Fsngt
Walter Mühlstädt, früher in Chemnitz, zu 8 den Musiker und Bergarbeiter Paul Ernst Mehlhorn, früher in Naundorf, Amtshauptmannschaft Plauen, zu 9 den Bergarbeiter Ernst Hermann Steude, früher in Oelsnitz i. E., zu 10 den Hand⸗ arbeiter Friedrich Richard Wintermann, früher in Annaberg, sämtlich jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, zu 1 auf Grund von § 1565, 1568, zu 2 auf Grund von § 1567 Abs. 1, zu 3 auf Grund von § 1567 Abs. 1, zu 4 auf Grund von § 1568, zu 5 auf Grund von §§ 1333, 1334, zu 6 auf Grund von § 1565, zu 7 auf Grund von §§ 1565, 1568, zu 8 auf Grund von §§ 1567 Abs. 2, 1568, zu 9 auf Grund von §§ 1565, 1568, zu 10 auf Grund von § 1568 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, zu 1 bis 4 und 6 bis 10 mit dem An⸗ trage auf Scheidung der Ehe, zu 5 mjt dem Antrage auf Anfechtung der Ehe. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die sechste Zivilkammer des Landgerichts Chemnitz auf Sonn⸗ abend, den 25. November 1922, Vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, je einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu ihrer Ver⸗ tretung zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung werden diese Aus⸗ züge der Klagen bekanntgemacht. Chemnitz, den 29. September 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. 6. Zivilkammer.
[72493] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Margarete Stawinski, geb. Poppendicker, in Neundorf (Anhalt), Rathmannsdorfer Straße 30, Prozeßbevoll⸗ mächtigter Rechtsanwalt Kraaz in Bern⸗ burg, klagt gegen ihren Ehemann, den Gärtner Paul Stawinski aus Neun⸗ dorf, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Grund der §§ 1565 und 1568 des Bürger⸗ lichen Gesetzbuchs wegen Ehebruchs und Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden, den Beklagten für allein schuldig zu erklären und ihm die Kosten des Rechts⸗ streits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die vierte Zivil⸗ kammer des Anhaltischen Landgerichts zu Dessan auf den 16. Dezember 1922, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.
Dessau, den 26. September 1922.
Salomon, Oberjustizsekretär, Gerichtsschreiber bes Anhaltischen Land⸗ gerichts.
[72494] Oeffentliche Zustellung.
Der Dreher Paul Rakowsky in Bern⸗ burg, Am Kloster 21, vertreten durch Rechtsanwalt Schüßler in Bernburg, gegen seine Ehefrau, Friederike Rakowsky, geb. Baumgarten, früher in Cöthen (Anhalt), jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Grund des § 1567 Abs. 2 Bürgerlichen Gesetzbuchs wegen böslichen Verlassens und des § 1568 Bürgerlichen Gesetzbuchs wegen Zerrüttung des ehe⸗ lichen Verhältnisses, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und die Beklagte für den allein schuldigen Teil zu erklären, eventuell die Beklagte zu ver⸗ urteilen, die häusliche Gemeinschaft mit dem Kläger wieder herzustellen, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivil⸗ kammer des Anhaltischen Landgerichts zu Dessau auf den 16. Dezember 1922, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.
Dessau, den 26. September 1922.
Salomon, Oberjustizsekretär, Gerichtsschreiber des Anhalt. Landgerichts.
[72495] Oeffentliche Zustellung.
In der Ehescheidungssache des Schlossers Ernst Hannig in Hamburg, Mittel⸗ straße 72, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Justizrat Dr. Cohn und Dr. Rie⸗ meyer in Dessau, gegen seine Ehefrau, Elisabeth Hannig, geb. Geßler, aus Magdeburg, zurzeit unbekannten Aufent⸗ halts, ist neuer Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 16. Dezember
Vormittags 9 ½ Uhr, an⸗ beraumt. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die vierte Zivilkammer des Anhaltischen Landgerichts in Dessau zu dem oben angegebenen Termin mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗ gemacht.
Dessau, den 26. September 1922.
Salomon, Oberjustizsekretär, Gerichtsschreiber des Anhalt. Landgerichts.
[72498]) Oeffentliche Zustellung. Die Frau Karl Albrecht, geb. Urban, zu Duisburg, Ulrichstraße 3, Klägerin, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Michels u. Dr. Ottmann zu Duisburg, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Karl Albrecht, früher in Duisburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund § 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die siebente Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Duisburg auf den 14. Dezember 1922, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte ugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ evollmächtigten vertreten zu lassen. lasius,
Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[72500] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Kurt Allert, Anna geb. Schlösser, zu Eschweiler, Langerwahn⸗ straße 67, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Offszanka in Duisburg, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Kurt Allert, früher zu Duisburg⸗Ruhrort, Hanielstift, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund §§ 1565, 1568 B. G.⸗B., mit dem auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die siebente Zivilkammer des Landgerichts in Duisburg auf den 14. Dezember 1922, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Blasius, Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[72501] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Karl Ernst, Pauline geb. Schönenberg, in Barmen, Markusstraße 10, Pibseßbep⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schieß in Barmen, klagt gegen ihren Ehemann, Musiker Karl Ernst, früher in Barmen, zuletzt unbekannten Aufent⸗ halts, wegen Ehebruchs und Nicht⸗ erfüllung der ehelichen Pflichten, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts in Elberfeld auf den 15. Dezember 1922, Vormittags 9 ⅛ Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Elberfeld, den 25. September 1922.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[72505] Oeffentliche Zustellung.
Die Porzellanbrennersehefrau Lina Schellhorn in Hof, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Fischer in Hof, 2. die Glasbläsers⸗ ehefrau Luise Popp in Wunsiedel, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Justizrat Huß in Hof, klagen gegen ihre Ehegatten: a) den Porzellanbrenner Johann Paul Schellhorn, zuletzt in Selb, b) den Glasbläser Baptist Popp von Wunsiedel, beide z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehen der Streitsteile werden aus alleinigem Verschulden der Beklagten ge⸗ schieden, die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Termin zur mündlichen Verhandlung vor der Zivil⸗ kammer des Landgerichts Hof ist auf Donnerstag, den 21. Dezember 1922, Vormittags 9 Uhr, anberaumt. Hiezu laden Lina Schellhorn und Luise Popp ihre Ehegatten Johann Paul Schellhorn und Baptist Hopp mit der Aufforderung, einen der beim Landgericht Hof zugelassenen Rechtsanwälte zu ihrer Vertretung zu bestellen. Zum Zweck der öffentlichen Zustellung, welche mit Gerichtsbeschluß vom 16. September 1922 und 22. September 1922 v wurde, wird dieser Klageauszug bekannt⸗ gemacht.
Hof, den 28. Septemher 1922.
Gerichtsschreiberei des Landgerichts.
Haack.
[72506] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Frieda Marie Karl, geb. Misfeldt, in Holtenau, Posadowskistr. 22, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Werlein in Kiel, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Kupferschmied Fritz Otto Heinrich Karl, zurzeit unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Grund des § 1567 des B. G. B. mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Landgerichts in Kiel auf den 21. Dezember 1922, Vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll mächtigten vertreten zu lassen.
Kiel, den 27. September 1922.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[72507] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Marie Ohlsen, geb. Borchert, in Kiel⸗Gaarden, Elisabethstraße 20, Prozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsanwälte Werner u. Kaehler in Kiel, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Nieter Peter Ohlsen, früher in Kiel, Hügelstraße 24, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1565 B. G.⸗B., mit dem Antrag, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für schuldig zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Landgerichts in Kiel auf den 21. Dezember 1922, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Kiel, den 28. September 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[72492] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Lina Bonacker, geborene Liebelt, in Kreuznach, Mainerstraße 43 a, Klägerin, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Georg Loenartz und Wilhelm Hirtz in Koblenz, klagt gegen den Bank⸗ beamten Philipp Bonacker, bisher in Kreuznach wohnhaft, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B. unter der Behaup⸗ tung, daß der Beklagte eine schwere Ver⸗ löfaung der durch die Ehe begründeten Pflichten verschuldet und sie grundlos verlassen habe, mit dem Antrag auf Ehe⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer
des Landgerichts Koblenz auf den 20, De⸗
zember 1922, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.
Koblenz, den 21. September 1922. Jores, Gerichtsschreiber des Landgerichts. Ausgefertigt:
(L. S.) Görz, Kanzleinspektor, als Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[72510]
.1. Die Emma Frieda Kolb, geb. Ludwig, in Leipzig⸗Kleinzschocher, 2. die Anna Frieda Kunzmann, geb. Habedank, in Leipzig⸗Lindenau, 3. die Marie Kliesch, geb. Kaldonek, in Dresden⸗Löbtau, 4. die Marie Kruse, geb. Gatzki, in Hildesheim, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte zu 1 — 3 Eduard Müller, zu 4 Paul Schmid, Dr. Heeger und Dr. Henke, sämtlich in Leipzig, klagen gegen ihre Ehegatten, zu 1 den Gastwirt Richard Heinrich Robert Kolb, früher in Trebelshain b. Wurzen, zu 2 den Schlosser Ewald Kunzmann aus Leipzig⸗Lindenau, zu 3 den Kranken⸗ pfleger Richard Kliesch aus Breslau, früher in Wurzen, zu 4 den Schauspieler Karl August Georg Kruse, früher in Borna i. Sa., zu 1 bis 4 jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehenden Ehen zu scheiden. Die Klägerinnen laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung der Ehestreite vor die 12. Zivilkammer des Land⸗ gerichts Leipzig auf den 23. November 1922, Vormittags 9 Uhr, mit der DG sich je durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt dl9. Prozeßbevollmächtigten vertreten zu assen.
Leipzig, den 28. September 1922.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [72512] Oeffentliche Zustellung.
Der Heizer Paul Kretschmer, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, süe in Burg bei Magdeburg, ehemaliger Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Justizrat Dr. Fleischauer von hier, jetzt verstorben, klagt gegen seine Ehefrau Marie geb. Wrzesniowska in Regenwalde, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Heinecke, hier, Breite⸗ weg 125, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Herstellung der häuslichen Gemeinschaft. Die Beklagte klagt als Widerklägerin gegen den Kläger und Widerbeklagten auf Grund des § 1568. B. G.⸗B. auf Ehescheidung. Die Be⸗ klagte ladet den Kläger zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Landgerichts in Magdeburg auf den 18. Dezember 1922, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Magdeburg, den 28. September 1922.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[72515] Oeffentliche ö
In der Berufungsprozeßsache der ver⸗ ehelichten Glaser Selma Lucie Friederike Schulz, geb. Schubert, in Magdeburg, Grünearmstraße 3, Klägerin und Be⸗ rufungsklägerin, Prozeßbevollmächtigte II. Instanz: Rechtsanwälte Herrmann und Edler v. d. Planitz in Eö“ S., gegen den Glaser Franz Karl Schulz, zuletzt in Magdeburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten und Berufungs⸗ beklagten, wegen Anfechtung der Ehe, hat die Klägerin gegen das die Klage ab⸗ weisende Urteil der vierten Zivilkammer des Landgerichts in Magdeburg vom 3. April 1922 Berufung eingelegt und beantragt: unter Abänderung des an⸗ gefochtenen Urteils die Ehe der Parteien für nichtig zu erklären und dem Ehemann die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Termin zur mündlichen Verhandlung über die Berufung ist vor dem zweiten Zivil⸗ senat des Oberlandesgerichts in Naumburg, Saale, auf den 13. März 1923, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, bestimmt. Der Be⸗ klagte wird zu dem Termin geladen und darauf hingewiesen, daß er sich durch einen bei dem Oberlandesgericht zugelassenen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten ver⸗ treten lassen muß. Die Ladung wird zum Zwecke der öffentlichung Zustellung an den Beklagten bekanntgemacht.
Naumburg a. Saale, den 28. Sep⸗ tember 1922. Der Gerichtsschreiber des Oberlandesgerichts. [71684] Oeffentliche Zustellung.
Frau Margarete Gießler, geb. Peglow, zu Camburg, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrat Wedel zu Rudolstadt, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Wilhelm Gießler, zurzeit unbekannten Aufenthalts, aus § 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden, den Verklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Sie ladet den Verklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts zu Rudolstadt auf Montag, den 4. De⸗ zember 1922, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zur öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.
Rudolstadt, den 27. September 1922.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[72517] Oeffentliche Zustellung.
Der Eduard Wagner, Samenhändler in Gönningen, vertreten durch Rechts⸗ anwälte Dr. Hayum und Dr. Katz in Tübingen, klagt gegen seine Ehefrau Elise Wagner, geb. Meng, zuletzt in Eden⸗ koben, jetzt ohne bekannten Aufenthaltsort,
auf Ehescheidung wegen schuldhafter Ehe⸗
zerrüttung, mit dem Antrage, für Recht zu erkennen: Die zwischen den Parteien am 14. September 1893 in Gönningen geschlossene Ehe wird geschieden. Die Be⸗ klagte wird für den allein schuldigen Teil erklärt und hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Zivilkammer des Land⸗ gerichts zu Tübingen auf Mittwoch, den 20. Dezember 1922, Vormittags 8 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.
Tübingen, den 28. September 1922. Der Gerichtsschreiber beim Landgericht.
Obersekretär Herre.
[72518] Oeffentliche Zustellung.
Herrmann, Philippine geb. Gaubeatz, Stepperin in Pirmasens, Klägerin, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Baschab in Zweibrücken, hat gegen ihren Ehe⸗ mann, Friedrich Wilhelm gen. Josef Herrmann, Zuschneider in Pirmasens, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, Beklagten, Klage zum Landgericht Zweibrücken wegen Ehescheidung erhoben, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten zu scheiden und dem Beklagten die Kosten des Verfahrens zur Last zu legen. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits in die vor der II. Zivil⸗ kammer des Landgerichts Zweibrücken, Justizgebäude, Zimmer 57, stattfindende Sitzung vom Donnerstag, den 14. De⸗ zember 1922, Vormittags 8 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen beim Prozeß⸗ gericht zugelassenen Rechtsanwalt zu seinem Vertreter zu bestellen. Die öffentliche Zustellung ist bewilligt.
Zweibrücken, den 28. September 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[72519] Oeffentliche Zustellung. Helene Ambries in Bremen, gesetzlich vertreten durch den Berufsvormund in Bremen, klagt gegen den Arbeiter Karl Nowotny, zuletzt wohnhaft in Burg bei Bremen, Hüttenstraße 53, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten kostenpflichtig zur Zahlung einer Zusatzrente von ℳ 9600 pro Jahr vom Tage der Klagezustellung bis zur Voll⸗ endung des 16. Lebensjahres des Kindes, vierteljährlich im voraus zahlbar zu ver⸗ urteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Beklagter wird ur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ snreits vor das Amtsgericht zu Bremen, Gerichtshaus, Zimmer Nr. 79, auf den 14. November 1922, Vormittags 9 ¼ Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage nebst Ladung bekanntgemacht. Bremen, den 28. September 1922. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[72520] Ladung.
In Sachen des Johann Claassen aus Till, Sohn der Allegonda Claassen aus Till, Nr. 61, gegen den Fabrikarbeiter Cornelius Menting, Warbeyen, werden Sie zur Fortsetzung der mündlichen Ver⸗ handlung auf den 2. Dezember 1922, Vormittags 9 Uhr, vor das Amts⸗ gericht hier, Zimmer Nr. 2, geladen.
An Herrn Cornelius Menting, Warbeyen.
Kleve, den 26. September 1922.
Das Ametsgericht.
[72483] Oeffentliche Zustellung.
Die offene Handelsgesellschaft in Firma J. Schuch & Co., Inhaber Kaufmann Julius Schuch und Margarete Kneidel Witwe, in Berlin S. 14, Dresdner Straße 39/40, Prozeßbevollmäͤchtigter: Rechtsanwalt Justizrat Wilhelm Abramczyk in Berlin W. 35, Potsdamer Straße 121 a, klagt gegen den Kaufmann Alfred alleiniger Inhaber der Firma Bremer Kronleuchter⸗Fabrik, jetzt unbekannten Aufenthalts, üͤber in Bremen, Karolina⸗ straße 24, unter der Behauptung, daß sie dem Beklagten im Mai und Juni 1920 Waren zum Preise von 13 928,20 ℳ geltefert habe und ihr aus der Erwirkung des wegen Nichtbezahlung dieser Forderung beim Landgericht Bremen in den Akten Q. 41. 20 erlassenen Arrestbefehls 798,55 ℳ Kosten entstanden seien, mit dem Antrag, 1. den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 13 928,20 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem 1. September 1920 und 798,55 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Januar 1921 zu zahlen, 2. die Kosten des Rechtsstreits dem Beklagten aufzuerlegen, 3. das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die achte Kammer für des Land⸗ ferichts I in Berlin, Neue Friedrich⸗ traße 16/17, zwei Treppen, Zimmer 55/57, auf den 15. Dezember 1922, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. — Akten⸗
zeichen: 52. O. 496. 22. Berlin, den 27. September 1922. 36 Steinhauff, Gerichtsschreiber des Landgerichts I.
[72485) Oeffentliche Zustellung.
Der Rechnungsrat August Lode in Berlin, Bernauer Straße 105, als Pfleger des Nachlasses des verstorbenen Arthur Fröhlich, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Erich Schneider in Char⸗ lottenburg, Wallstraße 50, klagt gegen die Frau Frieda Fröhlich, geb. König, jetzt unbekannten Aufenthalts, früher in Berlin, Albrechtstraße 11, unter der Behauptung. daß sie aus dem Nachlaß vhüe
verkauft habe, der Kaufpreis 67 000 ℳ betragen habe und ein Restkaufpreis von.
15 975 ℳ von dem Käufer noch nicht be⸗ zahlt sei, mit dem Antrage, die Beklagte eventl. gegen Sicherheit vorläufig voll⸗ streckbar zu verurteilen, einzuwilligen, da die von dem Kaufmann L. F. Henkel no zu zahlenden 15 975 ℳ Restkaufpreis für die Nachlaßgegenstände an den Kläger ge⸗ zahlt werden, und ihr die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 24. Zivilkammer des Landgerichts I zu Berlin, Grunerstraße, II. Stock, Zimmer 32/33, auf den 3. Januar 1923, Vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 41 O. 711 22.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[72487] Oeffentliche Zustellung.
Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Zellner in Breslau, klagt gegen den Den⸗ tisten M. Arbeiter, früher in Breslau, Blücherplatz 5, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, unter der Behauptung, daß sie dem Beklagten auf die Dauer von vier Wochen eine Schreibmaschine geliehen habe mit dem Rechte, diese Maschine für 3600 ℳ und die Bestandteile dazu zum Preise von 50 ℳ käuflich zu übernehmen, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, 1. an die Klägerin 3650 ℳ nebst 5 % Zinsen seit 25. März 1922 zu
Schreibmaschine herauszugeben, 2. das Urteil ohne eventuell gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die neunte Zivilkammer des Landgerichts in Breslau auf den 21. November 1922, Vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. — 9 OC. 49/22. —
Breslanu, den 28. September 1922.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
72489] Oeffentliche Zustellung.
Die offene Handelsgesellschaft in Firma Busch & Durlach in Hamburg, Asster⸗ damm 7, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Justizrat Hallensleben und Lange in Berlin, Spandauer Straße 30, klagt gegen den Kaufmann Martin Kristensen de Trairup, zuletzt in Berlin, Neue Bayreuther Straße 7, wohnhaft gewesen, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter im Dezember
zum Preise von 450 ℳ je Stück verkauft und Klägerin diese weiter verkauft habe,
Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet sei. Klägerin sei zur Haftung des ihrem Abnehmer entstandenen Scha⸗ dens in Höhe von 20 000 ℳ und Tragung der Kosten verurteilt worden und habe daraufhin 21 922,13 ℳ bezahlt. Klägerin beantragt unter Vorbehalt ihrer weiteren Ansprüche den Beklagten zu verurteilen, an sie 21 922 ℳ 15 nebst fünf vom Hundert Zinsen seit 19. April 1921 zu zahlen und das Urteil gegen Sicherheits⸗ leistung für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Die Klägerin ladet den Beklagten
sachen des Landgerichts III in Berlin zu Charlottenburg, Tegeler Weg 17/20, Saal 104, auf den 20. Dezember 1922, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte 1. Anwalt zu bestellen. Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage hekannt⸗ gemacht. — Aktenzeichen 22. O. 481. 21.
“ den 20. Septembet
922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts III.
[72490] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Max Müller in Berlin, Meineckestraße 11, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Katschke, Berlin W. 8, Mohrenstraße 16, klagt gegen den öee Restaurateur Walter Erbe, rüher in Düsseldorf, Ackerstraße 29 bei Zimmermann, unter der Behauptung, daß er dem Beklagten im Frühjahr 1920 ein bares Darlehn von 10 000 ℳ zu 5 % verzinslich gegeben, es aber bisher trotz Aufforderung nicht wiedererhalten habe, mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, an Kläger 10 000 ℳ nebst 5 % Zinsen seit 1. Juli 1920 zu zahlen. Der Kläger ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die sechste Zivilkammer des Landgerichts III in Berlin⸗Char⸗ lottenburg, Tegeler Weg 17 — 20, Sitzungs⸗ saal 141, I. Treppe, auf den 21. De⸗ zember 1922, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.
TEEö den 22. Septembet
Roeder, Gerichtsschreiber des Landgerichts III Berlin.
[72488] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Minna Licht in Jörsfelde be⸗ Berlin⸗Tegel, Havelstraße 13, Prozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsanwälte Kalischer, Wolff und Dr. Siegel in Berlin, Tauben⸗ straße 14, klagt gegen den Kaufmann Johann Wlodarczyk, früher in Berlin⸗ Weißensee bezw. Posen, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte auf Grund der einstweiligen Verfügung des Amtsgerichts Berlin⸗ Wedding — 2. G. 15. 20. — im Grund⸗
buche des Amtsgerichts Berlin⸗Weddind
Die Firma Rudolf Johannes Leonhardt in Dresden, Große Brüdergasse 21/23,
zahlen oder die von der Klägerin bezogege
bevollmächtigter: Rechtsanwalt Goetsch in
1919 Klägerin 200 Exzelsior⸗Fahrräder
daß Beklagter nicht geliefert habe und zum
1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die dritte Kammer für Handels⸗
Vormittags 9 Uhr, geladen.
[72513] Oeffentliche Zustellung. off. Handelsgesell⸗
von Heiligensee Band XII Blatt 369 über das der Klägerin gehörige Grundstück in Jörsfelde, Havelstraße 13, in Ab⸗ teilung II Nr. 6 am 1. März 1920 ein Verfügungsrecht zu seinen Gunsten hat eintragen lassen dahin, daß der Klägerin jede Verfügung über ihr Grundstück unter⸗ sagt ist, mit dem Antrag, 1. den Be⸗ klagten kostenpflichtig zu verurteilen, die Löschung des zu seinen Gunsten im Grund⸗ buch des Amtsgerichts Berlin⸗Weddin von Heiligensee Band XII Blatt 36 in Abteilung II unter Nr. 6 eingetragenen Verfügungsverbots zu bewilligen, 2. dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, 3. das Urteil event. gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreck⸗ bar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 22. Zivilkammer des Landgerichts III Berlin in Char⸗ lottenburg, Tegeler Weg 17— 20, I. Stock, Zimmer 105, auf den 14. Dezember 1922, Vorm. 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Charlottenburg, 28. September 1922.
Die Gerichtsschreiberei 35 des Landgerichts III in Berlin.
[72496] Oeffentliche Zustellung.
Der Heilgehilfe und Masseur Johann Beuschel in Düsseldorf, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Bachmann klagt gegen den Schiffsführer Julius Krauth, früher in Neuß, unter der Behauptung, daß Beklagter ihn am 8., 9. Juni 1922 körperlich mißhandelt habe, mit dem Antrag auf Zahlung a) von 3920 ℳ, b) eines Schmerzensgelds, das für den Fall der
ersäumnis auf 5000 ℳ veranschlagt wird, nebst 4 % Zinsen seit dem Tage der Füngg ustellung. Der Kläger ladet den Be⸗ P zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Landgerichts in Düsseldorf auf den 21. Dezember 1922, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Buchrucker, Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[72509] Oeffentliche Zustellung. Frau Margarete Berkhahn, geb. Rapsch, Potsdam, Albrechtstraße 20, Prozeß⸗
Landsberg a. W. ladet den Malermeister Franz Berkhahn, z. Zt. unbekannten ufenthalts, von neuem zur mündlichen erhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Landsberg a. W. auf den 21. Dezember 22, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Landsberg a. W., den 28. September
[72522]
Die Firma Seidel und Co. in Leipzig, Hofmeislerstraße 6, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Thiele in Leipzig, klagt gegen den cand. med. Ludwig Max Seifert, geb. 23. Oktober 1881 in Köstritz (Reuß), zuletzt in Leipzig wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß sie dem 1.. auf An⸗ suchen am 15. Dezember 1921 ein bares Darlehn mit der Vereinbarung der
urückzahlung in zwei Wochen gewährt
abe, mit dem Antrag auf kostenpflichtige und vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 4000 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 15. Dezember 1921 an die Klägerin. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht zu Leipzig auf den 14. Dezember 1922,
Leipzig, den 27. September 1922. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
Aumüller, Anton, schaft und Wagenbaufabrik in München, Klägerin, vertreten durch die Gesell⸗ ö Anton und Alfons Aumüller, im Prozeß vertreten durch Rechtsanwalt Justizrat Dr. Mayer II. in München, klagt gegen Eaton, Richard, Student aus Chikago (Nordamerika), zurzeit un⸗ bekannten Aufenthalts, Beklagten, nicht vertreten, wegen Forderung aus einem Werkvertrag, mit dem Antrage, zu er⸗ kennen: I. Der Beklagte ist schuldig, an Klägerin ℳ 24 000 (vierundzwanzigtausend Mark) nebst 4 % Zinsen seit Klags⸗ ustellung zu bezahlen. II. Der Beklagte at die Kasten des Rechtsstreits 7* tragen und zu erstatten. III. Das Urteil ist event. gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die fünfte Zivilkammer des Landgerichts München IJ auf Freitag, den 15. Dezember 1922, Vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗ gemocht.
München, den 27. September 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts I.
725233
In Sachen des Kaufmanns Hermann Galle in Waldenburg i. Schl., Auen⸗ straße 7, Klägers, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schwedler in Walden⸗ burg i. Schl., gegen den Kaufmann Fried⸗ rich Braack, früher in Waldenburg i. Schl.,
at der Kläger wegen einer Kaufgeld⸗
gericht Klage eingereicht mit dem Antrage, wie folgt zu erkennen: den Beklagten zur Zahlung von 6173 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem 1. September 1922 und zu den Kosten dieses Prozesses und des vorauf⸗ gegangenen Arrestverfahrens zu verurteilen und das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist auf den 24. November 1922, Vormittags 10 Uhr, anveraumt, zu dem der Beklagte vor das unterzeichnete Amtsgericht, Zimmer Nr. 25, hiermit ge⸗ laden wird. Die öffentliche Zustellung ist dem Kläger bewilligt.
Waldenburg i. Schl., den 25. Sep⸗ tember 1922.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[72451] Nachstehende, in den Regierungsbezirken Cassel und Wiesbaden des preußischen Staats anhängigen Auseinandersetzungs⸗ sachen werden zwecks Ermittlung bis jetzt unbekannt gebliebener Teilnehmer und zur Feststellung der Legitimation der Be⸗ teiligten hierdurch öffentlich bekannt⸗ gemacht. Es wird allen unbekannten Teilnehmern, Hypothekengläubigern oder Realberech⸗ tigten, welche ein Interesse bei den Aus⸗ einandersetzungen zu haben vermeinen, überlassen, innerhalb sechs Wochen vom Tage der erfolgten Veröfsentlichung dieser Bekanntmachung an, spätestens in dem auf Montag, den 27. November 1922, Vormittags 11 Uhr, vor dem Oberregierungsrat Wenning zu Cassel, Geschäftslokal Fünffensterstraße 1, an⸗ beraumten Termin sich zu melden.
A) 1ee;; 1. der Gemarkung Neuerode, Kreis Eschwege, . 2. der Gemarkung Friedrichshausen, Kreis Frankenberg, 3. der Gemarkung Rödergrund⸗Egelmes, Kreis Fulda, 3 18 4. der Gemarkung Bischofsheim, Kreis Hanau, 8 5. der Gemarkung Oberrodenbach, Kreis Hanau, 8 der Gemarkung Reckrod, Kreis Hün⸗ eld, 7. der Gemarkung Wölf, Kreis Hün⸗ feld, mit Ausnahme des bereits zusammen⸗ gelegten Teils, Kartenblatt E, „Igelshof“, 8 8. der Gemarkung Mardorf, Kreis Kirch⸗ ain,
8
10. der Gemarkung Sinkershausen, Kreis Biedenkopf, mit Ausnahme der Ortslage, der Hausgärten und der forstmäßig be⸗ wirtschafteten Waldungen von geschlossenem Umfang, —
11. der Gemarkung und des Ortsberings von Mensfelden, Kreis Limburg a. L.,
12. der Gemarkung und des Ortsberings von Ketternschwalbach, Kreis Untertaunus,
13. folgender Grundstücke der Ge⸗ markung Langschied, Kreis Untertaunus: Kartenblatt 1 ganz mit Ausnahme der Parzellen Nr. 73 bis 84, Kartenblatt 2 ganz mit Ausnahme der Parzellen Nr. 97 bis 108, 163 bis 171, 323/1 72, 324/172, 173 bis 177, 335/178, 346/178, 347/178, 179 a, 179 b, 179 c, 180 bis 195, 268/196, 269/196, 197 bis 220, Kartenblatt 4 ganz mit Ausnahme der Parzellen Nr. 1 bis 9, Kartenblatt 5 ganz, von dem Karten⸗ blatt 10 die Parzelle Nr. 40/8 ganz und von der Parzelle 36/9 eine Fläche von 4,8740 ha,
14. der Gemarkung und des Orts⸗ berings von Panrod, Kreis Untertaunus, B) Teilung:
1. des den Nutzungsberechtigten zu Altenbauna, Landkreis Cassel, gehörigen Waldes „das Loh“ und der Wiesen⸗ parzellen Blatt 1 Nr. 70 und 71 „im Bornhagen“ der Gemarkung Altenbauna,
2. einer Fläche von etwa 11 ha des der Waldgenossenschaft zu Schlierbach, Kreis Fritzlar gehörigen Waldes „die Rödern“,
3. von 16,8317 ha des Interessenten⸗ waldes von Obergrenzebach, Kreis Ziegen⸗ hain, nach Umwandlung in Ackerland, unter die Nutzungsberechtigten.
C) Ablösung:
1. des Fischereirechts in den die Ge⸗ markung Bergnassau⸗Scheuern, Kreis Unterlahn, durchfließenden Bächen und Mühlgräben, 1
2. des Fischereirechts in den die Ge⸗ markung Eschelbach, Kreis Unterwester⸗ wald, durchfließenden Bächen und Mühlen⸗ gräben,
3. des Fischereirechts in den die Ge⸗ markungen Giershausen, Isselbach und Ruppenrod, Kreis Unterlahn und Etters⸗ dorf, Kreis Unterwesterwald, durchfließenden Baͤchen und Mühlengräben, 1
4. des Fischereirechts in den die Ge⸗ markung Montabaur, Kreis Unterwester⸗ wald, durchfließenden Bächen und Mühlen⸗
räben.
1 Cassel, den 26. September 1922. Der Landeskulturamtspräsident.
9. der Gemarkung Stausebach⸗Anzefahr, Kreis Kirchhain,
aus Schmiedeeisen.
über Beschlagteile bezogen werden. Verdingungstermin und Eröffnung
Zuschlagsfrist 10 Tage.
zusenden. Berlin, den 29. September 1922.
3) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
Für die Reichseisenbahn sind folgende Teile zu vergeben: a) 30 000 Heizschläuche aus Gummi in Friedensausführung, b) Beschlagteile für Heizkupplungen: 20 000 Endstücke aus Temperguß⸗ 10 000 Mittelstücke aus Temperguß, 5000 Ueberwurfbügel aus Schmiede⸗ eisen, 13 000 Aufhängehaken aus Schmiedeeisen und 30 000 Schellen
Angebotbogen mit Bedingungen und Zeichnungen können beim Eisenbahn⸗
Zentralamt in Berlin, Hallesches Ufer 35/36, einge post⸗ und bestellgeldfreie Einsendung von 15 ℳ über Heizschläuche und
10. November 1922, für Beschlagteile am 1. November 1922, Vormittags 11 Uhr,
im Verdingungssaale des Eisenbahn⸗Zentralamts statt. 8 Die Muster sind laut Angebotbogen früher ein⸗
Eisenbahn⸗Zentralamt.
J. V.: Wenning.
Zimmer 62, eingesehen oder gegen 30 ℳ
der Angebote für Heizschläuche findet am
“
4) Verlosung ꝛc. von Wertpapieren. Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wertpapieren befin⸗
den sich ausschließlich in Unter⸗ abtetlung 2.
[72431]
Bei der diesjährigen Auslosung von Schuldverschreibungen der 4 % Anleihe der Stadtgemeinde Vegesack wurden
von der 1. Serie — 2. Jannar
1892 — die Nummern 22 und 100, von der 2. Serie — 2. Januar 1893 — die Nummer 113 und von der 3. Serie — 2. Januar 1908 — die Nummern 81 und 88 gezogen. Die Auszahlung erfolgt am 2. Januar 1923 gegen Rückgabe der Schuldverschreibungen nebst Zinsschein⸗ anweisungen und Zinsscheinen bei der Darmstädter und Nationalbank, Depositenkasse, Vegesack. Vegesack, den 29. September 1922. Der Gemeindevorstand. Dr. Wittgenstein.
[72432] “
Bei der Auslosung der im Jahre 1923 zur Zurückzahlung gelangenden Schuld⸗ verschreibungen der Wernigeröder Stadtanleihe von 1903 sind die Nummern Buchstabe C 1709 1710 1711 1712 1713 1714 11.b1b17111718 1719 1720 1721 1722 1723 1724 1725 1726 1727 1728 1729 17380 17911752 1735 1736 1737 1791 1792 1793 1794 1795 1796 1797 1798 1799 1800 1884 1885 1886 1887 1888 1889 1901 1902 und 1903 sowie Buchstabe D 2521 ge⸗ zogen worden.
Diese werden zum 2. Jannar 1923 gekündigt. Die Beträge können von diesem Tage ab in unserer Kämmerei⸗ kasse in Empfang genommen werden.
Wernigerode, den 29. September 1922.
Der Magistrat.
jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, sen der bei dem unterzeichneten Amts⸗
Reichardt.
[72396]
Mit Ermächtigung des Preußischen Staatsministeriums erteilen wir hierdurch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und Artikel 8 der Verord⸗ nung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 dem Zweckverband „Elektrizitätsverband Stade“ die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 150 000 000 ℳ — einhundertfünfzig Millionen Mark — behufs Beschaffung der Mittel zur Ausführung eines Ueberlandnetzes zur Fortleitung und Verteilung von Elektrizität.
Die Schuldverschreibungen sind nach dem anliegenden Muster auszufertigen mit 5 % jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplan durch An⸗ kauf oder Auslosung zum Nennwert vom 1. Juli 1922 ab mit jährlich 2 % des ursprünglichen Anleihebetrages unter Zu⸗ wachs der Zinsen von den getilgten Schuld⸗ verschreibungen zu tilgen.
Außerdem sind zur außerordentlichen Tilgung zu verwenden: alle etwaigen Reingewinne und außerordentlichen Ge⸗ winne, die dem Verbande zufallen.
Vorstehende Genehmigung wird vor⸗ behaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuld⸗ verschreibungen wird eine Gewährleistung seitens des Staats nicht übernommen.
Diese Genehmigung ist mit den An⸗ lagen im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger bekanntzumachen.
Berlin, den 27. Juli 1922. 16
Zugleich für den Finanzminister.
Der Minister des Innern. (Siegel.) Severing.
150 000 000 ℳ 5 prozentige Anleihe des Zweckverbandes „Eleltrizitätsverband Stade“. Ausgegeben auf Grund der mit Er⸗ mächtigung des Preußischen Staats⸗ ministeriums erteilten Genehmigung der Minister des Innern und der Finanzen vom 27. Juli 1922 (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staatsanzeiger vom
legung von Mündelgeld gemäß § 1807 Ziffer 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom Bundesrat für geeignet erklärt. Schuld verschreibung
auf den Inhaber 2 über K deutscher Reichs⸗
währung
Der unterzeichnete Zweckverband „Elek⸗ trizitätsverband Stade“ bekennt sich durch diese, für jeden Inhaber gültige Schuld⸗ verschreibung zu einer seitens des Gläu⸗ bigers unkündbaren Darlehnsschuld von “ . ℳ,, welche mit 5 vom Hundert jährlich zu verzinsen ist. Diese Schuld bildet einen Teil der An⸗ leihe von 150 000 000 ℳ, die in Gemäß⸗ heit der von dem Bezirksausschuß des Regierungsbezirks Stade genehmigten Be⸗ schlüsse des Verbandsausschusses vom 19. Mai und 14. Dezember 1921 auf⸗ genommen und in Schuldverschreibungen über je 10 000 ℳ (Reihe ½. 1 — 10 000) und in solchen über je 20 000 ℳ (Reihe B Nr. 1 — 2500) begeben wird Die Schuldverschreibungen werden vom 1. Januar 1923 ab mit 5 vom Hundert in halbjährlichen Zielen am 1. Juli und 1. Januar jeden Jahres verzinst. Die Zinsen werden gegen Auslieferung der den Schuldverschreibungen beigefügten Zins⸗ scheine an den von dem Schuldner bekannt⸗ zugebenden Stellen für das abgelaufene halbe Jahr kostenfrei gezahlt. Den Schuld⸗ verschreibungen sind zwanzig Zinsscheine und ein Erneuerungsschein beigegeben. Nach Ablauf von zehn Jahren werden gegen Auslieferung des Erneuerungs⸗ scheins neue Zinsscheinbogen an den von dem Zweckverband „Elektrizitätsverband Stade“ bekanntzugebenden Stellen kosten⸗ frei ausgehändigt, sofern nicht der Inha ber der Schuldverschreibung beim Verbands⸗ vorstand des Elektrizitätsverbandes Stade der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust eines Erneue⸗ rungsscheins werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuldverschreibung aus⸗ gehändigt, wenn er die Schuldverschreibung
vorlegt.
Die Verzinsung der Schuldverschrei⸗ bungen hört an dem Tage auf, an welchem sie zur Rückzahlung fällig werden. Bei Rückzahlung der Schuld⸗ verschreibung müssen alle später fällig werdenden Zinsscheine mitgeliefert werden; der Betrag der fehlenden Zinsscheine wird von dem Hauptgelde abgezogen.
Die Rückzahlung der Schuld erfolgt zum Nennwert nach dem festgestellten Tilgungsplan innerhalb 26 Jahren vom 1. Juli 1922 ab auf Grund von Aus⸗ losungen an den vom Zweckverband „Elektrizitätsverband Stade“ bekanntzu⸗ gebenden Stellen oder durch freihändigen Ankauf. Zu diesem Zweck wird ein Tilgungsstock gebildet, welchem jährlich wenigstens 2 % des Anleihekapitals nebst den Zinsen von den getilgten Schuldver⸗ schreibungen zuzuführen sind. Die Aus⸗ losung findet erstmalig im Jahre 1934 jährlich an den ersten drei Werktagen des
Zinsschein Nr.. zur E“ auf Nr
Cüe
Der Inhaber dieses
uns zu bezeichnenden Stellen. 111X1X“
er Anspru
Stade“ zur Einlösung vorgelegt wirnd.
Erneuerungsschein Schuldverschreibung auf den
zur Reihe N
Heren erster a“
hat.
dem Inhaber der Schuldverschreibung wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. Stade, den. ten.. Zweckverband Eingetragen Seite Kontrollbeamter
Monats Januar zum 1. Juli staft. Die Anleihe kann aber auch mit halbjähriger Fritt zur vorzeitigen Rückzahlung zu einem Zinsfälligkeitstermine, jedoch frühestens am 1. Januar 1934 zum 1. Juli 1934, durch öffentliche Bekanntmachung aufgekündigt werden. Die Auslosungen finden vor einem von dem Verbandsausschusse des Zweck⸗ verbandes „Elektrizitätsverband Stade“ be⸗ stellten Schuldentilgungsausschuß statt. Auf jede Schuldverschreibung entfällt ein Los. Die gezogenen Nummern sind un⸗ verzüglich nach der Ziehung vom Zweck⸗ verband „Elektrizitätsverband Stade“ einmal öffentlich bekanntzugeben. Gleich⸗ zeitig sind die Nummern derjenigen Schuld⸗ verschreibungen nochmals bekanntzugeben, welche in früheren Verlosungen gezogen, aber noch nicht eingelöst worden sind. Wird die Tilgung durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschreibungen alsbald 8 dem Ankauf bekanntgemacht. Dem Zweckverbande steht es frei, auch eine Ver⸗ stärkung der Tilgung eintreten zu lassen.
Der Anspruch aus dieser Schuldver⸗ schreibung erlischt mit dem Ablauf von 30 Jahren nach dem Rückzahlungstermin, wenn nicht die Schuldverschreibung vor dem Ablauf der dreißig Jahre dem Zweck⸗ verband „Elektrizitätsverband Stade“ zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vor⸗ legungsfrist ab. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des An⸗ sptuche aus der Urkunde gleich.
Bei den Zinsscheinen beträgt die Vor⸗ legungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schluß des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.
Das Aufgebot und die Kraftlos⸗ erklärung abhanden gekommener oder ver⸗ nichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivil⸗ prozeßordnung.
Zur Siche bHeit der hierdurch ein⸗
egangenen Verpflichtungen haftet der weckverband „Elektrizitätsverband Stade“ mit den Einnahmen seines Ueberland⸗ werkes sowie mit seinem Vermögen und mit der Steuerkraft der ihm Landkreise.
Die die Schuldverschreibungen be⸗ treffenden Bekanntmachungen erfolgen im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger und in der Weserzeitung. Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Stelle vom Zweckverband „Elektrizitätsverband Stade“ mit Ge⸗ nehmigung der Aufsichtsbehörde ein anderes Blatt bestimmt. Die Bekannt⸗ machung gilt als rechtswirksam, sofern sie nur im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger erschienen ist.
Stade, den teaen Zweckverband „Elektrizitätsverband Stade“. (Siegel des Verbandes.) Eingetragen im Schuldverschreibungsbuch.
den Inhaber
insscheins⸗ erhält 11“ . . .. .. . die fällicen Binsen mit .... . das Halbjahr vom ͤaab an den von
Zweckverband „Elektr
Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Ürkunde gleich.
150 000 000 ℳ 5 % Anleihe des Zweckverbandes „Elektrizitätsverband Stade“. 8
“
An den Inhaber dieses Erneuerungsscheins wird 9 gegen dessen Rückgabe eine neue Reihe Zinsscheine, . fällig wird, nebst einem Erneuerungsschein außer bei der.. bei den auf der Rückseite bezeichneten Stellen aus⸗ gegeben, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei dem Verbandsvorsteher widersprochen In diesem Falle sowie beim Verlust dieses Scheins werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungsschein
. . . kLeetewvlehowhame
150 000 000 ℳ 5 % Anleihe des Zweckverbandes „Elektrizitätsverband Stade“.
Reihe g. gscber .. Zinsschein Uberu
zu der 5 % Schuldverschreibung 4““ zahlbar amm .
dieses
zitätsverband Stade“
Rückseite: in Hannover bei der Girozentrale Hannover. ö ch aus diesem Zinsschein erlischt mit dem Ablaufe von vier Jahren von Schluß des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor Ablauf dieser Frist dem Zweckverband „Elektrizitätsverband
so verjährt der
Erfolgt die Vorlegung, Der Vorlegung
Erneuerungsschein
zur Schuldverschreibung eihe. Nr
Inhaber
verzinslich zu 5 vom Hundert.
.- . 2„
ausgehändigt, 11I“
„Elektrizitätsverband Stade“.
(Trockenstempel
des Verbandssiegels.)
[72430]
folgende Nummern gezogen worden: Buchstabe A: 26 41 46 110 386 à 2000 ℳ ..
Buchstabe C: 917 929 932 à 500 ℳ =
noch nicht fälligen Zinsscheinen
Wesel, den 26. September 1922.
EC115““
22 22
12 88
Buchstabe B: 420 442 457 530 535 8 1000 ℳ = .. . . 563 619 680 695 711 728 794 811 833 848 916
Der Bürgermeister.
Auslosung von Stadtanleihescheinen.
Bei der am 18. September 1922 erfolgten Auslosung der auf Grund des Privilegs vom 24. Juli 1893 verausgabten Anleihescheine der Stadt Wesel sind
141 176 186 211 295 311 . 26 000 ℳ 5 000 „
123 129
6 11
Buchstabe D: 1116 1152 1178 1188 1231 1249 1336 1362 1363 1391 à 200 ℳ — . .
2 000 „
zusammen 42 Stück mit. 40 000 ℳ
Die Besitzer werden aufgefordert, die ausgelosten Anleihescheine nebst den und Anweisungen vom 31. März an die Stadtkasse Wesel gegen Auszahlung des Nennwerts abzuliefern.
Vom 1. April 1923 hört die Verzinsung der ausgelosten Stücke
1923 ab
auf.
8 8