v“ u“ “.“ Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen.
Sulz a. N., den 30. November 1922. Das Amtsgericht.
[98470] Der Maurer Friedrich Kurtzewski zu Berlin⸗Schöneberg führt jetzt den Fa⸗ miliennamen Kunz. Berlin⸗Schöne berg, den 23. Oktober
1922. 8 Das Amtsgericht.
[97982] G“ Der am 18. August 1888 zu Jüdewein eborenen Martha Elise Renert in Erfurt ist durch Erlaß des Justizministers vom 29. November 1922 die Ermächtigung erteilt worden, an Stelle des Familien⸗ namens Renert den Familiennamen Schmidt zu führen. Diese Aenderung des Familiennamens erstreckt sich auf ihren am 10. Juni 1910 zu Köstiz geborenen Sohn Karl Friedrich Renert. Erfurt, den 4. Dezember 1922. Das Amtsgericht. Abteilung 3
[98471]
Der am 10. März 1876 zu Nikolai, Kreis Pleß, geborenen verwitweten Frau Anna Kramarezyk, geb. Platzek, in Falken⸗ berg O. S. und ihrem vollsährigen Sohn Rudolf Walter Paul Kramarczyt in Sczepanowitz bei Oppeln O. S., geboren am 26. November 1900 zu Ratibor, ist die Ermächtigung erteilt, den Familien⸗ namen „Kraft“ zu führen. Die Aenderung des Familiennamens erstreckt sich auf die minderjährigen Kinder Egon und Hans Werner Kramarczyk.
Amtsgericht Falkenberg O. S.
[98472] Laut Ermächtigung des Herrn Justiz⸗ ministers heißen: 1. der Fabrikarbeiter Koman Mrowinski in Hörde jetzt Mühlenfelder, auch Frau und Kinder,
2. a) Arbeiter August Johann Leschinski, b) Arbeiter Wilhelm Karl Lesßzynski, c) Steinformer Albert Lesczynski, d) Gärtner Josef Lesczynski, e) Arbeiterin Johanna Aanes Lesczynski, sämtlich in Hörde wohn⸗ haft, jetzt Leschner. Zu a und b auch Frau und Kinder,
3. Arbeiter Bronislaus Paul Jendrze⸗ jewski zu Hörde jetzt Jend, auch Frau und Kinder, 1
4. Fabrikarbeiter Gottfried Pawlitzki zu
örde jetzt Palten, auch Frau und
inder,
5. Schlosser Boleslaus Wesolowski zu Hörde jetzt Wesler,
6. Bergmann August Johann Golinski zu Hörde jetzt Goldinger, auch Frau und Kinder.
Hörde, den 7. November 1922.
Das Amtsgericht.
[97983] Der Bürobeamte Rudolf Albert Ma⸗
ruschka in Mülheim⸗Ruhr, geboren am 8. Juli 1897 zu Duisburg, führt laut Ermächtigung des Preußischen Justiz⸗ ministers vom 30. November 1922 an⸗ Stelle des Familiennamens Maruschka, den Familiennamen „Roosen“. Diese Aende⸗ rung des Familiennamens erstreckt sich auf seine Ehefrau.
Mülheim⸗Ruhr, den 30. November
1922. Das Amtsgericht
[98474¹¼ Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗ neten Gerichts vom 29. November 1922 sind die vier Stücke der 4 % Stadtanleihe 1914 der Stadt Frankfurt a. O. (Juni⸗ Dezember) 1. Ausgabe Lit. E Nr. 6304, 6305, 6306, 6307 über je 200 ℳ fuür kraftlos erklärt worden. .“
Amtsgericht Frankfurt a. O
[98473]
Durch Ausschlußurteil vom 25. No⸗ vember 1922 ist der Maurer Samuel Schlesies, geboren am 13. November 1840 zu Gr. Bajohren, zuletzt wohnhaft in Escherwalde, Kreis Gerdauen, für tot erklärt worden. Als Todestag ist der 31. Dezember 1919 festgestellt.
Gerdauen, den 25. November 1922.
Das Amtsgericht.
Ernst Otto Querengässer, zuletzt hier und jetzt in Newvork Nr 452 West, 152 Straße Prozeßbevollmächtigter: R.⸗A. Dr. Pfefferle hier, klagt gegen seine Che⸗ frau Berta geb. Vogt, unbekannten Auf⸗ enthalts, mit dem Antrage, die am 19. Ok⸗ tober 1904 in Burg, Amt Freiburg i. B., geschlossene Ehe aus Verschulden der Frau zu scheiden oder die häusliche Gemeinschaft wieder herzustellen, und ladet sie zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer II des Landgerichts hier in den auf 14. Februar 1923, Vormittags 9 Uhr, bestimmten Termin, mit der vufterde ng. einen bei dem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Freiburg i. B., den 1. Dezember 1922.
Gerichtsschreiberei des Landgerichts.
[98477] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Käte Drömer, geb. Ziegler, in Ostheim (Rhön), vertreten durch den Rechtsanwalt Justizrat Dr. Bretzfeld in Gotha, klagt gegen ihren Ehemann, den Versicherungsinspektot Rittmeister a. D Ernst Drömer von Gotha, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, mit dem Antrage, die Ebe der Parteien zu scheiden und den Verklagten als allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des
den 15. Febrnar 1923, Bormittags
9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Pelnss wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. 1 Gotha, den 1. Derember 1922. Der Gerichtsschreiber des Thüringischen Landgerichts.
[98478] Oeffentliche Zustellung.
Frau Frieda Groner, geb. Köllner, aus Sundhausen bei Gotha, vertreten durch Rechtsanwalt Echarti in Gotha, klagt gegen ihren Mann Karl Groner, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, die Ehe der Partrien zu scheiden, den Ver⸗ klagten für schuldig zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Thüringischen Landgerichts in Gotha auf den 15. März 1923, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Gotha, den 4. Dezember 1922.
Der Gerichtsschreiber des Thüringischen Landgerichts.
[97993] Oeffentliche Zustellung.
Der Kuhfütterer R. Voß in Kl. Upahl b. Zehna, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte J⸗Rte. Dres. Hinrichsen, Bothe und Reeps in Güstrow, klagt gegen seine Ebefrau Agnes Voß, geb Schowenskfa, früher in Kl. Upahl, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß die Beklagte den Kläger am 3. De⸗ zember 1918 heimlich verlassen habe, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und die Beklagte für den schuldigen Teil zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Mecklb⸗Schwerinschen Landgerichts in Güstrow auf den 22. Februar 1923, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Güstrow, den 28. November 1922. Der Gerichtsschreiber des Mecklenburgischen Landgerichts.
[98479] Oeffentliche Zustellung.
Die Chefrau Anna Lachmund, geb.⸗ Schmolka, in Egeln, Prozeßbevollmächtigter Justizrat Dr. Pomme in Halberstadt, klagt gegen ihren Ehemann, den Bäcker Otto Lachmund, früher in Egeln, jetzt unbekannter Abwesenheit, unter der Be⸗ hauptung, daß sich dieser gegen ihren Willen seit über ein Jahr lang von der häuslichen Gemeinschaft ferngehalten habe, mit dem Antrag auf Ehescheidung gemäß § 15672 B. G.⸗B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die I. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Halberstadt auf den 26. März 1923, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Halberstadt, den 5. Dezember 1922.
Müller Gerichtsschreiber des Landgerichts. [98480] Oeffentliche Zustellung.
Der Barbier Roberi Markmann in Hamburg, vertreten durch Rechtsanwälte Dret. Wulff und Fischer, klagt gegen seine Ehefrau Margarethe Markmann, geb. Zeb, unbekannten Aufenthalts, auf Ehe⸗ scheidung auf Grund §§ 1567 ² und 1574 B. G⸗B., mit dem Antrage, die Ebe der Parteien zu scheiden und die Beklagte für den schuldigen Teil zu erklären. Kläger ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivil⸗ kammer 8 (Ziviliustizgebäude, Sieveking⸗ platz), auf den 6. Februar 1923, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug aus der Klage bekanntgemacht.
Hamburg, den 4. Dezember 1922.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[98481] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Albertine Josephine Bunke, geb. Müller, gesch. Jensen, Gr. Burstah 44 1V bei Diebig, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. A. Luria, klagt gegen ihren Ehemann, Arbeiter Albert Otto Walter Bunke, unbekannten Aufenthalts, aus § 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten kostenpflichtig für den schuldigen Teil zu erklären. Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor dasLandgericht in Hamburg, Zivilkammer II (Ziviljustizgebäude, Siepe⸗ kingplatz), auf den 2. März 1923, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Hamburg, den 4. Dezember 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[98482] Deffentliche Zustenung einer Klage. Die Sattler Ludwig Dumberth Che⸗ frau, Anna geb. Karst, in Grötzingen, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälke Ma⸗ rum und Dr. Nachmann in Karlsruhe, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher zu Grötzingen, jetzt an unbekannten Orten, wegen schwerer Verletzung der
Thüringischen Landgerichts in Gotha auf
durch die Ehe begründeten Pflichten, Be⸗
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lewdigung und Mißbandlung, §. 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf Scheidung der am 24. Februar 1917 zu Grötzingen geschlossenen Ehe der Streitteile aus Ver⸗ schulden des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die VI. Zivil⸗ kammer des Landgerichts zu Karlsruhe auf Samstag, den 10. Februar 1923, Vormittags 9 Uhr, mit der Auftorde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Karlsruhe, den 1. Dezember 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[98483] Oeffentliche Zustellung. Der Arbeiter Karl Kaster in Köln, Hahnenstraße 37/39, Prozeßbevollmäch⸗ tigte: Rechtsanwälte Dr. Zilkens und Breuer II. in Köln, klagt gegen die Ehe⸗ frau Karl Kaster, Wilhelmine geb. Aß⸗ mann, früher in Köln, unter der Be⸗ hauptung, daß durch das Verhalten der Beklagten die Ebe zerrüttet sei, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Landgerichts in Köln auf den 8. Februar 1923, Vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Köln, den 11. November 1922. Uhrmeister, Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[98484] Oeffentliche Zustellung.
Die Marie Ströbele, geb Hommel, zu Eßlingen, vertreten durch Rechtsanwalt Klotz in Eßlingen, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann Anton Ströbele, Metzger und Kommissionär, früher zu Eßlingen, nun mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, mit dem Antrage auf: I. Die am 16. August 1919 vor dem Standesamt Ulm geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden, der Beklagte wird für den allein schuldigen Teil erklärt, II. der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer I. des Landgerichts Stuttgart auf Dienstag, den 27. Februar 1923, Vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Stuttgart, den 4. Dezember 1922.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts:
Rechnungsrat Dinkelacker.
[97999] Wilhelmine Rasch, jetzt Mozer, in Bremen, gesetzl. vertr. durch den Berufs⸗ vormund in Bremen, klagt gegen den Handlungsgehilfen Adolph Georg Meier, zuletzt wohnhaft gewesen in Bremen, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung einer Zusatzrente von ℳ 29 700 jährlich, mithin zu einer Gesamtrente von ℳ 30 000 jährlich, vom Tage der Klag⸗ zustellung bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres des Kindes, viertel⸗ jährlich im voraus zahlbar, zu ver⸗ urteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Beklagter wird zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Amtsgericht zu Bremen, Gerichtshaus, Zimmer 79, auf den 30. Januar 1923, Vormittags 9 ½ Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Justellung wird dieser Auszug der Klage nebst Ladung bekanntgemacht. Bremen, den 1. Dezember 1922. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[98001] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Erna Frieda Else Schröder, geboren am 10. März 1910, vertreten durch ihren Vormund, den Kreis⸗ aueschußsekretär Mewes in Stendal, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Mölders in Magdeburg, klagt gegen den Arbeiter Otto Lilie, unbekannten Aufenthalts, früher in Magdeburg, Kaiserstraße 86, wohnhaft, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte vor dem Amtsgericht in Burg am 31. März 1910 die Vaterschaft anerkannt und sich zur Zahlung einer vierteljährlichen Unterhaltsrente von 30 ℳ verpflichtet hat und daß der Unterhaltssatz den jetzigen Teuerungsverhältnissen in keiner Weise entspricht, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an die Klägerin außer den anerkannten 30 ℳ vierteljähr⸗ lichen Unterhalt vierteljährlich 4500 ℳ Unterhalt im voraus vom Tage der Klagezustellung an zu zahlen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Magdeburg⸗Altstadt auf den 8. März 1923, Vormittags 9 Uhr, geladen.
Magdeburg, den 2. Dezember 1922.
Degenkolbe, J.⸗Anw., als Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[98002] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen unehelichen Danbeck, Friedrich, der Dienstmagd Maria Danbeck von Weinberg, vertreten durch Rechtsanwalt Koller in Vilshofen als Pflichtanwalt, gegen Rimböck, Alois, Hausmeister von Aiden bach, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Vaterschaft, stebt neuer Verhandlungs⸗ termin auf Mittwoch, den 17. Januar 1923, Vorm. 9 Uhr, an. er Be⸗ klagte Rimböck, dem die Klage bereits früher zugestellt wurde, wird zu diesem Termin vor das Amtsgericht Vilshofen, Zimmer Nr. 7, hiermit geladen. Oeffent⸗ liche Zustellung ist bewilligt.
Vilshofen, den 4. Dezember 1922.
Die Gerichtsschreiberei
des Amtsgerichts Vilshofen.
[98485] Oeffentliche Zustellung. Die verwitwete Bertha Bergt, geb Brothun, in Berlin, Görlitzer Straße 72, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Aron⸗ sohn in Berlin, Linkstraße 28, klagt gegen den Buchhalter Berthold Bergt aus Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter einen der Klägerin gehörigen Betrag von 7000 ℳ bei der Sparkasse der Firma R. M. Maaßen G. m. b. H. in Berlin auf seinen Namen eingezahlt habe, mit dem Antrage auf kostenpflichtige, gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten, darin zu willigen, daß das auf seinen Namen Berthold Bergt — bei der Firma R. M. Maaßen G. m. b. H. in Berlin auf ein Spartassenbuch eingezahlte Gut⸗ haben von noch 4000 ℳ nebst den auf⸗ gelaufenen Zinsen davon an die Klägerin ausgezahlt wird. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ tlagte vor das Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 4, in Berlin, Neue Friedrich⸗ straße 15, I. Stock, Zimmer Nr. 155/157, auf den 10. Februar 1923, Vor⸗ mittags 10 Uhr, geladen Berlin, den 15. November 1922. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abteilung 4.
—.——
[98475] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Julius Moser, Inhaber des Wäsche⸗Verleih⸗Geschäfts Apollo in Berlin, Wilhelmstr. 3 B, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hugo Fürth, Berlin, Alexanderstr. 36, klagt gegen den Gastwirt Wilhelm Allack, früher in Berlin⸗Friedrichshagen, Friedrichstr. 61, unter der Behauptung, daß der Beklagte von dem Kläger fortlaufend Wäsche ent⸗ liehen und die zuletzt bezogene Wäsche nicht zurückgeliefert habe, so daß dem Kläger ein Tischtuch und zehn Decktücher fehlen, mit dem Antrag: 1. den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger 13 138,65 ℳ nebst 4 % Zinsen seit Klage⸗ zustellung zu zahlen, 2. das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreck⸗ bar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivil⸗ kammer des Landgerichts II in Berlin SW. 11, Hallesches Ufer 29/31, auf den 2. März 1923, Vormittags 10 Uhr, Zimmer 213, mit der Aufsorderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.
Berlin, den 27. November 1922.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts II.
[97989] Oeffentliche Zustellung.
Die eingetragene Pianofortefabrik H. Matz & Co. Nachf., Inhaber Kaufmann Adolf Ernst Voigt in Berlin, jetzt Königsberger Straße 9, staber Zeughofstraße 3, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Albert Josephsen in Berlin NW. 7, Unter den Linden 60, klagt gegen den Handlungs⸗ reisenden Otto E. Hawellek, früher in Berlin N. 39, Gerichtstraße 28, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte als Reisender der Firma Heß & Co in Delft, welche Generalvertreterin der Klägerin für den Verkauf deren Klaviere in Holland ist, eingezogene Rechnungsbeträge von Klavieren unterschlagen habe, mit dem Antrage, 1. den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin fl. 740 oder den Betrag in Reichswährung zu zahlen, der dem Betrage von fl. 740 am Tage der Leistung ent⸗ spricht, und zwar zuzüglich 4 % Zinsen seit dem 1. Juli 1922, 2. die Kosten des Rechtsstreits einschließlich derjenigen des Arrestverfahrens 20. 0. 69.22 Matz gegen Hawellek des Landgerichts III Berlin zu tragen, 3. das Urteil gegen Sicherheits⸗ leistung für vorläufig voßstreckbar zu er⸗ klären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 11. Zivilkammer des Land⸗ erichts III in Berlin zu Charlottenburg,
egeler Weg 17/20, Zimmer 144, auf den 9. Februar 1923, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Charlottenburg, den 2. Dezember 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts III.
[98486] Oeffentliche Zustellung. 1-7. C. 1246.22. Der Spezialarzt Dr. Vincenz Varela, Charlottenburg, Rankestraße 26, Prozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsanwälte Rieß und Philipson, Berlin, Unter den Linden 56, klagt gegen 1. den mexikanischen Oberst Manuel Bauche Alcalde, 2. dessen Ehefrau Maria Elena E. Bauche Al⸗ cade (Alcalde), früher in Berlin W., jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die Beklagten von ihm vor längerer Zeit ein Darlehn von 5000 ℳ erhalten haben, auf Zahlung, mit dem Antrage: 1. die Beklagten als Gesamt⸗ schuldner kostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger 5000 ℳ nebst 4 % Zinsen seit 7. 1. 1921 zu zablen nebst 283,70 ℳ Kosten des Arrestverfahrens, 2. den Be⸗ klagten zu 1 zu verurteilen, die Zwangs⸗ vollstreckung in das eingebrachte Gut seiner Ehefrau zu dulden, 3. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits werden die Beklagten vor das Amtsgericht in Charlottenburg, Zivil⸗ gericht, am Amtsgerichtsplatz, Zimmer 118, auf den 27. Februar 1923, Vor⸗ mittags 10 Uhr, geladen. Charlottenburg, den 6. Dezember 1922.
“
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
98476] Oeffentliche Zustelung. Die Arenbergsche Akliengesellschaft für Bergbau und Hüttenbetrieb in Essen, ver⸗ treten durch den Vorstand, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Nie⸗ mever in Essen, klagt gegen den Steiger Josef Gazda, früher in Bottrop, Fnappenstraße, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Schadenersatz, mit dem An⸗ trage, den Beklagten durch vorläufig voll⸗ streckbares Urteil, eventuell gegen Sicher⸗ heitsleistung, kostenpflichtig zur Zahlung von 30 000 ℳ nebst 4 % Bimnsen eit dem 1. April 1920 zu verurteilen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Landgerichts hier in Essen auf den 22. Februar 1923, Vormittags 9 ½ Uhr, Zimmer2¹1, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuͤgelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. Essen, den 1. Dezember 1922. Hardieck, Justizobersekretär des Landgerichts. 8
[97994] Oeffentliche Zustellung.
Die offene Handelsgesellschaft Hermann Freyberg in Halle a. S., Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Ohser in Halle, klagt gegen den Gastwirt Ernst Lippelt, unbekannten Aufenthalts, früher in Löbejün, wegen Darlehens, mit dem Antrage, an Klägerin 10 093,38 ℳ nebst 5 ½ vom Hundert Zinsen von 10 000 ℳ seit 1. Juli 1922 zu zahlen, das Urteil auch gegen
Sccherheitsleistug für vorläufig voll⸗ Die Klägerin ladet
strecbar zu erklären. den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die fünfte Zivilkammer des Landgerichts in Halle a. S. auf den 3. März 1923, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung⸗ sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Halle a. S., den 23. Oktober 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[97995]) Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Hermann Felixbrodt in Magdeburg, Prozeßbevollmächtigter⸗ Rechtsanwalt Dr. Hammerschlag in Magdeburg, klagt gegen den Zahnarzt Dr. W. Pennigsdorf, zuletzt in Magde⸗ burg, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte ihm 20 000 ℳ als Anzahlung für Einrichtungs⸗ gegenstände und Ueberlassung seiner Woh⸗ nung schulde. Die Gültigkeit der Ab⸗ machung von der Zustimmung des Woh⸗ nungsamts abhängig gemacht worden sei und dieses die Zustimmung versagt habe, mit dem Antrage auf: 1. Zahlung von 20 000 ℳ nebst 4 % Zinsen seit Klage⸗ zustellung, 2. in die Herausgabe der in Sachen Felixbrodt wider Pennigsdorf bei der Gerschtskasse in Magdeburg hinter⸗ legten 20 000 ℳ nebst Hinterlegungs⸗ zinsen, Hinterlegungsbuch A Band I. Seite 270, Annahmebuch A Nr. 398, aun den Kläger zu Händen seines Prozeß⸗ bevollmächtigten zu willigen, 3. die Kosten einschließlich der des vorausgegangenen Arrestverfahrens zu tragen, 4. das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die siebente Zivilkammer des Landgerichts in Magde⸗ durg, Halberstädter Straße 131, auf den 27. Februar 1923, Vormittags 9 ½ uhr, Zimmer 193, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Magdeburg, den 29. November 1922.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[98487] Oeffentliche Zustellung.
Die zu Hamburg domizilierende Aktien⸗ gesellschaft Hypothekenbank in Hamburg. vertreten durch die Direktoren Dr. jur. Gelpeke und Sanke, im Prozeß vertreten durch den Rechtsanwalt Justizrat Dr. Henne⸗ berg zu Berlin W., Französische Straße 7, klagt gegen: 1. die Witwe Emmo Premper, geb. Rubo, in Charlotten⸗ burg, Meineckestraße 6, 2. den Kaufmann Otto Wedekind, unbekannten Auf⸗ enthalts, früher in Hannover wohnhaft, mit folgender Behauptung: Die offene Handelsgesellschaft Pflaum & Gerlach in Charlottenburg ist eingetragene Eigen⸗ tümerin des zu Neukölln in der Wipper⸗ straße Nr. 5 belegenen, im Grundbuche des Amtsgerichts Neukölln von Neu⸗ kölln Band 101 Blatt 2888 verzeichneten Grundstücks. Auf diesem haften für die Klägerin in Abteilung III des Grund⸗ buchs unter Nr. 2 ℳ 208 000 Darlehn. Die genannte Handelsgesellschaft ist, wie der zu den vorbezeichneten Grundakten überreichte begl. Auszug aus dem Handels⸗ register ergibt, aufgelöst. Die letzten Gesellschafter waren: a) der Kaufmann Bodo Premper, b) der Kaufmann Otto Wedekind, der Beklagte zu 2. Von diesen ist Bodo Premper verstorben und lt. Erbscheins des Amtsgerichts Hannover vom 23. Mai 1921 (VI. 371/21) von seiner Witwe Emma Premper, der Beklagten u l, allein beerbt worden. Im Grund⸗ uch ist bei der Post Abt. III Nr. 2. vermerkt: a) die Zinsen betragen 4 ½ % jährlich und sind in vierteljährlichen Raten innerhalb der ersten acht Tage eines feden
Kalenderquartals nachträglich zu entrichten. b) Bei nicht pünktlicher Zinszahlung ist die Gläubigerin berechtigt, die sofortige Rückzahlung des ganzen Kapitals oder eines Teilbetrags unter Vorbehalt des Vorrechts für den Ueberrest zu verlangen, und erhöht sich der Zins von 4 ½ % auf
5 % für die Verfallzeit, also für jedes be⸗
111“ “ 111“ treffende verflossene Kalenderquartal. folge unpünktlicher Zinszahlung hat Klägerin den Beklagten, und zwar dem Beklagten zu 2 zu Händen des in den Akten 6 W VIII 2973 des Amtsgerichts in Hannover bestellten Abwesenheits⸗ pflegers, am 6. Oktober 1921 das Kapital von 208 000 ℳ zur sofortigen Rückzablung gekündigt. Am 12. Mai 1922 ist die über den unbekannt abwesenden Kaufmann Otto Wedekind angeordnete Pflegschaft aufgehoben worden. Zahlung des Kapitals ist nicht erfolgt. Klägerin fordert daher durch gegenwärtige dingliche Klage einen jetztstelligen Kapitalsteil von 2000 ℳ; sie Fält die ausgesprochene Kündigung in vollem Umfange aufrecht, schränkt aber lediglich der Kostenersparnis wegen die Klage zunächst auf den Betrag von ℳ 2000 ein. Die Geltendmachung der am 1. Januar 1921 rückständigen Zinsen bleibt vorbehalten. Die Klägerin beantragt, die Beklagten als Gesamt⸗ schuldner kostenpflichtig zu verurteilen, wegen der obigen Forderung von ℳ 2000 die Zwangsvollstreckung in das oben be⸗ zeichnete Grundstück, Wipperstraße 5 in Neukölln, Grundbuch von Neukölln Band 101 Blatt 2888 zu dulden; b) das Urteil gegen Hinterlegung des zur Voll⸗ streckung kommenden Betrags für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Betlagten vor das Amtsgericht in Neu⸗ kölln, Berliner Straße 65/69, Zimmer 62, auf den 16. März 1923, Vormittags 9 Uhr, S Füstls en Fcfrs ist auf dre ochen bestimm ktenzeiche
16. C. 1041,22. vi
Nenkölln, den 24. November 1922. Das Amtsgericht.
—
4) Verlofung ꝛc. von Wertpapieren.
[98005] Der west⸗ und südjütische Creditverein.
Infolge § 37 der Statuten des Vereins sind heute auf dem Büro des Vereins von dem hiesigen Notarius publicus die nachstehenden zu der ersten Serie der Vereinsabteilung für 4 prozentige An⸗ leihen gehörenden Obligationen zur Zahlung am 11. Dezember 1922 aus⸗ gelost worden, nämlich
— 4 % Anleihe. 1. Serie, rückzahlbar zu 110 %.
Lit. A à 2000 Kr. Nr 42 220 1596 1880 1956 2306 2357 2408 2474 2732 3202 3659 3836 3998 4127 4386 4396 4956 4994 5041 5065 5151 5204 5393 5571 5620 5863 6368 6467 6721 7206 7208 7269 8265 8267 8515 8516 8759 9007 9123 9165 9745 9773 10998 13024 13025 14474 14734 14768 14812 14822 14976 15058 15103 16096 16753 16830 16912 17099 17141 17203 17269 17561 17652 17840 17978 18104 18436.
Lit. B à 1000 Kr. Nr. 37 57 369. 545 546 804 973 1718 1843 1942 2059 2718 3378 3379 4706.
Lit. C à 200 Kr. Nr. 120 593 672 717 761 2378 2517.
Lit. D à 100 Kr. Nr. 311 697 1146.
Diese gezogenen Obligationen werden von uns in unserem Büro, von der Privatbank in Kopenhagen und von der Norddeutschen Bank in Hamburg mit einem Zuschlage von 10 % im 11. Dezembertermin d. J. eingelöst, nach welchem Termin keine Zinsen bezahlt werden.
Die verlosten Obligationen und Coupons sind in Deutschland in Mark, 1 Kr = 1,25 ℳ zahlbar bei der Nord⸗ deutschen Bank in Hamburg.
Rückständig sind:
Eine Serie von der Verlosung per 11. Juni 1922:
Lit. A Nr. 2459 3442 3813, Lit. B Nr. 3515, Lit. C Nr. 2100, Lit. D Nr. 1108.
Ringkiöbing, den 11. September 1922. Die Direktion des west⸗ und südjütischen Kreditvereins. Tromsegaard. N. S kjöde. P. Lauersen.
[98008]
Mit Ermächtigung des Preußischen Staatsministeriums erteilen wir hierdurch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Ver⸗ ordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 der Stadt Recklinghausen die Genehmi⸗ gung zur Ausgabe von Schuldver⸗ schreibungen auf den Inhaber bis um Betrage von 39 000 000 ℳ, in Buchstaben „Neununddreißig Mit⸗ lionen Mark“, behufs Beschaffung der Mittel zum Bau eines Gasometers, für Neuanlagen und Erweiterungen des städti⸗ schen Elektrizitätswerks, zum Bau von Kleinwohnungen, zum Erwerb von Aktien des Elektrizitätswerks Westfalen, zur Ge⸗ währung von Baukostenzuschüssen und zum Bau einer Berufsschule.
Die Schuldverschreibungen sind nach dem anliegenden Muster auszufertigen, his zu dem bei der Ausgabe geltenden Reichsbankdiskontsatz jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplan durch Ankauf oder Verlosung vom 1 April 1923 ab mit wenigstens 4 ½ vH des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zu⸗ tilgen.
Vorstehende Genehmigung wird unter der Bedingung erigeilt, daß die Verzinsung
In⸗] zahlung gekündigter Schuldverschreibungen
bungen gleicher Weise bekanntgemacht. Geht eins der vorbezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dem Magistrat mit Genehmigung des Regierungspräsidenten zu Münster ein anderes Blatt bestimmt. Außerdem wird die Veröffentlichung in der
Kölnischen Zeitung in Köln a. Rhein oder
das Kavital zu entrichten ist, wird es in
nur in deutscher Reichswährung vorge⸗ genommen werden darf.
Weiterhin wird zur Bedingung gemacht, daß die Verzinsung und Tilgung der zur Deckung der Mehrausgaben für den Bau eines Gasometers beim städtischen Gas⸗ werk und für Neuanlagen und Erweite⸗ rungen des städtischen Elektrizitätswerks sowie für den Erwerb von neuen Aktien des Elektrizitätswerks Westfalen A. G. in Bochum aufgenommenen Anleihemittel aus den Ueberschüssen dieser Betriebe bezw. dem der Stadt zufließenden Ertrage und nicht zu Lasten der allgemeinen Kämmerei erfolgt, und daß die für den Bau von Kleinwohnungen und zur Deckung der Mehrausgaben für den Bau von Wohn⸗ häusern aufgenommenen Anleihemittel aus dem Ertrage der gemeindlichen Wohnungs⸗ bauabgabe verzinst und getilgt werden.
Die Genehmigung wird außerdem vor⸗ behaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge⸗ währleistung seitens des Staats nicht übernommen.
Diese Genehmigung ist mit den An⸗ lagen im Deutschen Reichs, und Preußischen Staatsanzeiger bekanntzu⸗ machen.
Berlin, den 16. November 1922. Zugleich für den Finanzminister. Der Minister des Innern.
Im Auftrage: v. Leyden.
Provinz Regierungsbezirk Westfalen. Münster. Schuldverschreibung der Stadt Recklingbausen, Westf., .te Ausgabe, Buchstarbee. Reichswährung. Ausgefertigt auf Grund der mit Ermächti⸗ gung des Preußischen Staatsministeriums erteilten Genehmigung der Minister der Finanzen und des Innern vom .. . ten .. 1922 (Deutscher Reichs⸗ scher Staatsanzeiger vom * 2 2 . ten 2* 20 2 9 a 2 2 2 2⁴ 1922). Gemäß der von dem Bezirksausschuß des Regierungsbezirks Münster genehmigten Beschlüsse des Magistrats und der Stadt⸗ verordnetenversammlung vom 14. Sep⸗ tember 1922 wegen Aufnahme einer An⸗ leihe von 39 000 000 ℳ bekennt sich der Magistrat der Stadt Recklinghausen namens der Stadt durch diese für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehnsschuld von ......66 welche mit. vH jährlich zu verzinsen ist. Die Schuldverschreibungen werden in Abschnitten von ℳ ausgegeben. Die ganze Schuld wird nach dem ge⸗ nehmigten Tilgungsplan durch Einlösung auszulosender Schuldverschreibungen vom 1. April des Jahres 1923 ab innerhalb ͤt.. ZJahren getilgt. Zu diesem
„ „ „ 2252252—9022925222⸗
18“ 1“ 1 1““ 8 der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vor⸗ legung steht die gerichtliche Geltend⸗ nüszens des Anspruchs aus der Urkunde gleich.
Bei den Zinsscheinen beträgt die Vor⸗ legungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schluß des Jabhres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.
Das Aufgebot und die Kraftlos⸗ erklärung abhanden gekommener oder ver⸗ nichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivil⸗ prozeßordnung.
Hinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zins⸗ scheinen, welcher den Verlust vor dem Ablauf der vierjährigen Vorlegungskfrist bei dem Magistrat anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein dem Magistrat zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Schein ge⸗ richtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gericht⸗ liche Geltendmachung nach dem Ablauf der Frist erfolgt ist. Der Anspruch ver⸗ jährt in vier Jahren.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis zum .. . .. ausgegeben. Die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeiträume aus⸗ gegeben werden. Die Ausgahe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadthauptkasse in Recklinghausen gegen Ablieferung des der älteren Zinsschein⸗ reihe beigedruckten Erneuerungsscheins, sofern nicht der Inhaber der Schuld⸗ verschreibung bei dem Magistrat der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Fall sowie beim Verlust eines Erneue⸗ rungsscheins werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuldperschreibung aus⸗ gehändigt, wenn er die Schuldverschreibung
vorlegt.
Zur Sicherhbeit der hierdurch ein⸗ gegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.
Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt. Recklingbausen, en 19.. Der Magistrat der Stadt Recklinghausen. Trockenstempel des Stadtsiegels. Oberbütgermeister. II. Bürgermeister. Ausgefertigt: b“ d. Kontr. Reihenfollge.. Finanzdirektor. Außer der Stadthauptkasse sind Zahl⸗ stellen a) Kreditbank Reck inghausen Filiale der Essener Kreditanstalt, b) Commerz⸗
1“
„ „ 22222
Zweck wird ein Tilgungsstock gebildet, welchem jährlich wenigstens 4 ½ vH des Anleihekapitals sowie die Zinsen von den . Schuldverschreibungen zuzuführen sfind.
Die Auslosung geschieht im Monat Dezember. Während der ersten 10 Jahre der Tilgungsdauer findet eine Tilgung nicht durch Auslofung statt, sondern durch Zu⸗ führung der Tilgungssumme in einen be⸗ sonderen Tilgungsstock der Stadt. Nach Ablauf der 10 Jahre werden die bis dahin zu tilgenden Beträge auf einmal ausgelost oder zurückgefauft.
Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Be⸗ zeichnung ihrer Buchstaben, Nummer Wund Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung ersolgen soll, öffentlich bekanntgemacht. Diese Bekanntmachung ersolgt drei Monate vor dem Zahlungstermin in dem Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger, in dem Amtsblatt der Regierung zu Münster und dem jeweiligen amtlichen Kreisblatt (z. Zt. Recklinghäufer Zeitung). Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrags der angekauften Schuldverschrei⸗ alsbald nach dem Ankauf in
Rhein.⸗Westf. Zeitung in Essen und der
beim Eingehen eines dieser Blätter in anderen vom Magistrat zu bestimmenden Tagesblättern erfolgen.
Bis zu dem Tage, an welchem hiernach
halbjährlichen Terminen, am 1. Oktober und 1. April, von heute an gerechnet mit eX“ 8 Sowohl die Zahlung der Zinsen als auch die Rückzahlung des Kapitals findet in deutscher Reichswährung gegen Rück⸗ gabe der fällig gewordenen Zinsscheine bezw. dieser Schuldverschreibung statt bei der Stadthauptkasse in Recklinghausen, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälliakeitstermins solgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals ein⸗ gereichten Schuldverschreibung sind auch die dazugehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kavital ahgezogen. Der Anspruch aus dieser Schuldver⸗ schreibung erlischt mit dem Ablauf von dreißig Jahren nach dem Rückzablungs⸗ termin, wenn nicht die Schuldverschrei⸗ bung vor dem Ablauf der dreißig Jahre dem Magistrat zur Einlösung vorgelegt
und Tilgung der Uanleihe sowie die Rück⸗
und Privat⸗Bank A. G. (Filiale Reckling⸗ hausen), c) Dresdner Bank Zweigstelle Recklinghausen.
Regierungsbezirk Westfalen. Münster. Zinsschein.te Reihe
zu der Schuldverschreibung der Stadt Reck⸗ linghausen, .te Ausgabe, Buchstabe “ ÄI8* E Hundert Zinsen über
2 * 22 2 2. 2 2 .2 . 2 ₰.
Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom .. ten 9aäaob die Zinsen der obenbezeichneten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom.. ten bhis bei der Stadthauptkasse in Recklinghausen. Der Magistrat der Stadt Recklinghausen (Trockenstempel des Stadtsiegels.)
Provinz
.„ „ 22„2 „ „
Oberbürgermeister. II. Bürgermeister. Der Anspruch aus diesem Zinsschein er⸗ lischt mit dem Ablauf von vier Jahren vom Schluß des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablauf dieser Zeit dem Magistrat zur Einlösung vor⸗ gelegt wird.
Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vor⸗ legung steht die gerichtliche Geltend⸗ machung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.
Provinz Regierungsbezirk Westfalen. Münster. Erneuerungsschein für die Zinsscheinreihe Nr. zur Schuldverschreibung der Stadt Reckling⸗ hausen, . . te Ausgabe, Buchstabe ... Nr. über.. B Der Inhaber dieses Scheins empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die. . te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre von 19 bis 19.. nebst Erneuerungs⸗ schein bei der Stadthauptkasse in Reckling⸗ hausen, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei dem Magistrat widersprochen hat. In diesem Fall sowie beim Verlust dieses Scheins werden die neuen Zinsscheine nebst Er⸗ neuerungsschein dem Inbaber der Schuld⸗ verschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. Recklinghausfen, en 19.. Der Magistrat der Stadt Recklinghausen. (Trockenstempel des Stadtsiegels.)
II. Bürgermeister.
.
Oberbürgermeister. [98009
Mit Ermächtigung der Preußischen Staatsregierung erteilen wir hierdurch
“] ö“ “ 11“ Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Ver⸗ ordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 der Stadt Trier die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen anf den Inhaber bis zum Betrage von 228 000 000 ℳ, in Buachstaben: „Zweihundertachtundsiebzig Mil⸗ lionen Mark“, zwecks Beschaffung der Mittel für Wohnungsbauten, für die Er⸗ weiterung der Elektrizitätswerke, für Grundstücksankäufe und für die Herstellung von Sportanlagen.
Die Schuldverschreibungen sind nach dem anliegenden Muster auszufertigen, bis zu dem bei der Ausgabe geltenden Reichsbankdiskontsatz jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplan durch Ankauf oder Auslosung von dem auf die Begebung einer Abteilung fol⸗ genden Rechnungsjahre ab jährlich wenig⸗ stens mit 4 % des Kapitalbetrags unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zu tilgen.
Der Stadt bleibt überlassen, auf die Auslofung der Schuldverschreihungen dieser Anleihe für die ersten 10 Jahre nach Be⸗ gebung zu verzichten. Sie hbat in diesem Falle die planmäßen Tilgungsbeträge zu einem Tilgungsfonds anzuse mmeln, aus dem Schuldverschreibungen bis zur Höhe der jeweilig fällig gewordenen Tilgung im Wege des Ankaufs zu erwerben und zu tilgen sind, sofern der Ankauf zum Nennwert der Schuldverschreibungen oder zu einem geringeren Kurse tunlich ist. Nach Ablauf von 10 Jahren ist die seit Begebung noch rückständige Tilgung durch Ankauf oder Auslosung auf einmal nachzuholen. Vorstehende Genehmigung wird vorbebalt⸗ lich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuld⸗ verschreibungen wird eine Gewährleistung seitens des Staates nicht übernommen.
Diese Genehmigung ist mit den An⸗ lagen im Deutschen Reichs⸗ und Preußi⸗ schen Staatsanzeiger bekanntzumachen.
Berlin, den 28. Oktober 1922.
Zugleich für den Finanzminister.
Der Minister des Innern. Im Auftrage: (Unterschrift.) Genehmigungsurkunde. M. d. J. 1V a IV 571.
Fin.⸗Min. I E 1. 3793. Rheinprovinz. Regierungsbezirk Trier. Schuldverschreibung b der Stadt Trier, Buchstabe Nr.. über... Reichswährung.
Ausgefertiat auf Grund der Genehmigung der Minister des Innern und der Finanzen vom 28. Oktober 1922 (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staats⸗ anzeiger om ten 1922).
In Gemäßheit des von dem Bezirks⸗ ausschuß des Regierungsbezirks Trier genehmigten Beschlusses der Stadtver⸗ ordnetenversammlung zu Trier vom 18. Ok⸗ tober 1922 wegen Aufnahme einer An⸗ leihe von 278 (00 000 ℳ bekennt sich der unterzeichnete Oberhürgermeister der Stadt Trier namens der Stadt durch diese, für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkünd⸗ baren Darlehnsschuld voln ℳ, welche mit.. % jährlich zu verzinsen ist.
Die ganze Schuld wird nach dem ge⸗
nehmigten Tilgungsplan durch Einlösung auszulosender Schuldverschreibungen oder durch Ankauf von Schuldverschreibungen vom 1. Januar 1926 ab getilgt. Bei der Auslosung erfolgt die Rückzahlung mit 102 ℳ für je 100 ℳ. Zu diesem Zweck wird ein Tilgungsfonds gebildet, welchem sährlich wenigstens vier Prozent des Kapitalbetrags sowie die Zinsen von den Schuldverschreibungen zuzuführen ind. „Die Auslosung geschieht im Monat ... jedes Jahres. Der Stadt bleibt jedock das Recht vorbehalten, eine stärkere Til⸗ gung eintreten zu lassen oder auch sämt⸗ liche noch im Umlauf befindliche Schuld⸗ verschreibungen auf einmal zu kündigen.
Die durch die verstärkte Tilaung er⸗ sparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungs⸗ fonds zuzuführen. Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch⸗ staben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgt, öffentlich bekanntgemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungstermin in dem Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger, in dem Amtsblatt der Regierung zu Trier, in der Trierischen Landeszeitung, dem Trierischen Volksfreund und der Volkswacht in Trier. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldver⸗ schreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrags der angekauften Schuldverschreibungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekanntgemacht. Geht eins der vorbezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von der Stadt⸗ verwaltung mit Genehmigung des Regie⸗ rungspräsidenten zu Trier ein anderes Blatt bestimmt.
Bis zum Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, aum und uaum „ vom 1. Januar 1923 an gerechnet, mit % sährlich verzinst.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bezw. dieser Schuld⸗ verschreibung bei der Stadthauptkasse in Trier oder bei den später bekannt⸗ zumachenden weiteren Einlösungsstellen, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch
wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt
auf Grund des § 795 des Bürgerlichen
die dazugehörigen Zinsscheine der späteren
“ ö111616“ “ 1 Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
Der Anspruch aus dieser Schuld⸗ verschreibung erlischt mit dem Ablauf von 30 Jahren nach dem Rückzahlungstermin, wenn nicht die Schuldverschreibung vor dem Ablauf der 30 Jahre der Stadt⸗ verwaltung zur Einkösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so ver⸗ jährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltend⸗ machung des Anspruchs aus der Urkunde gleich. Bei den Zinsscheinen beträgt die Vor⸗ legungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schluß des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgen nach Vor⸗ schrift der § § 1004 ff. der Zivilprozeß⸗ ordnung.
Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zins⸗ scheinen, welcher den Verlust vor dem Ab⸗ lauf der vierjährigen Vorlegungsfrist bei der Stadtverwaltung anzeigt, nach Ab⸗ lauf der Frist der Betrag der an⸗ gemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der abhanden ge⸗ kommene Schein der Stadthauptkasse zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Schein gerichtlich geltend ge⸗ macht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltend⸗ machung nach dem Ablauf der Frist er⸗ folgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis zum . ..
... ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden nach Ablauf dieser Frist aus⸗ gegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadthauptkasse in Trier gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungsscheins, sofern nicht der In⸗ haber der Schuldverschreibung bei der Stadtverwaltung der Ausgabe wider⸗ sprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust eines Erneuerungsscheins werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuld⸗ verschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreihung vorlegt.
Zur Sicherbeit der hierdurch ein⸗ gegan genen Verpflichtung haftet die Stadt e ihrem Vermögen und mit ihrer Steuer⸗ raft.
Dessen zu Urkunde habe ich diese Aus fertigung unter meiner Unterschrift erteilt.
Trier, den. (Stadtsiegel.)
Der Oberbürgermeister. (Unterschrift.)
Ausgefertigt: (Eigenhändige Unterschrift des damit von der Stadtverwaltung beauftragten Kontroll⸗
beamten.)
98229.
Reihe I Schein 18 Anleihe vom Fällig Jahre 19 .. Fäücig
— .„ . „ „ „ „
2
1 Zinsschein zur Schuldyerschreibung Buchstabe .. .. Nr 111“ . . % verzinslich.
Gegen Rückgabe dieses Scheins wird 1n1““ Ahrliche Güih für.. .. “ vitt. bei der Stadthauptkasse in Trier oder bei den öffentlich bekanntgemachten weiteren Zahlstellen gezahlt (s. Rückseite).
n““
(Trockenstemvel des Stadtsiegels.) (Unterschrift., (Ungültig, wenn die Vorderseite durchkreuzt oder eine Ecke abgeschnitten oder der Zins⸗ scchein durchlocht ist.)
Dieser Zinsschein verfährt am „ c(i.(
b Rückseite.
Zahlbar auch bei ö“
Der Anspruch aus diesem Zinsschein erlischt mit dem Ablauf von vier Jahren vom Schluß des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablauf dieser Frist der Stadthauptkasse in Trier zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des An⸗ spruchs aus der Urkunde gleich.
Anleihe vom Jahre 19 . über.. ℳ zu % verzinslich. 8 Erneuerungsschein für die Zinsscheinreihe Nr. . . . ... Schuldverschreibung über .. ... Buchstabe Nr..... Der Inhaber dieses Erneuerungsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe zu der vorbezeschneten Schuldverschreibung die y. . eihe Zinsscheine für die Zeit vom ... E 11““ nebst Erneuerungsschein bei der Stadt⸗ hauptkasse in Trier, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei der Stadtverwaltung wider⸗ sprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust dieses Scheins werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungsschein dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuld⸗ verschreibung vorlegt. Trier. den 1922. (Trockenstempel des Stadtsiegels.) Der Oberbürgermeister:
zur ℳ
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