Minister, daß er bei den veeeeaen mit der Entente nicht genug durchgesetzt habe; will der Minister das auf sich sitzen assen? Uebrigens ist es in jedem auf Befehlsgewalt aufgebauten Staatswesen selbfwerständlich daß der Vorgesetzte die volle Ver⸗ antwortung trägt. — Die Behörden haben die Pflicht, für sichere auch in Berlin zu forgen, damit sich der Bürger nicht elbst zu bewaffnen braucht. (Beifall rechts.) Der Staat muß sich enblich auf seine Macht besinnen. (Erneuter Beifall rechts.) Abg. Geschke (Komm.) begründet den Urantrag seiner Frak⸗ tion: Wir können den heutigen ℳ nicht vorübergehen lassen, ohne unserer namenlosen Empörung Ausdruck zu geben, und unserm esten Entschluß, mit dem Mordgesindel restlos aufzuräumen. Welche mannhaften Worte fanden “ und Severing nach dem Morde vom 24. Juni! Aber heute, nachdem in Leipzig der Staatsgerichtshof ein Urteil gefällt hat, das kein Urteil ist, sondern eine Ermunterung zu neuen Mordtaten, hatte der Bund der Frei⸗ heit und Ordnung allen Anlaß zur Freude. Dieser Bund hat ja auch Haussuchungen über sich ergehen lassen müssen, aber seine Freunde in der Abteilung la sorgten vorher dafür, daß nichts Ver⸗ dächtiges gefunden wurde. rr Kopsch, der in der Gründungs⸗ versammlung als Redner auftrat, hätte doch aus der Haltung der Versammelten erkennen müssen, mit wem er zu tun hatte. Noch heute werden im Vorstand des Bundes aufgeführt die Abgg. Kopsch, Geisler, Maretzky, Dr. Pfeiffer. An die Großindustriellen hat er Schnorrerbriefe gerichtet, um Beiträge nicht unter 100 000 Mark, und verweist darin darauf, daß schließlich der Terror der Arbeiter⸗ chaft nur mit Waffengewalt unterdückt werden könne. Und wie 8 es am Sonntag vor dem Zirkus aus? Sämtliche Gruppen des Berliner Selbstschutzes waren für Sonntag vormittag militärisch mobilisiert und bewaffnet; besonders scharfes Vorgehen war gegen jüdisch Aussehende vorgeschrieben. Wir forderten das Verbot der eranstaltung; die Polizeiverwaltung lehnte ab. Herr Rippel hätte nicht bloß aus dem „Lokalanzeiger“ und aus der „Montags⸗ post“ zitieren sollen. Unser Aufruf geht davon aus, daß der Bund sih bewaffnet versammeln wollte. Ist das etwa nicht geschehen? Und waren wir nicht berechtigt, den Zirkus zu besetzen? Haben wir denn nicht Versammlungsfreiheit? (Gelächter rechts). Also unsere Leute waren im Zirkus und konnten uns auch Berichte geben, wir wissen ganz genau, was da gesagt und getan worden ist. Der V. S. P. D. ist es zu danken, wenn heute die bürgerliche Gesellschaft wieder auch organisatorisch stark gefestigt dasteht. Nach Herrn Geisler tat sich ein Bruder in Christo, Pastor Wangemann aus Magdeburg, in Schimpfworten auf die Juden hervor. Eine schwarz⸗weiß⸗rote Fahne paradierte mit der Aufschrift: „Für Kaiser und Reich“, Ruse erschollen wie „Nieder mit dem Restaurateur Ebert!“ Der Oberregierungsrat Weiß hat dort eine höchst eigen⸗ tfümliche Rolle gespielt. Am Bau des Polizeipräsidiums klebt Blut;: Herr Polizeiminister, misten Sie aus in diesem Stall! (Von den Kommunisten werden beleidigende Zurufe gegen den Minister laut, die den Vizepräsidenten Garnich veranlassen, den Abge⸗ ordneten Schulz⸗Neukölln zweimal zur Ordnung zu rufen und ihn darauf hinzuweisen, daß er im Wiederholungsfalle sich einer gröb⸗ lichen Verletzung der Ordnung im Sinne der Geschäftsordnung schuldig machen würde). Der Redner behauptet sodann, daß jene Drganisation unter Hauptmann v. Bernath, die am 13. Januar 1920 vor dem Reichstage auftrat, auch am letzten Sonntag in Aktion getreten sei und durch ihre Offiziere die Leute gegen die Arbeiter⸗ schaft aufgeputscht habe, um möglichst eine Pogromstimmung zu erzeugen. Ein Bezirksvorsteher habe sich mit detaillierten Angaben hins Zeugen für Mißhandlungen erboten, die die Schupo verübt habe. Die Angreifer der Arbeiterschaft seien durchweg bewaffnet und durchaus militärisch organisiert gewesen. Die Organisation des proletarischen Gesundheitsdienstes habe es der Rechten besonders angetan. Am liebsten hätte die Polizei sie unmöglich gemacht; jedenfalls sei sein Samariterdienst auf alle Weise von der Polizei und vom Bismarckbund gestört und gewaltsam verhindert worden. Zuletzt habe der Polizeioberst Kaupisch den proletarischen Gesund⸗ heitsdienst verhaften lassen, wobei er einen Arbeiter schlug; von dem danebenstehenden Abgeordneten Sobottka zur Rede gestellt, habe er schmählich gekniffen. Sogar die Tragbahren und das Ver⸗
hbandmaterial habe man beschlagnahmt und auch nach der Wieder⸗
entlassung der Verhafteten nicht zurückgegeben. Welche Organisation fährt der Redner fort, hat denn die erste Hilfe ge⸗ leistet, als am Demonstrationstage wegen der Ermordung Rathenaus am Nordring das Zugunglück geschah? Der Proletarische Gesundheitsdienst! Und dieser Bund für Freiheit und Ordnung wird als Faszistenorganisation aus den deutsch⸗ nationalen Reihen genau so aufgebaut, wie Erzberger⸗ und Rathenau⸗Mörder aus ihren Reihen hervorgegangen sind. Die Leute im Zirkus Busch waren nicht nur mit Gummiknüppeln und Schlagringen bewassnet, sondern mit Revolvern und Waffen, die in Massenfabrikation hergestellt werden. (Der Redner wirft einen Doppeldolch auf den Tisch des Hauses, der das lebhafte Interesse der Abgeordneten hervorruft. Und Herr Oberregierungsrat Dr. kommt nicht etwa in das Faszistenbüro, sondern in das unsrige, um die Waffen zu beschlagnahmen, die wir den Orgesch⸗ Jünglingen abgenommen hatten. Das Polizeipräsidium reichte icht aus für die zahllosen verhafteten Kommunisten. Sie mußten zusammengepfercht auf dem Fußboden schlafen und bekamen nichts u essen (Lärm bei den Kommunisten; ein kommunistischer Abge⸗ ordneter wird wegen eines beleidigenden Zurufs zur Ord⸗ nung gerufen.) Unsere Genossen hat man nur verhaftet, um die Betriebsräte lahmzulegen, das Mittel der Selbsthilfe gegen die Teuerung, das sich das Proletariat geschaffen hat. Man möchte uns los sein; ja, dann wandern Sie (nach rechts) doch lieber erst aus nach Holland, und zwar recht schnell, damit Sie noch zur Zivilkrönung Ihrer geliebten neuen Kaiserin zurechtkommen (Heiterkeit). Will man durch die schnelle Sezierung des am Sonn⸗ tag ermordeten Arbeiters wieder die Spuren verwischen? Warum wurden wir bei der Sezierung nicht zugelassen? Auf unseren Kopf etzt man eine halbe Million aus; warum benutzt man das nicht lieber, um den Mörder zu finden? Herr Severing, Ihre Organe werden bei den Mordorganisationen nie etwas finden, stellen Sie sie uns zur Verfügung, wir werden haussuchen (Aha! — Rufe und Seiterkeit rechts), und wir werden finden! Richter muß schleunigst gehen. Die geschädigten Arbeiter und Arbeiterinnen müssen ent⸗ schädigt werden. Der Bund für Freiheit und Ordnung und alle ähnlichen Organisationen müssen entwaffnet und aufgelöst werden. In allen Gemeinden sind bewaffnete Ortswehren aus Arbeitern zu bilden. Warum habt Ihr (zu den Sozialisten) in Eurem „Vor⸗ wärts“ nicht rechtzeitig ein Wort gegen den Bund für Freiheit und Ordnung gefunden? Am Sonntag nimmt der Proletarische Ge⸗ sundheitsdienst an der Beerdigung des ermordeten Genossen Proske teil. Bis dahin verlangen wir die Rückgabe des beschlagnahmten Sanitätsmaterials. Wir nehmen den Kampf gegen den Faszismus auf (Beifall bei den Kommunisten).
Die Besprechung der großen Anfragen wird auf Freitag, 12 Uhr, vertagt. Schluß 5 Uhr 30 Min. Nachmittags.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Haushaltsausschuß des Reichstags beschäftigte sich gestern zunächst mit dem Entwurf einer 7. Ergänzung des Be soldungsgesetzes und mit dem 4. EEe. Der Referent Abg. Steinkopf (Soz) berichtete über die Vorlage, der gemäß die Grundgehälter in der Art erböht worden seien, daß die zurzeit gezahlten Teuerungszuschläge im wesentlichen zu den Grund⸗
gehältern geschlagen wurden, und daß hierbei die verhältnismäßige
Spannung zwischen den Grundgehältern grundsätzlich nicht verschoben
wurde. Da eine Anzahl von Anträgen eingereicht wurde, die über die Regierungsvorlage hinausgingen, wurde laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger die Beschlußfassung über die Besoldungzsergänzung vorerst ausgesetzt und die Beratung der eingegangenen Anträge einer Unterkommission
übertragen.
Ausschufses durch die Regierung sei
Der Abg. Dr. Pachnicke (Dem.) regte an, eine allgemeine Erörterung über die Finanzlage und über die Auswirkung der Be⸗ soldungsvorlage herbeizuführen, und ersuchte um nähere Darlegungen der Monatszahlungen, die gegenwärtig noch an die Entente zu leisten sind. — Staatssekretär Schröder (Reichsfinanz⸗ ministerium) bezifferte die Mehrkosten des Entwurfs für die Reichsbeamten und Pensionäre unter Zugrundelegung des jetzt vorliegenden Besoldungsentwurfs auf etwa 48 Milliarden Mark. Zum 4. Nachtragsetat, der nunmehr beraten werden sollte, bemerkte der Staatssekretär, daß infolge der fortschreitenden Geldentwertung die durch den außerordentlichen Haushalt für 1922, namentlich die zur Ausführung des Friedensvertrags bewilligten Geldmittel nicht ausreichen. Diesen Bewilligungen lag ein Wertverhältnis von einer Goldmark gleich 70 Papiermark zugrunde. Während bei diesem Ver⸗ hältnis z. B. die Ausfertigung der am 15. August und 15. September 1922 für die Reparationsraten ausgestellten Schatzwechsel von je 50 Millionen Goldmark einen Kredit von 7 Milliarden Papiermark beansprucht hätte. ist hierfür tatsächlich ein Kredit von 32 Milliarden in Anspruch genommen worden. Aehnlich liegen die Verhältnisse an anderen Stellen. Den derzeitigen Verhältnissen entsprechend wird allein für die Ausführung des Friedensvertrags ein Mehrbedarf von etwa 150 Milliarden Mark erforderlich werden. Hiervon werden, da die bisher bewilligten Kredite nahezu erschöpft sind, vorläufig, d. h. bis zur Verabschiedung des Nachtragshaushalts, 120 Milliarden Mark beantragt. Bezüglich der Besatzungskosten wies der Staatssekretär darauf hin, daß beispielsweise die monatlichen Zulagen eines Unter⸗ leutnants der Besatzungsarmeen bei weitem die Teuerungs⸗ zuschläge der höchsten deutschen Beamten und Offiziere überstiegen. Was das im Wege der Umlage zu erfassende Inlandsgetreide und das außerdem zur Sicherung der Volksernährung notwendig einzuführende Auslandsgetreide betreffe, so erfordere naturgemäß dessen Ankauf bei dem jetzigen Stande der Währung außerordentliche Aufwendungen. Die aus dem Absatz des Getreides im Inland erzielten Einnahmen gingen erst nach und nach bei der Reichsgetreidestelle ein. Die da⸗ durch entstehende Lücke müsse mit einem der Reichsgetreidestelle einzuräumenden und von ihr später abzudeckenden Kredit uberbrückt werden. — Auf Anfrage des Abg. Stücklen (Soz.) gab der Ministerial⸗ direktor von Schlieben (Reichsfinanzministerium) bekannt, daß der Abbau des Bcamtenapparats im allgemeinen in zufriedenstellender Weise vonstatten gehe. — Abg. Morath (D. Vp.) wies auf die schlechte Bezaͤhlung der höberen Beamten in Thüringen hin, die viel ungünstiger als die entsprechenden Beamten in den anderen Ländern gestellt seien, und verlangte versassungsmäßiges Einschreiten des Reichs auf Grund des Sperrgesetzes in sinngemäßer Anwendung.
Angenommen wurden die §§ 2 und 3 des Gesetzentwurfs zur Feststellung eines 4. Nachtragsekats für das Rechnungsjahr 1922. Darin wird der Reichsminister der Finanzen ermächtigt, zur Be⸗ streitung der im Haushalteplan 1922 vorgesehenen einmaligen außer⸗ ordentlichen Ausgaben die Summe von 120 Milliarden Mark nach Verkündung des Gesetzes im Wege der Anleihe flüssig zu machen. Die zur Ausgabe gelangenden Schuldverschreibungen Schatzanweisungen und Reichswechsel sowie die etwa zugehörigen Zinsscheine können sämtlich oder teilweise auf ausländische oder auch nach einem bestimmten Wertverhältnisse gleichzeitig auf in⸗ und ausländische Währungen sowie im Auslande zahlbar gestellt werden. Die Festsetzung des Wertverhältnisses sowie der näheren Bedingungen für Zah ungen im Ausland bleibt dem Reichs⸗ minister der Finanzen überlassen. Auch wird der Finanzminister ermächtiägt, zum Zwecke der zur Sicherung der Volksernährung er⸗ forderlichen Ankäufe von Auslands⸗ und Inlandsgetreide Reichsschatz⸗ anweisungen bis zur Höhe von 120 Milliarden Mark auszufertigen Dieser Kredit ist jedoch aus den Erlösen beim Verkaufe des Getreides abzudecken. Hierauf vertagte sich der Ausschuß.
— Der Reichstagsausschuß für das Wohnungs⸗ wesen vefaßte sich in seiner gestrigen Sitzung mit der Erhebung einer Abgabe zur Förderung des Wohnungsbaues.
Dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zu⸗ folge empfahl der Abg. Rahn (Dem.), den einzelnen Stadt⸗ und Landkreisen die Verpflichtung aufzulegen, entsprechend ihrer Einwohner⸗ zahl, eine bestimmte Anzahl Wohnungen zu beschaffen, ebenso jedem Betriebe, entsprechend der beschäftigten Arbeiterzahl. — Abg. Leopold (D.⸗Nat.) sah in einer solchen zwangsweisen schematischen Regelung keinen geeigneten Ausweg. — Auch Abg. Esser (Zentr.) wandte sich gegen einen solchen Zwang für die Gemeinden, der im besetzten Gebicet schon seitens der Besatzungsbehörden geübt werde, und meinte, man fönne vielleicht Familien mit einer gewissen Einkommenshöhe zur Erstellung einiger Wohnungen zwingen. Eine Erhöhung der Wohnungsvauabgabe auf 500 vH nach dem Vorschlage der Gewerkschatten sei erträglich, 1500 vH jedoch, wie dies die Re⸗ gierung beabsichtigt, übersteige die Grenzen des Möglichen. — Abg. Obermeyer (Soz, schloß sich dem an und vermißte positive Vor⸗ schläge der Regjerung auf den Bericht des Aus chusses zur Wohnungs⸗ baufrage. Die Regierung möge einen genügenden Druck auf die einzelnen Gemeinden ausüben. Auch die Arbeitgeber müßten mehr als bisher zur Neubautätigkeit herangezogen werden — Arbeitsminister Dr. Brauns betonte, man solle sowohl in dem Sinne der Ausführungen des Abg Bahn wie auch mit der Erhöhung der Wohnungsbauabgabe im Interesse der Wohnungsneubauten vorgehen. Die Möglichkeiten bestünden heute schon für die Gemeinden, die Wohnungen auszubauen. Allen Ge⸗ meinden gleichmäßig zwangsweise den Bau einer bestimmten An ahl von Wohnungen aufzuerlegen, scheitere aber an den Verschiedenheiten der örtlichen Verhältnisse. Zur Beschaffung der Mittel stehe nur die Erhöhung der Wohnungsbauabgabe zur Verfügung. Der Wohnungs⸗ bedarf belaufe sich auf 150 000, ein Zuschlag um 500 Prozent würde nur die Herstellung von 15 000 Wohnungen ermöglichen, deshalb schlage die Regierung eine Erhöhung auf 1500 Prozent vor. Das Ministerium sei bereit, jede Unterstützung zur Verbilligung der Baumittel zu leisten; unmittelbar einzuwirken, sei das Ministerium nicht in der Lage. — Der Vertreter des Reichswirtschaftsministe⸗ riums erklärte, daß sein Ministerium dafür sorge, daß die Baustoffe für Kleinwohnungsbau genügend geliesfert werden. Die Zementpreis⸗ festsetzung erlolge durch des Reich, bei Ziegeln und Kalk sei die Re⸗ gelung den Ländern überlassen. Vielleicht könne man einen Melde⸗ zwang für alle Ziegel⸗ und Kalklieferungen einführen, um im Fl der Preisüberforderungen eingreifen zu können Die Ausfuhr von Zement und Ziegeln bedürfe der Genehmigung. Ziegel würden genügend erzeugt, dagegen seien die Dach⸗ ziegelfabriken bis an die Grenze ihrer Leistungsfähig⸗ keit beschäftigt, was auf den vermehrten Bau von Einfamilienhäusern zurückzuführen ist. — Ein Vertreter des Ernährungs⸗ ministeriums wandte sich gegen den Vorschlag des Ausschusses, die Baugenossenschaften direkt mit Holz zu beliesern. Da von dem Rohholz nur etwa ein Drittel für Bauzwecke gebraucht werden könne, käme dieses Holz den Genossenschaften teurer als bei einem Kauf beim Händler. Die geringe Ausfuhr spiele keine Rolle angesichts des großen Inlandsverbrauches. Die Inlandspreise haben die Weltmarktpreise schon überschritten. Sie betragen das Tausendsache und mehr des Friedenspreises. Das sei eine Folge des Mißverhältnisses zwischen Angebot und Nach⸗ frage, eine zwangsweise Verbilligung des Bauholzes würde auf Kosten der Finanzen der Länder erfolgen müssen, da sie mehr als die
älfte des Bauholzes liefern, auch würde sie bei dem Privatwald⸗ besitz zu einem Verschwinden des Bauholzes führen. Deshalb sei die einzige Möglichkeit die Gewährung von Barzuschüssen. — Abg. Gurknecht (D. Nat.) führte aus, eine kleine Wohnungsabgabe habe keinen Zweck, eine große sei nicht tragbar. Das beweise den Bankrott der bisherigen Wohnungsbaupolitik und der Wohnungs⸗ zwangswirtschaft. — Abg. Bahr (Dem.) wandte sich dagegen, daß seine Ausführungen nur theoretischen Wert hätten, er habe seit dem Kriege neunhundert Wohnungen gebaut. Wenn man nur 150 000. Wohnungen jährlich baue, werde die Wohnungsnot nicht gemildert. An der Holzfrage scheiterte heute jeder Bau. — Abg. Silber schmidt (Soz.) sah in der Wohnungsbauabgabe die beste Quelle⸗ zur Beschaffung der Mittel für den Wohnungsbau, erklärte aber, daß die Regierung bei der Verwendung dieser Mittel auch Gewähr gegen Baustoffwucher bieten müsse. Die Beantwortung der Anfragen des durchaus unzureichend.
Abg. Leopold (D. Nat.) wünschte, daß Reich und Staat ir die Beamten die nötigen Wohnungen herstellten. Die Ausgaben, ie infolge der Erhöhung der Wohnungsbauabgabe durch Erhöhungen von Gehältern und Löhnen dem Reiche und den Ländern entstehen, würden mindestens den Ertrag der Wohnungsbauabgabe selbst erreichen, da sei es schon besser, wenn das Reich selbst die Mittel hergebe. Eine Wohnungsbauabgabe in der erforderlichen Höhe sei untragbar. — Ein Vertreter des Reichsarbeitsministeriums wies darauf hin, daß Post und Eisenbahn schon Hunderte von Millionen für Wohnungsbauzwecke aufgewandt haben. — Abg. Tremm el (Zentr.) empfahl die Wohnungsbauabgabe variabel zu gestalten, um sie so aus dem Streit der Diskussion herauszuheben. Die Auskünfte der Regierungsvertreter in der Baustofffrage sei durchaus unzureichend; daß sich hier etwas erreichen lasse, lehren die Erfahrungen beim Zement. Besonders bei Holz, wo der Preis auf das Tausend⸗ bis Zweitausendfache gestiegen sei, sei eine Zwangsbewirtschaftung un⸗ vermeidlich.
Der Ausschuß beschloß, die Beratung heute fortzusetzen und zu dieser Sitzung die zuständigen Minister zum Erscheinen aufzufordern.
— Der Volkswirtschaftliche Ausschuß des Reichstags beriet gestern die Vorlage über die Erhö hung des Preises für das Umlagegetreide. Zahlreiche An⸗ träge waren eingegangen, die das Umlagegesetz auch in anderen Teilen aͤndern wollen. Die Deutschnationalen und die Deutsche Volkspartei beantragten die Herabsetzung der Umlage von 2 ½ auf 1 ¼ Millionen Tonnen; Dr. Heim (Bayr. Volksp.) beantragte die Herabsetzung auf 1 ½ Millionen. Anßerdem beantragten die Deutschnationalen und die Deutsche Volkspartei die Festsetzung des Umlagepreises auf Dreiviertel des Marktpreises. 1
In 9 Aussprache beantragte Dr. Böhme (Dem.) die Mit⸗ beratung des preußischen Antrags an den Reichsrat, betreffend Liefe⸗ rung von Chilesalpeter für das abgelieferte Getreide. Die Abgg. Schiele (D. Nat., Hepp (D. Vp.) und Dr. Heim (bayer. Volksp.) hielten dies für bedenklich, da zunächst die Erhöhung des Umlagevpreises beschlossen werden müsse und die Zeit dränge. — Der preußische Ministerpräsident Brauns wies demgegenüber darauf hin, daß die sofortige Erledigung des preußischen Antrags die einzige Möglichkeit für seine Durchführung im Jahre 1923 biete. Da der Antrag Preußens nur an den Reichsrat gerichtet ist, nahmen die Sozialdemokraten aus geschäftsordnungsmäßigen Gründen den preußischen Antrag auf, ohne sich jedoch dadurch mit dessen Einzel⸗ heiten einverstanden erklären zu wollen. — Der preußische Landwirt⸗ schaftsminister Dr. Wendorff vertrat den preußischen Antrag damit, daß die Einfuhr von Stickstoff nötig sei, weil die heimische Stickstofferzeugung den Bedarf nicht decken könne; nur die ausreichende Verwendung von Stickstoff ermögliche eine Mehrerzengung von Ge⸗ treide von über drei Millionen Tonnen im Jahre 1923 und er⸗ spare die Einfuhr von Auslandsgetreide. Die Devisenbeschaffung würde im nächsten Jahre noch schwieriger sein als jetzt. — Die Abgg. Dr. Böhme (Dem.) und Kraetzig (Soz.) sprachen sich für den preußischen Antrag aus; letzterer verwies darauf, daß man trotz der schwierigen Devisenbeschaffung die Tabakeinfuhr freigegeben und für acht Millionen Mark eingeführt habe.
Der Ausschuß setzte sodann einen Unter ausschuß ein, in dem in den Abendstunden die Vertreter des Finanz⸗, Wirtschafts⸗ und Schatz⸗ ministeriums die Unmöglichkeit der Aufbringung der Devisen darlegten. Beschlüsse wurden vom Unterausschuß nicht gefaßt, doch überwog die Meinung daß für das erste Drittel der Getreideumlage die Lieserung von Chilesalpeter nicht mehr in Betracht komme. Die Vorlage wird heute im volkswirtschaftlichen Ausschuß weiterberaten.
— Im Reichstagsausschuß für Bevölkerungs⸗ politik wurde gestern der Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten mweeiterberaten. Gegenstand der Verhandlungen war die Fassung des § 3 der Regierungsvorlage. Abs. 1 dieses Paragraphen ermächtigt die zuständige Gesundheits⸗ behörde dazu, daß sie Personen, die dringend verdächtig sind, geschlechtskrank zu sein und die Geschlechtskrankhei weiter zu verbreiten, anhalten kann, ein von einem behördlich bazu ermächtigten Arzt ausgestelltes Zeugnis über ihren Ge⸗ fundheitszustand vorzulegen oder sich der Untersuchung durch einen solchen Arzt zu unterziehen. Auf Antrag des unter⸗ suchenden Arztes können dann solche Personen angehalten werden, wiederholt derartige Gesundheitszeugnisse heizubringen. — Abg. Dr. Hartmann (D. Nat.) erklärte die Zahl der erkrankten Männer üUnter der Arbeiterbevölkerung für besorgniserregend. Hier seien Maß⸗ nahmen dringender als den Prostituierten gegenüber. — Von verschiedenen Seiten wurde angeregt, daß die „Kannvorschrift“ in dem Gesetz in eine „Mußvorschrift“ umgewandelt werden sollte, d. h. die zuständige Gesundheitsbehörde müsse alle dringend verdächtigen Personen einem Arzte zuführen. Dies sei schon aus dem Grunde notwendig, damit der Behörde eine Pflichtverletzung erwachse, wenn etwa bei höher ge⸗ stellten Personen die Kannvorschrift nicht mit der Energie angewandt wird, wie dem Sinne des Gesetzes gemäß verfahren werden solle
Absatz 2 des § 3 ist der Verordnung vom 11. Dezember 1918 entnommen; sein Inhalt entspricht dem von der Reichstagskommission gefaßten Beschlüssen. Nach Ansicht der Regierung ist eine erfolgreiche Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten nur dann möglich, wenn wenigstens die gemeingefährlichen Kranken zwangsweise in ärztliche Behandlung gebracht werden können. Die der Gesundheitsbehörde zugewiesenen Befugnisse seien nicht etwa nur gegen die Prostituierten anwendbar, sondern unterschiedslos gegen beide Geschlechter. Gehe auch die Ansteckung außerordentlich häufig von den der gewerbsmäßigen Unzucht ergebenen Personen weiblichen Geschlechts aus, so sollen doch in gleicher. Weise vor allem auch diefenigen kaum minder gefährlichen Männer getroffen werden, die unbekümmert um die gesundheitlichen Folgen in ständigem Wechsel ihrer geschlechtlichen Beziehnngen sich der schrankenlosen Befriedigung ihrer Triebe hingeben. Der Verdacht der Weiterverbreitung erscheine dann begründet, wenn sich die Krankheit in ansteckungsfähigem Stadium befinde und der Lebenswandel des Kranken die Uebertragung auf andere ernstlich besorgen lasse. Wolle man mit behördlichen Zwangs⸗ maßnahmen unter allen Umständen warten, bis die Erkrankung offen⸗ eundig geworden sei, so würde man damit häufig die für die Eindämmung der Krankheit wertvollste Zeit ungenutzt verstreichen lassen. Um die rechtzeitige Einleitung der etwa nötigen Zwangsbehandlung zu ermög⸗ lichen, müsse der Gesundheitsbehörde die Befugnis zustehen, auch solche Personen, die in dringendem Verdacht stünden, geschlechtskrank zu sein und die Geschlechtskrankheit weiter zu verbreiten, dem Arzt zuzuführen. Was die in der Diskussion geforderte Umwandlung der „Kannvorschrift“ in eine „Mußvorschrift“ im ersten Satz des § 3 betrifft, so wurde von der Regierung darauf hingewiesen, daß die Notverordnung vom 11. Dezember 1918 die gleiche „Kannvorschrift“ enthalte. Sie habe sich durchaus bewährt, wie nach den Mitteilungen der Länder an die Reichsregierung feststehe. Der ungeheure Personen⸗ kreis, der durch die Vorschrift berührt werde, könne unmöglich einer Mußvorschrift unterworfen werden.
Der Ausschuß nahm den ersten Absa vorlage an; ebenso den zweiten Absatz felcesdegnc,en lautet:
„Personen, die geschlechtskrank und verdächtig sind, die Ge⸗ schlechtskrankheit weiter zu verbreiten, können einem Heilverfahren unterworfen, auch in ein Krankenhaus verbracht werden, wenn dies zur Verhütung der Ausbreitung der Krankheit erforderlich erscheint.“
Zu einer sehr ausführlichen Diskussion führte schließlich der dritte Absatz des Paragraphen 3, der zur Durchführung dieser Maß⸗ nahmen die Anwendung unmittelbaren Zwanges für zulässig erklärt. Nur ärztliche Eingriffe, die mit einer ernsten Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden sind, sollen danach noch der Einwilligung des Kranken bedürfen, falls andere Mittel zur Durchführung der vor⸗ geschriebenen Maßnahmen nicht ausreichen. Ein Antrag des Abg. Dr. Grotiahn (Soz.), auch noch diesen letzten Vorbehalt zu streichen, wurde mit überwiegender Mehrheit abgelehnt. Hierauf vertagte sich der Ausschuß.
— Der Reichsamnestieausschuß des Reichstags, der auf Grund des Reichsamnestiegesetzes vom 21. Juli 1922 vom Reichsjustisminister Dr. Radbruch berufen worden ist, trat gestern
des § 3 in der Regierungs⸗ esselben Paragraphen, der
wurde der an dem Zuge des Max Hölz teilgenommen hat und wegen
“ Dr. Preibisch.
178797]
Nr. 91 885 bis
der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 3. Mai 1923, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten von Großpartwitz Bl. 54 Abt. III Nr. 1 Aufgebotstermine für Dorothea Nischan verehelichte Pischka 8 8
zum ersten Male zur sachlichen Beratung der einzelnen vorliegenden Gesuche der politischen Gefangenen zusammen. Dem Ausschuß ge⸗ hören an: Abg. Dr. Moses (V. S. P. D.) Vorsitzender, Abg. Frau Mende (D. Volksp.), Abg. Dr. Fleischer (Zentr.), Abg. Heile Dem.) und der Vorsitzende des A. D. G. B. Graßmann (V. S. P. D.). Als Regierungskommissar des Reichsjustizministeriums nahm Staatsanwaltschaftsrat Dr. Sauer an der Sitzung teil. Mitglieder der Deutschnationalen Volkspartei und der kommunistischen Partei sind nicht in den Ausschuß berufen worden. Verhandelt wurde als erste Angelegenheit die Sache Schaal, der wegen Sprengstoffdelikte zu zwei Jahren Zuchthaus, die in Gefängnis umgewandelt sind, verurteilt worden ist. Sodann wurde die Sache
Göhmann und Broschinski verhandelt, die vom außerordent⸗
lichen Gericht in Altona zu fünf bezw. drei Jahren Zuchthaus ver⸗ urteilt sind, die sie im Zuchthaus Rendsburg Schließlich noch die Angelegenheit Willi Günther verhandelt,
dieser Teilnahme und seiner angenommenen Beteiligung an der
Tötung des Gutsbesitzers Heß zu einer Gesamtstrafe von sieben Jahren Zuchthaus verurteilt worden ist, die er in Lichtenburg verbüßt. Die Interessen der Verurteilten nahm als Vertreter der Rechtsbeistand der Reichstags, und Landtagsfraktion der K. P. D. Felix Halle wahr. Zunächst wurde über die Frage der Akteneinsicht verhandelt und diese dem Vertreter der Verurteilten im allgemeinen zugestanden, doch behielt sich der Ausschuß Ausnahmen vor. Beschlüsse über das Schicksal der Verurteilten wurden in geschlossener Sitzung gefaßt. Sie werden nicht bekanntgegeben, da der Ausschuß sich lediglich als gutachtliches Organ für den Reichsjustizminister und den Reichs⸗ präsidenten betrachtet.
— Der Bildungsausschuß des Reichstags vertagte gestern mit den Stimmen der Regierungsparteien die Weiterberatung des Reichsschulge es auf den November. Die Zeitungsmeldung,
ein neues Gesetz zur Auslegung von Artikel 146 Abs. 2 der Reichs⸗ verfassung solle vorgelegt werden, ist irrig. In Sachen der Jung⸗ lehrernot soll demnächst eine gemischte Beratung des Reichsministeriums des Innern mit den Parteivertretern und den Landesregierungen statt⸗ finden. Ein Antrag D. Mumm, Schulze⸗Berlin, Hartwig, Hensel, Dr. Philipp, die Ausgabe der Schülerkarten für die Sommer⸗, Weihnachts⸗ und Osterserien in der Weise zu regeln, daß mit Rücksicht auf die Ferien den Monatskarten Gültigkeit auf zwei Monate zu verleihen ist, wurde auf Bitte der Regierung vertagt.
— Der sozialpolitische Ausschuß des Reichstags erledigte gestern den Entwurf einer Verordnung über Erhöhung der Unterstützung für Rentenempfänger der In⸗ validen⸗ und Angestelltenversicherung. Nach Ab⸗ lehnung eines weitergehenden Antrags Karsten (Soz.) stimmte der Ausschuß einem Vermittlungsantrage André (Zentr.) zu, durch welchen die in der Regierung vorgeschlagenen Sätze um etwa ein Drittel bis um die Hälfte erhöht worden sind. Ferner stimmte der Ausschuß einer Verlängerung der Geltungsdauer der Demobilmachungs⸗ verordnungen bis zum 31. März 1923 zu.
„Der Hauptausschuß des preußischen Landtags beriet am Donnerstagabend, wie das „Nachrichtenbüro des Ver⸗ eins deutscher Zeitungsverleger“ berichtet, über den Antrag des Abg. Dr. Porsch (Ztr.), dem Landtag alsbald Vorschläge zu unterbreiten, durch die die Presse in Preußen vor dem ihr drohenden Zusammenbruch bewahrt wird, wobei besonders zu prüfen wäre, ob dieser Zweck durch Maßnahmen erreicht werden kann, wie sie in Baden getroffen worden sind. Zu diesem Antrag war der weitere Antrag des Abg. Dr. Schwering (Str.) eingegangen, der Ausschuß wolle beschließen: 1. sofortige Bereitstellung von Staatsmitteln, aus denen Zeitungen Kredit zur Bezahlung des Druckyvapiers gewährt wird, 2. Sicherstellung ausreichender Pavierholzmengen seitens der Staatsforsten zu angemessenen Preisen, 3. bei der Reichsregierung durch das Staatsministerium dahin zu wirken, daß der Papierpreis amtlich festgesetzt wird, 4. Erleichterungen auf steuerlichem Gebiete zu gewähren, 5. Detari⸗ fierung des Zeitungsdruckpaviers aus Klasse B nach Klasse D, 6. diese Erleichterungen auch der Fachpresse zu gewähren. Ein gemeinsamer Antrag der bürgerlichen Parteien und der Sozial⸗ demokraten forderte, daß auf die durch besondere Gesetze des Reichs oder der Länder der Presse gewährte Vergünstigungen nur die Verlage Anspruch haben, die die zwischen den Organisationen der Verleger und der Redakteure abgeschlossenen Tarife für Redakteure und Mitarbeiter einhalten. Ein Antrag der Abgeordneten Dr. Pinkerneil und Buchhorn (D. Pp.) verlangte, daß die in dem Antrag Schwering beantragten Unter⸗ stützungen und Erleichterungen auch den politischen Zeitschriften zugute kommen sollen. Ferner lag der Antrag des Abg. Grafen zu Stolberg⸗Wernigerode (D. Vp) vor, guf die Reichs⸗ regierung dahin einzuwirken, daß die Staatsforsten ausreichende
apierholzmengen zu angemessenen Preisen zur Verfügung stellen. Nachdem Abg. S 8 (Zentr.) als Berichterstatter hatte, stellte Abg. Baecker⸗Berlin (D. Nat.) für eine sachgemäße Hilfe für die Presse zwei Ziele auf: 1. Wegfall aller besonderen Er⸗ schwerungen, wie Inseratensteuer, 2. Vergünstigungen vor allem auf dem Gebiet der Post⸗ und Bahntarife. Der Redner empfahl ins⸗ besondere die Annahme des von den bürgerlichen Parteien und von der Scozialdemokratie gemeinsam gestellten Antrags. Der Not der geistigen Arbeit innerhalb der allgemeinen Not der Zeitungen abzuhelfen, sei ein öffentliches Interesse ersten Ranges. Ein Regierungsvertreter äußerte sich wohlwollend, erklärte jedoch, daß der Finanzminister sich erst äußern müsse. Er sprach sich im allgemeinen dahin aus, daß nach seiner Ansicht auf dem Papier⸗ markt Wucher getrieben werde. Der Abg. Buchhorn (D. Vy.) schloß sich in der Hauptsache den Ausführungen des Abg. Baecker an. Abg. Bartelt (Soz.) sprach sich gleichfalls in diesem Sinne aus. Der Vertreter des Finanzministeriums Dr. Jöhlinger wies darauf hin, daß die Verhältnisse bei uns doch anders lägen als in Baden und Württemberg, wo die Regierung bereits eine Unter⸗ stützung habe eintreten lassen. Viele Zeitungen, die in Preußen erscheinen, wie in Köln, Frankfurt und Berlin, seien ja nicht spezifisch preußische Zeitungen, vielmehr deutsche und Weltblätter. Es sei also nicht richtig, wenn Preußen allein herangezogen werde, vielmehr kämen Reichsmittel in Frage. Abg. Hausschild (Soz.) beantragte eine Abänderung des gemeinsamen Antrags dahin, daß auf Vergünstigungen nur die Verlage Anspruch haben sollen, welche die für Redakteure und Mitarbeiter sowie die für das technische und kaufmännische Personal abgeschlossenen Tarifverträge erfüllen. Abg. von Papen (Zentr.) bat, die kommunulen und die Privat⸗ waldungen herauszulassen. Abg. Hoff (Dem.) trat für die Be⸗ rücksichtigung der Fachpresse ein. Der Oberlandforstmeister erhob Bedenken gegen den Antrag Stolberg.
Annahme fand der gemeinsame Antrag der bürgerlichen Parteien und der Sozialdemokraten mit der vom Abg. Hauschild be⸗ antragten Abänderung. Die übrigen Anträge waren damit erledigt. Bei der Abstimmung wurde ferner der Antrag Schwering mit einigen Aenderungen angenommen. Nach diesen Aenderungen sollen Staatsmittel außer Zeitungen auch Fachzeitschriften zur Verfügung gestellt werden und die Detarifierung des Zeitungsdruckpapiers aus Klasse B nach Klasse D zu den halben Sätzen der ermäßigten Stück⸗ gutklasse erfolgen.
.Untersuchungssachen.
.Aufgebote Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. .Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
——
Offentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 80 ℳ
6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtzanwälten
8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.
9. Bankausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.
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☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. ☚
[78799]
1) Untersuchungs⸗ sachen.
[78793] — ZePg. 1 In der Strafsache gegen den Ingenieur Ewald Franz wegen Sittlichkeitsver⸗ (78800] brechens wird der Beschluß vom 4. Ok⸗ tober 1922, betreffend die Beschlagnahme des Vermögens des Angeschuldigten auf⸗ gehoben, nachdem der Grund der Be⸗ schlagnahme weggefallen ist. Berlin, den 16. Oktober 1922. Landgericht 111. Straskammer V. Ehrecke. Schmalbruch.
Goldrente sind ermittelt.
sind ermittelt.
[78801] Erledigung.
[78794] Beschluß.
Der Schütze Otto Liese der 1. Kom⸗ mittelt. pagnie des Infanterieregiments 8 in Frank⸗ furt a. O., geboren am 1. in Alt Grimnitz, Kreis Angermünde, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wird für fahnen⸗ flüchtig ertlärt.
Franl surt a. O., den 19. Angust 1921.
Das Landgeri t. Ferienstta aͤmmer.
Rothe. Wittke. Witte. [78795]
Für fabnenflüchtig werden erklärt:
1 — D 581/22 der am 7. 1. 1903 in Kuppingen, O.⸗v. Derrenberga Kanonier der 7. Baftr. Art.⸗Negt. 5 in Dividende. Ludwigsburg Karl Götz,
[78802]
[79246]
in Mühlhausen i. Elsaß geborene Reiter 78803] der 3. Eskadron Reiterregiment 18 in—Wie Ludwigsburg Renatus Dreyfuß,
3. — D 622/22 — der am 4. 8. 1901 5 O.⸗A. Urach, keiter der 1. Eskadron Reiterregiment 18 r 95 in Ludwigsburg Gottlob Veit. XII 2538/22.) [78804]
Das Amtsgericht. Aufgebot.
178796]
Der Heizergefreite Richard Paul Her⸗ mann Bratke von der Stabskompagnie II. Abteilung, Nordsee in Wilhelmshaven, geb. am 8† 3. Mai 1899 in Mallwitz, Kreis Sporttau, d. wird für fahnenflüchtig erklärt. gerannt Heink in
Oldenburg, den 13. Oktober 1922.
Das Landgericht. Strafkammer I.
2) Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundsachen,
arbeiter Mönau,
Hanske in Mortka,
seiner Ehefrau,
Erledigung. Die im Reichsanzeiger 190 der vom 26. 8. gesperrten Fl. 5000 4 % Ungar. Nebensparkasse Wittichenau, 1 8 zu 4 des Briefes über die für ihn im und 9 der Verordnung über Familien⸗ Todeserklärung erfolgen wird. Berlin, den 18. 10. 1922. (Wp. 259/22.) Grundbuche von Wartha Blatt 52 in güter vom 30. Dezember 1922 hiermit velche Auskufft “ oder Tod des Der Polizeipräsident. Abteilung IV. C.⸗D. Abt. III Nr. 3 eingetragene Grundschuld bestätigt.
hs Breslau, den 6. Oktober 1922. Das Auflösungsamt für Familiengüter.
„Aufgebot.
Die ledige Iva Damm in Wittstock, Landessiechenhaus, Rechtsanwalt H. Liebenwalde, “ 10, hat Schwester, die verschollene Marie Therese b . Bäülbelmie Damue, geboren am 15. Uk. Todeserklärung des untenbezeichneten Ver⸗ tober 1854 in Berlin, zuletzt wohnhaft 2.8
m Berlin, zuletzt n sder hiesige Rechtsanwalt Dr. Ernst Leopold gewesen “ 34 bei Treue, Framhein, wird ein Aufgebot dahin erlassen: ersc wird aufgefordert, sich S Frau Marie Golsch, geb. spätestens in dem auf Hambergh lae 1Sogh
1923, Vormittags 11 Uhr, vor dem
unterzeichneten Gericht,
straße 13/14, 3 Stock, Zimmer 102/104,
vom 5. 10. gesperrten ℳ 5000 Sachsen⸗ buche von Mortka Blatt 25 in Abt. III iüt a axtt Aufgebotstermine zu melden, 1893 von Hamburg nach Südamerika aus⸗
werk Licht⸗ u. Kraft.⸗Aktien sind ermittelt wegrlgeghe 1 n 2 2 5s 0* 558 ro † 9 soj 5 & — -sX.
Berlin, den 18. 10. 1922. (Wp. 293/22.) Johann und George Dunko eingetragenen Leben oder Tod der Verschollenen zu er⸗ falls aber seit dem Jahre 1910 verschollen teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, im Aufgebotstermin dem Ge⸗
Erledigung. Die im Reichsanzeiger 213 Br5 G 9 J vom 22. September gesperrten ℳ 4800 “
ige. Aktienges. für Pappenfabrikation⸗Akt. Wolfgang und Frau Marie Schneider,
Berlin, den 18. 10. 1922 (Wp. 279/22.) Sn Der Polizeipräsident. Abteilung 1V. E.⸗D. “
211 20. 9 Se 1n ser eeciger vom 20. 9. gesperrte Meurer Spritz⸗ Metall⸗Aktie Nr. 9615 zu 1000 ℳ ist er⸗ 2400 ℳ,
Berlin, den 18.10.1922. (Wp. 276/22.) Januar 1898 Der Polizeipräsident. Abteilung IV. E.⸗D.
Erledigung. Die im Reichsanzeiger 224 Der Polizeipräsident. Abteilung IV. E.⸗D.
geborene Kühlhallen⸗Akt. Nr. 2192 mit laufen der “ Hypotheken von 40 Talern und
Berlin, den 19.10. 1922. (Wp. 303/22.) 2 — X 583/22 — der am 1. 12. 1900 Der Polizeipräsident. Abteilung IV. E.⸗D.
Wiedergefunden haben sich die in X“ .
diesem Vergefnt os 19. e. etnent getragene Hypolhek von 200 Talern, d. J. ausgeschriebenen drei geborene Meyer⸗Kaufm. Textilwerke usw.
Ludwigsburg, den 16. Oktober 1922 Die Kriminalpolizei. Leipzig.
9. der Postsekretär und 215 Talern, Albert Sieber in Bautzen, als Vormund 10. die Witwe Marie buche von Schwarzkollm Schain, geb. Schliewin, in Geierswalde, Abt.
Oberlausitzer
von 300 ℳ,5 zu 5 der Gläubiger der im Grundhuche
(78806]
Matthäus Wolfgang, Christianne
verw. gew. Wolsgang, eingetragenen
zu 6 des Briefes über die im Grund⸗ buche von Neida bei Lohsa Blatt 1 Abt. III Nr. 3 für den Wirtschaftsgehilfen Karl Schelling eingetragene Hypothek von
zu 7 des Briefes über die im Grund⸗ uür tot, zu buche von Burghammer Blatt 11 Abt. III Verschollene Nr. 5 für Schwausch, 60 Talern,
zu 8 der Gläubiger der im Grund⸗
eingetragene Hypothek von
Kr. 4 für die Geschwister Marie, Andreas,
Hypothek. von 25 Talern, zu 9 die Teilbriefe über die im Grund⸗
buche von Hoyerswerda Stadt Blatt 221 spätestens
2
zu 16 des Briefes über die im Grund⸗ buche von Großpartwitz Blatt 103 in Abt. III Nr. 1 für den
78807]
9 Aktien der buche von Wittichenau Stadt Blatt 169 zu erklären
Topolinski eingetragene Hypothek von auf Montag, 149 Talern,
zu 12 des Briefes über die im Grund⸗ zeichneten
Nachbenannte: 1. der Arbeiter Matthes buche von Burg Blatt 30 in Abt. III gebotstermine Humpack in Großpartwitz, 2. der Fabrik⸗ unter Nr. 6c für die Antragstellerin ein⸗ die Todeserklärung erfolgen b Fiegeh 88 getragene Hypothek von 1200 ℳ, SJC⸗e “ 3. der Wirtschaft besitzer Peter Schifssstammdivision der Bodling in Teichhäusern bei Rächelwitz Briefes 4. der Arbeiter Johann Dubrau Wartha, Magdalena Krautschik, geb. Mutschischk, in Hypothek von 150 ℳ, Bröthen, 6. die Erben des am 31. August 1917 gefallenen Wirtschaftsgehilten Karl von Schelling aus Neida bei Lobsa, Witwe Therese geb. ng⸗ ““ n 1 b die Witwe Auguste Paulick, geb. Golsch, Blatt? t. Nr. ür dieselben 2 8 1 vve. 2 8 „ - p 1 u“ 6.. 3se 1 . udwigshafen a. Rh., wohnhaft in Mann⸗ Nr. 5, anberaumten Aufgebotstermine zu in Burghammer, 8. der Arbeiter Johann eingetragenen Hypotheken von 20 Talern heim B. 6. 24, hat’ beantragt, den ver⸗ melden, widrigenfalls die Todeseeklärung 8 schollenen Tapezier Karl Müller, geboren folgen wird. am 27. Januar 1880 in Wertheim, zuletzt Leben oder wohnhaft in Freiburg, für tot zu erklären. Der erteilen ve bezeichnete Verschollene wird aufgesordert, forderung, spätestens im Aufgebolstermine
über die im Grundbuche von ergeht
5. Frau den Häusler Hans Koar eingetragene machen zu 14 der Gläubiger der im Grundbuche Kühnicht Blatt 11 in Abt. III.
7. die Nr. 10 für den Erbpächter des Vorwerks (78808]
zu 15 des Briefes über die im Grund⸗ Blatt 160 in
III Nr. 1 für den Auszügler
zu 3 seines Sparkassenbuchs Nr. 2805 des Fideikommisses regelnde und die Provinzialsparkasse stiftungsmäßigen Bestimmungen ändernde unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ Familienschluß auf Grund von § 22 gevotstermin zu melden, widrigenfalls die
wird. An alle,
Abhauden gekommen: Markt⸗ u. in Abt. I11 Nr. 1 für Elise Friedo ein⸗ het. eie. ss es ⸗ Abteilung 81 gebotstermin, Ziviljustizgebäude, Sieveking⸗ A 2 . „ 2à 2
den 11. Oktober 1922. Aufgebot.
Der Oberlehrer a. D. Johannes Mayer hältniffe, welche sich nach den deutschen Auszügler in Pfauhausen, Matthes Metaschk in Geierswalde ein⸗ schollenen, om 22 April 1850 in Rohr⸗ für das im Inlande befindliche Vermögen — 1, dorf geborenen Johann Bavptist Mayer, erfolgen wird. zu 11 des Briefes über die im Grund⸗ zuletzt wohnhaft in Erolzheim, für tot Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ (Kr.⸗R. 8' 1 Blatt 8 Deerr bezeichnete Verschollene schollenen zu erteilen vermögen, hiermit
in Abt. 11I Nr. 7 für den Viehhändler wird aufgefordert, sich spätestens in dem aufgefordert, dem Amtsgerichte in Ham⸗
alle, welche Auskunft über Leben oder Tod 78811 zu 13 der Gläubiger und eines etwaigen des Verschollenen (78811] — die Aufforderung, Zeißig Blatt 68 in Abt. III Nr. 5 für Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu
Biberach, den 16. Oktober 1922. Das Amtsgericht. Amtsrichter Dettinger.
1923, Vormittags 10 Uhr, vor dem
An alle,
Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht
die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗
termine dem Gericht Anzeige zu machen.
Garding, den 14. Oktober 1922. Das Amtsgericht.
vertreten “ (78810] Aufgebot.
beankragt ihre .Das Amtsgericht in Hamburg hat heute g.. beschlossen: In Sachen, betreffend die
schollenen, Antragsteller: dessen Pfleger,
D' 2 † 8 1 2 Fes Die bezeichnete I. Es wird der am 10. Juni 1865 zu
des Arbeitsmanns Hinrich Nicolaus Burmester und dessen Ehefrau, Anna Catharina geb. Subbe, geborene Zimmermann Peter Wilhelm Amandus Burmester, welcher im Jahre
ven 8. Mai
Neue Friedrich⸗
welche Auskauͤnft Üüber gewandert und seit dem Jahre 1907 jeden⸗ ist, hiermit aufgefordert, sich spätestens in dem auf Freitag, den 27. April 1923, Vormittags 11 i Uhr, anberaumten Auf⸗
platz, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 144, zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung mit Wirkung für diejenigen Rechtsver⸗ hat beantragt, den ver⸗ Gesetzen bestimmen, sowie mit Wirkung 2. Es werden alle, welche Aufgebotssachen,
den 30. April 1923, burg, Abteilung für
Nachmittags 3 Uhr, vor dem unter⸗ spätestens im Aufgebotstermine Anzeige Gericht zu melden,
anberaumten Auf⸗ zu machen. widrigenfalls Hamburg, den 8. August 1922. wird. An Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
Aufgebot.
Der Kaufmann Friedrich Liehsmann in Bad Lauterberg i. H. hat beantragt, den verschollenen Töpfer Eduard Gatter⸗ mann, zuletzt wohnhaft in Bad Lauter⸗ berg i. H., für tot zu erklären. Der be⸗ zeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Freitag, der 11. Mai 1923, Vormittags 10 Uhr,
zu erteilen vermögen, spätestens im
Der Gewerbelehrer Emil Müller in vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer
An alle, welche Auskunft über Tod des Verschollenen zu vermögen, ergeht die Auf⸗
8 Zustellungen U. dergl. 11. der Maurer August Kretschmer in Matthes Niemz eingetragene Hypothek sich spätestens in dem auf Donnerstag, den dem Gericht Anzeige zu machen.
Aufgebot.
„Alianz“ in Berlin W. 8 hat das Auf⸗ in Großzeißig, gebot der nachstehend aufgeführten fünf Dutschmann in Kühnicht,
91 888, Der Inhaber
sowie Talons beantragt.
Gericht anberaumten
seine Rechte anzumelden und die Urkunden eingetragenen Hypothek von 450 ℳ,
zu 2 der Gläubiger der im Grundbuche III Nr. 2 brockschen Fideikommisses Pläswitz St. Peter, für tot zu erklären. wird der in der Verhandlung vom 29. Sep⸗ zeichnete Verschollene wird aufgefordert,
vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗
erklärung der Urkunden erfolgen wird. von Mönau Bl. 31 Abt. Eschweiler, den 19. September 1922. und 4 für Anna Bluth, geb. Pech, ein⸗
Das Amtsgericht. getragenen 100 Talern,
Wittichenau, 12. die Witwe Anna Schulze, von 1500 ℳ. geb. Kliemann, in Jessen, Kreis Sprem⸗ aber Die Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft berg, 13. der LI b ten enbes „ die dT . ö 4. der Häusler Matthes thekenposten werden aufgefordert, spätestens n 5 8 nann K 15. der Halb⸗ in dem auf den 30. Dezember 1922, EE1““ Pü an Aktien des Eschweiler Bergwerks⸗Vereins bauer Christian Niemz in Schwarzkollm, Vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Verschollenen zu Rtellen vermoͤgen bt lautend auf vertreten zu 1 und 11 durch Rechtsanwalt Gerichte 1 8 81—a1e 8 Hg eee 1200 ℳ, Nr. 983, 15 938, 35 679, 35 680 Weckwerth, hier, zu 2, 4, 14 durch Rechts⸗ Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden E“ Gericht lautend auf je 100 Taler, nebst Divi⸗ anwalt Wegrich, hier, zu 5. 10, 13 durch und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls erWi. Fer. g dendenscheinen für 1918/19 bis 1920/21 Rechtsanwalt Dr. Noack, hier, zu 6, 7, 8, ihre Ausschließung mit ihren Rechten und 12, 15 durch Rechtsanwalt Justizrat Hilde⸗ die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen brand, hier, haben das Aufgebot beantragt wird.
zu 1 der Gläubiger der im Grundbuche
Zimmer Nr. 79,
[78809] Hoyerswerda, den 31. Juli 1922. Das Amtsgericht..
[78805] Beschluß.
tember 1922 verlautbarte, die Auflösung!] sich spätestens
; 3. Mai 1923, Vormittags 8 ½ Uhr, vor Die Inhaber der aufgebotenen Urkunden dem unterzeichneten Gericht anberaumten
Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls (78812]
anberaumten die Aufforderung, pätestens im Aufgebots⸗
Freiburg, den 10. Oktober 1922. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 4. Aufge bot.
Der Arbeiter vertreten durch Rechtsanwalt Franck in Gr. Goldbach, Kr. Tönning, hat beantragt, den verschollenen Matrose Georg Arndt, geb. 6 8 Arbeiter Jacob Christoffer Berlin, geb. 1890 hier, zuletzt wohnhaft in Königs⸗ In Sachen des Freiherr von Bubden⸗ am 8. April 1878, zuletzt wohnhaft in berg i. Pr., für tot zu erklären. Die
Herzberg a. H., den 4. Oktober 1922
Das Amtsgericht. 88 8 8
m Namen des Volkes!
1. er Polizeibetriebsassistent Franz Langhans II., hier, Brandenburger Straße 12, als Nachlaßpfleger, 2. die verwitwete Frau Kaufmann Lina Arndt, geb. Hoffmann, hier, Pobether Weg 5, als Mutter, haben beantragt, die Ver⸗ 1 1 schollenen: zu 1 Kaufmann August ans Berlin in Tönning, Petersen, geb. 20. Oktober 1875 in Wehlau, zu 2 Juni
Anzeige zu machen.
Der be⸗ bezeichneten Verschollenen werden auf⸗ efordert, sich spätestens in dem auf den 5. Mai 1923, Vormittags 10 Uhr,
dem auf den 8. Mai