1922 / 227 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 09 Oct 1922 18:00:01 GMT) scan diff

Unternehmens ist die Beschaffung von allen zum Lebensunterhalt notwendigen Waren und Verteilung an die Mitglieder der Genossenschaft. Die Bekanntmachungen ertolgen unter der Firma der Genossen⸗ schaft, gezeichnet von zwei Vorstands⸗ mitgliedern, im Lingener Volksboten und Lingenschen Wochenblatt. Das Geschästs⸗ jahr ist das Kalenderjahr. Willens⸗ erklärungen sind für die Genossenschaft verbindlich, wenn zwei Vorstandsmitglieder sie abgeben. Vorstandsmitglieder sind: Gewerkschaftssekretär Julius Landzettel, Mechaniker Bernhard Strieker, Tischler Hermann Schleper, Maurer Josef Ridde⸗ ring, Lackierer August Gelker in Lingen. Die Haftsumme ist 1000 ℳ, höchste Zahl der Geschäftsanteile 100. Das Statut ist vom 11. September 1922. Die Ein⸗ sicht der Genossenliste ist jedem gestattet. Amtsgericht Lingen, 19. September 1922.

Löbejün. [74003] In unser Genossenschaftsregister ist bei der Hengsthaltungsgenossenschaft Kaltenmark und Umgegend, e. G. m. b. H. folgendes eingetragen: Der Oekonomierat Richard Hubbe in Kalten⸗ mark ist aus dem Vorstand ausgeschieden und an seine Stelle der Rittergutsbesitzer Emil Paschlau in Cösseln getreten. Löbejün, den 20. September 1922. Das Amtsgericht.

Magdeburg. [74006] In das Genossenschaftsregister ist heute eingetragen bei Gartenstadt⸗Siedlung Barleben, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht in Barleben: Walter Hoff ist aus⸗ geschieden. Otto Möhring in Barleben ist in den Vorstand gewählt. Magdeburg, den 27. September 1922. Das Amtsgericht A. Abteilung 8.

Magdeburg. [74007]

In das Genossenschaftsregister ist heute eingetragen bei Rohstoffgenossenschaft für das Eisengewerbe, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, hier: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 28. Mai 1922 ist die Haftsumme auf 1000 erhöht. Julius Bloschies ist ausgeschieden. Edmund Zerneke in Wolmirstedt ist in den Vor⸗ stand gewählt.

Magdeburg, den 28. September 1922.

Das Amtsgericht A. Abteilung 8.

Maulbronn. [74010] Im Genossenschaftsregister ist heute ein⸗ getragen worden die Baugenossenschaft der Maschinenfabrik Karl Händle und Söhne e. G. m. b. H. in Dürr⸗ menz⸗Mühlacker. Die Satzungen sind vom 30. August 1922. Gegenstand des Unternehmens ist der Bau und Erwerb von Häusern zum Vermieten oder zum Verkauf. Der Zweck der Genossenschaft ist ausschließlich darauf gerichtet, auf ge⸗ meinnütziger Grundlage Familien von Genossen und alleinstehenden Genossen gesunde und zweckmäßig eingerichtete Wohnungen in selbst erbauten oder an⸗ gekauften Häusern zu möglichst billigen Preisen zu verschaffen. Alle Bekannt⸗ machungen der Genossenschaft ergehen unter deren Namen und werden von zwei Vorstandsmitgliedern gezeichnet. Zur Ver⸗ öffentlichung ihrer Bekanntmachungen be⸗ dient sich die Genossenschaft des Dürrmenz⸗ Mühlacker Boten. Für den Fall, daß dieses Blatt eingehen oder aus anderen Gründen die Veröffentlichung in diesem Blatt unmöglich werden sollte, tritt der Staatsanzeiger für Württemberg so lange an dessen Stelle, bis für die Veröffent⸗ lichung der Bekanntmachungen der Ge⸗ nossenschaft durch Beschluß der Haupt⸗ versammlung ein anderes Blatt bestimmt worden ist. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Rechner und dem Schriftführer. Vorstandsmitglieder sind: 1. Wilhelm Franz, Ingenieur in Mühl⸗ acker, Vorsitzender; 2. Emil Precker, Meister in Pforzheim, Rechner; 3. Gott⸗ lob Häcker, Hilfsarbeiter in Lomersheim, Schriftführer. Der Vorstand vertritt die Genossenschaft gerichtlich und außer⸗ gerichtlich mit allen im Genossenschafts⸗ gesetz ihm erteilten Befugnissen. Willens⸗ erklärungen des Vorstands sind für die Genossenschaft verbindlich, wenn zwei Vorstandsmitglieder sie abgeben und der Firma der Genossenschaft ihre Namens⸗ unterschriften zufügen. Die Beteiligung eines Genossen mit mehr als 100 Ge⸗ schäftsanteilen ist nicht gestattet; die Haft⸗ summe für jeden Geschäftsanteil beträgt 1000 ℳ. Die Liste der Genossen kann jedermann bei dem Amtsgericht in den

Dienststunden einsehen.

Amtsgericht Maulbronn,

den 2. Oktober 1922.

Herrmann, Not.⸗Prakt.

Oppenheim. [74012]

In unser Genossenschaftsregister wurde heute eingetragen:

I. das Statut vom 7. Mai 1922 des „Eindw. Konsumvereins Lörzweiler eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht“ mit dem Sitze zu Lörzweiler. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist: 1. Gemeinschaftlicher Ein⸗ kauf von Verbrauchsstoffen und Gegen⸗ ständen des landwirtschaftlichen Betriebs, 2. gemeinschaftlicher Verkauf landwirt⸗ schaftlicher Erzeugnisse.

Die von der Genossenschaft ausgehen⸗ den öffentlichen Bekanntmachungen sind unter der Firma der Genessenschaft, ge⸗ zeichnet von zwei Vorstandsmitgliedern, in

dem „Hessenland“ aufzunehmen. Die Willenserklärung und Zeichnung für die Genossenschaft muß durch zwei Vorstands⸗ mitglieder erfolgen, wenn sie Dritten gegenüber Rechtsverbindlichkeit haben soll. Die Zeichnuug geschieht in der Weise, daß die Zeichnenden zu der Firma der

Genossenschaft ihre Namensunters chrift beifügen.

II. Der Vorstand, bestehend aus: 1. Balthasar Engmann, Landwirt zu Lörzweiler, 2. Jakob Dörrschuck, Landwirt zu Lörzweiler, 3. Sebastian Christ 4., Landwirt zu Lörzweiler, 4. Johann Kor⸗ nely, Landwirt zu Lörzweiler, 5. Jakob Kleinhanß, Landwirt zu Lörzweiler.

Die Haftsumme beträgt 500 für jeden erworbenen Geschäftsanteil.

Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.

Oppenheim, den 27. September 1922.

Hessisches Amtsgericht.

osterburg. [74015]

In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der Ländlichen Spar⸗ und Darlehnskasse Rossau, eingetragene Genossenschaft mit beschräukter Haft⸗ pflicht, eingetragen: Die Haftsumme ist auf 3000 festgesetzt.

Osterburg, den 26. September 1922.

Das Amtsgericht.

Pössneck. [74016]

Unter Nr. 2 unseres Genossenschafts⸗ registers ist bei der, Firma Consum⸗ Verein Pößneck, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Pößneck eingetragen worden:

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 27. August 1922 ist in Ab⸗ änderung der §§ 10 und 33 des Statuts Geschäftsanteil und Haftsumme auf je 1500 erhöht worden.

Pößneck, den 28. September 1922. Thüringisches Amtsgericht. Abteilung II.

Ranis, Kr. Ziegenrück. [74018]

In unser Genossenschaftsregister ist bei der Ländlichen Spar⸗ und Darlehens⸗ kasse Gräfendorf e. G. m. b. H. in Gräfendorf (Register Nr. 3) heute ein⸗ getragen worden, daß an Stelle des Mühlen⸗ besitzers Günther Schmeißer in Gräfen⸗ dorf der Landwirt Albin Hölzer in Seisla in den Vorstand gewählt worden ist.

Ranis, den 9. September 1922.

Das Amtsgericht.

Reichelsheim, Odenwald. [74017]

In unser Genossenschaftsregister wurde heute bei der Landwirtschaftlichen Grunderwerbs⸗ Bezugs⸗ und Absatz⸗ genossenschaft, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Fränlisch⸗Crumbach, einge⸗ tragen:

An Stelle des Vorsitzenden des Vor⸗ stands Georg Kropp III von Fränkisch⸗ Crumbach, der aus dem Vorstand ausge⸗ schieden ist, ist Georg Hotz IV. von da als Vorsitzender des Vorstands gewählt. Als Vorstandsmitglied ist Leonhard Born II. von da gewählt. Die Bekanntmachungen der Genossenschaft sollen nunmehr im „Hessenland“ erfolgen. Das Geschäftsjahr soll von jetzt ab das Kalenderjahr sein. .“ i. Odw., den 2. Oktober

Hessisches Amtsgericht Reichelsheim. Schweinitz, Elster. [74021]

In unser Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 6 eingetragenen Länd⸗ lichen Spar⸗ und Darlehnskasse Neuerstadt, e. G. m. b. H. in Neuer⸗ stadt heute folgendes eingetragen:

Die Haftsumme ist auf zehntausend Mark, der Geschäftsanteil auf tausend Mark festgesetzt durch Beschluß der Generalversammlung vom 27. August 1922. Schweinitz (Elster), den 28. September 1922. Das Amtsgericht.

Storkow, Mark. [74024]

Bei der in unserm Genossenschafts⸗ register unter Nr. 19 eingetragenen Elektrizitäts⸗ und Maschinen⸗Ge⸗ nossenschaft m. b. H. in Markgraf⸗ pieske ist heute folgendes vermerkt:

Otto Lezius, Wilhelm Hartwig und Hermann Schüler sind aus dem Vorstand ausgeschieden und an ihrer Stelle der Kolonist Friedrich Gräf, der Maurer Oskar Schneider und der Postschaffner Karl Liebeke in den Vorstand gewählt worden.

Storkow (Mark), den 27. Sep⸗ tember 1922.

Das Amtsgericht.

Teterow. [74025] In unser Genossenschaftsregister ist heute die Genossenschaft „Edeka Groß⸗ handel, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“, mit dem Sitze in Teterow, eingetragen. Die Satzung datiert vom 1. Oktober 1922 und befindet sich in Anl. zu [1]J. Gegen⸗ stand des Unternehmens ist: 1. der Ein⸗ kauf von Waren auf gemeinschaftliche Rechnung und deren Abgabe zum Handels⸗ betriebe an die Mitglieder, 2. die Er⸗ richtung dem Kolonialwarenhandel dienender Anlagen und Betriebe zur Förderung des Erwerbes und der Wirtschaft ihrer Mit⸗ glieder, 3. die Förderung der Interessen des Kleinhandels. Vorstandsmitglieder sind die Kaufleute Wilhelm Gieratz und Ernst Matthies, hier. Zeichnung und Willens⸗ erklärung für die Genossenschaft muß durch zwei Vorstandsmitglieder erfolgen. Das Geschäftsjahr fällt mit dem Kalender⸗ jahr zusammen. Die Bekannt machungen der Genossenschaft erfolgen in der Zeit⸗ schrift „Edeka, Deutsche Handelsrund⸗ schau“, Berlin, durch den Vorstand, die Einladungen zu den Generalversamm⸗ lungen, sofern sie vom Aufsichtsrat aus⸗ gehen, vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder dessen Stellvertreter. Jeder Genosse kann nur einen Geschäftsanteil erwerben. Die Haftsumme beträgt für jeden Ge⸗ schäftsanteil 10 000 ℳ. Die Einsicht in die Liste der Genossen ist während der Dienststunden jedem gestattet. Amtsgericht Teterow, den 4. Oktober 1922.

UIm, Donauu.j 114026]

In das Genossenschaftsregister wurde heute eingetragen bei der Landwirtschaft⸗ lichen Bezugs⸗ und Absatzgenossen⸗ schaft uUlm eingetragene Genossen⸗ schaft mit descheneer Haftpflicht in Ulm: Das Geschäftsjahr umfaßt nun die Zeit vom 1. Juli bis 30. Juni des nächsten Jahres.

Den 30. September 1922.

Amtsgericht ulm. Obersekretär Reichle.

Waldshut. [74027]

Genossenschaftsregistereintrag O.⸗Z. 40 zum „Ländlichen Kreditverein Kadel⸗ burg e. G. m. u. H.“: Jakob Bercher ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Josef Preis in Kadelburg wurde in den Vor⸗ stand gewählt.

Waldshut, den 28. September 1922.

Das Amtsgericht. I.

waldshut. 74028] Eintrag zum Genosseenschaftsregister O.⸗Z. 15 zur „Klettgauer Bank, e. G. m. u. H.“ in Jestetten. Albert Fischer, Kassier in Jestetten, wurde in den Vor⸗ stand gewählt. Waldshut, den 27. September 1922. Das Amtsgericht. I.

Weinheim. [74029]

Zum Genossenschaftsregister Bd. 1 O.⸗Z. 10 zur Firma „Vereinsbank Weinheim, ece. G. m. b. H.“ in Wein⸗ heim, wurde eingetragen: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 23. Sep⸗ tember 1922 wurde das Statut abgeändert. Die höchste Zahl der Geschäftsanteile, auf welche sich ein Genosse beteiligen kann, beträgt 4. Die Haftsumme ist auf 2000 erhöht.

Weinheim, den 30. September 1922.

Das Amtsgericht. I.

Wollin, Pomm. [74031]

Im Genossenschaftsregister ist bei der Läundlichen Spar⸗ und Darlehnskasse Codram zu Jarmbow heute folgendes eingetragen worden:

Der Lehrer Paul Zipperling ist aus dem Vorstand geschieden und an seine Stelle der Landwirt Wilhelm Sarnow in Jarmbow getreten.

Wollin, den 21. Juni 1922.

Das Amtsgericht.

Wollin, Pomm. [74032]

In unser Genossenschaftsregister wurde heute auf Grund der Satzung vom 18. Juni 1922 unter Nr. 55 eingetragen:

Ländliche Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse Zirzlaff, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht in Zirzlaff. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb einer Spar⸗ und Darlehnskasse zum Zwecke: 1. der Gewährung von Dar⸗ lehen an die Mitglieder für ihren Ge⸗ schäfts⸗ und Wirtschaftsbetrieb, 2. der Er⸗ leichterung der Geldanlage und Förderung des Sparsinns, 3. nebenbei der gemein⸗ schaftlichen Beschaffung landwirtschaft⸗ licher Betriebsmittel und des gemein⸗ schaftlichen Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Die Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma, gezeichnet von zwei Vorstands⸗ mitgliedern, im Pommerschen Genossen⸗ schaftsblatt in Stettin. Das Geschäfts⸗ jahr läuft vom 1. Januar bis 31. De⸗ zember.

Vorstand: Ernst Hönke, Bauerhofs⸗ besitzer in Zirzlaff; Johann Schulz, Lehrer in Zirzlaff; Wilhelm Labahn, Bauerhofs⸗

besitzer in Zirzlaff. Höchstzahl der

Haftsumme 250 ℳ. Geschäftsanteile 200. Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden jedem gestattet. 8 Wollin, den 10. August 19222. Das Amtsgericht [74033]

Wollin, Pomm. 8

Bei der Konsum⸗ und Spargenossen⸗ schaft zu Misdroy ist heute folgendes eingetragen worden:

Turch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 24. Mai 1922 sind die §§ 24 und 33 geändert.

Wollin, den 10. August 1922.

Das Amtsgericht.

Zerbst. [74034] Betrifft die Wareneinkaufsgenossen⸗ schaft der Vereinigung selbständiger Sattler und Tapezierer für Zerbst und Umgegend, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Zerbst. Nach Beendigung der Liquidation ist die Vertretungsbefugnis der Liquidatoren erloschen. Zerbst, den 2. Oktober 1922. Anhaltisches Amtsgericht.

9) Musterregister.

(Die ausländischen Muster werden unter Leipzig veröffentlicht.)

Glauchau. [74109]

In das Musterregister ist eingetragen worden:

Nr. 2622. Firma Ernst Seifert in Glauchau, ein versiegelter Umschlag mit 50 Mustern für Damenkleiderstoffe, Fabrik⸗ nummern 339/5866, 339/5868—5871, 339/5962 bis 5986, 339/5992 bis 5996, 339/10020 bis 10029, 329/8196 8200, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 2. September 1922, Vorm. 10 Uhr 10 Minuten.

Nr. 2623. Dieselbe Firma, ein versiegelter Umschlag mit 50 Mustern für Damenkleiderstoffe, Fabriknummern 339,5988 5991, 339/10005 10019,

340/7740 7769, 340/7681, Flächenerzeug⸗

nisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 2. September 1922, Vorm. 10 Uhr 10 Minuten.

Nr. 2624. Dieselbe Firma, ein versiegelter Umschlag mit 50 Mustern für Pamenkleiderftoffe Fabriknummern 340/7351 7376, 340/7643 7666, Flächen⸗ erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, ange⸗ meldet am 2. September 1922, Vorm. 10 Uhr 10 Minuten.

Nr. 2625. Dieselbe Firma, ein versiegelter Umschlag mit 50 Mustern für amenkleiderstoffe, Fabriknummern 340/7682 -7717, 340/7732 - 7739, 340/7436 bis 7441, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 2. September 1922, Vorm. 10 Uhr 10 Minuten.

Nr. 2626. Dieselbe Firma, ein versiegelter Umschlag mit drei Mustern für Damenkleiderstoffe, Fabriknummern 329/8201 8203, Flächenerzeugnisse, Schutz⸗ frist drei Jahre, angemeldet am 2. Sep⸗ tember 1922, Vorm. 10 Uhr 10 Minuten.

Amtsgericht Glauchau, den 30. September 1922.

Hamburg. [74110] In das Musterregister ist eingetragen: Zu Nr. 3966. Firma Lüders &

Sengebusch in Hamburg hat für das

am 18. September 1919 eingetragene

Muster von einer Etikette, Fabriknummer

3563, eine Verlängerung der Schutzfrist

um drei Jahre bis auf sechs Jahre ange⸗

meldet.

Nr. 4150. Firma Gebrüder Welter in Hamburg, ein offenes Kuvert, ent⸗ haltend ein Muster von einer Eitikette Brama Smoke Tower, Flächenmuster, Fabriknummer 102, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 22. September 1922, Vor⸗ mittags 11 Uhr 35 Minuten.

Nr. 4151. Kaufmann Gustav Heinrich Karl Meyer in Hamburg, ein ver⸗ siegelter Briefumschlag, angeblich ent⸗ haltend ein Muster von einer Etikette oder Umhüllung für Schokolade. Die Etikette ist eine Nachbildung eines im Verkehr befindlichen amerikanischen Papier⸗ dollars, Flächenmuster, Fabriknummer 26, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 27. September 1922, Nachmittags 12 Uhr 6 Minuten.

Hamburg, den 2. Oktober 1922. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts in Hamburg, Abteilung für das Handelsregister.

Karlsruhe, Baden. [74111] In das Muüsterregister ist zu Band V O.⸗Z. 30 eingetragen: Firma des An⸗ meldenden: A. Braun & Co., Karls⸗ ruhe, versiegelt die Muster von zwei Plakaten mit den Fabr.⸗Nrn. 4421 u. 4425, drei Plakatstreifen mit den Fabr⸗Nrn. 4423, 4424 u. 4432, fünf Faltschachteln mit den Fabr⸗Nrn. 4422, 4427, 4429, 4431 u. 4433, drei Bodenbeuteln mit den 4426, 4428 u. 4430, eine onservenetikette mit der Fabr.⸗Nr. 4434, Flächenerzeugnisse. Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 2. September 1922, Vor⸗ mittags 11 Uhr. Karlsruhe, den 2. Oktober 1922. Badisches Amtsgericht. B. 2.

Ohligs. [74112]

In das hiesige Musterregister ist heute unter Nr. 475 für die Firma O. & E. Kuntze in Ohligs folgendes eingetragen worden: Drei Modelle für Rasiermesser⸗ klingen mit Aetzung zwei Wappen der Unionstaaten Süd⸗Afrika sowie das Por⸗ trait des Herrn „Rhodes“ und der Worte „Rhodes Razor“ in allen Ausführungen wie Aetzung schwarz mit Gold oder Silber eingerieben, galvanisch vergoldet, Fabrik⸗ nummern 1039/1, 2, 3, Muster für plastische Erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 9. August 1922, Vormittags 10 Uhr 30 Minuten.

Ohligs, den 15. August 1922.

Das Amtsgericht.

Ohligs. [74113]

In das hiesige Musterregister ist heute unter Nr. 474 für die Firma O. & E. Kuntze in Ohligs folgendes eingetragen worden: zwei Modelle für Taschenmesser mit Metallschalen, rechts: zwei Porträts „General Devet und Ohm Krüger“, links: zwei Wappen „Orange Freistaat und Transvaal“, in sämtlichen Metall⸗ arten mit und ohne Korkzieber, Fabrik⸗ nummern 834, 835, Muster für plastische Erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, an⸗ gemeldet am 20. Juli 1922, Vormittags 11 Uhr 30 Minuten.

Ohligs, den 21. Juli 1922.

Das Amtsgericht.

Solingen. G [74114] Musterregistereintragungen. Nr. 3883. Firma Eugen Haering in Solingen, Umschlag mit vier Ab⸗ bildungen von Mustern für Rasiermesser⸗ klingen mit eigenartiger Aetzung nach Zeichnung, offen, Muster für plastische Erzeugnisse, Fabriknummern 710, 59, 90 und 88 Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 7. September 1922,

11 Uhr.

Nr. 3884. Firma Wilh. Wagner & Roedter in Solingen, Paket mit einem Muster für Rasiermesserklingen mit ein⸗ geprägter Verzierung auf spitzem Rücken, in allen Breiten, offen, Muster für plastische Erzeugnisse, Fabriknummer 200. Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 8. September 1922, Mittags 12 Uhr.

Nr. 3507. Firma Gebr. Grah in Solingen, die Ausdehnng der Schutz⸗ frist * das Muster Fabriknummer 1329, Briefbesteck mit Metallscheide mit ge⸗ prägter Verzierung, auf weitere fünf Jahre ist angemeldet am 23. Sep⸗ tember 1922.

Amtsgericht Solingen, en 3. Oktober 1922 8

Vormittags

11) Konkurse.

Bremen. [74115] Das Konkursverfahren Friedrich Hein⸗

rich Koch ist gemäß § 204 K.⸗O. ein⸗

gestellt. Bremen, den 25. September 1922. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

Dresden. 8 [74116] Das Konkursverfahren über das Ver⸗

mögen der offenen Handelsgesellschaft

Lämmle & Co. in Dresden wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. 8 Amtsgericht Dresden, Abteilung II, den 4. Oktober 1922.

Görlitz. [74117]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmauns Gustav Rein⸗

old in Görlitz wird nach erfolgter Ab⸗ des Schlußtermins hierdurch auf⸗ gehoben. 1“ Görlitz, den 3. Oktober 1922. Das Amtsgericht.

Hamburg. [74118] Das Konkursverfahren über das Ver⸗

mögen des Feuerunghändlers Wil⸗ helm August Carl Kammeyer wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗

termins hierdurch aufgehoben. Hamburg, den 3. Oktober 1922. Das Amtsgericht. Abteilung für Konkurssachen.

Plauen, Vogtl.

schaft mit beschränkter Haftung in

Plauen ist eingestellt worden, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden war.

K. 66/21.

Amtsgericht Plauen, den 3. Oktober 1922. [741201 In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Friedrich Oehmichen in Saalfeld ist infolge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vor⸗ schlags zu einem Zwangsvergleiche Ver⸗

Saalfeld, Saale.

gleichstermin auf Sonnabend, den 21. Oktober 1922, Vormittags

10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht Der Vergleichsvorschlag und die Erklärung des Gläubigerausschusses sind auf der Gerichtsschreiberei des Kon⸗- kursgerichts zur Einsicht der Beteiligten

anberaumt.

niedergelegt. 8 Saalfeld, den 30. September 1922. Thüringisches Amtsgericht.

Saalfeld, Saale. Vermögen des

Forbriger in der Firma

Saalfeld,

einem Zwangsvergleiche Vergleichstermin

auf Sonnabend, den 21. Oktober 1922, Vormittags 11 Uhr, vor dem

unterzeichneten Gericht anberaumt. Der

Vergleichsvorschlag und die Erklärung des Gläubigerausschusses sind auf der Gerichts⸗ schreiberei des Konkursgerichts zur Einsicht Der Termin dient gleichzeitig zur Prüfung einer nach⸗-

der Beteiligten niedergelegt.

träglich angemeldeten Forderung. Saalfeld, den 30. September 1922. Thüringisches Amtsgericht.

mögen des Zigarrenhändlers Karl

Oberländer in Schneeberg wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch

aufgehoben.

Schneeberg, den 29. September 1922. .

Das Amtsgericht.

Wissen, Sieg. Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der „Nistra“

zu Wissen, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Wissen, den 30. September 1922. Das Amtsgericht.

12) Tarif⸗ und Fahr⸗ planbekanntmachungen der Eisenbahnen.

[74124] 8 Reichsbahn⸗Tiertarif (Nr. 1504 des Tarifverzeichnisses).

Mit sofortiger Gültigkeit wird die Gebühr für die Gestellung von Roll⸗ schemeln und die Verladung der Vollspur⸗ wagen auf die Rollschemel auf den Ueber⸗ gangsstationen zu den Schmalspurbahnen

Alsenz Obermaschel und Vorstadt Ll—

Speyer Ll auf 230 erhöht. Berlin, den 3. Oktober 1922. Reichsbahndirektion.

[74125] 8 Am 8. Oktober 1922 erscheint Nach⸗ trag VII zum Tarif vom 1. Januar 1922 für die Beförderung von Personen, Ge⸗ päck ufw. im elektrisch betriebenen Binnen⸗ verkehr sowie für Milch⸗ und Frachtstück⸗ gut im Wechselverkehr zwischen Köln Aachener Tor einerseits und einigen Reichs⸗ eisenbahnstationen andererseits Teil II.

Der Nachtrag enthält Erhöhung der Personenfahrpreise.

Nähere Auskunft geben die beteiligten Dienststellen und die unterzeichnete Di⸗ rektion.

Köln, den 30. September 1922. Direktion der Köin⸗Frechen⸗Benzel⸗

rather Eisenbahn.

homas.

[741191 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Deutschen Textil⸗Gesell⸗

Abteilung I.

[74121]21 In dem Konkursverfahren über das Ingenieurs Max Inhabers Oswald & Forbriger, Inh. Max Forbriger, Maschinen⸗ fabrik, daselbst, ist infolge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu

Abteilung I.

Schneebergs-Neustädtel. [741221 Das Konkursverfahren über das Ver⸗

[74123]

Spezialfabrik 1 elektrischer Apparate zu Wissen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 660 Mk. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer

den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Nummern kosten 15 Mk.

[Eel.: Schriftleitung Zentr. 10 986, Geschäftsstelle Zentr. 1573.

Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 60 Mhk. einer 3 gespaltenen Einheitszeile 100 Mh.

Anzeigen nimmt un:

die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers,

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Poftscheckkonto: Berlin 41821.

1922

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Ernennungen ꝛc. 8

Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über Maßnahm gegen die wirtschaftliche Notlage der Presse.

Verordnung über künstliche Düngemittel.

Bekanntmachung, betreffend Aenderung im Verzeichnis der künstlichen Düngemittel, deren gewerbsmäßige Herstellung

ggenehmigt worden ist. t

Erlaß über Auflösung der Versorgungsämter Großenhain und Löbau.

Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Reichsbanknoten

1 Preußen. 9 ngen und sonstige Personalveränderungen. Urkunde über Verleihung des Enteignungsrechts. Bekanntmachung, betreffend die Auslosung einer Serie am 1. April k. J. zur Rückzahlung gelangender Schatz⸗ anweisungen. Verordnung über die Wahlen zum Reichstag, Landtag und Provinziallandtag in Oberschlesien. Bekanntmachung, betreffend Auflösung einer Vereinigung. Bekanntmachung der in der Woche vom 24. bis 30. September zu Wohlfahrtszwecken genehmigten öffentlichen Sammlungen,

8 Mitgliederwerbungen und Vertriebe von Gegenständen.

betreffend Erteilung einer Markscheider⸗ konzession.

Handelsverbote.

Alnmtliches. Deutsches Reich.

Zum Präsidenten des Landesfinanzamts Darmstadt ist der Oberbürgermeister von Wiesbaden Dr. Glässing ernannt worden. 6

8 18 8

Es sind ernannt worden: 8 zu Abteilungsdirektoren: der Oberpostrat Schwerkötting in Frankfurt (Main) und der Oberpostrat, Geheime Postrat Willibald Meyer in Köln;

zu Oberposträten: der Oberpostdirektor Gra ebke in Frankfurt (Main), die Posträte Jugel in Berlin, Malotka in Königsberg (Pr.), Stürzenacker in Karlsruhe (Baden), Wiebusch in Dortmund, Schwarz in Dresden, Hatzky in Erfurt und Senger in Berlin;

zu Oberpostdirektoren: der Postdirekter Machens in Hamburg, der Telegraphendirektor Habermehl in Frank⸗ furt (Main) und der Postrat Kunert in Emden (Ost⸗ friesland);

zu Posträten: der Postdirektor Gruhn in Leipzig, die Telegraphendirektoren Goede in Oldenburg (Oldb.), Gibs in Berlin, der Postdirektor Hintz in Königsberg (Pr.), die Tele⸗ graphendirektoren Mahler in Köln, Fuchs in Karlsruhe (Baden), Petzel in ANachen, die Postdirektoren Blocks in Düsseldorf, Frandsen in Königsberg (Pr.), der Telegraphen⸗ direktor Fingerhut in Dortmund, die Postdirektoren Gut und Lutz in Düsseldorf, Kuhnke in Gumbinnen.

Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über Maßnahmen gegen die wirtschaftliche Notlage der Presse vom 8 21. Juli 1922 (RESBl. Teil I S. 629).

Vom 7. Oktober 1922.

Auf Grund des § 5 des Gesetzes über Maßnahmen gegen die wirtschaftliche Notlage der Presse vom 21. Juli 1922 (RGBl. Teil I S. 629) wird mit Zustimmung des Reichsrats und des fünften Ausschusses des Reichstags verordnet, was folgt:

§ 1.

Die Rückvergütungskasse für die deutsche Presse, die auf Grund des Gesetzes über Maßnahmen gegen die wirtschaftliche Notlage der Presse vom 21. Juli 1922 errichtet wird, tritt am 15. Oktober 1922 ins Leben. 82

Die Organe der Rückvergütungskasse für die deutsche Presse sind 1. der Verwaltungsrat, 2. der Vorstand, 3. die Geschäftsführer.

8

zwei Geschäftsführern erledigt.

38 anstalten verkauft.

einschließlich des Portos abgegeben.

§ 3. Der Nergks ennah setzt sich aus folgenden Mitgliedern zu⸗ sammen, die der Reichswirtschaftsminister entsprechend den Vor⸗ schlägen der vorschlagberechtigten Organisationen beruft. Es benennen: 11A1AA4A“*“ jede Fraktion des Reichstagges. der Vorläufige Reichswirtschaftsraaab. . die deutschen Zeitungsverleger: a) der Verein deutscher Zeitungsverleger .2 Vertreter, b) die Vereinigung großstädtischer Zeitungsverleger 1 Vertreter, c) die durch vorstehende Verbände nicht ver⸗ tretene sozialdemokratische Presse.. Vertreter, 5. der Reichsverband der deutschen Presse .. .. Vertreter. Das Amt der Mitglieder des Verwaltungsrats ist ein Ehrenamt.

Zur Teilnahme an den Sitzungen sind berechtigt je ein Vertreter des Reichskanzlers, des Reichswirtschaftsministers, des Reichsministers des Innern, des Reichsministers der Finanzen und des Reichsministers des Auswärtigen. Sie sind von allen Sitzungen rechtzeitig in Kenntnis zu setzen und jederzeit zu hören.

Die Vertreter der Reichsregierung haben nur beratende Stimme.

Vertreter, Vertreter, Vertreter,

§ 4.

Die Aufgaben des Verwaltungsrats sind folgende:

1. er ernennt die Mitglieder des Vorstands und ihre Stell⸗ vertreter,

2. er regelt die Organisation und die Tätigkeit der Kasse durch eine Geschäftsordnung und überwacht ihre Durchführung,

er stellt den, Haushaltsplan auf,

er erläßt die näheren Vorschriften über das schiedsgericht⸗ liche Verfahren und bestellt den ständigen Obmann des Schiedsgerichts sowie dessen Stellvertreter 17).

Der Verwaltungsrat ist befugt, seine Rechte ganz oder teilweise auf einen engeren Ausschuß zu übertragen, den er aus seinen Mit⸗ gliedern bildet. Für die Teilnahme der Mitglieder der Reichs⸗ an den Sitzungen des engeren Ausschusses gilt § 3 Abs. 4 und

§ 5.

Der Vorstand besteht aus sieben Mitgliedern. Vier von diesen müssen Verleger sein. Er ernennt die Geschäftsführer, erteilt ihnen Anweisungen und überwacht ihre Tätigkeit. Das Amt der Mitglieder des Vorstands und ihrer Stellvertreter ist ein Ehrenamt.

Für die Teilnahme der Mitglieder der Reichsregierung an den

Sitzungen des Vorstands gilt § 3 Abs. 4 und 5.

§ 6. Die laufenden Geschäfte der Rückvergütungskasse werden von Diese vertreten die Rückvergütungs⸗ kasse gemeinschaftlich. Bei Behinderung eines Geschäftsführers ver⸗ tritt ihn ein Mitglied des Vorstands. ö1“

§ 7. 6“ 1u“ 8 8

Die Abgabe von 1 ½ vom, Tausend des Weris derfenigen Waren, deren Ausfuhr von der Erteilung einer Ausfuhrbewilligung abhängig ist, wird von den Stellen erhoben, die zur Erteilung der Ausfuhr⸗ bewilligung zuständig sind. 1

Der Reichskommissar für Aus⸗ und Einfuhrbewilligung ist befugt, von der Entrichtung der Abgabe insoweit zu entbinden, als eine Reichsgebühr nicht erhoben wird. Er erläßt die weiteren An⸗ ordnungen.

Solange die Erteilung von Ausfuhrbewilligungen für die besetzten rheinischen Gebiete den nach der Verordnung über die Außenhandels⸗ kontrolle vom 20. Dezember 1919 (RGBl. S. 2128) zuständigen Stellen entzogen ist, finden für Sendungen, die in den besetzten rheinischen Gebieten mit der Bestimmung nach dem Ausland abge⸗ fertigt werden, die Vorschriften der §§ 8 bis 11 Anwendung.

Die Erhebung der Abgabe von 1 ½ vom Tausend des Wertes der⸗ jenigen Waren, die einer Ausfuhrbewilligung nicht bedürfen, erfolgt durch Verwendung von Rückvergütungsmarken auf der die Sendung begleitenden Ausfuhrerklärung.

Die Rückvergütungsmarken sind mit der Angabe des Betrages, für den sie gelten, und der Umschrift „Rückvergütung für die deutsche Presse“ versehen. Sie werden im Werte von 15 ℳ, 150 und 1500 ausgegeben und durch die Rückvergütungskasse für die deutsche Presse, Berlin SW. 68, Zimmerstraße 86, sowie durch die Post⸗ Der Verkauf erfolgt zum aufgedruckten Betrage.

§ 10.

Bei der Berechnung der Abgabe, die durch Verwendung von Rückvergütungsmarken entrichtet wird, werden die Wertbeträge auf volle 10 000 Markbeträge nach unten abgerundet. Für Sendungen im Werte unter 10 000 wird die Abgabe nicht erhoben.

Ist der Wert der Sendung in ausländischer Währung an⸗ gegeben, so ist er nach den für die statistische Gebühr geltenden Be⸗ stimmungen in die deutsche Währung umzurechnen.

§ 11, Der Reichswirtschaftsminister erläßt die erforderlichen Aus⸗ führungsbestimmungen über die Verwendung der Rückvergütungs⸗ marken und ihre Nachprüfung.

Rückvergütungen auf den Druckpapierpreis sind an die Verleger der deutschen politischen Zeitungen und Zeitschriften zu zahlen.

Die Entscheidung darüber, ob eine Zeitung oder Zeitschrift zu diesen Verlagsunternehmungen zu rechnen ist, trifft der Vorstand. Auf Beschwerde entscheidet der Verwaltungsrat endgültig unter Ausschluß des Rechtsweges. 1

8 111““

8

Fünf vom Hundert der Gesamteingänge werden vorab einer von der Reichsregierung zu bestimmenden Stelle zur Unterstützung not⸗ leidender wissenschaftlicher Zeitschriften überwiesen.

§13.

„Die Verleger haben der Vergütungskasse für die deutsche Presse bis zum 10. eines jeden Monats auf einem Meldebogen, der von der Kasse aufgestellt und jedem vergütungsberechtigten Verleger übersandt wird, die geforderten Angaben zu machen. Die Angaben sind mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit versehen.

Bei der Verteilung werden nur die Zeitungen und Zeitschriften Herüsstchtige welche die Meldung rechtzeitig und vollständig erstatten. Wird die Meldung verspätet eingereicht oder ergänzt, so kann der Vorstand die Zahlung der Rückvergütung beschließen, wenn glaubhaft 9 wird, daß eine schuldhafte Verletzung der Meldepflicht nicht vorliegt.

Der Vorstand kann das Meldeverfahren anderweitig regeln.

§ 14.

Der Druckpapierverbrauch für die Textseiten wird zur Berechnung

der Rückvergütung in vier Klassen eingeteilt; für jede Klasse werden der Rückvergütung bestimmt, die auf ein Kilogramm entfallen. Die Rückvergütung wird in folgender Weise berechnet: Bei einem monatlichen Papierverbrauche für Textseiten bis einschließlich 1000 Kilogramm entfallen auf jedes Kilo⸗ ggramm 10 Einheiten (Klasse 1); . über 1000 Kilogramm bis einschließlich 5000 Kilogramm ent⸗ fallen auf jedes weitere Kilogramm 9 Einheiten (Klasse 2); über 5000 Kilogramm bis einschließlich 20 000 Kilogramm ent⸗ feallen auf jedes weitere Kilogramm 8 Einheiten (Klasse 3); über 20 000 Kilogramm entfallen auf jedes weitere Kilo⸗ gramm 6 Einheiten (Klasse 4).

Der Verwaltungsrat kann mit einer Mehrheit von drei Vierteln der stimmberechtigten Mitglieder eine Abänderung dieses Berechnungs⸗

maßstabes beschließen. e Die Rückvergütungskasse errechnet auf Grund der verfügbaren Mittel den Betrag, der auf die Einheit der Rückvergütung entfällt. An die Verleger wird für jede Zeitung und Zeitschrift unter Vor⸗ behalt der Nachprüfung und Rückforderung der Betrag gezahlt, der sich aus der gemeldeten Menge ergibt. 16.

Die Verleger haben der Rückvergütungskasse und deren Beauf⸗ tragten alle Auskünfte zu erteilen und alle Nachprüfungen zu ge⸗ statten, die zur Feststellung der Richtigkeit der Meldungen erforderlich sind. Sie haben der Rückvergütungskasse auf Anfordern sämtliche Nummern der Zeitung oder Zeitschrift kostenfrei zu übersenden und zu überlassen, die in dem der Nachprüfung unterliegenden Zeitraum erschienen sind.

Uebersteigt der geforderte Betrag den bei der Nachprüfung er⸗ rechneten und beruht die Mehrforderung auf einem Verschulden des Verlegers oder seiner Angestellten, so kann ihm die Rückvergütung für einen oder mehrere Monate auch für die Vergongenheit ganz oder teilweise aberkannt werden. Das gleiche gilt, wenn der Verleger die ihm nach Abs. 1 obliegenden Pflichten verletzt. Die Entscheidung steht dem Vorstand zu. Gegen den Beschluß ist die Beschwerde an den Verwaltungsrat zulässig. Dieser entscheidet endgültig.

§ 17. 8

Beschwerden, die damit begründet werden, daß der Beschwerde⸗ führer bei der Verteilung der Rückvergütungen einen geringeren Betrag erhalten habe als ihm zustehe, sind innerhalb einer Woche nach Be⸗ kanntgabe des Rückvergütungsbetrags an den Beschwerdeführer beim Vorstand anzubringen. Ueber die Beschwerde entscheidet ein Schieds⸗ gericht. Dieses besteht aus zwei Mitgliedern und dem ständigen Obmann. Ein Mitglied ernennt der Beschwerdeführer gleichzeitig mit der Einlegung der Beschwerde, das andere Mitglied der Vorstand innerhalb einer Woche nach Eingang der Beschwerde bei der Rück⸗ vergütungskasse. Nimmt der Vorstand die Ernennung nicht rechtzeitig vor, so erfolgt sie auf Antrag des Obmanns durch den Verwaltungs⸗ rat. Die Entscheidungen des Schiedsgerichts sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§ 18. Die Verordnung tritt am 15. Oktober 1922 in Kraft. zeitig tritt § 3 des Gesetzes in Kraft. Berlin, den 7. Oktober 1922. Der Reichswirtschaftsminister. 8 Schmidt.

Gleich⸗

Verordnung über künstliche Düngemittel. Vom 6. Oktober 1922.

Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (ASSl. S. 401) /18. August 1917 (RCBl. S. 823) und der §§ 7 und 10 der Verordnung über künstliche Düngemittel vom 3. August 1918 (RSBl. S. 999) wird verordnet:

Artikel I.

Die der Verordnung über künstliche Düngemittel vom 3. August 1918 (RGBl. S. 999) anliegende „Liste der Düngemittel und Preise“ wird wie folgt, geändert:

1. Im Abs. A Abs. 4 in der Fassung der Verordnungen vom 22. Oktober 1921 und 2. September 1922 (RGBl. 1921 S. 1324; S. 721) wird die Zahl „15 500“„ durch die Zahl „19 000“ erse .