1922 / 253 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Nov 1922 18:00:01 GMT) scan diff

22

gebersicht über die Zahl der Studierenden und Hörer an den Landwirtschaftlichen, Tierärztlichen und Forstlichen Hochschulen Preußens im Sommerhalbjahr 1922. GGsGFFeerste e

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Von den Studierenden und Hörern zu A den Von den 1“ und B sind eingeschrieben ꝛc. für Hoörern. Hörern zu Neu ein⸗ 1 J“ zu C und D,. und F getretene abgeseben beab⸗

Stu⸗ von den sichtigen

Von den Studierenden und Hörern stammen G zahl der Studie⸗

renden

Stu⸗ dierende und

aus dem übrigen

aus

Preußen

die landwirt⸗

die die aus den aus den

Hörer aus früheren Semestern

dierende und Hörer

landwirt⸗ schaftliche

geodätische und kultur⸗ technische

schaftlich. keine

technische

(Gärungs⸗ zwecke)

bestimmte

Gasthörern, gehören an dem Fischen

Zivil⸗

in den preu⸗ östlichen westlichen

v 8 Mili⸗ Staats⸗

dienst

tär⸗

Abtellung

Stande

zu treten Provinzen Preußens

(Spalte 13 u. 14)

aus dem und

Hörer (Spalte 15 17)

Gebiete des Deutschen Reichs

somit Auslande

p 2

53 G 1 10

11 ö11“

15 18 17 18

A. Landwirtschaftliche Hochschule 1X“ B. Landwirtschaftliche Hochschule Bonn⸗Poppelsdorf

861 746

1210 (31) 932 (17)

(17) (13)

270 (8) 166 (3)

179 1380

201 (5) 788

690 10

1210 (31) 932 (10

891 (15) 1230 (2) 189 (14

822 67

A und B zusammen . 1607

C. Tierärztliche Hochschule 166

D. Tierärztliche Hochschule Hannover.

225 277

(30) 436 (11) 2142 (48) 75

50

309

989

1713

197 *214248)

205 28 300

232 45

C und D zusammen 502

E. Forstliche Hochschule Eberswalde. F. Forstliche Hochschule Müuüun“

. 101 138

125 20 9 9 13

160

49 97

437 73

78 17 126

E und F zusammen.. 239 uerungen Elsaß⸗Lothringen.

29 CC1AI

Die eingeklammerten Zahlen geben die Anzahl der Frauen

.

an; sie sind in den Hauptzahlen mit enthalten. *) einschl.

. 146 108

DJITT11

43 aus den abgetretenen preußischen Gebieten und 1 aus

1. Untersuchungssachen.

2. Aufgebote Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

3. Verfäufe, Verpachtungen, Verdingungen 4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

2 Gffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 80

8 E.“

—.—

——

——— —==

2☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage

6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 9. Bankausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

11. Privatanzeigen.

vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. 2☚

2) Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

[85987)

Die Zahlungssperre hinsichtlich der Schuldverschreibung der 5 % igen Deutschen Reichs⸗ (Kriegs⸗) Anleihe Nr. 2 058 461 über 2000 ist aufgehoben. 154. F. 424/20.

Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 154, den 28. September 1922.

[86371] Abhanden gekommen: Zwischen⸗

scheine Nr. 17 627 über 20 000 und

Nr. 11 193 über 10 000 ℳ, beide 5 %

Deutsche Reichsanleihe (IX).

Haspe, den 2. November 1922. Die Polizeiverwaltung. [85988) Bekanntmachung. Die im „Deutschen Neichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger“ Nr. 102 vom 3. Mai 1922 Sollnummer 14 962 als abhandengekommenen veröffentlichten Stettiner Vulkanaktien Nr. 5330, 5331, 5332, 5333, 6560 und 6561, jede Aktie über 6000 ℳ, haben sich wieder an⸗ gefunden. Die über diese Aktien ver⸗ hängte Sperre wird hiermit aufgehoben. K. J. 93/11. Stettin, den 2. November 1922. Der Polizeipräsident.

[86363]

In der Unterabteilung 5 (Aktiengesell⸗ schaften usw.) befindet sich eine Bekannt⸗ machung der Admiralspalast⸗Aktien⸗ gesellschaft Berlin, in der Aktien der genannten Gesellschaft als für kraftlos erklärt angezeigt werden.

[85482] Aufgebot.

Der zu Leipzig⸗Lindenau, Kaiserstraße 55, wohnende Agent Carl Höhndorf, ver⸗ treten durch Rechtsvertreter Reinh. Jentzsch in Leipzig, Schloßgasse 10, hat das Auf⸗ gebot der dem Antragsteller eigentümlich ehörenden, abhanden gekommenen neun upscheine der Gewerkschaft Agnes zu Gotha Nr. 11 bis mit 19, lautend auf den Namen des Antragstellers, beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 15. Mai 1923, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Die Gewerkschaft Agnes hat zwischenzeitlich ihr Domizil in Burgen (Amtsgerichtsbezirk Bernkastel⸗Cues) be⸗ gründet.

e Cues, den 25. Oktober

Das Amtsgericht.

[85486] 8

Die ledige Anna Lüdemann in Utzedel, Kr. Demmin, hat das Aufgebot des an⸗ geblich gestohlenen, unter Nr. 2393 für die Antragstellerin ausgestellten Spar⸗ kassenbuchs der städtischen Sparkasse in Loitz über 418,45 beantragt. Der In⸗ haber des Buchs wird aufgefordert, spä⸗ jestens in dem auf den 1. Juni 1923, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ kermin seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung des bezeichneten Sparkassenbuchs erfolgen wird.

Loitz, den 22. Oktober 1922.

[85989]

1. Die Frau Kaufmann Maria Kirsch. geb. Seidel, 2. die Frau Bergarbeiter Ottilie Nicklas, geb. Seidel, beide in Sagan, vertreten durch Rechtsanwalt Gelinek daselbst, haben beantragt, den verschollenen, am 21. Februar 1854 ge⸗ borenen Kunstgärtner Josef Seidel, ihren Vater, zuletzt wohnhaft in Sagan, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 11. April 1923, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 12, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen. Amtsgericht Sagan,

den 16. September 1922. (85991] Beschluß. Die am 26. Juni 1922 zu Berlin⸗ Niederschönhaufen von der Ehefrau des Kapitäns Carl Clemens Kolbe, Magdalene Elisabeth Margarethe Kolbe, geborenen Imelmann, geborene Tochter, eingetragen im Geburtsregister des Standesamts zu Berlin⸗Niederschönhausen unter Nr. 100 mit den Vornamen Inge Johanne Sovhie, wird ermächtigt, die Vornamen Inge Friede Johanne Sophie zu fuͤhren. Berlin, den 4. November 1922.

Amtsgericht Berlin⸗Tempelhof.

12. X. 154. 22.

[85990]

Der Oberleutnant a. D., wissenschaft⸗ licher Assistent Helmuth Schultze zu Berlin⸗Friedenau, führt jetzt den Familien⸗ namen Schultze⸗Pfälzer. Berlin⸗ Schöneberg, den 1. November 1922. Das Amtsgericht.

[85498] Dem Amtsgerichtsrat Maximilian Karl Nikolaus Gizeskowiak in Frankenstein sowie dessen Ehefrau und den unter seiner elterlichen Gewalt stehenden Kindern ist durch den Herrn Justizmmister die Er⸗ mächtigung zur Führung des Familien⸗ namens Gregori erteilt worden. 8 Amtsgericht Frankenstein,

den 23. Oktober 1922.

[85499]

Die Witwe Anna Luise Paatsch, geb. Zinzly, verwitwet gewesene Schimpf in Schafstädt, ist durch Verfügung des Herrn Justizministers vom 21. August 1922 er⸗ mächtigt, an Stelle des Familiennamens Paatsch den Familiennamen Schimpf zu führen. Lauchstädt, den 31. Oktober 1922. Das Amtsgericht. 85500) Bekanntmachung.

Der preußische Herr Justizminister hat dem Maschinisten Philipp Latussek in Oberhausen, geboren am 21. Oktober 1898 in Trembatschan, die Ermächtigung erteilt, an Stelle des Familiennamens Latusset denFamiliennamen Füllenhofer zu führen.

Amtsgericht Oberhausen, Rhld.

[85501] b Dem Schleifer Wilhelm Koritzky in Remscheid und seinen Kindern Wilhelm und Erna ist die Genehmigung erteilt, den Familiennamen Höhne zu fübren. Remscheid, den 19. Oktober 1922. Das Amtsgericht.

[85502]

Dem Werkmeister Adolf Koritzky und seiner Ehefrau Berta Klara Turk nebst ihren Kindern Wilhelm Walter Adolf

Das Amtsgericht.

und Wülhelmine Henriette Klara ist die

Ermächtigung erteilt, den Familiennamen Höhne zu führen. Remscheid, den 19. Oktober 1922. Das Amtsgericht.

[85503]

Der Stellenbesitzer Johann Karl Gott⸗ lieb Vogler, die Emma Ernestine Vogler, der Viehhändler Karl Friedlich Vogler, der Stellenbesitzer Emil Oskar Vogler, sämtlich aus Dürrhartau, führen an Stelle des Familiennamens Vogler den Familien⸗ namen Vogel.

Bekanntgemacht: Amtsgericht Strehlen, den 2. November 1922.

[(859922 Bekanntmachung Durch Urteil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom heutigen Tage ist der ver⸗ schollene Heizer Josef Kaluzuy aus Kiel für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes ist der 17. Januar 1921 festgestellt. Kiel, den 26. Oktober 1922. Das Amtsgericht Abteilung 18.

[85993]

Durch Ausschlußurteil vom 27. Oktober 1922 ist der am 25. August 1879 zu Preußisch Holland in Westpreußen ge⸗ borene Kaufmann Otto Paul Schvene⸗ berg für tot erklärt worden. Als Zeit⸗ punkt seines Todes ist der 31. Dezember 1916, Nachmittags 12 Uhr, festgestellt.

Kiel, den 27. Oktober 1922.

Das Amtsgericht. Abteilung 18.

[85504]

Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Nimptsch vom 78. Oktober 1922 ist Ser⸗ geant Paul Hampel, geboren am 10. März 1890 zu Senitz, für tot erklärt. Todestag ist der 4. November 1922. Amtsgericht Nimptsch, 27. Oktober 1922. [86425] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Marie Becker, geb. Könnicke, in Dessau, Teichstraße 8, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Stein⸗ thal in Dessau, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Schlosser Franz Becker, früher in Großkühnau, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, auf Grund des § 1565 Bürger⸗ lichen Gesetzbuchs wegen Ehebruchs und § 1568 Bürgerlichen Gesetzbuchs wegen Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Anhaltischen Landgerichts in Dessau auf den 27. Januar 1923, Vormittags 9 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

Dessau, den 3. November 1922. Salomon, Oberiustizsekretär, Gerichtsschreiber des Anhaltischen Land⸗ gerichts.

[86426] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Elisabeth Sitte, geb. Opitz, aus Dessau. Bismarckstraße 18, E112 Rechtsanwalt Dr. Nicolai in Dessau, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Arbeiter Gustav Sitte. früher in Dessau, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1568 Bürgerlichen Ge⸗ setzbuchs wegen Zerrüttuug des ehelichen Verhältnisses, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Be⸗ klagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Anhaltischen Landgerichts in Dessau auf den 27. Januar 1923, Vor⸗

mittags uhr, mit der Auf⸗

forderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richt zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗ gemacht.

Dessau, den 3. November 1922. Salomon, Oberiustizsekretär, Gerichtsschreiber des Anhaltischen Land⸗

gerichts. b

[85997] Oeffentliche Zustellung.

Der Damenschneider Gustav Bode in Hannover, Sallstraße 95, bb mächtigte: Rechtsanwälte Schütte, von Ehrenstein, Dr. Stisser und Gräfenkämper in Hannover, klagt gegen seine Ehefrau, Louise Bode, geborene Mignot, früher in Paris. jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1567 B. G.⸗B. mit dem Antrage auf Ehescheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts in Hannover auf den 19. Januar 1923, Vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 3. II. R 445/22.

Hannover, den 1. November 1922.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [85998] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Marta Friedmann, geb. Schiele, in Magdeburg⸗S., Braunschweiger Straße 13, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Lange, hier, klagt gegen den Arbeiter Lewy Friedmann, zurzeit un⸗ bekannten Aufenthalts, früher in Magde⸗ burg, auf Grund des § 1568 B. G⸗B. mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Zivilkammer des Landgerichts hier auf den 26. Januar 1923, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Magdeburg, den 26. Oktober 1922.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[85994]

Oeffentliche Zustellung. Die am 11. September 1922 geborene Waldtraut Bennewitz von hier, vertreten durch ihre Vormünderin Minna Bennewitz von hier, klagt gegen den Schlosser Otto Huppen⸗ koten, zuletzt hier, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, mit der Behauptung, er habe ihrer Mutter, der ledigen Lisbeth Benne⸗ witz von hier, in der gesetzlichen Empfängnis⸗ zeit beigewohnt und sei der Erzeuger der Klägerin, mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflichtig und gemäß § 706 Z.⸗P.⸗O. vorläufig vollstreckbar zur Zahlung von vierteljährlich 3600 Unterhaltsrente an Klägerin von deren Geburt bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zu verurteilen. Beklagter wird zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Amts⸗ gericht Bad Schmiedeberg auf den 9. Januar 1923, 9 Uhr Vormittags, geladen.

Bad Schmiedeberg, den 1. No⸗ vember 1922.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[85995] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma C. Riemer in Berlin Friedrichstraße 153 a, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Hugo Ehrlich in Berlin, Mauerstraße 3, klagt gegen den Monteur Martin Lochner, zuletzt in Berlin, Borsigstraße 25, wohnhaft, jetzt unbekannt, unter der Behauptung, daß bei der Klägerin vor längerer Zeit eine goldene Uhrkette gestohlen worden sei. Diese Uhrkette sei bei dem Beklagten ge⸗ funden und bei ihm beschlagnahmt worden.

Sie befinde sich zurzeit bei der Auf⸗ bewahrungsstelle des Kriminalgerichts in Berlin, Turmstraße, 19 J. 30. 16, gegen Lochner. Die Klägerin verlange von dem Beklagten, der die Kette gestohlen habe, Herausgabe derselben bezw zu bewilligen, daß ihr diese Kette von der Aufbewahrungs⸗ stelle herausgegeben werde, mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, die der Klägerin entwendete goldene Uhr⸗ kette, welche sich bei der Aufbewahrungs⸗ stelle des Kriminalgerichts, Turmstraße, befindet, herauszugeben bezw. darin zu willigen, daß diese Kette von der Auf⸗ bewahrungsstelle des Kriminalgerichts, Turmstraße, an die Klägerin heraus⸗ gegeben wird. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 28. Zivilkammer des Landgerichts I in Berlin, Neues Gerichtsgebäude, Grunerstraße, auf den 23. Februar 1923, Vormittags 10 Uhr, Zimmer 31 a, I. Stock, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 63. O. 148. 22. Berlin, den 3. November 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts L. Zivilkammer 28.

8

[85996] Oeffentliche Zustellung. Das Fräulein Anna Rehborn in Berlin, Lessingstraße 13 IV, Prozeßbevoll mäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Oskar Montag in Berlin N. 24, Am Kupfergraben 5, klagt gegen den Major a. D. Freiherrn von Esebeck, z. Zt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß sie ihm am 2. September 1921 ein bares Darlehn von 5411,80 gegeben, das dieser trotz Aufforderung nicht wiedergegeben habe, mit dem Antrage: I. prinzipaliter: den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 5411,80 nebst 4 % Zinsen seit 13. Ja⸗ nuar 1922 zu zahlen; eventualiter; den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 1500 sofort und am 1. März, 1. April 1. Mai 1922 und so fort am 1. eines jeden Monats 300 bis zum Gesamt⸗ betrage von 5411,80 nebst 7 % Zinsen von 5411,80 bezw. den jeweils ge⸗ schuldeten Restbetrag seit 2. September 1921 zu zahlen; II. dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen; III. das Urteil wegen der jeweils fällig werdenden Naten bezw. soweit zulässig ohne Sicherheitsleistung für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die sechste Zivilkammer des Landgerichts III in Berlin zu Charlottenburg, Tegeler Weg 17 20, auf den 26. Febrnar 1923, Vor⸗ mittags 10 Uhr, Sitzungssaal 141, I Treppe, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Charlottenburg, den 4. November 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts III.

Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlick für den Anzeigenteil:

Der Vorsteher ber Geschaftsstelle Rechnungsrat Mengeruing in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle Mengerinc)

in Berlm. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und

Verlagsanstalt, Berlin, Wulhelmstraße 32.

Drei Beilagen (einschließlich Börsenbeilage) und Erste, Zweite und Dritte

Zentral⸗Handelsregister⸗Beil

e-— 5v

g2

..

iern

Nr. 253

Berlin, Mittwoch, den 8. November

1922

1. Untersuchungsfachen. 2. Aufgebote Verlust⸗

4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

Aufgebo u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Perkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2* 1

Befristete

Offentlicher A

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 80

nzeiger.

. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. .

3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. Bankausweise. „Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.

Anzeigen müffen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

4) Verlofung ꝛ. von Wertpapieren.

Die Bekanntmachungen über den

Verlust von Wertpapieren befin⸗ den sich ausschließlich in Unter⸗ abteilung 2.¼.

[85537 Mit Ermächtigung der

des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 der Stadt

Föln die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldvverschreibungen auf den

Inhaber bis zum Betrage von 300 000 000 (Sechshundert Millionen Mark) behufs Beschaffung der Mittel zur Ausführung von Hafen⸗, Bahn.⸗, Kanal⸗, Ausstellungs⸗ und Messe⸗

bauten und zur Erweiterung der Elektri⸗

zitätswerke.

Die Schuldverschreibungen sind nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit 4 % jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane durch An⸗ kauf oder Verlosung von dem Rech⸗ nungsjahr ab, in dem die Ausgabe der Anleihe oder der einzelnen Anleihe⸗ teilbeträge erfolgt, jährlich wenigstens mit 2 ½ % des Kapitals, unter Zuwachs der durch die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen, zu tilgen. Der Stadt steht

jedoch das Recht zu, während der ersten

10 Jahre nach Begebung der Anleihe oder der einzelnen Anleiheleilbeträge die Tilgung nicht auszuführen, sondern die plan⸗ mäßigen jährlichen Tilgungsraten von dem Rechnungsjahr ab, in dem die Aus⸗ gabe der Anleihe oder der einzelnen Anleiheteilbeträge erfolgt, einem be⸗ sonderen, der Aufsicht des Regierungs⸗ präsidenten in Köln unterworfenen Fonds zuzuführen, der auf Zins und Zinseszins anzulegen und, soweit er nicht schon vorher zum Rückkauf der im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen Verwendung findet, nach Ablauf der zehn Jahre in voller Höhe zum Ankauf oder zur Auslosung von Schuldverschreibungen oder zur Ver⸗ stärkung der von dann ab einsetzenden regelmäßigen Tilgung zu verwenden ist.

Die Genehmigung wird mit der Maß⸗ gabe ausgesprochen, daß die etwaigen Be⸗ triebsüberschüsse der Hafen⸗, Industrie⸗ und Bahnanlagen zunächst zur verstärkten Tilgung der für diese Anlagen auf⸗ gewandten Anleihemittel heranzuziehen sind

Die Genehmigung wird außerdem vor⸗ behaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuld⸗ verschreibungen wird eine Gewährleistung seitens des Staats nicht übernommen.

Diese Genehmigung ist mit den An⸗ lagen im Deutschen Reichs⸗ und Preußi⸗ schen Staatsanzeiger bekanntzumachen.

Berlin, den 21. Oktober 1922. Zugleich im Namen des Finanz⸗

ministers. Der Minister des Innern.

Im Auftrage: von Falkenhayn. (Siegel.) Genehmigungsurkunde. M. d. J. IVa IV 487.

Fin.⸗Min. I E 1. 3089.

* Regierungsbezirk Köln. Schuldverschreibung

der Stadt Köln. Anleihe 19.. Buchstabe .. Nr. . über Reichswährung. Ausgefertigt auf Grund der Genehmigung der Minister des Innern und der Finanzen vom .. 1922 (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staatsanzeiger vom 1922)

In Gemäßheit des von dem Bezirks⸗ ausschuß des Regierungsbezirks Köln ge⸗ nehmigten Beschlusses der Stadtverordneten⸗ versammlung vom 18. Juli 1922 wegen Aufnahme einer Anleihe von sechshundert Misflionen Mark bekennt sich der unter⸗ zeichnete Oberbürgermeister namens der Stadt Köln durch diese für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehns⸗ schuld von ℳ, welche mit 4 % jährlich zu verzinsen ist.

Die Tilgung der Schuld erfolgt von dem Rechnungsjahre ab, in dem die Anleihe oder die einzelnen Anleiheteilbeträge aus⸗ gegeben werden, durch Ankauf oder Aus⸗ losung der Schuldverschreibungen aus einem Tilgungsstock, welchem jährlich wenigstens 2 ½ % des Anleihekapitals sowie die durch die fortschreitende Tilgung er⸗ sparten Zinsen zuzuführen sind. Die Stadt wird jedoch die Tilgung in den ersten zehn Jahren nicht aus⸗ führen, sondern statt dessen die innerhalb der ersten zehn Jahre fälligen jährlichen

Rheinprovinz.

Tilgungsgrundraten nebst deren Zinsen in

4

Höhe des Anleihezinsfußes und nebst

Preußischen

Staatsregierung erteilen wir auf Grund

abhanden

Zinseszinsen zu einem besonderen, der Auf⸗ sicht des Regierungspräsidenten in Köln unterworfenen Fonds ansammeln, der am. .in voller Höhe zum An⸗ kauf oder zur Verlosung von Schuldver⸗ schreibungen oder zur Verstärkung der von dann ab einsetzenden regelmäßigen Tilgung zu verwenden ist.

Nach Ablauf der ersten zehn Jahre ge⸗ schehen die Auslosungen im Monat .... jedes Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, vom... .. ab den Tilgungsstock zu verstärken oder auch sämtliche noch im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsstocke zu. Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden nnter Bezeichnung ihrer Buch⸗ staben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekanntgemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungstermin im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗ anzeiger, im Amtsblatt der Regierung in Köln, in zwei in Köln erscheinenden Zeitungen und in je einer in Berlin und Frankfurt a. M. erscheinenden Zeitung. Geht eines der vorbezeichneten Blätter ein, so wird an Se Stelle vom Ober⸗ bürgermeister mit enehmigung. des Re⸗ gierungspräsidenten in Köln ein anderes Blatt bestimmt.

Wird die Tilgung durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der an⸗ gekauften Schuldverschreibungen alsbald nach dem Ankauf in der oben bezeichneten Weise bekanntgemacht.

Bis zu dem Tage an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am ..... Tobbheeee gerechnet, mit 4 vH jährlich verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bezw. dieser Schuld⸗ verschreibung bei der Stadthauptkasse in Köln und den bekanntzumachenden sonstigen Zahlstellen, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Mit der zur Empfangnahme des

apitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzu⸗ liefern. Für die fe lenden Zinsscheine wird deren Betrag vom Kapital abgezogen.

Der Anspruch aus dieser Schuldver⸗ schreibung erlischt mit dem Ablauf von 30 Jahren nach dem Rückzahlungs⸗ termin, wenn nicht die Schuldverschrei⸗ bung vor dem Ablauf der 30 Jahre der Stadtverwaltung zur Einlösung vor⸗ gelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren vom Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltend⸗ 8 des Anspruchs aus der Urkunde gleie 8 6

Bei den Zinsscheinen beträgt die Vor⸗

legungstrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vor⸗ schrift der §§ 1004 ff. der Zivilprozeß⸗ ordnung.

Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden, doch wird dem bisherigen Inhaber von Zins⸗ scheinen, welcher den Verlust vor dem Ablaufe der vierfährigen Vorlegungsfrist bei der städtischen Verwaltung anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der an⸗ gemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist aus⸗ geschlossen, wenn der abhandengekommene Schein der städtischen Verwaltung zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Schein gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vor⸗ legung oder die gerichtliche Geltend⸗

an

folgt ist.

Der Anspruch verjährt in vier Jahren.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis zum... 1I1I1I ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden.

Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadthaupt⸗ kasse in Köln gegen Ablieserung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Er⸗ neuerungsscheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung bei der städtischen Verwaltung der Ausgabe widersprochen

eines Erneuerungss e G scheine dem Inhaber der Schuldverschrei⸗ bung ausgehändigt, wenn er die Schuld⸗

verschreibung vorlegt. 3 Zur Sicherheit der hierdurch einge⸗

gangenen Verpflichtungen haftet die Stadt

machung nach dem Ablauf der Frist er⸗

die

hat. In diesem Falle sowie beim Verlust cheins werden die Zins⸗

mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft. 6 Dessen zur Urkunde habe ich diese Aus⸗ fertigung unter meiner Unterschrift erteilt. Köln, den Der Oberbürgermeister.

(Stadtsiegel.)

Ausgefertigt: (Eigenhändige Unterschrift des damit von dem Oberbürgermeister beauftragten Kon⸗

trollbeamten.)

Rheinprovinz. Köln. FZCSn sSein

zu der Schuldverschreibung der Stadt Köln Anleihe 19 Buchstabe.. N. Uherx . ..... 114. 7 136“*“

Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom 148 19 bb die Zinsen vorbenannten Schuldver⸗ schreibung für as Halbjahr vom 2* . Pfg. bei der Stadthauptkasse in Köln oder bei den bekanntgemachten sonstigen

Zahlstellen. Köln, den .. 11A“ Der Oberbürgermeister. (Trockenstempel des Stadtsiegels.) Der Anspruch aus diesem Zinsschein er⸗ lischt mit dem Ablauf von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablauf dieser Frist der städtischen Verwaltung zur Ein⸗ lösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vor⸗ legung, so verjährt der Anspruch inner⸗ halb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des An⸗ spruchs aus der Urkunde gleich. Rheinprovinz. C““ Erneuerungsschein für die Zinsscheinreihe Nr..... zur Schuldverschreibung der Stadt Köln, Anleihe 19. . . . . GHuchstahe ... N (sber Der Inhaber dieses Scheins empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die .. . te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre von bis. nebst Erneuerungsschein bei der Stadthauptkasse in Köln, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei der städtischen Verwaltung widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust dieses Scheins werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungsschein dem Inhaber der Schuldverschreibung aus⸗ gehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. 1118611XA“”“ Der Oberbürgermeister. (Trockenstempel des Stadtsiegels.)

[85536]

Auf Grund des § 795 B. G.⸗B. und des Artikels 8 der Verordnung zur Aus⸗ führung des B. G.⸗B. vom 16. November 1899 erteilen wir hierdurch der Stadt Herne die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 100 Millionen Mark, in Worten: Ein⸗ hundert Millionen Mark, behufs Be⸗ schaffung der Mittel zum Bau von Wohnungen, zum Umbau des Versorgungs⸗ haufes und zur teilweisen Deckung der zur Beschaffung von Baustoffen für Straßen⸗ kanalisationen entstehenden Kosten. Die Schuldverschreibungen sind nach dem an⸗ liegenden Muster auszufertigen, zu 5 % jährlich zu verzinsen und den Geldgebern gegenüber vom 1. Juli 1933 ab jährlich mit mindestens 2 % des Kapitals unter

uwachs der Zinsen von den getilgten

chuldverschreibungen durch Ankauf oder Verlosung zu tilgen. Die von dem auf die Begebung der Anleihe oder einzelner Anleiheteile folgenden Rechnungsjahre ab bis zum 1. Juli 1933 fällig werdenden Tilgungsbeträge sind einem Tilgungsstock zuzuführen, der nach Ablauf der 10 Jahre in voller Höhe zum Ankauf oder zur Ver⸗ losung von Schuldverschreibungen zu ver⸗ wenden ist.

Im Innenverhältnis ist die Anleihe nach einem festzustellenden Tilgungsplan von dem auf die Begebung der Anleihe oder ihrer Teile folgenden Rechnungsjahre ab jährlich mit 3,5 % des Kapitals zu⸗ züglich der ersparten Zinsen zu tilgen.

Vorstehende Genehmigung wird unter der Bedingung erteilt, daß die Verzinsung und Tilgung der Anleihe sowie die Rück⸗ zahlung gekündigter Schuldverschreibungen nur in scher Reichswährung vorge⸗ nommen werden darf.

Die Genehmigung wird ferner vorbe⸗ haltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuld⸗ verschreibungen wird eine Gewährleistung

der

.„

.„ „, 27.

S’

vom Staate nicht übernommen. Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗ anzeiger bekanntzumachen.

Berlin, den 23. Oktober 1922. Zugleich für den Finanzminister. Der Minister des Innern. (Siegel) Im Auftrage: v. Leyden. Genehmigungsurtunde. IVa IV 560 Finanzm. I. El¹ 3728.

Westfalen (Deutschland). Auleihe der Stadt Herne om Jahre 1922 im Gesamtbetrage von ℳ.

5 % ige Schuldverschreibung Buchstabe... Nr.. . lautend auf den Inhahern über . 88 buchstäblich

Diese Schuldverschreibung bildet einen Bestandteil der auf Grund des Beschlusses des Bezirksausschusses zu Arnsberg vom

b und mit Genehmigung des Herrn Ministers der Finanzen und des Innern vom und Fin.⸗Min. (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staats⸗ anzeiger vom I genommenen, mit jährlich 5 vH verzinslichen und mit 2 vH und den ersparten Zinsen zu tilgenden, also in längstens.. Jahren rückzahlbaren Anleihe der Stadt Herne im Betrage von 100 Millionen Mark.

Die Schuldverschreibungen werden in Abschnitten von 100 000, 50 000, 10 000, 5000 und 1000 ausgegeben.

Die Anleihe ist während der ersten zehn Jahre, vom Tage der Ausstellung dieser Schuldverschreibung an gerechnet, seitens der Stadt Herne unkündbar. Vom 1. Juli 1933 ab erfolgt die Rückzahlung durch all⸗ jährliche Auslosung oder durch Ankauf von Schuldverschreibungen. Der Stadt Herne bleibt das Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung als planmäßig vor⸗ gesehen, eintreten zu lassen oder auch sämt⸗ liche noch nicht ausgelosten Schuldver⸗ schreibungen mit mindestens dreimonatiger Frist auf einen Zinszahlungstermin auf einmal zu kündigen. Die Auslosung geschieht anfangs März jedes Jahres zum 1. Juli desselben Jahres.

Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Be⸗

zeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekanntgemacht. Die Bekannt⸗ machung erfolgt möglichst unmittelbar nach der Auslosung, spätestens aber drei Monate vor dem Rückzahlungstermin, im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger, im Amtsblatt der Re⸗ ierung zu Arnsberg und in der Herner eitung. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen

bewirkt, so wird dies unter Angabe des

Betrages der angekauften Schuldverschrei⸗ bungen in gleicher Weise bekanntgemacht. Geht eines der vorbezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von der Stadt Herne mit Genehmigung des Regierungs⸗ präsidenten ein anderes B'att bestimint.

Bis zu dem Tage, an oelchem hiernach das Kapital zurückzuzahlen ist, wird es in halbjährlichen Raten nachträg! ch am 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres mit 5 vH verzinst.

Sowohl die Zahlung der Zinsen als auch die Rückzahlung des Kapitals findet in der gesetzlichen Markwährung gegea

Steuerkraft.

Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bezw. dieser Schuldverschreibung statt bei der Stadtkasse, Sparkasse, Essener Credit⸗ anstalt, Dresdner Bank, sämtlich in Herne, sowie bei der Deutschen Bank und der Bank für Handel und Industrie in Berlin. Mit der zur Empfangnahme des Kavpitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kavital abgezogen.

Der Anspruch aus dieser Schuldver⸗

Westfalen (Deutschland). 1. Reihe.

süße in der Beit vowm. 2ꝓ1—1Q055 Zahlstellen.

Herne, den.

1 Der Magistrat. Ungültig, wenn eine Ecke abgeschnitten ist.

schreibung erlischt mit dem Ablauf von 30 Jahren nach dem Rückzahlungstermi, wenn nicht die Schuldverschreibung vor dem Ablauf der 30 Jahre der Stadt⸗ kasse Herne zur Einlöfung vorgelent wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjäbrt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vor⸗ legung steht die gerichtliche Geltend machung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.

Bei den Zinsscheinen beträgt die Vor⸗ legungsfrist vier Jahre. Sie vbeginnt mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgen nach Ver⸗ schrift der §§ 1004 ff. der Deutschen Zivilprozeßordnung.

Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zins⸗ scheinen, welcher den Verlust vor dem Ablauf der vierjährigen Vorlegung⸗sfrist bet der Stadtverwaltung Herne anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der an⸗ gemeldeten Zinsscheine gegen Empfangs⸗ bescheinigung ausgezahlt werden.

Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der abhanden gekommene Zinsschein der Stadt⸗ kasse zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Schein gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ablauf der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jabren.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine für zehn Jabre ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden gleichfalls für zehnjährige Zeiträume aus⸗ gegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadtkasse Herne kostenfrei gegen Ablieferung des der älteren Zinsschein⸗ reibe beigedruckten Erneuerungsscheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschrei⸗ bung der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust eines Er⸗ neuerungsscheins werden die Zinsscheine dei Inhaber der Schuldverschreibung aus⸗ gehändigt, wenn er die Schuldverschretbung vorlegt.

Für die Sicherheit der hierdurch einge⸗ gangenen Verpflichtungen haftet die Stadt Herne mit ihrem Vermögen genießen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch Mündelsicherheit.

Die Stadt Herne verpflichtet sich, diese Anleihe hinsichtlich der Sicherung gleichen Rang mirallen später etwa aufzunehmende Obligationen oder Darlehen einzuräumen.

Für die aus dieser Schuldverschreioung hervorgehenden Rechte und Verbindlich⸗ keiten ist die deutsche Abfassung al maßgebend.

111“

Der Magistraak. Ausgefertigt⸗ Eingetr. in das Kontrollbuch Seite ..

Westfalen Regierungsbezirk (Deutschland). Arnsberg. Erneuerungsschein für die Zinsschein⸗ reibe Nr. 2zur Schuldverschreibung der Stadt Herne vom Jahre 1922, Buchstabe

Nr sübb Mark.

Der Inhaber dieses Scheins empfängt gegen dessen Rückgabe zu der cbigen Schuldverschreibung die zweite Reihe von Zinsscheinen für die Jahre von 192 .. bis 19.. nebst Erneuerungsschein bei der Stadtkasse in Herne, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei der Stadtverwaltung wider⸗ sprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust dieses Scheins werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungsschein dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschrei⸗ bung vorlegt.

Herlie, den 1952

Der Magistrat.

Regierungsbezirk Arnsberg

Zinsschein zu der Schuldverschreibung der Stadt Herne [

3 vom Jahre 1922.

Buchstabe N.. öüber Mark zu 5 vH. über... . Mark. Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rück⸗

: ab die Zinsen vom .. ..

ͤb . mit Mark bei den umseitig benannten

Stadt Herne.

Buchstabe

Mark

8

Rückseite für die Zinsscheine. Der Anspruch aus diesem Zinsschein erlischt mit dem Ablaufe von Lier

Jahren vom Schluß des Jahres ab, in welchem der ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablaufe Erfolgt diese Vorlegung, so verjährt der Anspruch

zur Einlösung vorgelegt wird.

der Zinsenanspruch fällig geworden dieser Frist der städtischen Verwaltung

innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegefrist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruches aus der

Urkunde gleich.

Zahlstellen: Stadtkasse Herne, Sparkasse Herne, Essener Creditanstalt

iliale Herne, Dresdnen Bank Filiale Herne, Deutsche Bank,

a.,

Handel und Industrie, Derlin.