1922 / 224 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Oct 1922 18:00:01 GMT) scan diff

inlae Jalabae.. ..

Phenokoll hydrochloricum 8 1 g .10 Stück .10 Stück

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Pilulae Kreosotit. . Podophyllinum . .

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22 Pyramidon camphoricum

8 „„ 9* Pyramidon salicylicum .

Reagentien:

Amvlalkohol 11u6“] Fehling'sche Lösung, gebrauchsfertig Fehling'sche Lösung .... . Fehling'sche Lösung II.. Giemsa'sche Lösung Nylander'sche Lösunng . RNesaldol .. 11“

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Resorcinum resublimatum

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Scopolaminum hydrobromicum

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Scopolaminum hydrochloricum . Scopolaminum hydrojodicum

Scopolaminum methylobromatum Scopolaminum sulfuricum . Septoforma . . . . Spiritus Saponis kalini.. . .

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CC111“ Spiritus Saponis kalini Hebrae 72* 2) 2 W164“ Strontinm bromatum Strontium jodatum

Tabuléttae: Acidi diaethylbarbiturici 0,5 7) 2) 0,5 Hexamethylentetramini 0,5 . 5 19. Natrii diaethylbarbiturici 0,5 „2 942 2 . 20 TPanninum albuminatum ex Albumine 8 Taanchrominhnh. . 1116“ Thiopinolum liquidum concentratum g1S. 8.e hrhe-1g. ... .

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Preisliste der Gefäße. Ampullen, weiße oder farbige, bis zu 2 com

Inhalt, b5 8 -“ von mehr als 8 2 cem bis 5 cem Inhalt das Stück.. 20 9 82 E““ (2Ee Kruken, graue, oder gelbe (aus Ton oder Stein⸗ gut), bis 20 g Inhalt, das GCth . . .. von mehr als 1 20 /g bis 50 / g Inhalt, das Stück. 50 15 66“ 100 200 3 8 200 300 8 . b1““ solche von mehr als 500 g für je 500 g des In⸗ halts, das Stüc merrl... . . .. h) Kruken mit Deckel aus Pappe, graue oder gelbe (aus Ton oder Steingut), bis 20 g Inhalt, 11111114X“X“] von mehr als 1 20 g bis 50 g Inhalt, das SCid. .. JEEEECECEE 100 900 8 h“ 1) Kruken, weiße oder andersfarbige (aus Porzellan oder Glas), bis 20 g Inhalt, das Stück..

von mehr als 8 Inhalt, das Stück

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20 g bis 50 9

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300 400 e“ A k) Kruken mit festem Deckel, weiße oder

andersfarbige (aus Porzellan oder Glas), bis 20 g Wbalt das Stäck . in mehr als

20 g bis 50 g Inhalt, das Stü 8 28,—

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Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 7. Oktober 1922 ab in Kraft. 8 v 14““ Berlin, den 4. Oktober 1922. Der Reichsminister des Innern. FSg. A.: Hamel.

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Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe einer 2. Serie der Reichs⸗

banknote zu 1000 vom 15. September 1922.

Von der Reichsbanknote zu 1000 mit dem Datum vom 15. September 1922 wird demnächst eine 2. S aus⸗

Sie unterscheidet sich von der bisher ausgegebenen Serie durch folgende Merkmale: 1 Sie ist auf gelblichem Papier mit hellem Wasserzeichen gedruckt. Das Wasserzeichen besteht aus sphärischen Dreiecken, welche die ganze Note in regelmäßiger Anordnung durchziehen und dadurch gekennzeichnet sind, daß senkrecht zum kürzesten Schenkel jedes Dreiecks eine kurze Linie in die Fläche des Dreiecks hineinragt. 1 Infolge der gelblichen Tönung des Papiers ergeben die Farben, in denen 5 Note gedruckt ist, eine etwas andere, und ; bhaftere Wirkung. Fwa gic F. in linken oberen Ecke der Vorderseite ist in roter Farbe gedruckt; auch haben die Ziffern der Nummer einen anderen Schnitt als bei der ersten Serie. Berlin, den 2. Oktober 1922. 899 8 8 Reichsbankdirektorium. Havsvenstein. von Grimm. Bekanntmachung, betr. die Preise von Photogrammen und Lichtpausen. Vom 9. Oktober 1922 ab werden bis auf weiteres die nachstehend angegebenen Vergütungen erhoben. Es kosten: 1. otogramme. Jedes Blatt 9„ . . 40,— ℳ. Für das Pbotogramm einer deutschen Patentschrift wird aber mindestens der Preis der gedruckten Patentschrift erhoben. II Lichtpausen. Berlin, den 3. Oktober 1922. it des Reichspatentams. v. Spect

20,—

Preußen.

Gesetz 1 zur Aenderung des Gesetzes über Teuerungs⸗ zuschläge zu den Gebühren der Notare, Rechts⸗ anwälte und Gerichtsvollzieher und zu den

Gerichtskosten.

Vom 30. September⸗ 1922. 8 (Veröffentlicht in der am 4. Oktober veröffentlichten Nr. 43 der Gesetzsamml. S. 301.) 8 1

Der Landtag hat folgendes Gesetz beschlossen: Artikel I.

Das Gesetz vom 29. April 1920 in der Fassung der Gesetze vom 10. Dezember 1920, 10. Februar und 24. Juli 1922 (Gesetzsamml. 1920 S. 155 und 540, 1922 S. 34 und 191) wird wie folgt geändert: 1. Der § 1 erhält folgende Fassung: Die den Notaren und den Gerichtsvollziehern nach der Gebührenordnung für Notare vom 25. Juli 1910 (Gesetzsamml. S. 233) und nach dem Gesetze, enthaltend die landesgesetz⸗ lichen Vorschriften über die Gebühren der Rechtsanwälte und der Gerichtsvollzieher, vom 21. März 1910 in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. September 1910 (Gesetzsamml. S. 261) zustehenden Gebühren erhöhen sich auf das Zwanzig⸗ fache. Der § 4 exhält folgende Fassung: „Die Gebühren des Preußischen Gerichtskostengesetzes vom 25. Juli 1910 (Gesetzsamml. S. 184) erhöhen sich auf das Zwanzigfache, die Gebühren des § 92 des genannten Gesetzes auf bas Dreifache. „eres ., 21. 2 124831. .„ Im § 5 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „fünf Mark“ durch „zehn Mark' ersetzt. 1 Im § 6 werden 3 8 in Nr. 1 die Worte „fünfzehn Mark“ durch „fünfundsiebzig Mark“, in Nr. 3 die Worte dreißig vom Hundert“ durch „hundert vom Hundert“ und die Worte „mindestens eine Mark“ durch „höchstens 3000 Mark“, in Nr. 4 die Worte „fünf Mark bis zwanzig Mark“ durch „fünfzehn Mark bis fünfundsiebzig Mark“ ersetzt. Im § 7 treten 3 1 in Nr. 1 an die Stelle der Worte „fünfzehn Mark“ die Worte ‚fünfundsiebzig Mark“, in Nr. 2 werden die Worte „dreißig vom Hundert“ durch „hundert vom Hundert“ und die Worte „jedoch mindestens eine Mark“ durch „jedoch höchstens 3000 Mark'’ ersetzt. 8 Akxtikel II. Im § 95 Abs. 2 des Preußischen Gerichtskostengesetzes vom 25. Juli 1910 (Gesetzjamml. S. 184) werden die Worte „1000 Mark“ durch die Worte „20 000 Mark'“ ersetzt. Artikel III. Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1922 in Kraft und findet Anwendung auf alle an diesem Tage noch nicht fällig gewordenen Fetee en und alle an diesem Tage noch nicht beendigten Geschäfte. 1 Das vorstehende, vom Landtage beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Die verfassungsmäßigen Rechte des Staatsrats sind gewahrt. 1 Berlin, den 30. September 1922. Das Preußische Staatsministerin v. 1 vräunn.. am Zehnhoff, zugleich für den Finanzminister.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über ein vereinfachtes Enteignungsverfahren vom 26. Juli 1922 (Gesetzsamml. S. 211) in Verbindung; mit dem Gesetz über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) wird hierdurch 1

a) der Gewerkschaft. Elise II in Halle a. S. dg s Recht verliehen, die Parzellen Gemarkung Obereclobicau im reife Merseburg Kartenblatt 2 Nr. 68/26, 69/26, 85/27, 100/27, 165/28, 166/29, 30, 173/35. 172/35,

91/38, 38, 41, 42, 52, 175/53, 54, 93/55, 94/55, 95/56,

96,56, 57, 176/58, 178/58, 179/59, 181/59 zꝛc., 182/60 184/60

und 198/61, soweit sie zur Erweiterung der Abraumhalde der Grube

lise II bei Mücheln notwendig sind, im Wege der Ent⸗

eignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten und

b) bestimmt, daß bei der Ausübung des vorstehend verliehenen

Enteignungsrechts das vereinfachte Enteignungs⸗ verfahren Anwendung zu finden hat.

Berlin, den 2. Oktober 1922. Im Namen des Preußischen Staatsministeriums. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Reuß.

Ministerium des Innern. 5 Bekanntmachung.

Der Landgemeinde Hindenburg im Kreise burg ist die Annahme der Städ worden.

Berlin, den 2. Oktober 1922.

Der Minister des Innern. 3 8: Dr. Freutlb. Ministerium für Volkswohlfahrt.

Das Preußische Staatsministerium hat auf Grund des § 26 des Gesetzes, betreffend Verbandsordnung für den Sied⸗ lungsverband Ruhrkohlenbezirk, vom 5. Mai 1920 (Gesetzsamml. S. 286) den Landgerichtsrat Hollender beim Landgericht in Essen für die Dauer seines Hauptamts am Sitze des Ver⸗ bandsrats des Siedlungsverbandes Ruhrkohlenbezirk zum ersten Mitgliede und dauernden Vertreter des Vorsitzenden des Ver⸗ bandsrats ernannt.

Hinden⸗

Der Kreisassistenzarzt Dr. Erich Jeske aus Breslau ist zum Kreismedizinalrat in Wolmirstedt, der Kreismedizinalrat

Dr. Lemke bei der Regierung in Koblenz zum Regierungs⸗ und Medizinalrat bei der Regierung in Aurich und der Kreis⸗ assistenzarzt Dr. Ohm zum Kreismedizinalrat in Plön ernannt worden.

SH beerasn, Ubsh

. betreffend Aenderung des Tarifs für die Gebühren

der Kreisärzte und des Tarifs für die Gebühren der Chemiker für gerichtliche und medizinalpolizeiliche Verrichtungen. Vom 18. September 1922. 8 (Veröffentlicht in der am 4. Oktober 1922 ausgegebenen Nr. 43 der Gesetzsamml. S. 302.)

Auf Grund des § 8 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die

Gebühren der Medizinalbeamten, vom 14. Juli 1909. (Gesetz⸗ samml. S. 625) werden im Einvernehmen mit dem Finanz⸗ minister und dem Justizminister die in der Anlage I. des

Gesetzes angegebenen Sätze des Tarifs für die Gebühren der Kreisärzte mit Ausnahme der Gebühr nach lfd. Ziffer 10a

sowie die in der Anlage II angegebenen Sätze des Tarifs für die Gebühren der Chemiker für gerichtliche und medizinalpolizeiliche Verrichtungen mit Wirkung vom 1. September 1922 ab durchweg auf das 30 fache erhöht.

Gleichzeitig werden die Sätze zu Ifd. Ziffer 10a des Tarifs für die Gebühren der Kreisärzte mit Wirkung vom gleichen

Tage ab auf das 15fache erhöht. 8 deer Erlaß vom 3. März 1922 (Gesetzsamml. S. 60),

betreffend Aenderung des Tarifs für die Gebühren der Kreis⸗ ärzte und des Tarifs für die Gebühren der Chemiker für ge⸗

richtliche und medizinalpolizeiliche Verrichtungen, wird mit Ablauf des 31. August 1922 aufgehoben.

Berlin, den 18. September 1922. Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt.

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Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 43

der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 12359 das Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über 8

Teuerungszuschläge zu den Gebühren der Notare, Rechts⸗ anwälte und Gerichtspollzieher und zu den Gerichtskosten, vom 30. September 1922, unter

Nr. 12360 eine Verordnung

schlesien, vom 28. September 1922 und unter Nr. 12361 einen Erlaß, betreffend Aenderung des Tarifs für die Gebühren der Kreisärzte und des Tarifs für die Ge⸗

bühren der Chemiker für gerichtliche und medizinalpolizeiliche

Verrichtungen, vom 18. September 1922. Berrlin, den 4. Oktober 1922.

Gesetzsammlungsamt. Krüer.

Deutsches Reich.

Der Reichsrat versammelte sich heute zu einer Vollsitzung;

vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Seewesen und für Verkehrswesen eine Sitzung.

Der argentinische Gesandte Dr. Molina ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder

übernommen.

Der Königlich bulgarische Geschäftsträger Pomenom ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandt⸗ schaft wieder übernommen.

Die Ausfuhrmindestpreise haben sich geändert für

chemisch⸗reine Salzsäure zu Genußzwecken sowie für Bleimennige und Glätte. Näheres durch die Außenhandelsstelle Chemie in Berlin W. 10.

prreußischer Lanbtag.

1 u“ 18 170. Sitzung vom 3. Oktober 1922, E 11 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)*)

Das Haus sett die gemeinsame Besprechung der zur Be und zur Bekämpfung der Teuerung gebrachten Anfragen und Anträge fort. Abg. D. Schuster (D. Vp.) schildert nach kurzer Polemik gegen

die Abgeordneten Meyer⸗Bülkau und Klaußner die außerordentliche

Bedrängnis und Notlage der Kleinrentner, insbesondere derer, die wegen vorgeschrittenen Alters nicht mehr arbeitsfähig sind und dem Hunger und dem Hungertod entgegen gehen müssen. Am schlimmsten seien die Witwen daran. Die entsetzliche Not zwinge sie, alles irgend Entbehrliche zu Geld zu machen, und auf diesem Wege gingen auch wertvolle Bücherschätze verloren, so daß man allen Ernstes ein Bibliothekschutzgesetz fordern müsse. Die Not in den Kreisen der freien Berufe. die Not der geistigen Arbeiter, der Schriftsteller und Künstler

») Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

eordnung gestattet

11

über die Wahlen zum Preußischen Landtag und zum Provinziallandtag in Ober⸗

7 Mittel zur Verfügung gestellt werden.

hebung der Notlage des Volkes 8

sei nicht minder groß. Mit dem Verfall unserer Hochschulen verfalle auch unsere Kultur überhaupt. Dem Volke müsse die Grundlage aller Arbeit, nämlich Glaube an die Zukunft und Hoffnung auf sie, wieder⸗ gegeben werden, denn ein Volk ohne Hoffnung werde auch nicht arbeiten, so sehr man ihm auch die Arbeitspflicht predige. Hierauf vor allem müßten sich die vereinigten Anstrengungen der Staats⸗ regierung, aller Parteien und aller Volksfreunde richten. Abg., Meyer⸗Solingen (Scoz.): Die Wohnungsnot ist nicht nur in Deutschland, sondern international eine der beklagenswertesten Folgeerscheinungen des Weltkrieges. Die Verwaltung in Deutschland hat sich in der Nachkriegszeit bemüht, die Wohnungsbautätigkeit wieder in Gang zu bringen; aber die Wohnungsnot ist nicht geringer worden, sie hat sich in den Großstädten noch gesteigert. In 35 Groß⸗ ser stellte sich die Wohnungsproduktion 1921 gegen 1913 auf ein Minus von 61 Prozent. Wenn auch die Bautätigkeit 1922 stärker in Angriff genommen worden ist, so ist doch gleichzeitig eine so enorme Baustoffpreissteigerung eingetreten, daß man vollauf berechtigt ist, von einem schamlosen Baustoffwucher zu reden. Die Preise sind weit über das Maß der Gelden twertung gestiegen, sie betragen das 300 bis 500 fache des Friedenspreises, bei Baubolz gehen sie sogar auf das Tausendfache hinauf! Die Löhne dagegen sind nirgends über das 120 fache hinaufgesetzt worden. Die Baukostenüberteuerungszuschüsse von Reich und Staat dürfen nicht dazu dienen, daß die aus den Taschen der Allgemeinheit herausgeholten Hunderte von Millipnen einigen wenigen Interessenten des Wohnungswuchers in die Taschen fließen. Daher verlangen wir von der Regierung endlich energische Maßnahmen gegen den Baustoffwucher, an dem übrigens auch unsere hochwohllöbliche Regievung, insbesondere die Forstverwaltung, nicht gens unbeteiligt ist. Die Baukosten einer vierräumigen Wohnung etragen heute bereits 1 ¼ Millionen Mark; auf den einzelnen Neubau für Siedlerzwecke oder sonstige gemeinnützige Zwecke entfällt daher trotz aller Milliardenopfer von Reich, Staat und Kommunen nur ein unbedeutender Betrag, viele Bauten liegen unvollendet still, und Ge⸗ meinden und gemeinnützige Bauvereine wissen nicht, woher die Mittel für die Fortführung nehmen. Die Landesdarlehen müssen stark erhöht werden. Wird nicht geholfen, so ist eine Katastrophe unvermeidlich, denn gerade in den letzten Wochen sind die Baustoffe ganz uner⸗ schwinglich teuer geworden. Auch die Wohnungsbauabgabe muß re⸗ formiert werden; jetzt herrscht bei den Gemeinden eine starke Ungleich⸗ heit, die durch eine gleichmäßige Belastung der Gemeinden aus der Welt geschafft werden muß. Die Wohnungsaufwandssteuer muß eben⸗ falls ergiebig gestaltet werden, man muß sie progressiv machen, was bisher nicht gelungen ist. Auch muß geprüft werden, inwieweit un⸗ nötige Bauten zu verhindern sind. Die Industrie, die Banken, das platte Land üben vielfach eine Bautätigkeit aus, die einer Steuer⸗ hinterziehung so ähnlich sieht wie ein Ei dem andern (Zustimmung); auch die Umbauten zu Dielen und Bars und die Luxusbauten müssen unter Verbot gestellt werden. Die Zwangswirtschaft ist an diesen elenden Wohnungsverhältnissen nicht schuld. und das Verlangen des Abgeordneten Dr. Grundmann, die freie Wirtschaft herzustellen, um damit das Wohnungswesen wieder in normale Verfassung zu bringen, würde uns in Wirklichkeit auch im Wohnungswesen dasselbe Elend bescheren, wie wir es auf dem Lebensmittelmarkt erleben müssen. Nur Gemeinwirtschaft kann uns helfen, aber die ist nicht von heute auf morgen zu erreichen, wir müssen unverweilt an die Lösung der brennendsten Augenblicksfragen mit größter Eneraie herangehen.

Abg. Schmidt⸗Fulda (Zentr.) geht ebenfalls auf das Woh⸗ nungsproblem ein: Von dem Wohnungselend sind namentlich die untersten Volksschichten betroffen. Besonders arg steht es in den be⸗ setzten Gebieten. Die Eingehung einer Ehe, die Begründung einer Familie und eines Hausbalts werden durch die Wohnungsnot aufs äußerste erschawvert, der Verbreitung der Geschlechtskrankheiten und den schlimmsten sittlichen Gefährdungen wird dadurch Vorschub geleistet. Auch die in der vorigen Woche vom Landtag bewilligten drei Milliarden sind nur ein Tropfen auf einen heißen Stein: die Woh⸗ nungsbauabaabe reicht nicht entfernt aus. Geld und Baustoffe müssen Reich und Staat in genügendem Maße zur Verfügung stellen. Der Forderung des Abgeordneten Dr. Grundmann auf Freigabe des Woh⸗ nungswesens können wir nicht zustimmen, die Wohnungsnot und der Wohnungswucher würden dann noch viel arößer werden. Zur Erwerbs⸗ losenfürsorge muß Erhöhung der Unterstützungssätze und Beschaffung

von Notstardsarbeiten hinzutreten.

Ahg. Dallmer (D. Nat.): Das neue Reichsmietengesetz wird mit seinem Umlageverfahren einen neuen Zankapfel zwischen Haus⸗ wirt und Mieter werfen und das gegenseitige Verhältnis nur noch schwieriger gestalten. Der Wohnunagsbau stößt heute auf fast unüber⸗

windliche Schwierigkeiten. Auf die Baugusführung, die jetzt zum Teif höchst mangelhaft erfolat, muß der Minister ein ganz besonders scharfes Augenmerk richten.

Minister für Nolkswohlfahrt Hirtsiefer: Meine sehr ver⸗ ehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst eine Antwort auf den Teil der Anfragen vorwegnehmen, der sich auf eine Unterstützung der Rentenempfänger bezieht, und möchte mitteilen, daß zurzeit im Reich Verhandlungen darüber stattfinden, in welchem Umfange noch einmal wieder eine besondere Notstandsmaßnahme für die Renten⸗ empfänger der Invaliden⸗ und Angestelltenversicherung durchgeführt werden kann. Das Reich beabsichtigt, eine Milliarde Reichsmittel den Ländern für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen. Sie wissen, daß der Landtag kurz vor dem Auseinandergehen schon 600 Millionen nicht nur für die Sozialrentner, sondern auch für die Kleinrentner⸗ für die verschämten Armen überhaupt zur Verfügung gestellt hat. Wenn fetzt nun das Reich eine Milliarde zur Verfügung stellt, so hoffe ich, daß wir wieder ganz wesentlich dem Notstand abhelfen können. Ob darüber hinaus noch weitere Mittel flüssig gemacht werden können, wird in den nächsten Tagen zu beraten sein. Der Wohlfahrtsminister kann naturgemäß die Wohlfahrt nur ausüben, wenn ihm die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Aus eignen Mitteln kann er eben nur das geben, was er hat. Darüber hinaus kann er, wie ich es eben schon sagte, nur etwas tun, wenn die Selbstverständlich wird er sich immer freuen, wenn der Landtag ihm Mittel bewilligt. (Zuruf.)

Dem verehrten Herrn Kollegen Dr. Quaet⸗Faslem habe ich bereits

früher erklärt, daß ich als Wohlfahrtsminister nicht in erster Linie die Interessen des Staatssäckels zu vertreten habe das ist mehr Auf⸗ gabe des Herrn Finanzministers —, sondern bestrebt hin, möglichst viel Geld zur Linderung der Not im preußischen Staat zu erhalten.

Das wird auch in Zukunft mein Bestreben sein.

Was nun die Wohnungsfrage anlangt, die in den Verhandlungen naturgemäß einen großen Raum eingenommen hat und in den letzten Wochen dadurch brennend geworden ist, daß vorübergehend leider eine Reihe von Wohnungsbauten stillgelegt werden mußte, so kann ich erfreulicherweise mitteilen, daß es durch eine Bereitstellung von Mitteln des Reichs, von denen auf Preußen 1,85 Milliarden entfallen, und durch eine weitere Bereitstellung von 3 Milliarden von seiten Preußens wohl gelingen wird, den größten Teil der stillgelegten Bauten wieder in Betrieb zu bekommen und sie vor Eintritt der schlechten Jahres⸗ zeit auch möglichst bewohnungsfähig zu machen. Dadurch würde es möglich sein, einerseits zu verhindern, daß die nichtbeschäftigten Arbeiter in eine begreifliche Erregung geraten, und andererseits für diejenigen, die schon sehr lange auf eine Wohnung warten, dieses Ziel, eine Wohnung zu bekommen, nicht noch weiter hinauszuschieben. Wir müssen zunächst abwarten, in welchem Umfange mit den bereits bewilligten Mitteln die Fertigstellung der Bauten durchgeführt werden lann. Falls diese Mittel nicht ausreichen, werden wir mit weiteren Anträgen an Sie herantreten müssen. Wir haben, wie ich hierbei

bemerken möchte, die Ueberzeugung gewonnen, daß der staatlich⸗ Anteil 11“ 5 bb

an der Erstellung neuer Wohnungen in dem bisher zur Verfügung gestellten Umfang nicht ausreicht, und haben daher schon in diesem Sommer die staatlichen Zuschüsse vom Fünffachen auf das Zehnfache erböht. Gegenwärtig sind wir in Beratungen darüber eingetreten, ob eine weitere durchgreifende Erhöhung dieser Mittel vorzunehmen ist. Selbstverständlich müßte dann auch eine weitere Erhöhung der staatlichen Wohnungsbauabgabe stattfinden, weil wir nur dadurch die Mittel zu den staatlichen Zuschüssen zu den Wohnungen bekommen können. Ich hoffe, daß diese Bestrebungen des Wohlfahrtsministeriums beim größten Teil des Hauses Unterstützung finden werden.

Was nun den Wucher mit Baustoffen anbetrifft, der, wie ich ohne weiteres zugebe, ein sehr böses Kapitel ist, so möchte ich dazu folgendes sagen: Es kann nicht bestritten werden, daß in vielen Fällen die geforderten Preise für Baustoffe mit den Gestehungskosten nicht ohne weiteres in Einklang gebracht werden können. (Sehr richtig!) Ich habe die Bezirkswohnungskommissare in den einzelnen Re⸗ gierungsbezirken beauftragt, der weiteren Entwicklung der Preise für Baustoffe dauernd sorgfältigste Beachtung zu schenken und Auswüchse sofort nach hier zu berichten, damit von hier aus im Verein mit den übrigen maßgebenden Ressorts gegen die preistreibenden Erzeuger bezw. Händler mit allem Nachdruck vorgegangen werden kann. Das Reichswirtschaftsministerium ist, wie ich überzeugt bin, mit uns im gleichen Sinne tätig. Nach der Verordnung zur Behebung der dringendsten Wohnungsnot sind im übrigen die Bezirkswohnungs⸗ kommissare nach wie vor befugt ich halte mich besonders für ver⸗ pflichtet, darauf erneut hinzuweisen —, Baustoffe, sofern sie nicht rechtzeitig in hinreichender Menge zu angemessenem Preise angeboten werden, zugunsten des Kleinwohnungsbaues zu beschlagnahmen und zu enteignen, und es wird gut sein, wenn in den einzelnen Bezirken darauf geachtet wird, daß von den Bezirkswohnungskommissaren dieser Verordnung auch entsprochen wird. (Zuruf bei der Ver. Soz.⸗Dem. Partei: Geschieht nicht!) Ich bitte mir entsprechende Fälle mit⸗ zuteilen, verehrter Herr Kollege Meyer; wir sind gern bereit, den Dingen nachdrücklich auf den Grund zu gehen. (Erneute Zurufe bei der Ver. Soz.⸗Dem. P.) Doch wohl nur zum Teil. Ich sage noch einmal: Ich bitte, nicht allgemeine Beschuldigungen zu erheben, sondern uns einzelne Fälle nachzuweisen, wo die Bezirkswohnungs⸗ kommissare versagt haben. Wir sind gern bereit, die Dinge dann zu prüfen. In Verbindung mit den gemeinnützig arbeitenden provinziellen Wohnungsfürsorgegesellschaften sind die Bezirkswohnungskommissare darauf bedacht, durch Lieferungsverträge oder feste Abschlüsse mit den Erzeugerorganisationen dem Kleinwohnungsbau dauernd einen aus⸗ reichenden Teil der Erzeugung an Baustoffen zu sichern.

Was die Preisfestsetzung im einzelnen betrifft, so unterliegt beim Zement die Festsetzung des Preises der Preisprüfungsstelle des Reichs⸗ wirtschaftsministeriums. Ich habe leider darauf nicht den genügenden Einfluß. Dieses setzt nach genauester Einsichtnahme in den Pro⸗ duktionsvorgang und nach eingehender Prüfung der Kalkulation die Preise für das ganze Reich fest. Wir unsererseits wollen naturgemäß gern in eine erneute Prüfung der Frage eintreten, ob nicht durch die Befeitigung der Bundesratsverordnung, die schon verschiedentlich an⸗ gezogen worden ist, die Zustände auf dem Zementmarkt gebessert werden können. Ich glaube bisher ist hier nicht mit Unrecht behauptet worden, es hat auch nachgewiesen werden können, daß die Preise für Zement nicht in dem Maße gestiegen sind, wie die Preise für die übrigen Baustoffe, so daß die Bundesratsverordnung nicht so schlecht sein kann, wie sie hier dargestellt wird. G

Beim Kalk folgt die Preissteigerung derjenigen für die Kohle und für die Löhne, ich glaube kaum, daß da eine große Differenz ist. Die Preise für Hintermauerungssteine, die zurzeit 8 % der gesamten Bau⸗ kosten ausmachen, sind infolge des in diesem Industriezweig über⸗ wiegenden Kleinbetriebs in den einzelnen Bezirken verschieden hoch. Es ist vom Ministerium aus dauernd darauf hingewirkt worden, den Ziegeleien in hinreichendem Umfang Kohlen zur Verfügung zu stellen, um eine möglichste Steigerung der Produktion und durch Steigen des Angebots ein Sinken der Preise zu erzielen. Leider hat der Reichs⸗ kohlenkommissar den wiederholten Anträgen auf Erhöhung des Kontingents für Ziegeleikohle nur in bescheidenem Umfange entsprechen können. Eine Preissteigerung durch verstärkten Export ist nicht zu befürchten, da der Hintermauerungsstein weite Transporte nicht ver⸗ trägt. Es sind infolgedessen nur in den Grenzprovinzen kaum nennes⸗ werte Mengen ausgeführt worden.

Anders liegen die Verhältnisse in der Dachziegelproduktion. Hier arbeiten im großen und ganzen nur Großbetriebe, die infolge der besonderen Qualität des benötigten Tons an bestimmte Gegenden ge⸗ bunden sind. Die Dachziegelproduktion deckt kaum den Inlands⸗ bedarf, so daß eine Senkung der Preise nur durch vermehrte Pro⸗ duktion zu erreichen wäre, wofür die Einrichtungen der Betriebe aber nicht ausreichen. Infolgedessen ist von mir aus die Verwendung von Ersatzbaustoffen auf diesem Gebiet befürwortet worden. Eine verstärkte Verwendung solcher erprobten Ersatzbauweisen ist ganz allgemein von mir bei jeder Gelegenheit befürwortet worden. Ich bin der Ansicht, daß ein Einfluß auf die Preisgestaltung der sonst üblichen Baustoffe nur dadurch erzielt werden kann, daß in ver⸗ schiedenen Gegenden bauwirtschaftliche Beratungsstellen eingerichtet werden. In der Verwendung dieser Ersatzhauweisen sehe ich ebenfalls ein Mittel, um übertriebene Preise zu be⸗ kämpfen. Die Freigabe von Dachsteinen für den Export wird auf meine Anordnung von den Bezirkskommissaren nur dann erteilt, wenn sowohl in ihren Bezirken wie auf dem gesamten Bau⸗ stoffmarkt der Inlandsbedarf sichergestellt erscheint. Infolgedessen ist in letzter Zeit eine Ausfuhr von Dachsteinen kaum genehmigt worden. Ich müßte also bitten, auf diesem Gebiet Spezialfälle vorzutragen, falls solche Beschwerden zu erheben sind.

Die Holzpreise sind in letzter Zeit, wie man unbedingt zugeben muß, in ungebührlichem Maße gestiegen. Zur Sicherstellung des Holzbedarfs im Kleinwohnungsbau sind von mir Verhandlungen mit dem Landwirtschaftsministerium gepflogen worden, um, wie in den vergangenen Jahren, so auch für die kommende Bauperiode den not⸗ wendigsten Bedarf aus forstfiskalischen Beständen den gemeinnützigen Wohnungsfürsorgegesellschaften freihändig zuzuführen. Es wird vor⸗ läufig noch gehofft, daß dadurch eine gewisse Stabilisierung des Holzpreises für den Kleinwohnungsbau erreicht werden wird. Auch sonst habe ich darauf hingewirkt, die gemeinnützig arbeitenden Gesellschaften in die Lage zu versetzen, möglichst ihren Einfluß auf die Erzeugung von Baustoffen zu verbreitern, sei es durch Be⸗ treuung des Kleinwohnungsbaues in bezug auf Lieferung von Bau⸗ stoffen und Bauteilen, sei es durch direkte Einflußnahme auf die Baustoffproduktion Hienu bedarf esn allerdinas bei der gegen⸗

.

wärtigen Geldentwertung bedeutender Erhöhung der Betriebskapitalien dieser Gesellschaften oder weiterer Bereitstellung besonderer Mittel⸗ Die Aufgaben, die auch die gemeinnützig arbeitenden sozialen Bau⸗ betriebe ich komme zum letzten Punkt der großen Anfrage in dieser Richtung erfüllen können, sind von mir jederzeit voll anerkannt worden. Ich habe daher dem Vertreter des gemeinnützigen Wohnungs⸗ baues besondere Mittel zur Verfügung gestellt, um sich in beträcht⸗ lichem Umfang an den sozialen Baubetrieben zu beteiligen. Anträge nach dieser Richtung hin werden auch in Zukunft von mir eingehend geprüft, und es wird ihnen nach Lage der Sache weitgehend ent⸗ sprochen werden, soweit sich dies mit den Interessen der Allgewein⸗ heit verträgt.

Gestatten Sie mir nun einige Bemerkungen zu den Ausführungen einzelner Herren Abgeordneten über diese Fragen!

Zunächst hat sich Herr Abgeordneter Dr. Bredt sehr eingehend auch mit der Wohnungsfrage beschäftigt und vor allen Dingen dye Behauptung aufgestellt, daß es nicht richtig sei, daß der Hausbesitz durch die Mieterschutzmaßnahmen aus der Valutaentwicklung heraus⸗ gehalten worden sei. Er hat als Beweis für seine Behauptung an⸗ geführt, das sei deswegen schon nicht richtig, weil die Müllabfuhr und die Treppenbeleuchtung auch nicht aus der Valutaentwicklung herausgehalten worden sei. Daß diese Beweisführung ganz besonders schlüssig sei, kann ich zu meinem Bedauern nicht als ganz ein⸗ leuchtend anerkennen, sehr verehrter Herr Kollege. Wenn Müllabfuhr und Treppenbeleuchtung nicht aus der Valutaentwickung heraus⸗ gehalten werden können, kann ich nicht zugebven, daß das auch ein Beweis dafür ist, daß auch die Häuser nicht haben herausgehalten werden können. (Widerspruch bei der Wirtsch. P.) Ich habe mir Ihr Stenogramm zur Hand genommen und zitiere fast wörtlich, was Sie nach Ihrem Stenogramm gesagt haben; das muß meiner Ansicht nach doch wohl maßgebend sein. Sie haben wörtlich den Satz geschrieben: Die Wohnungen sind ja auch aus der Valuta⸗ entwicklung herausgehalten, nachdem Sie zunächst versucht hatten,

darzulegen, sie seien nicht herausgehalten, weil Müllabfuhr und

Treppenbeleuchtung auch nicht herausgehalten worden sind. Wir dürfen doch wohl sagen, daß durch unsere Mieterschutzmaßnahmen unsere Häuser aus der Valutaentwicklung tatsächlich herausgehalten worden sind, und das ist natürlich auch beabsichtigt geschehen. (Sehr richtig!; links Zurufe bei der Wirtschaftspartei.) Ich darf Sie doch darauf hinweisen, verehrter Herr Abgeordneter, daß bei den übrigen Gegenständen, die ein Mensch verkauft, sie ihm doch zum größten Teil auch gehören. Bei dem größten Teil des Hausbesitzes ist es aber so, daß nur ein geringer Teil bis zum Krieg und auch jetzt noch dem Hausbesitzer gehört, daß der größte Teil des Hauses nicht den Eigentümern, sondern den Hypothekengläubigern gehört. (Lebhafte Unruhe und Zurufe bei der Wirtschaftspartei.) Hätten wir die Mieten (Zuruf bei der Wirtschaftspartei: Was hat das damit zu tun?) Lassen Sie mich zunächst ausreden, dann werden Sie vielleicht einsehen, was das damit zu tun hat! Hätten wir die Mieten einfach mit der Geldentwertung hinaufklettern lassen, dann hätten diesenigen, denen ein Fünftel oder ein Zehntel des Hauses gehört, den unberechtigten Konjunkturgewinn in die Tasche gesteckt und die Hypothekengläubiger hätten nach wie vor nur 4 oder 4 ½ vH für ihre Hypotheken bekommen. Das wollten wir doch ver⸗ hindern und das war der Zweck des Mieterschutzes. (Zuruf bei der Wirtschaftspartei: Ein Glück, daß die Rede steno⸗ graphiert wird, Sie werden die noch oft zu hören bekommen.) Bitte sehr, ich bin durchaus damit einverstanden, daß ich sie noch häufig zu hören bekomme, verehrter Herr Abgeordneter, weil ich der Ansicht bin, daß wir nichr nur die Interessen derjenigen wahr⸗ zunehmen haben, denen zufällig ein Fünftel oder ein Zehntel der Häuser gehört, sondern auch die derjenigen, die ihr Geld in Hypothekenkapitalien angelegt haben, (Zurufe) und von denen wir heute fortgesetzt von der Not der Kleinrentner zu hören bekommen. (Zuruf: Sie haben doch für die Hypothekengläubiger nichts getan!) Ich habe ja auch gar nicht behauptet, daß ich dafür etwas getan habe. (Abg. Bredt: So ist es gut!) Hören Sie doch zunächst einmal zu. (Abg. Bredt: So ist es gut! Bravo! Der Minister hat nichts getan, sagt er selbst!) Ich weiß nicht, wer gegenwärtig hier das Wort hat, ich oder Sie? Ich bin der Ansicht, daß vor⸗ läufig ich das Wort habe, und dann darf ich zunächst feststellen, daß es nicht meine Aufgabe ist, für die Hypothekengläubiger etwas zu tun, daß ich nur feststelle, was ist. Würden wir die Mieten auf die Geldentwertung haben heraufklettern lassen, dann hätte allein den Vorteil gehabt der Mann, der zufällig als Eigentümer des Hauses eingetragen ist, und die übrigen, die ihr Geld in festen Hypotheken angelegt haben, hätten genau so wie diejenigen, die während des Krieges ihr Geld als Kriegsanleihen dem Staate zur Verfügung gestellt haben, genau ebenso gestanden, wie bisher. (Zuruf: Das tun sie auch noch!) Ja, auch. Ich weiß nicht, ob Sie das ganz in diesem Zusammenhang begreifen. (Wird verneint.) Mancher hat ja allerdings eine sehr lange Leitung, das ist richtig. Das kann ich so im einzelnen nicht feststellen. Ich möchte nur sagen: es ist selbstverständlich, wenn wir den Mieterschutz nicht gemacht hätten, dann (Zuruf: Wären die Häuser nicht verkauft worden!) im Gegenteil, ich sage genau das Gegenteil: wenn trotz des Mieterschutzes die Ausländer die Häuser gekauft haben und heute kaufen, wie würden sie es erst tun, wenn kein Mieterschutz eingeführt war, wenn die Häuser restlos ausgebeutet worden wären. Das muß ganz entschieden gesagt werden. (Zuruf: Dann konnten die Deutschen ihre Häuser halten!) Dann würden die Deutschen ihre Häuser ebensowenig halten, weil sie die Dollars und die Gulden ebenso reizten wie heute. Die Ausländer würden nur noch in viel größerem Umfange Häuser bekommen. Das trifft also in keinem Falle zu. Wenn es trotzdem nicht hat verhindert werden können, daß die Aus⸗ länder die deutschen Häufer kauften, so liegt das wirklich nicht an der Gesetzgebung; das ist ja jedeinem unbenommen. Ich sage noch einmal: ohne den Mieterschutz würde der Uebergang von deutschen Häusern in die Hände von Ausländern in viel größerem Umfange stattgefunden haben als jetzt. (Abg. Dr. Bredt: Niemals!)

Herr Abg. Dr. Bredt hat auch gewissermaßen durchklingen lassen, daß es Schuld des Mieterschutzes sei, daß so viel Aus⸗ länder als Mieter in Berlin wohnen. Ich weiß nicht, was das gegen den Mieterschutz beweisen foll, wenn es trotz des Mieter⸗ schutzs möglich ist, daß die Zahlungsmittel valutastarker Länder einen so kolossalen Anreiz auf die Vermieter ausüben, daß sie alle Mittel und Wege noch finden, um trotz des Mieter⸗ schutzes Ausländer in ihre Wohnungen zu bekommen. Wie würde es mit unseren deutschen Volksgenossen aussehen, wenn kein Mieterschutz geschaffen worden wäre? Dann wuͤrden sie auf dem Pflaster liegen

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