bis einschließlich 26. Okiober
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Datum Ursprungs⸗ land
Länge der Ent⸗
scheidung
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Zugelassen Zulassung im Im
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aufrecht⸗ erhalten verboten
Verboten
Prüfnummer verboten
Jugendliche
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Der dicke Bill im Lünapark .. Die Technische Nothilfe. Bilder aus ihrem
Goldwyn Distributing Corporation, Amerika
Technische Nothilfe beim
Einsetzen. 8
J“ Reichsministerium des v 8g,s Innern
rlin, den 27. Oktober 1922.
Deulig⸗Verleih⸗G. m. b. H., Amerika
Berlin
Technische Nothilfe beim Reichsministerium des Innern
Filmoberprüfstelle. Bulcke.
Deutschland
Oktober
Ursprungsfirma
8 Entscheidungen der Filmprüfftelle in Verlin in der Zeit vom
Datum
Länge der Ent⸗
scheidung
Ursprungs⸗ land
in m
18. bis einschließlich 24. Oktober 1922.
Zugelassen Erneut zu⸗ gelassen nach Beschwerde oder Widerruf
Bemerkungen
für
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Prüfnummern
auch vor
verboten Ausschnitte in m
3
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Die Liebesschule. 1 Das Rätsel von Bangalor . . . . .. Eddie Polos Abenteuer im Wilden Westen, V. Abenteuer: „Ehrlich er⸗ be];
Das Auge des Gesetzes wacht. Die Heimkehr des Odysseus.
u x. Ehbert⸗Film G. m. b. H. Pax⸗Film
Universal⸗Film Manu⸗ facturing Co, New York
Westdeutsche Filmgesellsch
Phöbus⸗Film, Abteilung Albertini
111114“““ La Tricolore
Berg Evvind und sein Weib Das hohe Lied der Liebe Koop⸗Film Co. Die Modegräfin .. C 11616464* E11q114144 Marie Antoinette, das Leben einer Königin BInternationale Film⸗A.⸗G. Ifa 8 Der Absturz ““ Art⸗Film 1 Das Kind des Karnevals. Ermolieff⸗Film 1“““ Tausend und eine Nacht 1““ 8 Die abgebrochene Erholungsreise ... Westdeutsche Filmgesellse Das orientalische Kraftpulver Dammann⸗Film Schwarzwaldkinder ... B B. Film Die Taten des Herkules Plastrick⸗Film Sparsam und gut . “ Werbekunstfilm Schoinfteinummurf .. . . Deulig⸗Filim Dot König und der Müller .M. & W. Müller Der Serpentinstein, der Marmor des Grigsberges . . . . . . . . . .. Deulig⸗Film 8 Jone oder Die letzten Tage von Pompeji Vay & Hubert
Herstellung geschmiedeter Umkehrstellen für Ueberhitzer⸗Elemente.......
Deulig⸗Woche Nr. 43 Die Bibel, I. Teil.. Vay & Garriazzo, Rom
Svenska⸗Film
Kulturabteilung der Universum⸗Film A.⸗G. Deulig⸗Film
Filmhaus Bruckmann
Westdeutsche Filmgesellsch. Phöbus⸗Film 8 7 18.
Decla⸗Bioscop A.⸗G.
Universum⸗Film⸗Verleih Koop⸗Film Co. Filmhandel Imi⸗Film Internationale Film⸗A.⸗G. Ifa .
Ark⸗Film National⸗Film
Westdeutsche Filmgesellsch. Dammann⸗Film
B. B. Film Plastrick⸗Film Werbekunstfilm Deulig⸗Film 8
M. & W. Müller
Deulig⸗Film 22„ 4 60 Rüdiger⸗Film
Deulig⸗Film 1 97 Sphinr⸗Film
Nagirus⸗Feuerlöschzug im Dienst Humboldt⸗Film Berlin, den 26. Oktober 1922.
7
Humboldt⸗Film
Inland 18. 9 „ 18. 8* .
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Inland 25 18.
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1922, Oktober
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Prüfnummer
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I Juge
Münchner Lichtspiel⸗Kunst A.⸗G.
Möve⸗Filmges. m. b. H.
Der Favorit der Königin . . . . .
Münchner Bilderbogen Nr. 2: Die Braut 8 “ Auf rauschender Fahrt. Ein Segelsport⸗ film und was Operateur Huckebein bei seiner Aufnahme erlebte Berg und Sport⸗Filmges. m. b. H., Freiburg i. Br. Union⸗Film⸗Co. m. b. H
Die Rache des Marquis Dokama München
Münchner Lichtspiel⸗Kunst A.⸗G. Bayer. Filmges. m. b. H.
Berg und Sport⸗Filmges.
Union⸗Film⸗Co. m. b. H., 88
München, den 24. Oktober 1922.
Inland 1
m. b. H., Freiburg i. Br.
München
8 Filmprüfstelle München. J. P. Ruf.
22, Oktober
+
Preußen.
Der Stadt Essen wird hierdurch auf Grund des Gesetzes
vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) das Recht ver⸗
liciven, das zur Anlegung eines Friedhofes in der Gemarkung
Essen⸗Huttrop erforderliche Grundeigentum im Wege der Ent⸗
eignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer
dauernden Beschränkung zu belasten. Auf staatliche Grund⸗
stücke und staatliche Rechte an fremden Grundstücken findet
dieses Recht keine Anwendung.
Berlin, den 23. Oktober 1922.
6 Das Preußische Staatsministerium.
Severing.
2 2 2 2 Finanzministerium. Bekanntmachung.
Die außerordentliche Ueberlastung durch An⸗ und Ver⸗ kaufsgeschäfte in Wertpapieren veranlaßt uns im Anschluß an die Bekanntmachung der Berliner Banken und Bankiers eben⸗ falls darauf hinzuweisen, daß eine Gewähr für die pünktliche Ausführung von Börsenaufträgen nicht übernommen werden kann.
Eine ordnungsmäßige Bearbeitung der Börsen⸗ aufträge kann im allgemeinen nur in Aussicht gestellt, aber auch dann noch nicht zugesichert werden, wenn die Aufträge am Vorabend des Börsentages, spätestens bis 4 Uhr Nachmittags (Sonnabends bis 1 Uhr), im Besitz der Preußischen Zentral⸗ genossenschaftskasse sind. Außerdem müssen wir bei einer Fort⸗ 8 8 8 v1““ 8 “ 1“ 4 “ 8
dauer der zurzeit im Wertpapiergeschäft herrschenden Zustände eine Haftung für etwa sich ergebende Schäden ablehnen, wenn⸗ gleich wir nach wie vor nach Kräften bemüht sein werden, die Belange unserer Kundschaft nach jeder Richtung hin wahr⸗ zunehmen. Berlin, den 25. Oktober 1922. b 8 Breußische Zentralgenossenschaftskasse. TPilger. Ugrowst
Ministerium des Innern.
Das Preußische Staatsministerium hat den Regierungs⸗ präsidenten Fuchs in Trier zum Oberpräsidenten der Rhein⸗ provinz und
den Landrat Dr. Saassen in Crefeld zum Präsidenten der Regierung in Trier ernannt.
Das Preußische Staatsministerium hat den Verwaltungs⸗ gerichtsdirektor Freiherrn von Rössing in Marienwerder zum Oberregierungsrat ernannt. In dieser Eigenschaft ist ihm die Stelle des Ersten Vertreters des Regierungspräsidenten in Marienwerder übertragen worden.
Das Preußische Staatsministerium hat den Regierungsrat von Campe in Halle i. W. zum Landrat ernannt.
„Dem Landrat von Campe ist das Landratsamt in Halle i. W. übertragen worden.
Kunst
isterium für Wissenschaft, und Volksbildung.
Bekanntmachung.
Die nächste Prüfung für Turn⸗, Schwimm⸗ und Ruderlehrer an der Preußischen Hochschule für Leibes⸗ übungen (Landesturnanstalt) in Spandau beginnt am 15. März 1928.
Die an mich zu richtenden Meldungen sind von den in einem Lehramt stehenden Bewerbern bei der vorgesetzten Dienstbehörde, von sonstigen Bewerbern (mit Ausnahme der in Berlin wohnenden) bei derjenigen Regierung, in deren Bezirk sie wohnen, bis zum 20. Januar 1923 anzubringen. Die in Berlin wohnenden Bewerber, die in keinem Lehramt stehen, haben ihre Meldung bis zu demselben Tage bei dem Herrn Polizeipräsidenten in Berlin einzureichen.
Die Meldungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie den Pruͤfungsordnungen vom 18. Januar 1916 und 30. Mai 1919 genau entsprechen, insonderheit mit den in § 7 oder 6 vorgeschriebenen Schriftstücken ordnungsmäßig versehen sind. In dem Gesuch um Zulassung ist anzugeben, ob der Bewerber sich zum ersten Male zur Prüfung meldek, oder ob und wann er sich bereits der Turn⸗, Schwimm⸗ oder Ruder⸗ lehrerprüfung unterzogen hat. Die Anlagen jeder Meldung sind zu einem Heft vereinigt einzureichen.
Berlin, den 27. Oktober 1922.
ʒMinister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. J. A.: von Rottenburg.
8
Bekanntmachung.
Die nächste Prüfung für Turn⸗, Schwimm⸗ und Ruderlehrerinnen an der Preußischen Hochschule für Leibesübungen (Landesturnanstalt) in Spandau beginnt am
Die an mich zu richtenden Meldungen sind von den in einem Lehramt stehenden Bewerberinnen bei der vorgesetzten von sonstigen (mit Ausnahme der in Berlin wohnenden) Bewerberinnen bei derjenigen Regierung, in deren Bezirk sie wohnen, bis zum 15. Januar 1923 anzubringen. Die in Berlin wohnenden Bewerberinnen, die in keinem Lehramt stehen, haben ihre Meldung bis zu demselben Tage bei dem Herrn Polizeipräsidenten in Berlin einzureichen.
Die Meldungen können nur dann berücksichtigt werden,
wenn sie den Prüfungsordnungen vom 22. Januar 1916 und
30. Mai 1919 genau entsprechen, insbesondere mit den in den
8§ 7 oder 6 vorgeschriebenen Schriftstücken ordnungsmäßig versehen sind. In dem Gesuch um Zulassung ist anzugeben, ob die Bewerberin sich zum ersten Male zur Prüfung meldet oder ob und wann sie sich bereits der Turn⸗, Schwimm⸗ oder Ruderlehrerinnenprüfung unterzogen hat. Die Anlagen jeder Meldung sind zu einem Heft vereinigt ein⸗ zureichen. Berlin, den 25. Oktober 1922. Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. J. A.: von Rottenburg.
Ministerium für Volkswohlfahrt. In der Woche vom 15. bis 21. Oktober 1922 auf Grund der Bundesratsverordnung über Wohlfahrtspflege
während des Krieges vom 15. Februar 1917 genehmigte öffentliche Sammlung.
Name und Wohnort des Unternehmers
Zu fördernder Wohlfahrtszweck
Stelle, an die die Mittel abgeführt werden sollen
Zeit und Bezirk. in denen das Unternehm ausgeführt wird
gaben
8
Berlin, den 27. Oktober 1922.
1“ Hilfsbund, Berlin V Zugunsten seiner satzungsgemäßen Auf⸗
30. September 1923 für Preußen. — Sammlung von Geldspenden und Mitgliederwerbung durch Werbe⸗ schreiben, Plakate, Zeitungsaufrufe und mündliche Propaganda.
Hilfsbund
Bekanntmachung.
Die den Inhabern der Firma Koch und Paulsen, 1. Kaufmann Alexander Koch, 2. Hans Paulsen, hier, Viktoriastraße 10, unter dem 1. September 1922 für Kolonialwaren erteilte Handelserlaubnis ist durch Verfügung vom beutigen Tage zurückg enommen worden, weil die tatsächlichen Voraus⸗ setzungen für die Erteilung der Erlaubnis nicht vorgelegen haben.
Altona, den 25. Oktober 1922. Der Vorsitzende der zur Entscheidung über die Erteilung und Ent⸗ ziehung der Erlaubnis sowie über die Untersagung des Handels
errichteten Stelle in Altona: Dr. Lamp'lJ.
Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger
Personen vom Handel vom 23 September 1915 (NGBl. S. 603)
habe ich dem Kaufmann Wilhelm Genz, wohnhaft hier, Königstraße 10, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Lebensmitteln, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handel untersagt und die ihm erteilte Handelserlaubnis für Kartoffeln, Hülsenfrüchte, Kolonialwaren, kondensierte Milch, Schokolade, Kaffee, Kakao und Schmalz entzogen. Altona, den 25. Oktober 1922. Der Vorsitzende der zur Entscheidung über die Erteilung und Ent⸗ ziehung der Erlaubnis sowie über die Untersagung des Handels er⸗ richteten Stelle in Altona: Dr. Lamp'l.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (NGBl. S. 603) habe ich den Inhabern der Firma Gebr Schmidt I. Fer⸗ dinand Schmidt, 2. Max Schmidt, 3. Hans Schmidt, bier, Poststraße 14, durch Verfügung vom beutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Kolonialwaren, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handel untersagt und die unter dem 21. April 1921 erteilte Handels⸗ erlaubnis für Kolonialwaren entzogen. “
Altona, den 25. Oktober 1922.
Der Vorsitzende der zur Entscheidung über die Erteilung und Ent⸗ ziehung der Erlaubnis sowie über die Untersagung des Handels errichteten Stelle in Aktona: Dr. Lamp'l.
Bekanntmachung.
Dem Kaufmann Hinrich Quast, wohnhaft Altona, Blumenstraße 161, ist auf Grund der Bekanntmachung zur Fern⸗ haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (=7GBl. S. 603) die unter dem 14 August 1916 erteilte Erlaubnis zum Handel mit Kolonialwaren, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handel, durch Verfügung vom heutigen Tage en tzogen worden.
Altona, den 25. Oktober 1922.
Der Vorsitzende der zur Entscheidung über die Erteilung und Entziehung der Erlaubnis sowie über die Untersagung des Handels
errichteten Stelle in Altona. Dr. Lamp'l.
*
Bekanntmachung. Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RoGBl. S. 603), betr. die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, habe ich der Ehefrau W. Lohmann aus Höntrop, Zollstr. 8, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art sowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen wegen Wuchers auf die Dauer von vorläufig sechs Monaten vom Tage der Veröffentlichung an untersagt. Gelsenkirchen, den 25. Oktober 1922. Der Landrat. J. V.: Schröer.
G Deutsches Reich. v
Die Ausfuhrmindestpreise wurden geändert für: Aetzkali fest und⸗Lauge, für Pottasche, für Antichlor nach Schweden, Norwegen, Dänemark, Finnland, Oesterreich, Ungarn, Südslawien, Polen, den Randstaaten und der Tschecho⸗ Slowakei, für wasserfreies flüssiges Ammoniak nach Holland und Südafrika. Näheres durch die Außenhandelsstelle Chemie in Berlin W. 10.
“ 1
Parlamentarische Nachrichten.
Der Verkehrsausschuß des Vorläufigen Reichs⸗ wirtschaftsrats nahm in seiner gestrigen Sitzung Kenntnis von der Antwort des Reichsverkehrsministers auf die Anregung des Ausschusses vom 10. Mai 1922, Schülerfahrkarten für
alle Lehrlinge, nicht nur für die des Handwerks, auszugeben. Danach wird die Angelegenheit im Ministerium weiter verfolgt, ihre Erledigung jedoch von den Ersahrungen abhängig gemacht, die mit der Erteilung der Schülermonatskarten an Handwerkslehrlinge gemacht werden.
Der Ausschuß behandelte dann die Lage der Straßen⸗ und Kleinbahnen. Vertreter des Gewerbes unter den Mit⸗ gliedern und die zugezogenen Sachverständigen berichteten, daß durch die starke Geldentwertung der letzten Zeit ein so großes Miß⸗ verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben bei den Straßenbahnen und Kleinbahnen sich ergeben hat, daß ihre Fortführung ernstlich in Frage gestellt ist, während zahlreiche Betriebe bereits gänzlich oder teilweise stillgelegt worden sind. Soweit es sich dabei um für die Allgemeinwirtschaft nicht unbedingt notwendige Bahnen handelt, ist dieser Vorgang nicht aufzuhalten. Diese Be⸗ triebe sind aber so gut wie alle bereits stillgelegt. Die anderen nunmehr vor dem Erliegen stehenden Unternehmen sind jedech von größter Bedeutung für die Wirtschaft, die von ihrem Fortfall sehr getroffen werden würde. Ihre Erhaltung ist also ein volkswirt⸗ schaftliches Erfordernis. Es müßte mit allen Mitteln und sofort für ausreichende Herabsetzung der Ausgaben und Verbesserung der Einnahmen gesorgt werden. Unbedingt müßte die Kohlen⸗ und Gewerbesteuer den notleidenden Betrieben erlassen werden. Es müßte eventuell im Zwangswege dafür Sorge getragen werden, daß den notleidenden Unternehmungen die Betriebsmaterialien zu erträglichen Preisen zur Verfügung gestellt werden. Eine weitere Erhöhung der Einnahmen sei nur im Anschluß an die Tarif⸗ politik der Reichseisenbahn möglich, mit der die Klein⸗ und Straßen⸗ bahnen fast durchweg im Wettbewerb stehen. Solange jene erheblich unter den Selbstkosten befördert — zurzeit für ein Zwanzigstel der Selbstkosten — kommen auch die Klein⸗ und Straßenbahnen, aus der Fehlwirtschaft nicht heraus. Neben den ß
8 entsprechenden Maß⸗ nahmen der Finanz⸗ und Eisenbahnverwaltung müssen die Kom⸗ munen und die Industrien, die
an der Erhaltung der Bahnen das größte Interesse haben, an der Kostenaufbringung teilnehmen; endlich muß die Gesamtheit der Mitarbeiter der Unternehmungen durch Erhöhung der Arbeitsleistungen zur Erhaltung der Lebens⸗ fähigkeit beitragen. Nur durch Zusammenfassung aller dieser Hilfsmittel, und zwar mit aller größter Beschleunigung kann die Katastrophe des Zusammenbruchs abgewendet werden. In der Er⸗ örterung gaben Vertreter des Reichsverkehrs⸗ und des Postministeriums die Erklärung ab, daß die staatlichen Krartwagenlinien, die mit den Kleinbahnen konkurrieren, zurzeit nicht mehr in Betrieb seien und in Zukunft nicht mehr zugelassen werden würden. Der Vertreter der Reichseisenbabnverwaltung im Reichswirtschaftsrat wies auf die bevorstehenden Tariferhöhungen im Personenverkehr hin. Nach ein⸗ gehender Aussprache wurde einstimmig folgender Beschluß gefaßt: Die Straßenbahnen, Klein⸗ und Nebenbahnen sind infolge der sich überstürzenden Geldentwertung in den letzten Monaten in eine so schwere wirtschaftliche Not geraten, daß der gärnzliche oder teilweise Zusammenbruch dieser Unternehmungen in unmittel⸗ bare Nähe gerückt wird. Es erscheint im Interesse der Gesamt⸗ wirtschaft unbedingt geboten, diesen Zusammenbruch mit allen Mitteln zu verhindern oder wenigstens aufzuhalten Der Verkehrs⸗ ausschuß des Vorl. Reichswirtschaftsrats ist der Ansicht, daß die Reichsregierung zu ersuchen ist, umgehend die hierzu erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Gang der gemeingefährlichen Krankheiten.
(Nach den „Veröffentlichungen des Reichsgesund 1““ vom 18. Oktober 1922.)
Portugal. Vom 31. Juli bis 6. August 1 Todesfall in Lissabon. 1
Mesopotamien. Vom 1. bis 30. Juni 110 Erkrankungen und 78 Todesfälle in Bagdad.
Palästina. Vom 1. bis 14. August 7 Erkrankungen in Jerusalem. 1
Siam. Vom 2. bis 15. Juli 2 Erkrankungen und 2 Todes⸗ fälle in Bangkok
Algerien. Vom 9. bis 16. September 4 Erkrankungen und 2 Todesfälle in Oran.
Hawai. Am 1. und 16. August je 1 Erkrankung (und 1 Todes⸗ fall) in Pohakea; am 12. Juli 1 (1) in Pohakuhaku.
Cholera.
Sigm. Vom 2. bis 15. Juli 5 Erkrankungen und 2 Todes⸗ fälle in Bangkok.
Philippinen. Vom 16. bis 29. Juli 3 Erkrankungen in der Stadt Manila; in den Provinzen Batangas vom 2. bis 8. Juli 3 Erkrankungen (und 2 Todesfälle), Marinduque vom 25. Juni bis 1. Juli 3 (3) und vom 18. bis 24. Juni in Panga⸗ sinan 3 (1) und in Rizal 1.
Gelbfieber. Am 30. August 6 Todesfälle in Tampico.
Pocken. Deutsches Reich. In der Woche vom 1. bis 7. Oktober wurde 1 Erkrankung in Neuruppin (Kreis Ruppin, Reg.⸗Bez. Potsdam) festgestellt.
Mexiko.
Ftalien. Vom 18. bis 24. September 1 Erkrankung in der Provinz Ancona.
Schweiz. Vom 24. bis 30. September 16 Erkrankungen, und zwar 13 in der Stadt Zürich, 3 im Kanton Thurgau.
Portugal. Vom 22. Juli bis 6. August 19 Erkrankungen und 13 Todesfälle in Lissabon.
Großbritannien. Vom 30. Juli bis 12. August 4 Er⸗ krankungen und 1 Todesfall in London; vom 13. bis 19. August 1 Erkrankung in Liverpool.
Lettland. Vom 1. bis 31 Juli 5 Erkrankungen.
Litauen. Vom 1. bis 31. August 5 Erkrankungen.
Polen. Vom 13. bis 19. August 20 Erkrankungen, davon 2 in dem Bezirk Warschau.
Griechenland. Vom 17. bis 23. Juli 1 Todesfall in Saloniki; vom 9. bis 15. Juli 10 Erkrankungen in Smyrna.
Mesopotamien. Vom 1. bis 30. Juni 24 Erkrankungen und 13 Todesfälle in Bagdad.
Syrien. Vom 17. bis 23. Juli 2 Erkrankungen und 1 Todes⸗ fall in Damaskus.
Aegypten. Vom 14. bis 20. Mai 4 Erkrankungen (und 1 Todesfall) in Kairo; vom 23. bis 29. Juli 1 (1) in Ale xandrien.
Fleckfieber.
Tschecho⸗Slowakei. Vom 1. bis 15. September 1 Todos⸗ fall in der Stadt Prag.
Portugal. Vom 29. Juni bis 5. Juli 1 Erkrankung in Oporto; am 4. August 1 Erkrankung in Seixal.
Lettland. Vom 1. bis 31. Juli 48 Erkrankungen; davon in den Städten Riga und Mitau je l, in den Provinzen Düna⸗ burg 13, Lihau 6.
Litauen. Vom 1. bis 31. August 53 Erkrankungen.
Polen. Vom 13. bis 19. August 158 Erkrankungen (und 14 Todesfälle), davon in der Stadt Warschau 6 und in dem Bezirk Bialystok 21.
Türkei. Vom 23. bis 29. Juli 7 Erkrankungen und 1 Todes⸗ fall in Konstantinopel.
Griechenland. Vom 30. Juli bis 5. August 4 Erkrankungen
in Smyrna.
Mesopotamien. Vom 1. bis 30. Juni 1 Erkrankung und 1 Todesfall in Bagdad.
Aegypten. Vom 14. his 20. Mai 10 Erkrankungen und 5 Todesfälle in Kairo; vom 16. bis 29. Juli 5 Erkrankungen und 1 Todesfall in Alexandrien und vom 2. bis 19. August 1 Todes⸗ fall in Port Said.
Handel und Gewerbe. Telegraphische Auszahlung.
27. Oktober Geld Briet 1620,93 1629,07
1496,25 1503,75 264,33 265,67 773,06 776,94 862,83 867,17
1137,15 1142.85 96,25 96,75 157,60 158,40 18553,50 18646 50 41 39,62 4160 38 274,31 275,09 13 l 608,47 1945,12 438,90
28. Oktober Geld Brief 1603,98 1612,02
1476,30 1483,70 270,32 271,68 739,14 742,86 825,93 830,07
1107,77 99,50 162,91 18496,13 4147,85 291,73 749,87 631,58 1998,— 471,18
Amsterd.⸗Rotterd. Buenos Aires (Papierpeso). Brüssel u. Antw. Christiania. Kopenhagen . .. Stockholm und Gothenburg.. Helsingfors.... AA““ London.. New York. Schweiz.. Spanien.. Sarhgca Rio de Janeiro Wien (altes). Wien (Deutsch⸗ Oesterr.), abgst. “ Budapest.... “ Konstantinopel..
1102,23 99,— 162,09 18403,87 4127,15 290,27 746,13 1988,— 468,82
5,23 130,07 1,59 27,93
5,23 127.68 1,64 27,93
Ausländische Banknoten vom 28. O kiober. Geld Brief 4102,70 4125,30 4102,70 4125 90 269,30 270,70 ᷓ1161ö1ö1“” 827,10 große (100 — 500 Lstrl.) 18443,75 18536,25 1 Lstrl. u. darunter. .18393,90 18486,10
1““ 98,75 99,25
290,25 291,75 1600,95 1609,05 v1A1XXX“ 162,95 162,95
neue (1000-100 000 Kr.) 4,65 4,75 neue (10 u. 100 Kr.). —,— —,— 500 u. 1000 Lei.. 26,90 27,10 unter 500 Lei —,— 1100,20 1105,80
746,10 7249,90
8625 40 628,60
28,65 129,35
129,35
128 65 1,36 1,38
Amerikanische Banknoten 1000 — 5 Dol.. . 8 nhbd 1 Belgische “
Dänische Englische
9„ Finnische Französisch Holländisch Italienische Norwegische Oesterreichische
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Rumänische
Schwedische Schweizer Spanische “ Tschecho⸗slow. Staatsnot., neue (100 Kr. u. darüber) 8 8 unter 100 Kr. Ungariiche B
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— Die Interessengemeinschaft deutscher Kakao⸗ und Schokoladefabriken G. m. b. H. (Ideka), Dresden, gibt bekannt, daß die Richtpreise für Kakaoerzeug⸗ nisse (Ladenverkaufspreise) vom 30. Oktober 1922 ab, mie folgt, W worden sind: Kakaopulver stark entölt, 1600 — 1900 ℳ per 1 kg, Vanilleschokolade aus fester Masse, 40/60 in Blöcken, 143 —- 160 ℳ per 100 g, Vanilleschokolade aus fester Masse, 40/60 in Tafeln, 145 — 162 ℳ per 100 g, Feine Vanilleschokolade 50/50 147 — 164 ℳ per 100 g, Schmelzschokolade 50/50 153 — 170 ℳ per 100 g, Schmelzschokolade, bitter, 60/40 163 bis 180 ℳ per 100 g, Milchschokolade 163 — 180 ℳ per 100 g, Nuß⸗ schokolade 163 — 180 ℳ per 100 g, Milchnußschokolade 163 — 180 ℳ per 100 g, Cremeschokolade 141 — 158 ℳ per 100 g.
— In der Sitzung des Aufsichtsrats der Mannesmann⸗ röhrenwerke, Düsseldorf, gelangte laut Meldung des „W. T. B.“ der Rechnungsabschluß und die Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung für das am 30. Juni d. J. zu Ende gegangene Geschäftsjahr zur Vorlage. Der Rohgewinn stellt sich auf 355 796 527 ℳ (im Vorjahr 221 717 7909 ℳ). Von ihm sind abzusetzen die gesamten Unkosten der Werke der Gesellschaft und der Hauptverwaltung Düsseldorf mit 131 506 992 ℳ (49 731 191 ℳ), Anleihezinsen und Aufgeld mit 1 222 447 ℳ (1 281 651 ℳ), Steuern ausschließlich der 168 572 004,45 ℳ betragenden Kohlensteuern mit 63 636 884 ℳ (34 692 341 ℳ), Abschreibungen auf Anlagen mit 8 767 641 ℳ (S 658 122 ℳ). Von dem dann ausschließlich des Vortrags aus dem Vorjahre verbleibenden Reingewinn von 150 662 560 ℳ (77 354 483 Mark) wird vorgeschlagen, 7 533 128 ℳ (3 867 724 ℳ) der Rück⸗ lage II zuzuführen ünd 50 000 000 ℳ (25 000 000 ℳ) der Rücklage für Bau von Arbeiter, und Beamtenwohnungen, 10 000 000 ℳ (5 000 000 ℳ) der Rücklage für Arbeiterwohlfabri (für Beamtenwohlfahrt sind 10 000 000 ℳ (5 000 000 ℳ) im Laufe des Geschäftsjahres der vorhandenen besonderen Kasse überwiesen worden), 5 000 000 ℳ (2 500 000 ℳ) der Rücklage für Außenstände, 5 000 000 ℳ (2 000 000 ℳ) der Rück⸗ lage für Bergschäden, 5 000 000 ℳ (4 000 000 ℳ) der Rückstellung