). Auf Verlangen des beamteten oder behandelnden Arztes hat die Ortspolizeibehörde eine Desinfektion nach den Vor⸗

schriften der Desinsettionsordnung ausführen zu lassen. Ist die Des⸗ infektion im Verhältnis zum Werte der Gegenstände zu kostspielig,

so kann von der Ortspolizeibehörde die Vernichtung angeo⸗dnet werden. Gegen die Anordnungen der Ortspolizeibehörde finden die gegen polizeiliche Verfügungen gegebenen Re4 tsmittel statt. Die Anfechtung der Anordnungen hat keine aufschiebende Wirkung 8).

Im allgemeinen Teil der amtlichen Begründung des Gesetzentwurfs wird dazu bemerkt:

die Tuberkulosebekämpfung gesetzlich zu regeln. Der von der Reichs⸗ regierung vorgelegte Entwurf fand bei den kommissarischen Vor⸗ beratungen im Reichsratsausschuß wegen finanzieller Bedenken der Vertreter mehrerer Staaten starken Widerspruch. Es ist zurzeit nicht abzusehen, ob und wann das Gesetz im Reichstag zur Ver⸗ abschiedung kommen wird. Daher erachtete es die preußische Staatsregierung in Erweiterung eines Beschlusses des preußischen Landtags für erforderlich, ihrerseits den Entwurf zu einem Tuberkulose⸗ gesetz zunächst dem Landesgesundheitsrat zu unterbreiten. Dieser üͤbertrug die Vorbereitung des Gesetzes einem aus fünf Mitgliedern bestehenden Unterausschuß, der in zwei Sitzungen den vorgelegten Ent⸗ wurf durchberiet und dem durch Sachverständige erweiterten Seuchen⸗ ausschuß des Landesgesundheitsrats vorlegte. Dieser verhandelte am

vorliegende Fassung. Das Ergebnis einer Umfrage, die die Medizinal⸗ abteilung des preußischen Ministeriums für Volkswohlfahrt mangels einer Meldepflicht für Erkrankungen an Tuberkulose bei Kranken⸗ häusern, Krankenkassen, Schulärzten, Medizinal⸗ untersuchungsämtern, Landesversicherungsanstalten Gund Tuberkulosefürsorgestellen veranstaltet hat, geht dahin, daß die Zahl der Erkrankungen an Tuber kulose von 1916 ab dauernd gestiegen ist, und zwar im Jahre 1920 schätzungsweise auf mehr als das Dreifache der ent⸗ sprechenden Zahl des Jahres 1913. Auch von 1919 zu 1920 fand noch eine bemerkenswerte Zunahme statt. Ein Wiedererstarken des durch die Ereignisse der letzten Jahre geschwächten Volkskörpers ist nur durch gesteigerte Abwehrmaßnahmen der öffentlichen Gesundheilspflege er⸗ reichbar. Zunächst müssen die schon eingetretenen gesundheitlichen Schädigungen nach Möäöglichkeit beseitigt werden, und dies erfordert in erster Linie einen scharfen Kampf gegen die Erkrankungen an Tubockulose selbst und zur Verhütung neuer Erkrankungs⸗ fälle. Mit Hilfe eines zweckmäßigen Gesetzes kann dieser Kampf erfolgreicher geführt werden als ohne eine solche Stütze. Nach der Auffassung der Regierung mußte das Gesetz außer der auch auf die Erkrankungen ausgedehnten Anzeigepflicht und den allgemeinen Maßnahmen der Seuchenbekämpfung ganz besonders auch die Mitarbeit der Beratungs⸗ und Fürsorgestellen gewährleisten, die nunmehr zum Teil seit zwanzig Jahren eine erfolgreiche Tätigkeit entfaltet und sich als ein unentbehrlicher Bestandteil in dem epidemiologischen Rüstzeug der Tuberkulosebekämpfung erwiesen haben. Durch das Gesetz soll daher die Anregung gegeben werden, daß möglichst in jedem Kreise eine Beratungsstelle eingerichtet wird, um den weitesten Schichten der Bevölkerung die Vorteile einer solchen zuteil werden zu lassen. Um dies zu erreichen, muß bei der Eigenart der Tuberkulose als einer allgemein verbreiteten und überaus chronischen Krankheit von der Anwendung polizeilichen Zwanges soweit als irgend möglich abgesehen werden und an seine Stelle die Fürsorgebehandlung und Beratung der Kranken und ihrer Umgebung

nahmen unter Gewinnung des Verständnisses der Erkrankten und⸗ Bedrohten selbst treten, Aufgaben, die in vollkommener Weise durch die Beratungs⸗ und Fürsorgestellen gelöst werden können. Wegen der überaus schlechten Finanzlage des Staates der Entwurf die vorhandenen staatlichen Einrichtungen (Medizinalbehörden, Unter⸗ fuch ungsämter) ohne vermehrte staatliche Aufwendungen zu benutzen suchen und sich, gleichfalls aus finanziellen Gründen, mit den vor⸗ handenen einschlägigen Einrichtungen der Gemeinden (Tuberkulose⸗ fürsorge⸗ und Beratungsstellen) begnügen. Dem behandelnden Arzte

““ Statistik und Volkswirtschaft

8 Die Ergebnisse der medizinischen und pharmazeutischen Hauptprüfungen in Preußen im Jahre 1920/21.

Nach der Volkswohlfahrt“, Amtsblatt des Ministeriums für Volkswohlfahrt, 1 Prüfung im Jahre 1921 insgesamt 40 Aerzte gegen 39 im Vorjahr und 28 im Durchschnitt der letzten 6 Jahre mit Erfolg abgelegt.

Die ärztliche Prüfung bestanden im Prüfungsjahr 1920/21 von 1607 Kandidaten, die in die Prüfung eingetreten waren, 1335 gegen 2134 im Vorjahr. Dies entspricht einer Abnahme von 37,4 %, während die Gesamtzahl der Kandidaten um 32,5 % abgenommen hat.

Die zahnärztliche Prüfung bestanden im genannten Prüfungsjahr von 696 Kandidaten, die sich der Prüfung unterzogen, 588 gegen 120 im Vorjahr. Dies bedeutet eine Zunahme von 390 %, die Zahl der Kandidaten ist in dem gleichen Verhältnis gestiegen.

Etwas zurückgegangen sind die vharmazeutischen Prü⸗ fungen im letzten Prüsungsjahr, nämlich für die Gesamtzahl der Kandidaten von 361 im Vorjahr auf 317 und für diesenigen Kandidaten, welche die Prüfung bestanden, von 340 im Vorjahr auf 328. Die entsprechenden Durchschnittszahlen der letzten sechs Jahre 156 bezw. 149 werden indes von den Zahlen des Berichtsjahrs immer noch weit übertroffen.

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Im Verlage des preußischen Statistischen Landesamts (Berlin, Lindenstraße 28) ist der 18. Band des „Statistischen Jahr⸗ buchs für den Freistaat Eu erschienen (431 Seiten, Preis 25 ℳ). Dieses in weiten Kreisen der Verwaltung, Wissen⸗ schaft, Landwirtschaft, des Handels, Gewerbes und der Industrie ein⸗ gebürgerte Handbuch dürfte allen in Betracht kommenden Interessenten, die zum Teil namentlich darin aufgeführt sind, als Nachschlagewerk willkommen sein, weil es auf tägliche Fragen politischer, wirtschaft⸗ licher und sozialer Natur erschöpfend Antwort gibt. Aus dem viel⸗ seitigen Inhalt seien hier nur die Hauptabschnitte genannt: I. Staats⸗ gebiet; II. Bevölkerung; III. Grundeigentum, Gebäude und Wohnungen; IV. Gütergewinnung; V. Güterverarbeitung (Gewerbe und Industrie; VI. Arbeiterverhältnisse; VII. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgesellschaften; VIII. Verkehrsmittel und Verkehr; IX. Handel und Preise; X. Einkommens⸗ und Vermögens⸗ verhältnisse; XI. Geld⸗ und Kreditwesen; XII. Versicherungs⸗ wesen; XIII. Brand⸗ und sonstige Schäden; XIV. Gesundheits⸗ pflege; XV. Kirche und Gottesdienst; XVI. Unterrichtswesen, Kunst und Wissenschaft; XVII. Rechtspflege, Strafvollzug, Besserungs⸗ anstalten; XVIII. Wohlfahrtspflege; XIX. Finanzen; XX. Gesetz⸗ gebende Körperschaften; XXI. Beamtenverhältnisse; Nachtrag: Wasserstände der norddeutschen Ströme im Abflußjahr 1921; Sterbe⸗ fälle von Militärpersonen infolge des Weltkriegs; Gesamtübersicht über die wirtschaftlichen Arbeitseinstellungen in den Jahren 1911 bis 1920 Anhang: Fläche, Bevölkerung und Bevölkerungsdichtigkeit Preußens usw. 11“

mittelbetrieb und im Erzieherberuf und in geeigneten Fällen die 8

Bald nach der staatlichen Umgestaltung ging das Reich daran, 8

16. Dezember 1921 über den Entwurf und einigte sich auf die jezt

sowie die schonende Ueberwachung der notwendigen sanitären Maß⸗⸗

ist in jedem Falle weiteste Mitarbeit ermöglicht

haben die für die Kreisärzte vorgeschriebene

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Gang der gemeingefährlichen Krankheiten.

(Nach den Veröffentlichungen des Reichsgesundheitsamts“ 12 Nr. 37 vom 13. September 1922.)

Pest. Aegypten. Vom 9. bis 12. August 89 Erkrankungen, davo in Port Said 21, Alexandrien 7 und 168 8 Cholera.

Polen. Vom 20. bis 26. August 2 Erkrankungen und 3 Todes⸗ fälle in Bialystok.

Türkei. Am 4. und 20. Juni in Konstantinopel je 2 Erkrankungen bei russischen Flüchtlingen.

Britisch Ostindien. Vom 14. Mai bis 12. August in

Kalkutta 202 Erkrankungen (und 235 Todesfälle), in Bombay

5 (10), in Madras 5 (4), in Rangun 128 (148), in Bassein

17 (14) und in Mulmein l. Niederländisch Indien. Vom 7. bis 17. Juni in

Cheribon 2 Erkrankungen und 1 Todesfall, in Tegal 1 Er⸗

krankung. 91924 ocken.

Deutsches Reich. In der Woche vom 3. bis 9. Seprember wurden 3 Erkrankungen angezeigt, und zwar in Rotthausen (Kreis Essen, Reg.⸗Bez. Düsseldorf) 2 und in Holzminden (Braunschweig) 1.

Tschecho⸗Slowakei. Vom 1. bis 15. August 1 Erkrankung in Podkarpatska Rus.

Schweiz. Vom 20. bis 26. August 23 Erkrankungen im Kanton Zürich, davon in der Stadt Zürich 21.

Polen. Vom 25. Juni bis 1. Juli 30 Erkrankungen und 9 Todesfälle, davon in dem Bezirk Bialystok 3 Erkrankungen.

. Fleckfieber.

Tschecho⸗Slowakei. Vom 1. bis 15. August 1 Er⸗ krankung und 1 Todesfall in Böhmen.

Polen. Vom 25. Juni bis 1. Juli 625 Erkrankungen (und 50 Todesfälle), davon in der Stadt Warschau 9, in den Bezirken Bialystok 69 (1) und Pommerellen l.

Dem Reichsgesundheitsamt ist der Ausbru ch der Ma ul⸗ und Klauenseuche vom Schlachthofe in Chemnitz 25. Sep⸗ tember 1922 gemeldet worden.

8 Verkehrswesen.

Internationale Antwortscheine. Nach den für den Weltpostverkehr geltenden Vorschriften kann der Absender eines Briefes die Gebühr für die Antwort voraus entrichten, indem er seinem Schreiben einen Antwortschein neuer Art (Umtauschwert 50 Centimes) oder zwei Antwortscheine alter Art (Umtauschwert 25 Centimes) bei⸗ fügt. Bei den deutschen Postanstalten werden bis auf weiteres nur Antwortscheine alter Art (Umtauschwert 25 Centimes) verkauft. Im Ausland wohnende Empfänger von Briefen aus Deutschland be⸗ klagen sich häufig, daß ihnen beim Umtausch deutscher Antwort⸗ scheine nur Marken im Wert der halben Gebühr für einen Brief nach Deutschland verabfolgt worden seien. Diese Klagen sind darauf zurückzuführen, daß die deutschen Absender ihrem Brief nur einen Anltwortschein beigefügt hatten. Es wird deshalb darauf hingewiesen, daß wenn der deutsche Absender eines Briefes nach dem Ausland die volle Gebühr für einen Antwortschein vorausentrichten will, er seinem Schreiben bis auf weiteres zwei Antwortscheine bei⸗ fügen muß, da im Ausland nur für zwei deutsche Scheine eine Frei⸗ marke im Wert der einfachen Auslandsbriefgebühr abgegeben wird.

Nr. 46 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsministerium des Innern am 18. Sep⸗ tember 1922, hat folgenden Inhalt: 1. Steuer⸗ und Zollwesen: Verzeichnis der Annahmestellen für die Zwangsanleihe. Nach⸗ weisung über Branntweinverbranch im 1. bis III. Viertel des Be⸗ triebsjahrs 1921/22. Verordnung zur Durchführung des Süßstoff⸗ gesetzes. Verordnung, über Entrichtung des Reichsanteils 6 Abs. 1 und § 8 des Süßstoffgesetzes). 2. Finanzwesen: Uebersicht der Einnahmen an Steuern, Zöllen usw. 3. Allgemeine Ver⸗ waltungssachen: Bezug des Zentralblatts für das Deutsche Reich. 4. Versorgungswesen: Berichtigung der Bekanntmachung, betreffend die Anstellungsgrundsätze. Ungültigkeitserklärung von in Verlust geratenen Zivilversorgungsscheinen. Konsulatwesen: Exequatur⸗ erteilungen. 6. Polizeiwesen: Ausweisund von Ausländern aus dem Reichsgebiet.

Nr. 39 des „Ministerial⸗Blatts für die Preußi⸗ sche innere Verwaltung“, herausgegeben im Preußischen Ministerium des Innern am 20. September 1922, hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltungssachen. Vt. 18. 2. 22, Unterhaltszusch. f. unbesold. Zivilsupernum. Vf. 8. 9. 22, Widerrufl. Unterhaltszusch. f. Beamte i. Vorbereit.⸗Dienst. Vf. 11. 9. 22, Notstandsbeihilfen. Vf. 12 9. 22, Kinderzul. für über 21 Jahre alte Kinder. Vf. 13. 9 22, Besatzungszulage. Vf. 9. 9. 22, Militär. Pensions⸗ u. Rentenregelungen. Vj. 8. 9. 22. Neuregelung d. Bezüge der Lehr⸗ linge. Vf. 9. 9. 22, Vertreter von Kreisamtsgehilfen. Vf. 11. 9. 22, Personalbogen f. höh. Verwaltungsbeamte. Vf. 14. 9. 22, Herbstlehrgang 1922 der Vereinig. f. staatswissenschaftl. Fortbildung. Kassen⸗ und Rechnungswesen. Vf. 4. 9. 22, Ausführung von Bauunterhaltungsarbeiten. Angelegenbeiten der Kommunalver⸗ bände. Bekanntm. über d. Bildung d. Landesschiedsgerichts v. 4. 9. 22 und die Versahrensvorschriften v. 4. 9. 22. Vf. 13. 9. 22, Stellen⸗ abbau seitens der Gemeinden. Polizeiverwaltung. Aufgaben der Polizei. Vf. 10. 9. 22, Polizeigefangenentransporte. Ein⸗ richtung, Behörden, Beamte. Kassen⸗ und Rechnungswesen. Vf. 7. 9. 22, Zahlungsanweis. der auf Grund des Reichsmietenges. fest⸗ gesetzten Mieterhöhung. f. Landjägerdienstvohn. Gebührnisse. Vf. 7. 9. 22, Nebertritt d. oberen (ebem. blauen) Pol⸗Exekutiv⸗ beamten z. Schutzpol. Verpflegung, Bekleidung, Ausrüstung, Unter⸗ kunft, Ausbildung. Vf. 5. 9. 22, Verpfleg. bei d. Schutzpol. Vf. 6. 9. 22, Stempelung d. Waffen usw. Vf. 11. 9. 22, Ueber⸗ zähl. Unterkunftsgerät der Schutzvol. Vf. 15. 9. 22, Geräͤteetat f. Revierwachen. Vf. 6. 9. 22, Heizmittel f. Bereitschaftswohnungen d. Vf. 13. 9. 22, Anmiet. v. Landjägerdienstwohnungen Vf. 31. 8. 22, Beamtenschulwes. bei d. Schutzpol. Gefängnisse. Vf. 13. 9. 22, Zahlung v. Dienstkleidungszusch. an d. Pol.⸗Gefängnis⸗ beamten. Paß⸗ u. Fremdenpolizei. Vf. 12. 9. 22, Verkehr amerikanischer Dienststellen oder Beamter mit d. deutschen Lokal⸗ behörden. Uebersicht der von fremdländischen Reisenden zu ent⸗ richtenden Rückreisesichtvermerksgebühren. Kriegsübergangswirtschaft. Vf. 11. 9. 22, Unterstütz. v. Angehörigen d. Apignongefangenen. Vf. 13. 9. 22, Zusatzentschädig, an verdrängte Beamte. Steuern. Vf. 15. 9. 22, Ueberweis. v. Kassenvorschüssen. Das Ministerial⸗ blatt ist ausschließlich bei den zuständigen Postämtern zu heziehen, an die auch allein Beschwerden über etwaige unpünktliche Lieferung zu richten sind. 3

3 1“]

Nr. 75 des „Zentralblatts der Bauverwaltung 1 vom 16. September hat folgenden Inhalt: Amtliches: Erlaß vom 6. September 1922, betr. die Frist für die Ablieferung der häuslichen Probearbeit für die Staatsprüfung im Baufach. Dienstnachrichten. Nichtamtliches: Die neue Flammbestattung auf dem Friedhof in Berlin⸗Wilmersdorf. Richtlinien für die Aufstellung von Hafen⸗

* 8 .

bebauungsplänen. Der Segelflug. Vermischtes: Ehrendenkmal für Christian Nakonz. Blende an Eisenbahnhauptsignalen. Löhne und Preise.

Handel und Gewerbe.

Wegen der Schwierigkeiten, die die häufige Erneuerung der Limite mit sich bringt, bleibt die Berliner Wertpapierbörse am Montag, dem 2. Oktober 1922 geschlossen, doch werden Devisen und Noten wie gewöhnlich notiert. Am Dienstag, dem 3. Oktober d. J. werden die Börsenräume zwecks Erledigung von Reklamationen und zur Er⸗ teilung von Aufträgen bereits um 11 Uhr Vormittags geöffnet. Bis 12 Uhr ist an diesem Tage jeder Handel untersagt.

Der Roheisenausschuß des Eisenwirtschafts⸗ bundes in Essen befaßte sich in seiner gestrigen Sitzung mit der Preisfrage für Lieferungen ab 1. Oktober. Mit Rücksicht auf die durch die Kursklausel bedingte Ermäßigung einerseits sowie auf die durch die 100 prozentige Frachterhöhung verursachte Erhöhung der Selbstkosten andererseits wurden, wie „W. T. B.“ meldet, folgende Erhöhungen der Höchstpreise beschlossen: Hämatit, Cu⸗armes Stahleisen, Ferrosilizium 10 %, Temper⸗Roheisen 38 ℳ, Gießerei⸗ roheisen I und III 889 ℳ, Siegerländer Stahleisen 1050 ℳ, Spiegeleisen 1050 ℳ, Gießereiroheisen Luxemburger Qualität 1177 ℳ. Die neuen Höchstpreise stellen sich demnach wie folgt: Hämatit 30 544 ℳ, Cu⸗armes Stahleisen 29 876 ℳ. Gießerei⸗ roheisen 1 27 413 ℳ, Gießereiroheisen III 27 343 ℳ, Siegerländer Stahleisen 29 763 ℳ, Spiegeleisen 8 —10 % Mn. 32 483 ℳ, Gießereiroheisen Luxemburger Qualität 25 933 ℳ, Ferrosilizium 10 % Mn. 34 443 ℳ, Temperroheisen 30150, ℳ. Die bisherige Kurs⸗ und Frachtklausel bleibt bestehen. Die Preise werden auch weiterhin dekadenweise unter Beibehaltung der Kursklausel festgesetzt. Der bisherige Rabatt von 100 % wird auf 300 % für die Tonne erhöht.

Der Verein deutscher Eisengießereien (Gießerei⸗ verband) in Düsseldorf erhöhte die Gußwarenpreise für Lieferungen ab 1. Oktober um 15 vH. Desgleichen wurden die Preise für Druckmuffenrohre um 8 vH, für Abflußrohre, Formstücke, Flanschenrohre und Vorwärmerohre um 10 vH erböht. Die Vereinigung deutscher Eisenofenfabrikanten erhöhte ihren Teuerungsaufschlag auf 1625 vH, die Kesselofenver⸗

kaufsvereinigung auf 3925 vH; die Topfgußverkaufs⸗

vereinigun EEe. eine um 15 vH vor.

Der Aufsichtsrat der Bingwerke A.⸗G. in Nürnberg hat vorgestern beschlossen, der auf den 21. Oktober einzuberufenden außerordentlichen Generalversammlung die Erhöhung des Gesellschafts⸗ kapitals um 54 Millionen Mark neuer, ab 1. Oktober dividenden⸗ berechtigter Aktien vorzuschlagen. Davon sollen 50 Millionen Mark den alten Aktionären im Verhältnis von einer jungen auf zwei alte Aktien zum Kurse von 200 vH angeboten und 4 Millionen Mark zu Umtauschzwecken für bereits erfolgte Angliederungen zur Verfügung gestellt werden. Um der zunehmenden Geldentwertung und der dadurch bedingten Vermehrung des Geldbedarfs Rechnung zu tragen, sollen ferner der Aufsichtsrat und der Vorstand ermächtigt werden, zu einem geeignet erscheinenden Zeitpunkt weitere Aktien bis zum Höchstbetrage von 46 Millionen Mark auszugeben und im Inter⸗ esse der Gesellschaft zu verwerten.

Am 24. September d. J. wurde in Gotha die Neue Gothaer Lebensversicherungsbank auf Gegen⸗ seitigkeit gegründet. Die Neugründung ist dem „W. T. B.“ zufolge dadurch bemerkenswert. daß sie ohne Anlehnung an Banken oder andere Versicherungsgesellschaften durchgeführt worden ist. Der Gründungs⸗ stock von 10 Millionen Mark ist ausschließlich von Mitgliedern der Alten Gothaer Lebensversicherungsbank aufgebracht worden. Der Geschäftsbetrieb wird sich auf die Lebensversicherung in den ver⸗ schiedensten, bisher üblichen Formen erstrecken; dazu wird außerdem die Versicherung ohne ärztliche Untersuchung treten. Die neue Bank wird nur Markversicherungen abschließen und sich dadurch von allen Währungsverpflichtungen freihalten. Sie wird den Geschäftsbetrieb nach der Zulassung dutch das Reichsaufsichtsamt für Privpatversicherung in aller Kürze aufnehmen.

Wien, 26. September. (W.T. B.) Wochenausweis der Oester⸗ reichisch⸗Ungarischen Bank E(österreichische Geschäfts⸗ führung) vom 15. September (in Klammern Zunahme und Abnahme im Veraleich zum Stande am 7. September) in tausend Kronen: Metallschatz 706 (Abn. 22), Ausländische Guthaben fr Fr. 20 000 000, (gesperrt zugunsten der künftigen Oesterr. Nationalbank) 116 000 000 (unverändert). Kriegsdarlehnskassenscheine 149 691 (Abn. 1 401), Eskomptierte Wechsel, Warrants und Effekten 683 238 678 (Zun. 72 781 077), Darlehen 1 709 779 (Zun. 27 502), Effekten 2587 (Abn. 197), Oesterreichische Staatsschatzscheine 900 603 777 (Zun. 150 001 000), Oesterreichisch⸗Ungarische Bank (Liquidationsmasse) 7 727 594 (unverändert), andere Aktiva 236 346 772 (Zun. 34 769 028), Banknotenumlauf 1 700 865 396 (Zun. 183 686 545), Sichtkassenscheine 15 495 362 (Zun. 15 491 000), Giroguthaben 164 157 871 (Zun. 41 736 909), Guthaben der Oesterreichisch⸗Ungarischen Bank (Liqui⸗ dationsmasse) 593 932 (Zun. 134 372), sonstige Passiva 64 667 089 (Zun. 16 528 205).

Christiania, 25. September. (W. T. B.) Wochenausweis der Bank von Norwegen vom 22. September (in Klammern der Stand vom 15. September)in 1000 Kronen: Metallbestand 147 291 (147 291), ordentliches Notenausgaberecht 250 000 (250 000), außerordentliches Notenausgaberecht 25 000 (25 000), gesamtes Notenausgaberecht 422 291 (422 291) Notenumlauf 373 662 (376 396). Notenreserve 48 629 (45 895), 1⸗ und 2⸗Kronen⸗Noten im Umlauf 9224 (9290). De⸗ positen 132 034 (130 929), Vorschüsse und Wechselbestand 430 040 (433 144), Guthaben bei ausländischen Banken 41 718 (39 857), Renten und Obligationen 9415 (9415).

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 25. September 1922:

Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen

Gelt

Nicht gestellt.

Beladen zurück⸗ geliefert.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Eleftrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 26 September auf 45 510 (am 25. Septemb auf 44 394 ℳ) für 100 kg. 1“ 3

Kartoffelpreise der on des Deutschen

Landwirtschaftsrats. Erzeugerpreise für Speisekartoffeln in

Mark je Zentner ab Verladestation:

weiße rote gelbfleisch. 1 Kartoffeln Berlin, 26. September: 290 300 290 300 320 340 Stettin, 22. September: 310 295 360 Hannover, 25. Sept.: 320 340 380 400

2

1 1“ 1“ ͤ1116“

Berlin, 26. September. (W. T. B.) Großhandels⸗ preise in Berlin, offiziell festgestellt durch den Verband deutscher Großhändler der Nahrungsmittel⸗ und verwandten Branchen, Verbandsgruppe Berlin (E. V., Berlin). Die Preise verstehen sich für ½ kg ab Lager Berlin. Gerstenflocken, lose —,— ℳ, Gersten⸗ graupen, lose 55,00 58,00 ℳ, Gerstengrütze, lose 55,00 56,00 ℳ,

S ose 59,50 61,50 ℳ. Hafergrütze, lose 60,00 61,00 ℳ, afermehl, lose —,— ℳ, Kartoffelstärkemehl 53,00 59,00 ℳ,

11“

8 8 G“ 8 8

Maisflocken, lose 47,25 48,25 Maisgrieß 41,75 4,50 ℳ, Mais⸗ mehl 39,25 40,25 ℳ, Maispuder, lose 53,75 54,75 Makkaroni, lose 79,00 85,00 ℳ, Schnittnudeln, lose 60,00 66,00 ℳ, Reis, Burma 59,00 60,00 ℳ, glas. Tafelreis 60,00 93,00 ℳ, grober Bruch⸗ reis 47,50 52,50 ℳ, Reismehl, lose 47,00 52,50 ℳ, Reis⸗ grieß, lose 38,75 40,75 ℳ, Ringäpfel, amerik. 353,00 400,00 ℳ, getr. Aprikosen, cal. 584,00 600,00 ℳ, getr. Birnen, cal. —,— bis —,— ℳ, getr. Pfirsiche, cal. 250,00 300,00 ℳ, getr. Pflauman 89,00 180,00 ℳ, Korinthen, 1921 Ernte 283,00 320,00 ℳ, Rosinen, kiup. carab., 1921 Ernte 184,00 200,00 ℳ, Sultaninen in Kisten, 1921 Ernte 466,00 500,00 ℳ, Mandeln bittere 196,00 220,00 ℳ, Mandeln, füße 348,00 375,00 ℳ, Kaneel 387,00 500,00 ℳ, Kümmel 250,00 bis 300,00 ℳ, schwarzer Pfeffer 240,00 260,00 ℳ, weißer Pfeffer 318,00 350,00 ℳ, Kaffee prime 475,00 488,00 ℳ, Kaffee superior 463 00 474,00 ℳ, Bohnen, weiße 50,00 56,75 ℳ. Weizen⸗ mehl 49,50 64,50 ℳ, Speiseerbsen 54,50 68,00 ℳ, Weizengrieß 54,75 bis 60,00 ℳ, Linsen 48,50 95,00 ℳ, Purelard 253,00 255,00 ℳ, Bratenschmalz 245,00 248,00 ℳ, Marmelade 56,00 125,00 ℳ, Kunst⸗ honig 49,00 52,00 ℳ, Speck, gesalzen, fett 248,00 250,00 ℳ, Corned beef 12/6 lbs per Kiste 11 700 12 000 ℳ, Auslandszucker raffiniert 80,15 92,60 ℳ, Kernseife —X,— ℳ.

Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkton.

Köln, 26. September. (W. T. B.) (Amtliche Devisenkurse.) Holland 57353,20 G., 57496,80 B. Frankreich 11260,90 G. 11289,10 B., Belgien 1051 1 80 G. 10538,20 B., Amerika 1480,60 G. 1484 40 B., England 6531,80 G. 6548,20 B., Schweiz 27665,35 G. 27734,65 B., Italien 6282,10 G., 6297,90 B., Dänemark 30586,70 G. 30663,30 B., Norwegen 24818,90 G. 24881,10 B. Schweden 38801,40 G., 38848,60 B., Spanien 22322 05 G. 22377.95 B. Prag 4569,25 G., 4580,75 B., Budapest 5642,00 G. 5658,00 B., Wien (neue) 1,80 ½ G., 1,84 ½ B.

Hamburg, 26. September. (W. T. B.) (Börsenschlußkurse.) Deutsch⸗Australische Dampfschiß⸗Gesellschaft 877,00 bis 893,00 bez, Hamburger Paketfahrt 703,00 bis 742,00 bez., Hamburg⸗Süd⸗ amerika 1550,00 bez., Norddeutscher Lloyd 510,00 bez., Vereinigte Elbeschiffahrt 1475,00 bez., Schantunghahn 595 ,00 bis 621,00 bez., Brasilianische Bank 4850,00 bis 5790,00 bez.⸗ Commerz⸗ und Privat⸗Bank 312,00 bis 317,00 bez., Vereins⸗ bank 294,00 bis 301,00 bez., Alsen⸗Portland⸗Zement 2230,00 bis 2340,00 bez., Anglo⸗Continental 2250,00 bez., Asbest Calmon 577,50 bis 599,00 bez, Dynamit Nobel 925,00 bis 940,00 bez., Gerbstoff Renner 3600,00 bez. Nordd. Jutespinnerei —,—B bez., Merck Guano 1965,00 bis 2275,00 bez., Harburg⸗Wiener Gummi 1548,00 bis 1628,00 bez Kaoko —,— G., —,— B., Sloman Salpeter —,— G., —,— B., Neuguinea —,— bez., Otavi⸗ Minen⸗Aktien 5500,00 bez.

Leipzig 26. September. (W. T. B.) Sächsische Rente 56,75, 5 % Leipziger Stadtanleihe 97,50. Allgemeine Deutsche Credit⸗ Anstalt 232,00, Bank für Grundbesitz 187,50, Chemnitzer Bank⸗ verein 260,00, Ludwig Hupfeld 800,00 Piano Zimmermann 945,00, Leipziger Baumwollspinnerei 1310,00, Sächs. Emaillier⸗ u. Stanz⸗ werke vorm. Gebr. Gnüchtel 495,00 Stöhr u. Co. 4350 00. Thür. Wollgarnspinnerei 1330,00, Sächf. Wollgf. vorm. Tittel n. Krüger 1580,00, Tränkner u. Würker 1095,00, Zimmermann⸗Werke 458,00, Germania 700,00, Peniger Maschinenfabrik 370,00, Leipziger Werk⸗ zeug Pittler u. Co. 1040,00, Wotan⸗Werke 1100,00, Leipz. Kammgarn⸗ spinnerei 1300,00, Hugo Schneider 870,00 Wurzner Kunstmühl. vorm. Krietsch 475,00, Hall. Zucker⸗Fabrik —,—, Mittweidaer Kratzen 1200,00, Fritz Schulz jun. 1480,00, Riebeck u. Co. 465,00, Thüring. Gas 398,00, Hallesche Pfännerschaft 605,00.

Frankfurt a. M., 26. September. (W. T. B.) Oesterr. Kredit 331,00, Badische Anilin 1640,00, Chem. Griesheim 1285,00, Höchster Farbwerke 1255,00, Holzverkohlungs⸗Industrie Konstanz 1000,00, Deutsche Gold⸗ und Silberscheideanstalt 1549,00, Adlerwerke Klever 505,00, Hilpert Armaturen 498,00, Pokorny u. Wittekind 625,00, Aschaffenburg Zellstoff 1220,00, Phil. Holzmann 685,00, Wayvß u. Freptag 630,00, Lothringer Zement 800 rep. Zuckerfabrik Waghäusel 935,00, 3 % Mexikanische Silberanleihe —,—.

Danzig, 26. September. (W. T. B.) Noten: Amerikanische 1466,03 G., 1468,97 B., Polnische 17,34 ½ G., 17,40 ½ B. Tele⸗ graphische Auszahlungen: London 6518,45 G., 6531,55 B., Holland 56 943,00 G., 57 051,00 B., Paris 11 188,80 G., 11 211,20 B., Posen 16,22 G., 16,28 B., Warschau 16,47 G., 16,53 B.

Wien, 26. September. (W. T. B.) Türkische Lose —,—, Mai⸗ rente 2400, Februarrente 5300, Oesterreichische Kronenrente 2300, Oesterr. Goldrente 30 000, Ungarische Goldrente 106 000, Ungarische Kronenrente 26 500, Anglobank 121 000, Wiener Bankverein 37 000, Oesterreichische Kreditanstalt 47 800, Ungarische Kreditanstalt 275 000, Länderbank 118 000, Oesterreichisch⸗Ungarische Bank 200 000, Wiener Unionbank 27 000, Lloyd Triestina —,—, Staatsbahn 1 370 000, Süd⸗ bahn 295 000, Südbahnprioritäten 625 000, Siemens u. Haleke 39 000 Alpine Montan 616 000 Poldihütte 650 000, Prager Eisen 1 400 000 Rima Murany 480 000, Skoda⸗Werke 820 000, Brürer Koblen 1 900 000 Salgo⸗Kohlen 2 312 000, Daimler Motoren 24 600, Veitscher Magnesit —,—, Waffenfabrik 38 000, Galizia⸗Petroleum 1 Kaiser⸗Ferdinand⸗Nordbahn —,—, Leykamaklien —,—, Nordbahn 10 590 000.

„London,. 26. September. (W. T. B.) Silber 35 ½, Silber auf Lieferung 35 ¼.

Paris, 26. September. (W. T. B.) Devifenkurse. Deutschland 0,90, Amerika 13,14. Belgien 94,50, England 58,00, Holland 509,75. Italien 56,20, Schweiz 245,25, Spanien 200,50.

Zürich 26 September. (W. T. B.) Devisenturse. Berlin 0,37 ½, Wien 0,00 ¾, Prag 16,80, Holland 207,50, New Pork 535,25, London 23,65 Paris 40,80, Italien 22,90, Brüssel 38,45, Kopen⸗ hagen 111,50, Stockholm 141,50, Christiania 90,50, Madrid 82 00, Buenos Aires 1,.89, Budapest 0,21 ½, Bukarest —,—, Agram 182,00, Warschau 0,06 ⅞.

Amsterdam, 26. September. (W. T. B.) Devisenkurse. London 11,37, Berlin 0,17 ¾, Paris 19,42 ½, Schweiz 48,17 ½, Wien 0,0037 ½. Kopenhagen 53,80, Stockholm 68,25, Christiania 43,70, New York 257 ⅛⅞, Brüssel 18,53, Madrid 39,50, Italien 11,00, Budapest —,—, Prag —,—.

Amsterdam, 26. September. (W. T. B.) 5 % Niederländische Staatsanleihe von 1918 89 , 3 % Niederländische Staats⸗ anleihe 63,00, 3 % Deutsche Reichsanleihe Januar⸗Juli⸗ECoupon —,—, Königlich Niederländ. Petroleum 453,75. Holland⸗Amerika⸗ Linie 115,00, Atchison, Topeka & Santa 109,75, Rock Island —,—, Southern Pacific —,—, Southern Railway 26,75, Union Pacific 159 Anaconda —,—, United States Steel Corp. 1087 1.

Kopenhagen, 26. September. (W. T. B.) Devisenkuese. London 21,22, New York 481,50, Hamburg 0,36,. Paris 36,75, Antwerpen 34,75, Zürich 89,00, Amsterdam 186,75, Stockholm 127,10. Christiania 81,50, Helsingfors 10,65, Prag 15,10.

Stockholm, 26. September. (W. T. B.) Devisenkurse. London 16,72, Berlin 0,28, Paris 28,25, Brüssel 27,30, schweiz. Plätze 70, 80, Amsterdam 146,75, Kopenhagen 79,25, Christiania 64 25, Washington 379,00, Helsingfors 8,35, Prag 12,25.

Christianta, 26. September. (W. T. B.) Devisenkurse. Londen 26,15. Hamburg 0,43, Paris 45,25, New York 592,00, Amsterdam 229,75, Zürich 111,00, Helsingfors 13,25, Antwerpen 42,75, S holm 157,00, Kopenhagen 123,75, Prag 19,00.

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

Liverpool, 25. September. (W. T. B.) Baumwoll 25. .T. B.) 2. e. Umsar 6000 Ballen, Einfuhr 260 Ballen. Septemberlieferung 12,65, Oktoberlieferung 12,46, Novemberlieferung 12,32. Amerikanische 2n Baumwolle je 28 Punkte höher, ägyptische un⸗ verändert. b