Fettkohlen:
I. Sorte I1 B = ¶ 50 % 110 = 35 % . Nuß IL/II/III.
IV
Feinkohlen 10 mm .
Koks: Hochofenkoks. Gießereikoks.
Er
5 7504,— 2 . 6716,— „ 2 . 7964,— . 6355,—
.9123,— ℳ
F
Holpasche, ... Brechkoks I/II . III
Förderkohlen
Großlok . Brechkobks 1ehee⸗ 11“““ IEEEWEVWV8611.
8
2. Gewerkschaft
Gewaschene Nußkohlen
Niederschlesisches Steinkohlensyndikat.
e“
Zeche Nor
. 966 G, —— 1.“ dstern:
E1“ 12975,— 14317,— 10455,—
5361,—
Fürstensteiner
Schulteschacht
Glückhilf⸗
Frie
denshoffnung
Rudolf
ohann⸗ aptista
J B Melchior
u. Kokswerke Gottesberg
Schles. Kohlen⸗
Stückkohlen Würfel, ungew. Würfel, gew. Nuß I, ungew. Nuß I, gew.. Nuß II, ungew. Nuß I1, gew.. Erbs I, ungew.. Erbs I, gew. Erbs II, ungew. Erbs II, gew.. Erbs III, gew.. Erbs IV, gew.. Erbs 10/22 mm: gewaschene.. ungewaschene.
Förder, abgesiebte
Förder I, ungesieb. Förder II, ungesieb. Förder I, gew. Förder II, gew. Kleinkohlen, gew..
Kleinkohlen . 1 Kesselkohlen... Melierte Kohlen Grieß, gew., unsort. Staubk. I, gew. Staubk. II, gew. Staubk. I, ungew.. Staub d. Nachw. Schlammkohlen. . Anthrazitkohlen. .
Schmiedekobhlen: Nuß, gew. .. Erbs I, gew.. Erbs II, gew.. Erbs III, gew. Kleine, abges...
Kleine, unsort. (Ru⸗
Gaskohlen Gas⸗Stücke.. Gas⸗Würfel, gew.
Gas⸗Nuß 1, gew.
8
6669,— 6669,— 6689,— 6681,— 6878,— 6673,—
6672,—
6673,—
6667,— 5430,—
6539,—
5324,—
2106,—
18
“]
. 11
ben) G
8
Gas⸗Nuß II, gew... Gas⸗Erbs I, gew...
Gas⸗Erbs I, ungew..
Gas⸗Erbs II, gew. Erbs III, gem
ℳ 6669, 6669,
6689,— 6681,—
übe)
6669,— 6669,— 6689,— 6689,— 6681,— 6673,—
6673,— 6672—
6673,—
2 6669,— 6669,—
6662,—
6632,—
.. 6735,— . 6735,— . . 6734,— . .6733.— . 6735,—
6182,—
ℳ
“
6706,—
. 6727,—
. 6727,— .6718,— .6711,—
(Segen Gottes)
6682,— .6709,—
9
ℳ
9
Ab
— 3 A
IIIIIII115
1I
6667,— 5430,—
.“
n
—
5312,— 6105,—
II1IIII112
Gas⸗Förder, abges. (Schulteschacht) Gas⸗Förder. unges.
Gas⸗Förder, unges. Gas⸗Kleine... Staub, gew... Staub, ungew..
Gießerei⸗Stück . Stück und Hochofen Brechwürfel.. Brechnuß I. Brechnuß II.
K.-hee hh
8
Koksgrus ..
Sächsisches Steinkohlensyndikat. 1. Zwickauer Werke.
IIIlIiIIIs Segen Gottes
1I
1!
6667,— 5430,—
Tiefbau 6667,— Tiefbau 5402,—
Gas⸗Erbs 10/22 mm, gew.
6490,— 5311,— 2106,—
18
6690 —
C“
.H E“ “ 112
. 9869,— ℳ .9848,— .9882,— .9882,— .9880,— .8425,—
. 7529,—
2455,—
E“ ]
von Arnim Planitz
Schedewitz Vertrauensch.
Altgemeinde
Erzgeb. Steinkohlen⸗Aktienverein Betriebsabteilung
Bockwa
Zwich C. G. wickau 25 Bürgersch. n. Kästner
Vereinsglück
Florentin Kaestner
& Co.
Gewerkschaft
Morgenstern
Betriebsabtlg.
Morgenstern
zu. Brückenberg
Wilhelm⸗ schacht
Gaspechstücke Rußstücke.. Lesewürfel.. Waschwürfel I. Waschwürfel II. Waschknörpel I.. Waschknörpel II. Waschnuß 1... Waschnuß II.. Waschklare ..
Waschklare I. Staubkohlen Rohkohlen.
Melierte Kohle. Gamischte Kohlen Rußklare ... Stückkotrs.. Brechkoks T.. Brechkoks II . Brechkoks III. Brechkoks IV. Brechkoksabfall FKotsgrus . ..
ℳ 8524,— 8522,— 8108,— 8182,—
8013,—
7198,—
8527 — 8524,—
8444,— 8443,— 8371,— 8312,— 7799,— 7768,— 7475,—
6766,— 7435,—
11273,— 11347,— 11347,— 11347,— 11267,—
5424,—
Aℳ
ℳ 8516,— 8516,—
8302,— 8301,—
8263,— 7736,—
922,—
6760,—
Aℳ 8552,— 8329,— 8328.— 8326,— 8294,— 7797,— 7768 —
7063,— 6707,— 7224,—
71
v“
2. Oelsnitzer und Lugauer Werke.
8379,— 8248,— 8231,—
8157,— ĩ7729,—
6857,— 6680,—
ℳ
ℳ 8379,—
8261,— 8252,— 8135,— 7729—
7,
11273,— 11347,— 11347,—
11347,— 11267,—
5424,—
ℳ 8369,— 8287— 8168,—
8066,— 7722,— 6960,— Knörpel B 6860,—
11273,— 11347,— 112 11347,— 11267,—
5439,—
5424,—
Deutschland Vereinsglück
Gewerkschaft Deutschland
Betriebsabteilung
Helene⸗Ida Hedwigschacht
Gewerkschaft Gottes Segen
Vertrauen⸗
schacht
Gottes Segen
Vereinigt⸗
feld
Kaiser⸗ grube
Gersdorfer Stein⸗ kohlenbau⸗ verein
Gaspechstücke. AE“ Lesewürfel Waschwürfel I Waschwürfel II. Waschknörpel I. Waschknörpel II. Waschnuüuß I1. Waschnuß II . Waschklare I.. Waschklare II. Staubkohlen.
ℳ 8291,— 8286,—
8160,— 8160,— 8159,— 8044,— 7683,—
6699,—
2₰ 8308,— 8302.—
3177,2 81771 8176.— 8060,— 7699.—
6715,— 8604,—
ℳ 8298,— 8292,— 8168,— 8168,— 8166,— 8051,— 7691.—
6706,— 6595,—
ℳ 8368,— 8356,—
8223 — 8223,— 8207,— 8095.— 7662,—
6619,— 6568,—
Dresdner Werke.
Staatl. Werke
8735,— 6185,— 8735,— 8275,—
8210,— 7742,—
Gasstücke..
Harte Stücke
Lesewürkel..
Waschwürfel I.
Waschwürfel II
Waschknörvel I.
Waschknörpel II.
Waschnuß.. 8 Waschklare. 8 7224,— Staubkohlen . ..... 4324,—
Mit Wirkung ab 6. Oktober 1922.
Briketts im Hausbrand und größeren Industrieformat des mitteldeutschen Kernreviers und der übrigen Reviere außer eo61 —. 3907,— 2 111“]; . 4030,— „ Nüßchenbrikettszszs.. 4152,— „ Briketts des Anhalter Reviers. 3922,— „ Briketts des Casseler Reviers. 4760,— Brikettspäne.. 2930,— accacacca“ Bei Lieferungen aller Brikettsorten (außer Casseler Briketts), Brikettspäne und Naßpreßsteine nach Empfangsplätzen nördlich und westlich der Strecke Torgau—Eilenburg — Halle — Oberröblingen am See— Querfurt— Vitzenburg —Reinsdorf— Bretleben — Griefstedt ein⸗ schließlich der an dieser Linie gelegenen S
656b 883
Stationen; Luftlinie Grief⸗ stedt —Hohenebra, Bahnlinie Hohenebra— Sondershausen —Wolkrams⸗ hausen- Leinefelde — Eschwege — Malsfeld, einschließlich der an diesen Eisenbahnlinien gelegenen Stationen, erfolgt die Lieferung auf Fracht⸗ grundlage Luckenau. Bei Lieferungen nach dem Gebiete rechts der Elbe, im Süden begrenzt durch die Bahnlinie Wittenberge — Neustadt a. d. Dosse — Paulinenaue, ausschließlich der an dieser Linie gelegenen Stationen, auf Frachtgrundlage Senftenberg⸗ Rohkohlen (1t = etwa 14 hl).
Mitteldeutsches Gebiet.
Förderkohlen 66“ . 20 0 720 0 83 b 8 1248,— Mℳℳ
Siebkohlen . 82 .ℳ 3 “ 0 2 32292 1373,— 9
Stückohlen
Die Rohkohlen aus Werken des Geiseltals und aus Werken
des Oberröblinger Reviers werden auf Frachtgrundlage Frankleben verkauft.
Magdeburg⸗Helmstedter Revier, einschl. Gewerk⸗ schaft Humboldt⸗Wallensen: Fzrderkohlen1 Sieblohlennꝛn Stackkaben“ Förderkohlen I. 1579,— ℳ] Gruben Friederike, Emma, Siebkohlen I.. 1 Prinz Wilhelm und Stückkohlen I. Neue Hoffnung Anhalter Revier. a) Förderkohlen.. Siebkohlen.. ’ 8 Stückkohlen.. 30,— „ b) Tagebauwerke. Förderkohlen 1253,— ℳ GCübuübe ; ee 4 Grube Coswig Siebkohlen 1378,— . 11“ „ Casseler Revier.
Stückkohlen.. . 1503,—
Förderkohlen... Au“ Siebkohlen. “ “ EEECEAAT““
Grudekoks. Grudekktt“ Die Lieferungen von Nachterstedter und
auf Frachtgrundlage Luckenau.
VI. Ostelbisches Braunkohlensyndikat. Niederlausitzer Gruppe. Briketts im Hausbrand und größeren Io“” Briketts im kleineren Industrieformat. Brikettspäne Naßpreßsteine. Förderkohlen.. Siebkohlen.. Stückkohlen.. Staubkohlen... Frankfurter Gruppe. Briketts im Hausbrand dueisforznat .. “ Briketts im kleineren Industrieformat Brikettspäne.. Naßpreßsteine. Förderkohlen.. Siebkohlen.. Stückkohlen. Staubkohlen... B116““ Wellmitzer Braunkohlenwerke:
1“
3— ℳ Gruben Marie⸗Preußlitz, Solvaywerke, Franzkohlen⸗ werk, Leopold⸗Edderitz.
5, —
. ... b.. z Margaretekoks erfolgen
In⸗ TI1““ 4152,— 2930,— 399,— 1148,— 1485,— 1678,—
und größeren G 4463,— ℳ B“
ö 3904,— „ I1 1670 EE““ 1163,— „
1221,— 1619,— 1807,—
981,—
Förderkohlen Siebkohsen .. Stückkohlen . Staubkohlen. Forster Gruppe. Briketts im Hausbrand und größeren Industrie⸗ ö1111“ Briketts im kleineren Industrieformat. 4476,— Wiite . . 3155,— Naßpreßsteine. .. 3624,— Förderkohlen.. .. 1221,— Siebkohlen... .1619,— Stückkohlen.. . . 1807,— Staubkohlen.. . 981,— Görlitzer Gruppe. Briketts im Hausbrand und größeren Industrie⸗ ͤ1111121“ Briketts im kleineren Industrieformat . 14540,— 8 Brikettspäne ... 3173,— Naßpreßsteine. 3766,— Förderkohlen.. 1206,— Siebkohlen.. 1608,— Stuͤckkohlen .. 1829,— Staubkohlen ... 981,.—
Glückauf A.⸗G., Lichtenau, Concordia⸗Moys (Werke der Görlitzer Gruppe): Briketts im Hausbrand und größeren Industrie⸗ 11111“““ Briketts im kleineren Industrieformat. 4664,— Brikettspäne ... 3266,— Naßvreßsteine... 3788,— Förderfohlen 1266,— Siebkohlen. 1674,— Stückkohlen 1870,— Staubkohlen
8 —
un u a 2
VII. Rheinisches Braunkohlensyndikat. Kölner Gruben. . ͤa“ Doofbriketttites 2874,— “— —„.·““ Brikettabriee .2146,— Förderkohlen der Gewerkschaft öö—¹];
mit Frachtgrund lage Liblar
ab Werk
881,—
„
VIII. Kohlensyndikat für das rechtsrheinische Bayern.
Mit Wirkung ab 1. Oktober 1922:
1. Oberbayerische Pechkohlen: Hausham, Penzberg, Peißenberg, Marienstein:
ücke 6“ . . 6162,— ℳ Grob 6162,— Brocken 6162,— Würfe 6162,— Nuß I. 6155,— Nuß II 6141,— Waschgrieß 6129,— Rohgrieß 5785,— Abfallkohlen. 5542,— St —,— Schlamm.. “X“
2. Steinkoh Stockheim:
Schmiedekohlen .. Gasförderkohlen ““ (Gas örder II... G“ Förderkohlen.. öG“ L “ König Ludwig, Vereinigte Erbendorfer IVsser . 8 CC——-F-·“ Fördersteinkobben. 5761,—
Mit Wirkung ab 6. Oktober 1922: 8. Braunkohlen: Schnisd⸗ Gustav bei Schwan⸗ gaden, Großgweil, Dettingen dorf che ter⸗ Passau e
ℳ ℳ ℳ — 1628,— 112.1668—
Gewerkschaft . „ 5838,— ℳ
Förderkohlen ...
Sort. Förderkohlen.
32gs1““ 4505,— 4411,—
Brikettspäne .... 3032,— 2943,—
Klarteichkohlen ... —,— 1505,—
Würfel und Nußkohlen —,— —,—
* —,— 1460,— Die in der Bekanntmachung vom 28. April 1920 (Reichs⸗
anzeiger Nr. 91) und vom 29. September 1920 (Reichsanzeiger
Nr. 222)
gelten auch für die vorgenannten Brennstoffverkaufspreise. Berlin, den 6. Oktober 1922. 1
Aktiengesellschaft Reichskohlenverband sell. Loeffler.
1u““
Bekanntmachung über Höchstpreise für Zement.
Auf Grund des §8 1 der Bundesratsverordnung vom
25. Januar 1917 (RCBl. S. 74) wird bestimmt:
„Die Gültigkeit der durch Bekanntmachung des Reichskommissars für Fement vom 30. September 1922 (vergl. Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 220 vom 30. September 1922) fest⸗ gesetzten Preise für Zement reicht bis einschließlich 7. Oktober 1922. „Vom 8. Oktober 1922 ab werden die bisherigen Preise mit rückwirkender Kraft bis auf den 1. d. M. infolge eingetretener Kohlen⸗ preiserhöhung bis auf weiteres in nachstehend angegebener Weise erhöht. Zement im Sinne dieser Bekanntmachung sind Portlandzement, Eisenportlandzement, Hochofenzement, Schlackenzement und zement⸗ ähnliche Bindemittel, die in einer Mischung von 1:3 bei Wasser⸗ lagerung nach 28 Tagen eine Druckfestigkeit von mehr als 140 kg/qcem haben. Die Umsatzsteuer ist in diesen Preisen mitenthalten.
A) Für dieLieferungen an private Zementabnehmer:
a) Im Gebiete des Norddeutschen Zementverbandes:
8 Höchstpreis vom 1. Oktober 1922 ab 69 639,— ℳ C ““ Höchstpreis vom 8. Oktober 1922 ab .78 482,— ℳ
Im Gebiete des Rheinisch⸗Westfälischen Zementverbandes 8 der Verkaufsvereinigung Rheinischer Hochofenzement⸗ werke: Höchstpreis vom 1. Oktober 1922 aub 67 639,— ℳ Sgeuer Juschlag . . . . . . . . . .... .. . Heoöchstpreis vom 8. Oktober 1922 ab 76 482,— ℳ c) Im Gebiete des Süddeutschen Zementverbandes: SHöchstpreis vom 1. Oktober 1922 ab.. 71 639,— ℳ c 11“2“¹] Höchstpreis vom 8. Oktober 1922 ab 80 482,— ℳ
Die Zementverbände stellen für die vorgenannten Abnehmer in den einzelnen Verkaufsstellen Stationsfrankopreise in Rechnung, die e nach Lage der Empfangsstation auf Grund der tatsächlichen oder er Durchschnittsfrachten bemessen und von dem Reichswirtschafts⸗ ministerium auf ihre Zulässigkeit geprüft werden. Etwaige Ueberschüsse oder Fehlbeträge sind auf Anordnung des Reichswirtschaftsministeriums bei der Berechnung späterer Stationsfrankopreise auszugleichen. Diese von den einzelnen Verbänden in Rechnung gestellten Stationsfrankopreise elten für 10 000 kg Zement ohne Verpackung und sind somit die Zement⸗
öchstpreise im Sinne des Höchstpreisgesetzes vom 4. August 1914
(REBl. S. 339) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914, vom 22. März 1917 und der Verordnung vom 17. Januar 1920 (RGBl. 1914 S. 516, 1917 S. 253, 1920 S. 9).
Für den durch den Handel erfolgenden Kleinverkauf wird noch folgendes bestimmt:
Falls über die in diesem Kleinhandelsverkehr zu den obigen Höchstpreisen zu erhebenden Zuschläge zwischen Verbraucher⸗ und Händler⸗ verbänden in den einzelnen Bezirken Vereinbarungen nicht zustande⸗ kommen, beträgt der Zuschlag:
1. Bei Abgabe bis zu 50 Sack (je 50 kg Inhalt) nicht mehr als 30 vH,
2. bis zu 100 Sack nicht mehr als 20 vH,
3. bis zu 199 Sack nicht mehr als 10 vH.
b)
Höchstpreise im Sinne der oben angeführten Gesetzesbestimmungen.
B) Für unmittelbare Lieferungen an die Staats⸗ verwaltung für Staatsbauten gelten dem entsprechend folgende Preise: a) Im Gebiete des Norddeutschen Zementverbandes 89 b69 + 8843 b) Im Gebiete des Rheinisch⸗Westfälischen Zement⸗ bbPbPbb 76 412 „ c) Im Gebiete des Süddeutschen Zementverbandes 71 569 + 8843 = 80 412 „ „Diese Preise sind gleichfalls Höchstpreise im Sinne des Höchst⸗ reisgesetzes. 1“ 61 —
78 412 ℳ
enthaltenen allgemeinen und Sonderbestimmungen
Auch die sich durch diese Zuschläge ergebenden Preise gelten als
In Zukunft einkretende Kohlenpretserhöhungen bedingen eine Erhöhung der Zementpreise derart, daß jede Kohlenpreiserhöhung für 10 000 kg, entsprechend ihrem prozentualen Anteil an der Zement⸗
erzeugung, in Anrechnung zu bringen und den Zementpreisen zu⸗ zuschlagen ist.
Hierbei sind die vom Reichskohlenperband für den Bezirk des Rheinisch⸗Westfälischen Kohlensvndikats festgesetzten Höchst⸗ preise (einschließlich Kohlen⸗ und Umsatzsteuer) zugrunde zu legen.
In Zukunft auf den deutschen Reichseisenbahnen eintretende Kohlenfrachterhöhungen sollen ebenfalls eine Erhöhung der Zement⸗ preise bedingen, die auf ähnliche Weise berechnet wird.
Berlin, den 6. Oktober 1922. 1“
Der Reichskommissar für Zement. Wessig. 8
Bekanntmachung. 8
Der Stadt Mannheim ist durch Entschließung vom Heutigen im Einvernehmen mit den Ministerien der Justi und der Finanzen die Genehmigung zur Ausgabe von zu 6 v verzinslichen Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Nennwert von 120 Millionen Mark sowie zur Ausgabe der zugehörigen Zinsscheine erteilt worden.
Karlsruhe, den 4. Oktober 1922. 8 Badisches Ministerium des Innern. Der Ministerialdirektor. J. A.: Kohlmeier.
Preußen.
Dem Deutschen Reiche, vertreten durch den Herrn Reichsminister der Finanzen, wird hierdurch auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) das Recht verliehen, die in der Gemeinde Süderwick, Kreis Borken, belegene, dem Landwirt Laurenz Ehlting gehörige Parzelle 1240/181 (Kartenblatt P, Grundbuchblatt 81 Artikel 139), so⸗ weit sie zur Errichtung einer Zollwachtbude erforderlich ist, im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies aus⸗ reicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten.
Berlin, den 2. Oktober 1922.
Das Preußische Staatsministerium.
Der Minister für Handel und Gewerbe.
SöäIE11
—ög
Dem Elektrizitätswerk Siegerland G. m. b. H., zu Siegen (Westf.) wird hierdurch auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) das Recht ver⸗ liehen, das zum Bau einer 50000 Voltleitung von dem Kraft⸗ werk Höhn nach der Umspannstation Altenkirchen im Ober⸗ westerwaldkreis, Regierungsbezirk Wiesbaden, erforderliche Grundeigentum im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Auf staatliche Grundstücke und staatliche Rechte an fremden Grundstücken findet dieses Recht keine Anwendung. Berlin, den 3. Oktober 1922. Das Preußische Staatsministerium. Der Minister für Handel und Gewerb I. N.: Kroh ne.
Ministerium des Innern.
Der Stadtgeme inde Berlin wird hierdurch auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) das Recht verliehen, das zur Anlage einer Fernwarmwasserleitung erforderliche, in Berlin⸗Lichtenberg belegene, dem Ritterguts⸗ besitzer Hermann Leo Roeder und der Terrain⸗Gesellschaft Rittergut Lichtenberg m. b. H. gehörige Grundeigentum im Wege der Enteignung mit einer dauernden Beschränkung zu belasten.
Berlin, den 3. Oktober 1922. 1
Zugleich für den Minister für Handel und Gewerbe.
Der Minister des Innern. Fveringaga. Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Der Kreistierarzt Dr. Jerke in St. Goarshausen (Bez. Wiesbad en) ist in die Kreistierarztstelle in Calau (Bez. Frank⸗ furt a. O.) versetzt worden.
Polizeiverorhnung.
Auf Grund des § 34 des Feld⸗ und Forstpolizeigesetzes vom 1. April 1880 (Gesetzsamml. S. 330) in der Fassung des Gesetzes vom 8. Juli 1920 (Gesetzsamml. S. 437), des § 9 des Vogelschutzgesetzes vom 30. Mai 1908 (RGBl. S. 317), des § 136 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Gesetzsamml. S. 395) und des § 1 des Reichsgeldstrafengesetzes vom 21. Dezember 1921 (RGBl. S. 1604) verordnen wir für den Umfang des Preußischen Staats, was folgt: 81
Es ist untersagt, Vögeln mit Fangeisen, die an Pfählen oder anderen über die Umgebung hervorragenden Gegenständen angebracht sind (Pfahleisen), oder darauf angebrachten Selbstschüͤssen nachzustellen.
§ 2. Solche Flebeclen dürfen nicht feilgehalten oder anderweit in den Verkehr gebracht werden.
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der §§ 1 und 2 werden mit Geldstrafe bis zu 1500 ℳ oder mit Haft geahndet.
§ 4. 8 Sese Verordnung tritt zwei Wochen nach ihrer Verkündung in raft Berlin, den 29. September 1922. Der Preußische Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung J. A.: Achenbach. Der Preußische Minister für Landwirschaft, Domänen und Forsten CqWäWSooeit⸗ 6
Deutsches Reich.
Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Verkehrs⸗ wesen und für Rechtspflege und der Ausschuß für innere Verwaltung hielten heute Sitzungen.
Botschafter Charles Lau st nach
De zõ r französische er Botschaft wieder
Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung übernommen.
Die Ausfuhrmindestpreise haben sich geändert für: schwefelsaure Tonerde (nach Belgien, Holland, England), Pottasche (nach Oesterreich, Polen, den Rand⸗ und den Balkan⸗ staaten) sowie für Schwefelnatrium (nach Spanien). Näheres durch die Außenhandelsstelle Chemie in Berlin W. 10.
Uebersicht über die Finanzgebarung des Reichs.
Vom Vom 21. Sept. 1. April 1922 bis 1922 bis 30. Sept. 30. Sept. 1922 1922
Tausend Mark
Einnahme. ’ Allgemeine Finanzverwaltung: Steuern, Zölle, Abgaben, Gebühren (darunter Reichsnotopfer) .. Schwebende Schul.. c14“*“ “
Summe der Einnahme.
Ausgabe. Allgemeine Verwaltungsausgaben Gegenrechnung der Einnahmen . i a52 Zinsen für die schwebende Schuld Zinsen für die fundierte Schuld.
1)
4 100 522 117 199 802
— (1 615 945)
89 748 432/178 963 082 3 850 —
40 985 2 406 522
93 893 789 298 569 406
unter ²) 73 769 456/ 263 938 713 2 960 568
5 204 915 0¼ 9098 115 040 843
79 065 379 281 940 124
Betriebsverwaltungen. Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung: Ablieferung). . 5 838 640 Deutsche Reichsbahn: Abhebungen aus der Reichs⸗ hauptkasse?)h) . . 20 659 033
Mithin: Abhebungen aus der Reichs⸗ hauptkasseê) Summe der Ausgabe .
Die schwebende Schuld betrug an dis⸗ kontierten Schatzanweisungen am 20. Sep⸗ venber 198283..
Es traten hinzu 137 096 152
Es gingen ab 47 347 720
89 748 432
Mithin zu 450 898 247
16 621 171 298 561 295
14 820 393 93 885 772
ö““
Davon: 4 a) mit dreimonatiger Laufzeit (bei der Reichsbank diskontiert). 437 034 847 b) sonstige, mit einer länge⸗ ren Laufzeit ausgegebene Schatzanweisungen 13 863 400
Zur Beschaffung von ausländischen Zahlungsmitteln
für die Erfüllung des Friedensvertrags von
Versailles sind Papiermarkaufgewendet worden
9 422 501 54 963 918
¹) Das tatsächliche Steuern⸗ usw. Aufkommen bis ein⸗ schließlich August 1922; von da ab das Aufkommen nach Abzug der von den Oberfinanz⸗ und Finanzkassen geleisteten Ausgaben, deren Höhe zwar jetzt noch nicht näher bekannt, immerhin aber recht be⸗ deutend ist, namentlich in der Berichtsdekade. Das tatsächliche Steuern⸗ usw. Aufkommen im September ist wesentlich höher als die Zahlen dieser Uebersicht.
2) Dieser Ausgabenbetrag ist auffallend hoch; er zeigt die Wirkung der Geldentwertung und erklärt sich ferner durch das Zusammen⸗ treffen mehrerer Umstände in der Berichtsdekade: bedeutende Ausgaben durch Erfüllung des Friedensvertrags (rund 18 Milliarden); Voraus⸗ zahlung der Bezüge der meisten planmäßigen Reichsbeamten für das Vierteljahr Oktober Dezember, welche ebenso wie die Bezüge der Angestellten und Arbeiter des Reichs stark gesteigert werden mußten; Gewährung von ebenfalls bedeutend erhöhten Besoldungsvorschüssen an die Länder und Gemeinden, sowie von Vorschüssen an die Länder auf ihre Steueranteile zur Milderung der finanziellen Not namentlich der Gemeinden; Mehrausgaben im Versorgungswesen; höhere sächliche Unkosten der inneren Verwaltung. Diesen Steigerungen und Vor⸗ griffen auf künftige Einnahmen steht ein aus der Geldentwertung ebenfalls zu erwartendes höheres Steuernaufkommen gegenüber, das aber erst später in die Erscheinung treten kann.
³) Diese Angaben lassen einen Schluß auf das Wirtschaftsergebnis der Betriebsverwaltungen nicht zu, weil sie bei der Post vom 1. Juli 1922 ab auch fremde Einnahmen (z. B. Erlöse aus Reichssteuer⸗ marken) und Ausgaben (z. B. Militärrenten) umfassen.
4) Die Abhebungen sollen, soweit sie nicht zu Ausgaben des außerordentlichen Haushalts verwendet werden, im Laufe des Rech⸗ nungsjahrs durch spätere Ablieferungen gedeckt werden.
Parlamentarische Nachrichten. Dem Reichstag 1
die Gebühren in Musterregistersach
zur Beschlußfassung zugegangen.
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„Der Reichstagsausschuß fürsoziale Angelegen⸗ heiten setzte gestern die Beratungen über die Aenderung des Versicherungsgesetzes für Angestellte fort. Die Fest⸗ setzung der Beitragsleistungen und ihre Verteilung auf Arbeitnehmer und Unternehmer wurde eingebend besprochen. Für die Versicherten wurden in erster Lesung folgende Gehaltsklassen nach der Höhe des Jahresarbeitsverdienstes festgesetzt: Klasse 1 bis zu 3600 ℳ, Klasse 2 von mehr als 3600 bis 10 800 ℳ, Klasse 3 von mehr als 10 800 bis 21 600 ℳ, Klasse 4 von mehr als 21 600 bis 39 600 ℳ, Klasse 5 39 600 bis 72 000 ℳ, Klasse 6 72 000 bis 115 200 ℳ, Klasse 7 115 200 bis 172 800 ℳ, Klasse 8 172 800 bis 244 800 ℳ, Klasse 9 244 800 bis 334 800 ℳ, Klasse 10 334 800 bis 442 800 ℳ, Klasse 11 442 800 bis 586 800, Klasse 12 586 800 bis 766 800, Klasse 13 über 766 800 ℳ. In der zweiten Lesung sollen gegebenenfalls diese 13 Klassen der Einfachheit halber in zehn Klassen zafseneaagsene werden. Das jährliche Ruhegeld besteht aus einem für alle Gebalts⸗ klassen gleichen Grundbetrag von 360 ℳ und aus Steigerungssätzen. Der Steigerungssatz beträgt für jeden Beitragsmonat ein Tausendstel der Höchstgrenzeziffer des Jahresarbeitsverdienstes, nach welchem
der Versicherte in die betreffende Gehaltsklasse eingereiht