1922 / 236 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 19 Oct 1922 18:00:01 GMT) scan diff

Miinjisterialrat Hatzfeld weist die Vorwürfe des Abg. Otter gegen die Zechenverwaltung zurück und rechtfertigt deren Maßnahmen, die sich auf gesetzliche Unterlagen stützen.

Abg. Sobottka weist in seinem Schlußwort noch darauf hin, daß es stundenlang gedauert habe, bis Sauerstoff zur Stelle war. So sei ein Arbeiter erstickt, der sonst wahrscheinlich noch hätte gerettet werden können.

Der Antrag Sobottka auf Anstellung von Gruben⸗ kontrolleuren wird dem Handelsausschuß überwiesen.

Es folgt die Beratung der Uebersichten über die Ergebnisse der anderweiten Verpachtung der pachtfreigewordenen undpachtfrei wer⸗ denden Domänenvorwerke sowie die Beratung der Mitteilungen über die finanziellen Ergeb⸗ nissederinstaatlicher Selbstbewirtschaftung befindlichen Domänenbetriebe.

Abg. Weissermel (D. Nat.) berichtet über die Ausschuß⸗ verhandlungen und beantragt die Vorlage durch Kenntnisnahme für erledigt zu erklären.

Abg. Schulz⸗Neukölln (Komm.): Der Abgeordnete Weissermel hat sich seine Aufgabe sehr leicht gemacht. Die Zustände in der Preußischen Domänenverwaltung sind aber derartig, daß man die Meinung gewinnt, das Ministerium sei aus lauter Idioten zusammen⸗ gesetzt. (Der Redner wird zur Ordnung gerufen.) Wenn es keine Idioten sind, so sind es doch bewußte Schädlinge am Volk. (Der Redner erhält den zweiten Ordnungsruf.) Eine ganze Domäne mit 964 Hektar ist für 25 000 Mark verpachtet; das ist ein Preis, den man jetzt für 1 ¼ Zentner Weizenmehl bezahlt. (Hört! Hört! bei den Kommunisten.) Das bischöfliche Vikariat in Breslau treibt einen schamlosen Bodenwucher. (Pfuirufe im Zentrum.)

Abg. Blank (Zentr.) tritt den Angriffen des Vorredners auf das Breslauer bischöfliche Vikariat entgegen und weist ihre Unhalt⸗ barkeit nach.

Abg. Peters⸗Ho schon bei der Hausbhalts

chdonn (Soz.) stellt fest, daß seine Partei beratung einen Antrag gestellt hat, der im Rahmen des Möglichen das gleiche Ziel wie der heutige Antrag der Kommunisten verfolat. Die Bestrebungen, die Selbstbewirtschaftung von Domänen in größerem Umfange zu betreiben, hätten ja leider die Zustimmung der Mehrheit nicht gefunden. Den heutigen Antrag würden die Sozialdemokraten ablehnen.

Abg. Schulz⸗Neukölln (Komm.): Herr Blank hat meine tat⸗ sächlichen Angaben nicht zu entkräften vermocht. Hat er recht, so hätte das Pikariat den Friedenspachtpreis sogar auf das 468 fache binaufgetrieben. Ich nenne einen Wucherer einen Wucherer, wie ich nicht aufhören werde, Herrn Kuttner einen Mörder zu nennen. (Ordnungsruf.) Der sozialdemokratische Antrag, der bloß die „geeig⸗ neten“ Domänen in die Selbstbewirtschaftung des Staagtes überführen will, stellt sich ja praktisch gerade als eine Handhabe dar, den Domanenpächtern die schamlose Auswucherung der arbeitenden Be⸗ völkerung erst zu ermöglichen. Für wahre Bettelpfennige werden die Domänen den Pächtern überlassen.

Die Nachweisungen werden für erledigt erklärt; der Antrag der Kommunisten findet nur die Stimmen der Antragsteller.

Am 8. Juli 1921 hatten die Sozialdemokraten beantragt, das Staatsministerium zu ersuchen, den Privat⸗ dozenten, soweit sie einen Lehrauftrag haben, ebenso wie den Assistenten an den akademischen Instituten die Kinderzulagen zu gewähren.

Im Ausschuß für Beamtenfragen hat die Regierung eine ablehnende Erklärung abgegeben, aber zugleich zugesagt, den Prira dozenten durch Abstufung der Lehraufträge zu helfen. Der Ausschuß hat daraufhin den Antrag am 26. Mai 1922 für erledigt zu erklären beantragt.

Am 5. Oktober 1922 haben nunmehr die Kegierungs⸗ parteien einen Antrag eingehracht, das Staatsministerium zu ersuchen, der nachgerade unerträglich gewordenen Notlage zahlreicher Privatdozenten dadurch abzuhelfen, daß

1. bedürftigen Privatdozenien tunlichst frühzeitig

nerhaltsbeihilfen gewährt werden, 6 8 2 bewährten Privatdozenten unter Berücksichtigung des sachlichen Bedürfnisses Lehraufträge mit Vergütung erteilt werden, die bis 80 Prozent des Anfangsgesamtdiensteinkommens der Gruppe 10 betraoe- oll. oa r. Weyl (Sos.) befürwortet lebhaft den Antrag. Schnelle rbeit sei notwendia, denn die Notlage sei außerordentlich. Ueber die Notwendigkeit der Lehraufträce müsse jeweiss guch die Fokultät mit⸗ sprechen. Der Hauptausschuß möge sich, soviel irgend möglich, beeilen.

Aba. Dr. Preyer (D. Nat.): Schon beim Haushalt ist eine Reihe von Anträgen angenommen worden, die dasselbe besagen. Wir stimmen dem Antrag zu und sind für Ueberweisung an den Haupt⸗ ausschuß.

Auch die Abgeordneten Dr. Schuster (D. Vp.), Blank (Zentr.) und Riedel (Dem,) treten für baldige Hilfe ein.

Der Antrag auf Abhilfe der Notlage wird dem Hauptaus⸗ schuß überwiesen. 1

Die Novelle zum Gesetz über die Feuer⸗ bestattuna, nach der die Genehmigung den Gemeinden und Gemeindeverbänden, ferner den Religionsgemeinschaften mit öffentlichen Begräbnisplätzen, endlich den Feuorbestattungs⸗ pereinen zu erteilen ist, wird einem besonderen Ausschuß von 21 Mitgliedern überwiesen.

Nächste Sitzung Donnerstag. 12 Uhr (Anfragen über die Vorgänge vor dem Zirkus Busch, Verkauf städtischen Haus⸗ besitzes an Ausländer, Fall Stubenrauchh).

Schluß 5 Uhr 15 Minuten.

angemessene

HSHaäandel und Gewerbe. Telegraphische Auszahlung.

719. Oktober 18. Oktober

Geld Brief Geld Brief 1246,85 1253,15 112858,75 113141,25

1152,90 1036,20 1038,80 220,55 20074,85 20125,15 578,45 52284,55 52415,45 647,65] 57777,65 57922,35

857,15] 77403,10 77596,90 75,56 ½ 6796,45 6813,55 134,84] 12184,75 12215,25 14335,75 12858,90 12891,10 3208,— 2896,37 2903,63 237,60 21672,85 21727,15 586,47 53383,15 53516,85 495,24 44194,65 44305,35 1538,84 1348,30 1351,70 356,89 321,59 322,41

Amsterd.⸗Rotterd. Buenos Aires (Pavierpeso) Brüssel u. Antw. Christiania. Kopenhagen.. Stockholm und Gothenburg. Helsingfors... Italien.. London.. New York Schweiz. Spanien. Japan Rio de Janeiro Wien (altes)... Wien (Deutsch⸗ Oesterr.), abgst. Prag ö Budapest.. 1““ Konstantinopel..

1147,10 219,45 575,55 644,35

852,85 75,18 ½

134,16 14264,25 3192,— 236,40 583,53 492,76 1531,16 355,11

4,43

6s61öö6ö64

4,02 9516,90 118,15 1927,45

4,47 105,52

1,31 21,56

104,98 1,29 21,44

1

1922,55

—n.——.—

1“

Ausländische Banknoten vom 19. Oktober. 1 Geld B 3201,95 217,95 e 11“ 8643,35 große (100 500 Lstrl.) 14269,20 14249,25

74,80 236,40 1244 85 133,90 574,55 4,25 19,25

850,85

Amerikanische Banknoten 1000—5 Doll. 1 8 2 und 1 Doll. Belgische 1“ Hänische Englische 8 1 Lstrl. u. darunter. Finnische 8 Französische 1“ Holländische 11 Italienische 1 5 Norwegische 1“ Oesterreichische neue (1000-100 000 Kr.) neue (10 u. 100 Kr.).

Rumänische 500 u. 1000 Lei.. unter 500 Lei

Schwedische 8

219,05 646,65 14340,80 4320,75 75,20 237,60 1251,15 134,60 577,45 4,35 19,35

7 855,15

591 50 497,25 105,30 105,20

1,20

588,50 494,75 104,70 104,60

1,18

Schweizer 1 G Spanische 1 14“ Tschecho⸗slow. Staatsnot., neue (100 Kr. u. darüber)

8 8 unter 100 Kr. 1 Ungarische Banknoen

fällt der Effektenverkehr an der Berliner Börse aus. Es werden nur Devisen und Noten notiert. Pro⸗ duktenmarkt findet wie gewöhnlich statt. 1 1

Nach einer Uebersicht des Hauptwagenamts (Eisenbahn⸗ zentralamt) in Berlin über die Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts in Einheiten zu 10 t für die Zeit vom 16. bis 30. September 1922 wurden in den Steintohlenbezirken Ruhr, Aachen, Saarbezirk, Hannover, Oberschlesien, Niederschlesien, Sächsischer Bezirk, Münster (1921 bezw. 1913 in Klammern) in 13 (13) Tagen gestellt: 410 965 (— 51 493 bezw. 250 884) Wagen, nicht rechtzeitig 2249 gegen 20 278 im Jahre 1921 und 178 Wagen im Jahre 1913. Im gleichen Zeitraum wurden in den Braunkohlenbezirken Halle, Magdeburg, Erfurt, Cassel, Hannover, Sächsischer Bezirk, Rheinischer Bezirk, Osten, Breslau, München, Frankfurt a. M. in 13 (13) Tagen gestellt: 225 545 (+ 45 240 bezw. + 80 843). Nicht recht⸗ zeitig gestellt wurden 29 128 gegen 55 318 im Jahre 1921 und 454 Wagen im Jahre 1913.

Zur Verkehrslage im Ruhrbezirk, berichtet „W. T. B.“: Die Betriebslage im Ruhrbezirk zeigte in der abgelaufenen Woche keine Störung. Der Verkehr stieg unter dem Drucke des immer mehr zunehmenden Herbstverkehrs und der am 15. Oktober eingetretenen Tariferhöhung wesentlich. Trotzdem konnten die erhöhten Anforderungen an Wagen für Brennstoffe im allgemeinen rechtzeitig befriedigt werden. Für Kohlen, Koks und Briketts wurden in der vergangenen Woche im arbeitstäglichen Durchschnitt einschließlich der nachträglich bestellten Wagen 22 483 Wagen (gerechnet zu je 10 t) angefordert und auch gestellt. (Höchstgestellung am 12. Oktober 22 980.) Im gleichen Zeitraum des Vorjahrs betrug die Durchschnittsgestellung 19 935 Wagen. Die Anforderungen an offenen Wagen für andere Güter als Brennstoffe überstiegen bedeutend die aus dem Jahre 1913, es konnten hier Ausfälle nicht immer vermieden werden. Der Kartoffel⸗ verkehr nahm im ganzen Reich weiter an Umfang zu. Die Bestände an bedeckten Wagen an der Ruhr sanken, weil die Abgabe leerer Wagen dieser Gattung an die Kartoffelversandgebiete von Tag zu Tag gesteigert werden mußte. Der Zulauf an Kartoffel⸗ ladungen betrug in der Vorwoche fast 7000 Wagen. Der Eingang an als Stückgüter abgefertigten Kartoffeln war so hoch, daß die Güterböden die Mengen zeitweise kaum zu fassen vermochten. Der Wasserstand des Rbheins ist tro langsamen Fallens immer noch durchaus günstig, am 16. zeigte der Fauber Pegel einen Stand von 2,83 m. Der Schiffsverkehr wird seit kurzem durch Herbstnebel leider häufig beeinträchtigt. Der Umschlag an den Kippern in den Duisburg⸗Ruhrorter Häfen belief sich arbeitstäglich auf 21 776 (20 462) t; die Leistung wäre bedeutend günstiger ge⸗ wesen, wenn nicht am Freitag und Sonnabend infolge Streiks der Kipperarbeiter ein wesentlicher Ausfall, namentlich in Ruhrort, ent⸗ standen wäre. Der Brennstoffumschlag in den pripaten Rheinhäfen stieg von 5419 auf 5820 t, derjenige in den Zechenhäfen der Kanäle von 24 550 auf 28 118 t. 1 5

Entsprechend dem Beschluß des gemeinschaftlichen Richtpreis⸗ ausschusses des Deutschen Stahlbundes wurden laut Meldung des „W. T. B.“ aus Düsseldorf die Eisenpreise auf Grund der seit dem 10. d. M. eingetretenen Markverschlechterung und der sich dadurch ergebenden Verteuerung der Auslandsmärkte gestern neu geregelt. Die Ausrechnung dieser Verteuerung ergibt eine Steigerung des Stabeisenpreises um 2500 ℳ, gleich 3,18 vH des zurzeit geltenden Preises. Die Werkgrundpreise für die übrigen Erzeugnisse erfahren die gleiche prozentuale Steigerung und stellen sich ab 18. Oktober 1922 für 1000 kg in Thomashandelsgüte mit den bekannten Frachtgrundlagen wie folgt: Rohblöcke 59 470 ℳ, Vorblöcke 55 650 ℳ, Knüppel 68 400 ℳ, Platinen 76 360 ℳ, Formeisen 80 250 Stabeisen 81 200 ℳ, Universaleisen 88 230 ℳ, Bandeisen 94 180 ℳ, Walzdraht 87,210 ℳ, Grobblech (5 mm und darüber 91 270 ℳ, Mittelblech (3 bis unter 5 mm) 103 350 ℳ, Feinblech (1 bis unter 3 mm) 113 450 ℳ, Feinblech (unter 1 mm) 120 630 ℳ. Für Lieferungen in Siemens⸗ Martin⸗Handelsgüte bleiben die seit dem 1. Oktober 1922 geltenden Preise bestehen. 1

Infolge der 60 prozentigen Frachtsteigerung und der Er⸗ höhung der Oktoberlöhne erfahren die bisherigen Höchstpreise für alle Lieferungen von Roheisen ab 16. Okrober laut Meldung des „W. T. B.“ folgende Erhöhung: Hämatit, cu⸗Armes Stahl⸗ eisen, Temperroheisen und Ferro⸗Silizium 1882 ℳ, Gießereiroheisen I und III 2477 ℳ, Siegerländer Stahleisen 2002 ℳ, Spiegeleisen mit 8 bis 10 vH Mangan 2085 ℳ, Roheisen Luxemburger Qualität 2837 ℳ, Ferro⸗Mangan 50 vH und Ferro⸗Mangan 80 vH 2737 ℳ. Die für die dritte Oktoberdekade durch die Kursklausel bedingte Aenderung der Höchstpreise wird am 20. d. M. bekanntgegeben. Die außerordentliche Generalversammlung der Ferd. Rückforth Nachfolger Aktiengesellschaft, Stettin, genehmigte einstimmig die Erhöhung des Aktienkapitals um 50 Mil⸗ lionen auf 150 Millionen Mark. Es sollen ausgegeben werden: 1) 28 Millionen Mark neue Vorzugsaktien mit einfachem Stimmrecht und einer Höchstdividende bis zu 6 vH zum Kurse von 100 vH, welche von einem Konsortium unter Führung der Generaldirektion der Rückforth⸗Konzern A.⸗G. übernommen worden sind. 2) 2 Mil⸗ lionen Mark neue Vorzugsaktien mit 12 fachem Stimmrecht und einer Höchstdividende bis zu 5 vH, welche an den Aufsichtsrat und Vorstand der Gesellschaft zum Nennwert begeben werden. 3) 20 Mil⸗ lionen Mark Stammaktien, welche von einem Konsortium unter Führung des Bankhauses Wm. Schlutow, Stettin, zum Kurse von 182 vH übernommen worden sind mit der Verpflichtung, auf bisher ausgegebene je 5000 Aktien eine neue Stammaktie zum Kurse von 190, vH zu überlassen. Alle Aktien sind vom 1. Januar 1923 ab dividendenberechtigt. Ferner wurde beschlossen, die bisher bestehenden nom. 20 Millionen Mark Vorzugsaktien mit einfachem Stimmrecht in Stammaktien umzuwandeln mit Dividendenberechtigung vom 1. Januar 1923 ab. Diese Stammaktien sind einer von dem Vor⸗ stand und Aufsichtsrat der Gesellschaft gebildeten Gemeinschaft über⸗ lassen mit der Verpflichtung, sie ausschließlich im Interesse der Ge⸗ sellschaft zu verwenden. Durch Erlös der Verwertungsaktien aus früheren Beständen sind die offenen Reserven auf rund 100 Millionen Mark erhöht worden.

Die Goldausbeute in Transvaal betrug laut Meldung des „W. T. B.“ im September 1922 747 089 Unzen im Werte von 3 175 128 Pfund Sterling (von welcher 18 492 Unzen im Werte von 78 591 Pfund Sterling auf die Distrikte außerhalb des Wit⸗ waterrand entfielen). Dieses verglichen mit 3 198 083 Pfund Sterling im August 1922 und mit 2 937 158 Pfund Sterling im September 1921. Ende des Monats waren in Goldminen 174 565, in Kohlen⸗

bergwerken 12 000 und in Diamantminen 1234 Arbeiter beschäftigt.

—:.,

ober. (Wiener Korrespondenzhüro). Die kanstalt erhöht ihr Aktienkapital

von einer Milliarde Kronen auf Milliarden durch Ausgabe nominal. Den alten

von 1 562 000 Stück Aktien zu 320 Kronen Aktionären werden für fünf alte zwei neue Aktien zum Kurse von 20 000 Kronen zum Bezuge angeboten, während die restlichen 312 500 Stück an ein ausländisches Konsortium gegen langjährige Sp erre zu einem höheren Kurse gegeben werden. Eine für die. nächste Ze it in Aussicht genommene Generalversammlung wird die Auf⸗ stempelung der Aktien auf 3200 Kronen zu beschließen haben. Das Aktienkäpital und die Reserven werden sich danach auf etwa 50 Mil⸗

liarden Kronen belaufen.

Wien, 17. Okt 1 Oesterreichische Kred

ür Kohl 6 Briketts Wagengestellung für Kohle, Koks und 2 am 17. Oktober 1922: Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen

Gestellt 21 616 8 Nicht gestellt.. 589 Beladen zurück⸗

geliefert. 20 888

(Bericht von Gebr. Gause.) Berlin, den 18. Oktober 1922. Butter. Die Zufuhren werden immer geringer, wogegen die Nachfrage unverändert dringend ist. Die Marktlage ist daher weiterhin fest. Die beutige amtliche Notierung ist: Ein⸗ standspreise per Pfund inkl. Faß frei Berlin Ia. Qualität 450 ℳ, IIa. Qualität 430 440 ℳ. Margarine.

2 410 keine

2 398

Speisefette.

1 Die Proissteigerung um 107 ℳ, die auf einen Dollarkurs von 3000 kalkuliert war, erwies sich als zu hoch, so daß die Preise bis 40 per Pfund ermäßigt wurden. Dieselben sind 335 —398 per Pfund je nach Qualität. Schmalz. An der Chikagoer Produktenbörse erlitten die Schmalzpreise einen Rückgang von ½ Dollar per Doppelzentner. In⸗ folge der Steigerung der Devisenkurse eröffnete hier die Berichts⸗ woche mit einer erheblichen Steigerung der Schmalzpreise, welche sich später jedoch leicht abschwächten. Die Konsumnachfrage war mäßig. Die Preise sind nominell. Choice Western Steam 440 ℳ., Pure Lard in Tierces 478 ℳ, do. kleine Packungen 480 ℳ, Zerliner Bratenschmalz 465 ℳ. Speck. Die Nachfrage ist infolge der hohen Schweinepreise rege. Gesalzener amerikanischer Rückenspeck notiert 440 480 je nach Stärke.

Kurse der Federal Reserve Ba⸗ 8 New York vom 13. Oktober 1922. G.⸗M. = 8 0,238 216 293 815 „M. = 8 0,000 371 F. Fr. = 8 0,0758 Belg. Fr. = 0,0705 G.⸗M. P.⸗M. 642,092 436 1 G.⸗M. = Belg. Fr. G.⸗M. = Fr. Fr. 3,142 695

Hiernach: 1 Fr. r. = P.⸗M. 204,312 668 1 Belg. Fr. = P.⸗M. 190,026 954

Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.

Köln, 18. Oktober. (W.T. B.) (Amtliche Devisenkurse.) Holland 11365775 G., 113942,25 B., Franfreich 21622,95 G., 21677,05 B., Belgien 20124,80 G., 20175,20 B., Amerika 2911,35 G., 2918,65 B., England 12993,75 G., 13021,25 B., Schweiz 53657,85 G., 53792,15 B.,

52933,75 G., 53066,25 B., Schweden 78002,35 G., Spanien 44594,20 G., 44705,80 B., Prag 9568,00 G., Budapest 111,95 G., 112,05 B., Wien (neue) 4,15 G.,

18. Oktober. (W. T. B.) ssensch Deutsch⸗Australische Dampfschiff⸗Gesellschaft 1310,00 bis 1450,00 bez., Hamburger Paketfahrt 1185,00 bis 1335,00 bez., Hamburg⸗ Süd⸗ amerika —,— G., Non Lloyd 805,00 bis 905,00 bez., Vereinigte Elbeschiffahrt —,— G., —,— p 1389,00, bis 1590,00 bez., Brasilianische Bank 12 800,00 bis 13 500,00 bez, Commerz⸗ und Privat⸗Bank 408,00 bis 520,00 bez., Vereinsbank 367,00 bis 380,00 bez., Alsen⸗Portland⸗Zement 2200,00 bez., Anglo⸗Continental 6325,00 bis 6350,00 bez., Asbest Calmon 918,00 bis 995,00 9 Nobel 1720,00 bis 1780,00 bez., Gerbstoff Renner —,— G., —,— B., ) 1 .“ 8 Merck Guano 3600,00 bis 3660,00 bez., Harburg⸗Wiener Gummi 2225,00 bis 2425,00 bez., Kaoko 2200,00 bez., Sloman Frlveteh e, —B. G B en⸗ en W6,. . . nien 18. Oktober. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Amsterdam 28 760,00 G., Berlin 2560,00 G., Kopen⸗ hagen 14 705,00 G., London 327 840,00 G., Paris 5504,00 G., Zürich 13 560,00 G., Marknoten 2575,00 G., Lirenoten 3062,50 G., Fugoslawische Noten 1363,00 G. Tschecho⸗Slowakische Noten 2425,00 G., Polnische 8 665,00 G., Dollar 73 250,00 G., ische Noten 2895.00 G. 18. Oktober. (W. T. B.) Noten: Amerikanische 2877,12 G., 2882,88 B., Polnische 27,47 G., 27,53 P. Tele⸗ graphische Auszahlungen: London 12862,10 G., 12887,90 B., Holland —,— G., B., Paris —,— G., —,— B., Posen 27,47 G., 27,53 B., Warschau 27,59 ½ G., 27,65 ½ B. Prag, 18. Oktober. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale (Durchschnittskurse): Amsterdam 11,92 ½8, Berlin 1,08 ⅜, Christiania 5,57 ¼, Kopenhagen 6,12 ½, Stockholm 8,19, Zürich 5,65, London 1,36 ½, New York 30,55, Wien 0,04,20, Marknoten 1,22 ½, Polnische Noten —,—, Pariser Devise 2,29. Lond on, 18. Oktober. (W⸗T. B.) Devisenkurse. Paris 59,97 ½, Belgien 64,54 ½, Schweiz 24,24 ½, Holland 11,42, Spanien 29,03. Italien 105 ¾, Deutschland 1310,

Bukarest 715,00. ö“ 18. Oktober. (W. T. B.) Silber 34 ¼, Silber auf Deutschland

Lieferung 34 ⁄19. Lieferung 345⁄109 (W. T. B.) Holland

Norwegen 78197,65 B., 9592,00 B., 4,17 B. Hamburg,

Wien 310 000,

Paris, 18. Oktober. Devisenkurse. 2 0,47 ½, Amerika 13,41 ½, Belgien 92,90, England 59 97, 526,00, Italien 56,70, Schweiz 247,50, Spanien 206,75. Umsterdam, 18. Oktober. (W. T. B.) Devisenkurse. London 11,41 ¼, Berlin 0,08 ⅞, Paris 19,05, Schweiz 46,00, Wien 0,0037 ½, Kopenhagen 51,00, Stockholm 68,65, Christiania 46,30, New Yorl 256,00, Brüssel 17,72 ½, Madrid 39,30, Italien 10,97 ⅛, Budapest

—,—, Prag —,—. E Amsterdam, 18. Oktober. (W. T. B.) 5 % Niederändische Staatsanleihe von 1918 89, 3 % Niederländische Staats⸗ anleihe 61 ⅛, 3 % Deutsche Reichsanleihe Januar⸗Juli⸗Coupon 0,75, Königlich Niederländ. Petroleum 449,00, Holland⸗Amerika⸗ Linie 123,00, Atchison, Topeka & Santa 111 ⅛, Rock Island —,—, Southern Pacific 100 ⁄¶98, Southern Railway —,—, Union Anaconda 109,09, United States Steel C 8

Pacific 1577 ⁄. 88

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle Rechnungsrat Mengerina in Berlin Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. ruck Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt,

Drei Beilagen

ste, Zweite, Dritte und Vierte Zentral⸗H.

G

3,378 955

Italien 12309,60 G., 12340,40 B., Dänemark 58327,00 G. 58473,00 B.,

(Börsenschlußkurse.)

B., Schantungbahn

Norddeutsche Jutespinnerei

Neuguinea 4550,00 bis 4850,00 bez., Otavi-

New York 447 ,

zum Deutschen Reichs Nr. 236.

Erste Beilage

Berlin, Donnerstag, den 19. Mtober

8—

anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Parlamentarische Nachrichten.

Der Reichstagsausschuß für Verdrängungs⸗ schäden beschästigte sich gestern unter dem Vorsitz des Abg. Brüninghaus (D. Vp.) zunächst mit dem Zahlungsplan zu den Verdrängungsschädengesetzen. Ursprünglich war durch Gesetz als Barbetrag der Entschädigung 60 000 festgelegt. Diese Summe entsprach damals einem Valutabetrage von annähernd 1000 Dollar. Da heute der Gegenwert bedeutend geringer ist, wurde schon in der letzten Sitzung des Ausschusses der Entschädigungs⸗ barbetrag auf 1 Million Mark erhöht. Dagegen konnte über die Höhe der Verzinsung der Schatzanweisungen bei dem Widerstreit der Meinungen im August auch gestern eine definitive Einigung noch nicht erzielt werden. Die Regierung sah eine Verzinsung der Schatz⸗ anweisungen mit 4 vH vor.

Laut Bericht des „Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger“ legte der Abg. Dr. Deermann (B. Pp.) in der Debatte Wert darauf, daß die Verzinsung allgemein fünf Prozent betragen solle, und wies zur Begründung auf den heutigen hohen Reichsbank⸗ diskont hin, was bedeute, daß der Geschädigte bei der Lombardierung der erhaltenen Schatzanweisungen mehr als das Doppelte an Zinsen zu zahlen habe, als er Zinszahlung erhalte. Es müsse daher durch eine dem gesetzlichen Zinsfuß entsprechende Verzinsung der Schatz⸗ anweisungen selbst dafür gesorgt werden, daß die von dem Geschädigten zu tragenden Verluste bei der Lombardierung der Schatzanweisungen nicht zu hoch sich gestalten. Auch der Antrag, daß die Schatz⸗ anweisungen mit Zinsbogen ausgegeben werden und von jeder Steuer frei sein sollen, führte zu keiner Einigung. Abg. Giebel (Soz.) wollte erst einen Beschluß seiner Fraktion herbeiführen, ehe er sich zu der Frage entscheiden könne. Ebenso wurde auch gemäß einem Antrage des Abg. Dr. Fleischer (Zentr.) die Entscheidung über einen Antrag der Baverischen Volks⸗ partei vertagt, wonach Schatzanweisungen auf den Namen des Be⸗ rechtigten ausgestellt werden sollen und von diesem zur eigenen Steuer⸗ und Zwangsanleihebezahlung an das Reich zum Parikurse verwandt werden dürfen.

Folgende Entschließung wurde gefaßt:

„Mit Rücksicht auf die Rückwirkungen der Zahlungsverordnung über Zahlungen auf Grund des Verdrängungs⸗, des Kolonial⸗ und Auslandsschädengesetzes, auf das Reichsentlastungsgesetz und in Anbetracht der Tatsache, daß sich die Regierung bereit erklärt hat, die kurzfristigen Schatzanweisungen auf eine Million Mark zu er⸗ höhen, die Laufzeit der langfristigen Schatzanweisungen auf 8 Jahre festzusetzen sowie die nach § 19 Abs. 3 des Verdrängungsschäden⸗ gesetzes, § 13 Abs. 3 des Kolonialentschädigungsgesetzes und § 13 Abs. 3 des Auslandsschädengesetzes zu zahlenden Zinsen in Schatz⸗ anweisungen erster Ordnung zu zahlen, beschließt der 38. Augschaß⸗ die auf die Erhöhung des Zinsfußes der Schatzanweisungen, den Zinsbogen, die Verwendung der Schatzanweisungen zu Steuer⸗ zwecken und ihre Behandlung auf Grund der Vermögenssteuer⸗ gesetze bezüglichen Anträge bei der Beratung über das Reichs⸗ entlastungsgesetz zur Erörterung zu bringen.“ 8

Hierauf vertagte sich der Ausschuß.

Im Reichstagsausschuß für Bevölkerungs⸗ politik wurde der Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten weiter behandelt. Zu § 2 des Gesetzentwurfs wurde regierungsseitig darauf hin⸗ gewiesen, daß auf die Verbreitung der Geschlechtskrankheiten von jeher in unheilvoller Weise das bei Geschlechtskranken häufig zu beobachtende Bestreben gewirkt habe, die sach⸗ 8b Behandlung durch den Arzt zu umgehen und sich ieber selbst zu behandeln oder sich einem beliebigen Heilbehandler anzuvertrauen. Je früher aber der Arzt zugezogen werde, desto eher bestehe Aussicht darauf, daß die Krankheit ge⸗ heilt und die auf andere verhindert werden könne. Deshalb lege § 2 des Regierungsentwurfs in Satz 1 in Anlehnung an die Beschlüsse der Reichstagskommission den Geschlechtskranken die Pflicht auf, sich von einem approbierten Arzt behandeln zu lassen.

jenigen Geschlechtskranken, die nicht vollgeschäftsfähig seien. Von der Aufnahme einer Strafbestimmung sei abgesehen worden, weil sie, namentlich bei nicht rechtzeitig erfolgter Inanspruchnahme des Arztes, eine Quelle der häßlichsten Angebereien und Erpressungen werden könnte. Auch würde die Furcht vor gerichtlicher Bestrafung den Kranken vielleicht davon abhalten, nach erfolgloser Selbstbehandlung oder Behandlung durch einen Laien doch noch den Arzt aufzusuchen. Alsdann wurde § 2 in folgender Fassung angenommen.

Wer an einer mit Ansteckungsgefahr verbundenen Geschlechts⸗ krantheit leidet und dies weiß oder den Umständen nach annehmen muß, hat die Pflicht, sich von einem für das Deutsche Reich approbierten Arzt behandeln zu lassen. Eltern, Vormünder und sonstige Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, für die ärztliche Be⸗ handlung ihrer geschlechtskranken Pflegebefohlenen zu sorgen.

Nunmehr beantragte Frau Dr. Luüders (Dem.), daß in das Gesetz als § 22 eine Bestimmung aufgenommen werden möge, wonach die Durchführung der aus diesem Gesetz erwachsenden hygienischen Aufgaben an Gesundheitsämter übertragen werden soll, die von der Polizei getrennt sein sollen und zur Durchführung der sozialfürsorge⸗ rischen Maßnahmen mit Pflegeämtern und anderen für die Durch⸗ führung solcher Maßnahmen zuständigen Stellen in Verbindung stehen müssen. br 8 diesem Sinne entschied auch der Ausschuß und vertagte sich ierauf.

Der Wohnungsausschuß des Reichstags be⸗ schäftigte sich gestern mit dem Entwurf eines Gesetzes über Mieter⸗ schutz und Mieteinigungsämter und zahlreichen dazu vor⸗ liegenden Anträgen Zunächst wandte sich die Aussprache der Frage der Voraussetzung der Aufhebung des Mietsverhältnisses zu. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch steht das Recht zur Aufhebung des Mietsverhältnisses dem Vermieter zu, wenn der Mieter mit zwei Mietsraten im Rückstande ist. Auf diesem Standpunkt steht auch die Vorlage der Regierung, und Ministerialdirektor Oegg empfahl, es hierbei zu belassen und die weitergehenden Anträge auf Abkürzung oder Verlängerung der Frist abzulehnen. Demgegenüber wurde von bürger⸗ licher Seite betont, daß jetzt der Vermieter das Recht habe, diese gesetzlichen Bestimmungen durch Vertrag auszuschließen, dieses Recht ihm aber in Zukunft genommen werden solle Da müsse man auch angesichts der ungehen ren Lasten, die auf dem Hausbesitz liegen, diese Frist verkürzen; es sei für einen Vermieter unerträglich, bei vierteljährlicher Miete ein halbes Jahr zu warten, bis er auf Auf⸗ hebung klagen könne. Auf der anderen Seite wandten sich die Redner der Linken dagegen, daß schon nach Rückstand von vierzehn Tagen bei wöchentlicher Mietszahlung auf Aufbebung gerlagt werden könnte; ein solches Recht dürfe erst dann zugelassen sein, wenn die Miete eines Vierteljahres oder mindestens von zwei Monaten rückständig sei. In der Abstimmung wurden die Bestimmungen angenommen, daß mindestens zwei Monate rückständig sein müssen um auf Aufhebung klagen zu können, und daß bei Rückstand einer Vierteljahrsmiete hier⸗ für mindestens noch ein vierter Monat verstrichen sein muß. Dann vertagte sich der Ausschuß.

—. Der Reichstagsausschuß für Sozialpolitik beschäftigte sich in seiner gestrigen Sitzung mit dem Entwurf einer Verordnung über die Erhöhung der Unterstützung für Rentenempfänger der Invaliden⸗ und Ange⸗ stelltenversicherung. Die Regierung hatte den Vorschlag gemacht, die Renten nach dem Grade der Erwerbsunfähigkeit zu differenzieren, jedoch stieß dieser Vorschlag im Ausschuß auf lebhaften Widerspruch. Der Ausschuß beschloß, die Beschlußfassung erst heute

stattfinden zu lassen und trat dann in eine längere grundsätzli Aussprache ein. 11 gere grundsätzliche

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„Der finanzpolitische Ausschuß des vorläufi gen Reichs⸗ wirtschaftsrats hält heute und morgen Sitzungen.

Verkehrswesen.

5 „¼ 8 . 8 . 8 In verschiedenen Zeitungen ist eine Zuschrift des Zentralverbandes der Angestellten, Ortsgruppe Groß Berlin, abgedruckt, wonach zum

31. Oktober 1922 allen Telephonistinnen im Angestelltenverhältnis,

etwa 600, von den Berliner Fernsprechämtern gekündigt worden sei. Während Hunderte von verheirateten Beamtinnen, deren Ehemänner zum großen Teil selbst Beamte sind, in den gleichen Dienst⸗ stellen beschäftigt würden, gebe man 600 Angestellte mit ihren Familienangehörigen dem Elend preis. Weiter wird be⸗ hauptet, die Reichspostverwaltung habe 33 000 zum großen Teile sehr junge weibliche Kräfte in diesem Jahre zu Beamtinnen ge⸗ macht. Wenn zuviel Personal bei der Reichspostverwaltung vorhanden sei, so liege die Schuld an der falschen Personalpolitik des Reichspostministeriums. Hierzu bemerkt die Nachrichtenstelle des Reichspostministeriums, daß die Angabe, es seien in diesem Jahre 33 000 weibliche Kräfte zu Beamtinnen gemacht worden, unrichtig ist. In / der Zeit vom Januar bis März 1922, also vor Beginn des laufenden Rechnungsjahres, sind 16 000 Helfe⸗ rinnen im Angestelltenverhältnis zu Beamtinnen angenommen worden, die zum Teil schon seit Jahren im Post⸗ und Telegrapben⸗ dienst tätig waren und sich in Dienststellen befanden, wo sie zweisellos dauernd notwendig sind. Dagegen sind im laufenden Rechnungsjahr überhaupt keine Beamtinnen angenommen worden. Schuld an den in Aussicht stehenden Entlassungen trägt nicht die „falsche Personalpolitik“ des Reichspostministeriums; diese Ent⸗ lassungen werden vielmehr in der Hauptsache deshalb erforderlich, weil der Erholungsurlaub, zu dessen Durchführung die Aus⸗ helferinnen größtenteils angenommen waren. nunmehr beendet ist. Unter den „Doppelexistenzen“, die laut Zuschrift des Zentralverbandes weiter beschäftigt werden, während angeblich wirtschaftlich schwache Personen zur Entlassung kommen, sind die verheirateten Beamtinnen zu ver⸗ stehen, von denen allein in Berlin nahezu 800 vorhanden sind. Nach Art. 128 Abs. 2 der Reichsverfassung sind alle Ausnahmebestimmungen für weibliche Beamte beseitigt. Damit ist auch die Vorschrift weg⸗ gefallen, daß weibliche Beamte wegen ihrer Verheiratung ausscheiden müssen. Die Verwaltung ist also verpflichtet, sie weiterzubeschäftigen, falls sie nicht freiwillig ausscheiden.

Nr. 41 der „Veröffentlichungen des Reichs⸗ gesundheitsamts“ vom 11. Oktober 1922 hat folgenden In⸗ halt: Gang der gemeingefährlichen Krankheiten. Zeitweilige Maß⸗ regeln gegen gemeingefährliche Krankheiten. Gesetzgebung usw. (Deutsches Reich) Ausführungsbestimmungen zum Süßstoffgesetz. Durchführung des Süßstoffgesetzes. Deutsche Arzneitare, fünfter Nachtrag zur neunten abgeänderten Ausgabe 1922. Wochenhilfe. Wochenfürsorge. (Preußen). Impfstoffe für Veterinärzwecke. Wohlfahrtspflegerinnen. (Bayern.) Einfuhr von Geflügel. (Württemberg ). Teranusserum für tierärztliche Zwecke (Tyüringen). Alt⸗ und Bovotuberkulin und Tetanusserum zu Veterinärzwecken. (Hessen). Desgleichen. Tierseuchen im Deutschen Reiche, 30. September. Vermischtes (Deutsches Reich.) Ergebnisse der Schutzpockenimptung, 1918. Monatstabelle über die Geburts⸗ und Sterblichkeitsverhältuisse in den 335 deutschen Orten mij 15 000 und mehr Einwohnern, Mai. Desgleichen in einigen größeren Städten des Auslandes. Wochen⸗ tabelle über die Geburts⸗ und Sterblichkeitsverhältnisse in den 46 deutschen Orten mit 100, 000 und mehr Einwohnern. Desgleichen in einigen größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen an übertragbaren Krankheiten in deutschen und außerdeutschen Ländern. —. Witterung. Grundwasserstand in Berlin und München, Boden⸗ wärme in Berlin, Mai. Beilage A, Band X: Auszüge aus ge⸗ richtlichen Entscheidungen betr. den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständern (Wein).

Nr. 54 des „Zentralblatts für Reich“, herausgegeben im Reichsministerium des Innern am 13. Oktober 1922, hat folgenden Inhalt: 1. Steuer⸗ und Zollwesen: Ausführungsbestimmungen über die Abwicklung des Reichsnotopfers. Bekanntmachung über Unbrauchbarmachung von Branntwein zu Genuß⸗

das Deutsche

zwecken bei der Herstellung von Essenzen für alkoholfreie Getränke usw. 2. Statistik: Verordnung, betreffend die Statistik des Verkehrs auf den deutschen Binnenwasserstraßen. Bekanntmachung über die Neuausgabe des Statistischen Jahrbuchs für das Deutsche Reich 1921,22. 3. Finanzwesen: Uebersicht der Einnahmen an Steuern, Zöllen usw. bis 31. August 1922. 8

Satz 2 bringe die unentbehrliche Ergänzung für die Behandlung der⸗

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1. Untersuchungssachen.

2. Aufgebote Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

(vom 20. Oktober 1922 ab 80 ℳ).

2☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin

——

Sffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 60

6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften.

7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.

9. Bankausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.

—2

bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Art. 3997.

2) Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundfachen,

ertrag 0,62 Tlr., Grundsteuermutterrolle

Berlin, den 17. März 1922. Amtsgericht Berlin⸗Wedding, Abteilung 6.

[78428] Zwangsversteigerung.

versteigert werden das im Grundbuche von Berlin⸗Reinickendorf Band 75 Blatt 2265 (eingetragener Eigentümer am 26. Mai 1921, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsvermerks: Schneidermeister Wilhelm Otte in Berlin) eingetragene Grundstück in Berlin⸗Reinickendorf,

in Düsseldorf, Oststraße Nr. 38, beide vertreten durch Justizrat Koechling in Bochum, haben das Aufgebot Antragstellern abhanden gekommenen, von den Bankhäusern Rose & Co. in Wanne und Droste & Tewes in Bochum aus⸗ gestellten, zum Bezuge von je einer Aktie

Alfred von Küster auf Hohenliebental die Aufnahme eines Familienschlusse beantragt, durch den er zur freien Ver⸗ fügung über Bestandteile des Fi kommißvermögens und eines landschaftlichen Darlehns bis zur Höhe von 300 000 ermächtigt wird.

der den

Zustellungen u. deral. 1. zeeeszgegsnatnn m⸗

[78426) Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 11. Dezember 1922, Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Brunnen⸗ platz, Zimmer Nr. 30, 1 Treppe, ver⸗ steigert werden das im Grundbuche von Berlin (Wedding) Band 138 Blatt 3277 (eingetragene Eigentümerin am 3. April 1915, dem Tage der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks: offene Handelsgesell⸗ schaft Lachmann und Zauber in Berlin) eingetragene unbebaute Grundstückin Berlin, Martin⸗Opitz⸗Straße, Kartenblatt 23, Parzelle 941/91 ꝛc., 9 a 16 qm groß, Reinertrag 0,72 Taler, Grundsteuermutter⸗ rolle Art. 4720.

8 Berlin, den 17. März 1922. Amtsgericht Berlin⸗Wedding, Abteilung 6.

[78427] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 11. Dezember 1922, Vormittags 10 ½ Uhr, an der Gerichtsstelle, Brunnen⸗ platz, Zimmer Nr. 30, 1 Treppe, ver⸗ steigert werden das im Grundbuche von

erlin (Wedding) Band 48 Blatt Nr. 1096 (eingetragene Eigentümerin am 31. März 1915, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsvermerks: offene Han⸗ delsgesellschaft Lachmann und Zauber in Berlin) eingetragene unbebaute Grundstück in Berlin, Gottschedstraße, Kartenbla 23 Parzelle 1067/95, 13 a13 am groß, Rein⸗

10 ½ Uhr, an der Gerichtsstelle, Brunnen⸗ platz, Zimmer Nr. 30, 1 Treppe, ver⸗ steigert werden die im Grundbuche von Berlin (Wedding) Band 53 Blatt 1261 und im Grundbuche von Berlin⸗Reinicken⸗ dorf Band 4 Blatt 131 (eingetragene Eigentümerin am 6. Juni 1916 bezw. 2. März 1917, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsvermerks: Grundstücks⸗ gesellschaft Soldiner Straße m. b. H. in Charlottenburg) eingetragenen Grundstücke: I. Berlin (Wedding) Band 53 Blatt 1261: Gemarkung Berlin Garten an Straße 80 h und Gemarkung Berlin⸗Reinicken⸗ dorf, Kartenblatt 24, Parzellen 2897/239 und 2899/239, zusammen 35 a 92 qm groß, Reinertrag 2,82 Tlr., Grundsteuer⸗ mutterrolle Art. 7055. II. Grundstück Berlin⸗Reinickendorf Band 4 Blatt 131: Gemarkung Berlin⸗Reinickendorf und Berlin Weg Provinzstraße und Acker⸗ straße 80 h, Kartenblatt 3, Parzelle 3910/117 und Kartenblatt 24, Parzellen 2928/0.239 und 2930/0.239, zusammen 2 a 38 qm groß, Reinertrag 0,01 Tlr., Grundsteuermutterrolle Art. 131 und 7115. Berlin, den 14. Juli 1922. Amtsgericht Berlin⸗Wedding, Abteilung 6.

[78429] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 15. Dezember 1922, Vormit⸗ tags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Brunnenplatz, Zimmer Nr. 30, 1 Treppe,

Amendestraße 82, bestehend aus Vorder⸗ wohnhaus mit Anbau, Hofraum und Hausgarten sowie Quergebäude mit Anbau, Kartenblatt 3, Parzelle 3814/67, 9 a 61 qm groß, Grundsteuermutterrolle Art. 2252, Nutzungswert 7600 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 1417. Berlin, den 6. Oktober 1922.

Amtsgericht Berlin⸗Wedding, Abteilung 6.

[78425] Swenseetesg h

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 28. Dezember 1922, Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle Berlin, Neue Friedrichstraße 13/15, III. Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 113/115, versteigert werden das in Berlin, Dragonerstr. 50 und Linienstr. 223a belegene, im Grundbuche von der Königstadt Band 126 Blatt Nr. 5559 (eingetragene Eigentümerin am 22. August 1921, dem Tage der Ein⸗ tragung des Versteigerungsvermerks: Die ehemaliche Deszendenz des Schriftstellers Leo Goldschmidt) eingetragene Grundstück, Vordereckwohnhaus mit rechtem Seiten⸗ flügel und unterkellertem Hof, Gemarkung Berlin, Nutzun swert 11 360 ℳ, Gebäude⸗ steuerrolle Nr. 788.

Berlin, den 10. Oktober 1922. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 87. [77548] Aufgebot.

1. Die Firma Laupenmühlen & Co. in Berlin NW. 7, Neustädtische Kirchstraße Nr. 15, 2. die Firma Piekenbrock & Co.

zu nom. 1000 der Anthrazitgrube Karl Friedrich, Aktiengesellschaft für Bergbau und verwandte Industrien in Bochum, berechtigende Lieferscheine Nr. 8073, 10 721, 10 722, 10 827, 10 828, 10 829. 10 830 beantragt. Der Inhaber der Lieferscheine wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 14. Mai 1923, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Wilhelmsplatz, Zimmer 41, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Lieferscheine vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Lieferscheine erfolgen wird. Bochum, den 6. Oktober 1922. Das Amtsgericht.

———

[78432] Beschluß.

In Sachen des Geldsideikommisses des Herzoglich⸗Schleswig⸗Holstein⸗ schen Hauses hat das Auflösungsamt für Familiengüter in Breslau in der Sitzung vom 6. Oktober 1922 gemäß § 2 Abs. 2, § 9 der Familiengüterverordnung vom 30. Dezember 1920 beschlossen: Der am 28. September 1922 errichtete Fa⸗ milienschlußz, der die sofortige Auf⸗ lösung des Fideikommisses regelt, wird be⸗ stätigt.

Breslau, den 12. Oktober 1922.

Auflösungsamt für Familiengüter.

[78433] Bekanntmachung. In der von Küsterschen Fidei⸗

Der Termin zur Aufnahme dieses Familienschlusses ist vor dem beauftragten Mitglied des Auflösungsamts auf den 5. Dezember 1922, Vormittags 10 Uhr, im Dienstgebäude, hier, Ritterplatz 15, II. Stock, Zimmer 25, bestimmt. Alle Teilnahmeberechtigten, die keine besondere Ladung erhalten, werden hierdurch aufgefordert, sich beim Au lösungsamt zu melden. Die zu⸗ zuziehenden Anwärter, d. h. die An⸗ wärter, die sich entweder innerhalb des Deutschen Reichs aufhalten oder die zur Wahrnehmung ihrer Anwärter⸗ rechte einen innerhalb des Deutschen Reichs wohnhaften Bevollmächtigten be⸗ stellt und die Bevollmächtigung dem Auflösungsamt durch eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Uͤrkunde nachgewiesen haben, werden als zustimmend angesehen, wenn sie nicht entweder spätestens am Tage vor dem Termin durch Einreichung einer öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde oder im Termin selbst eine Er⸗ klärung zu dem Familienschlusse abgeben. Breslau, den 12. Oktober 1922. Das Auflösungsamt für Familiengüter. [78434] Aufgebot.

Der Rechtsanwalt Schlüter in Neusalz hat als Abwesenheitspfleger beantragt, den verschollenen früheren Friseurgehilfen Paul Haenelt, geboren am 21. August 1863,

kommißsache hat der Fideikommißbesitzer

in den Jahren 1881 oder 1883 nach