1922 / 221 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Oct 1922 18:00:01 GMT) scan diff

Der Jezugspreis beträgt vierteljährlich 660 Mh. Alle Postansalten nehmen Bestellung an; für Verlin außer den Postantalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Eschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Enzelne Nummern hosten 15 Mk. Tel.: Schritleitung Zentr. 10 986, Geschäftsstelle Zentr. 1573. 2

BI

2

88

Anzeigenpreis für den Raum

einer 5 gespaltenen Ginheitszeile

60 Mk. einer 3 gespaltenen Einheitszeile 100 Mh.

Anzeigen nimmt an:

die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers,

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

1X“

Montag, den 2. Oktober,

Postscheckronto: Berlin 41821.

„☚—VFêFn

ev xvx.

Bekanntmachung, betuffend den Uebergang einer

schaft auf das Reich

Bekanntmachung, das

Aufhebung eines Zeitimgsverbots.

Hand

Ernennungen und sontige Personalveränderungen.

Urkunde verfahrens.

Bekanntmachung, betweffend Auflösung eines Vereins.

Bekanntmachung, geänderten Ausgab

pre

Bekanntmachung,

20.

Zeitungsverbot.

Hand

Bekanntmachungen der nach

10.

lichten usw.

Auf

von K 1921 daß d

mit dem 2. Oktober 1922 mit Aktiven und

Reich die R straße

9 hierm

sprüch

mache

genannten Gesetzes nach Ablauf einer Zeit von drei Monaten

dieser dieser im A ““ hr

88

Berlin, den 2. Oktober 1922.

Die durch Beschluß des Reichskalirats vom 8. August d. J. zur Neufestsetzung Bekanntmachung Nr. 174 des Ge für 1922) hat mit Zustimmung des Reichswirtschafts⸗

mini

Wirkung vom 1. Oktober 1922 ab wie folgt neu festgesetzt: für Karnallit mit mindestens 9 vom

die n 1.

Altleder⸗Verwertungsstelle G. m. b.

Auf

Einzelnumnern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlun

ei

Inhalt des amtlichen Teiles: Heutsches Reich.

betwffend Neufestsetzung der Kalipreise für 2

Inland. 16“

elsverbote. Preußen.

über Anwendung des vereinfachten Enteignungs⸗ festge

bereffend das Inkrafttreten der 10. ab⸗ 1 der deutschen Arzneitare 1922 für das ußische Staatsgciet.

der 5. Klasse der

betreffend chen) Klassenlotterie

end Ziehung Preußis ch⸗Süddeuts chen (2

46. Preußi

Vorschrift des Gesetzes vom in den Regierungsamtsblättern veröffent⸗

8

elsverbot.

April 1872

Amtliches. Deutsches Reich. Bekanntmachung.

id des § 7 des Gesetzes über die Abwicklun riegsgesellschaften und Kriegsorganisationen vom 15. Jult (RGBl. Nr. 78 vom 29. Juli 1921) erkläre ich hiermit,

ie Berlin W. 9, Eichhornstraße 9,

Passiven auf das übergeht. Mit der Abwicklung der Restgeschäfte wird machn eichs⸗Kredit⸗Gesellschaft m. b. H., Berlin W. 9, Eichhorn⸗ wie f 9, beauftragt. 1 Grund des § 9 des genannten Gesetzes fordere ich it die Gläubiger der genannten Gesellschaft auf, ihre An⸗ e bei der Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft m. b. H. geltend zu n, wobei ich darauf hinweise, daß auf Grund des 8 8 des nichtangemeldete Forderungen spätestens seit Veröffentlichung Erklärung erlöschen; falls der Gläubiger an dem Tage Veröffentlichung seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt uslande hat, beträgt die Frist ein Jahr.

1

behör

92 Mini

*„

Der Neichsschatzminister. J. A.: Landauer.

sonen Artik und 5.

Vol

betreffend Neufestsetzung der Kalipreise für das Inland.

der Kalipreise ermächtigte Kommission (vgl. des Reichskalirats vom 8. August 1922

der H „Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staats⸗

teriums die Kalisalzhöchstpreise für das Inland mit

werden darf.

von 12 vom

Für die Chlorkalium von 2400 und saures Kali

Aufträge, welche nach dem 19. Juli d. Kalisyndikat G. m. b. H. für prompte Lie⸗ und noch nicht erledigt sind.

anzeiger Nr. 237 a) und der Verordnung über den und Futtermitteln 24. Juni 1916 RGBl. S.

Auf Grund der Verordnung

November

nschließlich des Portos abgegeben.

g oder vorherige Einsendun

ein, so daß Karnallit mit 1278 Pfennig sowie Kainit und Rohsalze mit 12 bis 15 vom Hundert KaO mit 1535 Pfennig für 1 vom Hundert Kali (K.0) im Doppelzentner nebst einer Anfuhrgebühr bis zur Station beim Bezuge von Stückgut von 800 Pfennig für den Doppelzentner berechnet

Für hochprozentigen Karnallit mit einem Mindestgehalt undert Kali (Ka⸗O) zur Darstellung von

Magnesiummetall auf 1181 Pfennig für 1 vom Hundert Kali

(KS) im Doppelzentner nebst einer Ausklaubungsgebühr von

40 für den Doppelzentner.

Herstellung von doppelt gereinigtem und chemisch reinem mit über 60 vom Hundert KzO0 wurde ein Aufschlag für doppelt gereinigtes und chemisch reines schwefel⸗ 8 ein Aufschlag von 3100 für den Doppelzenter Kz2O0 etzt.

Die vorstehend angeführten neuen Preise gelten für alle beim Deutschen erung eingegangen

111A“; 8 88. irats.

lirats 8

ögg

Bekannimachu!t g. 3

Das am 24. August 1922 für den Bezirk der stä dtischen

Polizeibehörde Hamburg ergangene Verbot der Wochen⸗ schrift „Fridericus“ ist aufgehoben worden.

Hamburg, den 29. September 1922.

Der Polizeipräsident. Dr. Campe.

Beschluß.

Das Bezirksamt Miltenberg als zuständige Bezirksverwaltungs⸗

de beschließt in Anwendung der Bundesratsbekanntmachung zur

Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep⸗ tember 1915 (-RGBl. S. 603)

der Ausführungsbestimmungen hierzu, sterialbekanntmachung vom 9. Oktober 1915 (baver. Staats⸗ Handel mit Lebens⸗ zur Bekämpfung des Kettenhandels vom 581 in der Fassung der Bekannt⸗ bayer. Staatsanzeiger Nr. 92

und

ung vom 19. April 1922

olgt:

Dem Bierbrauereigehilfen YValentin Faust in Miltenberg, geboren am 9. September 1898 in Eisenbach, wird der Handel mit Wein, Apfelwein, Spirituosen und Obst wegen Unzuverlässigkeit des Faust in bezug auf den Handelsbetrieb untersagt. Die Untersagung des Handels wirkt für das Reichsgebiet.

Faust hat die Kosten des Verfahrens zu tragen, wobei für Fenenwettigen Beschluß eine Gebühr von 2000 in Ansatz ommt.

Vorstehender Beschluß auf Kosten des Faust Miltenberger Tagblatt im Reichsanzeiger zu öffentlichen.

ist und

im ver⸗

Miltenberg, den 23. September 1922.

Bezirksamt. J. V.: Dr. Wielandt.

Bekanntmachung.

zur Fernhaltung unzuverlässiger Per⸗ vom Handel vom 23. September 1915 in der Fassung des

els III der Wuchergerichtsverordnung vom 27. November 1919

der Bekanntmachung des Hessischen Landesernährungsamts vom

1919 wird den Milchhändlern Christian

z, Bernardstraße 690, und Karl Anselm, Krafftstraße 1,

Handel mit frischer Milchuntersag Offenbach am Main, den 28. September 1922.

Der Oberbürgermeister. Stadtwucheramt. Kappus, Beigeordneter.

88

Hundert und weniger als 12 vom Hundert K2O in gemahlenem Zustand . 983 Pfg. Rohsalze nit 12 bis 15 vom Hunderk KO in T Düngesalze mit 18 bis 22 vom Hundert K.O . 1601 8 ““ WI“ 2 1I Chlorkalium 50 60 911“ 8 über 60 10 86088 schwefelsaures Kali mit über 42 vom Hundert KzO 4416 schwefelsaure Kalimagnesia . . .146853 für 1 vom Hundert Kali(K⸗O) im Doppelzentner. Gleichzeitig wurden die Köchstpreise für das Inland für achbenannten Alten von Kalisalzen wie folgt erhöht: Für Rohsalze zu böeeshecen Zwecken, auch zu Bade⸗ und Klärzwecken trit ein reisaufschlag von 30 vom Hundert 8

und

„Iö“

b. H

Auf Grund des 8 Enteignungsverfa S. 211 Gesetzes auf das der Ueberlandzentrale Süd

8

Preußen. Staatsministerium.

Dee Kammergerichtsräte Geheimen Justizräte Thusius Volz sind zu Mitgliedern des Gerichtshofs zur Ent⸗ scheidung der Kompetenzkonflikte ernannt worden.

8

——

1 des Gesetzes über ein vereinfachtes hren vom 26. Juli 1922 (Gesetzsamml. ) wird hierdurch bestimmt, daß die Vorschriften dieses harz G. m.

Hin Bleicherode durch Erlaß vom 15. September 1919

——————

für die Kreise Grafschaft Hohenstein und Worhis Enteignungsrecht Anwendung zu finden haben. Berlin, den 27. September 1922. G Das Preußische Staatsministerium. Der Minister für Handel und Gewerbe. 3 J. A.: Krohne.

verliehene

1. 8 Finanzministeriun

1 Rentmeisterstelle bei der Staatlichen Kreiska se in

Oels, Regierungsbezirk Breslau, Besoldungsgruppe 9 nach

Dienstalter, ist zum 1. Dezember 1922 zu besetzen. Meldungen bis 20. Oktober 1922 an

den vorgesetzten Regierungspräsidenten. 1“

8

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Lehrer Dipl.⸗Ing. Künkler ist zum Studienrat an den Staatlichen Vereinigten Maschinenbauschulen in Köln ernannt worden.

Ministerium des Innern.

Der Magistratsrat Wimmel in Charlottenburg ist zum Regierungsrat in der preußischen allgemeinen Staatsverwaltung ernannt worden.

——

Auf OGrund des § 14 Abs. 2 in Verbindung mit § 7 Ziffer 5 und 6 und § 8 Ziffer 3 des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 21. Juli 1921 (RGBl. I. S. 585) wird hiermit der Bund der Niederdeutschen e. V. (Sitz in Ham⸗ nnkg mit allen seinen Gauleitungen und Unterabteilungen für den gesamten Bereich des Freisfants Preußens für auf⸗ gelöst erklärt.

Berlin, den 28. September 1922.

Der Minister des Innern. D8. W.

Justizministerium.

ö“

Zu KGRäten sind ernannt: EStA. Koffka von der StA. bei dem KG., LGRat Sölling aus Altona, die AGRäte Wiedemann und Leopold Wolff vom AG. Berlin⸗Mitte, Dahmann aus Kalkberge, Martini aus Rathenow.

Zu OLCRäten sind ernannt: LGRat Dr. Stern aus Beuthen (O. Schl.) in Breslau, LGRat Sta rcke aus Hannover, die ACRäte Dr. Gustav Schmidt aus Hannover, Dr. Lange aus Soltau, Ramm aus Wilhelmshaven in Celle, die LEGRäte Sehmsdorf und Sträter aus Düssel⸗ dorf, Dr. Dücker aus Duisburg und Schumacher aus Köln in Düsseldorf, die LGRäte Dr. Lang aus Frankfurt a. M. und Meiners aus Hanau in Frankfurt a. M., LGRat Hugo Schmidt und AGRat Dr. Roser in Kiel daselbst, LGRat Sello vom LG. I in Berlin in Marienwerder.

Der ordentliche Professor in der rechts⸗ und staatswissen⸗ schaftlichen Fakultät der Universität in Breslau Dr. Schott ist unter Belassung in diesem Amte zugleich zum OLGRat da⸗ selbst ernannt.

u LGDir. sind ernannt: die LGRäte Friedrich Schmidt,

Dr. Fritz Schulze und von Wedel⸗Parlow vom LG. III in Berlin, Dr. Heintzel und Dr. Erich Schultze aus Beuthen (O. Schl., Bandmann und Dr. Regen aus Ratibor, die AGRäte Dr. Kohler und Steinhaus vom AG. Berlin⸗ Mitte sowie StARat Junge aus Potsdam bei dem LG. I in Berlin, die LGRäte Peltason und Dr. Sachs vom LG. I, Friedrich Schneider vom LG. III bei dem LG. II in Berlin, Kroner, Ohnesorge, Dr. Püschel und Dr. Rippner vom 2G. I bei dem LG. III in Berlin, ischer in Cottbus daselbst, Baum in Guben daselbst, ehmann aus Kiel in Landsberg a. W., Achilles aus Köslin und Fabig aus Liegnitz in Prenzlau, AGRat Dr. Hünerfeld aus Waldenburg (Schles.) in Breslau, OLGRat Grau aus Frankfurt a. M. in Hanau, LGRat Eggers aus Lüneburg in Aurich, OLGRat Dannhausen aus Celle in Göttingen, OLGRat Detmold aus Hamm und AGRat Dr. Brandmüller aus Emden in Hannover, AGRat Bowe aus Hörter in Verden, LGRat Dr. ermsen aus Essen in Duisburg, LGRat Schnitger aus Bielefeld in Arnsberg, OLCRat Dr. Hennigaus Hamm in Dortmund, LGRat anicke und AGRat Josef Schulte in Dortmund daselbst, GRat Reichling in Essen daselbst, AGRat Sugseedee aus Bottrop in Paderborn, LGRat Dr. Schulenburg in Altona daselbst, LGRat Dr. Simon in Aachen daselbst, LGRat Ditt⸗ mann in Bonn daselbst, AGRat Birkenhagen aus Hachen⸗ burg in Insterburg, die LGRäte Schwantes aus Ratibor und von Meding aus Allenstein in Königsberg i. Pr.,