1922 / 243 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Oct 1922 18:00:01 GMT) scan diff

soweit es aus Grundgehalt oder Grundvergütung und an⸗ rechnungsfähigem Ortszuschlag bestand, entfallen würde.

4) Die Frauenbeihilfe 18 Abs. 3) erhalten die ver⸗ heirateten und verwitweten männlichen Wartegeld⸗ und Ruhe⸗ gehaltsempfänger bis zur ancerweitigen Festsetzung durch den Staatshaushaltsplan oder durch besonderes Gesetz als be⸗ sonderen Versorgungszuschlag in derselben Höhe und nach denselben Grundsatzen wie die im Dienst befindlichen Staats⸗ beamten.

(5) Aendern sich später Art und Höhe des Ausgleichs⸗ zuschlagssatzes für die Beamten im Dienst, so ist auch der Versorgungszuschlag für die Ruhegehaltse vipfänger Wartegeld⸗ empfänger und Witwen entsprechend neu zu berechnen.

(6) Ruhegehalts⸗, Wartegeldempfänger und Witwen, die im Reichs⸗, Staats⸗ oder Gemeindedienst oder im Dienste eines der Länder Teuerungs⸗ oder Ausgleichszuschläge der im Dienst befindlichen Beamten, Lohnangestellten, Lohnempfänger, Ruhe⸗ gehalts⸗, Wartegeldempfänger oder Witwen beziehen oder er⸗ dient haben, werden nur insoweit berücksichtigt, als diese Be⸗ züge hinter dem Versorguungszuschlag zurückbleiben.

(7) Sofern das Ruhegehalt, Wartegeld oder Witwengeld nach den Vorschriften über das Nuhen der Versorgungsbezüge teilweise ruht, wird jedoch der Versorgungszuschlag von dem nichtruhenden Teil gewährt; falls den Beamten im Dienst neben dem allgemeinen Ausgleichszuschlag ein weiterer Aus⸗ gleichszuschlag von einem gewissen Teil des Diensteinkommens ewährt wird, wird dieser von dem nichtruhenden Teil des

Kuhegehalts., Wartegeldes oder Witwengeldes nur insoweit gewährt, als ihn der Versorgungsberechtigte nicht von seinen sonstigen Bezügen bereits voll erhält.

(8) Der Monatsbetrag des Versorgungszuschlags ist auf volle Mark nach oben abzurunden.

C. Im § 27 1 des Gesetzes, betreffend die Zahlung der Beamtenbesoldungen und des Gnadenvierteljahrs, vom 7. März 1908. Gesetzsamml. S. 335) ist am Schluß als Abf 3 hinzuzufügen:

Alle Zahlungen sind auf volle Markbeträge nach oben abzu⸗ runden.

XI. In der Anlage 1 (Besoldungsordnung für die planmäßigen unmittelbaren Staatsbeamten) werden die Grungehaltssätze in den Abschnitten I, II und III wie folgt geändert:

I. Aufsteigende Gehälter. A. Gehälter mit festen Grundgehaltsfätzen. Grupve 1: 9700 10 100 10 500 10 900 11 300 11 700 12 100 12 500 12 800 monatlich, Gruppe 2: 10 600 11 100 11 600 12 100 12 500 12 900 13 300 13 700 14 100 monatlich, Gruppe 3: 11 700 12 200 12 700 13 200 13 700 14 280 14 700 15 100 15 500 monatlich, Gruppe 4: 12 800 13 400 4 000 14 500 15 000 15 500 16 000 16 500 000 monatlich, Gruppe 5: 14 100 14 700 15 900 16 500 17 100 17 700 18 200 monatlich, Gruppe 6: 15 400 16 100 17 500 18 100 18 700 19 300 19 900 1 monatlich, Gruppe 7: 17 300 18 100 8 800 19 500 20 200 20 900 21 600 22 300 23 000 monatlich, Gruppe 8: 19 600 20 500 21 400 22 300 23 200 24 100 25 000 25 900 monallich, 24 800 25 900

6 800 20 500

Gruppe 9: 21 500 22 600 23 700 27 000 28 100 29 100 monatlich Gruppe 10: 24 400 25 800 27 200 28 600 30 000 31 400 32 700 34 000 monatlich, Gruppe 11: 27 500 29 300 31 100 32 800 34 500 36 200 37 900 39 600 monatlich, Gruppe 12: 32 500 35 000 37 500 40 000 42 500 45 000 47 500 monatllich, Gruppe 13: 42 000 47 000 52 000 57 000 62 000 monatlich. B. Gehälter mit Mindestgrundgehaltssätzen. a) für die Zeit vom 1. April 1922 bis 30. Sep⸗ tember 1922: „Mindestgrundgehaltssätze jährlich: 18 000 19,100 20 200 21 300 22 400 23 500 24 500 25 500 ℳ, Mindestgrundgehaltssätze jährlich: 19 500 20 600 21 700 22 800 23 900 25 000 26 000 27 000 ℳ. In der Anmerkung zu Gruppe 1 und 2 ist an die Stelle der Zahlen „27 000“ und „29 000“ zu setzen: „28 000“ und „29 500“. b) für die Zeit vom 1l. Oktober 1922 ab: 1. Mindestgrundgehaltssätze monatlich: 15 200 17 18 000 18 700 19 400

16 600 17 300 17 000 17 800

20 000 ℳ, .Mindestgrundgehaltssätze 8 20 600 21 300

18 500 19 200 22 000 ℳ, 43 000 monatlich im Durchschnitt. Mindestgrundgehalissätze monatlich: 31 000 33 000 35 000 37 000 39 000 41 000 43 000 45 000 ℳ, in besonderen Einzelfällen bis zu 56 000 ℳ, 54 000 monatlich im Durchschnitt. Mindestgrundgehaltssätze monatlich: 39 000 42 000 45 000 48 000 50 000 52 000 54 000 56 000 ℳ, in besonderen Einzelfällen bis zu 62 000 ℳ, 57 000 monatlich im Durchschnitt. Mindestarundgehaltssätze monatlich: 42 500 46 000 49 500 53 000 56 000 59 000 62 000 ℳ, in bbesonderen Einzelfällen bis zu 64 000 ℳ. Die Anmerkung zu Gruppe 1 und 2 erhält folgende Fassung: Zu den Mindestgrundgehaltssätzen kann ein ausgleichs⸗ zuschlagsfähiger Ergänzungsbetrag von durchschnittlich monatlich 3000 für jede Stelle mit der Maßgabe gewährt werden, daß das Gesamtgrundgehalt des einzelnen Stelleninhabers bei 1: 23 000 ℳ, bei 2: 25 000 monatlich nicht über⸗ steigen darf. 8 Als Anmerkung zu Gruppe 3 und 4 tritt hinzu: 1 3 Von der Gewährung von Alterszulagen sind diejenigen Professoren ausgenommen, welche mit ihrem Einverständnis vom Halten der Vorlesungen enthunden sind, oder bei denen nach Entscheidung des Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nicht⸗ richterliche Beamte in den Ruhestand versetzt werden können.

II. Einzelgehälter. Gruppe I.. . 62 000 monatlich, . 70 000 III . 81 000 INM .108 500 W 8 . 140 000

15 900

monatlich: 19 9900

9

9 2 2

XIa. Den Schlußbemerkungen zu Anlage 1 wird im Ab⸗

schnitt A, Anfwandsentschädigungen, folgende Ziffer 4 angefügt;

Im übrigen dürfen Aufwandsentschädigungen C. B. für Nachtdienst) nur insoweit gezahlt oder bewilligt werden, als der Staatshaushaltsplan dies bestimmt oder besonders Mittel dazu zur Verfügung stellt.

NIlIlI. Die Schlußbemerkungen zu Anlage 1 werden in Ab⸗ schnitt O Nebenbezüge wie folgt geändert:

1. In Ziffer 5 b und 5c° sind die Zahlen 5000“ und „3000“ durch die Zahlen .38 400“ und „34 800⸗ zu ersetzen. und es ist zweimal hinter ℳ“ das Wort jährlich“ einzufügen.

2. In Ziffer 7 werden die Zahlen „1200 *, „800“„ und „600“ durch die Zahlen „3600“, „2400“ und „1800“ ersetzt.

8. Ziffer 8 erhält folgende Fassung:

v116““ 8 1“

Bei der Verwaltung des Ministeriums für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, bei der Berg⸗, Hütten⸗ und Salinen⸗ verwaltung, bei der landwirtschaftlichen Verwaltung und bei der Forstverwaltung erhalten die Professoren und Abteilungs⸗ voorsteher an den wissenschaftlichen Hochschulen sowie die Direktoren der Forstakademien einen Anteil an den für ihre Vporlesungen eingehenden Unter richtshonoraren. Die Höhe dieses Anteils sowie die den Professoren und den Abteilungs⸗ vorstehern zu gewährleistende Mindesteinnahme an Unterrichts⸗ honorar, ferner die Höhe der den Rektoren der wissenschaft⸗ lichen Hochschulen und dem Rektor der Akademie in Brauns⸗ boerg zu gewährenden Amtsvergütung wird durch die Fach⸗ minister im Einvernehmen mit dem Finanzminister festgesetzt. 8 8 Diese Festsetzung kann den jeweiligen wirtschaftlichen Ver⸗ hältnissen entsprechend jederzeit geändert werden.

XIII. Die Anlage 2 (Ortszuschlag) erhält folgende Fassung: Der Ortszuschlag beträgt für planmäßige Beamte

1 bei einem Grundgehalt von monatlich. 5* über über über über über

Orten-/ bis 11 600 12 900 15 400 17 500 22 600 über der 11 600 bis bis bis bis bis 32 800

Orts⸗ 12 900 15 400 17 500 22 600] 32 800

klasse monatlich

A V2400 3000 3600 4200 4800 5400 6000 B 1800 2300 2700 3200 3600 4100 4500 9 1500 1900 2300 2600 3000 3400 3800 D 1200 1500 1800 2100 2400 2700 3000 F 900 1100 1400 2000 2300

1600 1800 XIV. Die Anlage 3

(Nachweisung der Dienstbezüge für die nichtplanmäßigen Staatsbeamten) wird wie folgt geändert:

1. sin hn Ueberschrift sind die Worte „Nachweisung der“ zu

treichen.

2. In Ziffer 1 fällt der Teil der Anlage nach den Worten „plan⸗ mäßig anhestellt wird“ fort. 3. In Ziffer 3 wird die Zahl „12 825“ durch die Zahl 10 070“ ersetzt und hinter „ℳ“ eingefügt „monatlich“.

(1) Die am 30. September 1922 im Dienst befindlichen plan⸗ mäßigen und nichtplanmäßigen Beamten werden mit ihrem bisherigen Besoldungs⸗ und Anwärterdienstalter in die neuen Dienstbezüge ein⸗ gewiesen

2) Ist ein Beamter mit Wirkung von einem Tage zwischen dem 30. September 1922 und dem Tage der Verkündung dieses Gesetzes in eine andere Besoldungsgruppe übergetreten, so erfolgt die Berech⸗ nung des Besoldungsdienstalters in der neuen Besoldungsgruppe nach Maßgabe der bisherigen Grundgehaltssätze, bei späterem Uebertritt nach Maßgabe der neuen Süätze. 8 8

Artikel II.

1. § 4 der Verordnung, betreffend die einstweilige Versetzung der unmittelbaren Staatsbeamten in den Ruhestand, vom 26. Februar 1919 (Gesetzsamml. S. 33) erhält folgende Fassung:

Der Monatsbetrag des Wartegeldes ist auf volle Mark nach oben abzurunden.

2. § 10 der Verordnung über die Versorgung der Hofbeamten und ihrer Hinterbliebenen vom 10. März 1919 (Gesetzsamml. S. 45) wird wie folgt geändert:

Der Monatsbetrag des Wartegeldes ist auf volle Mark nach oben abzurunden.

3. § 9 des Gesetzes, betreffend die Pensionierung der unmittel⸗ baren Staatsbeamten, vom 27. März 1872 (Gesetzsamml. S. 268) wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Der Monatsbetrag des Ruhegehalts ist auf volle Mark nach oben abzurunden⸗

4. § 8 Abs. 3 des Gesetzes, betreffend die Fürsorge für die Witwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten, vom 20 Mai 1882 /27. Mai 1907 ssifergerpene S. 298, 299) in der Fassung des Gesetzes vom 19. April 1922 (Gesetzsamml. S. 83) lautet künftig

wie folgt: Der Monatsbetrag des Witwengeldes ist auf volle Mark nach oben abzurunden. 1 5. § 9 Abs. 2 desselben Gesetzes in der Fassung des Gesetzes 9. April 1922 (Gesetzsamml. S. 83) erhält folgenden Wortlaut: Der Monatsbetrag des Waisengeldes ist auf volle Mark ach oben abzurunden.

Artikel III.

Im § 1 und 2 des Gesetzes über die Gewährung von Wirt⸗ schaftsbeihilfen an unmittelbare Staatsbeamte und Lehrpersonen vom 18. März 1922 (Gesetzsamml. S. 63) werden die Worte „widerruf⸗ liche Wirtschaftsbeihilfen“ dreimal ersetzt durch die Worte „örtliche Sonderzuschläge“.

Artikel IV.

Das Gesetz, betreffend die Fürsorge für die Witwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten, vom 20. Mai 1882/27. Mai 1907 (Gesetzsamml. S. 298, 299) wird wie folgt geändert: In § 8 Abs. 1 ist an Stelle von „vierzig vom Hundert“ zu setzen: „sechzig vom Hundert“.

Artikel V.

Das Gesetz, betreffend die Fürsorge für Beamte infolge von Betriebsunfällen, in der Fassung des Gesetzes vom 2. Juni 1902 (Gesetzsamml. S. 153), wird wie folgt geändert:

I. In § 2 Nr. I sind die Worte „jedoch mindestens fünfzig

Mark“ zu streichen.

II. Im § 2 Nr. 2a ist an Stelle von „zweihundertsechzehn Mark“ und „dreitausend Mark“ sowie „einhundertsechzig Mark“ und eintausendsechsbundert Mark“ zu setzen: „3000 ℳ“ und 25 000 monatlich“ sowie „1000 ℳ“ und „10 000

monatlich“. Im § 2 Nr. 2b und c ist an Stelle von „einhundertund⸗ sechzig Mark“ und „eintausendsechshundert Mark' zu setzen: „1000 und 10 000 monatlich“. IV. § 4 Abs. 3 erhält folgende Fassung: Die Vorschriften der Reichsversicherungsordnung, wonach bei Bemessung der Unfallrente der Jahresarbeitsverdienst nur zu einem Teil angerechnet wird, gelten entsprechend.

Artikel VI.

Mit Wirkung vom Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes sind die Bezüge der Ruhegehaltsempfänger, Wartegeldempfänger und Hinterbliebenen nach den Vorschriften dieses Gesetzes neu zu regeln. Das Beamtenaltruhegehaltsgeset vom 17. Dezember 1920 (Gesetz⸗ samml. 1921 S. 214) findet mit der Maßgabe Anwendung, daß an Stelle des 1. April 1920 der 1. Oktober 1922 und an die Stelle des Ortszuschlagsdurchschnitts der Satz der Ortsklasse B tritt.

Artikel VII.

Die neuen Säͤtze der Grundgehälter und Ortszuschläge werden der Berechnung der Ruhegehälter und Wartegelder nur mit der Maß⸗ gabe zugrunde gelegt, daß sich keine höheren Ruhegehälter und Warte⸗ gelder ergeben, als sie die in den dauernden oder einstweiligen Ruhe⸗ stand versetzten Reichsbeamten bei gleichem ruhegehaltsfähigen Dienst⸗ einkommen und gleicher ruhegehaltsfähiger Dienstzeit erhalten. Dasselbe gilt sinngemäß für die Hinterbliebenen.

Artikel VIII.

Die Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz erläßt der Finanzminister. Er ist insbesondere ermächtigt, zum Ausgleich von Härten Zuschüsse zum Versorgungszuschlag 23 des Beamten⸗ diensteinkommensgesetzes vom 17. Dezember 1920 Gesetzsamml. 1921 S. 135—) zu gewähren.

III.

.

Artikel IX. Der Finanzminister wird ermächtigt, das Gesetz über das Diens einkommen der unmittelbaren Staatsbeamten (Beamten⸗Dienst⸗ einkommensgesetz) vom 17. Dezember 1920 (Gesetzsamml. 1921 S. 135) einschließlich seiner Anlagen für die planmäßigen unmittelbaren Staatsbeamten in der durch die bisher ergangenen Abänderungsgesetze gegebenen Fassung durch die preußische Gesetzsammlung bekanntzugeben.

Artikel X.

Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 1 Abschnitt XI Unter⸗ abschnitt IBa mit Wirkung vom 1. Oktober 1922 in Kraft. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt Artikel I § 2 und 3 des Gesetzes über Aenderungen in der Beamtenbesoldung vom 19. April 1922 (Gesetz⸗ samml. S. 83) außer Kraft.

den 24. Oktober 1922. ““ Das Preußische Staatsministerium. 1 Braun. von Richter.

Berlin

BGeianininimech

betreffend Ungültigkeitserklärung eines Spreng-⸗

stofferlaubnisscheines.

Der dem Drogisten Erich Mauer in Schwiebus,

Markt, unterm 10. Februar d. J. I. 658 erteilte, bis 31. Januar 1923 gültige Sprengstofferlaubnisschein Nr. 1 wird zurückgenommen. Ersterer hat sein Geschäft veräußert.

Ferner hat sein Geschäftsführer Willi Stoll, welchem gleichfalls ein Erlaubnisschein ausgehändigt wurde, die Stellung gewechselt. 18

Züllichau, den 5. Oktober 1922.

Der Landrat. J. A.: Seifert, Regierungsassessor

Bekanntmachung. Auf Grund der §§ 1 und 2 der Bundesratsverordnung von

23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Per⸗

sonen vom Handel (-GBl. S. 603), wird dem Kaufmann Willy Bernstein in Oels, Gartenstraße, der Handel mit

Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art sowie jede mittelbare

oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel für das ganze Deutsche Reich untersagt. Oels t. Schl., den 24. Oktober 1922.

Der Vorsitzende des Kreisauschusses: Dr. Unckell.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Uebersicht über die Finanzgebarung des Reichs.

Vom 1. April 1922 bis 20. Okt.

1922

Vom 11. Okt. 1922 bis 20. Okt.

1922

Tausend Mark

Einnahme.

Allgemeine Finanzverwaltung: ¹) Steuern, Zölle, Abgaben, Gebühren (darunter Reichsnotopfer).. Schwebende Schulld .

Füunbierte Schulbd.... ...

Zwangsanlecbrhe.

Summe der Einnahme.

8 Ausgabe. Allgemeine Verwaltungsausgaben

Gegenrechnung der Einnahmen.. Fundierte Schuld ... Zinsen für die schwebende Zinsen für die fundierte Schuld .

2 260 271 579 2 723 349

61 788 8050404 609 763

1

2

unter

Schuld . 1 443 977 8 56 418 51 947 4683

8

17 318 221

Betriebsverwaltungen. ³) Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung: 66666 052 Deutsche Reichsbahn: Abhebungen aus der Reichs⸗

hauptkasse .15 248 085 Mithin: Abhebungen aus der Reichs⸗ 1 . 9 842 033

HFepgeee . 33 Summe der Ausgabe .61 789 501 404 610 348

Die schwebende Schuld betrug an dis⸗ 1 kontierten Schatzanweisungen am 10. Ok⸗ tober 192 . N489 722 8 Es traten hinzu 153 648 936 Es gingen ab 101 199 976

Mithin zu 52 448 960. 8 Ergibt .. . 542 171 827

Davon: a) mit dreimonatiger Laufzeit (bei der Reichsbank diskontiert). 528 186 847 b) sonstige, mit einer länge⸗ ren Laukzeit ausgegebene Schatzanweisungen 13 984 980.

Zur Beschaffung von ausländischen 8 Zahlung smitteln 8

für die Erfüllung des Friedensvertrags von

Versailles sind Papiermark aufgewendet worden] 5 334 527] 48 003 21 8

¹) Das tatsächliche Steuern⸗ usw. Aufkommen bis ein⸗ schließlich August 1922; von da ab das Aufkommen nach Abzug der von den Oberfinanz⸗ und Finanzkassen geleisteten Ausgaben, deren Höhe zwar jetzt noch nicht näber bekannt, immerhin aber recht be⸗ deutend ist. as tatsächliche Steuern⸗ usw. Aufkommen vom 1. Sep⸗ tember 1922 ab ist wesentlich höher als die Zahlen dieser Uebersicht.

2) Auch in der Berichtsdekade übersteigen die Ausgaben infolge der fortschreitenden Geldentwertung die Einnahmen um sehr hohe Beträge. Die Ausführung 31 Milliarden beansprucht. der Deutschen Reichsbahn aus der Reichshauptkasse mit 15 ¼ Milliarden, (zu vergleichen nachstehende Anmerkung 3); Ausgaben im Versorgungs⸗ wesen (3 ½¼ Milliarden); Besoldungsvorschüsse an die Länder und Ge⸗ meinden; höhere sächliche Unkosten der inneren Verwaltung infolge der starken Preissteigerung für alle Bedürfnisse. Diesen Steige⸗ rungen und zum Teil Vorgriffen steht ein aus der Geldentwertung ebenfalls zu erwartendes höheres Steueraufkommen gegenüber, das erst später in die Erscheinung treten kann.

³) Diese Angaben lassen einen Schluß auf das Wirtschaftsergebnis der Betriebsverwaltungen nicht zu; bei der Post umfassen sie auch fremde Einnahmen (z. B. Erlös aus Reichssteuermarken) und Aus⸗ gaben (z. B. Militärrenten). Die Abhebungen der Deutschen Reichsbahn sollen, soweit sie nicht zu Ausgaben des außerordentlichen Haushalts verwendet werden, im Laufe des Rechnungsjahres durch spätere Ablieferungen gedeckt warden.

1“

Erhöhung (um durchschnittlich

zurückverlangt werden.

9 066 006[131 649 752 (1615 9459) 52 448 960 270 236 662

50 447 073 338 950 299 2 961 396

45 380 432

des Friedensvertrags allein hat fast Ferner sind zu erwähnen die Abhebungen

8 1 8 1 1“ 8 I1.“ 8 ö

Der Reichsrat erklärte sich in seiner gestrigen öffent⸗ lichen Vollsitzung, die vom Minister des Innern Dr. Köster geleitet wurde, mit einer Anzahl von Gesetzen in der Fassung des Reichstags einverstanden. Auch von dem Reichstags⸗ beschluß über die Verlängerung der Amtsdauer des Reichspräsidenten bis Ende Juni 1925 nahm der Reichsrat Kenntnis, ohne Einspruch zu erheben.

Nach dem Bericht des „Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“ erklärte der Gesandte von Preger namens der baverischen Regierung, daß nach Ansicht seiner Regierung gegen die Verschiebung der vom Reichspräsidenten selbst verlangten Wahl ver⸗ fassungsrechtliche sowie außen⸗ und innenpolitische Bedenken bestünden. Bayern hätte gewünscht, daß die Wahl nicht über den Juni 1923 hinausgeschoben würde, es würdige aber die schwierige wirtschaftliche und politische Lage, und darum sehe Bayern davon ab, Einspruch gegen das Gesetz zu beantragen. Die gleiche Erklärung gab Graf Behr namens einiger Vertreter der preußischen Provinzen ab.

Auch mit den Beschlüssen des Reichstags zur Getreide⸗ umlage erklärte sich der Reichsrat einverstanden. Die Novelle zum Versicherungsgesetz für Angestellte wurde zur noch⸗ maligen Beratung an die Ausschüsse zurückverwiesen. Die Ver⸗ ordnung über die Erhöhung der Unterstützungen für Rentenempfänger der Invaliden⸗ und Angestellten⸗ versicherung wurde entsprechend den Beschlüssen des Volkswirtschaftsausschusses des Reichstags angenommen, aller⸗ dings mit einer Erklärung, worin der Reichsrat die Erwartung ausspricht, daß schleunigst eine Aenderung der Lastenverteilung bei Tragung der sozialen Kosten zwischen Reich, Ländern und Gemeinden erfolge. Zugestimmt wurde einer Aenderung des Postgesetzes dahin, daß die Ent⸗ schädigung für verlorene und zeschdigte Pakete auf 200 für das Pfund erhöht wird und für Einschreibesendungen auf 800 ℳ. Dem Postminister wurde die Ermächtigung gegeben, im Bedarfsfall künftig selbständig diese Sätze herauf⸗ oder herunterzuseten. Angenommen wurde ferner eine wesentliche 66 ¾ vH) der Sätze der Tage⸗ und Uebernachtungsgelder bei Dienst⸗ reisen von Reichsbeamten und eine Aenderung der Ver⸗ ordnung über die Abgeltung von Ansprüchen gegen das Reich vom 4. Dezember 1919. Vom Reich oder den Vertragsgegnern über das Maß der Abgeltungsverordnung zu⸗ gebilligte Abgeltungen können durch eine Bereicherungsklage Die dafür bestehende Frist, die schon einmal von zwei auf drei Jahre verlängert wurde, wird nun⸗ mehr um ein weiteres Jahr verlängert. Den von der Preußischen Landespfandbriefbank fu Berlin auszugebenden

b Hypothekenpfandbriefen wurde die Mündelsicherheit zuerkannt.

Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Steuer⸗ und Zollwesen, für Volkswirtschaft und für Rechts⸗ pflege hielten heute Sitzungen. 3

Die Ausfuhrmindestpreise für Zündschnüre sind geändert.

Näheres durch die Außenhandelsstelle Chemie in Berlin W. 10.

Preußischer Landtag.

181. Sitzung vom 25. Oktober 1922. Nachtrag. .“ Die zweite der Reden, die der Minister für Volkswohl⸗

fahrt Hirtsiefer bei der Fortsetzung der Aussprache zu der großen Anfrage der Deutschen Volkspartei über den Verkauf städtischen Hausbesitzes an Ausländer ge⸗

halten hat, hatte folgenden Wortlaut:

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Debatte über die große Anfrage Nr. 2930 sind ja außerordentlich viele Fragen behandelt worden, die vielleicht in einem etwas sehr losen Zusammen⸗ hang mit dem Verkauf von Häusern an Ausländer stehen. Trotzdem ich die große Anfrage an sich ja bereits beantwortet habe, sehe ich mich genötigt, doch einiges zu einer Reihe von Ausführungen zu sagen, die hier in der Debatte gemacht worden sind. Vor allem muß ich mich dagegen wehren, daß von gewisser Seite dieses Hauses immer und immer wieder versucht wird, den Eindruck zu erwecken, als wenn der Verkauf von Häusern an Ausländer auf die Wohnungs⸗ zwangswirtschaft zurückzuführen sei. (Sehr richtig!) Das ist doch nichts anderes als eine Folge der Dollarentwicklung (lebhafte Zu⸗ stimmung); denn sonst müßten ja nur Häuser von Ausländern gekauft werden; es werden aber nicht nur Häuser gekauft, sondern alle Sachwerte, die in Deutschland zu haben sind. (Sehr richtig!)

Es werden in den Läden alle Sachwerte gekauft; es werden Industrie⸗

papiere gekaufr. Sie können nehmen, was sie wollen. Nach allen Sachwerten, die in Deutschland zu bekommen sind, herrscht bei den Ausländern außerordentlich große Nachfrage. (Sehr richtig!) Der Beweis würde schlüssig sein, wenn eben die Ausländer sich nur auf die Hausgrundstücke werfen würden. Dann würde ich sagen: Ihre Beweisführung habe außerordentlich viel für sich. Weil das aber nicht der Fall ist, sondern weil die Ausländer sich auf alle Sach⸗ werte in Deutschland stürzen, kann doch wohl nicht die Wohnungszwangswirtschaft daran schuld sein, sondern es muß doch wohl vielmehr die Dollarentwicklung daran schuld sein (sehr richtig!), und ich darf aus den eigenen Ausführungen des Herrn Abgeordneten Ladendorff, daß gerade in den letzten Wochen der Verkauf an Ausländer außerordentlich groß gewesen sei, die Schlußfolgerung ziehen, daß auch gerade in den letzten Wochen die Geldentwertung außerordentlich ungewöhnlich gewesen ist (sehr tichtig!), so daß jedenfalls der Verkauf an Ausländer und die Dollar⸗ entwicklung in ursächlichem Zusammenhang miteinander stehen. (Sehr richtig; Zuruf.) Das Reichsmietengesetz besteht schon seit dem 1. Juli. (Zuruf.) Herr Kaufhold, am 1. Oktober ist es in Kraft getreten, es besteht schon so lange, wie ich sagte. Deswegen ist nicht mehr und nicht weniger verkauft worden als sonst auch. Ich bin⸗fest davon überzeugt, daß die Verfechter dieser Ideen mit der Behauptung doch nur einen anderen Zweck erreichen wollen, die Beseitigung der Zwangswirtschaft im Wohnungswesen. Das ist der letzte und tiefste Grund, und da steht ihre Haltung in sehr sonderbarem Widerspruch miteinander. Wenn es einerseits heißt, der Grund des Verkaufs an Ausländer ist nur in der Zwangswirtschaft zu suchen und anderer⸗ seits: wir wollen die Zwangswirtschaft gar nicht bescitigen, wir wollen auch einen Mieterschutz, aber einen anderen, als ihn das Wohlfahrts⸗ ministerium betreibt, so kann ich mir nicht helfen, dazwischen klafft ein ungeheurer Widerspruch. Sie sagen, das, was der Hausbesitzer nicht braucht ich zitiere wörtlich, was Herr Ladendorff gesagt hat —, das wollen wir gern zur Erbauung neuer Wobnungen bergeben Wie wollen Sie das denn ohne Mieterschutz erfassen, was der Hausbesitzer nicht braucht? Wenn wir die Miete genau so in die Geldentwertung hätten hineingleiten lassen wie alle übrigen Produkte G

v“ 1“ 1“ 1XX“ in Deutschland, dann bitte ich Sie: was wollen Sie noch für den

8

aufzutreiben sind.

Neubau von Wohnungen erfassen. Wollen Sie die Miete zu der durch die Geldentwertung geforderten Höhe hinaufklettern lassen und dazu eine Wohnungsbauabgabe erheben? Das ist so unsinnig, daß darüber nicht geredet zu werden braucht. (Zuruf des Abg. Laden⸗ dorff.) Ich weiß nicht, wie ich das machen soll. (Erneuter Zuruf des Abg. Ladendorff.) Auf die Zuschläge komme ich gleich, ich bitte Sie, einen Augenblick zu warten.

Ich darf für die Meinung, daß es wirklich nur die Dollar⸗ entwicklung ist, noch einen Zeugen anführen, der nicht so ohne weiteres abgewiesen werden kann, und zwar den verstorbenen Professor Eberstadt, der in einer englischen Fachzeitschrift einen Aufsatz über diese Dinge veröffentlicht hat und ebenfalls zu dem Ergebnis kommt: „Die Wohnungsfrage ist für uns eine Frage der fremden Zahlungsmittel.“ Ich glaube, daß dessen Urteil ebenso gewichtig ist wie die verschiedenen Zeugen, die sich Herr Ladendorff anzuführen erlaubte. Der beste Beweis dafür, daß es nicht an der Zwangswirtschaft liegen kann, ist, daß nicht nur Häuser in Deutschland von Ausländern gekauft werden, sondern alle Sachwerte, die überhaupt (Zuruf des Abgeordneten Ladendorff.)

Den Unterschied müssen Sie mir erst klar machen. Vielleicht habe ich ein so lange Leitung, daß ich es nicht begreife. (Heiterkeit.) Ich darf Ihnen folgendes sagen: Die Methode, alle Mißstände im Wohnungswesen auf das Konto Zwangswirtschaft zu schieben, ist sehr bequem, sie ist aber allzu durchsichtig. Da merkt man die Absicht und wird verstimmt. Man sieht, was bezweckt werden soll, und Ihre vielfachen Beteuerungen, daß Sie die Zwangswirtschaft zwar abgebaut wissen wollen, aber andrerseits doch einen Mieterschutz haben wollen, werden dadurch in ein sehr eigentümliches Licht gerückt. Ich betone nochmal: ich lehne es absolut ab, irgendwie einseitig zu Gunsten der Mieter eingestellt zu sein, ich lehne es aber ebenso ab, nur einseitig der Büttel der Hausbesitzer zu sein. (Sehr gut! links.) Ich bin fest überzeugt, daß ich mir den Beifall der Hausbesitzer erringen würde, wenn ich den Spruch wahr machen würde: Und der König absolut, wenn er unsern Willen tut. Das kann ich nicht und werde es niemals können. Ich kann nur einen vernünftigen Mittelweg zwischen beiden Interessentengegensätzen herbeiführen. Ich hoffe, daß mir das einiger⸗ maßen gelingen wird zur Zufriedenheit beider naturgemäß niemals

Ich muß dann gegenüber den Ausführungen des Abgeordneten Hemming sagen, daß ich von ihm verlangen muß, daß er hier den Bürgermeister nennt, zu dem der Ministerialrat Kügler die von ihm gerügte Aeußerung getan haben soll. Herr Kügler bestreitet die ihm zur Last gelegte Handlungsweise auf das allerentschiedenste. Ihch muß mich dagegen verwahren, daß hier mit Geschichtenerzählen gegen die Beamten meines Ministeriums gearbeitet wird. Ich verlange von dem Abgeordneten Hemming, den Bürgermeister namhaft zu machen, zu dem diese Aeußerung geschehen ist.

Dann darf ich wohl der Hoffnung Ausdruck geben, daß die Aus⸗ führungen, die der Herr Abgeordnete Hemming heute morgen zu dem gesamten Problem der Wohnungspolitik gemacht hat, nicht die Gesamt⸗ ansicht der Deutschen Volkspartei darstellen. (Zuruf des Abgeordneten Hemming.) Hoffentlich ist das nicht der Fall; es wird ja vielleicht noch Gelegenheit sein, das festzustellen. Hoffentlich ist das nicht der Fall; denn mit diesen Ausführungen kommt man dem Gesamtproblem wirklich auch nicht im geringsten näher.

Herr Abgeordneter Hemming hat unter anderem ausgeführt, ich hätte nur die Genehmigungspflicht und das Vorkaufsrecht als Mittel gegen den Verkauf an Ausländer angeführt. Ich wäre sehr begierig gewesen, von dem Herrn Abgeordneten Hemming weitere Mittel zu hören; er hat nur das bekannte Radikalmittel angeführt: Aufhebung der Zwangswirtschaft. (Widerspruch des Abgeordneten Hemming.) Nicht? Nun, dann darf ich wohl bitten, entsprechend andere Mittel anzugeben. (Abg. Hemming: Das werden wir im Ausschuß tun!) Bitte sehr, ich bin begierig darauf, sie zu erfahren.

Wenn dann weiter behauptet worden ist, daß nunmehr die ganze Wohnungspolitik festgefahren sei, so möchte ich doch bitten, anzugeben, wieso das der Fall sein soll. Die Wohnungspolitik ist nicht mehr festgefahren als andere auch. Selbstverständlich ist es ihr nicht sehr zustatten gekommen aber das soll auch bei anderen Dingen der Fall sein —, daß wir in den letzten Monaten nicht eine Markentwertung, sondern einen Marksturz gehabt haben. Die Folgen davon machen sich selbstverständlich nicht nur bei der Wohnungspolitik bemerkbar, sondern das ist auch bei der Ernährungspolitik der Fall, auf sehr vielen anderen Gebieten auch, da sind genau dieselben Zustände zu verzeichnen, das ist durchaus keine besondere Eigentümlichkeit der Wohnungspolitik, (Zuruf bei der Wirtschaftspartei: Warum werden keine Güter verkauft?), weil die Güter sich so gut rentieren. (Große Heiterkeit und Zurufe bei der Wirtschaftspartei und rechts.) Sehen Sie, da habe ich Sie ja da, wo ich Sie haben wollte; Sie wollen also auch die Goldwerte, die Entwicklung auf die Goldwerte im Hausbesitz haben. (Widerspruch und Zurufe bei der Wirtschaftspartei und rechts.) Sie haben ja den Vergleich selber angezogen! Es kommt Ihnen da also nur auf das Geschäft an. (Sehr wahr! links. Andauernde lebhafte Zurufe bei der Wirtschaftspartei und rechts.) Dann dürfen wir ja wohl versuchen, uns einmal klar zu machen, zu welchen Zuständen wir gekommen wären, wenn wir auch die Wohnungsmiete mit der Geldentwertung hätten mitgehen lassen. (Abg. Ladendorff: Das verlangt niemand! Lachen und Zurufe links.) Ach, dann darf ich Sie an Ihre eigenen Worte erinnern; Sie haben doch eben gefragt, warum keine Güter verkauft werden, und darauf lautet die Antwort: weil dort eben die Goldwerte sitzen, und die Häuser werden verkauft, weil sie da nicht sitzen. (Zurufe rechts.) Wenn heute wirklich die Herstellung einer Dreizimmerwohnung, wie hier behauptet worden ist, 3 ½¼ Millionen kostet ja, was würde sie dann kosten, wenn wir keine Zwangs⸗ wirtschaft gehabt hätten? (Sehr wahr! links.) Dann würde sie zweifellos noch sehr viel mehr kosten. Und wie hoch würde sich dann die Wohnungsmiete stellen, wenn wir sie auch nur einigermaßen ich will gar nicht einmal annehmen: vollständig an die Goldwerte hätten herangehen lassen? Allmählich ist es ja fast so weit gekommen, daß ein Tausendmarkschein nur so viel wert hat wie früher eine Mark, aber ich will nur das Hundertfache rechnen; dann würde eine Wohnung, für die vor dem Kriege 2000 Miete zu zahlen waren, heute einfach 200 000 kosten. (Zuruf rechts: Es gibt doch Mittel⸗ wege!) Ach, auf die Mittelwege arbeiten wir ja schon tagtäglich hin, aber für diese Mittelwege sind Sie nicht zu haben; die Vertreter des Hausbesitzes stehen ja auf dem Standpunkt, daß die Wohnungsnot nur durch die Aufhebung der Zwangswirtschaft beseitigt werden kann. (Zuruf des Abg. Hemming.) Ich habe nicht Sie persönlich gemeint, sondern von den Vertretern des Hausbesitzes gesprochen.

Herr Abg. Ladendorff hat weiter behauptet, wir hätten die Häuser zwar aus der Valutaentwicklung herausgehalten, hätten aber die Haus⸗ lasten ins Unendliche steigen lassen. Das konnten wir doch nicht ändern; das ist doch Sache der kommunalen Körperschaften, die diese Hauslasten auferlegt haben; und dann bezahlt diese doch nicht der Hausbesitzer, sondern sie werden doch nach unserer Ausführungs⸗ anweisung alle umgelegt. (Sehr richtig! links.) Was bleibt denn da noch übrig? Es ist doch jetzt auf Grund unserer Ausführungs⸗ anweisung rechtens, daß alles, was irgendwie behördlich⸗rechtlich fest⸗ gesetzt wird, einfach auf die Mieter umgelegt wird. Wollen Sie das bestreiten? (Zuruf: Aber wir sprechen doch von dem Stande, wie es bisher gewesen ist!) Nein, wir können doch nur von dem reden, was jetzt rechtens ist. Da sage ich noch einmal: es ist rechtens, daß alles, was irgendwie behördlich⸗rechtlich festgesetzt wird, umgelegt wird: Wassergeld, Grund⸗ und Gebäudesteuer, Müllabfuhr, Straßen⸗ reinigung. (Lebhafter Widerspruch bei der Wirtschaftspartei.) Sehen Sie sich doch unsere Ausführungsanweisungen an. Wenn das die Magistrate nicht tun, dann ist das doch nicht unsere Schuld. (Lebhafte Zurufe rechts und Gegenrufe links.) Was ist bis 100 % begrenzt? (Abg. Ladendorff: Die Beleuchtung!) Ich habe ja noch gar nicht von der Beleuchtung geredet; ich habe vom Wassergeld, von Grund⸗ und Gebäudesteuer, Müllabfuhr und Straßenreinigung geredet. (Abg. Ladendorf: Ist begrenzt!) Weil es sich um eine private Finrichtung handelt; wenn es sich um eine öffentlich⸗rechtliche Einrichtung handelte, würde es in keiner Weise begrenzt sein. Auf Grund unserer neuen Anordnung muß der Mieter alles, was innerhalb der Wohnung instand⸗ zusetzen ist, auf eigene Kosten instandsetzen lassen. (Sehr richtig

Bitio sohr Mrugn 2

Bilde! (Große

links. Widerspruch rechts.) ordnung, Herr Kaufhold; da sind Sie nicht im Heiterkeit links.) Ich bitte Sie, sich mit den Vertretern der Haus⸗ besitzer, die die neue Anordnung bereits haben, in Verbindung zu setzen; dann werden Sie nicht mehr Nein sagen. Es bleibt also für den Vermieter nichts anderes übrig als der Zinsendienst, die Ver⸗ waltunaskosten, die laufende Instandsetzung, und zwar loufende, und große Instandsetzung nur noch für Treppenhaus, für Außenarbeiten und für's Dach. Was bleibt denn sonst noch übrig? (Abg. Laden⸗ dorff: Große!) Große, die werden ja besonders umgelent! (Ab⸗ geordneter Ladendorff: Und die laufenden Instandsetzungsarbeiten ?) Das haben wir gegenwärtig zugestanden auf Grund der letzten Ver⸗ ordnung. Deshalb muß ich mich sehr darüber wundern, daß der Abgeordnete Ladendorff heute hier mit 10 % arbeitet. (Abg. Laden⸗ dorff: Das 10⸗ bis 20 fache; das ist ein Unterschied!) Sie haben von 10 geredet; ich habe auch gehört, was Sie geredet haben. Wenn Sie das nicht haben sagen wollen, stelle ich das sehr gern fest.

Dann darf ich noch kurz auf die berühmten, oder ich möchte bei⸗ nabe sacen: berüchtiaten Geheimerlasse eingehen, die in der letzten Zeit in der Agitation der Hausbesitzer gegen das Wohlfahrts⸗ ministerium eine so große Rolle gespielt haben. Auf Grund des Reichsmietengesebes hat die oberste Landesbehörde das Recht, Zu⸗ schläge in Hundertsätzen für die noch übrigbleibenden Gebiete festzu⸗ setzen. In einer einfachen Dienstanweisung habe ich dem Regierungs⸗ präsidenten mitgeteilt: Bis zu der und der Höhe könnt ihr weiteres genehmigen, darüber hinaus behalte ich mir das Genehmi⸗ gungsrecht vor. Wie sollte ich das sonst machen? Das ist der ganze Geheimerlaß mit all dem, was man daraus und darum gemacht hat. (Große Heiterkeit links.) Das ist ja gar keine Begrenzung. erste Fall, der an das Ministerium herangetreten ist, in dem nach⸗ gewiesen wurde, daß die Vermieter mit den zugelassenen Sätzen nicht mehr auskommen konnten, ist in drei Tagen im Ministerium geregelt worden. (Zuruf des Abg. Ladendorff.) Bitte sehr, ich rufe die Herren aus dem Ruhrsiedlungsverband, auch die Vermietervertreter zu Zeugen auf, daß in drei Tagen der Verhandspräsident hier war und wir mit ihm überlegt haben, wie die Zuschläge fesigesetzt werden sollen. Also ich möchte Sie dringend bitten, Herr Abgeordneter Ladendorff, diese Uebertreibungen, die Sie heute morgen wieder beliebten, die ja doch nur dazu bestimmt sind, in der Oeffentlichkeit Stimmung zu machen, zu unterlassen; damit schaden Sie ihrer Sache viel mehr als Sie ihr nützen. Mit diesen ungeheuren Ueber⸗ treibungen, die Sie heute morgen wieder vorgenommen haben, dienen Sie Ihrer Sache bestimmt nicht. Ich kenne das Elend, von dem Sie reden, mindestens ebensout wie Sie. Ich versuche nur nicht, daraus politische Geschäfte zu machen wie andere Leute. (Sehr richtig! links Zuruf bei der Wirtschaftsvartei: Auf diesem Gebiet scheinen Sie bewandert zu sein!) Ausgezeichnet! Wenn Herr Ladendorff’ z B. sagte: die paar tausend Wohnungen, die mit diesen Milliarden gebaut sind so muß ich daran erinnern: ich habe vor einigen Wochen festgestellt, daß in diesem Jahre über 60 000 Wohnungen gebaut worden sind, und insgesamt nach dem Kriege auf jeden Fall eine ganz erhebliche Anzahl ich habe die Zahlen im Augenblick nicht gegenwärtig neuer Hauser. Da von den „paar tausend Woh⸗ nungen“ zu reden, ist die berühmte Methode, mit der gegenwärtig gearbeitet wird. Warum sind denn privat nicht mehr Häuser gebaut worden, trotzdem doch schon seit drei Jahren für alle Neubauten das Beschlagnahmerecht, die Rationierung und die Höchstmieten auf⸗ gebhoben sind? Da kann so viel Miete genommen werden, wie man will, und es kann hineingenommen werden, wen man will. Warum wird nicht mehr gebaut? Wie soll denn in dieser Zeit der Mark⸗ entwertung ein Haus finanziert werden? Das ist einfach nicht denkbar.

Ich habe auch da gute Beweise. In England hat man in der letzten Zeit die Zuschußwirtschaft eingestellt. In demselben Augen⸗ blick hörte das Erstellen neuer Wohnungen vollständig auf. Sehen Sie sich doch einmal die Dinge an! Die von Ihnen so verlästerte Zwangswirtschaft im Wohnungswesen ist doch von den übrigen Staaten nachgemacht worden. Das ist wohl ein Beweis dafür, daß sie nicht so schlecht sein kann, wie Sie sie hinzustellen versuchen. (Abg. Ladendorff: Sie widersprechen Ihren eigenen Ausführungen in Paderborn!) Von wem haben Sie denn diesen Bericht? Ich glaube, ich habe auch noch darüber zu bestimmen und festzustellen, was ich gesagt habe und was nicht. Wenn Ihnen jemand Märchen erzählt, bin ich nicht dafür verantwortlich. (Sehr gut!)

Herr Ladendorff hat dann versucht, die Ausländer als so dumm hinzustellen, daß sie ohne Ansehen, ohne das Objekt zu kennen. die Häuser kauften. (Abg. Ladendorff: Sehr richtig!) Mag sein, daß es in letzter Zeit so geworden ist. Ich will Ihre Behauptung nicht in Zweifel ziehen. Ich will nur feststellen, daß jedenfalls vor den letzten Wochen die Ausländer nur die gut rentierenden Geschäfts⸗ häuser kauften, die schlecht rentierenden Arbeiterhäuser in den Arbeitervierteln aber überließen sie den Deutschen. (Widerspruch des

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