8 1
des Gesetzes zum Schutze
Auf Grund der 88 8 und 21 (RGBl. 7, I. 585) ver⸗
der Republik vom 21. Juli 1922 biete ich hiermit das Erscheinen der periodischen Druckschrift „Freie Meinung“ auf die Dauer von vier Wochen vom Tage der Zustellung der Verfügung ab.
Gegen diese Verfügung ist 17 14 Tagen nach
Zustellung die Beschwerde zulässig. Die Beschwerde ist mir
unter Beifügung von zwei Abschriften einzureichen. Hannover, den 27. November 1922. 8
Der Oberpräsident.
Noske.
Bekanntmachuüung. Händler Willi Holzberger in W rode, Burgstraße Nr. 4, und dem Kaufmann E in Wernigerode, Am gr.
ern ge 68 8898 rust Krösch führung des Friedensvertrags,
Bleek Nr. 14 wohnhaft, ist der] für Volkswirtschaft, für Haushalt und R.
Handel mit Gegenständen de insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermit Naturerzeugnissen, Heiz⸗ von uns untersagt worden. dem der Handel mit Vögeln untersagt. Bekfanntmachung hat der Händler Holzberger und Krösch zu tragen. Wernigerode, den 27. November 192
und Leuchtstoff
en, wegen
Die Polizeiverwaltung. Dr. Gepe *
Nichtamtliches. 8
Deutsches Reich.
reinigten Ausschüsse des Reich für auswärtige echnungswesen,
s ràglichen Bedarfs eln aller Arf it rohen Unzuverlässigkeit Dem Händler Holzberger ist außer⸗ Die Kosten für die
der Kaufmann
Keichsrats für Durch⸗ Angelegenheiten, für
und Zollwesen und für Rechtspflege, die vereinigten Ausschüsse für Steuer⸗ und Zollwesen, für Volkswirtschaft und für Rechtspflege, die vereinigten Ausschüsse für Rechtspflege und für Haushalt und Rechnungswesen somie die vereinigten
e Volkswirtschaft hielten
Ausschüsse für Rechtspflege und für heute Sitzungen.
Der Unterausschuß „Erdfarben“ der Außenhandelsstelle Chemie hat am 24. d. M. u. a. folgendes beschlossen: Nach schwachvalutarischen Ländern wird die Fakturierung in Hoch⸗ valuta vorgeschrieben, Zahlung kann in Mark erfolgen: die Ausfuhr von besseren Ockersorten und Farbkoks wird gesperrt, die von geringeren und von Grünerde kontingentiert. Die Auslandsmindestpreise für Brom, Brompräparate und Trinitrotoluol sind geändert. Näheres durch die Außen⸗ handelsstelle Chemie in Berlin W. 10.
der Einnahmen des Reichs an Steuern, (Die Veröffentlichung der nachstehenden Angaben ist der Beschleunigung wegen vorw
Uebersicht Zöllen und Abgaben für die Zeit eggenommen; die gegenüber den früheren
im Monat Oktober 1922
Aufgekom men
vom 1. April 1922 bis Ende Oktober 1922
sind
vom 1. April bis 31. Oktober 1922.
Veröffentlichungen fehlenden Angaben folgen später.)
Aufgekommen sind
im Monat Oktober 1921
vom 1. April 1921 bis Ende Oktober 1921
Mithin Rechnungsjahr 1922 gegen Rechnungsjahr 1921 insgesamt
+ mehr — weniger (Spalte 4 und 6)
Im Reichs⸗ haushaltsplan ist die Einnahme für das Rechnungs⸗ jahr 1922 veranschlagt auf
I.
„Besitz⸗ und Verkehrssteuern. a) Fortdauernde Steuern. Einkommensteuaaer . Körperschaftssteuer “ „ 8 Kapitalertragsteuer 1“; 8) Reichsnotopfer .. .. . . .... b) Abgabe nach § 37 des Vermögenssteuergesetzes Besitzsteaiarr Erbschaftssteuer...
0 60
„
2œ EBe
26. Juli 1918
a) nach dem Gesetz vom b h 1919:
JJöI“ 8 „ 24. Dezember 1. allgemeine.. 3 ““ Grunderwerbsteuer.. Kapitalverkehrssteuer: a) Gesellschaftssteuer. b) Wertpapiersteuer . c) Börsenumsatzsteuer d) Aufsichtsratsteuer . Kraftfahrzeugsteuer .. Versicherungssteuer . . . Rennwett⸗ und Lotteriesteuer: a) Rennwettsteuer. . uu“ b) Lotteriesteuret Wechselstempelsteuer Stemvel von Frachturkunde .3. 1 Abgaben vom Personen⸗ und Güterverkehr: a) Personenverkeerlrl.lrl. p) Güterverkeh)h „ 4“4* Reichsstempelabgaben von 1 a) Gesellschaftsvertrwäggen. 1b b) Werspapigrec . . . . .... c) Gewinnanteilschein⸗ und Zinsbogen. .. . d) Kauf⸗ und sonstigen Anschaffungsgeschäften b 6) Lotterielosen und Wetteinsätzen: 1. Wetteinsätzen b. inländischen Pferderennen 2. inländischen Losen anderer OIb G 3. ausländischen Losen.. f†) Erlaubniskarten füͤr Kraftfahrzeuge “ g) Vergütungen an Mitglieder von Aufsichtsräten öööö6 “ Grundstücksübertragungenn.. .
83 2 2 .
82 3
5
2) 2
* 82 „ .*
1)21 894 554 421 237 480 422 164 267 927 362 368 830 88 273 705 7 557 276 86 268 352 Umsatzsteuer 8 6 966 905 069 368 995 822 399 573 316
628 569 512
36 913 523 78 378 015
56 237 546 103 701 619
209 1 007
31 536 612 898 242 987
20 751 222
209 073
—
3 921 467 2 311 747 280 619 284 902 520 513
0 441 786
1 358 655
11 707
2 007 710 2 283 997 104 6 693 609 157 017 55 410
1)69 222 494 138 2 292 722 585 1 252 525 052 2 272 310 857
3
2) 3 652 989 554
147 130 656 58 446 017 529 637 367
18 822 395
1 301 305 431. 1 561 411 954 930 448 660
2 400 194 934
155 420 268 107 042 807
331 768 734 56 014 914 229 564 290 71 125 948
1 258 071 407 3 867 055 597 2 165 082
770 578 708 142 088 335
3320
21 607 559
13 091 449 88 615 576 921 559 701 087 216 800 501
1 790 545 628 35 522 978 146 334 455 470 996 600 9 337 010 50 920 172
4 012 565
705 088 983 61 362 015
653 06
4 266 475 12 282 831
61 336 628 108 348 500 169 131
118 343 330 20 057 025 4 025 603 165 683 037
24 454 688
9 153 079 787 978 502 656 917 892 726
6 668 978 430
53 513 845 282 214 748
35 664 962
5 331 778 066 332 591 217
442 251 792 551 501 345 2 046 616
673 880 321 79 344 928 25 783 647
516 140 165
131 489 118
6 4 233 213 33 697 628 982 432 965 965 99 745 760
+ b 8 +†
†
+ +
+
60 069 414 351 1 314 219 929 334 632 326 4 396 667 573 147 130 656 247 422 610 16 842 567 + 27 530 939 319 597 857 443
2 400 194 934
207 839 151
815 819 615 3 315 554 252
3 136 849 389
155 420 268 107 042 807 330 000 000
331
117 054 741
¹) Darunter verkauf 7 566 816 408 21 909 699 769 ℳ.
25 000 000 000 3 000 000 000 1 530 000 000
8 000 000 000
20 000 000 r700 000 000
ℳ
4 932 172
19 000 000 000 1 000 000 000 550 000 000
1 500 000 000 117 850 000 1 500 000 000 50 300 000 140 000 000
. 8
215 000 000 60 000 000 30 000 000
100 000 000
1 400 000 000 4 000 000 000
768 734 56 014 914
9 124 862
118 466
96 698 387
62 743 407
4 176 088 ²) Darunter für
geschäfte von
1 127 537 ℳ und 3 194
1u“
44 632 344 8
8 858 236 54 917 948 60 873 264 878
h) Versicherungen.. 111“ Summe a.
b) Einmal 9
Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachse 4 Außerordentliche Kriegsabgabe secs.
33 792 788 782
127 732 821
12 590 905 3 684 153 568 003 364 279
V 123 059 930 195
854 748 544 76 280 820 1 405 570
2 779 438
4 906 243
488 3 928 10 2 231 19
1 155 70
728 181 21 507 197 59
hF 5
96
—26 400 005 592
3 275 854 032 253 250 286 26 902 931
5 139 729
12 763 630
96 659 924 603
2 2
68 243 150 000
421 105 488 176 969 4660 25 497 361 7 919 167
7 857 387
crsa.
— — —
Arsegsabaabe 1916 nebst Zuschlag⸗
1
36 435 849
940 120 615
513 088 148
3 563 631 150
2 623 510 535
Wehrbeitrag — Summe b
Summe A
“
B. Zölle und Verbrauchssteuern.
a) Zölle .. b) Nähstd 4 2 9 2— 2 90 2 90 90 90 — Kohtenste4r 1..“ Tabaksteuer nach dem Gesetze vom 12. Sept. 1919 a) Tabaksteuer b““ b) Tabaksteueraufschlag.. . c) Tabakersatzstoffabgabe . Biersteuiurr Weinsteuer Schaumweinsteuer. . Mineralwassersteuer. .
Aus dem Branntweinmonopol:
a) Einnahme aus der Branntweinverwertung b) Freigeld. . Essigsäureverbrauchsabgabe Zuckersteiaer.. .
Salzsteurr Zündwarensteuer. . Leuchtmittelsteuer.. . Spielkartensteuer...
Statistische Gebühr .. .
33 929 224 631
4 313 324 948 3 020 650 505
1 873 807 420
346 902 232
22 022 016
282 616 14 351 47 513 832
12 296 098 3 270 808
242 454
7 941 164 17 898 225 12 375 537 12 589 730 1 446 599 31 720 904
124 000 050 810
152 052 769 13 425 653 470 16 620 128 617
7 541 681 769 1 960 241 497 268
439 414 471
1 268 408 904 90 616 533
29 242 321
2 284 003 943 57 539 991 20 601 471
229 965 541 57 874 284 79 940 288 50 252 655
9 746 122 57 019 319
257 317 1
8
2
561
993 5
865 0 165 8
1 324 871 416
3 738 005 658 364 517 552 769 927
580 7
12 799 7 437 407 2 455 761 1 639 579 2 692 029
1. 314
2
26
30
25 971 38 597 00 55
29 963 636 742
333 695 497 2 389 402 822 2 854 518 868
1 938 192 855 1 228 351
21 958
206 306 919 387 675 482 65 017 572 21 761 031
290 640 997 91 167 403 4 520 689 79 813 242 262 224 6 11 529 442 6 230 494 1 048 484
+α rr ꝓ**
+ † ☛
ꝓ—2
P 94 036 414 068
11 036 250 648 13 765 609 749
5 603 488 914
1 993 362 946
68 243 150 000
181 642 728 8 000 000 000
22 000 000 000
731 890 475 310 233 107 552 880 733 422 25 598 961 7 481 290
3 500 000 000
1 000 000 000 1 000 000 000 40 000 000 60 000 000
1 748 000 000
47 200 000 400 000 000 60 000 000 110 000 000 60 000 000 10 000 000
1 500 000 100 000 000
33 627 412 16 080 782 150 152 299 31 903 022 41 343 064 38 723 213 3 515 628 55 970 835
Aus dem Süßstoffmonopol h“ Summe B.. 9
C. Sonstige Abgaben. Ausfuhrabgaben des Reichsfinanzministeriums.
732 574 184
6 049 924 282
42 416 599 977
15 107 881 470
463 212 791
1 682 409 936
1 719 4867
45 800 7
95 100 205
17
22 61 647 3
8 747 340 592
536 638 465
+
+ 14 571 243 005 1 620 762 581
38 136 700 000 “
2 300 000 000 44 150 000
Ausfuhrabgaben des Reichswirtschaftsministeriums 8 8
6513 137 073 16 790 291 406
140 900 927
598 285 8
20 —
16 192 005 586
2 344 150 000
Summe C.
Im ganzen⸗ Zwangsanleiie. .
50 174 935 888
278 585 540
183 206 942 193
6 185 259 U
2 751 408 260 —
60
39 309 263 154
“
+ 143 897 679 039 2 751 408 260
108 724 000 000
S—
Erlös aus dem Marken⸗ und
Kauf⸗ und Anschaffungs⸗ Waren nach Tarifnr. 4 b
Nachweisung
e und für Wertpapiere.
der Rohsolleinnahme an Gesellschaftssteuer und an Reichsstempelabgabe für Gesellschaftsverträg
Gegenstand der Besteuerung
— —
April 1922 bis September 1922
ℳ ₰
April 1921 bis
September 1922 ptembe September 1921
ℳ
₰
A. Gesell (Nach dem Kapitalverkehrsst I. Kapitalgesellschaftteer....
B. Reichsstempelabgabe für Gesellschaftsvert und Wertpapiere.
chaftssteuex. euergesetz vom 8. April 1922.
(Nach dem Reichsstempelgesetz vom 3. Juli 1913, Abänderungsgesetz
vom 26. Juli 1918.)
II. Gesellschaftsverträge und inländische nach dem bisherigen Gesetz versteuerte “
Aktien und Zwischenschinee . .. . . Ausländische Aktien und Zwischenscheine.. Verzinsliche S
II.
359 sind,
lauten oder die durch Indossament übertragbar
gesellschaften oder inländischer Eisenbahngesellschaften,
7J. anderer inländischer Schuldner. „
ausländischer Staaten, Gemeinden oder Gemeindeverbänden und Eifen⸗
bahngesellschaften.. ““
VII anderer ausländischer Schuldner 1“
IX. Genußscheien
zusammen..
Statistisches Reichsamt.
Berlin, den 27. November 1922.
4 1 5 8 „ „ . 2. 3 . „ . . b Schuldverschreibungen sowie Rentenverschreibungen 8 sofern sie auf den Inhaber lauten oder sofern sie entweder durch . He übertragbar oder in Peilabschnitten ausgefertigt und mit Zinsscheinen oder Rentenscheinen versehen sind, die nicht auf den Namen lauten . und Zwischenscheine: . inländischer Gemeinden, Gemeindeverbände und Gemeindekreditanstalten, inländischer Körperschaften ländlicher oder städtischer Grundbesitzer oder inländischer Grundkredit⸗ und Hvpothekenbanken oder inländischer Schiffs⸗ pfandbrief⸗ oder Schiffsbeleihungsbanken oder inländischer Siedelungs⸗ sofern diese Papiere mit staatlicher Genehmigung ausgegeben sind.. 6
VIII. Bergwerksanteilscheine und Einzahlungen auf solche .“
5 0 8 ⸗ 2 2
— 8 8 18 “ 8— 433 761 961 1 801 593 31978.
räge
8
750 591 558
900 788 4 449 620 0, 831 039
3 803 189 44 528 140
451 969 79 366
1 615 102 6 350 652
612 164 921
5 862 363 17 701 220
17 567 705 70
79 410 4473
25 30
1 820 085 90 70 261 315/70 3061 30 3 227 065 — 2 330— 392 930—
155 580 007 788 2 659 314 048,32 Delbrück.
30
2 2 2*
Preußischer Staatsrat.
8
Sitzung vom 28. November 1922. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.) Vor Eintritt in die Tagesordnung gab der
Vorsitzende des Gemeindeausschusses Dr. Rumpf (Arbeits⸗ gemeinschaft) eine Erklärung ab, in der er sich gegen den im Landtag erhobenen Vorwurf wandte, daß der Staatsrat die Verabschiedung der neuen preußischen Stadt⸗ und Landgemeindeordnung unnötig ver⸗ zögert habe. Der Staatsrat habe die Vorlage am 27. Juli ungedruckt erhalten, aber auf Wunsch der Staatsregierung die Beratung wiederholt verschiebben müssen. Der Bericht über die erste Lesung sei seit längerer Zeit fertiggestellt, könne aber
wegen der Verzögerung in der Drucklegung erst morgen versandt werden. In sachlicher Beziehung sei dem Staatsrat keinerlei Vor⸗ wurf gemacht. Er habe in sorgfältigster Weise und fleißigster Arbeit die Vorlage im Aueschuß durchberaten. Es sei außerordentlich be⸗ dauerlich, daß man im Landtag ohne Kenntnis der tatsächlichen Ver⸗ hältnisse geurteilt habe.
Der Staatsrat stimmte sodann einer Novelle zum Beamtendiensteinkommengesetz und zum Volks⸗ schullehrerdiensteinkommengesetz zu, wonach der Aus⸗ gleichszuschlag auf 120 vH erhöht und auch die übrigen Bezüge entsprechend der Negelung im Reich erhöht. werden. 8
Man beschäftigte sich sodann mit einer Novelle zum Gerichtsverfassungsgesetz, die im wesentlichen die Grund⸗ lage für die Durchführung des numerus clausus bei den Gerichtsassessoren schaffen so 1. Wenn ein Gerichtsassessor nach Ablauf eines Jahres seit dem auf die Ablegung der großen Staatsprüfung zunächst folgenden 1. April oder 1. Oktober nicht als Stellenanwärter übernommen ist, scheidet er aus dem Justizdienst aus. Weiter können Stellenanwärter auch in gleichwertigen Stellen außerhalb der Justizverwaltung beschäftigt
werden. Mit der zeitweiligen Wahrnehmung richterlicher Ge⸗ schäfte können außer den Referendaren, Gerichtsassessoren und planmäßigen Richtern auch andere Personen beauftragt werden, die die Befähigung zum Richteramt erworben haben.
Berichterstatter Reinhard (Zentr.) beantragte namens des Ausschusses eine Aenderung, nach der als Stellenanwärter nur diejenigen Gerichtsassessoren gelten sollen, die von der Justiz⸗ verwaltung ausdrücklich als Stellenanwärter übernommen sind. Für die Uebernahme sollen politische Gesichtspunkte nicht maßgebend sein. Bei der Auswahl der Stellenanwäͤrter soll ein Beirat aus drei dienstältesten Oberlandesgerichtspräsidenten und drei Rechtsanwälten gehört werden.
Ein Vertreter des Justizministeriums äußerte schwere Bedenken gegen die Aenderung, wongach als Anwärter nur ausdzücklich von der Justizverwaltung als Stellenanwärter über⸗
nommene Assessoren gelten sollen. Das würde dazu führen, daß alle nichtübernommenen Assessoren doch als unbesoldete Assessoren in der stts erwoltung zu beschäftigen wären, bis sie selbst ihren Abschied ehmen. 8
Nach kurzer Debatte stimmte der Staatsrat dem Gesetz⸗ entwurf mit der Aenderung des Ausschusses zu.
Ohne Aussprache wurden die Verordnung über die Gehaltsverhältnisse der Beamten der Preußischen Staatsbank und der e Zentralgenossen⸗ schaftskasse sowie die Besoldungsordnung für diese Behörden, die die Bezüge im wesentlichen den preußischen Besoldungsvorschriften anpassen, erledigt.
Auch gegen die Verordnung über Erhöhung der Eisenbahnfahrkosten bei Dienstreisen der Staats⸗ beamten wurden Einwendungen nicht erhoben, ebenso gegen die Verordnung über die Entschädigung der von den preußischen Provinzialverwaltungen bestellten Mit⸗ sltesnt des Reichsrats, deren Bezüge denen der Mitglieder es preußischen Staatsrats gleichgestellt werden. .
Der Staatsrat stimmte weiter einer Verordnung zu, wonach der Delegatur für den preußischen Anteil der Erzdiözese Gnesen⸗Posen nunmehr in dem durch die Hinzunahme der drei Dekanate Flatom, Schlochau und Lauen⸗ burg vergrößerten Umfange die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes zustehen soll.
Auch gegen einen Gesetzentwurf, der weitere 500 Millionen Mark zur Gewährung von Arbeitgeber⸗ darlehen bereitstellt, wurden Einwendungen nicht erhoben.
Ebenso wurde einer Verordnung über die Neu⸗ ordnung der Strafanstaltsver waltung zugestimmt, nach der am 1. Januar 1923 am Sitz der Oberlandesgerichte selbständige Strafvollzugsämter eingerichtet werden.
Zum Schluß wurde noch ohne Aussprache einer Ver⸗ ordnung zugestimmt, wonach die Zahl der von der Provinz Oberschlesien in den Staatsrat zu entsendenden Ver⸗ treter auf drei festgesetzt wird.
Der Staatsrot vertagte sich darauf auf den 6. Dezember.
Preußischer Landtag. 187. Sitzung vom 28. November 1922, Mittags 12 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“*))
Präsident Leinert eröffnet die Sitzung um 12 Uhr 25 Minuten. Gemeinsam beraten werden die großen Anfragen der Demokraten über die Zuschläge zur Grundmiete und der Deutschnationalen über Aenderung der bestehenden Wohn⸗ und Mietvorschriften.
Abg. Dr. Höpker⸗Aschoff (Dem.): In einer Ver⸗ fügung zur preußischen Ausführungsverordnung zum Reichs⸗ mietengesetz hat der Wohlfahrtsminister die Regierungspräsidenten angewiesen, Einspruch zu erheben, wenn die Gemeindebehörden und Kreisausschüsse Zuschläge zur Grundmiete festsetzen, welche für Zinssteigerungen 5 v H, für laufende Instandsetzungsarbeiten 60 bis 70 vH, für große Instandsetzungsarbeiten 40 vH und für Verwaltungskosten 15 vH übersteigen. Dadurch werden höhere Mindestsätze auch in dem Falle verhindert, wenn die Vertretungen der Mieter und der Vermieter sie für notwendig halten, Dieser Ver⸗ fügung, die sich als eine Art Geheimerlaß charakterisiert, ist in⸗ zwischen eine andere gefolgt, die diese Höchstgrenzen erhöht. Es cheint, als ob auch noch ein dritter Erlaß ergangen ist, den die Regierungen bis vor acht Tagen noch nicht kannken. Wir bitten den Minister, diese Erlasse zu veröffentlichen, mindestens auch den Gemeindevorständen zu In glich u machen, eine solche Geheimnis⸗ krämerei ist nicht am Platze. Es ist unzweifelhaft, daß die er⸗ wähnten Höchstfätze völlig unzureichend sind, der Hausbesitzer kommt dabei nicht auf seine Kosten, Erhöhung ist vor allem für die Sätze für Zinssteigerung und für laufende Instandsetzung ge⸗ boten. Der Zuschlag für Zinssteigerung muß mindestens auf 75 vH, der Zuschlag für laufende Instandsetzungen auf 1000 vH, erhöht werden. Nachdem die Wohnungsbauabgabe im nächsten Jahre auf das Fünfzehnfache der Grundmiete gestiegen sein wird, wird alles in allem mit einer Erhöhung der Grundmiete auf das Fünfzigfache zu rechnen sein. Wenn der Mieter die fünfzigfache Grundmiete zahlen muße wohnt er noch außerordentlich billig: eine ungemein große 8 ahl von Avbeitern, die sich in der Friedens⸗ zeit auf jährlich 2000 ℳ Einkommen standen, beziehen jetzt 500 000 ℳ, also das Zweihundertfünfzigfache. Nur bei einer entsprechenden Steigerung der Höchstsätze werden die Häuser und
die Wohnungen in gutem Zustand erhalten werden können. Abg. Dallmer (D. Nat.): Unsere Anfrage datiert vom 12. Juli 1921. Es ist sehr mißlich, wenn Gegenstände von so tief eingreifender Bedeutung erst so verspätet zur Verhandlung ge⸗
hat den Beschwerden des Hausbesites nur in völlig unzureichender Weise abgeholfen. Unsere Klage, daß die Wohnhäuser verfallen und der solide Hausbesitz dem völligen Ruin entgegengeht, besteht nach wie vor zu Recht. — Auch dieser Redner sucht ausführlich darzutun, daß die erwähnten Höchstsätze in keiner Weise den ge⸗ waltigen Opfern entsprechen, die der Hausbesitzer zu bringen hat, und daß bei der Fortdauer dieser Zustände die Häuser verfallen müssen oder in die Hände des Auslandes übergehen. Alle Politik sollte bei dieser Frage ausscheiden und eine nüchterne, rein sach⸗ liche wirtschaftliche Beurteilung Platz greifen. Das Ministerium hätte größere Voraussicht zeigen und schon früher eingreifen müssen. Es muß auch aufklärend wirken, damit die Verbitterung beider Teile nicht noch größer wird.
Hierauf nimmt der Minister für Volkswohlfahrt Hirt⸗ siefer das Wort, dessen Rede nach Eingang des Stenogramms im Wortlaute veröffentlicht werden wird.
Abg. Hemming (D. PVp.) stellt als erfreulich endlich die Politik aus dieser Erörterung geblieben ist und daß man sich auf den sachlichen
oden stellt. Der Hausbesitz hat es überaus bedauerlich empfunden, daß das bisher nicht geschehen ist. Ich sehe aber noch nicht, wie wir aus der ganzen Misere herauskommen können. In Düsseldorf hat eine ganze Reihe von Hausbesitzern ihr Eigen⸗ tum im Grundbuch löschen lassen; ebendort haben andere ihre Häuser dem Magistrat angeboten, der sie aber abgelehnt hat. Wir beantragen, die Frage im Ausschuß weiter zu behandeln.
Abg. Meyher⸗Solingen (Soz.): Eine ordnungsmäßige Häuserwirtschaft im Rahmen des Reichsmietengesetzes halten wir für durchaus möglich. Daß wir heute keine Valutamieten haben, verdanken wir der preußischen Höchstmietenpolitik. Der Mieter⸗ schaft sind dadurch Milliarden erspart worden, die sonst vielleicht in die Taschen der Hausbesitzer geflossen wären, ohne daß eine Gewähr dafür bestand, daß sie für die Instandhaltung und den Neubau von Häusern verwendet worden wären. Bei dem Verkauf von Häufern an Ausländer handelt es sich bei 95 vH um Spekulations⸗ häuser. Die freie Wirtschaft würde die Spekulation noch be⸗ deutend verschlimmern. Darum sind wir entschiedene Gegner de freien Wirtschaft im Wohnungswesen. Selbstverständlich muß der Hausbesitzer das bekommen, was er braucht; aber die Rechte der Mieter müssen gewahrt werden.
Abg. Kilian (Komm.): Vom Hausbesitzer gilt unumschränkt das Sprichwort: „Je mehr er hat, je mehr er will“. Der Minister
fest, daß heraus⸗
*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind. 8
langen. Inzwischen ist das Reichsmietengesetz ergangen, aber es.
wird sich sehr täuschen, wenn er glaubt, mit seinem heutigen großen Entgegenkommen ie Hausbesitzer zufriedengestellt zu haben. Der Hausbesitzer will mit dem Hause wuchern wie jeder andere Inhaber von Sachwerten. Das Zurückweichen des Ministers stachelt ihn nur zu immer maßloseren Forderungen, zur völligen Ausplünderung der Mieterschaft an. Nicht 5 H will er jetzt herauswirtschaften, sondern mindestens 20 bis 25 vH. We bleiben de die Arbeiterfamilien, besonders die kinderreichen? Gesteigerte Miete bedeutet Verschlechterung der Lebenshaltung. Wie kommt der Mieter dazu, für dieselbe, inzwischen viel schlechter gewordene Wohnung jetzt das Acht⸗ oder Zehnfache des Vorkriegspreifes zu zahlen? Mit der Ministerialverfügung des Ministers waren wir nicht einverstanden, noch weniger sind wir es mit seiner heutigen Erklärung. Wir werden die Mieter zum Kampf gegen diese neue Schöpfung und ihre Urheber aufrufen.
Abg. Teitscheid (Zentr.) polemisiert gegen die beiden Vor⸗ redner und verweist darauf, daß auch Mieter, die Kommunisten sind, bereits eingesehen hätten, daß dem notleidenden Hausbesitz geholfen werden müsse. Die Argumentation des Abg. Meier sei zu allgemein gehalten gewesen. Zahlreiche Hausbesitzer hätten aus Verärgerung über die Gleichgültigkeit der Allgemeinheit gegenüber ihren berechtigten Forderungen ihren Besitz veräußert An eine völlige Aufhebung der Zwangswirtschaft dürfe man im Augenblick nicht denken, so unangenehm das auch sei, um so mehr müsse der Minister für die völlige Ausführung des Reichsmietengesetzes sich einsetzen. Für seine heutige Stellungnahme sei ihm der Haus⸗ besitz dankbar. Mit der Schädigung des Hausbesitzes schädige man gleichzeitig die Mieterschaft. Das im Hausbesitz investierte Kapital müsse auch angemessen und zeitgemäß verzinst werden. Im Interesse des wünschenswerten Abbaus der Zwangswirtschaft liegs es nicht, so agitatorisch aufzutreten, wie es neulich Herr Ladendorff beliebt habe. —
„Damit schließt die Besprechung. Die Angelegenheit ist für heute erledigt.
Abg. Frau Wolffstein (Komm.) begründet hierauf den Urankrag, das Staatsministerium zu ersuchen, anzuordnen, daß der Strafvollzug gegen den politischen Gefangenen Max Hölz wegen der schwaren Nerben⸗ zerrüttung, die bei ihm insolge des Strafvollzugs, der Unterbringung in der Tobzelle und von anderen körperlichen und seelischen Mißhandlungen eingetreten ist, und wegen der sich hieraus ergebenden Hastunfähigkeit sofort unter⸗ brochen wird. Man habe ihn in Breslau in die Irrenabteilung getan, ihn also politisch wie auch schon in Münster zu morden versucht. Zweimal sei er in den Hungerstreik goetreten. Die Straf⸗ anstaltsverwaltung behandle ihn als gemeinen Verbrecher. (Zuruf von den Kommunisten: In die Zelle von Hölz muß Ludendorff hinein!) Hochverräter wie Jagow führten dagegen ein Herrenleben in der Festungshaft.
Abg. Faber (Soz.): Dem Reichsamnestieausschuß hat kein Gnadengesuch vorgelegen. (Rufe bei den Kommunisten: Wir wollen keine Gnaͤde!) Wir bleiben bei unserer vorjährigen Stellungnahme stehen und lehnen den Antrag ab.
Geheimrat Schumann: Der Strafvollzug liegt in den Händen der RNeichsjustizverwaltung. Haftunfähigkeit lag bisher nicht vor. inden von Hölz hatte sich um Mitte Oktober sehr gebessert, wie ich perfönlich bezeugen kann. Irrenabteilung und. Irrenanstalt sind zwei verschiedene Dinge; erstere ist nur Beobachtungsstation. Mißhandlungen hat Hölz niemals zu er⸗ fahren gehabt. Er befindet sich wieder im ordnungsmäßigen Straf⸗ vollzug, hat es aber besser als ein Zuchthäusler; davon, daß er 8 gemeiner Verbrecher behandelt werden soll, ist uns nichts ekannt.
Abg. Dr. Seelmann (D. Nat.): Es wäre Leichtsinn, im Interesse der Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung Mayr Kölz auf freien Fuß zu setzen. Max Hölz ist kein politischer Ge⸗ sangener, sondern ein gemeiner Verbrecher von ganz besonderer Gefährlichkeit. 8
Abg. Scholem (Komm.): Die Unabhängigen haben früher gegenüber Hölz einen anderen Standpunkt eingenommen, als ihn Herr Rabold vertrat. Sie haben sich jetzt den Standpunkt der alten Noske⸗sozialistischen Partei zu eigen gemacht. Die Er⸗ klärung des Regierungsvertreters war die Erklärung eines Paragraphen in Menschengestalt. (Heiterkeit.) In die Zellen sollte man lieber Ludendorff. Hindenburg und andere Vertreter stecken. (Pfui⸗Rufe rechts.) Hölz hat nur im Interesse des Proletariats gewirkt. (Lachen rechts.)
Abg. Leid (Soz.) bestreitet, daß die Unabhängigen früher anderer Meinung gewesen seien.
Der Antrag wird darauf gegen die Stimmen der Kom⸗ munisten abgelehnt.
Es folgt die Beratung eines deutschnationalen Antrages auf Vorlegung eines Gesetz⸗ entwurfes über die Regelung des Ver⸗ sahrens beim Volksbegehren und Volks⸗ entscheid gemäß Artikel 6 der Verfassung.
Abg. Dr. v. Kries (D. Nat.) bittet um möglichst ein⸗ stimmige Annahme des Antrages.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Weiter stehen zur gemeinsamen Beratung vier große Anfragen der Kommun isten, betreffend dos Verbot der „Roten Fahne“, der „Westfälischen Arbeiterzeitung“ und betveffend die Beschragnahme eines Flugblattes, in dem die Reden der kommunistischen Landtagsabgeordneten über die März⸗Vorgänge in Mitteldeutschland wiedergegeben waren.
Auf die Frage des Vizepräsidenten Garnich an die Regierung, ob und wann sie zur Beantwortung bereit ist, erhebt sich der einzige am Regierungstisch anwesende Regierungsvertreter, zuckt die A chseln und verläßt den Regierungstisch. (Gelächter bei den Kommunisten.)
Zur näheren Ausführung der großen Anfragen nimmt Abg. Kilian (Komm.) das Wort.
Der Antrag auf Besprechung wird nicht genügend unter⸗ stützt, obwohl sich ein Teil der Deutschnationalen dafür erhebt. Die Kommunisten rufen: Wir wollen die Regierung hören! Wir wollen die Regierung her haben.
Damit ist die Tagesordnung erledigt. Abg. Scholem (Komm.): Wir können es uns nicht ver⸗
fagen, die Taktik der Regierung, die nicht erscheint, zu kenn⸗
zeichnen.
Vizepräsident Garnich: erledigt.
Abg. Scholem: Jedenfalls hat sich die Regierung gedrückt.
Nächste Sitzung Mittwoch, 12 Uhr (große Anfrage, be⸗ treffend die Einwanderung der Ostjuden nach Deutschland, große Anfragen und Uranträge, betreffend die Durchführung der Verordnung zum Schutze der Republik, das Verbot des Deutsch⸗Völkischen Schutz⸗ und Trutzbundes, Veranstaltungen monarchistischen Charakters usw.).
Schluß 3 ¾ Uhr.
Die Angelegenheit ist für heute
Parlamentarische Nachrichten.
Reichstagsausschuß für Verdrängungs⸗ schäden wurden gestem unter dem Vorsitz des Abgeordneten Brüninghaus (D. Vp.) vor Eintritt in *e Generaldebatte die Sachverständigen zur Frage des Reichsentlastungsgesetzes
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