„Basselbe gilt für die dei den gemeinsamen Landesamtern por⸗ ehend zu 9—12 beteiligten preußischen Provinzen mit den Maßgaben, die sich aus den Vereinbarungen der beteiligten obersten Landesbehörden ergeben. —
Urtikel S Zu 88 62, 64 und 65.
Die Befugnisse der obersten Landesbehörde in den Fällen des
§ 3 Abs. 1 und des § 4 Abs. 1 Satz 3 übertrage ich auf die Ober⸗ präsidenten, in den Hohenzollernschen Landen auf den Regierungs⸗ präsidenten, in Berlin auf den Magistrat, dessen Beschluß der Be⸗ stätigung des Oberpräsidenten unterliegt. Vor der Errichtung neuer oder der Zusammenlegung bestehender öffentlicher Arbeitsnachweise sind außer dem Landesamt und seinem Verwaltungsausschuß die be⸗ teiligten Gemeinden zu hören.
Die Befugnis im Falle des § 19 Abs. 2 übertrage ich sowohl den Oberpräsidenten, in den Hohenzollernschen Landen dem Regierungspräsidenten, als auch den Provinzialausschüssen, in den Hohenzollernschen Landen dem Hohenzollernschen Landesausschuß, in Berlin dem Magistrat.
Die Regelung der Verfassung der Landesämter (§ 18 Abs. 1 des Gesetzes) übertrage ich — entsprechend Art. 1 Abs. 3 Satz 2 dieser Ausführungsbestimmungen — auf die Provinzialverbände, in Berlin auf die Stadtgemeinde, vorbehaltlich der Befugnis der obersten Landesbehörde, im Anschluß an die vom Reichsarbeitsminister gemäß § 18 Abs. 2 des Gesetzes zu erlassenden Grundsätze, allgemeine Richtlinien festzusetzen.
Die Befugnisse der obersten Landesbehörde in den Fällen der §§ 20 und 23 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 übertrage ich auf die Pro⸗ vinzialausschüsse, in Berlin auf den Magistrat, mit der Maßgabe, daß die Bestellung des Vorsitzenden und seines Stellvertreters (§ 20) und die Bestellung des Geschäftsführers (§ 23 Abs. 1 Satz 1) der Bestätigung des Oberpräsidenten, in Schlesien der beiden beteiligten Oberpräsidenten gemeinsam, unterliegt.
Als diejenige Stelle, welche für den in § 64 letzter Satz be⸗ zeichneten Streitfall zu entscheiden hat, bestimme ich den Bezirks⸗ ausschuß, für die Stadt Berlin den Oberpräsidenten.
Die Befugnis aus § 65 Absatz 1 übertrage ich gemäß Absatz 2 auf die Oberpräsidenten, in Schlesien auf die beiden Ober⸗ präsidenten gemeinsam, in den Hohenzollernschen Landen auf den Regierungspräsidenten.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten hinsichtlich der in Art. 1 zu 9 bis 12 bezeichneten gemeinsamen Landesämter nur insoweit, als nicht von den beteiligten Ländern abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
Artikel 3.
Zu § 67.
Ich bestimme hiermit gemäß § 67 Abs. 1, daß bis zum Inkraft⸗ treten des die Kostenfrage regelnden besonderen Gesetzes die Kosten für die Landesämter durch die Provinzialverbände, in den Hohen⸗ zollernschen Landen durch den Landeskommunalverband und in Berlin durch die Stadtgemeide Berlin aufzubringen sind, vorbehaltlich der im Wege der Vereinbarung zu regelnden Beteiligung der außer⸗ preußischen Länder (Art. 1 Nr. 9 bis 12) an den Kosten.
Artikel 4. 8
Wer die Gemeinde oder den weiteren Gemeindeverband im Sinne des Gesetzes zu vertreten hat und wer als Gemeindeaufsichtsbehörde im Sinne des Gesetzes zu gelten hat, bestimmt sich nach den Gemeinde⸗ verfassungsgesetzen.
Als untere Verwaltungsbehörde im Sinne des Gesetzes wird der Landrat, in den Hohenzollernschen Landen der Oberamtmann, in Stadtkreisen der Gemeindevorstand bestimmt.
Artikel 5. Zu § 70.
Infolge der reichsgesetzlichen Regelung sind mit dem 1. Oktober 1922 die Verordnung über Arbeitsnachweise vom 12. September 1919 v. 1919 S. 268) und alle zu ihrer Abänderung oder Ausführung erlassenen Verordnungen und Bestimmungen, insbesondere die Anmeldung offener
polizeilichen Vorschriften über außer Kraft
auch alle oder die Anmeldung ihrer Besetzung
Arbeitsplätze getreten. Berlin, den 2. November 1922. Der Minister für Handel und Gewerbe. Siering.
Ministerium des Innern.
Das Preußische Staatsministerium hat auf Grund des § 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 18890 (Gesetzsamml. S. 195) den Regierungsrat Dr. Hoepfner in Stralsund zum zweiten Mitglied des Bezirksausschusses in Stralsund ernannt.
Auf Grund des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 21. Juli 1922 — RGBl. 1922 Nr. 52 Seite 585 — ver⸗ biete ich hierdurch für das preußische Staatsgebiet jede Ver⸗ breitung der in Graz in Steiermark (Oesterreich) im Verlage des Schriftleiters Hans Kipper erscheinenden periodischen Zeitschrift „Michel“ auf die Dauer von sechs Monaten. Berlin, den 1. November 1922. Der Minister des Innern. J. V.: Löhrs. b G “ Ministerium für Volkswohlfahrt. Auf Grund des 8§ 8 Abs. 2 des Gesetzes, betr. die Ge⸗ bühren der Medizinalbeamten, vom 14. Juli 1909 (Gesetzsamml. S. 625) werden im Einvernehmen mit dem Herrn Finanz⸗ minister und dem Herrn Justizminister die in der Anlage I des Gesetzes angegebenen Sätze des Tarifs für die Ge⸗ bühren der Kreisärzte, mit Ausnahme der Gebühr nach lfd. Ziffer 10a, sowie die in der Anlage II angegebenen Sätze des Tarifs für die Gebühren der Chemiker für gerichtliche und medizinalpolizeiliche Ver⸗ richtungen mit Wirkung vom 1. September 1922 ab durchweg auf das dreißigfache erhöht. Gleichzeitig werden die Sätze zu lfd. Zifsfer 10 a des Tarifs für die Gebühren der Kreisärzte mit Wirkung vom gleichen Tage ab auf das Fünf⸗ zehnfache erhöht. Der Erlaß vom 3. März 1922 (Gesetzsamml. S. 60), betreffend Aenderung des Tarifs für die Gebühren der Kreis⸗ ärzte und des Tarifs für die Gebühren der Chemiker für ge⸗ richtliche und medizinalpolizeiliche Verrichtungen, wird mit Ablauf des 31. August 1922 aufgehoben. Berlin, den 18. September 1922. 8 Der preußische Minister für Volkswohlfahrt. F. A.: Hetrich
Bekanntmachung. Fleischereibetrieb des Fleischermeisters rich Lättich, Eisleben, Steinweg 4, ist auf Grund des der Bekanntmachung des Reichstanzlers zur Fernhaltung unzu⸗ ässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 ge⸗ lossen worden. Dem Inhaber ist der Fortbetrieb
oes Fleischergewer bes und des damit verbuncenen Handels mit Fleisch⸗ und Wurstwaren bis auf weiteres unter⸗ sagt worden. Die Kosten der Bekanntmachung sind dem Be⸗ troffenen auferlegt.
Eisleben, den 2. November 1922.
Die Polizeiverwaltung. J. V.: Dr. Waltsgott.
Bekanntmachung.
Der Fleischereibetrieb des Hausschlächters Albert Becker, Eisleben, Grabenstraße 33, ist auf Grund des § 1 der Bekanntmachung des Reichskanzlers zur Fernhaltung unzu⸗ verlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 ge⸗ schlossen worden. Dem Inhaber ist der Fortbetrieb des Fleischergewerbes und des damit verbundenen Handels mit Fleisch⸗ und Wurstwaren bhis auf weiteres untersagt worden. Die Kosten der Bekanntmachung sind dem Betroffenen auferlegt. 8
Eisleben, den 2. November 1922.
zeiverwaltung. J. V.: Dr. Waltsgott.
ekanntmachung. 8 Dem Chemiker Wilhelm Kraho, geboren am 11. Sep⸗ tember 1869 in Godesberg, wohnhaft in Frankfurt a. M., Börsenplatz 1, wird hierdurch der Handel mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, ferner rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Be⸗ teiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt. Frankfurt a. M., den 1. November 1922.
Der Polizeipräsident. Ehrler.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Reichsrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten der Ausschuß für Volkswirtschaft, die vereinigten Ausschüsse für Rechtspflege und für Haushalt und Rechnungswesen, die vereinigten Ausschüsse für Volks⸗
wirtschaft und für Haushalt und Rechnungswesen sowie die
1.“
Davon:
vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft und für Rechtspflege Sitzungen.
nebersicht über die Finanzgebarung des Reichs.
Vom 1. April 1922 bis 1922 bis 381 Drt. 831 Mt. 1922 1922
Vom
21. Okt.
Tausend Mark
Einnahme.
Allgemeine Finanzverwaltung: ¹) Steuern, Zölle, Abgaben, Gebühren 8 635 600 156 117 556 (darunter Reichsnotopfer) — (1 909 942 Schwpeehah . 61 461 750 331 698 41 Funpisrte Schulbd 8 5 004 — Zwangsanlechehe. 5 857][ 2 729 206
Summe der Einnahme 70 108 211 490 545 174
Ausgabe. Allgemeine Verwaltungsausgaben Gegenrechnung der Einnahmen . . 48 734 406 393 702 234 Fundierte 68 “ — 2 956 392 Zimsen für die schwebende Schuld . 2 288 439% 8 Zinsen für die fundierte Schuld 158 2947119 764 954 51 181
unter ²)
Betriebsverwaltungen. ³) Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung: Ablieeruing.. 161616868868 Deutsche Reichsbahn: Abhebungen aus der Reichs⸗ eöö““ 25 574 412
Mithin: Abhebungen aus der Reichs⸗ “
Summe der Ausgabe .
Die schwebende Schuld betrug an dis⸗ kontierten Schatzanweisungen am 20. Ok⸗ ober 19222 — —. 542 171 827
Es traten hinzu 208 676 750.
3 Es gingen ab 147 215 000
Mithin zu 61 461 750 Ergibt 603 633 577
18 926 084 74 121 19 70 107 223 490 544 771
a) mit dreimonatiger Laufzeit (bei der Reichsbank diskontiert). 590 454 847. b) fonstige, mit einer länge⸗ ren Laufzeit ausgegebene
Schatzanweisungen. 13 178 730
Für Ausgaben zur Erfüllung von Zahlungs⸗ verpflichtungen in ausländischer Währung in Ausführung des Friedensvertrags von Versailles sind aufgewendet worden .
¹) Das tatsächliche Steuern⸗ usw. Aufkommen bis ein⸗ schließlich September 1922; von da ab das Aufkommen nach Abzug der von den Oberfinanz⸗ und Finanzkassen geleisteten Ausgaben, deren Höhe zwar jetzt noch nicht näher bekannt, immerhin aber recht be⸗ deutend ist. Das tatsächliche Steuern⸗ usw. Aufkommen vom 1. Oktober 1922 ab ist daher wesentlich höher als die Zahlen dieser Uebersicht.
2) Die Geldentwertung hat auch in der Berichtsdekade die Aus⸗ gaben stark beeinflußt. Zu erwähnen sind: die Ausführung des Friedensvertrags; die Abhebungen der Deutschen Reichsbahn aus der Reichshauptkasse; die Besoldungsverbesserungen — einbegriffen die den Ländern und Gemeinden aus diesem Anlaß gewährten Vor⸗ schüsse —; Ausgaben im Versorgungswesen; höhere sächliche Unkosten der inneren Verwaltung infolge der starken Preissteigerung für alle Bedürfnisse. Diesen Steigerungen und zum Teil Vorgriffen steht ein aus der Geldentwertung ebenfalls zu erwartendes höheres Steuer⸗ aufkommen gegenüber, das erst später in die Erscheinung treten kann.
³) Diese Angaben lassen einen Schluß auf das Wirtschaftsergebnis der Betriebsverwaltungen nicht zu; bei der Post umfassen sie vom
1. Oktober 1922 ab auch fremde Einnahmen (z. B. Erlös aus Reichs⸗
steuermarken) und vom 1. September 1922 ab auch fremde Aus⸗
gaben (z. B. Militärrenten). Die Abhebungen der Deutschen
Reichsbahn sollen, soweit sie nicht zu Ausgaben des ußerordentlichen
Haushalts verwendet werden, im L. es Rechnungsjahres durch
spätere Ablieferungen gedeckt werden. 8
38 385 795 86 389 008
139 416 423 580
Parlamentarische Nachrichten. 8
Im Hauptausschuß des Reichstags wurde gestern d Intwurf einer Reichshaushaltsordnung weiter beraten. Gegenstand der Erörterung waren nach dem Bericht das Nachrichten⸗ büros des Vereins Deutscher Zeitungsverleger die Paragraphen, die von der Ausführung des Haushaltsplans handeln. Insbesondere wurde berührt die Regelung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit von
Ausgabemitteln, die Vorschriften über die Behandlung von Haus⸗ haltsüberschreitungen, des weiteren Vorschriften, die sich auf Reichs⸗ bauten aller Art, also auf Neubauten, Umbauten, Erweiterungs⸗, Ergänzungs⸗ und Erneuerungsbauten beziehen, und die Feststellung des Verfahrens beim Tausch von dem Reiche gehörenden Grundstücken. Auch wurden die Ausgabebewilligungen besprochen, die ohne nähere Angabe des Verwendungszwecks einer Stelle zur Verfügung gestellt werden, wie sie z. B. die sogenannten Dispositionsfonds und ferner solche Fonds darstellen, die nach ihrer Zweckbestimmung einer Stelle zur ausschließlichen Verfügung überwiesen sind. Die Dis⸗ kussion, an der sich die Abgg. Hergt (D. Nat.), Stücklen (Soz.), D. Schreiber (Ztr.) und Deglerk (D. Nat.) beteiligten, ergab, daß in bestimmten Fällen sich die Dispositionsfonds als durchaus nützlich erwiesen hätten. Zur Frage der freiwilligen Zuwendungen aus Rücksichten der Billigkeit wurde auf Anfrage des Abg. Dr. Quaatz (D. Vp.) seitens der Regierung erklärt, daß solche Ausgaben grundsätzlich nur verrechnet werden dürfen, wenn eine auf Gesetz oder Rechisgeschäft beruhende Rechtspflicht zu der Leistung besteht oder nach Lage der Sache nicht mit Sicherheit verneint werden kann.
Die Abgg. Dr. Rießer (D. Vp.), Deglerk (D. Nat.) und Dr. Scholz (D. Vp.) besprachen die in der Haushaltsordnung vor⸗ gesehene Befugnis zur Niederschlagung einer an sich bestreitbaren Forderung auf Ersatz von Schäden infolge schuld⸗ haften Verhaltens eines Beamten im Dienst, ein Recht, das dem Reichspräsidenten zugewiesen sei. Diese Be⸗ fugnis war nach den Erklärungen der Regierung früher ein Kronrecht. Sie ist auf Grund des Uebergangsgesetzes vom 4. März 1919 auf den Reichspräsidenten übergegangen. Aus dem Artikel 50 der Reichs⸗ verfassung ergebe sich hierzu, daß eine solche Niederschlagungsverfügung des Reichspräsidenten oder eine Delegation des Niederschlagungsrechts aufeine andere Stelle der Gegenzeichnung des zuständigen Reichsministers bedürfe. Durch den vorliegenden Entwurf solle auch noch die Mit⸗ wirkung des Reichsfinanzministers bei Ausübung der Niederschlagung nötig werden, einmal wegen der finanziellen Folgen des Verzichts, dann aber auch, weil eine Niederschlagung, die nicht ausschließlich mit Rücksicht auf die Vermögensverhältnisse des verantwortlichen Beamten erfolgt, von gewisser allgemeiner Bedeutung für die Beamtendisziplin sei.
Es folgte die Erörterung der Kassen⸗ und Buchführung sowie der Rechnungslegung und der Rechnungsprüfung im Rahmen der Haushaltsordnung. Die Weiterberatung wurde auf heute vertagt.
— Im Bildungsausschuß des Reichstags brachte in der gestrigen Sitzung zunächst der Vorsitzende D. Mumm zur Sprache, daß in Braunschweig dem Bußtag die Anerkennung und der Schutz des Feiertages im Sinne der Reichsverfassung entzogen sei, und bat um eine Erklärung des Reichsministeriums hierzu. Staats⸗ sekretär Schulz versprach, diese Anfrage an die zuständige Stelle des Ministeriums weiterzugeben. Hierauf vertagte der Ausschuß, ohne in die sachliche Debatte einzutreten, die Weiterberatung des Reichs⸗ schulgesetzes und überlies die Festsetzung der nächsten Sitzung dem Vorsitzenden. 1 8
Die Abg. Frau Dr. Matz (D. Vp.) beschwerte sich darüber, daß die Beschlüsse des Ausschusses und des Plenums über die Fahr⸗ preisermäßigung für Jugendpflege, Schülerfahrten, Besucher der Volkshochschulen, Lehrlinge zum Besuch von Fortbildungsschulen, für Haushaltungskurse usw. vom Verkehrsministerium gänzlich unberück⸗ sichtigt gelassen worden seien. Abg. Kopsch (Dem.) bat um Aus⸗ kunft über den Besuch der deutschen Universitäten durch Ausländer. Staatssekretär Schulz sagte die baldige Beantwortung dieser An⸗ frage zu.
Der Unterausschuß für Landwirtschaft und Ernährung des Vor⸗ läufigen Reichswirschaftsrats hielt heute eine Sitzung.
Der Hauptausschuß des Preußischen Landtags besprach in der gestrigen Vormittagssitzung eine Reihe von Anträgen über Rentnerfürsorge. Nach dem Bericht des Nachrichten⸗ büros des Vereins deutscher Zeitungsverleger machten im Verlauf * Aussprache Ministerialrat Dr. Sandrock vom Finanzministeri. u und Ministerialdirektor Bracht vom Wohlfahrtsministerium Mit⸗ teilung über das, was bisher in der Fürsorge für Sozial⸗ und be⸗ sonders für Kleinrentner geschehen ist. Für die Kleinrentner sind bisher aus Reichs⸗ und preußischen Mitteln 556 Millionen aufgewandt worden. Es soll ein Reichswohlfahrtsgefetz eingebracht werden, das für den Unterstützungswohnsitz, für die Armenfürsorge und für die Fürsorge für Klein⸗ und Sozialrentner einen einheitlichen gesetzlichen Rahmen schafft. Darüber werde aber, so wurde von Regierungsseite erklärt, noch einige Zeit vergehen. Die Demokraten haben den Antrag ge⸗ stellt, ein besonderes Gesetz für Kleinrentner zu erlassen. Die Sozial⸗ demokraten lehnen das ab und verlangen baldige Vorlegung des Reichswohlfahrtsgesetzes.
Der Hauptausschuß schloß seine Beratung der Anträge über Rentnerfürsorge, Arbeitslosenfürsorge und Lebensmittelbeschaffung ab. Die von dem eigens eingesetzten Unterausschuß vorgeschlagene Fassung wurde im wesentlichen angenommen. Danach wird in der Frage der Rentnerfürsorge das Staatsministerium ersucht, auf die Reichsregierung einzuwirken, daß 1. der Notlage der Sozialrentner dauernd Aufmertsamkeit zugewendet und gegebenenfalls eine weitere Erhöhung ihrer Bezüge zur schleunigen Anpassung an die fortschreitende Geldentwertung vorgenommen wird; 2. schleunigst ein Reichsgesetz über die Kleinrentnerfürsorge erlassen und unter Schaffung eines Reichswohlfahrtsgesetzes eine Reform des Unterstützungswohn⸗ sitzgesetzes sofort in die Wege geleitet wird; 3. unverzüglich um⸗ fassende staatliche Hilfe in Zusammenarbeit mit den Ländern und Gemeinden zur Milderung der Notlage der Rentner gewährt und diese Notlage bei der Festsetzung neuer Steuern weitgehend berück⸗ sichtigt wirs; 4. das Landessteuergesetz so gestaltet wird, daß die Gemeinden in den Stand gesetzt werden, die ihnen zugewiesenen sozialen Aufgaben zu erfüllen, daß ferner eine Vereinfachung der mit diesen Aufgaben verbundenen Verwaltungsarbeit herbeigeführt wird.
In der Frage der Arbeitslosenfürsorge wurde der Antrag angenommen, im Hinblick auf die mit Wahrscheinlichkeit in naher Zukunft zu erwartende große Arbeitslosigkeit das Staats⸗ ministerium zu ersuchen, bei der Reichsregierung mit allem Nachdruck dahin zu wirken, daß die produktive Erwerbslosenfürsorge ver⸗ einfacht und vereinheitlicht wird, daß eine zeitgemäße Erhöhung der Arbeitslosenunterstützungssätze erfolgt, daß die Kohlenproduktion wirksam gesteigert wird, daß auf dem Gebiet des Verkehrs⸗ wesens geeignete Maßnahmen zur Schaffung produktiver Arbeit getroffen werden, insbesondere bereits begonnene Bauten fortgesetzt werden und der Bau des Mittellandkanals sowie der noch nicht fertiggestellten Teilstrecken des Lippe⸗Seitenkanals beschleunigt wird; ferner, daß die landwirtschaftliche Melioration gefördert wird. Für den Bereich der preußischen Staatsverwaltung soll ein besonderer Aktionsplan aufgestellt werden, der es ermöglicht, beim Einsetzen stärkerer Arbeitslosigkeit alsbald Arbeitsgelegenheit zu schaffen, be⸗ sonders auf dem Gebiete der Kultur der Moore und Oedländereien und durch vermehrte Siedlungstätigkeit.
In der Frage der Lebensmittelbeschaffung soll dahin eingewirkt werden, daß die Versorgung der Landwirtschaft mit Dünge⸗ mitteln vor allem für die nächste Aussaat sichergestellt wird, insbesondere durch Gewährung von ermäßigten Frachttarifen, daß ferner der Neubau von Lokomotiven und gedeckten Eisenbahnwaggons vorbereitet und rechtzeitig durchgeführt wird, um den ungehinderten Abtransport von Kartoffeln, insbesondere in der Herbstzeit, zu gewähr⸗ leisten. Der Preis für Umlagegetreide für die weiteren Raten soll den veränderten Geldverhältnissen entsprechend festgesetzt werden. Ferner sollen die Bestimmungen über die Gewährung von Vorschüssen zur
“ 8 “
Karkoffelbeschaffung an Beamte und Lehrer dahin geändert werden, daß nicht nur den Einkaufsverbänden, sondern allen Beamten, Lehrern, staatlich Angestellten und Staatsarbeitern auf Antrag Vorschüsse zur Kartoffelbeschaffung gewährt werden. Schließlich sollen die Gemeinden und Gemeindeverbände in die Lage versetzt werden, die Bezahlung des Umlagegetreides sogleich bei der Ablieferung vorzunehmen, und ihnen zu diesem Zwecke und für die Beschaffung unentbehrlicher Nahrungs⸗ mittel, insbesondere Fett, angemessener Kredit gewährt werden unter der Voraussetzung, daß für den weiteren Verkauf der Nahrungsmittel Höchstpreise festgesetzt werden. Auf eine Anregung der Deutsch⸗ nationalen soll als Meinung des Ausschusses festgestellt werden, daß hierbei der Kleinhandel und der Mittelstand nicht geschädigt werden. Schließlich soll über die Ursachen der gegenwärtigen Teuerung dem Volke eine den Tatsachen entsprechende Aufklärung gegeben werden. „ — Der Beamtenausschuß des Prenßischen Landtags beriet über eine Nachweisung über die Zahl der preußischen Beamten. Der Berichterstatter Abg. Barteld⸗Hannover (Dem.) erläuterte die einzelnen Fragen und stellte nach dem Haushalt für 1922 gegenüber dem 1. April 1914 ein Plus von 80 275 Beamten, Hilfsbeamten und Angestellten fest. Davon enttallen 61 574 Personen auf die Schutz⸗ polizei. Immerhin sei das Mehr aber sehr bedenklich und man müsse zum Abbau kommen. In Ablehnung eines demokratischen Antrags fand der Antrag der Sozialdemokraten Annahme, das Staatsministerium zu ersuchen, alsbald unter Hinzuziehung der Beamtenvertretungen bei den einzelnen Behörden und Dienststellen zu prüfen, wie die Zahl der Beamten und Angestellten vermindert werden kann. Bei den einzelnen Behörden entbehrlich zu machende Beamte sind Behörden mit Beamtenbedarf zu überweisen.
Handel und Gewerbe. Telegraphische Anszahlung.
9. November
Geld Brief 2892,75 2907,25
2743,10 2756,90
438,90 441,10 1476,0 1483,70 1615,95 1624,05
2134,65 2145,35 192,51 193,49 324,18 325,82
34912,50 35087,50 7780,50 7819,50 458,85 461,15
1386,52 1393,48
1122,18 1127,82
VI 3615,93 3634,07
Rio de Janeiro 857,85
Wien (altes) ... —
Wien (Deutsch⸗
Oesterr.), abgst. 10,87 b““ 237,90 Jugoflawien
(Agram u. Bel⸗
1““ 119,70 146,63
4 Kr. =1 Dinar Budapest 3,04 3,69 “ 51,37 51,63 63,34 Konstantinopel.. — —
*) Am 7. November 275,69 B.
8. November Geld Brief 3551,10 3568,90
3241,87 32858,13 513,71 516,29 1715,70 1724,30 1825,42 1834,58
2438,88 2451,12 237,40 238,60 384,03 385,97
40398,75 40601,25
9127 12 9172,88 553,01 556,39 1675,80 1684,20 1381,53 1388,47
4389,— 4411,—
1042,38
Amsterd.⸗Rotterd. Buenos Aires (Papierpeso). Brüssel u. Antw. Christiania.. Kopenhagen.. Stockholm und Gothenburg. elsingfors.. Italien.. London... New York. “ Schweiz.. Spanien..
12,21 296,25
— Der Aufsichtsrat der J. D. Riedel A.⸗G., 2 Britz, beschloß laut Meldung des „W. T. B.“ das jetzt Mil⸗ lionen Mark betragen de Grundkapital um 80 Mil⸗ lionen Mark zu erhöhen. Hiervon sollen 30 Millionen Mark mit Gewinnberechtigung am 1. Januar 1923 den alten Altio⸗ nären im Verhältnis von 2:1 zu einem von der Generalversammlung festzusetzenden Kurse angeboten werden. Weitere 30 Millionen Mark sollen für Angliederung eines Unternehmens verwandter Art Ver⸗ wendung finden und die restlichen 20 Millionen Mark zur Ver⸗ fügung der Gesellschaft bleiben. Weiter ist beabsichtigt, 10 Millionen Mark Vorzugsaktien mit erhöhtem Stimmrecht auszugeben.
— Der Aufsichtsrat der Vereinigten Smyrnateppich⸗ fabriken A.⸗G., Cottbus beschloß, zur Verstärkung der Be⸗ triebsmittel das Stammkapital um 12 auf 23 Millionen Mark zu erhöhen. Von den neuen ab 1. Januar 1922 dividendenberechtigten Stammaktien sollen 10 Millionen den neuen Aktionären im Ver⸗ hältnis von 1:1 zu einem noch festzusetzenden Kurse angeboten werden. Die restlichen 3 Millionen sind von dem die Kapitals⸗ erhöhung durchführenden Bankkonsortium unter angemessener Ge⸗ winnbeteiligung der Gesellschaft zu verwerten.
— Die Verkaufsstelle vereinigter Fabrikanten
solierter Leitungsdrähte, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (V. L. G.), Berlin SW. 61, Tempelhofer Ufer 11, teilt dem „W. T. B.“ mit, daß für alle Lieferungen ab 9. November d. J. bis auf weiteres folgende Teuerungszuschläge auf Preisliste Nr. 12 maß⸗ gebend sind: NGA, NGAB., NGAF, NGAT, NGAZ, 1 — 2,5 qmm, NFA schwarz imprägniert 700 vH, NGA, NGAB, NGAF, NGAT, NGAZ 4 —10 qaumm 550 vH, NGA, NGAB, NGAF, NGAT, NGAZ 16 qmm und stärker 450 vH, NPL, NPLR, NPLS, NSA, NFA mit Glanzgarnbeflechtung 750 H., für die Typen der Pos. 5 a, 6 u. 9 — 20 der Preisliste Nr. 12: 750 vH. Gummischlauchleitungen:
— Die Verkaufsstelle vereinigter Isolierrohr⸗ Fabrikanten G. m. b H., Berlin, hat für Lieferungen ab 9. November 1922 die zu den Preisen der Preisliste, Ausgabe 8. Sep⸗ tember 1922, hinzuzurechnenden Aufschläge wie folgt festgesetzt: Blei⸗ rohr und Zubehör 13 000 vH, lackierte, farbige, Galvano und Gelb⸗ lackrohre und Zubehör 13 000 vH, Messingrohr und Zubehör 17 000 vH, Stahlpanzerrohr und Zubehör 20 000 vH, schwarzes Papierrohr 13 000 vH. Bundverpackung wird nicht berechnet. Fracht⸗ freie Lieferung ab Werk erfolgt bei mindestens 100 000 ℳ Fakturenwert.
— Die Höchstpreise für Temperroheisen und Ferrosilizium 10 prozentig erfahren laut Meldung des „W. T. B.“ aus Essen auf Grund der Kursklausel für das zweite Monatsviertel des November eine Erhöhung um je 11 249 ℳ pro Tonne, so daß sich G Preise für diese Sorten auf 91 419 ℳ bezw. 106 249 ℳ stellen.
—
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 7. November 1922:
Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen
E1““ 23 284 2 377 Nicht gestellt .. 1 70 Beladen zurück⸗ geliefert: am 6. November
—.—
Speisefette. 8. November 1922. Butter. Infolge der hohen Fettpreise ist der Eigenverbrauch auf dem Lande sehr groß und trifft nur sehr wenig Butter hier ein, so daß der Nachfrage bei weitem nicht genügt werden kann. Beeinflußt durch diese Knappheit sowie der weiteren Geldentwertung mußten die Preise für Butter wesentlich heraufgesetzt werden. Die heutige amtliche Notierung ist: Ia Qualität 1000 ℳ, II a Qualität 900 — 950 ℳ. — Margarine. Mit Räücksicht auf den hohen Stand der ausländischen Devisen gaben die Fabriken noch keine Preise heraus. — Schmalz. Das sprunghafte Heraufgehen der Preise infolge der Katastrophenhausse der Devisen hat sich in dieser Woche in verstärktem Maße fortgesetzt. Die Nachfrage ist sehr ruhig ge⸗ worden, da die Verbraucher die gegenwärtigen hohen Preise nicht bezahlen können, zumal auch andere Fette noch billiger käuflich sind. In Amerika lag der Markt fest und wurden die Angebote, besonders für disponible Lokoware, erhöht. Die Preise sind nominell. — Speck knapp und gute Nach⸗ frage. Preise nominell.
Kartoffelpreise der Notierungskommission des Deutschen Landwirtschaftsrats. Erzeugerpreisje für Speisekartoffeln in Mark je Zentner ab Verladestation: 1
weiße rote gelbfleisch.
Kartoffeln Berlin, 7. November: 470 — 500 470 — 500 550 Allenstein, 3. November: 460 — 500 430 — 460 510 — 535 Stettin, 7. November: 480 470 570 Hamburg, 6. November: 600 — 640 500 — 520 700 — 720 Hannover, 6. November: 575 530 620 Schwerin M., 6. Nov.: 500 — 540 450 — 480 600 — 620 Dresden, 6. November: 500 — 550 500 — 550 500 — 550 Breslau, 6. November: 450 450 — Frankfurt a. M., 6. Nov.: 490 — 600 490 — 600 520
—.
Berlin, 8. November. (W. T. B.) Großhandels⸗ preise in Berlin, offiziell festgestellt durch den Verband deutscher Großhändler der Nahrungsmittel⸗ und verwandten Branchen, Verbandsgruppe Berlin (E. V., Berlin). Die Preise verstehen sich für ½ kg ab Lager Berlin. Gerstenflocken, lose —,— ℳ, Gersten⸗ graupen, lose 348,25 — 355,25 ℳ, Gerstengrüötze lose 348,25 — 349,50 ℳ,
daferflocken, lose 320,00 — 322,00 ℳ, Hafergrütze, lose 320,50 — 321,50. ℳ, Hafermehl, lose —,— ℳ, Kartoffelstärkemehl 146,00 — 148,00 ℳ, Maisflocken, lose —,— bis —,— ℳ, Maisgrieß 203,00 — 205,00 ℳ, Maismehl 198,50 — 199,75 ℳ, Maispuder, lose 317,00 — 319,00 ℳ, Makkaroni, lose 330,50 — 337,50 ℳ, Schnittnudeln, lose 284,00 bis 286,00 ℳ, Reis — Burmareis 354,00 bis 356,00 ℳ, glas. Tafelreis 358,00 — 529,00 ℳ, grober Bruch⸗ reis 256,00 — 305,00 ℳ, Reismehl, lose 275,00 — 290,00 ℳ, Reis⸗ grieß, lose 283,00 — 290,00 ℳ, Ringäpfel, amerik. 1536,00 — 1582,00 ℳ, gerr. Aprikosen, cal 2677,00 — 2835,00 ℳ, getr. Birnen, cal. 1871,00 bis —,— ℳ, getr. Pfirsiche, cal. 1858,00 — 2006,00 ℳ, getr. Pflaumen 361,00 — 567,00 ℳ, Korinthen, 1921 Ernte 1657,00 — 1701,00. ℳ, Rosinen, fiup. carab., 1921 Ernte 969,00 — 1124,00 ℳ, Suftaninen in Kisten, 1921 Ernte2952,00-3032,00 ℳ, Mandeln bittere 1177,00-1218,00. ℳ, Mandeln, süße 1971,00 — 2079,00 ℳ, Kaneel2544,00 — 2617,00 ℳ, Kümmel 1467,00 bis 2539,00 ℳ, schwarzer Pfeffer 1167,00 — 1203,00 ℳ, weißer Pfeffer 1648,00 — 1814,00 ℳ, Kaffee prime roh 2264,00 — 2301,00 ℳ, Kaffee superior 2214,00 — 2260,00 ℳ, Bohnen, weiße 271,00 — 310,00 ℳ, Weizenmehl 247,50 — 260,00 ℳ, Speiseerbsen 290,50 — 311,50 ℳ, Weizengrieß 297,50 — 308,50 ℳ, Linsen 225,00 — 325,00 ℳ, Purelard 1520,00 — 1525,00 ℳ, Bratenschmalz 1470,00 — 1475,00 ℳ, Marmelade 120,00 — 275,00 ℳ, Kunsthonig 138,00 — 150,00 ℳ, Speck, gesalzen, fett 1500,00 — 1550,00 ℳ, Corned beef 12/6 1bs per Kiste 72 000 — 72 500 ℳ Auslandszucker raffiniert 470,00 — 480,00 ℳ, Kernseife —,— ℳ.
—,— bis —,—,
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung
für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 8. November auf 275 838 ℳ (am 7. November
(Bericht von Gebr. Gause.) Berlin, den
Berichte von auswärkigen Werkpapiermärkten.
Köln, 8. November. (W. T. B.) (Amtliche Devisenkurse.) Holland 3137,13 G., 3152,87 B., Frankreich 516,20 G., 518,80 B., Belgien 471,81 G. 474,19 B., Amerika 8329,12 G., 8370,88 B., England 37087,05 G. 37272,95 B., Schweiz 1491,26 G., 1498,74 B., Italien 347,13 G., 348,87 B., Dänemark 1670,81 G., 1679,19 B., Norwegen 1526,17 G., 1533,83 B., Schweden 2234,40 G., 2245,40 B., Spanien 1311,71 G., 1318,29 B., Prag 278,80 G., 280,20 B., Budapest 3,31 ½ G., 3,33 ½ B., Wien (neue) 12,58 G., 12,62 B.
Hamburg, 8. November. (W. T. B.) (Börsenschlußkurse.)
Deutsch⸗Australische Dampfschiff⸗Gesellschaft 4025,00 bis 5100,00 bez, Hamburger Paketfahrt 3800,00 bis 4025,00 bez., Hamburg⸗Süd⸗ amerika 5995,00 bis 6800,00 bez., Norddeutscher Lloyd 2495,00 bis 2515,00 bez., Vereinigte Elbeschiffahrt 7000,00 bis 8850,00 bez., Schantungbahn 1925,00 bis 2025,00 bez., Brasilianische Bank 29000,00 bis 30000 bez., Commerz⸗ und Privat⸗Bank 1990,00 bis 2010,00 bez., Vereinsbank 1590,00 bez., Alsen⸗Portland⸗Zement —,— — B., Anglo⸗Continental —,— G., 10 500,00 B., Calmon 2450,00 bis 2530,00 bez.,, Dynamit Nobel 4500,00 bis 5100,00 bez., Gerbstoff Renner —,— G., Norddeutsche Jutespinnerei —,— G., —,— B., Merck Guano 7500,00 bez., Harburg⸗Wiener Gummi 4490,00 bis 4710,00 bez., Kaoko —,— G., —,— B., Sloman Sulpeter —,— G., Neuguinea —,— G., —,— B., Otavi⸗Minen⸗ Aktien —,— G., —,— B.
Frankfurt a. M., 8. November. (W. T. B.) Oesterr. Kredit 1650,00, Badische Anilin 8500,00, Chem. Griesheim 6050,00, Höchster Farbwerke 6500,00, Holzverkohlungs⸗Industrie Konstanz 4500,00, Deutsche Gold⸗ und Silberscheideanstalt 7000,00, Adlerwerke Kleyer 2000 00, Hilpert Armaturen 2000 rep., Pokorny u. Wittelind 3900,00, Afchaffenburg Zellstoff 4950,00, Phil. Holzmann 3200,00, Wayß u. Freytag 7900,00, Lothringer Zement 3480,00, Zuckerfabrik Waghäusel 5000,00, 3 % Mexikanische Silberanleihe —. .
Danzig, 8. November. (W. T. B.) Noten: Amerikanische 8827,87 G., 8872,13 B., Polnische 57,85 G., 58,15 B. — Tele⸗ graphische Auszahlungen: London 39 401,25 G., 39 598,75 B., Holland 3441,37 G., 3458,63 B., Paris 568,57 G., 571,43 B., Posen 56,97 ½ G., 57,27 ½6 B., Warschau 56,85 G., 57,15 B.
Wien, 8. November. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Amsterdam 28 850,00 G., Berlin 810,00 G., Kopen⸗ hagen 14 810,00 G., London 329 800,00 G., Paris 4664,00 G., Zürich 13 485,00 G., Marknoten 800,00 G., Lirenoten 3042,50 G., Jugoslawische Noten 1165,00 G., Tschecho⸗Slowakische Noten 2360,00 G., Polnische Noten 445,00 G., Dollar 73 625,00 G., Ungarische Noten 2940,00 G.
Prag, 8. November.
(W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale (Durchschnittskurse): Amsterdam 12,17 ⅜⅞, Berlin 0,34, Christiania 5,72 ½, Kopenhagen 6,30, Stockholm 8,35, Zürich 5,70, London 1,38 ⅛, New York 31,30, Wien 0,044, Marknoten 0,34, Polnische Noten 0,19, Paris —,—. London, 7. November. (W. T. B.) 4 % fundierte Kriegs⸗ anleihe 86,78, 5 % Kriegsanleéihe 9811½1, 4 % Siegesanleihe 88 %. London, 8. November. (W. T.B.) Silber 33 ⁄16, Silber auf Lieferung 33 ⅛1. London, 8. November. (W.T. B.) Devisenkurse. Paris 71,23 ½ Belgien 78,55, Schweiz 25,44 ½, Holland 11,52 ½, New York 446,37, Spanien 29,45 ½, Italien 106 ⅛6, Deutschland 36 750, Wien 330 000,
Bukarest 720,00.
London, 8. November. (W. T. B.) Privatdiskont 217⁄9.
Paris, 8. November. (W. T. B.) Devisenturse. Deutschland 0,20, Amerika 16,06, Belgien 91,30, England 71,81 ½. Holland 637,00, Italien 67,80, Schweiz 289,50, Spanien 245,00, Däne⸗ mark 432,50.
Amsterdam, 8. November. (W. T. B.) Devisenkurse. London 11,43, Berlin 0,0295, Paris 16,05, Schweiz 46,70, Wien 0,0035, Kopenhagen 51,50, Stockholm 68,70, Christiania 47,30, New York 256,25, Brüssel 14,45, Madrid 38,90, Italien 10,70, Budapest
—,—. Prag 8,20 bis 8,35.
Amsterdam, 8. November. (W. T. B.) % Niederländische Staatsanleihe von 1918 88 ¼⁄6, 3 % Niederländische Staats⸗ anleihe 62 ⅞, 3 % Deutsche Reichsanleihe Januar⸗Juli⸗Coupon Königlich Niederländ. Petroleum 415,50, Holland⸗Amerika⸗ Linie 119,25, Atchison, Topeka & Santa Fé —,—, Rock Island —,—, Southern Pacific 97,75, Southern Railway —,—, Union Pacific —,—, Anaconda 103,00, United States Steel Corv. 109,00.
Zürich, 8. November. (W. T. B.) Devisenkurse. Berlin 0,06 ⅜, Wien 0,0074, Prag 17,65, Holland 214,60, New York 549,00, London 24,48, Paris 35,10, Italien 23,15, Brüssel 32,30, Kopen⸗ hagen 111,10, Stockholm 146,50, Christiania 101,00, Madrid 82,90, Buenos Aires 1,97, Budapest 0,22, Bukarest —,—, Agram 220,00, Warschau 0,03 ½.
Kopenhagen, 8. November. (W. T. B.) Devisenkurse. London 22,13, New York 498,70, Hamburg 0,06 ½, Paris 30,50, Antwerpen 28,00, Zürich 90,90, Amsterdam 194,00, Stockholm 133,35, Christiania 92,00, Helsingfors 12,90, Prag 16,10.
Stockholm, 8. November. (W. T. B.) Devisenkurse. London 16,65, Berlin 0,04 ¾, Paris 24,00, Brüssel 22,10, schweiz. Plätze 68 50, Amsterdam 146,00, Kopenhagen 75,30, Christiania 69,50, Washington 374,00, Helsingfors 9,60, Prag 12,10.
Christianra, 8. November. (W. T. B.) Devisenkurse. London 24,00, Hamburg 0,08, Paris 34,75, New York 540 00, Amsterdam 211,00, Zürich 99,50, Helsingfors 14,25, Antwerpen 32,00, Stock⸗ holm 144,50, Kopenhagen 108,50, Prag 17,75.
““
7
Berichte von auswärtigen Warenmärkten.
Liverpoo!, 7. November. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz 10 000 Ballen, Einfuhr 4570 Ballen. Novemberlieferung 14,56, Dezemberlieferung 14,37, Januarlieferung 14,20. — Ameri⸗ kanische und brasilianische Baumwolle je 14 Punkte, ägyptische
LHZ, LHZG, VHZ, SHZ 900 vH.
.Untersuchungssachen.
Aufgebote Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. .Verfäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengefellschaften.
auf 260 393 ℳ) für 100 kg.
50 Punkte niedriger.
6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 9. Bankausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.
ffentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 80 ℳ
11. Privatanzeigen.
—
92☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage
— —
vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
₰
g) die Witwe Landwirt Philipp Pieper Guß⸗ und Emaillierwerks Gebrüder Gebler
1) Untersuchungssachen storbenen Landwirts Gottfried Hilgers aus burg über je 1400 ℳ haben durch den 2t. Kirdorf, vertreten durch den Notar Rechtsanwalt Steimann zu Warburg das zu Warburg wegen der auf den Namen Nr. 1340 und Nr. 991 mit Dividenden⸗
[86408] Beschluß.
Auf Grund des § 12 des Gesetzes vom der fünf auf den 8 irdorf,
stellten, über je 300 ℳ lautenden Stamm⸗ Aktie Nr. 26, spät b) die Witwe Landwirt Heinrich Hold 31. Mai 192
Landwirt zu
7. August 1920, betr. Aufhebung der Hilgers,
Militärgerichtsbarkeit, wird der Schütze
Eduard Anhaus, 2./15., aus Bischners⸗ aktien der Zuckerfabrik Bedburg, Aktien⸗ nee 8. 1 schners Kr. Bergheim, in Herlinghausen wegen der auf den Namen vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Numulern 849, 850, 851, 852, 853, Aus⸗ ihres verstorbenen Ehemanns lautenden Nr. 4, anberaumten Aufgebotstermin ihre des Her. 8 8 1 Rechte anzumelden und die Urkunden vor⸗ Rentier in Regensburg, ist abhanden ge⸗
heim für fahnenflüchtig erklärt. gesellschaft in Bedburg.
Gießen, den 31. Oktober 1922. Das Landgericht, Strafkammer. Prätorius. Dr. Hansult. Trümpert.
raumten
stellungen u. dergl.
[86410] Aufgebot. Der Michael Kothen in Elsdorf als
[88411]
Schroeder in Bonn, hat das Aufgebot Aufgebot beantragt: a) der Landwirt Wilhelm Höke in Borg⸗ Aktie Nr. 567.
Die Inhaber der Urkunden werden auf⸗ spätestens in dem
gabe vom 1. Februar 1884, Der Inhaber der Urkunden wird aufge, c)
ausge⸗ holz wegen der auf seinen Namen lautenden gefordert,
beantragt. Aktie Nr. 216,
d) die Witwe Landwirt Ludwig Müller,
seine Rechte Auguste geb. Nutt, in Daseburg wegen der (86409]
2) Aufgebote, Verlust⸗ anzumelden und die Urkunden vorzulegen, auf den Namen ihres verstorbenen Ehe⸗ widrigenfalls die Kraftloserklärung der manns lautenden Aktie Nr. 69,
Urkunden erfolgen wird. und Fundfachen, Zu⸗ Bergheim, den 2. November 1922.
Das Amtsgericht.
— — —
1— Anfgebot. 8 2 1 Wegen der angeblich verlorengegangenen burg wegen der auf seinen Miterbe des am 16. Februar 1910 ver⸗ Gründungsaktien der Zuckerfabrik War⸗ Aktie Nr. 72,
verstorbenen Landwirts Heinrich Schäfers
in Menne lautenden Aktie Nr. 351, †) der Landwirt Karl Beine zu Dase⸗ [86757] tame tenden
2
1 der Landwirt Josef Ortmann in zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung fordert, spätestens in dem auf den 6. Juli Daseburg wegen der auf seinen Namen der Urkunden erfolgen wird.
1923, Vormittags 11 Uhr, vor dem lautenden Aktie Nr. 71, unterzeichneten Gericht, Zimmer 1, anbe⸗ Aufgebotstermine
Warburg, dehs Oktober 1922. Das Amtsgericht. - † — Lerich Frankfurter Versicherungsgesellschaft.
aüS Zahlungssperre 868 die Schuldver⸗ [85482] IIn reibung der Kriegsanleihe Nr. 12 969 171 8 ver P“ müg Schäͤfers des über 1000. wird aufgehoben. 84. F. 953.20. vnenide Noent Garl H Menne wegen der auf den Namen; des Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 84, wohnende Agent Carl Höhndorf, ver⸗ den
Abhanden rend Stück Aitien à 1000 ℳ des Radebeulen Kuxscheine der Gewerkschaft Agnes zu
ihres verstorbenen Ehemanns lautenden bogen 1921/22. Aktenzeichen C O B 3176/22.
Dresden, den 8. November 1922. m Das Polizeipräsidium.
auf den — —
3, Vormittags 11 uhr, [86412] b
vh. Der Lebensversicherungsschein Nr. 120 614 Herrn Hans Janker, seinerzeit
kommen. Falls ein Berechtigter sich nicht meldet, wird der Schein nach zwei Monaten für kraftlos erklärt. Frankfurt a. M., den 2. November 1922. Providentia
Aufgebot. Der zu Leipzig⸗Lindenau, Kaiserstraße 55
treten durch Rechtsvertreter Reinh. Jentzsch in Leipzig, Schloßgasse 10, hat das Auf⸗ gebot der dem Antragsteller eigentümlich gekommen sind zwei gehörenden, abhanden gekommenen neun
November 1922.
1““ 11“ .