1922 / 265 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Nov 1922 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

Das preußische Staatsministerium hat durch Erlaß vom 13. November d. J. genehmigt, daß der Provinziallandtag der Provinz Westfalen zum 5. Dezember d. J. nach der Stadt Münster berufen werde.

Der Landtag wird an diesem Tage um 11 Uhr Vormittags im Landeshause zu Münster eröffnet werden. Münster, den 11. November 1922. 8 Der Landtagskommissar, Oberpräsident der Provinz Westfalen. 8 Gronowski.

Bekanntmachung.

Das auf Grund der 88 8, 21 des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 21. Juli⸗ 1922 gegen die periodische Druck⸗ schrift „Fridericus“ vereinigt mit der „Hamburger Warte“ ergangene Verbot hebe ich hiermit auf.

Kiel, den 20. November 1922.

Der Oberpräsident. Kürbis.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 8 Ziffer 1 des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 21. Juli 1922 habe ich die „Heiligen⸗ beiler Zeitung“, die „Tilsiter Zeitung“, die „Oste⸗ roder Zeitung“ und das „Wehlauer Tageblatt“ auf je vier Tage, und zwar vom 22. November bis 25. November d. J. einschließlich, und die „Mohrunger Kreiszeitung“ und die „Gerdauer Zeitung“ ebenfalls auf je vier Tage, und zwar vom 25. November bis 28. November d. J. ein⸗ schließlich, und das „Oberländer Volksblatt“ erneut auf die Dauer von drei Wochen, und zwar vom 22. November bis 12. Dezember d. J. einschließlich verboten.

Königsberg i. Pr., den 21. November

Der Oberpräsident. J. V.: Dr. Herbst.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (R7GBl. S. 603) in Verbindung mit Ziffer 1 der Ausführungs⸗ bestimmungen des Handelsministers vom 27. September 1915, habe ich dem Kohlenhändler August Ruß in Mahlow, Trebbiner Straße 21, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Feuerungsmaterialien sowie jede mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Un⸗ zuverlässigkeit untersagt. Eine Uebertretung dieses Verbots ist strafbar.

Berlin, den 18. November 1922.

Der Landrat des Kreises Teltow. von Achenbach

LE11“

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Gle vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich dem Schankwirt Hermann Kämpf in Berlin, Urbanstraße 63, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzu⸗ verlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 20. November 1922. Der Polizeipräsident. Abteilung W.

—.

J. V.: von Philipsborn.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann August Behrens aus Wanne, Hindenburgstraße Nr. 63, habe ich infolge der fesigestellten Unzuver⸗ lässigkeit für den „Handelsbetrieb den Handel mit Gegen⸗ st ã n d en des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln sowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leucht⸗ stoffen, auf die Dauer eines Jahres mit Wirkung vom Tage der Ver⸗ öffentlichung untersagt.

Gelsenkirchen, den 18. November 1922. 8 Der Landrat. Schröer.

Gekannmann.

„Auf Grund der Bun desratsverordnung vom 23. September 1915 in der Fassung vom 27. November 1919 (RGBl. S. 603/15, „Reichs⸗ anzeiger“ Nr. 275/19), betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, habe ich den Eheleuten Althändler Johann Keller von hier, Mathildenstraße 30, durch Ver⸗ fügung vom heutigen Tage den Han del mit Altwaren, ins⸗ besondere mit Metallmengen, Eisenteilen, Schrot, Lum pen und ähn⸗

lichen Sachen wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels⸗ betrieb untersagt. Die Kosten dieser Bekanntmachung in den amtlich vorgeschriebenen Blättern tragen Eheleute Keller.

Gelsenkirchen, den 21. November 1922. Der Oberbürgermeister. J. V.: Sprenger.

Bekanntmachnng. Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 in der Fassung vom 27. November 1919, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, habe ich dem Händler H. Mersch von hier, Schützenstr. 22, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Be⸗ darfs, insbesondere mit Uhren, Ketten, Bestecken, Zahngebissen, Ritngen und ähnlichen Gebrauchsgegenständen, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Die Kosten dieser Bekanntmachung in den amtlich vorgeschriebenen Blättern trägt Mersch. Gelsenkirchen, den 21. November 1922. Der Oberbürgermeister. J. V.: Sprenger.

8 8

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Volks⸗ wirtschaft, für innere Verwaltung, für Haushalt und Rechnungs⸗ wesen und für Rechtspflege, die vereinigten Ausschüsse für Volks⸗ wirtschaft und für Rechtspflege, die vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft und für Haushalt und Rechnungswesen, die vereinigten Ausschüsse für Steuer⸗ und Zollwesen und für Volkswirtschaft sowie die vereinigten Ausschüsse für Steuer⸗ und Zollwesen, für Polkswirtschaft, für Rechtspflege, für Ver⸗ kehrswesen und für Haushalt und Rechmungswesen

5 sen hielten heute Sitzungen

Durch Verordnung des Reichsverkehrsministers vom 29. v. M. ist § 54 (2) B Ziffer 1 der Eisenbahnverkehrs⸗ ordnung dahin geändert worden, daß künftig auch Post⸗ freimarken, Stempelbogen und Stempelmarken sowie ähnliche amtliche Wertzeichen bei der Eisenbahnbeförderung als Papiere mit Geldwert zu behandeln sind. Sendungen dieser Art werden daher künftig nur noch bei Beachtung der für Kostbarkeiten vorgesehenen Bedingungen zur Beförderung angenommen.

Der Reichsverkehrsminister hat unterm 3. d. M. die Ein⸗ schaltung folgender Bestimmung in § 63 der Eisen⸗ bahnverkehrsordnung verfügt:

Wenn die ordnungsmäßige Abwicklung des Verkehrs durch Güter⸗ anhäufungen gefährdet wird, so ist die Eisenbahn berechtigt, nach Maßgabe des Bedarfs die Beladefristen und die lagerzinsfreie Zeit abzukürzen, das Wagenstandgeld und das Lagergeld sowie die Gebühr für die Abbestellung von Wagen zu erhöhen. Auch können die er⸗ leichternden Bestimmungen über die Berechnung des Wagenstandgeldes im Absatz (6) außer Kraft gesetzt werden. Hierfür gelten sinngemäß die Vorschriften im § 75 Absatz (4) über Festsetzung, Genehmigung und Veröffentlichung von Zuschlagsfristen für außergewöhnliche Ver⸗ lehrsverhältnisse.

Gleichzeitig ist § 80 (8) dieser Ordnung dahin ergänzt worden, daß unter den gleichen Voraussetzungen auch bei an⸗ gekommenen Sendungen die erleichternden Bestimmungen für die Berechnung des Wagenstandgeldes für Sonn⸗ und Festtage, wenn die Entladefrist schon am Tage vorher, Nachmittags 2 Uhr, abgelaufen ist, außer Kraft gesetzt werden können.

Die Ausfuhrmindestpreise sind geändert für: Anti⸗ chlor nach Finnland, Schwefelnatrium nach Belgien und Luxem⸗ burg sowie für Zinkweiß nach Frankreich, Belgien ꝛc. Näheres durch die Außenhandelsstelle Chemie in Berlin W. 10.

Die Ausfuhrmindestpreisliste für Knopfteile aus Eisenblech K. T. 2 ist mit Wirkung vom 25. November 1922 erschienen und zum Preise von 21 exkl. Porto bei der Außenhandelsstelle für Schnitz⸗ und Formerstoffe und Knöpfe erhältlich. Bestellungen, denen der Betrag nicht beigefügt ist, können nur unter Nachnahme ausgeführt werden.

Preußischer Landtag. 8 182. Sitzung vom 21. November 1922, Nachmittags 3 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“*))

Vizepräsident Dr. Porsch eröffnet die Sitzung um 3 ¼ Uhr.

Auf der Tagesordnung steht als erster Punkt die Beratung eines Antrags der Abgg. Dr. von Krause (D. Vp.) und Genossen über die besondere Belaästung der Stettiner Schiffahrt mit Schiffahrtsabgaben.

Abg. Münchmeyer (D. Volksp.) weist in der Begründung auf die äußerst ungünstige Belastung des größten preußischen Hafens in Stettin und auch der übrigen preußischen Häfen gegenüber anderen deutschen Häfen hin. Dadurch werde die natürliche Entwicklung stark gehindert Nach dem Gesetz über die Verreichlichung der Wasser⸗ straßen dürfe aber kein deutscher Seehafen vor einem anderen bevor⸗ zugt werden. Wir verlangen, fährt der Redner fort, unverzügliche Durchführung der Begradigung und Vertiefung auf neun Meter des Fahrwassers Stettin —Swinemünde ohne Inanspruch⸗ nahme einer Garantie der Korporation der Kaufmannschaft, volle Gleichstellung der Schiffahrtsabgaben auf der Elbe bis Hamburg und auf der Schiffahrtsstraße Swinemünde Stettin, schleunige Durchführung der Regulierungsarbeiten auf der Oder von Breslau bis Hohensaathen, die der Schiffahrt einen möglichst gleichmäßigen Wasserstand gewährleisten, Einführung der vollen Gleichheit der Befahrungsabgaben des Hohenzollernkanals mit denen der Wasserstraßen von Berlin zur Elbe. Noch einmal ist eine große Stunde für die Stettiner Schiffahrt gekommen bei der zu erwartenden Entwicklung des deutschen Handels mit dem Osten. Sie muß genützt werden, sonst ist es mit der Zukunft Stettins vorbei. Zielbewußte ausländische Kräfte sind am Werk, um die vorteil⸗ haftesten Handelsverbindungen nach dem Osten an sich zu reißen und Danzig mit polnisch⸗englisch⸗amerikanischen Mitteln zum Welthafen für die Ostsee auszubauen. Erhält Stettin nicht wirksame Hilfe, so würde das zum Schaden des ganzen deutschen Volkes ausschlagen.

Abg. Herbert⸗Stettin (Soz.) schließt sich den Forderungen des Vorredners vollinhaltlich an und bittet um einstimmige Annahme des Antrags.

Abg. Dr. Schüler (Dnat.): Die hohen Hafenabgaben müssen auf die Dauer den Verkehr des Stettiner Hafens wie auch den der übrigen preußischen Häfen ruinieren. Die Lotsengebühren sind in Hamburg ganz beträchtlich niedriger. Gewiß erscheint es sehr schwierig, Erleichterungen einzuführen, aber der Versuch muß schon im Hinblick auf die gesetzliche Vorschrift, daß kein deutscher Seehafen vor einem anderen bevorzugt werden darf, gemacht werden. Der Verkehr nach Berlin und weiter nach und von Süden muß Stettin verloren gehen, wenn nicht bald Abhilfe geschaffen wird. Andererseits wartet Polen nur auf den Moment, wo es den bisher über Stettin geleiteten Verkehr über Danzig leiten kann. Dringend zu wünschen ist, daß der Verkehrsausschuß des Hauses der an ihn ergangenen Einladung folgend Stettin besucht und sich an Ort und Stelle von dem Stande der Dinge überzengt. Durch den Bau des Elbe⸗Trave⸗Kanals war Lübeck schon beinahe zum Hafen von Berlin geworden, und bei der Herstellung des Großschiffahrtswegs Berlin Stettin ist man leider, zumal bei dem Garantievertrag, nicht großzügig genug vorgegangen. Vor allem muß dafür gesorgt werden, daß die Oder schiffbar ist. Wir wollen uns nicht mehr mit Ver⸗ sprechen abspeisen lassen. Wir verlangen kein Privileg, wir verlangen nur unser Recht. (Beifall rechts.)

Abg. Dr. Berndt (Dem.): Die Bedeutung des Stettiner Hafens für den deutschen wie für den russischen Verkehr und für den Verkehr aller Ostseestaaten springt in die Augen. Bisher ist nicht alles geschehen, was für Stettins Handel nach seiner historischen Ent⸗ wicklung und nach seinem heutigen Stande unbedingt notwendig wäre; Hamburg ist durchaus bevorzugt worden. Wir hoffen und er⸗ warten, daß die Staatsregierung sich dem Antrage geneigt zeigen und durch ihre Einwirkung auf das Reich es erreichen wird, daß es mit der bisherigen Benachteiligung Stettins ein Ende nimmt. (Beifall bei den Demokraten.)

Abg. Dr. Schwering (Zentr.): Stettin muß so gefördert werden, wie das im Interesse Preußens unbedingt notwendig ist. Deshalb begrüßen wir den Antrag durchaus. Allerdings darf auch die schwierige finanzielle Lage Preußens nicht außer acht gelassen werden. Wir beantragen Ueberweisung des Antrags an den Ausschuß für Handel und Verkehr und erwarten seine schnellste Erledigung. Damit schließt die Besprechung. Der Antrag wird dem Ausschuß für Handel und Verkehr überwiesen.

Es folgt die Beratung eines weiteren Antrags der Abgg. von Krause (D. Vp.) und Genossen über die Erhaltung und Unterstützung des Goethe⸗Hauses in Frankfurt am Main.

Abg. Frau Fröhlich (D. Vp) begründet den Antrag. Die Trockenfäule sei jetzt allerdings durch die Erneuerung des Holzwerks bekämpft. Aber das Goethe⸗Haus sei nicht gegen Diebstahl und Brand

genügend gesichert. Weiter fehle es am nöligen Heizmaterial. Die

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden

Beamten würden sehr schlecht bezahlt. Besonders großer Schaden sei durch die Vorenthaltung der auf die Ausstellung von Lyon ge⸗ sandten unersetzlichen Erinnerungsstücke seitens Frankreichs entstanden,

die jetzt noch nicht wieder in den Besitz des Goethe⸗Hauses gelang feien. Die Kosten für den Rücktransport würden sich enorm hes stellen. Hier müsse die Regierung helfend eingreifen. Abg. Frau Ege (Soz.) tritt dafür ein, daß der Staat einen genügenden Zuschuß leistet, damit das Goethe⸗Haus erhalten bleibe.

Kräften liege.

Abg. Ritter (D. Nat.): Wenn nicht bald etwas geschieht, werden wir erleben, daß diese Kulturstätten alten deutschen Familien⸗ besitzes auch in die Hände von Ausländern übergehen. Der Staat muß helfend eingreifen. 1

des Antrags aus.

Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung Dr. Boelitz: Meine Damen und Herren! Die kürzlich durch den Konservator vorgenommene Besichtigung des Goethe⸗Hauses hat ergeben, daß in⸗ zwischen die bauliche Instandsetzung des Geburtshauses Goethes am Hirschgraben durchgeführt worden ist; eine Gefährdung des Bestandes liegt nicht mehr vor. Sämtliche Kosten der Bauarbeiten hat das Freie deutsche Hochstift decken können. Schon um eine gewisse Bewegung der Luft zugunsten der Erhaltung der Bau⸗ substanz und der Verhinderung des Stockens von Bildern und Wand⸗ bespannungen zu erzielen, erscheint es geboten, wenigstens hin und wieder die im Treppenhause befindlichen, an die Sammelheizung im Museumsflügel angeschlossenen Heizkörper in Betrieb zu nehmen. Dies bedingt die gleichzeitige Beheizung des gesamten rückwärtigen Flügels, der Bibliothek und Archiv enthält. Eine Beheizung dieses Flügels erscheint dringend notwendig, wenn die dort untergebrachten Schätze Studienzwecken nutzbar gemacht und dauernd vor Schädigung gesichert werden sollen.

Von der im Antrage erwähnten Erhebung einer Lustbar keitssteuer hat die Stadt Frankfurt abgesehen.

Für die beantragte Unterstützing der Bauunterhaltung und der Verwaltung sind bisher von der Leitung des Goethe⸗ Museums die von der Unterrichtsverwaltung eingeforderten genauen Unterlagen noch immer nicht eingeliefert worden. Erst nach genauer Prüfung des für die Bauunterhaltung und die Verwaltung erforder lichen Kostenanschlages sowie des bisherigen Verwaltungszustandes de Goethe⸗Museums wird die Unterrichtsverwaltung sich über die Möglich⸗ keit einer dauernden Unterhaltung des Goethe⸗Museums schlüssig machen können. Wie durch meine Kommissare schon im Preußischen Staatsrat erklärt worden ist, ist de Unterrichtsverwaltung bereit, auch ihrerseits nach Möglichkeit für die Bereit⸗ stellung von Mitteln zur weiteren Erhaltung des Goethe⸗Museums einzutreten, sobald die Notwendigkeit im Sinne des vorher Gesagten nachgewiesen werden sollte.

Was die Frage der Speditionskosten für die Rück⸗ schaffung der Goethe⸗Ausstellung anläßlich der Lyoner Ausstellung an⸗ geht, so werde ich mit dem Reich darüber in Verbindung treten und dem zuständigen Ressort von den heutigen Verhandlungen Kenntnis geben. Der Antrag wird dem Hauptausschuß überwiesen. Nächste Sitzung Donnerstag, 12 Uhr (kleine Vorlagen).

Schluß nach 5 Uhr.

Parlamentarische Nachrichten

Der wirtschaftspolitische und der sozialpolitische Ausschuß vorläufigen Reichswirtschaftsrats hielten heute gemeinschaftliche Sitzung; außerdem hielt der Unterausschuß wirtschaftlichen Förderung der geistigen Arbeit eine Sitzung.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln. Gang der gemeingefährlichen Krankheiten.

(Nach den „Veröffentlichungen des Reichsgesundheitsamts“ Nr. 46 vom 15. November 1922.) 8 Pest.

Italien. Laut Mitteilung vom 9. und 17. Oktober sind in der zweiten und vierten Woche des Monats Sevptember in Torre Annunziata (Provinz Neapel) wiederum je 2 Erkrankungen an Pest festgestellt worden. Außerdem wurden dort in der Zeit vom 29. Juli bis 23. August 11 pestverdächtige Erkrankungen, anscheinend gleichfalls orieutalische Beulenpest, beobachtet.

Spanien. Am 24. September wurde in 1 Todesfall festgestellt.

Portugal. Vom 13. August bis 2. September 57 Er⸗ krankungen und 14 Todesfälle auf der Insel St. Michael (Azoren).

Palästina. Vom 5. bis 11. September 7 Erkrankungen in Jerusalem.

Straits Settlements. Vom 6. bis 12. August 1 Er krankung und 1 Todesfall in Singapore.

Indochina. Vom 6. bis 19. August 2. 2 Todesfälle in Saigon.

Hongkong. Vom 20. bis 26. August 2 Erkrankungen und 2 Todesfalle. 3

Philippinen. Vom 1. bis 31. August 32 Erkrankunge und 16 Todesfälle in Manila. G

Aegypten. Vom 15. bis 21. Oktober 2 Erkrankungen i Suez.

Tunesien. Tunis.

Peru. 16 Todesfälle.

Hawai.

Barcelona

Erkrankungen und

Vom 3. bis 9. September 1 Erkrankung in bis 31. August 32

Vom 27. August bis 10. September 3 Topdesfälle i Honokaa. Cholera.

Persien. Laut Mitteilung vom 28. August wurden in dem Dorfe Noneh Kran in der Umgebung von Arbedil (Prov. Aser⸗ beidschan) choleraverdächtige Erkrankungen festgestellt.

Indochina. Vom 6. bis 19. August 1 Erkrankung und 1 Todesfall in Saigon

China. Vom 21. August bis 3. September 2 Erkrankunger und 10 Todesfälle in Schanghai. .

Philippinen. Vom 6. bis 26. Augnst 4 Erkrankungen (und 1 Todesfall) in der Stadt Manila; vom 2. Juli bis 12. August 6 (5) in 3 Provinzen. .

8

Pocken. Vom 22. bis 28. Oktober 1 Erkrankung in

Vom 1. Erkrankungen un

8

Oesterreich. Wien.

Italien.

Schweiz. zwar in den Städten Zürich 1, und in dem Kanton Thurgau 1. 8

Nachträglich wurde für die Zeit vom 1. bis 7. Oktober 1 Er⸗ rankung im Kanton⸗ Aa 1g au gemeldet.

Spanien. Vom 1. bis 31. August 4 Todesfälle in Bil

Rußland. Vom 8. bis 14. Oktober 11.“

Bern 5

der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

Petrograd.

Die Stadt Frankfurt am Main habe bereits alles getan, was in ihren

Abg. Dr. Schwering (Sentr.) spricht sich ebenfalls im Sinne

Halisalz . . . . 50

die Ergebnisse des Stein⸗

„Vierteljahr 1922 förderten

h27 776 797 (22 316 306) t und setzten ab 27 783 694 t.

Berlin,

Vom 9. bis 15. Oktober 1 Erkrankung in Triest. 8 Vom 22. bis 28. Oktober 7 Erkrankungen, und

Vom 10. bis 23. September 30 Erkrankungen (und Warschau und Bialy⸗

Polen.

6 Todesfälle), davon in den Bezirken

stok je 1. 8

Fleckfieber.

Rußland. Vom 1. bis 14. Oktober 41 Erkrankungen in

Petrograd.

Polen. Vom 10. bis 23. September 250 Erkrankungen (und

28 Todesfälle) davon in der Stadt Warschau 12 11), in den Bezirken Warschau 25 (4) und Bialystok 20 (8).

Dem Reichsgesundheitsamt ist der Ausbruch der Maul⸗ und Klauenjeuche vom Schlachtviehhof in Leipzig am 20. November 1922 gemeldet worden. .

Verkehrswesen. 1“

Das Reichspostministerium hat nachgegeben, daß die Germania⸗ marken, die mit Ablauf des Monats Oktober ungültig geworden sind, noch bis Ende Dezember gegen andere Wertzeichen umgetauscht werden dürfen. Postkarten, Kartenbriefe, Postanweisungen, Brief⸗ umschläge und Streifbänder mit eingedrucktem Germaniawert⸗ stempel ohne nachgeklebte Germania marken können auf⸗ gebraucht werden. Wenn aber auf ihnen Germaniamarken nach⸗ geklebt sind, müssen sie ebenfalls bis Ende Dezember umgetauscht werden. Die Beseitigung der Germania marken beruht auf politischen Gründen. Der Aufbrauch der Vordrucke mit Germania⸗ wertstempel ist zugelassen worden, um nicht das Papier der

Vordrucke nutzlos werden zu lassen.

Handel und Gewerbe. Uebersicht über die Ergebnisse der Salze im Oberbergamtsbezirk Halle (S

für das 3. Vierteliahr 1922.

Im 3. Vierteljahr 1922

beschäf⸗ tigte Personen

Vier⸗ tel- betriebene Ge⸗ Absatz t t 137 239 137 156 129 874 130 023 133 727 133 633

400 840 400 812 1 060 087 1 083 932

46 1 102 096 1 125 476 44 1 283 932 1277 370

Summe.. 1 47 778

(11) (12) (12)

(12)

Steinsalz

Summe..

11 378 11 642 12 200

11 740

Siedesalz ... 23 022 22 854 872

22 805 891 22 700 23 674 866 Summe. 1.—3. 67 384 69 333 876 ) bedeutet, daß das Steinsalz als Nebenprodukt gewonnen wird. Die Zahl der betriebenen Werke sind in der Zahl der Kalisalzbergwerke mit enthalten. Außerdem im Moltkeschacht in Schönebeck (Elbe) unter Tage aufgelöst bezw abgesetzt: Im 3. Vierteljahr 1922 6921 t, im 1. bis 3. Vierteljahr 1922 25 402 t.

21 662

Ausfuhrmarken der Rückvergütungskasse für die deutsche Presse. Nach § 8 der Verordnung zur Aus⸗ führung des Gesetzes über Maßnahmen gegen die wirtschaftliche Not⸗ age der Presse vom 21. Juli 1922 (RGBl. Teil I Seite 629) er⸗ pigt die Erheb ung der Abgabe von 1 ½ vom Tausend des Wertes der⸗

jenigen Waren, die einer Ausfuhrbewilligung nicht bedürfen, durch Ver⸗

wendung von Rückvergütungsmarken auf der die Sendung begleitenden Ausfuhrertlärung. Mit Rückvergütungsmarken sind alle Postämter I

und diejenigen Postämter ausgestattet, bei denen ein Bedürfnis hierzu Wvovliegt. 1 b „Rückvergütungskasse für die deutsche Presse (Berlin SW. 68, Zimmer⸗

Durch die Anforderung der Rückvergütungsmarken von der

straße 86, Postscheckkonto Berlin NW. 7 Nr. 29 073) tritt für den Absender, abgesehen von den ihm erwachsenden Portokosten, auch eine nicht zu umgehende Verzögerung ein. Es empfiehlt sich daher, die Rückvergütungsmarken in erster Linie von der Post zu beziehen.

Nach einer Uebersicht des Oberbergamts Halle a. S. über und Braunkohlenberg⸗ baues im Oberbergamtsbezirk Halle über das drilte zwei Steinkohlenwerke 12 413 t und Beschäftigt waren 353 Beamte und Vollarbeiter. Im 1. bis 3. Vierteljahr 1922 förderten zwei Steinkohlenwerke 35 483 t und setzten ab 35 369 t. Die Zahl der Beamten und Voll⸗ arbeiter betrug durchschnittlich 334. Ferner förderten im 3 Vierteljahr 1922

setzten 11 986 t ab.

894 oste vische Braunkohlenwerke (in Klammer aus Tagebauen) 7 078 419

(6 237 078) t und setzten ab 7 085 326 t. Die Zahl der Beamten und Vollarbeiter betrug 37 378, davon im Tagebau 15 902, in Neben⸗ betrieben 10 340. Im 1.—3. Vierteljahr 1922 förderten durchschnittlich 94 dieser Werke 20 278 648 (17 883 327) t und setzten ab 20 269 092 t. Beschäftigt waren durchschnittlich 36 885, davon im Tagebau 15 690, in Nebenbetrieben 10 029. Westlich der Elbe förderten im dritten

Vierteljahr 1922 128 Braunkohlenwerke 9 574 672 (7 792 748) t und setzten ab 9 579 305 t.

Die Zahl der Beamten und Vollarbeiter betrug 53 424, davon 19 210 im Tagebau und 11 239 in Nebenbetrieben. Im 1.— 3. Vierteljahr 1922 förderten durchschnittlich 127 dieser Werke Die Zahl der Beamten und Vollarbeiter betrug durchschnittlich 52 764, davon im Tagebau 20 184, in Nebenbetrieben 10 709. Der Verband Deutscher Lackfabrikanten E. V., dem mit wenigen Ausnahmen sämtliche Lack fabriken (ca. 200) angehören, hat laut Meldung des „W. T. B.“, anläßlich der außerordentlichen Kreditnot, in seiner kürzlich in Hannover ab⸗ gehaltenen Generalversammlung mit sehr großer Majorität be⸗ chlossen, neue Zahlungsbedingungen einzuführen. Da fast alle Roh⸗ stoffe aus dem Auslande bezogen und vorher bezahlt werden müssen, so ist es ausgeschlossen, bei den bisherigen Zahlungsbedingungen die Betriebe weiter aufrecht zu erhalten. Aus dieser Erwägung heraus wurden die Zahlungsbedingungen dahin abgeändert: 75 v des Kauf⸗ preises der Fabrikate zahlbar mit der Auftragserteilung oder Zahlungs⸗ ansage. 25 vH 7 Tage nach Mitteilung der Versandbereitschaft unter gleichzeitiger Rechnungserteilung. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, so erfolgt im Wiederholungsfalle Ausschluß aus dem Verband.

Wie „W. T. B.“ hört, ist der Verkauf der 140000000 7 % ige Mainzer Stadtanleihe, welche von einem unter Führung des Bankhauses Mendelssohn & Co., Berlin stehenden Konsortium übernommen worden waren, beendet. Das Konsortium ist zur Auflösung gelangt.

Der Aufsichtsrat der Deutschen Effekten⸗ und Wechselbank, Frankfurt a. M., schlägt laut Meldung des „W. T. B.“ die Erhöhung des Aktienkapitals von 60 auf 150 Millionen vor.

Die Maschinenfabrik Schieß Aktiengesell⸗ schaft, Düsseldorf, schlägt laut Meldung des „W. T. W.“ vor, 16 vH zu verteilen.

Die Danziger Verpackungsin ie⸗ gesellschaft, Danzig, erhöhte in der am 15. d. M. einberufenen

Generalversammlung ihr Kapi tal um

außerordentlichen ital. 30 Millionen Mark auf zusammen 45 Millionen 8 8 v“ 11““

ustrie⸗Aktien⸗

5

0 5 9.

Woche

dies sei der ungefähre Betrag,

Reichsmark. Die Erböhung erfolgte zur Stärkung der Betriebs⸗ mittel und zum Ankauf von Materialien, so daß die Gesellschaft in der Lage ist, größeren Anforderungen entsprechen zu können. In den Aufsichtsrat wurden neu gewählt Herr Bantkdirektor Drewitz von der Danziger Privataktienbank Danzig und Herr Prokurist Schwarz von der Mittesdeutschen Mechanischen Papierwarenfabrik Frankfurt a. M. Die jungen Aktien sind von den alten Aktionären voll übernommen worden. Der Vorstand teilt mit, daß die Einrichtung der Fabrik nahezu beendet und der Betrieb aufgenommen ist. . Wien, 22. November. (W. T. B.) In der heutigen Plenar⸗ sitzung der Wiener Börsenkammer wurde beschlossen, ab nächster auch am Mittwoch Börsenversammlungen ab⸗ zuhalten.

New York, 21. November. (W. T. B.) Wie aus Chicago berichtet wird, legte der Vorsitzende der International Trade Com⸗ mission, Clarence Owens, dem Handelskongreß des Südens einen Plan zur Tilgung der interalliierten Schulden und der deutschen Reparationen vor. Nach diesem Plane werden alle Schulden in 66 Jahren durch jährliche Bezahlung von Zinsen und einem weiteren halben vH auf das Kapital be⸗ glichen. Der Plan fußt auf einer Untersuchung der zugrunde liegenden wirtschaftlichen Bedingungen und setzt die deutsche Schuld auf 12 Milliarden Dollar fest. Owens sagt, den Deutschland nach dem Urteil der Finanzsachverständigen bezahlen könne. Owens will diesen Plan Harding, Hughes und Hoover vorlegen.

Kopenhagen, 22. November. (W.T B.) Wochenausweis der Nationalbank in Kopenhagen vom 18. November (in Klammern der Stand vom 11. November) in Kronen: Goldbestand 228 290 241 (228 290 241), Silberbestand 4 546 124 (4 652 806), zusammen 232 836 365 (232 943 (47), Notenumlauf 421 657 930 (439 740 995), Deckungsverhältnis 52,2 (53,0) vH.

——

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 20. November 1922:

Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen

II“ 2 368

Nicht gestellt.. 134

Beladen zurück⸗ geliefert.. 23 476

Kartoffelpreise der Notierungskommission des Deutschen Landwirtschaftsrats. 9E r dessh gerpreise für Speisekartoffeln in Mark je Zentner ab Verladestation:

rote gelbfleisch. Kartoffeln

weiße Berlin, 21. November: 450 470 450 470 550 2 Imburg, 20. November: 575 620 500 525 650 690 Schwerin⸗M., 20. Nov.: 460 500 440 460 580 620 Hannover, 20. November: 520 470 580 Frankfurt a. M., 20. Nov.: 480 500 480 500 500 520 Breslau, 20. November: 400 400 Dresden, 20. November: Diesmalige Notierung wegen Be⸗ schlußunfähigkeit ausgefallen. B Königsberg, Pr., 17. November: Geringer Handel, einzelne Wagaons weiße 480 500, rote 480 490, gelbfleischige nicht gehandelt. Köln, Rh., 17. November: Rheinische gelbe 600, weiße 500,

rote 490.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolvtkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 21. November auf 2084 für 1 kg (am 20. No⸗ vember auf 2219 für 1 kg).

Berlin, 21. November. (W. T. B.) Großhandels⸗ preise in Berlinim Verkehrmit dem Einzelhandel, offiziell festgestellt durch den Landesverband Berlin und Branden⸗ burg des Reichsverbands des Deutschen Nahrungsmittelgroßhandels⸗ E. V., Berlin. Die Preise verstehen sich für ½ kg ab Lager Berlin. Gerstenflocken, lose —,— bis —,— ℳ, Gerstengraupen, sose 243,25 248,75 ℳ, Gerstengrütze, lose 243,25 —244,25 ℳ, Hafer⸗ flocken, lose 264,75 266,00 Hafergrütze, lose 260,00 —261,50 ℳ, Hafermehl, lose —,— ℳ, Kartoffelstärkemehl 125,00 135,00 ℳ, Maisflocken, lose —,— bis —,— ℳ, Maisgrieß 190,00 192,00 ℳ, Maismehl 185,00 187,00 Maispuder, lose 225,00 227,00 ℳ, Makkaroni, lose 317,00 325,00 ℳ, Schnittnudeln, lose 240 00 bis 290,00 ℳ, Reis —, Burmareis 242,00 bis 243,50 ℳ, glas. Tafelreis 245,00 278,00 ℳ, grober Bruch⸗ reis 170,00 - 201,00 ℳ, Reismehl, lose 196,00 198,00 ℳ, Neis⸗ grieß, lose 201,00 203,00 ℳ, Ringäptel, amerik. 1000,00 1257,50 ℳ, getr. Aprikosen, cal 2151,50 2475,00 ℳ, getr. Birnen, cal. 1140,00 bis 1240,00 ℳ, getr. Pfirsiche, cal. 1037 00 1411,00 ℳ, getr. Pflaumen 363,00 817,00 ℳ, Korinthen, 1922 Ernte 1190,00 bis 1225,00 ℳ, Rosinen kiup. carab., 1922 Ernte 760,00 —930,00 ℳ, Kisten. 1922 Ernte 1890,00 2300,00 ℳ, Mandeln bittere 915,00 1027,00 ℳ, Mandeln, süße 1464,00 bis 1874,00 ℳ, Kaneel 1738,00 3721,00 ℳ, Kümmel 1664 00 bis 1691,00 ℳ, schwarzer Pfeffer 1074,00 1092,00 ℳ, weißer Pfeffer 1425,00 1708,00 Kaffee prime roh 1795,00 1845,00 ℳ, Kaffee superier 1691,00 1788,00 ℳ, Bohnen, weiße 237,50 280,00 ℳ, Weizenmehl 201,50 216,50 ℳ, Sveiseerbsen 278,00 —303,25 ℳ, Weizengrieß 229,75 —280,50 ℳ, Linsen 210,00 350,00 ℳ, Purelard 1100,00 1120,00 ℳ, Bratenschmalz 1070,00 1075,00 ℳ, Speck, ge⸗ salzen, fett 1010,00 1030,00 Corned beef 12/6 lbs per Kiste 43 000 bis 43 500 ℳ, Marmelade 122,00 275,00 ℳ, Kunsthonig 155,00 bis Auslandszucker raffiniert 339,00 395,00 ℳ, Kernseife

80

bis —,—

Sultaninen in

7

—ʒ

Speisefette. (Bericht von Gebr. Gause.) Berlin, den 21. November 1922. Butter. Wenn auch die Eingänge frischer Butter nach wie vor flein sind, ging der Verbrauch infolge der hohen Preise doch etwas zurück, die Notierung blieb unverändert. Die heutige amtlich Notierung ist: I Qualität 1250 ℳ, 11. Qualität 1000 1100 ℳ. Margarine. Die heutigen Preise sind 915 bis 1085 per Pfund, je nach Qualität. Schmalz. Während die Angebote der amerikanischen Packer unverändert fest blieben, gingen die Preise hier unter dem Einfluß der schwächeren Devisenkurse erheblich zurück. Zu den ermäßigten Preisen entwickelte sich eine bessere Nachfrage. Die heutigen Notierungen sind: Choice Western Steam 1035 ℳ, Pure Lard in Tierces 1120 ℳ, dto. in kleineren Packungen 1125 ℳ, Berliner Bratenschmalz 1085 ℳ. Speck. Ruhig. Preise nominell.

Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.

(W. T. B.) (Amtliche Devisenkurse.) Holland 2513,70 G. 2526,30 B., Frankreich 477,30 G. 479,70 B,. Belgien 440,39 G. 442,61 B., Amerika 6384,00 G. 6416,00 B. England 28678,12 G6, 28821,88 B. Schweiz 1231,91 GS 1238,09 B. Italien 304,23 G., 305,77 B., Dänemark 1291,76 G., 1298,20 B., Norwegen 1172,06 G. 1177,94 B. Schweden 1700,73 G., 1709,27 B. Spanien 962,58 G. 967,42 B. Prag 206,48 G., 207,58 B., Budapest 2,51, ½ G., 2 53 ½ B. Wien (neue) 8,48 G., 8,52 B. 116“” 21. Nove (W. T. B.) Noten: Amerikanisch Danzig, 21. November. (W. T. B.) Noten: Amerkkanische 6159,56 G., 6190,44 B., Polnische 40,01 ½ G., 40,23 B. Tele⸗ graphische Auszahlungen: London 27 830.25 G., 27 969,75 B., Holland 2456,34 G., 2468,66 B., 470,82 G., 473,18 B., Posen

Köln, 21. November.

Südbahn 174 000,

11,40 ¼, Berlin 0,0405, Paris 18,05, Schweiz 47,40,

(W. T. B.) Türkische Lofe 500 000, Mai⸗ rente 1220, Februarrente 1950, Oesterreichische Kronenrente 1100, Oesterr. Goldrente 20 500, Ungarische Goldrente —,—, Ungarische Kronenrente 12 000 Anglobank 95 100, Wiener Bankverein 24 600, Oesterreichische Kreditanstalt 28 000, Ungarische Kreditanstalt —,—, Länderbank 81 750, Oesterreichisch⸗Ungarische Bank 360 000, Wiener

Unionbank 63 000, Lloyd Triestina —,—, Staatsbahn 701 000, Südbahnprioritäten 493 000, Siemens u. Halske

28 600 Alpine Montan 362 000, Poldihütte 690 000, Prager Eisen

1 200 000) Rima Murany 315 000, Skoda⸗Werke 890 000, Brüxer

Kohlen 1 400 000 Salgo⸗Kohlen 956 000, Daimler Motoren 13 500,

Veitscher Magnesit —,—, Waffenfabrik 28 000, Galizia —,—,

Lepkamaktien 135 000, Nordbahn 11 050 000.

Wien, 22. November. (W. T. B.) Notterungen der Devisen⸗ zentrale: Amsterdam 28 450,00 G., Berlin 11,75 G., Kopen⸗ hagen 14 660,00 G., London 325 200,00 G., Paris 5204,00 G., Zürich 13 505,00 G. Marknoten 11,90 G., Lirenoten 3302,50 G., Jugoslawische Noten 1073,00 G. Tschecho⸗Slowakische Noten 2260,00 G., Polnische Noten 4,35 G., Dollar 72 000,00 G., Ungarische Noten 30,10 G.

Prag. 22. November. (W. T. B.) Notierungen der; zentrale (Durchschnittskurse): Amsterdam 12,̃50, Berlin Christiania 5,30, Kopenhagen 6,45 Stockholm 8,47 ½, 8† 5,92 ½, London 1,42 ½, New York 31,75, Wien 0,045 ½ Marknoten 0,55, olnische Noten —,—, Paris —,—. 1 1 88 November. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 62,25, Belgien 68,30 Schweiz 24,13 ½ Holland 11,40 ½, New York 4,48 ⁄, Spanien 29,38, Italien 97,37, Deutschland 28 000, Wien 315 000, Bukarest 695,00.

22. November. (W.T. B.) Silber 322⁄136 Silber auf

Lieferung 321 ⁄. 1 8 22 November. (W. T. B.) Privatdiskont 2,50.

Haris, 22. November. (W. T. B.) Devisenturze. Deutschland 0,22 ½, Amerika 14,12, Belgien 93,10, England 63,35 ½ Holland 555,75, Italien 65,10. Schweiz 263,00, Spanien 216,25, Däne⸗ mark Stockholm Bukarest —,—, Prag 45,00, Wien 0,02.

Zürich, 22. November. (W. T. B.) Devisenkurse. Berli 0,08 ⅛, Wien 0,0073 ½, Prag 17,00, Holland 210,75, New York 5,34 London 24,07, Paris 38,70, Italien 24,80, Brüssel 36,10, Kopen hagen 108,40, Stockholm 143,50, Christiania 97,50, Madrid 82,00, Buenos Aires 196,00, Budapest 0,22 ¼, Bukarest —,—, Agram 205,00, Warschau 0,03 ½ Amsterdam, 22. November. (W. T. B.)

Wien, 21. November.

—.— 1.“

7

Devisenkurse. Londor Wien 0,0037 ʃ, Kopenhagen 51,50, Stockholm 68,20, Christiania 46,50, New York 254 ⅞, Brüssel 16,77 ½. Madrid 38,95. Italien 11.71 ½ Budapest —,—, Prag 805,00 815,00, Helsingfors 635,00 660,00.

Amsterdam, 22. November. (W. T. B.), 5 % Niederländische Staatsanleihe von 1918 8815⁄13, 3 % Niederländische Staats⸗ anleihe 61 ⅛, 3 % Deutsche Reichsanleihe Januar⸗Juli⸗Coupon —,B—, Königlich Niederländ. Petroleum 412,75, Holland⸗Amerika⸗ Linie 116,50, Atchison, Topeka & Santa 107 %, Rock Island —,—, Southern Pacific 94,00, Southern Railway 24 Union Pacific 147,50 Anacondg 95,75, United States Steel Corp. 106,50.

Kopenhagen, 22. November. (W. T. B.) Devisenkurse. London 22,19, New York 4,95,00, Hamburg 0,09, Paris 35,75, Antwerpen 33,65, Zürich 92,50, Amsterdam 194,75, Stockholm 132 25, Christiania 90,00, Helsingfors 12,65, Prag 15,70.

Stockholm, 22. November. T. B.) Devisenkurse. London 16,80, Berlin 0,06 ½, Paris 27,00, Brüssel 25,00, schweiz Plätze 70 00, Amsterdam 147,25, Kopenhagen 76,00, Christiania 68,40, Washington 3,74,25, Helsingfors 9,53, Prag 12,00.

Christianra, 22. November. (W. T. B.) Devisenkurse. London 24,70, Hamburg 0,10, Paris 39,75, New Vork 5,52,00, Amsterdam 216,50, Zürich 103,50, Helsingfors 14,00, Antwerpen 38,00, Stock⸗ holm 148,00, Kopenhagen 111,75, Prag 17,50

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

London, 21. November. (W. T. B.) Die für heute angesetzte Eröffnung der diesmaligen Wollauktionsserie ist wegen Nebels auf einen späteren Termin verschoben worden.

London, 22. November. (W. T. B.) Wollauktion. Die bereits für gestern angekündigte Eröffnung der diesmaligen Woll⸗ auktionsserie fand heute unter großer Beteiligung statt. Zum An⸗ gebot standen 14 900 Ballen, von denen ein großer Teil vom Inlande selbst gekauft wurde. Auch der Kontinent kaufte ziemliche Mengen, während Amerika nur mäßige Mengen mittlere Greasies und Kreuz⸗ zuchten abnahm. Im Vergleich mit den Preisen der Oktoberserie stellten sich Merinos um 5 pH niedriger. Feine Kreuzzuchten waren unveründert, mittlere 10 vH teurer, geringere 5 vH teurer. Einige Posten Capwolle wurden zu den Oktoberpreisen verkauft. Scoured Merinos wurden mit zirka 45 pence und ungewaschene Kreuzzuchten mit zirka 24 pence bezahlt. .

Livervpvool, 21. November. Umsatz 5000 Ballen, Einfuhr 35 990 Ballen. Novemberlieferung 14,36, Dezemberlieferung 14,17, Januarlieferung 14,05. Ameri⸗ kanische und brasilianische Baumwolle je 1 Punkt niedriger, ägyptische unverändert. .

Manchester, 21. November. (W. T. B.) Tuch⸗ und Garn kt war nur gering ügig. unverändert.

(W. T. B.) Baumwolle.

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Das Geschäft am N

Nr. 48 des „Ministerialblatts für die Preu⸗ ßische innere Verwaltung“, herausgegeben im Preußischen Ministerium des Innern am 22. November 1922, hat folgenden Inhalt: Persönliche Angelegenheiten Allgemeine Verwaltungssachen. Vf. 13. 11. 22, Bezugspreisnachforderung f. d. MBliV. Vf. 8. 11 22, Vorschußgewährung b. Umzügen Vf. 10. 11. 22, Gebühren b. Autnahme v. Nottestamenten. Vf. 10. 11. 22, Ausbild. v. Reg.⸗ Bauführern. Vf. 15. 11./31. 10. 22, Kinder⸗ u. Frauenbeihilfen. Angelegenheiten der Kommunalverbände. Vf. 15. 11. 22. Heiz⸗ beratungsstellen. Polnzeiverwaltung. Aufgaben der Polizei. Vf. 13. 11. 22, Vereinsauflösungen. Vf. 15. 11. 22, Verbot d. National.⸗Sozialist. Arbeiterpartei. Vf. 16. 11. 22, Auflös. d. Nationalen Sparvereinigung. Vf. 18. 11. 22, Abzeichen auf⸗ gelöster Vereinigungen. Vf. 19. 11. 22, Verbot der Versamml. d. Deutschnationalen Jugendbundes. Einrichtung, hörden, Beamte: Im allgemeinen. Vf I1 d. MBliV. an d Pol ⸗Bereitschaften. Vf. 11./15. 11. Ermittlung eines Polizeibeamten. Vf. 18 11. 22, Amts⸗ bezeichn. d. kommunal. Pol.⸗Beamten. Kassen⸗ u. Rechnungs⸗ wesen. Vf. 19. 11. 22, Ueberhob. Diensteink.⸗Bezüge v. Schutzpol.⸗ Beamten. Vf. 20. 11. 22, Einnahmen b. Sportkämpfen d. Schutzvol. Gebührnisse. Vf. 18. 11. 22, Pferdegelder f. d. Land⸗ ägerei. Vf. 19. 11. 22, Gehaltskürzung b. Amtsenthebung. Bekleidung, Ausrüstuug. Vf. 16. 11. 22, Bekleidungsabnutzungs⸗ entschäd. f. Pol.⸗Offiziere. Vf. 16. 11. 22, Besteuerung d. Kraftfahrzeuge d. Schutzpol. Vf. 20. 11. 22, Auf⸗ bewahrung v. Betriebsstoffen. Aerztliche Angelegen⸗ heiten. Vf. 15. 11. 22, Versorgungskrankenhauskosten. Paßwesen u. Fremdenvolizei. Vf. 16. 11. 22, Paßwesen. Vf. 20. 11. 22, Missionare d. Mormonen. Reichswehr und Marine. Vf. 19. 11. 22, Veteranenbeihilfen. Steuern. Vf. 15. 11. 22, Reichseinkommen⸗ u. Körperschaftssteueranteile. Verkehrswesen. Vf. 11. 11. 22, Kraftfahrzeugverkehr. Vf. 20. 11. 22, Zulassungsbescheinigungen f. Flugzeuge. Handel und Gewerbe. Vf. 15. 11. 22, Wandergewerbescheine. Handschriftliche Be⸗ richtigung.

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Paris 38,90 G., 39,10 B., Warschau 39,15 G., 39,35 B. . 8 111“ 11u“

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