habe ich dem Schankwirt Max Selbiger in Herkin.
Oranjenburger Straße 66, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Be⸗ darfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. 1XA“
Berlin, den 3. November 1922. 8 Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: von Philipsborn.
A³NMRAMSxEFnxvDHv-MEEuETvEAExxxxenmHmaxm Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
1 Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Steuer⸗ und Zollwesen, für Volkswirtschaft und für Rechtspflege, die vereinigten Ausschüsse für Steuer⸗ und Zollwesen und für Volks⸗ wirtschaft sowie die vereinigten Ausschüsse für Steuer⸗ und Zollwesen, für Haushalt und Rechnungswesen und für Volks⸗ wirtschaft hielten heute Sitzungen.
Der Reichsverkehrsminister hat unter dem 24. Oktober 1922 eine Aenderung der Eisenbahnverkehrsordnung vorgenommen, die im RGBl. II Nr. 30 vom 31. Oktober 1922 veröffentlicht ist. Hiernach werden erhöht: In den §§ 16 (2), (4), (5), 17 (4) und 27 (5) die Fahrpreis⸗ zuschläge von 3 auf 10 ℳ und von 20 auf 60 ℳ, im § 18 (5) der Zuschlag für Uebertretung des Rauchverbots von 20 auf 60 ℳ, ken § 60 (1) a) die Frachtzuschläge von 30 auf 50 ℳ, von 9 au 20 ℳ und von 2 auf 3 ℳ und im § 60 (1) b) der Frachtzuschlag von 3 auf 20 ℳ.
Für zahnärztliche Abdruckmasse sind von jetzt ab Ausfuhrmindestpreise einzuhalten. Näheres durch die Außen⸗ handelstelle Chemie in Berlin W. 10.
Die Ausfuhrmindestpreise für Paraffinzündstreifen und Zinkweiß haben sich geändert. Näheres durch die Außen⸗ handelstelle Chemie in Berlin W. 10. 1 “
Preußen.
Am 4. November d. J. verschied an den Folgen einer Operation der Oberforstmeister Professor Dr. phil. Alfred Möller in Eberswalde. Geboren am 12. August 1860 in Berlin als Sohn des damaligen Bauinspektors Möller, späteren Direktors der Königlichen Porzellanmanufaktur, besuchte er das Wilhelms⸗ und Kaiserin⸗Augusta⸗Gymnasium zu Berlin, wo er 1879 das Zeugnis der Reife erwarb; sein forst⸗ wissenschaftliches Studium erledigte er in Ebers⸗ walde, das er 1883 mit dem Referendarexamen abschloß. 1886 bestand er das forstliche Staatserxamen, 1887 erwarb er die Würde eines Doktors der philosophischen Fakultät der Königlichen Akademie zu Münster mit einer die flechtenbildenden Askomyceten betreffenden Dissertation. Seiner hervorragenden mykologischen Arbeiten wegen wurde er von der Akademie der Wissenschaften im Jahre 1890 nach Südbrasilien zur Vornahme mykologischer Studien geschickt und im Anschluß an diese Reise als forsttechnischer Kommissar bei der Weltausstellung in Chicago verwendet. Die Ergebnisse der Reise nach Amerika wurden grundlegend für Möllers spätere forstwissenschaft⸗ liche Tätigkeit. Nach Deutschland zurückgekehrt, bearbeitete er in einer Reihe von Veröffentlichungen das in Amerika gesammelte Material. 1895 erhielt er die Verwaltung der Oberförsterei Wörsdorf zu Idstein; 1896 siedelte er nach Eberswalde als Verwalter des gleichnamigen Lehrreviers über. Die Einrichtung der Mykologischen Abteilung, die Uebernahme der Waldbauvorlesung, die Ernennung zum Oberforstmeister und Direktor der Forstakademie folgten kurz aufeinander. Möller hat seit 1896 seine Arbeit an der öö Ebers⸗ walde nicht mehr unterbrochen. Als Lehrer des Waldbaues und Herausgeber der Zeitschrift für Forst⸗ und Jagdwesen entwickelte er die Idee einer dauerwaldartigen Wirtschafts⸗ führung im Walde, deren sieghaftes Vormwärtsschreiten er noch kurz vor seinem Tode auf der Versammlung des Deutschen Forstvereins in Dessau in Gemeinschaft mit Herrn von Kalitsch⸗Bärenthoren erlebte. Auch seine mykologischen Arbeiten, insbesondere auch auf dem Gehiete der Hausschwamm⸗ forschung, standen auf der Höhe des Erfolgs, als ein plötzlicher Tod ihn aus seiner ihm ans Herz gewachsenen Tätigkeit riß. Der Tod dieses führenden Mannes unserer deutschen Forst⸗ wirtschaft bedeutet in menschlicher und wissenschaftlicher Hinsicht einen unersetzbaren Verlust. 9
Parlamentarische Nachrichten.
Der Haushaltsausschuß des Reichstags setzte in der gestrigen Sitzung die Beratungen über die Reichshaus⸗ haltsordnung fort. Behandelt wurden die §§ 11 bis 15. Bei § 12, der von den Nebenämtern und Nebenbeschäftigungen handelt, wurde nach dem Bericht des „Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“ durch den Abg. Schmidt⸗Stettin (D. Nat.) die Frage der außerordentlichen Vergütungen für besondere Leistungen angeregt. Abg. Hoch (Soz.) wies darauf hin, daß solche Vergütungen in vereinzelten Fällen Anlaß zu Begünstigungen und zur Korruption gegeben hätten. Man sollte lieber die Ueberstunden bezahlen. Ministerialdirektor von Schlieben (Reichsfinanzministerium) erklärte, daß zum mindesten für die Betriebs⸗ verwaltungen in Erwägung gezogen werden müsse, ob für das Normal⸗ maß überschreitende Arbeitsleistungen außerordentliche Vergütungen zu gewähren seien, ähnlich wie es den Arbeitern gegenüber bereits
eschehe. Eine längere Diskussion, an der sich die Abgeordneten
ergt (D. Nat.) und D. Schreiber (Zentr.) beteiligten, drehte sich um die Ausführung aller entgeltlichen Nebenbeschäftigungen eines Beamten im Etat, wodurch sowohl eine größere Durchsichtigkeit des Reichshaushalts erreicht werden soll als auch eine Kontrolle darüber, daß nicht ein Beamter durch Häufung von Nebenbeschäftigungen zu stark in Anspruch genommen wird. Im weiteren Verlauf der Ver⸗ handlung wurden noch die §§ 16—23 der Reichshaushaltsordnung und damit der Abschnitt, der die Aufstellung des Haushaltsplans betrifft, erledigt.
Die §§ 19 bis 21 handeln von der Stellung des Reichsfinanzministers gegenüber den anderen Kabinettsmitgliedern bezüglich der Etatsaufstellung. Abg. D. Schreiber (Z.) machte darauf aufmerksam, daß in der neuen Reichsverfassung sich der Finanzminister und die übrigen Minister gleichberechtigt gegenüberständen. Auch bezüglich der Aufstellung des Haushaltsplans sei dem Finanzminister in der Verfassung eine Sonder⸗ tellung nicht eingeräumt. Durch Beschluß vom 9. Oktober 1920 habe infolgedessen die Reichsregierung besondere Grundsätze zur Stärkung der Stellung des Reichsfinanzministers aufgestellt. Die genannten
aragraphen entsprächen im Wesentlichen dem Inhalt der vom
Keichskabinett beschlossenen Maßnahmen und ergänzten sie zu einer
185 8 8 8 8 I11“
vollständigen Regelung des Verfahrens zur Budgetaufstellung. Anlaß zu einer längeren Aussprache, an der sich die Abgg Stücklen (Soz.), Hergt (D. nat.), Ersing (Zentr.) und Frau Wurm (Soz.) beteiligten, gab die allein von dem Präsidium des Reichstags bisher in Anspruch genommene Sonderstellung be⸗ züglich der Unabhängigkeit des Reichstagshaushalts, die nach Ansicht der Regierung in der neuen Reichsverfassung keine Stütze findet. Die Frage wurde zunächst zurückgestellt und einer Verständigung zwischen Reichstagspräsidium und Reichsregierung vorbehalteu. Die Stärtung der Stellung des Reichsfinanzministers wurde in der Form, wie sie in der Regierungsvorlage festgelegt worden ist, von den Abgg.
ergt (D. Nat) und Dr. Scholz 8. Volksp.) als in manchen
unkten zu weitgehend, sogar als verfassungsändernd bezeichnet. Von eiten der Regierung wurde dazu erklärt, daß der Reichsminister der Finanzen bei der Aufstellung des Ent⸗ wurfs des jährlichen Haushaltsplans seiner verfassungsmäßigen Auf⸗ gabe entsprechend darüber zu wachen habe, die Einnahmequellen des Reichs so vollständig wie möglich auszuschöpfen und die Ausgaben auf das irgendmögliche Mindestmaß herabzudrücken. Er habe außer⸗ dem dafür zu sorgen, daß die Ausgaben des Reichs, sei es durch ordentliche Einnahmen, sei es durch Beschaffung von Krediten, ihre Deckung finden, sodaß sich Einnahme⸗ und Ausgabeseite des Haushaltsplans ausgleichen. Dem Reichsminister der Finanzen müsse daber das Recht zustehen, diejenigen von den ein⸗ zelnen Stellen angegebenen Ansätze oder die Verwendung der Mittel regelnden dispositiven Bestimmungen, die er ganz oder teil⸗ weise für unberechtigt erachte oder im Rahmen des Gesamthaushalts⸗ plans nicht vertreten zu können glaube, nach Benehmen mit den be⸗ teiligten Stellen aus dem Entwurf des Haushaltsplans fortzulassen, zu ergänzen oder zu ändern. Die weitere Behandlung der diesbezüg⸗ lichen Paragraphen wurde vom Haushaltsausschuß bis zur persön⸗ lichen Anwesenheit des Reichsfinanzministers vertagt.
In erster Lesung erörtet wurden dann noch die §§ 24 bis 29 und?die nächste Sitzung auf heute Vormittag angesetzt.
— Im Ueberwachungsausschuß des Reichstags wurden in Form eines Gesetzentwurfs als 6. Nachtrag zum Reichs⸗ haushaltsplan 1922 die neuen Erhöhungen der Be⸗ amtenbezüge bewilligt. Geheimrat Kühnemann vom Reichsfinanzministerium gab bekannt, daß unter Berücksichtigung der all⸗ gemeinen Teuerung eine Heraufsetzung des verhältnismäßigen Teuerungs⸗ zuschlags um 38 vH angemessen sei. Auch solle der erhöhte Frauen⸗ zuschlag, ebenso wie der Kinderzuschlag den Ruhegehaltsempfängern in
leicher Höhe gewährt werden wie den Beamten. Zur vorübergehenden
Verstärkung der ordentlichen Betriebsmittel der Reichshauptkasse sei durch das Haushaltsgesetz für 1922 ein Kassenkredit in Höhe von 12 500 Millionen Mark bewilligt worden. Dieser Kredit sei zur Fortführung der laufenden Kassengeschäfte erforderlich, weil die von der Reichshauptkasse zu leistenden Ausgaben den ordentlichen Ein⸗ nahmen vorauseilen. Nunmehr reichen diese für 1922 bisher bewilligten Kredite nicht mehr aus, so daß schon durch den vierten Nachtrag zum Reichshaushaltsplane für 1922 ein Zwischenkredit in Höhe von 120 Milliarden Mark beantragt werden mußte. Um eine Stockung des Zahlungsverkehrs bei der Reichshauptkasse zu vermeiden, sei eine weitere Erhöhung des Kassenkredits auf 500 Milliarden Mark erforderlich. Bemerkt werde hie zu, daß dieser Kredit nur zur Bestreitung der durch den Haushalt bewilligten Ausgaben verwendet werden darf, die Inangriffnahme oder Durchführung anderer Maßnahmen unter Zuhilfenahme dieses Kredits sei unzulässig. Der Ueberwachungsausschuß genehmigte ein⸗ stimmig die von der Regierung vorgeschlagenen Erhöhungen. Dem⸗ nach werden ab 1. November 1922 zu dem Grundgehalt, den Dääten, dem Ortszuschlag und den Kinderzuschlägen ein Teuerungszuschlag von neunundvierzig vom Hundert, so schnell als möglich ausgezahlt; hierzu kommt ein Frauenzuschlag von monatlich 1000 ℳ.
Der Arbeitsausschuß des vorläufigen Reichswirt⸗ schaftsrats zur Regelung der Sonntagsruhe hielt heute eine
8
Der P reu ßi s che Landtag nahm seine Arbeiten in den
Ausschüssen gestern wieder auf, während, wie gemeldet, das Plenum erst am 21. November wieder zusammentreten wird. Der Haupt⸗ ausschuß beschäftigte sich mit den Anträgen über Arbeitslosen⸗ fürsorge und Lebensmittelbeschaffung. In den An⸗ trägen werden gefordert vorbeugende Maßnahmen zur Verhütung der Arbeitslosigkeit, ferner Vorschüsse für die Kartoffelbeschaffung für die Beamten und Lehrer, Tarifermäßigungen für die Beförderung von Lebens⸗ und Düngemitteln sowie anderweitige Regelung des Preises für das Umlagegetreide und Kreditgewährung an die Gemeinden zur Beschaffung unentbehrlicher Nahrungsmittel. Da die Anträge durch die Ereignisse zum großen Teil bereits überholt sind, wurde beschlossen, einen Unterausschuß einzusetzen, der eine neue Fassung vorschlagen soll. Die Abstimmungen werden voraussichtlich heute stattfinden.
Verkehrswesen.
Die wesentlichsten Gebühren, die vom 15. No⸗
ember 1922 an im Post⸗, Postscheck⸗und Telegraphen⸗ verkehr und vom 1. Dezember 1922 bezw. vom 1. Januar 1923 an im Fernsprechverkehr innerhalb Deutschlands gelten, sind folgende:
Für Postkarten im Ortsverkehr 3 ℳ, im Fern⸗ verkehr 6 ℳ.
Für Briefe im Ortsverkehr bis 20 g 4 ℳ, über 20 bis 100 g 8 ℳ, über 100 bis 250 g 12 ℳ, im “ bis 20 g 12 ℳ, über 20 bis 100 g 16 ℳ, über 100 bis 250 g 20 ℳ.
(Für nicht oder unzureichend freigemachte Postkarten und Briefe wird das Doppelte des Fehlbetrages, mindestens aber ein Betrag von 50 % nacherhoben.)
Für Drucksachen bis 25 g 2 ℳ, über 25 bis 50 g 3 ℳ, über 50 bis 100 g 6 ℳ, über 100 bis 250 g 12 ℳ, über 250 bis 500 g. 16 ℳ, über 500 g bis 1 kg 20 ℳ.
Für Ansichtskarten, auf deren Vorderseite Grüße oder ähnliche Höflichkeitsformeln mit höchstens fünf Worten nieder⸗ geschrieben sind, 2 ℳ.
(Ansichtskarten, die weitergehende schriftliche Mitteilungen eut⸗ halten oder bei denen sich Mitteilungen auf der Rückseite befinden, unterliegen der Postkartengebühr):
Für Geschäftspapiere und Mischsendungen bis 250 g 12 ℳ, über 250 bis 500 g 16 ℳ, über 500 g bis 1 kg 20 ℳ. 1 Für Warenproben bis 250 g 12 ℳ, über 250 bis 500 g
Mb.
(Nicht freigemachte Drucksachen, Geschäftspapiere und Waren⸗ proben werden nicht befördert. Für unzureichend freigemachte Sendungen dieser Arten wird das Doppelte des Fehlbetrags, mindestens aber ein Betrag von 50 ₰ nacherhoben.)
Für Päckchen bis 1 kg 24 ℳ.
Für Pakete bis 5 kg Nahzone 60 ℳ, Fernzone 120 ℳ, über 5 bis 6 kg Nahzone 72 ℳ, Fernzone 144 ℳ, über 6 bis 7 kg Nahzone 84 ℳ, Fernzone 168 ℳ, über 7 bis 8 kg Nahrone 96 ℳ, Fernzone 192 ℳ, über 8 bis 9 kg Nahzone 108 ℳ, Fernzone 216 ℳ, über 9 bis 10 kg Nahzone 120 ℳ, Fernzone 240 ℳ, über 10 bis 11 kg Nahzone 144 ℳ, Fernzone 288 ℳ, über 11 bis 12 kg Nah⸗ zone 168 ℳ, Fernzone 336 ℳ, über 12 bis 13 kg Nahzone 192 ℳ, Fernzone 384 ℳ, über 13 bis 14 kg Nahzone 216 ℳ, Fernzone 432 ℳ über 14 bis 15 kg Nahzone 240 ℳ, Fernzone 480 ℳ, über 15 bis 16 kg Nahzone 264 ℳ, Fernzone 528 ℳ, über 16 bis 17 kg Nahzone 288 ℳ, Fernzone 576 ℳ, über 17 bis 18 kg Nahzone 312 ℳ, Fernzone 824 ℳ, über 18 bis 19 kg Nahzone 336 ℳ, 1 672 ℳ, über 19 bis 20 kg Nahzone 360 ℳ, Fernzone
Zeitungspakete bis 5 kg Nahzone 30 ℳ, Fernzone 60 ℳ.
Für Wertsendungen (Wertbriefe und Wertpakete) die Gebühr für eine gleichartige eingeschriebene Se
ng und die Ver⸗I
“ 5 88 1“ 8
sicherungsgebühr, die beträgt für je 1000 ℳ 6 ℳ, mindestens bei einer Sendung 10 ℳ.
Für Postanweisungen bis 50 ℳ 6 ℳ, über 50 bis 200 ℳ 10 ℳ, über 200 bis 500 ℳ 16 ℳ, über 500 bis 1000 ℳ 20 ℳ, über 1000 bis 2000 ℳ 24 ℳ, über 2000 bis 5000 ℳ 30 ℳ, über 5000 bis 10 000 ℳ 40 ℳ (Meistbetrag ist von 5000 ℳ auf 10 000 ℳ
erhöht).
Bestimmungsort innerhalb des Geltungsbereichs der Ortsbrief⸗ gebühr von Groß Berlin liegen, für die Rohrpostkarte 21 ℳ für den Rohrpostbrief 22 ℳ; b) wenn der Aufgabeort oder der Bestim⸗ mungsort außerhalb des Geltungsbereichs der Ortsbriefgebühr von Groß Berlin liegt, für die Rohrpostkarte 24 ℳ, für den Rohr⸗ postbrief 31. ℳ. 1
Die Einschreibgebühr ist auf 8 ℳ, die Vorzeige⸗ gebühr für Nachnahmen und Postaufträge auf 6 ℳ festgesetzt. b
88 Für die Eilbestellung sind bei Vorauszahlung zu entrichten nach dem Ortsbestellbezirk für eine Briefsendung 15 ℳ, für ein Paket 30 ℳ, nach dem Landbestellbezirk für eine Briefsendung 45 ℳ, für ein Paket 60 ℳ. 8
Für bar eingezahlte Zahlkarten bis 50 ℳ einschl. 3 ℳ, über 50 bis 200 ℳ einschl. 5 ℳ, über 200 bjs 500 ℳ einschl. 8 ℳ, über 500 bis 1000 ℳ einschl. 10 ℳ, über 1000 bis 2000 ℳ einschl. 12 ℳ, über 2000 bis 5000 ℳ einschl. 15 ℳ, über 5000 bis 20 000 ℳ einschl. 20 ℳ, für je weitere 10 000 ℳ oder einen Teil dieser Summe mehr 10 ℳ, für bargeldlos beglichene Zahlkarten dieselbe Gebühr, höchstens jedoch 50 ℳ für eine Fatliete für Kassenschecks, die bar⸗ geldlos beglichen werden, 1 vom Tausend des Scheckbetrags, für Bar⸗ auszahlungen mit Postscheck 5 vom Tausend des Scheckbetrags. 1
Im Telegraphenverkebhr sind die wichtigsten Gebühren für Ferntelegramme Grundgebühr 20 ℳ und außerdem für jedes Wort 10 ℳ, für Ortstelegramme Grundgebühr 10 ℳ und außerdem für jedes Wort 5 ℳ, für Zustellung bei ungenügender Anschrift 16 ℳ, für abgekürzte Telegrammanschriften jährlich 1600 ℳ, für regel⸗ mäßige besondere Zustelung jährlich 1600 ℳ, für Vorausbezahlung der Eilbestellung (XP) 45 ℳ, für Stundung der Telegraphengebühren monatlich 30 ℳ, außerdem für jedes Telegramm 4 ℳ., 1
Vereinbarungen über abgekürzte Telegrammanschriften sowie solche über regelmäßige besondere Zustellung der Telegramme können bis zum 15. November 1922 zum 15. November 1922 gekündigt werden.
Die Inlandsgebühren für Briefsendungen, Wertsendungen, Post⸗ anweisungen und Pakete gelten auch nach dem Saargebiet jedoch Päckchen nicht zugelassen) sowie nach dem Gebiet der reien Stadt Danzig und dem Memelgebiet. Die Inlandsgebühren für Briefsendungen gelten ferner nach Luxem⸗ bdnünig und Oesterreich (Päckchen nach beiden Ländern nicht zu⸗ elassen). Die Auslandsgebühren betragen vom 15. November 1922 ab: für Postkarten 24 ℳ, jedoch nach Ungarn und Tschecho⸗ Slowakei 18 ; für Briefe bis 20 g 40 ℳ, jede weiteren 20 g 20 ℳ (Meistgewicht 2 kg); jedoch nach Ungarn und Tschecho⸗ Slowakei bis 20 g 30 ℳ, jede weiteren 20 g 20 ℳ, für Druck⸗ sachen für jse 50 8Sg Blindenschrift⸗ sendungen für je 500 g 4 ℳ (Meistgewicht 3 kg), jedoch nach Tschecho⸗Slowakei und Ungarn für je 500 g 10 9, für Geschäftspapiere für je 50 g 8 ℳ, mindestens 40 ℳ; für Warenproben für je 50 g 8 ℳ, mindestens 16 ℳ; Eil⸗ bestellgebühr für Briefsendungen 80 ℳ, Ei nschreibgebühr 8 ℳ, Rückscheingebübr 6 ℳ, Vorzeigegebühr für Nachnahmen auf Briefsendungen (vom Absender zu entrichten) 8 ℳ, Gewichtgebühr für Wertkästchen für je 50 g 16 ℳ, mindestens 80 ℳ (dazu Einschreibgebühr von 8 ℳ); Versiche⸗ rungsgebühr für Wertbriese und Wertkästchen für je 6000 ℳ 10 ℳ, mindestens 20 ℳ, Postanweisungsgebühr bis 2000 ℳ 20 ℳ, über 2000 bis 4000 ℳ 40 ℳ, jede weiteren 4000 ℳ 20 ℳ, jedoch nach England, den britischen Kolonien und den britischen Post⸗ anstalten im Ausland für jede weiteren 4000 ℳ 40 ℳ, Behand⸗ lungsgebühr für Wertpatete 8 ℳ (Versicherungsgebühr unverändert), Nachnahmegebühr für Pakete 20 ℳ lür je 2000 ℳ des Nachnahmebetrags.
Die Fernsprechgebühren nach dem Fernsprechgebühren⸗ gesetz vom 11. Juli 1921 und der Fernsprechordnung vom 25. August 1921 werden vom 1. Dezember an um 1300 vH erhöht. Die viertel⸗ jährlich im voraus fälligen laufenden Gebühren (z. B. die Grundgebühren für Hauptanschlüsse, außerdem die in der Fernsprechordnung festgesetzten Gebühren für Nebenanschlüsse, Querverbindungen, Anschlußdosen und Zusatzeinrichtungen, die Zuschläge für Leitungsstrecken außerhalb des Fünftilometerkreises) werden jedoch erst vom 1. Januar 1923 an mit dem höheren Zuschlag belegt. Vom 1. Dezember an werden u. a. erhöht: die Einrichtungsgebüͤhren, die Orts⸗ und die Fern⸗ gesprächsgebühren. Danach beträgt die Grundgebühr für die Ueber⸗ lastung und Unterhaltung eines Hauptanschlusses (ohne Zuschläge und ohne Gesprächsgebühren) vom 1. Januar 1923 an in Ortsnetzen mit nicht mehr als 50 Hauptanschlüssen 5320 ℳ, mit mehr als 50 bis ein⸗ schließlich 100 Hauptanschlüssen 5880 ℳ, mit mehr als 100 bis ein⸗ schließlich 500 Hauptanschlüssen 6440 ℳ, mit mehr als 500 bis ein⸗ schließlich 1000 Hauptanschlüssen 7000 ℳ, mit mehr als 1000 bis einschließlich 5000 Hauptanschlüssen 7840 ℳ, mit mehr als 5000 bis einschließlich 10 000 Hauptanschlüssen 8400 ℳ, mit mehr als 10 000 bis einschließlich 50 000 Hauptanschlüssen 8960 ℳ, mit mehr als 50 000 bis einschließlich 100 000 Hauptanschlüssen 9520 ℳ, mit mehr als 100 000 bis einschließlich 150 000 Hauptanschlüssen 10 080 ℳ,
mit mehr als 150 000 bis einschließlich 200 000 Hauptanschlüssen.
10 640 ℳ.
Die Gebühr für ein Ortsgespräch beträgt vom 1. Dezember 1922 an von einer Teilnehmerstelle aus 3,50 ℳ.
Für die Benutzung der Fernleitungen ist vom 1. Dezember 1922 an zu zahlen: für ein Gespräch von nicht mehr als 3 Minuten Dauer bei einer Entfernung bis zu 5 km einschließlich 3,50 ℳ, von mehr als 5 bis 15 km enschließlich 10,50 ℳ, von mehr als 15 bis 25 km einschließlich 17,50 ℳ, von mehr als 25 bis 50 km ein⸗ schließlich 252 ℳ, von mehr als 50 bis 100 km einschließlich 42 ℳ, üvber 100 km für jede angefangenen weiteren 100 km 21 ℳ mehr.
Bei öffentlichen Sprechstellen beträgt vom 1. De⸗ zember 1922 an die Gebühr für ein Gespräch von nicht mehr als 3 Minuten Dauer im Ortsverkehr und im Fernverkehr auf Ent⸗ fernungen von nicht mehr als 5 km 7 ℳ.
— —
— Die Interalliierte Rheinlandkommission in Coblenz hat sich im Artikel 11 ihrer auf Grund des Abkommens über die militärische Besetzung der Rheinlande erlassenen Verordnung Nr. 3 vom 10. Januar 1920 das Recht zugesprochen, jederzeit die Aushändigung von Briefen und Postsendungen von den deutschen Behörden fordern zu können. Die Interalliierte Kommission kann also jederzeit und an jedem beliebigen Orte des besetzten rheinischen Gebiets ohne weiteres die Postüberwachung ausüben lassen. Nach den bisherigen Wahrnehmungen ver⸗ fährt sie auch dementsprechend und läßt auf bestimmte obder unbestimmte Zeit bald in diesem, bald in jenem Orte des besetzten Gebiets eine Ueberwachung des Postverkehrs in mehr oder weniger großem Umfang eintreten. Da die Anordnungen über Ort und Zeit derartiger Postüberwachungen ganz von dem jeweiligen Be⸗ lieben der Besatzungsbehörde abhängen, lassen sich näͤhere Angaben darüber nicht machen. In letzter Zeit sind derartige Ueberwachungen besonders seitens der französischen Besatzungsbehörde in erhöhtem Maße ausgeübt worden. Wenn auch die Ueberwachung in den meisten Fällen nur einige Tage gedauert hat, so scheint sie doch infolge ihres unvermuteten Einsetzens Ergebnisse gezeitigt zu haben, die für die davon betroffenen Personen unangenehme Folgen haben können. Neben dieser offenen Postüberwachung, die den Empfänger der davon betroffenen Sendungen durch Verschlußstreifen bekannt wird, erfolgt zeitweise an einzelnen Stellen noch eine weitere beimliche Ueberwachung, ohne daß die ihr unterworfenen Sen⸗ dungen äußer lich gekennzeichnet werden. Von der Geheimzensur
Für Rohrpostsendungen: a) wenn Aufgabeort und
“ .. “
werden besonders Sendungen von und an Behörden und von und an Handelsfirmen erfaßt. Derartige Fälle sind insbesondere bei der Zensurstelle, die die französische Besatzungsbehörde bei dem Post⸗ amt in Düsseldorf eingerichtet hat, und bei der von der belgischen Besatzungsbehörde in Duisburg eingerichteten Postüberwachungsstelle 1 tellt worden. Aber auch Vorgänge bei anderen Zenfurstellen aben die Annahme bestätigt, daß die Postüberwachung vielfach zu einer geheimen Handelsspionage ausgenutzt wird. Es ist daher dringend geboten, daß besonders Absender von Briefen nach dem Brückenkopf Düsseldorf größte Vorsicht beobachten und Mitteilungen, die den Besatzungsbehörden nicht bekannt werden sollen, nicht auf einem Beförderungswege an die Empfänger gelangen lassen, der die Sendungen der Gefahr einer Eröffnung durch die Besatzungsbehörden aussetzt. Auch bei Sendungen nach den übrigen Orten des besetzten rheinischen Gebiets müssen sich die Absender immer der geschilderten Sachlage bewußt bleiben und in ihren Mitteilungen alles vermeiden, was im Falle einer Durchsicht ihrer Sendungen ihnen selbst und ins⸗ besondere den Empfängern zum Nachteil gereichen könnte.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Dem Reichsgesundheitsamt ist der Ausbruch der Maul⸗ und Klauenseuche vom Schlachtviehhof in Leipzig am 6. November 1922 gemeldet worden.
Handel und Gewerbe.
— Auf Grund der Kursklausel werden, laut Meldung des „W. T. B.“, die Höchstpreise für nachstehende Roheisen⸗ sorten für das zweite Monatsviertel des November folgendermaßen erhöht: Hämatit um 11 249 ℳ auf 95 243 ℳ, Cu⸗armes Stahleisen um 11 249 ℳ auf 94 575 ℳ, Gießereiroheisen I um 5680 ℳ auf 79 342 ℳ, Gießereiroheisen III um 5680 ℳ auf 79 272 ℳ, Gießerei⸗
B roheisen Luxemburger Qualität um 5832 ℳ auf 74 562 ℳ. Die übrigen Preise erfahren keine Aenderung.
— Zur Verstärkung der Betriebsmittel und zum weiteren Aus.
bau der de ronsgschehie beantragte, laut Meldung des „W. T. B.“, der Aufsichtsrat der 9.
heinischen A. G. für Braunkohlen⸗ bergbau und Brikettfabriration die Ausgabe von 95 Millionen Mark Stammaktien. Von den neuen Aktien werden
80 Millionen den Stammaktionären im Verhältnis von einer neuen
auf eine alte Aktie zu einem noch festzusetzenden Kurse angeboten. Die übrigen 15 Millionen werden auf dem freien Markte für die
Gesellschaft verwertet.
— Der Verein Deutscher Eisengießereien (Gießerei⸗
verband Düsseldorf) hat laut Meldung des „W. T. B.“ infolge der
veränderten Roheisenpreise die bestehenden Gußwarenpreise für die
Zeit vom 8. bis 15. November um 8 vH erhöht.
— Die seit dem 31. Oktober bis einschließlich 6. November ein⸗ Fe Markverschlechterung und die dadurch bedingte Verteuerung
er ausländischen Rohstoffe macht, wie „W. T. B.“ mitteilt, gemäß den Beschlüssen des gemeinschaftlichen Preisausschusses eine Stei ge⸗ rung der Thomasstabeisengrundpreise um 22 000 ℳ, das ist gleich 16,67 vH des bisherigen Preises sowie der übrigen Richtpreise, um den gleichen Prozentsatz ab 8. November d. J. erforderlich. Demnach betragen die Richtpreise (Werkgrund⸗ preise) ab 8. November d. J. für 10 000 kg in Thomashandels⸗ güte mit bekannten Frachtgrundlagen: Rohblöcke 112 800 ℳ, Vor⸗ blöcke 124 500 ℳ, Knüppel 129 700 ℳ. Platinen 133 500 ℳ, Foum⸗ eisen 152 100 ℳ, Stabeisen 154 000 ℳ, Untverfaleisen 167 300 ℳ, Bandeisen 178 600 ℳ, Walzdraht 165 300 ℳ, Grobbleche 5 mm. und darüber 173 000 ℳ, Mittelbleche 3 bis unter 5 mm 196 000 ℳ, Feinbleche 1 bis unter 3 mm 215 100 ℳ, Feinbleche unter 1 mm 228 800 ℳ. Die seit dem 1. Oktober d. J. geltenden Mehrpreise für Lieferung in Siemens⸗Martin⸗Handelsgüte wurden nicht verändert.
— Nach dem Geschäftsbericht der Allgemeinen Elek⸗ tricitäts⸗Gesellschaft, Berlin, über das Geschäftsjahr vom 1. Juli 1921 bis 30. Juni 1922 ist der Umsatz erheblich ge⸗ stiegen, so daß alle Werkstätten reichlich Arbeit hatten und die Be⸗ legschaft einen entsprechenden Zuwachs erkiuhr. Der Weltbedarf an Erzeugnissen der elektrotechnischen Industrie erwiessich als sehr groß und konnte nur in langen Liefer⸗
isten befriedigt werden. Der Nutzeffekt der Arbeit ist zwar gestiegen,
leibt aber hinter dem der Friedenszeit noch bedeutend zurück. Die Maschinenfabrik Brunnenstraße war bis zur Grenze ihrer Leistungsmöglichkeit beschäftigt. Auftragseingang auf große Drehstrommaschinen und kleine Motoren horizontaler und vertikaler Banart Die we entlich vergrößerte Transformatorenfahrik konnte der Nachfrage noch nicht gerecht werden, so daß Erweiterungen in Angriff genommen wurden. Die Werk⸗ stätten der Apraratefabrik reichten nicht mehr aus. Die Gesellschaft erwarb die Unionwerke Mea⸗Gesellschaft in Stuttgart, die sich mit der Herstellung von Zündapparaten beschäftigt. Die Lokomotivfabrik hat sich gut entwickelt. Die Glühlampenfabriken, die in der Osram G. m. b. H. unter maßgeblicher Kommanditbeteiligung der A E. G. zusammengefaßt sind, haben wirtschaftlich und technisch gute Fortschritte gemacht. Ent⸗ sprechend der gesteigerten Beschästigung aller Fabriken waren auch die Anforderungen an das Kabelwerk Oberspree sehr hohe. Der Kupfer⸗ verbrauch erreichte nahezu die Ziffern der Vorkriegszeit. Die ersten Schiffe mit Getriebeturbinen und Dieselmaschinen haben mehrere Ueberseereisen ohne Störung und zur Zufriedenheit der Reeder aus⸗ geführt. Von den der Turbinenfabrik erteilten Aufträgen verdient ein solcher auf zwei Turbodvnamos zu 50 000 KW Beachtung. Die Eisen⸗ und Stahlindustrie versah die Gesellschaft wiederum mit Aufträgen. Der Bedarf an großen Maschinensätzen für Kraft⸗ erzeugung steigt stetig. Eine Reihe großer Theater wurde mit modernen Anlagen ausgerüstet. Straßenbahnen befinden sich vielfach in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, was im Rückgang der Be⸗ stellungen zum Ausdruck gelangt. Nach Rückstellung von 400 Mill. Mark für Werkerhaltung bleiben 166,6 Mill. Mark Reingewinn. Davon entfallen auf 250 Mill. Mark Vorzugsaktien 6 %, auf 250 Mill. Mark Vorzugsaktien Lit. B 10 ½ % und auf 350 Mill. Mark Stammaktien 25 %; für Stiftungen und Wohlfahrts⸗ einrichtungen werden 30 Mill. Mark verwendet. Als Vortrag bleiben 3 220 089,11 ℳ. Auf der Tagesordnung der am 16. No⸗ vember d. J. stattfindenden e1“ als Punkt 5 die Erhöhung des Aktienkapitals um 300 Mill. Mark.
— Die nächsten Wollversteigerungenfinden statt in Berlin am 15. Dezember 1922, Halle, Saale am 11. Januar 1923, Berlin am 2. Februar 1923, Hannover am 23. Februar 1923, Berlin am 16: März 1923, Güstrow, Meckl., am 12. April 1923. Anmeldungen an die Deutsche Wollgesellschaft m. b. H., Berlin SW. 11, Ankhalt⸗ straße 7, Fernsprecher: Nollendork 4830 und 8251.
Wien, 6. November. (W T. B.) Das neue Notenbank⸗ statut wurde heute dem Parlament überreicht. Das Aktienkapital im Betrage von 30 Millionen ist in Goldkronen und nicht in Schweizer Franken einzuzahlen. Die Konstituierung der Bank erfolgt nach Einzahlung von 15 Millionen. Der Rest ist binnen sechs Monaten nach der Gründung einzuzahlen. Die früber vorgesehene Garantiehaftung des Staates für Unversehrtheit des Aktienkapitals entfällt. Der Generalrat besteht aus dem Präsidenten und 13 gewählten Mitgliedern, wovon min⸗ destens 9 Mitglieder Inländer sein müssen. Der Staat ernennt keine Mitglieder. Die besonderen Vertretungen der Anglo⸗ bank und der Länderbank entfallen. Die Bestimmung, daß der Staat die Bankmittel ohne Gegenleistung in Gold oder in Devisen nicht in Anspruch nehmen darf, wird auf die Länder und Gemeinden aus⸗ gedehnt. Aus den Bankgeschäften wird das Hvypotheken⸗
eschäft ausgeschaltet, ebenso die Berechtigung, auf Aus⸗ andswährung lautende Schuldverschreibungen auszugeben. Die Deckung des Notenumlaufs hat im ersten Jahrfünft 20 vH, im zweiten 24 vH, im dritten 28 vH, von da an 33 ½˖ vH des Gesamtumlaufs zu betragen. Bis zur Aufnahme der Barzahlungen sind von der Bank 25 Millionen in Goldguthaben oder ⸗depots an den Hauptplätzen Europas und Amerikas zu halten.
Besonders umfangreich war der
“ ö“ 8
Dieser Zustand kann nur durch Zustimmung von acht Generalräten
und des Präsidenten geändert werden. Das Bankprivilegium dauert 20 Jahre und ist verlängerbar. Den Aktionären gebühren aus dem Jahresgewinn 8 vH des Aktienkapitals in Gold, von dem Mehr⸗ gewinn erhält der Bund ¼ — %¾..
Moskau, 6. November. (W. T. B.) Der Leiter sämtlicher Auslandsabteilungen des Centrosojus A. A. Kissin hat über die Tätigkeit der Centrosojus⸗Auslands⸗Verwaltungen während der letzten drei Monate einen Bericht erstattet, in dem es heißt: In der
eriode vom 1. Juli bis zum 1. Oktober sind von den Auslandskontoren
aren im Werte von 304 000 Pfund Sterling gekauft worden. Die Käufe umfaßten Lebensmittel, Produkte des Massenverbrauchs und solche der technischen Ausrüstung. Die Menge der eingekauften Waren überstieg die planmäßig vorgesehene um das Anderthalbfache. Wichtiges leisteten die Auslandsverwaltungen auch in der Erlangung von Krediten bei ausländischen Firmen und in der Erweiterung der Handelsbeziehungen zu dem westeuropäischen Markte. Im Laufe der letzten zwei Monate ist es gelungen, Warenkredite — hauptsächlich in England und teilweise in Deutschland — in Höhe von 150 000 Pfund Sterling zu erhalten. Eine Reihe bedeutender Vorschläge liegen auch aus Frankreich vor.
Wien, 6. November. (W. T. B.) Wochenausweis der Oester⸗ reichisch⸗Ungarischen Bank Eöösterreichische Geschäfts⸗ führung) vom 23. Oktober (in Klammern Zunahme und Abnahme im Vergleich zum Stande am 15. Oktober) in tausend Kronen: Metallschatz 516 (Abn. 109), Ausländische Guthaben fr. Fr. 35 000 000 (gesperrt zugunsten der künftigen Oesterr. Nationalbank) 644 027 750 (Zun. 102 300 000) Kriegsdarlehnskassenscheine 111 146 (Abn. 4387), Eskomptierte Wechsel, und Effekten 845 862 594 (Zun. 20 145 346), Darlehen 1 273 026 (Abn. 77 208), Effekten 6174
(Abn. 16 265), Oesterreichische Staatsschatzscheine 1 244 667 848 (Zun.
48 500 000), Oesterreichisch⸗Ungarische Bank MN 7 687 684 (Zun. 89), andere Aktiva 257 912 747 (Abn. 67 177 710), Banknotenumlauf 2 683 863 060 (Zun. 93 448 724), Sichtkassenscheine 5 601 006 (Abn. 5 656 129), iroguthaben 226 161 558 (Zun. 9 120 998), Guthaben der Oesterreichisch⸗Ungarischen Bank (Liqui⸗ dationsmasse) 1 704 205 (Abn. 129 001), sonstige Passiva 84 219 656 (Zun. 6 885 161).
“ 8 1.“”“ Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 6. November 1922:
Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen
Gestekt. Nicht gestellt.. Beladen zurück⸗
geliesert. ..
Berlin, 7. November. (W. T. B.) Großhandels⸗ preise in Berlin, offiziell festgestellt durch den Verband deutscher Großhändler der Nahrungsmittel⸗ und verwandten Branchen, Verbandsgruppe Berlin (C. V., Berlin). Die Preise verstehen sich für ½ kg ab Lager Berlin. Gerstenflocken, lose —,— ℳ, Gersten⸗ graupen, lose 245,00 — 250,50 ℳ, Gerstengrütze, lose 245,00 — 247,00 ℳ, Haferflocken, lose 309,75 — 311,50 ℳ, Hafergrütze, lose 310,50 — 311,50. ℳ, Haffrmmhl lose —,— ℳ, Kartoffelstärkemehl 144,00 — 146,00 ℳ, Maisflocken. lose —,— bis —,— ℳ, Maisgrieß 192,25 — 194,25 ℳ, Maismehl 187,25 — 189,25 ℳ, Maispuder, lose 297,00 — 300,00 ℳ, Makkaroni, lose 305,50 — 307,50 ℳ, Schnittnudeln, lose 264,50 bis 266,50 ℳ, Reis —,— bis —,—, Burmareis 324,00 bis 326,00 ℳ, glas. Tafelreis 328,00 — 489,00 ℳ, grober Bruch⸗ reis 236,00 — 284,00 ℳ, Reismehl, lose 253,00 — 269,00 ℳ, Reis⸗ grieß, lose 269,00 — 277,00 ℳ, Ringäpfel, amerik. 1418,00 — 1463,00 ℳ, getr. Aprikosen, cal. 2471,00 — 2632,00 ℳ, getr. Birnen, cal. 1734,00 bis —,— ℳ, getr. Pfirsiche, cal. 1716,00 — 1863,00 ℳ, getr. Pflaumen 332,00 — 536,00. %, Korinthen, 1921 Ernte 1532,00 — 1565,00. ℳ, Rosinen, kiup. carab., 1921 Ernte 887,00 — 942,00 ℳ, Sultaninen in Kisten, 1921 Ernte 2839,00-2819,00. ℳ, Mandeln bittere 1060,00 -1099,00 ℳ, Mandeln, füße1766,00 — 1874,00 ℳ, Kaneel 2332,00 — 2405,00 ℳ, Kũümmel 1467,00 bis 2353,00 ℳ, schwarzer Pfeffer 1056,00 — 1092,00 ℳ, weißer Pfeffer 1499,00 — 1562,00 ℳ, Kaffee prime roh 2087,00 — 2125,00 ℳ, Kaffee superior 2048,00 — 2086,00 ℳ, Bohnen, weiße 254,00 — 295,00 ℳ, Weizenmehl 241,50 — 253,50 ℳ, Speiseerbsen 290,50 — 311,50 ℳ, Weizengrieß 277,50 — 288,50 ℳ, Linsen 215,00 — 315,00 ℳ, Purelard 1400,00 — 1430,00 ℳ, Bratenschmalz 1350,00 — 1390,00 ℳ, Marmelade 113,00 — 275,00 ℳ, Kunsthonig 136,00 — 139,25 ℳ, Speck, gesalzen, fett 1390,00 — 1395,00 ℳ, Corned beef 12/6 lbs per Kiste 61 000 — 61 500 ℳ, Auslandszucker raffiniert 436,00 — 460,00 ℳ, Kernseife —,— .
—--
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 7. November auf 260 393 ℳ (am 6. November auf 196 883 ℳ) für 100 kg.
2 ½ 9„ 8 8 11G“ ““ Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.
Köln, 7. November. (W. T. B.) (Amtliche Devifenkurse.) Holland 3493,74 G., 3511,26 B., Frankreich 571,56 G., 574,44 B., Belgien 525,68 G., 528,32 B., Amerika 8912,66 G., 8957,34 B., England 39560,85 G. 39759,15 B., Schweiz 1642,83 G., 1651,12 B., Italien 361,59 G., 363,41 B., Dänemark 1780,53 G., 1789,47 B., Norwegen 1620,93 G., 1629,07 B., Schweden 2386,51 G., 2398,49 B., Spanien 1341,63 G., 1348,37 B., Prag 296,25 G., 297,75 B., Budapest 3,74 G., 3,76 B. Wien (neue) 11,88 G., 11,92 B.
Danzig, 7. November. (W. T. B.) Noten: Amerikanische 8478,75 G., 8521,25 B., Polnische 53,36 G., 53,64 B. — Tele⸗ raphische Auszahlungen: London 37 705,50 G., 37 894,50 B., Holland 3316,68 G. 3333,32 B., Paris 578,55 G., 581,45 B., Posen 53,61 G., 53,89 B., Warschau 54,11 G., 54,39 B.
Wien, 7. November. (W. T. B.) Türkische Lose —,—, Mai⸗ rente 1300, Februarrente 2350, Oesterreichische Kronenrente 1100, Oesterr. Goldrente 24 400, Ungarische Goldrente 120 000, Ungarische Kronenrente 19 000, Anglobank 104 000, Wiener Bankverein 24 400, Oesterreichische Kreditanstalt 34 800, Ungarische Kreditanstalt 250 000, Länderbant 94 000, Oesterreichisch⸗Ungarische Bank 400 000, Wiener Unionbank 56 000, Lloyd Triestina —,—, Staatsbahn 858 000, Südbahn 220 000, Südbahnprioritäten 611 000, Siemens u. Halske 32 000, Alpine Montan 543 000, Poldihütte 849 000, Prager Eisen 1 350 000, Rima Murany 378 000, Skoda⸗Werke 899 900, Brüxer Kohlen —,—, Salgo⸗Kohlen 1 140 000, Daimler Motoren 16 100, Veitscher Magnesit 13 500 000, Waffensabrik 39 000, Galizia 8 250 000, Leptamaktien 160 000, Nordbahn 14 000 000.
Prag, 7. November. (W. T. B.) Notierungen der Devifen⸗ zentrale (Durchschnittskurse): Amsterdam 12,12 ½. Berlin 0,38 ½, Christiania 5,71 ¼, Kopenhagen 6,26 ½, Stockholm 8,30, Zürich 5,67 ½, London 1,38 ¼, New York 31,20, Wien 0,042 ½, Marknoten 0,39 ½, Polnische Noten —,—, Paris 2,10.
London, 6. November. (W. T. B.) 4 % fundierte Kriegs⸗ anleihe 86 ⅞, 5 % Kriegsanleihe 9815⁄, 4 % Siegesanleihe 88,25.
London, 7. November. (W. T. B.) Silber 33 ⅞, Silber auf Lieferung 337⁄16.
London, 7. November. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 68,97 ½, Belgien 75,12 ½, Schweiz 24,29, Heheg 11,40 ¼, New York 445,31, Spanien 29,32, Italien 108,50, Deutschland 37 500, Wien 333 000, Bukarest 725,00.
London, 7. November. (W. T. B.) Privatdiskont 2,50.
Haris, 7. November. (W. T. B.) Devisenturse. Deutschland 0,17 ½, Amerika 15,59. Belgien 92,30, England 69,50, Holland 611,00, Italien 64,30, Schweiz 286,50, Spanien 226,25, Däne⸗ mark 420,50.
Zürich, 7. November. (W. T. B.) Devisenkurse. Berlin 0,06 3, Wien 0,0073, Prag 17,75, Holland 213,00, New York 545,25,
London 24,27, Paris 35,90, Italien 22,45, Brüssel 33,30, Kopen⸗
— —
1
hagen 110,75, Stockholm 146,00, Christiania 99,25, Madrid 82,00, Buenos Aires 1,96 ½, Budapest 0,22, Bukarest —,—, Agram 220,00, Warschau 0,04.
Amsterdam, 7. November. (W. T. B.) Devisenkurse. London 11,37 ½, Berlin 0,03, Paris 16,50, Schweiz 48,65, Wien 0,0035, Kopenhagen 51,50, Stockholm 68,70, Christiania 46,60, New York 255,75, Brüssel 16,16, Madrid 38,87 ½, Italien 10,55, Budapest rs ven A. 2
ÜAmsterdäm. 7. November. (W. T. B.) 5 % Niederländische Staatsanleihe von 1918 88 ½⁄⁄, 3 % Niederländische Staats⸗ anleihe 62,00, 3 % Deutsche Reichsanleihe Januar⸗Juli⸗Coupon —,—, Königlich Niederländ. Petroleum 409,75, Holland⸗Amerika⸗ Linie 120,25, Atchison, Topeka & Santa Fé —,—, Rock Island —,—, Southern Pacific —,—, Southern Railway 25 ¾, Union Pacific 151,75 Anaconda 101,00, United States Steel Corp. 109,50.
Kopenhagen, 7. November. (W. T. B.) Devisenkurse. London 22,11, Kew York 498,00, Hamburg 0,07, Paris 32,65, Antwerpen 30,15, Zürich 91,65, Amsterdam 194,65, Stockholm 133,50, Christiania 90,60, Helsingfors 13,10, Prag 16,15.
Stockholm, 7. November. (W. T. B.) Devisenkurse. London 16,59, Berlin 0,05, Paris 24,75, Brüssel 23,00, schweiz. lätze 68,50, Amsterdam 146,00, Kopenhagen 75,25, Christiania 68,50, Washington 373,25, Helsingfors 9,72, Prag 12,20.
Christianla, 7. November. (W. T. B.) Devisenkurse. London 24,30, Hamburg 0,08, Paris 35,75, New York 546,00, Amsterdam 214,00, Zürich 100,25, Helsingfors 14,25, Antwerpen 34,00, Stock⸗ holm 146,75, Kopenhagen 110,25, Prag 177eu7.
Berichte von auswärtigen Warenmärkten.
Liverpool, 6. November. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz 10 000 Ballen, Einfuhr 8700 Ballen. Novemberlieferung 14,44, Dezemberlieferung 14,24, Januarlieferung 14,08. — Ameri⸗ kanische Baumwolle 37 — 52, brasilianische 52, ägyptische 50 Punkte
öher
Manchester, 7. November. (W. T. B.) Das Geschäft am Tuch⸗ und Garnmarkt nahm nur mäßigen Umfang an, die Preise konnten sich behaupten.
Nr. 88 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“ vom 1. November hat folgenden Inhalt: Das Torkretverfahren und seine Anwendung. — Vermischtes: Preiserteilung in Wett⸗ bewerben. — Löhne und Preise. — Bücherschau.
Nr. 89 desselben Blattes vom 4. November hat fol genden Inhalt: Amtliches: Dienstnachrichten. — Nichtamtliches: Die neue Luitpoldbrücke in Augsburg. — Fläche und Farbe im lübischen Ziegelbau. (Schluß.) — Vermischtez: Bekanntmachung. — Farbige Platten und Kunststeine.
EStatistik und Volkswirtschaft. “
Die Anbauflaͤche und der Viehbestand in Preußen in den Jahren 1921 und 1913. Durch die Abtretung von Länderteilen infolge des Versailler riedensvertrages sowie durch die Besetzung des Saargebiets hat das Staatsgebiet Preußen eine Einbuße von 5 601 000 ha erlitten, indem sein Umfang sich von 34 907 000 ha auf 29 306 000 ha verringert hat. Innerhalb dieses heutigen Gebietsumfangs Preußens betrug die landwirtschaftlich genutzte Bodenfläche vor dem Kriege, d. h. im Jahre 1913, 18 474 000 ha. Die Erhebung im Wirtschaftsjahre 1921 hat in Preußen eine Anbaufläche von nur 17 640 000 ha, also eine Verringerung um 834 000 ha gegen die Zeit vor dem Kriege ergeben.
Eine weitere wirtschaftliche Veränderung zuungunsten der land⸗ wirtschaftlichen Erzeugungen ist im Verhältnis des Vieh⸗ bestandes zur landwirtschaftlich genutzten Boden⸗ tlaͤche eingetreten. Werden die Ergebnisse der Viehzählungen vom Dezember 1913 und Dezember 1921 in Beziehung zu der Anbauflache der gleichen Zähljahre gesetzt, so zeigt sich, daß innerhalb des heutigen Gebietsumfangs im Jahre 1913 auf je 1000 ha Anbaufläche 141,6 Pferde, 560,3 Stück Rindvieh (darunter 303,9 Kühe), 181,1 Schafe, 836,7 Schweine, 101,6 Ziegen und 2376,5 Stück Federvieh waren. Ein Vergleich dieser Verhältniszahlen mit denen des Jahres 1921 läßt erkennen, wie stark die Einbuße ist, die die Landeskultur und die Ernährungswirtschaft in Preußen durch den Krieg und die Abtretungen erfahren haben. Es waren im Jahre 1921 auf je 1000 ha Anbaufläche nicht mehr 560,3 Stück Rindvieh wie im Jahre 1913, sondern nur durchschnittlich 522 Stück, d. h. 38,2 Stück weniger, vorhanden. Die Zahl der Kühe auf je 1000 ha weist eine Abnahme um fast 20 Stück auf. Die stärkste Verminderung zeigt sich bei den Schweinen: die Verhältnisziffer betrug im Jahre 1921 591,7 gegen 836,7 im Jahre 1913, also 245 Schweine auf je 1000 ha weniger. Das Verhältnis der Pferdezahl zur Anbaufläche zeigt auf den ersten Blick insofern eine Verbesserung, als 1921 auf 9 1000 ha rund 144 gegen 142 Pferde im Jahre 191 1 also 2 Pferde mehr kommen. Diese Zunahme hängt aber nur damit zusammen, daß die Anbaufläche im Jahre 1921 sich gegen 1913 erheblich verringert hat. Bei den Schafen ist die Zahl auf je 1000 ha Anbaufläche von 181 im Jahre 1913 auf 219 im Jahre 1921, also um 38 gestiegen; desgleichen hat sich die EE“ von 102 auf 144, also um 42 vermehrt. Die Verhältniszahl des Geflügels hingegen hat sich von 2377 auf 2346 also um 31 Stück auf 1000 ha vermindert. Die Zunahme der Schafe und Ziegen hängt teils rechnerisch, wie bei der Zahl der Pferde, mit der Verringerung der Anbaufläche im Jahre 1921, teils damit zusammen, daß die Kleintierzucht vielfach auch außer⸗ halb der Landwirtschaft seit den Notjahren des Krieges fleißig ge⸗ pflegt wurde, um den dürftigen Lebensunterhalt weiter Volksklassen zu verbessern.
Betrachtet man die Verhältnisse in den einzelnen Provinzen, so sieht man, daß die Zahl der für Landwirtschaft und Volks⸗ ernährung wichtigsten Tiere, wie das Rindvieh und die Schweine, auf je 1000 ha Anbaufläche sich fast in allen Provinzen sehr stark vermindert hat. n der vorwiegend landwirtschaftlichen Provinz Schleswig⸗Holstein ist die Rindviehzahl auf 1000 ha Anbaufläche von 765,3 im Jahre 1913 auf 678,5 im Jahre 1921, also um 87 Stück zurückge angen; die Zahl der Kühe hat sich hier von 368 auf 321, d. h. um' 47 Stück, ver⸗ mindert. In der Provinz Ostpreußen zeigt die Rindviehzahl eine Abnahme um 45 Stück auf je 1000 ha (426 gegen 471); die Kuh⸗ zahl ist von 233 auf 218, d. h. um 15, gesunken. Sehr erheblich st die Abnahme um 106 Stück Rindvieh, darunter 32 Kühe, in Hessen⸗Nassau, um 82 bezw. 33 auf je 1000 ha in O ber⸗ schlesien, um 90 bezw. 37 in der Rheinprovinz und um 32 Stück Rindvieh, darunter 17 Kühe, in der Provinz Han⸗ nover. Die Abnahme der Zahl der Schweine auf je 1000 ha Anbaufläche ist am stärksten in der schweinereichsten annover, wo die Verhältniszahl von 1579 im Jahre 1913 auf 897 im Jahre 1921, also um 682 Stück gesunken ist. Dieser Provinz folgt hinsichtlich der Abnahme der Ver⸗ hältniszahl Schleswig⸗Holstein mit 654 Schweinen, West⸗ falen mit 336, Hessen⸗Nassau mit 233, die Rhein⸗ provinz mit 197, Pommern mit 162, Oberschlesien mit 154, Posen⸗Westpreußen mit 137, Sachsen mit 128 und Brandenburg mit 125, während der Rückgang in den übrigen Provinzen weniger als 100 Schweine auf je 1000 ha beträgt. — Die Verhältnisziffer der Schafe und Ziegen hat sich zwar in allen
Provinzen vermehrt, allein sowohl ihr Gesamtbestand wie auch ihre
land⸗ und viehwirtschaftliche Bedeutung ist viel zu gering, als daß ihre Zunahme den starken Rückgang der wichtigsten Viehgattungen aufwiegen könnte. (Stat. Korr.) “ Wermlr
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8,en N.N. A.. Ara. 1s.