1922 / 222 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Oct 1922 18:00:01 GMT) scan diff

Hundertfache gestiegen. Uebrigens haben die Güter zum guten Teil guch für die neue Ernte sich damit schon im Sommer eingedeckt. Im Lande steigert man den Preis für Kartoffeln jeden Tag, und damit wird die Zurückhaltung des Produkts in Erwartung noch höherer reise zum Schaden des so schwer notleidenden Volkes noch gefördert. Der Landbund besoldet eigene Sekretäre für die Herbeiführung von Massenprotesten gegen die Umlage! Die agrarische Preispolitik, die auch der Minister befürwortet liegt nicht im Interesse der Arbeiterschaft, nicht im Interesse der breiten Schichten des Volkes. Der Grund und Boden muß eben in die Hand der Allgemeinheit übergeführt werden.

Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Wen⸗ dor ff: Der Herr Vorredner hat hier einige statistische Zahlen vor⸗ geführt, die ich ihrer Unrichtigkeit halber doch nicht unwidersprochen lassen möchte. Das heißt: die Zahlen sind richtig; dem sie sind aus der amtlichen Niederschrift über die 60. Sitzung betreffend allgemeine Düngerangelegenheiten, entnommen, die ich selbst dem Ferm Ab⸗ geordneten oder seinen Parteifreunden zur Verfügung gestellt habe; aber leider ist das, was er daraus entnommen hat, nicht ganz zu⸗ treffend. (Zuruf links.) Herr Kollege Meyer, hören Sie doch erst mal zu, was ich sagen will. (Erneuter Zuruf links.) Ja, ich bin mit allen einig, wenn Sie etwas sachlich Richtiges meinen. Im übrigen, glaube ich, wird Herr Kollege Milberg ebensowenig behaupten mit mir einig zu sein, wie ich es von mir ihm gegenüber behaupte. Aber in landwirtschaftlichen Fragen kommt es nicht auf die politische Auffassung an, und am allerwenigsten in statistischen Fragen, sondern in diesem Falle muß ich dem Herrn Kollegen Klaußner mit Bräsig sagen: „In die Fixigkeit war er mir vielleicht über“, aber in der Richtigkeit, glaube ich, war er etwas im Hintertreffen geblieben. (Na, nal links.) Er hat durchaus richtig ausgeführt, daß die Preise für Phosphorsäure um das 3 ¾ fache um 375 % gegen das Vor⸗ jahr gestiegen sind, daß das aber nicht so erheblich zu Buche schlagen könne, da nun die Landwirtschaft nur verhältnismäßig wenig Phos⸗ phorsäure gebrauche und den teuren Stickstoffdünger nicht in dem Maße anwende, so daß die Landwirtschaft noch etwas spare. Zunächst würde ich Herrn Abg. Klaußner empfehlen, einmal durchzurechnen, ob die 80 300 t reine Phosphorsäure, die die Landwirtschaft in diesem Jahre mit 135 je Kiloprozent gekauft hat, nicht mehr kosten als die 130 000 t reine Phosphorsäure, die sie im Jahre 1913 zum Preise von, sage und schreibe, 36 3 je Kiloprozent gekauft hat. (Hört, hört! rechts.)

Aber ganz abgesehen davon, Herr Kollege Klaußner, man muß eine Statistik richtig und vollständig wiedergeben. Sie müssen nämlich nicht übersehen, daß, wenn auch die Steigerung der Phos⸗ phorsäurepreise eine verhältnismäßig höhere gewesen ist als die der Stickstoffpreise, nun gerade umgekehrt die Anwendung des Stick⸗ stoffdüngers unendlich viel mehr gestiegen ist, als es nach Ihren Angaben scheinen könnte. Sie haben so getan, als ob der Land⸗ wirtschaft für die Aufwendungen für Stickstoffmittel keine höheren Ausgaben erwachsen. Demgegenüber möchte ich doch darauf auf⸗ merksam machen, daß die Landwirtschaft im Jahre 1913 36 000 t reinen Stickstoff anwendete zu einem Preise je Kiloprozent von 1,20 in Form von Kalkstickstoff und von 1,30 in Form von schwefelsaurem Ammoniak, daß sie aber im Frühjahr dieses Jahres 88 000 t reinen Stickstoff zur Verwendung gebracht hat (hört, hört! rechts), also mehr als das Doppelte, zu einem Preise für Kalkstickstoff von 215,60 gegen 1,20 und in Form von schwefel⸗ saurem Ammoniak in diesem Jahre von 242,20 gegen 1,30 ℳ; und ebenso liegen die Verhältnisse hinsichtlich der Verwendung von Kalidünger. Allerdings wird man in diesem Falle wohl das große Einmaleins zu Hilfe nehmen müssen. Die entsprechenden Ver⸗ wendungsziffern sind hier die folgenden: im Jahre 1913 32 000 t reines Kali gegenüber 240 760 t reines Kali im letzten Jahre (hört, hört! rechts), also das 80 fache. Dann kommt die Rechnung wieder heraus, auf die ich Herrn Klaußner vorhin schon hingewiesen habe.

Herr Abgeordneter Klaußner folgert nun weiter, ich hätte insofern etwas Unrichtiges gesagt, als ich die Kosten des Düngerberbrauchs für September d. J. meinen Ausführungen zu⸗ grunde legte und nicht die Zahlen vom Frühjahr, nämlich der Zeit, in der der Dünger für die jetzige Ernte gekauft und verwendet werden mußte. Ich kann Ihnen, Herr Kollege, den Vorwurf nicht ersparen, daß sie nicht dem zugehört haben, was ich ausgeführt habe. Ich habe gesagt, die Landwirtschaft muß im Preise für ihre Ernte so viel hereinbekommen, daß sie den höheren Düngerpreis auch be⸗ zahlen kann. (Zuruf links: Das ist Ihre Schlußfolgerung!) Mit vollem Recht! (Widerspruch links.) Herr Kollege Klaußner, Sie sind wohl selber Landwirt, und ich glaube, daß Sie auch Ihr Getreide nicht öfter als einmal im Jahre umsetzen können; Sie werden auch das Geheimnis nicht erfunden haben, Ihr Getreide öfter zu verkaufen. Mit anderen Worten: Sie müssen aus dieser Ernte in den Stand gesetzt werden, wenigstens die Vorbereitungskosten für die neue Ernte aufzubringen. (Sehr richtig! bei der D. nat. V.⸗P.) Das ist das, was man mit dem nicht gerade schönen Fremdworte als Reproduktionskosten der Landwirtschaft bezeichnet. Sie müssen die Düngerkosten für die nächste Ernte hereinbekommen in dem Erlös für die diesjährige, sonst steht die Karre still und Sie können nicht ent⸗ sprechende Düngemittel anwenden, und damit verringert sich mit Sicherheit die Ernte im nächsten Jahre. Das geht auf Kosten des Verbrauchers, und insofern hängen tatsächlich die Belange der Land⸗ wirtschaft und der Verbraucherschaft aufs engste zusammen. Nicht um der schönen Augen der Landwirtschaft willen müssen diese Preise bezahlt werden, sondern damit die Landwirtschaft Dünger ins Land stecken kann und die Verbraucherschaft im nächsten Jahre eine ent⸗ sprechende Ernte bekommt und Brot essen kann. (Sehr richtig! bei der Deutschnationalen Volkspartei und in der Mitte.)

Um 5 ¼ Uhr wird die Fortsetzung der Beratung auf Diens⸗ tag, 11 Uhr, vertagt (außerdem Anfragen und Anträge aus dem Hause, betreffend die oberschlesischen Angelegenheiten). G

Parlamentarische Nachrichten. Im Reichstagsausschuß für Verdrängungs⸗

schäden wurde unter dem Vorsitz des Abg. Brüninghaus (D. Vp.) der Verordnungsentwurf über Zahlungen auf Grund des Verdrängungs⸗, des Kolonial⸗ und des Auslandsschädengesetzes behandelt. Wie das „Nachrichtenbüro des Vereins deutscher öö berichtet, wurden in der Aussprache im Interesse der Geschädigten und zur Förderung des Wiederaufbaus verschiedene Abänderungen des Ver⸗ ordnungsentwurfs verlangt, die davon ausgingen, daß einerseits die Grenze der Leistungsfähigkeit des Reichs nicht überschritten werden dürfe, andererseits die Bestimmungen über den Zahlungsplan der seit dem 28. Juli 1921 eingetretenen Ent⸗ wertung der Mark angepaßt werden müßten. Es wurde beschlossen,

Gestellt... 5 455

daß die Grenze von 140 000 für die Schatzanweisungen mit sechsmonatiger Laufzeit auf 1 Million erhöht und der Rest der Ent⸗ Esspnng in Schatzanweisungen gezahlt werden soll, die mit je einem Achtel innerhalb der nächsten acht Jahre eingelöst werden sollen. Damit ist vor allem den Bedürfnissen des kleinen Mannes Rechnung getragen. Die kleinen Geschädigten erhalten damit die Barmittel zum Ersatz der verlorengegangenen Habe, während ihnen, soweit sie gewerblich und beruflich täͤtig sind, durch die Hingabe einer Million in Schatzanweisungen mit sechsmonatiger Lauffrist auch die Mittel dazu in die Hand gegeben werden, in bescheidenen Grenzen die zer⸗ störte Wirtschaft wieder in Gang zu bringen und mit ihrer Familie nützliche Glieder innerhalb der Volksgemeinschaft zu werden. M. Eine längere Diskufsion entstand über den A ntrag des Abg. Dr. Deermann (Bayer. Vp.), daß die Geschädigten be⸗ rechtigt sein sollen, die Schatzanweisungen zur eigenen Steuer⸗ und Zwangsanleihezahlung an das Reich zum Parikurs zu verwenden. Eine dementsprechende Entschließung des Reichstags aus dem Jahre 1921 liegt bereits vor. Nach der Ansicht der Kegierung wäre hierzu aber eine Abänderung der Steuergesetze nötig, abgesehen davon, daß eine Steuerzahlung durch andere als die bisher geltenden Zahlungsmittel im Interesse einer gesunden Steuerpolitik durchaus zu d (D. Bp.) b g. Dauch Vp.) beantragte, daß die für Ansprüche aus den Entschädigungsgesetzen gegebenen Schatzanweisungen 8b als Zahlungsmittel im Sinne der Vermögenssteuergesetze gelten sollen, bis sie vom Reiche eingelöst find. Abg. Fleischer (Zentr.) schlug vor, mit der Entscheidung über die Verwendung der Schatz⸗ anweisungen zu steuerlichen Zwecken zu warten, bis von seiten der Regierung genügende statistische Unterlagen über den voraussichtlichen Ausfall an Steuern infolge dieser Maßnahmen vorgelegt seien und bis die Regierung autoritativ erklärt habe, ob für sie die Steuerzahlung durch Schatzanweisungen überhaupt tragbar sei. Abg. Giebel (Soz.) machte auf die Folgen auf⸗ merksam, die sich für das Liquidationsschädengesetz ergeben würden, wenn jetzt die Steuerzahlung in Schatzanweisungen erlaubt werde. Ein ungeheuerlicher Steuerausfall wäre dann nicht zu vermeiden. vese ich errenz (Regat abrang daß im Interesse der igten eine mögli nelle Erledigun

stG. 8 v“

Als nun die Abstimmung vorgenommen werden sollte, bezweifelte Abg. Giebel (Soz.) die Beschlußfähigkeit des Ausschusses und verließ gleichzeitig den Saal. Der Vorsitzende Abg Brüninghaus (D. Pp.) trug infolgedessen Bedenken, eine Abstimmung vornehmen zu lassen, ohne daß die vorgeschriebene An⸗ zahl von Mitgliedern des Ausschusses anwesend sei. Er stellte jedoch fest, daß, nachdem über den grundlegenden § 2 des Verordnungs⸗ entwurfs bereits ordnungsgemäß abgestimmt worden sei, nun⸗ mehr nach seiner Auffassung von seiten der Reichsregierun unbedingt dafür gesorgt werden müsse, daß die soeben be⸗ schlossenen erhöhten Sätze für die Entschädigungen so schnell wie möglich zur Anwendung kommen. Diesen Ausführungen des Vor⸗ sitzenden schloß sich auch der Ausschuß an. Von seiten der Reichsregierung wurde hierzu erklärt, daß wohl keine Be⸗ denken dagegen beständen, die zwischenzeitliche Zahlungsverfügung des Reichsfinanzministers entsprechend den zu § 2 des vorliegenden Ver⸗ ordnungsentwurfs gefaßten Beschlüssen des Ausschusses zu gestalten. Hierauf vertagte sich der Ausschuß.

Der finanzpolitische Ausschuß des vorläufi wirtschaftsrats hielt heute eine Sitzung. b

Handel und Gewerbe.

Der Aufsichtsrat der ABccumulatoren⸗Fabrik Aktien⸗ gesellschaft, Berlin⸗Hagen i. W. beschloß laut Meldung des „W. T. B.“ in der Sitzung vom 30. September 1922 in einer auf den 25. Oktober 1922 einzuberufenden außerordentlichen General⸗ versammlung die Erhöhung des Stammaktienkapitals der Gesell⸗ schaft von 20 000 000 auf 40 000 000 vorzuschlagen. Außerdem sollen 20 000 000 Vorzugsaktien, mit einfachem Stimm⸗ recht und mit 25 87 eingezahlt ausgegeben und einem Treuhänder überlassen werden. 10 000 000 sollen den alten Aktionären im Verhältnis von 2:1 zu 500 vH angeboten werden, während weitere 10 000 000 der Gesellschaft zur freien Verfügung verbleiben sollen. Die neuen Aktien sollen vom 1. Januar 1923 ab dividenden⸗ berechtigt sein.

In der ge b Generalversammlung der Selve⸗ Aktiengesellschaft, in der fünf Aktionäre 68 008 Aktien ver⸗ traten, wurde laut Meldung des „W. T. B.“ beschlossen, an Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft die Ermächtigung zu erteilen, eine öW zwischen den Firmen C. Heckmann A.⸗G.,

uisburg, Vereinigte Deutsche Nickelwerke A.⸗G., werte, Wieland⸗ werke A.⸗G., Ulm, und der Selve⸗Aktiengesellschaft zu vereinbaren und die Einzelheiten des Vertrages festzusetzen. Im Zusammenhang hiermit wurde das Ende des Geschäftsjahres vom 30. Juni auf den 30. September eines jeden Jahres verlegt. Dividendenvorschläge. Farbwerke Franz Rasquin A.⸗G. 6 vH für die Vorzugsaktien und 50 vH für die Stammaklien.

Wien, 2. Oktober. (W. T. B.) Der Wiener Bank⸗ verein erhöht sein Aktienkapital von einer auf zwei Mil⸗ liarden. Die Hälfte der neuen Aktien soll den Aktionären zum Bezuge angeboten werden. Eine weitere Erhöhung des Aktien⸗ kapitals soll entsprechend der Wertsteigerung der Aktiven der Gesell⸗ schaft erfolgen, und zwar durch Aufstempelung des gegenwärtigen Nennbetrages der Aktien von 400 Kronen auf einen Betrag, welchen die Verwaltung als im Interesse der Aktionäre gelegen ansehen wird. Moskau, 30. September. (Russische Telegraphen⸗Agentur.) Unter dem Namen Russische Handelsbank wird hier die erste russische Aktienbank eröffnet. Gründer der Bank ist Olof Aschberg, früherer Direktor der Nya⸗Banken, Stockholm. Das Grundkapital der neuen Bank wird zehn Millionen Goldrubel betragen. Es werden 100 000 Aktien ausgegeben. Die Staatsbank entsendet Vertreter in die Verwaltung der Bank und hat das Recht, die Geschäftsführung der Bank zu kontrollieren. „London, 1. Oktober. (W. T. B.) Wie die Blätter melden, überstiegen die Einkünfte der Staatskasse während der ersten sechs Monate des laufenden Finanzjahrs (1. April bis 30. Sep⸗ tember) die Ausgaben um 56 469 568 Pfund Sterling, während in der Zeit des Vorjahrs ein Defizit von 41 830 689 Pfund Sterling zu verzeichnen war. 8

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Wagengestellung für Koble, Koks un d Briketts

8 Ruhrrevier Oberschlesisches Revier

Anzahl der Wagen

am 30. September 1922: Gestellt.. 20 550

Nicht gestellt .. 5 Beladen zurück⸗ X1.““ 19 121

am 1. Oktober 1922:

Nicht gestellt... keine Beladen zurück⸗ geliefernt.. . 5 314

—.

Berlin, 2. Rtober. (W. T. B.) G

preise in Berlin, offiziell festgestellt durch den Verband deutscher Großhändler der Nahrungsmittel⸗ und verwandten Branchen, Verbandsgruppe Berlin (E. V., Berlin). Die Preise verstehen sich

graupen, lose 64,00 70,00 ℳ, Gerstengrütze, lose 62,00 67,00 ℳ, Haferflocken, lose 82,50 90,00 ℳ, Hafergrütze, lose 75,50 79,00 ℳ, Hafermehl, lose —,— ℳ, Kartoffelstärkemehl 56,75 62,00 tb, Maisflocken, lose 52,50 53 50 ℳ, Maisgrieß 56,75 58,00 ℳ, Mais⸗ mehl 53 50 54,50 ℳ, Maispuder, lose 66,50 67,50 ℳ, Makkaroni, lose 79,00 85,00 ℳ, Schnittnudeln, lose 72,00 74,00 ℳ, Reis, Burma 82,50 84,00 ℳ, glas. Tafelreis 85,00 122,00 ℳ, grober Bruch⸗ reis 68,00 77,75 ℳ. Reismehl, lose 71,50 77,75 ℳ, Reis⸗ grieß. lose 61,00 62,75 ℳ, Ringäpfel, amerik. 445,00 485,00 ℳ, etr. Aprikosen, cal. 1060,00 1198,00 ℳ, getr. Birnen, cal. —,— is —,— ℳ, getr. Pfirsiche, cal. 473,00 520,00 ℳ, getr. Pflaumen 92,00 180,00 ℳ, Korinthen, 1921 Ernte —,— bis —,— ℳ, Rosinen, kiup. carab., 1921 Ernte 262,00 301,00 ℳ, Sultaninen in Kisten, 1921 Ernte 632,00 693,00 ℳ, Mandeln bittere 249,00 279,00 ℳ, Mandeln, süße 404,00 444,00 ℳ, Kaneel 717,00 767,00 ℳ, Kümmel 274,00 bis 325,00 ℳ, schwarzer Pfeffer 268,00 293,00 ℳ, weißer Pfeffer 371,00 393 00 ℳ, Kaffee prime 574,00 582,00 ℳ., Kaffee superior 565 00 573,00 ℳ, Bohnen, weiße 61,25 71,00 Weizen⸗ mehl 57,85 71,00 ℳ, Speiseerbsen 63,50 81,00 ℳ, Weizenarieß 67,00 bis 72,00 ℳ, Linsen 65,50 110,00 ℳ, Purelard 307,00 310,00 Bratenschmalz 300,00 303,00 ℳ, Marmelade 60,00 125,00 ℳ, Kunst⸗ honig 52,00 55,00 ℳ, Speck, gesalzen, fett 305,00 310,00 ℳ, Corned beef 12/⁄6 lbs per Kiste 14 600 14 800 ℳ, Auslandszucker, raffiniert 97,00 110,00 ℳ, Kernseife —,— ℳ. 1“

8 ..“ Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.

Köln, 2 Oktober. (W. T. B.) (Amtliche Devisenkurse. Holland 70511,75 G., 70688,25 B. Frankreich 13732,80 G. 13757,20 8 Belgien 12858 90 G. 12891,10 B., Amerika 1810,20 G., 1814,80 B. England 7030,05 G. 7949,95 B., Schweiz 33632,90 G., 33717,10 B. Italien 7650,40 G. 7669,60 B., Dänemark 37003,65 G., 37096,35 B., Norwegen 30961,25 G. 31038,75 B., Schweden 47915,00 G., . E 6 88 27434 25 B., Prag 5642,90 G., 5657, 8 udapest 7210,0 7390,00 B., Wie 221910.. zud 8 8 B., Wien (neue)

Hamburg, 2. Oktober. (W. T. B.) (Börsenschlußkurfe. Deutsch⸗Australische Dampfschiff⸗Gesellschaft 857% bis 983,00 8 Hamburger Pafetfahrt 957,00 bis 970,00 bez., Hamburg⸗Südamerika 1645,00 bis 1680,00 bez., Norddeutscher Lloyd 658,00 bis 671,00 bez, Vereinigte Elbeschiffahrt 1575,00 bis 1580,00 bez., Schantungbahn 675,00 bis 700,00 bez., Brasilianische Bank 7000,00 bis 7350,00 bez., Commerz⸗ und Privat⸗Bank 320,00 bis 326,00 bez., Vereins⸗ bank 297,00 bis 303,00 bez., Alsen⸗Portland⸗Zement —,— G., —,— B., Anglo⸗Continental 3190,00 bis 3420,00 bez., Asbest Calmon 623,00 bis 652,00 bez., Dynamit Nobel 987,00 bis 999,00 bez, Gerbstoff Renner 1000,00 bis 1010,00 bez., Norddeutsche Jutespinnerei 270,00 bez., Merck Guano 1800,00 bis 1900,00 bez., Harburg⸗Wiener 2600,00 bez., Kaoko 315,00 bis 325,00 bez., Sloman Salpeter —,— G., Neuguinea —,— G., —,— B., Otavi⸗Minen⸗ Iünes ö1“ G., —,— B tavi⸗Minen

anzig, 2. Oktober. (W. T. B.) Noten: Amerikanische 1783,21. G., 1786,79 B., Polnische 20,97 G., 21,03 B. Tele⸗ graphische Auszahlungen: London 7892,10 G., 7907,90 B., Holland 69 930,00 G. 70 070,00 B., Paris 13 586,40 G., 13 613,60 B., Posen 20,47 G., 20,53 B., Warschau 20,47 G., 20,53 B.

Wien, 2. Oktober. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Amsterdam 28 750,00 G., Berlin 4235,00 G., Kopen⸗ hagen 14 985,00 G., London 325 100,00 G., Paris 5634,00 G., Bech 13 835,00 G., Marknoten 4225,00 G., Lirenoten 3112,50 G., Jugoslawische Noten 986,00 G., Tschecho⸗Slowakische Noten 2265,00 G., Polnische Noten 820,00 G., Dollar 73 800,00 G., Ungarische Noten 2970,00 G.

Nexa se 2. Oktober. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale (Durchschnittskurse): Amsterdam 12,43, Berlin 1,85, Christiania 5,45, Kopenhagen 6,58, Stockholm 8,52 ½, Zürich 6,05, London 1,40 ½, New York 32,30, Wien 0,04 ½, Marknoten 1,55, Polnische Noten 0,38, Pariser Devisen —,—.

London 2. Oktober. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 57,92 Belgien 61 60 ½, Schweiz 23,51, Holland 11,35, New York 439,31, Spanien 29,05, Italien 102,93, Deutschland 7875, Wien 320 000, Bukarest 710,00.

„London. 2. Oktober. (W. T. B.) Silber 35 7⁄16, Silber auf Lieferung 355⁄16.

London, 2. Oktober. (W. T. B.) Privatdiskont 251.

Paris, 2. Oktober. (W. T. B.) Devisenkurse. Deutschland 0,75, Amerika 13,17 ½, Belgien 94,00, England 57,92 ½, Holland 510,25, Italien 56,40, Schweiz 246,00, Spanien 199,50. 1

Zürich, 2. Oktober. (W. T. B.) Devisenkurse. Berlin 0,31, Wien 0,00 ¼, Prag 16,60, Holland 207,75, New York 536,00, London 23,52 ½, Paris 40,70, Italien 22,90, Brüssel 38,15, Kopen⸗ hagen 6 91,50, Madrid 81,10. Buenos Aires 1,90, Budapes 2, Bukarest —,—, Agram 182,50, Warschau 0,06. C“

Amsterdam, 2. Oktober. (W. T. B.) Devisenkurse. London

Kopenhagen 52,60, Stockholm 68,35, Christiania 44,35, New Yorf 258,75, Brüssel 18,42 ½, Madrid 39,10, Italien 11,02 ½, Budapest

—,—, Prag —,—

7 7

Amsterdam, 2. Oktober. (W. T. B.) 5 % Niederländische

—,—, Königlich Niederländ. Petroleum 446,00, Holland⸗Amerika⸗ Linie 112,00, Atchison, Topeka & Santa Fe —,—, Rock Island —,—, Southern Pacifie —,—, Southern Railway 26,00, Union Pacific 1587 Anaconda —.—, United States Steel Corp. 107 ⅞.

Kopenhagen, 2. Oktober. (W. T. B.) Debvisenkurse. London 21,49, New YPork 491,00, Hamburg 0,30, Paris 37,25, Antwerpen 36,10, Zürich 91,65, Amsterdam 189,75, Stockholm 129,30, Christiania 87,20, Helsingfors 10,90, Prag 15,30.

Stockholm, 2. Oktober. (W. T. B.) Devisenkurse. London 16,64, Berlin 0,24, Paris 28,85, Brüssel 27,30, schweiz. Plätze 71 00, Amsterdam 147,35, Kopenhagen 77,75, Christiania 65,00, Washington 380,50, Helsingfors 8,14, Prag 12,00.

Christiaata, 2. Ottober. (W. T. B.) Devisenkurse. Londo 28,50, Hamburg 0,35, Paris 44 40, New York 587,00, Amsterdam 228,00, Zürich 109,50, Helsingfors 13,00, Antwerpen 42,00, Stock⸗ holm 154,75, Kopenhagen 119,15, Prag 18,15.

Nr. 48 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsministerium des Innern 8 26. 88 tember 1922, hat folgenden Inhalt: Steuer⸗ und Zollwesen: Ver⸗ ordnung über Abänderung der Ausführungsbestimmungen zum Umsatz steuergesetze.

8

Die am 29. September 1922 ausgegebene Nr. 49 des „Zen üra I. blatts für das Deu tsche Reich“ hat folgenden Inhalt: Steuer⸗ und Zollwesen: Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über das Branntweinmonopol vom 8. April 1922.

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr Tyrol, Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle „MRechnungsrat Mengering in Berlin.D 8 der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.

ruck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt.

Berlin, Wilhelmstr. 32. b Sechs Beilagen 1 (einschließlich Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. 87 A und B)

für ½ kg ab Lager Berlin. Gerstenflocken, lose —,— ℳ, Gersten⸗

und Erste, Zweite und Dritte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.

1““ 1 8

zuletzt bei der I. Schulkomp. Mar.⸗Schule

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11,36, Berlin 0,14 ½, Paris 19,62 S. er h e. e eshen eg b dr e ieeee Nr. 704 über 600 beantragt. Der

Staatsanleihe von 1918 89 ⅛, 3 % Niederländische Staats. anleihe 62 ⅞, 3 % Deutsche Reichsanleihe Januar⸗Juli⸗Coupon

über 300 beantragt. Der Inhaber der

12000 ist aufgehoben.

““ 8 E * st E B C 1 I 8 g e . zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußische

Berlin, Dienstag, den 3. 9ktober

1922

Nr. 222.

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———

8 1. Untersuchungssachen. 2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften.

& 6.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5gespaltenen Einheitszeile 60

9. Bankausweise. 1 1 10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.

——— ——ꝑꝑ

2☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage

vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

[72853] Beschluß. *In Sachen gegen den Jäger Ernst Liepeld bei dem Inf.⸗Regt. 15 10. Komp., geboren am 21. Februar 1902 zu Hohen⸗ dorf, Kreis Kalbe, z. Zt. unbekannten Auf⸗ enthalts, wird der Angeschuldigte, nachdem gegen ihn die öffentliche Anklage erhoben ist, wegen der Beschuldigung, zu Nieder⸗ zwehren am 5. September 1922 sich unerlaubt von seiner Truppe entfernt zu haben in der Absicht, sich der von ihm übernommenen Verpflichtung zum Dienst dauernd zu ent⸗ ziehen Vergehen gegen §§ 64, 69, 70 M.⸗St.⸗G.⸗B., gemäß § 12 des R.⸗Ges. vom 17. August 1920 für fahnenflüchtig erklärt. 3 J. 720/22. Cassel, den 25. September 1922. Das Landgericht. Strafkammer III. Dr. Bähr. Eisenmann. Stück. [72424] Beschluß. Der Heizer Georg Hannweber, geb. am 26. Juli 1900 in Bamberg (Bayern),

Kiel⸗Wik, gegen den die Voruntersuchung eröffnet ist, weil er zu Kiel am 5. Sep⸗ tember 1922 sich von seiner Truppe oder von seiner Dienststelle eigenmächtig ent⸗ ernt hat oder vorsätzlich ferngeblieben ist, nd zwar in der Absicht, sich seiner von ihm übernommenen Verpflichtung zum Dienst dauernd zu entziehen (Vergehen egen die §§ 64, 69 M.⸗Str.⸗G.⸗B.), wird für fahnenflüchtig erklärt auf Grund des § 12 des Gesetzes, betreffend die Auf⸗ hebung der Militärgerichtsbarkeit vom 17. August 1920 (NGBl. S. 1579 ff.). 1 11““ aus⸗ sprechende Beschluß ist durch den Reichs⸗ anzeiger bekanntzumachen. Eine Ver⸗ öffentlic2hung durch andere Blätter ist nicht erforderlich. Kiiel, den 26. September 1922. Das Landgericht. Strafkammer 3b. Steinbart. (Unterschrift.) Behnke.

2) Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

[72446] Aufgebot.

Der Rechtsanwalt W. Dierking in Hannover hat das Aufgebot der Aktie der Aktienbierbrauerei Falkenkrug zu Falkenkrug Inhaber der Urkunde wird aufgefordert,

pätestens in dem auf den 10. Mai 1923, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Ausf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde wird. Detmold, den 21. September 1922. Lippisches Amtsgericht. I.

[72447] Aufgebot. —Der Pfarrer Josef Paszota in Kaschorek bei Thorn, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Schwarz in Marienwerder, hat das Aufgebot der folgenden ihm ge⸗ stohlenen zu 4 % verzinslichen Pfandbriefe er Neuen Westpreußischen Landschaft in Karienwerder Neue Westpreußische Pfandbriefe) Lit. B Nr. 09573 über 2000 ℳ, ftt. 9 Nr. 10027 über 1000 ℳ, Lit. D Nr. 09110 über 500 ℳ, Lit. E. Nr. 05498

Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 29. Mai 1923, Vor⸗ mittags 11 ½ Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die LE1“ der Urkunden erfolgen wird. Marienwerder Wpr., den 27. Sep⸗ mber 1922.

Das Amtsgericht.

[72448]

t Die Zahlungssperre über 1000

3 ½ % iger preuß. Konsols von 1882

Lit. C 261 992 ist aufgehoben.

Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 81, den 30. Juni 1922.

72449] Die Zahlungssperre bezüglich der 5 %gen Reichsanleihen Nrn. 2 505 865, 2 505 870 und 2 505 880 bis 2 505 883 über je

Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 81, den 9. September 1922.

[70548]

sich spätestens in dem auf den 22. Mai 1923, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 14, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige 1 zu machen. Heiligenstadt, den 28. September 1922. [72474]

Werkzeug⸗Masch.⸗Fabr⸗Akt. Nr. 644/48, 903, 1449, 1542/45, 1642, 1767/70 = 16/1000 sind ermittelt.

Berlin, den 29. 9. 1922. (Wp. 245/22.) Der Polizeipräsident. Abteilung IV. E.⸗D.

Abhanden gekommen: Bremen Besigheimer Akt. Nr. 18970 + Talon 1922 ff.

Berlin, den 2. 10.1922. (Wp. 286/22.) Der Polizeipräsident. Abteilung IV. E.⸗D.

Die im Reichsanzeiger Nr. 208 ver⸗ [72459] Aufgebot. Ga

Wertpapiere p Kons. pp. (12 000 ℳ) haben sich wieder⸗

Kriminalpolizei Breslau, den 29. September 1922.

öffentlichten

den verschollenen Musketier Otto Dettmer, 3. Kompagnie Infanterieregiments 128,

am 20. August 1914 vermißt, dessen letzter inländischer Wohnort Garnsee Abbau ge⸗ wesen ist, für tot zu erklären. Der be⸗ zeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 10. April 1923, Mittags 12 Uhr, vor dem [72475] unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 2, anberaumten Aufgebotstermine zu melden,

Abhanden gekommen. scheine der Deutschen Sparprämienanleihe von 1919, Gruppe 1045 und 1046 Nr. 25 Reihe B, Gruppe 1089 bis 1094 Nr. 25

Lüdenscheid, den 25. September 1 Die Polizeiverwaltung.

Aufgebot. Gastwirt Julius

Hypothekenbriefe über das für die Adler⸗ Gesellschaft zu Bielstein, Grundbuch von Bergneustadt Bd. VI. Art. 283 in Abt. III unter Nr. 4 ein⸗ getragene Darlehn von 2000 zwei⸗ tausend Mark beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 7. Februar 1923, Vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ anberaumten gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird.

Gummersbach, den 29. September 1922.

Das Amtsgericht.

wird. An alle, welche Auskunft ü⸗ Leben oder Tod des Verschollenen zu er⸗

beschränkter

3 8 tember 1922.

[72460] Aufgebot. Heiden bei Borken i. W. hat beantragt,

vorzulegen, widrigenfalls

Der Besitzer Arthur Westphal aus vertreten durch die Rechtsanwälte Justizrat Fuchs und Dett⸗ mann in Tilsit, hat beantragt, durch Auf⸗ gebot die eingetragenen Eigentümer des Argeningken Band II. Bl. Nr. 45, die Eheleute Zimmermann Heinrich Wachsmuth Wachsmuth,

Argeningken, da die Aufforderung, spätestens im Auf⸗ ge

Grundstücks Neu machen. und Wilhelmine geb. Gaßner, Eigentumsrechte auszuschließen. herigen Eigentümer werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. Dezember 1922, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 19. anberaumten Aufgebotstermin ihr Recht anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung erfolgen wird.

Tilstt, den 20. September 1922.

Das Amtsgericht.

Aufgebot. Die Frau Rentiere Marie Ast, geborene Walter, aus Allenstein, Bahnhofstr. 28, hat beantragt, schollenen Arnold Ast, geboren am 3. Mai 1891 zu Allenstein, zuletzt wohnhaft in Allenstein, für tot zu erklären. D zeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 27. April 1923, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen. Allenstein, den 21. September 1922. Das Amtsgericht.

Aufgebot.

Der Klempnermeister Karl Kleebauer in Blankenhain hat beantragt, schollenen Bäckermeister Theodor Heinecke genannt Kleebauer, geb. am 20. April 1837, zuletzt wohnhaft in Erfurt, für tot Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 16. Mai 1923, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 96,

ihren Sohn,

zu erklären.

anberaumten widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. Auskunft über Leben des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, sp Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige

Erfurt, den 22. September 1922. Das Amtsgericht.

Aufgebot.

Der Landwirt Josef Rhein in Martin⸗ feld hat beantragt, den verschollenen Zucker⸗ kocher Mathäus Wehr, zuletzt wohnhaft

spätestens im

Abteilung 9.

Das Amtsgericht.

Der Besitzer Konrad Dettmer in

eboren am 27. November 1891 zu Garn⸗

Das Amtsgericht. 8

Die berufslose Friederike Ebbing in ihren Onkel, den verschollenen Goldarbeiter

29. Okto 1844 zu Münster, zuletzt

auf den 23. April 1923, Vormittags 10 Uhr, Zimmer 11, vor dem unter⸗

botstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen,

otstermine dem Gericht Anzeige zu

Münster i. W., den 29. September 1922. Das Amtsgericht.

[72461] Aufgebot. Die Kaufmannsehefrau Selma Jäckel, geb. Geißler, in Leisnig i. Sa., hat be⸗ antragt, den seit Juli 1906 verschollenen Bäckergehilfen Ernst Maximilian Geißler, zuletzt in Lugau i. Sa. wohnhaft, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 5. Mai 1923, Vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗ forderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Sächsisches Amtsgericht Stollberg, den 28. September 1922.

[72463] 1 Der preußische Justizminister in Berlin hat den Kaufmann Otto Udo Müller auf elgoland, geb. 19. August 1891 in tendal, ermächtigt, an Stelle des Fa⸗ miliennamens Müller den Familiennamen Müller⸗Dähn zu führen. Dasselbe gilt hinsichtlich seiner Ehefrau und Kinder. 2c X 232/21. Altona, den 16. September 1922. Das Amtsgericht. Abteilung 2 c.

[72464] Der Preußische Justizminister hat den Fischer Arnold Friedrich Gundermann gen. Lorenzen in Helgoland, geb. 28. De⸗ zember 1891 daselbst, ermächtigt, an Stelle des Familiennamens Gundermann den Familiennamen Lorenzen zu führen. Altona, den 16. September 1922. Das Amtsgericht. Abteilung 2 c.

[72465] Durch die Rtsch enh des Herrn Justizministers vom 15. Mai 1922 sind 1. Andreas Friedrich Ostermann, geboren am 13. Oktober 1905 zu Brandenburg (Havel), 2. Auguste Emilie Berta Oster⸗ mann, geboren am 6. Februar 1907 ebendort, ermächtigt, an Stelle des Familiennamens „Ostermann“ den amiliennamen „Engelbrecht“ zu führen. Brandenburg (Havel), den 28. Sep⸗ tember 1922. Das Amtsgericht.

[72467] Der Fabrikbesitzer Chaim Ber Abend (genannt Joseph) in Charlottenburg,

Das Amtsgericht. Abt. 18. 18. X. 452. 21.

vom 19. August 1922 ist der Bergmann Auguft Wronsky in venm geaßenr⸗, ; *lermächtigt worden, an Stelle des Familien⸗ see Abbau hat beantragt, seinen Bruder, namens Wronsky) den Familiennamen 11111.“ Stegemann izn schren, hiecghemnen scheidung nötigensfals Verurteilung des 11“ d diejenigen minderjährigen Kinder des eedorf, seit dem Gefecht bei Grünweitschen un 1 1 1

ge ne vhfelicgen den Betklagten zur mündlichen Verhandlung Namen tragen.

vom 2. August 1922 ist der Zechenkutscher

widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen Franz Wiczynski in Brambauer und seine 1e. Tochter, Handlungsgehilfin Elisabeth bekanntgemacht.

Agnes Wiczynski daselbst, ermächtigt teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, worden, an Stelle des Familiennamens spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

„Wiczynski“ den „Fisching“ zu führen. Die Aenderung Marienwerder, Wpr., den 27. Sep⸗ G“ Fedler, 1n Berlin, Urbanstraße 117, Franz Wiczynski, welche unter seiner Prozeß den Kutsch sterlichen Gewalt stehen und seinen üscher, hier, klagt gegen den Kutscher Alfred Kum, früher in Berlin, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten

bisherigen Namen tragen.

Kaspar Rolff, geboren am [72456] Aufgebot.

wohnhaft zu Münster i. W., für tot zu Flesch zu Frankfurt a. M., als Nachlaß⸗ erklären. Der bezeichnete Verschollene pfleger, werden alle, welche als Erben wird aufgefordert, sich spätestens in dem Ansprüche an den Nachlaß des am 19. Mai

Böhm erheben, aufgefordert, dieses Erb⸗

eichneten Gericht anberaumten Aufge⸗ recht spätestens bis zum 31. Dezember 1. 1922 bei Meidung ihrer Nichtberück⸗

sichtigung bei dem unterzeichneten Gericht

geltend zu machen. 8 a. M., den 21. September

[72479] tember 1922 ist das nachstehend bezeichnete Los von 1871, Nr. 89177 für kraftlos

zyska, Bez. Buczacz in Galizien, führt mittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, an Stelle des Familiennamens Abend den Familiennamen Joseph. Diese Aenderung des Familiennamens erstreckt sich auch auf seine Ehefrau. Ermächtigung des preuß. Justizministers vom 18. September 1922 IIId 4452. 22 —.

sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Aachen, den 28. September 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

Charlottenburg, den 27. September [72482) Oeffentliche Zustellung.

922.

Frau Antonie Miottke, geb. Haft, in

Berlin⸗Lichterfelde, Gélieustraße 10, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Justizrat Wronker in Berlin, Kaiser⸗Wilhelm⸗Straße 62, klagt

Durch Erlaß des Herrn Justizministers gegen ihren Ehemann, den Arbeiter

Lünen, den 13. September 1922. Das Amtsgericht.

Theodor Miottke, früher in Berlin⸗ Lichterfelde, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der §§ 1567 Abs. 2 u. 1568

Beklagten zur Wiederherstellung der häus⸗ lichen Gemeinschaft. Die Klägerin ladet

es Rechtsstreits vor die 10. Zivilkammer es Landgerichts II in Berlin SW. 11,

Hallesches Ufer 29/31, Saal 113, auf den 27. Januar 1923, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei

Durch Erlaß des Herrn Justizministers dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt

Familiennamen

Lünen, den 15. September 1922.

zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage

Berlin, den 23. September 1922.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts II.

72484] Oeffentliche Iustellung. Die Metallarbeiterin Else Kum, geb.

Rechtsanwalt

Das Amtsgericht. von neuem zur mündlichen Verhandlung

des Rechtsstreits vor die 20. Zivilkammer des Landgerichts I in Berlin, Gruner⸗

Auf Antrag des Rechtsanwalts Dr. straße, II. Stockwerk, Zimmer 8—10, auf

den 21. Dezember 1922, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen

1922 verstorbenen Buchbinders Franz Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten

Das Amtsgericht. Abteilung 34.

Durch Ausschlußurteil vom 9. Sep⸗ Wertpapier, 1 Stück Oldenburger Th. 40⸗

erklüärt worden. F. 37/21. Oldenburg, den 25. September 1922 Das Amtsgericht. Abteilung IT.

[72480] 8 Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom 20. September 1922 ist der Hypothekenbrief über die unterm 22. De⸗ zember 1919 im Grundbuch der Gemarkung Hähnlein Bd. XI Blatt 833 unter Nr. 16 der dritten Abteilung zu Gunsten der Mar⸗ garete Bauer, geb. Fenzel, Ehefrau des Adolf Bauer zu Frankfurt a. M., einge⸗ tragene Restkaufgeldforderung von dreißig⸗ tausendeinhundertsiebenunddreißig ark 60 Pfennige, welche auf den dem Johannes Noll in Frankfurt a. M. zugeschriebenen Grundstücken Nr. 1 bis 83 im Grundbuch für die Gemarkung Hähnlein Bd. XI. Blatt 833 lastet, für kraftlos er lärt worden. Zwingenberg, den 20. September 1922. Hessisches Amtsgericht.

[72457]

Der Wehrmann Hermann Friedrich Gustav Villwock, geboren am 25. Juli 1887 zu Prechlau, Kreis Schlochau, zuletzt wohnhaft in Riechenwalde, Kreis Schlochau, ist durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom 27. Septem ber 1922 für tot erklärt. 8

Amtsgericht Hammerstein, Westpr.

[72462]

Durch Ansschlußurteil des Amtsgerichts Zeitz vom 20. September 1922 ist der August Karl Emil Pape zu Schloß Moritzburg bei Zeitz für tot erklärt. Als Todestag ist der 31. Dezember 1914 fest⸗ gestellt. 16“

Zeitz, den 26. September 1922.

Das Amtsgericht.

[72481] Oeffentliche Zustellung.

Der Ehefrau Josef Wieczorek, Maria geb. Badura, in Köln, Hamburger Straße 3, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Hoengen in Aachen, klagt egen ihren Ehemann, den Bergmann

osef Wieczorek, früher in Mariadorf bei Aachen, unter der Behauptung, daß Beklagter die Ehe gebrochen habe, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Landgerichts in Aachen

vertreten zu lassen. R. 152. 21. Z.⸗K. 20.

Berlin, den 27. September 1922.

Lehman. Gerichtsschreiber des Landgerichts I, Zivilkammer 20.

[72486] Oeffentliche Zustellung. H. 4. 21. Z.K. 20

Der Kausmann Johann Josef Künster

in Berlin, Perleberger Straße 54, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Rosenberg hier, klagt gegen seine Ehefrau Gertrud

Künster, geb. Wittke, früher in Shanghai

in China, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß dieselbe Ehe⸗

bruch getrieben habe, mit dem Antrag, die Ehe der Parteien zu trennen und die Be⸗ klagte für schuldig an der Trennung zu er⸗ klären. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 20. Zivilkammer des Landgerichts I in Berlin, Grunerstraße, II. Stockwerk, Zimmer Nr. 8—10, auf den 12. März 1923, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Pro⸗ zeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Berlin, den 27. September 1922. Lehmann, Gerichtsschreiber des Landgerichts I. Zivilkammer 20.

7 2491]

Nachgenannte: 1. die Olga Marie Richter, geb. Röder, in Chemnitz, 2. der Landwirt Arno Kurt Schneider in Wald⸗ heim, 3. der Guido Louis Weinhold in Scheibenbeg zu 1 bis 3: Prozeß⸗ bevollmächtigter: der Rechtsanwalt Lenk in Chemnitz, 4. die Hilma Helene Simon, geb. Herklotz, in Chemnitz, 5. der Fabrik⸗ arbeiter Fritz Georg Queck in Einsiedel, 6. die Elsa Toska Richter, geb. Richter, in Chemnitz 9 4 bis 6: Prozeßbevoll⸗ mächtigter: der Rechtsanwalt Hans Seyfert in Chemnitz, 7. die Johanne Mühlstädt, geb. Spielmann, in Baruth. 8. die Klara Rosa Mehlhorn, geb. Döscher, in Ober⸗ neundorf zu 7, 8: Prozeßbevollmäch⸗ tigter: der Rechtsanwalt Dr. Lehmann in Chemnitz, 9. die Olga Martha Steudte, geb. Rasinger, in Hohndorf, Bez. Chem⸗ nitz zu 9: Prozeßbevollmächtigter: der Rechtsanwalt Justizrat Dr. Kreher in Stollberg, 10. die Rosa Wintermann, geb. Tauer, in Annaberg zu 10: Prozeßbevollmächtigter: der Rechtsanwalt Dr. Voigt in Chemnitz, klagen gegen ihre Ehegatten zu 1 den Kutscher Richard Max Richter, früher in Wittgensdorf, zu 2 die Mabel Edith Schneider, geb. Cameron, früher in Gateshead on Tyne c/ 305 Rectory Read (England), zu 3 die No6mie Bertha Célina Weinhold, geb. Brugnon, früher in Paris, Avenue d'Italie Nr. 180, zu 4 den Geschirrführer Hermann Bruno Simon, früher in Chemnitz, zu 5 die Therese Anna Queck⸗ geb. Gräfe, früher in Einsiedel, zu 6 den

benns; Die im „Reichsanzeiger“

vom. 12. 8 gesperrten Hannoversche

in Martinfeld, für tot zu erk ären. Verschollene wird aufgefordert,

geboren am 6. April 1874 zu Monaster⸗

1“

auf den 4. Dezember 1922, Vor⸗

Schneider Karl Max Richter, früher En Chemnitz, zu 7 Arbeiter

1““