ZZZZZZ11eue“““
e
—
Artikel 60 Absatz I.
Die Aufsicht der Staatsregierung über die Gesellschaft regelt sich nach dem Reichshypothekenbankgesetz. Sie wird unter Leitung des zuständigen Ministers durch einen Staatskommissar ausgeübt, dem ein Stellvertreter zu bestellen ist.
Artikel 61 Absatz 1. Die Gesellschaft gewährt hopothekarische Darlehne nach Maßgabe des Reichshypothekenbankgesetzes und der Erbbaurechtsverordnung vom 15. Januar 1919 nur auf solche Grundstücke, die einen dauernden und sicheren Ertrag geben. Ausgeschlossen von der Beleihung sind deshalb insbesondere Bergwerke, Gruben und Steinbrüche.
Artikel 74 Absatz 2 Satz 1. b Sie lauten auf den Inhaber und werden von dem Präsidenten
oder einem Direktor und einem Mitgliede des Verwaltungsrats unter⸗
zeichnet und von einem Revisor mit der Bescheinigung versehen, daß die nach dem RNeichshypothekenbankgesetz vorgeschriebene Sicherheit
vorhanden sei. 1 Artikel 78 Absatz 2.
Die gezogenen Nummern sowie der Ort und der Tag der Rück⸗ zahlung werden durch den Deutschen Reichsanzeiger bekanntgemacht. Mit dem für die Rückzahlung festgesetzten Tage hört die Ver⸗ zinsung auf.
Der Reichsrat hat zu den Beschlüssen in seiner Sitzung am 22. Juni 1922 seine Genehmigung erteilt.
Auf Grund der vom Preußischen Staatsministerium er⸗ teilten Ermächtigung haben die zuständigen Minister am 8. Juli 1922 genehmigt, daß das der Gesellschaft erteilte Pripileg zur Ausgabe von Inhaberpapieren auch bei den vorbezeichneten Satzungsänderungen in Kraft bleibt. Die Eintragung der Generalversammlungsbeschlüsse in das Handelsregister ist erfolgt.
Berlin, den 13. Oktober 1922.
Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. J. A.: Conze.
u“
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. b
Der bisherige Hilfsbibliothekar an der Preußischen Staats⸗
bibliothek in Berlin Dr. Poewe ist zum Bibliothekar an dieser Bibliothek ernannt worden.
Die Wahl des Studienrats Dr. Dierks an dem städtischen Lyzeum nebst Oberlyzeum in Spandau zum Studiendirektor
der städtischen Viktoria⸗Luisen⸗Schule (Lyzeum nebst Frau
12
schule) in Herne i. W. ist bestätigt worden.
Evangelischer Oberkirchenrat.
Der in die Oberpfarrstelle in Wittstock berufene Pfarrer
Krüger aus Sagan, der in die Oberpfarrstelle in Eberswalde berufene Pfarrer Lic. theol. Gelshorn aus Bitterfeld und der in die Pfarrstelle in Wustermark berufene Pfarrer Theodor Korth aus Berlin sind zu Superintendenten ernannt worden.
Dem Superintendenten Krüger in Wittstock ist das Ephoralamt der Diözese Wittstock, dem Superintendenten Gelshorn in Eberswalde ist das Ephoralamt der Diözese Eberswalde, dem Sunerintendenten Korth in Wustermark ist das Ephoralamt der Diözese Potsdam II übertragen worden.
Nichtamtliches.
Dentsches Reich.
Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Volkswirtschaft und für Haushalt und Rechnungswesen sowie die vereinigten Ausschüsse für innere Verwaltung und für Haushalt und Rechnungswesen hielten heute Sitzungen.
Deutscher Reschstag. 257. Sitzung vom 17. Oktober 1922, Nachmittags 3 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
Präsident Loebe eröffnet die erste Sitzung nach der Sommerpause und widmet den inzwischen verstorbenen Mit⸗ liedern Rieke und Pinkau (beide Sozialdemokraten) einen Nachruf, den die Abgeordneten stehend anhören. In dem Nachruf würdigt der Präsident kurz die politische und parla⸗ mentarische Tätigkeit der Verstorbenen. Abg. Rieke war Alterspräsident des Reichstages. Als er 1920 in den Reichstag gewählt wurde, war er 77 Jahre alt. Auf der Tagesordnung stehen zunächst kleine An⸗ fragen. Auf Anfrage des Abg. Dr. Löwenstein (Soz.) erklärt ein Ver⸗ treter des Reichseisenbahnministeriums, daß der Minister nicht in der Lage sei, dem Beschluß des Reichstags Folge zu leisten, wonach für Fahrten im Feeees⸗ der Jugendpflege nur ein Viertel der tarifmäßigen Fahrpreise erhoben werden soll.
Auf eine Anfrage Unterleitner (Soz.) über monarchistische 28
Demonstrationen der Reichswehr in Passau erwidert ein er⸗
treter des Reichswehrministeriums, daß die Unter⸗ uchung ergeben habe, daß die in der Anfrage geschilderten Vor⸗ älle sich keineswegs so abgespielt hätten, wie es die Anfrager dar⸗ üUlten.
Auf eine Anfrage Dr. Moses (Soz.) über die Beförderung
von Postsendungen, auf deren Umschlägen die Republik mit Ge⸗ dichten bekämpft werde (der Anfrage ist der Abdruck einer solchen Sendung des Aluminiumwerkes Carl Albrecht, Göttingen, beigefügt), erwidert ein Vertreter der Postverwaltung, daß die Postämter angewiesen seien, derartige Sendungen nicht mehr zu be⸗ ördern. Eine Anfrage der Deutschen Volkspartei wegen ploͤt⸗ licher Ausweisung mehrerer Kurgäste aus Masserberg (Thür. Wald) Anfang Juli wird von dem Vertreter des Reichsministe⸗ riums des Innern dchin beantwortet, daß nach Auskunft der thüringischen Regierung diese die Ausweisung verfügt habe gemäß der Verordnung des thüringischen Staatsministeriums auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung wegen scharf nationalistischer Be⸗ tätigung, namentlich bei Veranstaltung eines Sonnenwendfestes, wo⸗ durch die Bevölkerung stark beunruhigt wurde. Da die Ausweisung nicht als verfassungswidrig anzusehen sei, liege für die Reichsregierung ein Anlaß zum Eingreifen nicht vor.
Eine Arfra⸗ der Sozialdemokraten, ob der Post⸗ direktor Zangenmeister in Gotha als Mitglied des Jungdeutschen
Ordens, nachdem bei ihm ein Waffenlager beschlagnahmt sei, noch im Amte belassen werden könne, wird seitens des Reichspost⸗ ministeriums erwidert, daß es sich um Jagdwaffen gehandelt habe, daß der Jungdeutsche Orden in Thüringen inzwischen aufgelöst sei, und daß dessen Satzungen den Pflichten eines Reichsbeamten nicht widersprochen hätten, so daß zu einem dienstlichen Einschreiten
kein Anlaß vorliege. 8 Der Koch⸗Weser SDen. fragt nach einer Entschädigung des Fabrikanten Philipp Helfferich in Neustadt (Pfalz), dessen Haus am 30. Juni in der Nacht von einem Pöbelhaufen gewaltsam nach dem Bruder, Reichstagsabgeordneten Carl Helfferich, durchsucht und schwer beschädigt worden ist. Der Vertreter des Reichs⸗ ministeriums des Innern erwidert, daß gegen die
“
3 E1“ Sb13
die Voruntersuchung beim Landgericht in Frankenthal eröffnet sei. Bei dem plötzlichen nächtlichen Ueberfall könne von einem Versagen des öffentlichen Schutzes nicht die Rede sein. Ueber die Vergütung des Schadens werde der zuständige Ausschuß Entscheidung treffen.
Auf Anfrage des Abg. Dr. Hugo (D. Vp.) wegen der Liefe⸗ rungs⸗ und Zahlungsbedingungen des Reichsmonopolamts, die das kleine Destillateurgewerbe, namentlich im besetzten rheinischen Gebiet, efährdeten, erwidert ein Regierungsvertreter, daß von der Reichsmonopolvermaltung nunmehr mit allem Nachdruck darauf hin⸗ gewirkt werde daß die Lieferungen in normalen Fristen ausgeführt werden. Von dem Grundsatz der Vorauszahlung des Kaufpreises könne aber mit Rücksicht auf die Gefährdung der Reichseinnahmen nicht abgegangen werden. Den Abnehmern würden aber Zinsen ver⸗ gütet. Bei Stellung einer Bürgschaft sei das Kaufgeld erst 21 Tage nach der Lieferung zu zahlen.
Eine Anfrage des kommunistischen Abgeordneten Stöcker be⸗ zieht sich auf von dem Anfragenden behauptete Ausschreitungen des Selbstschutzes in Oberschlesien. Insbesondere wird erwähnt das Ein⸗ dringen von Selbstschutzleuten in die Druckerei der „Roten Fahne“ in Gleiwitz, die dort Setzer mißhandelten und großen Sachschaden an⸗ richteten. Ferner wird Beschwerde geführt über die sogenannte „Zopf⸗ abschneidekommission“, die schwere Ausschreitungen verübt habe gegen Mädchen und Frauen, die des Verkehrs mit Angehörigen der Inter⸗ alliierten Truppen beschuldigt wurden. — Ein Vertreter des Reichsministeriums des Innern erwidert, daß wegen der Gleiwitzer Fälle Strafverfahren gegen fünf Beschuldigte eingeleitet sei.
b
Veranlaßt waren die Vorkommnisse dadurch, daß ein Setzer der „Rote Fahne“ sich mit einer Anzahl Handgranaten zu einem Ver⸗ gnügen des Selbstschutzes begeben hatte. Die über die Tätigkeit der „Zopfabschneidekommission“ verbreiteten Gerüchte und Presse⸗ meldungen schilderten die vereinzelt vorgekommenen Fälle, die von der Regierung aufs schärfste verurteilt würden, in stark übertriebener Form. Seit dem Einrücken der deutschen Polizei habe sich nichts derartiges mehr ereignet. Die Verantwortung treffe nicht die deutschen Behörden, sondern die Interalliierte Kommission.
Auf eine Anfrage des Abg. Weiß (Denm.) über fortgesetzte Benutzung des Schulhauses am Marientor⸗Graben in Nürnberg durch die staatliche Polizeiwehr erwidert ein Vertreter des Reichsministeriums des Innern, daß die Räumung bisher trotz aller Bemühungen an der tatsächlichen Unmöglich⸗ keit gescheitert sei, eine nur einigermaßen geeignete Ersatzunter⸗ kunft zu beschaffen. Daß die Landespolizei die Schule nur als ein Druckmittel zugunsten der von ihr erstrebten Räumung der Kaserne Fürther Straße ohne zwingenden Grund zurückbehalte, davon könne nach Mitteilung des bayerischen Ministeriums des Innern keine Rede sein. Die Reichsregierung werde im Be⸗ nehmen mit der bayerischen Regierung sich mit Nachdruck weiter bemühen, das Schulhaus seinem ursprünglichen Zweck mit tun⸗ lichster Beschleunigung wieder zuzuführen.
Eine Anfrage des Abg. Dr. Wienbeck und verschiedener anderer Mitglieder der Deutschnationalen Volkspartei bezieht sich au die Ausschreitungen, die in Northeim (Südhann.) am 27. Juni na einer Aufführung der Kleistschen „Hermannschlacht“, die vom Jung⸗ deutschen Orden für Schulkinder angesetzt war, stattgefunden haben. Erst im Laufe des Nachmittags habe der Bürgermeister durch Fern⸗ sprecher mitgeteilt, daß der Regierungspräsident die Aufführung ver⸗ boten habe. Ein Vertreter des Reichsministers des Innern erwidert, daß das vom Bürgermeister erlassene Verbot der Aufführung sowohl tatsächlich begründet, wie nach §§ 10, 11, 17 des Allgemeinen Landrechts rechtlich zulässig war. Daß der Bürgermeister sich dabei irrtümlich auf einen Erlaß des Reichspräsidenten bezog, sei unerheblich. Von einer Schändung deutscher Dichterwerke könne keine Rede sein. Im Mittelpunkt der Ereignisse habe nicht das Theaterstück gestanden, sondern der Jungdeutsche Orden, der das Stück zur Aufführung brachte, und dessen Mitglied Nüsse vorher eine auf⸗ reizende, gegen die Republik und ihre Regierung gerichtete Rede gehalten habe. Der Hauptdarsteller Ullrich Haupt habe in die an⸗ drängende Menschenmenge zwei Revolverschüsse abgegeben, welche diese in außerordentliche Erregung versetzt und zu Ausschreitungen ver⸗ anlaßt habe. Ob er in Notwehr gehandelt oder sich strafbar gemacht b müsse der Entscheidung des ordentlichen Gerichts überlassen bleiben.
Auf Anfrage des Abg. Freiherrn von Lersner (D. Vp.) über die noch in Frankreich befindlichen deutschen Kriegs⸗ gefangenen erwidert Legationsrat von Tippelskirch, daß es sich nach den letzten Begnadigungen nur noch um fünf deutsche Kriegsgefangene in Toulon handele, deren Strafen im Gnaden⸗ wege gemildert worden seien. Die deutsche Regierung hoffe, daß auch diesen in nicht ferner Zeit die Heimkehr gestattet werde und werde in dieser Richtung weiterhin bemüht bleiben. Für das Wohlergehen der Zurückbehaltenen und ihrer in Deutschland be⸗ findlichen Angehörigen werde inzwischen in jeder Weise gesorgt werden.
Nachdem Präsident Loebe auf den im G geäußerten Wunsch hingewiesen hat, daß die Zahl der kleinen Anfragen künftig kunlichst beschränkt werden möge, wird der Gesetzentwurf über die Erhöhung der Ge⸗ bühren in Musterregistersachen auf das
5fache ohne Erörterung in allen drei Lesungen
angenommen.
Der Gesetzentwurf über die Abgaben auf dem Kaiser⸗Wilhelm⸗Kanal, die künftig von der Reichsregierung mit Zustimmung des Reichsrats nach Anhörung des zuständigen Wasserstraßenbeirats festgesetzt werden sollen, wird dem Reichshaushaltsausschuß überwiesen, da der Abgeordnete Thomas (Komm.) einen Abänderungs⸗ antrag angekündigt hatte, wonach der Abgabentarif von der Zustimmung des Reichstags, nicht des Reichsrats, abhängig gemacht werden soll. — Die Vorlage über Verlängerung der Geltungsdauer von Demobilmachungsverordnungen wird dem sozialpolitischen Ausschuß überwiesen.
Nächste Sitzung Mittwoch 2 Uhr (EInterpellationen Hergt (D. Nat.) wegen Störung der Versammlung im Zirkus Busch und Marx (Bentr.) wegen der Not der deutschen Wissenschaft; Besoldungsgesetz und Nachtragsetat; Gesetz über die Getreideumlage).
Schluß 4 ½ Uhr.
Vorläufiger Reichswirtschafts 8 Sitzung vom 17. Oktober 1922. (Bericht dee Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
Auf der Tagesordnung stand der Entwurf über Mieter⸗ schutz und Mieteinigungsämter. Hierzu lag vor der Antrag Humar (Hausbesitz), der auf schwere Mängel des Entwurfs hinweist und sich dagegen wendet, daß kein Abbau der Zwangswirtschaft erkennbar ist, sondern daß diese Wirt⸗ schaft gesetzlich unbefristet festgelegt und ohne Rücksicht auf das Bedürfnis auf Kleinstädte und das Land übertragen werden soll. Die Beseitigung des Kündigungsrechts der Vermieter wird als Unrecht empfunden. Das Verfahren entbehre der Einfachheit, Einheitlichkeit und Uebersichtlichkeit. Die Tätigkeit der verschiedenen Instanzen nebeneinander könne zu den größten Schwierigkeiten führen. Es wird daher gefordert, vom Erlaß des Gesetzes abzusehen und zum Schutze der Mieter ein mög⸗ lichst einheitliches Räumenotrecht in Anlehnung an die Miet⸗ einigungsüämter unter Einführung einer Sachbeschwerde gegen deren Entscheidung in Aussicht zu nehmen.
Als Ergänzung zu diesem Antrag begründete Humar (Haus⸗ besi) die Forderung, das Verfahren vor einer Stelle zusammen⸗
zuziehen, die schlichtet, richtet und über die Vollstreckung entscheidet. Weiter verlangte der Redner unbedingte Hinzuziehung von Laien⸗ beisitzern in allen Instanzen, beschleunigtes und vereinfachtes, auf Er⸗ forschung der Wahrheit abgestelltes Berfahren sowie Schaffung einer unabhängigen Beschwerdeinstanz mit Laienbeisitzern. Der Redner hob hervor, daß sich auf diese Grundsätze die Tagung der deutschen Mieteinigungsämter in Cassel, die am 8. bis 10. September 1922 stattfand, und zu welcher etwa 400 Vorsitzende und Beisitzer aus Mieter⸗ und Vermieterkreisen der größten deutschen Mietseinigungs⸗ ämter abgeordnet waren, einstimmig geeinigt habe. 8
Stühler (Arbeitnehmervertreter) begründete zu diesen Anträgen einen Abänderungsantrag, in dem vor allem verlangt wird, daß der Vermieter auf Aufhebung des Mietsverbältnisses klagen kann, wenn der Mieter bei vierteljährlicher oder kürzerer Zahlungsfrist für zwei aufeinanderfolgende Termine, mindestens aber drei Monate, bei lfängerer Zahlungsfrist seit zwei Monaten mit der Entrichtung des Mietzinses in Verzug ist. Ferner wird eine Reihe weiterer Aende⸗ rungen gefordert. So wird verlangt, daß bei Räumungsklagen des Arbeitgebers gegen ürbeitnehmer aus Anlaß von Streiks und Aus⸗ sperrungen die Klage und die Zwangsvollstreckung nicht vor Be⸗ endigung der Gesamtstreitigkeit durchgeführt werden darf. Ferner sollen die Wohnungsämter verpflichtet sein, die Inhaber von Werk⸗ wohnungen bei Aufgabe dieser Wohnungen bevorzugt unterzubringen.
Ministerialrat Oegg vom Reichsministerium erklärte, daß zwingende Bestimmungen auf dem Gebiet des Wohnungsbaus er⸗ forderlich seien, da die bisherige lockere Art im Verordnungswege nicht mehr durchführbar sei.
Valentin begründete einen Zusatzantrag, wonach auch die Vermietung unbebauter Flächen unter den Schutz des Gesetzes fallen soll.
Nach weiterer Debatte wurden die Anträge Humar in ein⸗ facher Abstimmung angenommen.
Es folgte der Bericht des Wirtschafts⸗ und Finanzpolitischen Ausschusses zu dem Antrag auf Wiederherstellung des Bankgeheimnisses. Die Ausschüsse, für die Bankdirektor Dr. Salomonsohn berichtete, beantragen die Annahme folgender Entschließung:
„Im Interesse unserer wirtschaftlichen Lage ist die Wieder⸗ hberstellung des Bankgeheimnisses insoweit erforderlich, daß die Aus⸗ kunftspflicht der Kreditinstitute auf die Fälle eines eingeleiteten Steuerstrafverfahrens beschränkt wird. Hand in Hand damit hat die Aufhebung des Depotzwanges zu gehen.“
Der Berichterstatter betonte, die Aufhebung des Bankgeheimnisses habe zu einer Notenhamsterei geführt, deren Umfang weit unterschätzt werde. Auf dem Lande würden bei großen Käufen die Banken kaum noch in Anspruch genommen und nur Barzahlungen verlangt. Das Vertrauen zum Bankier sei vollständig geschwunden. Der Bankier gelte nur noch als Büttel der Steuerbehörde. Die Wiederherstellung des Bankgeheimnisses sei deshalb eine wirtschaftliche Notwendigkeit.
Chefredakteur Geoorg Bernhard forderte gleichfalls die Auf⸗ hebung des Depotzwanges. Die Auskunftspflicht der Bankiers dürfe aber nicht einfach beseitigt werden. Das Bankgeheimnis müsse seine Grenze finden bei der gewissenhaften Erfüllung der Steuerpflicht. Wenn tatsächlich die Steuerhinterziehungen sehr umfangreich gewesen seien, so dürfe man nicht nachträglich durch Wiedereinführung des Bankgeheimnisses die Steuerdefraudanten prämiieren und die gewissen⸗ haften Steuerzahler als dumme Kerle hinstellen. Die Kapitalnot werde dadurch auch nicht beseitigt. Die Wiedereinführung des Bank⸗ geheimnisses müsse mindestens verschoben werden bis nach der Ver⸗ anlagung zur Vermögenssteuer. Zweckmäßig sei die Zurückverweisung an den Ausschuß.
Auf Antrag Kraemer wird die Angelegenheit an die beiden Ausschüsse zurückverwiesen mit der Maßgabe, daß deren Votum direkt an die Regierung weitergeleitet wird.
Schluß 2 Uhr.
174. Sitzung vom 17. Oktober 1922, Nachmittags 2 Uhr.
Präsident Leinert eröffnet die Sitzung um 2 Uhr 20 Minuten. ““
Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt
Abg. Katz (Komm.) als ersten Punkt die Vorgänge vor dem Zirkus Busch am vergangenen Sonntag auf die Tagesordnung zu setzen. Die Fascisten Preußens, bemerkt er, haben am Sonntag den be⸗ waffneten Kampf gegen Republik und Arbeiterschaft eröffnet. (Lachen rechts.) Sie versammelten sich im Zirkus Busch, um den Sieg der Rathenau⸗Mörder vor dem Staatsgerichtshof zu feiern und den Massen⸗ schlächter Hindenburg zum Reichspräsidenten vorzuschlagen. (Der Rebner erhält einen Ordnungsruf.) Es wurden keine Maßnahmen getroffen, um die Arbeiterschaft vor der bewaffneten Orgesch zu schützen. Als die Polizei eingriff, ging sie nicht gegen die Orgesch vor, sondern stürzte sich auf die wehrlose Arbeiterschaft. Wir beantragen, das Stagts⸗ ministerium aufzufordern: 1. den Berliner Polizeipräsidenten Richter sofort seines Amtes zu entsetzen, 2. alle verhafteten Arbeiter und Arbeiterinnen sofort aus der Haft zu entlassen, 3. den bei der Orgesch⸗ Demonstration geschädigten Arbeitern und Arbeiterinnen aus Staats⸗ mitteln vollen Schadensersatz zu leisten, 4. den sogenannten Bund für Freiheit und Ordnung und alle übrigen konterrevolutionären Organi⸗ sationen in Preußen sofort zu entwaffnen und aufzulösen, 5. in allen Teilen Preußens sofort eine bewaffnete Ortswehr aus Arbeitern zu schaffen.
Dem Redner wird, da seine Redezeit abgelaufen ist, unter lärmenden Zwischenrufen der äußersten Linken das Wort ent⸗ zogen.
Abg. Dr. Deerberg (Dnat.): Wir bedauern außerordentlich,
zur Verhandlung kommen können. Es besteht das dringendste Be⸗ dürfnis, über die allmählich unerträglich gewordenen Zustände im Rheinland sich im Landtage auszusprechen, damit der dortigen Be⸗ völkerung auch bewußt wird, daß Preußen hinter ihr steht. Nach den neuesten Mitteilungen in der Presse trägt sich Frankreich mit Maf⸗ nahmen, die auf eine direkte Annexion und Okkupation der Rheinlande hinauslaufen. Es will eine eigene Finanzverwaltung dort einrichten.
begangen worden, daß die französische Besatzungsbehörde angeordnet hat, das Verfahren gegen den wegen Landesverrats zu acht Monaten Gefängnis verurteilten Smeets einzustellen. Dgrin liegt die Auf⸗ hebung des letzten Hoheitsrechts, welches Preußen dort noch ver⸗ blieben ist. Wir können nicht warten, daß die Beantwortung einer schon im März eingebrachten Interpellation noch weiter hinaus⸗ geschohen wird.
Abg. Scholem (Komm.): Der Antrag Katz muß schon deshalb heute beraten werden, weil inzwischen die Regierung die Stirn besessen hat (anhaltendes Gelächter rechts), eine völlig ungerechtfertigte Ver⸗ folgungsaktion gegen meine Partei einzuleiten. Seit einigen Tagen verhaftet man wahllos jeden kommunistischen Funktionär, dessen man habhaft werden kann. Von der Parteileitung hat man Brandler und Dr. Thalbheimer verhaftet, man verhaftet die Redakleure der „Roten
7
Fahne“, und schon freut sich die gesamte bürgerliche Presse darüber,
daß die „Rote Fahne“ demnächst aus der Reihe der Zeitungen aus⸗ 7.22 . 8* ReTr 8 ₰ . 8 8 1 scheiden wird. Diese Willkür der Regierung muß sofort gebrandmarkt . * „ 7 5 v. L 2 2„ 92„ * werden, der Polizeiminister muß die Verhaftungen sofort rückgängig machen. Wie blödsinnig verfahren wird, das beweist, daß man au einen aus Chemnitz hier eingetroffenen Redakteur, den Vorsitzenden der Kommunisten⸗Fraktion von Sachsen, unter dem Verdacht verhaftet hat, daß er irgendwie die Oraesch gestört habe. Fast die gesamte Bezirksleitung der Berliner kon munistischen Partei hat man ver⸗ haftet, um dadurch zu verhindern, daß angesichts des heutigen Wuchers und angesichts der Fascistengefahr die Verhafteten ihre Pflicht als
Führer der Arbeiter ausüben können. Und ein Sozialdemokrat, der
(Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.) 1
daß die Interpellationen, betreffend das besetzte Gebiet heute noch nicht
Weiter ist ein ungeheurer Rechtsbruch vor einigen Tagen dadurch
haftungen im Interesse der Orgesch, im Interesse der blutigen Reaktion vorzunehmen und eine derart verächtliche Rolle zu spielen. Sofort muß auch das hier festgestellt und seine Absetzung beschlossen werden. Natürlich will der Minister Zeit gewinnen, um inzwischen den gesamten Apparat unserer Partei lahmlegen zu können. Aber die Kommunisten werden sich nicht beirren lassen, in ihrem Kampf gegen die Reaktion und gegen die ihr Zutreiberdienste leistenden Sozial⸗ demokraten.
Abg. Heilmann (Soz.): Der gesamte Aeltestenrat teilt das Bedauern des Abgeordneten Dr. Deerberg und hat dem Minister⸗ präsidenten als Wunsch des Hauses ausgesprochen, daß die Beratung der Interpellation sobald wie irgend möglich erfolge. Aber es muß der Regierung überlassen werden, zu beurteilen, wann den Interessen des Rheinlandes besser durch Schweigen oder durch Reden gedient wird. Ebenfalls teilen sämtliche Parteien den Wunsch, die Berliner Vorgänge möglichst rasch zu erörtern und festzustellen, wer bei diesen Vorgängen eine verächtlichere Rolle gespielt hat. Am Donnerstag wird der Minister zur Beantwortung bereit sein. Wenn Herr Scholem befürchtet, daß bis dahin der ganze Apparat der kom⸗ munistischen Partei lahmgelegt werden soll, so wird sicherlich der Sprechapparat der Herren hier nicht lahmgelegt werden. Die Meinung, daß irgendwer in unseren Reihen die Aussprache fürchtet, ist einfach lächerlich. (Die letzten Worte des Vorredners werden von den Kommunisten mit einem tosenden Lärm aufgenommen, der längere Zeit anhält. Nur mit Mühe gelingt es dem Präsidenten, sich verständlich zu machen und einen Antrag auf Schluß der Geschäftsordnungsdebatt zur Abstimmung zu bringen.)
Die Debatte wird gegen die Stimmen der Kommunisten geschlossen und der Antrag Katz gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Darauf wendet sich das Haus der Nachtragstagesord⸗ nung zu.
Nach Absetzung der Anträge über das besetzte Gebiet wird der Gesetzentwurf über Erweiterung des Stadtkreises Kiel dem Gemeindeausschuß überwiesen.
Bei der Beratung über die Deckung von Mehr⸗ ausgaben zu Beihilfen für Sozialrentner und Kleinrentner bemähngelt
Abg. Frau Dr. Spohr (D. Nat.) die Unzulänglichkeit der Mittel. Die Not der Kleinrentner erfordere rascheste Hilfe. Man hätte schon früher durch Zuschüsse helfen müssen.
Abg. Dominicus (Dem.) erinnert daran, daß seine Partei im Reichstag einen Entwurf eingebracht habe, der praktische Arbeit leiste. Man möge diesen Entwurf schleunigst verabschieden.
Abg. Frau Wollstein (Komm.) macht die bürgerlichen Parteien und die Sozialdemokraten für die Not der Rentner
verantwortlich. fordert Zusammenstehen aller
Frau Abg. Voigt (D. Vp.) Parteien in dieser Frage.
Abg. Haas (Soz.) spricht gleichfalls für schnelle Hilfe.
Die Mitteilung des Finanzministers zu der Frage wird dem Hauptausschuß überwiesen.
Ohne Aussprache wird der Bericht des Handelsministers über die Ausführung des Gesetzes, betreffend die weitere Ver⸗ sorgung des Gebietes an der mittleren und unteren Weser mit Klettrie ehr Strom, dem Hauptausschuß überwiesen.
Die Notverordnungen über Ausgleichszuschläge zum Beamtendiensteinkommensgesetz sowie die Verordnungen des Justizministers über die vorläufige Aenderung von Gerichts⸗ bezirken in Oberschlesien werden genehmigt, ebenso die Ver⸗ ordnungen über Erhöhung der Eisenbahnfahrkosten bei Dienst⸗ reisen der Staatsbeamten.
Angenommen wird ferner der Antrag des Hauptaus⸗ schufses auf Verwendung des Kieler Schlosses zu Kultur⸗ zwecken. Das Kieler Schloß soll für diese Zwecke sofort zur Verfügung gestellt werden, soweit die Räume nicht für die Zwecke des Oberpräsidiums unbedingt notwendig sind. Die Bemühungen, das Oberpräsidium anderweitig unterzubringen, sollen möglichst beschleunigt werden.
Annahme findet ferner der Antrag des Beamtenausschusses, den mit der Befahrung der Gruben und dem bergbaulichen Sicherheitsdienst betrauten Beamten der Bergrevierämter ein⸗ schließlich der Einfahrer eine besondere Befahrungszulage zu gewähren.
Die Anträge der Deutschnationalen und der Kommunisten
auf Umwandlung der Kollegiengelder für die Studenten bzw. Erlaß derselben oder auf Staffelung der Vorlesungsgebühren entsprechend den Cinkommensverhältnissen unter Freilassung der Einkommen bis zu 40 000 ℳ, hat der Unterrichtsausschuß in folgender Form zur Annahme empfohlen: Das Staats⸗ ministerium zu ersuchen, bei Aenderung der Gebührenordnung für die Studierenden an den Universitäten die Stundung durch Erlaß des Kolleggeldes und der Gebühren zu ersetzen. 8 Abg. Scholem (Komm.): Dieser Antrag ändert nichts an dem Elend, das heute unter den Universitätsstudenten herrscht. Will man den Studenten entgegenkommen, so bleibt nichts übrig, als auf die von uns beantragte Staffelung zurückzugreifen. Die Bourgeoisie will aber weder vom unentgeltlichen Studium auf den Hochschulen noch von einer Staffelung etwas wissen, und zwar aus Klasseninteresse. Sie befürchtet, daß auch die heutige proletarisierte Studentenschaft nicht auf die Dauer ein Sturmtrupp der Reaktion bleiben wird. Darum baut sie vor, um die Universitäten in Zukunft zum Tummel⸗ platz der Plutokratie und das Studium zum Monopol der Kriegs⸗ gewinnlerschaft zu machen.
Das Haus beschließt nach dem Ausschußantrag. Schluß 4 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch, 12 Uhr skleinere Vorlagen und Uranträge). Der Antrag des Abg. Katz (Komm.), morgen an erster Stelle über den Antrag seiner Partei wegen der Berliner Sonntagvorgänge zu verhandeln, wird auch vom Abg. Geschke (Komm. unterstützt, aber vom öööG die Stimmen der Kommunisten wiederum ab⸗ gelehnt.
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Reichstag ist der Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung des Gesetzes über die Regelung des Verkehrs mit Getreide aus der Ernte 1922 nebst Be⸗ gründung und Anlagen, enthaltend „Material zur Fest⸗ setzung von Getreidepreisen mit Hilfe von Index⸗ zahlen“, zugegangen. Nach dem Gesetzentwurf soll der Preis für das erste Drittel der Umlage betragen: für Roggen 20 500 ℳ, für Weizen 22 500 ℳ, für Gerste 19 000 ℳ, für Hafer 18 000 ℳ je Tonne.
Ferner ist zu möglichst baldiger Beschlußfassung der Entwurf eines Gesetzes über Verlängerung der Geltungsdauer von Demobilmachungsverordnungen nebst Begründung dem Reichstag vorgelegt worden.
— Vorbereitende Maßnahmen zur Aufrecht⸗ erhaltung des Reichsbahnbetriebs und des Reichs⸗ post⸗, Telegraphen⸗ und Fernsprechverkehrs für den Fall von Arbeitseinstellungen werden in Mitteilungen behandelt, die in Beantwortung mehrerer Anfragen von Ah⸗ geordneten der Reichsverkehrsminister und der Reichs⸗ postminister dem Reichstag haben zugehen lassen.
Der Reichsverkehrsminister teilt mit:
die, erforderlichen Vorkehrungen getroffen, um die Stillegung des Reichsbahnbetriebs mit ihren tiefeinschneidenden Wirkungen für das gesamte staatliche und wirtschaftliche Leben auch bei Arbeitsnieder⸗ legung des Reichsbahnversonals für die Zukunft nach Möglichkeit zu verhüten. Zur Sicherstellung der erforderlichen Kräfte für die Aufrechterhaltung des Betriebs habe ich mich damit einverstanden
&Fr 9
erklärt, daß auch geeignete im Betriebsdienst, insbesondere der lung von Lokomotiven, von werden.
Führung und
M
Reichsbahnpersonal hervorrufen könnte.
verlegt ist.“
In den Mitteilungen des Reichspostministers wird aus⸗
geführt: „Die Erfahrungen beim Eisenbahnerstreik im Februar 1922 haben die Notwendigkeit ergeben, wie bei der Reichsbahnverwaltung, so auch bei der Reichspost⸗ und Telegraphenverwaltung für den Fall von Arbeitseinstellungen zur Aufrechterhaltung des notwendigen Be⸗ triebs, wozu vor allem die Sicherstellung des Post⸗, Telegraphen⸗
und Fernsprechverkehrs der Regierungen und der Behörden gehört, de Das Neichspostministerium hat zu diesem Zweck von Amts wegen Richtlinien, wie sie privaten Betrieben
vorbereitende Maßnahmen zu treffen.
wohl bei allen großen öffentlichen und bestehen, im Benehmen mit der Technischen Nothilfe aufgestellt und den nachgeordneten Dienststellen mit der Weisung zugehen lassen, danach im Falle eines Streiks für die Sicherstellung des Be⸗ triebs zu sorgen. Die Einrichtung bezweckt daher neben dem Schutz
lebensnotwendiger Belange der Volksgesamtheit insbesondere, der
Regierung der Republik und den Behörden im Reich und in den Ländern die Fortführung ihrer staatlichen Aufgaben zu ermöglichen. Die Verwaltung bedarf für den Notbetrieb eines Stammes von Be⸗ triebsbeamten, die bereit sind, im Falle eines Streiks unter allen Um⸗ ständen die von der Regierung für erforderlich gehaltenen Arbeiten auszuführen. Zur Auswahl dieser Beamten hat sich bei der nicht ein⸗ heitlichen Haltung der Beamtenvertretungen zu der Frage eine Arbeits⸗ gemeinschaft der Post⸗ und Telegraphenbeamten für den Notbetrieb ge⸗ bildet, um in Gemeinschaft mit der Technischen Nothilfe die für den Notbetrieb erforderlichen Beamten zu ermitteln. In mißverständlicher Auffassung dieser Tätigkeit hat sich allerdings vielfach eine Beunruhi⸗ gung unter der Beamtenschaft gezeigt, die namentlich dadurch gesteigert worden ist, daß die Vorbereitungen in vertraulicher Form getroffen worden sind. Dies erschien notwendig, weil bei der Ungeklärthei der Verhältnisse es damals für zweckmäßig gehalten werden
mußte, den Gedanken nicht laut werden zu lassen, daß ein Streik
unter dem Post⸗ und Telegraphenpersonal überhaupt zu besorgen wäre. Nachdem die Maßnahmen nun in der Oeffentlichkei erörtert und die Beamtenschaft über die Sachlage aufgeklärt worden ist, wird die Auswahl der Beamten von Amts wegen getroffen werden. Die Regierung kann nicht darauf verzichten, im Falle einer Arbeitsniederlegung den lebensnotwendigen Post⸗, Telegraphen⸗ und Fernsprechbetrieb aufrechtzuerhalten. Die Aufhebhung der geplanten Maßnahmen würde eine Pflichtverletzung gegenüber dem Gemeinwohl und der Regierung der Republik bedeut en, der die nötigen Mittel zur Ausübung ihrer Tätigkeit gesichert werden müssen. In den Richt⸗ linien über den Einsatz der Technischen Nothilfe ist bereits die Mit⸗ hilfe von Beamtenorganisationen bei der Ausführung der Arbeiten vorgesehen. Hierauf beziehen sich meine Ausführungen vom 13 Mai. Der weitere Ausbau der Einrichtung wird nach Anhörung des Haupt⸗ beamtenausschusses erfolgen.“
Handel und Gewerbe.
“ Nach einer Bekanntmachung des Börsenvorstands in Berlin werden vom 19. Oktober 1922 ab sämtliche Devisen und Banknoten, die bisher zu je hundert Einheiten notiert wurden, zu je einer Einheit — also zu je 1 Fl., 1 Frcs., 1 Kr. usw. — amtlich notiert, ausgenommen telegraphische Auszahlung Wien und österreichische Banknoten, deren Notierung auch weiterhin zu je 100 Kr. erfolgt. Vom gleichen Tage ab beträgt die Spannung bei der Notierung zwischen G.⸗ und B.⸗Kurs ½ vH des Kurswerts. Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts
am 16. Oktober 1922:
Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen
Gestth 21 992 Nicht gestellt.. 390 Beladen zurück⸗
geliefert. 21 209
“ “
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 17. Oktober auf 91 377 ℳ (am 16. Oktober auf 91 222 ℳ) für 100 kg.
Kartoffelpreise der Notierungskommission des Deutschen Landwirtschaftsrats Erzeugerpreise für Speisekartoffeln in Mark je Zentner ab Verladestation:
weiße rote gelbfleisch. Kartoffeln Berlin, 17. Oktober: 410 — 430 410 —430 480 Hamburg, 16. Oktober: 570 — 600 — 660 — 700 Stettin, 17. Oktober: 435 430 530 Hannover, 16. Oktober: 490 450 550 Dresden, 16 Oktober: 400 — 430 400 — 430 400 — 430 Erfurt, 16. Oktober: 420 — 450 400 475 — 500 REFlunfkfurt a M., 16 rt.. 66 430 460 Breslau, 16. Oktober: 380 380 —
Stuttgart, 16. Oktober. preise erst in dieser Weise sich richtig entwickeln werden.
München, 9./14. Oktober: Weiße und gelbe aus Niederbayern und Oberbayern 300 — 330, aus Oberpfalz 290 — 325, aus Schwaben 300 — 320, aus Mittelfranken und Oberfranken 300 — 330, aus Unter⸗ franken 260— 300, rote durchschnittlich 10— 15 ℳ billiger. Für direkte Belieferung der Verbraucher in Mänchen und Nürnberg seitens der Erzeuger aus Umgebung dieser Großstädte wegen Fuhrlöhne und sonstiger Leistungen werden entsprechende Aufschläge gezahlt.
Berlin, 17. Oktober. (W. T. B.) Großhandels⸗ preise in Berlin, offziell festgestellt durch den Verband deutscher Großhäͤndler der Nahrungsmittel⸗ und verwandten Branchen, Verbandsgruppe Berlin (E. V., Berlin). Die Preise verstehen sich für ½ kg ab Lager Berlin. Gerstenflocken, lose —,— ℳ, Gersten⸗ graupen, lose 103,00 — 107,00 ℳ, Gerstengrütze, lose 103,00 — 104,00 ℳ, Haferflocken, lose 148,00 — 151,00 ℳ, Hafergrütze, lose 148,50 — 150,00 ℳ, Hafermehl, lose —,— ℳ, Kartoffelstärkemehl 75,00 — 78,25 ℳ, Maisflocken, lose 115,75 — 117,75 ℳ. Maisgrieß 90,75 — 92,75 ℳ, Mais⸗ mehl 85,75 — 87,75 ℳ, Maispuder, lose 101,50 — 103,50 ℳ, Makkaroni, lose 122,00 — 126,00 ℳ, Schnittnudeln, lose 112,00 — 114,00 ℳ, Reis, Burma 12,50 — 114,00 ℳ, glas. Tafelreis 1 15,00 — 168,00 ℳ,grober Bruch⸗ reis 84,00 — 102,00 ℳ, Reismehl, lose 91,00 — 94,50 ℳ, Reis⸗ grieß, lose 94,50 — 96,50 ℳ, Ringäpfel, amerik. 650,00 — 711,00 ℳ,
etr. Aprikosen, cal. 988,00 — 1058,00 ℳ, getr. Birnen, cal. —,— is —,— ℳ, getr. Pfirsiche, cal. 548,00 — 586,00 ℳ, getr. Pflaumen kiup. carab., 1921 Ernte 367,00 — 422,00 ℳ, Sultaninen in Kisten, 1921 Ernte1004,00 — 1068,00. ℳ, Mandeln, bitteres82,00 — 419,00 , Mandeln.
„Ich habe auf
Grund der Erfahrungen des Reichsbahnbeamtenstreiks im Februar d. J.
Angehörige der Technischen Nothilfe Behand⸗ Lokom, den Reichsbahndirektionen angeleitet berden. Diese Ausbildung ist seit Monaten bei den Reichsbahn⸗ direktionen im Gange. Es besteht keine Veranlassung, sie vor dem Reichsbahnpersonal geheimzuhalten. Selbstverständlich muß bei der Ausbildung aber alles vermieden werden, was Reibungen mit dem 1 6. 2 Insofern ist das Vorgehen der Eisenbahnhauptwerkstätte Frankfurt (Oder) durchaus zu billigen, bei der die Ansbildung — übrigens auch mit Rücksicht auf die im Werufsleben stehenden Angehörigen der Technischen Nothilfe — in die Abendstunden nach Schluß der Arbeitszeit der Hauptwerkstätte
Keine Notierung, da Kartoffel⸗
8
süße 701,00 — 749,00 ℳ, Kaneel 783,00 — 631,00 ℳ, Kümmel 565,00 bis 620,00 ℳ, schwarzer Pfeffer 392,00 — 419,00 ℳ, weißer Pfeffer 557,00 — 602, 00 ℳ, Kaffee prime 854,00 — 900,00 ℳ, Kaffee superior 819,00 — 853,00 ℳ, Bohnen, weiße 103,00 — 107,00 ℳ, Weizen⸗ mehl103,00-104, 00 ℳ, Speiseerbsen 148,00-151,00, , Weizengrieß 148,50 bis 150,00 ℳ, Linsen 90,00 — 145,00 ℳ, Purelard 485,00 — 488,00 ℳ, Bratenschmalz 470,00 — 473,00 ℳ, Marmelade 59,50 — 215,00 ℳ, Kunst⸗ honig 67,25 — 81,50 ℳ, Speck, gesalzen, fett 480,00 — 485,00 ℳ, Corned beef 12/6 lbs per Kiste 22 500 — 22 700 ℳ, Auslandszucker raffiniert 149,50 — 181,00 ℳ. Kernseife —,— ℳ.
Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.
Köln, 17. Oktober. (W. T. B.) (Amtliche Devisenkurse.) Holland 112109,00 G., 112391,00 B., Frankreich 27498,05 G., 21551,95 B. Belgien —,— G. —,— B., Amerika 2876,40 G. 2883,60 B., England 12754,00 G. 12786,00 B., Schweiz 52734,00 G., 52866,00 B. Italien 11985,00 G. 12015,00 B., Dänemark 57378,15 G. 57521,85 B., Norwegen 52034,85 G., 52165,15 B., Schweden 76654,05 G.⸗ 76845,95 B., Spanien 44244,80 G., 44355,40 B. Prag 929835 G.“ 9321,65 B., Budapest 107,87 G., 108,13 B., Wien (neue) 3,98 G.⸗ 4,02 B. .“
Hamburg, 17. Oktober. (W. T. B.) (Börsenschlußkurse.) Deutsch⸗Australische Dampfschiff⸗Gesellschaft 1220,00 bis 1460,00 bez, Hamburger Paketfahrt 1065,00 bis 1260,00 bez., Hamburg⸗Süd⸗ amerika 1965 00 bis 2140,00 bez., Norddeutscher Lloyd 694,00 bez. Vereinigte Elbeschiffart —,— G., —,— B., Schantunabahn 1441,00 bis 1510,00 bez., Brasilianische Bank 14 400,00 bis 14 600,00 bez., Commerz. und Privat⸗Bank 391,00 bis 398,00 bez. Vereinsban! 367,00 bis 373,00 bez., Alsen⸗Portland⸗Zement —,— G., —,— B., Anglo⸗Continental —,— G., 6200,00 B., Asbest Calmon 945,00 bis 960,00 bez.,, Dynamit Nobel 1830,00 bez., Gerbstoff Nenner —, B., —,— B., Norddeutsche Jutespinnerei —,— G., —, Z., Merck Guano 3775,00 bez., Harburg⸗Wiener Gummi 2300,00 bis 2415,00 bez., Kaoko —,— G., —,— B., Sloman Salpeter —,— G., Neuguinea —,— G., —,— B., Otavi⸗ Minen⸗Aktien —,— G., —,— B.
Frankfurt a. M., 17. Oktober. (W. T. B.) Oesterr. Kredit 467,00, Badische Anilin 3150,00, Chem. Griesheim 2300,00 Höchster Farbwerke 2325,00, Holzverkohlungs⸗Industrie Konstanz 1725,00, Deutsche Gold⸗ und Silberscheideanstalt 2770,00, Adlerwerke Kleyer 600,00, Hilpert Armaturen 600,00, Pokorny u. Wittekind 775,00, Aschaffenburg Zellstoff 1600,00, Phil. Holzmann 1050,00, Wayß u. Freytag 1500,00, Lothringer Zement 1340 00, Zuckerfabrik Waghäusel 1400 rep., 3 % Merxikanische Silberanleihe ——.
Wien, 17. Oktober. (W. T. B.) Türkische Lose 705 000, Mai⸗ rente 1600, Februarrente 2980. Oesterreichische Kronenrente 1600, Oesterr. Goldrente 21 000, Ungarische Goldrente —,—, Ungarische Kronenrente 22 000, Anglobank 100 100, Wiener Bankverein 33 200, Oesterreichische Kreditanstalt 37 200, Ungarische Kreditanstalt —,— Länderbank 104 000, Oesterreichisch⸗Ungarische Bank 350 000, Wiener Unionbank 35 000, Lloyd Triestina 5 000 000, Staatsbahn 935 000 Südbahn 249 000, Südbhahnprioritäten 580 000, Siemens u. Halske —,—, Alpine Montan 543 000, Poldihütte 670 000, Prager Eisen 1 443 000 Nima Muranv 362 000, Skoda⸗Werke 830000, Brürer Kohlen —,—, Salgo⸗Kohlen 1 867 000, Daimler Motoren 16 500 Veitscher Magnesit —,—, Waffenfabrik 31 000, Galizia⸗Petroleum 6 900 000, Kaiser⸗Ferdinand⸗Nordbahn —,—, Leykamaktien 200 000 Nordbahn 12 000 000. 8
Wien, 16. Oktober. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Amsterdam 28 660,00 G. Berlin 2560,00 G., Kopen⸗ hagen 14 610,00 G., London 327 250,00 G., Paris 5564,00 G. Zürich 13 610,00 G., Marknoten 2575,00 G., Lirenoten 3062,50 G., Jugoslawische Noten 1183,00 G. Tschecho⸗Slowakische Noten 2460,00 G., Polnische Noten 685,00 G., Dollar 73 350,00 G., Ungarische Noten 2895,00 G.
Prag, 17. Oktober. (W. T. B.) Notierungen
er Devpise b 8 er Devifen⸗ zentrale (Durchschnittskurse): 3
Amsterdam 12,00, Berlin 1,08, Christiania 5,55, Kopenhagen 6,12 ½. Stockholm 8,20, Zürich 5,65, London 1,36 ¼., New York 30,75, Wien 0,04 ½, Marknoten 1,27 ½, Polnische Noten —,—, Pariser Devise 2,31.
London, 16. Oktober. (W. T. B.) 4 % fundierte Kriegs⸗ anleihe 85,75, 5 % Kriegsanleihe 100,50, 4 % Siegesanleihe 88 ½. Privatdiskont 25/⁄16.
London 17. Oktober. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 59,19 9½, Belgien 63.70 Schweiz 24 06, Holland 11,39 ¼, New York 443 ⁄1, Spanien 28,97 ½, Italien 105 ⅛, Deutschland 12 700, Wien 332 500 Bukarest 705,00. 8
London, 17. Oktober. (W. T. B.) Privatdiskont 2 ⁄6.
8 Lon don⸗ 17. Oktober. (W. T. B.) Silber 33 ⁄⅞, Silber anf Lieferung 33,75.
Paris, 17. Oktober. (W. T. B.) Devisenkurse. Deutschtand 0,47 ½, Amerika 13,35 Belgien 93,00,. England 59, 25 Holland 5202,50, Italien 56,30, Schweiz 246,00, Spanien 204,25.
Zürich 17. Oktober. (W. T. B.) Devisenkurse. Berlin 0,18 ¾, Wien 0,0072 ½, Prag 17,70, Holland 211,00, New York 542,00, London 24,06, Paris 40,80, Italien 22,85, Brüssel 37,90, Kopen⸗ hagen 108,00, Stockholm 144,50, Christtania 98,50, Madrid 82 80, Buenos Aires 1,95, Budapest 0,21 ½, Bukarest —,—, Agram 235,00, Warschau 0,05 p. 8
Amsterdam, 17. Oktober. (W. T. B.) Devisenkurse. London 11,39 %, Berlin 0,09, Paris 19,27 ½, Schweiz 47,45, Wien 0,0040, Kopenhagen 51,20, Stockholm 68,75, Christiania 46,70, New Yort 256,75, Brüssel 17,90, Madrid 39,22 ½, Italien 10,75, Budapest —, Prag —,—
Amsterdam, 17. Oktober. (W. T. B.) di Staatsanleihe von 1918 897⁄1, 3 % Niederländise anleihe 61,50, 3 % Deutsche Reichsanleihe Januar⸗Ju —,—, Königlich Niederländ. Petroleum 457,00, Holla Linie 122,75, Atchison, Topeka & Santa Fé 1115 ⁄10, —,—, Southern Pacific 100 ⅜, Southern Railway 27 Peec 157 1, Anaconda 106,50, United States Steel — Fest.
enhagen, 17. Oktober. (W. T. B.)
Kop
2 0⁄% 2
Union
Devisenkurse. London 22,27, New York 502,50, Hamburg 0,20, Paris 37,80, Antwerpen 35,10, Zürich 92,85, Amsterdam 195,75, Stockholm 134,25, Christiania 91,40, Helsingfors 11,80, Prag 16,50.
Stockholm, 17. Oktober. (W. T. B.) Devifenkurse. London 16,60, Berlin 0,13 ½, Paris 28,25, Brüssel 26,25, schweiz. Plätze 69,25, Amsterdam 146,00, Kopenhagen 74,75, Christiania 68 25, Washington 374,50, Helsingfors 8,70, Prag 12,50.
Christianta, 17. Oktober. (W. T. B.) Devisenkurse. London 24,45, Hamburg 0,23, Partis 41,50, New York 648,00, Amsterdam 214,00, Zürich 102,00, Helsingfors 13,00, Antwerpen 38,75, Stock⸗ 1 —₰ △ r 8 7 — 1 holm 147,25, Kopenhagen 110,00, Prag 18,75.
Berichte von auswärtigen Warenmärkten.
London, 16. Oktober. (W. T. B.) Bei der heutigen Woll⸗ auktion wurden 11 085 Ballen angeboten, darunter Croßbreds in größerer Menge. Die Preise hielten sich bei lebhafter Nachfrage auf der bisberigen “ 82
London, 17. Oktober. (W. T. B.) Bei der Fo g der Wollauktion wurden heute 10 330 anan an “ vorwiegend gute Sorten, um die ein lebhafter Wettbewerb seitens heimischer und kontinentaler Käufer einsetzte, und zwar zu Preisen die als die besten in der augenblicklichen Verkaussserie bezeichnet
Livpverpool, 16. Oktober. (W. T. B.) Baumwol Umsatz 10 900 Ballen, Einfuhr 11 900 Banoh. Oktoberliesenare 13,14, Novemberlieferung 13,07, Dezemberlieferung 12,93. — Ameri⸗ kanische und brasilianische Baumwolle je 32 Punkte höher, ägyptische 25 Punkte höher. Bradford, 16. Oktober (W. T. B.) Am heutigen Woll⸗ markt verhinderte die Festigkeit der Preise größere Umsätze in Primaqualitäten. Für andere Sorten herrschte befriedigende Nachfrage. c 17. Oktober. (W. T. B.) Die Preise fär
Manchester, Stoffe und Garne hatten Neigung sich zu befestigen, aber das
werden müssen.
Geschäft blieb fleis