Bekanntmachung,
die Ausgabe einer 4. Serie der Reichs⸗
banknoten zu 1000 ℳ vom 15. September 1922.
Von den Reichsbanknoten zu 1000 ℳ mit dem Datum vom 15. September 1922 wird in Kürze eine 4. Serie aus⸗ gegeben werden.
8 Sie hat folgende besonderen Merkmale⸗ Das Papier ist weiß und trägt ein Wasserzeichen, das aus dunklen, ineinandergreifenden Linien in Form eines stilisierten C gebildet wird. Die Nummer in der linken oberen Ecke der Vorder⸗ seite ist in hellbrauner Farbe gedruckt.
Berlin, den 30. Oktober 1922.
b Reichsbankdirektorium. Havenstein.
v. Glasenapp.
Preußen.
Verordnung 8 ung des Reichsgesetzes vom 21. Juli 1922 zum Schutze der Republik. 8
8 Vom 19. Oktober 1922.
(Veröffentlicht in der am 3. November 1922 ausgegebenen Nr. 45 der Gesetzsamml. S. 312.)
Das Preußische Staatsministerium verordnet auf Grund des Artikel 51 der Verfassung des Freistaats Preußen zur Ausführung des Reichsgesetzes zum Schutze der Republik vom 21. Just 1922 (RGBl. I1 S. 585), was folgt:
I. Als Stellen, die neben der Landeszentralbehörde zu Maß⸗ nahmen nach § 14 Abs. 1, 2 und § 21 des Gesetzes zuständig sind, d von dem Minister des Innern nur die Oberpräsidenten für den Bereich ihrer Provinz und der Polizeipräsident in Berlin für den Bezirk der Stadtgemeinde Groß Berlin bestimmt worden.
II. Die Oberpräsidenten bezw. der Polizeipräfident in Berlin Haben alle Vorkehrungen zu treffen, die zu ihrer rechtzeitigen Unter⸗ richtung über Versammlungen, Aufzüge und Kundgebungen der im § 14 Abs. 1 des Gefetzes sowie über Vereine und Vereinigungen der im § 14 Abs. 2 des Gesetzes bezeichneten Art, ferner über den nach § 21 des Gefetzes zu beanstandeten Inhalt periodischer Druckschriften erforderlich sind.
Eine Anmeldepflicht kann zu diesem Behufe für Versammlungen burch polizeiliche Maßnahmen der Oberpräsidenten bezw. des Pollzei⸗ präsidenten in Berlin nicht geschaffen werden; solche Pflicht kann außer auf Grund des Artikel 48 der Reichsverfassung nur durch Gesetz für Versammlungen unter freiem Himmel begründet werden (Artikel 123 Abs. 2 der Reichsverfassung).
Die amtliche Ueberwachung von öffentlichen Versammlungen durch Beauftragte der Polizeibehörde ist zulässig. Unzulässig ist da⸗ gegen die amtliche Ueberwachung nichtöffentlicher Versammlungen;
Jeine überraschende Konkrolle ist bei solchen Versammlungen nur; lässig, wenn der Verdacht einer strafbaren Handlung begründet ist. III. Die Auflösung einer Versammlung gemäß § 16 des Gesetzes durch den Beauftragten der Polizeibehörde und die Beschlagnahme von Druckschriften gemäß § 20 des Gesetzes sind Maßnahmen der örtlichen Polizeibehörde, über die dem Oberpräsidenteén sofort zu be⸗ richten ist. IV. Die Verbote und Auflösungsverfügungen gemäß § 14 Abs. 2 und § 21 des Gesetzes sowie die Aufhebung oder Abänderung der⸗ artiger Anordnungen sind stets, auch wenn die Zustellung an den Betroffenen erfolgt ist, im. Reichs⸗ und Staatsanzeiger zu ver⸗ öffentlichen, und zwar ohne Angabe der Gründe. V. Von den getroffenen Anordnungen ist den zuständigen Be⸗ hörden der Eisenbahn⸗ oder Postverwaltung Mitteilung zu machen, sofern für verbotene Veranstaltungen die Gestellung von Sonderzügen, Fahrpreisermäßigungen u. dergl. in Frage stand oder sofern die weitere Versendung einer verbotenen Druckschrift zu besorgen ist. VI. Die Verfügungen sind bei ihrem Erlasse mit Gründen ab⸗ zusetzen, in denen die Tatsachen, die im Falle des § 14 Abs. 1 des Gesetzes die Besorgnis der dort behandelten Art rechtfertigen und in den Fällen der §§ 14 Abs. 2 und 21 den Nachweis der Begründetheit der Maßnahme erbringen, eingehend darzulegen sind. Die Gründe sind den Betroffenen in den Fällen des § 14 Abs. 2 und des § 21 des Gesetzes ohne weiteres, in den Fällen des § 14 Abs. 1 des Gesetzes auf Antrag mitzuteilen (§ 14 Abs. 3 des Gesetzes). In den Verfügungen ist auf die Bestimmungen des Gesetzes hinsichtlich der Einlegung der Beschwerde hinzuweisen und darauf hinzuwirken, daß bei Einlegung der Beschwerde zwei Abschriften der Beschwerdeschrift beigefügt werden. “ 8 Berlin, den 19. Oktober 1922.
1“] ₰ Arr —6 22.21 2
Das Preußische Staatsministerium Bra Severing.
diejenigen Akten des Oberverwaltungsgerichts, welche
Oberverwaltungsgericht. Bekanntmachung. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß
in den Jahren 1892 bis einschließlich 1912 in Einkommen⸗ steuer⸗, Ergänzungssteuer⸗ und Gewerbesteuerbeschwerdesachen entstanden sind und bis zum 31. Dezember 1916 durch Erlaß einer Entscheidung oder in anderer Weise ihre Erledigung ge⸗ funden haben, vernichtet werden sollen. Diejenigen, denen an der weiteren Aufbewahrung dieser Akten gelegen ist, werden aufgefordert, ihr Interesse binnen einer Frist von vier Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei dem Oberverwaltungsgerichte zu Berlin⸗ Charlottenburg, Hardenbergstraße Nr. 31, anzumelden und zu bescheinigen. ““ Berlin⸗Charlottenburg, den 2. November 1922.
Der Präsident des Preußischen Oberverwaltungsgerichts. Drews, Staatsminister.
5*
Ministerium für
In der Woche vom 22. bis 28. Oktober 1922 auf Grund der Bundesratsverordnung über W ohlf ahrts pf lege
während des Krieges vom 15. Februar 1917 genehmigte
öffentliche Sammlung und Mitgliederwerbung.
Volkswohlfahrt.
ntcc tlnüisseeceeeseaübaieih
& Name und Wohnort des Unternehmers 2
— —
8 8
Zu fördernder Wohlfahrtszwech
been ee Zeit und Bezirk, 6 b 8 8 abgeführt werden in denen das Unternehmen
8 s ausgeführt wird
1 Kolonialverein der Suͤdwest⸗ gfrikaner, Berlin⸗Wilmersdorf, Pfalzburger Straße
lonialkämpfer und deren
lonialdeutscher Kriegsbeilbäder⸗Syndikat Berlin⸗ Schöneberg, Bozener Straße 81
ermöglichen
Berlin, den 2. November 1922.
Der Minister für Volkswohlfahrt.
Zugunsten unterstützungbedürftiger Ko⸗ bliebenen und in Not geratener Ko⸗ Erwerbung und Betrieb von Heilbädern,
Hetlstätten, Sanatorien usw., um den Minderbemittelten den Aufenthalt zu 1
31. 12. 1922. — Sammlung von Geldspenden durch Werbeschreiben an die Mitglieder und die bis⸗ herigen Freunde und Gönner des Vereins
31. 12 1922. — Werbung von Mit⸗ gliedern artionsieh für die ge⸗
plante Aktiengesellschaft.
Hinter⸗
Syndikat
J. A.: Bracht.
“
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Der Präparandenanstaltsvorsteher Jürg ing aus Plathe i. Pomm. ist zum Kreisschulrat in Harburg, Regierungsbezirk Lüneburg, ernannt worden.
Die Wahl des bisherigen Studiendirektors der städtischen Goetheschule (Lyzeum) in Lyhck Wilhelm zum Studiendirektor der städtischen Cecilienschule (Lyzeum) in Gumbinnen ist be⸗ stätigt worden.
der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter
vom 10. Juni 1921 über das Diensteinkommen der Gewerbe⸗ und Handelslehrer und ehrerinnen an den gewerblichen, kauf⸗ männischen und hauswirtschaftlichen Berufsschulen (Pflichtfort⸗
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 46
Nr. 12372 das Gesetz, betreffend Aenderung des Gesetzes
bildungsschulen), vom 17. Oktober 1922, und unter
Nr. 12 373 eine Bekanntmachung des Wortlauts des Gesetzes über das Diensteinkommen der Gewerbe⸗ und Handels⸗ lehrer und -lehrerinnen an den gewerblichen, kaufmännischen und hauswirtschaftlichen Berufsschulen (Pflichtfortbildungs⸗
sachverständigen gediehen sind, daß die Regierung eine sEr⸗ klaͤrung vor dem Reichstag abgeben kann. In Aussicht genommen ist dafür der 13. oder 14. November.
Im Reichstagsausschuß für Postangelegen⸗ heiten wurde gestern unter dem Vorsitz des Abg. Delius (Dem.) die Erhöhung der Postgebühren beraten.
Der Reichspostminister Giesberts begründete die Erhöhung
der Gebühren laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger mit der fortschreitenden Geldentwertung, die von Monat zu Monat anschwelle, hohe Mehrausgaben für Personal⸗ und Sachzwecke mit sich gebracht hade, so daß die im Rechnungs⸗ jahr 1922 bereits erreichte Balancierung des Postetats dadurch zu⸗ nichte geworden sei. Zwar wäre ein Teil des Fehlbetrags durch Vereinfachungsmaßnahmen im Personal und Betriebs⸗ wesen ausgeglichen worden. So sei es möglich gewesen, durch Ver⸗ kleinerung des Beamtenkörpers eine Kürzung der Ausgaben um 3 Milliarden Mark zu erzielen. Auch seien bereits 16 000 Hilfskräfte entlassen worden. Die Aussicht auf eine weitere Minderausgabe eröffne sich durch die im Gange befindliche Abgabe von entbehrlichen Beamten verschiedener Besoldungsgruppen an andere Verwaltungen. Bei den Sachausgaben sei auf Einschränkung der Aufwendungen auf das unumgänglich notwendige Maß hingewirkt, die Bauausgaben seien soweit wie möglich beschränkt worden. Bei Neuanschaffungen, beim Verbrauch von öö bei Beschaffung von Telegraphenbauzeug usw. werde die größte Zurückhaltung geübt. Die Beförderungsgelegenheiten seien eingeschränkt, persönliche Leistungen durch mechanische Einrichtungen ersetzt worden. Trotzdem sei eine große Unterbilanz der Reichspost eingetreten, so daß mit den Tarifsätzen bis zur Grenze der Tragfähigkeit, d. h. soweit gegangen werden müsse, daß weitere Gebührenerhöhungen eine nennenswerte Vermehrung der Einnahmen nachweislich mit Sicher⸗ heit nicht mehr erwarten ließen. Unter diesem Gesichtspunkt seien die neuen Vorlagen, die bei der Briespost und beim Fernsprechverkehr eine hundertprozentige und bei der Paketpost knapp eine fünfzig⸗ prozentige Erhöhung vorsehen und die spätestens am 15. November d. J., in Kraft treten sollen, ausgearbeitet worden. Die Abgg. Bruhn (D. Nat.) und Fischer (Soz.) wandten sich gegen jede Erhöhung der Zeitungsgebühren. Die Not der Zeitungen sei zu groß, als daß sie noch die geringste Belastung ertragen könnten. — Der Abg. Morath (D. Volksp.) ver⸗ breitete sich über den Achtstundentag und seine Durchführung in der Postverwaltung. Auch wies Redner auf die Gefahr hin, die darin liege, daß bei der wirtschaftlichen Not der Zeitungen sich jetzt auf Kosten der deutschen Publizistik Blätter breit machten, die vom ausländischen Kapital unterstützt würden. Insbesondere nannte Redner eine von Dänemark unterstützte Zeitung in Schleswig. — Abg. Steinkopf (Soz.) verglich die erheblich teueren Eisen⸗ bahntartfe mit der der Geldentwertung nur zögernd nachfolgenden Tarifpolitik der Reichspost. — Abg. Allekotte (Zentr.) untersuchte die Möglichkeiten der allgemeinen Ersparnismaßnahmen für die Post⸗ verwaltung. — Auf Vorschlag des Abg. Kopsch (Dem.) wurde dann beschlossen, eine eingehende Beratung über die Tarifpolitik in sozialer und verwaltungstechnischer Hinsicht, über die Reform des Personalabbaues sowie über die Frage der Kontrolle der Durch⸗ führung des Achtstundentages in einer befonderen Ausschußsitzung vorzunehmen.
In der Abstimmung wurden die vorgeschlagenen Erhöhungen der Postgebühren angenommen. Danach kosten:
das Sehs Postkarte im Ortsverkehr 3 ℳ, im Fern⸗
verkehr 6 ℳ, der Brief im Ortsverkehr bis 20 g 4 ℳ, von 20 bis 100 g 8 ℳ,
von 100 bis 250 g 12 ℳ, der Brief im Fernverkehr bis 20 g 12 ℳ, von 20 bis 100 g 16 ℳ,
von 100 bis 250 g 20 ℳ, die Drucksachen bis 25 g 2 ℳ, 25 bis 50 g 3 ℳ, 50 bis 100 g 6 ℳ,
100 bis 250 g 12 ℳ, 250 bis 500 g 16 ℳ, über 500 g bis
1000 g 20 ℳ das Päckchen bis 1 kg 24 ℳ.
Eine längere Debatte entspann sich über die von der Post⸗ verwaltung beabsichtigte Wiedereinführung des Zeitungs⸗ bestellgelds. Es sprachen dagegen die Abg. Bruhn (D. Nat.), Morath (D. Vp.), Kopsch (Dem.), Fischer (Spz.) und Allekotte (Zentr). Schließlich kam auf Vorschlag des Abg. Rippler (D. Vp.) eine Entschließung zustande, worin die Re⸗ gierung ersucht wird, von der Wiedereinführung eines Zeitungsbestell⸗ geldes im Verordnungswege abzusehen. Bei Behandlung der Post⸗ nachnahme regte der Vorsitzende Abg. Delius (Dem.) die Erhöhung der Grenze auf 50 000 ℳ an.
Angenommen wurde auch eine Entschließung der Demokraten,
wonach die Reichsregierung eine Nachprüfung der Bestimmungen für die Beförderung der Drucksachen vornehmen solle, ins⸗ besondere, ob eine Vereinfachung möglich sei. Ferner wurde eine Entschließung der Abgg. Allekotte (Zentr.) und Koch⸗Essen (Zentr.) angenommen, daß die Reichsregierung in eine Prüfung zur Vereinfachung des Postnachnahmeverfahrens in betriebstechnischer Beziehung eintreten möge. Bezüglich der Fernsprechgebühren wurde eine Ent⸗ schließung des Abg. Kopsch (Dem.) angenommen, wonach die Re⸗ gierung prüfen soll, ob bei künftigen Gebührenregelungen die Fern⸗ sprechgebühren mehr nach sozialen Gesichtspunkten gestaltet werden könnten. Ferner wurde eine Entschließung des Abg Allekotte Zentr.) angenommen, daß geprüft werden soll, ob nicht zugunsten der Landbevölkerung eine Inanspruchnahme des Fernsprechers für Fern⸗ verbindungen über den Schalterdienstschluß hinaus ermöglicht werden kann. Einen Ausgleich könnte man angesichts des allgemeinen Ver⸗ kehrsrückganges vielfach durch Verkürzung der sonstigen Dienstbereitschaft herbeiführen. Hierauf vertagte sich der Ausschuß.
Telegraphische Auszahlung.
2
4. November 3. November Geld Brief Geld 2389,— 2401,— 2408,96
2189,50 2200, 50 2214,45
384,03 385,97 399,— 1097,25 1102,75 1147,12 III L13.V 1ö“
1“ Amsterd.⸗Rotterd. Buenos Aires
(Papierpeso). Brüssel u. Antw. Christiania .. . . Kopenhagen.. Stockholm und Gothenburg. Helsingfors. 81 Italienü.. London ... New York. Paris.. Schweiz.. Spanien.. 1“ Rio de Janeiro Wien (altes) ... Wien (Deutsch⸗
Oesterr.), abgst. Prag 8 Jugoslawien
(Aagram u. Bel⸗
1635,90
167,08
261,34 27431,25 27568,75 6159,56 6190,44 428,92 431,08 1127,17 1132,83 947,62 952,38 2992,50 3007,50 703,23 706,77
1596,— 170,57 252,36
27181,87
6009,93 413,96
1102,23 917,70
2907,71 678,30
2922,29 681,70
8,02 200,50
8,02 193,01 97,75
2,41 42,89
Budapest.. Sofia. uöb5-5
Konstantinopel..
— In der am 2. d. M. abgehaltenen Sitzung des Roheisen⸗ ausschusses des Eisenwirtschaftsbundes wurde laut Meldung des „W. T. B.“ festgestellt, daß mit Rücksicht auf die seit der letzten Preisfestsetzung eingetretenen Steigerung sämtlicher Preisfaktoren eine erhebliche Erhöhung der Höchstpreise für Lieferungen ab 1. November erforderlich ist. Demenisprechend werden die Preise wie folgt erhöht: Hämatit um 35 132 ℳ auf 83 994 ℳ, kupferarmes Stahleisen um 35 132 ℳ auf 83 326 ℳ, Gießereiroheisen I um 33 486 ℳ auf 73 662 ℳ, Gießereiroheisen IIl um 33 486 ℳ auf 73 592 ℳ, Siegerländer Stahleisen um 41 821 ℳ auf 75 320 ℳ, Spiegel⸗ eisen um 40 777 ℳ auf 77 356 ℳ, Gießereiroheisen Luxemburger Qualität um 29 486 ℳ auf 68 730 ℳ, Ferro⸗Silicium 10 vH um 40 852 ℳ auf 95 000 ℳ, Temperroheisen um 31 633 ℳ auf 80 170 ℳ. Die Preise für Siegerländer Stahleisen und Spiegel⸗ eisen verstehen sich vorbehaltlich einer Berichtigung auf Grund des endgültigen, zurzeit noch nicht feststehenden Eisensteinpreises. Die vorstehenden Preise schließen die Kurs⸗, Koks⸗ und Frachtklausel ein. Die Preisfestsetzung erfolgt bis auf weiteres viermal monatlich.
— Der Verein Deutscher Eisengießereien (Gießereiverband), Sitz Düsseldorf, hat laut Meldung des „W. T. B.“ für alle Lieferungen ab 1. November bis auf weiteres auf die bestehenden Preise für Bau⸗ und Maschinenguß einen Zuschlag von 50 vH und dazu noch 20 ℳ je Kilogramm, für Handelsguß einen Aufschlag von 64 vH beschlossen. Die Preise für gußeiserne Muffenröhren, Flanschenröhren, Formstücke und Vorwärmer⸗ röhren wurden ab 1. November bis auf weiteres um 75 vH erhöht.
— Die dem Verein deutscher Gummireifen⸗ fabriken angeschlossenen Werke erhöhten laut Meldung des „W. T. B.“ aus Hannover mit Wirkung am 4. d. M. die Preise ihrer Erzeugnisse wie folgt: Fahrrad⸗ und Motorradreifen 60 vH. Automobisvneumatiks und Vollreifen 80 vH und Zubehör⸗ und Reparaturmaterial 60 vH.
— Die Interessengemeinschaft deutscher Kakao⸗ und Schokoladefabriken G. m. b. H. (Ideka), Dresden, gibt bekannt, daß die Richtpreise für Kakavoerzeug⸗ nisse (Ladenverkaufspreise) vom 6. November 1922 ab, wie folgt, geändert worden sind: Kakaopulver stark entölt, 2000 — 2400 ℳ per 1 kg, Vanilleschokolade aus fester Masse, 40,60 in Blöcken, 170 — 190 ℳ per 100 g, Vanllleschokolade aus fester Masse, 40/60 in Tafeln, 175 — 195 ℳ per 100 g, Feine Vanilleschokolade 50/50 180 — 200 ℳ vper 100 g, Schmelzschokolade 50/50 190 — 208 ℳ per 100 g, Schmelzschokolade, bitter, 60/40 200 bis 220 ℳ per 100 g, Milchschokolade 200 — 220 ℳ per 100 g, Nuß⸗ schokolade 200 — 220 ℳ per 100 g, Milchnußschokolade 200 — 220 ℳ per 100 g, Cremeschokolade 165 — 185 ℳ per 100 g.
— Nach dem Geschäftsbericht der Waggon⸗ und Maschinen⸗ hau⸗Aktiengesellschaft Görlitz für 1921/22 konnte die Leistungsfähigkeit aller Abteilungen im Geschäftsjahr 1921/22 voll ausgenutzt werden. Für das laufende Geschäftsjahr liegen umfang⸗ teiche Aufträge vor. Auch in diesem Jahre wurde durch Erwerb geeigneter Grundstücke eine Vergrößerung des Grundbesitzes vor⸗ genommen. In der Generalversammlung vom 27. Oktober d. J. vurde das Aktienkapital von 30 auf 55 Millionen Mark erhöht und die Ausgabe von 6 Millionen Mark Vorzugsaktien beschlossen. Der Ueberschuß beträgt 20 193 494 ℳ, davon entfallen 9 vH auf 4 Millionen Mark Vorzugsaktien, 45 vH auf 30 Millionen Mark Stammaktien, 22 ½ vH auf 10 Millionen Mark Stammaktien. Der gesetzlichen Rücklage fließen 107 347 ℳ, der Rücklage für Unterstützungen 3 Millionen Mark zu, als Vortrag auf neue Rechnung bleiben 976 146 ℳ.
— Am Dienstag, Donnerstag Üund Sonnaben der kommenden Woche findet laut Meldung des „W. T. B. zn der Frankfurter Börse kein Effektenverkehr tatt.
— Die Hamburger Effektenbörse bleibt „W. T. B.“ zufolge Dienstag, den 7. und Donnerstag, den 9. November ge⸗ schlossen. Devisennotierungen finden statt.
London, 2. November. (W. T. B.) Wochenausweis der Bank von England vom 2. November. Berichtigung. Clearinghouse⸗ umsatz 702 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahrs weniger 54 Millionen.
Budapest, 2. November. (W. T. B.) Wochenausweis des Königlich ungarischen staatlichen Noteninstituts vom 23. Oktober 1922 (in Klammern Zunahme und Abnahme im Ver⸗ gleich zu dem Stande am 15. Oktober) in tausend Kronen: Metall⸗ schatz 15 411 (Zun. 217), Noten der Oesterreichisch⸗Ungarischen Bank 18 227 154 (Zun. 497), Postsparkassennoten 1 367 325 (Zun. 244), Banknotennachahmungen 16 591 (Zun. 30), Wechsel, Warrants und Effekten 29 072 800 (Zun. 388 246), Darlehen gegen Handpfand 1 230 215 (Zun. 161). Vorschüsse an den Staat 10 200 000 (Zun. 500 000), Effekten 1870 (Zun. 422), sonstige Aktiven 14 810 576 (Abn. 3 530 374), Notenumlauf 65 329 410 (Zun. 3 388 658), Giro⸗ guthaben 4 233 015 (Abn. 403 247), sonstige Passiven 5 606 520 (Abn. 3 193 165).
Kartoffelpreise der Notierungskommission des Deutschen Landwirtschaftsrats. Erzeugerpreise für Speisekartoffeln in Mark je Zentner ab Verladestation: 8
weiße rote gelbfleisch. Kartoffeln
Berlin, 3. November: 480 — 510 480 — 510 550 Stettin, 3. November: 510 500 600 Hamburg, 2. November: 600 510 700 Magdeburg, 2. Nov.: 550 — 575 525 — 550 615 — 650 Erfurt, 2. November: 500 500 550 Breslau, 2. November: 450 VW Allenstein, 31. Oktober: 440 — 470 430 — 455 500 — 520 weiße vereinzelt bis 480 ℳ, gelbfleischige vereinzelt bis 535 ℳ.
Frankfurt a. M., 30. Oktober. Weiße und rote 490 — 500 ℳ,
gelbfleischige 520 ℳ. 1 Köln a. Rh., 31. Oktober: Rheinische gelbe 710 ℳ, weiße Weiße 440 — 470 ℳ, ver⸗
610 ℳ, rote 600 ℳ. Königsberg, Pr., 31. Oktober:
einzelt bis 480 ℳ, rote 430 — 455 ℳ, gelbfleischige 500 — 520 ℳ, ver⸗
einzelt bis 535 ℳ.
Berlin, 2. November. (W. T. B.) Großhandels⸗ preise in Berlin, offiziell festgestellt durch den Verband deutscher Großhändler der Nahrungsmittel⸗ und verwandten Branchen, Verbandsgruppe Berlin (E. N., Berlin). Die Preise verstehen sich für ½ kg ab Lager Berlin. Gerstenflocken, lose —,— ℳ, Gersten⸗ graupen, lose 192,75 — 222,75 ℳ, Gerstengrütze, lose 192,75 — 194,00 ℳ, Haferflocken, lose 279,00 — 281,00 ℳ, Hafergrütze, lose 280,00 — 281,00 ℳ, Hafermehl, lose —,— ℳ, Kartoffelstärkemehl 117,75 — 120,00 ℳ, Maisflocken, lose —,— bis —,— ℳ, Maisgrieß 174,00 — 176,00 ℳ, Maismehl 169,00 — 171,00 ℳ, Maispuder, lose 219,00 — 221,00 ℳ, Mafkaroni, lose —,— bis —,— ℳ, Schnittnudeln, lose 215,50 bis 220,00 ℳ, Reis 281,00 — 283,00, Burmareis 239,00 bis 241,00 ℳ, glas. Tafelreis 242,00 — 359,00 ℳ, grober Bruch⸗ reis 174 50 214,50 ℳ, Reismehl, lose 189,00 — 198,50 ℳ, Reis⸗ grieß, lose 198,50 — 203,50 ℳ, Ringäpfel, amerik. 1177,00 — 1183,00 ℳ, gerr. Aprikosen, cal. 1733,00 — 1901,00 ℳ, getr. Birnen, cal. 1277,00 bis —,— ℳ, getr. Pfirsiche, cal. 994,00 — 1138,00 ℳ, getr. Pflaumen 252,00 — 4,7 00 ℳ, Korinthen, 1921 Ernte 1144,00 — 1174,00 ℳ, Rosinen, kiup. carab., 1921 Ernte 708,00 — 769,00 ℳ, Sultaninen in Kisten, 1921 Ernte2025,00 — 2102,00. ℳ, Mandeln bitteres 28,00 — 865,00. ℳ, Mandeln. süße 1372,00 — 1477,00 ℳ, Kaneel 1766.00 — 1837,00 ℳ Kümmel 809 00 bis 1702,00 ℳ, schwarzer Pfeffer 849,00 — 883,00 ℳ, weißer Pfeffer 1156 00 — 1208,00 ℳ Kaffee prime roh 1775,00 — 1844,00 ℳ, Kaffee superior 1700,00 — 1750,00 ℳ, Bohnen, weiße 187,50 — 240,75 ℳ, Weizenmehl 200 75 — 220,50 ℳ, Speiseerbsen 235 50 — 259,25 ℳ, Weizengrieß 233,75 — 257,75 ℳ, Linsen 195,00 — 300,25 ℳ, Purelard 980,00 — 985,00 ℳ, Bratenschmalz 940,00 — 945,00 ℳ, Marmelade 98,00 — 250,00 ℳ, Kunsthonig 114,25 — 120,00 ℳ, Speck, gesalzen, fett 1005,00 — 1010,00 ℳ, Corned beef 12/6 lbs per Kiste 44 000 — 44 500 ℳ, Auslandszucker raffiniert 320,00 — 339,00 ℳ, Kernseife —,— ℳ
Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.
Köln, 3 November. (W. T. B.) (Amtliche Devisenkurse.) Holland 2400,98 G., 2413,02 B., Frankreich 419,94 G. 422,06 B., Belgien 392,01 G. 393,99 B., Amerika 6114,67 G., 6145,33 B., England 27276,63 G. 27413,37 B. Schweiz 1102,23 G.I 1107,77 B., Italien 254,36 G., 255,64 B., Dänemark 1214,45 G., 1220,55 B., Norwegen 1112,41 G. 1117,59 B., Schweden 1628,41 G., 1636,59 B., Spanien 945,13 G., 949,87 B., Prag 197,50 G., 198,50 B., Budapest 2,34 G., 2,36 B., Wien (neue) 7,48 G., 7,52 B.
Hamburg, 3. November. (W. T. B.) (Börsenschlußkurse.) Deutsch⸗Australische Dampfschiff⸗Gesellschaft 3900,00 bez, Hamburger Paketfahrt 2900,00 bez., Hamburg⸗Südamerika 5000 00 bez., Nord⸗ deutscher Lloyd 2000,00 bez., Vereinigte Elbeschiffahrt 5000,00 bez.,
Schantungbahn 2490,00 bis 2650,00 bez., Brasilianische bis 24 500,00 bez.,, Commerz⸗ und Privat⸗Banf 2150,00 bez., Vereinsbank 950,00 bis 1180,00 bez., Zement 9900,00 bis 10 100,00 bez., Anglo⸗Continental —,— bez. A TCalmon —,— bez., Dynamit Nobel 3700,00 bis 5040 00 bez Gerbstoff Renner —,— G., —,— B., Norddeutsche Jutespinnere —,— E., Merck Guano 7500,00 bis 7600,00 bez., Harburg⸗Wiener Gummi 4050,00 bis 5000,00 bez., Kaoko —,— G., —,— B., Sloman Salpeter —,— G., Neuguinea —,— G., —,— B., Otavi⸗Minen⸗ Aktien 25000,00 bez. 8 Frankfurt a. M., 3. November. (W. T. B.) Oesterr. Kredit —,—, Badische Anilin 9500,00, Chem. Griesheim 6500,00, Höchster Farbwerke 7000,00, Holzverkohlungs⸗Industrie Konstanz 5150,00, Deutsche Gold⸗ und Silberscheideanstalt 7500,00, Adlerwerke Klever 2200,00, Hilpert Armaturen 1000 rep., Pokorny u. Wittekind 2800 rep., Aschaffenburg Zellstoff 4900,00, Phil. Holzmann 2325,00, Wayß u. Freytag 4000 rep., Lothringer Ienent 3000,00, Zuckerfabrik Waghäusel 4000,00, 3 % Mexikanische Silberanleihe .. Danzig, 2. November. (W. T. B.) Noten: Amerikanische 6259,31 G., 6290,69 B., Polnische 39,65 G., 39,85 B. — Tele⸗ graphische Auszahlungen: London 26 633,25 G., 26 767,75 B., Holland 2443,87 G. 2456,13 B., Paris 413,96 G., 416,04 B., Posen 39,15 G., 39,35 B., Warschau 39,90 G., 40,10 B. Wien, 3. November. (W. T. B.) Türkische Lose —,—, Mai⸗ renre 1480, Februarrente 1600, Oesterreichische Kronenrente 1300, Oesterr. Goldrente 23 000, Ungarische Goldrente 110 000, Ungarische Kronenrente 20 500, Anglobank 105 000, Wiener Bankverein 25 000, Oesterreichische Kreditanstalt 31 300, Ungarische Kreditanstalt —,—, Länderbank 103 000, Oesterreichisch⸗Ungarische Bank —,—, Wiener Unionbank 58 000, Lloyd Triestina Staatsbahn 965 000, Südbahn 255 000, Südbahnprioritäten 670 000, Siemens u. Halske 36 900, Alpine Montan 574 000, Poldihütte 840 000, Prager Eisen 1 400 000, Nima Murany 424 000. Skoda⸗Werke 911 000, Brüxer Kohlen —,—, Salgo⸗Kohlen 1 305 000, Daimler Motoren 18 200, Veitscher Magnesit 14 500 000 Waffenfabrik 41 000, Galizia 825 000, Leykamaktien 190 000, Nordbahn 15 000 000. 1 Prag, 3. November. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale (Durchschnittskurse): Amsterdam 12,37 ½, Berlin 0,52, Christiania 5,76, Kopenhagen 638 ½, Stockholm 8,47, Zürich 5,75, London 1,41 ½,. New York 31,75, Wien 0,040 ½, Marknoten 0,55, Polnische Noten —,—, Paris 2,17. 1 1 London, 2. November. (W. T. B.) 4 % fundierte Kriegs⸗ anleibe 86 , 5 % Kriegsanleihe 98 ½, 4 % Siegesanleihe 88 ¾. — rivatdiskont 21¹5 22.. 2 London. 3. Kovember. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 64,62 ¼, Belgien 69,75 ½, Schweiz 24,51, Holland 11,38 ¼, New York 446 68, Spanien 29,28. Italien 106,42, Deutschland 26 950, Wien 337 000,
Bukarest 713,00. ir (W. T. B.) Silber 3318⁄16, Silber auf
Lon ” 3. November.
Lieferung 33,50. ; (W. T. B.) Privatdiskont 215⁄22.
Deutschland
London, 3. November. G Paris, 3. November. (W. X. B.) Devisenturse. t Amerika 14,54 Belgien 93,00, England 64,90 ½ Holland 221,75, Däne⸗ mark 392,00. Zürich, 3. November. (W. T. B.) Devisenkurse. Berlin
0,08 ⁄⅜, Wien 0,0071, Prag 17,40, Holland 215,50, New York 546,50, London 24,53, Paris 37,60, Italien 23,05 Brüssel 35,10, Kopen⸗ hagen 111,00, Stockholm 148,50, Christiania 100,50, Madrid 84,00, Buenos Aires 1,99, Budapest 0,22, Bukarest —,—, Agram 220,00. Warschau 0,04. 8
Umsterdam, 3. November. (W. T. B.) Devisenkurse. London 11,38 ¾ Berlin 0,04 ¼, Paris 17,52 ½, Schweiz 46,40, Wien 0,0035. Kopenhagen 51,25, Stockholm 68,65, Christiania 46,60. New York 255,00, Brüssel 16,32 ½, Madrid 38,95, Italien 10,70, Budavest
—,—, Pra 3 LE“ 3. November. (W. T. B.) 5 % Niederländische Staatsanleihe von 1918 88 à1, 3 % Niederländische Staats⸗ anleihe 62,25, 3 % Deutsche Reichsanleihe Januar⸗Juli⸗Couven —,—, Khniglich Niederländ. Petroleum 423,00, Holland⸗Amerika⸗ Linie 120,25, Atchison, Topeka & Santa Fé —,—, Rock Island —,—, Southern Pacific —,—, Southern Railway 26,25 Union Pacific —,—. Anaconda 99 , United States Steel Corp. 109,75. Kopenhagen, 3. November. (W. T. B.) Devisenkurse. London 22,13, New York 497,00, Hamburg 0,10, Paris 34,20, Antwerpen 31,90, Zürich 90,35, Amsterdam 194,75, Stockholm 133,35, Christiania 90,50, Helsingfors 13,45, Prag 15,75. Stockholm, 3. November. (W. T. B.) Devisenkurse. London 16 60, Berlin 0,06 ½, Paris 25,60, Brüssel 23,75, schweiz. Plätze 67 80, Amsterdam 146 00, Kopenhagen 75,10, Christiania 68,10, Washington 373,00, Helsingfors 9,99, Prag 11,75. 11““
2 7
0,25, gland 571,00 Italien 60,80, Schweiz 265,00, Spanien
—+
Berichte von auswärtigen Warenmärkten.
Liverpool 2. November (W. T. B.) Baumwolle. Um⸗ satz 8000 Ballen, Einfuhr 3908 Ballen. Novemberlieferung 13 99, Dezemberlieferung 13,83, Januarlieferung 13,72. — Amerikanische und brasilianische Baumwolle je 10 Punkte höher, ägyptische un⸗ verändert.
Manchester, 3. November. (W. T. B.) Am Stoff⸗ markt ist eine Zunahme des Umsatzes zu verzeichnen Für Garne sind die Aussichten ermutigender. Es notierten Garne 30 er Water⸗ twist Bundles 20 ½ d per Pfund, Printers Cloth 32 X 126 41 s 6 d per Stück.
8 5
1. Untersuchungssachen.
2. Aufgebote Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 45 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter Nr. 12 365 das Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über
die Entschädigung der Mitglieder und des Präsidenten des Preußischen Landtags vom 23. April 1921 (Gesetzsamml. S. 361), vom 19. Oktober 1922, unter
Nr. 12 366 das Gesetz, betreffend Aenderung einiger Vor⸗ schriften der Jagdordnung vom 15. Jult 1907 (Gesetzsamml. S. 207) über Wildschadenverhütung und Jagdscheine sowie des § 4 des Jaadbscheingesetzes vom 31. Juli 1895 (Gesetzsamml. S. 304), vom 19. Oktober 1922, unter
Nr. 12 367 das Gesetz, betreffend die Bereitstellung von Mitteln zur Neuordnung der Strafanstaltsverwaltung, vom 20. Oktober 1922, unter
Nr. 12 368 das Gesetz zur Aenderung der Verordnung über die anderweite Regelung des Gemeindewahlrechts vom 24. Januar 1919 (Gesetzsamml. S. 13), vom 23. Oktober 1922, unter
Nr. 12369 eine Verordnung, betreffend Uebergangsvor⸗ schriften zur Preußischen Pachtschutzordnung vom 27. Sep⸗ tember 1922 (Gesetzsamml. S. 287), vom 31. Oktober 1922, unter
Nr. 12 370 eine Verordnung zur Ausführung des Reichs⸗ gesetzes vom 21. Juli 1922 zum Schutze der Republik, vom 19. Oktober 1922, unter.
Nr. 12 371 eine Ausführungsanweisung zur Verordnung über die Verwertung von Kleie vom 8. September 1922 (RSBl. I S. 735), vom 7. Oktober 1922, und
eine Bekanntmachung der nach dem Gesetze vom 10. April 1872 durch die Regierungsamtsblätter veröffentlichten Erlasse, Urkunden usw., S. 312.
Berlin, den 3. November 1922.
Gesetzsammhumgsamt. Krüer.
b, Se. F;. ZZZZZ1112121414141412X**
schulen) — G. D. G. —] vom 10. Juni 1921, vom 17. Oktober 1922.
8 ee a
und Zollwesen, für Volkswirtschaft und für Rechtspflege hielten heute eine Sitzung.
gekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft nommen. b ö“
Lb. Tonerde nach Spanien und Portugal; Antichlor nach in Berlin W. 10.
Sitzung, an der auch der Reichskanzler teilnahm, beschlossen, das Plenum nicht schon zum 7. November zu berufen, vielmehr dem Prä⸗ sidenten des Reichstags anheimzugeben, den Tag des Wiederzusammen⸗
tritts im Einvernehmen mit der Reichsregierung zu bestimmen, sobald die Verhandlungen mit der Reparationskommission und den Finanz⸗
[Gewerbe⸗ und Handelslehrerdiensteinkommensgesetz
Berlin, den 3. November 1922.
Gesetzsammlungsamt. Krüer.
Nichtamtliches. Deutsches Reich. Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Steuer⸗
Der österreichische Gesandte Riedl ist nach Berlin zurück⸗ wieder über⸗ 1u1“ 8 8 Die Ausfuhrmindestpreise haben sich geändert für:
Zelgien. Näheres durch die Außenhandelsstelle Chemie
Parlamentarische Nachrichten. Der Aeltestenrat des Reschstags hat in seiner gestrigen
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln. Vom Reichsgesundheitsamt ist das Erlöschen der Maul⸗
und Klauenseuche vom Schlachtviehhofe in Zwickau am 31. Oktober 1922 gemeldet worden.
Verkehrswesen.
Es empfiehlt sich, Weihnachtspakete nach überseeischen Ländern, namentlich auch nach den Vereinigten Staaten von Amerika, schon Anfang November bei der Post einzuliefern, damit die rechtzeitige Aushändigung an die Empfänger gesichert ist.
Handel und Gewerbe.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 2. November 1922:
Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen
Gestellt.. . ö Nicht gestellt.. 5 Beladen zuruͤck⸗ geliefert Beladen zurück⸗ geliefert:
v. 1. November
2 266
2 266
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung
—ea1ubnö1n———ÜUᷓ—
des „W. T. B.“ am 3. November auf 203 044 ℳ (am 2. November auf 150 286 ℳ) für 100 kg.
8
4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Attien u. Aktiengesellschaften.
ffentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 80 ℳ
—
—
— —
9. Bankausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.
11. Privatanzeigen.
—
—
☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. l
2) Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundsachen,
Zustellungen u. dergl.
[73715) Zwangsversteigerung.
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemein⸗ schaft, die in Ansehung des in Berlin belegenen. im Grundbuche von Berlin (Wedding) Band 71 Blatt 1687 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen der Frau Charlotte Jakobowitz, geb. Staub, zu Berlin ein⸗ etragenen Grundstücks unter deren Erben bestelt. soll dieses Grundstück am 27. No⸗ vember 1922, Vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle, Brunnenplatz, Zimmer
r. 30, 1. Stockwerk, versteigert werden. Das in Berlin, Sprengelstraße 26, be⸗ legene Grundstück enthält Vorderwohnhaus mit Seitenflügel links, Quergebäude und Hof und besteht aus dem Trennstück Kartenblatt Nr. 19 Parzelle 1884/165 usw. von 5 a 30 am Größe. Es ist in der Grundsteuermutterrolle und Gehäudesteuer⸗
8
rolle unter Nr. 5840 mit einem jährlichen Nutzungswert von 9400 ℳ verzeichnet. Der Versteigerungsvermerk ist am 20. April 1922 in das Grundbuch eingetragen Berlin, den 3. September 1922. Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abteilung 6.
[84738] Zwangsversteigerung.
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemein⸗ schaft, die in Ansehung des in Berlin, Waldstraße 14, belegenen, im Grundbuche von Moabit, Band 130, Blatt Nr. 4865, zurzeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks auf den Namen des prakt. Arztes Dr. med. Leopold Lange eingetragenen Grundstücks besteht, soll dieses Grundstück am 12. Januar 1923, Vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle, Berlin, Neue Friedrichstraße 13/15, drittes Stockwerk, Zimmer Nr. 159/160, versteigert werden. Das Grundstück besteht aus: Vorderwohn⸗ haus mit Seitenflügel rechts, Quergebäude mit Rückflügel links und zwei Höfen, Gemarkung Berlin, Kartenblatt 15, Parzelle 2106/92, 2105/92. 8 a 86 gm groß, Grundsteuermutterrolle Art. 1847, Nutzungswert 15 600 ℳ, Gebäudesteuerrolle
Nr. 1847. Der Versteigerungsvermerk ist
am 20. Oktober 1922 in das Grundbuch eingetragen. — 85. K. 86/22.
Berlin, den 30. Oktober 1922. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 85.
—
[84739] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 16. Januar 1923, Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle Berlin, Neue Friedrichstraße 13/15, drittes Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 159/160, versteigert werden das in Berlin, Rastenburger Straße 21, belegene, im Grundbuche vom Königstor⸗ bezirk Band 35 Blatt Nr. 1011 (einge⸗ tragene Eigentümerin am 13. Oktober 1922, dem Tage der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks: Frau Margarethe Noack, geb. Raddy, in Neu Schmargendorf bei Berlin) eingetragene Grundstück: Vorder⸗ wohngebäude mit linkem und rechtem Seitenflügel und Hof, Gemarkung Berlin, Kartenblatt 125, Parzelle 48, 7,68 qm groß, Grundsteuermutterrolle Art. 1738, Nutzungswert 14 800 ℳ, Gebäudesteuer⸗ rolle Nr. 1738. — 85. K. 85. 22.
Berlin, den 31. Oktober 1922. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 85.
[84741] Aufgebot. Die Witwe des Sanitätsrats Dr. Seelig in Hannover, Adelheidstraße 24, vertreten durch den Justizrat Dr. Tidow in Han⸗ nover, hat das Aufgebot der in Verlust geratenen, mit 4 ½ % am 1. Januar und 1. Juli j. J., verzinslichen Pfandbriefe a) Nr. 0906 über 1000 ℳ, b) Nr. 0034 über 3000 ℳ der Portland⸗Zementfabrik Hemmoor beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. Juni 1923, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht anberaumten Aufgebotster⸗ mine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Fr tee der Urkunden erfolgen
wird.
Osten, den 18. Oktober 1922.
Das Amtsgericht. 1I.
[84740] Beschluß.
Das auf Antrag des Bankhauses Hardy u. Co., G. m. b. H., in Berlin W. 56, Markgrafenstraße 36, durch Beschluß des Amtsgerichts Abteilung 18 in Frankfurt a. M. vom 30. Juni 1920 an den Magistrat der Stadt Frankfurt a. Main (Rechneiamt) ergangene Verbot,
eine Leistung an einen andern Inhaber der 4 % Anleihe der Stadt Frankfurt a. Main vom Mai 1919 Nr. 5678, 21 876, 21 877, 23 887 über je 1000 ℳ als den Antrag⸗ steller zu bewirken, insbesondere neue Zinsscheine oder neuen Erneuerungsschein auszugeben, wird auf Antrag des Antrag⸗ stellers aufgehoben. Die am 30. Juni 1920 verhängte Zahlungssperre über Nr. 5678, 21 876, 21 877, 23 887 über je 1000 ℳ ist durch “ des Antrags erledigt. 18. F. Frankfurt a. M., den 24. Oktober 1922 Das Amtsgericht. Abteilung 18.
[83896] Aufgebot. * „Das Bankgeschäft J. Dreypfus & Co. in Berlin W. 56, Oberwallstraße 20 a, hat das Aufgebot der angeblich abhanden gekommenen Aktie Nr. 6580 der Ver⸗ einigten Portland⸗Zement⸗ und Kalkwerke Schimischow, Silesia und Frauendorf, Aktiengesellschaft in Schimischow, vom 11. Juni 1920 über 1000 ℳ beantragt. Der Inhaber der Aktie wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 23. Juni 1923, Vormittags 10 Uhr, vor dem 2
unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 12,