nuar 1923, Vormittags 8 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage und Ladung bekanntgemacht.
Bremen, den 10. November 1922.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts:
(Unterschrift.)
[88162] Oeffentliche Zustellung. Cs Kagen: 1. Die Ehefrau Johann Nawrotzki
in Kirchlinde, Wydeystraße Nr. 1, Prozeß⸗
bevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat
Doepner in Dortmund, gegen ihren Che⸗
mann, fröber in Kirchlinde. Wyodeystraße 1, 2. die Ebefrau des Heizers Johann Ziol⸗
„we 5ki, Gertrud geb. Pretz, in Eickel, Fean, 64, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Elias in Dortmund, gegen ibꝛen Ehemann, früher in Dort⸗ mund, Zimmerstraße 5,
3. die Ebefrau des Bergmanns Wilhelm Gchacht, Anna, geb. Westenberger in
arop, Friedrichstraße 4,. Prozeßbevoll⸗
gter: Rechtsanwalt Höhne in Dortmund. shren Ehemann früher in Barop,
4. der Schaffner Friedrich Wilhelm Augmsft Settelmeier in Brambauer, Waltroper Straße 485, Uügter: Mechteanwalt Faehre in Dortmund,
zen seine Ebefrau Anna geb. Karwatz , 5 in Dortmund,
5 die Thefrau des Bergmanns Andreas Kl4so, Euma geb. Chwalinskf, in Westick Eprine orumstrabe 3, Prozeßbevollmäch⸗ fobr: Rechtsanwalt Wiste in Dorvnnnd, gegan ibren Ebemann früher in Westick
„. die Ehefrau des Sängers Martin KAögig, Maria geb. Krämer, vermw Geisler in Dgimmud, Dresveners traße 35 Prozeß⸗ bevolmichtigter: Rechtsanwalt Uhlig in Dortmund, gegen ihren Ehemann, früher in Dortmund,
7. der Schlosser Rudolf Kunze in Dorbnund Blumenstraße 18. Prozeß⸗ bevelmäicJhtigter; Rechtsanwalt Dr Kruchen in Dortmund, gegen seine Ehefrau Paula⸗ geb. Simon, früber in Dortmund,
8 die Ehefrau des Bergmanns Heinrich Rahn, Charlotte geb. Marquafh, in Sternsfelbde (Kreis Sensburg, Ostpr), Proe bhevollmaͤchtigter: Rechtsanwalt Dr. Roß in Dortmund, gegen ihren Che⸗ mann, früber in Dortmund,
9. die Ehefrau des Chauffeurs Friedrich Philwp Kulbruck, Else geb. Röser, in Hamburg, Prozeßbevochmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr Partmann in Dortmund, gegen ihren Ebemann, früher in Mengede,
10 die Ehefrau des Bergmanns Franz Kroschinski, Klara geb Kramer, in Ober⸗ maßen. Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ auwalt Dr. Heymanin in D ihren Ehemann, früher in Altenbögge.
11 die Ehefrau des Steinhauers Heinrich Kirse, Therese geb. Henneböhl, in Belecke Oststraße 6, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Justizrat von Bodecker in Dort⸗ mund, gegen ihren Ehemann, früher in Dortmund,
12. der Bergmann Ludwig Asthoff in 88 Alte Straße 7,Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Wulff und Grote in Dort⸗ mund, gegen seine Ehefrau Maria geb van der Will,
13. die Ehefrau Most, Luise geb. mund, Lange Straße 55
Küfers Richard Neumann, in Dort⸗ Prozeßbevoll⸗
des
möchtigter: Rechtsanwalt Winkelmann in
Dortmund, gegen ihren Ehemann, früher
in Dortmund, Hüttemannstr. 56,
14 die Ehefran des Arbeiters Erich Meivitz in Dortmund, Kesselstr. 39. Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Frank I., Dr. Elias und Witte in Dortmund, gegen ihren Ehe⸗ mann, früber in Dortmund, Friedrichstr 23,
sämtlich mit dem Antrag aur Ehe⸗ scheiꝛung Die Kläger laden die Beklagten, deren Aufentbhalt jetzt unbekannt ist, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Dortmund, und zwar: zu 1— 4 vor die vierte Zivilkammer auf den 31. Januar 1923, Vorm. 9 Uhr, Zimmer 66, zu 5—-12 vor die achte Zwilkammer auf den 30. Januar 1923, Vorm. 9 Utzr, Zimmer 33, zu 13 und 14 vor die neunte Zivilkammer auf den 29. Januar 1923, Vorm. 9 Uhr, Zimmer 33, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
DTortmund, den 11. November 1922. Halberstadt, Justizobersekretär des Landgerichts.
8 ——
[88163) Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Vinzenz Wolf, Mathilde eb. Müller, in Wermelskirchen⸗Tente, Prgete pallmaciaker: Rechtsanwalt Dr. vom Brocke in Elberfeld, klagt gegen ihren Ehemann, früher in Opladen, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Landgerichts in Elberfeld auf den 16. Jannar 1923, Vor⸗ mittags 9 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Elberfeld, den 4. November 1922. Der Gerichtsschrelber des Landgerichts.
[88164] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Gertrud Lenzen in Köln, Melchiorstraße 11, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. W. Vogel in Köln, klagt gegen ihren Ehemann, den früheren Postschaffner Karl Lenzen, früher in Köln, Melchiorstraße 11, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß Be⸗ klagter sie gegen ihren Willen seit 21. Fe⸗ bruar 1921 verlassen habe, mit dem An⸗ trage, die Ehe der Parteien zu scheiden
t 8 82
scheiden und auszusprechen, daß die Be⸗
digen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die sechste Zivilkammer des Landgerichts in Köln auf den 11. Jannar 1923, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Köln, den 4. November 1922.
Weimar, als Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[88165]) Oeffentliche Zustellung.
Der Maurer Philipp Mohr in Köln, In der Höhle 26 b, bei Laufenberg, Kläger, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Ikenberg zu Köln, klagt gegen seine Ehe⸗ frau Emma Mohr, geb. Repkot, früher in Köln⸗Dellbrück, Hauptstraße 116, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund Ehe⸗ bruchs und ehewidrigen Verhaltens in Gemäßheit der H§ 1565 u. 1568 B. G⸗B, mit dem Antrag, die Ehe der Parteien zu
klagte die Schuld an der Scheidung trägt. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor
in Köln rozesbevollmäch⸗
Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr.
ortmund, gegen
die siebente Zivilkammer des Landgerichts auf den 15. Februar 1923, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 253 im Justizgebäude am Keichenspergerplatz zu öln, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der zffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Köln, den 11. November 1922. Lill, Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[88170] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Margarete Freytag, geb. Leitzbach, in Martendorf, Bahnhofstraße 97, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hoffmann in Naumburg a. S., klagt gegen den Sattler Fritz Freytag, z. Zt unbekannten Aufenthalts auf Grund § 1565 B. G.⸗B, mit dem Antrage auf Ebes heidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer des Landgerichts in Naumburg a. S. auf den 13. Februar 1923, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Naumburp a. S, den 9. November 1922.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[88171]) Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Frieda Schwiegerling, geb Frankenstein, in Zeitz, Klosterstraße 5, und Dr. Holländer in Naum⸗ burg a. S, klagt gegen den Hutmacher, jetzigen Arbeiter Fritz Schwiegerling in Zeitz, Stephansstraße 40, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Grund § 1568. B. G.⸗B.,, mit dem Antrage auf Ehe⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zwilkammer des Landgerichts in Naumburg a. S. auf den 19. Dezember 1922, Vor⸗
Leichsering
mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Naumburg a. S., den 9. November 922.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[88167 Oeffentliche Zustellung.
Die Grundbesitzerin Marie Trimkowski in Jucha, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Walchhoeffer in Lyck, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Händler Otto Trimkowski, früher in Jucha, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptunz, daß Be⸗ klagter Ehebruch getrieben und sich seit längerer Zeit nicht um seine Familie ge⸗ kümmert, auch zu ihrem Unterhalt nichts beigetragen habe, mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Landgerichts in Lvyck auf den 29. Januar 1923, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Lyck, den 8. November 1922.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[88166] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Minna Bohne, geb. Rakow, in Wustrow, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Heine in Lüne⸗ burg, klagt gegen ihren Ehemann, den Schlachter (Schachtarbeiter) Wilhelm Bohne aus Wustrow, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts auf Grund des § 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrage auf Ehescheidung aus Verschulden und auf Kosten des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Lüneburg auf den 23. Januar 1923, Vormittags 9 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Lüneburg, den 1. November 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[88168] Fabrikarbeiter Wilhelm Otto Magin Ehefrau, Karoline geb Miedreich, in Oggersheim, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Klein, hier, klagt gegen ihren vorgenannten Ehemann, zuletzt hier wohnhaft, jetzt an unbekannten Orten mit dem Antrag auf Scheidung der am 29. Januar 1921 in Oggersheim ge⸗ schlossenen Ehe, und ladet ihn zur münd⸗ lichen Verhandlung vor die fünfte Zivil⸗ kammer des Landgerichts zu Mannheim auf den 19. Januar 1923, Vorm.
bei dem Gerichte zugelassenen Anwalt bestellen. Mannheim, den 3. November 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[88172] Oeffentliche Zustellung.
Erich Vosseler, Matrose in Chingen a. D., vertreten durch Rechtsanwalt Mühlhäuser in Ulm, klagt gegen seine Ehefrau Theresia Vosseler, geb. Greisl, unbe⸗ kannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Scheidung der am 24. Juni 1919 in Neu Oetting geschlossenen Ehe aus Verschuld und auf Kosten der Beklagten und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts zu Ulm auf Dienstag, den 23. Januar 1 5˙23, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.
Landgericht Ulm. Obersekretär Ramsauer. [88173] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Grete Lorenz, geb. de Buhr, in Geestemünde, Schillerstraße 82, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Friedrichs in Verden, klagt gegen den Schmied Gustav Adolf Lorenz, früher in Geeste⸗ münde, mit dem Antrage auf Ehe⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Landgerichts in Verden (Aller) auf den 16. Januar 1923, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Verden (Aller), den 9. November 1922.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [88174] Oeffentliche Zustellung.
Die Chefrau Bertha Minna Loos, geb. Weißenborn, in Hof Güll bei Lich (Ober⸗ hessen), Prozeßbevollmächtigter: Rechtsan⸗ walt Freundlich in Wiesbaden, klagt gegen ihren Ehemann, den Stallschweizer Emil Richard Loos, zuletzt in Weilbach, jetzt mit unbekanntem Aufenthalt, mit dem Antrage auf Ehescheidung aus §§ 1567 Absatz 2 und 1568 B. G.⸗B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Landgerichts zu Wiesbaden auf den 12. Februar 1923, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗ gemacht.
Wiesbaden, den 8. Novenber 1922. Sakowsky, Gerichtsschreiber des Landgerichts.
88181] Oeffentliche Zustellung.
Gretl und Johanna Galster, beide minderjährig, von Cannstatt, vertreten durch ihren Pfleger Obersekretär Dannen⸗ mann daselbst, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Flegenheimer und Einstein in Stuttgart, klagen gegen ihren Vater Karl Galster, z. Zt. mit un⸗ bekanntem Aufenthalt abwesend, wegen Unterhalt, mit dem Antrag, durch ein soweit gegen Sicherheits⸗ leistung vorläusig vollstreckbares Urteil den Beklagten zu verurteilen, an die Kläger zu Händen ihres Pflegers ab 1. November 1922 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 6000 ℳ — sechstausend Mark — für jede Klägerin zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Stutt⸗ gart⸗Cannstatt. Wilhelmstraße 10, Sitzungs⸗ saal, auf Donnerstag, den 18. Ja⸗ nuar 1923, Nachmittags 3 Uhr. geladen. — (C. 727/22.)
Cannstatt, den 9. November 1922. W. Amtsgericht Stuttgart⸗Cannstatt. Obersekretär Straubinger.
[88177) Oeffentliche Zustellung.
Der am 7. Mai 1919 geborene Gerhard Johannes Kahle in Dresden, gesetzlich vertreten durch seinen Vormund, den Schmiedemeister Ernst Kahle in Dresden⸗ Plauen, Klägers, Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Rühle in Dresden, Moritz⸗ straße 20, klagt gegen den Fleischergehilfen Karl Friedrich Leßke in Dresden, Lübecker Straße 25 I, zurzeit unbekannten Aufent⸗ halts, Beklagten, unter der Behauptung, daß der Beklagte der außereheliche Vater des Klägers sei. Durch Urteil des Amts⸗ gerichts Frankfurt vom 5. Oktober 1920 sei der Beklagte zur Zahlung einer jähr⸗ lichen Rente an den Kläger von 960 ℳ verurteilt worden. Diese sei aber zu niedrig und fordert von dem Beklagten Erhöhung der Rente mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und vor⸗ läufig vollstreckbar zu verurteilen, an den Kläger außer der ihm ducch Urteil des Amtsgerichts Frankfurt vom 5. Oktober 1920 zugesprochenen Unterhaltungsrente vom 6. September 1922 eine weitere Rente von jährlich 11 040 ℳ, zahlbar in vierteljährlichen Raten im voraus, die rückständigen sofort zu bezahlen. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Amts⸗ gericht Dresden⸗Altstadt, Lothringer Straße 1 II, Saal 203, auf den 28. De⸗ zember 1922, Vorm. 8 ½ Uhr.
Dresden, am 11. Oktober 1922. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[88179) Oeffentliche Zustellung.
Der Stellmacher Otto Timm in Berns⸗ dorf, als Vormund des am 15. Dezember 1919 geborenen Werner Schlüter, klagt gegen den estnischen Grundbesitzer August Ubakiwi in Lüal, Kreis Kapsal, Provinz Estland, früher in Bernsdorf, Kreis Regenwalde, auf Grund der Behauptung,
zu
L
und den Beklagten für den allein schul⸗
9 ⅛ Uhr, mit der Aufforderung, einen “
daß er der Mutter des Kindes, der ledigen
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Marie Schlüter in Bernsdorf, in der gesetzlichen Empfängniszeit, nämlich in der Zeit vom 16. Februar bis 17. Juni 1919 beigewohnt habe, mit dem Antrage, dem Kinde von seiner Geburt an bis zur Voll⸗ endung seines sechzehnten Lebensjahrs als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich 3000 ℳ (rdeitausend Mark) seit dem 15. De⸗ zember 1919, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am ersten jeden Geburtsvierteljahrs zu zahlen und das Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Der Vormund des Klägers ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Labes auf den 23. Januar 1923, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 9. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Die Einlassungsfrist ist auf zwei Monate abgekürzt. Dem Kläger ist das Armen⸗ recht bewilligt. Die Richtigkeit vorstehenden Auszugs wird beglaubigt. Labes, den 30. Oktober 1922. Knuth, Registr.⸗Assistent, als Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[(88175) Oeffentliche Zustellung.
Der Hausbesitzer Franz Wernitz, Berlin, Besselstraße 15, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Dr. Reiche, Berlin, Charlotten⸗ straße 77, klagt gegen den Kunsthändler Wilhelm 2. Ristow, früher in Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß dieser ihm an Miete für die Zeit vom 1. März 1921 bis 31. März 1922 für die in seinem Hause Besselstraße 15 gemieteten Räume zum Unterstellen von Kunstgegenständen, Bildern usw. an Lagergeld für die in Verwahrung genommenen Bilder und an sonstige Nebenkosten den Betrag von 2185,80 ℳ schulde, mit dem Antrage auf Zahlung von 2185,80 ℳ nebst 4 % Zinsen seit der Klagezustellung. — 177. C. 1038 22 Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 177, Berlin C. 2, Neue Friedrichstraße 15, zweites Stockwerk, Zimmer 247 — 249, auf den 29. Januar 1923, Vormittags 10 Uhr, geladen.
Berlin, den 31. Oktober 1922.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[88159) Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Richard Hörhager in Bremen, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Kulenkampff⸗Post, Gildemeister, Breyer, Lifschütz, Ehlers, Lahusen in Bremen, klagt gegen den Freiherrn Fried⸗ rich⸗ Karl von Oppenheim, früher in Köln, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung mit dem Antrage: das Land⸗ gericht wolle den Beklagten kostenpflichtig und durch ein gegen Siche heitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklärendes Urteil verurteilen, der Klägerin ℳ 37 650 nebst 4 % Prozeßzinsen zu zahlen. Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Land⸗ gericht, Zivilkammer III, zu Bremen, in das Gerichtsgebäude, I. Obergeschoß, auf Donnerstag, den 11. Januar 1923, Vorm. 8 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.
Bremen, den 10. November 1922.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[88176] Oeffentliche Zustellung.
Der Maschinist Friedrich Ranzenhausfen, Geestemünde, Wittekindstr. 10, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Bargmann und Buse, Bremerhaven, klagt gegen den Schiffskoch Antonio Ibanez, Bremer⸗ haven, D. „Präsident Arthur“, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, aus Schadensersatz wegen Körperverletzung und beantragt unter Vorbehalt weitergehender Ansprüche: Den Beklagten zur Zahlung eines Teil⸗ betrags von 30 000 ℳ nebst 4 % Prozeß⸗ zinsen zu verurteilen. Beklagter wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das angeblich vereinbarungsgemäß zu⸗ ständige Amtsgericht Bremerhaven, Am Hafen 9, Zimmer Nr. 7, auf Freitag, den 26. Januar 1923, Vorm. 9 Uhr, geladen. Zwecks öffentlicher Zustellung wird Klagauszug und Ladung bekannt⸗ gemacht. Bremerhaven, den 7. November 1922. Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[88161) Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Paul Klingenberg in Darmstadt, Soderstraße 6, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Oppenheimer in Darm⸗ stadt, klagt gegen den Kaufmann Arnim Ludwig Bergmann von Hohenkirchen, zurzeit unbekannten Aufenthalts, wegen Herausgabe eines dem Kläger durch Dieb⸗ stahl abhanden gekommenen und vom Be⸗ klagten käuflich erworbenen Motorrades, mit dem Antrage, den Beklagten zu ver⸗ urteilen, dem Amtsanwalt 1 Darmstadt seine Einwilligung zu erklären, daß das bei ihm beschlagnahmte, zur Zeit der Verfügung des Amtsanwalts I Darmstadt unterliegende Motorrad des Klägers her⸗ ausgegeben wird, die Kosten des Rechts⸗ streits einschließlich derjenigen der einst⸗ weiligen Verfügung zu tragen und das Urteil ohne oder gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Hessischen Landgerichts zu Darmstadt auf Freitag, den 2. Fe⸗ brnar 1923, Vormittags 9 Uhr, mi der 2 uffordernng, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗ gemacht.
Darmstadt, den 2. November 1922. Der Gerichtsschreiber
des Hessischen Landgerichts, Zivilkammer I.
[88169) Oeffentliche Zustellung.
Graßmayr, Anton, Gesellschaftsdirektor in München, Kläger, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Reschreiter in München, klagt gegen Schilgen, Albertine, Baronin von, zuletzt in München, zurzeit unbekannten Aufenthalts, Beklagte, nicht vertreten, wegen Schadensersatzforderung aus einer Bürgschaftsübernahme, mit dem Antrage, zu erkennen: 1. Beklagte ist schuldig, an Kläger 20 000 ℳ — zwanzigtausend Mark — nebst 4 % Zinsen seit 4. Februar 1922 zu bezahlen. 2. Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen bezw. zu er⸗ statten. 3. Das Urteil ist, eventuell gegen Sicherheitsleistung, vorläufig vollstreckbar. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Landgerichts München I auf Dienstag, den 6. Fe⸗ bruar 1923, Vormittags 9 Uhr, Z. Nr. 91/I, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ steillung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kanntgemacht.
München, den 10. November 1922. Die Gerichtsschreiberei des Landgerichts I. [88180] Oeffentliche Zustellung.
Der Besitzer Heinrich Taubensee in Braunswalde, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Blenkle in Stuhm, klagt gegen den Landwirt Eduard Hentschel, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, früher in Braunswalde, unter der Behauptung, daß der Beklagte nach § 9 des Vertrags vom 1. März 1920, nach dem dieser dem Kläger das Grundstück Braunswalde 175 und eine
habe, die Grunderwerbssteuer in Höhe von 3300 ℳ zu zahlen, diese jedoch nicht ge⸗ zahlt habe, und die Beitreibung gegen ihn erfolglos geblieben, da sein Aufenthalt unbekannt sei, daß infolgedessen der dem Staate für die Grunderwerbssteuer mit⸗ haftende Kläger zur Zahlung herangezogen worden und diese einschließlich Verzugs⸗ zinsen mit 3507,10 ℳ vom Kläger bezahlt worden sei mit dem Antrage, den Be⸗ klagten kostenpflichtig zur Zahlung von 3507,10 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 3. November 1922 zu verurteilen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Stuhm auf Mittwoch, den 28 bruar 1923, Vormittags 9 Uhr, ge⸗ laden Stuhm, den 9. November 1922.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
Fe⸗ . E⸗
4) Verlofung ꝛc. von Wertpapieren.
88189]
5 % mit 103 % rückzahlbare hypo⸗
thekarisch sichergestellte Anleihen
von 1914 und 1916 der Gewerk⸗ schaft Wendland zu Gotha.
Bei der den Notar Herrn Dr. Bartels, hier, vorgenommenen 4. Ver⸗ losung der obengenannten Anleihen sind die nachstehend verzeichneten Obligationen zur NRückzahlung per 2. Jannar 1923 ausgelost worden. Dieselben sind zahlbar
bei der Commerz⸗ und Privat⸗
Bank Aktiengesellschaft, Ham⸗ burg und Berlin,
bei der Deutschen Bank, Berlin,
bei der Mecklenburgischen Depo⸗
siten⸗ und Wechsel⸗Bank, Schwerin. Anseihe von 1914.
Nr. 1 15 18 45 50 57 67 75 134 160 192 270 286 309 314 353 360 368 380 492 529 544, Stück 22 à ℳ 1000.
Anleihe von 1916.
Nr. 563 609 655 660 672 810 849 857 863 871 892 916 1089 1105 1107 1113 1159 1283 1264 1270 1273 1279 1369 1398 1429 1447 1459 1485, Stück 38 à ℳ 1090.
Nr. 1508 1509 1528 1579 1637 1639 1665 1691 1692 1831 1857 1893 1932 1946 2072 2087 2094 2137 2142 2252 2286 2306 2311 2314 2342 2420 2430 2434 2465 2467 24 40 à ℳ 500.
Rückständig 1914 Anleihe:
Verlost per 2. Januar 1922. Nr. 13 à ℳ 1000
durch
754
978 1183 1297 1463
719 996 1197 1397 1483
1628 1762 2070 2249 2414 Stück
6
Rückständig 1916 Anseihe: 1920
1802 2417 à ℳ 500. 8 Verlost per 2. Januar 1921.
Nr. Verlost per 2. Januar
Nr. 555 610 1007 1009
Nr. 1574 1884 1887 2061
2256 2418 à ℳ 500.
Verlost per 2. Januar Nr. 875 à ℳ 1000. à ℳ 1000. Hamburg, im Oktober 1922.
—. Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschaftsstelle Rechnungsrat Mengering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32. — * 8 2
Fünf Beilagen einschl. Warenzeichenbeilage Nr. 99 A u. B und Erste. Zweite Dritte und Vierte
gentral⸗Handelbregister⸗Beilage
Parzelle aus Braunswalde 169 verkauft
unterzeichnete Oberbürgermeister namens
gärtnerei, zur Beteiligung an gewerblichen
8
geben werden, deren Höhe nach Maßgabe
nach dem festgestellten Tilgungsplan
und Tilgung der Anleihe sowie die Rück⸗
reistung seitens des Staates nicht über⸗
zum Deuts
0 Nr. 258.
en Reichsa
Erste
Beilage nzeiger und Preußischen
Verlin, Dienstag, den 14. November
—
—
1. Untersuchungssachen.
2. Aufgebote Verlust⸗ u. Fundfachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
(vom 15.
Offentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5gespaltenen Einheitszeile 80 ℳ ab 160 ℳ)
November 1922
.
8. Unfall⸗ und
6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.
,1
9. Bankausweise. 8 10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.
—
—
2☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. 2☚
4) Verlofung ꝛ. von Wertpapieren.
Die Bekanntmachungen über den
Verlust von Wertpapieren befin⸗
den sich ausschließlich in Unter⸗ abteklung 2.
—
Mit Ermächtigung des Preußischen Staatsministeriums erteilen wir hierdurch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Ver⸗ ordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 der Stadt Crefeld im Regierungsbezirk Düsseldorf die Genehmigung zur Ansgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 175 000 000 ℳ, in Buchstaben: ein⸗ hundertfünfundsiebenzig Millionen Marr, behufs Beschaffung der Mittel zur Erweiterung der städtischen Gas⸗ Wasser⸗ und Elektrizitätswerke, Hafen, Kleinbabn, Müllabfuhr und Stadt⸗
Unternehmungen und zur Hebung des Verkehrs einschließlich der Hergabe von Darleben an Dritte zur Dotierung des Grundstücks⸗, Straßen⸗ und Kanalbau⸗ fonds, zur Friedhoferweiterung, für Hoch⸗ bauten und Gemeinnütziges sowie zur Deckung der Unkosten der Anleihe und von Kursverkusten. Die Anleihe kann in Abteilungen be⸗ des jeweiligen Bedarfs vom Oberbürger⸗ meister der Stadt Crefeld festgestellt wird. Die Schuldverschreibungen sind nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit 5 bis höchstens 7 vH jährlich zu verzinsen
durch Ankauf oder Verlosung von dem auf die Begebung der einzelnen Ab⸗ teilungen folgenden Jahre ab mit weniastens 5 bis höchstens 7 vH des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den getilaten Schuldverschreibungen zu lisgen Der Stadt Crefeld bleibt es überlassen, die jährlichen Tilgungsbeträge in einen besonderen Tilgungsschatz ein⸗ zusegen der einschließlich der aufgelaufenen Zinsen spätestens bei Ablauf der plan⸗ mäßigen Tilgungszeit zur Auslosung oder zum Ankauf eines entsprechenden Teils der Schuldverschreibungen zu verwenden ist
Vorstehende Genehmigung wird unter der Bedingung erteilt, daß die Verzinsung
zahlung gekündigter Schuldverschreibungen nur in deutscher Reichswährung vor⸗ genommen werden darf.
Die Genehmigung wird außerdem vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Gewähr⸗
nommen.
Diese Genehbmigung ist mit den An⸗ lagen im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger bekannt zu machen.
Berlin, den 28. Oktober 1922. Zugleich für den Finanzminister. Der Minister des Innern.
Im Auftrage: von Falkenhayn. Genehmigungsurkunde. M. d. J. IV a IV 553/1.
4 ezirk Rheinprovinz. neegh8s
Schuldverschreibung der Stadt Crefeld. Anleihe 1922, Buchssabe . Nr... über . ℳ Reichswährung. Ausgefertigt auf Grund der erteilten Ge⸗ nehmigung der Minister der Finanzen und des Innern vom 28. Oktober 1922 (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staats⸗ anzeiger vom .. ten 1922). In Gemäßheit des von dem Bejirks⸗ ausschuß des Regierungsbezirks Düsseldorf genehmigten Beschlusses der Stadt⸗ verordnetenversammlung vom 3. August 1922 wegen Aufnahme von 175 000 000 ℳ Anleihe, die in Abteilungen begeben werden kann, deren Höhe nach Maßgabe des jeweiligen Bedarfs von dem Oberbürger⸗ meister bestimmt wird, bekennt sich der
der Stadt Crefeld durch diese für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehensschuld von ℳ, welche mit .. vH jährlich zu verzinsen ist. Die ganze Schuld wird nach dem ge⸗ nehmigten Tilgungsplan durch Einlösung auszulosender Schuldverschreibungen mit jährlich vH des Anleihebetrags unter Zuwachs der Zinsen von den ge⸗
10 Jahren getilgt. Die Tilgung beginnt mit dem auf die Begebung der einzelnen Abteilungen folgenden Jahr. Der Stadt Crefeld bleibt es überlassen, die jährlichen Tilgungsbeträge in einem besonderen Tilgungsschatz anzusammeln, der spätestens beim Ablauf der planmäßigen Tilgungs⸗ zeit zur Rückzahlung der ganzen Anleihe verwendet wird.
Die Auslosung geschieht im Monat 11“ bleibt jedoch das Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtlich noch im Umlaufe befind⸗ lichen Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsschatz zuzuführen.
Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Be⸗ zeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungs. termin in dem Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger, in dem Amts⸗ blatt der Regierung zu Düsseldorf, in der Zeitung und in der Crefelder eitung.
Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrags der angekauften Schuldverschreibungen als⸗ bald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekanntgemacht Geht eins der vor⸗ bezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle vom Oberbürgermeister mit Ge⸗ nehmigung des Regierungspräsidenten ein anderes Blatt bestimmt. Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am.und von heute an gerechnet, mit vH jährlich verzinst.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kavpitals erfolgt in deutscher Reichs⸗ währung gegen Rückgabe der fällig ge⸗ wordenen Zinsscheine bezw. dieser Schuld⸗ verschreibung bei der Stadtkasse in Crefeld oder bei den durch die obenerwähnten Blätter noch bekanntzumachenden Ein⸗ lösungsstellen, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins fol⸗ genden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldver⸗ schreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliesern. Für die fehlenden Zins⸗ scheine wird der Betrag vom Kapital ab⸗ gezogen.
Der Anspruch aus dieser Schuldver⸗ schreibung erlischt mit dem Ablauf von dreißig Jahren nach dem termin, wenn nicht die Schuldverschreibung vor dem Ablauf der dreißig Jahre der Stadtverwaltung zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegefrist an. Der Vor⸗ legung steht die gerichtliche Geltend⸗ machung des Anspruchs aus der Urkunde
leich.
B Bei den Zinsscheinen beträgt die Vor⸗ legungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen er⸗ folgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivilprozeßordnung. Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen In⸗ haber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablaufe der vierjährigen Vor⸗ legungsfrist bei der Stadtverwaltung anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der an⸗ gemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist aus⸗ geschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein der Stadtverwaltung zur Ein⸗ lösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Schein gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vor⸗ legung oder die gerichtliche Geltend⸗ machung nach dem Ablauf der Frist er⸗ folgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren. 1 “
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis zur. Schluß des Jahres 19. ausgegeben.
Zur Sicherheit der hierdurch einge⸗ gangenen Verpflichtungen haftet die Stadt Crefeld mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.
Für die aus dieser Schuldverschreibung hervorgehenden Rechte und Verbindlich⸗ keiten ist die vorstehende deutsche Abfassung allein maßgebend.. 1
Dessen zur Urkunde ist diese Ausfertigung unter meiner Unterschrift erteilt.
Crefeld, den... .
8 Der Oberbürgermeister.
tilgten Schuldverschreibungen in längstens
Düsseldorf 1 Ausgabe von Schuldverschreibungen
hundertelf Millionen Mart“, behufs
Regierungsbezirk Rheinprovinz. Düsseldorf. Zinsschein. te Reihe
zu der Schuldverschreibung der Stadt Cre⸗
feld, Ankelbe 19 .. . .. te Ause
Buchstazat über
.1111
Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom eeehe“ vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom ten bigs. ten Stadtkasse in Crefeld.
Eteseld 1
Der Oberbürgermeister. (Trockenstempel des Stadtsiegels.)
Der Anspruch aus diesem Zinsschein er⸗ lischt mit dem Ablauf von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablauf dieser Frist der Stadtverwaltung zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.
Für richtige Abschrift:
Crefeld, den 10. November 1922.
Der Oberbürgermeister. (E. ) Ve Ir Miten
[88689]
Mit Ermächtigung des Preußischen Staatsministeriums erteilen wir hierdurch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikel 8 der Ver⸗ ordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 der Stadt Crefeld im Regierungsbezirk die Genehmigung zur
auf den Inhaber bis zum Betrage von 111000 000 ℳ, in Buchstaben: „ein⸗
Beschaffung der Mittel für Wohnungs⸗
und Siedlungszwecke sowie zur Deckung der Unkosten der Anleihe und von Kurs⸗ verlusten.
Die Anleihe kann in Abteilungen be⸗ geben werden, deren Höhe nach Maßgabe des jeweiligen Bedarfs vom Oberbürger⸗
meister der Stadt Creseld festgestellt wird.
Die Schuldverschreibungen sind nach dem
anliegenden Muster auszufertigen, mit 5 bis höchstens 7 vH jährlich zu verzinsen lich verzinst.
und nach dem festgestellten Tilgungsplan durch Ankauf oder Verlosung von dem auf die Begebung der einzelnen Abteilungen
Rückzahlungs⸗ folgenden Jahre ab mit wenigstens 5 bis
des Kapitals unter Zu⸗ wachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zu tilgen. Der Stadt Crefeld bleibt es überlassen, die jährlichen Tilgungsbeträge in einen be⸗ sonderen Tilgungsschatz einzulegen, der einschließlich der aufgelaufenen Zinsen und spätestens bei Ablauf der planmäßigen Tilgungszeit zur Auslosung oder zum An⸗ kauf eines entsprechenden Teiles der Schuldverschreibung zu verwenden ist.
Vorstehende Genehmigung wird unter der Bedingung erteilt, daß die Verzinsung und Tilgung der Anleihe sowie die Rück⸗ zahlung gekündigter Schuldverschreibungen nur in deutscher Reichswährung vor⸗ genommen werden darf.
Die Genehmigung wird außerdem vor⸗ behaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuld⸗ verschreibungen wird eine Gewährleistung seitens des Staates nicht übernommen.
Diese Genehmigung ist mit den An⸗ lagen im Deutschen Reichs⸗ und Preußi⸗ schen Staatsanzeiger bekanntzumachen.
Berlin, den 28. Oktober 1922.
Zugleich für den Finanzminister.
Der Minister des Inneru.
Im Auftrage: von Falkenhayn.
(Siegel.) 8
Genehmigungsurkunde. 8
1V. a 1V. 552. G Fin.⸗Min. I E 1. 3746.
1 1 i sbezi Rheinprovinz. Rergeesigenfsten Schuldverschreibung der Stadt Crefeld. Wohnungsanleihe 1922, Buchstabe.. Nr.. über ℳ Reichswährung. Ausgefertigt auf Grund der erteilten Ge⸗ nehmigung der Minister der Finanzen und des Innern vom 28. Oktober 1922 (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer “
höchstens 8 5g
vom ten.. ). In Gemäßheit der von dem Bezirks⸗ ausschuß des Regierungsbezirks Düsseldorf genehmigten Beschlüsse der Stadtverord⸗ netenversammlung vom 26. Januar 1922 und vom 1. Juni bezw. 3. August 1922 wegen Aufnahme von 111 000 000 ℳ An⸗
die in Abteilungen begeben werden kann, deren Höhe nach Maßgabe des je⸗
Kapitals währung
weiligen Bedarfs von dem Oberbürger⸗ meister bestimmt wird, bekennt sich der unterzeichnete Oberbürgermeister namens der Stadt Crefeld durch diese, für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehnsschuld von ℳ, welche mit vH jährlich zu verzinsen ist.
Die ganze Schuld wird nach dem ge⸗ nehmigten Tilgungsplan durch Einlösung auszulosender Schuldverschreibungen oder durch Ankauf von Schuldverschreibungen mit jährlich .. vH des Anleihe⸗ betrags unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen in läng⸗ stens zehn Jahren getilgt. Die Tilgung beginnt mit dem auf die Begebung der einzselnen Abteilungen folgenden Jahre. Der Stadt Crefeld bleibt es überlassen, die jährlichen Tilgungsbeträge in einem besonderen Tilgungsschatz anzusammeln, der spätestens beim Ablauf der plan⸗ mäßigen Tilgungszeit zur Rückzahlung der ganzen Anleihe verwendet wird.
Die Auslosung geschieht im Monat
jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehassten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtlich noch im Umlaufe befind⸗ lichen Schuldverschreibungen auf einma zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsschatz zuzuführen.
Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Be⸗ zeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlick bekanntgemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungs⸗ termin in dem Deutschen Reichs⸗ und 1“ Staatsanzeiger, in dem Amts⸗ latt der Regierung zu Düsseldorf, in der Kölnischen Zeitung und in der Crefelder Zeitung.
Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschreibungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekanntgemacht. Geht eins der vor⸗ bezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle vom Oberbürgermeister mit Ge⸗ nehmigung des Regierungspräsidenten ein anderes Blatt bestimmt. Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Termiten ao DBU von heute an gerechnet, mit. . vH jähr⸗
Die Auszahlung der Zinsen und des erfolgt in deutscher Reichs⸗ gegen Rückgabe der fällig ge⸗ wordenen Zinsscheine bezw. dieser Schuld⸗ verschreibung bei der Stadtkasse in Cre⸗ feld oder bei den durch die obenerwähnten Blätter noch bekanntzumachenden Ein⸗ lösungsstellen, vnd zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins fol⸗ genden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückru⸗ liefern. Für die fe lenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
Der Anspruch aus dieser Schuldver⸗ schreibung erlischt mit dem Ablauf von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungs⸗ termin, wenn nicht die Schuldverschrei⸗ bung vor dem Ablauf der dreißig Jahre der Stadtverwaltung zur Einlösung vor⸗ gelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so
verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegefrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltend⸗ machung des Anspruchs aus der Urkunde G leich.
Bei den Zinsscheinen beträgt die Vor legungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schluß des Jahtes, in welchem die für die Zahl ing bestimmte Zeit eintritt. Das Aufgebot und die Kraft⸗ loserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff der Zivil⸗ prozeßordnung. Zinsscheine fönnen weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen In⸗ haber von Zinsscheinen welcher den Verlust vor dem Ablauf der vierjähr Vorlegungsfrist bei der Stadtverwaltung anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der An⸗ spruch ist ausgeschlossen, wenn der ab⸗ handen gekommene Schein der Stadt⸗ vermwaltung zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ablauf der Frist erfolgt ist. Der Anepruch verjährt in vier Jahren. Mit dieser Schuld⸗ verschreibung sind halbjährliche Zins⸗ scheine bis zum Schluß des Jahres ausgegeben.
Zur Sicherheit der hierdurch ein⸗ gegongenen Verpflichtungen haftet die Stadt Creseld mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.
Für die aus dieser Schuldverschreibung hervorgehenden Rechte und Verhindlich⸗ keiten ist die vorstehende deutsche Ab⸗ assung allein maßgebend.
Dessen zur Urkunde ist diese Aus⸗ fertigung unter meiner Unterschrift erteilt 1S
Der Oberbürgermeis
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; 1 Regierungsbezirk
Rheinprovinz. Düsselvorf. Si 18I1I1
zu der Schuldverschreibung der Stadt Cre⸗
feld, Anleihe 19.„. . te Ausgabe,
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.. . c eu.. vH Zinsen
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Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom 188 ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom . . .. ten “ 1q“ öC6 .. Pfg. bei der Stadtkasse in Crefeld.
“ 8 Der Oberbürgermeister. (Trockenstempel des Stadtsiegels) Der Anspruch aus diesem Zinsschein er⸗
Schluß des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablauf dieser Frist der Stadtverwaltung lösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vor⸗ legung, so verjährt halb zweier Jabre nach Ablauf Vorlegungsfrist. Der Vorlegung die gerichtliche Geltendmachung des spruchs aus der Urkunde gleich. Zu I F. 58/22. Für richtige Abschrift: Crefeld, den 10. Oktober 1922. (L. S.) Der Oberbürgermeister. VW: Wö6
der steht An
[88182]
Rückstände aus früheren Jahren Crefeld, den 2. November 1922. Der Oberbürgermeister.
Tilgung Crefelder Stadtanleihen. Die planmäßige Tilgung nachbezeichneter Crefelder Stadtanleihen für das Rechnungsjahr 1922 ist durch Ankauf der erforderlichen Schuldverschreibungen dieser Anleihen sichergestellt worden, und zwar: 4 zinsige Anleihe von 1913 I. Ausgabe im Betrage von 327 000 ℳ, 4 zinsige Anleihe von 1913 II. Ausgabe im Betrage von 388 000 ℳ. Auslosung findet daher in diesem Jahre nicht statt.
bestehen nicht. J. V. Dr. Witten.
[88185] Auslof Bei der am 18. Sepiember 1922
lgende Nummern gezogen worden: à ℳ 2000 = ..
nicht
G Wesel, den 9. November 1922.
Buchstabe B Nr. 420 442 457 530 535 à ℳ 1000 - ..
Buchstabe C Nr. 563 619 680 695 711 728 794 811 833 848
916 917 929 932 à ℳ 500 = ..
Buchstabe D Nr. 1116 1152 1178 1188 1231 1249 1336 1362
1968 1891 à ℳ 200 . . .......
zusammen 42 Stück mit. 8
Die Besitzer werden aufgefordert, die ausgelosten Anleihescheine nebst den noch
fälligen Zinsscheinen und Anweisungen vom 31. März 1923 ab an die Stadtkasse Wesel gegen Auszahlung des Nennwertes abzuliefern.
Vom 1. April 1923 hört die Verzinsung der ausgelosten Stücke auf.
Auslosung von Stadtanleihescheinen.
erfolgten Auslosung der auf Grund des
ee vom 24. Juli 1893 verausgabten Anleihescheine der Stadt Wesel sind 0 Buchstabe A Nr. 26 41 46 110 123 129 141 176 186 211 295 311 386
. ℳ 26 000 5 000
7 000 „ 2 000 ℳ 40
Der Bürgermeister.
lischt mit dem Ablauf von vier Jahren vom
zur Ein⸗
der Anspruch inner⸗
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