11““ 8
[8496313 Bekanntmachung. In den Aufsichtsrat unserer Gesell⸗
schaft haben die Betriebsräte als ihre
Vertreter die Herren Wilhelm Becker zu
Düsseldorf⸗Rath und Gustav Blum zu
Unser Fritz bei Wanne entsandt. Düsseldorf, den 2. November 1922.
Mannesmannröhren⸗Werke. Der Vorstand.
85028]
Badische Gesellschaft sür Zuckerfabrikation.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden eingeladen zu einer außerordentlichen Hanptversammlung auf Montag, den 27. November 1922, Vormittags 11 Uhr, in den Sitzunagssaal der Süd⸗ dentschen Disconto⸗Gesellschaft A. G. zu
Lannheim.
Tagesordnung:
1. Erhöhunga des Grundkapitals der Gesellschaft durch Ausgabe von nominal ℳ 4 800 000 Vorꝛugsaktien, eingeteilt in Stücke von je ℳ 1000 und darüber, sowie nominal ℳ; 168 000000 Stamm⸗ aktien, eingeteilt in Stücke von se ℳ 1000 und darüber, mit Gewinn⸗ beteiliauna vom 1. September 1922 an unter Ausschluß des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktfonäre.
Festsetzung der näheren Bedingungen
für die Ausgabe der Aktien.
. Aenderung des Gesellschaftsvertrags:
a) des § 4: Betrag und Einteilung des Grundkapitals nach den Be⸗ schlüssen unter Ziffer 1:
b) des § 30. Ziffer 4: durch Bei⸗ fügung des Absatzes:
„Die zu entrichtende Sondersteuer auf die dem Aufsichtsrat zustebende Vergütung ist von der Gesellschaft zu tragen.“
Ueber die Gegenstände der Tagesordnung findet neben dem Beschluß der Haupt⸗ versammlung je eine besondere Abstimmung der Stammaktionäre und der Vorzugs⸗ aFtionäre statt.
Die Eintritts⸗ und Stimmkarten sind spätestens am dritten Tag vor der Hanptversammlung gegen Vorzeigung der Aktien oder gegen schriftlichen Nach⸗ weis (siebe § 23 des Gesellschaftsvertrags) in Empfang zu nehmen
in Mannheim: bei der Rheinischen Creditbank und der Süddentschen Diconto⸗Gesell⸗ schaft A. G., in Karlsruhe: bei der Mitteldeutschen Creditbank, in Frankfurt a. M.:
v1““
Osnabrücker Metallwerke, Aktiengesellschaft.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden zu einer außerordentlichen General⸗ versammlung auf Montag, den 27. November d. J., Nachmittaagas 3 Uhr, im Hotel Dütting zu Osnabrück eingeladen zur Beschlußfassung über den Antrag auf Erböhung des Stammkapitals um bis zu 6 000 000 ℳ „Zur Teilnahme an den Abstimmungen in der Versammlung sind die Aktionäre berechtigt, welche sich spätestens am 24. d. M. dem Gesellschaftsvorstand gegenüher hinsichtlich ihres Aktienbesitzes ausgewiesen haben.
Osnabrück, den 2. November 1922.
Der Aufsichtsrat. Dvpckhoff, Porsitzender.
[84585 Einladung zur Generalversammlung.
Zu der am 2. Dezember 1922, Nachmittags 3 Uhr, im Sitzungssaal der Gesellschaft zu Auerbach i. N. statt⸗ findenden außerordentlichen General⸗ versammlung laden wir hiermit die Herren Aktionäre ergebenst ein.
Tagesordnung:
1. Abberufung und Neuwahl von Mit⸗ gliedern des Vorstands und des Auf⸗ sichtsrats.
. Erhöhung des Stammkapitals auf ℳ 12 100 000 durch Ausgabe von 10 000 auf den Inhaber lautenden, vom 1. Januar 1923 ab voll dividendenberechtigten Vorzugsaktien à ℳ 1000. Das gesetzliche Bezuas⸗ recht der Aktionäre soll ausgeschlossen werden.
. Satzungsänderungen gemäß Ziffer 2 der Tagesordnung.
„Aenderung des § 12 der Satzungen: Vertretungsbefugnis des Vorstands und einzelner Mitglieder.
. Aenderung des § 14 der Satzungen: Die Aufwandsentschädigung der Auf. sichtsratsmitglieder soll auf ℳ 5000 pro Jahr erhöht werden.
.Bestellung von Prokuristen.
.Verschiedenes.
In der Generalversammlung sind nur solche Aktionäre stimmberechtigt die ihre Aktien bis einschließlich 20. No⸗ vember 1922 bei unserer Gesell⸗ schaftskasse, der Auerbacher Bank in Anerbach, der Vogtländischen Kredit⸗ Anstalt, Zweigniederlassung Aner⸗ bach, oder einem deutschen Notar zwecks Teilnahme an der Generalversammlung
bei Herrn E. Ladenbura, Herrn M. Hohenemser, der Direction der Disconto⸗Gesellschaft, der Mitteldeutschen Creditbank, in Köln: bei Herren Sal. Oppenheim jr. & Co., 1 in Hannover: hei Herrn Gottfried Herzfeld. Waghäusel, den 2. November 1922. 1 Der Vorstand.
Zuckerfabrik Heilbronn.
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu einer außerordentlichen Hauptver⸗ sammlung am Montag, den 27. No⸗ vember d. J., Vormittags 10 ½ Uhr, im Saale des Gasthof Linsenmeyer in Heilbronn ein.
Zur Teilnahme an den Beschluß⸗ fassungen der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt, welcher sich spätestens mit Ablauf des 22. November 1922 über seinen Aktienbesitz ausge⸗ wiesen hat, und zwar dadurch, daß er die Aktien bei der Gesellschaft oder bei einer der nachstebenden Banken: Rümelinbank A. G. in Heilbronn, Württ. Vereins⸗ bank Zweigniederlassung Heilbronn, Handels, und Gewerbebank Heil⸗ bronn A. G. in Heilbronn, Deutsche Bank Filiale Franlfurt in Frankfurt a. M. oder bei einem Notar hinterlegt und bis nach der Versammlung beläßt. Erfolgt die Hinterlegung bei einem Notar, so ist gleichzeitig mit dieser, spätestens aber mit Ablauf des 22. November 1922, beim Vorstand der Gesellschaft ein genaues Nummernvperzeichnis der hinter⸗ legten Aktien einzureichen.
Ta decöhnn.
1. Beschlußfassung über Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe von ℳ 67 200 000 Stammaktien über ℳ 1000 oder einen höheren Betrag und von 1920 Vorzugsaktien über je ℳ 1000, letztere mit erhöhtem Stimmrecht und beschränktem Ge⸗ winnanteil, je unter Ausschluß des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre; Festsetzung der näheren Bestimmungen über Ausgabe der neuen Aktien. Neben dem Beschluß der Hauptver⸗ sammiung hat je eine besondere Ab⸗ stimmung der Stammaktionäre und der Vorzyasaktionäre stattzufinden.
.Abänderntag des Gesellschaftsvertrags:
§ 7 Kenderung der Ziffer und Ein⸗ teilung des Grundkapitals entsprechend den Beschlüssen zu 1; § 13 Beifügung zu Absatz 1: „Die hierauf zu entrichtende Sondersteuer trägt die Gesellschaft“.
Heilbronn, den 4. November 1922.
Der Aufsichtsrat. [84615] Hugo Rümellin, Vorsitzender. [84616] “
Auf Grund des Gesetzes üher die Ent⸗ sendung von Betriebsratsmitgliedern in den Aufsichtsrat sind die Herren Christian Lambacher und Karl Saussele, beide in Heilbronn, in den Aufsichtsrat unserer Gesellschaft eingetreten.
Heilbronn, den 1. November 1922.
hinterlegt haben. Auerbach, den 4. November 1922.
Vogtländische Industrie Aktiengesellschaft.
Der Vorstand. Haller. Seidel.
[84942
eisengießerei und Maschinen⸗
fabrik F. Roth A.⸗G., Ludwigs⸗ hafen a. Rh.
Einladung zur vierten ordentlichen Generalversammlung am Sonn⸗ abend, den 25. November 1922, Nachmittags 1 Uhr, in den Räumen der Berlin⸗Perleberger Maschinenfabrik und Eisengießerei Aktiengesellschaft, Berlin W. 50, Augsburger Straße 44.
Tagesordnung:
1. Vorlage der Bilanz für das Ge⸗ schäftsjahr 1921/22 nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung sowie des Ge⸗ schäftsberichts des Vorstands und des Aufsichtsrats.
Vorlage des Revisionsberichts. Beschlußfassung über die Bilanz und die Verteilung des Reingewinns. Exteilung der Entlastung an den Vorstand und an den Aussichtsrat.
. Genehmigung des zwischen der Berlin⸗ er Maschinenfabrik und
isengießerei Akt.⸗Ges. und der Eisengießerei und Maschinenfabrik J. Roth Aktiengesellschaft, Ludwigs⸗ hafen a. Rh., geschlossenen Fusions⸗ vertrags.
. Erhöhung des Grundkapitals auf 33 Millionen Mark durch Ausgabe von 23 Millionen Stammaktien und 2 Millionen neunhunderttausend Mark Vorzugsaktien mit 20 fachem Stimm⸗ recht unter Ausschluß des Bezugs⸗ rechts der Aktionäre. “.
Beschlußfassung über die Einzel⸗ heiten der Begebung. Neuwahl des Aufsichtsrats.
.Abänderung der §§ 1 bis 26 und Neufassung des gesamten Gesellschafts⸗ vertrags.
Neben der Abstimmung der General⸗ versammlung findet gesonderte Abstimmung der Stamm⸗ und Vorzuͤgsaktien statt.
Die Aktionäre, die an der General⸗ versammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien spätestens am 20. No⸗ vember 1922zentweder bei der Gesell⸗ schaftskasse Ludwigshafen a. Rh. oder bei der Kasse der Berlin⸗Perle⸗ berger Maschinenfabrik und Eisen⸗ Peßeres Akt.⸗Ges., Berlin W. 50,
ugsburger Straße 44, oder bei der Darm⸗ städter und Nationalbank Kom⸗ manditgesellschaft auf Aktien, Filiale Ludwigshafen a. Rh., in den üblichen Geschäftsstunden zu hinterlegen oder den Nachweis der Hinterlegung bei einem Notar beizubringen und die Aktien bezw. den Nachweis der Hinterlegung bei einem Notar bis nach Ablauf der General⸗ versammlung daselbst zu belassen.
Ludwigshafen a. Rh., den 2. No⸗ vember 1922.
Der Aufsichtsrat.
8
Zuckerfabrit h
ulde, Vorsitzender.
“
„Warenmarkt“ Aktiengesellfchaft für Handel und Industrie, Berlin.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit zu einer außerordentlichen Generalversammlung, die am Diens⸗ tag, den 28. November d. J., 4 ½ Uhr Nachmittags, und nicht wie bisher veröffentlicht am 21. November 1922 in unseren Geschäftsräumen, Jäger⸗ straße Nr. 13, stattfinden soll, ein.
Tagesordnung:
1. Beschlußfassung über die Erhöhung
des Aktienkapitals.
2. Verschiedenes
Der Vorstand. Georg Barasch. Dr. jur. Fritz Bach. Arthur Barasch.
[84964] Helsos⸗Druck⸗ und Cartonnagen⸗ Aktiengesellschaft, Verlin.
Zu der am 4. Dezember 1922, Nachmittags 5 Uhr, im Sitzungs⸗ zimmer der Helios⸗Druck⸗ und Cartonnagen⸗ Aktiengesellschaft, Linienstr 139/140, statt⸗ findenden außerordentlichen General⸗ versammlung werden die Herren Aktio⸗ näre hiermit eingeladen.
Tagesordnung: Wahlen zum Aufsichtsrat.
Gemäß § 11 der Satzungen ist zur Teilnahme an der Generalversammlung und Abstimmung jeder Aktionär befugt, welcher seine Aktien spätestens am dritten Werktage vor der an⸗ beraumten Generalversammlung (den Tag der letzteren nicht mit⸗ eingerechnet) bei der Gesellschaft oder bei einem Notar hinterlegt und einen Tag vorher der Gesellschaft durch eingeschriebenen Brief Mitteilung von dem Ort der Hinterlegung macht.
Berlin, den 3. November 1922.
Der Vorstand. Bender. Dr. Basch.
[84331] Buayerische Schuhfabriken Aktiengefellschaft Schweinfurt.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit eingeladen zu der am Samstag, den 25. November 1922, Vormittags 10 Uhr, in den Amts⸗ räumen des Notariats München V, Karlsplatz 12, München, stattfindenden VI. ordentlichen Generalversamm⸗ lung mit nachstehender
Tagesordnung:
1. Vorlegung der Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechung sowie des Berichts des Vorstands und des Aufsichtsrats für das abgelaufene Geschäftsjahr 1921/22 und der Vorschläge über die Verwendung des Reingewinns.
. Beschlußfassung über die Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das abgelaufene Geschäftsjahr 1921/22 und über die Verwendung des Rein⸗ gewinns.
.Beschlußfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats.
4. Neuwahl des Aufsichtsrats.
Die Aktionäre, welche in der General⸗ versammlung ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben ihre Aktien bis spätestens 21. November 1922
in Schweinfurt:
bei der Gesellschaftskasse,
bei der Bayerischen Disconto & Wechselbank A. G. Filiale Schweinfurt,
in Bamberg:
bei der Bankfirma A. E. Wasser⸗
mann,
in Berlin: bei der Bankfirma A. E. Wasser⸗
mann, in München: bei der Bayerischen Hypotheken & Wechselbank A. G., in Nürnberg: bei der Bayerischen Disconto & Wechselbank A. G. zu hinterlegen oder bis zum genannten Termin anderweitig entsprechend über deren Besitz sich auszuweisen.
Schweinfurt, im November 1922. Bayerische Schuhfabriken Aktiengesellschaft.
Der Vorstand.
6) Erwerbs⸗ und Wirtschafts⸗ genossenschaften.
[80133] Allgem. Deutsche Kraftwerke e. G. m. b. H., Halle a. S.
Die Genossenschaft ist aufgelöst (Beschl. der a.⸗o. Gen.⸗Vers. v. 5. Oktober 1922). Die Gläubiger werden aufgefordert, sich zu melden. Halle, den 21. Oktober 1922. Die Liquidatoren: Funger. Obst.
[82823]
Deutscher Beamtenwohnungsverein Rybnik, Sitz Ratibor, E. G. m. b. H. in Liquidation.
Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Hauptversammlung vom 6. Juni 1922 aufgelöst.
Die Gläubiger werden aufgefordert, sich bei der Genossenschaft zu melden. Die Liquidatoren: Dr. Alfons Gawlik.
Alois Joh. Ogiermann.
7) Niederlassung ꝛ. von⸗ echtsanwälten.
[84967 Der Rechtsanwalt Heinrich Fischer in Barmen ist heute in die Rechtsanwalts⸗ liste der hiesigen Kammer für Handels⸗ sachen unter Nr. 173 eingetragen worden. Barmen, den 26. Oktober 1922. Der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen.
[84934]
In die Liste der bei dem Landgericht 1 in Berlin zugelassenen Rechtsanwälte ist der Rechtsanwalt Landgerichtsdirektor a. D. Geh. Justizrat Hermann Rietze in Berlin⸗Wilmersdorf, Eisenzahnstraße 61, eingetragen worden.
Berlin, den 18. Oktober 1922.
Das Landgericht I.
[84968
In die Liste der bei dem Oberlandes⸗ gericht in Cassel zugelassenen Rechts⸗ anwälte ist heute der Rechtsanwalt Dr. David Goldschmidt mit dem Wohnsitz in Cassel eingetragen worden.
Cassel, den 1. November 1922.
Das Oberlandesgericht.
[84933]
In die Listen der beim hiesigen Amts⸗ und Landgericht zugelassenen Rechtsanwälte wurde der Gerichtsassessor Dr. Eugen Göpel in Köln eingetragen.
Köln, den 28. Oktober 1922.
Der Landgerichtspräsident.
[84971]
In der Anwaltsliste des Landgerichts Bautzen ist gelöscht worden die Ein⸗ tragung des Rechtsanwalts Dr. Friedrich Otto Schmidt in Bautzen, der am 26. Oktober 1922 verstorben ist.
Bautzen, am 1. November 1922.
Der Präsident des Landgerichts.
[84610] Rechtsanwalt Robert Willy Oßwald ist in der Liste des unterzeichneten Amtsgerichts gelöscht worden. Chemnitz, den 1. November 1922. Das Amtsgericht.
[84970]
Der Rechtsanwalt Robert Willy Oßwald hat seine Zulassung beim Land⸗ Bere aufgegeben und ist deshalb in der
iste gelöscht worden.
Chemnitz, am 1. November 1922.
Der Präsident des Landgerichts.
[84969]
Rechtsanwalt Justizrat Dr. Richard Scheele ist in der Liste der beim Ober⸗ landesgericht Frankfurt a. M. zugelassenen Rechtsanwälte gelöscht worden.
Frankfurt a. M., den 27. Oktober
Der Oberlandesgerichtspräsident.
10) Verschiedene Bekanntmachungen.
[83939]
Die Gläubiger der „Merkur“ Gesell⸗ schaft zur Beratung und Vermittlung von Versicherungen jeder Art m. b. H. i. Liq., Frkft., werden aufgefordert, Forderungen sofort bei der Liquidationskasse geltend zu machen.
[82001]
Firma Richard Moeller G. m. b. H., Frankfurt a. M. Seit 1. Oktober d. J. in Liquidation. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden.
Deutsche Waffentechnische Gefellschaft m. b. H.,
(82000] Berlin.
In der außerordentlichen Ge⸗ neralversammlung vom 2. Ok⸗ tober wurde die Auflösung unserer Gesellschaft beschlossen.
—
—
Zum Liquidator wurde Herr .A. Gaertner bestellt.
Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, ihre Forde⸗ rungen im Büro der Gesell⸗ schaft, Leipziger Straße 30, geltend zu machen.
[82541] 16 Unsere Firma ist aufgelöst und in Liquidation getreten. — Amtsger. Han⸗ nover, H.⸗R. B 1378 vom 24. Oktober 1922. — Gläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche sofort geltend zu machen Bredenbecker Möbelfabrik G. m. b. H. in Liquidation, Hannover.
[82540]
Gebrüder Stienen G. m. b. H., Holzhandlung, Frankfurt a. Main⸗ Eschersheim, befindet sich in Liqui⸗ dation. Fordere hiermit die Gläubiger auf, sich zu melden. Oberförster a. D. Erner, Frankfurt a. Main⸗Eschersheim, Liquidator.
[77857-¼ Bekanntmachung.
Durch Gesellschafterbeschluß vom 29. August 1922 ist die Auflösung der G. m. b. H. Sandgrube Waldstraße zu Wiesbaden erfolgt und der bisherige Geschäftsführer, Steuerinspektor Dickob zu Wiesbaden, Eltviller Straße 18, zum Liquidator bestellt worden.
Etwaige Ansprüche an die genannte Gesellschaft sind innerhalb drei Mo⸗
naten an den Liquidator zu richten.
6E11““
[84397] 8 Sterbekasse Deutscher Gastwirte V. a. G. in Darmstadt.
Donnerstag, den 28. Dezember 1922, Vormittags 10 ½ Uhr, findet eine außerordentliche Generalver⸗ sammlung unserer Kasse im Restaurant „Perkeo“ hei Kollege Schnauber in Darm⸗ stadt, Alexanderstraße 12, gemäß § 42 der Satzung statt.
Tagesordnung: Bericht über die Gefamtlage der Kasse.
Reorganisation der Kasse. Event. Wahl eines Direktors. Event. Satzungsänderung § 1, § 18. Event. Auflösung der Kasse und event. Liquidation oder Anschluß des ge⸗ samten Versicherungsbestandes an eine große kapitalkräftige Versiche⸗ rungsanstalt.
6. Sonstiges.
Der Aufsichtsrat. Die Direktion Niemann. Hermann.
Preusch. Schmitt.
[84764] Berichtigung.
Die Bekanntmachung der Zulassunas⸗ stelle vom 12. Oktober 1922 unter Nr. 3, betr. den Gersdorfer Steinkohlenbau⸗ Verein Aktiengesellschaft in Gers⸗ 1 (Bez. Chemnitz) muß wie folgt auten:
Stck. 5000 auf den Inhaber launtende
Stammaktien Nr. 1— 7942 über je ℳ 300 (100 Taler) (von den ursprünglich 7942 Stammaktien sind früher 2942 Stück durch Umwandlung in Prioritäten und Rückkauf ab⸗ gegangen),
Stck. 3000 abgestempelte Stamm⸗ prioritätsaktien Serie I Nr. 1 bis 3000 über je ℳ 300 (100 Taler) und
Stck. 1210 abgestempelte Stamm⸗ prioritätsaktien Serie II Nr. 1 bis 1210 über je ℳ 300 (100 Taler),
insgesamt nom. ℳ 2 763 000, des Gersdorfer Steinkohlenbau⸗ Vereins Aktiengesellschaft in Gers⸗ dorf (Bez. Chemnitz).
Chemnitz, den 1. November 1922.
Zulassungsstelle 8 der Wertpapierbörse zu Chemnitz. Heberer, Vorsitzender.
[847650 Bekanntmachung.
Von der Deutschen Bank, Filiale Cbemnitz, Chemnitz, ist der Antrag ge⸗ stellt worden:
nom. ℳͤP400 000 000 Stammaktien
(100 000 Stück Nr. 1 — 100 000 à. 200 Taler = ℳ 600, 208 330 Stück zu je ℳ 1200, Nr. 100 001 bis 258 330 und 348 335 — 398 334, 90 004 Stück à ℳ 1000, Nr. 258 331 — 348 334) der Deutschen Bank in Berlin
zum Handel und zur Notiz an hiesiger
Börse zuzulassen. Chemnitz, den 1. November 1922. Die Zulassungsstelle der Wertpapierbörse zu Chemnitz. Heberer, Vorsitzender.
[84766]
Von der Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktiengesellschaft Filiale Dresden, Dresden, ist der Antrag gestellt worden,
ℳ 2 850 000 neue Stammaktien der Dresdener Nähmaschinen⸗ zwirn⸗Fabrik, Dresden, 2850 Stück über je ℳ 1000 Nr. 5051 bis 7900
zum Handel und zur Notiz an der Börse zu Dresden zuzulassen. 8 Dresden, den 1. November 1922. Die Zulassungsstelle der Börse zu Dres den. 8 Fulius Sher.
[84767 Bekanntmachung. 3 Von der Mitttldeutschen Creditbank, Frankfurt a. M., ist bei uns der Antrag auf Zulassung von ℳ 3 000 000 neuen Stammaktien Serie III Nr. 3001 — 6000 und ℳ 3 000 000 neuen 5 % igen Schuldverschreibungen Abt. III, rückzahlbar ab 31. Dezember 1927 mit 102 %, Stück 500 über je ℳ 2000 Nr. 1 — 500 und Stück 2000 über je ℳ 1000 Nr. 501 — 2500 der Deutschen Eisenbahn⸗Betriebs⸗ Gesellschaft Akt.⸗Ges. zu Berlin zum Handel und zur Notierung an der hiesigen Börse eingereicht worden. Frankfurt a. M., den 1. November 1922. Die Kommission für Zulassung von Wertpapieren an der Börse zu Frankfurt a. M.
[84768] Von der Süddeutschen Disconto⸗Gesell⸗ schaft A.⸗⸗G., Mannheim, und der Süd⸗ deutschen Bank Abteilung der Rheinischen Creditbank, Mannheim, ist der Antrag gestellt, nom. ℳ 8 000 000 neue voll⸗ gezahlte auf den Inhaber lau⸗ tende Aktien, Stück 8000 zu j
ℳ 1000, Nr. 24 001 — 32 000, nom. ℳ 20 000 000 5 % hypo⸗ thekarisch sichergestellte il⸗ schuldverschreibungen, rückzahlbar
zu 102 % ab 1927, Stück 8000 zu je
ℳ 2000, Nr. 6001 — 14 000, Stück
4000 zu jie ℳ 1000, Nr. 14 001 bis 18 000, 1
der Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutsche Kabelwerke “ in Frankfurt a. 1 8
zum Handel und zur Notierung an der
Mannheimer Börse zuzulassen. 1 Mannheim, den 1. Noveomber 1922. Zulassungsstelle für Wertpapiere
an der Börse zu Mannheim.
EFEFrste Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage— zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Nr. 250.
Berlin, Sonnabend, den 4. November
1
1922
—
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen über 1. Eintragung ꝛc. von Patentanwälten, 2. Patente, 3. Gebrauchsmuster, 4. aus dem Handels⸗, 5. Güter⸗
rechts⸗, 6. Vereins⸗, 7. Genossenschafts⸗, S. Zeichen⸗, 9. Musterregister,
der Eisenbahnen enthalten sind, erscheint nebst der Warenzeichenbeilage in einem besonderen Blatt unter dem Titel
Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Neich.
18 Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin für Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers, SW. 48, Wilhelm⸗
straße 32, bezogen werden.
10. der Urheberrechtseintragsrolle sowie 11. über Konkurse und 12. die Tarif⸗ und Fahrplanbeka mtmachungen
Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — Der Bezugs⸗ preis beträgt 360 ℳ für das Vierteljahr. — Einzelne Nummern kosten 8 ℳ. —
nzeigenpreis
für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile S80 ℳ.
Vom „Zentral⸗Handelsregisfter für das Deutsche Reich“ werden heute die Nrn. 250 A, 250 B und 250 C ausgegeben.
92☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.
forderung gegen sie sei nicht entstanden.
“ 8
1. Maßgebender Betrag für die Freigrenze wegen geringen Vermögens bei den Reichsvermögenssteuern. Streitig war, ob für die Anwendung des § 15 Abs. 1 des Vermögens⸗ zuwachskriegsabgabegesetzes das tatsächliche oder das abgerundete Endvermögen maßgebend sei und daß sonach Steuerfreiheit einzutreten habe, wenn dieses 10 000 ℳ nicht übersteige. Für die Entscheidung der strittigen Frage sind einerseits die Vorschriften über die Ab⸗
grenzung der ansich gegebenen subjektiven Steuerpflicht nach
der objektiven Seite durch Freistellung geringer Vermögen und Einkommen zur Berücksichtigung der Vermögenslage des Pflichtigen und anderseits die Vorschriften über die Abrundung der Vermögen und Ein kommen jeder nicht obiektiv freige⸗ stellten Größe zur Vereinfachung der Veranlagung und Steuerberech⸗ nung auseinanderzuhalten. Wenngleich die 1131“” die Freigrenze ge⸗ ringer Vermögen und Einkommen auch an abgerundete Beträge hätte knüpfen können, so lag es doch bei Berücksichtigung der Auffassung des Steuerpflichtigen bei Abgabe der Steuererklärung auf öffentliche Aufforderung hin mehr in der Natur der Sache, und brachte es die Entwicklung der Steuergesetzgebung mit sich, hierfür das festgestellte tatsächliche (wirkliche), nicht das erst im Veranlagungsverfahren für ganz andere Zwecke abzurundende Vermögen oder Einkommen als maßgebend zu bestimmen. Die gegenteilige Absicht hätte in den Gesetzen zweifelsfrei ausgedrückt werden müssen. Das gleichzeitig mit dem Wehrbeitraggesetz erlassene Besitzsteuer⸗(Vermögenszuwachssteuer⸗) Gesetz hat die Beitragspflicht unter anderem zunächst an den Besitz eines Vermögens, das den Betrag von 20 000 ℳ übersteigt, geknüpft; für die Bemessung der Freigrenze bei der Besitzsteuer das abgerundete Vermögen anzunehmen, wäre um so weniger gerechtfertigt, als in diesem Gesetz die objektive Begrenzung der Wirkung der subjektiven Steuerpflicht in dem Abschnitt über die Steuerpflicht getrennt ist von der Vorschrift über die Abrundung des Vermögens des Steuerpflichtigen bei der Veranlagung (§ 28 Abs. 3) in dem Abschnitt über die Wert⸗ ermittlung und als die Vorschrift der Abrundung des Vermögens ausschließlich für die Zuwachsermittlung gilt. Bei dem inneren Zusammenhang des Besitzsteuergesetzes und des Gesetzes über eine Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachs ist nicht ersichtlich, warum für die Freigrenze nach diesem Gesetze statt des errechneten und angegebenen tatsächlichen Wertes des Vermögens am Stichtag ein abgerundetes zugrunde zu legen wäre. Dazu kommt aber weiter, daß nach der ausdrücklichen Bestimmung des § 14 die Ab⸗ rundung des Endvermögens für sich allein in jenen Fällen, in denen Abzüge oder Hinzurechnungen in Betracht kommen, überhaupt ausgeschlossen, und daß für die durch das Endvermögen und lediglich die Hinzurechnungen gebildete Freigrenze eine Abrundung überhaupt nicht vorgeschrieben ist. So ergibt sich allerdings, daß für die Aufhebung der auf das tatsächliche Vermögen abgestellten Frei⸗ grenze des Vermögens jeder geringfügige Mehrbetrag (§ 15 Abs. 1 des Vermögenszuwachskr egsabgabegesetzes) ausreicht, für die Aufhebung der Freigrenze für den aus der Abrundung des Anfangs⸗ und des Endvermögens samt Zurechnungen und Abzügen ermittelten Zuwachs ein solcher von mindestens 6000 ℳ, als den Betrag von 5000 ℳ übersteigend, erforderlich ist (§ 15 Abs. 2 des Vermögenszuwachs⸗ kriegsabgabegesetzes). (Urteil vom 15. Februar 1922. III A 296/21.)
2. Schenkungssteuerpflicht bei einer Zweckzuwendung. Eine Aktiengesellschaft hat eine nicht rechtsfähige Stiftung zugunsten ihrer Angestellten gegründet. Nach der von der Stifterin auf⸗ gestellten Satzung soll das Stammvermögen dauernd in ihrem Betrieb weiterarbeiten und verzinst werden. Das Stammvermögen wurde in der Form einer seitens der Stifterin unkündbaren Schuld⸗ verschreibung der Stifterin an die Stiftung gewährt. Lediglich im Falle des Konkurses der Stifterin wird die Schuldforderung zu⸗ gunsten der Stiftung fällig. Die Verwaltung der Stiftung wird von einem Stiftungsvorstande geführt.
Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Aktiengesellschaft eine unselbständige Stiftung ins Leben rufen wollte. Der Begriff einer unselbständigen Stiftung beruht auf einem herkömmlichen, in das Recht übergegangenen Sprachgebrauch und umfaßt in weitem Rahmen alle Zuwendungen, welche einem bestimmten Zwecke gewidmet sind. Die Widmung von Vermögen zu einem bestimmten Zwecke kann nicht nur in der Art geschehen, daß eine rechtsfähige Stiftung errichtet wird, sie ist auch in der Weise möglich, daß jemand einer anderen Person Vermögen unter der Auflage überträgt, das Vermögen in bestimmter Weise zu verwenden. Dagegen kann die Festlegung eines Vermögens für einen Zweck, also die Schaffung eines Zweckvermögens oder einer unselbständigen Stiftung, nicht durch bloße Absonderung und getrennte Verwaltung eines Vermögensbestandteils von einer einzelnen natürlichen oder juristischen Person erreicht werden. Es fehlt an einem Rechtsgeschäft, durch das jemand sich selbst in die Lage versetzt, daß er einen Teil seines Vermögens nur noch unter einer Auflage besitzt. Hiervon geht auch das Erbschafts⸗ steuerrecht aus, indem es nicht die Schaffung eines Zweckvermögens, sondern die Zuwendung zugunsten eines bestimmten Zweckes der Steuer unterwirft. Vom Standpunkt des bürgerlichen Rechtes mag gegen die Annahme einer Zuwendung Bedenken bestehen. Indessen kommt es für die Anwendung der Steuergesetze nicht auf die formal juristische, sondern auf die wirtschaftliche Bedeutung eines Vorganges an. Wenn ein Rechtsvorgang Gegenstand der Besteuerung ist, müssen die daran Beteiligten seine steuerlichen Folgen auch bei Nichtigkeit des Geschäfts mindestens so lange gegen sich gelten lassen, als die Wirkungen des Verkehrsaktes nicht rückgängig gemacht sind. Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob eine zivilrechtlich gültige Zuwendung vorliegt, wenn jemand Bestimmungen über die Bildung eines Stiftungsvorstands trifft und diesem von ihm geschaffenen Organe Rechte einräumt, die zugunsten eines Zwecks geltend zu machen sind. Es kommt vielmehr darauf an, ob nach den Verkehrs⸗ anschauungen eine Einräumung von Rechten an eine von dem Ein⸗ räumenden verschiedene Rechtsperson vorliegt. Im vorliegenden Falle ist der Stiftungsvorstand nach seiner Zusammensetzung von der Aktiengesellschaft durchaus unabhängig; sie bestellt nur ein Mitglied, auf die Bestellung der anderen Mitglieder hat sie keinen Einfluß. Der Stiftungsvorstand ist also ein von der Aktiengesellschaft verschiedenes Rechtsgebilde, keineswegs eines ihrer Organe, wie der Vorstand oder Aufsichtsrat der Gesellschaft. Es wird ferner im Verkehrsleben nicht damit gerechnet werden, daß seitens der Aktiengesellschaft der Standpunkt vertreten werden könnte, die Schuld⸗
Danach ist die Forderung wirtschaftlich und im Sinne des Steuerrechts entstanden, und es liegen steuerpflichtige Zweckzuwendungen im Sinne des Erbschaftssteuerrechts vor. Bezüglich des Stammvermögens kann es zweifelhaft sein, ob die Steuerpflicht bereits eingetreten ist. Denn nach dem Erbschafts⸗ steuergeset von 1919 fallen die Zweckzuwendungen unter Lebenden unter den Begriff der Schenkung, und es ist deshalb auch § 40 Abs. 3 Satz 2 anwendbar, wonach bei einem Schenkungs⸗ versprechen die Steuerpflicht erst“ eintritt, wenn es voll⸗ zogen wird. Der Vollziehung entspricht bei Zweckzuwendungen zweifellos die Uebertragung auf den Beschwerten. Dem Beschwerten steht aber bezüglich des Stammvermögens nur ein Forderungsrecht an die Aktiengesellschaft zu. Die Umwandlung einer Forderung aus einem Schenkungsversprechen in eine Darlehnsforderung ist aber als Vollziehung anzusehen. Man kann zweifeln, ob hier ein Darlehen und nicht vielmehr eine eigenartige Beteiligung an der Gesellschaft vorliegt. Jedenfalls sollte aber nach dem Willen der Beteiligten die Forderung ihres Charakters als einer Forderung aus einer freigebigen Zuwendung entkleidet und ein für die Dauer berechneter Zustand hergestellt werden. Damit hat die Forderung den Charakter einer Forderung aus einem Schenkungsversprechen nach der in dieser Be⸗ ziehung maßgebenden Verkehrsanschauung verloren. Die Steuerpflicht ist also eingetreten. (Urteil vom 27. September 1922. VI A 173/22.)
3. Zur Steuerfreiheit der Zuwendungen von Ruhe⸗ gehalten an frühere oder jetzige Angestellte. Eine Hausdame 8 von ihrer Dienstherrin eine Zuwendung von 25 000 ℳ erhalten. Für die Frage, ob diese Zuwendung nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 des Erbschaftssteuergesetzes steuerfrei ist, kommt nachstehendes in Betracht: Daß Ruhegehalte und ähnliche Zuwendungen nicht nur dann vorliegen können, wenn sie nach Aufhören des Dienstverhältnisses gewährt werden, ergibt sich daraus, daß das Gesetz derartige Zu⸗ wendungen auch dann freiläßt, wenn sie jetzigen Angestellten oder Bediensteten gewährt werden. Immerhin würde es dem Sinne der Befreiungsvorschrift nicht entsprechen, wenn man nun jede Kapital⸗ zuwendung, die der Zuwendende mit der Zweckbestimmung macht, daß sie den Unterhalt des Bedachten nach Aufhören des Dienstverhältnisses sichern soll, für steuerfrei erklären würde. Man wird vielmehr dapon 8. müssen, daß ein gewisser für, Gewährung eines Ruhegehalts gegeben sein muß. Einen solchen Anlaß wird man aber schon dann annehmen müssen, wenn der Bedachte lange Jahre im Dienste des Schenkers gestanden hat, so daß ein moralischer Anspruch auf Sicherstellung der Zukunft gegeben ist, und wenn in absehbarer Zeit damit zu rechnen ist, daß der Bedachte seinen Lebensunterhalt durch eigene Arbeit nicht mehr oder nicht mehr in ausreichendem Maße wird bestreiten können. Letzteres wird der Fall sein, wenn wegen hohen Alters oder Kränklichkeit des Be⸗ dachten mit baldiger Arbeitsunfähigkeit gerechnet werden muß, aber auch dann, wenn wegen hohen Alters oder Kränklichkeit des zu⸗ wendenden Dienstherrn dessen Ableben in absehbarer Zeit zu erwarten ist und nach Lage des Falles dem Bedachten das Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses dann nicht mehr zugemutet werden kann. (Urteil vom 20. September 1922. VI. A 156/22.) 8
Inhaber der Bauunternehmer
Alzey. [84462]
handlung sowie eir Säge⸗ und Holz⸗
Berlin. [84470]
4) Handelsregister.
Achim. [84457]
In das hiesige Handelsregister B unter Nr. 2 ist heute zu der Firma Bremer Jute⸗Spinnerei und Weberei Aktien⸗ gesellschaft in Hemelingen eingetragen: Das Grundkapital ist um 1 800 000 ℳ herabgesetzt und beträgt jetzt 4 000 000 ℳ. Amtsgericht Achim, 30. Oktober 1922.
Ahlen, Westf. [84458]
In unser Handelsregister B zu Nr. 18 ist bei der Firma „Phönix“ G. m. b. H. Hütten⸗ und Industrie Produkte zu Ahlen (Westf.) eingetragen:
Als weiterer Geschäftsführer der Ge⸗ sellschaft ist Dr. Anton Flürenbrock in Ahlen eingetreten, welcher berechtigt ist, für sich allein die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.
Ahlen, den 21. Oktober 1922.
Das Amtsgericht. Ahrenshurg. [84459]
In das Handelsregister Abt. A Nr. 88 ist heute die Firma Bruno Schenck, Spedition u. Möbeltransport in Altrahlstedt und als deren Inhaber der Spediteur Bruno Eduard Hermann Schenck in Altrahlstedt, Lübecker Str. 18, eingetragen worden.
Der Ehefrau Auguste Dorothea Schenck. geb. Möller, in Altrahlstedt, Lübecker Straße 18, und dem Buchhalter Max Jürgen Christian Paulsen in Altrahl⸗ stedt, Lindenstraße, ist Gesamtprokura erteilt derart, daß beide Prokuristen nur Fehek ehafehc handeln und zeichnen ollen.
Ahrensburg, den 28. Oktober 1922. 1 Das Amtsgericht.
Altena, Westf. [84460] Eintragung vom 19. Oktober 1922 in
unser Handelsregister: in A unter Nr. 414; Wilhelm
Schönherr zu Altena und als deren
1 Wilhelm Schönherr, daselbst.
2. in B unter Nr. 120: Vonhold & Becker, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Altena. Gegenstand des Unternehmens: Fortführung des bisher in Hagen i. W. betriebenen Fabrikations⸗ geschäfts (Herstellung von Kleinmetall⸗ waren). Das Stammkapital beträgt 100 000 ℳ. Die Stammeinlage jedes Gesellschafters beträgt 50 000 ℳ und ist dadurch geleistet, daß beide Gesellschafter ihr bisher in das gemeinschaftlich be⸗ triebene Geschäft eingebrachtes Vermögen und den darin erzielten Gewinn, soweit er nicht von den Gesellschaftern erhoben ist, in die Gesellschaft eingebracht und von dieser zum Werte von je 50 000 ℳ an⸗ genommen wird laut Bilanz vom 31. August 1922. Der bilanzmäßige Neber⸗ schuß verbleibt der neugegründeten Gesell⸗ schaft als Darlehn, wovon jeder Teilhaber zur Hälfte beteiligt ist. Geschäftsführer ist der Teilhaber Kaufmann Otto Von⸗ hold in Lüdenscheid. Der Gesellschafts⸗ vertrag ist am 28. September 1922 fest⸗ gestellt.
3. in B bei Nr. 42 (Barmer Bank⸗ verein Hinsberg. Fischer & Comp., Altena): Die Prokura des Mathias Rehbein zu Altena ist erloschen.
Amtsgericht Altena (Westf.).
Altenburg, S.-A. [84461]
In das Handelsreaister Abt. B ist heute bei Nr. 66 — Genistera Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung, Läufer⸗ und Fußmattenfabrik, in Altenburg — eingagetragen, daß durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 22. Oktober 1922 die Firma in „Altenburger Läufer & Fußmatten⸗ Weberei, Gesellschaft mit beschränk⸗ ter Haftung“ geändert, die Gesellschaft aufgelöst und der vereid. Bücherrevisor Fritz Winkler in Altenburg zum Liqui⸗ dator bestellt ist.
Altenburg, den 28. Oktober 1922. Thüringisches Amtsgericht. Abteilung 1.
In unser Handelsregister Abt. A wurde heute die Firma Wilhelm Hartmann II. in Flonheim eingetragen.
Der Firmeninhaber Wilhelm Hart⸗ mann II., Händler in Flonheim, betreibt daselbst seit dem Jahre 1905 einen Handel in Lebens⸗ und Futtermitteln und Landes⸗ produkten aller Art.
Alzey, den 20. Oktober 1922.
Hessisches Amtsgericht.
Aschaffenburg. [84463] „Hartmann und Kohl“ in Lohr a. M.: Der Gesellschafter Kohl, Gustav, ist ausgeschieden; für ihn ist Kohl, Lud⸗ wig, Holzhändler in Sendelbach, als per⸗ sönlich haftender Gesellschafter eingetreten. Die Firma ist unverändert. Aschaffenburg, den 30. Oktober 1922. Das Amtsgericht — Registergericht.
Aschaffenburg. [84464]
„Franz Joseph Fischer“ in Aschaffenburg, Marienstraße 44. In⸗ haber des unter obiger Firma bestehenden und nach Ableben des früheren Inhabers Franz Joseph Fischer auf dessen Erben übergegangenen Geschäfts sind nunmehr der Kaufmann Adolf Fischer in Aschaffen⸗ burg und der Geschäftsführer Ernst Fischer allda. Die dadurch begründete offene Handelsgesellschaft hat am 1. Ok⸗ tober 1922 begonnen. Gegenstand des Unternehmens ist nunmehr: Agentur in Lebens⸗ und Genußmitteln sowie in Maschinen aller Art. Die Firma ist un⸗ verändert.
Aschaffenburg, den 30. Oktober 1922.
Das Amtsgericht — Registergericht.
Aschaffenburg. [84465]
In das Handelsregister wurde die Firma „Peter Etzel“ mit dem Sitze in Aschaffenburg, Fischergasse 26, ein⸗ getragen. Inhaber der Firma ist der Holz⸗
händler Peter Etzel in Aschaffenburg. Unterneb Holꝛ⸗
2
bearbeitungswerk. Aschaffenburg, den 30. Oktober 1922. Das Amtsgericht — Registergericht.
[84466]
Bad Homburg v. d. Höhe.
Veröffentlichung aus dem Handelsregister.
H.⸗R. A 374, A. Wilhelm ⸗Reuß vormals Walter Reeder, Bad Homburg v. d. Höhe: Dem Kauf⸗ mann Hans Weiß zu Frankfurt a. M.⸗
Eschersheim ist Einzelprokura erteilt. Bad Homburg v. d. H., den 28. Ok⸗
tober 1922. 1 Preußisches Amtsgericht. Abteilung 6. [84467]
Bad Homburg v. d. Höhe. Veröffentlichung aus dem Handelsregister.
In unser Handelsregister Abteilung B ist heute unter Nr. 105 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Firma „Taunnsbote, Homburger Tage⸗ blatt, Homburger Zeitung, Hom⸗ burger Nachrichten, Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ mit dem Sitze in Bad Homburg v. d. H. eingetragen worden. Der Gesellschaftsvertrag ist am 18. Oktober 1922 abgeschlossen worden. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb des vom Buchdruckereibesitzer Heinrich Schudt zu Bad Homburg v. d. H. zu erwerbenden Buchdruckereigeschäftes, des Verlages der Zeitung Taunusbote, des Homburger Tageblattes und der Homburger Zeitung. auch berechtigt, andere Buchdruckerei⸗ geschäfte und Zeitungen zu erwerben und sich an solchen zu beteiligen. Das Stamm⸗ kapital beträgt 100 000 ℳ. Der Ge⸗ schäftsführer ist der Kaufmann Heinrich Brühl in Bad Homburg v. d. H.
Bad Homburg v. d. H., den 30. Ok⸗
tober 1922. Preußisches Amtsgericht. Abteilung 6.
Die Gesellschaft ist.
In unser Handelsregister Abt. B ist heute eingetragen worden: Unter Nr. 26 506. „Dahag“ Danziger Han⸗ dels⸗ und Industrie⸗Aktiengesell⸗ schaft Filiale Berlin. Sitz der Haupt⸗ niederlassung: Danzig. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit Waren aller Art, der Erwerb und die Veräuße⸗ rung von Grundbesitz, Bergwerksunterneh⸗ mungen, land⸗ und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie der Handel mit ihnen, der Betrieb von Vermittlungsgeschäften hierüber, die Errichtung, der Betrieb und die Beteiligung an land⸗ und forstwirt⸗ schaftlichen Betrieben sowie die Beteili⸗ gung an anderen Unternehmungen, be⸗ sonders an industriellen, die Vertretung von Speditions⸗ und Schiffahrtsunter⸗ nehmungen und die Beteiligung an solchen, ferner die Uebernahme von Inkasso und der Betrieb jeglicher verwandter Geschäfte. Grundkapital: 500 000 ℳ. Aktiengesell⸗ schaft. Der Gesellschaftsvertrag ist am 13. Dezember 1921 festgestellt und am 20. März 1922 geändert. Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Vorstandsmitglieder bestellt sind, durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Zu Vorstandsmitgliedern sind bestellt: 1. Kaufmann Hans Mierswa, Danzig, 2. Frau Valeria Holczmann, ge⸗ borene Milch, Berlin⸗Wannsee. Als nicht eingetragen wird noch veröffentlicht: Die Geschäftsstelle der Zweigniederlassung be⸗ findet sich in Berlin⸗Wannsee, Friedrich⸗ Karl⸗Straße 25. Das Grundkapital zer⸗ fällt in 500 Inhaberaktien über je 1000 Mark, die zum Nennbetrage ausgegeben sin . Der Vorstand wird durch den Auf⸗ ichtsrat bestellt, dem auch der Widerruf obliegt. Er besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern nach Bestimmung des Aufsichtsrats. Die Berufung der Ge⸗ neralversammlung geschieht durch öffent⸗ liche Bekanntmachung in der Danziger Zeitung. Die Bekanntmachungen der Ge⸗ sellschaft erfolgen in der Danziger Zeitung, und zwar einmal, sofern das Gefetz nicht mehrmalige Bekanntmachung verschreibt.